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Heute — 06. Juni 2026Report24

Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

06. Juni 2026 um 14:00

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

Quellen

(Auszug von RSS-Feed)
Gestern — 05. Juni 2026Report24

Linke „Bürgerrechtsgruppe“ erstattete KKK-Mitgliedern Kosten für Kreuzverbrennungen

05. Juni 2026 um 13:00

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In den USA flossen mehrere Millionen Dollar von einer linken „Bürgerrechtsorganisation“ an den Ku-Klux-Klan und auch an andere Neonazigruppen. Ziel war es offensichtlich, die rassistische Organisation weiter wachsen zu lassen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Aussteigewillige wurden sogar dafür bezahlt, weiter Mitglied zu bleiben.

Wie Report24 bereits im April berichtete, wurde gegen die linke „Bürgerrechtsorganisation“ Southern Poverty Law Center (SPLC) wegen Betrugs, Geldwäsche und systematischer Täuschung von Spendern ermittelt und Anklage erhoben. Nun wurde laut der New York Post im US-Bundesstaat Alabama eine ergänzende Anklageschrift eingereicht. Darin werden die Fälle mehrerer Informanten aus dem Ku-Klux-Klan (KKK) geschildert, die mit Geldern bezahlt wurden, welche das SPLC von Spendern unter dem Vorwand eingesammelt hatte, „Hass und Ungerechtigkeit aufzudecken“ sowie um „Diskriminierung zu bekämpfen“.

Zwei Klan-Mitglieder, die in der Anklageschrift lediglich als F-31 und F-32 bezeichnet werden, wandten sich demnach im Jahr 2010 aus Angst um ihre Sicherheit an das SPLC und wollten den Ku-Klux-Klan verlassen. Anstatt ihnen beim Ausstieg zu helfen, sollen sie laut Staatsanwaltschaft über eine Scheinfirma namens „Rare Books Warehouse“ monatlich 1.200 Dollar plus Spesen erhalten haben, damit sie im Klan blieben. Doch das ist noch nicht alles: So wurde ein Teil des Geldes laut der Anklage dazu verwendet, neue Mitglieder für die rassistische Organisation anzuwerben und die berüchtigten weißen Klan-Kapuzengewänder herzustellen.

Mehr noch wurden von der SPLC auch sämtliche Kosten für die Kreuzverbrennungsveranstaltungen erstattet – Holz und Brennstoff inklusive. Hinzu kommen Gelder zur Begleichung von Kosten für Versammlungen, die Gründung neuer Ortsgruppen, die Veröffentlichung rassistischer Propagandamaterialien sowie anderer extremistischer Literatur. Dies alles soll bereits seit den 1980er-Jahren dazu gedient haben, solche Gruppen zu infiltrieren. Nach Angaben der Bundesbehörden nutzte die Organisation dabei gezielt fiktive Unternehmen, um vor ihren Spendern zu verschleiern, dass zwischen 2014 und 2023 insgesamt 4,1 Millionen Dollar an sogenannte „Feldquellen“ gezahlt wurden.

Darunter befinden sich auch ein „Imperial Wizard“ des KKK, sowie ein Leiter einer Chatgruppe, die die rechte Demonstration „Unite the Right“ im Jahr 2017 in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia geleitet hatte. Eine weitere Quelle – die sich angeblich in einer romantischen Beziehung mit einem SPLC-Mitarbeiter befand – erhielt 1,2 Millionen Dollar für Aktivitäten, darunter den Diebstahl von 25 Kisten mit Dokumenten der neonazistischen Organisation National Alliance. Im selben Zeitraum, in dem die Informanten mit gewaschenem Geld bezahlt worden sein sollen, stiegen die Einnahmen des SPLC laut Staatsanwaltschaft um 233 Prozent – von 38,7 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf 129,1 Millionen Dollar im Jahr 2023. Auch das Nettovermögen der Organisation wuchs in diesem Zeitraum erheblich: von mehr als 238 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf über 786 Millionen Dollar im Jahr 2023.

