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Heute — 04. Februar 2026

Willig und billig: Hiwis sind die ärmsten Schweine im Unibetrieb

04. Februar 2026 um 10:04

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Sie sind jung, angehende Akademiker und werden systematisch ausgebeutet. In der laufenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder geht es auch um einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen. Die Gewerkschaften machen Druck, Betroffene streiken, aber die Länder blockieren. Und Berlin zeigt, wo es langgeht. Von Ralf Wurzbacher.

Immerhin: Am Tisch der Großen dürfen sie schon sitzen. Beim aktuellen Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder mischt eine Gruppe mit, von der wohl so mancher nicht einmal weiß, dass es sie gibt. Die Rede ist von studentischen Beschäftigten. Dabei handelt es sich um Studierende, die in der Mehrzahl als sogenannte Hilfskräfte in so ziemlich jedem Bereich an Deutschlands Hochschulen ihre Arbeit tun: Sie betätigen sich als Tutor, Laborant, Bibliotheksaufsicht, bereiten Seminare vor, betreuen Datenbanken, organisieren Exkursionen, redigieren Texte, korrigieren Klausuren, beschaffen Bücher, pflegen Webseiten, warten die Technik, sie archivieren, recherchieren und programmieren. Eigentlich erledigen sie so ziemlich alles, was nötig ist, damit der akademische Betrieb schnurrt. Täten sie es nicht, müsste die Uni schon morgen dichtmachen. Und obwohl sie den Motor am Laufen halten, werden sie behandelt wie das fünfte Rad am Wagen.

Es hat sich inzwischen herumgesprochen: Wer einen sicheren Job mit Zukunft bei ordentlicher Vergütung sucht, ist im staatlichen Wissenschaftsbetrieb fehl am Platz. Spätestens mit dem Aufkommen der Graswurzelbewegung „#IchBinHanna“ vor bald fünf Jahren hat die Öffentlichkeit eine Ahnung davon, wie rabiat an hiesigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Umgang mit Nachwuchswissenschaftlern ist. Große Teile des hauptberuflichen Personals im sogenannten Mittelbau ächzen unter bedrückenden Arbeits- und Lohnbedingungen, werden mit Kurzzeit- und Kettenverträgen kleingehalten, schieben unbezahlte Überstunden und leben in ständiger Angst, die Anstellung zu verlieren. Das Problem – in Gestalt des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – steht seit etlichen Jahren auf der Regierungsagenda. Eine Lösung wird allerdings immer wieder verschleppt.

Sachmittel, kein Personal

Dasselbe Muster zeigt sich nun bei studentisch Beschäftigten. Sie stehen noch eine Stufe tiefer und damit ganz unten in der Nahrungskette, und sie hatten lange Zeit gar keine Lobby. Das liegt auch daran, dass der Apparat sie bevorzugt „unsichtbar“ macht. Tatsächlich werden die Betroffenen vielfach unter Sachmitteln geführt, nicht unter dem Posten Personal. Um wie viele es geht, ist deshalb schwer zu sagen. Das Statistische Bundesamt hatte sie 2021 mit 160.000 beziffert, realistischer sind 300.000 bis hin zu 400.000 Personen. Die Schätzung stammt aus einer Anfang 2023 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW) an der Universität Bremen. Die durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beauftragte Untersuchung mit dem Titel „Jung, akademisch, prekär“ beruht auf einer Umfrage unter 11.000 studentischen Beschäftigten und beleuchtete erstmalig einen bis dahin weitgehend blinden Fleck der hochschulinternen Arbeitswelt.

Die Ergebnisse sprechen Bände: Die jungen Leute werden mehrheitlich schlecht bezahlt, hangeln sich oft von einem Arbeitsvertrag zum nächsten, viele nehmen ihren Urlaubsanspruch nicht wahr, leisten massenhaft unbezahlte Mehrarbeit oder arbeiten Krankheitstage nach. Dies alles geschieht in einem Umfeld, das sie von Mitbestimmungsmöglichkeiten weitgehend ausschließt und „in dem grundlegende Arbeitsrechtsverstöße die Regel sind statt die Ausnahme“. Ständig leisteten sie Aufgaben, „die rechtlich in den Verantwortungsbereich des technischen oder administrativen Personals fallen“ und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden müssten. Die Rektoren schätzen an den Hilfskräften vor allem, dass sie disponibel sind und billig. Ihrer Dienste bedienen sie sich gerne, ihre Interessen interessieren nicht.

