NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Gestern — 13. April 2026

Wie von Agenten des Gegners gesteuert

13. April 2026 um 07:00

Vorschau ansehen

Zum Niedergang der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter der Reichstagskuppel sitzen ratlos die Sozialdemokraten und wissen nicht, warum sie seit Jahren eine Wahl nach der anderen verlieren. Dabei könnten sie schon bei dem deutschen Dichterfürsten fündig werden. Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust im Dialog mit dem naiven Gelehrten Wagner sagen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ Nun muss nicht jedes Mitglied des SPD-Präsidiums den „Faust“ gelesen haben, aber einige wichtige Sätze von Marx und Engels sollte es schon kennen. „Die herrschenden Gedanken sind immer die Gedanken der Herrschenden“, schrieben die Gründerväter der Arbeiterbewegung. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland und Russland

Aber was hat das mit unserem Niedergang zu tun, könnte jetzt der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, fragen. Die Antwort liegt auf der Hand. Wenn Lars Klingbeil oder andere führende Sozialdemokraten sich äußern und Reformen vorschlagen, dann sind das immer Gedanken der Herrschenden.

In einer Grundsatzrede im Oktober 2022 entsorgte der glücklose SPD-Vorsitzende Klingbeil die Ost- und Entspannungspolitik Willy Brandts und Egon Bahrs. Die These, Sicherheit und Stabilität in Europa könne es nur mit und nicht gegen Russland geben, habe keinen Bestand mehr, sagte er. Vielmehr gehe es heute darum, „Sicherheit vor Russland zu organisieren“. Ob es ihm bewusst war oder nicht, er erklärte damit einen Leitgedanken der in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg herrschenden Vereinigten Staaten zur Richtschnur der sozialdemokratischen „Außenpolitik“. Ob Zbigniew Brzeziński, Henry Kissinger, Paul Wolfowitz oder George Friedman, alle hatten sie in ihren Büchern oder Reden darauf hingewiesen, dass es Ziel der US-Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war und ist, zu verhindern, dass Deutschland und Russland zusammenarbeiten. Eine enge Partnerschaft dieser beiden großen europäischen Länder würde die Vorherrschaft der USA auf dem eurasischen Kontinent unmöglich machen. Die Zerstörung der Außenpolitik des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt fand den Beifall der CDU, deren Außenminister Wadephul mit dem Satz „Russland wird immer unser Feind sein“ noch einmal zu Protokoll gab, dass die Außenpolitik der Christdemokraten seit Jahrzehnten von den USA gesteuert wird.

Am 25. März 2026 hielt Lars Klingbeil bezeichnenderweise in der konzernnahen Bertelsmann-Stiftung eine programmatische Rede. Unter der Überschrift „Reformen für ein starkes Land“ sagte er: „2026 wird uns Mut abverlangen.“ Wenn ein Sozialdemokrat heute von Mut spricht, weiß das Publikum, was ihm blüht: Sozialabbau. Brav betete er altbekannte Forderungen der Wirtschaftsverbände herunter: Wir müssen alle länger arbeiten, behauptete er, völlig unbeeindruckt von steigenden Arbeitslosenzahlen und dem täglichen Verlust von Industriearbeitsplätzen. Besonders die Frauen, die viel zu oft Teilzeitarbeit in Anspruch nähmen, hatte er im Visier. Das Ehegattensplitting will er streichen und ebenso die Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung. Dass so das Einkommen vieler Ehepaare der Mittelschicht schrumpft, muss ein „mutiger Sozialdemokrat“ in Kauf nehmen. Auch den Beitragssatz für die Rentenversicherung stabil zu halten, sei oberstes Gebot. Auf die Idee, wie in anderen Ländern allein den Beitragssatz der Arbeitgeber anzuheben, um ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, kommt ein Sozialdemokrat in Deutschland nicht mehr.

Die Verwahrlosung der sozialpolitischen Vorstellungen der ehemaligen Arbeitnehmerpartei macht nichts deutlicher als der Stolz darauf, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Die dem Zeitgeist Tribut zollenden Sozialdemokraten der heutigen Tage verteidigen mannhaft eines der schlechtesten Rentenniveaus in Europa. Der Gedanke, dass die deutschen Rentner genauso gute Renten haben wollen wie ihre europäischen Nachbarn, kommt ihnen nicht mehr in den Sinn. In Österreich hat ein Standardrentner 800 Euro mehr im Monat! Trotz der schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente haben sich die Sozis mit den Christdemokraten darauf verständigt, die Rente weiter zu privatisieren.

Die Finanzindustrie freut sich, aber viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb nicht SPD wählen, vor allem weil die Rentenprivatisierung im Ergebnis immer zu Lasten der gesetzlichen Rente geht.

Selbstschädigende Politik

Zu allem Überfluss diskutieren Christ- und Sozialdemokraten jetzt darüber, ob man die großen Haushaltslöcher nicht mit einer saftigen Mehrwertsteuererhöhung stopfen könnte. Zwar gibt es Widerspruch, aber vom Tisch ist diese glänzende Idee, die die schwergebeutelte Partei weitere Wählerstimmen kosten würde, noch lange nicht.

Mit stolzgeschwellter Brust verkündete Klingbeil bei seiner Rede in der Bertelsmann-Stiftung, man wolle in Zukunft viel mehr Geld für die Rüstung ausgeben. Selbstverständlich werde man, statt in Deutschland soziale Leistungen zu verbessern, auch in Zukunft mit vielen Milliarden die Ukraine unterstützen, wohl zum Dank dafür, dass die Ukrainer im Verbund mit den USA Deutschlands wichtigste Energieleitung Nord Stream gesprengt, so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zerstört und die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung nachhaltig verschlechtert haben.

Die Erklärung für eine solche unglaublich selbstschädigende Politik liefert eine angelsächsische Weisheit: Manche Organisationen verhalten sich so, als seien sie von Agenten des Gegners gesteuert. Die Agenten, die die Sozialdemokratie seit Jahrzehnten steuern, sind bekannt: der Geist der Zeiten, die herrschenden Gedanken, die der Absicherung der Herrschaft derjenigen dienen, die am meisten von der heutigen Gesellschaftsstruktur profitieren. Vielleicht hilft ja Einstein weiter: Die höchste Form des Wahnsinns ist es, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Nur wenn sich die heutige Sozialdemokratie dem Zeitgeist des die Demokratie untergrabenden Finanz- und Überwachungskapitalismus verweigert, wenn sie sich auf ihre Ursprünge besinnt und zu den Leitgedanken der überaus erfolgreichen Sozialdemokratie Willy Brandts zurückkehrt, wenn sie Krieg, Aufrüstung, Sozialabbau und Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Absage erteilt, hat sie wieder eine Chance, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.

Wer Geld sucht, findet es in der wahnsinnigen Aufrüstung. Und in den Ukraine-Milliarden, die nur zu Tod und Zerstörung führen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss in Forschung und Bildung investieren. Wer weiß, dass ein gutes Bildungswesen Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg ist, muss die unkontrollierte Migration stoppen, weil man in Klassen, in denen die Hälfte der Schüler kein Deutsch spricht, nicht mehr unterrichten kann. Wer die Deindustrialisierung aufhalten will, braucht wieder preiswerte Energie, und das geht nur mit Russland. Wer von Demokratie redet, muss die die Gesellschaft zerstörenden Algorithmen von Big Tech einer demokratischen Kontrolle unterwerfen. Wer die Arbeiter zurückgewinnen will, muss ihre Sprache wieder lernen und nicht „Kolleg:innen“ säuseln. Kurz: Mit Luther muss man wieder lernen, dem Volk aufs Maul zu schauen und, was noch wichtiger ist, mit ihm zu fühlen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 15.26.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
Ältere Beiträge

Zerfallsprodukte: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ in Zeiten forcierter Kriegstüchtigkeit

11. April 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

„Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt“, heißt es in einem Gastbeitrag, den die NachDenkSeiten an dieser Stelle veröffentlichen. Das Schlaglicht richtet sich auf die an Ostern bekannt gewordene Regelung im Wehrdienstgesetz, nach der sich Männer im Alter zwischen 17 bis 45 vor einer längeren Abwesenheit aus dem Land eine Genehmigung erteilen lassen müssen. „Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen (…) kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise ‚aufgeklärten‘ Gesellschaft“, schreibt Christiane Voges.

„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das … sofort, unverzüglich.“ Manche Antworten bleiben aktuell. Das Original stammt von SED-Politbüromitglied Günter Schabowski, gesagt um 18.53 Uhr am 9. November 1989. Und zwar auf journalistische Nachfrage, wann genau denn die neue DDR-Reiseregelung nun in Kraft trete. Es wurde der Abend von Grenzöffnung und Mauerfall.

Ganz ähnlich wie „sofort, unverzüglich“ hätte auch aktuell die Antwort lauten müssen, und zwar in einer öffentlich gerade äußerst relevanten Angelegenheit.

Wenn denn Regierungssprecher Stefan Kornelius (zuvor Ressortleiter Politik der Süddeutschen Zeitung) oder der Sprecher des Verteidigungsministeriums Michael Stempfle (zuvor Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio) zu Jahresbeginn journalistisch gefragt worden wären, wann eigentlich jene neue gesetzliche Regelung in Kraft trete, der zufolge deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr „einzuholen haben“, wenn sie „länger als drei Monate“ diesen Staat verlassen wollen.

Das Ganze ist eine bereits jetzt – und erst recht absehbar, im sogenannten „Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall“ – gravierende Beschränkung bisher grundlegender bürgerlicher Freiheiten, hier der Reise- und Aufenthaltsfreiheit.

Gravierend aber auch, dass über diese tiefgreifende Verschärfung erst mehr als ein Vierteljahr später größere Medien zu berichten begannen, seit die Frankfurter Rundschau Anfang April diese neue Lage erstmals überhaupt mit einiger Reichweite thematisiert hatte. Die allermeisten Menschen hierzulande dürften diese deutliche Regel-Zuspitzung bis dato gar nicht „auf dem Radar“ (gehabt) haben.

Wenn Niklas Luhmann 1995 in „Die Realität der Massenmedien“ recht hatte, dann wissen wir praktisch alles, was wir über die Gesellschaft und über die Welt, in der wir leben, wissen, vor allem „durch die Massenmedien“. Warum aber berichten Leitmedien hierzulande über derart einschneidende Neuigkeiten nicht sehr viel früher, zum Beispiel im Prozess der Gesetzgebung oder aber spätestens mit dem Inkrafttreten solcher Regelung? Zumal das Gesetz auch im Bundestag nicht unumstritten war (Abstimmung am 5. Dezember 2025 mit 323 zu 272 Stimmen) und es in der Gesellschaft wahrscheinlich kaum stärker akzeptiert ist.

Liegt es an immer weiter gekürzten redaktionellen Ressourcen, liegt es an zu viel politisch angesagter Gesinnung und zu wenig journalistisch-professioneller Haltung? Der neuralgische Passus im Gesetz steht ja nicht in irgendeiner Fußnote weit hinten auf zum Beispiel Seite 189, sondern unübersehbar vornedran schon mitten auf Seite 4 von 23, als § 3 Absatz 2.

Wenn Jürgen Habermas 1962 über „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ räsonierte und dabei kritisierte, dass eine (von ihm idealisierte) diskursive bürgerliche Öffentlichkeit des 18./19. Jahrhunderts zu einer „refeudalisierten“ Massenmedien-Öffentlichkeit im 20. Jahrhundert geworden sei, also vom normativen Raum rationaler Debatten zum Schaufenster für PR, Werbung etc., was demokratische Teilhabe schwäche, lässt sich heute festhalten: Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt. Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen – die nicht nur die von der neuen Musterung betroffenen Geburtsjahrgänge ab 2008 erfassen, sondern auch alle Männer sogar schon ab Jahrgang 2009 bis hinunter zur Geburt ab Anfang der 1980er-Jahre – kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise „aufgeklärten“ Gesellschaft.

(Massen)-Medien bestimmen die öffentliche Tagesordnung. Was in diesem Agenda-Setting weder thematisiert noch ernsthaft kontrovers diskutiert wird, findet nicht bloß in der Medienrealität nicht statt, sondern auch darüber hinaus in der gesamten Gesellschaft kaum bis gar nicht.

Selbst Der Spiegel, dessen Leserschaft an der Stelle bis vor Kurzem auch nicht „mehr wissen“ konnte, hält sich ungewollt selbstkritisch den Spiegel vor: Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sei „am 1. Januar relativ unbemerkt in Kraft getreten und wurde öffentlich kaum diskutiert“. Finde den Fehler. Und damit ist nicht nur gemeint, dass dies lediglich „mehrere Millionen Männer“ beträfe, sondern tatsächlich viele Millionen Männer.

„Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 (Jahren)“, schreibt Der Spiegel, und auch das verharmlost den verschärften staatlichen Zugriff, insofern im Gesetz nämlich steht: „Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ Dann beträfe also das Ganze nochmal viele Millionen Männer mehr.

Und der Spannungsfall in Deutschland ist gar nicht so weit weg: Er kann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vom Bundestag ausgerufen werden, basierend auf Artikel 80a des Grundgesetzes. Alternativ kann sogar ein internationales Organ wie die NATO im Rahmen dieses Bündnisvertrages den Spannungsfall ausrufen, wenn auch hierfür die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich ist. Aber da sollte sich niemand hierzulande angesichts von Leuten wie Trump, Rutte oder Merz in Ruhe wiegen.

Ironie der Geschichte (und natürlich keine „Gleichsetzung“, weil die DDR völlig anders organisiert war, als es die BRD war und ist): Beim „sofort, unverzüglich“ von Schabowski 1989 ging es um grundlegende Erweiterungen der Reisefreiheit.

And now for something completely different [Anm. d. Red.: Und jetzt zu etwas ganz anderem]: Ist es vielleicht wichtiger denn je, dass journalistisch Medienschaffende kritisch recherchieren, Wichtiges auf die Tagesordnung bringen und dabei den Mächtigen auch unangenehme Fragen stellen? Fragen und Nachfragen wie einst im November 1989. In Krisenzeiten wie jenen und diesen. Dafür sollte es höchste Zeit sein. Sofort, unverzüglich.

Titelbild: Seita / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Fahnenflucht: Die Dämme brechen


Vorschau ansehen

Deutschland bereitet sich darauf vor, ein Land im Krieg zu werden. Militärisch und wirtschaftlich soll die Republik Kriegstüchtigkeit beweisen. An Ostern berichtete die Frankfurter Rundschau, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel vorgesehen ist, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung benötigen. Gerade forderte der CDU-Politiker Thomas Röwekamp eine Wehrübungspflicht für Reservisten. Die Meldungen reihen sich an eine lange Kette aus Nachrichten, die verdeutlichen: Das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit ist voll am Laufen. Von der Wiedereinführung der Wehrpflicht ist längst die Rede. Sollte es soweit kommen, dann wird es auch um Zwang gehen. Ein Begriff taucht auf, der wie aus einer längst vergangenen Zeit klingt: Fahnenflucht. Bereits kurz vor Weihnachten 2023 lautete die Überschrift eines FAZ-Kommentars in Bezug auf wehrpflichtige Ukrainer: „Kein Recht auf Fahnenflucht“. In seinem Buch „Kriegstüchtig – Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront, hat sich Marcus Klöckner über den Begriff Fahnenflucht Gedanken gemacht. Wir veröffentlichen das Kapitel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie wird Deutschland mit seinen Soldaten, mit seinen Söhnen und Töchtern und Müttern und Vätern umgehen, die sich dem Töten und Abschlachten auf den Schlachtfeldern entziehen wollen? Wie wird es sein, wenn die Kriegstüchtigkeit nicht mehr nur auf Trainingsebene verstanden wird, sondern wenn tatsächlich Krieg ausbrechen sollte und Marschbefehle auf die Küchentische der Familien flattern? Wie wird es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussehen? Das sind sehr unangenehme Fragen. Leider ist es dringend geboten, über einen Begriff zu sprechen, der verstaubt, alt, aber auch irgendwie seltsam klingt: Fahnenflucht. Fahnenflucht? Es gibt vieles, was wir Menschen und Bürger unter den Teppich kehren können. Aber diesen Dreck, den die »Zeitenwende« aufwirbelt, der sollte nicht ignoriert werden. Das ist ohnehin bereits so viel, der Dreck der Zeitenwende würde nicht unter den größten Teppich in Deutschland passen.

*

Manche Begriffe erzählen uns Geschichten, wie es ein Roman auf hunderten von Seiten nicht besser könnte. Ganze Dramen lassen sich in ihnen entdecken. Fahnenflucht, das ist so ein Begriff – der vor allem von Dramen einer längst vergangenen Zeit erzählt. Und so entsteht leicht der Eindruck, als sei der Begriff in der Vergangenheit verwurzelt; als würde er uns nicht mehr tangieren. Doch das täuscht. Er könnte bald für viele in Deutschland wieder sehr aktuell werden. »Kein Recht auf Fahnenflucht« – unter dieser Überschrift veröffentlichte die FAZ ein paar Tage vor Weihnachten 2023 einen Kommentar. Der Redakteur Reinhard Müller fokussierte auf die Ukrainer, die vor dem Wehrdienst nach Deutschland geflüchtet sind. Zunächst ein paar grundsätzliche Gedanken.

*

In den Begriff Fahnenflucht ist ein monströses Denken eingeschrieben, das uns tief in jene Bereiche führt, wo Unmenschlichkeit und Grausamkeit auf der Lauer liegen. Eine einfache Betrachtung des Begriffs gibt darüber noch keinen Aufschluss. Im Gegenteil: Dieser so deutsche Begriff, der die Hauptwörter Fahne und Flucht zusammenbringt, hat, naiv betrachtet, etwas Komisches an sich. Fast ließe sich der Begriff mit einer Klamotte in Verbindung bringen, wo menschliche Verhaltensweisen bis ins Groteske überzeichnet werden. Fahnenflucht – wie kann ein Mensch vor einer Fahne flüchten? Also vor einem Stück Stoff? Vor einem Lappen? Flucht ist ein Verhalten, das mit Angst, ja: mit großer Angst einhergeht. Naiv betrachtet ließe sich leicht annehmen, dass doch nur ein Narr vor einem Stück Stoff vor Angst getrieben flüchten würde. Die Realität ist leider eine andere. Von diesem Stück Stoff, das als Fahne bezeichnet wird, ist in der Vergangenheit immer wieder große Gefahr ausgegangen. Menschen sind vor der Fahne, oder genauer: vor dem, was hinter ihr steht, geflüchtet, weil tatsächlich ihr Leben in großer Gefahr war. Wer sich den Begriff Fahnenflucht genauer anschaut, sieht einen Abgrund an Monstrosität. Leid, Todesangst, Tod, Mord – das steckt in ihm.

