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Heute — 14. April 2026

Internationales Experten-Team fordert strengere Sicherheitsstandards für Gen-Impfstoffe

14. April 2026 um 12:00

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Tatsächlich wurden schon im Jahr 1975 im Zuge der Asilomar-Konferenz Sicherheitsprinzipien für synthetische DNA-Technologien entwickelt – doch diese Prinzipien werden heute insbesondere im Hinblick auf sogenannte mRNA-Impfstoffe unterlaufen. Das ist die Grundsatzkritik eines interdisziplinären Autoren-Teams, das jetzt die Festlegung neuer, strengerer Sicherheitsstandards für solche Präparate fordert. Sie warnen vor einer technologischen Eskalation, die nicht zuletzt die Integrität des menschlichen Genoms gefährde.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim MWGFD:

Ein internationales Autoren-Team aus Wissenschaftlern, Medizinern und Juristen, dem auch das MWGFD Vorstandsmitglied Prof. Dr. Klaus Steger und MWGFD Mitglied Prof. Ulrich Kutschera angehören, weist in dem am 5. April veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Governing the Genetic Age: Mechanism-based safety for rapidly expanding technologies“ auf die dringende Notwendigkeit strengerer regulatorischer Sicherheitsstandards für genetische Technologien im Allgemeinen und RNA-basierte genetische Impfstoffe im Speziellen hin.

Die derzeit angewandten regulatorischen Rahmenbedingungen bergen erhebliche Sicherheitsrisiken, da die generierten Produkte nicht nach ihren biologischen Wirkmechanismen, sondern lediglich nach ihrem Verwendungszweck (z.B. Impfstoff) klassifiziert werden. Auf dieser Grundlage konnten bei den Lipid-Nanopartikel (LNP)-gestützten modRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 die für Gentherapeutika erforderlichen strengen Sicherheitsprüfungen umgangen werden, da die aktuell geltende Klassifikation für „Impfstoffe“ klinische Studien zur Pharmakokinetik, Biodistribution und Genotoxizität ausschließt. Auch müssen mögliche Risiken durch wiederholte Anwendung (z.B. Booster), Autoimmunreaktionen und Reproduktionstoxizität nicht untersucht werden.

Das Autoren-Team fordert daher einen Paradigmenwechsel in der Anwendung genetischer Technologien. So kam es im Rahmen der Zulassung der genetischen Impfstoffe gegen COVID-19 zu einer dauerhaften Institutionalisierung vorübergehend erteilter Notfallgenehmigungen. Um Sicherheit vor großflächigem Einsatz bzw. Gewinn zu garantieren, muss die Beweislast zukünftig auf die Hersteller verlagert werden. Darüber hinaus darf die Klassifizierung genetischer Impfstoffe nicht länger nach administrativen Labels vorgenommen werden, sondern biologischen Wirkmechanismen müssen berücksichtigt werden. Schließlich muss ein internationales Gremium aus unabhängigen Wissenschaftlern etabliert werden, welches die Einhaltung globaler Sicherheitsstandards überwacht, die Transparenz der Studiendaten garantiert und für die Einhaltung von Menschenwürde, genetischer Integrität und Autonomie verantwortlich ist.

Zur Etablierung einer verbindlichen, transparenten und wissenschaftlich fundierten Regulierung ist eine „Asilomar 2027“ Konferenz in Vorbereitung. Sie folgt dem Vorbild der „Asilomar 1975“ Konferenz, bei der Wissenschaftler erstmals ethische und sicherheitstechnische Regeln für die Forschung an rekombinanter DNA aufstellten.

