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Gestern — 27. Februar 2026

Epstein-Skandal: Ex-Präsident Clinton soll vor US-Kongress aussagen

27. Februar 2026 um 05:49

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Erst Ex-Außenministerin Hillary Clinton, nun ihr Mann, Bill Clinton: Erstmals seit mehr als 40 Jahren sagt heute ein Ex-Präsident vor dem US-Kongress aus. Im Fokus: Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.
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Hillary Clinton verlangt Trump-Anhörung unter Eid in Epstein-Ausschuss

26. Februar 2026 um 18:33

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Im Skandal um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben die Demokraten eine Kongressanhörung von Präsident Donald Trump verlangt. Trump müsse „die Fragen beantworten, die im ganzen Land von Überlebenden gestellt werden“, hieß es.
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ÖRR unter Druck: ZDF-KI-Skandal sorgt für hitzige Bundestagsdebatte

26. Februar 2026 um 15:40

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Der Skandal um KI-generierte Bilder im ZDF-Beitrag über die US-ICE-Behörde führte zu heftigen Debatten im Bundestag zwischen AfD und übrigen Fraktionen. CDU, SPD, Grüne und Linke verteidigten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kritisierten jedoch interne Fehler und forderten klare Regeln für KI.
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Politische Rechtsaufsicht Jetzt verlangt die Politik Aufklärung über den ZDF-Manipulations-Skandal

23. Februar 2026 um 00:02

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„Heute-Journal“-Moderatorin Dunja Hayali hatte den gefakten Beitrag im ZDF angekündigt.

Mit der Entschuldigung und der Abberufung der New Yorker Chefkorrespondentin ist es noch nicht getan. Jetzt verlangt die hessische Landesregierung als Rechtsaufsicht eine Erklärung des ZDF für die Manipulationen in einem Beitrag über ICE.

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Fördermittelmißbauch Nach Tricksereien: Linke Journalisten müssen drei Millionen Euro zahlen

19. Februar 2026 um 23:02

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Um dieses schicksanierte Haus (Mitte) in der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg dreht sich der Streit um die Fördermittel für Journalisten.

Eine Gruppe bekannter linker Journalisten, die jahrelang gegen überhöhte Mieten agitierte, ließ sich die Sanierung eines Mietshauses in Kreuzberg mit viel Geld fördern. Doch dann zeigten sie ihr wahres Gesicht – und müssen nun kräftig zahlen.

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Justizskandal in Berlin: Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wieder auf freiem Fuß

12. Februar 2026 um 14:00

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In Berlin ereignete sich ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz erneut erschüttert: Ein brutaler, mehrfach verurteilter Vergewaltiger läuft wieder frei herum – wegen eines Formfehlers. Das Urteil von fast acht Jahren Haft steht, die Gefährlichkeit des Täters bleibt unbestritten, doch das Opfer muss nun erneut um sein Leben fürchten. Wieder einmal wird der Schutz des Täters über den Schutz des Opfers gestellt.

Nach einem Bericht des “Tagesspiegel” wurde der Afghane Mahmood D. (27) im Juni 2025 vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Doch nun läuft der gefährliche Vergewaltiger wieder frei durch Berlin. Grund: Der Vorsitzende Richter hat nach der Urteilsverkündung kein Verhandlungsprotokoll verfasst, dadurch konnte das schriftliche Urteil den Verteidigern nicht rechtswirksam zugestellt werden.

Zwischen Winter 2022/23 und Februar 2024 hat Mahmood D. seine damalige Partnerin in Berlin-Hellersdorf systematisch terrorisiert. Unter anderem soll er sie immer wieder geschlagen, mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt haben. Im Februar 2024 zeigte die Frau ihren Peiniger an. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn am 26. Juni 2025 wegen Vergewaltigung in drei Fällen, schwerer Körperverletzung und weiterer Gewaltdelikte.

Nach dem Urteil legte die Verteidigung Revision ein. Dafür braucht es zwingend die schriftlichen Verhandlungsprotokolle aller 33 Verhandlungstage. Der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer lieferte sie nicht. Fast sieben Monate lang nicht. Der Richter leidet nach Medienberichten an einer Suchtkrankheit, ist seit Mitte Dezember 2025 krankgeschrieben und vom Vorsitz entbunden.

