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Zensur-Hammer in Österreich: Wer den “Ruf der EU” schädigt, soll bald hinter Gitter!

12. April 2026 um 09:00

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Unter dem Deckmantel der “Spionageabwehr” plant die österreichische Regierung einen beispiellosen Frontalangriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Künftig soll schon die bloße Gefährdung des “Ansehens” von Staat oder EU ausreichen, um Kritiker mit drakonischen Haftstrafen abzustrafen. Ein Frontalangriff auf jeden, der es wagt, die Herrschaften in Wien oder Brüssel zu kritisieren.

Wer in Österreich künftig allzu kritisch über die Europäische Union oder die heimische Regierung berichtet und damit deren “Ansehen” ankratzt, steht bald mit einem Bein im Gefängnis. Die “Ömpel”-Regierungskoalition (ÖVP, SPÖ und Neos) bastelt derzeit an einer massiven Verschärfung des Strafgesetzbuches. Verkauft wird den Bürgern das Ganze als notwendige Härte gegen feindliche Geheimdienste. Der Fall des mutmaßlichen Russland-Spions Egisto Ott dient als willkommener Vorwand, um die Daumenschrauben für alle anzuziehen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht von einem “hochaktuellen Problem”, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) jubelt über einen “klaren Kurswechsel”.

Doch ein genauer Blick auf den Gesetzentwurf zeigt: Was hier als Kurswechsel gefeiert wird, ist in Wahrheit ein beängstigendes Zensur-Monster. Denn künftig soll nicht mehr nur klassische Agententätigkeit (also echter Geheimnisverrat) strafbar sein. Es soll in Zukunft bereits ausreichen, wenn eine Handlung auch nur geeignet ist, dem “Ansehen”, der Sicherheit oder den wirtschaftlichen Interessen der Republik oder von Einrichtungen der Europäischen Union (sowie UNO oder OPEC) zu schaden! Unabhängig davon, ob sich diese mit ihren Taten selbst in ihrem Ruf schaden.

Ein tatsächlicher Schaden muss dabei nicht einmal mehr eintreten. Die bloße Möglichkeit eines theoretischen Schadens für den Ruf der feinen EU-Eliten reicht für Ermittlungen. Im Raum stehen Strafen von sechs Monaten bis zu krachenden fünf Jahren Haft. Journalisten, Whistleblower und Bürgerrechtler schlagen völlig zu Recht Alarm. Denn was bitteschön ist die “Gefahr einer Beeinträchtigung des Ansehens”? Das ist ein klassischer Gummiparagraf, der beliebig ausgelegt werden kann.

Man stelle sich vor: Investigative Reporter decken einen gewaltigen Korruptionssumpf in der Regierung auf oder veröffentlichen einen vernichtenden Bericht über das Versagen der Brüsseler Eurokraten. Der Artikel schlägt international Wellen. Die Mächtigen in Wien oder Brüssel stehen schlecht da – ihr “Ansehen” ist geschädigt. Und schon ist der Weg für juristische Ermittlungen wegen Schädigung staatlicher Interessen frei. Selbst eine legitime Regierungskritik wird am Ende durch die Hintertür kriminalisiert. Journalisten werden dadurch zu Staatsfeinden erklärt.

Sogar normale Bürger könnten ins Visier geraten: Denn auch die sogenannte “Agentenrekrutierung” soll bestraft werden. Im Extremfall, warnen Juristen, könnten darunter schon einfache Kontakte über soziale Medien fallen, sofern paranoide Behörden einen ausländischen Einfluss auch nur vermuten. Hier geht es darum, die Eliten und ihre Institutionen per Gesetz vor Aufklärung und Kritik abzuschirmen. Es soll ja niemand auf die Idee kommen, die Arbeit der Bundesregierung oder der Europäischen Union genauer unter die Lupe zu nehmen – man könnte ja vielleicht etwas finden.

Mehr noch zeigen ÖVP, SPÖ und Neos damit eiskalt autokratische Tendenzen – während sie gleichzeitig stets mit dem Finger auf die FPÖ zeigen, die sich jedoch im Gegensatz zu den Regierungsparteien stets gegen weitere Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit und gegen die zunehmende Übermacht der Brüsseler Eurokraten eingesetzt hat. Offensichtlich versucht die Bundesregierung mit allen Mitteln eine absolute Mehrheit für die Freiheitlichen und einen Bundeskanzler Herbert Kickl zu ermöglichen.

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Sanktionen gegen Journalisten Dogru: Familie verliert Existenzgrundlage, Kindeswohl egal

06. April 2026 um 15:00

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Journalisten abseits des Mainstreams leben in der EU gefährlich. Gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Dogru wurden im vergangenen Jahr Sanktionen wegen angeblicher Russland-Verbindungen seines Mediums verhängt. Sein Bankkonto wurde gekündigt; es folgte die Sperrung des Kontos seiner Ehefrau, was die fünfköpfige Familie – zu der auch neugeborene Zwillinge gehören – in große finanzielle Not brachte. Zwar veröffentlichte Dogru am 5. April auf X, dass ein Gericht diese Sperre aufgehoben habe. Beunruhigend ist jedoch, dass nicht einmal der Kinderschutzbund sich zu der offenkundigen Kindeswohlgefährdung äußern wollte, die aus der Sanktionierung entstand.

“Ein seltener Seufzer der Erleichterung”: Zumindest die Sperre der Konten von Dogrus Ehefrau scheint aufgehoben zu werden.

