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Journalismus gegen das Volk: „Leit“-Medien mit Trommelfeuer für „Zivilschutz“, der in Wahrheit einzig Bestandteil der Aufrüstung ist

30. Mai 2026 um 12:00

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Ist das Journalismus oder ist das Trommeln für eine derzeit nicht zu bremsende Entwicklung, die unsere Gesellschaft demontiert, bis sie zerstört ist? Es ist Trommeln, hinterlistiges Werben von außer Rand und Band geratenen Akteuren. Für Krieg. Der Umbau und die Vorbereitungen für den großen Knall befinden sich in einer bedrohlichen Phase, Beispiel „Zivilschutz“, in Gänsefüßchen geschrieben. Egal wohin Bürger in führende Medien blickt – Edelfedern, Sprecher und Gefolgschaft heizen ein, übergriffig, Schlagzeile auf Schlagzeile. Eine Überschrift zum Kopfschütteln lautet: „Uns fehlt eigentlich alles.“ Sie meinen Bunker, Medikamente, Feldbetten. Ich entgegne, es fehlt an anderer Stelle, und denke: „Gott, lass Hirn regnen …“ Ein Zwischenruf von Frank Blenz.

Nichts fürs Herz und Hirn: App für Bunker

Kriegerische Zeiten. Und wenn schon, es gibt einfache Lösungen. Wie wäre es mit „Bunker suchen per App“? So titelte die Springer-Gazette Berliner Morgenpost und zollte dem zuständigen Minister Respekt für dessen Entscheidungsfreude, plant er doch nach vielen Milliarden für die militärische Aufrüstung, nun auch Geld für den Ausbau des Zivilschutzes einzusetzen. Die zustimmenden Leser werden sich gefreut haben, als sie schon in der Einleitung der Morgenpost lasen: „Was geplant ist“.

Überall ist die Zivilbevölkerung und deren Schutz im Gespräch. Der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk (DLF) nimmt sich des Themas ebenfalls regelmäßig intensiv an. Das geschieht nur eben inakzeptablerweise so, dass Redakteure und Autoren der Perspektive der Regierung und der Befürworter von Aufrüstung und behaupteten Alternativlosigkeit des Irrsinns folgen. Die Frage „Wie gut ist Deutschland auf Kriege und Katastrophen vorbereitet?“ lässt das Wort „Krieg“ unwidersprochen zu, als ob wir Deutschen, wir Europäer einen Krieg in Erwägung ziehen müssten. „Man hat das Gefühl, dass Deutschland förmlich in eine Art Kriegsrausch hineingeraten ist, wobei der Krieg vorbereitet wird wie der Besuch auf einem Abenteuer-Camp“, meint dazu die Politikwissenschaftlerin und Publizistin Ulrike Guérot und fährt fort: „Der belgische Psychologe Mathias Desmet spricht in diesem Zusammenhang von einer „Massenformation“. Das erinnert fast an die „Fackel im Ohr“ von Elias Canetti.

Die eigentliche Frage „Wie viel unternimmt Deutschland, dass es keinen Krieg gibt, und wie viel, dass andere Katastrophen in ihrem Ausmaß begrenzt werden?“ ist nicht zu hören. Stattdessen transportiert der DLF die Wortgruppe „eine veränderte Sicherheitslage“, als wäre die ein Naturgesetz. Der brave DLF-Hörer nickt. Der zweifelnde Hörer nicht, der fragt: Warum hat die sich geändert? Soll der sogenannten „Lage“ begegnet werden, in dem ohne Luft zu holen aufgerüstet und ein wenig in den Zivilschutz (aus anderen Gründen) investiert wird, statt die Sicherheitslage zu stabilisieren, zu deeskalieren? Mängel im Zivilschutz gibt es, so wie es zahlreiche Mängel in vielen Bereichen der Zivilgesellschaft gibt. Doch hat das bislang wenig interessiert. Nun wird auf einmal die Zivilbevölkerung eingebunden. Nicht zum Schutz, zur Ertüchtigung. Der Zivilschutz wird eingebunden in die große Vorbereitung.

Nur eine Notlösung

Bei der Schlagzeile „Die Schutzräume reichen für 0,5 Prozent der Bevölkerung“ atmete ich geradezu auf. Diese Zeile offenbart die Sinnlosigkeit von Apps und Maßnahmen und Plänen der Entscheidungsträger. In einem Spiegel-Artikel kommt ein Experte zu Wort – einer, der Schutzräume baut und gleich mit auf den Weg gibt: Die seien nur eine Notlösung.

