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Evidenzbasierte Medizin in Deutschland? Prof. Dr. Sönnichsen kontert Nina Warken

20. Januar 2026 um 16:45

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In Deutschland gelte die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit, beteuert das Bundesgesundheitsministerium anlässlich der scharfen Kritik von Robert F. Kennedy Jr. auf der eigenen Website. Gesundheitsministerin Nina Warken betont dabei auch die wissenschaftliche Evidenz – ein Fachgebiet von Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin. Er sieht in Deutschland seit den Corona-Jahren jedoch eine deutliche Abkehr von diesen Prinzipien und prangert dies in einem offenen Brief an Warken scharf an. Denn auch nach der sogenannten Pandemie blieb die Rückkehr zur Vernunft aus: Sönnichsen nimmt in seinem Schreiben besonders die Masernimpfpflicht aufs Korn.

Nachfolgend lesen Sie den offenen Brief von Prof. Dr. med. Andreas Sönnichsen:

Offener Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Salzburg, 19.01.2026

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Warken,

sehr herzlich danke ich Ihnen für Ihre kürzlich getätigten klaren Aussagen zu Therapiefreiheit und Patientenautonomie. Sie schreiben auf der Homepage des BMG wörtlich: „In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.“(1)

Es freut mich als ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin und Hochschullehrer für Allgemein- und Familienmedizin (ehemals Paracelsus Universität Salzburg, Universität Witten/Herdecke, Medizinische Universität Wien), dass Sie in Deutschland mit Nachdruck eine Rückkehr zu den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (EbM) nach ihrem Gründervater David Sackett anstreben.

David Sackett definiert EbM als auf drei gleichwertigen Säulen ruhend. Neben der Studienevidenz sind die klinische Expertise des Behandlers und die Patientenautonomie unabdingbare Voraussetzungen für eine informierte, partizipative Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Maßnahme. Sackett schreibt wörtlich: „[EbM] requires a bottom up approach that integrates the best external evidence with individual clinical expertise and patients‘ choice“ (2)

Leider hat sich Deutschland in der Corona-Zeit weit von diesen Prinzipien entfernt. Die Corona-Maßnahmen wurden ohne wissenschaftliche Evidenz durch Ihre Vorgänger politisch verordnet, teilweise entgegen den wissenschaftlichen Empfehlungen des Krisenstabs am RKI, wie wir aus den RKI-Protokollen heute wissen.

Leider hat der Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy, auch recht, wenn er die straf- und disziplinarrechtliche Verfolgung von Ärzten anprangert, die in Deutschland gang und gäbe war und noch immer besteht, wenn Ärzte sich für Therapiefreiheit und Patientenautonomie einsetzen. Ich verweise hier nur beispielhaft auf Dr. Ronald Weikl, Dr. Bianca Witzschel, Dr. Heinrich Habig, Dr. Michael Foti.

Und leider hat die Einschränkung von ärztlicher Therapiefreiheit und Patientenautonomie auch nicht mit Ende der sogenannten Corona-Pandemie geendet. Sie wird fortgesetzt in einer zunehmend schärfer durchgesetzten Masernimpfpflicht, die jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt.

Zur allgemeinen Diskussion von Impfpflicht haben wir uns als Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin bereits 2019 kritisch geäußert. Unser Appell an die Bundesregierung und den damaligen Bundesgesundheitsminister, Therapiefreiheit und Patientenautonomie nicht durch eine Impfpflicht zu beschränken, blieb leider ungehört. Das Masernschutzgesetz wurde 2019 ohne wissenschaftliche Grundlage und ohne Not durchgesetzt.

Erlauben Sie mir, die epidemiologische Situation der Masern kurz darzustellen. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre gibt es in Deutschland ca. 500 Masernfälle pro Jahr. Zwischen 2015 und 2019 kam es zu einem Rückgang der Fälle – entgegen den damaligen Behauptungen von Herrn Spahn. Es bestand also seitens der Entwicklung der Fallzahlen keine Notwendigkeit für die Einführung der Impfpflicht. Auch Todesfälle oder schwere Komplikationen waren nicht zu beklagen. In den „Corona-Jahren“ waren die Masern so gut wie verschwunden (2020 76 Fälle, 2021 8 Fälle, 2022 15 Fälle). In den Jahren 2023-2024 kam es zu einem leichten Wiederanstieg auf das Niveau vor Corona (2023 79 Fälle, 2024 645 Fälle), 2025 gingen die Zahlen bereits wieder zurück (233 Fälle) (3).