Die absolute Notwendigkeit, diese regulatorische Lücke zu schließen, geht weit über mRNA und saRNA hinaus. Wenn der Präzedenzfall Bestand hat, dass der prophylaktische Zweck Vorrang vor biologischen Mechanismen hat, wird dieselbe administrative Umgehung unweigerlich auch für künftige In-vivo-Genbearbeitungswerkzeuge (z. B. CRISPR/Cas-Systeme) und epigenetische Modulatoren ausgenutzt werden. Tatsächlich zeigen aktuelle Gesetzgebungsdiskussionen, wie beispielsweise in Australien vorgeschlagene Gesetzesänderungen zur Neudefinition oder Ausnahmeregelung bestimmter genetischer Eingriffe unter dem Deckmantel der „passiven Immunisierung“, dass diese gefährliche administrative Umgehung bereits aktiv institutionalisiert wird. Die Einstufung tiefgreifender genomischer Eingriffe als „Impfstoffe“, um den Marktzugang zu beschleunigen, würde die genomische Integrität des Menschen unwiderruflich gefährden. Die Festlegung einer mechanismusbasierten regulatorischen Grenze ist heute eine unabdingbare Voraussetzung für die sichere Entwicklung aller zukünftigen genomischen Arzneimittel.

Warnung der Autoren vor „technologischer Eskalation“ – Zitat aus: „Governing the Genetic Age: Mechanism-Based Safety for Rapidly Expanding Technologies
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Governing the Genetic Age: Mechanism-based safety for rapidly expanding technologies

10. April 2026 um 11:31

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veröffentlicht am 10.0.2026; Autor: Prof. Klaus Steger Ein internationales Autoren-Team aus Wissenschaftlern, Medizinern und Juristen, dem auch das MWGFD Vorstandsmitglied Prof. Dr. Klaus Steger und MWGFD Mitglied Prof. Ulrich Kutschera angehören, weist in dem am 5. April veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Governing the Genetic Age: Mechanism-based safety for rapidly expanding technologies“ auf die dringende […]

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Demütigung für Pfizer: Covid-Impfstudie mangels Freiwilliger abgebrochen

05. April 2026 um 19:04

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Der Impf-Gigant Pfizer muss eine groß angelegte klinische Studie für seine Covid-Spritzen abbrechen. Denn die Menschen wachen offensichtlich auf und kaum jemand stellt sich mehr für die mRNA-Experimente zur Verfügung. Gleichzeitig wächst der juristische Druck wegen mutmaßlich manipulierter Zulassungsdaten.

Fünf Jahre lang hat man den Menschen diese experimentellen mRNA-Spritzen geradezu aufgezwungen. Zuerst mit milliardenschweren PR-Kampagnen auf “freiwilliger” Basis, dann unter offener Androhung des Jobverlusts und sozialer Ächtung. Doch das Blatt hat sich gewendet. Die “Impf-Bereitschaft” gegen den China-Schnupfen befindet sich schon lange im freien Fall.

Pfizer und sein deutscher mRNA-Partner BioNTech mussten nun ihre Studien für gesunde 50- bis 64-Jährige einstampfen, so ein aktueller umfassender Bericht. In einem internen Schreiben vom 30. März erklärten sie, man sei ergebnislos gescheitert. Es sei schlichtweg unmöglich, die benötigten 25.000 bis 30.000 Probanden für die Evaluierung der neuesten Gen-Spritzen zusammenzukratzen. Reuters zitiert aus dem Dokument, dass man Rekrutierungsbüros bereits angewiesen habe, die Suche nach neuen Versuchskaninchen sofort einzustellen.

Die offizielle Ausrede des Pharma-Riesen lautet, man könne keine “relevanten Daten” generieren, weil niemand mehr mitmache. Der FDA habe man bereits mitgeteilt, dass man das Handtuch wirft. Man könnte auch sagen: Das Vertrauen in die Mainstream-Narrative ist tot. Die Bürger lassen sich dieses experimentelle Zeug einfach nicht mehr spritzen. Dass Pfizer sein Augenmerk nun panisch auf einen Impfstoff gegen Lyme-Borreliose richtet – den ersten seit über 20 Jahren, der angeblich auch prompt sein primäres Studienziel verfehlt hat – zeigt nur die nackte Verzweiflung auf der Suche nach neuen Milliarden-Einnahmequellen. Erinnert stark an das sündhaft teure Covid-Medikament Paxlovid, das beim sogenannten “Long Covid” (oder besser: Post-Vac?) Berichten zufolge nicht besser abschnitt als ein Placebo.