Kinderschutzbund will sich nicht zu möglicher Kindeswohlgefährdung im Fall Dogru äußern

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Multipolar-Meldung:

Berlin. (multipolar) Der deutsche Kinderschutzbund will sich nicht zur möglichen Gefährdung der drei Kinder des von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru äußern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Multipolar heißt es, das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Kindeswohlprinzip stelle zwar eine „wichtige Leitlinie“ für staatliches Handeln dar und solle bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, „berücksichtigt“ werden. Gleichwohl könne der Kinderschutzbund weder eine „rechtliche Bewertung der Anwendung dieses Prinzips im Kontext europäischer Sanktionsmaßnahmen vornehmen“ noch zu „einzelnen Fällen Stellung beziehen“.

Der Kinderschutzbund ist eine Organisation mit mehr als 50.000 Mitgliedern. In seiner Selbstbeschreibung heißt es, der Verein engagiere sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland und mische sich dazu auch in die Politik ein. Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen. In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft. Elementarer Bestandteil der Konvention ist das Kindeswohlprinzip in Artikel 3. Darin heißt es unter anderem, auch Gerichte, Verwaltungsbehörden und Gesetzgebungsorgane müssten bei „allen Maßnahmen, die Kinder betreffen“, das Kindeswohl „vorrangig“ berücksichtigen.

Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin an der Universität Utrecht, sagte Multipolar auf Anfrage, es sei „unglaublich“, dass die Deutschen Behörden inzwischen auch das Konto von Dogrus Ehefrau gesperrt hätten, ohne die „grundlegenden Bedürfnisse der Kinder“ beachtet zu haben. Ob Deutschland mit den Maßnahmen gegen Dogru und seine Familie gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt, kann die Juristin nicht klar beantworten. Hofer zufolge ließe sich allerdings argumentieren, dass die Kontosperrung der Ehefrau die Kinder „unverhältnismäßig stark beeinträchtigt“ und „ihrem Wohlergehen schadet“. Zudem sei fraglich inwieweit die Interessen der Kinder bei dem Dogru gewährten Betrag in Höhe von 506 Euro berücksichtigt worden seien. Der Betrag erscheine ihr angesichts des Bedarfs der Kinder „recht niedrig“.

Der Sprecher des Finanzministeriums antwortete in der Bundespressekonferenz am 30. März auf die Frage, wie vor dem Hintergrund der Entscheidung der ZfS das Kindswohl sichergestellt werden könne: „Ich muss gestehen, dass mir Informationen zu dem Fall nicht vorliegen.“ Auf Multipolar-Anfrage teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit, das BMF nehme „zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht Stellung.“

Dogru hatte selbst bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er seine fünfköpfige Familie, darunter zwei sechs Monate alte Zwillinge, nicht mehr adäquat versorgen könne. Seine Konten sind aufgrund der Sanktionierung gesperrt, die ihm gewährten 506 Euro monatlich reichten nicht aus. Der „Berliner Zeitung“ sagte Dogru: „Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden – Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen“. Seine Bank verweigere jede Überweisung. Er könne Rechnungen nicht bezahlen und sei mit Mahnungen, Inkassoverfahren und steigenden Kosten konfrontiert. Laut Dogru bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. „Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung“, sagte er der „Berliner Zeitung“.

Nach der Sperrung der Konten der Mutter könne nun „niemand“ mehr angemessen für die Kinder sorgen. Die fünfköpfige Familie habe laut dem Journalisten Norbert Häring nun nur noch 104 Euro zur Verfügung. „Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder“, sagte Dogru der „Berliner Zeitung“ und verwies auf das Grundgesetz, das den Schutz des Kindeswohls garantiere. Er befürchtet: „Eine mögliche nächste Eskalationsstufe könnte darin bestehen, uns die Kinder wegzunehmen – aufgrund einer Situation, die durch die Behörden selbst geschaffen wurde.“

Im März hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag Dogrus zurückgewiesen, mit dem der Journalist eine Freigabe von Überweisungen hatte erreichen wollen. Aus Sicht der Richterin habe Dogru nicht glaubhaft gemacht, dass die beabsichtigen Überweisungen der „Befriedigung von Grundbedürfnissen“ dienten. Kurz darauf wurden von der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, auch die Konten der Ehefrau gesperrt, da sie der Sanktionsumgehung dienten. Als Begründung für die „Sicherstellung“ der Einnahmen der Ehefrau verwies die Behörde auf die „enge familiäre Nähebeziehung“, die gemeinsamen Kinder und die Übernahme der KfZ-Versicherung durch die Ehefrau, obwohl ihr Ehemann der Halter sei. Zudem werde davon ausgegangen, dass Dogru die Konten der Ehefrau „kontrolliert“.

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Meinungsfreiheit predigen in München – Medien warnen in Washington

25. März 2026 um 12:33

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Die Doppelmoral der Trump-Regierung in Sachen Meinungsfreiheit ist nicht mehr zu übersehen.

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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

18. März 2026 um 13:00

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Die großen Lügen (Teil 7) – Corona VI: Faktenchecker | Von Uwe Froschauer

17. März 2026 um 13:56

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Die großen Lügen (Teil 7) – Corona VI: Faktenchecker | Von Uwe Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Nicht nur die Massenmedien beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung, sondern auch sogenannte Faktenchecker, die vorgeben, den Bürger bei der Einordnung von Informationen zu unterstützen. Gerade in der Corona-Zeit nahmen sie eine Schlüsselrolle ein. Sie traten mit dem Anspruch auf, Desinformation zu bekämpfen, Falschbehauptungen zu entlarven und Orientierung zu geben. Tatsächlich haben sie in meinen Augen jedoch meist etwas anderes getan: Sie halfen dabei, politische, mediale und wissenschaftliche Narrative abzusichern, anstatt sie ergebnisoffen zu überprüfen.

