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Auch in Österreich: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ bleibt straffrei

04. Juni 2026 um 09:00

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Österreichs Justiz überrascht: Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein. Diese hatten Ende November 2025 in einem Gasthaus in Gosau betrunken den Hit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

Von Richard Schmitt

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch den der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Prüfung von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Justiz betont, dass „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass angestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.

Ebenso angezeigte Hitlergrüße stuften die Ermittler als bloße „Tanzbewegungen“ ein. Das Verfahren wurde gemäß § 190 StPO eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Zeugen filmten die Szenen, die auf Social-Media-Kanälen schnell die Runde machten und bei einigen Usern für Empörung sorgten. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich formal: Der Lokalbesuch sei kein offizieller Programmpunkt gewesen.

Das Singen patriotischer Parolen ist also kein Verbrechen, solange keine konkreten Gewaltaufrufe erfolgen. Die Causa reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein – darunter das Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vergleichbare Texte gesungen wurden, dazu laufen noch die Ermittlungen des Landesamts für Staatsschutz. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nun jedenfalls klar: Nicht jeder laute Gesang, der politisch links angesiedelten Menschen missfällt, ist automatisch strafbar.

(Auszug von RSS-Feed)

Unterwerft euch dem Kollektiv! Entsetzen über Rede von Grünen-Chefin

02. Juni 2026 um 09:00

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In bester DDR-Manier bewarb Grünen-Fraktionsvorsitzende Franziska Brantner beim grünen IM/PULS-Forum in Berlin den Kollektivismus: „Niemand ist frei allein. Frei sind wir nur als wir“, fabulierte sie dort. Wie hieß es in der DDR so schön? „Vom Ich zum Wir!“ Wie das endete, ist bekannt.

Was bedeutet für Sie Freiheit? Die meisten dürften dabei an Selbstbestimmung denken. Die Grünen sehen das anders: Grünen-Chefin Franziska Brantner befand am Wochenende in einer Rede in Berlin, frei wäre man nur, wenn man im Kollektiv aufgeht. „Denn niemand ist frei allein. Frei sind wir nur als wir“, befand sie wörtlich.

Der gängige Freiheitsbegriff sei ihrer Ansicht nach zu amerikanisch geprägt und „zum Codewort für ,die Starken machen, was sie wollen‘“ geworden. Ihre Definition von Freiheit besteht nicht in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, sondern etwa darin, „auch morgen nicht zwangsbestimmt zu sein durch die Klimakrise“ oder „keine Angst vor dem Fall in die Armut“ zu haben.

Daraus könnte man schlussfolgern: Als Leistungsträger für Nichts- und Minderleister und einen gierigen Umverteilungsstaat ausgenommen zu werden, ist für Grüne Freiheit. So sah das wohl auch Larissa Fußer von Apollo News, die auf X kommentierte: „Oder wie Orwell es formulierte: ‚Freiheit ist Sklaverei‘.“

Das Video von Brantners Rede ging in den sozialen Netzen rasch viral. DDR-Vergleiche ließen nicht lange auf sich warten. Kein Wunder: Allzu bekannt dürfte vielen noch das „Vom Ich zum Wir“ sein, mit dem in der SED-Diktatur die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft durchgesetzt wurde. Landwirte verloren kurzerhand die Kontrolle über ihr Eigentum. Anderen ihr Hab und Gut wegnehmen – das ist damals wie heute der feuchte Traum der Sozialisten, egal, ob mit rotem oder grünem Parteibuch. Das Individuum hat sich unterzuordnen, zu gehorchen, die eigene Freiheit aufzugeben.

