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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

26. Januar 2026 um 10:21

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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente
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Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus."

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist." 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.   

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit". Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und - schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther konstatierte im TV-Talk mit Markus Lanz: Social Media bedrohe unsere Demokratie. Sein Rat:

Journalisten sollten sauber arbeiten und auf „politische Agitation“ verzichten. Überhaupt müsse man soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten oder Jugendlichen unter 16 Jahren den Zutritt verwehren.

Als Beispiel für unsauberes Arbeiten nannte er natürlich kein Mainstream-Blättchen, sondern die alternative Nachrichtenseite Nius. Solche angeblich faktenfreien Portale gelten Günther als „Feinde der Demokratie“

Natürlich sorgten Günthers Aussagen für Wirbel. Weshalb Bundesfamilienministerin Karin Prien ihrem Parteigenossen zur Hilfe eilte. Genauer gesagt: Sie wiederholte Günthers Kritik. Im Interview mit der Taz klagte sie über alternative Medien, „die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen“. Schlimmer noch:

„Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.“

Zumindest räumte Prien ein, dass man alternative Medien „aushalten“ müsse. Oder doch nicht? Zumindest ein Türchen soll den Cancel-Fans offen bleiben. O-Ton Prien:

„Die schwierige Frage ist, wo die Grenze zur Desinformation überschritten ist. Wir müssen in der Abwägung der Grundrechte extrem sensibel vorgehen und uns jeden Einzelfall ansehen.“

- Desinformation!

Da haben wir es wieder. Eines der schönen biegsamen Worte. Erinnern Sie sich: Wie oft klagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der Virologe Christian Drosten und alle Zombie-Journalisten, dass böse Alternativmedien die „Grenze zur Desinformation“ überschritten haben? Noch heute, nach Zusammenbruch aller Corona-Mythen, nach Veröffentlichung der RKI-Files glauben sich damalige Akteure im Besitz der Wahrheit. 

Zurück zu Günther und Prien. Denn für die hat Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin Brandenburg, eine frohe Botschaft: Nicht nur Eingriffe in einzelne Artikel, auch das Verbot eines ganzen Medienangebots sei rechtlich gedeckt. Selbst wenn die Schwelle dafür hoch gesetzt sei. Eine Höhe, die von Faeser & Co unterschätzt wurde. 

Für wesentlich größere Angst und Vorsicht sorgen derzeit die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Gegen Journalisten, die etwa russische Propaganda produzieren, verbreiten oder anderweitig mit Russland kollaborieren. Betroffen sind beispielsweise die Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp, Hüseyin Doğru und der Schweizer Historiker Jacques Baud. Ohne Prozess, ohne Urteil wurden deren Konten eingefroren und Pässe entzogen. Ein Verlassen des Landes ist damit unmöglich. Dagegen kann der Betroffene klagen, aber praktisch heißt das: Bis zum europäischen Gerichtshof vordringen. Das dauert Monate, wenn nicht Jahre. Und eine Deckung von Anwaltskosten sind bei eingefrorenen Konten unmöglich. Florian Warweg, Ex-Redakteur der NachDenkSeiten, warnt: Hier wird die Beweislast umgedreht.

Nicht der Kläger muss die Schuld des Angeklagten beweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld.

Diese Sanktionen wurden am vergangenen Donnerstag im deutschen Bundestag noch verschärft. Laut der Tageszeitung Neues Deutschland seien neben der Auszahlung von Honoraren oder Spenden auch verschleierte Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Der Betroffene habe allenfalls Anspruch auf einen humanitären Freibetrag von 506 Euro. Jede andere finanzielle Unterstützung? Verboten. Das ND schreibt:

„Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Bleibt die bange Frage, ob diese Sanktions-Drohung nach Beendigung des Krieges wieder aufgehoben wird?

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Kiel, Deutschland, 22.06.24, Eröffnungsfeier mit Ministerpräsident Daniel Günther und weiteren Prominenten auf der Rathausbühne in Kiel

Bildquelle: penofoto / shutterstock 

(Auszug von RSS-Feed)

Die zweite Brandmauer – wie Verwaltung beginnt, Politik zu ersetzen | Von Günther Burbach

22. Januar 2026 um 18:32

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Die zweite Brandmauer – wie Verwaltung beginnt, Politik zu ersetzen | Von Günther Burbach

Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.