Aus meiner Sicht waren viele Faktenchecker in der Corona-Zeit keine neutralen Prüfer, sondern parteiische Deutungshelfer. Sie prüften nicht unvoreingenommen, was wahr, unklar oder falsch war, sondern bewegten sich auffällig oft innerhalb eines vorgegebenen Meinungskorridors. Aussagen, die den Kurs von Regierung, Behörden, Leitmedien oder ihnen nahestehenden Experten stützten, wurden schonend behandelt. Aussagen und Analysen von Kritikern dagegen wurden mit großem Eifer auseinandergenommen, fragmentiert, sprachlich abgewertet und mit Etiketten wie „irreführend“, „unbelegt“ oder „falsch“ versehen.

Faktenchecker haben nicht nur Fehler gemacht. Fehler machen alle, das ist noch lange kein Vergehen. Mein Vorwurf lautet, dass ihre Arbeit in der Corona-Zeit strukturell in eine Richtung wies: weg von echter Wahrheitsprüfung, hin zur Absicherung des Regierungsnarrativs. Sie prüften nicht mit derselben Strenge in alle Richtungen, sondern überwiegend gegen die Kritiker der Maßnahmenpolitik. Darin lag und liegt für mich ihre Unseriosität.

Was ist ein Faktencheck?

Ein Faktencheck soll dem Anspruch nach Aussagen anhand überprüfbarer Tatsachen prüfen. In der Theorie ist das ein sinnvoller journalistischer Ansatz. In der Praxis ist die Seriosität des Ergebnisses jedoch abhängig davon, wer prüft, wie beziehungsweise von wem der Prüfende finanziert wird, mit welchen Maßstäben geprüft wird, ob diese Messlatten und Messverfahren valide und reliabel sind, welche Quellen als legitim gelten – nur Mainstreampresse und -wissenschaft oder auch alternative Medien und andersdenkende Wissenschaftler –, welche Fragen überhaupt gestellt werden – messen diese Fragen und ihre Antworten darauf auch das, was sie zu messen vorgeben–, und ob auch die Behauptungen der Macht mit derselben Härte untersucht werden wie die ihrer Kritiker. 

In der Corona-Zeit zeigte sich, dass viele Faktenchecker diesen Anspruch nicht einlösten. Der Begriff „Faktencheck“ klang nach Neutralität, war aber häufig bereits Teil der Inszenierung. Denn wer mit dem Etikett „Faktencheck“ auftritt, erhebt stillschweigend den Anspruch, auf der Seite der Wahrheit zu stehen. Dieser Umstand machte die Sache in der Corona-Zeit so wirksam. Viele Leser nahmen solche Bewertungen als sachlich richtige Endurteile wahr, obwohl es sich in Wahrheit oft um interessengeleitete, selektive und methodisch fragwürdige Deutungen handelte. Einige meiner Bekannten schickten mir Faktenchecks als Beweis für die Falschheit meiner „Behauptungen“ – die zum großen Teil heute nachweislich richtig waren.

Deshalb ist mein Problem mit dem Genre grundsätzlicher Art: Der Faktencheck wurde in der Corona-Zeit vielfach nicht als offenes Prüfverfahren eingesetzt, sondern als Instrument zur Autorisierung einer bereits feststehenden Sichtweise. Durch die Offenlegung der RKI-Files lässt sich heute mit Sicherheit sagen, dass große Teile des Corona-Narrativs wissentliche und willentliche Lügen waren. Die Aufarbeitung dieser Lügen durch eine Enquete-Kommission ist eine zahnlose Scharade, eine Maskerade.

Objektivität und Glaubwürdigkeit von Faktencheckern 

Die Glaubwürdigkeit eines Faktencheckers steht und fällt mit seiner Unabhängigkeit, seiner methodischen Redlichkeit und seiner Bereitschaft, die Aussagen der Mächtigen ebenso kritisch zu prüfen wie die ihrer Gegner. Daran fehlte es bei vielen der in der Corona-Zeit tonangebenden Faktenchecker.

Diese Formate inszenierten sich als neutrale Instanzen über dem Meinungskampf. Tatsächlich waren sie jedoch meist selbst Akteure in diesem Meinungskampf. Sie standen nicht außerhalb des politischen und medialen Geschehens, sondern mittendrin – mit klarer Schlagseite. Wer von staatlichen Stellen, mächtigen Stiftungen, Plattformen oder regierungsnahen Institutionen finanziell, strukturell oder ideologisch flankiert wird, muss sich die Frage gefallen lassen, wie unabhängig er noch urteilen kann. Der Satz „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ ist vielleicht altmodisch, aber er beschreibt das Problem ziemlich präzise.

Der sich als neutral präsentierende Faktenchecker Correctiv finanziert sich unter anderem aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, der Open Society Foundations von George Soros sowie des Omidyar-Netzwerks, das vom eBay-Gründer Pierre Omidyar ins Leben gerufen wurde. Darüber hinaus arbeitet Correctiv als externer Faktenprüfer für Plattformen wie Facebook und überprüft dort gegen Bezahlung Beiträge auf ihren angeblichen Wahrheitsgehalt. Die teilweise Finanzierung des Faktencheckers durch Mitglieder der „Elite“ – der Drahtzieher der Plandemie – erklärt, glaube ich, einiges.