Der Jurist Joachim Steinhoefel kommentierte Brantners Rede auf X:

„Frei sind wir nur als wir“ — präsentiert als Aufbruch, ist es eine Rückkehr zur Freiheitsidee der Antike, die Benjamin Constant bereits 1819 als untauglich bezeichnet hat: Die kollektive „Wir“-Freiheit führt, auf moderne Verhältnisse übertragen, regelmäßig in den Despotismus. John Stuart Mill hielt 1859 fest: der Einzelne ist über sich selbst souverän; das Kollektiv ist die Gefahr für die Freiheit, nicht ihre Quelle. Und Isaiah Berlin hat 1958 die Denkfigur beschrieben, die hier am Werk ist: die Umdeutung von Zwang in Befreiung, sobald ein „Wir“ festlegt, was als wahre Freiheit zu gelten hat.

Er wies zudem darauf hin, dass jemand, der nur „als wir“ frei sein darf, als Einzelner automatisch nicht mehr frei ist. Das Grundgesetz habe die Frage aber längst entschieden: „Art. 2 I stellt den Einzelnen frei; das „Wir“ ist die Schranke, nicht der Ursprung. Und Rosa Luxemburg, im fraglichen Milieu sonst gern zitiert, wusste, dass Freiheit immer die des Andersdenkenden ist — also gerade die gegen das Kollektiv.“ Gerade mit dieser Freiheit haben Linksgrüne aber bekanntlich gewaltige Schwierigkeiten.

(Auszug von RSS-Feed)

Die Demokratie stirbt ohne Privateigentum

30. Mai 2026 um 15:45

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Die Demokratie trägt ihren eigenen Untergang in sich. Die Minderheit der Nettosteuerzahler schafft Wohlstand und Arbeitsplätze, während die Mehrheit die Umverteilung wählt und die Erfolgreichen enteignet. Ohne unveräußerliche Freiheitsrechte, allen voran das Privateigentum, endet jede Demokratie im Sozialismus. Österreichs Verfassungsväter kannten diese Gefahr.

Von Chris Veber

Die Public Choice Theorie erklärt das strukturelle Problem. Ökonomen wie James Buchanan zeigten, dass Politiker und Wähler nicht altruistisch handeln, sondern eigennützig (eigentlich eine Binsenweisheit). Die Mehrheit der Wähler profitiert vom Versprechen auf mehr Umverteilung, während die Kosten auf eine kleine Gruppe von Nettozahlern verteilt werden. Parteien gewinnen Wahlen, indem sie den Leistungsträgern nehmen und an die Leistungsempfänger verteilen. Das Ergebnis ist eine schleichende Enteignung mittels immer höherer Steuern. Die Anreize, sich anzustrengen, schwinden. Immer weniger Menschen gründen Unternehmen, investieren oder tragen wirtschaftliche Risiken. Die Produktivität sinkt, bis alle die Hand aufhalten und der Wohlstand kollabiert. Das ist das Resultat, wenn der Wille der Mehrheit ohne Grenzen durch Freiheitsrechte umgesetzt wird.

Die österreichischen Verfassungsväter von 1867 und 1920 erkannten diese Falle. Im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerten sie unveräußerliche Freiheiten, die auch Parlamentsmehrheiten nicht einfach abschaffen können. Besonders Art. 5 ist entscheidend: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“. Das Privateigentum ist das Bollwerk gegen die Gier des Kollektivs. Weitere Freiheitsrechte sind die Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und der Schutz der Person. Diese Rechte sind ein unverzichtbarer Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates und der Willkür der Mehrheit.

Mit der Bundesverfassung von 1920 ging Hans Kelsen noch weiter. Er schuf den Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Kontrollorgan, das Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten prüfen sollte. Der VfGH war als Hüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorgesehen. Er sollte dafür sorgen, dass die Demokratie nicht zur Diktatur der Mehrheit verkommt. Die Verfassungsväter verstanden, ohne institutionelle Bremsen siegt die kurzfristige Umverteilungslust zu Lasten des langfristigen Wohlstands. Was Kelsen allerdings nicht vorausahnte, war die Korrumpierung des Verfassungsgerichtshofes durch die Politik. Heute bestimmt die Regierung über die Besetzung des VfGH, eine Perversion der ursprünglichen Idee, die schnell korrigiert werden muss. Verfassungsrichter müssen direkt vom Volk gewählt werden.