Doch der Gegenwind kommt nicht nur von den endlich aufgewachten Bürgern. Der Pharma-Gigant verliert entscheidende Verbündete im tiefen Sumpf von Washington. Die kürzlich geschasste US-Justizministerin Pam Bondi galt Kritikern als Schutzschild für das Unternehmen. Sie soll versucht haben, die brisante Klage der mutigen Whistleblowerin Brook Jackson abzuwürgen. Zur Erinnerung: Jackson beschuldigt Pfizer, vorsätzlich betrügerische Daten verwendet zu haben, um die lukrative Notfallzulassung (und damit unzählige Steuer-Milliarden) zu ergaunern. Das 5. US-Bundesberufungsgericht werde das Urteil bald schon verkünden, wie Jackson kürzlich erklärte. Ihre völlig berechtigte Frage lautet: “Man kann eine Lüge nicht beglaubigen. Auf welch gigantischem Betrug basiert also diese FDA-Zulassung?”

Auch über den Atlantik hinweg bröckelt die Vertuschungs-Fassade. Vor einem deutschen Untersuchungsausschuss ließ Helmut Sterz, bis 2008 Chef-Toxikologe bei Pfizer Europe, eine regelrechte Bombe platzen. Das Krebsrisiko durch die mRNA-Spritzen sei aus “Zeitgründen” (!) niemals untersucht worden. Für die Auswirkungen auf Fortpflanzung, Schwangerschaft und Neugeborene gab es laut Sterz “keine verlässlichen Schätzungen”. Die absurde Liste der “besonderen unerwünschten Ereignisse”, die Pfizer der FDA im Frühjahr 2021 vorlegte und die erst durch massive FOIA-Klagen ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde, umfasste unglaubliche neun eng bedruckte Seiten.

Gerade einmal eine völlig indoktrinierte Minderheit von 18 Prozent der Erwachsenen in den Vereinigten Staaten lässt sich laut CDC diesen Stoff noch injizieren. Dass Pfizer nun keine Probanden mehr findet, liegt allerdings auch an der neuen FDA-Spitze. Marty Makary und Vinay Prasad fordern nun endlich das, was von Beginn an hätte Standard sein müssen: knallharte wissenschaftliche Maßstäbe für Placebo-kontrollierte Studien. Zudem hatte Prasad nach erschütternden Todesfällen von Kindern in direktem Zusammenhang mit der Spritze die Daumenschrauben für Zulassungen drastisch angezogen.

Jeffrey Tucker vom Brownstone Institute bringt die Entwicklung gewohnt treffend auf den Punkt: “Der Markt selbst nimmt die Covid-Spritzen vom Markt. Es ist die demütigende Zurückweisung eines der zerstörerischsten Impfexperimente der Menschheitsgeschichte.” Und der Aufklärer Steve Kirsch postete treffend ein Bild von Pfizer als Titanic, die den Eisberg der “öffentlichen Skepsis” voll rammt.

Doch man darf sich nicht zu früh freuen. Einige Experten wittern einen perfiden Hintergedanken. Der Soziologe Josh Guetzkow warnt, der Abbruch der Studien könnte nur eine Finte sein, um die FDA unter Druck zu setzen, ihre neuen, strengen Vorschriften wieder fallen zu lassen – insbesondere, nachdem Prasad Ende des Monats die Behörde verlässt und einer gnadenlosen Medien-Hetzkampagne ausgesetzt war. Sollte es keinen Impfstoff mehr für breite Bevölkerungsgruppen geben, könnten die politisch Verantwortlichen (vor allem die Demokraten) bald wieder heulend vor der FDA stehen und eine Senkung der Sicherheitsstandards fordern. Es wäre nicht das erste Mal: Schon 2022 winkte man Impfstoffe für Kleinkinder durch, obwohl deren Wirksamkeit teils unter 50 Prozent lag.