Hier stellt sich zwangsläufig die Frage, wie unabhängig und neutral ein Faktenchecker tatsächlich sein kann, wenn er von politisch und wirtschaftlich einflussreichen Institutionen unterstützt wird und gleichzeitig im Auftrag großer Plattformen Inhalte bewertet.

„Man beißt nicht die Hand, die einen füttert“ ist ein Sprichwort, das zur Dankbarkeit gegenüber Förderern mahnt. Es warnt davor, undankbar zu sein oder die eigene Position durch feindseliges – in diesem Fall ehrliches – Verhalten gegenüber jemandem zu gefährden, von dem man abhängig ist. Wenn ein Faktenchecker zugleich finanziell und strukturell in solche Netzwerke eingebunden ist, entsteht definitiv ein – für die Glaubwürdigkeit einer Institution, die Neutralität für sich beansprucht – höchst problematischer Interessenkonflikt. 

Besonders unseriös erscheint mir bei den in der Corona-Zeit agierenden Faktencheckern das wiederkehrende Muster, auf formalen Nebenaspekten herumzureiten, während der eigentliche Kern einer Kritik unangetastet bleibt. Viele Faktenchecks wirkten auf mich wie rhetorische Ausweichmanöver: Man widerlegte nicht die Sache, sondern formulierte sie um, verengte sie, konzentrierte sich auf einen Formfehler, verschob den Maßstab oder griff einen Randpunkt heraus, um anschließend das gesamte Anliegen als fragwürdig erscheinen zu lassen. So konnte man Kritiker diskreditieren, ohne die zentrale Frage wirklich beantworten zu müssen.

Correctiv, Tichys Einblick und der Umgang mit dem Thema Migrationshintergrund bei Corona-Patienten 

Dass es beim Faktencheck nicht immer so objektiv zugeht, wie es nach außen dargestellt wird, zeigt folgendes – noch relativ harmloses – Beispiel aus der Corona-Zeit.

Correctiv versuchte mehrfach, Beiträge vom Magazin Tichys Einblick zu diskreditieren. Am 3. März 2021 schrieb Tichys Einblick unter Bezugnahme auf Berichte über eine Schaltkonferenz des damaligen RKI-Präsidenten Lothar Wieler mit Chefärzten:

„Lange dauerte es, bis die hochbrisante Nachricht aus einer Schaltkonferenz des RKI-Chefs mit Chefärzten an die Öffentlichkeit durchsickerte: Über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten sollen in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben, bundesweit weit über 50 Prozent.“

Correctiv bewertete diese Aussage als „unbelegt“ und argumentierte, dass

„… gar keine statistisch begründeten Aussagen getroffen werden: Nationalitäten, Herkunft, Religion oder Geburtsorte werden bei Covid-Meldungen laut Bundesgesundheitsministerium nicht erfasst oder gemeldet.“

Das Problem dieser Correctiv-Argumentation liegt darin, dass Tichys Einblick gar nicht behauptet hatte, es gebe eine offizielle bundesweite Statistik zu diesem Thema. Das Medium berief sich lediglich auf Aussagen aus einer Konferenz des RKI-Präsidenten, über die zuvor auch andere Medien berichtet hatten.

Indem Correctiv den Eindruck erweckte, es gehe um eine angebliche amtliche Statistik, wurde eine angebliche Behauptung widerlegt, die so von Tichys Einblick gar nicht aufgestellt worden war. Für viele Leser bleibt jedoch lediglich das Urteil „unbelegt“ hängen – und damit der Eindruck, es handle sich um eine unseriöse oder gar falsche Berichterstattung.

Auffällig war zudem, dass sowohl Correctiv als auch später der absolut unseriöse Faktenverdreher Volksverpetzer – besser: Volksverhetzer – ähnliche Bewertungen vornahmen. Dadurch entsteht ein kommunikatives Zusammenspiel mehrerer Faktencheck-Formate, die gemeinsam dazu beitragen, kritische Berichte schnell in den Bereich vermeintlicher Desinformation einzuordnen. Für die betroffenen Medien und Autoren bedeutet das eine erhebliche reputative Belastung – unabhängig davon, ob ihre ursprünglichen Aussagen tatsächlich widerlegt wurden oder nicht.

Deshalb sehe ich viele dieser Faktenchecks mehr als nur kritisch. Wenn Institutionen, die für sich beanspruchen, die Wahrheit zu prüfen, mit solchen Methoden arbeiten, werden nicht primär Fakten überprüft, sondern Narrative geschützt, gleichgültig ob sie Lügen oder Halbwahrheiten enthalten.

Obiges Beispiel von Correctiv zeigt exemplarisch ein grundlegendes Problem vieler Faktenchecks. Selbst wenn die eigentliche Kritik nur einen Teilaspekt betrifft, reicht schon der Stempel „teils falsch“, um beim Publikum den Eindruck zu erzeugen, ein gesamter Beitrag sei unseriös oder irreführend. Für den durchschnittlichen Nutzer ist der feine, aber wesentliche Unterschied kaum erkennbar. Genau darin liegt die Macht – und auch die Problematik – solcher Bewertungen. Der Eindruck drängt sich auf, dass Faktenchecks weniger der nüchternen Aufklärung dienen als der diskursiven Einordnung missliebiger Beiträge. Kritische Medien werden so schnell in die Nähe von „Fake News“ gerückt, während die eigentliche Debatte über Inhalte in den Hintergrund tritt.