Heute versucht die Politik, die störenden Freiheitsrechte systematisch abzuschaffen, allen voran das Recht auf das eigene Eigentum und auf die Freiheit der Rede. Die Vertreter der linkswokegrünen Einheitspartei und ihre scheinkonservativen Verbündeten fordern höhere Steuern bis hin zur Enteignung, sie betreiben Zwangsumverteilung und hetzen gegen die wirtschaftlich Erfolgreichen. Sie nennen es „Gerechtigkeit“, doch es ist die klassische Logik der Public Choice, es ist Stimmenkauf. Die Folgen sind bereits überall zu sehen: weniger Innovation, die Abwanderung von Unternehmern und Fachkräften, steigende Staatsverschuldung und schrumpfende private Wirtschaftsleistung. Ohne starke Eigentumsfreiheit verliert die Demokratie ihren wirtschaftlichen Motor. Die Minderheit der Nettosteuerzahler verliert den Anreiz, Mehrwert für alle zu schaffen. Der Sozialismus schleicht sich mittels vermeintlich „demokratischer“ Gesetze und Regulierungen ein.

Um unsere Freiheit und damit unsere Demokratie zu schützen, müssen wir den Freiheitsgedanken der Verfassungsväter wieder aufgreifen. Das Privateigentum muss absolut geschützt bleiben, nicht als „Privileg der Reichen“, sondern als Grundlage jeder freien Gesellschaft. Die Meinungs- und Redefreiheit muss absolut geschützt bleiben, als Grundlage jeder Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft und als unverzichtbare Säule der Demokratie. Wer diese Freiheitsrechte aufweicht, ist kein Verteidiger der Demokratie, sondern ihr Totengräber.

(Auszug von RSS-Feed)

Nach Van Langenhove-Urteil – De Wever will Antirassismusgesetz überarbeiten

30. Mai 2026 um 12:00

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Nach der irrsinnigen Verurteilung von Dries Van Langenhove für die Äußerung von simplen Fakten zu Migration und Kriminalität, rumort es in Belgien. Selbst Premierminister Bart De Wever hält es für notwendig, das Antirassismusgesetz zu überprüfen, weil es als Waffe gegen die Meinungsfreiheit und unliebsame Wahrheiten eingesetzt wird.

Während viele europäische Länder die Meinungs- und Redefreiheit unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ (natürlich nur von „rechts“) immer weiter einzuschränken versuchen und dabei auch noch politische Unterstützung aus dem Eurokraten-Brüssel erhalten, scheint man im echten, belgischen Brüssel eine andere Grundhaltung zu diesem Thema zu haben. Die Welle der Entrüstung, die nach der Verurteilung des Rechtsaktivisten und Ex-Abgeordneten Dries Van Langenhove wegen dessen Verbreitung von migrationskritischen Fakten (Report24 berichtete) durch das Land zog, erhielt auch die Aufmerksamkeit der belgischen Regierung.

Premierminister Bart De Wever (N-VA), selbst flämischer Patriot, kündigte daraufhin an, dass er eine Überprüfung des Antirassismusgesetzes von 1981 unterstütze. Ihm zufolge dürfe die Meinungsfreiheit nur so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Eine klare Ansage, die bei den zensurgeilen Linken wohl kaum auf Wohlwollen stoßen dürfte, stehen diese ja für Sprachverbote, Empörungsnormen und Gesinnungsprüfungen.

In der Abgeordnetenkammer erklärte De Wever, dass die beste Waffe gegen eine schlechte Idee eine bessere Idee sei. Worte sollten mit Worten bekämpft werden, nicht mit einem Gerichtsverfahren, solange niemand zur Gewalt aufruft. Mehr noch stellt sich De Wever mit seiner Ankündigung hinter seinen Parteikollegen, den Kammerpräsidenten Peter De Roover, welcher ebenfalls eine Überprüfung des Gesetzes forderte.