Doch wie es scheint, haben immer mehr Menschen erkannt, dass man sie jahrelang belogen, getäuscht und betrogen hat. Noch einmal werden sich die Leute so etwas wahrscheinlich nicht gefallen lassen. Das Totalversagen bei der Rekrutierung von Versuchskaninchen für die neueste Corona-Genspritze sagt schon alles aus.

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Strafrechtliches Vorgehen in der Schweiz: Haben Impfstoff-Besteller Steuergeld veruntreut?

29. März 2026 um 15:30

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In Machtrenk bei Linz wurde im Rahmen des außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsformats APCU der Partei MFG eine brisante juristische Frage aufgeworfen: Könnte die staatliche Beschaffung von Impfstoffen strafrechtlich als Untreue gewertet werden? Der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse legt dar, warum entsprechende Verträge und deren Rahmenbedingungen aus seiner Sicht erhebliche rechtliche und politische Sprengkraft besitzen – und warum eine umfassende Aufarbeitung bis heute aussteht.

Ausgangspunkt seiner Analyse ist die Impfstoffbeschaffung durch staatliche Stellen, die laut Kruse zu enormen finanziellen Verpflichtungen führte. In der Schweiz spricht er von rund einer Milliarde Franken. Entscheidendes Problem seien Vertragskonstruktionen gewesen, in denen Hersteller jede Gewährleistung für Wirksamkeit und Sicherheit ablehnten und gleichzeitig weitgehende Haftungsfreistellungen erhielten.

Nach schweizerischem Strafrecht – konkret Artikel 138 Absatz 2 – könne Untreue vorliegen, wenn anvertraute Vermögenswerte missbräuchlich verwendet werden. Kruse stellt klar, dass auch Steuergelder unter diesen Begriff fallen und Behördenmitglieder grundsätzlich Täter einer solchen Handlung sein können. Entscheidend sei daher die Frage, ob durch den Abschluss solcher Verträge eine pflichtwidrige Verwendung dieser Mittel erfolgte.

Grundlegender Widerspruch in Verträgen verbrieft

Im Zentrum steht die Zielsetzung der Verträge: der angebliche Schutz der Gesundheit. Wenn jedoch gleichzeitig vertraglich festgehalten werde, dass genau dieser Schutz nicht garantiert werden könne, entstehe ein grundlegender Widerspruch. Nach Kruses Darstellung liege darin eine Konstellation, in der eine Vertragspartei – der Hersteller – faktisch von zentralen Leistungspflichten entbunden sei, während der Staat zur vollständigen Zahlung verpflichtet bleibe.

Die strafrechtliche Betrachtung richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen die Hersteller, sondern gegen die verantwortlichen Behördenvertreter. Ihnen wird unterstellt, bereits beim Vertragsabschluss gewusst zu haben, dass die vereinbarten Leistungen nicht in der erforderlichen Weise erbracht werden könnten.

Zivilverfahren gegen Impfstoffhersteller

Parallel dazu verweist Kruse auf laufende zivilrechtliche Verfahren gegen Impfstoffhersteller, insbesondere durch den deutschen Anwalt Tobias Ulbrich. In diesem Zusammenhang sei ein Urteil ergangen, das Hersteller zur Herausgabe von Daten verpflichtet, die bislang unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten wurden. Diese Entwicklung wertet Kruse als wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen betrifft die Frage nach unzureichenden Prüfverfahren. Unter Berufung auf den ehemaligen Pfizer-Toxikologen Helmut Steger wird behauptet, grundlegende toxikologische Untersuchungen seien nicht vollständig durchgeführt worden. Zudem wird die These vertreten, dass unterschiedliche Herstellungsverfahren verwendet worden seien, ohne dass deren Gleichwertigkeit ausreichend nachgewiesen wurde.

Aufarbeitung braucht politischen Willen

Kruse betont, dass die Aufarbeitung nicht allein vor Gericht erfolgen könne. Vielmehr seien politische Prozesse notwendig, sowohl in Parlamenten als auch in außerparlamentarischen Untersuchungsgremien. Er sieht insbesondere unabhängige Initiativen und Medien als entscheidend für die weitere Klärung.

