Schuldig, selbst wenn die Unschuld bewiesen wird: Die Debatte um die Vorwürfe gegen Christian Ulmen nimmt totalitäre Züge an. Ausgerechnet Jürgen Habermas hilft, sie zu entlarven. Ein Essay von Thorsten Hinz.
Wir haben zwar über Jahre gesellschaftlich dekonstruiert, was ein Mann eigentlich ist – aber gleichzeitig wissen wir nun seit Wochen, dass Männer das schlimmste Übel überhaupt sind.
Aus einem Rosenkrieg zweier Promis ist ein Kampf um die Meinungsfreiheit geworden. Für die üblichen Verdächtigen dient der Fall Fernandes als neuer Vorwand, um Zensurideen zu forcieren. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
Gegen die im „Spiegel“ erhobenen Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes wehrt sich Christian Ulmen nun juristisch. Er hat Unterlassungserklärungen gegen das Magazin beantragt – in einem zentralen Punkt allerdings nicht.
Der Fall um Christian Ulmen liefert den aktuellen Anlass – doch wer genauer hinsieht, erkennt schnell: Es geht längst nicht mehr nur um eine strittige Berichterstattung, sondern um ein strukturelles Problem im Umgang großer Medien mit Macht, Deutung und politischer Wirkung.
Gastkommentar von Clara Sommer
Im Zentrum steht die Berichterstattung von Der Spiegel, die nach Auffassung Ulmens eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstellt. Besonders brisant: Aussagen von Collien Ulmen-Fernandes wurden zunächst drastisch zugespitzt wiedergegeben, später jedoch von ihr selbst relativiert. Gleichzeitig stehen Vorwürfe im Raum – etwa zu angeblichen Deepfake-Inhalten oder manipulierten Profilen –, deren technische Grundlage zum fraglichen Zeitpunkt offenbar gar nicht in dieser Form existierte. Wenn solche Behauptungen dennoch publiziert werden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der journalistischen Sorgfaltspflicht.
Doch genau hier endet die Debatte nicht. Kritiker sehen in solchen Fällen eine bekannte Dramaturgie: Ein emotional aufgeladener Einzelfall wird medial verbreitet, zugespitzt und politisch anschlussfähig gemacht. Parallel dazu gewinnen Forderungen nach stärkerer Regulierung an Fahrt – etwa die Klarnamenpflicht im Netz. Organisationen wie HateAid unter Führung von Anna-Lena von Hodenberg oder Campact treten hier als treibende Kräfte auf. Für Kritiker ist das kein Zufall, sondern Teil eines Musters: Erst wird ein Problem medial maximiert, dann die politische Lösung geliefert – mit potenziell weitreichenden Folgen für Meinungsfreiheit und digitale Anonymität.
Die politische Sprengkraft solcher Mechanismen zeigt sich besonders deutlich in der Ibiza-Affäre. Die Veröffentlichung kompromittierender Aufnahmen rund um Heinz-Christian Strache führte nicht nur zu einem Skandal, sondern zum unmittelbaren Zusammenbruch einer gewählten Regierung – und das kurz vor der EU-Wahl. Kritiker sprechen hier nicht nur von investigativer Aufklärung, sondern von einem massiven Eingriff in politische Prozesse, der die Frage nach indirekter Wahlbeeinflussung aufwirft.
Auch im Umfeld der EU-Wahl 2024 zeigen sich ähnliche Dynamiken. Gegen Petr Bystron wurden Vorwürfe erhoben, er habe Geld aus russischen Quellen für Interviews erhalten. Konkrete Belege? Bis heute nicht öffentlich vorgelegt. Dennoch folgten Ermittlungen, Durchsuchungen und eine breite mediale Berichterstattung. Eine Anklage blieb aus – die Wirkung hingegen nicht. Der öffentliche Eindruck war gesetzt, lange bevor eine juristische Klärung überhaupt möglich war.
Dass solche Entwicklungen kein isoliertes Phänomen sind, zeigt der Fall Claas Relotius. Seine teils frei erfundenen Reportagen wurden über Jahre hinweg veröffentlicht und ausgezeichnet – obwohl sie eher erzählerischen Mustern als überprüfbaren Fakten folgten. Besonders auffällig: Viele dieser Geschichten waren emotional aufgeladen und passten in dominante gesellschaftliche Narrative. Die spätere Aufarbeitung erklärte den Fall zur Ausnahme. Doch für viele Beobachter ist er eher Symptom eines Systems, das bestimmte Erzählungen begünstigt – und kritische Prüfung dabei vernachlässigt.
