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Gestern — 12. Juni 2026Report24

Bericht: 28 Mrd. Pfund britischer Steuergelder landeten bei Terroristen und Kriminellen

12. Juni 2026 um 14:00

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Ein vom Telegraph enthüllter geheimer Bericht des britischen Kabinettsamts kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 2015 und 2021 mehr als 28 Milliarden Pfund öffentlicher Gelder letztlich bei Akteuren landeten, die den Interessen Großbritanniens direkt entgegenstehen. Darunter die organisierte Kriminalität, Terroristen, Menschenhändler und feindliche Staaten.

Selbst für britische Verhältnisse sind die vom Telegraph kolportierten Summen, die an verschiedene terroristische bzw. kriminelle Organisationen und an gegnerische Länder flossen, gigantisch. Die Gelder stammen dabei nicht nur aus der Entwicklungshilfe, sondern auch aus Corona-Hilfsprogrammen, Fördergeldern und Sozialleistungen. Laut dem Bericht sollen staatliche Zuschüsse auch an Unternehmen mit Verbindungen zum russischen Staat geflossen sein. Corona-Kredite landeten demnach bei Mitgliedern der Terrororganisation Islamischer Staat. Forschungsförderungen gingen an Unternehmen mit Verbindungen zum chinesischen Militär. Der Inhalt der Dokumente ist so brisant, dass die Vorgängerregierung diese unter Verschluss hielt. Denn eine Veröffentlichung hätte Debatten über die Kontrollmechanismen sämtlicher betroffener Programme losgetreten. Doch wenn solche Milliardensummen in die falschen Hände gelangen, sind das nicht nur Verwaltungsfehler, sondern vielmehr ein strukturelles Versagen.

Besonders interessant hierbei sind auch die Hinweise auf organisierte Kriminalität. Ein erheblicher Teil der veruntreuten Mittel soll bei kriminellen Netzwerken gelandet sein. Dazu gehörten laut dem Bericht auch Menschenhändler, die staatliche Wohn- und Invaliditätsleistungen bezogen. Sicherheitsquellen gehen sogar davon aus, dass manche dieser Netzwerke mit feindlichen Staaten kooperierten. Demnach sollen bestimmte osteuropäische Strukturen gezielt britische Förderprogramme ausgenutzt haben. Ziel sei es unter anderem gewesen, die illegale Migration nach Großbritannien zu fördern. Weitere Details wollten die Quellen aus nachrichtendienstlichen Gründen nicht offenlegen. Tom Keatinge vom renommierten Thinktank RUSI formulierte die Problematik ungewöhnlich offen. Das britische Sozialsystem habe in zahlreichen Fällen als „Geldautomat für Terroristen“ fungiert.

Dass die ganzen Corona-Programme zum Eldorado für Betrüger wurden, überrascht inzwischen kaum noch. Bereits im vergangenen Jahr stellte ein Bericht an das britische Parlament fest, dass allein durch Betrug und Fehler während der Corona-Zeit Schäden von rund 10,9 Milliarden Pfund entstanden seien. Mangelhafte Kontrollen, schlechte Datengrundlagen und eine hektische Vergabepraxis werden als Gründe dafür angegeben.

Doch die aktuelle Enthüllung geht deutlich weiter. Sie legt nahe, dass die Corona-Hilfen nur die Spitze des Eisbergs waren. Die eigentlichen Probleme reichen tief in die Förderstrukturen des Staates hinein. Über Jahre hinweg wurden offenbar Milliarden verteilt, ohne dass ausreichende Sicherheitsprüfungen stattfanden. Gleichzeitig blieb unklar, welche Behörde überhaupt für die nationale Sicherheitsbewertung solcher Programme zuständig war.