Berlin macht‘s vor

Aber es bewegt sich etwas. 2019 trat die bundesweite Kampagne TVStud auf den Plan, eine Initiative von Aktiven aus inzwischen mehr als 40 Städten, die für einen deutschlandweit einheitlichen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte kämpft. Impulsgeber war 2018 ein Durchbruch in Berlin, wo Studierende nach 41 Tagen Streik den TVStud III durchsetzen konnten. Der brachte eine einschneidende Verbesserung: die Kopplung an den TV-L und damit turnusmäßig und prozentual im gleichen Maße steigende Stundenentgelte für studentische Hilfskräfte, Assistenten und Tutoren. Eine Ausnahmeerscheinung war die Hauptstadt lange davor. Ein gesonderter Tarifvertrag existiert dort schon seit 1980 und wurde bisher zweimal erneuert. Der Lohn: An der Spree verdienen studentische Beschäftigte mehr Geld, haben die meisten vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, müssen sich seltener in einem weiteren Job verdingen und profitieren von den mit großem Abstand längsten Vertragslaufzeiten (14,1 Monate).

Das ist noch weit entfernt von prächtig versorgt und rundum zufrieden, aber eben auch kein „Sachmittel“ mehr, mit dem sich nach Gutsherrenart wirtschaften ließe. Während andernorts Entgelte von bestenfalls knapp über Mindestlohn gängig sind, die durch unbezahlte Überstunden und andere Fallstricke noch gedrückt werden, erhalten die Berliner seit Jahresbeginn real 15,08 Euro pro Stunde, also fast 8,5 Prozent mehr. Bei den begrenzten Einsatzzeiten, im Schnitt rund 15 Stunden wöchentlich, reicht aber auch das nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Schon 2023 galten rund 35 Prozent aller Studierenden in Deutschland als arm und mussten sich mit weniger als 60 Prozent des allgemeinen Durchschnittseinkommens durchschlagen.

Bundesländer mauern

Umso wichtiger ist es, die Blockade der Bundesländer zu durchbrechen, damit auch die letzte große Gruppe ohne tariflichen Schutz im öffentlichen Dienst zu ihrem Recht kommt. Am Druck von der Straße mangelt es nicht. In der Vorwoche stiegen gleich zwei größere Streik- und Aktionstage, bei denen bundesweit Zehntausende Beschäftigte im Bildungswesen, darunter reichlich Studierende, öffentlich für ihre Forderungen trommelten. Bis dato sind zwei Verhandlungsrunden in der Tarifrunde ergebnislos verstrichen, zuletzt Mitte Januar. Ver.di, GEW und DBB Beamtenbund und Tarifunion fordern für die rund 860.000 Tarifbeschäftigten der Länder sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) offeriert dagegen lediglich ein Plus leicht über der erwarteten Teuerungsrate in drei Schritten bei einer Laufzeit von 29 Monaten bis Ende März 2028.

Wie gehabt mauern die Arbeitgeber auch beim Thema TVStud. Die Gewerkschaften verlangen für studentische Hilfskräfte einen Einstiegsstundenlohn von 17 Euro, der im zweiten Beschäftigungsjahr auf 18 Euro und im dritten auf 19 Euro steigen soll. Die TdL bietet schrittweise Nachbesserungen, angefangen bei 15,06 Euro zum kommenden Sommersemester, zwei Jahre später sollen es 16,49 Euro sein. Die Erhöhungen sollen im Rahmen der geltenden „schuldrechtlichen Vereinbarung“ wirksam werden, die sich die Länder bei der 2023er-Tarifrunde haben abtrotzen lassen. Die Regelung markiert eine Art Vorstufe zum Tarifvertrag, die unter anderem Bestimmungen zu Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten von zwölf Monaten vorsieht. Allerdings sind die Vorgaben nicht individuell einklagbar, sondern nur kollektiv, was einem Freibrief an die Hochschulen gleichkommt, sich nicht daran zu halten.

