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Der große Schwindel


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Derzeit steigen die Preise für Kunstdünger und Lebensmittel aufgrund des Krieges gegen den Iran weltweit stark an. UN-Vertreter warnen daher vor vermehrt auftretenden Hungerkrisen. Bereits zweimal zuvor sind die Preise in den letzten 20 Jahren rapide angestiegen – während der Finanzkrise 2007/2008 sowie im Rahmen des Beginns des Krieges in der Ukraine 2021/2022. Damals wie heute wurden die Preissprünge bei Düngern mit einer Gemengelage von Faktoren erklärt – von explodierenden Gaspreisen über mangelnde Produktion bis hin zu höherem Fleischkonsum in Schwellenländern. Eine Überprüfung dieser Narrative fördert jedoch Erstaunliches zutage. Die ausschlaggebenden Ursachen waren immer die von den USA ausgelösten oder mitverantworteten globalen Krisen selbst. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kürzlich äußerte der Leiter der Task Force der Vereinten Nationen für die Straße von Hormus, Jorge Moreira da Silva, gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP), dass die Sperrung der Meerenge für den Transport von Kunstdüngerprodukten aus den Anrainerstaaten des Persischen Golfs „weitere 45 Millionen Menschen in Hunger und Hungersnot treiben“ könnte – insbesondere in afrikanischen und asiatischen Ländern. Das Problem bestehe darin, dass die Pflanzsaison, die in einigen Ländern in Afrika bereits in wenigen Wochen endet, nicht warten könne. Zwar seien die Lebensmittelpreise noch nicht explodiert, so Moreira da Silva, doch es habe einen „massiven Anstieg“ der Düngemittelkosten gegeben. Dies könne nach Ansicht von Experten zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktivität führen und die Lebensmittelpreise in die Höhe treiben, schreibt die AFP.

In der Meldung der weltweit einflussreichen französischen Nachrichtenagentur findet sich zudem ein Absatz, der offensichtlich nicht aus dem Interview mit dem Leiter der UN-Task Force stammt, sondern von der AFP-Autorin ohne Angabe einer Quelle hinzugefügt wurde. Darin heißt es, dass durch die Straße von Hormus „normalerweise ein Drittel der weltweiten Düngemittel transportiert wird“. Auch in anderen Medien mit großer Reichweite werden ähnliche Zahlen genannt. So steht in einer Meldung der „Tagesschau“, „ein Drittel des globalen Handels mit Düngemitteln“ laufe durch die Straße von Hormus – ebenfalls ohne Angabe einer Quelle. Die gleiche Zahl findet sich auch in einer Nachricht des Österreichischen Rundfunks (ORF). Das Handelsblatt schreibt in einem Beitrag, insgesamt „bis zu 40 Prozent des weltweit gehandelten Harnstoffs“ würden „in Friedenszeiten die Straße von Hormus“ passieren.

Die kausale Kette erscheint logisch: Eine erhebliche Menge an Erdgas sowie mittels Erdgas hergestellter Kunstdünger könne die Straße von Hormus nicht passieren. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt und die Produktionskosten anziehen, steigen auch die Preise der Dünger sowie konsequenterweise – mit etwas Verzögerung – auch die Lebensmittelpreise. Besonders in armen Ländern hat dies Folgen für die Ernährung von Millionen von Menschen. Die Abhängigkeiten scheinen so einleuchtend, dass kaum jemand sie anzweifelt. Doch es gibt eine ganze Reihe an deutlichen Hinweisen, dass dieses Narrativ nicht der Wahrheit entspricht.

Zusammenhang zwischen Kunstdüngerpreisen und Lebensmittelpreisen

Eine Auswertung der monatlichen Preise für Kunstdünger anhand von Daten der Weltbank zeigt tatsächlich einen deutlichen Anstieg seit März 2026. Insbesondere der Preis für Harnstoff hat sich zwischen Januar und April 2026 mehr als verdoppelt. Ein Vergleich der Kunstdüngerpreise mit dem Index der Lebensmittelpreise über einen längeren Zeitraum verdeutlicht die augenscheinlichen Auswirkungen der Preisänderungen von Düngemitteln auf die Kosten für Lebensmittel.

Abbildung 1: Preise Kunstdünger und Index der Lebensmittelpreise in US-Dollar pro Tonne bzw. Prozent, Datenquelle: Weltbank

Der erste große Preisschock bei Kunstdüngern und Lebensmitteln im 21. Jahrhundert fiel zeitlich mit der internationalen Finanzkrise 2007/2008 zusammen. Nach Informationen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat die Krise 75 Millionen Menschen weltweit zusätzlich in die Unterernährung getrieben. Allerdings blieb der Lebensmittelpreisindex in den Folgejahren weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, obwohl die Preise für Düngemittel wieder deutlich gesunken sind.

Der zweite steile Anstieg der Dünger- und Lebensmittelpreise beginnt 2021 im Vorfeld des Krieges in der Ukraine und kulminiert mit dessen Ausbruch Anfang 2022. Die FAO schätzt, dass 2022 122 Millionen Menschen mehr von Hunger betroffen waren als 2019.

Der dritte Schock bei den Preisen von Lebensmitteln und einiger Kunstdünger geht mit dem Beginn des Krieges der USA und Israels gegen den Iran Ende Februar 2026 einher. Bereits im Sommer 2025 war ein kurzzeitiger steiler Preisanstieg bei einigen Kunstdüngern zu verzeichnen, der zeitlich mit dem zwölftägigen Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran zusammenfiel.

