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Heute — 14. April 2026

Meinungsfreiheit JUNGE FREIHEIT für Patienten blockiert? Das sagt die Uniklinik Bonn

14. April 2026 um 03:15

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Im Uniklinikum Bonn sollen konservative Medien ausgeschlossen sein. Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser

Berichte über eingeschränkte Zugriffe auf konservative Nachrichtenportale im Uniklinikum Bonn sorgen für Aufsehen. Nun äußert sich die Klinik gegenüber der JF zu den Vorwürfen.

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Gestern — 13. April 2026

Österreich und Deutschland sind wirtschaftlich näher an Nordkorea als an der Schweiz

13. April 2026 um 14:30

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Freiheit schafft Wohlstand und Innovation. Da ist es etwas beunruhigend, wenn unsere Wirtschaftsfreiheit dem kommunistischen Nordkorea näherliegt als der freiheitlichen Schweiz. Der Hayek-Sozialismus-Index (HSI) misst, wie stark der Staat in das wirtschaftliche Handeln eingreift. Die Zahlen für unsere Wirtschaft sind erschreckend.

Der HSI (Hayek-Sozialismus-Index), entwickelt von Tino Gottsmann und Philipp Jaehnel und im März 2026 von Factum Research veröffentlicht, dreht den Heritage Foundation Economic Freedom Index um. Er skaliert von null Prozent, dem idealen Nachtwächterstaat, der nur Eigentum und Verträge schützt, bis hundert Prozent, dem totalen Planwirtschaftssystem Nordkoreas ohne jegliches Privateigentum. Die Grundlage sind sechs gewichtete Faktoren: Steuer- und Abgabenlast, Staatsquote samt versteckten Monopolen, Regulierungsdichte, Geldpolitik und Inflation, Presse- und Meinungsfreiheit sowie Eigentumsrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Die Autoren stützen sich auf aktuelle Daten von Destatis, Eurostat, der OECD, der Weltbank und der Heritage Foundation aus den Jahren 2024 bis 2026. Das Ergebnis ermöglicht einen Blick auf die Einschränkung freiwilliger wirtschaftlicher Entscheidungen, jener Freiheit, die nach der österreichischen Schule der Nationalökonomie von Menger, Mises und Hayek der Motor der Wirtschaft ist.

Deutschland erreicht im HSI aktuell 66 bis 69 Prozent. Das bedeutet, der Staat greift zu zwei Dritteln in die Wirtschaft ein. Die offizielle Staatsquote liegt bei rund 50 bis 51 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, rechnet man aber versteckte Staatsanteile wie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Rundfunkgebühren, Subventionen für Staatskonzerne oder EEG-Umlagen hinzu, klettert sie auf 57 bis 63 Prozent. Die Steuerbelastung für Durchschnittsverdiener liegt bei 47,9 Prozent, hier ist Deutschland wirklich Weltspitze hinter Belgien. Dazu kommen Schulden in Höhe von über 2,6 Billionen Euro, eine kumulierte reale Inflation von 28 bis 35 Prozent seit 2020 durch die Geldmengenexpansion der EZB und eine Regulierungswelle, die von der Energiewende bis ins Miet- und Arbeitsrecht reicht. Das Resultat sind Kapitalflucht, sinkende Investitionen und eine massiv gebremste Innovation. Kein Vergleich mehr mit der Ludwig-Erhard-Ära 1963, als die Staatsquote bei 28 bis 35 Prozent lag, die Steuerlast bei 23 bis 25 Prozent und das reale Wachstum bei acht Prozent pro Jahr. Heute ist von dieser guten Entwicklung wenig übrig. Stattdessen wächst die Abhängigkeit vom Staat, der mit immer mehr Interventionen wie CO₂-Steuern und Subventionen Schritt für Schritt die Freiheit aushöhlt.

Österreich steht da auch nicht viel besser da. Mit einer Staatsquote von 56,3 Prozent (Eurostat 2024) und einer ähnlich hohen Steuer- und Regulierungslast rangiert es mit 62 Prozent im HSI ebenfalls im oberen Drittel. Und somit ebenfalls deutlich näher am totalitären Nordkorea (rund 97 Prozent) als an der Schweiz (22 Prozent). Die Eidgenossen kommen dank niedriger Staatsquote von etwa 35 Prozent, knappen Regulierungen und starken Eigentumsrechten auf einen der besten Plätze weltweit. Ohne nennenswerte Rohstoffvorkommen erzielen sie eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen der Welt. Das Gleiche gilt für Singapur, das im HSI-Index mit 18 Prozent Spitzenreiter ist. Freie Märkte bei gleichzeitig funktionierendem Rechtsstaat, der Eigentum schützt, statt es zu „vergemeinschaften“.

Freiheit schafft Wohlstand – Deutschland und Österreich schaffen Freiheit ab

Der Kontrast könnte nicht deutlicher sein. Während Freiheit in der Schweiz und in Singapur Wohlstand schafft, führt der sich einschleichende Sozialismus in Deutschland und Österreich zu genau jener Stagnation, die Mises und Hayek prophezeit haben. Der Preismechanismus als zentrales Koordinationsinstrument wird durch politische Lenkung ersetzt. Aber das Wissen, das in Millionen Köpfen von Unternehmern und Verbrauchern verteilt ist, kann nicht durch zentrale Planung ersetzt werden. Ursula von der Leyens 5-Jahres-Pläne sind nicht das Kondensat der Weisheit der europäischen Bürger und Unternehmer, sondern wie in der UdSSR und Rotchina der Ausfluss einer ebenso übergriffigen wie unfähigen, machtgeilen und parasitären Bürokratie.

Die Folgen der staatlichen Planwirtschaft sind ebenso messbar wie katastrophal. Deutschland und Österreich verlieren immer mehr an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Unternehmen verlagern ihre Produktion ins Ausland, echte Fachkräfte wandern ab, jede Innovation stagniert unter der Last von Bürokratie und hohen Abgaben. Die Energiewende mit Preisbremsen, Subventionen und Zwangsabgaben ist ein klassisches Beispiel für jene „gut gemeinten“ Eingriffe, die Hayek in „Der Weg zur Knechtschaft“ als Vorboten der Knechtschaft beschrieb. Immer neue Schichten von Vorschriften legen sich wie Jahresringe um den Baum der Freiheit, bis er erstickt. Unser Wohlstand der Nachkriegsjahrzehnte zerbricht nicht wegen äußerer Schocks, sondern weil unsere Freiheit systematisch zurückgedrängt wird.

Österreich und Deutschland steigen ab, Argentinien auf

Dass es auch anders geht, zeigt Argentinien. Vor den Reformen von Javier Milei lag der HSI bei 82 Prozent mit Hyperinflation, Kapitalverkehrskontrollen und Subventionswirtschaft. Nach massiven Ausgabenkürzungen um 30 Prozent und radikaler Deregulierung sank er auf 62 Prozent, die Inflation halbierte sich und das Land verbesserte sich im Index am stärksten von 184 Ländern. Ein Beweis dafür, dass der Weg in die Knechtschaft umkehrbar ist. In Deutschland und Österreich hingegen zeigt der Index seit 1963 einen klaren Abwärtstrend, weg von der Freiheit, hin zu immer mehr Staat. Hier ein bisschen mehr Regulierung, da eine weitere Abgabe. Die Freiheit in Österreich und Deutschland stirbt zentimeterweise.

Aber Wohlstand kommt nicht vom Staat, sondern von der Freiheit der Bürger und Unternehmen. Von der Möglichkeit, zu investieren, zu erfinden, Risiken einzugehen und die Früchte der eigenen Arbeit zu behalten. Österreich und Deutschland haben die Wahl. Entweder unsere Politik dreht sich in Richtung mehr Markt und weniger Plan oder sie nähert sich weiter jenem System, das Nordkorea in Perfektion verkörpert, dem totalen Zugriff des Staates auf nicht nur das wirtschaftliche Leben seiner Bürger.

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Zensur-Hammer in Österreich: Wer den “Ruf der EU” schädigt, soll bald hinter Gitter!

12. April 2026 um 09:00

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Unter dem Deckmantel der “Spionageabwehr” plant die österreichische Regierung einen beispiellosen Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Künftig soll schon die bloße Gefährdung des “Ansehens” von Staat oder EU ausreichen, um Kritiker mit drakonischen Haftstrafen abzustrafen. Ein Frontalangriff auf jeden, der es wagt, die Herrschaften in Wien oder Brüssel zu kritisieren.

Wer in Österreich künftig allzu kritisch über die Europäische Union oder die heimische Regierung berichtet und damit deren “Ansehen” ankratzt, steht bald mit einem Bein im Gefängnis. Die “Ömpel”-Regierungskoalition (ÖVP, SPÖ und Neos) bastelt derzeit an einer massiven Verschärfung des Strafgesetzbuches. Verkauft wird den Bürgern das Ganze als notwendige Härte gegen feindliche Geheimdienste. Der Fall des mutmaßlichen Russland-Spions Egisto Ott dient als willkommener Vorwand, um die Daumenschrauben für alle anzuziehen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht von einem “hochaktuellen Problem”, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) jubelt über einen “klaren Kurswechsel”.

Doch ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt: Was hier als Kurswechsel gefeiert wird, ist in Wahrheit ein beängstigendes Zensur-Monster. Denn künftig soll nicht mehr nur klassische Agententätigkeit (also echter Geheimnisverrat) strafbar sein. Es soll in Zukunft bereits ausreichen, wenn eine Handlung auch nur geeignet ist, dem “Ansehen”, der Sicherheit oder den wirtschaftlichen Interessen der Republik oder von Einrichtungen der Europäischen Union (sowie UNO oder OPEC) zu schaden! Unabhängig davon, ob sich diese mit ihren Taten selbst in ihrem Ruf schaden.

Ein tatsächlicher Schaden muss dabei nicht einmal mehr eintreten. Die bloße Möglichkeit eines theoretischen Schadens für den Ruf der feinen EU-Eliten reicht für Ermittlungen. Im Raum stehen Strafen von sechs Monaten bis zu krachenden fünf Jahren Haft. Journalisten, Whistleblower und Bürgerrechtler schlagen völlig zu Recht Alarm. Denn was bitteschön ist die “Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens”? Das ist ein klassischer Gummiparagraf, der beliebig ausgelegt werden kann.

Man stelle sich vor: Investigative Reporter decken einen gewaltigen Korruptionssumpf in der Regierung auf oder veröffentlichen einen vernichtenden Bericht über das Versagen der Brüsseler Eurokraten. Der Artikel schlägt international Wellen. Die Mächtigen in Wien oder Brüssel stehen schlecht da – ihr “Ansehen” ist geschädigt. Und schon ist der Weg für juristische Ermittlungen wegen Schädigung staatlicher Interessen frei. Selbst eine legitime Regierungskritik wird am Ende durch die Hintertür kriminalisiert. Journalisten werden dadurch zu Staatsfeinden erklärt.

Sogar normale Bürger könnten ins Visier geraten: Denn auch die sogenannte “Agentenrekrutierung” soll bestraft werden. Im Extremfall, warnen Juristen, könnten darunter schon einfache Kontakte über soziale Medien fallen, sofern paranoide Behörden einen ausländischen Einfluss auch nur vermuten. Hier geht es darum, die Eliten und ihre Institutionen per Gesetz vor Aufklärung und Kritik abzuschirmen. Es soll ja niemand auf die Idee kommen, die Arbeit der Bundesregierung oder der Europäischen Union genauer unter die Lupe zu nehmen – man könnte ja vielleicht etwas finden.

Mehr noch zeigen ÖVP, SPÖ und Neos damit eiskalt autokratische Tendenzen – während sie gleichzeitig stets mit dem Finger auf die FPÖ zeigen, die sich jedoch im Gegensatz zu den Regierungsparteien stets gegen weitere Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit und gegen die zunehmende Übermacht der Brüsseler Eurokraten eingesetzt hat. Offensichtlich versucht die Bundesregierung mit allen Mitteln eine absolute Mehrheit für die Freiheitlichen und einen Bundeskanzler Herbert Kickl zu ermöglichen.

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Zerfallsprodukte: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ in Zeiten forcierter Kriegstüchtigkeit

11. April 2026 um 13:00

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„Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt“, heißt es in einem Gastbeitrag, den die NachDenkSeiten an dieser Stelle veröffentlichen. Das Schlaglicht richtet sich auf die an Ostern bekannt gewordene Regelung im Wehrdienstgesetz, nach der sich Männer im Alter zwischen 17 bis 45 vor einer längeren Abwesenheit aus dem Land eine Genehmigung erteilen lassen müssen. „Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen (…) kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise ‚aufgeklärten‘ Gesellschaft“, schreibt Christiane Voges.

„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das … sofort, unverzüglich.“ Manche Antworten bleiben aktuell. Das Original stammt von SED-Politbüromitglied Günter Schabowski, gesagt um 18.53 Uhr am 9. November 1989. Und zwar auf journalistische Nachfrage, wann genau denn die neue DDR-Reiseregelung nun in Kraft trete. Es wurde der Abend von Grenzöffnung und Mauerfall.

Ganz ähnlich wie „sofort, unverzüglich“ hätte auch aktuell die Antwort lauten müssen, und zwar in einer öffentlich gerade äußerst relevanten Angelegenheit.

Wenn denn Regierungssprecher Stefan Kornelius (zuvor Ressortleiter Politik der Süddeutschen Zeitung) oder der Sprecher des Verteidigungsministeriums Michael Stempfle (zuvor Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio) zu Jahresbeginn journalistisch gefragt worden wären, wann eigentlich jene neue gesetzliche Regelung in Kraft trete, der zufolge deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr „einzuholen haben“, wenn sie „länger als drei Monate“ diesen Staat verlassen wollen.

Das Ganze ist eine bereits jetzt – und erst recht absehbar, im sogenannten „Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall“ – gravierende Beschränkung bisher grundlegender bürgerlicher Freiheiten, hier der Reise- und Aufenthaltsfreiheit.

Gravierend aber auch, dass über diese tiefgreifende Verschärfung erst mehr als ein Vierteljahr später größere Medien zu berichten begannen, seit die Frankfurter Rundschau Anfang April diese neue Lage erstmals überhaupt mit einiger Reichweite thematisiert hatte. Die allermeisten Menschen hierzulande dürften diese deutliche Regel-Zuspitzung bis dato gar nicht „auf dem Radar“ (gehabt) haben.

Wenn Niklas Luhmann 1995 in „Die Realität der Massenmedien“ recht hatte, dann wissen wir praktisch alles, was wir über die Gesellschaft und über die Welt, in der wir leben, wissen, vor allem „durch die Massenmedien“. Warum aber berichten Leitmedien hierzulande über derart einschneidende Neuigkeiten nicht sehr viel früher, zum Beispiel im Prozess der Gesetzgebung oder aber spätestens mit dem Inkrafttreten solcher Regelung? Zumal das Gesetz auch im Bundestag nicht unumstritten war (Abstimmung am 5. Dezember 2025 mit 323 zu 272 Stimmen) und es in der Gesellschaft wahrscheinlich kaum stärker akzeptiert ist.

Liegt es an immer weiter gekürzten redaktionellen Ressourcen, liegt es an zu viel politisch angesagter Gesinnung und zu wenig journalistisch-professioneller Haltung? Der neuralgische Passus im Gesetz steht ja nicht in irgendeiner Fußnote weit hinten auf zum Beispiel Seite 189, sondern unübersehbar vornedran schon mitten auf Seite 4 von 23, als § 3 Absatz 2.

Wenn Jürgen Habermas 1962 über „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ räsonierte und dabei kritisierte, dass eine (von ihm idealisierte) diskursive bürgerliche Öffentlichkeit des 18./19. Jahrhunderts zu einer „refeudalisierten“ Massenmedien-Öffentlichkeit im 20. Jahrhundert geworden sei, also vom normativen Raum rationaler Debatten zum Schaufenster für PR, Werbung etc., was demokratische Teilhabe schwäche, lässt sich heute festhalten: Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt. Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen – die nicht nur die von der neuen Musterung betroffenen Geburtsjahrgänge ab 2008 erfassen, sondern auch alle Männer sogar schon ab Jahrgang 2009 bis hinunter zur Geburt ab Anfang der 1980er-Jahre – kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise „aufgeklärten“ Gesellschaft.

(Massen)-Medien bestimmen die öffentliche Tagesordnung. Was in diesem Agenda-Setting weder thematisiert noch ernsthaft kontrovers diskutiert wird, findet nicht bloß in der Medienrealität nicht statt, sondern auch darüber hinaus in der gesamten Gesellschaft kaum bis gar nicht.