Eine epidemische Notlage durch Masern, die eine Grundrechtseinschränkung (hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz) (4) rechtfertigen würde, besteht in Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr, wenn sie denn überhaupt je bestand. Masernkomplikationen und Todesfälle waren ohnehin bereits vor Einführung der Masernimpfung Anfang der 70er Jahre auf nahe Null zurückgegangen, so dass die Impfung insgesamt fragwürdig erscheint. Hierüber lässt sich streiten. Es ist in Ermangelung belastbarer Studiendaten unbekannt, wie sich ein Impfstopp heute auswirken würde. Die derzeit als Beleg für einen Bevölkerungsnutzen der Impfung herangezogenen Todesfall- und Komplikationsraten stammen entweder aus Entwicklungsländern, die hinsichtlich Hygiene, Ernährung und medizinischer Versorgung mit Deutschland nicht vergleichbar sind oder aus deutschen Zahlen vor Einführung der Impfung, also aus einer Zeit, die ebenfalls vor allem hinsichtlich der medizinischen Versorgung nicht mit der heutigen vergleichbar ist.

Auf jeden Fall kann beim Fehlen belastbarer Evidenz für einen Nutzen der Impfung keine Impfpflicht erlassen werden, und das schon gar nicht, wenn es, was auch RKI, STIKO und PEI offen einräumen, durch die Masernimpfung (heute nur noch als MMR-Dreifachimpfung oder MMRV-Vierfachimpfung verfügbar) zu schweren Nebenwirkungen und Impfschäden kommen kann.

Auch der vermeintliche Schutz der sogenannten „vulnerablen Kinder“ mag hier nicht als Grund für eine Impfpflicht zu überzeugen. In Deutschland sterben pro Jahr etwa 170 Kinder an Infektionskrankheiten, jedoch kein einziges Kind stirbt an Masern. „Vulnerable Kinder“ sterben an Influenza, Pneumokokken, Staphylokokken, Streptokokken und anderen häufigen Infektionskrankheiten, aber nicht an Masern.

Betrachtet man die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung, so steht dem fehlenden individuellen Nutzen und dem fehlenden Nutzennachweis auf Bevölkerungsebene ein erhebliches Schadenspotential gegenüber. Der individuelle Nutzen (nicht der Bevölkerungsnutzen!) der Impfung bemisst sich am individuellen Erkrankungs- und Komplikationsrisiko durch die Erkrankung. Bei durchschnittlich 500 Masernfällen pro Jahr und 83 Millionen Einwohnern in Deutschland liegt das Erkrankungsrisiko bei etwa 0,0006 % pro Jahr, das Lebenszeitrisiko somit bei einer angenommenen Lebenserwartung von 80 Jahren bei 0,048 %. Dazu kommt, dass laut Bericht der ECDC etwa 20 % der Masernfälle auf Geimpfte entfallen (5). Das Komplikations- oder Todesfallrisiko ist mindestens um den Faktor 1000 geringer, liegt also unter 0,000048 %. Selbst wenn man die Zahlen nur auf den für Masern empfänglichen Teil der Bevölkerung, ca. 8-10 Millionen Menschen in Deutschland (Ungeimpfte und etwa 20 % der Geimpften), bezieht, kommt man nur auf ein Lebenszeitrisiko für Komplikationen und Tod von etwa 0,0005 %.

Laut Auswertungen des Paul Ehrlich Instituts aus dem Jahre 2012 (neuere Daten sind nicht verfügbar!) kommt es jedes Jahr zu durchschnittlich etwa 110 schweren Impfschadensmeldungen, bei denen das PEI selbst etwa bei der Hälfte einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden für möglich oder wahrscheinlich hält (6). Zudem gesteht das PEI zu, dass von einem Underreporting von etwa 1:10 bis 1:20 auszugehen ist und wir daher mit etwa 1000-2000 schweren Nebenwirkungen rechnen müssen (7). Selbst unter der vorsichtigen Annahme, dass nur 600 schwere Nebenwirkungen pro Jahr kausal mit der Impfung in Zusammenhang stehen, läge das Risiko für eine schwere Impfkomplikation bei geschätzt etwa 1,2 Mio durchgeführten MMR- oder MMRV-Impfungen pro Jahr bei etwa 0,05%, bei den im Masernschutzgesetz vorgeschriebenen zwei Impfungen somit bei 0,1% und wäre daher 200 Mal so hoch wie das Lebenszeitrisiko, an einer Masernkomplikationen zu erkranken oder zu versterben.

Somit besteht für die Masernimpfung derzeit eine durch epidemiologische Daten gesicherte relative Kontraindikation gegen die Impfung. In Anbetracht dieses krassen Missverhältnisses zwischen möglichem individuellem Nutzen und Schaden halte ich es für ethisch nicht vertretbar, Kinder ohne entsprechende Aufklärung und Warnung der Eltern mit einem der in Deutschland verfügbaren MMR- oder MMRV-Impfstoffe zu impfen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: ich bin entgegen den allgemeinen Diffamierungen gegen meine Person kein prinzipieller Impfgegner, aber ein unbeirrbarer Verfechter von evidenzbasierter Medizin, Therapiefreiheit und Patientenautonomie.

