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„Peinlich, diese Transfrau“: Strack-Zimmermann zieht Strafantrag wegen Beleidigung zurück

22. Januar 2026 um 08:00

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Klagen wegen Beleidigung als Geschäftsmodell? Das wird von kritischen Juristen besonders der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann immer wieder vorgeworfen. Diese hat aktuell laut Rechtsanwalt Markus Haintz einen Strafantrag für die Aussage “Peinlich, diese Transfrau” zurückgezogen, nachdem sie vom Gericht als Zeugin geladen wurde.

“Die FDP-Politikerin zieht ihren Strafantrag für die Aussage „Peinlich, diese Transfrau“ gegen unseren Mandanten zurück, nachdem sie vom LG Heilbronn als Zeugin vor Gericht geladen wurde”, berichtet Haintz.Media. Strack-Zimmermann (“StraZi”) werde demnach die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen müssen.

Rechtsanwalt Markus Haintz zieht aus diesem Verhalten klare Schlüsse: “Dieser Fall zeigt, dass der FDP-Politikerin Beleidigungen völlig egal sind. Sie möchte damit nur zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern”, schrieb er auf X.

Strack-Zimmermann sorgt mit der Masse an Anzeigen, die sie wegen angeblicher Beleidigungen stellt, seit 2024 für Schlagzeilen. Hunderte Strafanzeigen stellt sie den Berichten nach im Monat; von Februar 2023 bis September 2024 sollen es 1.894 Anzeigen gewesen sein. Die Kanzlei von Markus Haintz verteidigte schon zahlreiche Bürger in derartigen Fällen von angeblicher Beleidigung und “Majestätsbeleidigung” (§ 188 StGB); viele davon betrafen Äußerungen gegen Strack-Zimmermann. Die Arbeit des Juristen und seines Teams für die Meinungsfreiheit zahlt sich aus: StraZi muss immer wieder gerichtliche Niederlagen einstecken.

Haintz hat einen Rat für weitere Betroffene: “Jeder, der aufgrund eines Strafantrags von Strack-Zimmermann wegen Beleidigung verfolgt wird, sollte sich auf ihre Rücknahme des Strafantrags in der Strafsache vor dem Landgericht Heilbronn, Aktenzeichen 6 NBs 151 Js 13090/24, berufen und eine Einstellung des Verfahrens beantragen, da sich ‚StraZi‘ durch die tatsächlichen oder vermeintlichen Beleidigungen offenkundig nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.”

Es ging im Fall der “Transfrau”-Aussage um viel Geld: Haintz erörterte weiter, dass der Mandant erstinstanzlich vom Amtsgericht Brackenheim zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 €, insgesamt also 4500 €, verurteilt worden war. Ursprünglich sei der Fall sogar nach § 188 StGB angeklagt worden, also wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“ – und das, obwohl der Beitrag laut Akte lediglich 29 Ansichten hatte. Im Strafbefehl seien sogar 50 Tagessätze zu je 150 € festgesetzt worden, also eine Geldstrafe über 7500 €.

(Auszug von RSS-Feed)

Einsperren, Aussperren, Wegsperren | Von Paul Clemente

29. Dezember 2025 um 10:52

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Einsperren, Aussperren, Wegsperren | Von Paul Clemente
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Einsperren, Aussperren, Wegsperren | Von Paul Clemente

Jenseits des Rechtsstaates: Sanktionen gegen Oppositionelle

Ein Kommentar von Paul Clemente.

Wer hätte das vor drei Jahrzehnten geglaubt: Dass im Westen elementare Menschenrechte wieder zur Verhandlung stünden. Dass eine neue Aristokratie entstehen würde. Oder eine kafkaeske Maschinerie aus Politikern, Mainstream-Medien, Banken, NGOs, Juristen und Schlägertrupps. Eine gigantische Verzahnung, die Oppositionelle sozial, psychisch und sogar physisch zerstört. Und wie schnell die Masse auf Freiheitsrechte verzichtet! Das wurde im Lockdown 2020 erfolgreich getestet. Warum diese Entrechtung nicht fortsetzen? Narrative gibt es schließlich genug. So feierten bewährte Einschüchterungs-Methoden ihr fröhliches Comeback. Vor allem die gute alte Hausdurchsuchung stürmte die Hitparade der Repression. 

Jüngstes Opfer: Der Ex-Geheimdienstler Jacques Baud. Der hatte eine Aussage von Selenskyjs Chefberater paraphrasiert: Ein Krieg mit Russland sei der Preis für den Nato-Beitritt der Ukraine. Mit anderen Worten: Die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert, um ihre Aufnahme in die Nato zu erpressen. Wegen solcher Behauptungen plus Gastauftritten in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen verdonnerte ihn der Rat der Europäischen Union zu Sanktionen, die selbst starke Persönlichkeiten zerbrechen können.

Bauds Bankkonto wurde gesperrt, sein Geld eingefroren. Nur zum Einkauf von Nahrungsmitteln erhält er eine „humanitäre Ausnahmeregelung“. Selbst die Rückkehr in sein Heimatland bleibt ihm verwehrt. Belgien als riesiges Gefängnis. Eingesperrt ohne Gerichtsverfahren. Das erinnert an die Lettres de cachet im französischen Absolutismus: Der König befahl die Inhaftierung von Bürgern, ohne Einbeziehung der Justiz. Während Deutschland die Majestätsbeleidigung wieder einführte, hat die EU den Lettre de cachet reanimiert. Willkommen im Zeitalter der Neo-Aristokratie.