Der Abgeordnete des Vlaams Belang (VB), Alexander Van Hoecke, erklärte dem Parlament daraufhin, dass seine Partei bereits einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorbereitet habe und auf die Unterstützung anderer Parteien dafür hoffe. Problematisch an diesem Gesetz ist, dass es quasi als Gummiparagraph beschlossen wurde, welcher den Richtern einen zu großen Spielraum für Interpretation lässt. Die persönliche politische Ausrichtung der Richter selbst wird dadurch entscheidend, was in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein sollte.

Auch wenn sich De Wevers zentristischer frankophoner Koalitionspartner Les Engagés (LE) gegen eine solche Überprüfung des Gesetzes stellt, könnte ein freies Spiel der politischen Kräfte im stark fragmentierten belgischen Parlament eine entsprechende Novellierung des Gesetzes durchaus ermöglichen. Beginnt die freiheitliche Reconquista Europas, die verstärkte Wertschätzung von Meinungs- und Pressefreiheit, nun ausgerechnet in Brüssel, wo das Eurokraten-Regime eben genau die gegenteilige Politik verfolgt?

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Umstrittenes Urteil in Belgien: Van Langenhove auch wegen Migrationsfakten verurteilt

28. Mai 2026 um 14:00

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In Belgien wurde der frühere Abgeordnete des Vlaams Belang, Dries Van Langenhove, verurteilt, weil er in einem Vortrag wissenschaftlich belegte Fakten zur illegalen Massenmigration präsentierte. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass die Aussagen auf Statistiken und Studien beruhen und verurteilte ihn trotzdem. Der vorgebliche Kampf gegen „Hass und Hetze“ dient in Europa meist nur dem Kampf gegen die Wahrheit.

Von Chris Veber

Am 26. Mai 2026 sprach ein belgisches Gericht, die Korrektionale Rechtbank Leuven, Dries Van Langenhove schuldig. Der 33-jährige Gründer der nationalistischen Studentenvereinigung Schild & Vrienden und ehemalige Vlaams-Belang-Abgeordnete hatte am 28. Februar 2024 an der KU Leuven einen Vortrag gehalten. Eingeladen von der Nationalistischen Studentenvereniging Leuven
(NSVI) referierte er in einer schonungslosen Analyse über die Folgen der illegalen Massenmigration. Die steigende Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot und überlastete Sozialsysteme. Er stützte sich ausschließlich auf offizielle Statistiken und wissenschaftliche Quellen zu Unterschieden verschiedener Bevölkerungsgruppen bei Kriminalitätsraten, schulischen Leistungen und beruflichen Erfolgen. Er brachte nur Fakten, er sprach nur die Wahrheit aus. Übrigens ist Nationalismus in der EU noch nicht strafbar, sondern im Falle der Ukraine sogar EU-Staatsdoktrin.

Das Gericht verhängte dennoch eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe entging Van Langehove wohl nur dank einer rechtlichen Besonderheit im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung. Das Urteil ist eine Selbstoffenbarung der durchpolitisierten Justiz. Der Richter schrieb wörtlich: „Van Langenhove wird nicht wegen der Verbreitung falscher Informationen angeklagt. Er wird angeklagt, Fakten auf eine Weise darzustellen, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien im Anti-Rassismus-Gesetz schürt.“

(Anmerkung: Wenn die Universität Gent weiße Professoren „dekolonisieren“, also durch bunte Menschen ersetzen will, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Wenn an der Universität van Vlaanderen die Anwesenheit weißer Männer im Parlament als potentiell undemokratisch anprangert wird, dann ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Gegen Weiße im Allgemeinen und gegen weiße Männer im Besonderen darf jederzeit nach Lust und Laune vom Leder gezogen werden. Auch wenn sie die Menschen sind, die das Land wirtschaftlich tragen und den Sozialstaat für die Migranten finanzieren.)