Wer sich selbst als Verteidiger von Demokratie und Wahrheit darstellt, sollte sich deshalb besonders sorgfältig und transparent verhalten – was bei den Faktenchecks in der Corona-Zeit kaum der Fall war. Wenn durch missverständliche Kennzeichnungen, verkürzte Darstellungen oder selektive Prüfungen der Eindruck entsteht, unliebsame Stimmen sollten diskreditiert werden, dann untergräbt das letztlich genau das Vertrauen, das Faktenchecker eigentlich stärken wollten. Mein Vertrauen haben die in der Corona-Zeit agierenden Faktenchecker definitiv verspielt. Sie haben sich wie die meisten Mainstreammedien als Propagandaorgane der eliteinstruierten Entscheider geoutet.

Dieselben Faktenchecker, die bei Kritikern jedes Wort auf die Goldwaage legten, Inhalte verdrehten, Daten fragmentierten, behandelten die Aussagen der Regierenden, vieler Behörden, großer Medien und offizieller Experten mit äußerster Nachsicht. Die unzähligen Fehlprognosen, Angstmachereien, Übertreibungen, statistischen Verkürzungen und später offenkundig brüchig gewordenen Behauptungen der Corona-Zeit wurden von ihnen nicht in vergleichbarer Konsequenz auseinandergenommen. Gerade dort, wo ein echter Faktencheck bitter nötig gewesen wäre, blieben sie auffällig still oder milde.

Wenn aber eine Institution, die sich „Faktenchecker“ nennt, überwiegend nur die Gegenseite hart anfasst und die Seite der Macht schont, dann verliert sie ihren Anspruch auf Neutralität. Dann wird aus Faktenprüfung Machtschutz. 

Correctiv und die Frage nach Impfnebenwirkungen und Todesfällen

Ein besonders bezeichnendes Beispiel ist ein Correctiv-Faktencheck zu Berichten über Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen. Behauptet wurde, vertrauliche Pfizer-Dokumente zeigten in den ersten 90 Tagen nach Freigabe des Impfstoffs 1.223 Todesfälle und 158.000 Nebenwirkungen. Correctiv bewertete dies als „fehlender Kontext“ und verwies darauf, dass es sich um Verdachtsfälle handle; ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung sei nicht bestätigt.

Formal ist diese Formulierung zunächst unangreifbar. Natürlich ist ein Verdachtsfall nicht automatisch ein bewiesener Impfschaden. Genau an dieser Stelle beginnt aber für mich die Unseriosität solcher Checks. Denn der eigentliche Kern der Debatte war ja nicht, ob jeder einzelne Fall bereits gerichtsfest kausal nachgewiesen war. Der Kern war, dass es sehr früh erhebliche Sicherheitssignale gab, die Anlass zu größter Vorsicht und zu ehrlicher öffentlicher Diskussion hätten geben müssen.

Correctiv verengte diese Frage auf einen formalen Einwand und erzeugte damit den Eindruck, die besagten Berichte seien im Wesentlichen entkräftet. Das ist aus meiner Sicht typisch für viele Corona-Faktenchecks: Man klärt nicht auf, sondern beruhigt. Man prüft nicht mit offenem Ergebnis, sondern betreibt Schadensbegrenzung zugunsten des laufenden Narrativs. Statt zu fragen, ob die gemeldeten Zahlen ein ernstzunehmendes Warnsignal sein könnten, wurde der Fokus darauf gelegt, die politische Sprengkraft der Information zu entschärfen.

So mag ein solcher Faktencheck formal korrekt wirken; inhaltlich verfehlt er aber aus meiner Sicht seine Aufgabe. Denn ein seriöser Prüfer hätte nicht nur auf den fehlenden Kausalitätsnachweis hingewiesen, sondern ebenso klar gemacht, dass Häufungen von Verdachtsmeldungen gerade in der Frühphase von Massenimpfungen von erheblicher Relevanz sind. Genau diese Offenheit fehlte. Stattdessen wirkte der Check wie ein Schutzschild für eine Impfkampagne, die kommunikativ möglichst störungsfrei weiterlaufen sollte.

Faktencheck zum Zusammenhang zwischen Impfquote und Sterblichkeit

Hier eine Stellungnahme eines Faktencheckers, dessen Name ich nicht nenne. Es würde ihm sonst die Schamesröte ins Gesicht treiben!

Sein Eingangstext:

"In einem Beitrag auf Facebook wird vor angeblich dramatischen Schäden der Corona-Impfung gewarnt: 'Die Sterberate von an Corona erkrankten Menschen, die geimpft wurden, liegt bei 4,7 Prozent. Bei erkrankten Ungeimpften dagegen nur bei 0,15 Prozent. Das heißt, dass das Risiko, an Corona zu sterben, für Geimpfte um mehr als 30 Prozent höher ist als für Ungeimpfte', heißt es auf einem Foto“

Hier der Zeitungsausschnitt, auf den sich der Faktenchecker bezieht:

"Auf Anfrage eines Journalisten teilte das Bundesgesundheitsamt am 13. Mai 2021 mit, dass bereits über 57.000 Covid-Fälle von ein- oder zweifach Geimpften gemeldet wurden mit einer Sterberate von 4,7 Prozent (= 2707 Tote). Zum Vergleich: Laut WHO (Stanford-Studie vom Oktober 2020) liegt die Sterberate bei Covid-19-Erkrankung Ungeimpfter bei durchschnittlich 0,15 Prozent. Die Sterberate von Geimpften wäre bei einer Erkrankung also gut 30-mal höher als die von Ungeimpften."