Besonders heikel ist die Debatte um die Entwicklungshilfe. Großbritannien gehörte im untersuchten Zeitraum zu den weltweit größten Gebern. Jährlich flossen zwischen elf und fünfzehn Milliarden Pfund in entsprechende Programme. Befürworter argumentieren, diese Gelder dienten der Armutsbekämpfung und Stabilisierung. Kritiker fragen seit Jahren, wie viele Milliarden tatsächlich bei den vorgesehenen Empfängern ankommen. Der nun bekannt gewordene Bericht liefert keine pauschale Antwort. Er zeigt jedoch, dass selbst innerhalb der britischen Politik erhebliche Zweifel an den bestehenden Kontrollmechanismen bestehen.

Angesichts dieser Daten stellt sich jedoch auch die Frage, wie viele Gelder aus anderen westlichen Ländern an Terroristen, an Kriminelle und an Feindstaaten fließen, ohne dass dies überhaupt auffällt. Insbesondere auch deshalb, weil die Gutmenschen in den dafür zuständigen Behörden wohl auch kein großes Interesse an effektiven Kontrollen haben dürften. Man könnte ja sonst seitens der verantwortlichen Politiker auf die Idee kommen, irgendwelche Mittel zu kürzen.

(Auszug von RSS-Feed)
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ORF-Wahl: Das schamlose Schauspiel der Polit-Kaste am Küniglberg

11. Juni 2026 um 07:35

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Während Österreich mit steigenden Gebühren, Kriminalität und Identitätsverlust ringt, verliert die ORF-Elite vor der Generaldirektorenwahl am 11. Juni endgültig jede Hemmung. Was sich derzeit am Küniglberg und in den Hinterzimmern von ÖVP, SPÖ und NEOS abspielt, ist kein transparentes Auswahlverfahren, sondern ein peinliches Machtspiel, das den gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhöhnt.

Gastkommentar aus Gazette-Oesterreich

Der ORF ist kein neutraler Sender, sondern eine tief politisierte, linkslastige Erziehungsanstalt. Ausgewogenheit sucht man vergeblich – stattdessen dominieren Framing, Auslassungen und wiederholt entlarvte Fake News. Ein aktuelles Beispiel: Ende April 2026 lancierten ORF-„Report“ und Der Standard unter Berufung auf anonyme Quellen die Behauptung, 10 bis 20 FPÖ-Mitarbeiter stünden unter Staatsschutz-Beobachtung.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) ließ am 1. Juni mit Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und DSN-Direktorin Sylvia Mayer fakten-checken: Kein einziger Mitarbeiter wird beobachtet. Die Kampagne platzte – mit erheblichem Imageschaden für die Betroffenen. FPÖ-Chef Herbert Kickl forderte Richtigstellungen. Solche Vorfälle sind kein Ausrutscher, sondern System.

Packelei im Kanzleramt – die „Wahl“ ist Farce

Man darf getrost annehmen, dass der neue Generaldirektor längst im Bundeskanzleramt zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS ausverhandelt wurde. Medien wie Krone und Österreich berichteten von schwarz-roter Absprache: Clemens Pig (APA-Chef) als Favorit für die Generaldirektion, SPÖ-nahe Figuren für Radio- und Programmdirektion.

Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer nominierte unter anderem Pig, Lisa Totzauer, Johannes Larcher und Markus Breitenecker. Die öffentliche Hearing-Show am 8. Juni und die Abstimmung am 11. Juni dienen vor allem einer scheinbaren Legitimation. FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker spricht von „Mafia-Paten“-Manier und „Beutezug“. Und das Gros der Stiftungsräte wirkt bei diesem Spiel wie Marionetten.

Der gesetzliche Auftrag des ORF – umfassende, objektive und ausgewogene Berichterstattung – wird systematisch unterlaufen. Stattdessen inszeniert sich der Sender als woke Umerziehungsanstalt: Pride-Month mit „schwulen Kriegern der Antike“, arabische Einspielungen wie „Allahu Akbar“ im Radio oder einseitige Narrative zu Migration und Klimapolitik. Das verstößt nicht nur gegen den Geist des ORF-Gesetzes, sondern oft genug auch gegen dessen Buchstaben. Gleichzeitig fordert die FPÖ seit Jahren Transparenz bei Luxusverträgen und die Abschaffung der Zwangsabgabe. Im Nationalrat wurde Druck gemacht – leider ohne Erfolg.