Eine Korrelation zwischen den Preisen für Kunstdünger und dem Index für Lebensmittelpreise scheint vorzuliegen. Allerdings erklären die Kunstdüngerpreise nicht den hohen Lebensmittelpreisindex zwischen den Schocks. Um eine Erklärung dafür sowie für die Ursachen der steilen Dünger- und Lebensmittelpreisanstiege in den unzähligen diesbezüglich verfügbaren Beiträgen und Studien zu finden, wurden die Sprachmodelle ChatGPT, Claude und Gemini bemüht – umgangssprachlich auch als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet.

Offizielle Erklärungsmuster verweisen auf eine Gemengelage an Faktoren als Grund für die extremen Preissprünge

Auf die erste Frage, welcher Zusammenhang zwischen Kunstdüngerpreisen und dem Index der Lebensmittelpreise besteht, antworteten alle drei Sprachmodelle, dass eine enge, aber zeitlich verzögerte Abhängigkeit besteht. Die Antwort widerspricht der in Abbildung 1 dargestellten Korrelation. Sowohl 2008 als auch 2022 treten die höchsten Lebensmittelpreise fast exakt in den gleichen Monaten auf wie die höchsten Düngerpreise. Allenfalls die jeweils danach weniger stark fallenden Lebensmittelpreise könnten sich mit der Verzögerung erklären lassen.

Auch auf die Fragen, warum die Düngerpreise zwischen 2007 und 2008 sowie zwischen 2021 und 2022 stark angestiegen sind, ähnelten sich die Antworten und deren Gewichtung fast aufs Wort. Als wichtigster Punkt wurde für beide Zeiträume die Verteuerung von Stickstoffdüngern (Harnstoff und andere auf Ammoniak basierende Dünger) aufgrund hoher Gaspreise genannt. Als weitere Gründe führten alle drei Sprachmodelle für den Zeitraum 2007/2008 eine wachsende Nachfrage aufgrund einer gesteigerten landwirtschaftlichen Produktion beziehungsweise eines höheren Fleischkonsums in Schwellenländern an. Weitere Ursachen sollen Exportzölle vornehmlich in China und – an jeweils letzter Stelle – hohe Transportkosten sein. Nicht durchgehend in allen Antworten wurde zudem für diesen Zeitraum auf die Förderung von Biokraftstoffen, Spekulation, historisch niedrige Getreidereserven, Nahrungsmittelkrisen, steigende Rohstoffpreise für Phosphat und Schwefel sowie Kapazitätsgrenzen der Industrie verwiesen.

Für den Zeitraum 2021/2022 kamen bei allen Sprachmodellen als weitere Gründe COVID-19-bedingte Lieferkettenprobleme, der Krieg in der Ukraine sowie Sanktionen gegen „Top-Exporteure“ wie Russland und Weißrussland hinzu. Laut Claude machten die beiden Länder zusammen 40 Prozent der weltweiten Kaliumexporte aus. Claude und Gemini bezeichneten das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren für den Preisschock 2007/2008 als „perfekten Sturm“.

Zudem ähnelten sich auch die Erwiderungen auf die Frage, warum der Index der Lebensmittelpreise nach 2008 und 2022 nicht in dem Maße gefallen ist wie die Kunstdüngerpreise. Demnach seien Lebensmittelpreise deutlich träger als Agrarrohstoffe. Gemini fasste diesen Effekt mit dem Begriff „Gierflation“ zusammen. So würden große Lebensmittelkonzerne und Supermarktketten die gestiegenen Kosten sehr schnell an die Verbraucher weitergeben, Einsparungen durch fallende Rohstoff- und Düngerpreise jedoch nur extrem verzögert oder unvollständig, um die eigenen Gewinnmargen zu vergrößern.

Schlussendlich gaben alle drei Sprachmodelle für die aktuelle Steigerung der Düngerpreise neben der Sperrung der Straße von Hormus erneut hohe Gaspreise, Exportbeschränkungen und Sanktionen sowie fehlende industrielle Kapazitäten an. Ob die genannten Gründe tatsächlich ausschlaggebend für die Preissteigerungen sind, lässt sich anhand eines gut verfügbaren Datenmaterials überprüfen.

Hohe Gaspreise als Grund für Preisspitzen inkonsistent

Harnstoff wird aus Kohlendioxid und Ammoniak hergestellt. Ammoniak wiederum wird weltweit fast ausschließlich mithilfe des Haber-Bosch-Verfahrens durch Zusammenführung von Stickstoff und Wasserstoff unter hohen Temperaturen und Drücken erzeugt. Sowohl die Energie als auch der Wasserstoff stammen bei diesem Prozess überwiegend aus der Nutzung von Erdgas. Auch weitere Kunstdünger wie beispielsweise Diammoniumphosphat basieren auf Ammoniak und damit auf der Nutzung von Erdgas. Ein Vergleich zwischen den Preisen für Harnstoff und Diammoniumphosphat sowie dem internationalen Gaspreis zeigt jedoch keine eindeutige Korrelation.

