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Bürgergeld: Wenn der Sozialstaat nur noch vor Gericht funktioniert

01. Juni 2026 um 14:06

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Aus einem Versprechen auf Sicherheit wird immer öfter ein Dauerstreit mit dem Jobcenter. Die neuen Zahlen aus Berlin und Brandenburg zeigen nicht nur mehr Klagen …

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Klima-Gerichtsverfahren: Endlich wehrt man sich gegen diese Unsitte!

24. Mai 2026 um 15:00

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H. Sterling Burnett

Im Laufe der Jahre habe ich mich mit dem Thema „Climate Lawfare“ [etwa: Klima-Klagenflut] befasst. Zunächst beschrieb ich eine Reihe Dutzender Klagen, die von klimapolitisch engagierten Anwaltskanzleien und Städten gegen Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie und Lobbygruppen der Branche eingereicht worden waren, angeblich im Namen von Anwohnern und Einzelpersonen wie Jugendlichen, in dem Versuch, über die Gerichte CO₂-Beschränkungen durchzusetzen. Die Bemühungen, die Justiz dazu zu bewegen, in Dutzenden Bundesstaaten und lokalen Gerichtsbarkeiten von der Richterbank aus Gesetze zu erlassen, sind bislang gescheitert, nachdem sie von einem Bundesgericht in Kalifornien sowie von Landesgerichten in Maryland, New Jersey, New York und Pennsylvania abgewiesen worden waren. Trotz der kostspieligen, sich häufenden Niederlagen werden immer wieder neue Klagen eingereicht oder alte Klagen auf der Grundlage anderer Ansprüche erneut eingereicht, was die Gerichte überlastet und Milliarden von Dollar an Rechtskosten verschwendet. Das ist Geld, das die Industrie zur Entwicklung neuer Produktionsverfahren hätte nutzen können, um die amerikanische Energiedominanz besser zu sichern und die Kosten für die Verbraucher zu senken.

Die direkten „Climate Lawfare“-Bemühungen könnten bald ein Ende finden. Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich bisher geweigert, Klagen von Bundesstaaten an Bundesgerichte zu verweisen, obwohl klare und berechtigte Bedenken hinsichtlich des zwischenstaatlichen Handels sowie der Vorrangstellung des Bundes- und Völkerrechts bestehen. Im Februar nahm das Gericht jedoch einen „Climate Lawfare“-Fall aus Boulder, Colorado, an.

„Boulder macht geltend, dass Öl- und Gasunternehmen wissentlich zur Verschärfung des Klimawandels beigetragen und dadurch Schäden in Millionenhöhe an seinem Eigentum und seinen Einwohnern verursacht haben“, berichtet ScotusBlog. „Die Öl- und Gasunternehmen drängten die staatlichen Gerichte, den Fall abzuweisen, und argumentierten, dass die Ansprüche nach staatlichem Recht durch Bundesumweltschutzgesetze und die Befugnis der Bundesregierung zur Ausübung der Außenpolitik außer Kraft gesetzt würden.

„Die beklagten Ölkonzerne erklärten den Richtern, der Rechtsstreit biete dem Gericht ‚die bislang beste Gelegenheit, eine der wichtigsten Fragen zu klären, die derzeit vor den Vorinstanzen anhängig sind‘“, so ScotusBlog unter Berufung auf den Schriftsatz der Unternehmen. „‚Energieunternehmen, die fossile Brennstoffe fördern und verkaufen … sehen sich zahlreichen Klagen vor staatlichen Gerichten im ganzen Land gegenüber, in denen Schadenersatz in Milliardenhöhe für Schäden gefordert wird, die angeblich durch den Beitrag der Treibhausgasemissionen zum globalen Klimawandel verursacht wurden … doch wie der Gerichtshof seit über einem Jahrhundert anerkennt … erlaubt die Struktur unseres Verfassungssystems es einem Staat nicht, nach staatlichem Recht Rechtsbehelf für Schäden zu gewähren, die angeblich durch Umweltverschmutzung verursacht wurden, die von außerhalb des Staates stammt.‘“

Ein weitreichendes Urteil zugunsten der Unternehmen und gegen Boulder, in dem festgestellt wird, dass die Ansprüche in Boulders Klage gemäß der „Interstate Commerce Clause“ und der Befugnis der Regierung zur Ausübung der Außenpolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, insbesondere des Kongresses fallen, könnte dieser Art von „Lawfare“ ein Ende setzen.