Und immer noch prekär …

Genau das passiert in großer Breite. Ende Januar hat die Universität Göttingen eine Neuauflage besagter Studie von 2023 veröffentlicht, wieder gefördert von GEW und ver.di, diesmal aber mit dem abgewandelten Titel „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“. Die Befunde sind einmal mehr bedrückend: Die festgelegte Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten wird überwiegend missachtet. In 13 von 16 Bundesländern findet die Vereinbarung auf höchstens 57 Prozent der Arbeitsverträge Anwendung, in acht Bundesländern wird sie bei jedem zweiten Arbeitsverhältnis unterlaufen. Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 7,9 Monaten. Der mittlere Monatsverdienst beläuft sich auf 479 Euro, womit mehr als zwei Drittel der studentischen Beschäftigten als armutsgefährdet gelten. Fast jeder Zweite musste schon unbezahlte Mehrarbeit leisten, fast ein Viertel sogar über mehrere Wochen hinweg. Außerdem wird bei über einem Drittel der Fälle der gesetzliche Mindesturlaub nicht in Anspruch genommen.

Ganz offensichtlich ist die „schuldrechtliche Vereinbarung“ kaum mehr als ein Papiertiger, von dem die Länder glauben, ihre Schuldigkeit damit getan zu haben, und die Hochschulen nach dem Motto verfahren: Kann man machen, muss man aber nicht. Dabei zeigt sich am Beispiel der studentischen Angestellten in den Bereichen Technik und Verwaltung, wie es anders gehen kann und muss. Hier gilt laut ver.di der TV-L und „werden Arbeitnehmerrechte deutlich besser eingehalten“.

Faule Ausreden

Das gute Beispiel soll nicht um sich greifen. Wenigstens diesen einen Niedriglohnsektor wollen sich die Hochschulen noch bewahren, und die Länderfinanzminister handeln wunschgemäß. Ein einheitlicher Tarifvertrag gefährde die Wissenschaftsfreiheit, argumentiert die TdL sinnfrei, und natürlich seien die öffentlichen Kassen leer und die Unis zum Sparen verdammt. „Alles faule Ausreden“, meint Andreas Keller, Bundesvorstandsmitglied und Hochschulexperte bei der GEW. „Die Länder verweigern den studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag, aber in Sonntagsreden machen sie sich wortgewaltig für Tariftreue und Tarifbindung stark“, sagte er den NachDenkSeiten. „Das ist ein Skandal!“ Aber vielleicht ja einer mit gutem Ende. Am 11. und 12. Februar wird in Potsdam weiterverhandelt.

Titelbild: BearFotos/shutterstock.com

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Ältere Beiträge

Keine Busse und Bahnen Warnstreik: Deutschland steht still

02. Februar 2026 um 08:25

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Flaggen und Warnstreik, aber keine Mitarbeiter: Die Gewerkschaft Verdi bestreikt heute, wie hier in Köln, den ÖPNV.

Der Warnstreik der Gewerkschaft Verdi legt den ÖPNV lahm. In 15 Bundesländern fahren heute keine Busse, Straßen- und U-Bahnen. Ein Bundesland setzt die Schulpflicht aus. Doch worum geht es genau?