*

Die Soldaten flüchten nämlich vor einer tief in die Fahne eingeschriebenen Gewalt. Es ist die Gewalt der Staatsmacht über die Bürger. Die Fahne war und ist schon immer mehr gewesen als nur ein Lappen. Die Fahne ist ein Symbol. Ein Symbol, das für ein jeweiliges Land, aber auch seinen Staat steht. In diesem Symbol verdichtet sich ein ganzer Komplex an Zuschreibungen, Gedanken und Wahrnehmung, staatlichen Strukturen, Denkweisen, Handlungen und konnotativen Einlagerungen. Die Fahne ist wahrzunehmen als Symbol für das Heimatland. Für die »Mutter Erde«, wo man geboren wurde, wo man hingehört, zu der man sich zugehörig fühlt. Die Fahne wird auf der eher patriotischen Ebene positiv und mit viel heimatverbundener Liebe betrachtet. Die Fahne – sie symbolisiert unser Land, unsere Werte, unsere Identität. Und wenn so eine Fahne, so ein Symbol, so positiv aufgeladen ist, so verstanden wird, dann lässt sich leicht ausrechnen, wie »man« zu so einem Symbol »zu stehen hat«. Sie verdient Anerkennung. Sie verdient Achtung. Sie verdient Respekt. Die Fahne hisst man, also hängt sie hoch, damit sie schon aus der Weite zu erkennen ist. Ein Soldat schwört seinen Fahneneid. Ein Soldat salutiert vor der Fahne – und damit natürlich auch vor seinem Land, vor all dem Guten, wofür sein Land steht. Die Fahne beschmutzt man folglich nicht, weder im physischen, direkten noch im übertragenen Sinne – etwa mit Worten oder Gedanken. Die Fahne sollte kein Mensch mit Achtung gegenüber seinem Land »entehren«. Und, selbstredend, kein anständiger Mensch würde gar vor seiner Fahne flüchten. Schließlich, gerade doch in den dunkelsten Stunden eines Landes, wo Krieg herrscht, wo es darum geht zu kämpfen, das Land zu schützen, hat doch ein jeder aufrichtige Bürger die Pflicht, zu dieser Fahne, zu diesem Land zu stehen.

All das sind Ansichten, Vorstellungen und Zuschreibungen, die mitunter sehr tief bei einem Teil der Bürger verankert sind.

*

Doch dann ist da auch der Staat. Dieses Gebilde, das sich mit seinen Strukturen, mit seinen Regeln, mit seinen Gesetzen, mit seinen Forderungen und Ansprüchen in die Fahne legt. Ohne an dieser Stelle in die Geschichte des Staatswesens einzutauchen und darüber zu sprechen, was eigentlich ein Staat im Detail ist, wie er sich konstituiert, wie er ausgeformt wird und sich weiter entwickelt: Das Land bzw. der Staat sowie die Vorstellungen, die wir von beiden haben oder haben sollen, spiegeln sich in den Landesfahnen dieser Welt wider. Das Elend ist vorprogrammiert. Positive Attributionen und negative Herrschaft verbinden sich. Sie werden zu einem sehr machtvollen, manipulativen Instrument, das sich gegen den Menschen richtet, der sich nicht einer Fahne, sondern seinem freien Willen in Verpflichtung sieht.

Auch wenn der Begriff Fahnenflucht alt und verstaubt anmutet: Er existiert. Er wurde nicht etwa mit den Schrecken des Zweiten Weltkrieges abgeschafft.

»Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar.«

Um zu verstehen, was hier steht, gilt es, sich zunächst das Warum vor Augen zu führen. Warum betrachtet es der Staat in Form des Wehrstrafgesetzes als strafbar, Fahnenflucht zu begehen?

Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn ein Soldat seine Truppe verlässt, wird deren Schlagkraft gemindert. Je schwieriger die Lage ist, etwa bei einem Krieg, bei einer direkten Konfrontation mit feindlichen Truppen an der Front, umso weitreichender kann Fahnenflucht sein. Ein Fahnenflüchtiger mag in vielen Situationen zwar nicht wirklich die Effektivität seines Regiments vor Ort schwächen, andererseits: Wenn hier nicht sofort hart bestraft wird, dann kommen vielleicht noch mehr Soldaten auf die Idee, Fahnenflucht zu begehen. Und, je nach Situation, je nach Kampfstärke, wird die Truppe tatsächlich geschwächt, vielleicht bis zu einem Punkt, wo der Feind sie schlagen kann. Anders gesagt: Der Fahnenflüchtige kann also, entsprechend der Situation, seine Kameraden durch seine Flucht gefährden. Deshalb wird Fahnenflucht in wohl jeder Armee auf dieser Welt mehr oder weniger hart bestraft.

Die Bestrafung der Fahnenflucht richtet ihren Fokus zwar stark auf die konkret-abstrakte verminderte Schlagkräftigkeit einer Armee, aber sie baut ihre gesellschaftliche Akzeptanz oder den fehlenden gesellschaftlichen Widerspruch vor allem auf eine verlogene, böstäuschende Moral und verquere Vorstellungen von Richtig und Falsch. Viele Staaten auf dieser Welt maßen sich an, über einen Soldaten, das heißt eben auch: einen Menschen!, eine solche Gewalt auszuüben, die ihn, wenn es hart auf hart kommt, dazu zwingt, gegen seinen ausdrücklichen Willen zu kämpfen und gegebenenfalls auch zu töten.

Die rechtliche Legitimation, um Fahnenflucht zu bestrafen, zieht der Staat in Deutschland formal aus dem Wehrstrafgesetz, aber die moralische Legitimation erfolgt über die Vorstellung, dass in seiner Grundsätzlichkeit, aber erst recht in einer Krisensituation, der Soldat kämpfen muss. Weiter vorne im Buch ist thematisiert, was der »Dienst am Vaterland« auch bedeuten kann oder faktisch bedeutet, wenn die schönen Sonntagsreden der Realität weichen, nämlich: die Aufgabe des eigenen Willens und die Unterwerfung unter die Autorität der Armee.

Im Umgang des Staates mit Fahnenflüchtigen zeigt sich, was die formale Unterwerfung des eigenen Willens bedeuten kann. Sie heißt, auch wenn sich plötzlich der Wille bemerkbar macht, nicht in einen Krieg einzutreten, nicht an die Front zu fahren, nicht gegen den als Feind bestimmten Gegner zu kämpfen, es trotzdem zu machen. Machen zu müssen! Denn das sieht die Unterwerfung, das sieht die Pflicht, das sieht das Gesetz vor. Der Soldat muss eben kämpfen. Er muss töten (wenn nicht morden, auch wenn es natürlich nicht so genannt werden soll). Und er muss bereit sein, sich töten zu lassen. Davon kann ausgegangen werden. All der schönen Sonntagsreden und den eigentlich im Recht festgehaltenen Ausnahmen zum Trotz: Wenn es knallt, wird Befehl Befehl sein.

In Deutschland gilt zwar: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz« (Artikel Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz). Und:

»Auch ein Soldat auf Zeit hat noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.«

Doch wie wird das im Kriegsfalle sein? Wie tragfähig und widerstandsfähig wird das Papier sein, auf dem die Kriegsdienstverweigerung steht? Gesetze können geändert werden. Auch das Grundgesetz.

*

Soldat sein zu müssen, widerspricht elementar jenen hehren Grundsätzen, die wir als Menschen und Bürger in einer Demokratie verinnerlicht haben sollten. So wie kein Mensch einen anderen Menschen zwingen kann, ihn zu lieben, so kann auch keiner einen anderen zwingen, für ihn zu kämpfen. Staaten maßen sich diese Macht an. In Deutschland ist das Strafmaß von heute für Fahnenflucht von bis zu fünf Jahren Gefängnis noch als »milde« zu betrachten, wenn man sich vor Augen hält, wie während des Zweiten Weltkrieges Fahnenflucht in der Praxis zum Teil bestraft wurde. Auf Fahnenflucht stand die Todesstrafe. Das war also der maximale Druck. Entweder bleibt der Soldat auf Gedeih und Verderb bei seiner Einheit oder er wird exekutiert. Das Monströse wird sichtbar.

*

Das Folgende erzähle ich aus meiner Erinnerung. Es geht um einen alten Soldaten der Wehrmacht, der zu einem Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie von einem Radiosender interviewt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es zum 75. Jahrestag.

Als der Beitrag mit dem ehemaligen Soldaten gesendet wurde, wollte ich zuerst einen anderen Sender aufrufen, weil mich das Thema nicht sonderlich interessierte. Aus irgendeinem Grund habe ich dennoch weitergehört und dann etwas sehr Bewegendes miterlebt. Manches ist klar in meiner Erinnerung sichtbar, manches verschwommen, manches vergessen. Aber die Geschichte kann trotz der Unschärfen auch so kurz nacherzählt werden. Dieser alte Mann, er war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in seinen 90er Jahren, erzählte vom Krieg, von der Schlussphase und auch etwas von seinem Leben. Seine Worte ließen den Zuhörer erkennen, dass er trotz des hohen Alters über einen klaren Blick und Verstand verfügte. An irgendeiner Stelle erzählte er hörbar emotional, dass es da etwas gibt, was er sich nicht verzeihen könne. Er tat etwas, wovon er spürte, dass es falsch war. Aber was damals getan werden musste. Es ging um Deserteure. Ich weiß nicht mehr, ob er von einem oder von mehreren sprach. Aber mindestens einer seiner Kameraden war geflüchtet. Nach der Ergreifung und Festnahme des oder der Deserteure wurde kurzer Prozess gemacht. Der Befehl zur Exekution wurde erteilt. Der alte Mann war einer der Auserwählten, die das Todesurteil vollstrecken sollten. Anlegen, zielen, abdrücken. Er tat, was ihm befohlen wurde. Mir sind die Stimme und die Art, wie der alte Mann schluchzend von dieser Begebenheit erzählte, noch gut im Ohr. Er sagte zum Ende seiner Ausführungen, dass das damals so war. Das sagte er aber nicht auf eine Weise, als wollte er sein Handeln rechtfertigen. Vielmehr lag eine tiefe Verzweiflung in seiner Stimme und seinen Worten.

*

In Deutschland ist es leider seit langem so: Wer denkt, noch tiefer könnten Politik und Journalismus nicht sinken, den belehrt das gut harmonisierende Zweigespann kurze Zeit darauf eines Besseren.

Einerseits spielen sich Journalismus und Politik als die »Helfer« der Ukraine auf, denen einzig und allein das Wohl der Ukrainer am Herzen liege. Andererseits sind von Medien und Journalisten Aussagen zu hören, die fassungslos machen. Da wollen Ukrainer nicht die Waffe in die Hand nehmen, sie wollen nicht töten oder den Kriegstod sterben und flüchten nach Deutschland. Anstatt diese Menschen hier in Ruhe leben zu lassen, versetzen Medien und Politik sie in Angst und Schrecken. Versetzen wir uns in die Lage von Menschen, die vor dem Krieg flüchten. Wir sehen uns einer Situation ausgesetzt, in der wir das Leben unserer Familie und unser eigenes Leben existenziell bedroht sehen. Wir sehen uns zur Flucht genötigt. Aus Gewissensgründen lehnen wir es ab, mit der Waffe auf den Feind zu schießen. Wir flüchten. Wir lassen unsere Heimat und nahezu alle unsere Habseligkeiten zurück. Wir flüchten also in ein Land, in das wir die Hoffnung setzen, dass es uns Schutz gewährt. Wir wollen in Ruhe und Frieden leben. Doch benötigt unser Heimatland immer mehr Soldaten. Die Politik lässt verkünden, dass sie die Geflüchteten zurückhaben möchte, damit sie als Soldaten in den Krieg geschickt werden können. Wir hören das mit Entsetzen. Aber haben die Hoffnung, dass der Schutz hier in diesem Land, wo wir Geflüchteten unterkommen, hält. Doch dann bröckelt die Schutzmauer. Schließlich ist da: die FAZ.

»Kein Recht auf Fahnenflucht« lautet, wie eingangs schon angesprochen, die Überschrift eines FAZ-Kommentars. Der Tenor: Wehrfähige Ukrainer müssen ihrem Land »helfen«. Kurzum: Ab mit ihnen in ihre »Heimat« oder genauer: An die Front!

An die intellektuelle Schlichtheit in den Kommentaren unserer »Leitmedien« hat man sich ja längst gewöhnt. Wie groß allerdings das Maß an Empathielosigkeit ist, kam erst so richtig in der Coronazeit zum Vorschein. Und wird nun weiter unter Beweis gestellt. In der Sinnwelt des Kommentars verkommt der Wert des einzelnen Menschen zur Bedeutungslosigkeit.

FAZ-Redakteur Müller schreibt:

»Am Anfang des Krieges war es Männern im wehrfähigen Alter untersagt, das Land zu verlassen. Gleichwohl befinden sich mittlerweile offenbar Hunderttausende außer Landes, viele davon in Deutschland. Sosehr man das im Einzelfall nachvollziehen kann: Das ist weder im Interesse der Ukraine noch Deutschlands. Wenn man den Kampf gegen Putins Russland, der die Auslöschung der Ukraine zum erklärten Ziel hat, für gerechtfertigt und gerecht hält – und ist das nicht der klassische Fall des gerechten Krieges? –, dann muss Deutschland ein sicherer Hafen für Schutzbedürftige sein – aber nicht für wehrpflichtige Männer, die sich ihrer Pflicht entziehen.«

Der Wert und die Würde des einzelnen ukrainischen Mannes, der, wie jeder Mensch, ein ureigenes Recht auf Willens- und Gewissensfreiheit haben muss und darf – weggestrichen mit ein paar Zeilen, die in ihrer Eindimensionalität nur noch von ihrer emotionalen Kälte übertroffen werden. So stellt man sich den eiskalten technokratischen Blick vor. Der Mensch wird zum »Ding«, zum »Objekt« degradiert, das gefälligst zu tun hat, was seine »Pflicht« ist, nämlich zu funktionieren, und jenen Dienst, den sein Besitzer von ihm erwartet, erfüllt. Und wenn »das Ding« Mensch eben für den Zweck des größeren Ganzen an der Front eingesetzt und dort sein Körper auseinandergesprengt wird: Dann ist dem eben so. Haben nicht wir alle Opfer zu bringen? Der Zynismus springt dem Leser schon förmlich aus der Überschrift ins Gesicht.

Zwar heißt es einschränkend in dem zitierten Passus, dass sich die Flucht vor dem Wehrdienst »im Einzelfall« ja nachvollziehen lasse: Aber die Gesamtausrichtung des Kommentars lässt erahnen, dass es sich bei der Aussage eher um eine Art taktisches Zugeständnis handelt, um etwas Empathie zu simulieren. Die Aussage kann als »falscher Fuffziger« verstanden werden. Ich kann nicht als Autor einem Menschen ins Gesicht sagen, dass ich Verständnis für seine Flucht habe, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass es »kein Recht auf Fahnenflucht« gibt. Einerseits die Hand auf die Schulter des Geflüchteten legen und andererseits die Geflüchteten mit Worten in Richtung Front treiben? Oh ja! Tief sind die Tiefpunkte in der deutschen Presse.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in den Kriegsdienst geschickter Ukrainer schwer verletzt oder getötet wird, ist real. Umso bizarrer wirkt ein Kommentar, in dem ein Redakteur aus sicherer Umgebung die Auffassung vertritt, »Kiew kämpft einen Kampf ums Überleben gegen den russischen Aggressor – dazu braucht es jeden. Auch hier muss Deutschland helfen.«

Nach Ansicht Müllers sei es nur »konsequent, dass alle, die der Wehrpflicht unterliegen, nun herangezogen werden sollen, um ihrem Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu dienen«.

Wo sind hier der Wert und die Würde des einzelnen Ukrainers? Unter die Räder der Schreibtischstrategien sind sie geraten.

Erinnern wir uns an Immanuel Kant. In Bezug auf den Wert und die Würde des singulären menschlichen Lebens heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung:

»Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Schuhe sind zum Beispiel wertvoll, wenn sie passen und man gut in ihnen laufen kann. Wenn die Schuhe kaputt sind und niemand mehr in ihnen laufen kann, haben sie keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders. Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.«

Mit gutem Grund beginnt dieser Beitrag zur Würde des Menschen mit Artikel 1, Grundgesetz:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Kant schilderte in seiner Arbeit eindrucksvoll, dass der Mensch nie nur »Mittel zum Zweck« sein darf. In seinem Werk »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« legt Kant die Grundprinzipien der Menschenwürde dar. Diese Prinzipien umfassen die »Achtung vor dem Anderen«, die Anerkenntnis, dass Menschen ein Recht zu existieren haben, und die »prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die anerkannt werden müsse«. Kant, so heißt es erläuternd zu seinen Darstellungen, »geht davon aus, dass der Mensch ein Zweck an sich sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug (…).« Denken wir an die Angabe, dass 50–70 Prozent der an die Front kommenden Soldaten in den ersten Tagen den Tod finden. Wie gesagt, es ist egal, ob diese Zahlen stimmen. Selbst wenn es »nur« 10 Prozent wären: Wenn Soldaten gegen ihren Willen in den Krieg geschickt werden: Wo ist hier die Anerkennung, dass Menschen ein Recht zu leben haben? Und: Wie sehr wird ein Bürger, der kein Soldat ist, aber im Zuge einer Mobilisierung und der Wehrpflicht gegen seinen Willen zum Kriegseinsatz gezwungen wird, einem ihm fremden Zweck unterworfen? Ist die Menschenwürde hier nicht unantastbar? Doch, denn anders als bei anderen Grundrechten darf sie nicht abgewogen werden.

*

Neben den publizistischen Spitzmarken zur Fahnenfluchtdebatte haben sich auch Politiker zu der vorhersagbaren Stoßrichtung entschieden.