Abbildung 2: Preise für Harnstoff und Diammoniumphosphat in US-Dollar pro Tonne bzw. pro Megawattstunde, Datenquellen: Weltbank, Federal Reserve Bank of St. Louis

Einzig die Steigerung der Düngerpreise zwischen 2021 und 2022 scheint mit den zu dieser Zeit extremen Gaspreisen erklärbar zu sein. Allerdings fällt auf, dass die Preisspitzen für Dünger mit hohen Anteilen an Stickstoff bereits vor der höchsten Gaspreisspitze auftreten. In den übrigen Zeiträumen nach 2007 liegen die Düngerpreise deutlich über dem Niveau der Gaspreise.

Mangelnde Produktion, Exportbeschränkungen und Sanktionen als Preistreiber nicht plausibel

Auch eine Analyse der globalen Produktion und des weltweiten Exports der drei wichtigsten Kunstdüngertypen auf Basis von Stickstoff, Phosphat und Kalium erklärt die in Abbildung 1 dargestellten extremen Preissprünge größtenteils nicht.

Abbildung 3: Produktion und Export nach Kunstdüngertyp weltweit in Tonnen, Datenquelle: Food and Agriculture Organization of the United Nations

Einzig der hohe Preis für Kaliumchlorid im Zeitraum 2008/2009 geht zeitlich mit einer deutlich geringeren Produktion und einem deutlich geringeren Export dieses Düngertyps einher. Diese sind jedoch auf eine zuvor geringe Nachfrage aufgrund bereits im Jahr 2008 hoher Preise für Kalidünger zurückzuführen. Bauern sind auf Dünger dieses Typs weniger angewiesen als beispielsweise auf Stickstoffdünger. Exportbeschränkungen, Sanktionen, fehlende industrielle Kapazitäten oder die Folgen der Corona-Krise können angesichts des deutlich konstanten Angebots über den übrigen Zeitraum nicht für die kurzfristigen enormen restlichen Preissteigerungen verantwortlich sein.

Vermehrte Nachfrage und höherer Fleischkonsum in Schwellenländern als Ursache vernachlässigbar

Als weiteren Grund für den extremen Preissprung 2007/2008 bei Kunstdüngern hatten die Sprachmodelle eine gesteigerte landwirtschaftliche Produktion beziehungsweise einen höheren Fleischkonsum in Schwellenländern angegeben. Tatsächlich lässt sich anhand des umfangreichen Datenmaterials der FAO zeigen, dass die weltweite Produktion von Nahrungsmitteln eine deutliche Steigerung erfahren hat und dass sich auch der Anteil der Tierprodukte daran erhöht hat.

Abbildung 4: Weltbevölkerung, Nahrungsmittelproduktion und Anteil Tierprodukte in Anzahl, Tonnen bzw. Prozent, Datenquellen: Food and Agriculture Organization of the United Nations, Worldometer

Doch die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion erfolgte nicht abrupt ab 2007, sondern kontinuierlich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten – und ein stetiger Aufwärtstrend des Anteils der Tierprodukte ist erst ab 2014 erkennbar. Es ist angesichts der Daten nur schwer nachvollziehbar, wie eine gesteigerte Lebensmittelproduktion sowie eine höherer Fleischkonsum in den Schwellenländern für einen rapiden Preisanstieg der Dünger im Zeitraum 2007/2008 verantwortlich gewesen sein soll.

Im Prinzip müsste kein Mensch auf der Welt hungern

Aus Abbildung 4 lässt sich noch eine weitere Erkenntnis ableiten: Die Nahrungsmittelproduktion steigt seit 60 Jahren fast kontinuierlich stärker an als die Weltbevölkerung. Während 1970 im Schnitt eine Tonne pro Kopf produziert wurde, standen 2024 jedem Erdbewohner theoretisch 1,35 Tonnen Nahrungsmittel zur Verfügung – also eine Steigerung um 35 Prozent. In Deutschland verzehrt ein Mensch im Schnitt 330 Kilogramm an Lebensmitteln pro Jahr.

Anfang der 1970er-Jahre hungerten nach Informationen der Organisation „Brot für die Welt“ 880 Millionen Menschen weltweit – bei einer Bevölkerung von vier Milliarden. Nach Angaben der FAO waren 2024 673 Millionen Menschen von Unterernährung betroffen – bei einer Bevölkerung von mehr als acht Milliarden. Demnach ist der Anteil der Hungernden an der Weltbevölkerung von 22 auf etwas über acht Prozent zurückgegangen – was einer Reduzierung von knapp 63 Prozent entspricht. Bei einer Steigerung der Nahrungsmittelproduktion um 35 Prozent folgt daraus, dass auch die Verteilung der Nahrungsmittel mittlerweile besser funktioniert. Doch nach Angaben des „World Wide Funds For Nature“ (WWF) landen bei der Ernte, entlang der Lieferkette und beim Konsum in Summe noch immer 40 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel im Müll.

Vermehrte Produktion von Biokraftstoffen kein ausschlaggebender Grund für Preisspitzen

Ein weiterer Grund für den starken Preisanstieg 2007/2008 bei den Düngemitteln soll laut ChatGPT die staatliche Förderung der Produktion von Biokraftstoffen in den USA und Europa gewesen sein. Dadurch sei mehr Mais für Ethanol angebaut worden, was den Flächenbedarf und den Düngemitteleinsatz erhöht habe. Doch auch diese Begründung lässt sich anhand der Daten nicht eindeutig bestätigen.