Manchmal sind es nicht Gesetze, die eine politische Ordnung verändern. Sondern ihre Auslegung. Still, technisch, scheinbar unpolitisch. Genau so entstehen Verschiebungen, die man erst bemerkt, wenn sie längst Wirkung entfaltet haben.

Der jüngste Vorgang in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Jens Kreutzer, ein kommunal gewählter Wahlbeamter, sein Amt nicht antreten darf, ist so ein Moment. Offiziell geht es um Eignung, Befähigung, Sachkunde. Um Verwaltung, nicht um Politik. Um Recht, nicht um Macht. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Hier steht mehr auf dem Spiel als eine Personalentscheidung.

Verwaltung ist nie neutral, sie ist immer Ausdruck politischer Ordnung

Der Glaube, Verwaltung sei ein rein technischer Vorgang, ist bequem und falsch. Verwaltung ist die konkrete Umsetzung politischer Ordnung. Sie entscheidet darüber, wer darf, wer kann, wer scheitert, wer zugelassen wird und wer nicht. Gerade deshalb ist sie an strenge Maßstäbe gebunden: Gleichbehandlung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit.

Wenn diese Maßstäbe eingehalten werden, ist alles gut. Wenn sie es nicht sind, oder auch nur nicht erkennbar sind, entsteht ein Problem. Denn dann beginnt Verwaltung, Politik nicht mehr umzusetzen, sondern zu ersetzen.

Der Maßstab, der plötzlich enger wird

Niemand bestreitet das Recht der Kommunalaufsicht, Personalentscheidungen zu prüfen. Niemand verlangt einen Freifahrtschein. Doch was irritiert, ist nicht die Prüfung selbst, sondern ihr Maßstab.

Denn plötzlich wird argumentiert, ein Kandidat müsse bei Amtsantritt über nahezu vollständige Fachkenntnisse in allen zugeordneten Bereichen verfügen. Ordnung, Brandschutz, Verwaltung, Recht, Katastrophenschutz, sofort, umfassend, belastbar.

Wer die kommunale Realität kennt, weiß: Dieser Maßstab wurde so bislang nicht angelegt.

Dezernenten, Beigeordnete, Vize-Landräte übernehmen seit Jahrzehnten Ressorts, deren fachliche Breite kein Lebenslauf vollständig abdecken kann. Polizeibeamte verantworten Bau- und Umweltdezernate. Juristen leiten technische Bereiche. Verwaltungsfachleute koordinieren hochspezialisierte Fachämter.

Nicht, weil sie alles wissen. Sondern, weil sie führen, entscheiden, Verantwortung tragen und sich einarbeiten. Diese Praxis war nie ein Skandal. Sie war Normalität.

Wenn Normalität plötzlich nicht mehr genügt

Problematisch wird es dort, wo diese Normalität nicht mehr gilt, ohne dass erklärt wird, warum. Wo ein Maßstab verschärft wird, ohne dass offengelegt wird, für wen er gilt und seit wann. Genau hier beginnt der politische Kern der Debatte.

Denn das Innenministerium wird, erwartbar, einwenden, man habe auch in anderen Fällen eingegriffen. Es habe Beanstandungen gegeben. Das Vorgehen sei keineswegs singulär.

Mag sein. Aber diese Antwort greift zu kurz. Denn sie beantwortet nicht die entscheidende Frage: Wurden bei allen vergleichbaren Positionen dieselben Kriterien angewandt und überprüft? Oder anders formuliert: Wenn heute behauptet wird, bestimmte Fachkenntnisse müssten bei Amtsantritt vollständig vorliegen, wo ist der Nachweis, dass diese Anforderung auch gestern, vorgestern und vor fünf Jahren gegolten hat?

Der Unterschied zwischen Recht und Rechtsgefühl

Rechtsstaat lebt nicht allein vom Gesetzestext. Er lebt vom Rechtsgefühl der Bürger, davon, dass Entscheidungen als fair empfunden werden. Dieses Gefühl entsteht nicht durch formale Begründungen, sondern durch vergleichbare Behandlung.