Die Begründung des Richters räumte ein, dass wohl alles wahr sein könne. Aber die Präsentation von Fakten reiche für eine Verurteilung nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz aus. Dieses Gesetz bestraft nicht die Verbreitung von Lügen zum Zwecke der Propaganda, sondern die „Schaffung einer feindseligen Atmosphäre“ oder einer „Haltung der Intoleranz“. Ein Gummiparagraph par excellence, der gegen alle Menschen angewendet werden kann, die unliebsame Wahrheiten aussprechen. Van Langenhove selbst betonte sogar, sein Feind seien nicht die Migranten, sondern die politischen Akteure, die die Massenmigration orchestrieren. Dem Gericht war das egal, die Benennung gesellschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Massenmigration genügte für eine Verurteilung.

Die Leuvener Entscheidung ist Teil eines EU-weiten Musters. In immer mehr Ländern reicht es aus, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Massenmigration und Kriminalität oder sozialen Problemen öffentlich zu benennen, um als „Hetzer“ zu gelten. Das Regime lässt die letzten Masken fallen. Der Kampf gegen „Hass“ ist zum Instrument geworden, um unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken. Die EU-Kommission will den von der UN vorgeschlagenen Bevölkerungsaustausch („replacement migration“) gegen alle Widerstände durchdrücken. Frau von der Leyen will ja im Rahmen des Erasmus Programms mit bis zu 42 Milliarden Euro Steuergeld nochmals bis zu sieben Millionen junge Moslems aus dem arabisch-afrikanischen Raum nach Europa holen.

In den USA wäre Dries Van Langenhoves Vortrag unter dem Ersten Verfassungszusatz als legitime Ausübung der Meinungsfreiheit geschützt. In Europa hingegen reicht die ungeschminkte Darstellung von Realitäten, die alle offiziellen Statistiken längst belegen, für eine Verurteilung. Wer die Wahrheit ausspricht, braucht ein schnelles Pferd. Nur wer schweigt, bleibt unbehelligt vom starken Staat. Das ist keine Demokratie. Das ist die Einführung des Wahrheits- und Meinungsmonopols der selbsternannten Eliten durch die Justiz.

Van Langenhove kündigte Berufung an, aber sein Urteil ist ein Präzedenzfall. Die Präsentation von Fakten zur Migration ist in der EU ein potenzielles Hassverbrechen. Die letzten Reste der Meinungsfreiheit in Europa erodieren vor unser aller Augen. Die Masken sind gefallen und die Wahrheit ist nun offiziell verdächtig. Natürlich nur zum Schutze UnsererDemokratie™ und UnsererWerte™.

Nachtrag der Redaktion:

Van Langenhove wurde in Belgien bereits 2024 wegen Verstößen gegen Antirassismus- und Negationismus-Gesetze sowie Waffenrechtsverstößen verurteilt. Der Fall beruhte auf geheimen Chatgruppen, in denen laut VRT-Recherche und Gericht rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende und Holocaust-verharmlosende Inhalte geteilt wurden. Konkret genannt wurden unter anderem antisemitische Inhalte, Nazi-Bezüge, Holocaust-Leugnung bzw. „negationistische“ Inhalte sowie rassistische Hetze. Das Gericht sprach 2024 von „racist, hateful, Nazi and negationist speech“.

Das Gericht sah ihn als Verantwortlichen bzw. Mittäter, weil solche Inhalte in den von ihm kontrollierten S&V-Räumen zirkulierten. Columbia fasst den Gerichtsstand so zusammen: Er wurde als Gruppenleiter für Holocaust-Leugnungsinhalte mitverantwortlich gemacht, weil er deren Verbreitung in den virtuellen Räumen zuließ, die er kontrollierte. Zum Holocaust-Komplex ging es um „negationistische“ Inhalte, also Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust. Öffentlich klar belegt ist nicht, dass jede Holocaust-leugnende Einzeläußerung von ihm selbst formuliert wurde.