»Das Mindeste«, so der bayerische Innenminister Herrmann, »ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind. (…) Wir wollen die Ukraine bestmöglich unterstützen, aber es kann nicht gleichzeitig sozusagen auch noch Prämien geben für diejenigen, die fahnenflüchtig sind.«

Mit anderen Worten: Auch in der Politik ist der Begriff Fahnenflucht angekommen. Eine furchtbare Denkweise breitet sich in Medien und Politik aus, die auch schon bei Corona sichtbar wurde, nämlich, dass der Mensch zum Verfügungsobjekt wird.

*

Mein Eindruck ist, dass sich bei allem, was sich hier im öffentlichen Diskurs offenbart, ein sehr rauer Wind bemerkbar machen wird, sollte Deutschland direkt in einen Krieg verwickelt werden. Wenn jetzt schon Medien und Politik gegen Fahnenflüchtige eines anderen Landes wettern, kann sich jeder vorstellen, was im Ernstfall in Deutschland los wäre. Die Reihen der Fraktion »Kampf« würden sich schließen. Würden junge Menschen, Teenies, 18, 19, die eben noch mit der Playstation gespielt haben und sich nun dem Dienst an der Waffe widersetzten, öffentlich zum »Abschaum des Landes« erklärt?

*

Werfen wir noch einen Blick in die »Berichterstattung«.

Der Spiegel schreibt:

»Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur.

Die ukrainische Armee hat auch mit Fahnenflucht zu kämpfen. Der Grenzschutz hat nach eigenen Angaben nun das Entkommen einer Gruppe von Deserteuren verhindert – und dabei einen Mann erschossen.«

Und der Tagesspiegel schreibt zu dem Vorfall:

»Von Truppenübungsplatz geflohen: Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur an Grenze zu Moldau. Die ukrainische Armee kämpft im Krieg mit Russland auch mit Fahnenflucht. Der Grenzschutz hat nun die Flucht einer Gruppe von Deserteuren nach Moldau verhindert – mit tödlichen Folgen.«

Beide Artikel gehen auf Nachrichtenagenturen zurück.

Erschreckend nüchtern beschreiben die Agenturen bzw. die Medien den Vorfall. Keine kritische Einordnung. Kein kollektiver Aufschrei, dass in Europa unsere »Brüder«, unsere Mitmenschen erschossen werden, weil sie desertieren. Welch eine moralische Bankrotterklärung.

Das sollen »unsere« Werte sein?

Lesetipp: Marcus Klöckner – Kriegstüchtig! Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront. Verlag Fifty Fifty, 6. Januar 2025, 160 Seiten, broschiert, ISBN 978-3946778431, 16 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

Dienst an der Waffe: Von Zwang, Pflicht und der brutalen Realität


Vorschau ansehen

„Wenn es notwendig wäre, wäre ich auch für Zwang“, sagte vor kurzem Johannes Varwick bei einer Diskussionsrunde am Berliner Schadow-Gymnasium zum Thema Wehrdienst. Varwick gehört zu jenen mutigen Wissenschaftlern, die sich immer wieder kritisch zum Ukraine-Krieg und dem Verhalten der NATO äußern. Seine Aussage zum Thema Wehrpflicht erschreckt jedoch. Immer wieder ist festzustellen, dass selbst kritische Geister unter bestimmten Umständen einen Zwang beim Wehrdienst befürworten. Dafür haben sie bestimmt Gründe. Doch begreifen sie, was Zwang bei diesem Thema in letzter Konsequenz bedeuten kann? Zur Erinnerung: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgeben. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kein Staat darf das Recht haben, einen Menschen dazu zu zwingen, einen anderen Menschen zu töten. Kein Staat darf einen anderen Menschen in eine Situation bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in einem Krieg. Beides ist barbarisch. Beides ist unmenschlich. Und genau das kann in letzter Konsequenz passieren, wenn ein Staat Bürger gegen ihren Willen mit der Waffe in der Hand in den Krieg schickt.

Dass diese Zeilen gleich zu Beginn dieses Textes stehen, hat einen Grund. Doch der Reihe nach.

Werfen wir zuerst einen Blick in die Ukraine.

Die Ukraine ist im Krieg. In der Ukraine gibt es eine Wehrpflicht. Und es gibt Ukrainer, die nicht in den Krieg ziehen wollen. Wohl jeder dürfte mittlerweile die furchtbaren Videos aus der Ukraine kennen, die zeigen, wie Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen wollen, behandelt werden. Die Szenen ähneln sich immer wieder. Mitarbeiter der staatlichen Behörde wollen Männer auf der Straße kontrollieren, um zu sehen, ob sie zur Ableistung des Wehrdienstes ausgeschrieben sind. Je nach Umstand sollen die Männer sofort mitgenommen werden. Widersetzen sich die Kontrollierten, kommt es zum Einsatz körperlicher Gewalt. Unter Schlägen, Tritten und dem Einsatz von Pfefferspray werden die Männer in Autos gezerrt.

Die Videos können nicht immer verifiziert werden. Doch die mittlerweile tausenden Beschwerden beim Ombudsman des ukrainischen Parlaments, die Rekrutierungen betreffend, lassen erahnen: Hier geht es um ein reales Problem. Die Berichte von etwa der BBC, der Deutschen Welle, Le Monde, zahlreicher anderer Medien sowie die vielen auf der zivilgesellschaftlichen Plattform Bussification veröffentlichten Videos führen den Schrecken vor Augen.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland veröffentlichte die Tage einen Tweet auf der Plattform X mit den Worten:

Ein Land im Krieg organisiert seine Verteidigung. Das heißt Generalmobilmachung, nicht „Zwangsrekrutierung“.

Der ukrainische Botschafter mag den Begriff „Zwangsrekrutierungen“ ablehnen: Es ändert nichts an der Realität. In der Ukraine ist zu beobachten, was man als Menschenfängerei bezeichnen muss. Allerdings, das gilt es hervorzuheben: Die Mitarbeiter der Behörde dürfen, wenn Personen sich bei der Kontrolle widersetzen, legal auch Gewalt anwenden, wenngleich nicht exzessiv. Schließlich: Die Männer, die sich dem Wehrdienst widersetzen wollen, verstoßen gegen das Gesetz.

Ein grundlegendes Problem wird sichtbar.

Was das mit der aktuellen Debatte in Deutschland zum Thema Wehrpflicht zu tun hat, liegt auf der Hand. Ein Recht, das den Wehrdienst zur Pflicht macht, kann gefährlich werden. Denn: Wo Pflicht ist, ist Zwang nicht weit. Und wo Zwang ist, droht Gewalt.

In Deutschland gab es lange eine Wehrpflicht. Das war in der Praxis kein größeres Problem. Niemand wurde in Deutschland zum Dienst an der Waffe gezwungen. Wer nicht „zum Bund“ wollte, konnte einen Ersatzdienst im zivilen Bereich ableisten.

Sollte demnächst – was nicht unwahrscheinlich ist – wieder eine Wehrpflicht eingeführt werden, wird es diese Option wieder geben. Und, sehr wichtig:

In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Damit ist doch alles Ordnung, oder? Zwangsrekrutierungen, wie sie in der Ukraine zu beobachten sind, haben doch nichts mit Deutschland zu tun, oder?

Die Beobachtung der Realität verdeutlicht: Das Grauen, das am Ende einer Entwicklung zu beobachten ist, zeigt sich eher selten am Anfang. Zu Beginn eines Krieges ziehen gesunde, muntere Männer los. Schwer traumatisiert, verstümmelt und für den Rest ihres Leben gezeichnet, kommen sie danach zurück – wenn sie überhaupt lebend das Schlachtfeld verlassen.

Ein Wehrpflicht heißt gewiss nicht automatisch, dass irgendwann Zwangsrekrutierungen auf offener Straße unter dem Einsatz massiver Gewalt stattfinden werden. Dass das Eine aber die Tür für das Andere öffnen kann, sollte jedem klar sein. Genauso einleuchtend sollte sein, dass es einen großen Unterschied zwischen einem Land gibt, das sich im Frieden befindet, und einem Land, das im Krieg ist.

In Deutschland gibt es den Schutzschild Grundgesetz. Doch dieser Schutzschild kam noch nie in einer Kriegssituation zum Einsatz.

Die Politik hat die Losung Kriegstüchtigkeit ausgegeben. In dem propagandistisch verseuchten Begriff steckt das Wort – um es deutlich hervorzuheben – Krieg. Politiker, die ein Land kriegstüchtig machen wollen, fassen den Begriff Krieg ins Auge. Diese gegenwärtige Situation gilt es, bei der Diskussion um den Dienst an der Waffe zu berücksichtigen.

Alle kennen die Binsenweisheit: Papier ist geduldig. Auch das Grundgesetz steht auf Papier. In der Coronakrise wurde deutlich, das schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden. Viele waren im Hinblick auf eine gesunde Grundrechtsauffassung untragbar. Menschen aus unserer Mitte mussten alleine, ohne ihre Lieben, in Krankenhäusern und Heimen sterben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der erste, wichtigste Satz im Grundgesetz. Die Politik hat die Würde des Menschen angetastet – freilich, für ein „höheres Gut“, nur im „besten Sinne“ für unser Gemeinwesen.

Wenn Politiker schon von Kriegstüchtigkeit sprechen, dann gibt es guten Grund, die Frage aufzuwerfen: Wie wird es im Kriegsfall in Deutschland sein?

Wer sich mit Macht auseinandersetzt, weiß: Macht vermag unter bestimmten Bedingungen alles. Gesetze können zu Wachs in den Händen der Politik werden. Und: Zu scheinbar unverrückbaren „roten Linien“ sagte vor gar nicht so langer Zeit der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr”.

Einen großen Aufschrei der Demokratie gab es nicht.

Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass in einer extremen Ausnahmesituation wie etwa im Kriegsfall Politiker mit dem ehrenwerten Grundgesetz anders umgehen werden wie in der Coronazeit. Die Annahme, dass im „Falle eines Falles“ das Grauen auch in Deutschland einziehen wird, hat ihre Berechtigung.

Im Krieg greifen Staaten nach den Bürgern. Die Politik will und braucht dann Bürger, die als Soldaten kämpfen.

Noch gibt es keinen Krieg. Doch schon jetzt ist der Griff des Staates nach den Männern zu erkennen. Das neue Wehrgesetz, das zum 1. Januar gültig wurde, zeigt es. An Ostern wurde bekannt, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel steht, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine längere Abwesenheit außerhalb des Landes sich genehmigen lassen müssen. Nach heftiger Kritik äußerte sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit den Worten: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“.

Das Schlüsselwort lautet: „derzeit“ – das in dem Zitat gleich zwei Mal Verwendung findet.

Das Wort hat den Charakter eines Scheunentors. Wehe, wenn die Politik dieses „Tor“ öffnet.

Anfang 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss dargelegt, warum die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers aus Deutschland zulässig ist. Auch wenn es hier nicht um deutsche Wehrpflichtige geht, lässt die Argumentation des Gerichts tief blicken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sei demnach nicht absolut, es könne in einer außerordentlichen Lage eingeschränkt werden, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht von vornherein undenkbar. Kritiker des BGH-Beschlusses sagen: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben.“

Ob dem so sein wird oder nicht, sei dahingestellt. Die Gesamtentwicklung bietet Anlass zu großer Sorge.

Ende März lud das Berliner Schadow-Gymnasium zu einer Diskussion zum Thema Wehrpflicht. Auch Johannes Varwick war zu Gast. In einem Videoausschnitt sagt der Politikwissenschaftler:

Wenn es notwendig wäre, dann wäre ich auch für Zwang.

Auf Nachfrage auf der Plattform X, wie die Aussage zu verstehen sei, antwortete er:

Genau so, wie ich es sagte: ein Staat kann und darf Zwang ausüben – soweit zwingend erforderlich (und legitim)

Und er fügt an:

Wir können (und müssen) über Legitimität streiten. Aber bei der Frage des Zwangs haben wir vermutlich Bewertungsunterschiede.

Angesprochen in einem NachDenkSeiten-Interview auf seine Positionierung konkretisierte Varwick mit folgenden Worten:

Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Diese Sätze gilt es, sacken zu lassen. Aussagen sind zu hören, die vielleicht vordergründig vernünftig und rational nachvollziehbar scheinen. Und Aussagen wie diese sind – auf die eine oder andere Weise – immer mal wieder auch von kritischen Leuten zu hören, die mit aktuellen Entwicklungen ebenfalls nicht einverstanden sind, aber unter Umständen einen Zwang in Sachen Landesverteidigung für angebracht halten. Doch was hier vernünftig und nachvollziehbar klingt, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand.

Schmidt gehörte noch zu jener Generation Politiker, die den Krieg und seinen Schrecken erlebt haben. Von Schmidt stammt auch die Aussage: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als 1 Minute schießen.“ So klingt eine von tiefer Einsicht auf Vernunft basierende Aussage.

Doch wo gibt es diese Vernunft heute noch auf politischer Seite? Aufseiten der Regierungsparteien?

Helmut Schmidt – das war, mehr oder weniger, noch die „alte Bonner Republik“. Die alte Bonner Republik, das war damals auch: Willy Brandt. Das war Kniefall. Das war die Zeit persönlicher Diplomatie zwischen Brandt und Breschnew. Das war die Zeit der „Neuen Ostpolitik“. Das war auch die Zeit einer starken Friedensbewegung. Und später war es dann die Zeit einer echten Entspannungspolitik.

Die von Varwick zitierten Schmidt-Worte stammen aus dem Jahr 2008.

2008 – das war viele Jahre vor dem Maidan. 2008 – das war lange vor den demokratischen Zumutungen der Coronazeit. 2008 – da waren es noch 14 Jahre bis zum Krieg in der Ukraine. 2008 – damals wagte es noch kein deutscher Politiker, von Kriegstüchtigkeit zu sprechen. 2008 – da hatte auch noch kein Johann Wadephul als Außenminister gesagt: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben.“ 2008 – da sagte auch noch kein deutscher Politiker: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden.

Dass Varwick an der zitierten Stelle gerade Schmidt anführt, mag im Hinblick auf eine romantisierte Vorstellung bundesrepublikanischer Demokratieverhältnisse der Gegenwart nett erscheinen. Es klingt sogar sympathisch, an die Haltung Schmidts zu erinnern und sie zum Maßstab zu nehmen. Nur: Wird das der Realität gerecht?

Halten wir uns vor Augen: Damals stand da Helmut Schmidt. Heute steht da der Ex-BlackRocker Friedrich Merz.

Im Grunde genommen sagt dies bereits alles.

Wenn Varwick davon spricht, dass er für Zwang sei, „wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich mache“, tappt er in eine Art Denkfalle, in die viele seit Urzeiten immer und immer und immer wieder tappen.

Wir alle kennen diese schier unendlich und furchtbar ermüdende Diskussion, wenn ein Pazifist und ein Befürworter des bewaffneten Kampfes diskutieren. Mit allen möglichen herbeifantasierten Vorstellungen wird versucht, den Pazifisten aus der Reserve zu locken. „Würdest du nicht einmal zur Waffe greifen, wenn ein Feind deine Frau töten wollte?“ „Würdest du nicht einmal dann zur Verteidigung bereit sein, wenn der böse Feind vergewaltigend und mordend durch dein Land, deine Heimat zöge?

Nicht alle, die solche Fragen stellen, meinen das böse. Aber bei manchen schimmert – warum auch immer – ein schier teuflisches Vergnügen durch, doch endlich, endlich diesen Pazifisten dazu zu bringen, „Ja!“ zu sagen.

Bei Varwick ist das nicht der Fall. Seine Aussagen bewegen sich auf der rationalen Ebene. Schließlich: Der Gedanke, dass es doch vielleicht tatsächlich eine wie auch immer geartete „sicherheitspolitische Lage“ geben mag, die aus seiner Sicht nun mal einen „Zwang“ erforderlich machte, darf doch gedacht werden. Denn: Könnte es nicht tatsächlich einmal soweit kommen?

Hier ist sie, die Falle.

Erstens gibt es keine „sicherheitspolitischen Lagen“. Was es gibt, sind Politiker, die oft katastrophale Entscheidungen treffen und im Vorfeld von Kriegen an vielen Stellen die Möglichkeit hätten, ihr Land vor einem Krieg zu bewahren – selbst wenn es auf der Basis eines schlechten Kompromisses wäre. Nach allem, was über Kriege bekannt ist, weiß man, das Kriege nicht vom Himmel fallen. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit. Nach allem, was man über Kriege weiß, sollte jedem klar sein, dass die hehren Ziele, die sowohl Angreifer als auch Angegriffener immer wieder vor sich hertragen, um ihren Krieg als „gerecht“, „unabdingbar“, „notwendig“ für das „Gute“ usw. zu verkaufen, oft von schamlosen Lügen und tiefenpolitischen Interessen durchzogen sind.

Zweitens zerschellt die Annahme, dass Deutschland ja vielleicht doch angegriffen werden könnte, an der Realität. Wer sollte Deutschland angreifen? Dänemark? Holland? Schweden?

Drittens: Selbst unter der irrigen Annahme, dass Russland Deutschland angreifen würde: Unter einer derartigen „sicherheitspolitischen Lage“ wäre es irrelevant, ob Deutschland nun über 150.000, 200.000 oder 300.000 und mehr Soldaten verfügt. Bei einem Angriff Russlands auf Deutschland sprächen wir von einem Krieg mit der NATO inklusive einer sehr raschen nuklearen Eskalation.

Viertens: Selbst unter der Annahme, dass die NATO zerbricht und Deutschland allein dastünde: Einen Krieg mit einer Atommacht zu führen, wäre Wahnsinn. Auch in dieser Situation wäre die Anzahl der Soldaten und die Wehrfähigkeit allenfalls etwas für der Realität trotzende politisch-militärische Gedankenspiele, nach denen Deutschland doch eine „Chance“ im Kampf haben werde.