DLF: Wir müssen uns vorbereiten

Das verbale Trommelfeuer wird nicht eingestellt. Die Bevölkerung müsse sich auf den Notfall vorbereiten – aber nicht jeder für sich, sondern gemeinschaftlich. So sehen es solidarische Prepper, verbreitet der Kultursender des DLF. Preppen kommt vom englischen Wort prepare, das heißt vorbereiten – ach ja, müssen wir ja, die veränderte Lage.

Auch der Heimatschutz werde immer wichtiger, schreibt die Wochenzeitung Zeit. Dafür trainierten Reservisten schon mal bei einer Großübung. Und so kommen wir dem Militärischen wieder näher.

Erfahrene Experten dürfen sich maximal zu Wort melden, die einzige Bedingung für die Präsenz in führenden Leitmedien scheint zu sein, keine Zweifel anzumelden. So hält es auch ein ehemaliger Chef des Technischen Hilfswerks (THW), der den Pakt für Bevölkerungsschutz selbstverständlich für einen „großen Schritt in die richtige Richtung“ hält. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunksender NDR findet das auch Andere Richtungen werden erst gar nicht besprochen. Der Gleichschritt tönt laut und unaufhaltsam.

Die Zivilbevölkerung wird schwer betroffen sein, Bunker sinnlos und alles andere auch

Dem Gleichschritt stellt sich ausgerechnet ein General a. D. entgegen. Erich Vad warnte im ZDF bei „Lanz“ vor der schlimmen Szenerie, wenn es ernst werde. Ich habe seine Worte noch im Ohr: „Wir sind Aufmarschgebiet der NATO, logistische Drehscheibe der NATO, wenn es einen europäischen Krieg gibt, läuft der in unserem Land.“ Ein anderer Experte, Marcel Bohnert, Offizier im Generalstabsdienst der Bundeswehr, skizzierte diese Szenerie, in der für den Anfang mindestens 800.000 Soldaten, 200.000 Fahrzeuge Deutschland, das Drehkreuz, durchqueren und „das Straßennetz, Schienennetz, Häfen, Flughäfen in bestimmten Leitkorridoren beanspruchen werden, die sich von West nach Ost bewegen. Und dann nach einer gewissen Zeit wird es auch in die Gegenrichtung eine Bewegung geben, also von Ost nach West, nämlich Gefallene, Verwundete, Flüchtlinge, Schadmaterial, Kriegsgefangene und so weiter.“ Und die Zivilbevölkerung? Sie wird ebenfalls schwer betroffen sein, Bunker sinnlos und alles andere auch.

„Konsequenterweise“, führt Ulrike Guérot weiter aus, „bereitet sich die Zivilbevölkerung – die ab jetzt eigentlich „Militärbevölkerung“ heißen sollte – auf den Krieg vor, anstatt dagegen zu demonstrieren. Zum Beispiel auch die Kirchen, die doch eigentlich institutionelle Garanten für Friedenspolitik sein müssten, endet doch jede christliche Messe mit dem Spruch: „Gehet hin in Frieden“. Stattdessen haben die Kirchen jetzt ein Papier über die „notwendige ökumenische Geschlossenheit“ herausgegeben. Darin finden sich als „Vorbereitungen“ auf den Krieg schon Aussagen wie die, dass die Kirchen vermehrt Seelsorger brauchen werden, um demnächst die Eltern gefallener Soldaten angemessen seelisch zu betreuen. Dafür solle es dann auch entsprechende Schulungen geben. Eine derartige kognitive Dissonanz gerade bei Kirchenvertretern kann nur noch befremdend anmuten“, so Guérot.

Was soll‘s, bis dahin üben wir Krieg – auch die Reserve

Der Spiegel darf auch nicht fehlen, der verkündet, dass Verteidigungsminister Pistorius die Rückkehr der Reservepflicht plant. Per Gesetz soll künftig zu Übungen verpflichtet werden können. Bisher sei das freiwillig gewesen. Ganz nach Plan sei das Ziel, eine verlässliche Verfügbarkeit der Reserve herzustellen.