Ein enger gefasstes Urteil – und eng gefasste Urteile sind es, die der Oberste Gerichtshof gerne fällt – könnte die Klage aus dem Staatsgericht entfernen und sie sowie ähnliche Fälle den Bundesgerichten zur Entscheidung überlassen. Das würde weniger Klagen bedeuten, die zusammengefasst würden und wahrscheinlich in Zukunft wieder vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten landen würden, insbesondere wenn es unter den Bundesgerichten Uneinigkeit über die Begründetheit solcher Klagen gibt.

Ein Urteil zugunsten der Kläger, und der Klage-Marathon geht weiter.

Ungeachtet dessen, dass sich für solche Klagen möglicherweise bereits die Zeichen der Zeit abzeichnen, sind die Klimaaktivisten nicht untätig geblieben. Sie suchen nach einem Hintertürchen, um Richter dazu zu bewegen, Klimapolitik vom Richterstuhl aus zu gestalten; „Climate Lawfare Teil 2“, wenn man so will. Wie ich in CCW 570 und 574 schrieb, haben Klimaalarmisten versucht, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, indem sie Richtern, die an Klimaklagen beteiligt sind oder wahrscheinlich daran beteiligt sein werden, voreingenommene Informationen vorlegten, die von Klimaaktivisten verfasst worden waren, die oft aktiv an den Klagen beteiligt sind. Es gelang ihnen, ein rechtlich fragwürdiges Kapitel zum Klimawandel in das „Fourth Reference Manual on Scientific Evidence“ des Federal Judiciary Center aufzunehmen – das Nachschlagewerk für wissenschaftliche Fragen vor den Bundesgerichten – sowie durch eine Reihe von Richterklausuren und Workshops für Richter, die vom Environmental Law Institute veranstaltet wurden. Beide Bemühungen haben die Aufmerksamkeit der Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten und des Kongresses auf sich gezogen.

Detailliert beschrieben bei Energy in Depth,

Der Vorsitzende des Justizausschusses des Repräsentantenhauses Jim Jordan (R-OH) und der Vorsitzende des Unterausschusses für Gerichte Darrell Issa (R-CA), treiben ihre Untersuchung gegen Klimaaktivisten, Klägeranwälte und die „unzulässigen Versuche des Environmental Law Institute und seines Climate Judiciary Project, Bundesrichter zu beeinflussen“, voran.

Der Ausschuss sandte Schreiben an Michael Burger, den Geschäftsführer des Sabin Center for Climate Change Law an der Columbia Law School, an Jordan Diamond, den Präsidenten des Environmental Law Institute (ELI), sowie an Vic Sher von der Kanzlei Sher Edling, die zahlreiche Klimaklagen im ganzen Land unterstützt, um weitere Informationen über deren Bemühungen zu erhalten, Richtern, die möglicherweise bald über Klimaklagen entscheiden werden, voreingenommene und subjektive Informationen zu übermitteln.

Dies ist eine erhebliche Eskalation in einer Untersuchung zu einer Einflusskampagne, in deren Rahmen Jordan und Issa im Januar Briefe an die Judicial Conference of the United States, das Federal Judicial Center sowie an die Klägeranwälte David Bookbinder und Roger Worthington sowie im August 2025 einen ersten Brief an das ELI gesendet hatten.

Dies ist bereits das zweite Mal, dass der Justizausschuss des Repräsentantenhauses Schreiben an die Wissenschaftler, gemeinnützigen Organisationen und Prozessanwälte versandt hat, die an den ELI-Tagungen beteiligt sind.

Zudem laufen derzeit direktere Bemühungen, dem „Climate Lawfare“ ein Ende zu setzen. Die Abgeordnete Harriet Hageman (R-WY) hat kürzlich den „Stop Climate Shakedowns Act of 2026“ eingebracht. Wie ein Artikel im Daily Caller Hagemans Gesetzesentwurf beschreibt, würde dieser durch Bundesrecht die Abweisung aller laufenden Klimaklagen erzwingen und „Gesetze auf Bundesstaatenebene, die die Energieerzeugung bestrafen, außer Kraft setzen, rückwirkende Klagen wegen CO₂-Emissionen verbieten und die alleinige Zuständigkeit der Bundesregierung für die Regulierung von Treibhausgasen bekräftigen“. Dieser Gesetzesentwurf ist mehr als ein Jahrzehnt überfällig und verspricht echte Fortschritte und Endgültigkeit, falls er den Senat passieren sollte – ein großes „falls“.