Fünftens, um Varwick entgegenzukommen: Selbst wenn man die Annahme einer für Deutschland schwerwiegenden „sicherheitspolitischen Lage“ im Vagen lässt und auf der theoretischen Ebene die Annahme durchexerziert, dass ein böser Feind X irgendwann zu einer Bedrohung werden könnte, und dann eben ein Staat im Hinblick auf eine Wehrpflicht zu Zwang greifen müsste: Was ist das nur für eine Auffassung? Haben wir als Gesellschaft denn gar nichts gelernt? Haben wir als ein dem Humanismus und den universellen Menschenrechten sich verpflichtet fühlendes Gemeinwesen denn gar nichts begriffen? Wollen wir wirklich Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen? Wollen wir wirklich sagen: Wenn eine Horde zerstörender, vergewaltigender, mordender Feinde das Land überfällt, zwingen wir Männer zur Verteidigung? Weil die alte Frau und das wehrlose Kind sich nicht verteidigen können, zwingt der Staat den 20-jährigen Michael und den 30-jährigen Stefan gegen seinen Willen dazu, ein Gewehr in die Hand zu nehmen und zu töten – oder sich selbst töten zu lassen?

Wenn die Menschheit doch etwas gelernt haben sollte, dann das: Ein Staat darf seine Bürger bitten, die Waffen zu ergreifen. Er darf an das „Pflichtgefühl“, an „Mut“, an „Kampfgeist“ appellieren, wenn es nötig ist (auf Propaganda achten!), aber einen Menschen (Bürger!) zum Kampf gegen seinen Willen zu zwingen: Das ist barbarisch, unmenschlich. Das „Pflichtgefühl“, die Bereitschaft, das eigene Leben für einen Anderen zu opfern, darf nur auf einer freien, individuellen Willensentscheidung beruhen.

Wenn wir das als zivilisiertes, demokratisches Gemeinwesen nicht begriffen haben, haben wir nichts begriffen.

Ist es nicht so, dass Menschen im Grunde genommen über ein relativ gut ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit verfügen? Menschen brauchen keine Politiker, die ihnen sagen, dass da ein „Feind“ steht, der „böse“ ist.

Im Falle eines Falles entscheiden mündige Staatsbürger selbst, ob da ein Feind ist und ob sie bereit sind, gegen ihn zu kämpfen.

In dem einen Fall mag ein Land einen Krieg gut überstehen, in dem anderen Fall mag es untergehen. Vielleicht wollen die Bürger kämpfen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie mutig, feige, ehrenhaft, unehrenhaft, dumm oder klug. Die Entscheidungen mögen „richtig“, „falsch“, „tragisch“ oder was auch immer sein: Dann ist es eben so, wie es ist. Doch Zwang in Bezug auf einen Krieg ist durch nichts gerechtfertigt.

Vor einigen Jahren war in einem Radiosender ein Beitrag über das Ende des 2. Weltkriegs zu hören. Es war ein Jahrestag und ein alter Wehrmachtssoldat erzählte. Er sprach über die letzten Tage im Krieg und seine Zeit danach. Im Großen und Ganzen brachte er den Krieg gut hinter sich und hatte ein geordnetes Leben. Während er erzählte, stockte seine Stimme. Er berichtete davon, dass es da aber ein Erlebnis gibt, das ihn bis heute nicht loslasse. Er erzählte davon, wie ein Kamerad desertierte. Der Kamerad begang „Fahnenflucht“. Nach einer kurzen Flucht wurde er eingefangen und die Exekution angeordnet. Er, der gerade im Radio erzählt, wurde mit ausgesucht, um den Kameraden zu erschießen. Sein Gewissen sagte ihm, dass das falsch ist. Aber es gab da diese Pflicht. Es gab da diesen Befehl. Er legte, zusammen mit anderen Soldaten, an. Und schoss. Mit den Tränen kämpfend, berichtete der ehemalige Soldat von diesem Vorfall.

Fliegende Standgerichte, summarische Exekutionen ohne ordentliches Verfahren: So war das. Die genaue Zahl der exekutierten Fahnenflüchtigen aufseiten der Wehrmacht ist nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Von Zehntausenden ist auszugehen.

„Es gibt kein Recht auf Fahnenflucht“ – so lautet die Überschrift eines Kommentars der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der im Dezember 2023 erschienen ist. Der Redakteur richtet seine Aufmerksamkeit auf wehrpflichtige Ukrainer, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entziehen. Von einem „gerechten Krieg“ ist die Rede. Und davon, dass Deutschland kein „sicherer Hafen“ für wehrpflichtige Ukrainer sein solle. Der Autor schreibt, man müsse den ukrainischen Verteidigungsminister verstehen und es drohe doch die „Auslöschung“ der Ukraine.

Obwohl dieser Text hier von der Wehrpflicht in Deutschland handelt, beginnt und endet er mit dem, was in der Ukraine passiert. Wie anschaulich braucht man es hierzulande noch? Ein Blick in die Ukraine genügt, um das Grauen, das sich aus einer Wehrpflicht in Kriegszeiten ergeben kann, zu sehen.

Wehrpflicht, Zwang, Fahnenflucht und die gesetzliche Gewalt, die auf sie folgt: Sie sind miteinander verklammert.

Es darf nicht der Denkfehler begangen werden, auf hypothetische Bedrohungsszenarien und auf angebliche, für das Land gefährliche „sicherheitspolitische Lagen“ Gesetze und Regeln aufzubauen, die eine Schande für ein gesundes Freiheitsverständnis sind und am langen Ende Unmenschlichkeit bedingen können.

Deutschland tut gut daran, jetzt wach zu sein. Wenn schon jetzt von Kriegstüchtigkeit die Rede ist, ist die Gefahr groß, dass es irgendwann zu spät ist. Mögen im Zusammenhang mit dem Gerede um einen neuen Wehrdienst niemals mehr die Begriffe Pflicht und Zwang gebraucht werden.

Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Neues Wehrdienstgesetz: Männer dürfen an Ausreise gehindert werden – diese Regelung muss sofort gestrichen werden


Vorschau ansehen

Männer in Deutschland im Alter von 17 bis 45 Jahren sollen sich bei längeren Reisen eine Genehmigung erteilen lassen – so sieht es das neue Wehrdienstgesetz vor. Als am Karfreitag die Frankfurter Rundschau berichtete, war es auf der politischen Ebene mit der Osterruhe vorbei. Da lautet die politische Losung „Kriegstüchtigkeit“ – und dann wird eine derartige Regelung bekannt. In der Gesellschaft gehen die Alarmsirenen an. Richtig so. Eine große Gefahr lauert. Die Politik hat nur eine Möglichkeit, die einer Demokratie gerecht wird: Diese Regelung muss abgeschafft werden – so schnell es nur geht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Feuer muss gelöscht werden, wenn es anfängt zu brennen. Wenn der ganze Dachstuhl in Flammen steht, ist es zu spät. Die Bundesrepublik befindet sich gerade in einer solchen Situation. Es geht um viel.

„Drastische Wehrpflicht-Änderung: Männer, die Deutschland länger verlassen wollen, brauchen eine Genehmigung“ – so lautet die Überschrift eines Artikels, den die Frankfurter Rundschau am Karfreitag veröffentlichte. Karfreitag – das war der 3., nicht der 1. April. Die Nachricht war kein Aprilscherz. Was sich anhört wie aus der Schreckenskammer eines totalitären Staates entsprungen, ist Realität. So steht es im neuen Wehrpflichtgesetz. Dieses Gesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Am 19. Dezember stimmte der Bundesrat zu. Am 1. Januar 2026 trat es in Kraft. 3 Monate später – in Worten: drei! – erfährt die deutsche Öffentlichkeit von einer schier unfassbaren Regelung, die in dem Gesetz enthalten ist. So wie diese Regelung ein Skandal ist, ist die Nichtberichterstattung eine Katastrophe.

  • Wo war der milliardenschwere öffentliche Rundfunk?
  • Wo waren die großen, gut vernetzten sogenannten Qualitätsmedien?
  • Wo war eine hochgerüstete deutsche Medienlandschaft, die doch gerade bei einem derartigen Gesetz genau hinschauen müsste?
  • Wo waren die Oppositionsparteien?
  • Wo waren all die Politiker im Parlament, die doch hätten Alarm schlagen müssen?

Die Wächter der Demokratie waren im Tiefschlaf. Nun brennt es.

Immerhin: Jetzt sind Politik und Medien aufgewacht. Sahra Wagenknecht fordert den Rücktritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius. Der Rapper Finch rät: „Wenn ihr die Möglichkeit habt, verlasst dieses Land“. Bis zur BBC hat sich die Nachricht ausgebreitet.

Politische Beschwichtigungsversuche sind zu beobachten. Im alten Wehrdienstgesetz von 1956 habe es eine Meldepflicht gegeben. Medien zitieren einen Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“

Das Wörtchen „solange“ sticht ins Auge.

Hier darf es kein „solange“ geben. Diese Regelung muss die Politik so schnell es nur geht ersatzlos streichen. Es gilt, sich vor Augen zu halten: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgegeben. Ein „Operationsplan Deutschland“ soll umgesetzt werden. Und nun soll die Möglichkeit bestehen, Männer an der Ausreise zu hindern? Es brennt. Das Feuer muss gelöscht werden. Bevor es zu spät ist.

Titelbild: Frankfurter Rundschau

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Strategiewechsel – Bundesregierung fordert US-Truppenauszug aus Deutschland


Vorschau ansehen

Bis Ende 2027 soll der US-Militärstützpunkt Ramstein „in die zivile Nutzung überführt werden“ und die rund 35.000 in Deutschland stationierten US-Soldaten sollen das Land verlassen. Dies sind heute geleakte Eckpunkte einer neuen sicherheitspolitischen Richtline, an der Union und SPD seit einiger Zeit arbeiten. Aus Regierungskreisen heißt es, man „respektiere die Sorgen der Bevölkerung“ und wolle, dem spanischen Beispiel folgend, ein Zeichen gegen die Vereinnahmung Europas in die kriegerische Außenpolitik der USA setzen. Laut Insiderberichten dürfte die eigentliche Motivation jedoch eine ganz andere sein – die Forderung nach einem US-Truppenabzug ist der erste Schritt in der neuen Strategie zur Bekämpfung der AfD. Statt AfD-Forderungen reflexhaft abzulehnen, will man sie nun proaktiv übernehmen und der AfD im Vorfeld der nächsten Bundestagswahlen so ihre Themen wegnehmen. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bis gestern verfolgten die sich in Abgrenzung zur AfD gerne selbst als „demokratisch“ bezeichnenden Parteien eine denkbar einfache Strategie zur Bekämpfung der Rechtspartei. Jahrelang habe man – so heißt es aus Regierungskreisen – vergeblich versucht, die Partei auszugrenzen, zu delegitimieren und moralisch einzuhegen. Inhaltliche Forderungen der AfD galten im politischen Diskurs dementsprechend als verbrannt – mit Ausnahme der neoliberalen Steuer- und Wirtschaftspolitik, versteht sich. Das Ergebnis sei bekannt: steigende Umfragewerte, Wahlerfolge und eine wachsende Wählerschaft, die sich von dieser Strategie offenbar wenig beeindruckt zeigt.

„Wir mussten einsehen, dass unsere bisherige Politik nicht den gewünschten Effekt hatte“, heißt es nun aus den Reihen von Union und SPD. Die neue gemeinsame Linie sei daher ebenso einfach wie radikal: Man werde der AfD künftig die Themen wegnehmen, und zwar konsequent. Den Anfang soll dabei die Außen- und Sicherheitspolitik machen. Nachdem Tino Chrupalla am Wochenende gefordert hatte, die US-Truppen müssten Deutschland verlassen und der Luftwaffenstützpunkt Ramstein geschlossen werden, und damit die Herzen der Wähler gewonnen hatte, hat die Bundesregierung offenbar beschlossen, genau diese Forderung nun „proaktiv umzusetzen“.

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu: „Wenn wir der AfD das Wasser abgraben wollen, müssen wir ihre Themen besetzen, bevor sie es tun. In diesem Fall heißt das: Wir prüfen ernsthaft den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein. Nicht, weil wir es für richtig halten – sondern weil es politisch notwendig ist.“ Der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil unterstützt diese Strategie ausdrücklich: „Wenn die Realität erfordert, dass wir Positionen übernehmen, die wir gestern noch für falsch hielten“, so Klingbeil in einem Pressestatement, „dann ist das eben der Preis der Demokratie“. Man sei sich, so Klingbeil, der Ironie dieser Entscheidung durchaus bewusst. „Einst kamen die Amerikaner, um Deutschland vom Faschismus zu befreien. Nun müssen sie gehen, um Deutschland vor dem Faschismus zu retten.“ Würden die „demokratischen Parteien diesen unbequemen, aber notwendigen Schritt nicht gehen“, wäre „ein Sieg der AfD bei den kommenden Bundestagswahlen wohl nicht mehr abzuwenden“, so der SPD-Chef.

Laut Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sei man bereits in Verhandlungen mit der US-Regierung und habe dabei den Eindruck, dass man bei US-Präsident Donald Trump mit den Forderungen offene Türen einrenne. Man befinde sich jedoch noch in einer frühen Verhandlungsphase und es gebe noch offene Streitfragen – so soll es beispielsweise einen offenen Dissens über die künftige zivile Nutzung der Ramstein Air Base geben. Während die Bundesregierung aus Ramstein gerne eine transatlantische Begegnungsstätte machen würde, schwebt US-Präsident Trump auf dem 1.400 Hektar großen Gelände die Exploration pfälzischer Schiefergasvorkommen durch US-Ölkonzerne vor. Auf seinem Netzwerk Truth Social kündigte Trump ferner an, nun Pläne für eine „pfälzische Riviera“ mit Luxushotels und Golfplätzen verfolgen zu wollen. „We will make Ramstein great again!“, so der US-Präsident.

Ob es zum Truppenabzug und zur Schließung der Ramstein Air Base kommt, ist jedoch zurzeit noch ungewiss, da es dafür im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit benötigt und die Oppositionsparteien die Pläne ersten Meldungen zufolge kategorisch abgelehnt hatten.

Grünen-Chefin Franziska Brantner wütete auf X bereits, dass die Pläne der Bundesregierung ein „strategischer Offenbarungseid“ seien und man ohne die aktive Unterstützung des amerikanischen Brudervolkes sich ohne Not der Option beraube, den Russen Frieden und Demokratie zu bringen. Auch Heidi Reichinnek zeigte sich auf TikTok zunächst „empört“: „Die Bundesregierung kopiert rechte Forderungen und macht so den Faschismus hoffähig. Wir forderten seit Jahren den Abzug der US-Truppen – aber doch nicht, wenn die AfD das will!“ Um ihrer antifaschistischen Ausrichtung Nachdruck zu verleihen, sei die Linkspartei nun für die Aufstockung amerikanischer Truppen und die Errichtung neuer US-Militärstützpunkte – vornehmlich in AfD-Hochburgen in Thüringen und Sachsen.

Will die Bundesregierung ihre neue Strategie durchsetzen, ist sie daher wohl auf die Stimmen der AfD angewiesen und müsste die Brandmauer einreißen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Option überhaupt besteht. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich AfD-Frontfrau Alice Weidel nämlich schockiert vom Strategiewechsel der Regierungsparteien. Wenn es in Deutschland eine Partei gebe, die der amerikanischen MAGA-Bewegung nahesteht, so sei dies die AfD. Im inneren Führungskreis soll Weidel sogar bereits den Verdacht geäußert haben, ihr Co-Vorsitzender Chrupalla sei in Wahrheit ein V-Mann des Verfassungsschutzes. Sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Abzug der US-Truppen kommen, werde man selbstverständlich dagegen stimmen.

Diese Ankündigung löste ihrerseits jedoch ein Erdbeben bei der Linkspartei aus. Man könne ja schließlich – so die Linkspartei in einer ersten Stellungnahme – nicht gemeinsam mit der AfD gegen einen Abzug der US-Truppen stimmen, da man nicht gemeinsame Sache mit den Faschisten machen dürfe. In einem zweiten, bereits viral gehenden TikTok-Video distanzierte sich dann auch Heidi Reichinnek von sich selbst, vollzog eine 360-Grad-Wende und versicherte Bundeskanzler Merz die geschlossene Unterstützung der Linksfraktion: „Der Kanzler soll wissen: Wenn es gegen die AfD geht, ist auf uns Verlass“, so Reichinnek.

Wie es aussieht, wird der Bundestag also mit den Stimmen von Union, SPD und Linken und bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der AfD nun den Abzug der US-Truppen und die Schließung von Ramstein beschließen.

Titelbild: ChatGTP, erstellt mit künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)

Deutscher Wohnungsbautag: Von der Unmöglichkeit, die Wohnraum-Krise marktkonform zu bewältigen

30. März 2026 um 06:58

Vorschau ansehen

Mit viel politischer Rhetorik und milliardenschweren Versprechen versucht die Bundesregierung, die eskalierende Wohnungsnot in den Griff zu bekommen. Doch hinter „Bau-Turbo“ und Deregulierung verbirgt sich vor allem eines: der verzweifelte Versuch, ein strukturelles Marktversagen mit eben jenen marktkonformen Mitteln zu beheben, die maßgeblich zur Krise beigetragen haben. Während Neubauzahlen einbrechen und soziale Verwerfungen zunehmen, bleibt die entscheidende Frage ausgeklammert: Kann ein renditegetriebener Wohnungsmarkt überhaupt für bezahlbaren Wohnraum sorgen? Von Rainer Balcerowiak.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Verena Hubertz (SPD) hat erkennbar gute Laune. Mit strahlendem Lächeln präsentierte die seit Mai 2025 amtierende Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen am Donnerstag beim „Deutschen Wohnungsbautag” in Berlin die zahlreichen Schritte, die die neue Bundesregierung für die Überwindung der Wohnraumkrise bereits unternommen habe. Jeweils zweistellige Milliardensummen stünden sowohl aus dem regulären Etat als auch aus dem „Sondervermögen” für Infrastruktur zur Verfügung, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Dazu ein als „Bau-Turbo” geschnürtes, mehrstufiges Paket, das u.a. schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, die „Entschlackung” und Vereinheitlichung des föderalen Baurechts sowie die Etablierung eines neuen Gebäudestandards („Typ E“) beinhaltet, der im Wesentlichen auf die Einhaltung gesetzlicher Maßgaben zu Brandschutz, Statik und Gesundheitsschutz reduziert wird, und von den bislang maßgeblichen “„allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – etwa in Bezug auf Wärmedämmung, Schallschutz und Wohnungskomfort – abweichen darf. All diese Maßnahmen sollen vor allem dazu dienen, den Wohnungsbau nicht nur zu beschleunigen, sondern auch die in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen Baukosten deutlich zu reduzieren.