Titelbild: VGV MEDIA / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Gegen den Strom! Wie die Iberer energiepolitisch aus der Reihe tanzen


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Hohe Kosten für Gas treiben die Kosten für Strom hoch. Schuld ist das Merit-Order-Prinzip: Die teuerste Technologie bestimmt den Preis. Spanien und Portugal haben sich dem System widersetzt und damit die Verbraucher deutlich entlastet. Ein Modell auch für Deutschland, meinen gewerkschaftsnahe Wissenschaftler. Die zuständige Ministerin meint: Nein! Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ein Blick auf die neueste Stromrechnung. Schock! Schon wieder teurer. Aber warum nur? Ist Deutschland nicht dabei, seine Energieversorgung klimaschonend umzubauen? Windräder, wo man hinsieht, Solarparks, immer mehr Dächer mit Photovoltaikanlagen. Wind und Sonne kosten doch nichts. Aber der Versorger verlangt trotzdem immer mehr. Die Sache ist ärgerlich – und komplizierter, als sie anmutet. Aber der Eindruck ist deshalb nicht falsch: die Stromkosten sind hoch, zu hoch, und mit jeder neuen Krise von Weltrang legen die Preise sprunghaft zu.

So wie einmal mehr im Gefolge des von den USA und Israel angezettelten Iran-Kriegs. Vor allem bei Neukunden schlagen die Anbieter seither deutlich auf. Dabei geht es bei dem Konflikt doch gar nicht um Strom – sondern ums Öl und ums Gas, die nicht mehr in nötiger Menge gefördert und, vor allem wegen der blockierten Straße von Hormus, verschifft werden können. Auch das stimmt, aber eben nicht ganz. Öl, Gas und Strom hängen eng miteinander zusammen, genauer: ihre Preisbildung. Am augenfälligsten ist der Zusammenhang zwischen Gas und Strom. Gehen die Kosten fürs Gas hoch, ziehen die für Strom wie auf Knopfdruck nach.

Merit Order

Ursächlich dafür ist ein mathematischer Prozess, der für die Geschäftstätigkeiten an der europäischen Strombörse bestimmend ist. Er hat erheblichen Einfluss darauf, wie viel der Endkunde für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) hinlegen muss. Das Doofe dabei: Ausgerechnet die teuerste Technologie macht die Musik, aber keine mit Wohlklang. Die Preisfalle heißt Merit Order, übersetzt „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“. Das Prinzip regelt die Sequenz in der Nutzung der einzelnen Kraftwerke nach ihren Produktions- beziehungsweise Grenzkosten. Das sind exakt die Ausgaben, die für die jeweils nächste Megawattstunde (MWh) anfallen.

Und so läuft der Handel ab: Die Gebote der Stromanbieter werden geordnet von günstig nach teuer, wobei die erneuerbaren Energien durch ihre „natürliche“ Erzeugung am Anfang stehen. Aber ihre Kapazitäten reichen längst nicht aus, um den Bedarf zu decken. Also kommen die anderen Erzeugungstechnologien zum Zug: Müllverbrennung, Braunkohle, Steinkohle und ganz zum Schluss die Verstromung von Erdgas – konkret die letzte Anlage, die zur Erfüllung der Nachfrage benötigt wird. Der Zugriff aufs Gas ist nicht immer erforderlich, speziell in Zeiten, in denen Sonne, Wind und Wasser übermäßig viel Energie liefern. Aber für gewöhnlich genügt das Potenzial der Erneuerbaren (noch) nicht, auch nicht im Verbund mit Stein-, Braunkohle und Abfall, sodass mit der Erdgasverfeuerung in der Regel die Technik, die bei Weitem das meiste Geld verschlingt, den Preis fixiert.

Lesen Sie dazu auch: Jens Berger – Strompreise – wenn die EU die Preismechanismen nicht ändert, könnten die Folgen katastrophal sein

Mondpreis bestimmt

Was verrückt klingt, ist tatsächlich nicht sinnfrei. Unter „normalen“ Bedingungen hat das System durchaus eine Reihe an Vorzügen, zuvorderst den, dass es Investitionen in klimafreundliche Technologien befördert. Es macht günstig produzierten Strom zur „ersten Adresse“, und je höher der von den „Dreckschleudern“ bestimmte Börsenpreis ist, desto mehr profitieren die „Sauberen“ von ihren Kostenvorteilen. Allerdings sind die Zeiten schon sehr lange nicht mehr normal. An die Corona-Krise schlossen praktisch nahtlos der Ukraine-Krieg, der Gaza-Krieg und der aktuelle Krieg in Nahost an, dazu die Zolleskapaden von Donald Trump, immer begleitet von Preisschocks und -explosionen an den Energiemärkten zum Verdruss von Industriekunden und privaten Endverbrauchern.