Solange steuerbefreite gemeinnützige Organisationen und universitätsnahe Forschungsinstitute nicht ihre offensichtlichen Versuche einstellen, die Justiz dazu zu bewegen, ihren Standpunkt zu den Ursachen und Folgen des Klimawandels zu übernehmen und die von diesen Gruppen bevorzugten Maßnahmen zur Einschränkung fossiler Brennstoffe durchzusetzen, könnte der beste Weg für die [US-]Bundesregierung darin bestehen, allen an solchen Bemühungen beteiligten Universitäten oder gemeinnützigen Organisationen die Mittel und/oder ihnen die Steuerbefreiung zu entziehen. Dies versperrt diesen Gruppen nicht den Zugang zu den Gerichten. Aber es wird der Justiz deutlich machen, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen weder unterstützt noch gutheißt, und es wird ihnen die knappen Steuergelder für eine Initiative verweigern, welche die Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßig festgelegte Gewaltenteilung untergräbt und der Energie- und Wirtschaftssicherheit der USA sowie dem Wohlergehen und dem Geldbeutel der Amerikaner im Allgemeinen schadet.

Wenn überhaupt eine staatliche Gewalt für die Gestaltung der Energiepolitik zuständig ist, dann ist es der Kongress. Nicht die Gerichte und schon gar nicht Interessengruppen, die versuchen, die Grenzen zwischen den legitimen, verfassungsmäßig festgelegten und zugewiesenen Aufgaben der verschiedenen staatlichen Gewalten zu verwischen. Es ist nun an der Zeit, dass der Oberste Gerichtshof, der Kongress oder besser noch beide ein für alle Mal dem „Climate Lawfare“ ein Ende setzen.

Quellen: House Judiciary Committee; Climate Change Weekly; ScotusBlog; Daily Caller

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-579-climate-lawfare-under-counterassault-finally/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Klima-Gerichtsverfahren: Endlich wehrt man sich gegen diese Unsitte! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

20. Mai 2026 um 09:29

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser
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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.

Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.

Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:

„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“

Das wirkt mit Blick auf die sonstige Ignoranz gegenüber Menschenrechtsverstößen durch die EU-Politik, zum Beispiel die lebensbedrohenden Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud, geradezu absurd. Das ungarische Gesetz stehe „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“, heißt es weiter vom EuGH. Ungarn könne sich „nicht mit Erfolg auf seine nationale Identität berufen, um die Verabschiedung eines Gesetzes zu rechtfertigen, das die oben angeführten Werte missachtet“. Zudem verstoße es gegen den Datenschutz, weil der „Zugang zu den im Strafregister gespeicherten Informationen über Personen, die eine Kinder verletzende Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral begangen haben“, erweitert wurde.

„Heimlicher Putsch“

Ungarn, nun mit neuer Regierung, muss dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen und das Gesetz zurücknehmen. Geschieht das aus Sicht der EU-Kommission nicht, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen gegen Budapest beantragen. Falls Budapest aber Brüssel nicht mitteilt, wie es das Urteil umsetzt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission „bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen“.

In Berichten zu dem Urteil vom 21. April wird unter anderem hervorgehoben, dass damit erstmals ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages festgestellt wird. „In dieser Norm sind die gemeinsamen Werte niedergelegt, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind“, erklärte dazu das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online. Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das Urteil begrüßt – und hat damit eine weitere Handhabe, um die neue Regierung in Budapest auf Kurs zu bringen.

Der EU-Parlamentarier Marc Jongen von der AfD sprach dagegen in einem kürzlich veröffentlichten Video-Kommentar von einem „heimlichen Putsch“ der EuGH-Richter in Luxemburg. Mit deren Urteil sei es „keine düstere Science-Fiction, sondern potenziell Realität“, dass die EU ab sofort über jedes deutsche Gesetz entscheide. Damit könne die EU-Kommission gegen jedes Gesetz in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH lege die Werte als „Gummibegriffe“ allein letztgültig und ohne jede Kontrolle aus.

Jongen verwies auf den Augsburger Rechtswissenschaftler Franz Josef Lindner. Der hatte am 10. Mai in einem Beitrag auf der Plattform X das EuGH-Urteil als „EU-Revolution von oben“ bezeichnet. Er warnte:

„Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus.“

EU-Kommission und EuGH würden damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen können. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte laut Lindner im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Artikels 2 des EU-Vertrages. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Der Rechtswissenschaftler wundert sich, dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird. „Das ist nichts anderes als die kalte Übernahme Deutschlands durch einen europäischen Richterstaat“, kommentierte AfD-Politiker Jongen den Vorgang. „Unsere Souveränität wird zur Makulatur, unser Grundgesetz zur Verhandlungsmasse“, fügte er hinzu.