In der Gesamtschau ergibt sich ein wiederkehrendes Muster: Vorwürfe werden schnell publiziert, Narrative etabliert, politische und gesellschaftliche Wirkungen entfaltet – oft bevor belastbare Fakten vollständig geklärt sind. Die Konsequenzen reichen dabei weit über individuelle Reputationsschäden hinaus. Sie betreffen das Vertrauen in Medien, die Integrität politischer Prozesse und letztlich die Stabilität demokratischer Entscheidungsfindung.
Der Fall Ulmen ist deshalb kein Randphänomen. Er ist ein weiterer Anlass, die Rolle des Journalismus kritisch zu hinterfragen. Denn wenn Berichterstattung beginnt, politische Dynamiken zu formen, bevor sie Fakten abschließend geprüft hat, steht mehr auf dem Spiel als nur die Glaubwürdigkeit einzelner Medien. Dann geht es um die Frage, wie frei und unbeeinflusst öffentliche Meinungsbildung tatsächlich noch ist.
Der Fernandes-Skandal rund um die angebliche “digitale Vergewaltigung” durch DeepFakes scheint in sich zusammenzufallen: Laut Christian Ulmens Rechtsanwalt hat die Staatsanwaltschaft in Palma de Mallorca sich für nicht zuständig erklärt und den Fall zurück nach Deutschland gegeben. Dort war bereits ein Verfahren im Sande verlaufen, das inzwischen wegen der medialen Berichterstattung wieder aufgenommen wurde. Am Sonntag war Collien Fernandes bei “Miosga” in der ARD zu Gast, wo sie klarstellte, dass es eben nicht um DeepFakes ginge: Damit kollabiert das Narrativ, an dem ein neues Gesetz aufgehängt werden soll. Die Gäste der Sendung störte das nicht – sie übertrafen sich mit absurden Forderungen.
Der folgende Artikel von Janine Beicht erschien zuerst bei Haintz.Media:
Am Sonntagabend erreicht ein medial aufgepumpter Fall seinen eigenen Endpunkt, ausgerechnet dort, wo er zuvor maximal gepusht wurde: In der Sendung »Caren Miosga«. Was als moralisch aufgeladene Anklage begann, zerfällt unter den Studiolichtern in seine Einzelteile. »Collien Fernandes selbst räumt ein«, dass es sich gerade nicht um Deepfakes handelt. Keine KI-generierten Nacktaufnahmen, keine technisch manipulierten Videos, sondern reale Aufnahmen fremder Personen, verbreitet unter falschem Namen. Damit bricht das zentrale Narrativ zusammen, das zuvor tagelang durch Medien und politische Debatten getragen wurde.
Fernandes beschreibt stattdessen ein Geflecht aus Fake-Profilen, E-Mail-Kommunikation und der gezielten Zuschreibung fremder Inhalte zu ihrer Person. Sie spricht von einem Verlauf, der „immer flirtiver“ geworden sei, bis schließlich Fotos und Videos verschickt wurden, „die so wirken sollten, als habe ich mich selbst beim Sex gefilmt oder nackt fotografiert“. Damit verschiebt sich der Fall aus dem Bereich der technisch erzeugten Täuschung hin zu klassischem Identitätsmissbrauch. Juristisch ein Unterschied von erheblicher Tragweite, politisch jedoch offenbar unerwünscht.