Dieser Beitrag Keine Busse und Bahnen Warnstreik: Deutschland steht still wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr - bundesweite Details

02. Februar 2026 um 11:39

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Busse und Bahnen bleiben zum Wochenbeginn vielerorts stehen – betroffen sind rund 150 städtische Verkehrsunternehmen. Was der bundesweite Warnstreik im Nahverkehr für Pendler, Eltern und Schüler bedeutet. Aktuelle Informationen im Ticker von Berlin, Hamburg und München.
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Bundesweite Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr angelaufen

02. Februar 2026 um 05:15

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Busse und Bahnen bleiben zum Wochenbeginn vielerorts stehen – betroffen sind rund 150 städtische Verkehrsunternehmen. Was der bundesweite Warnstreik im Nahverkehr für Pendler, Eltern und Schüler bedeutet.
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Wer braucht schon Neutralität? Sobotka erhielt noch als Nationalratspräsident Ukraine-Orden

30. Januar 2026 um 17:43

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Es gab viel Aufruhr um den Ukraine-Orden für Österreichs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, die sich offenbar mehr der NATO als der österreichischen Bevölkerung und Verfassung verpflichtet fühlt. Als Report24-Chef Florian Machl näher recherchierte, zeigte sich der nächste Skandal. Denn der ÖVP-Politiker und ehemalige Innenminister Wolfgang Sobotka erhielt von Wolodymyr Selenskyj im Kriegsjahr 2024 einen Verdienstorden – noch während er Nationalratspräsident in Österreich war. Das war ihm wohl selbst unangenehm – die Öffentlichkeit informierte man nicht.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj wollte vermutlich nicht zum Ausdruck bringen, dass die Arbeit von Wolfgang Sobotka drittklassig ist, als er per Präsidentendekret am 23. August 2024 verfügte, dass man dem österreichischen Spitzenpolitiker den ukrainischen Verdienstorden dritter Klasse verleiht. Ob Sobotka diesen Orden bei einem seiner Ukraine-Besuche persönlich entgegengenommen hat, ist nicht bekannt. Eine Report24-Anfrage blieb bislang unbeantwortet.

Dass Sobotka diesen Orden erhielt, sollte der Öffentlichkeit wohl vorenthalten bleiben. Eine Veröffentlichung dazu fand nie statt. Nur der Recherche von Report24-Chefredakteur Florian Machl ist es zu verdanken, dass diese Verleihung publik wurde. Denn im entsprechenden Dekret Selenskyjs wurde der Name Sobotkas falsch geschrieben (nach Rückübersetzung: “SOBOTK”) – weshalb eine oberflächliche Suche auch nicht zu einem Erfolg führen konnte. Ebenfalls erschwert wurde die Recherche durch die Übertragung in die ukrainische Sprache.

Neben Wolfgang Sobotka und Beate Meinl-Reisinger ließ sich auch Kaiser-Enkel Karl Habsburg Orden umhängen – sogar zwei, bei zwei verschiedenen Anlässen. Das erklärt auch Habsburgs Agitationen zugunsten der Ukraine und Beschimpfungen gegenüber politisch Andersdenkenden.

Als Nationalratspräsident nahm Sobotka in der staatlichen Rang- und Protokollordnung der Republik Österreich einen sehr hohen Rang ein. Der Nationalratspräsident steht nach dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler auf dem dritten Platz der Amts- und Funktionsträger. Er leitet das Parlament, vertritt den Nationalrat nach außen, übernimmt bei bestimmten Anlässen staatliche Repräsentationsaufgaben und hat im Protokoll Vorrang vor allen Regierungsmitgliedern außer dem Bundeskanzler.

Somit wäre er ganz besonders an die Bundesverfassung gebunden, in der Österreichs “immerwährende Neutralität” festgeschrieben ist. Zahlreiche hohe Vertreter der österreichischen Politik machten aber schon in der Corona-Zeit deutlich, dass die Verfassung für sie nur “juristische Spitzfindigkeiten” darstellt.

Sobotkas Amtsführung in Hinblick auf die Ukraine war nie auf die immerwährende Neutralität ausgerichtet. Dabei begann er in diesem Thema reichlich wirr, er hatte den Angriff Russlands mit der Befreiung Österreichs vom NS-Regime im Jahr 1945 verglichen. Später ging er sich persönlich beim ukrainischen Botschafter für diesen Vergleich entschuldigen. Danach brachte man Sobotka offenbar vollständig auf die gewünschte Ukraine-Linie und belohnte ihn letztendlich mit einem Verdienstorden.