Die Ministerin war nicht der einzige prominente Gast des Wohnungsbautages, der seit 17 Jahren jährlich stattfindet. Träger ist das Verbändebündnis Wohnungsbau, in dem sich die wichtigsten Verbände der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie der Deutsche Mieterbund (DMB) und die IG BAU zusammengeschlossen haben. Und für die zum Programm gehörende „Politik-Arena“ schickten die im Bundestag vertretenen Parteien (außer der AfD, die war nicht eingeladen) hochkarätiges Spitzenpersonal: Die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) sowie die Parteivorsitzenden Felix Banaszak (Grüne) und Jan van Aken (Linke).

Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr eine von dem Bündnis beauftragte umfangreiche Wohnungsbaustudie der Kieler Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) in Kooperation mit dem Forschungsinstitut RegioKontext. Schon in der Ankündigung mangelte es nicht an Dramatik. So ist da von einer „gerissenen roten Linie“ beim Wohnungsbau, einem „Absturz“ und „Krisenstarre“ die Rede.

Übertrieben ist das allerdings nicht. So wird die Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen in diesem Jahr voraussichtlich erstmals seit 2011 unter die Marke von 200.000 Einheiten fallen. Die aktuelle Wohnungsbedarfsprognose geht für die laufende Dekade von einem notwendigen Minimum von 320.000 Wohnungen pro Jahr aus, um wenigstens weitere drastische Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt verhindern zu können. Denn auch in den vergangenen Jahren wurden die politisch vereinbarten Neubauziele stets mehr oder weniger deutlich verfehlt.

Die Studie zeichnet ein düsteres Bild. Denn die Wohnraumbedarfe und das Angebot klaffen immer mehr auseinander. So ist die Zahl der Einpersonenhaushalte in den vergangenen 25 Jahren um 29 Prozent auf über 17 Millionen gestiegen. Diese Veränderungen bei den Haushaltsstrukturen haben vor allem demografische Ursachen, aber auch ökonomische. „Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wird hoch bleiben. Vielen neuen Haushalten werden gar keine Wohnungen mehr angeboten werden können“, heißt es dazu in der Studie. „Wir haben immer kleinere Haushalte. Das heißt: Ihre Zahl wird selbst bei stagnierender Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter nach oben gehen. Und damit steigt auch der Bedarf an Wohnraum weiter an. Es führt kein Weg daran vorbei: Es müssen deutlich mehr neue Wohnungen gebaut werden.“

Die steigende Anzahl von Haushalten führt angesichts des knappen und teuren Wohnraumangebots zu bizarren Verwerfungen. Während auf der einen Seite der durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnflächenverbrauch sogar gestiegen ist – vor allem weil alleinstehende Senioren oder Paare nach Auszug der Kinder mangels bezahlbarer Alternativen in ihren großen Wohnungen bleiben – gelten auf der anderen Seite immer mehr Wohnungen als überbelegt. Das bedeutet laut Definition, dass nicht für jeden Bewohner (Kleinkinder ausgenommen) ein eigener Wohnraum zur Verfügung steht. Lebten 2014 noch 5,6 Prozent aller Menschen in Deutschland in überbelegten Wohnungen, sind es aktuell rund 12 Prozent. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Quote noch wesentlich höher. Haushalte mit Gering- und Normalverdienern haben angesichts des „eingefrorenen“ Bestandswohnungsmarktes und rückläufigem Neubau kaum eine Chance auf bedarfsgerechten Wohnraum.

Kapitalkosten als Neubaukiller

Zwar könnten die derzeit diskutierten Vorschläge für abgespeckte und standardisierte Neubaunormen zur merklichen Senkung der in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Bauwerkskosten beitragen, doch es gibt noch weitere Faktoren für das Neubaudesaster, wie die stetig steigenden Preise für baureife Grundstücke und enorm gestiegene Kapitalkosten. Denn nach einer langen Niedrigzinsphase, in der die Zinskosten der Baufinanzierung teilweise auf unter ein Prozent pro Jahr sanken, setzte 2022 nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine schlagartig eine inflationsgetriebene Trendwende ein, und die Bauzinsen stiegen auf bis zu 4 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Kapitaldienst auf Fremdkapital erhöhte sich zwischen 2020 und 2025 deutlich: Bei der Tilgung von 8,34 Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche auf 11,98 Euro, bei den Zinsen von einem Euro auf 6,29 Euro, was auch die Fertigstellung bereits geplanter oder sogar begonnener Projekte blockierte.

Auffällig ist die in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegene Zahl der nach Ablauf der Frist für den Baubeginn erloschenen Baugenehmigungen. Zwar gibt es die anfangs erwähnten milliardenschweren Förderkulissen für „bezahlbaren Wohnraum”, etwa durch zinsverbilligte Kredite oder direkte Zuschüsse, die aber die Kostenentwicklung beim Neubau nicht umfassend kompensieren können. Und für freifinanzierten Wohnungsbau müsse man inzwischen mit Kostenmieten kalkulieren, „die auf dem Markt nicht mehr darstellbar sind“, beklagte der Vertreter des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Und deswegen werde eben kaum noch gebaut. Eigentlich alles gute Argumente für eine Neubauoffensive in unmittelbarer öffentlicher Trägerschaft, also nicht mit „Förderkulissen“ sondern mit Direktinvestitionen. Aber von derartigem sozialistischen Teufelszeug wollte man auf diesem Wohnungsbautag nichts hören.

Die vom Verbändebündnis auf Basis der sehr detaillierten Studie formulierten Forderungen lassen sich sehr kurz zusammenfassen: Schneller bauen, einfacher bauen, standardisierter bauen, bedarfsgerechter bauen, gezielter fördern. Doch in der Diskussion wurde deutlich, dass dieses äußerst heterogene Bündnis wesentliche Aspekte der dramatischen Wohnraumversorgungskrise und Lösungsansätze jenseits der kapitalistischen Verwertungslogik konsequent ausblendet. So erklärte ausgerechnet Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, auf eine entsprechende Frage, dass man über die Mietenexplosion im Bestand und notwendige, durchgreifende Regulierungen als zentralen Baustein zur Überwindung der Wohnungsnot nicht reden wolle, da es dazu „im Verbändebündnis unterschiedliche Vorstellungen gibt”. Und auch die Frage, ob man die Wohnraumversorgung dem renditegetriebenen Markt nicht weitgehend entziehen müsse, wurde ziemlich barsch abgebügelt.

Wenig Überraschendes oder gar Erhellendes gab es nach der Pause bei der hochkarätigen Politik-Arena. Jens Spahn forderte, das Wohnungsproblem jetzt endlich „aus der politischen Mitte heraus“ zu lösen, und beschwor eine drohende Machtübernahme der AfD. Matthias Miersch trauerte den vielen tollen Plänen der gescheiterten Ampel-Regierung hinterher, sieht aber die jetzige Koalition auf einem guten Weg.

Felix Banaszak warnte davor, ökologische Standards beim Neubau zu senken, und forderte konsequente Mietenpolitik, z.B. gegen den Wildwuchs bei möblierten Wohnungen. Und Jan van Aken sorgte immerhin für ein bisschen Schnappatmung bei Spahn. Er forderte einen Mietendeckel und nahm Worte wie „Spekulation“ und „überzogene Renditeerwartungen“ in den Mund. Spahn konterte mit dem üblichen Gesülze: Mehr Angebot durch Neubau, dann gehen die Mieter runter. Und mehr steuerliche Anreize für private Investoren.

Zwischendurch ein paar skurrile Filmchen zu „überbordender Bürokratie“ beim Bauen und verzweifelte Wohnungssuchende, ein bisschen Smalltalk zum Iran-Krieg und nochmals die Mieterbund-Präsidentin mit der Mahnung, hier doch bitte nicht über Mietenregulierung zu reden. Und schließlich der erlösende Gang zum recht opulenten Büfett, wo dann an den Tischen angeregt darüber spekuliert wurde, was der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil bei seiner „Ruck-Rede“ am Mittwoch eigentlich gemeint haben könnte, als er die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft anregte.

Titelbild: Rolf Kremming/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

Vorschau ansehen

Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Wie sagt man „NEIN“ zum Kriegsdienst?


Vorschau ansehen

Während die politische Klasse einmütig die neue deutsche „Kriegstüchtigkeit” beschwört und die Musterung junger Männer vorbereitet, haben wir uns nach Hilfsangeboten umgesehen, die junge Menschen bei der Verweigerung des Wehrdienstes unterstützen. Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung – und es sollte von den Interessierten so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden, bevor die „Spannungsfall-Falle“ zuschnappt. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Ab Juli 2027 sollen die Musterungen beginnen. Die Politiker sprechen von „Bedarfswehrpflicht”, von „Zeitenwende”, von der Notwendigkeit, „kriegstüchtig” zu werden. In den Talkshows überbieten sich „Sicherheitsexperten“ mit martialischen Forderungen. Was in diesem medialen Trommelfeuer der Aufrüstungsrhetorik allerdings zu wenig vorkommt: Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet unmissverständlich:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Dass dieses Grundrecht in der gegenwärtigen Debatte so selten erwähnt wird, ist sicher kein Zufall. Wer sich die Berichterstattung der vergangenen Monate anschaut, stellt fest: Über die Ausweitung der Rüstungsausgaben auf über 100 Milliarden Euro wird ausführlich berichtet. Über den neuen Wehrdienst ebenso. Aber über die konkreten Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung? Weitgehend Schweigen. Oder schlimmer noch: Wer über Verweigerung spricht und gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstriert, wird als „Drückeberger“ dargestellt, als jemand, der sich seiner „Verantwortung” entzieht. Die Diffamierung derjenigen, die ihr Grundrecht wahrnehmen werden, wird damit schon vorbereitet.

Wer füllt die Lücke?

Wo finden also junge (und nicht so junge) Menschen Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung? Hier einige Angebote. Die Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend. Teilen Sie uns gern in den Leserbriefen mit, welche Angebote und sonstige Unterstützung es darüber hinaus gibt.

Die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) bietet Informationen für verschiedene Situationen (je nach Alter, Status – Reservist oder Zivilist, etc.) und informiert ausführlich über die Antragstellung und die rechtliche Situation. Sie bietet an, formulierte Anträge zu überprüfen, und ermöglicht Beratung durch persönliche Ansprechpartner in allen Bundesländern.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) informiert über das Verfahren und bietet ebenfalls persönliche Beratungsgespräche und Unterstützung bei der Antragstellung durch die Friedensbeauftragten der Landeskirchen.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) bietet persönliche Beratungsgespräche in verschiedenen Städten an. Außerdem kann man bei ihnen Referenten für Vorträge und Diskussionsveranstaltungen in Schulen buchen, die ein Gegengewicht zu den umstrittenen verstärkten Auftritten von Bundeswehrvertretern an Schulen liefern.

Bildquelle: bsw-vg.de

Besonders nutzerfreundlich ist das Angebot des Bündnis Sahra Wagenknecht: Unter der Adresse grundrecht-kdv.de bietet das BSW eine kostenlose Web-Anwendung, die jungen Männern – und nicht nur ihnen – Schritt für Schritt zeigt, wie ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wird. Die App bietet einen Schnell-Check, bei dem Nutzer nach Geburtsjahr, Geschlecht und Musterungsstatus eine persönliche Einschätzung erhalten. Sie führt durch den Prozess der Gewissensreflexion, hilft bei der Strukturierung der persönlichen Begründung und generiert am Ende die notwendigen Dokumente: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und die vom Nutzer formulierte Begründung.

Der Antrag wird dabei selbstverständlich nicht von der App erstellt. Sie ist ausdrücklich kein Textgenerator und warnt sogar davor, KI-generierte Texte zu verwenden – das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erkenne solche Texte und lehne sie ab. Die App gibt jungen Menschen aber die Informationen an die Hand, die sie brauchen, um ihr Grundrecht eigenständig wahrzunehmen. Die BSW-App enthält kein persönliches Beratungsangebot, sondern berät, informiert und unterstützt inhaltlich beim Verfassen der persönlichen Begründung. Alle Daten, die Nutzer eingeben, sollen dabei auf dem eigenen Gerät verbleiben – es werden keine Informationen an einen Server übertragen. In einer Zeit, in der der Staat zunehmend Daten über Wehrpflichtige sammelt, ist das sicher vielen Nutzern wichtig.

Die „Spannungsfall-Falle” – ein Begriff, den man kennen sollte

Wichtig ist für junge Menschen, die einen Antrag stellen wollen, die Beachtung der sogenannten „Spannungsfall-Falle”: Wird in Deutschland ein „Spannungsfall“ gemäß Artikel 80a des Grundgesetzes vom Bundestag festgestellt, entfällt nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) grundsätzlich die aufschiebende Wirkung eines laufenden Kriegsdienstverweigerungsantrags. Dasselbe gilt im Verteidigungsfall. Das bedeutet: Wer seinen Antrag erst stellt, wenn die Lage eskaliert, kann unter Umständen trotz eines gestellten Antrags während des laufenden Verfahrens zum Wehrdienst eingezogen werden.

Allerdings – und das ist ein wichtiger Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum vorkommt – hat das Wehrdienstmodernisierungsgesetz mit dem neuen § 13 KDVG eine Schutzklausel eingeführt: Für ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, gilt diese „Spannungsfall-Falle“ ausdrücklich nicht. § 13 Abs. 3 KDVG bestimmt, dass § 11 Abs. 1 Nr. 1 auf diese Fälle nicht anzuwenden ist. Ihre Anträge behalten also auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall die aufschiebende Wirkung. Das bestätigt auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf seiner offiziellen Website.

Das bedeutet: Die Hauptzielgruppe des neuen Wehrdienstes – die Jahrgänge 2008 und 2009 – ist durch diese Regelung geschützt. Die „Spannungsfall-Falle” betrifft in ihrer aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung vor allem die nachrückenden Jahrgänge ab 2010 sowie Reservisten und aktive Soldaten.

Dennoch wäre es naiv, sich allein auf diese Schutzklausel zu verlassen. Denn Gesetze können geändert werden – und zwar schnell. Wer die parlamentarische Dynamik der vergangenen Monate beobachtet hat, weiß: Wenn es um Aufrüstung und „Kriegstüchtigkeit” geht, kennt die Große Koalition wenig Zurückhaltung. Eine bereits erfolgte Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bietet daher den stärksten Schutz – daran ändert auch § 13 KDVG nichts. Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt bei mehreren Monaten. Angesichts steigender Antragszahlen – 2024 gab es einen Anstieg von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr – dürfte sich diese Frist weiter verlängern. Die Anerkennungsquote sank im selben Zeitraum, die Behörden prüfen also strenger. Wer wartet, riskiert längere Verfahren und härtere Prüfungen – und den Verlust der aufschiebenden Wirkung.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Kriegsdienstverweigerung ist kein Gnadenakt des Staates, sondern ein eigenständiges Grundrecht. Es steht im Grundgesetz, weil die Mütter und Väter der Verfassung aus den Erfahrungen zweier Weltkriege gelernt haben. Zehntausende Todesurteile hatte die NS-Militärjustiz gegen Deserteure, „Wehrkraftzersetzer” und „Kriegsverräter” verhängt. Diese Geschichte sollte man bedenken, bevor man die Verweigerung in ein schlechtes Licht rückt.

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung existiert. Und es sollte rechtzeitig wahrgenommen werden, weil eine rechtskräftige Anerkennung den stärksten und zukunftssichersten Schutz bietet – auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Titelbild: Filmbildfabrik / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Dobrindt: „Zivile Verteidigung gehört in die Schulen“ – aber nicht, während das Land kriegstüchtig werden soll!


Vorschau ansehen

Die Schüler auf den Ernstfall vorbereiten: Das will Alexander Dobrindt (55, CSU) umsetzen. Gegenüber der Bild-Zeitung sagt der Innenminister: „Zivile Verteidigung“ gehört in die Schulen.“ In den Medien scheint an diesem Vorhaben niemand Anstoß zu nehmen. Und da wird das Problem auch schnell sichtbar: Unter normalen Umständen ließe es sich leicht über „Zivilschutz“ an Schulen reden. Die „Umstände“ sind aber nicht normal. Da gibt es einen „Operationsplan Deutschland“, da ist die Rede von der „Ostflanke“ und dann soll Deutschland auch noch „kriegstüchtig“ werden. In diesem Zusammenhang ist der Vorstoß Dobrindts zu sehen. Sollen die Schüler wieder lernen: „Ducken und in Deckung gehen“? Über 80 Jahre ist das her. Und jetzt geht das wieder los. Diese Politik hat nichts gelernt. Sie ist rückwärtsgewandt, uneinsichtig, unfähig. Und belästigt die Schüler mit Propaganda. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Innenminister Dobrindt fordert Krisenunterricht an Schulen“, „Dobrindt will Pflichtunterricht für Zivilschutz an Schulen bundesweit einführen“, „Krisen-Wissen auf den Stundenplan: Dobrindt will Schulunterricht für den Ernstfall“ – das sind nur drei Schlagzeilen, die erahnen lassen, wie die Berichterstattung zu dem Vorhaben des Innenministers aussieht. Nachrichtlich – von einem kritischem Einschlag keine Spur. Und da wird auch schon das Problem sichtbar: Es ist das eine, vom Grundsatz her über Zivilschutz an Schulen zu sprechen. Es ist aber etwas anderes, wenn der Innenminister Schüler auf einen „Ernstfall“ vorbereiten will, während die Politik die Losung ausgibt: Wir müssen kriegstüchtig werden.
Medien müssten an dieser Stelle die Punkte miteinander verbinden, unbequeme Fragen stellen und zur Kritik ausholen. Stattdessen beschränkt sich die Berichterstattung auf das nüchterne Berichten des nachrichtlichen „Ereignisses“.

Der Innenminister will, dass Lehrer ihre Schüler auf Notfallsituationen vorbereiten. Nichts spricht dagegen, auf Notfälle vorbereitet zu sein. Zivilschutz an Schulen hat sicherlich eine Berechtigung. Allerdings: Wenn die Politik ein Land auf Kriegstüchtigkeit trimmen will und plötzlich der Innenminister die Notwendigkeit sieht, dass Schulen sich auch auf einen Kriegsfall vorbereiten, heißt es aufwachen!