Zwar behaupten die Anwälte, die gesammelten Informationen durch diese Informanten hätten auch zu Verurteilungen von „gewalttätigen Extremisten“ geführt – doch eigentlich ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, solche Informanten zu gewinnen oder Undercover-Polizisten zu platzieren. Mehr noch hat die finanzielle Unterstützung den Ku-Klux-Klan auch noch stärker gemacht, anstatt ihn zu schwächen. Und das alles nur, um noch mehr Spendengelder im „Kampf gegen rechts“ zu kassieren und diesen in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

(Auszug von RSS-Feed)

Wohin damit? Deutschland lagert immer noch 7,6 Millionen Corona-Impfdosen

05. Juni 2026 um 12:00

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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.

Millionenkosten auch für Pandemiebereitschaftsverträge

Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.

Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.

Auch die Lagerung verschlingt weiterhin Steuergeld

Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.

Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“

Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“

(Auszug von RSS-Feed)
Ältere BeiträgeReport24

Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

02. Juni 2026 um 08:00

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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

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Das NGO Kartell: 7,7 Milliarden Steuergeld für linke Ideologie

28. Mai 2026 um 13:00

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Während Österreichs unfähige Ömpel-Regierung bei Pensionen, Schulen und Krankenhäusern der Bevölkerung den Gürtel enger zieht, gibt’s über 7,7 Milliarden Euro Steuergeld für ein undurchsichtiges Netzwerk von NGOs. Sofern diese NGOs links, grün oder islamisch sind.

Kommentar von Chris Veber

Im Mai 2026 legte die FPÖ-Fraktion im Nationalrat ihren 141-seitigen Abschlussbericht zum „kleinen Untersuchungsausschuss“ vor, „Enthüllt. Das NGO-System auf Staatskosten“. Das Dokument finden Sie hier.

Darin analysieren die Abgeordneten Paul Hammerl, Harald Thau und Ricarda Berger sämtliche Zahlungen der Bundesministerien an Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs im Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2025. Das Ergebnis ist für den Steuerzahler ernüchternd, mehr als 7,7 Milliarden Euro – also über eine Milliarde pro Jahr – flossen in ein System, das die FPÖ als „intransparent, zersplittert und politisch geprägt“ beschreibt. Die Regierungsparteien haben jede Information jahrelang blockiert, Daten zurückgehalten und Minister haben sich vor Befragungen gedrückt. Statt Kontrolle bei der Ausschüttung von Steuergeldern gibt es Mehrfachförderungen ohne Abstimmung zwischen den Ressorts, keine nachweisbaren Erfolge und vor allem keine Rücksicht auf die Probleme der ausgequetschten Steuerzahler.

Beginnen wir mit jenen Organisationen, die unter dem Deckmantel von „Demokratie“ und „Integration“ linke und islamische Agenden vorantreiben. Für den „Kampf gegen Rechts“ (also den Kampf gegen die Opposition) erhalten Gruppen wie „ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“ über 2,7 Millionen Euro Subventionen plus weitere Zahlungen aus Verträgen. Als Gegenleistung reichte die Organisation bei der EU-Kommission Klage gegen Österreich ein, wegen familiennachzugsbeschränkender Maßnahmen für Asylanten.

Noch mehr bekam die Asylkoordination Österreich: 13,6 Millionen Euro. Beide Vereine positionieren sich gegen jede Einschränkung der Asylpolitik und betreiben linksgrüne politische Arbeit mit Steuergeld. Sie arbeiten aktiv an der Flutung Österreichs mit Asylanten, zwangsfinanziert vom österreichischen Steuerzahler. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hingegen kassiert Millionenbeträge für seine „Extremismusberichte“, die dann bewusst alle „rechten“ (oppositionellen) Meinungen diffamieren.

Die „LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen“ erhielt über 3,17 Millionen Euro Subventionen plus fast acht Millionen aus dem Innen- und Europaministerium. Der Verein arbeitet explizit „feministisch-antirassistisch“ und organisiert linke politische Aktionen wie „feministische Streiks“. Peregrina, ein Zentrum für immigrantische Frauen, bekam fast 2,8 Millionen Euro. Darunter auch Geld für Klimaschutz-Workshops mit Migrantinnen. Denn wie wir alle wissen, in Afrika und in Arabien ist es bitterkalt, da müssen die immigrantischen Frauen mit Steuergeld auf das heiße österreichische Klima vorbereitet werden.