Abbildung 5: Biokraftstoffproduktion absolut sowie im Verhältnis zur Ölproduktion in Barrel Öläquivalent pro Tag bzw. Prozent, Datenquelle: Energy Institute

Zwar erfuhr die Produktion von Biokraftstoffen tatsächlich eine Steigerung, doch diese setzte bereits im Jahr 2000 ein und beschleunigte sich ab 2003. Wäre die Steigerung der Herstellung von Biokraftstoffen für die Preissteigerung 2007/2008 verantwortlich gewesen, hätte dies auch zu hohen Preisen nach 2009 führen müssen, was nicht der Fall war.

Angaben zum Düngemitteltransport durch die Straße von Hormus viel zu hoch dargestellt

Für den aktuellen Preisschock bei Düngerpreisen soll laut allen drei Sprachmodellen die Sperrung der Straße von Hormus verantwortlich sein. Wie eingangs bereits erwähnt, findet sich in vielen Medien mit großer Reichweite die Information, dass ein Drittel des globalen Handels mit Düngemitteln beziehungsweise 40 Prozent des Handels mit Harnstoff normalerweise durch die derzeit vom Iran und von den Vereinigten Staaten größtenteils blockierte Meerenge läuft. Doch diese Angaben halten einer Überprüfung anhand der Daten der FAO zum weltweiten Export von Kunstdüngerprodukten nicht stand.

Abbildung 6: Anteil Bahrain, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, VAE am weltweiten Export von Kunstdüngern in Prozent, Datenquelle: Food and Agriculture Organization of the United Nations

Der Transport durch die Straße von Hormus betrifft die Golfstaaten Bahrain, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate (VAE). Deren Anteil am internationalen Export fällt deutlich geringer aus, als in den Medien angegeben wird. Nimmt man alle Düngemittel sowie auch einzelne Komponenten dafür zusammen, beträgt der Anteil dieser Länder am weltweiten Handel gerade einmal sechs Prozent – der Anteil an der weltweiten Ausfuhr von Harnstoff nur knapp 18 Prozent.

Wahrscheinlich liegt der Fehler von AFP, „Tagesschau“ und Co. darin, die Informationen nicht vollständig aus möglichen Primärquellen übernommen zu haben. So steht in einem Beitrag der US-Denkfabrik „Carnegie Endowment for International Peace“, dass „etwa ein Drittel des weltweiten Seehandels mit Düngemitteln“ [Hervorh. d. Verf.] normalerweise über die Straße von Hormus abgewickelt wird. Allein der Export der EU-Staaten von Kunstdüngern und deren Bestandteilen hat 2023 gemäß der Daten der FAO 13 Prozent des weltweiten Handels mit diesen Produkten betragen. Da die EU-Länder größtenteils untereinander Handel betreiben, dürften diese Mengen nicht über den Seeweg transportiert worden sein.

Lediglich das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) schreibt in einem Beitrag, dass „rund ein Drittel der weltweit verschifften Düngemittel“ die Straße von Hormus passiere. Allerdings hat sich auch in diesem Artikel ein Fehler eingeschlichen. So heißt es dort im selben Satz, dass auch der Oman ein wichtiges Herkunftsland von Düngemitteln sei. Das mag zwar stimmen, ein Blick auf Google Maps zeigt jedoch, dass die Industriehäfen des Landes nicht vor, sondern hinter der Meerenge liegen.

Ausschlaggebende Ursache: die Krise selbst

All die zuvor überprüften möglichen Faktoren mögen zwar einen Einfluss auf die extremen Preisspitzen bei Kunstdüngern gehabt haben, sind aber entweder nicht konsistent (wie bei Gas), nicht ausschlaggebend (wie beim Bedarf in Schwellenländern oder bei der Produktion von Biokraftstoffen) oder werden schlichtweg als übertrieben dargestellt (wie bei der Sperrung der Straße von Hormus). Auch das von den Sprachmodellen angegebene Narrativ, die Preise von Kunstdüngern hätten einen verzögerten Effekt auf die Lebensmittelpreise, lässt sich nicht bestätigen. Die Preisspitzen bei den Lebensmitteln verlaufen synchron mit denen bei den Düngern.

Den künstlich „denkenden“ Programmen kann man jedoch kaum einen Vorwurf machen, denn sie beziehen ihre Informationen wie wir Menschen aus Quellen im Internet und sie stellen keine eigenen Untersuchungen an – jedenfalls nicht ohne einen konkreten Auftrag. So ist es die FAO selbst, die wiederholt das Narrativ vom einem „perfekten Sturm“ als Zusammenspiel verschiedener Faktoren als Grund für die Preisspitzen verbreitet. Was diese Quellen – auch bei der FAO – verschweigen, ist die eindeutige Korrelation der Preisspitzen bei Kunstdüngern und Lebensmitteln mit dem Ölpreis für die Zeiträume 2007/2008, 2021/2022 sowie ab März 2026.

