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Volksverhetzung: Stehen die Deutschen nicht unter Schutz?

31. Mai 2026 um 10:12

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Die deutsche Bundesregierung ist offensichtlich der Ansicht, dass die Deutschen als nationale Gruppe vom Volksverhetzungsparagraphen nicht geschützt sein sollen. Zumindest nicht ganz allgemein, heißt es auf Anfrage der AfD. Es hänge vielmehr vom „Einzelfall“ ab.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

In den meisten Ländern dieser Welt gilt weitestgehend das Grundverständnis, dass das eigene Volk als schützenswert erachtet wird. Beleidigungen von Ausländern werden dabei zumeist nicht sonderlich toleriert, sondern als respektlos betrachtet. In manchen Staaten (insbesondere beispielsweise in weiten Teilen Asiens) kann dies sogar zu einer Ausweisung führen – samt der Eintragung in einer „Blacklist“, die eine Wiedereinreise verhindert. Nicht so in Deutschland.

In der Bundesrepublik scheint das Staatsvolk mehr als lästige Notwendigkeit (immerhin muss ja irgendjemand die Steuern und Sozialbeiträge erwirtschaften, mit denen Zuwanderer aus der ganzen Welt versorgt werden sollen) denn als schützenswerte Entität betrachtet zu werden. Zumindest aus der Sicht der Kartellparteien, die mit dem § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB), also dem Straftatbestand der Volksverhetzung augenscheinlich lediglich irgendwelche gesellschaftliche Minderheiten unter Schutz stellen wollen.

Denn die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion darauf, ob dieser Paragraph denn auch für die Deutschen selbst als ausdrücklich geschützte Gruppe gelten würde, ziemlich ausweichend. Staatssekretärin Anette Kramme hat, so der AfD-Bundestagsabgeordnete Ingo Hahn, erklärt, dass diese Frage in der Literatur umstritten sei. Zudem sei es bislang höchstrichterlich ungeklärt und die Sachlage hänge vom jeweiligen Einzelfall ab. Deshalb könne man die Frage, ob Deutsche als geschützte Gruppe im Sinne des Volksverhetzungsparagraphen anzusehen sind, nicht pauschal beantworten.

Das heißt: Während beispielsweise Ausländer, Asylanten, Moslems, Transsexuelle usw. als Gruppen einen ganz besonderen rechtlichen Schutz genießen, trifft dies auf das eigentliche Staatsvolk, die Deutschen, nicht explizit zu. Der AfD-Politiker weist auf die Inschrift „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude hin, welches den Politikern eigentlich eine Mahnung sein sollte. Mit Schlechterstellung der deutschen Staatsbürger „muss Schluss sein“, so Hahn.

Doch um dies zu erreichen, braucht es nicht nur eine gesetzliche Klarstellung durch die Bundespolitik, sondern wohl auch den Klageweg. Nur eine höchstrichterliche Entscheidung kann hier endgültig Klarheit schaffen und sämtliche Zweifel am gesetzlichen Schutz des Staatsvolkes ausräumen. Außer, natürlich, die herrschende Politik hält das deutsche Volk für nicht schützenswert. Doch dann stellt sich die Frage, warum die Deutschen diese Parteien überhaupt noch wählen sollten.

(Auszug von RSS-Feed)

Purer Hass gegen autochthone Bürger: Bärbel Bas und der Verrat an den Deutschen

26. Mai 2026 um 11:00

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Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas hat bei einem Auftritt am 21. Mai 2026 die Ziele der Asyl- und Migrationspolitik unerwartet offen auf den Punkt gebracht. Die SPD-Politikerin sprach von der Notwendigkeit, das „sogenannte Einheitsgrau“ zu bekämpfen, das sie als „Einheitsbraun“ bezeichnete, und forderte mehr Zuwanderung für die „Vielfalt in unserer Gesellschaft“.

Von Chris Veber

Die Rede von Bärbel Bas beim „Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt“ des Deutschen Kulturrats offenbarte die tiefe Verachtung der SPD-Regierungspolitikerin für die einheimische Bevölkerung. Bas stellte klar, dass Migration nicht allein wirtschaftlichen Zwecken dient, sondern bewusst die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung verändern soll.