Ein Fernsehgericht ohne Verteidigung
Während der inhaltliche Kern der Vorwürfe bröckelt, bleibt die dramaturgische Konstruktion der Sendung unangetastet. Genau an diesem Punkt zeigt sich, dass es nicht um Aufklärung, sondern um Wirkung geht. Der Anwalt des Beschuldigten, Christian Schertz, wird nicht eingeladen, obwohl er seine Teilnahme aktiv angeboten hatte und damit die Möglichkeit bestanden hätte, zumindest ansatzweise eine juristische Einordnung vorzunehmen. Offiziell wird das formal begründet, die Runde sei bereits festgelegt gewesen. Doch diese Begründung verliert ihre ohnehin dünne Substanz in dem Moment, in dem die Gästeliste dann doch kurzfristig erweitert wird, allerdings nicht um die Verteidigung, sondern um eine zusätzliche Stimme, die das bereits vorgegebene Meinungsbild verstärkt. Die Entscheidung ist damit keine organisatorische, sondern eine inhaltliche. Diese Konstellation beschreibt »Schertz gegenüber der FAZ« unmissverständlich:
„Das Fernsehgericht tagt mit der höchsten Vertreterin der Justiz in Deutschland und der Anzeigenerstatterin.“
Die Abwesenheit der Gegenseite ist kein Detail, sondern strukturelles Prinzip dieser Sendung. Während ein laufendes Ermittlungsverfahren besteht, wird eine öffentliche Vorverhandlung inszeniert, flankiert von politischer Autorität in Gestalt von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Das spätere »Statement von Mioasga« selbst zur Unschuldsvermutung wirkt in diesem Kontext wie ein formaler Rettungsanker, der erst geworfen wird, nachdem das Urteil im Kopf des Publikums längst gefällt wurde.
„Halten wir abschließend fest, […] dass in Deutschland für nicht rechtskräftig verurteilte Beschuldigte stets die Unschuldsvermutung gilt.“
Was hier entsteht, ist kein Diskurs, sondern eine asymmetrische Bühne, auf der Anklage, moralische Bewertung und politische Rahmensetzung zusammenfallen.
Aktivismus statt Ausgewogenheit
Die kurzfristige Aufnahme der Aktivistin Theresia Crone in die Gästeliste verschärft die Einseitigkeit zusätzlich und entlarvt die redaktionelle Linie als bewusst gesteuert statt ausgewogen. Während die juristische Gegenseite ausgeschlossen bleibt, wird eine Stimme integriert, die nicht für Differenzierung steht, sondern für die Ausweitung moralischer Deutungsmacht. Ihre Position verlässt den Boden klassischer strafrechtlicher Kategorien und verschiebt die Debatte in einen Bereich, in dem nicht mehr Handlungen, sondern Haltungen bewertet werden. Nicht mehr nur der Täter soll verantwortlich sein, sondern auch der Beobachter, der Zuhörer, derjenige, der nicht interveniert oder sich nicht eindeutig positioniert. Damit wird ein Klima erzeugt, in dem Schweigen bereits als Schuld gelesen wird und Distanz zur impliziten Zustimmung umgedeutet wird. »Theresia Crone fordert«:
„Wir müssen davon wegkommen, Täter nur im strafrechtlichen Sinne zu sehen. Ich bin meiner Meinung nach auch schon Mittäter, wenn […] in der Umkleide ein Witz gemacht wird über sexualisierte Gewalt.“
Diese Perspektive ersetzt den klar definierten Schuldbegriff des Rechtsstaats durch eine diffuse moralische Zuschreibung, die keine präzisen Grenzen mehr kennt. Wer nicht aktiv widerspricht, wird zum Teil des Problems erklärt, wer nicht öffentlich Stellung bezieht, gerät unter Rechtfertigungsdruck. Auf diese Weise entsteht eine Form sozialer Vorverurteilung, die ohne Beweise, ohne Verfahren und ohne Verteidigung auskommt. Die Konsequenz ist eine schleichende Verschiebung vom Rechtsstaat zur sozialen Sanktionierung, bei der nicht mehr das nachweisbare Handeln entscheidend ist, sondern die Erwartungshaltung eines politisch und medial vorgezeichneten Verhaltens.
Der politische Zugriff auf den Einzelfall
Parallel zur emotionalen Aufladung des Falls wird im Studio die eigentliche Stoßrichtung immer deutlicher sichtbar, sie liegt nicht in der Aufklärung eines konkreten Sachverhalts, sondern in der Vorbereitung neuer gesetzlicher Eingriffe. Der individuelle Konflikt dient als Projektionsfläche für politische Vorhaben, die längst formuliert sind und nun mit moralischer Dringlichkeit unterlegt werden. Justizministerin »Stefanie Hubig spricht offen von« „Strafbarkeitslücken“ und kündigt Verschärfungen an, die weit über den konkreten Fall hinausreichen. Künftig soll bereits die Herstellung bestimmter Inhalte strafbar sein, nicht erst deren Verbreitung. Damit verschiebt sich der Fokus von tatsächlichem Schaden hin zu potenzieller Möglichkeit, von realer Handlung hin zu vorgelagerter Kontrolle.