Abbildung 7: Ölpreis, Lebensmittelpreisindex, Kunstdüngerpreisindex in US-Dollar bzw. Prozent, Datenquellen: Macrotrends, Weltbank

Dass hierfür nicht allein die Transportkosten verantwortlich sein können, lässt sich an den Abweichungen zwischen den Verläufen des Ölpreises und der Dünger- und Lebensmittelpreise abseits der Preisspitzen ablesen. Der eigentliche Grund für die Preissprünge dürften daher die Krisen selbst sein. Panikkäufe aufgrund vermuteter zukünftiger Engpässe treiben die Preise ebenso kurzfristig nach oben wie Spekulationen von Händlern, die ein Produkt in großen Mengen zu einem niedrigeren Preis kaufen, um es später teurer zu verkaufen. Das führt dann auch zu den darauffolgenden hohen Preisstürzen, wenn der vermutete Mangel nicht eintritt. Dieses typische Marktverhalten im Rahmen einer globalen Krise erklärt auch die Gleichzeitigkeit der extremen Anstiege und Stürze der Preise bei Öl, Dünger und Lebensmitteln.

Auch Ölpreisschocks sind Folgen von Panikkäufen und Spekulation – ausgelöst durch globale Krisen

Echte Engpässe bei der Produktion und dem Export von Kunstdüngern – außer bei Kalidüngern 2009 – sowie bei der Nahrungsmittelproduktion hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Das belegen die Abbildungen 3 und 4. Gleiches zeigt sich auch beim Erdöl, wie eine Gegenüberstellung von Ölproduktion, Ölverbrauch und Ölpreis eindeutig belegt.

Abbildung 8: Ölproduktion, Ölverbrauch und Ölpreis in Barrel pro Tag bzw. US-Dollar, Datenquelle: Energy Institute

Aufgrund eines verminderten Angebots plausibel nachvollziehbare Preisanstiege sind während der beiden Ölkrisen in den 1970er-Jahren zu verzeichnen. Preisstürze aufgrund mangelnder Nachfrage finden sich wiederum während der Wirtschaftskrise 2009 – einer Folge der US-Finanzkrise 2007/2008 – sowie zu Beginn der Corona-Krise als Folge der weltweiten Lockdowns.

Der starke Anstieg der Ölpreise nach 2003 geht offensichtlich auf das Konto der US-Regierung mit dem Einmarsch in den Irak, einem der wichtigsten Ölförderländer der Welt. Nach einem tatsächlichen Einbruch der irakischen Ölproduktion von knapp 800.000 Barrel pro Tag im Jahr 2003 dürften Sabotageakte von Widerstandsorganisationen – im Westen vornehmlich als „Terrororganisationen“ bezeichnet – in dem besetzten Land sowie US-Sanktionen gegen den Iran die Angst vor vermeintlichen Versorgungsengpässen und damit die Preise angetrieben haben.

Die hohen Ölpreise zwischen 2010 und 2014 sind wiederum eine Folge des Arabischen Frühlings, der Erdölförderländer wie Libyen und Algerien ergriff und von westlichen Staaten für die Umsetzung eigener Interessen genutzt wurde. Beispielhaft dafür waren 2011 die vornehmlich von den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Italien und Kanada durchgeführten Angriffe auf Libyen, um einen Regime Change in dem Land durchzuführen.

Befürchtungen um Knappheiten bei der Ölversorgung nach der einseitigen Aufkündigung des Atomabkommens durch die US-Regierung sowie die US-Sanktionen gegen Venezuela dürften auch für die Ölpreisspitze im Jahr 2018 verantwortlich sein. Das direkte Eingreifen der russischen Armee in den ukrainischen Bürgerkrieg findet man häufig als Grund für den Ölpreisschock im Jahr 2022. Geschichtlich Interessierte wissen jedoch, dass auch dieser Krieg durch westliche Provokationen mit verursacht wurde – von der vorgeschlagenen Aufnahme der Ukraine in die NATO auf dem Gipfel des Militärbündnisses in Bukarest 2008 über die maßgebliche Beteiligung der US-Regierung am Regime Change in Kiew 2014 bis hin zur Aufrüstung des Landes durch die NATO-Staaten.

Aktuell ist es der Angriffskrieg der USA und Israels auf den Iran, der die Ölpreise in neue Gipfelregionen stürmen lässt. Aufgrund der Blockade der Straße von Hormus könnte der Preissprung tatsächlich auf ein verknapptes Angebot zurückzuführen sein.

Vereinigte Staaten profitieren von den Krisen

Zwar liest man in vielen Medien zu den Gründen der Preissprünge beim Öl in der Vergangenheit immer wieder, dass eine gestiegene Nachfrage in Schwellenländern und eine nicht nachkommende Produktion dafür verantwortlich sein sollen. Doch dies ist aufgrund der konstanten Steigerung der Ölförderung über die vergangenen Jahrzehnte, wie sie in Abbildung 8 abzulesen ist, nicht plausibel.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die von den USA verursachten und mitverantworteten globalen Krisen, die in den betroffenen Ländern zu erheblichen humanitären Notlagen und zum Verlust von Menschenleben führen, Auslöser für die immer wieder auftretenden Preisspitzen sowohl beim Öl als auch bei Kunstdüngern und Lebensmitteln sind. Der US-Wirtschaft schadet das kaum – im Gegenteil. Dem mittlerweile wieder größten Ölproduzenten der Welt nutzen die hohen Energiepreise der Produktion im eigenen Land. Da der US-amerikanische Öl- und Gasboom hauptsächlich auf der aufwendigen Förderung von Schieferöl und Schiefergas beruht, sind hohe Öl- und Gaspreise sogar notwendig, um in der Konkurrenz mit anderen Förderländern gewinnbringend produzieren zu können.