„Wir wehren uns auch gegen dieses sogenannte Einheitsgrau, ich würde es sogar Einheitsbraun nennen.“ … „Wir brauchen die Menschen, die zu uns kommen, auch als Fachkräfte, ja. Aber wir brauchen sie auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft – das ist genauso wichtig.“

Bisher wurde das meist hinter verschlossenen Türen oder in euphemistischer Sprache formuliert. Hier spricht eine hochrangige Politikerin wohl wegen besonderer intellektueller Beschränktheit unverblümt aus, was viele Bürger längst vermuteten. Die eigene Bevölkerung gilt den Linkswokegrünen und Scheinkonservativen als zu homogen, zu „braun“, zu wenig bunt. Wohl auch zu wenig linkswokegrün. Darum muss sie weg. Die Deutschen wurden allerdings nie gefragt, ob sie diese staatlich durchgeführte Veränderung wollen. In einer Demokratie wäre das die zwingende Voraussetzung gewesen.

Die Behauptung, es würden Fachkräfte importiert, wurde inzwischen von der Realität widerlegt. In Wien zum Beispiel leben laut offiziellen Zahlen rund 78 Prozent der Syrer von der steuerfinanzierten Sozialhilfe. Ähnliche Muster zeigen sich in allen westlichen Großstädten. Statt hochqualifizierter Einwanderer kommen vor allem Menschen aus kulturfremden Regionen, die in die Sozialsysteme zuwandern. Echte Fachkräfte meiden Deutschland und Österreich wegen der hohen Steuer- und Abgabenlast. Die Asylzuwanderung ist eine unkontrollierte Zuwanderung in den Wohlfahrtsstaat, welche die Kriminalitätsstatistiken „bereichert“ und die Sozialsysteme zum Kippen bringt.

Frau Bärbel Bas und ihre Kollegen schworen, die Interessen des deutschen Volkes zu wahren. Das nennt sich Amtseid. Stattdessen treiben sie eine Veränderung voran, die die einheimische Bevölkerung bewusst marginalisieren soll. Das ist mindestens Eidbruch. Noch schwerwiegender ist der Konflikt der Asylpolitik mit internationalen Regeln. Die Commission on Human Rights der Vereinten Nationen verabschiedete am 17. April 1998 die Decision 1998/106 „Freedom of movement and population transfer“. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass Praktiken und Politiken, die den Zweck oder die Wirkung haben, die demografische Zusammensetzung einer Region zu verändern – sei es durch Deportation, Vertreibung oder Ansiedlung von Siedlern – rechtswidrig (!) sind. Was westeuropäische Regierungen und die EU Führung heute als „Vielfalt“ feiern, erfüllt nach diesem Maßstab exakt die Kriterien, die die UN-Menschenrechtskommission als hochproblematisch und rechtswidrig einstuft.

Hinzu kommen die Regeln des Asylrechts. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt Schutz nur bei begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung. Krieg zum Beispiel ist kein Asylgrund, Armut auch nicht. Wer sein Herkunftsland wieder besucht oder wenn der Fluchtgrund (bei Syrern Assad) entfällt, der verliert den Asylstatus. Auch darf der Flüchtling im Aufnahmeland keine Verbrechen begehen und muss sich an alle Gesetze und Regeln des Aufnahmelandes halten. Die Dublin-Verordnung schreibt zudem vor, dass Asylanträge im Ersteinreiseland der Europäischen Union gestellt werden müssen. 99,9 Prozent der Menschen, die über mehrere Staaten und tausende Kilometer nach Deutschland und Österreich gelangten, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie haben kein Recht auf Asyl bei uns, schon gar nicht auf dauerhafte Ansiedlung und Familiennachzug. Denn Asyl ist ausdrücklich Schutz auf Zeit, keine Einwanderung

Wer als Politiker die demografische Veränderung der einheimischen Bevölkerung fordert und fördert, weil er sie als zu „einheitsbraun“ und zu wenig vielfältig empfindet, handelt nicht nur gegen geltendes Recht und die UN-Entschließung von 1998. Er begeht in meinen Augen aus ideologischen Gründen Hochverrat an dem Volk, dessen Interessen er per Eid zu vertreten geschworen hat. Solche Politiker dürfen nicht nur nicht länger im Amt bleiben. Sie müssen vor Gericht gestellt werden. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre gewählten Vertreter das eigene Land und die eigene Bevölkerung schützen. Nicht, dass die Politiker versuchen, sie systematisch zu ersetzen.