Ein zentraler Kritikpunkt ist das aus seiner Sicht fehlende Interesse staatlicher Institutionen an umfassender Transparenz. Sechs Jahre nach Beginn der Pandemie gebe es weiterhin keine vollständige Aufklärung zentraler Fragen, etwa zu Vertragsinhalten oder Entscheidungsprozessen.

Im weiteren Verlauf spricht Kruse die von der World Health Organization genannte Zahl von rund 15 Millionen Todesfällen im Zusammenhang mit der Pandemie an. Er fordert eine differenzierte Untersuchung der Ursachen, insbesondere die Trennung zwischen Virus, Maßnahmen und Impfungen.

Auch die Frage nach dem Ursprung von SARS-CoV-2 wird thematisiert. Kruse verweist auf internationale Untersuchungen, darunter Berichte aus dem US-Kongress, die einen möglichen Laborursprung als wahrscheinlich darstellen. Gleichzeitig kritisiert er, dass diese Fragestellung in Europa nicht ausreichend verfolgt werde.

WHO zeigt keinen Willen, Gain-of-Function Forschung zu unterbinden

Abschließend richtet er den Blick auf internationale Regelwerke wie den geplanten Pandemievertrag der WHO. Kritisiert wird, dass dieser Mechanismen zur Erforschung und zum Austausch von Krankheitserregern erweitere, ohne gleichzeitig ausreichende Beschränkungen etwa für sogenannte Gain-of-Function-Forschung zu schaffen.

Das Interview am Rande des APCU der im Oberösterreichischen Landtag befindlichen Partei MFG zeichnet das Bild eines komplexen Geflechts aus politischen Entscheidungen, wirtschaftlichen Interessen und offenen juristischen Fragen. Kruse fordert daher eine umfassende, unabhängige Untersuchung auf nationaler und internationaler Ebene.

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ABF Schweiz präsentiert Fakten zu Myokarditis

28. März 2026 um 18:57

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veröffentlicht am 28.3.2026 von Team Redaktion Drei nachfolgend verlinkte Dokumente des Aktionbündnisses Freie Schweiz (ABF Schweiz) beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die wissenschaftliche, politische und methodische Diskussion rund um modRNA-basierte Covid-19-Impfstoffe – insbesondere im Zusammenhang mit dem nachweislich erhöhten Risiko von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis). Das umfassende Grundlagenpapier vom 26. März 2026 mit dem Titel Nachweis erbracht: modRNA-Impfungen […]

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Covid-Impfstoffe als Biowaffe? Neue Entwicklungen im Verfahren gegen Gates und Bourla

28. Februar 2026 um 11:54

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von Dr. Peter F. Mayer (tkp)

Im brisanten Gerichtsverfahren um Covid-Impfstoffe in den Niederlanden gegen Bill Gates, Albert Bourla und Spitzenpolitiker hat das Gericht Expertenaussagen zu Covid-19-Impfstoffen als biotechnologische Waffe abgelehnt. Nun kommt es zur Berufungsverhandlung. Anwalt Van Kessel wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und ein wichtiger Zeuge, Prof. Francis Boyle, verstarb überraschend und unerwartet.

Von Karel Beckmann, Herausgeber und Hoofdredakteur unseres niederländischen Partnermediums De Andre Krant, haben wir einige neue Entwicklungen rund um den Prozess erfahren. So wurde Anwalt Van Kessel gestern bis zum Prozessbeginn freigelassen. Dem Hauptanwalt der Kläger, Arno van Kessel, wurde vorgeworfen Mitglied einer „kriminellen Organisation“ zu sein, die angeblich gewaltsam die Regierung stürzen wolle. Am 11. Juni kam es zu zu einer Hausdurchsuchung, worauf die Festnahme folgte. Laut De Andere Krant werden die Argumente der Staatsanwaltschaft werden immer absurder.

