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Ganze Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts legt während Corona-Impfkampagne kein Protokoll an

31. Januar 2026 um 11:00

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Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind, Alarmsignale zu detektieren.

Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler im RKI war.

Auf der Suche nach Protokollen

Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD).

Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts

Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen.

„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen.

Die Protokolle der übergeordneten Abteilung

IFG-Bescheid

Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung auf meine Anfrage lautete:

„Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde?

Ein Blick in die Protokolle

Download Protokolle (PDF)

Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft.

Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.”

Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen.

In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.”

Protokoll vom 14. August 2025

Damit könnte auch das Eilverfahren gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind.

Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt.

Außerdem erfährt man, dass ein Projekt zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden.

Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird.

Weiteres Vorgehen

Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben.

Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen.

Titelbild: nitpicker / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper

14. Januar 2026 um 13:01

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Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper
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Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper

In Deutschland soll im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie nun das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz eingeführt werden, das nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch den journalistischen Quellenschutz und damit den kritischen Journalismus selbst endgültig begraben wird.

Ein Standpunkt von Thomas Röper.

Ich habe am Montag bereits ein Video von NuoViso über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig begraben will.

Die EU gibt die Richtung vor

Im Oktober hat die EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Kraft gesetzt, die laut der EU „andere EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung freier und fairer Wahlen“ ergänzen soll. Deutschland muss so eine EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen, was die Bundesregierung mit dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz tun will.

Frank Höfer hat in dem NuoViso-Video bereits darauf hingewiesen, dass es hier ein Problem mit gewissen Begriffen gibt. Die EU spricht vom „Schutz unserer Demokratie“, wobei das, was da beschlossen wurde, mit dem, was in Deutschland im Grundgesetz als Demokratie gemeint ist, jedoch wenig zu tun hat. Denn zumindest in dem deutschen Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die dem Grundgesetz und den darin garantierten Grundrechten klar widersprechen. Es gibt also offensichtlich einen Unterschied zwischen „unserer Demokratie“ und der im deutschen Grundgesetz beschriebenen Demokratie.

Worum es geht

Mit den Bestimmungen soll politische Werbung in Wahlkämpfen reguliert werden. Die offizielle Idee dahinter ist, dass politische Werbung gekennzeichnet werden muss, um zu verhindern, dass irgendwelche NGOs, Medien, Influencer und so weiter ihre Follower politisch beeinflussen, ohne dass diese erkennen können, dass diese NGOs, Medien, Influencer und so weiter dies im Auftrag anderer und für Geld tun.

Das klingt sinnvoll, aber schon die Definition dessen, was demnach „politische Werbung“ sein soll, zeigt, dass es hier in Wahrheit um Willkür und die Unterdrückung von Meinungen geht, die der EU oder der Bundesregierung nicht gefallen. Das deutsche Gesetz beruft sich dabei auf die Definition der EU-Verordnung, die in Artikel 3 Nummer 2 der EU-Verordnung genannt ist. Darin heißt es unter anderem, „politische Werbung“ sei:

„die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten oder als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess auf Unionsebene oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen“

Nehmen wir das mal auseinander.

Erstens geht es damit um alles, was man mithilfe eines beliebigen Mittels veröffentlicht, es können also auch Posts in sozialen Netzwerken sein, deren politischer Inhalt der Bundesregierung nicht gefällt, der aber nicht strafbar ist. Zweitens wird eingeschränkt, dass es sich gar nicht um bezahlte Werbung handeln muss, denn es heißt, es gehe um „der Regel gegen Entgelt“ platzierte Inhalte. Drittens geht es um Inhalte, die das Ergebnis einer Wahl beeinflussen sollen.

Wenn man das wörtlich nimmt, müsste in Wahlkampfzeiten jeder Zeitungsartikel, der klar eine Partei lobend hervorhebt oder eine andere Partei kritisiert unter diese Bestimmung fallen, denn dass Medien mit ihren Artikeln das Ergebnis einer Wahl beeinflussen wollen, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Insbesondere müsste das für alle Medien des Medienimperiums der SPD gelten.

Und erst recht müsste es für alle (überwiegend vom Staat finanzierte) NGOs und Vereine wie correctiv, Omas gegen Rechts, Greenpeace, Volksverpetzer und so weiter gehen, die alle eines eint, nämlich, dass sie die Ergebnisse von Wahlen beeinflussen wollen, damit beispielsweise die AfD oder das BSW weniger Stimmen bekommen.

Aber so ist das natürlich nicht gemeint und es ist nicht zu erwarten, dass die Mainstream-Medien oder die vom Staat geförderten NGOs und Vereine wegen dieses Gesetzes behelligt werden. Anders dürfte es mit oppositionellen Medien wie NuoViso, Compact, apolut und anderen aussehen, die nicht die Positionen der etablierten Parteien unterstützen.

Kein Schutz der Presse mehr

Noch vor wenigen Jahren waren Presse und Journalisten in Deutschland juristisch besonders geschützt. Sie durften nur in absoluten Ausnahmefällen abgehört oder durchsucht werden, weil die Pressefreiheit in Deutschland mal ein wichtiges Gut war. Und zur Pressefreiheit gehört beispielsweise auch der Quellenschutz, denn kein Whistleblower würde sich an einen Journalisten wenden, um beispielsweise über Missstände in einem Ministerium zu berichten, wenn er befürchten müsste, dass der Journalist abgehört wird und der Staat so erfährt, wer hier Missstände aufdeckt.