Diese Verschiebung ist nicht nur juristisch relevant, sondern systemisch. Sie bedeutet, dass staatliche Eingriffe nicht mehr an eine nach außen tretende Handlung gebunden sind, sondern bereits an Inhalte, die sich im privaten Raum befinden, auf Geräten gespeichert sind oder theoretisch entstehen könnten. Ermittlungen würden damit zwangsläufig in Bereiche vordringen, die bislang unter dem Schutz der Privatsphäre standen, mit allen Konsequenzen für Durchsuchungen, Beschlagnahmen und präventive Maßnahmen. Der Staat bewegt sich damit von einer reaktiven zu einer präventiven Logik, in der nicht mehr das begangene Unrecht, sondern das mögliche Fehlverhalten zum Ausgangspunkt wird. Der SZ Journalist Ronen Steinke treibt diese Logik weiter und formuliert einen Gedanken, der die Grenze zwischen Recht und Überwachung endgültig verwischt:
„Auch gutwillige Menschen zweifeln da eine Sekunde lang, weil in der Tat: Wenn man sich vorstellt, jemand malt mit Stift und Papier einen Filmstar, den er bewundert, und zieht ihn dann nackt aus, zeigt das niemand anderem, wäre man bislang nicht so weit gegangen zu sagen, das sei bereits strafwürdig. Aber ich glaube, es ist schon wert, diesem Gedanken Raum zu geben, dass es die sexuelle Selbstbestimmung von jemandem verletzt. Die Gefahr besteht, dass das jemand anders sehen kann. Und es ist auch die Frage: Möchte man das? Dass Fremde so etwas mit einem anstellen? Was in der Fantasie geschieht, ist das eine. Aber was auf Papier oder am Computer, auf der Festplatte geschieht, ist etwas anderes. Ich glaube schon, dass es legitim ist, da eine Grenze zu ziehen.“
Gemeint ist dabei nicht nur die Bekämpfung digitaler Manipulation, sondern eine Ausdehnung des Strafbaren in Bereiche, die bislang dem individuellen Denk- und Gestaltungsraum zugeordnet waren. Selbst private Darstellungen, nicht veröffentlichte Inhalte oder bloße digitale Entwürfe geraten damit in den Fokus. In dieser Logik erscheint selbst das bislang Selbstverständliche plötzlich als potenziell sanktionierbar. Der Vorschlag läuft faktisch darauf hinaus, dass bereits nackte Darstellungen von Menschen kriminalisiert werden könnten, unabhängig davon, ob sie veröffentlicht oder überhaupt für Dritte bestimmt sind. Eine solche Position entfaltet ihre Absurdität besonders deutlich im historischen Vergleich. Ein erheblicher Teil der europäischen Kunstgeschichte würde unter diesen Maßstäben nachträglich unter Verdacht geraten. Werke wie Michelangelos „David“, Goyas „La Maja desnuda“ oder zahlreiche Darstellungen bei Picasso wären nicht mehr Ausdruck kultureller Entwicklung, sondern potenzielle Gegenstände strafrechtlicher Bewertung. Was hier als Schutzargument formuliert wird, entwickelt sich bei genauer Betrachtung zu einer radikalen Infragestellung künstlerischer Freiheit und individueller Ausdrucksräume, die weit über den ursprünglichen Anlass hinausreicht.
Die Konstruktion einer Gesetzesrealität
Die politische Argumentation stützt sich auf angebliche Lücken im Strafrecht. Gleichzeitig legen juristische Analysen nahe, dass zentrale Tatbestände bereits existieren, von Beleidigung über Verleumdung bis hin zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bildnisschutz. Der Bedarf an neuen Gesetzen entsteht somit weniger aus einer tatsächlichen Regelungslücke als aus einer politischen Zielsetzung.