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Österreichs Klima-Kodex: Einheits-Propaganda ersetzt seriösen Journalismus

27. Mai 2026 um 15:00

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Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass grundlegende journalistische Standards nicht durch irgendwelche ideologisch motivierten Kodizes ausgehöhlt werden. Nicht jedoch in Österreich, wo sich ganze Redaktionen seit Jahren dem Klimakult unterwerfen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung in der Berichterstattung ist so nicht möglich.

Der Klima-Alarmismus ist in den österreichischen und generell den deutschsprachigen Medien seit Jahren allgegenwärtig. Eigentlich darf man sich darüber gar nicht wundern, zumal sich die Mehrheit der Journalisten ohnehin im linksgrünen Bereich verortet. Doch das ist nur ein Teil der ganzen Geschichte. Denn seit dem Jahr 2023 gibt es einen sogenannten „Klima-Kodex„. Dieser wird von den Initiatoren als „Leitlinie für eine angemessene, klare und konstruktive Klimaberichterstattung“ verkauft. Oder, auf gut Deutsch gesagt: Wer diesen Kodex unterzeichnet, hat sich den Narrativen der Klimareligion unterzuordnen.

Alleine schon die Formulierung, wonach dieser Klima-Kodex „das Bewusstsein rund um die Klimakrise in Medien und Gesellschaft“ stärken soll, zeigt, wohin es geht. Wenn sich dann auch noch die Redaktionen von APA (immerhin Hauptlieferant von Pressemeldungen in Österreich), Heute, Kleine Zeitung und anderen Medien diesen Zielen unterwerfen, ist eine kritische mediale Berichterstattung in den meisten Mainstreammedien nicht mehr zu erwarten. Denn über den österreichischen Presserat (der diesen Kodex ebenfalls unterstützt) können Leser Beschwerde einreichen, „wenn ein Medium grobe ethische Verstöße in der Klimaberichterstattung aufweist“.

Das heißt, sollte eine der Zeitungen beispielsweise das CO2-Dogma der Klimasekte infrage stellen, würde das fünfköpfige Kontrollgremium die betreffende Redaktion dazu anhalten, den „Fehler“ richtigzustellen – oder den Ausschluss und eine negative Berichterstattung in den angeschlossenen Medien zu riskieren. Selbst wenn dieser kritische Bericht wissenschaftlich fundiert wäre, würde dies keine Rolle spielen – denn Dissens ist im Klimakult nicht vorgesehen.

Heute, drei Jahre nach der Vorstellung dieses „Klima-Kodex“, sehen wir die Auswirkungen dessen immer deutlicher. Kaum ein Tag vergeht, an dem in den österreichischen Medien nicht vor dem angeblich bevorstehenden „Klimakollaps“ berichtet wird. Beinahe tagtäglich werden die österreichischen Medienkonsumenten mit Meldungen darüber indoktriniert, wie wichtig doch Wind- und Solarenergie seien, während die stabile, konventionelle Stromerzeugung permanent verteufelt wird.

In den Systemmedien geht es mittlerweile ganz offensichtlich nicht mehr darum, Fakten zu vermitteln, sondern vielmehr einfach nur noch um die Verbreitung von Propaganda und bestimmten Narrativen. Auch wenn diese mit der Realität und wissenschaftlichen Erkenntnissen nichts zu tun haben. Immerhin hat man ja einen „Klima-Kodex“ unterzeichnet, der anderslautende Fakten gar nicht erst zulässt. Das sind übrigens auch genau jene Medien, die den alternativen, freien Medien immer wieder vorwerfen, Desinformation und Fake News zu verbreiten.