Auf die Erstveröffentlichung des Sachverhaltes durch Florian Machl am 29. Jänner 2026 reagierte zunächst nur die FPÖ mit einer Aussendung, die wir in der Folge wiedergeben möchten. Ansonsten interessieren sich weiterhin keine Systemmedien für den Sachverhalt – das ist vermutlich dieser Qualitätsjournalismus, der sich durch hohe staatliche Zuwendungen fördern lässt.

Etwas merkwürdig ist auch, wer die Facebook-Seite Wolfgang Sobotkas aktuell betreibt und ob dies noch durch Personal des Parlaments geschieht, wo er eigentlich am 24. Oktober als Nationalratspräsident ausschied. Auf der Seite wird der Eindruck erweckt, Sobotka würde Österreich noch immer repräsentieren, dort wird auch sehr aktuell publiziert. Gleichzeitig ist aber weder die Adresse “parlament.gv.at” passend, noch die dort angegebene Mailadresse, die nicht mehr funktioniert (wir haben unsere erste Anfrage dorthin gerichtet).

Presseaussendung der FPÖ vom 30.1.2026

FPÖ – Schnedlitz: „Verwunderung über geheimen Selenskyj-Orden für Sobotka!“

Nach der skandalösen Verleihung eines Ordens an NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger durch den Präsidenten der Ukraine Selenskyj, sickerte nun durch, dass anscheinend auch der ehemalige ÖVP-Nationalratspräsident Sobotka eine solche Auszeichnung erlangte, und zwar den „Verdienstorden III. Klasse“. „Während die Außenministerin ihren ‚Verdienst‘ selbstverliebt wie gewohnt an die große Glocke hing, empfing Sobotka offenbar seinen Orden still und heimlich. Dieses Ereignis fand und findet in keinem Medium einen Niederschlag. Die Frage lautet: Warum nicht? Und: was hat Sobotka da genau bekommen? Welchen Wert hatte es? Und ging es über den bloßen Orden hinaus? Diese und weitere Fragen muss die ÖVP umgehend beantworten. Die Fragezeichen drängen sich auf, weil es durchaus unüblich ist, dass bisher nahezu niemand von dem Ordens-Geschenk des kriegführenden Landes an Sobotka wusste. Wofür hat er ihn bekommen und hat er dazu in seiner Amtszeit auch die Ressourcen des Parlaments genutzt? Was gibt es hier zu vertuschen, liebe ÖVP?“, so heute der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz.

„Das ist ein Skandal im Quadrat. Nicht nur, dass es absolut unüblich ist, so etwas zu verheimlichen, gleichzeitig handelt es sich dabei auch um einen fragwürdigen Verrat an unserer immerwährenden Neutralität. Sobotka beging hier mutmaßlich denselben dummen Fehler wie Meinl-Reisinger, indem sich beide in ihrer öffentlichen Funktion von einer Kriegspartei einspannen ließen. Man stelle sich vor, was los wäre, würden der Nationalratspräsident und eine Außenministerin gegenwärtig einen Orden Russlands annehmen. Der Punkt ist, dass es sich für echte Vertreter eines neutralen Landes gegenwärtig weder in Richtung Russland noch in Richtung Ukraine ausgeht. Beide Länder sind Kriegsparteien, und Vertreter eines neutralen Landes dürfen sich hier nicht wie billige Gehilfen von Selenskyj missbrauchen lassen, auch nicht, wenn sie dafür Orden angehängt bekommen. Hinsichtlich der Ukraine hoppeln unsere Politiker absurderweise aber nahezu täglich in die Neutralitäts-Beschädigungs-Falle“, ärgert sich Schnedlitz.

Für den freiheitlichen Generalsekretär sei der Orden „Für Verdienste“ nichts anderes als ein „Neutralitätsverrat mit Anlauf“. „Sowohl Sobotka, als auch die ÖVP müssen hier umgehend für komplette Offenlegung und Transparenz sorgen. Was ist hier abseits der Öffentlichkeit gelaufen?“, so Schnedlitz abschließend.