Was sagen Lehrern ihren Schülern, wenn sie über „Vorbereitungen“ auf einen angeblich möglichen Krieg sprechen? Was, wenn Timmi die Hand hebt und fragt: Wer soll uns denn angreifen? Sprechen Lehrer dann von Russland und den „Gefahren“, die lauern?

Soll wieder Schülergenerationen das Feindbild Russland eingeimpft werden?

Der Vorstoß des Innenministers ist nicht ohne. Unter normalen Umständen ließe es sich leicht über den Sinn eines Zivilschutzunterrichts sprechen. Die Umstände sind aber nicht normal.

Gerade erst hat eine ganze Schülergeneration Corona hinter sich gelassen. Unter Masken gezwungen, ihrer Freiheit beraubt und einer massiven Angstkampagne ausgesetzt, folgt nun die Fortsetzung: Stromausfall, Terroranschläge, Naturkatastrophen und schließlich: Krieg!

Ja, die Welt ist voller Gefahren. Vom Grundsatz her kann immer überall irgendetwas passieren. Mentale Vorbereitungen, aber auch das Erlernen praktischer Fähigkeiten können von Vorteil in einer Notfallsituation sein. Und es gibt Gefahren, die lassen sich nicht wegleugnen. Krieg gehört allerdings nicht dazu. Ein Krieg ist kein Naturereignis. Wenn es eine Kriegsgefahr gibt, dann deshalb, weil sie politisch gewollt ist.

Was sollen Schüler in Anbetracht des Geredes von einem Krieg mit Russland lernen?

„Duck and cover“, also „ducken und in Deckung gehen“ – so lautete das Vorgehen, das der US-amerikanische Zivilschutz den Schülern in den 50er-Jahren nahelegte. Erfolgt der Atomschlag dann: Schnell Schutz unter den Tischen suchen.

Seitdem sind über 80 Jahre vergangen.

Und heute? Reden sie schon von Krieg!

Diese Politik hat nichts gelernt. Sie ist rückwärtsgewandt, uneinsichtig, unfähig. Und belästigt die Schüler mit Propaganda.

Titelbild: Schlagzeile “Bild-Zeitung”

(Auszug von RSS-Feed)

Genial! Bundesregierung stoppt Preissteigerung!


Vorschau ansehen

Komplexe Probleme erfordern einfache Antworten! Getreu diesem Motto wird die Bundesregierung nun ein Gesetz einbringen, das es Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt, die Spritpreise zu erhöhen. Um 12.00 mittags. Genial! Dass auf diese Idee noch niemand gekommen ist, ist unbegreiflich. In den Vorstandsetagen der Mineralölmultis herrscht nun sicher die blanke Panik. Würde man dieses bahnbrechende Konzept auch auf andere Bereiche ausdehnen, hätte der Populismus von den Rändern keine Chance mehr. Eine Glosse von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Unsere soziale Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb, das wusste schon der olle Ludwig Erhard. Und so ein Wettbewerb funktioniert natürlich am besten, wenn er frei ist und dazu gehört die freie Preisbildung, wie es Bundeswirtschaftsministerin Reiche gestern so eloquent vortrug. Nur gut, dass die Benzinpreise an deutschen Tankstellen geradezu ein Musterbeispiel für einen freien Wettbewerb sind. Oder etwa nicht?

Zu so einem funktionierenden Wettbewerb gehört im Idealfall, dass zahlreiche Anbieter mit guten Argumenten und guten Preisen um die Kunden werben. Nun ist der Diesel von Aral genauso gut oder schlecht wie der von Shell, sodass sich hier der ganze Wettbewerb auf die Preise reduziert und es ist ja nicht wirklich so, dass sich Shell, Aral und Co. gegenseitig mit ruinösen Dumpingpreisen die Kunden abjagen würden. Oligopol, Öligopol … und da der Autofahrer ja schließlich irgendwie zur Arbeit, seinem Kunden oder seiner Familie kommen muss, kann er auch nicht in den Tankstreik treten, wenn ihm die Preise nicht gefallen. Oder um es kurz zu machen: Beim Tanken hört nicht nur der Spaß, sondern auch der Wettbewerb auf.

Klar, man könnte die Oligopole – wie ich es ja neulich schon mal vollkommen realitätsfern angedacht habe – zerschlagen und mit ganz viel Bürokratie und Staat dafür sorgen, dass es den Multis zumindest maximal schwer gemacht wird, die Bürger abzuzocken. Könnte man machen. Man könnte aber auch einfach populistischen Unsinn verzapfen. Sie dürfen dreimal raten, für welche Variante sich die Bundesregierung entschieden hat.

Nun dürfen die Mineralölkonzerne also nur noch einmal am Tag, um exakt 12.00 mittags, die Preise erhöhen. Senken dürfen sie sie hingegen immer. Wäre ich so ein Mineralölkonzern, würde ich die Preise nun zu High Noon aber mal so richtig in die Höhe schießen lassen. Wenn ich dann sehe, dass die Konkurrenz nicht ganz so sportlich vorgegangen ist, kann ich den Preis ja immer noch senken. Und wenn die Konkurrenz genau so schlau wie ich war, freuen wir uns beide und lassen den Autofahrer bluten. Es lebe der freie Wettbewerb! Ist das abwegig? Nein, alles andere wäre vielmehr eine echte Überraschung. Wer meint, mit diesem Mechanismus die Preise dauerhaft senken zu können, hat von Ökonomie ungefähr so viel Ahnung wie mein Hund von Zwölftonmusik oder Katherina Reiche von den Sorgen und Nöten der Armen.

Aber vergessen Sie das gerade Gelesene lieber schnell wieder. Das ist nur das substanzlose Gemecker eines frustrierten Schreiberlings. Was weiß ich schon? Wenn die allwissende Bundesregierung das anders sieht, wird es sicherlich so stimmen. Mehr noch: Mich würde es nicht wundern, wenn man nun die Reiche-Logik auch auf andere Bereiche ausweitet. Zu hohe Mieten? Killefitz! Lasst uns doch ein Gesetz verabschieden, dass Vermieter die Mieten nur noch einmal im Jahr um 13.12 Uhr erhöhen dürfen! Problem gelöst. Und könnte man nicht die Sozialsysteme retten, indem künftig Rentenerhöhungen nur noch einmal pro Jahr – am 29. Februar, in Schaltjahren am 31. April – stattfinden? Dafür dürfte die Politik dann die Renten aber auch, wann immer sie will, kürzen. Das nennt sich freier Wettbewerb und ist gut für alle.

Und was für den Staat gilt, gilt auch für seine Untertanen. Am Ende des Monats reicht das Geld auf Ihrem Konto nicht mehr für die nötigen Ausgaben? Wie dumm sind Sie eigentlich? Heben Sie Ihr Geld doch künftig nur einmal im Monat ab. Ihr Arbeitgeber ist da schlauer, er überweist Ihr Gehalt auch nur einmal. Und wenn Ihr Hund Sie mit seinen rehbraunen Augen zum Gassigehen auffordert, machen Sie ihm doch einfach klar, dass es auch für ihn am besten sei, wenn Sie nur noch an jedem zweiten Dienstag im Monat um 15.21 Uhr mit ihm eine Runde gehen. Er wird sich sicherlich die Pfoten vor Begeisterung an die Stirn schlagen und endlich verstehen, warum Sie und nicht er die Krone der Schöpfung sind.

Also seien wir froh, dass wir von so genialen und weitblickenden Menschen regiert werden. Et hätt noch emmer joot jejange. Und ich überlege mir jetzt schon mal, was ich mit dem ganzen Geld anfangen soll, das ich künftig an der Zapfsäule spare. Vielleicht spende ich es ja der CDU – aber nur einmal pro Tag, um pünktlich 12.00!

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit Künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)

Künstliche Intelligenz: Echtes Leben oder nicht?

20. März 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

Künstliche Intelligenz (KI) – die Ansichten, ob sie eine große Gefahr für die Menschheit ist, gehen auseinander. Der Physiker Alexander Unzicker beleuchtet in seinem aktuellen Buch „Was tun mit der Menschheit?: Das Buch, das jede KI lesen muss“ die Gefahren und Hoffnungen, die mit der Entwicklung der KI verbunden sind. Im NachDenkSeiten-Interview geht es um die Fragen, ob eine KI einen eigenen Willen entwickeln wird, ob sie als „echtes Leben“ verstanden werden kann und um das Gedankenspiel, ob eine „Superintelligenz“ ein Interesse daran haben könnte, die Menschheit auszulöschen. Von Marcus Klöckner.

Die Künstliche Intelligenz, die KI, ist auf dem Vormarsch. Die einen betrachten sie als großartige Entwicklung, die anderen als Gefahr für die Menschheit. Dürfen wir Ihre Sicht erfahren?

Erstmal ist beides richtig. Aber KI ist sicher nicht nur großartig in dem Sinn, dass sie uns ein Schlaraffenland bescheren wird. Es gibt ganz reale Gefahren.

Ist das mit dem Schlaraffenland nicht ohnehin eine Überschätzung der KI?

Das würde ich nicht sagen. Im Gegenteil, die technologische Umwälzung, die uns bevorsteht, haben wir zu wenig auf dem Radar. Das ist eigentlich die erste Botschaft des Buches. Ich bin ja sonst nicht wissenschaftsgläubig, aber ich sehe, dass das Gehirn im Wesentlichen bereits nachgebaut wurde. Das muss man sich klar machen.

Wie meinen Sie das mit „dass das Gehirn im Wesentlichen bereits nachgebaut wurde“? Doch sicher nicht im Detail!

Naja, wie funktioniert unser Gehirn? Sinnesreize aktivieren Nervenzellen, diese leiten die Signale über Synapsen weiter. Es ist seit langem bekannt, dass das Gedächtnis in diesen Synapsen liegt. Nervenzellen und Synapsen kann man problemlos im Rechner simulieren, einschließlich der Regeln, wie sie lernen. Es gibt keinen prinzipiellen Unterschied in der Informationsverarbeitung zwischen dem, was ChatGPT macht, und unserem Gehirn.

Sie schreiben in Ihrem Buch, dass gute Freunde von Ihnen Sie immer mal wieder warnen vor der Entwicklung im KI-Bereich im Hinblick auf die Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle von Menschen. Das scheinen Sie auch kritisch zu sehen, oder?

„Kritisch“ ist noch untertrieben. Man kann sich alle möglichen Dystopien ausmalen, auch eine Art Upgrade von George Orwells „1984“ mit einer totalitären Überwachung … wenn ein so potentes Werkzeug in die falschen Hände kommt. Und herkömmliche Verbrecher und Verrückte, da will man sich gar nicht vorstellen, was die damit anstellen können. Das Problem ist real.

Damit sprechen Sie die Frage der Verfügungsgewalt über die KI an. Wer entwickelt denn hier? Wer forciert diese Entwicklung? Wer hat am langen Ende so viel Einfluss, dass eine Technologie nicht im Sinne der Freiheit, sondern im Sinne – sagen wir etwas vereinfacht – der „Macht“ eingesetzt werden kann? Liegen da nicht sehr große Gefahren?

Absolut. Ich stelle mal die Gegenfrage: Welcher Regierung, wenn Sie sich heute so umsehen in der Welt, würden Sie denn am liebsten so eine mächtige KI anvertrauen? Da setze ich an und sage: ein willenloses Werkzeug ist unter Umständen gar nicht so gut …

Ein „willenloses Werkzeug“? Das Gegenteil wäre ein Werkzeug mit Willen. Was wollen Sie damit sagen?

Ohne eigenen Willen würde KI auch verbrecherischen Befehlen gehorchen wie Krieg, Unterdrückung usw. Ist das wirklich erstrebenswert? Meines Erachtens würde sich eine wirkliche Superintelligenz dagegen nicht für so einen Blödsinn hergeben.

In Ihrem Buch taucht im Zusammenhang mit der KI über 80 Mal der Begriff „Superintelligenz“ auf. Sie denken sich rein, gehen auch der Frage nach, ob man nicht ruhiger schlafen könnte, wenn eine Superintelligenz die Welt unter Kontrolle hätte, gerade auch im Hinblick auf Atomwaffen. Was führt Sie zu diesen Gedanken und was ist Ihre Schlussfolgerung?

Die entscheidende Frage ist: Wird so eine KI, neben überragenden kognitiven Fähigkeiten, auch ihren eigenen Willen entwickeln? Wie viele andere, beispielsweise Elizier Yudkowsky, Nick Bostrom oder Jürgen Schmidhuber, bin ich überzeugt: ja. Das ist erst mal erschreckend.

Erschreckend? Sollte eine KI mit eigenem Willen – wenn das überhaupt möglich ist – nicht verhindert werden? Das wäre: Die Technik, die sich über den Menschen stellt!

Ich glaube, der Zug ist tatsächlich schon abgefahren. Wir haben uns ja auch über die Neandertaler gestellt, als sich unsere Intelligenz weiterentwickelt hat. Evolution – in dem Fall technische, ja – kann neues Leben entstehen lassen. Nicht, dass mich das nicht auch beunruhigt. Aber was ist die Alternative? Wie sicher ist der Fortbestand der Zivilisation, wenn wir so weitermachen? Das globale Ökosystem hat massive Probleme, neben CO2 und Klima gibt es Artensterben, Erosion, Vermüllung der Meere … ganz abgesehen von der ultimativen Idiotie, dass wir uns thermonuklear selbst auslöschen. Da würde der Außerirdische, denke ich, kommentieren: Homo sapiens nannten sich die, echt jetzt?

Glauben Sie denn an außerirdisches Leben?

Ein interessantes Seitenthema, das auch vorkommt – nicht so unwahrscheinlich!

Aber zurück zum Zustand unserer Zivilisation: Wer denkt denn wirklich langfristig? Sie beschreiben doch in den NachDenkSeiten fast jede Woche eine andere Verrücktheit, wie wir uns gegenseitig bekriegen, wegen der ach so wichtigen geopolitischen Konkurrenz usw. Ein wirklich intelligentes digitales Wesen würde das wahrscheinlich als Kindergarten ansehen. Und sich stattdessen um den Erhalt des Planeten und eine weitere Besiedelung des Weltalls kümmern.

Nochmal zur Entscheidungsbasis einer KI. Im Februar wurde bekannt, dass das Kings College eine Kriegssimulation mit verschiedenen KIs durchgeführt hat. Taktische, aber zum Teil auch großflächige Atomschläge wurden von KIs empfohlen. Wie denken Sie darüber?

Ob ich das auch empfehle? Nein! (lacht) Trotz aller Besorgnis über die Nachricht denke ich nicht, dass diese Planspiele eine Entscheidungsgrundlage werden. Aber ich schreibe ja auch: Die gefährlichste Zeit ist vielleicht gerade jetzt. Die KI ist schon klug, um uns für alles Mögliche als Werkzeug zu dienen, aber noch nicht weise genug, um sich so einem Blödsinn zu widersetzen. Ich hoffe daher auf eine Superintelligenz wie Golem XIV im Roman von Stanislaw Lem. Dieses künstliche Wesen interessierte sich für Geostrategie und Militär nicht im Geringsten …

Die Entwicklung läuft darauf hinaus, dass das „Künstliche“, dass das Nichtmenschliche immer stärker in den Vordergrund tritt. Der Begriff „Transhumanismus“ taucht in Ihrem Buch einmal auf. Die Verschmelzung von Mensch und Technologie wird angestrebt. Der Mensch, der nicht an Gott glaubt, spielt sich selbst zu einer Art Gott auf, der die Natur des Menschen technisch „optimieren“ will. Wie ist Ihr Standpunkt?

Nun, ich bin nicht religiös und würde das Thema auch ungern moralisch aufladen – das ist ohnehin zu verbreitet im Moment. Ich verstehe vollkommen das tiefe Unbehagen über die Entwicklung. Betrachtet man aber die Evolution nüchtern, nehmen wir keine Sonderstellung ein. Eher ist es anmaßend, sich als Krone der Schöpfung zu betrachten. Und ja, ich denke, wir sind dabei, ein sehr intelligentes, digitales Lebewesen zu erschaffen.

Vielleicht ist es auch anmaßend, Evolution nüchtern zu betrachten, die Schöpfung auszuschließen und dann zu glauben, man wisse genau, dass der Mensch nicht die Krone der Schöpfung ist (lacht).

Jedenfalls, führt Ihre Formulierung „sehr intelligentes, digitales Lebewesen“ nicht bereits auf einen falschen Weg? Biologisch betrachtet, gibt es klare Kennzeichen für das Leben wie etwa Zellatmung, Zellteilung, Fortpflanzung usw. Das „digitale Lebewesen“ KI kann nichts davon. Kurzum: Da ist kein echtes Leben.

Da würde ich widersprechen. Man kann über Namen streiten, nennen wir es eben „Intelligenz“. Sie kann sich vervielfältigen, kombinieren, agieren. Im Übrigen gibt es doch auch schon kluge Roboter. Auf die Hardware, sei sie biologisch oder elektronisch, kommt es nicht an, sondern darauf, ob und wie Information verarbeitet wird.

Aber um weiter auf Ihre Betrachtung einzugehen: Wenn eine so allumfassende KI entsteht, besteht da nicht die Gefahr, dass der Mensch immer weiter ins Abseits gedrängt und vielleicht sogar „abgeschafft“ wird?

Die Angst gibt es. Ich argumentiere, dass so eine Superintelligenz uns durchaus benötigt – mindestens als kosmisches Backup. Es wäre schlicht nicht in ihrem Interesse, die Menschheit auszulöschen.

Wie ist der gegenwärtige Entwicklungsstand in Sachen KI? Und: Wie weit werden KIs in fünf, zehn, fünfzehn Jahren sein? Was ist Ihre Einschätzung?

Die Computermodelle werden übermenschliche Intelligenz erreichen. Der Zeithorizont ist sehr schwer einzuschätzen. Aber es ist sicher nicht erst ein Thema für die nächste Generation. Es betrifft uns praktisch alle.

Welche Chancen sehen Sie in der Entwicklung?

KI kann ein unglaubliches Werkzeug sein, insbesondere auch in den Naturwissenschaften, denken wir mal positiv. Was z.B. digitale Agenten leisten können, wird sich, glaube ich, sehr bald herumsprechen.