Selbst Der Spiegel, dessen Leserschaft an der Stelle bis vor Kurzem auch nicht „mehr wissen“ konnte, hält sich ungewollt selbstkritisch den Spiegel vor: Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sei „am 1. Januar relativ unbemerkt in Kraft getreten und wurde öffentlich kaum diskutiert“. Finde den Fehler. Und damit ist nicht nur gemeint, dass dies lediglich „mehrere Millionen Männer“ beträfe, sondern tatsächlich viele Millionen Männer.

„Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 (Jahren)“, schreibt Der Spiegel, und auch das verharmlost den verschärften staatlichen Zugriff, insofern im Gesetz nämlich steht: „Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ Dann beträfe also das Ganze nochmal viele Millionen Männer mehr.

Und der Spannungsfall in Deutschland ist gar nicht so weit weg: Er kann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vom Bundestag ausgerufen werden, basierend auf Artikel 80a des Grundgesetzes. Alternativ kann sogar ein internationales Organ wie die NATO im Rahmen dieses Bündnisvertrages den Spannungsfall ausrufen, wenn auch hierfür die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich ist. Aber da sollte sich niemand hierzulande angesichts von Leuten wie Trump, Rutte oder Merz in Ruhe wiegen.

Ironie der Geschichte (und natürlich keine „Gleichsetzung“, weil die DDR völlig anders organisiert war, als es die BRD war und ist): Beim „sofort, unverzüglich“ von Schabowski 1989 ging es um grundlegende Erweiterungen der Reisefreiheit.

And now for something completely different [Anm. d. Red.: Und jetzt zu etwas ganz anderem]: Ist es vielleicht wichtiger denn je, dass journalistisch Medienschaffende kritisch recherchieren, Wichtiges auf die Tagesordnung bringen und dabei den Mächtigen auch unangenehme Fragen stellen? Fragen und Nachfragen wie einst im November 1989. In Krisenzeiten wie jenen und diesen. Dafür sollte es höchste Zeit sein. Sofort, unverzüglich.

Titelbild: Seita / Shutterstock

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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

11. April 2026 um 11:14

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Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit

10. April 2026 um 11:07

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veröffentlicht am 10.04.2026 von Team Redaktion Mit der Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit setzen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Recht und Medien ein starkes Zeichen: Sie wollen die Meinungsfreiheit als unverzichtbaren Grundpfeiler unserer Demokratie bewahren und nachhaltig stärken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, diese Erklärung mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und damit ein klares Bekenntnis zur […]

Der Beitrag Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit erschien zuerst auf MWGFD.

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Meinungsfreiheit Österreich will Gefährdung des „Ansehens der EU“ unter Strafe stellen

10. April 2026 um 10:46

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Will mit dem neuen Gesetz gegen Spionage vorgehen: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Foto: picture alliance / HARALD SCHNEIDER / APA /

Österreichs Regierung verschärft das Spionagerecht. Künftig reicht bereits die mögliche Schädigung des „Ansehens“ von Staat oder der EU für Ermittlungen.

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Widerstand gegen “gelenkte Postdemokratie”: Bündnis setzt Zeichen für Meinungsfreiheit

10. April 2026 um 08:00

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Die Demokratie droht, in eine gelenkte Postdemokratie zu verfallen, in der der Elitenkonsens anstelle der Mehrheit entscheidet: Mit dieser deutlichen Warnung bewirbt Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau aktuell die Berliner Erklärung des “Bündnis Redefreiheit”, mit deren Unterzeichnung jeder ein klares Signal für Meinungsfreiheit und eine pluralistische Demokratie setzen kann.

In der Berliner Erklärung werden zwei Ebenen verortet, auf der die Grundpfeiler der Demokratie erschüttert werden: jene der Diskurspraxis einerseits, auf der u.a. Cancel Culture, Diskurseinengung durch Ausgrenzung und Verunglimpfung, ÖRR-Propaganda und die Ideologisierung und Vereinnahmung der Wissenschaft durch die Politik wirken. Und die rechtlich-institutionelle Ebene andererseits, wo Prozesse wegen Majestätsbeleidigung, Verfolgung wegen angeblicher Volksverhetzung, Denunziation durch Meldestellen, Erziehungsmaßnahmen durch die Polizei im Rahmen von Aktionstagen gegen “Hass im Netz”, die Finanzierung fragwürdiger linker NGOs und staatliche Einwirkungen in den Meinungsstreit im Rahmen des DSA angeführt werden.

Von diesen Entwicklungen gehen laut den Verfassern der Erklärung “grundstürzende” Gefahren aus: In einer freiheitlich-pluralen Ordnung müsse die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen, doch durch das Eingreifen staatlicher Akteure in den diskursiven Raum werde die demokratische Legitimationskette brüchig.  

Das Bündnis Redefreiheit formuliert daher die folgenden Forderungen, denen man sich mit seiner Unterschrift anschließen kann:

  • Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
  • Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
  • In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
  • Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
  • Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werdendie nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
  • Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
  • Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
  • Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
  • Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
  • Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
  • Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis. 
  • Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
  • Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
  • Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Quelle: Berliner Erklärung

Das freie Wort müsse geschützt werden, der Staat müsse sich auf der Sphäre der Meinungsbildung zurückziehen, so der Grundtenor. Unter den Initiatoren der Erklärung finden sich zahlreiche bekannte Namen wie der Publizist Prof. Dr. Norbert Bolz, Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot, Juristen wie Prof. Dr. Rald Höcker, Dr. Carsten Brennecke und Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau oder auch der Moderator und Satiriker Achim Winter. Ähnlich breit gefächert ist die lange Liste der Erstunterzeichner, die von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi über Lisa Fitz, Dr. Norbert Häring, Prof. Dr. Stefan Homburg bis hin zu Dr. Thilo Sarrazin ebenfalls Persönlichkeiten aus allen Disziplinen und Bereichen aufweist.

Dr. Ulrich Vosgerau rief mit einem Video zur Unterzeichnung der Erklärung auf:

Lesen können Sie die gesamte Berliner Erklärung hier. Das Unterzeichnen ist über diesen Link möglich.

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Konservative Portale gesperrt Patienten dürfen nicht JF lesen: Uniklinik Bonn verspricht vollständige Aufklärung

10. April 2026 um 03:00

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Im Uniklinikum Bonn werden konservative Medien wie die JF zensiert. Warum? Das will die Klinik selbst nun herausfinden. Foto: picture alliance / dpa | Caroline Seidel

Die Uniklinik Bonn blockiert in ihrem hausinternen WLAN den Zugriff auf die JUNGE FREIHEIT und andere konservative Portale. Die JF hat nachgefragt, was es mit der Sperre auf sich hat.

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Streit um Schwarzfahren: Warum der Vorstoß wohl scheitern könnte

09. April 2026 um 18:16

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Wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit ihrer Idee der Entkriminalisierung von Bus- oder Bahnfahrten ohne Ticket durchkommen? Ein Sprecher des Fahrgastverbands Pro Bahn bezweifelt dies aufgrund des Widerstands aus der Union. Das Thema wird bereits seit Jahren kontrovers diskutiert.
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Meinungsfreiheit Uniklinik Bonn blockiert Patienten den Zugriff auf konservative Portale

09. April 2026 um 09:47

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Im Uniklinikum Bonn sollen konservative Medien ausgeschlossen sein. Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser

Patienten am Universitätsklinikum Bonn können mehrere Nachrichtenportale nicht aufrufen. Neben der JUNGEN FREIHEIT sind auch Apollo News und Nius betroffen. Die Klinik prüft den Vorgang.

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Zwischen Freiheit und Kontrolle: Wer bestimmt die Regeln der digitalen Welt?

08. April 2026 um 07:00

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Es sind keine öffentlichen Bühnen, keine großen Hallen, keine offenen Debatten, in denen derzeit über die Zukunft von Staat, Technologie und Freiheit gesprochen wird. Es sind geschlossene Räume, exklusive Zirkel, Einladungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt. Von Günther Burbach.

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Einer der zentralen Akteure in diesem Umfeld ist Peter Thiel, Investor, Mitgründer von PayPal und prägende Figur eines Teils des Silicon Valley, der längst nicht mehr nur Technologien baut, sondern politische und gesellschaftliche Leitbilder formuliert. Dass Thiel aktuell durch Europa reist und in privaten Veranstaltungen über Begriffe wie „Antichrist“, Weltordnung und Machtstrukturen spricht, mag auf den ersten Blick wie eine Randnotiz wirken. Tatsächlich verweist es auf eine Entwicklung, die sich seit Jahren aufbaut und die zunehmend an Einfluss gewinnt.

Thiel steht für eine Strömung, die sich selbst als Verteidiger von Freiheit versteht, aber unter Freiheit etwas anderes versteht als das, was in demokratischen Gesellschaften traditionell darunter gefasst wird. In seinen öffentlichen Äußerungen der vergangenen Jahre hat er immer wieder Zweifel daran geäußert, ob Demokratie und individuelle Freiheit tatsächlich miteinander vereinbar seien. Gleichzeitig formuliert er ein klares Ziel: Fortschritt, Innovation und Macht sollen nicht durch staatliche Regulierung gebremst werden. Wettbewerb gilt in dieser Denkschule nicht als Ideal, sondern als Zustand, den es zu überwinden gilt, zugunsten von Monopolen, die technologische Entwicklung effizienter vorantreiben könnten.

Eine neue Form von Macht

Diese Haltung bleibt nicht abstrakt. Sie materialisiert sich in konkreten Strukturen, etwa im Umfeld von Palantir Technologies, einem Unternehmen, das Software für Sicherheitsbehörden, Militär und große Organisationen entwickelt. Die Systeme, die dort entstehen, dienen dazu, Daten zu verknüpfen, Muster zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten. Offiziell geht es um Effizienz, Gefahrenabwehr und bessere Informationsgrundlagen. Kritiker hingegen verweisen darauf, dass genau hier eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt.

Der Widerspruch ist offensichtlich, aber er wird selten klar benannt. Auf der einen Seite steht die Kritik an staatlicher Überwachung, an Regulierung, an Eingriffen in individuelle Freiheit. Auf der anderen Seite entstehen gleichzeitig Technologien, die genau diese Überwachung auf eine neue Ebene heben, nicht durch den Staat allein, sondern durch private Akteure, die eng mit staatlichen Stellen kooperieren. Freiheit wird hier nicht als Abwesenheit von Kontrolle gedacht, sondern als Verschiebung der Kontrolle: weg von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu privatwirtschaftlichen Strukturen.

Diese Verschiebung hat Folgen, die im Alltag oft unsichtbar bleiben. Entscheidungen werden vorbereitet, bevor sie überhaupt als Entscheidungen erkennbar sind. Daten werden analysiert, Profile erstellt, Wahrscheinlichkeiten berechnet. Der einzelne Mensch tritt in diesen Systemen nicht mehr als Bürger auf, sondern als Datensatz, als Risikofaktor, als Muster. Was dabei verloren geht, ist nicht nur Transparenz, sondern auch die Möglichkeit, sich gegen Fehlbewertungen zu wehren. Wer einmal in einem System falsch eingeordnet ist, muss häufig selbst beweisen, dass das System irrt, eine Umkehr der Logik, die in einem Rechtsstaat eigentlich nicht vorgesehen ist.

Gleichzeitig wird die öffentliche Debatte über diese Entwicklungen oft verkürzt geführt. Technologische Innovation erscheint als naturgegebener Fortschritt, als etwas, das sich ohnehin nicht aufhalten lässt. Kritik wird schnell als Fortschrittsfeindlichkeit interpretiert. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Technologie genutzt werden soll, sondern darum, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird und wer darüber entscheidet. Genau hier liegt der Kern des Problems: Die Entscheidungszentren verschieben sich, ohne dass diese Verschiebung politisch oder gesellschaftlich ausreichend reflektiert wird.

Privatisiertes Gegenmodell zur „drohenden Weltregierung“

Die aktuelle Vortragsreihe von Thiel ist in diesem Zusammenhang weniger wegen einzelner Aussagen relevant als wegen des Umfelds, in dem sie stattfindet. Es geht um Netzwerke, um Denkzirkel, um die Formulierung von Weltbildern, die später in Technologien, Geschäftsmodelle und politische Strategien übersetzt werden. Wenn dort von einer drohenden Weltregierung gesprochen wird, die durch Regulierung und globale Kooperation entsteht, dann ist das nicht nur eine ideologische Position. Es ist zugleich eine Legitimationsgrundlage für ein Gegenmodell: eine Ordnung, in der Macht nicht zentral politisch organisiert ist, sondern verteilt über private Akteure, die sich selbst als innovativer, schneller und letztlich auch als „freier“ verstehen.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob diese Sichtweise richtig oder falsch ist. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen sie hat. Wenn staatliche Strukturen geschwächt werden, ohne dass gleichzeitig transparente und kontrollierbare Alternativen entstehen, entsteht kein Raum größerer Freiheit, sondern ein Raum, in dem Macht schwerer greifbar wird. Sie verschwindet nicht, sie verändert nur ihre Form.

Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Spannungsfeld, das derzeit immer deutlicher sichtbar wird. Denn während auf der einen Seite Akteure wie Thiel den Staat als Bedrohung für Freiheit darstellen, entstehen auf der anderen Seite politische Bestrebungen, Kontrolle im Namen von Sicherheit und Schutz auszuweiten. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich eine Entwicklung, die nicht in einfachen Kategorien zu fassen ist. Es geht nicht mehr um die klassische Gegenüberstellung von Staat und Markt, sondern um eine neue Konstellation, in der beide Seiten ihre Machtinstrumente ausbauen, oft mit ähnlichen technologischen Mitteln, aber unterschiedlichen Begründungen.

Wo bleibt der Bürger?

Was dabei zunehmend in den Hintergrund tritt, ist die Perspektive des Einzelnen. Der Bürger, der eigentlich im Zentrum demokratischer Systeme stehen sollte, wird in dieser Konstellation zum Objekt konkurrierender Machtansprüche. Seine Daten werden genutzt, sein Verhalten analysiert, seine Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, bleiben begrenzt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist so einfach wie grundlegend: Wenn Freiheit immer wieder als Argument verwendet wird, um neue Formen der Kontrolle zu rechtfertigen, auf welcher Seite steht sie dann tatsächlich noch?

Während Figuren wie Peter Thiel den Staat als potenzielle Bedrohung individueller Freiheit darstellen und technologische Entwicklung möglichst frei von Regulierung sehen wollen, verfolgt die andere Seite einen scheinbar entgegengesetzten Ansatz, mit einem Ergebnis, das bei näherer Betrachtung in eine ähnliche Richtung weist. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren daran, digitale Räume stärker zu regulieren, Plattformen in die Pflicht zu nehmen und Mechanismen zu etablieren, die Inhalte kontrollierbar machen sollen. Offiziell geschieht dies im Namen des Schutzes: vor Desinformation, vor Hassrede, vor organisierter Kriminalität, vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Diese Ziele sind für sich genommen kaum angreifbar. Kaum jemand wird bestreiten, dass es notwendig ist, gegen reale Gefahren im digitalen Raum vorzugehen. Doch die Art und Weise, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden sollen, führt zu einer grundlegenden Verschiebung. Wenn Kommunikationsinhalte automatisiert analysiert, gefiltert oder im Zweifel entfernt werden, entsteht eine Infrastruktur, die weit über den ursprünglichen Zweck hinaus wirken kann. Systeme, die einmal geschaffen wurden, lassen sich nicht ohne Weiteres auf einzelne Anwendungsfälle begrenzen. Sie schaffen Möglichkeiten und diese Möglichkeiten erzeugen neue Begehrlichkeiten.

In der politischen Debatte wird dieser Punkt häufig verkürzt dargestellt. Es gehe, so heißt es, um gezielte Maßnahmen, um klar definierte Inhalte, um konkrete Gefahren. In der praktischen Umsetzung jedoch zeigt sich, dass technische Systeme selten so präzise arbeiten, wie es politisch formuliert wird. Sie operieren mit Wahrscheinlichkeiten, mit Mustern, mit statistischen Annahmen. Fehler sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil des Systems. Inhalte werden fälschlich erkannt, Kontexte missverstanden, Entscheidungen getroffen, die sich im Nachhinein als problematisch erweisen. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen reagieren, Einspruch einlegen, sich erklären, oft gegenüber automatisierten Prozessen, die keine wirkliche Instanz der Auseinandersetzung bieten.