Merken Sie was? Der Faktenchecker ersetzt 30-mal durch 30 Prozent. Nun, so arbeiten die „Fakten“-checker. Besser wäre der Begriff „Faktenverdreher“ oder „Wahrheitsvernichter“ wie man an diesem Beispiel gut erkennen kann. Wer des Rechnens mächtig ist, weiß, dass „30-mal höher“ 3.000 Prozent bedeutet, und nicht 30 Prozent ((4,7 / 0,15) x 100 = 3.133%).

Lustig, oder? Und ganz schön dreist!

Marcel Barz und „Die Pandemie in den Rohdaten“

Besonders aufschlussreich ist für mich der Umgang mit Marcel Barz und seinem Video Die Pandemie in den Rohdaten. Barz wertete anhand offizieller Zahlen des Statistischen Bundesamts und des DIVI-Intensivregisters aus, wie sich Sterblichkeit und Intensivbettenbelegung im Jahr 2020 tatsächlich entwickelten. Seine Kernaussage war, dass die Datenlage nicht zu dem politischen und medialen Alarmismus passte, mit dem die Bevölkerung über Monate bearbeitet wurde.

Gerade diese Art von Arbeit hätte eigentlich im Zentrum ehrlicher Faktenprüfung stehen müssen: Jemand nimmt offizielle Rohdaten, legt seine Quellen offen und versucht, politische Narrative an messbaren Größen zu überprüfen. Doch anstatt diese Auswertung ernsthaft in ihrer Substanz zu prüfen, setzten zahlreiche Angriffe ein. Es hieß, Barz „lüge“, „täusche“, „führe in die Irre“ oder suggeriere unzulässige Schlussfolgerungen – die sich heute aus wahr herausstellen.

Selbstverständlich kann man an einzelnen Formulierungen oder an der Reichweite bestimmter Schlussfolgerungen Kritik üben. Barz selbst räumte ein, dass einzelne Punkte präziser hätten formuliert werden können, etwa dort, wo es um den Begriff „Pandemie“ in globaler Perspektive ging. Aber genau darin liegt der springende Punkt: Aus fehlenden Präzisierungen an Randstellen wurde von den Faktencheckern der Versuch gemacht, das gesamte Projekt zu delegitimieren.

Auch das Statistische Bundesamt und andere Kritiker versuchten, seine Aussagen zu entkräften. Teilweise war ein Einwand sogar nachvollziehbar: Ab Oktober 2020 stiegen die Sterbezahlen bis zum Jahresende tatsächlich stärker an, was Barz in seiner ursprünglichen Darstellung nicht hinreichend thematisierte. Doch daraus folgt eben nicht, dass seine grundsätzliche Einordnung des Jahres 2020 als insgesamt moderates Sterbejahr widerlegt wäre. Genau diesen Unterschied verwischten viele seiner Kritiker.

Das Muster war also erneut dasselbe: Nicht die zentrale Frage wurde sauber diskutiert, nämlich ob die offiziellen Zahlen die drastischen Maßnahmen und den massiven Alarmismus trugen. Stattdessen suchte man nach Angriffspunkten, um den Kritiker als unseriös erscheinen zu lassen. Für mich war der Umgang mit Marcel Barz einer der deutlichsten Belege dafür, dass Faktenchecker in der Corona-Zeit meist nicht Wahrheitsprüfung betrieben, sondern Aufrechterhaltung der in meinen Augen verlogenen Narrative.

Faktenfuchs und die Impfung von Kindern

Besonders skrupellos war aus meiner Sicht die Art und Weise, wie mit dem Thema Kinderimpfung umgegangen wurde. Der Faktenfuchs des Bayrischen Rundfunks bewertete Aussagen, Kinder würden durch die Corona-Impfung stark gefährdet, als falsch. Im Beitrag wurde betont, schwere Nebenwirkungen seien sehr selten; typische Reaktionen seien meist mild, und aus Überwachungssystemen in den USA ergäben sich keine Hinweise auf eine hohe Gefährdung.

Gerade hier offenbart sich nach meinem Empfinden eine erschreckende Verantwortungslosigkeit. Denn bei Kindern müsste die Messlatte für medizinische Eingriffe besonders hoch liegen. Wenn eine Altersgruppe selbst durch die Krankheit überwiegend nur gering gefährdet ist, dann muss die Sicherheit einer Impfung umso strenger geprüft und kommuniziert werden. Stattdessen wurden Bedenken kommunikativ kleingearbeitet und Kritiker in die Nähe von Falschbehauptern gerückt.

Besonders bezeichnend ist dabei, dass selbst in den herangezogenen Studien auf Grenzen hingewiesen wurde. Es wurde ausdrücklich erwähnt, die Zahl der untersuchten Kinder sei zu klein, um seltene Nebenwirkungen zuverlässig zu erfassen. Genau dieser Vorbehalt hätte in einem seriösen Faktencheck im Zentrum stehen müssen. Stattdessen wurde der Gesamteindruck erzeugt, die Sorgen seien unbegründet und die Kritiker übertrieben.

Wenn Sie mehr zu diesem „Faktencheck“ wissen wollen, hier der Link.