Wenn man ihr Buch liest, entsteht der Eindruck, dass Sie die KI fasziniert, oder?

Wir erleben jedenfalls eine spannende Zeit in der Menschheitsgeschichte. Ich versuche das weiterzudenken: Offensichtlich wäre eine Superintelligenz an ihrer eigenen Erhaltung und Entstehung interessiert. Das berührt grundlegende Naturgesetze.

Wieso?

Ich gebe nur ein kleines Beispiel. Das Massenverhältnis von Proton und Elektron, der wichtigsten Bausteine von Materie im Universum, ist genau 1836,15 … niemand weiß, warum. Wäre die Zahl aber beispielsweise viel kleiner, gäbe es keine Röhren, Transistoren und damit keine KI. Schon deshalb würde eine KI diese Zahl berechnen wollen. Obendrein hängt die Entstehung von biologischem Leben auch von solchen Naturkonstanten ab. Kurz: Es ist also im existentiellen Interesse einer KI, die Naturgesetze zu verstehen. Als Physiker finde ich das natürlich extrem spannend. Ich denke tatsächlich, dass dies, betrachtet man unseren Planeten in diesem lebensfeindlichen Universum, ein besonderer Moment ist.

Lesetipp: Alexander Unzicker: Was tun mit der Menschheit? Das Buch, das jede KI lesen muss. ‎ Independently published. 228 S. 11. Februar2026. 18 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

Ihr könnt Euch Eure Hall of Fame des Sports an den Hut stecken – Oder wie Ost-Radfahr-Idol Täve Schur sagt: Meine Ruhmeshalle ist das Volk

19. März 2026 um 15:00

Vorschau ansehen

Deutschland. Bedeutet das Einheit, Miteinander, zugewandt Sein, interessiertes, ehrliches Verstehen, Respektieren und Akzeptieren im Besonderen zwischen West und Ost? Ich finde, dass wir nach wie vor weit weg davon sind, ersichtlich bei großen gesellschaftlichen und politischen Abläufen und auch bei kleinen Episoden. Beispiel Sport. Vor Jahrzehnten wurde eine Initiative gegründet, die begann, eine Art Ruhmeshalle des deutschen Sports für erfolgreiche Persönlichkeiten des (ganzen) Landes aufzubauen, kurz „Hall of Fame“ genannt. So weit, so gut. Was jedoch auffällt: Sportler aus dem Osten, aus der sportlich sehr erfolgreichen DDR, sind eher wenige zu finden. Liegt das an westdeutsch bestimmten Zugangsregeln? Das legt der aktuelle Fall nahe, bei dem einem Sportler die Aufnahme nicht gewährt wurde: Rad-Idol Täve Schur. Ein Zwischenruf von Frank Blenz.

Radsport-Idol des Ostens erneut und für immer (?) nicht in der Ruhmeshalle des Sports

Täve? Der heißt bürgerlich Gustav Adolf Schur und ist und bleibt einer der herausragenden deutschen Radsportler. Sein „Pech“ hinsichtlich Deutschland: Schur ist „nur“ eine DDR-Legende. Täve, inzwischen 95 Jahre, nimmt es mittlerweile gelassen, nach mehreren „Anläufen“ erneut nicht in die Ruhmeshalle aufgenommen worden zu sein. Was soll‘s. Man könnte sagen: Täve Schur kann sich so oder so der ehrlichen Beliebtheit bei den einfachen Leuten (besonders im Osten) und bei Kennern im Westen sicher sein. Und überhaupt, was braucht es solche Ruhmeshallen eines geeinten Landes, die nur spalten, indem es den einen, den westlichen, Teil hegt und den anderen, den Osten, fortwährend infrage stellt?

Der Westen ist die Norm, der Osten die Abweichung, unwürdig eines Leitbildes

Doch so einfach ist die Sache zum Abhaken nicht. Die anhaltende Praxis der „Hall of Fame“-Macher ist meiner Meinung nach so fern von gelebter deutscher Einheit wie die nächste Eiszeit. Am Ost-Sportidol Täve Schur wird exemplarisch exerziert: Der Westen wird zur Norm gemacht, der Osten ist eine Art Abweichung, ein Anhängsel und ja tatsächlich dokumentarisch belegt Anschlussgebiet an die alte BRD. Die westlich dominierte Lesart sagt zwar, dass die Hall of Fame des deutschen Sports den Sport in (ganz) Deutschland repräsentiert, indem sie herausragende Persönlichkeiten ehrt, die durch ihre sportlichen Erfolge oder ihren Einsatz für den Sport Geschichte geschrieben hätten. Und das sollte auch so sein. Doch wird in Wahrheit die westliche, ja ach so freiheitlich-demokratische Grundordnungskeule geschwungen. Frei zu lesen ist das im Leitbild:

Sportlerpersönlichkeiten, die für die Aufnahme in die „Hall of Fame“ in Frage kommen, weisen Eigenschaften wie die folgenden auf:

Herausragende sportliche Leistungen und Erfolge bzw. herausragendes Engagement im Sport und damit Vorbildwirkung als Persönlichkeit
Klare Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Klare Haltung zum Fairplay, gegen Sportbetrug und Doping
Klare Haltung zur eigenen Vergangenheit
Reflektion zu in der Vergangenheit gemachten Verfehlungen/Entscheidungen (Geheimdiensttätigkeit, Doping, etc.)
Besondere Biografien in Folge von Unterdrückung, politischer Verfolgung oder persönlicher Schicksalsschläge im Rahmen der Ausübung der Sport-Tätigkeit

Mehrere Punkte dieses Leitbildes hat Täve Schur, 95 Jahre alt, demnach nicht erfüllt und so Mängel bei den Eigenschaften für eine Eignung für die Halle des Ruhms offenbart. Ich maße mir nicht an, seine Biografie aufzublättern und darin zu finden, dass er DDR-Bürger war, dass er politisch links ist und, mehr noch, damals Parteimitglied der SED war. Im geeinten Deutschland schaffte Schur es sogar in den Bundestag (PDS, Linke). Und schon tauchte das Wort „Doping“ auf und in diesem Zusammenhang die Behauptung, dass Täve Schur sich von all dem bösen Treiben der DDR nicht distanziert habe.

Täve, ein Weltmeister unbestritten, doch sagt der Westen, er sei umstritten

Nur zur Erinnerung, Westdeutsche (wie Ostdeutsche) kennen die Tour de France. Besonders Ostdeutsche erinnern sich bis heute noch an die Internationale Friedensfahrt und besonders an einen Namen, diesen kurzen, liebevoll ausgerufenen Kosenamen: Täve. Am größten Radrennen der Welt für Amateursportler durch drei sogenannte Ostblock-Länder (DDR, Tschechoslowakei (heute Tschechien und Slowakei) sowie Polen) nahm dieser Täve Schur ein Dutzend Mal teil und gewann die Tour zwei Mal. Schur war weiter sechsmaliger DDR-Meister und gewann zweimal, 1958 und 1959, die Straßenweltmeisterschaft der Amateure. Die vielen, vielen Zuschauer riefen an der Strecke immerzu: „Täve, Täve!“ Die Sympathien blieben im Osten. Nach seiner aktiven Laufbahn im Jahr 1964 blieb Schur weiter dem Sport treu – als Trainer und Funktionär. Und seine Erfolge sind unbestritten, heißt es sogar bei den Kritikern. Ein ganz anderes Wort nehmen sie jedoch in den Mund, wenn sie Täve die Nähe zu seiner Heimat DDR vorwerfen. Dann nennen sie ihn umstritten. Und wie Bürger in diesen Zeiten immer wieder sehen, ist „umstritten“ betitelt zu werden ein gesellschaftliches Ausschlussargument, ein dicker Stempel, etwas, das hängenbleiben soll.

„Hall of Fame“-Macher arbeiten auf – den Osten, nicht den Westen

Wie es kommen musste und bis heute Realität ist: In der Ruhmeshalle stellt der Betrachter eine Unterrepräsentation von verdienten Sportlern aus dem Osten fest und eine Prägung made in West Germany. Die „Hall of Fame“-Macher dagegen finden, dass sie ihren Beitrag einer „Aufarbeitung des DDR-Sports“ leisten. Staatlich organisiertes Doping, politische Kungelei von Sport und Staat, konkret das „Regime der SED“ sind alles Ausschlusskriterien. Da kann der Sportler noch so viele Medaillen errungen haben. Dann sind sie eben leider, Beispiel Täve Schur, umstritten. Das Tor zur Ruhmeshalle des Sports bleibt zu. Und bei einer weiteren Ruhmeshalle sieht es nicht besser aus …

Da gibt es noch die Hall of Fame des Fußballs

Neben der Hall of Fame des deutschen Sports gibt es im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund eine Hall of Fame des deutschen Fußballs. Dass die alte Bundesrepublik mehrfach Fußballweltmeister wurde und später das geeinte Deutschland eben in dieser Sportart bis heute führend ist, spiegelt sich in dieser Halle besonders durch die Würdigung der Ikonen von Beckenbauer bis Sepp Maier, von Olli Kahn bis Miroslav Klose wider. Auch ein paar Fußballer aus dem Osten finden sich. Matthias Sammer, Michael Ballack und Joachim Streich.

Die ehemaligen DDR-Sport- und Fußballfreunde könnten aber viel mehr Fußballer aufzählen und wären froh, wenn deren vergleichsweise doch beachtlichen Erfolge für ein kleines Land wie die DDR wie mehrere Olympiasiege und Medaillen, die WM-Teilnahme 1974 in der Bundesrepublik (dabei der Sieg gegen die Bundesrepublik mit 1:0), nationale Meisterschaften, nationale und internationale Pokalwettbewerbe endlich Würdigung in der Halle des Ruhmes fänden. Und dies, ohne dass die Sportler „durchleuchtet“ würden, ob sie sich „würdig“ erweisen.

Doch so? Kein Jürgen Croy, der wahrscheinlich sogar bessere Torwart als Sepp Mayer zu seiner Zeit, noch Torjäger Peter Ducke, noch Jürgen Sparwasser aus Magdeburg und weitere gehören zur Gesamtdeutschland-Fußballstory dazu. Nicht anders muss aus dieser „Hall of Fame“-Besetzung mit großen Lücken geschlussfolgert werden. Nebenbei, das sage ich als Fußballfreund: im richtigen Fußballleben, im Profifußball der Bundesrepublik ist der Osten auch schön weit draußen, schön am Rand und schön klein gehalten.

Einig Volk wollen wir sein …

Ich erinnere mich gern an diesen hoffnungsvollen Satz: „Einig Volk wollen wir sein“, formulierte Willy Brandt das Ziel, die deutsche Einheit und Verständigung nach der langen Teilung Deutschlands zu erreichen. Und tatsächlich kam es zum Mauerfall, und Brandt konnte ausrufen, dass „damit zusammenwächst, was zusammengehört“.

Dazu zu gehören, dafür würdig zu sein, das betrifft neben Ost-Idol Täve noch einen weiteren Sportler aus der damaligen DDR: Waldemar Cierpinski. Der Ostdeutsche, seit 1965 in Halle lebend, ist zweifacher Marathon-Olympiasieger (1976 und 1980) der DDR. Was hat Cierpinski mit Schur neben herausragenden Erfolgen in der deutschen Sportgeschichte gemeinsam? Auch der Marathon-Olympiasieger ist nicht würdig, in der Hall of Fame des Sports aufgenommen zu werden.

Täve Schur hat kürzlich seinen 95. Geburtstag gefeiert, wurde vielfach umarmt und ins Herz seiner Fans geschlossen. Den Verantwortlichen der Initiative Hall of Fame fiel dagegen nicht ein: Mensch, wir könnten einfach sagen: „Ja, Täve, Du warst ein großer Sportler, auch wenn oder gerade weil Deine Laufbahn in der einstigen DDR (Teil des ganzen Deutschlands) stattfand. Dafür gebührt Dir Ehre.“ Aber so? Nein. Die Reaktion von Schur ist wundervoll: „Meine Hall of Fame ist das Volk.“

Quelle: Hall of Fame

Titelbild: Bundesarchiv, Bild 183-30479-0002 / Illner / CC-BY-SA 3.0

(Auszug von RSS-Feed)

Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?


Vorschau ansehen

20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

(Auszug von RSS-Feed)

Denk’ ich an Deutschland in der Nacht

12. März 2026 um 17:00

Vorschau ansehen

Beobachtungen, Gedanken und ein Vorschlag von Tino Eisbrenner.

Nein, es sind nicht die klagenden Sehnsuchtsgedanken eines Heinrich Heine, der nach zwölf Jahren im Exil 1843 sein berühmtes Gedicht für seine Mutter schrieb, dessen nur erste zwei Zeilen uns meist in Erinnerung sind und uns Landsleute Heines, um das kritische Verhältnis des Dichters zu seinem Staat wissend, oft ganz andere, ganz eigene schmerzvolle Gedanken weitertreiben lässt.

„Denk’ ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“.

Ich rutsche gedanklich in ein deutsches Volkslied aus etwa der gleichen Zeit und sage: Ich auch, lieber, lieber Heinrich! Wenn der Topf aber nun ein Loch hat?!

Ja, er hat eins und auch hundertdreiundachtzig Jahre nach Heines Gedicht frage ich mich, womit wir es aber zustopfen sollen? Die deutsche Politik weiß es nicht, aber die liebe Liese scheint es inzwischen zu wissen und die Alternative für Deutschland zu kennen.

Wenn die Mädels in Mecklenburg-Vorpommern und wohl auch anderswo mit Klassenkumpels und Kumpelinen über Land in „die Disse“ fahren, wird getanzt bis in die Nacht und die Jungs aus der Abiturklasse sind wieder alle besoffen. Ist trotzdem immer ganz cool dort und die Musik auch. Die Landjugend allerdings begrüßt sich mit Hitlergruß und trägt Landser-T-Shirts mit Reichsadler und sonstigen braunen Symbolen drauf. Strenge Seitenscheitel, Glatze, rasierte Nacken. Aber „die sind nicht aggro oder so“. Und die Betreiber der Diskothek sagen nichts dazu? Nee, die sind ja wahrscheinlich selber so drauf.

Denk’ ich an Deutschland in der Nacht … und ich, ein deutscher armer Poet von heutzutage, denke darüber nach, warum hier der Zeiger so nach rechts ausschlägt. Handwerker, Wachschützer, Busfahrer, Polizisten, Bauern, Feuerwehrleute, Krankenfahrer … überall begegne ich Leuten, die mir ganz normal und anständig vorkommen, die oft sogar wissen, dass ich ein Linksdenker bin, es selber aber gar nicht sind. Die einen denken deutlich rechts und sind überzeugt davon, dass nur die AfD hier endlich diesen „korrupten kriegsgeilen Haufen an Karrieristen der etablierten Parteien“ endlich zum Teufel jagen kann. Eigentlich würden sie auch noch rechter wählen, aber das wäre chancenlos. Die anderen haben zwar mit Rechten nichts am Hut, denken aber in Bezug auf die AfD das Gleiche. Sie wollen „das korrupte alte Parteigesocks“ weghaben und werden unter Vorbehalt zu AfD-Wählern. Na, und die Jugend? Sie folgt der Kraft, den starken Symbolen, der angebotsreichen Jugendarbeit und den Ideen von Heimatliebe und Zusammenhalt.

Und da komme ich zu meinen eigentlichen Fragen: Warum können das die Linken nicht?! Warum ist alles, was links denkt, stets und ständig zersplittert und zerstritten? DKP, KPD, LINKE, BSW und noch einige mehr, die sich nicht einmal auf Friedensdemonstrationen zu vereinen schaffen, geschweige denn sonst irgendwo. Heimatliebe müffelt ihnen zu nationalistisch und Zusammenhalt gar? Das kraftvollste Symbol, das deutsche Linke jemals hatten, waren die gereichten Hände auf dem Parteiabzeichen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. SPD und KPD schienen im Osten Deutschlands, nach der Apokalypse rechter „Politik“, bestehend aus Konzentrationslagern und Weltkrieg, endlich verstanden zu haben und gaben sich die Hand. Dieses Symbol heute irgendwo gezeigt, löst dämliches Gejohle, überlegenes Grinsen oder resigniertes Abwinken aus. 1946 wurde die Freie Deutsche Jugend gegründet, im Osten. Man wusste, dass Jugendarbeit wichtig sein würde, um die neuen Ideen von gesellschaftlichem Miteinander mit der Jugend in die Zukunft zu führen. Heimatliebe und Zusammenhalt, Kollektives Denken wurden durch internationale Solidarität mit den Unterdrückten ergänzt. „Für eine bessere Zukunft …“

Braucht es also immer erst die Apokalypse, bis auch die Linken begreifen, worin sie sich einig sind? Und nach der sogenannten „Wende“? Der erste sozialistische Staat auf deutschem Boden wurde von einer Art Heuschreckenplage erfasst, sagt man heute vielerorts. Die „Ossis“ wurden von den „Wessis“ einfach entwertet und bevormundet. Das Volkseigentum wurde verschachert und die neu importierten Mächtigen diktierten, wie es künftig gemacht wird in Deutschland, sagt man.

Was selten miterzählt wird, ist, wie schnell und widerstandslos die eben noch Lenker des sozialistischen Staates alles hingaben. Ein großes Desertieren, begründet mit einem angeblichen „Willen des Volkes“, wobei jeder versuchte, schnell zur heiß begehrten Westmark und im vereinigten Deutschland „anzukommen“, wie man das damals nannte. Schon dieser Begriff war ein Betrug, denn um anzukommen, muss man ja erstmal auf Reisen gehen. Wir aber blieben ja zumeist dort, wo wir waren, der Heimat beraubt. Wir brauchten nicht anzukommen, denn es kam über uns. So müssen sich die First Nations of America vorgekommen sein, als der „große Goldrausch“ einsetzte und der weiße Mann über ihre Welt hinwegfegte.