Technik strukturiert Entscheidungen vor

Hier entsteht eine Parallele zu genau jenen Entwicklungen, die auf der anderen Seite kritisiert werden. Auch dort geht es um Systeme, die Entscheidungen vorbereiten, um Datenanalysen, um Mustererkennung. Auch dort verschiebt sich die Logik: Nicht mehr der Mensch trifft eine Entscheidung und nutzt Technik als Werkzeug, sondern die Technik strukturiert die Entscheidung vor. Der Unterschied liegt weniger in der Technologie als in der Begründung. Während im Umfeld von Palantir Technologies Effizienz, Sicherheit und geopolitische Stärke im Vordergrund stehen, argumentiert die europäische Politik mit Schutz, Verantwortung und gesellschaftlicher Stabilität.

Für den Einzelnen ist dieser Unterschied jedoch oft schwer greifbar. In beiden Fällen wächst eine Infrastruktur, die Verhalten beobachtbar macht, die Abweichungen identifiziert und die darauf reagieren kann. Ob diese Reaktion von einem staatlichen System oder von einem privatwirtschaftlichen Akteur ausgeht, spielt im Alltag häufig eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sie stattfindet und dass sie sich der direkten Einflussnahme entzieht.

Diese Entwicklung gewinnt zusätzlich an Brisanz durch die globale Dimension. Digitale Plattformen und Technologien machen nicht an nationalen Grenzen halt. Selbst wenn in Europa vergleichsweise strenge Datenschutzregelungen existieren, stehen sie in einem Spannungsverhältnis zu Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Rechtsräumen haben. Politische Entscheidungen, die in Washington getroffen werden, wirtschaftliche Strategien, die im Silicon Valley entwickelt werden, wirken unmittelbar in europäische Gesellschaften hinein. Wenn in den USA unter Donald Trump eine Politik verfolgt wird, die Regulierung zurückfährt und wirtschaftliche Dynamik in den Vordergrund stellt, entsteht ein Umfeld, in dem Akteure wie Thiel ihre Modelle leichter entfalten können. Die Konsequenzen dieser Entwicklungen bleiben jedoch nicht auf die USA beschränkt.

Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen

Damit wird ein grundlegendes Problem sichtbar: Die klassischen Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen. Nationale Parlamente können Gesetze beschließen, europäische Institutionen können Richtlinien formulieren, doch die tatsächliche Umsetzung findet in einem global vernetzten System statt, das sich nur bedingt kontrollieren lässt. Gleichzeitig wächst die Komplexität der Technologien so stark, dass selbst politische Entscheidungsträger oft auf externe Expertise angewiesen sind. Wer aber die Systeme entwickelt, bestimmt auch, wie sie funktionieren. Kontrolle wird damit zu einer Frage des Zugangs zu Wissen und dieser Zugang ist ungleich verteilt.

In dieser Konstellation entsteht ein Raum, in dem sich zwei Entwicklungen überlagern. Auf der einen Seite steht der Versuch, durch Regulierung Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Auf der anderen Seite stehen Akteure, die genau diese Regulierung als Gefahr betrachten und alternative Strukturen aufbauen, die sich staatlicher Kontrolle entziehen sollen. Beide Seiten reagieren auf reale Herausforderungen, beide Seiten entwickeln ihre eigenen Instrumente und beide Seiten tragen dazu bei, dass die Gesamtdichte an Kontrolle zunimmt.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, welche Seite „recht“ hat. Der entscheidende Punkt ist, dass sich der Handlungsspielraum des Einzelnen in diesem Spannungsfeld zunehmend verengt. Möglichkeiten der Mitbestimmung bleiben formal bestehen, verlieren aber an Wirkung, wenn zentrale Entscheidungen in technischen Systemen, in transnationalen Netzwerken oder in nicht öffentlichen Foren vorbereitet werden. Der Bürger kann wählen, kann sich äußern, kann protestieren, doch die Strukturen, die seinen Alltag prägen, entstehen oft an anderer Stelle.

Staatliche Kontrolle versus privatwirtschaftliche Macht

Genau hier liegt die Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft. Es reicht nicht, zwischen staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Macht zu wählen, wenn beide Modelle ähnliche Effekte erzeugen. Es geht vielmehr darum, die Mechanismen sichtbar zu machen, die hinter diesen Entwicklungen stehen, und Wege zu finden, sie wieder an nachvollziehbare, überprüfbare und letztlich auch beeinflussbare Prozesse zu binden. Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Möglichkeit zur Korrektur sind keine technischen Details, sondern zentrale Voraussetzungen für das Funktionieren von Freiheit.

Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unbequem, aber notwendig: Welche Form von Freiheit wollen wir eigentlich verteidigen? Eine Freiheit, die sich gegen den Staat richtet, aber private Machtkonzentration ausblendet? Oder eine Freiheit, die durch Regulierung geschützt werden soll, dabei aber neue Kontrollstrukturen schafft, die selbst problematisch werden können? Solange diese Fragen nicht offen gestellt und ernsthaft diskutiert werden, bleibt die Debatte unvollständig.

Am Ende steht kein einfacher Ausweg. Weder die vollständige Entstaatlichung noch die umfassende Regulierung bieten eine Lösung, wenn sie jeweils neue Formen von Intransparenz und Kontrolle hervorbringen. Was notwendig wäre, ist ein dritter Weg, der bisher kaum sichtbar ist: eine bewusste Gestaltung technologischer Systeme im Sinne demokratischer Prinzipien, die nicht nur formal existieren, sondern praktisch wirksam werden.

Solange dieser Weg nicht beschritten wird, bleibt die Entwicklung offen und die Entscheidung darüber, wer die Regeln der digitalen Welt bestimmt, wird weiterhin an Orten getroffen, die für die meisten Menschen unsichtbar bleiben.

Titelbild: Andrey_Popov / Shutterstock


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Schluss mit Heuchelei in High Heels: Trump beendet Luxusleben für 4.000 Mullah-Günstlinge

08. April 2026 um 09:00

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Tausende Günstlinge des Mullah-Regimes leben in den Vereinigten Staaten, Kanada und Europa. Dort genießen sie Freiheiten, welche die islamistische Führung in Teheran den Bürgern zu Hause verwehrt. Doch damit dürfte nun Schluss ein.

Sie kennen das alte Sprichwort: Wasser predigen und Wein saufen. Nirgendwo zeigt sich diese widerwärtige Doppelmoral deutlicher als bei den Eliten des iranischen Mullah-Regimes. Zu Hause im Iran lassen sie die eigenen Bürger am Baukran aufknüpfen und zwingen Frauen unter den schwarzen Schleier. Doch der eigene Nachwuchs, der sonnt sich derweil im dekadenten Westen, schlürft Cocktails in Los Angeles, Miami und Las Vegas, und genießt jene Freiheiten, für deren Einforderung im heimischen Teheran nicht selten ein Todesurteil erfolgt.

Doch damit ist nun Schluss. Die Trump-Administration greift mit eiserner Faust durch. Wie Katie Miller, Ehefrau des stellvertretenden Stabschefs im Weißen Haus, Stephen Miller, auf Fox News durchsickern ließ, planen Präsident Trump und Außenminister Marco Rubio ein beispielloses Großreinemachen: Die Visa von fast 4.000 iranischen “Eliten” und Profiteuren, die sich in den Vereinigten Staaten ein feines Leben machen, sollen annulliert werden.

Um den abgrundtiefen Zynismus dieser persischen “Elite” zu begreifen, muss man sich nur eine Zahl und einen Namen ins Gedächtnis rufen: 22 Jahre und Mahsa Amini. Die junge, lebensfrohe Kurdin wurde im September 2022 von der iranischen Sittenpolizei auf offener Straße zusammengeprügelt und inhaftiert, wo sie kurz darauf starb. Ihr schreckliches “Verbrechen”? Ein paar Haarsträhnen schauten unter ihrem Hijab hervor. Während junge Frauen wie Mahsa in den Folterkellern des Regimes misshandelt und vergewaltigt werden, bevor sie elendig verrecken, weil sie ein wenig Wind in ihren Haaren spüren wollen, jetten die Töchter, Nichten und Enkelinnen der iranischen Schlächter in die freie Welt.

Das prominenteste Beispiel dieser Tage sind die 47-jährige Hamideh Soleimani Afshar und ihre 25-jährige Tochter, Sarina Sadat Hosseiny. Die beiden sind nicht irgendwer, sondern Nichte und Großnichte des 2020 durch eine US-Drohne neutralisierten Quds-Terror-Generals Qassem Soleimani. Während Onkel Qassem amerikanische Soldaten ins Visier nahm und Terrorismus in den ganzen Nahen Osten exportierte, machten es sich die beiden Damen im kalifornischen Los Angeles gemütlich.

Dort genossen sie ein Leben in vollen Zügen: westliche Kleider, kein Kopftuch, Alkohol und westlicher Lifestyle pur. Gleichzeitig nutzten sie die amerikanische Meinungsfreiheit, um ausgerechnet für die Islamische Republik Propaganda zu machen und iranische Angriffe auf US-Soldaten zu bejubeln. Doch inzwischen hat die amerikanische Einwanderungsbehörde ICE die beiden aus dem Verkehr gezogen. Wie es überhaupt so weit kommen konnte, ist klar: Die offenen Grenzen des Biden-Harris-Regimes ermöglichten es. Daten von NewsNation belegen eindrucksvoll, dass unter deren Führung fast 11.000 iranische Staatsbürger praktisch unkontrolliert ins Land strömen konnten.

Doch in Europa scheint man damit keine Probleme zu haben. Katie Miller brachte es auf den Punkt: In Großbritannien (unter dem linken Premierminister Keir Starmer) und anderen westeuropäischen Ländern hocken Verwandte von Ayatollah Khomeini bis Hassan Rouhani in den nobelsten Vierteln. Europa bietet weiterhin den großzügigen Vollkasko-Schutz für die Nachkommen jener Despoten, die den Westen am liebsten brennen sehen würden.

Zumindest in den USA weht jetzt ein anderer Wind. Außenminister Marco Rubio machte unmissverständlich klar: “Die Trump-Administration wird nicht zulassen, dass unser Land zur Heimat für Ausländer wird, die antiamerikanische Terrorregime unterstützen.” Wann werden auch die Europäer die entsprechenden Konsequenzen ziehen?

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Stefanie Hubig Justizministerin will Schwarzfahrer entkriminalisieren

07. April 2026 um 04:59

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Will Schwarzfahrer in Zukunft nicht mehr strafrechtlich verfolge: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Foto: IMAGO / Jürgen Heinrich

Justizministerin Hubig (SPD) will Schwarzfahrer nicht mehr ins Gefängnis schicken. Solche Ersatzfreiheitsstrafen würden erhebliche Ressourcen binden und jährlich 200 Millionen Euro kosten.

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„Technofeudalismus” – das Weltbild: Freiheit, Mensch und Macht (Serie, Teil 1)

06. April 2026 um 11:00

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Diese Serie untersucht angesichts des wachsenden Einflusses der privaten IT-Branche das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Macht, technologischer Infrastruktur und demokratischer Ordnung. Zentral ist dabei die Frage, ob sich gegenwärtig eine Form von Herrschaft herausbildet, in der wichtige gesellschaftliche Funktionen zunehmend privat kontrolliert werden – von Kommunikation über Sicherheit bis zu Marktorganisation. Die Serie schlägt einen Bogen vom Weltbild zentraler IT-Akteure wie Peter Thiel oder Balaji Srinivasan über ökonomische Strategien, technologische Instrumente und politische Einflussnahme bis zu Zukunftsentwürfen und einer systematischen Einordnung dieser Entwicklungen. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einleitung: Was bedeutet Freiheit im digitalen Kapitalismus?

Lange schien die Antwort festzustehen. Freiheit entstand aus einer Verbindung von Rechtsstaat, Demokratie und Markt. Eigentum sollte geschützt, Macht begrenzt, soziale Konflikte politisch vermittelt werden. Diese Ordnung war nie widerspruchsfrei, setzte aber voraus, dass Markt und Demokratie sich grundsätzlich verbinden lassen.

Dieser Zusammenhang wird heute in Teilen der Tech- und Investorenwelt offen bestritten. Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und einer der einflussreichsten Tech-Investoren im Silicon Valley, formulierte das 2009 in seinem Aufsatz „The Education of a Libertarian“[1], der viele Debatten geprägt hat:

„Ich glaube nicht mehr, dass Freiheit und Demokratie vereinbar sind.“

Der Satz trennt Freiheit und Volkssouveränität. Seine radikal libertäre Position, in der Demokratie als potenzielle Einschränkung wirtschaftlicher Freiheit erscheint, wird von immer mehr Menschen als Bedrohung wahrgenommen.

Entscheidend sind die Grundannahmen: Welches Menschenbild steht dahinter? Was bedeutet Freiheit, wenn politische Gleichheit zum Störfaktor wird? Und warum erscheint wirtschaftliche Größe für manche Menschen nicht als Gefahr, sondern als Lösung?

Der Mensch: nicht gleich, nicht planbar – und oft doch nur Menschenmaterial für die „Besten“

Im klassischen Liberalismus beginnt die Argumentation mit Skepsis. Friedrich August von Hayek, der zentrale Theoretiker des Neoliberalismus im 20. Jahrhundert, misstraut der Idee, eine Gesellschaft lasse sich vernünftig von oben ordnen. Sein Grund ist die Einsicht in menschliche Begrenzung: Wissen ist verteilt, niemand überblickt das Ganze. Diese Einsicht richtet sich gegen Planung, führt aber zu einer marktkonformen Antwort. Ordnung soll aus vielen Einzelentscheidungen entstehen, nicht aus politischem Gestaltungswillen.

Hayeks Menschenbild ist keineswegs egalitär. Er schreibt ausdrücklich, die Menschen seien sehr unterschiedlich und gerade deshalb führe Gleichbehandlung zu ungleichen Ergebnissen. „Gleichheit vor dem Gesetz und materielle Gleichheit sind daher nicht nur verschieden, sondern stehen im Widerspruch zueinander […]“[2], heißt es bei ihm.

Das ist ein Kern seines Freiheitsbegriffs. Gleichheit erscheint nicht als Ziel einer freien Ordnung, sondern als deren Gegenprinzip. So verschiebt sich der Liberalismus von der Frage, wie Freiheit sozial gesichert werden kann, zur Behauptung, soziale Angleichung zerstöre Freiheit. Aus dem Schutz des Einzelnen vor Macht wird der Schutz ungleicher Verfügungsmacht vor politischer Korrektur.

Im neueren Technologiediskurs verschärft sich das zu einer Zweiteilung: hier die vielen, dort die wenigen, die sehen, was andere nicht sehen. Im von Blake Masters und Peter Thiel verfassten Buch „Zero to One“ wird der Gründer zur zentralen Figur. Innovation wird zur Leistung weniger Ausnahmeakteure. So wird politische Gleichheit nicht frontal bestritten, aber praktisch entwertet: Fortschritt und Legitimität binden sich an wenige.

Freiheit: nicht Mitbestimmung, sondern Schutz von Eigentum und die Möglichkeit zum Ausstieg

An dieser Stelle beginnt der Freiheitsbegriff, sich zu verschieben. Hayek definierte Freiheit noch klassisch negativ: als Abwesenheit von Zwang. Was er scharf ablehnt, ist jede Ausweitung des Freiheitsbegriffs in Richtung sozialer Sicherheit oder materieller Teilhabe. Seine Polemik gegen eine „neue Freiheit“, in der die Mehrheit Ansprüche gegen den Einzelnen erhebt, zeigt die Stoßrichtung. Freiheit bedeutet bei ihm gerade nicht Schutz vor Armut oder sozialer Ohnmacht, sondern Schutz vor Eingriffen in Eigentum und Vertrag. Das ist aus der Eigentumsperspektive plausibel, nicht aus der von Abhängigkeit.

Thiel geht weiter. In The Education of a Libertarian bleibt Freiheit zwar das Leitwort, aber Politik erscheint nur noch als Bedrohung. Sein Ziel ist nicht mehr, demokratische Prozesse zu verbessern, sondern ihnen zu entkommen – „escape from politics in all its forms“. Freiheit wird dadurch räumlich und sozial neu verortet: nicht mehr als Recht innerhalb einer gemeinsamen Ordnung, sondern als Distanz zu ihr. Das setzt voraus, dass man sich ökonomisch, rechtlich und praktisch überhaupt entziehen kann.