Begründete Kritik

Jongen fordert, die Kompetenzen des EuGH müssten „radikal beschnitten“ werden. Zudem müsse nationale Souveränität „endlich wieder Vorrang haben“. Seine deutliche Kritik an dem Urteil und dessen Folgen werden durch Aussagen von Rechtswissenschaftlern gestützt. Der EuGH sichere sich mit dem Urteil vom 21. April „eine neue große Machtfülle“. Das stellt die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin in einem online veröffentlichten Fachbeitrag vom 7. Mai fest. Sie sieht eine „neue Wertejudikatur“ und eine „Selbstermächtigung“ des EU-Gerichtshofes. „Judikatur“ erinnert passenderweise durchaus an „Diktatur“. Es bedeutet aber nichts weiter als Rechtsprechung beziehungsweise richterliche Praxis.

Polzin meint, dass der EuGH den Artikel 2 des EU-Vertrages mit einem „groben und inhaltlich unklaren Prüfungsmaßstab“ auslegt. Deutlich werde, „dass sich der EuGH das Recht vorbehält, auch Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten zu prüfen, die nicht vom Anwendungsbereich des Unionsrechts umfasst sind“. Er könne im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob ein Mitgliedstaat „gegen die in Art. 2 EUV geregelten, vagen und unbestimmten Werte verstoßen hat“.

„Die finale Inhaltsbestimmung obliegt dem EuGH, der von einem autonomen und zentralistischen Werteverständnis ausgeht. Selbst im Rahmen des Art. 4 Abs. 2 EUV sind keine unterschiedlichen Auslegungen dieser Werte möglich.“

Die Rechtsprofessorin sieht einen „fundamentalen Machtzuwachs“ des Gerichtshofes. Diese umfassende Machtfülle werde nicht begrenzt und bleibe „wenig greifbar“, stellt sie fest. Die Selbstermächtigung des EuGH stelle nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes „einen offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzverstoß“ dar. Die neue Machtfülle des EuGH führe zu einer „fundamentalen Machtverschiebung“. Damit werde der „Grundstein für eine supranationale Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten“ gelegt. Polzin warnt ebenfalls:

„Die neu etablierte, umfassende Verfassungsaufsicht über die Mitgliedstaaten geht weit über eine Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte selbst im Rahmen von Ewigkeitsklauseln hinaus, da diese auf den Schutz eines demokratischen und rechtsstaatlichen Minimums gerichtet sind.“

Sie fordert dazu auf, der Rechtsprechung des EuGH „klar und eindeutig zu widersprechen“, damit dieser sie wieder zurücknimmt und nicht weiter ausbaut.

Massives Demokratiedefizit

Solcher Widerspruch kommt vom Politikwissenschaftler Martin Höppner vom Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), online am 29. April veröffentlicht, machte er klar:

„Im neuen EuGH-Urteil Kommission/Ungarn geht es nur oberflächlich um LGBTQ-Rechte. Das skandalöse ungarische Kinderschutzgesetz hätte sich als unionsrechtswidrig qualifizieren lassen, ohne Artikel 2 EUV auch nur zu erwähnen. Unter der Oberfläche verbirgt sich eine Tiefengrammatik, in der die Machtverhältnisse in der Europäischen Union verhandelt werden.“

Er sieht im Urteil aus Luxemburg einen „Wendepunkt im EU-Recht“. Auch Höppner stellt fest, der EuGH nehme eine „neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus“. Bisher habe der Gerichtshof keine Rolle gespielt, wenn es nach Artikel 7 des EUV um die Einhaltung der EU-Werte ging. Die nun deutlich gewordene Veränderung habe sich schrittweise vollzogen. Der Einflussbereich des EuGH auf die Justizordnungen der Mitgliedsstaaten sei zunehmend ausgebaut worden. Nun seien „Unionswerte in isolierter Betrachtung Maßstäbe, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen“.