Das Kammergericht entschied am 19. Januar 2026 aufgrund einer Beschwerde der Anwälte des Afghanen: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei wegen dieser „gravierenden, der Justiz zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen“ unverhältnismäßig. Dass weder das schriftliche Urteil zugestellt noch die Protokolle zu den Verhandlungstagen rechtzeitig fertiggestellt wurden, verstößt gegen das „Beschleunigungsgebot“ – wonach die Justiz bei Untersuchungshaft immer zügig und verhältnismäßig arbeiten muss.

Daher wurde der Afghane nach über 1½ Jahren U-Haft freigelassen – trotz nach wie vor bestehender Gefährlichkeit und Fluchtgefahr. Das Urteil selbst steht noch, es ist nur nicht rechtskräftig. Aber das Opfer muss jetzt wieder mit Polizeischutz leben, denn D. hatte angekündigt, sich wegen der Strafanzeige rächen zu wollen. Das Landeskriminalamt habe die Frau daher an einen sicheren Ort gebracht. Auch eine elektronische Fußfessel oder Abschiebung nach Afghanistan werden in Betracht gezogen.

Wieder einmal steht Täterschutz über Opferschutz. Die Rechte des verurteilten Täters (Beschleunigungsgebot, Revision) werden mit letzter Konsequenz durchgesetzt. Die Sicherheit des Opfers wird zur Nebensache erklärt. Absurderweise führt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen in diesem Fall dazu, dass ein verurteilter Vergewaltiger und Gewalttäter wegen eines richterlichen Versagens wieder auf sein Opfer losgelassen wird.

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Frühere Trump Supporterin Greene wiederholt Vorwürfe gegen US-Regierung

10. Februar 2026 um 20:02

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Marjorie Taylor Greene erhebt schwere Vorwürfe gegen das politische Establishment in Washington. In einem aktuellen Beitrag auf X wiederholt die Abgeordnete, wie sie vom Präsidenten persönlich als „Verräterin“ bezeichnet worden sei – einzig und allein, weil sie die vollständige Freigabe der sogenannten Epstein-Akten fordert.

Nach Darstellung der Republikanerin sei die Lage eindeutig: Während sie öffentlich und konsequent die Offenlegung aller Dokumente rund um den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verlangt, komme der eigentliche Widerstand ausgerechnet „von ganz oben“. Greene spricht davon, dass ausgerechnet jene Kreise blockieren, die angeblich Transparenz predigen. Wer genau gemeint ist, lässt sie offen – die Stoßrichtung ist jedoch unmissverständlich.

Im begleitenden Video zeigt sich Greene kämpferisch. Sie weist den Vorwurf des Verrats scharf zurück und betont, dass es ihre Pflicht als Abgeordnete sei, Licht in einen der größten politischen Skandale der jüngeren US-Geschichte zu bringen. Sie behauptet, es gebe nach wie vor mächtige Personen, die ein massives Interesse daran hätten, dass bestimmte Namen niemals öffentlich werden. Dass Donald Trump durch neu aufgetauchte Dokumente schon 2006 gegen Epstein ausgesagt haben soll, bedeute ihrer Ansicht nach gar nichts, denn Trump habe anders als behauptet weiterhin Kontakt zu Epstein gehabt.

Greene kündigt an, nicht nachzulassen. „Niemand lässt das fallen“, sagt sie mit Blick auf die Epstein-Akten. Der politische Druck werde weiter steigen, ganz gleich, wie massiv die Angriffe ausfallen. Für sie stehe fest: Wer Transparenz fordert, macht sich keine Feinde beim Volk – sondern bei jenen, die etwas zu verbergen haben.