Vor allem gilt: Europa hat sich aus rein ideologischen Gründen von billigem russischen Gas „befreit“ und zahlt das mit anhaltendem wirtschaftlichen Niedergang, wobei Deutschland der größte Verlierer ist. Verglichen mit dem sibirischen Pipelinegas ist das seither im Speziellen aus den USA importierte, als Flüssiggas (LNG) angelandete Frackinggas um ein Vielfaches teurer. Allein schon dadurch hat das Merit-Order-Prinzip seine „Unschuld“ verloren, weil die Gasverstromung den Konkurrenztechnologien preislich komplett entrückt ist, die Preisbildung die Regeln von Angebot und Nachfrage geradezu verhöhnt. Im Extremfall ist zur Deckung des jeweiligen Bedarfs das Hinzuziehen von bloß einem einzigen Gaskraftwerk vonnöten. Und obwohl Hunderte oder Tausende andere Anbieter um Längen günstiger offerieren, greift der Mondpreis des Ausreißers, was den Wettbewerbern üppige Übergewinne garantiert. Noch schwerer wiegt das alles bei internationalen Konflikten wie aktuell dem um den Iran. Die Folge: Versorgungsengpässe und Preisschocks bei fossilen Energieträgern aus dem Ausland werden praktisch ungefiltert an die Verbraucher in Deutschland und Europa durchgereicht.

Sparen nach Spanien-Art

Tatsächlich sorgen diese Verwerfungen in Kreisen von Wirtschaft und Politik zunehmend für Diskussionen, bis hin zu Forderungen nach Abschaffung oder wenigstens Anpassungen des Merit-Order-Prinzips. Selbst die Europäische Kommission erlaubt es inzwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Gaskraftwerke zu subventionieren, um die Auswirkungen auf die Preisbildung an den Strommärkten einzudämmen. Einen ähnlichen Weg haben bereits vor vier Jahren die iberischen Staaten Spanien und Portugal beschritten. Im Zeichen der plötzlichen Gasmangellage nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine mit Stromspitzenpreisen von über 400 Euro pro MWh zogen Madrid und Lissabon einen Preisdeckel für in Gaskraftwerken verwertetes Gas ein. Und das verhinderte ein Überspringen der Preisaufschläge vom Gas- auf den Strommarkt.

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat am Montag ausdrücklich für das Modell geworben. Dazu veröffentlichten die Forscher Tom Bauermann, Thomas Theobald und Fynn Janßen eine Studie im aktuellen IMK-Policy-Brief. Ihr Titel: „Strompreise clever deckeln, Übergewinne vermeiden – Effekte des Iberischen Mechanismus auf den Strommarkt.“ Das IMK plädiert darin für eine befristete Entkopplung der Gaspreisentwicklung vom Strommarkt mittels Festlegung eines „Referenzpreises“, der „deutlich niedriger liegt“ als der gerade geltende Marktpreis. Bei Einführung in Spanien 2022 betrug der Wert 40 Euro pro MWh, wurde später auf 45 Euro und danach um monatlich fünf Euro erhöht. Allerdings hatte der Deckel schon 2023 praktisch ausgewirkt, als sich die Preise wieder unterhalb der Schwelle bewegten. Aber Vorsicht: Laut IMK lassen die sogenannten Future-Preise erkennen, „dass die Gaspreise bis ins frühe Jahr 2027 die Preisobergrenze von 40 Euro/MWh überschreiten“.

7,3 Milliarden Euro weniger

Aber was ist mit den Betreibern der Gaskraftwerke? Die erhielten für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkaufspreis und dem Referenzpreis eine Entschädigung im Rahmen einer von Versorgern und industriellen Großkunden gezahlten Umlage. Freilich haben diese die Kosten an die Kunden in Gestalt höherer Preise für Energie und Konsumgüter weitergegeben. Aber in der Endabrechnung sei das Modell für die Verbraucher dennoch „deutlich günstiger“ ausgefallen, konstatieren die Forscher. Dabei wachse dieser Kostenvorteil mit dem Anteil kostengünstiger erneuerbarer Energieträger bei der Stromerzeugung. „Denn dann muss nur relativ wenig Gasverbrauch kompensiert werden“, heißt es in der begleitenden Medienmitteilung.