Hier nun das Neueste zum Gates/Bourla-Prozess unter der Leitung von Van Stassen (Van Kessels Partner) – der nächste Verhandlungstermin ist der 9. März in Amsterdam, Zeugin Latypova wird kommen:

Aus der aktuellen Print-Zeitung ein Artikel von Toine de Graaf in deutscher Übersetzung:

Sachverständige Latypova im „Covid-Verfahren”:

„Ich werde am 9. März vor dem Gericht in Amsterdam erscheinen”

Die ehemalige Pharma-Managerin Sasha Latypova, vorgesehene Sachverständige in der Zivilklage gegen unter anderem den Milliardär Bill Gates, den ehemaligen Ministerpräsidenten Mark Rutte und den niederländischen Staat, wird am 9. März in Amsterdam bei der Berufungsverhandlung anwesend sein, in der darüber entschieden wird, ob sie und vier weitere internationale Sachverständige mündlich aussagen dürfen.

„In einer wichtigen Entwicklung im niederländischen Verfahren gegen Bill Gates, Albert Bourla und niederländische Staatsbeamte dürfen die Sachverständigen endlich vor Gericht erscheinen”, berichtete Sasha Latypova letzte Woche auf ihrem Substack („Due Diligence and Art”). „Ich werde am 9. März vor Gericht in Amsterdam erscheinen.” Laut Latypova plant auch die Sachverständige Catherine Austin Fitts – ehemalige Spitzenbeamtin in den USA und heute in Friesland wohnhaft – in die Hauptstadt zu kommen. Beide werden jedoch nicht vom Amsterdamer Gerichtshof angehört werden, da es in der Berufung gerade um die Frage geht, ob die fünf von Peter Stassen vorgeschlagenen Sachverständigen mündlich aussagen dürfen. Nach der Verhandlung werden beide Sachverständigen jedoch gemeinsam mit rechtbankRechtsanwalt Peter Stassen bei einer von der Stiftung Recht Oprecht organisierten Pressekonferenz im Zentrum von Amsterdam ihre Sicht der Dinge darlegen. Diese Pressekonferenz ist ausschließlich für die Presse bestimmt, die sich vorab bei der Stiftung anmelden muss.

Im August letzten Jahres lehnte das Gericht Noord-Nederland (Standort Leeuwarden) Stassens Antrag ab, fünf internationale Sachverständige unter Eid zu den Covid-Impfungen anzuhören, woraufhin er Berufung einlegte. Er hatte den Antrag im Namen von drei neuen Mandanten gestellt, die durch die mRNA-Impfungen schwere körperliche und immaterielle Schäden erlitten haben. Sie erwägen selbst, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen, wie es sieben Leidensgenossen, von denen inzwischen einer verstorben ist, ebenfalls gegen den Staat der Niederlande, Mark Rutte, Hugo de Jonge, Pfizer-Direktor Albert Bourla, Bill Gates und zwölf weitere Personen getan haben. Stassen macht sie persönlich für den erlittenen Schaden haftbar, im Auftrag seiner Mandanten, die behaupten, über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen „getäuscht” worden zu sein.

Um ihre Prozesschancen besser einschätzen zu können, beantragten die drei neuen Mandanten in einem sogenannten Antragverfahren ein „vorläufiges Gutachten und eine Zeugenvernehmung” von Latypova, Austin Fitts, dem ehemaligen Pfizer-Topmanager Mike Yeadon, der Forscherin Katherine Watt und dem Psychotherapeuten Joseph Sansone. Sie sollten unter Eid über die wahre Natur der Covid-Impfstoffe befragt werden, die die Kläger im Hauptverfahren als „Biowaffen, mit denen Völkermord begangen wird” betrachten.

Inzwischen ist bekannt, dass die Berufungsverhandlung am Montag, dem 9. März (11.00 Uhr), vor dem Gerichtshof Amsterdam stattfinden wird.