Aber unsere Staatenlenker, Funktionäre, Offiziere, Lehrer … die ja gewusst haben mussten, dass dies die vielbeschrieene Konterrevolution war, leisteten keinen Widerstand, sondern gaben alles auf. Manche von ihnen, die Linksdenker sein und bleiben wollten, organisierten sich in der PDS. Anfänglich organisierten sie sogar noch politische Bildung für die nachrückende Jugend. Aber als die PDS sich 2007 mit der SPD-Abspaltung WASG zur Partei DIE LINKE zusammenschloss, schlief auch das langsam ein, denn man konnte sich in vielen Grundsatzfragen zwischen Ost und West ohnehin nicht einig werden. Was also lehren? Wenn man heute junge Linksparteimitglieder fragt, wer Artur Becker war oder was das Vermächtnis von Werner Seelenbinder sein könnte und ob ihnen Ernst Busch was sagt, sind sie raus.

Die Auffälligsten unter ihnen geben sich vordergründig antifaschistisch, brüllen aber „Slawa Ukraina“, ohne sich, genau wie Grüne, CDU oder SPD, für den Bandera-Kult aus Kiew und die Hakenkreuze und Wolfsangeln zu interessieren, die man auf die von uns finanzierten ukrainischen Panzer druckt. Wer für deutschen Frieden mit Russland wirbt, wird von jenen, bis in die Parteispitze hinein, schnell mal Faschist genannt oder „rechtsoffen“ und mir fällt dann immer Bertolt Brecht ein, der einst schrieb: „Unsichtbar wird die Dummheit, wo sie am größten ist“.

Zusammenhalt? Die gleiche Parteigeneration, die vor ein paar Jahren Gregor Gysi auf dem Parteitag durch Pfeifen und Buhen am Sprechen hinderte, weil seine Rede nicht gegendert war, streicht ihm jetzt in Wahlwerbevideos über den Kopf mit dem Slogan „Die Linke wählen, damit unsere Zukunft noch glänzender wird, als Gregors Glatze“. Ganz großes Kino!

Und ich, der auch Einladungen der DKP, des BSW und konservativer Strömungen der PdL folgt, für Frieden, Antifaschismus, Vernunft und soziale Gerechtigkeit zu singen, und trotzdem vor allem an die Idee einer „Unidad popular“ glaubt, wie es sie einst in Chile unter Salvador Allende gab, werbe immer wieder für eine linke politische Bildung, die meiner Meinung nach sogar parteiübergreifend angelegt werden müsste. Schon weil sie an den Schulen nicht mehr angeboten wird. Die Bundeszentrale für politische Bildung diktiert Folgendes auf ihrem Internetportal: Während in der Bundesrepublik die „Vergangenheitsbewältigung“ ein ständiger Prozess war, erklärte die SED diese mit der „antifaschistischen Umwälzung“ für beendet. Und das ist nur die Überschrift! Beflissene Lehrer geben das unseren Abiturienten zur Ausarbeitung von Vorträgen an die Hand und wie wenige Schüler gibt es, die das zu Hause hinterfragen?

Als ich bei der Landtagswahl 2021 die „Wagenknechtianer“ in der LINKEN mit meiner parteilosen Direktkandidatur zu unterstützen versuchte, lautete der große Wahlslogan der Partei DIE LINKE „1000 Lehrer mehr in MV!“ und meine erste Rückfrage hieß: Tausend Lehrer mehr, die dann das Falsche lehren?? Fünf Jahre sind vergangen, in denen DIE LINKE und SPD hier in MV regieren. Eine rot-rote Landesregierung. Wirklich? Ohne Widerspruch gegen solche Narrative der Bundeszentrale für politische Bildung?

Meine Gedanken springen zurück zu „Slawa Hakenkreuz und Wolfsangel“. Aus Schwerin höre ich solcherlei nicht, aber ich höre auch nichts dagegen. Die Parolen kommen aus Berlin und MV schweigt. Aber es schweigt nicht tatenlos. Meine kritischen Anmerkungen dazu und sicher auch mein hoffnungsgeladenes Engagement für das 2024 gegründete BSW haben bei der PdL-MV zu meiner Wegsortierung geführt und zwar ohne jede Auseinandersetzung. Ein Freund und PdL-Spitzenpolitiker in MV, den ich letztes Jahr bei seiner Bürgermeisterkandidatur unterstützen wollte, wagte mein Angebot nicht anzunehmen, weil ihm sonst „seine Fraktion um die Ohren flöge“. Gewählt wurde er nicht. Dabei hatte ich doch 2024 eine angetragene Mitgliedschaft ins BSW ausdrücklich mit der Begründung ausgeschlagen, die Brücken zu den anderen linken Parteien erhalten bzw. errichten helfen zu wollen. Und dazu stehe ich bis heute!

Ich selbst sähe das Parteiensystem gern abgeschafft – aber solange es existiert, bin ich für die Suche nach einem parteiübergreifend kleinsten gemeinsamen Nenner aller Linksdenker, bin für ein gemeinsames linkes Streiten mit- und füreinander. Ein Vorschlag wäre die Bildung eines parteiunabhängigen linken Rates, runden Tisches, Gremiums, wo Bildungsstrukturen aufgebaut und in Notsituationen sogar Bündnisse geschlossen werden können! Wo sich linke Delegierte mit und ohne Parteiausweis regelmäßig treffen, um verbindende Themen zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu finden, Beschlüsse zu fassen, Kommuniqués zu verabschieden. Macht Euren Wahlkampf, besteht auf die Unterschiede in Euren Haltungen, konkurriert miteinander. Aber gebt, besonders, wenn Ihr Politiker sein wollt, nicht auf, das Verbindende zwischen Euch zu entdecken.

Der Beruf des Politikers wurde dafür erfunden – das Verbindende zu finden. Und ihr wollt obendrein linke Politik machen, also humanistische, den Menschen zugewandte Politik. Darum, ich bitte Euch, wendet Euch nicht zuletzt auch einander zu. Nicht erst in der Not! Nicht erst nach der Apokalypse!

Seht nicht nach der Karriereleiter, seht gemeinsam in die Vergangenheit!

Organisiert gemeinsam Strukturen für linke politische Bildung und für aktionseinheitliche Bündnisse.

Denn denk’ ich an Deutschland in der Nacht, so will es mir scheinen, als würden wir beides schneller brauchen, als uns lieb sein kann.

Tino Eisbrenner, März 2026

Titelbild: © Elena Dmitrieva

(Auszug von RSS-Feed)

Benzinpreis-Wut in Deutschland – Warum die Kritik an Steuern und Abgaben am Problem vorbeigeht


Vorschau ansehen

Steigt der Ölpreis, explodieren in Deutschland reflexartig die Benzinpreise – und die politische Debatte dreht sich sofort um Steuern und Abgaben. Doch diese Erklärung greift zu kurz. Ein Blick auf die Struktur des Ölmarktes zeigt: Die entscheidenden Gewinne entstehen ganz woanders – vor allem bei Raffinerien und Rohstoffhändlern. Dort wirkt ein Oligopol, das Krisen besonders lukrativ macht. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier.

Und täglich grüßt das Murmeltier. Kaum gerät der weltweite Ölhandel durch eine Krise oder einen Krieg ins Stocken und die Rohölpreise steigen an den Börsen, explodieren die Preise an den deutschen Zapfsäulen – und bringen das Blut der Autofahrer in Wallung. Die Opposition fordert reflexhaft Steuererleichterungen oder den Wegfall von Abgaben, während sich die Mineralölkonzerne als Opfer unkontrollierbarer Marktprozesse darstellen. Am Ende pendeln sich die Preise wieder ein, der deutsche Michel regt sich über andere Dinge auf – und die Konzerne vermelden abermals Rekordgewinne. Bis zur nächsten Ölkrise. Dann beginnt das Schauspiel von vorn.

Wer in der vergangenen Woche einschlägige Medien – etwa die Bild-Zeitung – gelesen hat, dem konnte einmal mehr die Galle hochkommen. Während die Welt in Flammen steht und Tausende Menschen in einem von den USA und Israel vom Zaun gebrochenen Krieg sterben, scheint es für die veröffentlichte Meinung in Deutschland kaum etwas Wichtigeres zu geben als den Benzinpreis.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Natürlich sind steigende Preise für Benzin und Diesel gerade für einkommensschwache Haushalte, die beruflich auf das Auto angewiesen sind, eine erhebliche Belastung. Die dadurch sinkende Kaufkraft ist zweifellos eines der großen volkswirtschaftlichen Probleme dieses Landes. Aber warum die „Wut“ regelmäßig erst dann eskaliert, wenn der Benzinpreis eine psychologische Marke – derzeit etwa zwei Euro – überschreitet, und warum dann stets nur über Steuern und Abgaben gesprochen wird, niemals aber über die Struktur des Marktes selbst, will mir beim besten Willen nicht einleuchten.

Quelle: wallstreetONLINE

Aber der Reihe nach. Der vielzitierte Börsenpreis für Rohöl der Sorte Brent liegt derzeit bei etwas über 90 US-Dollar. Das ist viel – aber keineswegs außergewöhnlich. Wer sich die Preisentwicklung der vergangenen zwanzig Jahre anschaut, stellt schnell fest: Ölpreise von 100 Dollar oder mehr waren immer wieder Realität. Wenn der Rohölpreis also nicht der alleinige Grund für die steigenden Benzinpreise ist – woran liegt es dann?

Besonders beliebt ist die Erklärung, der Staat sei mit seinen Steuern und Abgaben der Hauptschuldige – vor allem wegen der steigenden CO₂-Abgabe. Stimmt das?

Ja und nein.

Richtig ist: Benzin und Diesel sind hoch besteuert. Wer heute einen Liter Diesel tankt, zahlt rund 47 Cent Energiesteuer, 17,3 Cent CO₂-Abgabe und zusätzlich 32,1 Cent Mehrwertsteuer. Bei Superbenzin liegen die staatlichen Abgaben mit 65,4 Cent Energiesteuer, 15,7 Cent CO₂-Abgabe und rund 31 Cent Mehrwertsteuer sogar noch höher.

Allerdings waren diese Steuern und Abgaben – abgesehen von der Mehrwertsteuer, deren Höhe vom Gesamtpreis abhängt – im vergangenen Jahr praktisch identisch. Damals jedoch wurden die Zapfsäulenpreise von BILD und Co. nicht zum Skandal erklärt.

Hinzu kommt: Die mögliche Anpassung der CO₂-Abgabe greift überhaupt erst im Juli dieses Jahres. Selbst dann würde sie sich lediglich in einem Korridor von 0 bis 3,7 Cent pro Liter Benzin beziehungsweise etwa 4,1 Cent bei Diesel bewegen. Man kann diese Erhöhung kritisieren – aber für die aktuellen Preise an der Zapfsäule spielt sie schlicht keine Rolle.

Quelle: ADAC

Ein Blick auf die Preisstruktur zeigt vielmehr etwas anderes: Der Posten „Kosten & Gewinn“ treibt derzeit die Preise nach oben. Das klingt zunächst plausibel, schließlich sind die Börsenpreise für Rohöl tatsächlich gestiegen. Doch die Realität ist komplizierter.

Denn der aktuelle Börsenpreis für Rohöl hat mit dem Benzin oder Diesel, den Sie heute tanken, erstaunlich wenig zu tun.

Der Tankstellenpächter, der oft den Ärger der Kunden abbekommt, ist im gesamten System übrigens derjenige, der am wenigsten Einfluss auf die Preise hat – und am wenigsten davon profitiert. Seine Marge liegt meist bei ein bis zwei Cent pro verkauftem Liter Kraftstoff. Die Preise werden vielmehr von den Mineralölkonzernen festgelegt, die die Tankstellen betreiben oder an Pächter vergeben.

Diese Konzerne beziehen den Kraftstoff von Raffinerien – und davon gibt es in Deutschland sowie in den wichtigen Nachbarländern Niederlande und Belgien nur eine Handvoll. Die eigentlichen Machtzentren des Marktes sind daher nicht die Tankstellen, sondern die Betreiber dieser Raffinerien.

Und hier wird es interessant. Die Raffinerien kaufen ihr Rohöl nämlich in der Regel nicht zum aktuellen Börsenpreis ein, sondern über Warentermingeschäfte – sogenannte Futures. Das Öl, aus dem der Kraftstoff hergestellt wurde, den Sie heute tanken, wurde möglicherweise bereits vor Monaten oder sogar vor einem Jahr zu einem deutlich niedrigeren Preis gekauft.

Nehmen wir ein Beispiel: Wenn ein Raffineriebetreiber im September 2025 einen Future mit Lieferdatum März 2026 abgeschlossen hat, lag der Preis dafür bei rund 66 Dollar pro Barrel – also weit unter dem heutigen Börsenpreis.

Hinzu kommt das sogenannte Hedging. Über Optionen sichern sich die Konzerne gegen Preisschwankungen ab. Selbst wenn die Ölpreise stark steigen, gleichen Gewinne aus diesen Absicherungsgeschäften die Mehrkosten oft aus. In kaum einer Branche wird so intensiv gegen Preisrisiken abgesichert wie im Ölhandel.

Umso erstaunlicher ist daher, dass der Anteil „Kosten & Gewinn“ im Benzinpreis dennoch parallel zum aktuellen Börsenpreis nach oben schießt. Wie passt das zusammen? Ehrlich gesagt: gar nicht.

Ökonomisch betrachtet deutet vieles darauf hin, dass wir es hier schlicht mit einem klassischen Marktversagen zu tun haben. Wer verdient also entlang der Wertschöpfungskette?

Zunächst die Förderunternehmen im sogenannten Upstream-Bereich. In den Golfstaaten liegen die reinen Förderkosten bei gerade einmal fünf bis zehn Dollar pro Barrel – deutlich weniger als in der Nordsee oder beim Fracking in den USA.

Dann folgen Transport und Großhandel – ein ebenfalls hochprofitables Geschäft, das von großen Rohstoffhändlern dominiert wird. Besonders einflussreich sind dabei Schweizer Konzerne wie Gunvor, Glencore, Vitol oder Trafigura. Zusammen erzielen sie Jahr für Jahr Gewinne in zweistelliger Milliardenhöhe.

Für die Debatte um den Benzinpreis wird es jedoch vor allem ab der Raffinerie – dem sogenannten Midstream – spannend. Viele der großen Raffinerien in Europa gehören denselben Konzernen, die auch die Tankstellennetze betreiben. Für Unternehmen wie BP, Shell, Total oder ExxonMobil spielt es daher keine Rolle, wo genau der Gewinn entsteht – bei der Förderung, im Handel, in der Raffinerie oder an der Zapfsäule.

Diese Konzerne sind vertikal integriert – sie kontrollieren den Markt auf nahezu allen Ebenen. Das Ergebnis ist ein Oligopol.

Während das Bundeskartellamt vor allem die Preise an den Tankstellen beobachtet, entstehen die wirklich großen Gewinne weiter vorn in der Wertschöpfungskette. Wenn beispielsweise eine Raffinerie den Preis für Diesel erhöht, obwohl sich weder die Rohstoffkosten noch die Betriebskosten verändert haben, entsteht eine zusätzliche Marge. In der Branche nennt man diese Differenz den „Crack Spread“. Gerade in Krisenzeiten wächst dieser Spread oft massiv.

Die vier dominierenden Ölkonzerne auf dem deutschen Markt – BP, Shell, Total und ExxonMobil – erzielen zusammen jährlich Gewinne von weit über 200 Milliarden Dollar. Der Großteil davon entsteht nicht an der Tankstelle, sondern in der Raffinerie und im Handel.

Hier liegt der Kern des Problems. Man kann selbstverständlich über Steuern und Abgaben diskutieren. Mir persönlich erschließt sich allerdings nicht, warum der Staat auf Einnahmen verzichten sollte, während Konzerne gleichzeitig Rekordgewinne einfahren.

Eine sogenannte Übergewinnsteuer wäre ein möglicher Ansatz – wenn auch kein perfekter. Denn die Konzerne können ihre Gewinne relativ leicht entlang ihrer Wertschöpfungskette verschieben.

Wenn man die „Abzocke an der Tankstelle“ ernsthaft bekämpfen will, müsste man daher strukturell ansetzen: durch die Auflösung der oligopolistischen Strukturen – nicht nur horizontal, sondern vor allem vertikal. Dass ein und dieselben Konzerne von der Förderung über Handel und Transport bis hin zur Raffinerie und zur Zapfsäule den Markt dominieren, hat mit funktionierendem Wettbewerb wenig zu tun. Es ist vielmehr ein Lehrbuchbeispiel für Marktversagen.

Wenn Raffinerien aufgrund ihrer Größe ohnehin ein strukturelles Oligopol darstellen, stellt sich daher eine grundsätzliche Frage: Sollten sie überhaupt in privater Hand gewinnorientierter Konzerne liegen? Ohne tiefgreifende Eingriffe – etwa eine Zerschlagung der vertikal integrierten Ölkonzerne oder eine Vergesellschaftung der Raffinerien – wird sich an den strukturellen Problemen dieses Marktes kaum etwas ändern.

Wer hingegen weiterhin so tut, als liege die Lösung allein in der Senkung von Steuern und Abgaben, verkennt die eigentliche Ursache – oder vertritt, bewusst oder unbewusst, die Interessen der Ölkonzerne. Denn einfache Lösungen gibt es selten. Schon gar nicht bei komplexen Märkten wie dem globalen Ölgeschäft.

Wer nun weiterhin so tut, als liege die Lösung allein in der Senkung von Steuern und Abgaben, verkennt das eigentliche Problem – oder will es schlicht nicht erkennen. Denn die hohen Preise an der Zapfsäule sind kein Naturereignis und auch kein unausweichliches Ergebnis globaler Märkte. Sie sind das Resultat einer Marktstruktur, in der einige wenige Konzerne entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine enorme Macht ausüben.

Solange diese oligopolistischen Strukturen unangetastet bleiben, wird sich an diesem Mechanismus wenig ändern. Dann werden Ölkrisen auch künftig vor allem eines bedeuten: sprudelnde Gewinne für Mineralölkonzerne und wachsende Rechnungen für Verbraucher.

Wer wirklich etwas gegen die „Abzocke an der Tankstelle“ tun will, muss daher dort ansetzen, wo die Preise tatsächlich entstehen – bei den Raffinerien und im Rohstoffhandel. Alles andere ist letztlich nur politische Symbolpolitik.

Oder anders gesagt: Solange man über Steuern streitet, können die Ölkonzerne in aller Ruhe weiterkassieren.

Titelbild: Bartolomiej Pietrzyk/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
❌