Der Tech-Unternehmer und Vordenker digitaler Parallelgesellschaften Balaji Srinivasan systematisiert diese Verschiebung. In seinem Buch „The Network State“ wird Freiheit zur Option des Austritts jenseits gesamtgesellschaftlicher Bindung. Wer unzufrieden ist, soll nicht um politische Mehrheiten ringen, sondern eine neue Gemeinschaft gründen, Kapital sammeln, Territorien erwerben und Anerkennung suchen. Der zentrale Freiheitsakt ist nicht die Wählerstimme, sondern der Exit.

Damit verschiebt sich Freiheit von gleicher politischer Mitbestimmung zu privilegiertem Zugriff auf Ausweichräume. Die Formel lautet: Wer kann, geht. Wer nicht kann, bleibt in bestehenden Infrastrukturen gebunden.

Exit, also der Austritt aus bestehenden Rechts- und Sozialordnungen, ist keine allgemein verfügbare Option. Er setzt Kapital, Mobilität, Rechtszugang und Anschlussfähigkeit voraus und produziert so ein Verhältnis zwischen mobilen wenigen und gebundenen vielen. Wer mit der Jurisdiktion nicht einverstanden ist, soll eine eigene Rechtssphäre eröffnen können; wer diese Mittel nicht hat, bleibt auf vorgegebene Ordnungen verwiesen. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zur Vergangenheit, sondern dass Freiheit sich in ungleich verteiltem Zugang zu Schutz, Raum, Jurisdiktion und Zugehörigkeit materialisiert.

Demokratie: vom Korrektiv zum Risiko

Wenn Freiheit vor allem als Schutz von Eigentum, Kapital und Beweglichkeit verstanden wird, gerät Demokratie fast zwangsläufig unter Verdacht. Mehrheiten könnten Eigentumsrechte begrenzen, Steuern erhöhen, Sozialleistungen ausbauen oder Märkte regulieren.

Hayek versucht, diesen Konflikt zu entschärfen, indem er Demokratie auf ein Verfahren reduziert. In seiner Constitution of Liberty steht bezeichnend: „Democracy a means, not an end.“[3] Demokratie ist bei ihm nicht der höchste Wert, sondern ein Werkzeug unter Vorbehalt. Entscheidend bleiben Rechtsstaat, allgemeine Regeln und der Schutz vor Umverteilung. Damit wird Macht begrenzt, aber auch die Frage eingehegt, wie Eigentumsmacht demokratisch korrigierbar bleibt.

Bei Thiel fällt dieser Vorbehalt schärfer aus. Seine Formel sagt offen, was im neoliberalen Denken oft nur implizit bleibt: Demokratische Mehrheiten erscheinen nicht als politische Form der Freiheit, sondern als Gefährdung von Eigentum. Der Bürger wird zum möglichen Umverteiler fremden Eigentums; der Konflikt verschiebt sich von Machtbegrenzung zu Besitzstandssicherung.

Hans-Hermann Hoppe treibt diesen Gedanken an den Rand. In „Democracy: The God That Failed“[4] beschreibt er demokratische Regierungen als „temporärer und austauschbarer Betreuer“. Weil diese „Betreuer“ das Gemeinwesen nicht besäßen, sondern nur vorübergehend nutzten, seien sie zu Ausbeutung, Verschuldung und Inflation geneigt. Demokratie erscheint so als Struktur der Enteignung. Die Gleichung Eigentum = bessere Herrschaft setzt voraus, dass Eigentümer langfristig handeln, und übersieht private Machtkonzentration.

Damit wird ein Grundzug sichtbar: Die soziale und demokratische Frage wird in dieser Denktradition nicht als notwendige Begrenzung wirtschaftlicher Macht gelesen, sondern als Gefahr für Eigentum und Kapitalanhäufung.

Eliten: vom Misstrauen gegen Herrschaft zur Aufwertung des Gründers

Der klassische Liberalismus misstraute staatlichen Eliten, weil sie Wissen und Macht zentralisieren. Im Technologiediskurs bleibt das Misstrauen gegen Bürokratien, ergänzt durch die Hoffnung auf Führung durch Gründer.

Srinivasan formuliert das ungewöhnlich offen. „Ein Gründer ist die beste Art von Führungskraft“[5], schreibt er. Der Gründer sei deshalb überlegen, weil seine Autorität aus Aufbau, Zustimmung und Anschluss entstehe. In Anlehnung an Ben Horowitz sagt Srinivasan, „man braucht diese Macht manchmal, um schwierige, aber wichtige Entscheidungen zu treffen“[6], und begründet so die Gründerkontrolle. Das ist eine Sprache, in der Legitimität nicht mehr aus Öffentlichkeit und Verfahren kommt, sondern aus Gründung, Kontrolle und Erfolg.

Der Schritt ist klein, aber politisch folgenreich. Aus der Kritik an Bürokratie wird die Aufwertung einer neuen Führungsfigur. Nicht der Beamte, nicht der Abgeordnete, sondern der Gründer erscheint als derjenige, der entscheiden darf. Und weil jeder „zu jeder Zeit aussteigen“ könne, erscheint diese Herrschaft als freiwillige Bindung statt als Herrschaft. Das gilt nur unter Bedingungen realer Alternativen. Wo Austritt Kosten hat, Netzeffekte binden und Zugang privat organisiert ist, wird aus Zustimmung leicht strukturelle Abhängigkeit. Der feudale Kern liegt dann nicht in offener Unterwerfung, sondern darin, dass Macht nicht öffentlich legitimiert wird, sondern als private Ordnung über Zugehörigkeit, Zugang und Anschluss erscheint.

Wettbewerb und Monopol: der vielleicht klarste Bruch

Am deutlichsten wird der Wandel beim Monopolbegriff. Für Hayek ist Wettbewerb ein Entdeckungsverfahren. Gerade weil Menschen nur bruchstückhaft wissen, was möglich ist, braucht es den Versuch vieler. Konkurrenz hat hier eine erkenntnispolitische Funktion.

Thiel dreht diese Logik um. „Competition is for losers“, schreibt er. Nicht Wettbewerb, sondern Monopol wird zum Ziel erfolgreicher Unternehmen. Das Monopol ist bei ihm nicht zuerst Missbrauch von Marktmacht, sondern Auszeichnung: der Lohn für Einzigartigkeit, Vorsprung, technische Überlegenheit. Gewinne, Planungstiefe und Dauer sollen dort entstehen, wo Konkurrenz ausgeschaltet oder weitgehend neutralisiert ist.

Das ist mehr als eine pointierte Managementthese. Es ist eine neue politische Spielart wirtschaftlicher Macht. Wenn Monopol als Ergebnis erfolgreicher Innovation erscheint, verliert die alte liberale Vorsicht gegenüber Konzentration an Kraft. Aus dem Misstrauen gegen geballte Macht wird die Aufwertung erfolgreicher Machtballung. Größe wird so zum Gütesiegel – aus der Perspektive von Innovation plausibel, nicht aber aus der von Abhängigkeit und realer Wahlfreiheit.

Kapitalismus: nicht mehr eingebettet, sondern exklusiv

Das ideelle Feld, das hier sichtbar wird, reicht von einem rechtsstaatlich, aber nicht sozialpolitisch abgesicherten Kapitalismus bis zu Entwürfen, die politische Bindung selbst als Belastung empfinden. Hayek verteidigt Märkte gegen Gleichheitsansprüche. Hoppe verteidigt Eigentum gegen Demokratie. Srinivasan denkt politische Gemeinschaft bereits nach dem Modell des Start-ups. Gemeinsam ist diesen Positionen weniger eine einheitliche Lehre als eine Verschiebung: Freiheit bindet sich stärker an Eigentum, Kapital und Austrittsfähigkeit und schwächer an soziale Gleichheit, demokratische Aushandlung und öffentliche Verantwortung.

Der Begriff Technofeudalismus kann dafür analytisch sinnvoll sein, wenn er nicht als Epochenvergleich missverstanden wird. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zum Mittelalter, sondern die Verlagerung von allgemein verbindlichen Rechten auf privat kontrollierte Zugänge, Infrastrukturen und Mitgliedschaften.

Das ist keine einheitliche Lehre, aber eine erkennbare Denkrichtung. Sie verschiebt die Frage von der politischen Ordnung des Gemeinwohls zur privaten Verfügung über Ressourcen, Netze und Räume. Private Ordnung heißt dann nicht Machtverzicht, sondern Machtverlagerung. Aus dem Bürger wird tendenziell ein Eigentümer, Kunde oder Mitglied; aus Gesellschaft ein Markt von Zugehörigkeiten.

Schlussbetrachtung

Die Texte aus dem Umfeld von Hayek, Thiel, Hoppe und Srinivasan zeigen keine geschlossene Ideologie, aber eine deutliche Bewegung.

Der Schwerpunkt verschiebt sich von Marktbeziehungen unter formal Gleichen zu asymmetrisch kontrollierten Abhängigkeitsverhältnissen. Demokratie erscheint nicht mehr als Voraussetzung freier Gesellschaften, sondern als Risiko für Vermögen, Planung und Ordnung. Der Gründer gewinnt an Würde, die Öffentlichkeit verliert an Gewicht. Wo Ressourcen, Netze, Plattformen und Zugänge privat kontrolliert werden, nähert sich Freiheit für viele der Form eines abhängigen Zugangs an, nicht der eines gleichen Rechts.

Das ist keine neue Weltordnung und kein Mittelaltervergleich, sondern eine strukturelle Diagnose der Gegenwart. Die offene Frage lautet daher, was geschieht, wenn ihre Begriffe von Freiheit, Führung und Markt auf Staaten, Plattformen und Vermögen globaler Reichweite treffen. Das wird im zweiten Teil der Serie erörtert.

Titelbild: Just dance / Shutterstock


[«1] The Education of a Libertarian: I no longer believe that freedom and democracy are compatible.

[«2] “From the fact that people are very different it follows that, if we treat them equally, the result must be inequality in their actual position, and that the only way to place them in an equal position would be to treat them differently. Equality before the law and material equality are therefore not only different but are in conflict with each other; and we can achieve either one or the other, but not both at the same time.”

[«3] Hayek, Constitution of Liberty: Diese Bemerkungen sollen lediglich verdeutlichen, dass selbst der überzeugteste Demokrat kaum behaupten kann, jede Ausweitung der Demokratie sei grundsätzlich positiv. So überzeugend die Argumente für die Demokratie auch sein mögen, sie ist kein absoluter Wert und muss anhand ihrer tatsächlichen Errungenschaften beurteilt werden. Sie ist vermutlich das beste Mittel, um bestimmte Ziele zu erreichen, aber kein Zweck an sich.

[«4] Democracy: The God That Failed

[«5] Balaji Srinivasan, The Network State: A founder is the best kind of leader, because they have the legitimacy associated with building an organization from scratch. Unlike a dictator, their authority isn’t forced upon the population, and anyone can exit at any time. And unlike a media oligarchy, a founder’s authority doesn’t arise from propagandistic bombardment but from free choice.

[«6] Read Ben Horowitz on courage: “On the surface, it appears that if the decision is a close call, it’s much safer to go with the crowd. In reality, if you fall into this trap, the crowd will influence your thinking and make a 70/30 decision seem like a 51/49 decision. This is why courage is critical.” But courage alone is not always enough – you need sufficient control to be able to execute that courageous decision. That’s where founder control comes in.

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EU-Sanktionen gegen Journalisten Dogru: Familie verliert Existenzgrundlage, Kindeswohl egal

06. April 2026 um 15:00

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Journalisten abseits des Mainstreams leben in der EU gefährlich. Gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Dogru wurden im vergangenen Jahr Sanktionen wegen angeblicher Russland-Verbindungen seines Mediums verhängt. Sein Bankkonto wurde gekündigt; es folgte die Sperrung des Kontos seiner Ehefrau, was die fünfköpfige Familie – zu der auch neugeborene Zwillinge gehören – in große finanzielle Not brachte. Zwar veröffentlichte Dogru am 5. April auf X, dass ein Gericht diese Sperre aufgehoben habe. Beunruhigend ist jedoch, dass nicht einmal der Kinderschutzbund sich zu der offenkundigen Kindeswohlgefährdung äußern wollte, die aus der Sanktionierung entstand.

“Ein seltener Seufzer der Erleichterung”: Zumindest die Sperre der Konten von Dogrus Ehefrau scheint aufgehoben zu werden.

Kinderschutzbund will sich nicht zu möglicher Kindeswohlgefährdung im Fall Dogru äußern

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Multipolar-Meldung:

Berlin. (multipolar) Der deutsche Kinderschutzbund will sich nicht zur möglichen Gefährdung der drei Kinder des von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru äußern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Multipolar heißt es, das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Kindeswohlprinzip stelle zwar eine „wichtige Leitlinie“ für staatliches Handeln dar und solle bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, „berücksichtigt“ werden. Gleichwohl könne der Kinderschutzbund weder eine „rechtliche Bewertung der Anwendung dieses Prinzips im Kontext europäischer Sanktionsmaßnahmen vornehmen“ noch zu „einzelnen Fällen Stellung beziehen“.

Der Kinderschutzbund ist eine Organisation mit mehr als 50.000 Mitgliedern. In seiner Selbstbeschreibung heißt es, der Verein engagiere sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland und mische sich dazu auch in die Politik ein. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft. Elementarer Bestandteil der Konvention ist das Kindeswohlprinzip in Artikel 3. Darin heißt es unter anderem, auch Gerichte, Verwaltungsbehörden und Gesetzgebungsorgane müssten bei „allen Maßnahmen, die Kinder betreffen“, das Kindeswohl „vorrangig“ berücksichtigen.

Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin an der Universität Utrecht, sagte Multipolar auf Anfrage, es sei „unglaublich“, dass die Deutschen Behörden inzwischen auch das Konto von Dogrus Ehefrau gesperrt hätten, ohne die „grundlegenden Bedürfnisse der Kinder“ beachtet zu haben. Ob Deutschland mit den Maßnahmen gegen Dogru und seine Familie gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, kann die Juristin nicht klar beantworten. Hofer zufolge ließe sich allerdings argumentieren, dass die Kontosperrung der Ehefrau die Kinder „unverhältnismäßig stark beeinträchtigt“ und „ihrem Wohlergehen schadet“. Zudem sei fraglich inwieweit die Interessen der Kinder bei dem Dogru gewährten Betrag in Höhe von 506 Euro berücksichtigt worden seien. Der Betrag erscheine ihr angesichts des Bedarfs der Kinder „recht niedrig“.

Der Sprecher des Finanzministeriums antwortete in der Bundespressekonferenz am 30. März auf die Frage, wie vor dem Hintergrund der Entscheidung der ZfS das Kindswohl sichergestellt werden könne: „Ich muss gestehen, dass mir Informationen zu dem Fall nicht vorliegen.“ Auf Multipolar-Anfrage teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, das BMF nehme „zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht Stellung.“

Dogru hatte selbst bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er seine fünfköpfige Familie, darunter zwei sechs Monate alte Zwillinge, nicht mehr adäquat versorgen könne. Seine Konten sind aufgrund der Sanktionierung gesperrt, die ihm gewährten 506 Euro monatlich reichten nicht aus. Der „Berliner Zeitung“ sagte Dogru: „Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen“. Seine Bank verweigere jede Überweisung. Er könne Rechnungen nicht bezahlen und sei mit Mahnungen, Inkassoverfahren und steigenden Kosten konfrontiert. Laut Dogru bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. „Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung“, sagte er der „Berliner Zeitung“.

Nach der Sperrung der Konten der Mutter könne nun „niemand“ mehr angemessen für die Kinder sorgen. Die fünfköpfige Familie habe laut dem Journalisten Norbert Häring nun nur noch 104 Euro zur Verfügung. „Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder“, sagte Dogru der „Berliner Zeitung“ und verwies auf das Grundgesetz, das den Schutz des Kindeswohls garantiere. Er befürchtet: „Eine mögliche nächste Eskalationsstufe könnte darin bestehen, uns die Kinder wegzunehmen – aufgrund einer Situation, die durch die Behörden selbst geschaffen wurde.“

Im März hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag Dogrus zurückgewiesen, mit dem der Journalist eine Freigabe von Überweisungen hatte erreichen wollen. Aus Sicht der Richterin habe Dogru nicht glaubhaft gemacht, dass die beabsichtigen Überweisungen der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienten. Kurz darauf wurden von der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, auch die Konten der Ehefrau gesperrt, da sie der Sanktionsumgehung dienten. Als Begründung für die „Sicherstellung“ der Einnahmen der Ehefrau verwies die Behörde auf die „enge familiäre Nähebeziehung“, die gemeinsamen Kinder und die Übernahme der KfZ-Versicherung durch die Ehefrau, obwohl ihr Ehemann der Halter sei. Zudem werde davon ausgegangen, dass Dogru die Konten der Ehefrau „kontrolliert“.