Das IMK hat die Befunde mit einer Modellrechnung auf Basis der sogenannten Future-Preise für Erdgas im März auf die Situation in Deutschland übertragen. Demnach könnten die Strompreise im Schnitt um 17 Euro pro MWh sinken, was bei einem Gesamtverbrauch von 500 Terawattstunden einer Ersparnis von insgesamt 8,5 Milliarden Euro entspräche. Dem stünden Umlagekosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit bliebe unter dem Strich eine Nettoersparnis von 7,3 Milliarden Euro jährlich bei privaten Haushalten und Unternehmen hängen. Das würde nicht nur Haushalte und Betriebe spürbar entlasten, sondern auch die Inflation bremsen und das Wirtschaftswachstum stützen, erläuterten die Autoren. Da die Finanzierung nicht über direkte staatliche Zuschüsse vonstattengehe, werde auch der Staatshaushalt geschont.

Impuls für Dekarbonisierung

Einen Vorteil mehr sehen die Forscher in der Förderung der Dekarbonisierung als Resultat gedämpfter Strompreise. Für den klimagerechten Umbau von Industrie, Gebäuden und Verkehr sei eine Elektrifizierung dieser Sektoren entscheidend. Solange die Gaspreise direkt auf die Strompreise durchschlagen, werde der Trend jedoch gebremst oder ganz abgewürgt. Zur Erinnerung: 2022 und 2023 ging der Stromverbrauch in Deutschland, insbesondere in der Industrieproduktion, signifikant zurück. Indem man dagegen die „Wechselwirkungen zwischen Gas- und Strompreisen in Krisensituationen begrenzt, schafft man Anreize für Haushalte und Unternehmen, den transformativen Pfad des Umstiegs zur Elektrizität beizubehalten“. Gleichzeitig könne bei geeigneter Ausgestaltung einem „Fuel Switch“ zu emissionsintensiveren, aber kurzfristig günstigeren Energieträgern wie Braun- oder Steinkohle vorgebeugt werden.

Ganz ohne Makel ist das iberische Modell indes nicht. Zum Beispiel weisen Kritiker darauf hin, dass sich der Gasverbrauch in Spanien 2022 und 2023 inmitten einer Zeit der Energieknappheit erhöht hat. Des Weiteren kommt das Potenzial des Systems aus Sicht des IMK nur unter spezifischen Voraussetzungen voll zum Tragen. Der Mechanismus funktioniere „gut, wenn viel Strom aus Kraftwerken mit geringen Grenzkosten gewonnen wird und nur wenige Gaskraftwerke Strom produzieren und preissetzend sind“. Bei zu vielen fossilen Betreibern strebten dagegen die Umlagekosten in die Höhe, was die Entlastungswirkung für die Verbraucher reduziere, wogegen mehr „Zufallsgewinne“ generiert würden.

Nichts für Reiche

Die Studie benennt noch andere „Herausforderungen“. So legten seinerzeit die Stromexporte aus Spanien nach Frankreich merklich zu, weil der Strompreis beim nördlichen Nachbarn nicht per Preisdeckel begrenzt wurde. Der iberische Mechanismus berge die Gefahr, dass ausländischer Stromverbrauch von den heimischen Verbrauchern subventioniert werde, halten die Forscher fest. Das jedoch erachten sie zugleich als wichtigen Anstoß, auf eine Gesamtlösung zu setzen. „Entgegen der Umsetzung während der Energiekrise 2022/23 sollte der iberische Mechanismus idealerweise auf EU-Ebene und nicht nur auf nationaler Ebene eingeführt werden.“ Im anderen Fall „müssten die Stromexporte mit einer Gebühr belegt werden, um plötzliche, massive Exportanstiege zu verhindern“.

Und wie steht die schwarze-rote Koalition zu den Vorschlägen? „Subventionen von Gas zur Stromerzeugung oder Markteingriffe zur Deckelung des Gaspreises lehnen wir ab“, zitierte am Dienstag das Handelsblatt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (hinter Bezahlschranke). Das „Strommarktdesign“ habe sich grundsätzlich bewährt. Was noch hatte Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) vor ihrer Amtsübernahme fünf Jahre lang beruflich gemacht? Sie war Vorstandsvorsitzende der E.on-Tochter Westenergie. Da schwimmt man ganz natürlich mit dem Strom.

