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Bei „Lügenfritz“ hört die Meinungsfreiheit auf


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Wie weit geht die Meinungsfreiheit in Deutschland? Wir wissen jetzt: Bei „Lügenfritz“ hört sie auf. Das sieht so zumindest das Amtsgericht Öhring. 30 Tagessätze hat das Amtsgericht zur Bestrafung erlassen. Laut Staatsanwaltschaft sei die Äußerung dazu geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren“, berichtet der Tagesspiegel. Halten wir fest: Die Demokratie wird gerade erwürgt. Politiker, die das Land kriegstüchtig machen wollen, die Milliarden an Summen der Ukraine zukommen lassen, deren Politik dem Land einen schweren Schaden zufügt, zeigen sich als Mimosen, wenn das Volk den Mund aufmacht. Nicht nur zahlreiche Journalisten legen einen Schutzmantel um die Politik – auch Teile der Justiz sind mit dabei. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Was darf man in Deutschland noch frei sagen? Dass alleine diese Frage gestellt werden muss, zeigt: Der Geist der freien Meinungsäußerung ist in der Bundesrepublik unter Druck wie nie zuvor. Öffentliche Ausgrenzungen, Meldeportale, Ermittlungen, ja selbst Hausdurchsuchungen wegen möglicherweise beleidigender Kommentare auf sozialen Medien sind zur Realität geworden. Wie war das noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung?

Die Justiz schießt mit Kanonen auf Spatzen – weil die Politik das so will. Da stehen Politiker, die Verantwortung für 84 Millionen Deutsche tragen, die die Geschicke eines ganzes Landes lenken – verdammt noch mal, diese Leute müssen sich jeder Kritik aussetzen. Wenn sie das nicht können, nicht wollen oder zartbesaitet sind, dann sollen sie eben runter von der politischen Bühne.

Die Staatsanwaltschaft spricht ernsthaft im Zusammenhang mit dem Begriff „Lügenfritz“ von einem „Opfer“. Opfer – das sind längst Land und Gesellschaft. Und die Täter sind Politiker. Die Energiepolitik kastriert das Land regelrecht. Die Aufrüstungspolitik ist der reine Wahnsinn. Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland lässt eine immer realer werdende Kriegsgefahr entstehen. Und dann gibt es da Staatsanwaltschaften, die davon reden, dass „ein Vertrauen in die Integrität“ eines Politikers „erschüttert“ werden könne, wenn er als „Lügenfritz“ bezeichnet werde.

Intellektuell steht diese „Begründung“ der einfach gestrickten Formulierung „Lügenfritz“ in nichts nach. Integrität zu erschüttern – gehört dieser „Ansatz“ nicht etwa zum Grundinstrumentarium bei der Bekämpfung von politischen Gegnern? Versuchen Politiker nicht ständig gegenüber anderen Politikern deren Integrität zu erschüttern? Hat die Staatsanwaltschaft einmal den Reden eines gewissen Franz Josef Strauß zugehört? Und überhaupt: Gehört das Aussprechen von Halbwahrheiten, von verdeckten und offenen Lügen etwa nicht zum politischen Tagesgeschäft?

Bei allen diesen Verfahren, die gerade nicht für, sondern gegen die Meinungsfreiheit geführt werden, mag es im Einzelfall berechtigte Gründe für Ermittlungen geben, aber: Das Kernproblem wird dabei verkannt. Im Hinblick auf die Demokratie sind gefühlte oder tatsächliche Beleidigungen gegen Politiker eine Nebensächlichkeit. Das Problem ist, dass allein bereits der Verdacht, jede Äußerung müsse auf die Goldwaage gelegt werden, sowohl die Demokratie als auch die Institutionen, die diesen Verdacht durch ihr Verhalten untermauern, schwer erschüttern.

In einem Land, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgrund einer möglichen Beleidigung nicht mehr besteht, ist die Demokratie aus den Fugen gehoben. In einem Land, in dem Computer – gegebenenfalls mit intimsten Daten, Fotos usw. – beschlagnahmt werden, weil ein Bürger vielleicht am Abend in einer Weinlaune ein falsches Wort bei Facebook geschrieben hat, ist jedes Maß und Ziel verlorengegangen.

Im Allgemeinen: Wenn die Justiz sich vor die Politik und nicht mehr vor das Recht und die Demokratie stellt, dann brennt die Demokratie lichterloh.

Titelbild: Heide Pinkall / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Eine Welt-Redakteurin und die Neidhammel-Debatte: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller?