Eva Schütz sorgt für Panik – Armin Wolf verliert die Contenance

Besonders aufschlussreich ist die Reaktion auf Eva Schütz, Herausgeberin und Chefredakteurin von exxpress. Sie wurde von Stiftungsratsmitgliedern wie Gregor Schütze und Peter Westenthaler nominiert und erfüllte laut Findungskommission die Kriterien. Das löst bei etablierten ORF-Granden sichtbares Unbehagen aus.

ZiB2-Moderator Armin Wolf postete auf Bluesky: Der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende sei offenbar der Meinung, „die Herausgeberin einer rechten, rassistischen Fake News-Schleuder (die praktisch täglich den ORF diffamiert und Millionenverluste produziert)“ sei geeignet. Es mache ihn „ratlos“. Schütz reagierte gelassen: Ein „peinliches Posting“, das Nervosität zeige.

Es folgte eine Anzeige gegen Wolf wegen Verstoßes gegen den ORF-Ethikkodex. FPÖ-Politiker wie Harald Vilimsky und Herbert Kickl kritisierten die Einmischung scharf. Wolf, der seine Fanbase auf alternativen Plattformen bedient, stellt damit selbst seine Unparteilichkeit in der „wichtigsten Nachrichtensendung des Landes“ infrage.

Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer zweifelte öffentlich, ob Schütz wegen ihrer Beteiligung an exxpress die Anforderungen erfüllt. Ein Zweifel, den er bislang weder mit guten Argumenten oder mit einer Rechtsvorschrift untermauern konnte.

Gleichzeitig bleibt der ORF selbst von Vorwürfen der Einseitigkeit und Fehlinformationen umgeben. Die Doppelmoral ist greifbar: Kritik am eigenen Haus wird als „Diffamierung“ gebrandmarkt, während man selbst mit anonymen Quellen und tendenziöser Berichterstattung operiert.

Finanzielle Schieflage und Selbstbedienung

Trotz vollmundigen (jedoch halbherzigen) Sparappellen gibt es Wirbel um 21 Chefs in 12 Tochterfirmen. Die Haushaltsabgabe und mögliche EU-rechtswidrige Beihilfen von 70–90 Mio. Euro sorgen für interne Panik. Im Stiftungsrat wurde sogar über eine Erhöhung der Abgabe gesprochen, falls die Beihilfe wegfällt. Gleichzeitig droht Personalabbau von bis zu 400 Mitarbeitern. Die FPÖ verlangt Offenlegung von Luxusverträgen und ein Ende der „verbotenen Beihilfe“. Der Sender profitiert von Zwangsfinanzierung, während kritische Stimmen an diesem Zustand als „rechtsextrem“ diffamiert werden.

Fazit: Zeit für echten Neustart

Die ORF-Wahl offenbart das Kernproblem: Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sich als ideologischer Erziehungsapparat versteht, finanziert von allen Bürgern, aber dominiert von einem kleinen Milieu. Namen wie Heinz Lederer, Armin Wolf, Clemens Pig, Andreas Babler oder Christian Stocker stehen für ein System, das Transparenz und Pluralität scheut. Eva Schütz verkörpert für viele die Angst vor echter Veränderung – unabhängiger, kritischer Journalismus, der nicht nur eine linke Richtung bedient.


Es braucht keine kosmetischen Reformen, sondern strukturelle Entpolitisierung, Abschaffung der Zwangsabgabe und echte Wettbewerbsfähigkeit. Die Medienkonsumenten haben das längst erkannt: Sinkendes Vertrauen in den Mainstream und Erfolge kritischer Medien sind die logische Quittung. Am 11. Juni entscheidet sich nicht nur die Zukunft des ORF, sondern auch, ob Österreich weiter Steuergeld für linke Meinungsindustrie ausgibt – oder endlich aufwacht.
Jedoch sollte man sich dazu lieber keine falschen Hoffnungen machen.