Der Fall Fernandes dient dabei als emotionaler Katalysator. Ein privater Konflikt wird zur Blaupause für strukturelle Eingriffe in Kommunikationsräume. Die mediale Begleitung verstärkt diesen Effekt, indem sie technische oder emotional aufgeladene Begriffe wie „Deepfake“ oder „digitale Vergewaltigung“ frühzeitig etabliert, obwohl sie auf den konkreten Fall nicht zutreffen. Auffällig ist zudem die thematische Verengung der Debatte. Während digitale Phänomene ausführlich behandelt werden, bleiben reale Gewaltverbrechen weitgehend ausgeblendet. Statistische Entwicklungen, gesellschaftliche Hintergründe oder strukturelle Ursachen werden nicht vertieft, obwohl sie im gleichen Kontext stehen.
Diese selektive Fokussierung erzeugt eine verzerrte Prioritätensetzung. Virtuelle Szenarien dominieren die politische Agenda, während physische Gewalt nur am Rande erwähnt wird.
Der Fall als Vorwand
Am Ende bleibt ein bemerkenswerter Befund. Der konkrete Sachverhalt ist in wesentlichen Punkten unklar, teilweise widersprüchlich und juristisch nicht abschließend bewertet. Gleichzeitig wird er genutzt, um weitreichende gesetzliche Veränderungen zu legitimieren. Die Sendung Caren Miosga fungiert dabei nicht als Ort der Aufklärung, sondern als Katalysator einer politischen Entwicklung. Eine Seite spricht, die andere fehlt. Ein Vorwurf steht im Raum, die Beweislage bleibt diffus. Und während die Fakten zerfallen, gewinnt die Forderung nach Kontrolle an Schärfe.
Der Fall selbst mag juristisch noch offen sein. Die Richtung der Debatte ist es nicht.
Das war zu erwarten, das war so gewünscht: Der Fall Collien Fernandes versus Christian Ulmen hat sich verselbständigt. Egal, wie die analoge Story zwischen beiden ausgehen wird, die mediale Schlacht um Einschränkung von digitalen Freiheitsrechten ist im vollen Gange. Bald schon kann sie ohne das verkrachte Paar auskommen. Die benötigte Munition für eine politische Überrumpelungs-Kampagne haben sie längst geliefert.
Ein Kommentar von Paul Clemente.
Nach Tagen des Schweigens erklärte Ulmens Anwalt, Christian Schertz, in einer Pressemitteilung: Sein Mandant habe keine Deepfake-Pornos von Frau Fernandez erstellt. Und sie auch nicht analog auf Mallorca verprügelt. Umgekehrt: Fernandes habe ihn, Ulmen, am Hals verletzt. Damals hätten spanische Polizisten beidseitige Gewaltanwendung konstatiert, keine einseitige Beschuldigung aufgestellt.
Kurz nach Veröffentlichung der Schertz-Version schoss Fernandes auf Instagram zurück. O-Ton: „Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!! Es gibt Bilder meiner blauen Flecken. Ich wurde vor einer Ärztin der Justiz ausgezogen. Ich bin so unfassbar fassungslos! Ich weiß gerade gar nicht, was ich sagen soll. Für so armselig hätte ich den Täter nicht gehalten.“
Neben einer Sturmflut aus Solidaritäts- und Wutbekundung erschien manchen Alternativ-Medien der Zeitpunkt des Skandals suspekt. Der passte einfach zu gut: Schließlich werben die NGO HateAid und Justizministerin Stefanie Hubig für ein Verbot rufschädigender Deepfakes. Und ausgerechnet in dieser Zeitspanne kommt ein Paradebeispiel ins mediale Spotlight? Natürlich wurde jede Witterung von Absicht als „Verschwörungstheorie“ gebrandmarkt. Anderseits: Wie viele Verschwörungstheorien erweisen sich als wahr!
Auch Talk-Masterin Anne Will bemerkte das perfekte Timing. Also befragte sie in ihrem Podcast die „Spiegel“-Autorin Juliane Löffler über den Zeitpunkt der Veröffentlichung: Warum hatte das Wochenmagazin die Anschuldigungen von Frau Fernandes ausgerechnet jetzt publiziert? Löffler antwortete, es habe „zwei konkrete Anlässe“ gegeben. Erstens: Nach Fernandes Anzeige habe Spanien die Vorermittlungen eingeleitet. Zweitens – und jetzt kommt’s -
„wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant – das hatte sie auch schon angekündigt – und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab.“
Na, wenn das keine Absprache ist. Oder propagandistische Unterstützung der Politik.