Die USA schlagen mit ihren militärischen und geheimdienstlichen Interventionen zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen verfolgen sie geopolitische Interessen wie die Aufrechterhaltung des Petrodollars oder die Kontrolle über die Energieflüsse in der Welt. Zum anderen nutzen die dadurch entstehenden Preissprünge bei den Energiekosten der heimischen Öl- und Gasindustrie.

Nicht überall auf der Welt können Menschen höhere Preise für Lebensmittel kompensieren

Während die meisten Menschen in den reichen Ländern die Preissprünge ohne große Verzichte ausgleichen können, sieht dies in den weniger entwickelten Ländern deutlich anders aus. Niemand verhungert in Deutschland, wenn 500 Gramm Nudeln mittlerweile das Doppelte kosten wie noch vor wenigen Jahren. In Ländern mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf von zum Teil weit unter 1.000 US-Dollar pro Jahr können derartige Preissprünge bei den Grundnahrungsmitteln darüber entscheiden, ob große Teile der Bevölkerung an Unterernährung leiden oder gar sterben.

Abbildung 9: Reales BIP pro Kopf weltweit und in ausgewählten Ländern sowie Ölpreis in US-Dollar, Datenquellen: Weltbank, Energy Institute

Während das globale BIP – mit Ausnahme kurzzeitiger Krisen – in den letzten Jahrzehnten konstant gewachsen ist, ist es insbesondere in einigen Ländern, die Ziele militärischer Angriffe der USA oder ihrer Verbündeten waren, gesunken. Hierzu gehören Afghanistan, Syrien und Jemen. Treffen derartige Wohlstandverluste auf höhere Lebensmittelpreise, ist die Hungerkrise vorprogrammiert. Zu den weiteren Ländern, in denen große Teile der Bevölkerung an Unterernährung leiden, gehören Burkina Faso, Mali, Nigeria, die Demokratische Republik Kongo, Sudan, Südsudan, Somalia, Tschad, Madagaskar, Myanmar und Haiti.

Wenn Organisation wie die Vereinten Nationen und große Medienhäuser extreme Preissprünge bei Düngern und Lebensmitteln immer wieder mit einer Gemengelage aus unterschiedlichen Faktoren erklären, tragen sie gewollt oder ungewollt dazu bei, die eigentliche ausschlaggebende Ursache – von den USA ausgelöste und mitverantwortete Krisen – zu verheimlichen. Dieser Schwindel verhindert eine ernsthafte Bekämpfung der Unterernährung. Der Widerstand gegen die Vereinigten Staaten könnte beispielsweise in einer Ächtung und Verurteilung der US-amerikanischen Außenpolitik auch durch enge Verbündete bis hin zu einem Boykott von US-Produkten bestehen.

Titelbild: Mahesh Bhavana Mohan / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Der Krieg um die Wahrnehmung: Wie künstliche Intelligenz beginnt, öffentliche Realität zu formen


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Der moderne Krieg beginnt nicht erst mit Raketen, Panzern oder Soldatenbewegungen. Natürlich wurden auch frühere Kriege von Propaganda, psychologischer Einflussnahme und medialer Mobilisierung begleitet. Staaten versuchten schon immer, öffentliche Meinung zu formen, Feindbilder aufzubauen und Zustimmung für politische oder militärische Entscheidungen zu erzeugen. Doch mit sozialen Plattformen, digitalen Datenräumen und künstlicher Intelligenz verändern sich Reichweite, Geschwindigkeit und Präzision dieser Einflussnahme in einem Ausmaß, das frühere Formen psychologischer Kriegsführung deutlich übertrifft. Von Günther Burbach.

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Heute beginnt der Kampf um Deutungshoheit wesentlich früher, in Nachrichtenfeeds, Kommentarspalten, Videoplattformen und sozialen Netzwerken. Dort entscheidet sich zunehmend, was Menschen für wahr halten, wem sie vertrauen, wovor sie Angst haben und welche politischen Maßnahmen sie akzeptieren. Genau an dieser Front verändert künstliche Intelligenz derzeit die Spielregeln mit einer Geschwindigkeit, die viele gesellschaftliche Debatten längst überholt hat.

Noch vor wenigen Jahren bestand digitale Einflussnahme vor allem aus klassischen Bots, gefälschten Profilen oder koordinierten Kampagnen. Inzwischen entsteht jedoch eine neue Qualität. Moderne KI-Systeme können Texte, Bilder, Stimmen und Videos in riesigen Mengen erzeugen, anpassen und emotional optimieren. Sie analysieren Reaktionen in Echtzeit, erkennen Stimmungen und passen Inhalte dynamisch an Zielgruppen an. Damit entsteht eine Form algorithmischer Einflussnahme, die nicht mehr nur Informationen verbreitet, sondern Wahrnehmung aktiv modelliert.