Höppner vermutet, dass es sich bei dem Urteil vom 21. April lediglich um „eine Durchgangsstation“ handelt. Das Endergebnis der Entwicklung könne „eine umfassende, die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellende Werteaufsicht der EU über mitgliedstaatliche Institutionen, Gesetze und Praktiken“ sein. Der Wissenschaftler warnt, dass damit das Demokratiedefizit in der EU vertieft wird. Wenn der Gerichtshof über die Bedeutung der „vagen und interpretationsoffenen“ Werte entscheide, entstehe „das Gegenteil von Rechtssicherheit“. Er bestätigt die Warnung des AfD-Politikers Jongen, dass mit Urteilen wie dem vom 21. April die demokratische Kontrolle des Geschehens in der EU – soweit sie denn überhaupt vorhanden ist – beschädigt wird. Die Entscheidungsmacht in der EU werde auf diese Weise zentralisiert. Und das, ohne dass die Mitgliedsstaaten diesen nationalen Kompetenzverlust vereinbart haben.

„Klare Ansage“

Das Urteil des EuGH gegen Ungarn ist eine „klare Ansage“ an die EU-Mitgliedsstaaten. So sieht es auch der Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Urteil könne „die Kontrolle mitgliedstaatlichen Handelns deutlich ausweiten“, erklärte er in einem Online-Beitrag vom 21. April auf der Webseite des Institutes. Er hält es zwar für „sehr unwahrscheinlich“, dass die EU nun Details der Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten flächendeckend auf den Prüfstand stellt. Aber er stellt fest:

„Mitgliedstaaten dürfen künftig bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Verfassungen und Gesetze bestimmte ‚rote Linien‘ nicht überschreiten. Zwar schreibt die EU kein exaktes Gesellschaftsmodell vor – sie gebietet aber eine Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.“

Also entscheiden die Herrschenden in der EU, undemokratisch in ihre Ämter gekommen, am Ende darüber, wie die Mitgliedsländer ihre Gesellschaftsordnungen gestalten. Wer sich dem widersetzt, bekommt die selbst zugeschriebene Machtfülle der EU-Kommission und ihrer juristischen Helfershelfer zu spüren. Spieker meint, die Auslegung der „EU-Werte“ durch den EuGH dürfte aber „erhebliche Breitenwirkung“ entfalten. Ein solches Urteil „warnt damit alle Mitgliedstaaten davor, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten – egal ob LGBTI+, Migranten oder andere – oder der systematische Abbau der Demokratie künftig direkt zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH werden können“.

Rechtswissenschaftler Höppner bezeichnete in der FAZ das Demokratiedefizit der neuen EU-Rechtsprechung als „paradox“. Die dadurch bedrohte Demokratie sei doch eigentlich gerade einer jener Werte“, die durchgesetzt werden solle. Höppner stellte fest, außerhalb der akademischen Fachdiskurse sei die Aufmerksamkeit für das Problem gering. Das sei „angesichts der Komplexität der Materie verständlich, demokratiepolitisch aber gefährlich“. Allerdings geht seine berechtigte Kritik wie die anderer von einem Irrtum aus: Die EU habe etwas mit Demokratie zu tun, nur weil sie diese als einen ihrer Werte bezeichnet.

„Die EU ist eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur“, hatte der Politikwissenschaftler Andreas Wehr bereits vor Jahren festgestellt. In dem 2017 erschienenen Sammelband „Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“ schrieb er in seinem Beitrag über die EU: „Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie längst zu einem Gebilde mutiert, das sich anmaßt, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsländer zu regulieren.“ Diese Entwicklung wird fortgesetzt – mit allen Mitteln und bei kaum vorhandenem Widerstand, wie das EuGH-Urteil vom 21. April zeigt. Es steht für etwas, was der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker noch als luxemburgischer Premierminister schon 1999 beschrieb:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Urteilsspruch des EU-Gerichtshofs
Bildquelle: Daniel Tadevosyan / shutterstock

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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

09. Mai 2026 um 14:54

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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

Ausschnitt aus dem Interview mit Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen! – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-julia-neigel-und-ralf-ludwig/

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

03. Mai 2026 um 10:52

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
Im gespraech julia neigel ralf ludwig apolut
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten

21. April 2026 um 09:18

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veröffentlicht am 21.04.2026; Autorin: Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten:Neues Urteil zu Auskunfts- und Haftungsansprüchen nach Corona-Impfung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. März 2026 ein Urteil (VI ZR 335/24, VI. Zivilsenat) gefällt, das neue Maßstäbe setzt, dies insbesondere durch die Klarstellung der Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch des Klägers auf […]

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