Diese Taktik fuhr auch HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg. Die gestand inzwischen, sie sei schon seit Monaten über die Vorwürfe gegenüber Christian Ulmen informiert. Also noch vor dem Spiegel. Damit erweist der Skandal als Resultat eines Teamworks: Die Leute sollen mittels Schock, durch Mitleid mit Frau Fernandes ihre Vorbehalte vergessen. Sie sollen glauben: Das Gesetz zur Strafbarkeit von Deepfakes werde solche Demütigungen künftig verhindern. Folglich gilt jegliches Zögern, jeder Einwand gegen die Kriminalisierung von Deepfake als Beleg für strukturellen Frauenhass.
Leider droht das ersehnte Gesetz nicht nur im Falle von Porno-Deepfake mit krassen Strafen. Ebenso justiziabel würde auch die Verbreitung von KI-generiertem Bildmaterial, das eine „erhebliche Ansehensschädigung“ bestimmter Personen erzeugt oder „nicht mehr als sozial hinnehmbar“ gilt. Schon jetzt zerren Politiker harmloseste Satiren als „Majestätsbeleidigung“ vors Gericht. Gestern Abend befragte ARD-Moderatorin Caren Miosga die Justizministerin Hubig zur Bedeutung künftiger Deepfake-Gesetze für Kunst und Satire. Nein, versicherte Hubig, politische Meinungsfreiheit, Kunst und Satire seien nicht betroffen... Okay, warten wir’s ab.
Im Zuge der medialen Hysterie dienten missverständliche oder absichtlich verfälschte Schilderungen als Verstärker. Das ging dahin, dass sowohl das Erstellen von Deepfake-Videos sowie deren Verbreitung dem Ex-Ehemann in die Schuhe geschoben wurde. Frau Fernandes höchstselbst stellte im Interview mit dem News-Portal Nius klar: „Das sind verschiedene Punkte. Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornografischen Videos, die der Täter (also Ulmen) unter meiner Identität verschickt hat.“ Zum zweiten Punkt äußerte sich Frau Fernandes ebenfalls bei Miosga:
Das Gesetz gegen Deepfake bedürfe einer Nachschärfung. In der aktuellen Entwurfsfassung wäre dessen Anwendung auf ihren Fall unmöglich. Der Täter habe einen Account auf einer Erotik-Plattform erstellt – aber unter ihrem Namen und mit einem Originalfoto von ihr als Profilbild. Dort flirtete er, unter ihrer Identität, mit Männern und postete Porno-Videos, deren Darstellerin ihr geähnelt habe. So habe jeder vermutet, sie Collien Fernandes, sei auch Akteurin der Filme. Auch in solchen Fällen, so Fernandes, müsse ein künftiges Schutzgesetz greifen.
In einem Punkt ist die aktuelle mediale Schlammschlacht sogar von Vorteil. Die Aufweichung der binären Geschlechter durch Gender-Ideologie scheint irgendwie vergessen. Das Feindbild Mann wird wieder gebraucht. Er ist schuld. Er ist das unberechenbare Raubtier in deinem Bett. Manch Phallusträger propagiert seitdem, die Leserinnen von der eigenen Harmlosigkeit zu überzeugen.
Motto: Männer sind Schweine, aber ich bin ein Guter. So cancelte der Schriftsteller Benjamin von Stuckrad-Barre nach Erscheinen des Spiegel-Artikels postwendend die 30jährige Freundschaft zu Ulmen. Natürlich in einem Offenen Brief: Er müsse sich klar von seinem Freund Christian Ulmen distanzieren, „weil Schweigen nicht ganz zu Unrecht aufgefasst werden könnte als Billigung“. Damit lag er leider nicht falsch.