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

06. April 2026 um 08:38

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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
Im gespraech michael paul parusel apolut
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Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

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Gegenkultur Multitalent Gerd Buurmann: Der Anti-Böhmermann

05. April 2026 um 08:45

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Theater-Regisseur, Kabarettist, Künstler und Moderator des „Achse des Guten“-Podcasts „Indubio“ Gerd Buurmann

Gerd Buurmann statt Jan Böhmermann – mit scharfer Zunge ärgert der Künstler, Kabarettist, Regisseur und Moderator des legendären Podcasts „Indubio“ die Linke.

Dieser Beitrag Gegenkultur Multitalent Gerd Buurmann: Der Anti-Böhmermann wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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Droht uns eine DDR 2.0? | Von Andreas Peglau

05. April 2026 um 08:47

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Droht uns eine DDR 2.0? | Von Andreas Peglau

Über einen schwierigen Systemvergleich

Ein Meinungsbeitrag von Andreas Peglau.

Immer wieder wird das Bild einer heraufziehenden „DDR 2.0“ verwendet, um negative gesellschaftliche Entwicklungen zu beschreiben. Doch inwieweit taugt die DDR tatsächlich dafür, eine Dystopie auszumalen? Wie fällt ein seriöser Vergleich der heutigen BRD mit dem 1990 verschwundenen östlichen Nachbarstaat aus? Und schließlich: Hat die Sicht auf DDR und „realen Sozialismus“ Einfluss auf die Stärke beziehungsweise Schwäche der gegenwärtigen Friedensbewegung?

Die Antwort auf letztere Frage will ich vorwegnehmen. Sie lautet: ja. Ich werde sie am Ende meines Beitrags genauer ausführen.

Leben in zwei Systemen

Was ich im Weiteren anbieten kann, ist eine Mischung aus Fakten und subjektiven Bewertungen. (1) Um diese Bewertungen verständlicher zu machen, zunächst ein paar autobiographische Informationen.

Ich bin 1957 geboren in Berlin, Hauptstadt der DDR, habe in Berlin-Pankow gewohnt, 400 Meter entfernt von der Mauer. In Abgrenzung von meinem permanent an der DDR herummäkelnden Vater wurde ich als Jugendlicher ein ziemlich naiver Sozialist mit dogmatischen Zügen, 1976, mit 19 Jahren, Mitglied der SED. Letzteres blieb ich bis zum Februar 1990: Als DDR-Regierungschef Hans Modrow die Parole „Deutschland einig Vaterland!“ übernahm, bin ich ausgestiegen, das wollte ich auf keinen Fall.

Von 1976 bis `81 habe ich an der Humboldt-Universität Klinische Psychologie studiert, dabei enttäuscht zur Kenntnis genommen, wie dürftig die „marxistische Psychologie“ war, die uns vermittelt wurde. Ich fing an, mich für die Bereicherung des Marxismus durch die Psychoanalyse zu begeistern, speziell für den „linken“ Psychoanalytiker Wilhelm Reich. Sein Werk beschäftigt mich bis heute. (2) Zwischen 1985 und 1991 war ich als Redakteur bei Jugendradio DT 64 vor allem für Lebenshilfesendungen zuständig, ab März `89 mit dem Psychotherapeuten Hans-Joachim Maaz als Gesprächspartner. (3) Nach dem DDR-Anschluss wechselten sich ABM-Stellen und Arbeitslosigkeit mehrmals ab. Eine 2002 begonnene Ausbildung zum psychoanalytischen Psychotherapeuten habe ich 2008 abschlossen. Ende letzten Jahres war Schluss mit dem Therapieren. Ich bin jetzt also formal gesehen: Rentner.

Was ich nicht mehr bin, ist: naiver Sozialist. Inzwischen betrachte ich den Marxismus als in hohem Maße revisions- und kritikbedürftig (4) und stehe der DDR in mehreren Aspekten recht kritisch gegenüber.

Die DDR-2.0-These

Die Frage, ob wir in einer DDR 2.0 leben oder darauf zusteuern, erzwingt eine schwierige Gegenüberstellung: der DDR von damals mit der BRD von heute. Ich muss etwas vergleichen, mit dem ich identifiziert, teils überidentifiziert war, was verschwand, als ich 33 war, mit etwas, mit dem ich mich nie identifizieren konnte, das ich zunehmend mit Angst und Zorn erlebe – jetzt, da ich 68 Jahre alt bin.

Zur Untermauerung der DDR 2.0-These wird meist auf drei gegenwärtige, oft als Demokratieabbau zusammengefasste Tendenzen verwiesen, die zugleich als DDR-typisch angesehen werden:

  1. Unterdrückung missliebiger Gesellschaftskritik beziehungsweise Einschränkung von Meinungsfreiheit,
  2. Gleichschaltung von Medien
  3. Überwachung der Bevölkerung.

Beim dritten Punkt – mit dem ich beginnen will – folgt üblicherweise der Verweis auf das Ministerium für Staatssicherheit. Schon hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. 

Überwachung 

Zum einen hatte die „Stasi“ weit mehr Aufgaben, als die Überwachung der eigenen Bürger. Zum anderen: Geheimdienst ist nicht gleich Geheimdienst. Die Frage, welchem Staat, welcher Politik diese Institution dient, ist wesentlich.

Die Westmächte, die in den Zweiten Weltkrieg ja nicht zuletzt eingegriffen hatten, um den Vormarsch der Sowjetunion zu stoppen, (5) betrieben ab 1945 die Destabilisierung des sich bildenden Ostblocks. Davon war auch die sowjetische Besatzungszone betroffen – unter anderem durch mehrere tausend Zuträger und Kollaborateure, welche von der 1946 gegründeten Vorgängerorganisation des Bundesnachrichtendienstes angeworben wurden. (6) Diese Organisation war auf Initiative des US-Kriegsministeriums entstanden und operierte bis 1955 als Teil der CIA. (7) Mit ihrer Führung wurde Reinhard Gehlen beauftragt, zuvor General der faschistischen Wehrmacht, der im Krieg eine in Osteuropa tätige Spionageeinheit geleitet hatte. (8) Als Mitarbeiter der sogenannten „Organisation Gehlen“ wurden bevorzugt NS-Verbrecher rekrutiert, darunter 33 Angehörige jener „Einsatzgruppen“, die Hunderttausende von Morden zu verantworten hatten. Mitte der 1950er Jahre war etwa jeder zehnte BND-Mitarbeiter ein NS-Täter; in den Folgejahren erhöhte sich dieser Prozentsatz. (9)

1950 reagierte die DDR darauf, indem sie zu ihrem Schutz eine zusätzliche Behörde schuf, eben das Ministerium für Staatssicherheit. Geleitet wurde es von Wilhelm Zaisser, (10) im Spanienkrieg geachteter Kommandeur einer Internationalen Brigade. Doch der nachvollziehbare Zweck heiligte nicht sämtliche Mittel, die zur Anwendung kamen. Autoritär strukturierte, auf Befehlen beruhende und vorwiegend verdeckt agierende Institutionen bilden immer einen günstigen Nährboden für das Ausleben von Herrschsucht, Sadismus und Denunziantentum. Indem zu Unrecht viele Lebensentwürfe gestört oder zerstört wurden, sicherte die im Inland tätige Staatssicherheit die DDR nicht nur, sondern schädigte sie auch.

Das, was uns heute bevorsteht, unterscheidet sich davon jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die in der DDR-Opposition aktive Autorin Daniela Dahn hat recherchiert, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 0,5 Prozent der DDR-Bürger – meist deutlich weniger – Objekt von Stasi-Observierung waren. (11) Es ist also realitätsfern, hier, wie es oft getan wird, von „flächendeckender“ Kontrolle zu sprechen.

US-Geheimdienste können dagegen längst jeglichen digitalen und telefonischen Austausch kontrollieren, Datenkraken wie Google oder Amazon liefern fleißig Zuarbeiten, im Gesundheitswesen – auch in der Psychotherapie (12) – werden zu fragwürdigen Zwecken Patientendaten digital gesammelt, die Kontrolle von Internetnutzung und privaten Geldausgaben wird vorbereitet, extrem einflussreiche Billionäre und Transhumanismus-Fanatiker wie Elon Musk planen, unsere Gehirne zu „verlinken“. Angesichts dessen zu behaupten, uns drohe eine stasimäßige Überwachung, wäre eine Untertreibung ersten Ranges. (13) Was jetzt gesichert werden soll, sind die gegen die absolute Mehrheit gerichteten Interessen von Superreichen, für die Staaten nur Vehikel sind – und Menschen größtenteils verzichtbare Schachfiguren. Die bereits stattfindende, erst recht die geplante Überwachung ist schon vom Ansatz her nicht nur menschen-, sondern auch lebensfeindlich.

Meinungs(un)freiheit in West … 

Zur Meinungsfreiheit beziehungsweise deren Einschränkung ist zu konstatieren: Vertrat man nicht gerade kommunistische Ideen (14) oder liebäugelte allzu offensichtlich mit dem Nationalsozialismus, konnte man in der BRD bis 2019 fast alles öffentlich aussprechen. Freilich ohne damit Wesentliches zu ändern. Das wirkungsarme Dampfablassen trug eher dazu bei, den Staat zu stabilisieren, weil es das falsche Bild einer Demokratie suggerierte. Doch eine Volksherrschaft gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt. (15) Nationale und internationale Kapitalisten sowie deren Handlanger in Staat und Medien hatten und haben das Land fest im Griff. (16)

Aber auch die relative Meinungsfreiheit wurde seit Frühjahr 2020 empfindlich beschnitten. Nicht nur bei einflussreichen Kritikern der regierungsamtlich vorgegebenen „Narrative“ über die angebliche „Corona-Pandemie“ oder den Ukraine-Krieg ist das Stören oder Zerstören von Lebensentwürfen zum Standard geworden – unter Beteiligung von Verfassungsschutz, Gerichten, Medien und Banken. Der Schweizer Militäranalytiker Jaques Baud (17) ist nur eines der jüngsten Beispiele dafür, dass dies auch EU-weit funktioniert.

Während in den letzten sechs Jahren die staatlichen Restriktionen um sich griffen, expandierte immerhin gleichzeitig eine Art Gegenkultur. Am lautesten meldet sie sich zu Wort in alternativen Medien wie apolut, Manova, TKP, multipolar, den Nachdenkseiten, auch in der jungen Welt, manchmal im Nordkurier, der Berliner und anderen Zeitungen wie neuerdings der Ostdeutschen Allgemeinen. Eine absolute Mediengleichschaltung existiert noch nicht. Aber BRD- und EU-Führung arbeiten hart daran, dass sie zustande kommt.

Auch die sonstige, aktuell noch gewährte Restfreiheit kann jederzeit wieder durch Lockdowns und Kontaktverbote abgewürgt werden, vielleicht nach Ausrufung eines – in Wirklichkeit ja leicht vermeidbaren – Energienotstandes, wegen einer angeblichen Grippe-Pandemie oder im Zuge eines herbeigelogenen „Spannungsfalls“. (18)

… und Ost

Wie fällt der Vergleich aus mit der Deutschen Demokratischen Republik bezüglich Unterdrückung von Gesellschaftskritik und, damit eng verbunden, Mediengleichschaltung? Beides war in der DDR weitaus stärker ausgeprägt als heute.

Eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Staat, wie sie gegenwärtig in den genannten alternativen Medien stattfindet, wäre in der DDR undenkbar gewesen. Vor Herbst 1989 hätte man sich niemals offiziell, öffentlich angekündigt und öffentlich zugänglich in einer Gruppe zusammensetzen können, um das umgebende Gesellschaftssystem infrage zu stellen. Von Meinungsfreiheit konnte, sobald es über den privaten Rahmen hinausging, keine Rede sein in der DDR. Von Demokratie ebenfalls nicht. Weder das Volk noch die Arbeiter und Bauern waren an der Macht.

SED-Diktatur? 

Und nicht einmal, wie oft behauptet: „die Partei“. Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass die Genossen an der Basis die Linien der Politik mitbestimmten.

Eine fast schon absolutistische Macht konzentrierte sich stattdessen bis 1971 bei Walter Ulricht, anschließend bei SED-Generalsekretär Erich Honecker, die beide recht eigenständige oder selbstherrliche Entscheidungen über das Leben der Bevölkerung treffen konnten. Unter ihnen agierten – mit rapide abnehmender Machtfülle –, SED-Politbüro, -Zentralkomitee und Ministerrat. (19)

Auf der Ebene der Parteigrundorganisationen ging es dann vor allem darum, das von oben Vorgegebene möglichst zustimmend zu diskutieren und kreativ umzusetzen. Auch wenn dort Kritik geäußert wurde, änderte diese nach meiner Erfahrung nie etwas an zentralen Vorgaben.

Im SED-Statut stand, „Kritik und Selbstkritik von unten“ seien „in jeder Weise zu fördern“, „Mängel in der Arbeit ohne Ansehen der Person“ zu benennen. (20) Wer sich daran hielt, war unter Umständen bald kein Genosse mehr. Der bekannte DDR-Wirtschaftswissenschaftler Jürgen Kuczynski (21) fasste das in einen Aphorismus: „Der Helm eines Kommunisten hat viele Beulen, manche stammen auch vom Gegner.“ In Wirklichkeit waren es oftmals keine Beulen im Helm, sondern Schädelbasisbrüche.

Medien-Vergleich

Um bei meiner Arbeitsstätte DDR-Rundfunk zu bleiben: Aus dem Politbüro kam täglich vom Genossen Joachim Hermann (22) – dem Verantwortlichen für Agitation und Propaganda – über den Vorsitzenden des Rundfunkkomitees und die Intendanten der fünf Sender bis hinunter zu den ausführenden Journalisten die sogenannte „Argumentation“. Das waren keine Vorschläge oder Diskussionsanregungen, sondern Anweisungen, was heute wie zu bewerten, hervorzuheben, zu verheimlichen, zu tun und zu unterlassen sei, oftmals: welche unglaubwürdigen Phrasen an diesem Tage besonders auszumalen waren. Bei all meiner Identifikation mit Staat und Weltanschauung: Diese fortwährenden autoritären Belehrungen, dieses vielfach billige Sich-in-die-eigene-Tasche-Lügen waren schwer auszuhalten.

Allerdings: Was die sogenannten BRD-Leitmedien, ob staatlich oder privat, seit 2014, seit dem Maidan-Putsch in der Ukraine an ebenso dreisten wie plumpen Lügen von sich geben, geht mittlerweile weit hinaus über alles, was ich in der DDR an verordneter Realitätsverdrehung erlebt habe. Von der Rolle heutiger Leitmedien bei Kriegshetze und Kriegsvorbereitung ganz zu schweigen.

In den DDR-Medien spielte zwar das Einhämmern von undifferenzierten Feindbildern – die andern sind die nur Bösen, wir die nur Guten! – eine wichtige Rolle: Aber Kriegshetze kam nicht vor, zu keinem Zeitpunkt. Unsere Anwürfe richteten sich auch nie gegen andere Völker – sondern vor allem gegen Regierungen kapitalistischer Staaten, Hintermänner, Handlanger und Repräsentanten.

Ein Eklat im Jahr 1988

Ich habe als Genosse im DDR-Rundfunk auch keinen Schädelbasisbruch erlitten, halte dennoch eine meiner Beulen für erwähnenswert, weil symptomatisch.

Für die am 5. September 1988 ausgestrahlte Sendung Mensch, Mensch – brauche ich ein Vorbild? hatte ich nicht nur ein langes Gespräch geführt mit dem prominenten Psychologen und Buchautor Professor Reiner Werner, (23) sondern auch mehrere handverlesene Abiturienten interviewt: allesamt sehr DDR-identifiziert, einer wollte sogar NVA-Offizier werden. Sie teilten neben vielem anderen mit, dass der unter Hitler ermordete KPD-Chef Ernst Thälmann, (24) wie er in den DDR-Medien dargestellt wurde, für sie kein Vorbild sein könne, denn – so ihre Begründung – einen derartig fehlerlosen Menschen könne es doch gar nicht gegeben haben. (25) Das war eine ehrliche und völlig berechtigte Kritik an unserem oftmals erschreckend schönfärberischen Umgang mit Personen, die wir zu Säulenheiligen umfunktioniert hatten.