Die Diakonie Flüchtlingsdienst kassierte allein aus einem Ressort fast 5,8 Millionen Euro für Rechtsberatung in Asylverfahren und kritisiert dafür öffentlich mögliche Grenzschutzmaßnahmen. Der Steuerzahler wird gezwungen, die Asylanten zu finanzieren, die gegen ihre Abschiebung aus Österreich Einspruch erheben. Bezahlt wurde auch „maiz – Autonomes Zentrum von & für Migrantinnen“, das sich explizit gegen eine „weiße, westeuropäische, patriarchale, (post-)kolonialistische“ Gesellschaft positioniert. Also gegen die autochthonen Österreicher. Die FPÖ nennt das eine „Asylindustrie“, die von der Förderung der Asylinvasion lebt und bei uns Parallelgesellschaften einzementiert.

Im Klimabereich finanziert der Staat unter anderem die Reisen von linksgrünen Jugenddelegationen zu UN-Konferenzen. CliMates Austria erhielt über 350.000 Euro für Reisen – inklusive klimaschädlicher Flugtickets (pfui!). Klimabündnis-Organisationen erhielten hunderttausende Euro, bezahlt wird für Projekte wie „Klimaschutz im Alltag“ für Migrantinnen oder die „Europäische Klimawanderung“.

Dann gibt’s da natürlich noch die unvermeidlichen Diversitäts- und Gender-Organisationen. 23.000 Euro gingen an das „Porn Film Festival Vienna“ mit „Queer Porn Shorts“. QWIEN, ein queeres Kulturzentrum, bekam über 50.000 Euro für „queere Bezirksspaziergänge“. Feministische Autorinnen erhielten 269.000 Euro für eine „Anti-Muttertagslesung“, die „Mutterschaft dekonstruiert“.

Genderpädagogik-Vereine wie EfEU kassierten 115.000 Euro für „gendersensible Pädagogik“ und LGBTIAQ*-Materialien an den Schulen, also für die queere Indoktrinierung von Kindern. Gehirnwäsche auf Kosten der Steuerzahler. Es gibt Steuergeld für feministische Theaterkollektive, den „Diversity Ball“, inklusiven Sport für sahrauische Geflüchtete, Gewaltprävention im Kongo und internationale Gender-Projekte in Kolumbien, Kenia und dem Libanon. Speziell die Genderprojekte im von der islamischen Hisbollah terrorisierten Libanon, der seit seiner Islamisierung im Bürgerkrieg versinkt, stell ich mir spannend vor.

Apropos Islam, der Staat Österreich fördert natürlich auch islamische Organisationen. Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) erhielt knapp 500.000 Euro für Wintercamps, in denen „Spirituelles“ (ich nenns islamische Propaganda) vermittelt wird. Die Muslimischen Pfadfinder bekamen über 500.000 Euro aus dem Sportbudget für „Snowdays“, bei denen – nona – ebenfalls die islamischen Werte im Vordergrund stehen.

Die FPÖ nennt das steuerfinanzierte NGO-Kartell ein „perfekt geschmiertes Netzwerk der Gehirnwäsche“. Das System ist reformunwillig, parteipolitisch gesteuert und dient der linken Meinungsindustrie, der linken Propagandaarbeit. In diesen NGOs sitzen die Absolventen der queeren, postkolonialen Genderstudys und kämpfen gegen alle nicht Linkswokegrünen. Diese NGOs sind ein maßgeblicher Treiber der Asylinvasion, sie indoktrinieren unsere Kinder, sie verbreiten Klimapanik. Konsequenterweise fordern die Freiheitlichen einen radikalen Neustart des NGO-Systems. Ich würde sogar noch weiter gehen und für die Streichung aller Gelder der öffentlichen Hand für Nicht-Regierungsorganisationen plädieren. Feuerwehr und Rettung können weiter finanziert werden, der Rest soll sich bitte nach privaten Geldgebern umsehen. Wie es die Aufgabe echter NGOs wäre.