The President called me a traitor for fighting to release the Epstein files, yet the only one who has been against releasing the Epstein files is the man at the top…

No one is letting this go! pic.twitter.com/O4ibAt1aTO

— Marjorie Taylor Greene 🇺🇸 (@mtgreenee) February 10, 2026
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Pfadfinder-Verband: 344 Missbrauchsopfer – Studie legt jahrzehntelanges Versagen offen

27. Januar 2026 um 14:21

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Was sich der Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) als Wertegemeinschaft auf die Fahnen schreibt, kollidiert frontal mit den Ergebnissen einer neuen Aufarbeitungsstudie: Seit 1973 sind mindestens 344 Kinder und Jugendliche im Verantwortungsbereich des Verbandes Opfer sexualisierter Gewalt geworden, wie verschiedene aber stets gleich lautende Medienberichte von heute zeigen. Die Untersuchung zeichnet ein Bild tiefgreifenden institutionellen Versagens über Jahrzehnte hinweg.

Die Zahlen lassen keinen Interpretationsspielraum. Rund 60 Prozent der Betroffenen waren Mädchen, knapp 40 Prozent Jungen, ein kleiner Anteil diverse Personen. Zwei Drittel der Opfer waren beim Tatbeginn zwischen 13 und 17 Jahre alt. In über einem Drittel der Fälle kam es zu schwerer sexualisierter Gewalt mit Eindringen in den Körper. Mehr als die Hälfte der Taten ereignete sich bei Pfadfinderlagern oder Fahrten – also genau dort, wo Schutz, Gemeinschaft und Vertrauen erwartet werden.

Auch die Täterstruktur ist brisant. Mindestens 161 Personen werden als Täter oder Beschuldigte geführt. Fast die Hälfte von ihnen war zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 24 Jahre alt. Gewalt ging damit nicht von außen aus, sondern entstand innerhalb der eigenen Strukturen. Besonders alarmierend: Rund die Hälfte aller bekannten Taten geschah nach dem Jahr 2000, zu einem Zeitpunkt, als Missbrauchsskandale in Kirche und Jugendverbänden längst bekannt waren.

Die Studie basiert auf 79 qualitativen Interviews mit Betroffenen sowie der Auswertung von rund 1.300 Seiten interner Akten zu etwa 100 Verdachtsfällen. Untersucht wurde der Zeitraum von der Gründung des VCP im Jahr 1973 bis 2024. Der Verband zählt heute etwa 47.000 Mitglieder und bezeichnet sich selbst als christlicher Jugendverband – die dokumentierte Realität steht dazu in scharfem Kontrast.

Die Untersuchung macht deutlich, wie über Jahre hinweg Schutzmechanismen versagten, Verantwortung nicht übernommen wurde und Betroffene allein gelassen blieben. Sie legt offen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem, dessen Folgen hunderte Kinder und Jugendliche bis heute tragen.

Quelle: Wissenschaftliche Aufarbeitung sexualisierte Gewalt im Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder seit 1973

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Psychiatrisierung von Unbequemen – Nicht im „bösen Russland“: in Deutschland in Lohr am Main!

27. Januar 2026 um 06:00

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Was hat sich die Welt über Guantanamo echauffiert und erst über Russland! Da können sich die Gazetten gar nicht genug aufregen darüber, das Unbequeme in psychiatrischen Einrichtungen verschwinden.

So schreibt der „Tagesanzeiger“ noch im Dezember 24 voller Bitterkeit: „Mit einer alten Masche lässt Russland Opponenten in Psychiatrien verschwinden“. Keine Frage, das gehört zu den perfidesten Methoden, einen Menschen zu vernichten, jeden Tag ein bisschen und er hat keine Chance. Ist er zu ruhig, wird er dort verrotten und möglicherweise in die Debilität medikamentiert. Wehrt er sich, ist er ein gemeingefährlicher Irrer, den man ruhig stellen muss – mit demselben Ergebnis, nur brutaler.

Dutzende „Andersdenkende“ werden als psychiatrische Patienten festgehalten, schreibt Reuters empört im Februar 2025 über Russland. Dort kümmern sich Menschenrechtsorganisationen darum, diesen Leuten zu helfen. Immer wieder lesen wir Überschriften, wie „Zwangspsychiatrie für Kreml-Kritiker – Russische Aktivisten berichten von schockierenden Maßnahmen des Regimes“. Bekannt sind 48 Fälle. Und auch Wikipedia widmet diesem Thema einen Eintrag.