Für mich war das keine verantwortungsvolle Aufklärung, sondern narrative Begleitmusik zu einer politischen Kampagne. Dass man bei einem so sensiblen Thema wie der Impfung gesunder Kinder nicht maximale Zurückhaltung, sondern kommunikative Einseitigkeit an den Tag legte, gehört für mich zu den widerlichsten und verurteilungswürdigen Kapiteln dieser Zeit. Wenn selbst hier – wenn das Leben von Kindern auf dem Spiel steht – der Impuls stärker war, das offizielle Programm zu schützen als Zweifel ernst zu nehmen, dann sagt das viel über die innere Verfasstheit solcher Faktenchecker aus. Bei der Gefährdung von Kindern hört bei mir jeder Spaß auf. Alle diesbezüglichen Entscheider sowie ihre medialen und wissenschaftlichen Unterstützer gehören vor Gericht gestellt und entsprechend verurteilt. Hätten wir einen Rechtsstaat, würde das auch geschehen. Selbst Kinder mussten leiden zur Aufrechterhaltung des verlogenen Corona-Narrativs. Schande über die narrativunterstützenden Faktenchecker!

Volksverpetzer und die offene Parteinahme gegen Ungeimpfte

Während Correctiv oft in betont moderatem Ton auftrat, zeigte der Volksverpetzer in arroganter und unverblümter Weise, worum es vielen dieser Akteure tatsächlich ging. Dort wurde nicht nur „gecheckt“, sondern offen moralisiert, diffamiert und Stimmung gemacht. Im Dezember 2021 wurde sinngemäß argumentiert, Ungeimpfte könnten nicht dieselben Freiheiten beanspruchen wie Geimpfte, während sie zugleich eine größere Belastung des Gesundheitssystems verursachten und Menschen auf Fluren wegen überfüllter Krankenhäuser sterben würden.

Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Beitrag „Unsere Geduld ist am Ende!“ von Volksverpetzer:

„… Wie könnt ihr unter diesen Bedingungen erwarten, dass ihr die gleichen Freiheiten bekommt wie Geimpfte? Während ihr gleichzeitig erwartet, ein Vielfaches der Kapazitäten unseres Gesundheitssystems in Anspruch nehmen zu dürfen? Während ihr erwartet, dass Menschen auf den Fluren von wegen euch überfüllten Krankenhäusern sterben?...“ 

Allein der Titel beginnend mit „Unsere Geduld…“! Manipulierender geht es wohl nicht mehr, im Sinne „Die Geduld der sich im Besitz der uneingeschränkten Wahrheit Befindlichen“. In meinen Augen ist hier der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Inhaltlich waren die Behauptungen des Volksverpetzers totaler Blödsinn, weil zu keinem Zeitpunkt eine prekäre Situation auf den Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern geherrscht hat, und dieser „Faktenchecker“ das gewusst hätte, wenn er die Fakten des DIWI-Registers gecheckt hätte. Möglicherweise kannte er die Fakten auch. Zudem beinhaltete dieser hetzerische Beitrag einen Ausgrenzungsversuch, eine Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte („Die Gerechten“) und Ungeimpfte („Die Ungerechten“), für die sich der Volksverpetzer wie alle anderen Spalter der Gesellschaft verantworten sollte.

Wenn Sie den gesamten Beitrag von diesem Volksverhetzer lesen wollen, hier der Link.

Was der Volksverpetzer in der Corona-Zeit betrieben hat, ist für mich kein Faktencheck, sondern politische Agitation. Hier spricht kein nüchterner Prüfer, sondern ein Akteur, der mitten im gesellschaftlichen Spaltungsprozess Partei ergreift. Die zugrunde liegenden Annahmen – etwa die nachweislich falsche Behauptung einer durchgehend dramatischen und durch Ungeimpfte verschärften Intensivlage – wären gerade selbst überprüfungsbedürftig gewesen. Stattdessen wurden sie vorausgesetzt und moralisch aufgeladen gegen eine gesellschaftliche Gruppe verwendet. Habt ihr Protagonisten vom Volksverpetzer euch eigentlich bei den Lesern und den Ungeimpften – den wahren Helden in der Corona-Zeit – für die Verbreitung eurer Unwahrheiten schon entschuldigt? Wenn nicht, ist das ein weiteres Merkmal eurer ethischen und mentalen Kleinheit.

Volksverpetzer und Marcel Barz

Faktenverdreher wie der Volksverpetzer „widerlegen“ jedes nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaute, aber nicht in das jeweilige Narrativ passende Zahlenwerk oder Gedankengebäude, und untermauern damit vorgefertigte Schlussfolgerungen und Entscheidungen anderer, sie oftmals damit beauftragender Interessengruppen. Sind die „Faktenchecker“ ideologisch motiviert, sollte man die Ergebnisse dieser Checks nicht ernst nehmen. Wo Ideologien herrschen, haben Fakten keinen Platz. Dann gibt’s auch nichts zum Checken. 

Kein Zahlenwerk oder Gedankengebäude dieser Welt ist gegen die unseriösen „Wahrheitsverdreher“ gefeit, wenn diese nur lange genug suchen. Die Strategie dieser oftmals sich prostituierenden Faktenchecker besteht darin, aufgrund kleinerer Ungereimtheiten das ganze Zahlenwerk oder Gedankengebäude zu diskreditieren.