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Bürgergeld-Zuschüsse: Ausländer kassieren doppelt so viel wie Deutsche

26. Mai 2026 um 07:01

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Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit offenbaren eine massive Unwucht bei kommunalen Sonderzahlungen im Rahmen des Bürgergeldes. Während deutsche Staatsbürger nur einen Bruchteil der Hilfen für Möbel oder Haushaltsgeräte erhalten, fließen mehr als 67 Prozent dieser Mittel an Migranten. AfD-Politiker kritisieren diese Verteilung scharf und fordern eine Priorisierung von Einheimischen.

Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit liefert den detaillierten Hintergrund zur grundlegenden Verteilung der Sozialleistungen. Von den bundesweit insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern sind aktuell knapp 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, was einem Anteil von fast 53 Prozent entspricht. Demgegenüber stehen rund 2,6 Millionen Ausländer, die etwa 47 Prozent der Leistungsbeziehenden ausmachen. Unter den ausländischen Empfängern stellen ukrainische Kriegsflüchtlinge mit gut 650.000 Personen die mit Abstand größte Gruppe dar, gefolgt von Syrern und Afghanen.

Der Fokus auf die sogenannten „sonstigen kommunalen Leistungen“ offenbart jedoch ein völlig anderes Verhältnis als die allgemeine Bezieherquote. Bei diesen Zahlungen, die für Wohnungserstausstattungen oder Haushaltsgeräte bewilligt werden, fließen zwei von drei Euro an Nicht-Deutsche, wie Nius berichtet. Der Auswertung zufolge wurden von den rund 225 Millionen Euro im Jahr 2025 bundesweit 151,6 Millionen Euro an Ausländer ausgezahlt. Deutsche Staatsbürger erhielten im selben Zeitraum lediglich 73,7 Millionen Euro aus diesem Topf der Sonderbedarfe.

Auf regionaler Ebene zeigen sich in einigen Ländern noch extremere Ausschläge. Im Freistaat Bayern gingen von den rund 21,3 Millionen Euro für Sonderleistungen sogar volle 75 Prozent an Ausländer, während nur ein Viertel der Gelder bei Deutschen ankam. Einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2025 zufolge, die auf eine parlamentarische Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion zurückgeht, haben in Bayern knapp 55 Prozent der Bürgergeld-Empfänger keinen deutschen Pass.

Das Ungleichgewicht sorgt für politischen Zündstoff. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl prangert laut Nius den Umgang mit Steuergeldern an und spricht von einer himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Nach Ansicht des Politikers müssen hart arbeitende Bürger ihre Einrichtung nach Abzug von Steuern und Abgaben mühsam selbst finanzieren, während Zuwanderer diese Dinge ohne jemals auch nur einen Cent in das System eingezahlt zu haben auf Staatskosten geschenkt bekommen. Vor diesem Hintergrund fordert die Partei eine dringende Überprüfung der Leistungsansprüche im aktuellen System.

Die Deutschen müssen über ihre Steuern und Sozialbeiträge jedes Jahr zig Milliarden Euro für die Zuwanderung ins Sozialsystem bereitstellen. Dies führt nicht nur zu weniger Netto vom Brutto, sondern auch allgemein zur Steigerung der Lohnnebenkosten. Denn irgendwer muss ja für das „Sozialamt der Welt“ geradestehen – und das sind nun einmal jene Menschen, die jeden Tag aufstehen und zur Arbeit gehen.

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EUDI-Wallet und Bargeld-Aus: Der gläserne Bürger kommt

18. Mai 2026 um 11:00

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Die Europäische Union forciert mit der EUDI-Wallet ein zentrales System, das künftig Ausweise, Gesundheits- und Bankdaten aller Bürger in einer digitalen Brieftasche bündelt. Parallel dazu treiben Brüssel und die Europäische Zentralbank neue Bargeldobergrenzen sowie den digitalen Euro voran. Führende IT-Sicherheitsexperten und Datenschützer warnen nun vor den eklatanten Sicherheitsmängeln dieser enormen Überwachungsinfrastruktur.