Die Deutschen wiegen sich in seliger Sicherheit

Huijuijuiiii, denkt der brave deutsche Michel, WIE GUT, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und das kann man ja so glauben, denn, wie in allen Ländern, in denen solche perfiden Methoden angewandt werden, sind die Medien systemkonform. Und wie überall ist es so, dass das, was nicht berichtet wird, auch nicht existiert. Nanu? Wir hier, in Deutschland haben doch bombenfeste Bürger- und Menschenrechte! Also kann uns ja so etwas Gruseliges nicht passieren. Doch das ist bekanntermaßen eben nicht so und ja, es gibt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland und das nicht selten.

Nun, es gibt aber auch immer noch mutige Menschen, die die Wahrheit aufdecken. Und hin und wieder schaffen sie es doch in die Schlagzeilen. Da gab es einmal diesen Fall von Gustl Mollath, einer der bekanntesten Justizskandale der Bundesrepublik. Der Mann wurde 2006 wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt und obwohl – oder vielleicht auch weil – er sich vehement gegen den Vorwurf wehrte und das Ganze das Potenzial eines Riesenskandals hatte, verschwand er via Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie. Einer der Gründe: Er beschuldigte seine Frau, sie habe für die HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Das durfte nicht aufkommen und so wurde er als Krimineller und irrer Totschläger hingestellt. Ein Richter wertete seine Aussagen als Wahnvorstellungen. Erst Jahre später stellte sich heraus, dass Mollath die Wahrheit gesagt hatte, wie die besagte Bank bei einer internen Prüfung feststellte.

Mollath war also vollkommen zu Unrecht mehr als sieben Jahre seines Lebens in der Zwangspsychiatrie eingekastelt. Erst, als alles aufflog, wurde er wieder freigelassen und bekam eine Entschädigung: 600.000 Euro vom Freistaat Bayern. Umgerechnet ein Jahresgehalt von nicht ganz 86.000 €, oder ein Monatsgehalt von ca. Siebentausend €.

Der Psychiatrie-Skandal von Thomas Krebs wird totgeschwiegen

Wieder einmal Bayern. Hier wird der Ex-Polizist Thomas Krebs seit fast sechs Jahren unter rechtswidrigen, ja, zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Bedingungen und Maßnahmen in der Zwangspsychiatrie gefangen gehalten. Er war zwar auffällig geworden, aber hatte nie Gewalttaten oder Angriffe auf Menschen begangen.

Thomas Krebs, ein ehemaliger Elitepolizist, er war der Leibwächter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Wegen Dienstvergehen – er gab polizeiliche Informationen heraus, fuhr unter anderem ohne Fahrerlaubnis und aufgrund anderen, nicht gewalttätigen Strafverfahren, wurde er 2005 aus dem Dienst entlassen. Eine absolute Katastrophe für Thomas Krebs. Auch mehrere Ehen scheiterten. Thomas Krebs rutschte dieser Zeit in eine Drogenabhängigkeit. Er konsumierte Cannabis, Amphetamine, Alkohol und Steroide, aber keine „harten Drogen“. Er geriet wegen seiner Verhaltensweisen unter Drogen in sehr schwierige Situationen, hatte dadurch auch Probleme mit der Polizei. Da er körperlich topfit war, Kampfsportler, Kickboxer (schwarzer Gürtel) war er für die Polizei ein schwieriger Fall. So tobte er bisweilen im Drogenrausch und reagierte noch nicht einmal auf Pfefferspray der Polizeibeamten, wie dem Urteil  des Landgerichts der 1. Strafkammer  Aschaffenburg zu entnehmen ist. Da er ein ausgebildeter Spezialist in Nahkampftechniken und Waffen ist, wurde er als „gefährlich“ eingestuft und weggesperrt. Weil er keine schweren Straftaten begangen hat, kam nur Zwangspsychiatrisierung in Frage? Seit sechs Jahren ist der Mann nun „clean“ und von den Drogen weg. Er verweigert deswegen auch die Psychopharmaka.