Doch nachdem die Kritik der Jugendlichen von einer Westberliner Zeitung, also „vom Gegner“, zustimmend aufgegriffen wurde, kam es zum Eklat. Sämtliche Abteilungen des DDR-Rundfunks mussten sich in extra dafür anberaumten Sitzungen die Sendung anhören, mit der Vorgabe, sich davon zu distanzieren. Was sie auch taten. Meine Chefin wurde strafversetzt, ich vor ein 12-köpfiges Gremium geladen, in dem offenbar zur Debatte stand, mich aus Rundfunk und SED hinauszuzuschmeißen. Dass mir das erspart blieb, lag vermutlich vor allem am Eingreifen meines nun ebenfalls politisch gefährdeten Gesprächspartners Reiner Werner.

Autoritäre Patriarchen

Es kann gut sein, dass dieser „Vorfall“ auch im Politbüro Erwähnung fand. Denn die Staats- und Parteiführung mischte sich bei Bedarf – und der Bedarf war riesig – in nahezu alles ein. Als oberste Marx-Engels-Lenin-Ausdeuter wussten sie natürlich fast alles besser, agierten als Gralshüter und Tugendwächter mit vermeintlich unumschränkten Kompetenzen.

Da wurde dann eben mal 1968 die Umarbeitung einer Aufführung von Goethes „Faust“ am Deutschen Theater angeordnet, nicht zuletzt, weil Faust dort unzureichend als „positiver Held“, als instinktiver Sozialist dargestellt wurde. (26) Diverse wichtige und gute DEFA-Spielfilme wurden verboten – darunter ein so herausragendes Werk wie die Verfilmung von Erik Neutschs Roman „Spur der Steine“ mit Manfred Krug, (27) ein Film, den ich heute noch verschenke, um mein Lebensgefühl in der DDR einfühlbarer zu machen. Pinselstriche von Malern wurden diffamiert, weil sie angeblich nicht dem „sozialistischen Realismus“ entsprachen – ein ausgesprochen schwammiger und ausdeutbarer Begriff.

Dass es am Berliner Ensemble schwierig war, Karten zu bekommen für ein Theaterstück von Michail Schatrow, lag auch daran, dass dort Lenin in den Mund gelegt wurde, ein Maler dürfe tatsächlich etwas derartig Realitätsfremdes auf die Leinwand bringen wie – so der Titel des Stückes – „Blaue Pferde auf rotem Gras“. (28)

Überhaupt hatten es ja viele DDR-Bürger – notgedrungen – perfektioniert, Kritisches „zwischen den Zeilen“ herauszulesen oder herauszuhören. Denn „in den Zeilen“ kam es kaum vor.

Schreckgespenst DDR

DIESE Missstände, die in der DDR übliche Unterdrückung von Individualität, die Gängelei, Kontrolle, Bevormundung, Schönfärberei und mediale Gleichschaltung sind leider tatsächlich gut geeignet, um die DDR als Schreckgespenst erscheinen zu lassen.

Insoweit ist es nachvollziehbar, dass Menschen, die ihr DDR-Bild vielleicht aus Leitmedien, Schulbüchern oder von der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ übernehmen, Angst haben vor einer DDR 2.0.

Nun zur Kehrseite: Was lässt sich an Argumenten ins Feld führen gegen die DDR-2.0-These?

Die BRD als kapitalismusfreie Zone

Egal, ob man meint, in der DDR habe es „richtigen Sozialismus“ gegeben, eines ist schwerlich zu leugnen: Sie war ein nicht-kapitalistischer Staat. Kapitalistische Ausbeutung wurde nach Kriegsende sofort massiv beschränkt, später völlig beendet. Würden wir hierzulande zur DDR-Kopie, hieße das dementsprechend: Die BRD ist gerade dabei, den Kapitalismus abzustreifen. Eine lachhafte Vorstellung.

Nach 1945 gab es zwar eine gesamtdeutsche Diskussion darüber, selbst bei der CDU/CSU, ob man vom Kapitalismus als Grundlage von Faschismus und Krieg wegkommen müsse. Doch in den westlichen Landesteilen wurden diese Ansätze durch die Westmächte torpediert. (29)

Aktuell spitzt sich die Umverteilung des Reichtums, damit auch von Macht zugunsten Superreicher in nie gekannter Weise zu. Superreiche sind letztlich immer Besitzer von „Kapital“. Der OXFAM-Bericht vom Januar 2026 hält fest: In der BRD ist die Zahl an Milliardären 2025 um ein Drittel gestiegen, auf 172. Einer davon verdient in weniger als anderthalb Stunden das Jahreseinkommen eines Durchnittsbürgers. Gleichzeitig lebt hier ein Fünftel der Menschen in Armut. (30)

Antifaschistisches (West)Deutschland?

Egal auch, was man an der DDR bemängelt, sie war Zeit ihres Bestehens ebenfalls ein antifaschistisch ausgerichteter Staat. Zunächst von der Sowjetunion vorgegeben und gefördert, wurde Antifaschismus 1949, mit DDR-Gründung, zur Staatsräson.

Zu glauben, auch der BRD-Staat habe jemals antifaschistischen Charakter gehabt, wäre grotesk. Ehemalige höhere NS-Beamte konnten es bis zum Bundeskanzler bringen, zu Ministerposten und Geheimdienst-Chefsesseln sowieso. (31) Dass sich die Zahl von Altnazis in Führungspositionen inzwischen verringert hat, dürfte deren altersbedingtem Aussterben geschuldet sein – jedenfalls keiner irgendwann nachgeholten politischen Säuberung.

Auch wenn heute regierungsamtlich gefordert wird, gegen die AfD mobil zu machen, geht es nicht um Antifaschismus, sondern darum, eine Umverteilung der Macht zu verhindern. Faschismus ist nicht zuletzt ein Synonym dafür, Völker in kriegerischer Weise aufeinander zu hetzen. Schaut man sich an, wer Entsprechendes vertritt und zu verantworten hat, sind das in allererster Linie die Regierungsparteien. (32) Schon seit 2014 ist es zudem unhinterfragter Bestandteil deutscher Außenpolitik, mit ukrainischen Neonazis zu kooperieren, inzwischen auch längst, sie mit Waffen zu beliefern.

Aber es ist doch immer wieder zu lesen, in der DDR seien „rechte“ Haltungen stärker verwurzelt gewesen als in der BRD ... (33) Das Gegenteil trifft zu – und lässt sich wissenschaftlich belegen.

Psychische Altlasten

Die seelischen Deformationen, die Faschismus, Krieg, Kaiserreich und jahrhundertelange patriarchal-autoritäre Verhältnisse hinterließen, lösten sich durch die Kapitulation Hitler-Deutschlands nicht in Luft auf. Die psychischen Strukturen der Menschen waren am 9. Mai 1945 immer noch dieselben wie am 7. Mai. Abgesehen davon, dass zahlreiche NS-Verbrecher aus dem Osten in den Westen übersiedelten, hatten beide Landesteile in dieser Hinsicht die gleiche Ausgangsbasis.

Für die BRD ergaben Forschungen immer wieder „ein stabiles Potential“ an Antisemitismus. Die Zahlenangaben schwanken; es ist oft von 15 % eindeutigen und 30–40 % latenten Antisemiten die Rede. (34) 1979/80 durchgeführte Untersuchungen ermittelten bei 13 % der Befragten ein „geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild“. (35)

Über die DDR ist zu sagen, dass der offizielle Anspruch, faschistoide Einstellungen in der Bevölkerung völlig überwunden zu haben, nicht zutraf. Was insofern kein Wunder war, als psychische Faktoren in der DDR sträflichst vernachlässigt wurden.

Ob insgeheim – vielleicht von der Staatsicherheit – kontinuierlich empirische Sozialforschung betrieben wurde zu solchen Einstellungen, ist mir nicht bekannt. Zumindest aus dem Jahr 1965 ist eine aufschlussreiche Untersuchung erhalten geblieben. Knapp 90 Prozent der befragten DDR-Bürger sprachen sich damals gegen eine Verjährung von NS-Verbrechen aus. Die Verurteilung dieser Verbrechen korrespondierte mit der Bewertung des Kriegsendes: Auf die Frage, ob der 8. Mai 1945 als Tag der Niederlage oder der Befreiung empfunden werde, antworteten 91 Prozent, für sie sei es der Tag der Befreiung. (36) Das dürfte rechtsextremistische Einstellungen ausschließen.

Nun weiß ich nicht, wie beim Befragen genau vorgegangen wurde, inwieweit vor allem die Anonymität gewahrt blieb. Jahrzehnte später entstandene Daten machen jedoch plausibel, dass dieses Befragungsergebnis weitgehend die Realität widerspiegelte.

Im Anstieg: „rechte“ Orientierungen

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre sah sich das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung erstmals mit einem „markanten Anstieg […] rechtsextremistischer Orientierungen“ konfrontiert. Das wurde – wie ich meine, zu Recht – auf die vielfältigen, von der DDR-Führung ignorierten Probleme zurückgeführt, die zu einer Erosion der Gesellschaft beitrugen. 1988 ergaben Untersuchungen des Institutes, dass jeder achte 14- bis 18-jährige Jugendliche der Aussage zustimmte, „Der Nationalsozialismus hatte auch seine guten Seiten“. (37) Die Staatsicherheit ermittelte zu dieser Zeit, dass das „rechte“ Milieu mehr als 15.000, teils gewalttätige Personen umfasste – also etwa 0,09% der DDR-Bevölkerung. (38) Das waren Alarmzeichen.

Doch ohne es zu bagatellisieren oder zu behaupten, beide Messungen hätten exakt dasselbe Phänomen abgebildet: Zwischen 13 Prozent und 0,09 Prozent besteht ebenso ein enormer Unterschied wie zwischen der Aussage, „der Nationalsozialismus hatte auch gute Seiten“ und einem „geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild“.

Verordneter Antifaschismus?

Ein oft zu hörender Einwand lautet: „Der Antifaschismus in der DDR war gar nicht echt, sondern nur von oben verordnet!“ Auch das lässt sich widerlegen. Denn ein nur verordneter Antifaschismus hätte spätestens am 3. Oktober 1990 seinen Geist aufgeben müssen. Aber 1992 kam eine BRD-Untersuchung zu folgendem Schluss: Der „Anteil der Ostdeutschen, der sich antisemitisch, rechtsradikal oder ausländerfeindlich äußert“, ist „geringer als der entsprechende Anteil der Westdeutschen. Die Bundesbürger im Osten nehmen die Konsequenzen aus der NS-Vergangenheit für die Gegenwart ernster.“ Unter den Westdeutschen erwiesen sich 16% als Antisemiten, unter den Ostdeutschen 4%. (39)

Das Magazin Spiegel kommentierte, „die meisten früheren DDR-Bürger [haben sich] eine Aversion gegen das NS-Regime bewahrt“. (40) Man muss hinzufügen, dass bei derartigen Untersuchungen meist ganz Berlin zum Osten hinzugeschlagen wird – was das Ergebnis stark zu Ungunsten der Ossis verzerren dürfte.

1994 unterstrich eine forsa-Umfrage noch immer: „Die Befragten aus den neuen Bundesländern zeigen durchgehend eine klarere, kundigere und ablehnendere Haltung zum Nationalsozialismus.“ (41) Etwa zeitgleich kam der Politikwissenschaftler Jürgen Falter zum Ergebnis, „das rechtsextremistische Einstellungspotenzial […] im Westen“ sei „mehr als doppelt so groß wie im Osten.“ (42)

Erst 1998 stellte eine Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung fest, „dass rechtsextremistische Einstellungen im Osten häufiger anzutreffen waren als im Westen“. (43) Als Hintergrund wurde die zunehmende Desillusionierung beim „Ankommen“ in der immer unsozialer werdenden Marktwirtschaft vermutet.

Doch als eine Leipziger Forschergruppe 2002 ebenfalls damit begann, diese Einstellungen zu erfassen, vertraten im Westen 11,3 Prozent ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“ — im Osten hingegen nur 8,1 Prozent. Bis 2016 blieb der „geschlossene Antisemitismus unter Westdeutschen […] fast durchweg verbreiteter als unter Ostdeutschen“. (44) Andere Forscher bilanzierten im selben Jahr, dass sich nun „Ost- und Westdeutsche […] im Ausmaß rechtsextremer Einstellungen kaum“ noch voneinander unterschieden. (45)

Extremismus-Prophylaxe

Wie hat die DDR es geschafft, obwohl 1949 mit derselben geschichtlichen Altlast startend wie die BRD, rechtsextreme Einstellungen im Vergleich zu Letzterer so deutlich – und so nachhaltig – zurückzudrängen?

Eine wichtige Rolle spielte sicherlich das Ausmaß an staatlicher Kontrolle sowie an Ächtung und Bestrafung, die bei „rechten“ Aktionen drohten. Bereits 1964 war in der DDR die Verjährung von NS- und Kriegsverbrechen grundsätzlich aufgehoben worden. (46) In der BRD wurde erst 1979 beschlossen, dass Mord grundsätzlich nicht mehr verjährt – womit unter anderem NS-Morde weiterhin verfolgt werden konnten. (47) Letzteres geschah allerdings weiter äußerst spärlich. (48)

In der DDR waren NS-Verbrechen, auch der Massenmord an den Juden, präsent in Belletristik, Theater, Kino, Fernsehen, Radio und Druckmedien, im Schulunterricht sowieso, wo Besuche ehemaliger Konzentrationslager zum Pflichtprogramm gehörten. Der staatlich verankerte Antifaschismus wurde also durch offensive Geschichtsvermittlung gestützt. (49)

Da sich „rechtsextreme“ Einstellungen oft aus Verelendung und Ausgrenzung speisen, (50) muss sich gegen deren Entstehen auch die – im Vergleich zur BRD – weitaus stärkere materielle Absicherung ausgewirkt haben, die Unmöglichkeit, “in der Gosse“ zu landen sowie die größere soziale Eingebundenheit.

Es gibt einen zusätzlichen Grund, warum sich das antifaschistische Denken und Fühlen in den DDR-Bürgern verankert haben dürfte. Menschen sind von ihren Anlagen her mitfühlende, liebevolle, liebenswerte, pro-soziale, solidarische, friedfertige Wesen. (51) Eine gegen Faschismus, Rassismus und Krieg gerichtete politische Orientierung kommt daher ihrem Wesen, ihrer inneren Natur, ihren gesunden psychischen Bedürfnissen entgegen.

DDR-Charakteristik 

Ich will einige weitere Merkmale des DDR-Systems auflisten, die helfen, die DDR-2.0-These zu beurteilen. (52)

  1. Die weitaus kontinuierlichere und konsequentere Friedenspolitik – und das an der Seite der ebenfalls weitaus friedlicheren Großmacht, der Sowjetunion. Man vergleiche die von den USA initiierten, meist auch von westdeutschen Regierungen flankierten Kriege, Sanktionen, Attentate, Militärputsche, die Millionen von Menschen das Leben kosteten, mit den wenigen militärischen Interventionen der Sowjetunion, die zumal andere Hintergründe hatten.
  2. Keine Verdrängung (oder gar klammheimliche Verherrlichung wie in der BRD) des Angriffskrieges NS-Deutschlands gegen die Sowjetunion mit dessen bis zu 27 Millionen Opfern auf sowjetischer Seite.
  3. Die Unterbindung jeglichen Profitinteresses an Rüstung. Den von den Werktätigen erarbeiteten Mehrwert eignete sich keine Elite an, auch nicht etwa das SED-Politbüro.
  4. Die wesentlich ausgeprägtere Gleichberechtigung der Frauen, inklusive der gleichen Bezahlung für die gleiche Tätigkeit sowie der problemlosen, zügigen und kostenarmen Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
  5. Das umfangreiche Angebot kostenloser staatlicher Kinderbetreuung.
  6. Das kostenlose, für alle Bürger gleichermaßen zur Verfügung stehende Gesundheitssystem, das sich zu keinem Zeitpunkt gegen die Bürger richtete – wie es hierzulande mit dem Alibi der „Corona-Pandemie“ zur brutalen, oft tödlichen Realität geworden ist.
  7. Der allen offenstehende, kostenlose oder gut bezahlbare, republikweite Zugang zu kulturellen Veranstaltungen.
  8. Die im Vergleich zu heute verschwindend geringen Einkommensunterschiede.
  9. Die weitestgehende berufliche Chancengleichheit durch Überwindung bürgerlicher Bildungsprivilegien.