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Verdi ruft für Montag bundesweit Streiks im Nahverkehr auf

30. Januar 2026 um 09:07

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Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat für Montag bundesweit zu Streiks im kommunalen Nahverkehr aufgerufen. Damit will die Gewerkschaft in der aktuellen Tarifrunde für 150 städtische Verkehrsunternehmen und Busbetriebe Druck machen.
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Ausbau der Windenergie in Sachsen an der Grenze der Belastbarkeit

15. Dezember 2025 um 22:38

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Ausbau der Windenergie in Sachsen an der Grenze der Belastbarkeit

Ein Meinungsbeitrag von Matthias Müller.

Nach vielen Jahren von Gesetzesänderungen und meinungsbildenden Maßnahmen der Medien zur Förderung der “erneuerbaren Energien” hat sich in den letzten Jahren ein Wandel unserer gewachsenen Kulturlandschaft vollzogen. Ganze Regionen sind nach dem Ausbau der “erneuerbaren Energien” nicht mehr zu erkennen. Neben den Landschaftsveränderungen sind die Folgen mittlerweile bei den Einwohnern in der Bundesrepublik und auch im Freistaat Sachsen in unterschiedlicher Form zu spüren. Die Jahrzehnte lange Förderung mit unterschiedlichen Maßnahmen und den einschneidenden Gesetzesänderungen der Ampelregierung haben unser Land gravierend verändert. Langezeit streng geschützte und mit großer Hingabe gepflegte Naturräume, Wälder, einzigartige Landschaften, wertvolle Flora und Fauna werden nahezu flächendeckend unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Klimaschutzes, rücksichtslos dem Ausbau der “erneuerbaren Energien” geopfert.

Schon der gewählte Begriff “erneuerbare Energie” sollte den Trugschluss mit grundlegender physikalischer Bildung offenlegen. Nach dem Energieerhaltungssatz kann Energie weder erzeugt noch vernichtet, sondern nur in eine andere Form umgewandelt werden.

Windenergieanlagen erzeugen keine Energie, sie entziehen der Atmosphäre Bewegungsenergie und verändern lokal Luftströmungen und mikroklimatische Prozesse. Dennoch werden diese Effekte in Genehmigungsverfahren regelmäßig verharmlost oder vollständig ausgeblendet – mit absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt.

Die Liste der Belastungen ist lang und wissenschaftlich dokumentiert: Dauerhafter Lärm, Infraschall, Schlagschatten, massiver Flächenverbrauch, Bodenverdichtung und Versiegelung, Eingriffe in Grundwasserstrukturen sowie Abrieb von hochgiftigen Ewigkeitschemikalien. Besonders gravierend sind die katastrophalen Auswirkungen auf die Tierwelt. Der millionenfache Tod von Vögeln und Insekten sowie das qualvolle Verenden von Fledermäusen durch extreme Druckschwankungen werden billigend in Kauf genommen – trotz eindeutiger artenschutzrechtlicher Vorgaben. Was hier stattfindet, ist kein Naturschutz, sondern dessen systematische Aushöhlung.

Gleichzeitig wird der Rechtsstaat gezielt unter Druck gesetzt. Durch politisch verordnete Genehmigungsbeschleunigungen und Sonderregelungen sind die zuständigen Behörden hoffnungslos überlastet. Eine ernsthafte Prüfung entsprechend der komplexen Gesetzeslage, z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz und zahlreiche weiterer, ist faktisch nicht mehr möglich. Anträge müssen binnen drei Monaten nach Vollständigkeit durchgewunken werden, andernfalls drohen Klagen durch die Antragssteller mit erheblichen Kostenrisiken für die in schwere finanzielle Schieflage geratenen sächsischen Landkreise.

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Im Zusammenhang mit diesem Artikel verweist die apolut-Redaktion auf die Pressemitteilung des Bundesverbands Landschaftsschutz (BLS) e.V. vom 7.12.2025. Hier zum Download:

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Bildquelle: Tobias Arhelger / shutterstock

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