Auf einem Instagram-Video forderte Influencerin Leonie Löwenherz laut schreiend und gestikulierend ein Comeback der Lynchjustiz. Täter wie Ulmen seien „an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufzuhängen und öffentlich zu kastrieren“. Sollte ein Todesmutiger auf rechtsstaatliche Grundsätze verweisen, gehöre ihm die Bezeichnung „Täterschützer“ auf die Stirn tätowiert. Den Slogan „Not all men“ könne sie nicht mehr hören. Denn es „sind offensichtlich doch alle Männer“. Eine andere Kolumnistin verzweifelt, dass nach dem Erscheinen des Spiegel-Artikels zahlreiche User das Internet nach Fernandes-Pornos durchsucht hätten.
Fazit: Der gemeinsame Plan von Spiegel und HateAid scheint aufgegangen. Das Klima ist ausreichend verpestet. Weitere Einschränkungen für Internet-User können kommen. Ganz unabhängig davon, wie der juristische Streit zwischen Ferndandes und Ulmen ausgehen wird.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: BERLIN – 19. OKTOBER: Collien Fernandes besucht die Weltpremiere von „Pope Joan“ im Sony Center CineStar. 19. Oktober 2009 in Berlin, Deutschland
Eine mediale Bombe. Vor wenigen Tagen explodiert, stiehlt sogar der Weltpolitik die Aufmerksamkeit. Ex-Viva-Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes beschuldigt ihren Ex-Ehemann, den Ex-MTV-Moderator und TV-Darsteller Christian Ulmen, des psychischen und des physischen Missbrauchs. Der schickte postwendend einen Anwalt vor, lässt die Vorwürfe zurückweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Aber selbst, wenn das Gericht seine Unschuld bestätigen sollte: Der Einfluss, den dieser Fall auf die Politdebatten ausübt, ist kaum revidierbar.
Neue Debatten verlangen frische Schlagworte. Die wurden gleich mitgeliefert: Collien Fernandes erklärt: Ulmen habe - wörtlich - eine „virtuelle Vergewaltigung“ an ihr begangen. Ein Begriff, der 1993 erstmalig auftauchte. Autor Julian Dibbell verwendete ihn in seinem Essay „A Rape in Cyberspace“. Dass er jetzt seine Nischenexistenz verlässt und die Diskurs-Hitparade stürmt, das zeigt: Frau Fernandes Vorwürfe bringen die Debatte über staatliche Internet-Regulierung zum Überkochen. Dass sie ihrem Ex auch physische Gewalt vorwirft, verdient allenfalls einen Nebensatz.
Nun verrät Frau Fernandes nicht, welche Art von physischer Gewalt sie ertragen musste. Spielt auch keine Rolle. Entscheidend ist: Sie hat physische Malträtierung erfahren, aber die endgültige Trennung wurde durch die virtuelle Vergewaltigung motiviert. Worin bestand die?
Der Beschuldigte soll Deepfake-Erotik-Fotos und -Videos erstellt und von ihrem Account versendet haben. An Produzenten oder Kollegen. Mehr noch: In einigen Videos macht die Fake-Fernandes dem Adressaten heiße Avancen. Das hat ihr angeblich den Ruf von „Zügellosigkeit“ eingebracht. Jahrelang wehrte sich Fernandes gegen die Fake-Videos, erstattete Anzeige gegen Unbekannt. 2024 sendet das ZDF sogar eine Doku über ihre Suche nach dem Täter. Da wusste sie noch nicht, dass der Gesuchte womöglich im Ehebett liegt.
Politiker und ihre Medien haben das Potenzial des Falls sofort erfasst. Ein Autor von Spiegel-Online macht im Deep-Fake sogar eine neue Herrschaftstechnik aus:
„Das Patriarchat sucht sich neue Formen der Macht.“
Aber was ist bei Rufmord durch Fälschung bitte schön neu? Zugegeben, durch KI hat die Überzeugungskraft von Fake-Bildern gewaltig zugelegt. Auch erreicht man den Adressaten leichter via Mail als über den analogen Postweg. Dennoch: Es gibt tatsächlich eine qualitative Differenz: Durch die KI wurde ein virtuelles Double von Frau Fernandes erstellt. Der schlimmste Alptraum der Romantik: Ein heimlicher Doppelgänger, der Schaden anrichtet, wofür das Original verfolgt und bestraft wird. Damit zerstört das Double auch die Identität des Vorbilds: Sowohl in der Außen- wie in der Selbstwahrnehmung.