Dieser Quellenschutz ist nun Vergangenheit, denn in dem neuen deutschen Gesetz steht unter dem Paragrafen 6 „Auskunftserteilung und Durchsuchungen“ unter anderem, dass die Aufsichtsbehörden jederzeit bei Redaktionen auftauchen und Einsicht in so ziemlich alles nehmen dürfen. Und das sogar ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, wie im Gesetzentwurf steht:

„Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen. An Ort und Stelle ist von ihnen ein Protokoll über die Durchsuchung und ihr wesentliches Ergebnis zu erstellen, aus dem sich, falls keine richterliche Anordnung ergangen ist, auch die Tatsachen ergeben, die zur Annahme einer Gefahr im Verzug geführt haben. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Was „Gefahr im Verzug“ bedeutet, ist im Gesetz natürlich nicht klar geregelt, sondern das entscheiden die Beamten nach eigenem Gusto. Sie müssen das zwar im Protokoll vermerken, aber wer damit nicht einverstanden ist, der muss dagegen klagen. Und was das kostet und wie lange das dauert, ist allgemein bekannt.

Hier wird also totale Willkür eingeführt, die noch dazu kaum mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird mit diesem Gesetz quasi für alle Fälle vorsorglich eingeschränkt.

Im Gegensatz zu früher, als die Presse in Deutschland durch Gesetze unter besonderem Schutz stand, wird sie nun sogar weitaus schlechter gestellt als alle anderen Berufsgruppen.

Mehr noch: Die Beamten dürfen sogar „Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen“. Das bedeutet, dass die Beamten, die ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl in Wohnungen und Redaktionen eindringen, alle Computer und Handys mitnehmen dürfen, womit sie einer Redaktion die Weiterarbeit erst einmal unmöglich machen. Und ganz nebenbei landet der Quellenschutz damit natürlich auch auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Ganz neue Möglichkeiten der Unterdrückung

Da die EU dazu übergangen ist, kritische Journalisten auf Sanktionslisten zu setzen, ohne dass diesen in der Begründung irgendein Gesetzesverstoß vorgeworfen wird, sondern einfach nur, weil der EU deren Meinung nicht gefällt, eröffnen sich in Kombination mit dem neuen Gesetz ganz neue Möglichkeiten für Unterdrückung und Repression.

Die EU-Sanktionen bedeuten, dass das gesamte Vermögen des Sanktionierten eingefroren wird, dass ihm niemand mehr irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil zukommen lassen darf und so weiter. Der Sanktionierte muss danach beim Staat darum betteln, aus seinem eigenen Vermögen Gelder für den Kauf von Lebensmitteln oder die Zahlung von Miete, Versicherungen und so weiter zugeteilt zu bekommen, wobei die Summen, die der Staat dafür genehmigt, natürlich auf dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Es heißt zwar, als Sanktionierter könne man sich dagegen juristisch wehren, aber das ist in der Praxis fast unmöglich, weil man auch dazu beim Staat um die Freigabe von Geld aus dem eigenen, eingefrorenen Vermögen betteln muss und der Staat festlegt, was angemessen ist. Hinzu kommt, dass solche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zehntausende Euro kosten und dass die dafür nötigen Spezialanwälte Stundensätze von mehreren hundert Euro nehmen.

Und wenn sich ein Anwalt findet, der trotzdem bereit ist, den Fall zu übernehmen, kann es dem Anwalt passieren, dass seine Konten gesperrt werden, wenn er beispielsweise um Spenden für die Kosten des Verfahrens bittet. Das ist kein Scherz, das ist mir und meiner Anwältin passiert, als sie gegen die gegen mich verhängten Sanktionen klagen wollte.

Es ist kein Geheimnis, dass kritische Journalisten nicht auf Initiative der EU-Kommission auf der Sanktionsliste landen, sondern dass EU-Mitgliedsstaaten diese Sanktionen initiieren. In meinem Fall steckt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung hinter meiner Sanktionierung durch die EU, weil meine Kritik an der Politik der EU und der Bundesregierung und meine Berichterstattung über vieles, was deutsche Medien gerne verschweigen, die Bundesregierung nervt.

Nun braucht man nicht mehr viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie diese Instrumente – das neue Gesetz und die Sanktionen – in Kombination wirken.

Wenn ein Journalist oder ein Portal die Bundesregierung nervt, dann kann sie dafür sorgen, dass der Journalist oder die Journalisten eines Portals von der EU sanktioniert werden, damit sie ohne Geld dastehen und ihre Zeit damit verbringen müssen, beim Staat um Geld zu betteln, anstatt ihre journalistische Arbeit zu machen. Parallel dazu lässt die Regierung ihre Beamten ausrücken und die Redaktion oder Wohnung durchsuchen und die Computer und Handys beschlagnahmen.

Wie sollen sich die betroffenen Journalisten dagegen wehren, wenn sie keine modernen Kommunikationsmittel und auch kein Geld mehr haben, um sich ein neues Handy zu kaufen? Wie sollen sie einen Anwalt finden? Und wie sollen sie ihn bezahlen? Schließlich ist ihr Geld eingefroren und neues Geld dürfen sie nicht verdienen, weil niemand ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil, also eine Bezahlung, zukommen lassen darf.

In Kombination sind das neue Gesetz und die Sanktionen der EU das ultimative Mittel, um kritische Stimmen auszuschalten, die zwar gegen kein Gesetz verstoßen haben, aber deren Meinung und Berichterstattung der Bundesregierung nicht gefällt.

Das bezeichnet die EU als Maßnahmen zum „Schutz unserer Demokratie“. Da bekommt der Begriff „unsere Demokratie“ eine ganz neue Bedeutung.

Die rhetorische Frage, ob das noch Demokratie ist, spare ich mir an dieser Stelle.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. Januar 2026 auf anti-spiegel.ru.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Holzstück mit EU-Flagge und Vorhängeschloss auf Laptop
Bildquelle: stockwerk-fotodesign / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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