Soziale Netzwerke als digitale Schlachtfelder

Besonders deutlich wurde diese Entwicklung zuletzt im Umfeld internationaler Konflikte. Ob Ukrainekrieg, Nahost oder geopolitische Spannungen zwischen den Großmächten, soziale Netzwerke verwandeln sich zunehmend in digitale Schlachtfelder. Videos werden millionenfach verbreitet, Bilder emotional aufgeladen, Narrative innerhalb weniger Stunden global verstärkt. Oft ist kaum noch nachvollziehbar, woher Inhalte ursprünglich stammen oder ob sie authentisch sind. Genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Denn künstliche Intelligenz macht Desinformation nicht nur schneller, sondern glaubwürdiger. Stimmen können täuschend echt imitiert werden, Gesichter perfekt synthetisch erzeugt, Szenen vollständig künstlich generiert werden. Was früher aufwendig war, lässt sich heute innerhalb weniger Minuten produzieren. Gleichzeitig verschwimmen die Grenzen zwischen echter Berichterstattung, Propaganda, Aktivismus und algorithmisch erzeugter Stimmungsmache noch stärker als in der klassischen Medienlandschaft vergangener Jahrzehnte.

Hinzu kommt ein Faktor, der politisch bislang erstaunlich wenig diskutiert wird: KI-Systeme lernen, welche Inhalte besonders starke emotionale Reaktionen auslösen. Angst, Wut, Empörung und moralische Zuspitzung erzeugen Aufmerksamkeit, und Aufmerksamkeit ist die eigentliche Währung digitaler Plattformen. Dadurch entsteht ein Mechanismus, der gesellschaftliche Spannungen systematisch verstärken kann.

Die eigentliche Gefahr liegt dabei weniger in einzelnen Falschmeldungen als in der dauerhaften Veränderung öffentlicher Wahrnehmung. Wenn Menschen permanent mit emotionalisierten, algorithmisch optimierten Inhalten konfrontiert werden, verändert sich schrittweise die Art, wie politische Realität wahrgenommen wird. Komplexe Zusammenhänge werden auf Schlagworte reduziert, Gegner moralisch entwertet, Unsicherheit in Feindbilder übersetzt.

Neue Formen der Propaganda

Damit entsteht eine Entwicklung, die weit über klassische Propaganda hinausgeht. Früher versuchten Staaten oder Medien, bestimmte Narrative zu verbreiten. Heute übernehmen zunehmend automatisierte Systeme die Verstärkung, Anpassung und Verteilung dieser Narrative. Nicht mehr einzelne Redaktionen oder politische Akteure steuern die Dynamik allein, sondern Plattformalgorithmen und KI-Modelle, deren Funktionsweise für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar ist.

Besonders problematisch wird diese Entwicklung in Krisenzeiten. Denn Kriege, geopolitische Spannungen oder wirtschaftliche Unsicherheiten erzeugen hohe emotionale Anfälligkeit. Genau in solchen Situationen wirken algorithmisch verstärkte Inhalte besonders stark. Die Grenze zwischen Information und psychologischer Einflussnahme beginnt noch stärker zu verschwimmen, als es ohnehin schon immer der Fall war.

Dabei geht es längst nicht nur um ausländische Akteure oder klassische Geheimdienstoperationen. Auch westliche Staaten investieren zunehmend in digitale Einflussstrukturen, strategische Kommunikation und KI-gestützte Informationssysteme. Gleichzeitig entwickeln private Konzerne immer leistungsfähigere Werkzeuge zur Analyse und Steuerung öffentlicher Aufmerksamkeit. Die Kombination aus staatlichen Interessen, privater Plattformlogik und künstlicher Intelligenz schafft damit ein System, dessen gesellschaftliche Folgen bislang kaum abschätzbar sind.

Besonders brisant ist dabei die Rolle der sozialen Plattformen selbst. Ihre Algorithmen sind nicht darauf ausgelegt, Wahrheit zu fördern, sondern Aufmerksamkeit zu maximieren. Inhalte, die starke Emotionen auslösen, werden bevorzugt verbreitet. Das führt dazu, dass extreme Positionen, moralische Empörung und zugespitzte Narrative oft größere Reichweiten erzielen als differenzierte Analysen. KI verschärft diese Dynamik zusätzlich, weil sie in der Lage ist, solche Inhalte automatisiert und massenhaft zu erzeugen.

Damit verändert sich nicht nur die Geschwindigkeit öffentlicher Debatten, sondern auch ihre Struktur. Gesellschaftliche Diskussionen werden fragmentierter, emotionaler und manipulationsanfälliger. Menschen bewegen sich zunehmend in digitalen Informationsräumen, die algorithmisch auf ihre Ängste, Überzeugungen und Vorlieben zugeschnitten sind. Was der eine als offensichtliche Wahrheit empfindet, hält der andere bereits für gezielte Propaganda. Eine gemeinsame Realität beginnt zu zerfallen.

Überforderung durch Informationsmassen

Hinzu kommt ein weiterer Effekt: die permanente Überforderung durch Informationsmassen. Täglich strömen unzählige Videos, Kommentare, Analysen und Eilmeldungen auf die Menschen ein. KI-Systeme verstärken diese Flut zusätzlich. Dadurch entsteht ein Zustand dauerhafter Reizüberlastung, in dem viele irgendwann nicht mehr unterscheiden können, was relevant, glaubwürdig oder manipulativ ist. Genau diese Erschöpfung wird selbst zu einem politischen Faktor.

Denn wer nicht mehr weiß, wem er glauben soll, zieht sich entweder zurück oder klammert sich umso stärker an einfache Erklärungen und eindeutige Feindbilder. Beides destabilisiert demokratische Gesellschaften. Der öffentliche Raum verwandelt sich zunehmend in ein emotional aufgeladenes Dauergefecht, in dem nüchterne Debatten immer schwerer durchdringen.

