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Heute — 14. April 2026

Roma-Großfamilie aus 25 Personen randaliert in Klinik – jetzt wird gegen Polizisten ermittelt

14. April 2026 um 07:00

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Ein Vorfall in der Uniklinik Köln sorgt für Wirbel: Eine Roma-Großfamilie ist am 5. Dezember 2025 mit großem Aufgebot in das Foyer der Frauenklinik eingefallen, um eine frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes zu besuchen – geplant war auch noch ein gemeinsames Essen. Statt Rücksicht auf Patientinnen, Neugeborene und den sensiblen Klinikbetrieb zu nehmen, kam es zu Konflikten, einem Polizeieinsatz und nun zu Ermittlungen gegen sechs Beamte wegen „Volksverhetzung“.

Ein Polizeieinsatz wegen einer 25-köpfigen Roma-Familie in der Uniklinik Köln (Frauenklinik/Geburtshilfe) könnte für die sechs Kölner Polizisten ein Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Köln hat einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestätigt. Nun werden Zeugen vernommen und Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes ausgewertet. Die Ermittlungen führt aus Neutralitätsgründen die Polizei Bonn (nicht Köln selbst).

Dabei liegt der eigentliche Skandal woanders: Eine Großfamilie marschiert mit 25 Leuten ins Foyer einer Frauenklinik, will dort nicht nur die frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes besuchen, sondern gleich ein gemeinsames Essen veranstalten – als wäre der offene Eingangsbereich einer Uniklinik ein Festsaal oder Picknickplatz.

Die Familie hatte offenbar mit dem Betreiber des Klinik-Kiosks abgesprochen, dort zu essen. Doch dann soll eine leitende Ärztin die Gruppe laut und ohne nähere Begründung aufgefordert haben, das Gebäude zu verlassen, und die Polizei gerufen haben. Die Beamten sollen in scharfem Ton ohne vorherige Klärung des Sachverhalts aufgetreten sein und sofort gefragt haben, ob sie zu einer bekannten Roma-Großfamilie gehören würden. Zudem sollen die Polizisten angeblich Aussagen getätigt haben, die von der Roma-Familie als „rassistisch und antiziganistisch“ empfunden worden seien. Behauptet wird außerdem: Auf den Hinweis, das Vorgehen erinnere an die NS-Zeit, soll ein Beamter der Erzählung nach geantwortet haben: „Was war so schlecht im Nationalsozialismus?“

Der Verein Rom e.V. (Interessenvertretung von Sinti und Roma) machte den Fall öffentlich, verständigte die Melde- und Informationsstelle für Antiziganismus (MIA), stellte eine Strafanzeige und Dienstbeschwerde beim Polizeipräsidium Köln und reichte zudem eine Beschwerde bei der Uniklinik Köln ein.

Die Uniklinik widerspricht der Darstellung deutlich: So soll es zu mehreren Situationen gekommen sein, „die von Mitarbeitenden sowie von Patientinnen, Patienten und weiteren Besuchenden ‚als belastend‘ empfunden wurden“. Die Familie sei dann „wiederholt und in respektvoller Weise“ gebeten worden, die Hausordnung zu beachten. Da sich die Situation trotz dieser Hinweise nicht entspannt habe, sei die Familie gebeten worden, den Foyerbereich der Klinik zu verlassen. Doch statt der Bitte zu folgen, sei es zu „angespannten Wortwechseln“ gekommen, weshalb schließlich die Polizei verständigt worden sei. Die Klinik betont, sie lehne Diskriminierung ab, erwarte aber Respekt für alle anderen Anwesenden. Intern sei der Vorfall aufgearbeitet worden – man sehe das eigene Handeln als korrekt an.

Die Klinik wird als Täterin dargestellt, obwohl sie nur ihr Hausrecht durchsetzen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die sechs Polizisten wegen Volksverhetzung. Dabei hat das Verhalten der Familie – eine Großgruppe, die ein Klinik-Foyer okkupiert, trotz mehrfacher Hinweise nicht geht und dann mit Rassismusvorwürfen um sich wirft – den Einsatz erst nötig gemacht. Hausrecht gilt für alle. Es gibt keine Sonderregelung für Großfamilien oder bestimmte Herkunftsgruppen…

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18-monatige Haftstrafe Die Posse um Marla-Svenja aka Sven Liebich endet mit der Festnahme

09. April 2026 um 22:43

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Der Festgenommene als Marla-Svenja und Sven Liebich – jeweils vor Gericht.

Nach acht Monaten auf der Flucht nimmt die Polizei den wegen Volksverhetzung verurteilten Sven Liebich, der sich zuletzt Marla-Svenja nannte, in Tschechien fest. Dabei trägt er Kleidung, die nicht wirklich überrascht.

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Religion beschimpft? Staatsanwaltschaft nimmt YouTuber wegen christlichen Videos ins Visier

09. April 2026 um 11:48

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Ein christlicher YouTuber sieht sich wegen eines islamkritischen Videos mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg konfrontiert.

In einem Video setzen sich bekennende Christen kritisch mit dem Islam auseinander. Sie verweisen auf den Hass, der im Menschen wohnt – und haben nun seit Monaten die Staatsanwaltschaft am Hals.

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“Ausnahmsweise”: Staatsanwaltschaft stellt zwei Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein

08. April 2026 um 07:00

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Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.

Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:

„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“

Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:

„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.

Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.

Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).

Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:

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