Dies teilte der Gerichtsschreiber Stassen am 20. Januar schriftlich mit. Zwei Tage später bat Stassen das Gericht per E-Mail unter anderem darum, seinen Mandanten zu gestatten, die fünf Sachverständigen zur Verhandlung mitzubringen, „damit sie von Ihrem Gericht angehört werden können” und Stassen während der mündlichen Verhandlung „mit ihnen Rücksprache halten” kann. Bemerkenswert dabei ist, dass Stassen sowohl im Antragsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren bereits Berichte von Latypova, Watt, Yeadon und Sansone an das Gericht ugeschickt hat. Stassen begründet mit diesen Berichten, dass die Covid-19-Impfungen nicht von einer Biowaffe zu unterscheiden sind.

Der Staatsanwalt Pels Rijcken widersetzte sich am 28. Januar in einer E-Mail an das Gericht dem Antrag von Stassen, die fünf Personen in der Verhandlung anzuhören. „Ob diese Personen angehört werden oder nicht, ist nämlich gerade der materielle Gegenstand dieses Verfahrens”, so der Anwalt des Staates der Niederlande. In den folgenden Tagen schloss sich unter anderem auch der Anwalt von Bourla dieser Meinung an. Der Anwalt von Gates teilte am 30. Januar mit, „dass Verhandlungen grundsätzlich öffentlich sind und es den Berufungsklägern freisteht, jeden zur Verhandlung mitzubringen” und es dem Gericht zu überlassen, ob einer der Sachverständigen angehört wird.

Am 6. Februar antwortete das Gericht per E-Mail auf Stassens Antrag, wie aus einer aktuellen Aktualisierung auf der Website Rechtoprecht.online hervorgeht. „Die Verhandlung vor dem Gericht ist öffentlich“, heißt es in der E-Mail. „Die vorgeschlagenen Zeugen/Sachverständigen dürfen dabei anwesend sein.” Das Gericht lehnt jedoch den Antrag auf Anhörung ab: Je nach Urteil können sie „zu einem späteren Zeitpunkt” angehört werden. Das hält Latypova nicht davon ab, Anfang März nach Amsterdam zu reisen.

Das Gericht gestattet Stassen, in erster Instanz eine Stunde lang zu plädieren, und hat entschieden, dass alle Beklagten persönlich anwesend sein müssen. Aufgrund des möglicherweise großen Interesses wird es am 9. März einen Livestream der Verhandlung geben. Ein weiterer Termin, der bereits notiert werden kann, ist Donnerstag, der 22. Oktober. Dann findet ab 12.30 Uhr in Leeuwarden die mündliche Verhandlung des Hauptverfahrens statt, bei der Beklagte wie Gates und Bourla ebenfalls persönlich anwesend sein müssen.

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Soweit der Artikel aus De Andere Krant.

Potenzieller Zeuge verstirbt plötzlich und unerwartet

Ebenfalls relevant für diesen Prozess ist diese Nachricht:

 

Hier die Übersetzung des X-Postings bzw des Medium Artikels:

Vergessen Sie niemals…

Nur wenige Tage, nachdem Prof. Francis Boyle zugestimmt hatte, gegen Bill Gates und Albert Bourla in Bezug auf die tödlichen COVID-mRNA-Impfungen auszusagen, wurde er tot aufgefunden.

Boyle, der Verfasser des US-Biowaffengesetzes, hatte die mRNA-Impfungen als „Biowaffen” und „Frankenstein-Impfungen” bezeichnet.

Aber wo passt das Pentagon in all das hinein?

In einem wiederaufgetauchten Interview, das Sie sprachlos machen wird, erklärte Prof. Boyle, der 1989 buchstäblich das Gesetz gegen biologische Waffen und Terrorismus verfasste, dass sowohl SARS-CoV-2 als auch die mRNA-Impfungen von Anfang an von der DARPA finanzierte offensive Biowaffenprogramme waren. Laut Boyle war die Erzählung vom Funktionsgewinn nur eine Tarngeschichte. Das eigentliche Ziel war immer die Entwicklung einer „tödlichen, aber impfbaren“ Technologie zur Reduzierung der Bevölkerung. Er nannte wichtige beteiligte Personen, darunter UNC, Wuhan, Fauci, Daszak und Baric.