So wurde vom unredlichen, meines Erachtens ideologisch motivierten und regierungsnahen Faktenchecker „der Volksverpetzer“ in diffamierender Weise versucht, das für mein Empfinden seriöse Unterfangen und Video von Marcel Barz „Die Pandemie in den Rohdaten“, das stichhaltig auf Basis offizieller Statistiken die Frage der Existenz einer Pandemie beleuchtet, zu widerlegen. Nun, es ist bei einem kläglichen Versuch des Faktencheckers geblieben.

Zum Video von Herrn Barz: Hut ab! Zum Video vom Volksverpetzer-Faktencheck: Die Widerlegung des Videos "Pandemie in den Rohdaten": Schämt euch! Wie könnt ihr euch morgens überhaupt noch im Spiegel ansehen? Ihr wurdet eurem Videotitel auch nicht ansatzweise gerecht. Während Herr Barz eine strukturierte, wissenschaftliche Vorgehensweise an den Tag legte, reihte der Volksverpetzer einzelne „Fakten“ zusammenhangslos in marktschreierischer Art und Weise aneinander. Wer hier ein „Filmchen“ gedreht hat, wie der Volksverpetzer den Beitrag von Herrn Barz in diskreditierender und herablassender sowie dümmlicher Weise bezeichnete, steht für mich außer Frage. Geschätzte Leserinnen und Leser, am besten sehen Sie sich beide Videos selbst an, da meine Bewertungen ja nicht die Ihren sein müssen. Ich erhebe ja auch nicht den Anspruch, Fakten zu checken. Hier der Link zu „Die Pandemie der Rohdaten von Marcel Barz“ und hier der Link zum Video vom Volksverpetzer.

Wer so argumentiert wie der Volksverpetzer, hat aus meiner Sicht jeden Anspruch auf Neutralität verloren. Und wer gleichzeitig mit dem Etikett „Faktencheck“ arbeitet, verschafft seiner eigenen Polemik noch den Schein sachlicher Autorität. Genau das macht solche Formate so problematisch. Sie liefern nicht nur Meinung, sondern etikettieren Meinung als Wahrheitsprüfung. 

Der Volksverpetzer war in meinem Empfinden deshalb besonders entlarvend, weil dort die ideologische Schlagseite kaum mehr kaschiert wurde. Was bei anderen noch geschniegelt und journalistisch verschönt daherkam, trat hier in roherer Form hervor: die Abwertung von Maßnahmenkritikern, die Unterstützung von Ausgrenzung und die rhetorische Stabilisierung eines politischen Kurses, der sich selbst immer wieder auf vermeintlich alternativlose – in Wirklichkeit nicht evidenzbasierte – Fakten berief. Pfui Teufel, Volksverpetzer!

Fazit

Die Corona-Zeit hat schonungslos offengelegt, welche Rolle viele Faktenchecker tatsächlich spielten. Sie waren nicht die neutralen Wahrheitsprüfer, als die sie sich ausgaben. Sie waren in weiten Teilen Deutungsmanager eines politischen Ausnahmezustands. Ihre Funktion bestand vielfach darin, Zweifel zu entschärfen, Kritiker zu markieren, abweichende Deutungen zu diskreditieren und den offiziellen Kurs mit dem Nimbus sachlicher Überprüfung zu versehen.

Dabei arbeiteten nicht alle gleich grob. Es gab Unterschiede im Stil: Correctiv wirkte oft moderater, der Volksverpetzer aggressiver, arroganter und hetzerisch, öffentlich-rechtliche Formate gaben sich institutionell-seriös. Doch diese Unterschiede ändern wenig am Kernproblem – die Stoßrichtung war letztendlich dieselbe: Nicht die Macht wurde kontrolliert, sondern ihre Kritiker. Nicht die offiziellen Narrative wurden mit Härte geprüft, sondern jene, die ihnen widersprachen.

Deshalb hielt und halte ich viele dieser Corona-Faktenchecks nicht für Beispiele gelungenen Journalismus, sondern für Belege eines tiefen journalistischen Versagens. Wer vorgibt, Fakten zu prüfen, aber überwiegend dazu beiträgt, politische Vorgaben kommunikativ zu stützen, betreibt keinen seriösen Faktencheck. Er betreibt Meinungsmacht im Gewand der Objektivität. Darin liegt für mich die eigentliche Unseriosität der Faktenchecker in der Corona-Zeit.

Die Institution Faktencheck wurde meines Erachtens gegründet, um Kritik gegen die herrschende Kaste und deren Entscheidungen abzuwürgen. Die „Coronakrise“ hat meine diesbezüglichen Befürchtungen mehr als bestätigt. Anstatt falsche Zahlen und Darstellungen der Regierenden richtigzustellen, untermauerten diese Zensuranstalten deren Narrative, die sich mittlerweile als haltlos erwiesen haben. Wenn es wirklich um die Entlarvung von Desinformation gegangen wäre, hätten die Faktenchecker die Politiker und ihre Marionetten wie z.B. Wissenschaftler, Ständige Impfkommission (Stiko), Ethikrat und dergleichen an den Pranger gestellt. Haben Sie aber nicht, und sich damit mitschuldig an einem Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes an der Bevölkerung gemacht.

Wer vorgibt, Fakten zu prüfen, sie aber nach Bedarf biegt, darf sich über schwindendes Vertrauen nicht wundern. Ein Faktenchecker ohne Glaubwürdigkeit ist am Ende nichts anderes als ein Faktenverdreher. Die meisten Faktenchecker sind in meinen Augen ein weiteres Zahnrad im Getriebe des Imperiums der Lügen. Schande über viele dieser rückgratlosen Volksverdummer!

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

+++

Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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