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Wie soll die Politik mit den angeblich zu hohen Bedarfsätzen für die Armen umgehen? Um 50 Prozent kürzen? Oder um 70, 80 Prozent? Ganz streichen? Sollen die Kinder den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen? Sollen sie barfuß zur Schule gehen? Wie ist das mit der Menschenwürde? Nein, eine Redakteurin der Welt hat das nicht gefordert, sie schreibt nur unter der Überschrift: „Ich habe ausgerechnet, was ich mit Bürgergeld bekäme, und bin schockiert“ (Bezahlschranke). Da sind wir also wieder: Bei der Neidhammel-Debatte, die schon in der Zeit der Agenda 2010 schweren Schaden angerichtet hat. An dem Artikel von Fatina Keilani, der viel Zustimmung erfahren hat, stimmt es hinten und vorne nicht. Die Redakteurin möchte man an erster Stelle fragen: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Der ist doch voll, oder? Reicht das nicht aus? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Deutschland ist ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Die Gründe sind bekannt. Auch arme Bürger sollten sozial gut aufgefangen werden, damit sie nicht wie in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Rattenfängern auf den Leim gehen. Wer wollte es bestreiten: Das war und ist ein vernünftiger Gedanke.

Doch gerade ist es wieder soweit. Eine Welt-Redakteurin stimmt den Klagegesang der Mittelschicht von der „sozialen Ungerechtigkeit“ an. Freilich prangert sie nicht die unverschämten, schier unfassbaren Ausgaben von politischer Seite an. Es geht um die Mitbürger, die ohnehin ganz unten stehen: die Armen. Wobei: Die Armen bekommen doch recht viel – so rechnet es Keilani zumindest vor. Sie nimmt das Beispiel einer vierköpfigen Familie, die „vom Amt“ lebt und stellt ihre finanzielle Situation entgegen. Und dann will sie sie sehen, die „soziale Ungerechtigkeit“. Denn: Wie kann es sein, dass jemand, der arbeitet, so viel hat wie jemand, der nicht arbeitet?

So vernünftig diese Frage im ersten Moment klingt: Die falsche Frage führt zu falschen Antworten. Die richtige Frage wäre: Warum verletzen hochrangige Politiker ihren Amtseid? Der besagt nämlich unter anderem, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde.“

Diese Frage wäre zielführend, denn sie würde das Schlaglicht auf eine Politik werfen, die längst auch der Mittelschicht schwer zusetzt.

Doch auch Fragen an Keilani drängen sich auf, nämlich: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Ist der nicht gefüllt? Reicht es denn nicht aus, dass der Kühlschrank voll ist, dass ein Dach über dem Kopf zur Verfügung steht und die Kinder gut versorgt sind?

Die Kritik von Keilani erweckt den Eindruck, die Politik würde den Regelbedarf für Bürgergeldbezieher mit der Gießkanne verteilen – aus einer Art Spendierlaune heraus. Richtig ist: Bundestag, Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Statistischen Bundesamt setzen sich im Detail mit der Höhe der Beträge auseinander, die am Ende an die Bezieher von Sozialleistungen gezahlt werden. Sie sind nicht willkürlich. Es gibt ein gesetzlich normiertes Verfahren, das auf repräsentativen Daten basiert. Im Vordergrund steht das Prinzip des sozio-kulturellen Existenzminimums, sprich: Auch Familien, die Bürgergeld beziehen, sollen ein sozial würdiges Leben haben.

Jeder weiß: Das Leben ist teuer. Für soziale Teilhabe braucht es Geld. Gerade Kinder von arbeitslosen Eltern sollen nicht auf der Strecke bleiben. Daran kann auch niemand ernsthaft ein Interesse haben. Denn die Armut der einen Generation bedeutet am langen Ende oft genug die Armut der nächsten Generation.

All das sollte klar sein. Und gerade Journalisten sollten aus den schweren Fehlern der Agenda-Politik gelernt haben, wie eine Debatte um den Sozialstaat auf keinen Fall geführt werden darf – sofern sie denn um die Sache und nicht um Klassismus, Spaltung und Sozialneid geht.

Keilani hat durchaus einen Punkt: Die Lebenskosten in Deutschland sind extrem hoch. Das spürt zunehmend auch der solide Teil der Mittelschicht. Keilani schreibt, sie komme finanziell zurecht – aber nur deshalb, „weil ich keine Miete zahle“.

Das ist in der Tat alarmierend. So wie es alarmierend ist, dass sich die Politik bei dem schwersten Anschlag auf die Energieinfrastruktur seit dem Bestehen der Republik, Stichwort: Nordstream, in äußerster Zurückhaltung übt – obwohl die Folgen für die Energieverbraucher weitreichend sind. Alarmierend ist auch, dass Politiker eine Billion Euro auf Kosten der Steuerzahler für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ bereitstellen wollen. Alarmierend ist auch, dass Politiker die Ukraine mit rund 90 Milliarden unterstützen – von der CO2-Bepreisung und vielem Weiteren ganz zu schweigen.