Besonders deutlich zeigt sich das bereits bei jüngeren Generationen. Für viele Menschen unter 30 sind soziale Plattformen längst wichtiger als klassische Medien. Informationen werden nicht mehr primär über Zeitungen oder Nachrichtensendungen aufgenommen, sondern über kurze Clips, emotionalisierte Bilder und algorithmisch kuratierte Feeds. Die Grenze zwischen Unterhaltung, Aktivismus, Propaganda und Nachricht verschwimmt dabei noch stärker als in der klassischen Medienlandschaft.

Gerade deshalb entwickelt sich künstliche Intelligenz zu einem geopolitischen Machtinstrument. Staaten erkennen zunehmend, dass moderne Konflikte noch stärker als frühere Kriege auch jenseits der eigentlichen Schlachtfelder entschieden werden. Wer Wahrnehmung beeinflussen kann, beeinflusst auch politische Zustimmung, gesellschaftliche Stabilität und letztlich die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten.

Das gilt insbesondere in Krisenzeiten. Wirtschaftliche Unsicherheit, Kriegsängste, Migration, soziale Spannungen oder Energiekrisen erzeugen emotionale Verwundbarkeit. KI-gestützte Informationssysteme können genau diese Schwächen analysieren und gezielt bespielen. Narrative werden nicht mehr einfach verbreitet, sie werden optimiert. Die Systeme lernen, welche Bilder Angst erzeugen, welche Formulierungen Wut verstärken und welche Botschaften gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufbringen.

Die eigentliche Macht dieser Technologie liegt deshalb nicht allein in einzelnen Fälschungen oder manipulierten Videos. Sie liegt in der Fähigkeit, öffentliche Stimmung permanent zu beeinflussen, Debattenräume zu verschieben und Wahrnehmung langfristig zu formen. Genau darin unterscheidet sich die neue digitale Einflussnahme von klassischer Propaganda vergangener Jahrzehnte.

Technologische Entwicklung ist schneller als politische Kontrolle

Hinzu kommt, dass die technologische Entwicklung schneller voranschreitet als politische Kontrolle. Während immer leistungsfähigere KI-Systeme entstehen, wirken Regulierung und gesellschaftliche Debatten oft erstaunlich langsam. Viele politische Entscheidungen fallen erst dann, wenn sich Technologien bereits tief in den Alltag integriert haben. Gleichzeitig verfügen große Plattformkonzerne über Datenmengen und technische Möglichkeiten, die selbst staatliche Institutionen teilweise übertreffen.

Dadurch entsteht ein Machtgefüge, das zunehmend schwer durchschaubar wird. Staaten, Konzerne, Plattformen, KI-Modelle und globale Datenströme greifen ineinander. Für die Öffentlichkeit wird immer unklarer, wo Einflussnahme beginnt, wer welche Interessen verfolgt und wie stark Wahrnehmung bereits algorithmisch gesteuert wird.

Noch nie standen so viele Informationen zur Verfügung wie heute, und gleichzeitig war vermutlich die Unsicherheit darüber, was eigentlich noch real ist, selten größer. Genau darin liegt die eigentliche Sprengkraft dieser Entwicklung.

Der Krieg der Zukunft könnte deshalb nicht zuerst um Territorien geführt werden, sondern um Wahrnehmung, in einem erheblich massiveren und technologisch präziseren Umfang als jemals zuvor. Nicht die Kontrolle einzelner Regionen wäre dann entscheidend, sondern die Fähigkeit, Realität für Millionen Menschen interpretierbar zu machen. Und genau dieser Kampf hat längst begonnen.

Titelbild: Accogliente Design / shutterstock.com


Quellen:

NATO StratCom COE – „Social Media Manipulation for Sale: 2025 Experiment on Platform Capabilities to Detect and Counter Inauthentic Social Media Engagement“
Reale Untersuchung der NATO-Strategieeinheit zu gekaufter Social-Media-Manipulation, Bots und künstlicher Reichweitenverstärkung.
https://stratcomcoe.org/publications/social-media-manipulation-for-sale-2025-experiment-on-platform-capabilities-to-detect-and-counter-inauthentic-social-media-engagement/338

Arxiv – „How cyborg propaganda reshapes collective action“ (2026)
Wissenschaftliche Arbeit über hybride Mensch-KI-Propaganda („Cyborg Propaganda“) und algorithmisch gesteuerte Meinungsbildung.
https://arxiv.org/abs/2602.13088

NATO StratCom COE – „Virtual Manipulation Brief 2025“
Analyse moderner Informationsoperationen, KI-Manipulation und digitaler Einflussnahme.
https://stratcomcoe.org/publications/generative-ai-and-its-implications-for-social-media-analysis/286

Nature Scientific Reports – Auswirkungen generativer KI auf soziale Medien und öffentliche Diskussionen
https://www.nature.com/articles/s41598-026-40110-8

Wired – Recherche über politische Einflusskampagnen rund um KI, China und Tech-Konzerne
https://www.wired.com/story/super-pac-backed-by-openai-and-palantir-is-paying-tiktok-influencers-to-fear-monger-about-china

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft


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Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)
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