Boyle ging noch weiter und bezeichnete die Impfstoffe als „synthetische biologische Massenvernichtungswaffen“, da sie Autoimmunschäden, prionähnliche Fehlfaltungen und schnell fortschreitende Krebserkrankungen verursachen können.

Er reichte Klagen ein, wandte sich an den Kongress und warnte die Öffentlichkeit. Doch nur 20 Tage, nachdem er sich bereit erklärt hatte, für die Anklage auszusagen, wurde er tot aufgefunden. Diese tragische Wendung folgt einem Muster, das seit 2020 bei zahlreichen Ärzten und Whistleblowern zu beobachten ist. Ist das nur Zufall?

Wenn ein Mann, der buchstäblich das Gesetz zur Definition von Biowaffen entworfen hat, sagt, dass wir gerade den größten Biowaffenangriff der Geschichte erlebt haben, warum berichten dann nicht alle großen Nachrichtenagenturen darüber?

Der erschreckendste Aspekt? Boyle hatte bereits genau die Folgen vorhergesagt, die wir jetzt erleben: Myokarditis, Schlaganfälle, Unfruchtbarkeit und die explosionsartige Zunahme von Krebserkrankungen unter den Geimpften.

Er erklärte, dass das Spike-Protein selbst die Waffe sei und dass die Lipid-Nanopartikel so konstruiert seien, dass sie die Blut-Hirn-Schranke überwinden können. Das war kein Zufall. Es handelte sich um einen militärischen Kill-Vektor, der als Initiative zum Schutz der „öffentlichen Gesundheit” getarnt war.

Hier ist also die Frage, die mich quält: Wer hat den Befehl erteilt? Wer profitiert am meisten davon? Und wann beginnen die Prozesse nach Nürnberger Vorbild?

 

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Fragen und Antworten zum Thema „Shedding von COVID-Impfstoffen“

18. Februar 2026 um 06:50

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veröffentlicht am 18.02.2026; Autor: Dr. Michael Palmer In diesem Beitrag beantworten wir Fragen, welche Anrufer so oder ähnlich wiederholt an die Mitarbeiterinnen unserer Telefon-Hotline gerichtet haben. Manchmal ängstigt mich der Gedanke, dass ich von Shedding betroffen sein könnte. Und nun? Vielleicht helfen Ihnen die Antworten, die wir hier für Sie zusammengestellt haben. Gibt es Shedding […]

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Bakterielle Plasmid-DNA in RNA-basierten genetischen Impfstoffen – Ein Update

17. Februar 2026 um 09:20

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veröffentlicht am 17.02.2026; Autoren: Prof. Klaus Steger, Prof. Ulrike Kämmerer Anfang 2025 veröffentlichte MWGFD Fragen & Antworten zu DNA-Resten in RNA-basierten genetischen Impfstoffen [1]. In diesem Update werden die zahlreichen neuen Erkenntnisse, die wir größtenteils den Untersuchungen des amerikanischen Wissenschaftlers Kevin McKernan zu verdanken haben [2], kombiniert mit molekularbiologischem Grundwissen laienverständlich zusammengefasst. Am Ende dieses […]

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modRNA ist keine mRNA

08. Dezember 2025 um 12:23

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veröffentlicht am 11.12.2025 von Presseteam MWGFD Vier neue Veröffentlichungen verdeutlichen: modRNA ist nicht mit natürlicher mRNA vergleichbar MWGFD-Mitglied Prof. Dr. Klaus Steger wird nicht müde zu betonen, dass natürliche mRNA und modifizierte mRNA (modRNA) zwei völlig unterschiedliche biologische Substanzen sind – mit ebenso unterschiedlichen Wirkungen. Seine zentrale Botschaft: Wer diese beiden Molekülarten gleichsetzt, verkennt die […]

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