Zudem gab es

  1. In der DDR keine materiellen Existenzsorgen, keinen Konsumterror, keine Obdachlosigkeit, keine Arbeitslosigkeit, keinen Hunger, keine Armut.

Resümee 

Die These, wir befänden uns in einer DDR 2.0 oder bewegten uns auf sie zu, ist nur bei äußerst oberflächlicher oder voreingenommener Betrachtung aufrechtzuerhalten. In ihrem Kern ist sie schlicht: Blödsinn – der meist eine ungerechtfertigte DDR-Diffamierung verbindet mit einer genauso ungerechtfertigten BRD-Idealisierung.

Nicht nur war die Grundlage der DDR ein gänzlich anders gearteter Gesellschaftsentwurf als in der BRD. Sondern auch das reale Leben in der DDR unterschied sich hochgradig – und vielfach positiv – von dem Zustand, in dem wir heute leben, erst recht von den Zuständen, die uns die Herrschenden offenkundig überstülpen wollen.

Wer ernsthaft an die These einer aufkommenden DDR 2.0 glaubt, den bitte ich daher immer, sich damit zu befassen, was DDR 1.0 tatsächlich war. Das in kompetenter Weise beurteilen zu können, hat für diejenigen, die sich für Frieden engagieren, noch einmal eine spezifische Bedeutung. Das will ich abschließend näher erklären.

Die Schwäche der Friedensbewegung

In einer Reihe von Artikeln wird nach Gründen gesucht für die Schwäche der Friedensbewegung im Vergleich zur BRD der 1980er Jahre. Was in diesen Artikeln fast durchweg fehlt, sind angemessenen Bezüge zu psychologischen Aspekten – und zur DDR. Zunächst zur Psyche.

Die autoritären Charakterstrukturen, die uns allen, in Ost wie West, in der Kindheit anerzogen wurden – dem einen mehr, dem anderen weniger – stellen ein grundsätzliches Hindernis dar beim Sich-Aufbäumen gegen Obrigkeiten, also auch gegen staatliche Gewalt. Diese sogenannte Radfahrer-Persönlichkeit, die nach oben buckelt und nach unten tritt, wird aber schon seit ein paar Tausend Jahren herbeisozialisiert. (53) Daher kann sie nicht die Unterschiede erklären zwischen den 80er Jahren und heute. Doch sie spielt mit hinein.

In der DDR hatte man, wenn man sich an die auch für den Friedenskampf vorgegebenen Richtlinien hielt, keine „Schwerter zu Pflugscharen“-Aufnäher trug, den Staat auf seiner Seite.

Auch in der BRD war es – solange man keine kommunistischen Ideen damit verband – damals viel ungefährlicher, öffentlich für den Frieden einzutreten. Man konnte zum Beispiel wie Wolfgang Niedecken und seine Kölner Band BAP bei der großen Antikriegsdemonstration am 10. Juni 1982 in Bonn auftreten, „Plant uns bloß nicht bei euch ein!“ (54) singen, gleichzeitig mit solchen Songs die LP-Hitlisten anführen und viel Geld verdienen. Versuchen Sie das mal heute!

Dann drohen Ihnen als „Lumpen-Pazifisten“ nicht nur massive Verleumdung und Ausgrenzung, sondern möglicherweise auch Kontoschließungen, Reiseverbote oder gar juristische Verfolgung als Putin-Versteher.

Aber warum war es 1982 ungefährlicher, sich im Westen für den Frieden zu engagieren? Weil es tatsächlich demokratischer zuging. Warum ging es demokratischer zu? Zum einen, weil im Zuge der 1968er Bewegungen die reaktionär-faschistoiden Strukturen der BRD ein Stück weit zu bröckeln begonnen hatten.

Doch zum anderen, weil es das sozialistische Weltsystem zu dieser Zeit noch gab – als ernstzunehmenden Systemkonkurrenten für den kapitalistischen Westen. Um in diesem Kampf der Systeme nicht ins Hintertreffen zu geraten, war es nicht nur wichtig, die BRD-Bevölkerung mit vielen schönen Konsumgütern zu beglücken, sondern ihr auch genügend Spielraum innerhalb der bürgerlichen Demokratiekulisse zu gewähren. Das Vorhandensein von realem Sozialismus, speziell der DDR, machte es also nötig, der BRD-Bevölkerung größere Freiheiten zuzugestehen inklusive des – im Vergleich zu heute – recht risikoarmen Friedensengagements.

Und es kommt auch hier noch etwas hinzu. Die DDR verkörperte trotz aller Verfehlungen und Defizite eine Alternative zur westlichen Gesellschaft; sie war der Beweis, dass es anders, in vielen Aspekten auch besser ging. Man musste nur mal einen Blick über die Mauer werfen, um das festzustellen.

Bewusst oder unbewusst dürften daher jene Hunderttausende, die in den 1980er Jahren im Westen gegen Aufrüstung und Krieg demonstrierten – auch wenn sie sich nicht für „links“ hielten –, registriert haben: Der Kapitalismus mitsamt seinen zum Krieg tendierenden Mechanismen ist grundsätzlich abschaffbar und ersetzbar. Das gestattete, sich Zukunftsvisionen auszumalen.

Genau das fehlt heute.

Ohne Ziel keine Bewegung

Seit um 1990 der „reale Sozialismus“ zusammenbrach, gelten revolutionäre Konzepte als obsolet, griffen Klosprüche um sich wie der vom „Ende der Geschichte“ oder „There is no alternative“. Demonstriert wird daher vorwiegend GEGEN etwas. Das WOFÜR, das WOHIN-STATTDESSEN ging verloren. Dieses Manko durchzieht auch die als alternativ bezeichneten Medien. Dort sind nach meinem Eindruck meist westsozialisierte, eher bürgerlich-konservativ ausgerichtete Menschen tonangebend.

Bei vielen von ihnen geht der ehrliche und mutige Kampf für Frieden und gegen das Zerstören der letzten Demokratiereste einher mit einer Art Sozialismus-Phobie. Vielleicht, weil sie Sozialismus unreflektiert gleichsetzen mit stalinistischem Terror – oder eben mit jenen Klischees, die ihnen genau jener Staat eingetrichtert hat, dessen Lügen sie doch auf anderen Gebieten so klug durchschauen.

Ihre Vorstellungen darüber, was sich verändern sollte, scheinen daher oft auf Nostalgisches fokussiert: „Es soll wieder sein wie vor 2020, als das Grundgesetz noch galt, als die Gesellschaft noch nicht gespalten war …“.

Aber die BRD-Gesellschaft war seit Anbeginn in vielfältiger Weise gespalten, nicht zuletzt in NS-Täter, -Mitläufer und -Opfer, in Oben und Unten, Reiche und Arme, Mächtige und weitgehend Ohnmächtige. Auch die Würde von Menschen wurde hier zu jeder Zeit angetastet, nicht erst seit den „Corona“-Lockdowns. Wer arm war, durfte schon immer unter Brücken pennen.

Ich behaupte daher: Die momentane Schwäche der deutschen Friedensbewegung hängt hochgradig zusammen mit der beschriebenen, negativ verzerrten Sicht auf die DDR, mit der auch unter Friedensbewegten verbreiteten, die Friedensbewegung zugleich spaltenden DDR-2.0-These.

Die seit 1949 anhaltende, auf antikommunistische Nazi-Traditionen aufbauende, von vielen verinnerlichte, seit 1990 immer rabiater werdende DDR-Verteufelung verhindert wahrzunehmen, dass die DDR 40 Jahre als ernstzunehmende Alternative zur BRD existierte. Das blockiert die Anerkennung der Vorteile sozialistischer, nichtkapitalistischer Politikansätze – insbesondere für eine nachhaltige Friedenssicherung. Was wiederum dazu beiträgt, dass keine durchdachten Gegenentwürfe zum Bestehenden, keine plausiblen Zukunftsvisionen angeboten werden, welche die Massen mitreißen und wieder auf die Straße bringen könnten. Wer nicht weiß, wohin er gehen will, muss Schwierigkeiten haben, überhaupt erst loszulaufen.

Also: Braucht die Friedensbewegung, genauer gesagt, brauchen die Friedensbewegten eine verbindende Zukunftsvision? Ja. Dabei geht es nicht darum, ein Dogma zu installieren – sondern die Grundlage für einen möglichst breiten Konsens zu schaffen, der viele heterogene Sichtweisen akzeptiert und integriert.

Existiert eine solche Vision? Nicht dass ich wüsste.

Lässt sich eine solche Vision erarbeiten? Ganz bestimmt – aber nur, wenn sie einen realitätsgerechten Rückblick auf DDR und „realen Sozialismus“ einschließt und die dort gemachten Erfahrungen auswertet. Das bedeutet auch: Ehemalige DDR-Bürger können einen ebenso spezifischen wie unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Friedensbewegung leisten, indem sie authentisch über ihr Leben in der DDR berichten.

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Anmerkungen und Quellen

(1) Mehr zu mir: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ueber-mich/.

(2) Siehe u.a.: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/ein-marxistischer-psychoanalytiker-juedischer-herkunft-erlebt-das-ende-der-weimarer-republik/.

(3) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-du-mensch-mensch-menschenskinder-und-stand-up-hans-joachim-maaz-im-gespraech-mit-andreas-peglau-bei-jugendradio-dt-64/.

(4) Siehe: https://apolut.net/menschen-sind-keine-marionetten-von-andreas-peglau/.

(5) Siehe dazu auch: https://www.nachdenkseiten.de/?p=136088; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Unthinkable

(6) „Der Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes habe vor dessen Gründung 1956 in der Sowjetisch Besetzten Zone, SBZ, und in der früheren DDR extrem erfolgreich Agenten angeworben. ‚[…] Das heißt, bereits in den 1940er Jahren ist damals die Organisation Gehlen in der Lage, weitverzweigte Netze aufzubauen in einem großen geographischen Raum und auch mit einer großen Spannbreite, das heißt es ging nicht nur um Militärspionage, es ging auch um Wirtschaftsspionage, es gab auch Ansätze, auch den Sicherheitsbereich in den Blick zu nehmen.‘ […] 1953 umfasste das Agentennetz mehr als tausend registrierte Zuträger […]. Hinzu kam eine ähnlich hohe Zahl an Mitwissern und Helfern, die Informationen liefern konnten. […] die Bedingungen für Spionage [waren] in der frühen DDR – auch für andere westliche Geheimdienste wie die CIA – besonders günstig: ‚Wir haben offene Grenzen, wir haben Kontakte der Bevölkerung, die sich von keiner Seite vollständig kontrollieren lassen‘“ (https://www.deutschlandfunk.de/geschichte-des-bnd-die-spionage-der-organisation-gehlen-in-100.html).

(7) https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/223686/vor-60-jahren-gruendung-des-bnd/

(8)  https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_Gehlen

(9) https://www.deutschlandfunk.de/bnd-bundesnachrichtendienst-nationalsozialismus-ns-taeter-100.html

(10) 1953 wurde Zaisser nach dem Versuch, Walter Ulricht abzulösen, politisch kaltgestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Zaisser).

(11) Dahn, D. (2009): Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen, Reinbek bei Hamburg, S. 174f.

(12) Zu Bestrebungen, den Patientenschutz wenigstens in der Psychotherapie zu verteidigen: https://kollegennetzwerk-psychotherapie.de/index.php?page=58040971&f=1&i=2068426342&s=58040971

(13) Siehe u.a.: https://www.manova.news/artikel/geschlossene-gesellschaft-2

(14) Mitglieder der Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und anderer „linker“ Organisationen, die als staatsgefährdend eingestuft wurden, wurden überwacht, zum Teil verfolgt oder inhaftiert. Sie durften – Stichwort „Radikalenerlass“ – lange Zeit nicht Beamte sein, nicht mal als Briefträger.

(15) Rainer Mausfeld schreibt: „Demokratie wird also nur soweit als ‚zulässig‘ angesehen, wie der Bereich der Wirtschaft von demokratischen Entscheidungsprozessen verschont ist – also solange sie keine Demokratie

Ist“ (zitiert in https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 79). Selbst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich seit 2011 nachlesen: „Das derzeit geltende Wahlsystem zum Deutschen Bundestag weist fundamentale Demokratiedefizite auf. Aus diesem Grund ist eine demokratische Wahlreform überfällig.“ (http://www.bpb.de/apuz/33522/hat-deutschland-ein-demokratischeswahlsystem).

(16) https://www.nachdenkseiten.de/?p=115769

(17) https://www.nachdenkseiten.de/?p=144473

(18) https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall

(19) Diverse Details dazu zum Beispiel in Krenz, E. (2025): Verlust und Erwartungen. Erinnerungen, Berlin.

(20) Statut der SED (1976), Berlin.

(21) https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Kuczynski

(22) https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Herrmann_(Politiker,_1928)

(23) https://de.wikipedia.org/wiki/Reiner_Werner

(24) https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Th%C3%A4lmann

(25) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/mensch-mensch-brauche-ich-ein-vorbild-dt-64-sendung-vom-5-10-1988/

(26) Böhm, G. (2015): Vorwärts zu Goethe? Faust-Aufführungen im DDR-Theater, Berlin, S. 149–176.

(27) https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine; https://de.wikipedia.org/wiki/Spur_der_Steine_(Film)

(28) https://de.wikipedia.org/wiki/Blaue_Pferde_auf_rotem_Gras

(29) Dahn 2009 (wie Anm. 11), S. 37–48.

(30) https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-01-19-so-schnell-nie-so-gross-nie-milliardaersvermoegen-erreichen

(31) „Im Tagesspiegel vom 11. Februar 2020 [verweist] Caroline Fetscher […] auf im Dritten Reich verwurzelte ‚Kontinuitäten in fast allen Bereichen der [west!]deutschen Gesellschaft, in Konzernen, Behörden, im Bildungswesen, der Medizin, dem Militär und im Kulturbetrieb‘. […] Etwa ‚65 hohe Funktionsträger der CDU, 20 der CSU und 35 Politiker der FDP waren‘, so Fetscher weiter, ‚Mitglieder der NSDAP, ehe sie ihre Ämter in der bundesrepublikanischen Demokratie antraten, als Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Bundestagsabgeordnete, Fraktionsvorsitzende, Ministerpräsidenten, stellvertretende Ministerpräsidenten und hochrangige Diplomaten.‘ Caroline Fetscher benennt drei weitere prominente Fälle: Hans Globke, Mitverfasser der Nürnberger ‚Rassegesetze‘ und bis 1963 Kanzleramtschef unter Konrad Adenauer, Kurt Georg Kiesinger, Bundeskanzler von 1966 bis 1969, stellvertretender Leiter der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt des NS-Staates sowie Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg bis 1979. Letzterer ‚fällte als Marinerichter noch Ende des Zweiten Weltkriegs Todesurteile gegen Deserteure‘“ (https://www.manova.news/artikel/die-schattentrager). Nicht nur in Bezug auf prozentuale Anteile ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Bundestag und Volkskammer, sondern auch in Bezug auf deren jeweilige Verstrickung bestanden gravierende Unterschiede: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren. Weitere Informationen: Dahn, D. (2019): Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute. Die Einheit – eine Abrechnung, Reinbek bei Hamburg, S. 89–144.

(32) Siehe auch: https://apolut.net/lebensbejahend-lebensfeindlich-eine-alternative-zur-links-rechts-einteilung/.

(33) So war in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift „Das braune Erbe der DDR“ zu erfahren: „Ostdeutschland hat ein Problem mit dem Rechtsextremismus. Wissenschaftler finden dafür eine Erklärung im System der DDR.“ (https://www.fr.de/politik/braune-erbe-11707837.html).

(34) https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Antisemitismus_seit_1945

(35) Stöss, Richard (2010): Rechtsextremismus im Wandel, Berlin, S. 61.

(36) Niemann, H. (1995): Hinterm Zaun. Politische Kultur und Meinungsforschung in der DDR – die geheimen Berichte an das Politbüro der DDR, Berlin, S. 65–69.