Dirk Lauer, der am nächsten an dem Fall dran ist, erlebte nach eigener Darstellung Thomas Krebs als einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht – wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten – verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist. Und doch wird Thomas Krebs genau das verweigert.

Ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht

Die Seite „Behördenstress“ schreibt – passend zum Wahlspruch der Seite:

Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat! Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“

Denn trotz aller Auffälligkeiten in seinem Verhalten hat sich Thomas Krebs nicht als ein gefährlicher Täter gezeigt. Er wurde nur aggressiv – ohne anzugreifen! – wenn man ihn unter Amphetamin (subjektiv) bedrohte. Irgendwann stand dann die Diagnose „Schizophrenie, schizoaffektive Störung“ im Raum. Das Gericht hat diese Diagnose nie hinterfragt und auch nicht eingepreist, dass der Mann diese Aussetzer nur unter Drogen zeigte. Dass Thomas Krebs ein gefährlicher Irrer sei, wurde nur aufgrund dieser tatsächlich schwierigen Situationen mit der Polizei angenommen. Dazu kam, dass der Bruder von Thomas Krebs, Peter Krebs, sein direkter Nachbar war, ständig die Polizei rief, sein Bruder Thomas zeige ein „seltsames Verhalten“. Das führte dazu, dass die Polizei sehr häufig erschien und schon leicht gereizt wieder einmal anrücken musste. Das befördert natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.

Im Jahr 2023 kam ein Sachverständiger (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis als der erste Sachverständige. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei.

Denn eine (Zwangs-)Unterbringung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Betroffenen krankheitsbedingt, dauerhaft und erheblich ist. Dabei darf die Beurteilung dieser Gefährlichkeit nicht auf verzerrten, provozierten oder durch Dritte beeinflussten Situationen beruhen, heißt es nach  nach § 63 StGB. Dazu kommt, dass dieser Paragraph § 63 StGB bestimmt:

„Die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darf nicht auf Situationen gestützt werden, die durch Drittverhalten provoziert oder verstärkt wurden. Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Einsätze objektiv gerechtfertigt waren oder ob sie durch familiäre Konflikte ausgelöst wurden.“

Das gibt es aber ein sehr interessantes Detail: Die Nachbarschaft berichtet, dass der Bruder von Thomas Krebs sehr daran interessiert sei, das Haus, was Thomas gehört, zu übernehmen. Er hat sich offenbar vorgestellt, dass Thomas Krebs nie wieder aus dem Maßregelvollzug herauskommt und damit das Haus frei wird. Das könnte auch ein Grund sein, warum er immer wieder die Polizei alarmiert hat und damit die Situation immer weiter eskalierte, weswegen Thomas Krebs als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die Polizei wurde möglicherweise nicht aufgrund objektiver Gefahren, sondern aufgrund „familiärer Spannungen“ und persönlicher Motive alarmiert. Damit sind die polizeilichen Einsatzberichte, die im Urteil als Beleg für Gefährlichkeit herangezogen werden, nicht ohne Weiteres verwertbar. Aber all das wurde in dem ersten Gutachten als bare Münze und Beweis der Gefährlichkeit gewertet, ohne dass der Gutachter berücksichtigte, dass die ständige Provokation des Bruders und eine Gereiztheit der regelmäßig alarmierten Polizisten langsam, aber sicher diese Situation über die Zeit zum Siedepunkt brachte.

Es ist an der Zeit, dass dieser Fall neu und vorurteilsfrei verhandelt und bewertet wird! Thomas Krebs hat niemanden wirklich verletzt. Er hat eine zweite Chance verdient. Es kann nicht sein, dass jemand sich zwar in Schwierigkeiten gebracht hat, aber keine Chance mehr hat, sein Leben in Ordnung zu bringen. Soll er ein Leben lang immer wieder mit Vollfesselung (Hand und Fuß plus Bauchfesselung), wie ein irrer Schwerverbrecher vorgeführt werden, wenn ein Arzt ihn untersucht? Auch das ist rechtswidrig und nur erlaubt „bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung“.