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Wunsch nach Freiheit: Kanadisches Alberta stimmt im Oktober über Abspaltung ab

23. Mai 2026 um 14:00

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Die kanadische Provinz Alberta hält am 19. Oktober ein Referendum über einen formellen Abspaltungsprozess ab. Auslöser ist eine von Hunderttausenden Bürgern getragene Petition für die staatliche Unabhängigkeit. Premierministerin Danielle Smith veranlasste die Befragung nun proaktiv, entgegen eines vorherigen juristischen Stopps.

Im konservativen Alberta brodelt es seit langer Zeit. Die Bürger der Provinz sind zunehmend unzufrieden mit der liberalen Regierung in Ottawa. Alberta fungiert seit Jahren als Nettozahler und treibt die nationale Wirtschaft voran, wird aber gleichzeitig wegen der Klimawahnpolitik der Bundesregierung unverhältnismäßig stark unter Druck gesetzt. Die heimische Wirtschaft lebt vom Erdöl. Doch dieser Sektor wird durch die Vorschriften der linksliberalen Führung in der Hauptstadt kontinuierlich attackiert, weshalb sich die Einwohner bei den Themen Energiepolitik und Ressourcenverwaltung vom Bund systematisch übergangen fühlen.

Aus diesem Unmut entstand die aktuelle Unabhängigkeitsbewegung, die mehr als 300.000 Unterschriften für eine Loslösung aus der kanadischen Föderation sammeln konnte. Das Vorhaben trifft jedoch auch auf Gegenwehr. Laut Berichten formierte sich mit über 400.000 Unterzeichnern ein starker Widerstand, zudem deuten Umfragen derzeit auf eine Mehrheit gegen eine Trennung hin. Am Wahltag im Oktober müssen sich die Wähler nun der Grundsatzfrage stellen, ob das Gebiet eine kanadische Provinz bleiben oder den verfassungsrechtlichen Prozess für ein späteres, rechtlich bindendes Referendum zur Abspaltung einleiten soll.

Premierministerin Danielle Smith machte öffentlich deutlich, dass sie selbst und ihre Regierung für einen Verbleib Albertas stimmen werden. Zugleich griff sie jedoch ein vorangegangenes Gerichtsurteil scharf an. Ein Richter hatte die amtliche Überprüfung der Unterschriften blockiert, nachdem indigene Gruppen eine unzureichende Konsultation beanstandet hatten. Smith erklärte daraufhin, sie werde nicht zulassen, dass der juristische Fehler eines einzelnen Richters die Stimmen der Bürger zum Verstummen bringe. Die Entscheidung über die Zukunft der Provinz liege bei den Menschen vor Ort.

Sollte es an den Wahlurnen zu einem Ja für den Abspaltungsprozess kommen, greifen strenge föderale Regelungen. Der sogenannte Clarity Act fordert eine eindeutige Fragestellung sowie klar definierte Mehrheiten, bevor die Bundesregierung in Verhandlungen eintreten würde. Eine ähnliche nationale Existenzfrage musste Kanada zuletzt im Jahr 1995 beantworten, als sich die Einwohner der französischsprachigen Provinz Quebec sehr knapp gegen eine Trennung von Kanada entschieden.

Kanada selbst kann sich eine Abspaltung Albertas nicht wirklich leisten. In solch einem Fall müssten die anderen Provinzen mehr Geld für die Subventionierung Quebecs aufwenden, welches sich eigentlich nur aufgrund der anhaltenden Zahlungen aus Ottawa noch nicht abgespalten hat. Eine Loslösung Albertas könnte auch die Unabhängigkeitsbewegungen in anderen eher konservativen Provinzen befeuern. Immerhin würde sich das politische Gewicht durch die Loslösung Albertas weiter zugunsten der Liberalen Partei von Premierminister Mark Carney verschieben. Das wäre das endgültige Ende Kanadas, so wie wir es kennen.

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