Vor einigen Tagen fragte ein Journalist während der Bundespressekonferenz: Wie steht die Bundesregierung zu den Sanktionen gegen Baud? Die Antwort ließ frösteln. Ja, die Regierung steht hinter den Sanktionen. Schlimmer noch. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes schob eine Warnung nach. O-Ton:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ 

Selbst manchem Mainstream-Schreiber war Bauds Schicksal unheimlich. Zwar will der Ex-Geheimdienstler gegen die Sanktionen klagen, aber wo erhält man mit eingefrorenem Konto kompetenten Rechtsbeistand? Und was sagt sein Heimatland, die Schweiz? Nichts. Eisiges Schweigen in Bern. 

Für richtigen Furor im publizistischen Hühnerstall sorgte dagegen US-Präsident Donald Trump. Sein neuester Streich: Das Einreiseverbot gegen Geschäftsführerinnen der NGO HateAid. Begründung: Die Berliner Organisation habe die Zensur von amerikanischen Online-Plattformen zu verantworten. Folglich dient das Einreiseverbot dem Schutz der Meinungsfreiheit. 

Laut Selbstdarstellung agiert HateAid gegen Diskriminierung und Hassausbrüche im Internet. Aber auch gegen angebliche „Desinformation“. Und da mahnt die NGO dem User nicht nur  Vorsicht an, sondern ermutigt zur „Meldung“, zum fröhlichen Petzen. Die Reaktionen auf das Einreiseverbot für HateAid ließen nicht lange auf sich warten. So jammerte die Taz: „Das ist ein Angriff auf die EU und die Rechtsstaatlichkeit.“ Empfehlung des Autors:

„Europa darf nicht klein beigeben.“

Besonders amüsant: Die Unterstützung durch die EU-Abgeordnete Marie Agnes Strack-Zimmermann: Die rät den verbannten Geschäftsführerinnen: „Kopfschütteln und weiter machen". Schließlich schütze HateAid „unsere Demokratie besonders im Netz – basierend auf europäischem Recht".

Die Angriffe von außen zeigten,

„wie selbstbewusst und entschlossen wir mehr denn je in Europa sein müssen." 

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, stilisierte HateAid zu einer Armee von Freiheitshelden. Deshalb müsse die Bundesregierung jetzt klarstellen:

„Europas Grundrechte und Gesetze sind nicht verhandelbar – schon gar nicht unter dem Druck eines autoritären Machthabers.“

Auch das grüne Urgestein Jürgen Trittin träumt vom großen Gegenschlag: „Die richtige Antwort auf diese Provokation wäre ein Einreiseverbot für Elon Musk in der EU“ Witzig, dass Trittin seine Forderung ausgerechnet auf „X“ publizierte. Einer Plattform, die bekanntlich Elon Musk gehört. Den Multimilliardär dürfte dieses Einreiseverbot allerdings kaum jucken. Was sollte er in der EU? Seine Tesla-Produktionsstätte in Brandenburg besuchen?

Aber auch Kritik und Schadenfreude fehlten nicht. Welt-Kolumnist Don Alphonso stellte klar: „Je weniger linker Kontrollwahn, desto besser.“ Es sei „eine schlechte Zeit für Zensoren.“   

Übrigens: Die HateAid-Ladys teilen ihr trauriges Schicksal mit dem ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton. Auch der wurde aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten verbannt. Allerdings ist Breton ein echter Hardliner. Sogar ein Verbot der  Plattform „X“ zählte zu seinen Projekten. Für maximalen Schaden sorgte Breton mit seiner Beteiligung am „Digital Services Act“. Der fordert eine Paralleljustiz in sozialen Netzwerken. Realisiert durch automatische Löschungen. Begründungen gegenüber dem User? Überflüssig. Kritiker wie die Max-Planck-Gesellschaft befürchten eine gigantische Überwachungsmaschinerie jenseits  demokratischer Kontrollen. Am 19. Oktober 2022  wurde der „Digital Services Act“ (DSA) von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossen. Daher wird das US-Einreiseverbot gegen Breton von manchem Politiker als Schlag gegen die gesamte EU gewertet. Frankreichs Präsident Macron sprach von

„Einschüchterung und einem Angriff auf die digitale Souveränität Europas".

Was für ein Szenario! Eine Konfrontation zwischen USA und EU, bei der beide beanspruchen: Wir stehen für Freiheit, die andere Seite für Unterdrückung. Daraus folgen beidseitig Einreiseverbote und Rausschmisse. Nun lassen sich Einreiseverbote im Zeitalter von Zoom und Skype halbwegs kompensieren. Unlängst schwerer wiegt der Fall von Jacques Baud. Noch vor wenigen Jahren benötigte man Vorwände, um Widerständler wie Michael Ballweg einzuknasten. Man erfand irgendwelche Veruntreuungen oder ähnliches. Aber im Falle von Jacques Baud wird schamlos zugegeben: Ja, wir fesseln ihn aus politischen Gründen. Und das kann jedem passieren.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Zensur im Internet. In: Web Censored Data News. Firewall-Technologie Sicherheit Vorhängeschloss Freiheit Vektor-Illustration

Bildquelle: LuckyStep / shutterstock 

(Auszug von RSS-Feed)
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