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KI-Verdacht bei ORF-Bewerbung: Dr. Stefan Weber erklärt Indizien um Dr. Clemens Pig

09. Juni 2026 um 13:30

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Im Rennen um die ORF-Generaldirektorenschaft sorgt eine detaillierte Textanalyse für erheblichen Wirbel. Medienwissenschaftler Dr. Stefan Weber erhebt im Report24-Interview schwere Vorwürfe gegen APA-Chef Dr. Clemens Pig. Dessen Bewerbungskonzept weise massive stilistische Anomalien auf, die auf den Einsatz künstlicher Intelligenz hindeuten. Besonders brisant: Ein Online-Bericht der „Kronen Zeitung“ über die Enthüllungen verschwand nach nur zwanzig Minuten spurlos.

Das von Clemens Pig eingereichte Bewerbungskonzept für den wichtigsten Posten am Küniglberg (Brutto-Jahresgehalt 427.500 Euro) umfasst 129 Seiten. Bei der genauen linguistischen Überprüfung stieß Plagiatsexperte Dr. Stefan Weber jedoch auf fundamentale Auffälligkeiten. Der Text liest sich laut dem Gutachter in weiten Teilen stark KI-generiert, was im Vergleich mit älteren Schriften des Autors einen unnatürlichen, abrupten Stilwechsel offenbart. Weber ist auch aus juristischen Gründen wichtig, klarzustellen, dass man bei KI-Texten keinen vollständigen Beweis führen könne. Weshalb der Verdacht nicht von der Hand zu weisen ist, schildert er umfassend und gut nachvollziehbar in diesem Video-Interview.

Linguistische Indizien der KI-Textierung

Als zentrales Indiz nennt Weber eine massive Häufung von starren Kontrastmustern und sogenannten Antithesen, wie sie für moderne Sprachmodelle absolut typisch sind. Der Text grenze fortlaufend ab, was der ORF angeblich nicht sei, um direkt im nächsten Satz zu definieren, was er darstelle. Zudem fehle dem Dokument jegliche österreichische Sprachfärbung. Selbst gängige Austriazismen, die jeder Österreicher verwendet, wurden komplett durch generische Phrasen ersetzt.

Hinzu kommen klassische Logik- und Grammatikfehler, die für menschliche Medienprofis untypisch sind, von künstlicher Intelligenz aber regelmäßig erzeugt werden. So werden Begriffe in Meta-Sätzen nicht korrekt in Anführungszeichen gesetzt oder es entstehen hölzerne Formulierungen wie „Archiv ist keine Nostalgie“. Brisant ist dies vor allem, weil Pig öffentlich und sogar in diesem Konzept selbst eine strikte Kennzeichnungspflicht für KI-Texte fordert – sich aber möglicherweise selbst nicht daran hält.

Der Lösch-Krimi und das System der Gefälligkeit

Die Aufarbeitung der Causa im Inland wirft zudem ein bezeichnendes Licht auf die heimische Medienlandschaft. Die „Kronen Zeitung“ hatte die Vorwürfe zunächst als große Schlagzeile online gestellt, den Artikel nach nur 20 Minuten und intensiver Kommentierung durch die Leserschaft jedoch ohne Erklärung komplett gelöscht. Weber vermutet dahinter eine gezielte politische Intervention, da sich abseits der Alternativmedien und der deutschen „Jungen Freiheit“ bislang kein einziges Mainstream-Medium an den Fall herantraut.

Der Experte äußert die persönliche Meinung, dass Pig wohl als klassischer Systemkandidat anzusehen ist, der für die Politik gut steuerbar und anpassungsfähig ist. Ähnlich wie bei vergleichbaren Plagiatsfällen im deutschsprachigen Raum spielten fachliche Kriterien oder eine echte menschliche Vision für den Rundfunk eine untergeordnete Rolle. Solange ein Kandidat das gewünschte politische Narrativ bediene, würden selbst schwerwiegende Glaubwürdigkeitsprobleme von den etablierten Kräften ignoriert oder in Abrede gestellt.

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

27. Mai 2026 um 16:15

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

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