(37) Friedrich, W. (2001): Ist der Rechtsextremismus im Osten ein Produkt der autoritären DDR? (https://www.bpb.de/system/files/pdf/HRDB0X.pdf), S. 19, 21f. Ausführlicher: Friedrich, W. (2002): Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation? Leipzig (https://sachsen.rosalux.de/fileadmin/ls_sachsen/dokumente/Publikationen/Einzelpublikationen/Friedrich__Walter__Rechtsextremismus_im_Osten._2002._119_S..pdf).

(38) http://www.zeit.de/2012/08/DDR-Nazis/ Die DDR-Bevölkerung umfasst 1988 etwa 16,5 Millionen Menschen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249217/umfrage/bevoelkerung-der-ddr/

(39) Stöss 2010 (wie Anm. 37), S. 62f.

(40) Ebd., S. 63f.

(41) Ebd.

(42) Ebd.

(43) Ebd.

(44) Decker, O./ Brähler, E. (Hrsg.) (2018): Flucht ins Autoritäre. Rechtsextreme Dynamiken in der Mitte der Gesellschaft, Gießen, S. 84.

(45) Zick, A./ Küpper, B./ Krause, D. (2016): Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016, hg. von Melzer, R., Bonn, S. 130.

(46) Dementsprechend hieß es im Verfassungsartikel 91 der DDR: „Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen sind unmittelbar geltendes Recht. Verbrechen dieser Art unterliegen nicht der Verjährung“ (https://www.verfassungen.de/ddr/verf68-i.htm)

(47) https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrungsdebatte

(48) http://www.michael-greve.de/strafen.htm

(49) Ausführlich dazu: Dahn, D. 2019 (wie Anm. 31), S. 145–182. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Bilder_des_Zeugen_Schattmann; Pätzold, K. (2010): Die Mär vom Antisemitismus, Berlin. Antisemtische Aspekte der SED-Politik bis 1967 diskutiert Mario Keßler: https://zeitgeschichte-digital.de/doks/frontdoor/deliver/index/docId/912/file/ke%C3%9Fler_sed_juden_repression_toleranz_1995_de.pdf, Zusammenfassung S. 149–151.

(50) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wp-content/uploads/2014/09/Rechtsruck-Zweite-Auflage-3-11-17-1.pdf, S. 81–84.

(51) https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/wir-sind-keine-geborenen-krieger-zu-psychosozialen-voraussetzungen-von-friedfertigkeit-und-kriegstuechtigkeit/

(52) Für Belege der folgenden zehn Punkte siehe die genannten und weitere Bücher von Daniela Dahn sowie (auto)biografische Werke ehemaliger DDR-Bürger, die zum Beispiel im Verlag Neues Leben erschienen sind: https://www.eulenspiegel.com/buecher/neues-leben.html?start=0. Einen kurzen Überblick bietet Roesler, J. (2013): Geschichte der DDR, Köln. Zu den US-Verbrechen nach 1945 siehe zum Beispiel: https://de.wikipedia.org/wiki/Patrice_Lumumba; https://de.wikipedia.org/wiki/Salvador_Allende; https://de.wikipedia.org/wiki/Vietnamkrieg; https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Ajax. Zu den Toten durch Sanktionen: https://www.telepolis.de/article/Millionen-Tote-fuer-Demokratie-und-Freiheit-9191381.html?seite=all.

(53) Siehe: https://andreas-peglau-psychoanalyse.de/vom-nicht-veralten-des-autoritaeren-charakters/

(54) Erschienen auf der LP „Vun drinne noh drusse" (1982) (https://bap.de/songtext/zehnter-juni/

(Letzte Internetabfrage 4.4.2026)

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Madame Toussauds Wachsfigurenkabinett in Berlin: Abbildung von Erich Honecker (von 1976-1989 Staatsratsvorsitzener der DDR)

Bildquelle: Anton_Ivanov / shutterstock

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Buchrezension Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit

05. April 2026 um 08:05

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Der Journalist Ronen Steinke rechnet in einem neuen Buch mit den staatlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ab. Eine tiefgreifende Ursachenanalyse vermeidet er aber. Fritz Söllner rezensiert.

Dieser Beitrag Buchrezension Ein linkes Plädoyer für Meinungsfreiheit wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

04. April 2026 um 10:00

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Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

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— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

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Deutschland neutral. Mit Sicherheit

02. April 2026 um 11:24

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Deutschlands Verwicklung in unzählige Kriege, die hauptsächlich den geopolitischen Interessen der USA dienen, hat uns in eine Spirale der Gewalt geführt.

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

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„Versuch eines medialen Staatsstreichs“ – O-Töne zum Medienrummel um den „Fall Fernandes“

31. März 2026 um 10:00

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Eigentlich war der „Fall Collien Fernandes“ ursprünglich ein optimaler Stoff für die Klatschpresse. Diese hat über die pikante Geschichte um die Schauspielerin und ihren (Ex-)Mann auch längst berichtet. Doch plötzlich wurde der Stoff zum Top-Thema für „Tagesthemen“ und den Spiegel. Die „Leitmedien“ haben die Story auf die Titelseiten gebracht, weil die Regierung auf einmal ein Gesetz über den Kampf gegen Straftaten im Internet durchbringen wollte. Nun wird allerdings befürchtet, dass die Novelle als neue Waffe gegen Meinungsfreiheit missbraucht wird. Eine neue Ausgabe der O-Töne. Von Valeri Schiller.


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RBB 24 am 22. März 2026

„Es sind dann doch deutlich mehr Teilnehmende als die 500 Angemeldeten: Die Polizei spricht von fast 7.000 Menschen auf dem Pariser Platz, die gegen sexualisierte digitale Gewalt demonstrieren.“

(Quelle: rbb24)


Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes 13. März 2026

„Darüber habe ich dann erst mitbekommen, dass sich jemand seit Jahren sich auf Social Media unter meinem Namen angemeldet hat. Ich war lange nicht auf Social-Media-Portalen, also hatte die Person eben freie Fahrt und hat da anscheinend in meinem Namen angefangen, mit meinem beruflichen Umfeld zu schreiben. Es wurde dann immer flirtiver. Man hat miteinander telefoniert, das ging in Telefonsex über, dann wurden Nacktfotos verschickt von mir, die so wirkten, wie selber aufgenommen. Dann Videos, als hätte ich mich so heimlich beim Sex gefilmt – und das alles in meinem Namen eben mit wahnsinnig vielen Männern.“

(Quelle ARD, ab Minute 1:38:57)


Bundesinnenministerin Stefanie Hubig am 25. März 2026

„Das neue Gesetz kann den Betroffenen auf zwei Wegen helfen. Erstens mit dem Strafrecht: Wir schließen Strafbarkeitslücken. Ein neuer Straftatbestand erfasst umfassend bildbasierte sexualisierte Gewalt. Was heißt das? Das sind voyeuristische Aufnahmen. Das sind pornographische Deepfakes, das sind Vergewaltigungsvideos. Und zweitens hilft das neue Gesetz bei der Durchsetzung: Betroffene können sich künftig besser wehren. Sie erhalten leichter Zugang zu Informationen über die Inhaber der Accounts, die rechtswidriges Material verbreiten. Sie können ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen und sie können sogar Account-Sperren durchsetzen und verhindern, dass sich schwere Persönlichkeitsverletzungen wiederholen.“

(Quelle: WELT, ab Minute 0:52)


SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil am 23. März 2026

„Aber natürlich ist ein solcher öffentlicher Fall jetzt auch noch mal eine Beschleunigung dafür, dass alle auch in der Regierung sehen: Das muss jetzt schnell entschieden werden, wir brauchen jetzt schnell eine Gesetzgebung.“

(Quelle: ntv Nachrichten, ab Minute 39:10)


TV-Moderatorin Sarah Bosetti am 25. März 2026

„Ich will lieber darüber reden, wie abgefahren es ist, dass das Ganze jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt. Collien Fernandes‘ Insta-Post zu dem Thema hat über 800.000 Likes. Das Internet explodiert, Tausende Menschen demonstrieren, die Tagesthemen berichten, Gesetze gegen digitale Gewalt sollen plötzlich im Bundestag schneller verabschiedet werden. (…)

Und nicht falsch verstehen: Ich finde das ja alles gut. Ich frage mich nur: Wieso erst jetzt?“

(Quelle: Bosetti will reden!, ab Minute 1:41 und ab Minute 2:10)


Spiegel-Journalistin Juliane Löffler am 23. März 2026

„Wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant, das hatte sie auch schon angekündigt, und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab. Und deshalb haben wir sie dann natürlich auch dazu befragt, was sie da eigentlich genau plant.“

(Quelle: Politik mit Anne Will, ab Minute 19:43)


Sebastian Geisler, BILD-Politik-Redakteur, am 24. März 2026

„Und was ich jetzt auch schlimm finde, ist, dass das Ganze doch wie eine konzertierte Aktion zunehmend wirkt. (…)

Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, will jetzt auch rechtliche Verschärfungen hier machen. Das finde ich doch alles ganz ganz bemerkenswert, wie schnell das jetzt plötzlich gehen soll, obwohl es hier doch um ein sehr individuelles Vergehen dieses Herrn geht. Und wenn das durchgeht, was Frau Hubig machen will: Sie will zum Beispiel, dass nicht nur Deepfakes mit sexuellem Kontext, die irgendwie versendet werden, dann strafbewährt sein sollen, sondern sogar so was wie, wenn ich mit Photoshop irgendwie, was weiß ich, meinem Nachbarn irgendwie einen lustigen Hut aufsetze oder so, am eigenen Rechner, dann kann schon das, wenn es die Würde dieses Menschen angreift, möglicherweise ein potenzieller Fall für die Staatsanwaltschaft sein.“

(Quelle: WELT, ab Minute 1:42 und ab Minute 2:08)


NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt am 25. März 2026

„Sie wollen diesen Fall missbrauchen, um das, was sie immer gewollt haben: ein Zensurgesetz zur Einschränkung von Meinungsfreiheit und zum Schutz ihrer mächtigen Milieus, zum Schutz von Mächtigen gegen Machtkritik mit moralischer Überlegenheit durchzudrücken. (…)

Der Versuch eines medialen Staatsstreichs gegen die Meinungsfreiheit. Denn das, was Collien Fernandes widerfahren ist, könnte man mit drei Sätzen im Gesetz regeln. Das ist nicht das, was sie wollen. Sie wollen etwas vollkommen anderes regeln, und das, was sie regeln wollen, heißt: Jeder Versuch der Machtkritik kann in Zukunft mit Gefängnis bestraft werden.“

(Quelle: NIUS, ab Minute 47:44 und ab Minute 51:16)


Titelbild: Screenshots ARD, WELT, ntv Nachrichten, Bosetti will reden!, Politik mit Anne Will, NIUS

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„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser


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Nun wurden auch die Konten der Ehefrau des seit Monaten von der EU mit absurden „Begründungen“ sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru „sichergestellt“. Man findet gar keine Worte mehr: Eine Familie mit kleinen Kindern wird kollektiv bestraft, weil Doğru die „falsche“ Meinung vertritt. Die Praxis der EU-Sanktionen ist totalitär – das Schweigen weiter Teile der deutschen „Zivilgesellschaft“ dazu ist erbärmlich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Sanktionsverfahren gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Doğru wird immer skandalöser: Inzwischen ist daraus eine humanitäre Krise für ihn und seine Familie geworden, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet. Der von der EU bereits seit Mai 2025 sanktionierte deutsche Journalist ist selbst weitgehend vom Zahlungsverkehr abgeschnitten – nun hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zusätzlich noch die Konten seiner Ehefrau „sichergestellt“.

Die Behörde, die zur Generalzolldirektion gehört, vertritt die Auffassung, dass die Konten der Frau zur Umgehung der gegen Doğru verhängten Sanktionen genutzt worden seien, so der Artikel, in dem weitere Details zu der skandalösen Entscheidung beschrieben werden. Norbert Häring zitiert aus der Begründung des ZfS:

„Vorliegend kontrolliert Hüseyin DOGRU die Konten der (geschwärzt) bei der Commerzbank AG. Zum einen besteht eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten (geschwärzt) und dem gelisteten Hüseyin DOGRI. Als Ehepartner ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine enge Nähebeziehung besteht. Das diese auch tatsächlich besteht, ist insbesondere daran erkennbar, dass die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben.“ (Schreibfehler im Original)

Doğru sagte der Berliner Zeitung, durch die Entscheidung, seiner Frau den Zugang zu finanziellen Mitteln zu verwehren, werde seine Familie nicht nur in ein rechtliches Vakuum gedrängt, sondern bewusst in eine humanitäre Krise gestoßen. Doğru fährt fort:

„Die Bundesregierung und ihre Institutionen haben uns systematisch als Zielscheibe ausgewählt: zunächst mich, dann meine Frau, und nun sind unsere Kleinkinder und Säuglinge betroffen. Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder.“

Die Zentralstelle hält die Sicherstellung der Konten von Doğrus Frau trotzdem ausdrücklich für „verhältnismäßig“.

Solidarität verboten!

Die Familie sei nicht mehr in der Lage, Miete zu bezahlen, die Kinder zu ernähren oder Stromkosten zu decken. Zwar könnten die Kinder theoretisch Hilfe erhalten. In der Praxis bestehe jedoch die reale Gefahr, dass humanitäre Unterstützung als Umgehung der Sanktionen gewertet werde, so Doğru. Sein Anwalt Alexander Gorski sagte dazu, sein Mandant dürfe keine Geldspenden empfangen und auch keine Lebensmittelhilfe annehmen. Auf die Frage, ob sich bereits ein Nachbar strafbar machen könne, wenn er Doğru Brot bringe, antwortete Gorski:

„Ja, der Nachbar würde sich damit theoretisch strafbar machen.“

Der deutsche Journalist Doğru steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die Europäische Union „begründet“ dies in einer abwegigen Argumentation damit, dass Doğru mit seiner pro-palästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ schüre und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstütze.

Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf die Sanktionen gegen Doğru oder Jacques Baud eingegangen, eine Auswahl findet sich unter diesem Artikel. In einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron vor allem, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Sanktionierung kein rechtliches Gehör erhielten. Unklar bleibe auch, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verlaufe. Auf den undurchschaubaren Prozess der Erstellung von EU-Sanktionslisten ist Hannes Hofbauer gerade in diesem Artikel eingegangen.

Wagenknecht: „totalitärer Wahnsinn“

Skandalös sind nicht nur die EU-Sanktionen selber, deren unrechtmäßiger Charakter sich etwa bezüglich Baud und Doğru gar nicht angemessen in Worte fassen lässt. Bitter ist auch die überwiegend ausbleibende Solidarität etwa vonseiten der Journalisten aus den deutschen Mainstream-Medien oder vonseiten der Politik usw. Immerhin aus dem BSW kommt scharfer Protest: Sahra Wagenknecht hat sich aktuell auf Facebook zu dem in ihren Worten „Vorgang wie in einer Diktatur“ geäußert.

Und die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen fordert eine breite politische Mobilisierung. Das EU-Sanktionsregime sei totalitär, die Bundesregierung dürfe diesen menschenverachtenden Wahnsinn nicht länger unterstützen. Details zu dieser Mobilisierung würden bald folgen, so Dagdelen. Ein Soli-Aufruf zu Jacques Baud findet sich hier.

Das Versagen der Zivilgesellschaft

Die totalitären und wie einem Roman von Franz Kafka entsprungenen EU-Sanktionen sind der eine Skandal. Ein weiterer ist die gnadenlose Umsetzung der Sanktionen in Deutschland, die auch im Artikel „Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen” beschrieben wird. Dass mit diesen beiden Elementen kritische Stimmen eingeschüchtert werden sollen, ist total offensichtlich. Umso schaler klingen die Phrasen von EU und Bundesregierung zur Meinungsfreiheit.

Und: Dass ein großer Teil der sonst auf Knopfdruck empörten „Zivilgesellschaft“ hierzulande zu den unglaublichen Vorgängen schweigt, ist einfach nur erbärmlich.

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Wie EU-Sanktionslisten die Meinungsfreiheit gefährden

26. März 2026 um 12:37

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Wer die falsche Meinung äußert, könnte bald auf einer Sanktionsliste landen. Ein offener Brief an die UN warnt: Europas Kampf gegen „Desinformation“ droht zur Gefahr für die Meinungsfreiheit zu werden.

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Meinungsfreiheit predigen in München – Medien warnen in Washington

25. März 2026 um 12:33

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Die Doppelmoral der Trump-Regierung in Sachen Meinungsfreiheit ist nicht mehr zu übersehen.

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