Getarnt als bequemer Digitalisierungsschritt schafft die EU derzeit die technische Grundlage für ein gigantisches Kontrollnetz. Die 2024 beschlossene eIDAS-2.0-Verordnung zwingt alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgern bis Ende 2026 eine sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI) „anzubieten“ (oder besser: aufzudrücken). In Deutschland soll das System am 2. Januar 2027 starten. Offiziell spricht man von Freiwilligkeit, doch die EU-Kommission verfolgt ein klares Ziel: Bis 2030 sollen 80 Prozent aller EU-Bürger das System aktiv nutzen.

Die Wallet bündelt Personalausweis, Führerschein, Bildungsnachweise, Krankenkassenkarte und Bankkonto-Authentifizierungen in einer einzigen Anwendung. Doch wer Zugriff auf diese App hat, besitzt den digitalen Generalschlüssel zum Leben der Bürger. Das macht die EUDI-Wallet zu einem extrem attraktiven Ziel für Hacker und Geheimdienste. Wie fragil die Konstruktion ist, entlarvte sich im April: Einen Tag nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Wallet für ihre weltweiten Spitzenstandards beim Datenschutz lobte, knackte ein britischer IT-Spezialist das System und fand vertrauliche Daten offen auf dem Gerät vor.

Die Kritik aus Fachkreisen ist mittlerweile vernichtend. Auf dem jüngsten 38. Kongress des Chaos Computer Clubs (38C3) zerpflückten Experten die Referenzarchitektur (ARF) der EU-Kommission faktisch in der Luft. Thomas Lohninger von der Grundrechts-Organisation Epicenter.works und die Kryptografie-Professorin Anja Lehmann vom Hasso-Plattner-Institut legten offen, dass der gesamte Zertifizierungsprozess der Wallet grundlegend fehlerhaft ist. Der Konstruktionsfehler: Jene EU-Mitgliedstaaten, die die Wallets herausgeben, dürfen deren Sicherheit auch gleich selbst evaluieren und zertifizieren.

Zudem fehlen zum Start zwingend notwendige Datenschutzmechanismen wie sogenannte Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs). Diese kryptografischen Verfahren würden es erlauben, nur minimale Daten weiterzugeben – etwa dem Verkäufer bloß die Volljährigkeit zu bestätigen, anstatt das genaue Geburtsdatum offenzulegen. Stattdessen setzt die EU auf klassische digitale Signaturen, was Tracking und das massenhafte Abgreifen von Nutzerdaten durch staatliche Stellen und Dritte ermöglicht.

Die EUDI-Wallet ist dabei nur ein Baustein einer breiteren Agenda. Flankierend zieht die EU die Schlinge um das Bargeld enger. Ab dem 1. Juli 2027 gilt ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro bei gewerblichen Geschäften. Schon ab 3.000 Euro müssen Händler ihre Kunden vollständig durchleuchten und Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Staatsangehörigkeit dokumentieren. Bei Verstößen drohen drakonische Strafen von mindestens 40 Prozent der Transaktionssumme. Der Generalverdacht wird zur neuen Normalität.

Zeitgleich rückt der digitale Euro in die Startlöcher. Die Europäische Zentralbank schloss 2025 ihre Vorbereitungsphase ab, der EU-Rechtsrahmen folgt 2026, und 2029 soll die Ausgabe beginnen. Zwar beteuert die EZB, der digitale Euro werde das Bargeld nur ergänzen. Faktisch läuft die systematische Verdrängung des analogen Geldes jedoch längst auf Hochtouren.

Die Infrastruktur für Bargeld wird massiv zurückgebaut. Ende 2024 gab es in Deutschland nur noch rund 17.870 Bankfilialen – ein drastischer Absturz im Vergleich zu den über 36.000 Instituten im Jahr 2013. Auch die Neuprägung von Euro-Münzen wird systematisch gedrosselt: Für 2025 genehmigte die EZB nur noch ein Volumen von 2,17 Milliarden Euro, ein erneuter Rückgang gegenüber den Vorjahren. Wenn das Bargeld aus dem Alltag physisch verschwindet, droht der Zwang zum digitalen Zentralbanksystem. Alternativen bleiben dem gläsernen Bürger dann keine mehr.

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