Es ist bereits eine lange Petition beim Bayerischen Landtag eingegangen, engagierte Menschen und Rechercheure, wie „Fantareis“ von OPPOSITION24 und der ehemalige Polizist Dirk Lauer haben sich dieses himmelschreienden Falles angenommen und arbeiten sich durch Berge von Papier und Akten. Artikel wurden veröffentlicht und siehe da, die Klinikleitung reagierte:

Ein Dokument mit Text über psychiatrische Behandlungsprobleme und eine mögliche Patientenverlegung zeigt rechtliche und therapeutische Bedenken.

Thomas Krebs soll wieder anderswohin verlegt werden, da durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit das Vertrauensverhältnis zwischen „Patient“ und dem „Therapeutischen Arbeitsbündnis“ nachhaltig zerstört sei. Schon vorher hatte das Bezirkskrankenhaus versucht, Thomas Krebs in eine andere Einrichtung zu verlegen, doch das Landgericht Würzburg untersagte das. Nun sei aber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Der kryptische Satz am Ende gibt zu denken:

„Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen erscheint es angezeigt, Sie über den geplanten, erneuten Versuch einer Verlegung zu informieren, da die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen nicht mehr fortbestehen.“

Der „Patient“ Thomas Krebs hatte zwar wenig Spielraum, nutzte aber das Wenige um so unbequem zu werden, dass man ihn so bald wie möglich loswerden wollte? Fürchtete man, die ganze Sache könnte zu viel Aufmerksamkeit bekommen und ein Schlaglicht auf die Praxis der Zwangspsychiatrisierung werfen? War man sich nicht sicher, dass hier vielleicht doch gegen Gesetze, „Patienten“-Rechte, Regelungen oder Behandlungsrichtlinien verstoßen wurde?

Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?“

Seltsamkeiten, die Aufklärung fordern

Damit nicht genug. Es gibt auch merkwürdige Ungereimtheiten, die aufgeklärt werden müssten.

Warum wird ein erfolgreich „resozialisierter“, gesunder Mann, der niemanden verletzt hat nicht freigelassen?

„Fantareis“ fragt zu Recht:

Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Maßregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?

Der Messermörder von Aschaffenburg wurde mehrfach nach nur wenigen Tagen aus der Psychiatrie in Lohr entlassen – dann ermordete er zwei Menschen. Der Fall Thomas Krebs wirft also mehr als berechtigt Fragen auf. Wir bleiben dran und berichten weiter!

Die Petition hat gute Aussichten, nicht abgelehnt zu werden, denn:

Der Patient Thomas Krebs soll seit mehr als 5,6 Jahren unter rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und teilweise menschenrechtswidrigen Maßnahmen gelitten haben.

Die Petition listet zahlreiche Kritikpunkte und dokumentierte Rechtsverstöße auf, darunter:

  • Verwehrte Akteneinsicht über 16 Monate trotz klarer Rechtslage.
  • Manipulierte Dokumentation („Kriterien-Einschätzung“) und fehlende Originalunterlagen.
  • Unbegründete Kontrolle und Zurückhaltung privater Post.
  • Willkürliche Rücknahme von Lockerungsstufen, ohne rechtliche Grundlage.
  • Massive medizinische Versäumnisse, u. a. verzögerte Behandlung eines Augeninfarkts.
  • Medikamentendruck, obwohl Gutachten eine medikamentöse Behandlung nicht empfahlen.
  • Fesselungen bei Ausführungen, die laut Gericht als rechtswidrig eingestuft wurden.
  • Versuchte Zwangsverlegung nach Werneck – ebenfalls rechtswidrig.
  • Hinweise auf mangelhafte Zustände und strukturelle Probleme im Maßregelvollzug.

Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits vor Gericht als rechtswidrig bestätigt.

Die Petition fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Vorfälle umfassend aufzuklären, die Klinik anzuweisen, rechtswidrige Praktiken einzustellen, Personalentscheidungen zu treffen und eine echte Resozialisierung von Thomas Krebs zu ermöglichen.