Wenn neue politische Akteure den Eindruck gewinnen, sie würden strenger geprüft als etablierte Parteien, dann entsteht Misstrauen, selbst dann, wenn jede einzelne Entscheidung formal begründbar ist.

Und genau das ist gefährlich. Nicht, weil hier bewusst ausgegrenzt würde. Sondern weil sich eine informelle Praxis etablieren könnte, die niemand offen beschließt, die aber faktisch wirkt.

Die Lehre aus der AfD-Geschichte

Deutschland hat in den vergangenen Jahren erlebt, wie politische Ausgrenzung nicht nur über Inhalte, sondern über Strukturen funktioniert. Die AfD wurde nicht allein politisch bekämpft. Sie wurde schrittweise aus Verfahren, Gremien, Zugängen gedrängt, oft mit formal korrekten Begründungen, die in der Summe ein klares Muster ergaben.

Man muss die AfD nicht mögen, um daraus eine Lehre zu ziehen: Demokratie beschädigt sich selbst, wenn sie beginnt, politische Konkurrenz über institutionelle Mechanismen zu steuern.

Wenn nun beim Bündnis Sahra Wagenknecht ähnliche Dynamiken auch nur angedeutet werden, nicht offen, nicht laut, sondern leise und administrativ, dann ist Wachsamkeit geboten. Nicht aus Parteinahme. Sondern aus demokratischem Eigeninteresse.

Transparenz wäre die einfachste Lösung

Dabei wäre die Lösung banal und läge vollständig in der Hand des Innenministeriums. Eine Offenlegung:

  • welche Kriterien bei der Prüfung kommunaler Wahlbeamter gelten,
  • wie diese Kriterien in den letzten Jahren angewandt wurden,
  • welche Fälle beanstandet und welche bestätigt wurden,
  • und warum.

Das wäre kein Gesichtsverlust. Das wäre ein Signal von Stärke. Denn Transparenz nimmt jedem Verdacht die Grundlage. Sie zeigt: Hier wird nicht selektiert, sondern geprüft. Nicht ausgesiebt, sondern angewandt.

Keine zweite Brandmauer

Was wir nicht brauchen, ist eine zweite Brandmauer. Nicht neben der politischen, nun auch noch eine administrative.

Denn Brandmauern, gleich welcher Art, haben die Eigenschaft, sich zu verselbstständigen. Was heute als Ausnahme gilt, wird morgen zur Regel. Was heute still geschieht, wird morgen selbstverständlich.

Demokratie lebt aber nicht von Abgrenzung, sondern von Zulassung. Von Konkurrenz, nicht von Vorselektion. Von gleichen Regeln, für alle.

Wer neue Maßstäbe setzt, muss sie offenlegen. Wer Transparenz verweigert, erzeugt Misstrauen. Und wer Verwaltung zur stillen Brandmauer macht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratie Schaden nimmt.

Wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht eines nicht brauchen kann, dann ist es das Schicksal einer Partei, die nicht politisch, sondern administrativ kleingehalten wird. Genau deshalb ist diese Debatte keine Randnotiz, sondern eine Nagelprobe für demokratische Fairness.

Quellen und Anmerkungen

BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden – Innenministerium widerspricht Ernennung. https://www.welt.de/article6970e5a60452f09d7ec5db71

Kommunales: BSW-Politiker darf nicht Vize-Landrat werden (dpa-Meldung). https://www.sueddeutsche.de/panorama/kommunales-bsw-politiker-darf-nicht-vize-landrat-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260121-930-577261 

VG Schwerin weist Klage ab – Innenministerium durfte Beigeordneten-Wahl beanstanden. https://www.sueddeutsche.de/panorama/schwerin-schweriner-verwaltungsgericht-lehnt-klage-von-landkreis-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200515-99-71829

Beigeordnetenwahl in Schwerin – Innenministerium widerspricht, Stadt klagt nicht. https://schwerin-lokal.de/koalitions-mehrheit-stand-nicht-keine-klage-im-fall-karin-mueller/

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Wahlplakat des BSW 2024
Bildquelle: Karsten Leineke / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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