Titelbild: Viktollio/shutterstock.com

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110.000 Feldbetten, Spezialfahrzeuge, Bunker-App: Diese Politik stinkt, als käme sie aus dem Gully der Vergangenheit


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Milliarden-Umbau für den Zivilschutz: „Deutschlands Sicherheitsplan für den Kriegsfall!“, so berichtet (hinter Bezahlschranke) die Bild-Zeitung in einem aktuellen Artikel. Von 110.000 Feldbetten und einer App, „die uns zum nächsten Bunker führt“, ist die Rede. Das Blatt beruft sich auf „exklusive“ Informationen, wonach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt tief in die Staatskasse greifen will. Von 10 Milliarden Euro ist die Rede. Immer klarer wird: Die Regierung bereitet Deutschland auf den Kriegsfall vor. Würde sie nur einen Bruchteil ihrer Anstrengungen in Diplomatie und Friedenspolitik stecken, bräuchte sie nicht Milliarden für den angeblichen Schutz der Bevölkerung in einem herbeifantasierten Kriegsfall zu stecken. Diese Politik stinkt, als würde sie gerade aus den Gullys der Vergangenheit nach oben kriechen. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Warum sollte eine Regierung auf Diplomatie und Friedenspolitik setzen, wenn sie viel Geld für ihr politisches „Steckenpferd“ Kriegstüchtigkeit ausgeben kann? Dass sich die Regierung diese Frage gestellt hat, ist wahrscheinlich. Wie wollte man sonst erklären, was sie sich gerade erlaubt? Immer mehr Geld fließt in Richtung „Landesverteidigung“. Immer mehr Geld pumpen Politiker in die Rüstungsindustrie. Und jetzt ist der Zivilschutz an der Reihe. 110.000 Feldbetten sollen bestellt werden. Eine App soll, im Falle eines Falles, die Bevölkerung zu den Bunkern führen. Medien berichten zudem von 1.000 „Spezialfahrzeugen“, die auf der Beschaffungsliste stehen.

Das ist die Politik im Jahr 2026. Sie stinkt, als würde sie gerade aus den Gullys der Vergangenheit nach oben kriechen. Mal ist davon die Rede, Deutschland solle auf den „Ernstfall“ vorbereitet werden. Mal sprechen sie vom „Kriegsfall“.

Das ist keine konstruktive Politik. Das ist keine Politik, die im guten Sinne Land und Gesellschaft auf die Zukunft ausrichtet. Das ist eine Politik, die im Kopf hat, was Europa zweimal schon ins Verderben geführt hat. Eine Regierung, die so massiv ein Land für einen Krieg wappnen will, hat jedes vernünftige Maß und Ziel verloren.

Während in Deutschland Menschen in Armut leben, selbst Kinder unter Armut leiden, greift die Regierung zur Gießkanne, um den „Garten“ der Rüstungsindustrie zu bewässern. Und schon greift das eine ins andere.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagt: „Wir können nicht über Verteidigungsfähigkeit reden und darin investieren und gleichzeitig den Zivilschutz nicht entsprechend befördern.“

Deshalb darf sich die Öffentlichkeit Dobrindt anschauen, wie er auf dem Foto zum Bild-Artikel mit einer blauen Funktions- bzw. Einsatzjacke dasteht, an der das offizielle internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes klebt.

Politiker konnten sich schon immer gut in Szene setzen. Gummistiefel im Überflutungsgebiet, Tarnfleckjacke, wenn es zur Bundeswehr geht, oder eben wie hier die Zivilschutzjacke: Das Outfit muss passen – für die Kameras. Nur: Wenn es dann „kracht“, wenn die Bomben fallen und die Raketen einschlagen, dann sind diese Politiker plötzlich alle verschwunden. So war es schon immer.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Gegen einen vernünftigen Zivilschutz spricht nichts. Wenn aber die Politik das Land kriegstüchtig machen will und dann den Zivilschutz ausbaut, droht Unheil – und zwar kein Unheil durch irgendeine Naturkatastrophe, sondern durch eine Politik, die die Saat der Zerstörung in sich trägt.

Titelbild: BBK / C&S Media / Peter Jülich

(Auszug von RSS-Feed)

Schafft das Wohngeld ab!


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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

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Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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