Übrigens ist Frau Bas kein rein deutsches Phänomen, der bewusst vorangetriebene Bevölkerungsaustausch kein deutsches Phänomen. Frau Beate Meinl-Reisinger (NEOS-Vorsitzende und neutrale NATO Außenministerin) vertritt die Meinung „Österreich muss eine offene und vielfältige Gesellschaft bleiben. Wir brauchen Zuwanderung, um unsere Gesellschaft bunter und zukunftsfähig zu machen.“ Andreas Babler (SPÖ-Vorsitzender und Brunzkulturförderer) findet, „Wir brauchen eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur duldet, sondern aktiv lebt. Zuwanderung bereichert uns nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell.“ Werner Kogler (Ex-Grünen Chef, Ex-Vizekanzler aber wohl nicht Extrankler) tönt „Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine große Chance für unser Land. Wir müssen Österreich offener und bunter machen und die Menschen willkommen heißen, die zu uns kommen.“ (Sinngemäße Zusammenfassung aus Wahlkämpfen, Interviews, Talkshows und Veranstaltungen)

Die in der EU derzeit herrschenden Politiker haben genug von ihrem Volk. Sie wollen es ersetzen. Ich finde, wir sollten unsere herrschenden Politiker ersetzen. Durch Menschen, die wirklich die Interessen der autochthonen europäischen Völker vertreten.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatsfunk deklariert Deutsche am Grundgesetz-Jubiläum zu „Nicht-Migranten“

25. Mai 2026 um 12:00

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Zum 77. Jahrestag des Grundgesetzes liefert die ARD eine „interessante“ Vorstellung von Journalismus ab. In einem Beitrag der Tagesschau degradiert der gebührenfinanzierte Rundfunk die einheimische Bevölkerung zu bloßen „Nicht-Migranten“. Garniert wird diese staatstragende Idylle mit Phrasen von Bundespräsident Steinmeier und einer Aktivistin der „Omas gegen Rechts“.

Ausgerechnet zum „Geburtstag“ des deutschen Grundgesetzes präsentiert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seiner links-woken Seite. Die Tagesschau berichtete am Samstag über einen sogenannten Mitmachtag in Potsdam, bei dem Plastik gesammelt und Tomaten gepflanzt wurden. Die Sprecherin verpackte das Geschehen in eine bezeichnende Formulierung, als sie zusammenfasste, dass sich dort „Migranten und Nicht-Migranten“ im Austausch befänden. Das Wort „Deutsche“ scheint beim Zwangsgebührensender unerwünscht zu sein. Man definiert die Bürger (und Gebührenzahler) des eigenen Landes offenbar lieber ausschließlich über den fehlenden Migrationshintergrund.

Als Protagonistin begleitete der Sender die 82-jährige Heide Simm, die laut Beitrag im Weltladen arbeitet und ehrenamtlich bei Deutschkursen aushilft. Dem Zuschauer wird dabei (so ein Bericht von Nius) vorenthalten, dass es sich bei Simm um ein lokales Mitglied der linken Gruppierung „Omas gegen Rechts“ handelt. Dieser eigentlich durchaus relevante politische Hintergrund wurde ausgeblendet, um das Bild der einfachen Bürgerin aus der Mitte der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Den passenden Rahmen für diese Inszenierung lieferte Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident nutzte das Jubiläum, um das Ehrenamt zum Rückgrat der Demokratie zu erklären. Doch dass das Grundgesetz eigentlich auch dazu geschaffen wurde, dem Staatsapparat enge Grenzen zu setzen und den Bürgern umfassende rechtsstaatliche Freiheiten (inklusive der Meinungs- und Gewissensfreiheit) zu gewähren, spielt offensichtlich keine Rolle. Stattdessen sollen die „Nicht-Migranten“ (also die Deutschen) gefälligst im Ehrenamt den Migranten helfen.

(Auszug von RSS-Feed)
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