Jedem, der glaubt, durch die Masernimpfung zur Masernfreiheit in Deutschland oder gar zum Ausrotten der Masern in der Welt beitragen zu müssen, sei es freigestellt, seine Kinder gegen Masern impfen zu lassen, aber eine Impfpflicht verbietet sich in Anbetracht der derzeitigen epidemiologischen Situation.

Aus diesem Grunde stelle ich für gesunde deutsche Kinder wegen des Vorliegens einer relativen Kontraindikation Impfbefreiungsatteste aus. Wie Sie sicher wissen, unterscheidet das Infektionsschutzgesetz im §20, Abs. 9 nicht zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen, sondern spricht nur allgemein von Kontraindikation. Die Menschen kommen aus ganz Deutschland zu mir nach Österreich, um Impfbefreiungen für ihre Kinder zu bekommen, weil deutsche Ärzte keine gerechtfertigten und medizinisch-wissenschaftlich begründeten Impfbefreiungen mehr gewähren, da viele Ärzte wegen des vermeintlichen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in der jüngsten Vergangenheit eingeschüchtert, verfolgt, mit Hausdurchsuchungen schikaniert, verurteilt und vollkommen unverhältnismäßig bestraft wurden.

Ich freue mich sehr, dass Sie nun kundgetan haben, dass Sie evidenzbasierte Medizin, Therapiefreiheit und Patientenautonomie in Deutschland endlich wieder herstellen möchten. Bitte informieren Sie mich über ihre Pläne

  • zur Änderung von Infektionsschutzgesetz und Masernschutzgesetz,
  • zur Abschaffung der grundgesetzwidrigen Masern-Impfpflicht,
  • zum Schutz von Ärzten, die es wagen ihre Patienten durch vollkommen korrekte Gesundheitszeugnisse vor staatlicher Willkür zu schützen und
  • zur Rehabilitierung und Entschädigung von zu Unrecht verurteilten Ärzten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre baldige Antwort! Gerne stehe ich für weitere Erläuterungen und Diskussion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. A. Sönnichsen

Literatur:
(1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html
(2) Sackett, BMJ 1996; 312:71 – https://www.bmj.com/content/312/7023/71
(3) https://www.nali-impfen.de/monitoring-daten/krankheitsfaelle-in-deutschland/masern/
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
(5) ECDC Measles Report 2024 – https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/measles-annual-epidemiological-report-2024
(6) Mentzer et al., Bundesgesundheitsblatt 9/2013 – https://www.springermedizin.de/sicherheit-und-vertraeglichkeit-von-monovalenten-masern-und-komb/8012790
(7) Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1, 3/2017; S. 30, 3. Abs. unter „UAW-Datenbanken“ – https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2017/1-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Fast sechs Jahre nach Pandemiebeginn hält die Kritikunfähigkeit an

19. Januar 2026 um 16:17

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Ein Brief aus den USA sorgte wieder für den nationalen Schulterschluss unter der  Phrase „Wir sind doch gut durch die Pandemie gekommen“.

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Scharfe Kritik von Kennedy an deutscher Coronapolitik – Ministerium reagiert uneinsichtig

12. Januar 2026 um 12:00

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Es war ein Frontalangriff auf die deutsche Coronapolitik: Am Wochenende erhob Robert F. Kennedy in einer Videobotschaft weitreichende Vorwürfe gegen Deutschland. „Was in Deutschland gerade passiert, erfordert eine klare, öffentliche Reaktion“, sagte der US-Gesundheitsminister. Im Zentrum seiner Kritik: Die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten aufgrund von Attesten zur Maskenbefreiung und vor der Coronaimpfung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhielt die Nachricht Kennedys zudem persönlich als Brief. Reaktion: Maximale Ignoranz. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was muss noch alles passieren, bis aufseiten der deutschen Politik auch nur ein Hauch von Vernunft zu sehen ist? Die Coronapolitik war der schwerste Angriff auf die Grundrechte, den es jemals in der Bundesrepublik gab. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte waren plötzlich einer Politik unterworfen, die mit ihnen umsprang wie ein Hundebesitzer, der seinen Hund über Leckerli erziehen wollte. Viele Bürger standen mit dem Rücken zur Wand. Ohne Impfung drohte der Jobverlust – und das bedeutete für viele das ökonomische Aus.