Quelle: Schildverlag.de

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Staatliche Regulierungen treiben Bürger in digitale Grauzonen

17. Januar 2026 um 06:58

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Der digitale Alltag in Deutschland wird immer stärker reguliert. Was als Schutz vor Missbrauch, Kriminalität oder Desinformation verkauft wird, greift inzwischen tief in Kommunikation, Zahlungsverkehr und Plattformnutzung ein. Für viele Bürger fühlt sich das weniger nach Sicherheit an, sondern nach permanenter Kontrolle.

Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen politischem Anspruch und gelebter Realität. Denn während neue Regeln Transparenz versprechen, entstehen parallel digitale Ausweichräume. Nicht aus Abenteuerlust, sondern aus dem Wunsch nach Autonomie und Verlässlichkeit.

Regulierungsdruck im digitalen Alltag

Ob verpflichtende Identitätsprüfungen, eingeschränkte Zahlungswege oder Sperrlisten für Online-Angebote – staatliche Eingriffe sind längst im Alltag angekommen. Besonders im Netz zeigt sich, wie schnell pauschale Vorgaben individuelle Entscheidungen verdrängen. Was erlaubt ist, wird enger gefasst, was abweicht, sofort problematisiert.

In diesem Umfeld suchen manche Nutzer nach Alternativen, etwa wenn regulierte Angebote als unpraktisch oder übergriffig empfunden werden. Das zeigt sich selbst in Bereichen der digitalen Freizeit, in denen Hinweise auf casinos ohne deutsche Lizenz eher als Symptom denn als Ursache gelten. Entscheidend ist nicht das Angebot selbst, sondern der Impuls dahinter: der Wunsch, sich staatlicher Detailsteuerung zu entziehen. Genau dieser Impuls wird durch immer neue Hürden weiter verstärkt.

Misstrauen gegenüber staatlicher Kontrolle

Regulierung lebt von Akzeptanz. Doch die schwindet, wenn Regeln als widersprüchlich oder realitätsfern wahrgenommen werden. Viele Maßnahmen wirken wie politische Schnellschüsse, die technische und soziale Folgen ausblenden.

Besonders sensibel reagieren Menschen, wenn Zahlungsströme oder digitale Identitäten zentral erfasst werden. Die Sorge vor Datenmissbrauch ist kein Randphänomen mehr. Sie speist sich aus vergangenen Skandalen, aber auch aus dem Gefühl, dass der Bürger grundsätzlich als Risiko betrachtet wird.

Ausweichbewegungen im Netz

Wo Vertrauen fehlt, entstehen Umgehungsstrategien. Verschlüsselte Messenger, alternative Zahlungsformen oder ausländische Plattformen sind längst keine Nische mehr. Sie werden genutzt, weil sie als weniger bevormundend gelten.

Dabei geht es selten um Gesetzesbruch aus Prinzip. Vielmehr suchen Nutzer nach funktionierenden Lösungen, wenn offizielle Wege kompliziert, langsam oder unzuverlässig erscheinen. Das Netz bietet diese Möglichkeiten – grenzüberschreitend, dezentral und schwer kontrollierbar.

Wenn Regulierung Kontrolle verliert

Hier liegt das eigentliche Paradox. Je dichter das Regelwerk, desto attraktiver werden unregulierte Zonen. Der Staat verliert nicht deshalb Kontrolle, weil er zu wenig eingreift, sondern weil er zu viel auf einmal will.

Effektive Steuerung braucht Augenmaß. Sie setzt auf klare Regeln, aber auch auf Eigenverantwortung. Ohne dieses Gleichgewicht entsteht ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem am Ende niemand gewinnt – außer jene, die sich komplett entziehen.

Was das für Bürger bedeutet

Für politisch wache Bürger ist das mehr als ein technisches Thema. Es geht um Freiheit im digitalen Raum und um die Frage, wie viel Kontrolle eine offene Gesellschaft verträgt. Wer heute Ausweichbewegungen kritisiert, sollte morgen die Ursachen benennen.

Regulierung kann sinnvoll sein. Doch sie muss nachvollziehbar, begrenzt und überprüfbar bleiben. Andernfalls treibt sie genau jene Grauzonen hervor, die sie eigentlich beseitigen will.

(Auszug von RSS-Feed)
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