Bei Justizministerin Stefanie Hubig und weiteren Vertretern der Altparteien herrscht Einigkeit: Ein Gesetz zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt muss her. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz heißt es:
„Aktuell wird sehr viel über digitale Gewalt gesprochen, digitale Gewalt gegen Frauen. Das ist gut, dass wir darüber diskutieren. Das ist eine Diskussion, die die gesamte Gesellschaft betrifft, nicht nur Frauen. Auch die Männer müssen mitdiskutieren.
Das Thema ist ungeheuer wichtig, und deshalb haben wir sehr früh hier im Ministerium angefangen, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Der ist jetzt fertig und auf der Zielgeraden. Und wir wollen künftig pornografische Deepfakes, das Herstellen, das Verbreiten, unter Strafe stellen. Insgesamt die Strafbarkeit von Deepfakes regeln. Wir wollen auch ermöglichen, dass sich Betroffene leichter vor Gericht wehren können, schneller zu ihrem Recht kommen, damit diese Erniedrigung, Demütigung, die eben passiert, nicht weiter im Netz verbreitet werden kann."
In dieser Form lässt sich der Gesetzesentwurf durchaus befürworten. Wenn es dabei bleibt. Immerhin hatte Frau Fernandes sich gegenüber dem WDR als Befürworterin zur Klarnamens-Pflicht im Internet bekannt. Nach ihrem Erlebnis nachvollziehbar. Aber auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich als Fan dieser Regelung geoutet. Die aber ist vor allem: Ein weiterer Riesenschritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger.
Gestern, am Sonntag, versammelten sich laut Polizei rund 6.700 Demonstranten – die Veranstalter zählten 13.000 - am Brandenburger Tor. Aufgerufen hatte der frisch gegründete „Feminist Fight Club!“ Motto der Kundgebung: „Gegen sexualisierte digitale Gewalt – Solidarität mit allen Opfern“. Unter den Veranstaltern fand sich auch Kira Bönisch, ehemals Klima-Aktivistin bei „Fridays For Future“.
Was außerdem auffällt: Die Queer und Gender-Aktivisten scheinen vollständig verstummt. Wo ist die Dekonstruktion des Binären, wo die 70 Geschlechter? Man fragt sich: Werden die weiterhin fordern, dass Männer die Frauenumkleide nutzen dürfen, sofern sie sich als weiblich definieren? Dürfen künftige Straftäter, als Transfrauen ausgegeben, in den Frauenknast? - Null. Stattdessen feiert der klassische Mann-Frau-Dualismus ein Comeback: Manche Online-Toxikologin spricht wieder von „dem Mann“. Eine Taz-Autorin läutet sogar die Totenglocke der Mann-Frau-Beziehung. Mit Berufung auf die französische Philosophin Manon Garcia fragt sie:
„Wie soll ich jetzt in meine heterosexuellen Beziehungen zurückgehen? Wie sollen wir Frauen mit Männern leben? Wie soll das gehen, wenn sie uns hassen?“
Was für ein Statement: „Die Männer“ hassen „die Frauen“. Bei solchen Verallgemeinerungen bleibt die Lösung des Problems unerreichbar.
Natürlich erfährt die Autorin ausreichend Bestätigung in ihrem Umfeld: „In den letzten Tagen höre ich von immer mehr Frauen, die eine Antwort auf diese Fragen gefunden haben. Sie wollen nicht mehr mit Männern leben.“ Der Fall Ulmen-Fernandes erscheint der Autorin wie eine Fortsetzung der Epstein-Files. Sie ruft die Männer zur Solidarität, zum Mitstreiten für den Schutz von Frauen auf.
Ironie: Als solch ein „neuer Mann“ hat sich Christian Ulmen jahrelang verkauft. Ein Image, das seit #MeToo weitreichende Verbreitung fand. Gegenüber der WAZ gestand er:
„Ich sehe mich komplett als der Typ Mann, den sich der Feminismus immer gewünscht hat.“
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: BERLIN – 19. OKTOBER: Collien Fernandes besucht die Weltpremiere von „Pope Joan“ im Sony Center CineStar. 19. Oktober 2009 in Berlin, Deutschland