Ärzte, die die Gefahren der Impfung erkannten, standen ihren Patienten zur Seite. Und damit wurden sie zum roten Tuch für eine Politik, die vorhatte, die gesamte Gesellschaft durchzuimpfen. Ärzte, die ihren Patienten Atteste zur Befreiung von der Impfung oder vom Tragen der Maske ausstellten, waren ein rotes Tuch für die Politik. Mit harten Mitteln begegnete die Justiz Ärzten und Patienten, die angeblich oder tatsächlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausstellten oder nutzten. Klar war: Wenn eine chronisch überlastete Justiz plötzlich mit dem Tempo eines Formel-1-Fahrers agiert, dann muss dahinter politischer Druck stehen. Und an dieser Stelle setzte Kennedy am Wochenende zu einer Kritik an, die wohl auf dieser politischen Sachebene zwischen den USA und Deutschland einmalig sein dürfte.

„Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und tausende von ihren Patienten mit Strafverfolgung und Bestrafung konfrontiert werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Tragen der Maske oder von der Coronaimpfung ausgestellt haben“, so Kennedy am Samstag in einem auf seinem Kanal auf der Plattform X veröffentlichten Video.

Und dann sagte der US-Gesundheitsminister:

„Wenn irgendeine Regierung Ärzte für die Beratung ihrer Patienten kriminalisiert, dann wird eine rote Linie überschritten, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben.“

Kennedy forderte auch eine „klare, öffentliche Reaktion“ vonseiten Deutschlands. Die Reaktion kam auch, sozusagen: postwendend! Die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium sah so aus, wie sie aus einem Milieu, dessen Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkritik bei null liegt, zu erwarten war. In einer Mitteilung von Warken heißt es:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich. In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde. Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Allein der Gebrauch des Begriffes „frei“ zeigt die gespaltene Zunge. Wenn es vonseiten des Gesundheitsministeriums heißt, Patienten seien „frei“ darin zu entscheiden, „welche Therapie sie in Anspruch nehmen“, wird das der Realität der Coronazeit nicht gerecht. Natürlich waren die Patienten dahingehend „frei“, dass sie sich der Coronaimpfung entziehen konnten – allerdings eben unter der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Die Formulierung kommt damit einem Hohn gleich.

Und dass in Deutschland „grundsätzlich“ die „verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit“ gilt, hat weder Kennedy noch sonst jemand bestritten. Vom Grundsatz her gelten natürlich in Deutschland auch die Grundrechte. Doch Grundsätze stehen auf dem Papier. In der Coronazeit gab es einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier stand, und der Realität des Faktischen. Grundsätzlich dienen die Grundrechte vor Übergriffen des Staates auf seine Bürger – faktisch hat der Staat Grundrechte in der Coronazeit suspendiert – basierend unter anderem auf einem angeblichen Fremdschutz der Coronaimpfung, der nie gegeben war.

Auch wenn es in der Erklärung von Warken heißt, es habe kein „Berufsverbot oder Geldstrafe“ für Ärzte gegeben, die nicht geimpft haben, ist das wohlfeil. Es geht um das knallharte Vorgehen gegen Ärzte, die ihre Patienten vor den Gefahren der Impfung schützen wollten und damit gegebenenfalls gegen Recht verstoßen haben. Es geht nicht um Berufsverbote von Ärzten, die nicht impfen wollten.

Die Erklärung aus dem Bundesministerium zeigt wie unter einem Brennglas das grundsätzliche Problem, unter dem die Aufarbeitung der Coronapolitik krankt: Die Verantwortlichen können oder wollen nicht verstehen. Es gibt keinerlei Einsicht und auch kein Interesse daran, den Konflikt zu befrieden. Andere Länder haben längst eine Amnestie gegenüber Verstößen im Zusammenhang mit der Coronapolitik erlassen. Die deutsche Regierung will die Strafverfolgung weiterhin durchziehen. Das kritisiert Kennedy.

Titelbild: Ringo Chiu/shutterstock.com

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Gefahr im Verzug – ein brisanter Vorstoß von Dr. Jürgen Kirchner

18. Oktober 2025 um 17:15

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veröffentlicht am 20.10.2025 von Presseteam MWGFD Im Juli und September 2025 wurden zwei sehr große Studien nach Begutachtung (Peer Review) veröffentlicht, die beide ein massiv erhöhtes Krebsrisiko nach Verabreichung von Gen-basierten Arzneimitteln wie Comirnaty statistisch signifikant nachweisen. Nachdem eine zeitnahe Reaktion des in Deutschland für die Überwachung dieser Arzneimittel zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) entgegen einschlägiger gesetzlicher […]

Der Beitrag Gefahr im Verzug – ein brisanter Vorstoß von Dr. Jürgen Kirchner erschien zuerst auf MWGFD.

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