Eine Politik der sozialen Schande trifft längst auch die Mitte. Die Problemlösung kann aber doch nicht an einer rückwärtsgewandten Debatte im Geiste der neoliberalen Agenda 2010 stehen. Genau darauf läuft aber der Artikel hinaus.

„Bei mir entsteht ein Gefühl massiver Ungerechtigkeit bei dem Gedanken, dass ich mit meinen Steuern die Sozialleistungen finanziere, dank denen andere Menschen ohne Existenzsorgen den ganzen Tag mit ihren Kindern verbringen können“, schreibt Keilani.

Leider sagt die Redakteurin kein Wort dazu, dass sie mit ihren Steuern auch den Schampus der Rüstungsindustrie mitfanziert. Und die Aussage, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, keine Existenzsorgen haben, geht an der Realität vorbei. Dafür: Freie Fahrt für Voruteile.

Keilani ist Journalistin. Sie trägt mit ihrer Positionierung eine Verantwortung. Der Welt-Artikel wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Eine komplexe Situation – reale Probleme des Sozialstaates, geringe Löhne, hohe Belastungen der arbeitenden Bevölkerung, Zuwanderung, unverantwortliche Ausgaben der Politik usw. – wird nicht angemessen erfasst. Stattdessen stimuliert der Beitrag die Neidhammelmentalität.

Anstatt sich mit den Bürgergeldempfängern zu solidarisieren und im Verbund die eigenen Anliegen „denen oben“ zu stecken, ist der publizistische Keil im Einsatz. Die Politik freut das. Prinzip: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn für die Politik bedeutet der Artikel: Gegebenenfalls, wenn der publizistische Druck groß genug ist, darf sie die Armen kräftig durchschütteln, damit so mancher Angehörige der Mittelschicht befriedigt ist – und oben machen die Mandatsträger so weiter wie bisher, was wiederum die Mittelschicht noch mehr unter Druck setzen wird.

Meine Güte, wird das denn nie verstanden?!

Noch ein letzter Gedanke: Wenn Keilani so schlecht bei Springer verdient, dass sie sich im Prinzip keine Miete leisten kann, wäre eine Gehaltsverhandlung angebracht. Bei einem Big Boss, der sich die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz gönnt und dabei auf die Reichsten der Reichen trifft, sollte doch eine Verdopplung des Gehalts für Keilani und alle anderen Redakteure locker drin sein. Ich gönne es ihnen.

(Auszug von RSS-Feed)

Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)

Schafft das Wohngeld ab!


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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

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Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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Verteidigungsministerium droht mit Bußgeld, weil jeder vierte 18-Jährige Wehrfragebogen ignoriert – Was kommt als Nächstes?


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„Mehr als jeder vierte junge Mann ignoriert Bundeswehrbrief“, lautet eine aktuelle Schlagzeile. Die Nachricht von der fehlenden Bereitschaft der 18-Jährigen, den Brief von „der Truppe“ in Sachen Musterung auszufüllen, machte am Donnerstag die Runde durch die Medien. Wie soll man darauf aus friedenspolitischer Sicht reagieren? Mit Freude darüber, dass 28 Prozent nicht mitmachen wollen? Oder mit Besorgnis, weil 72 Prozent den Brief ausgefüllt haben? Nun droht die Politik, die nächste Stufe zu zünden. Von Bußgeld ist die Rede. Wie soll das weitergehen? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Die Bundeswehr schreibt 18-jährige Männer an und möchte, dass sie den neuen Wehrfragebogen ausfüllen. Begreifen alle, dass der neue Wehrdienst unter dem Vorzeichen Kriegstüchtigkeit stattfindet? Vielleicht muss man das Offensichtliche extra betonen: In dem Wort steckt der Begriff „Krieg“. Was die Gründe für die 28 Prozent sind, den Wehrfragebogen nicht an die Bundeswehr zurückgeschickt zu haben, ist unklar. Genauso ist unklar, warum die 72 Prozent auf den Brief der Bundeswehr geantwortet haben. Vielleicht spielt auch Angst eine Rolle.

Angst – darauf scheint nun die Politik zu setzen. Schon reden sie von einem Bußgeld. Das Verteidigungsministerium wolle nicht akzeptieren, dass der Brief ignoriert wird, heißt es in der ZEIT. Schließlich: Den Fragebogen auszufüllen, sei Pflicht. Und wer der Pflicht nicht nachkomme, dem droht das Ministerium nun mit Bußgeld.

Da sind wir wieder. Sie reden von „Pflicht“. Sie reden von „Bußgeld“. Da ist Zwang. Was kommt als Nächstes? Wie weit wird die Politik gehen, um an die 18-Jährigen ranzukommen? Wie weit wird sie in Friedenszeiten, wie weit in einem Krieg gehen?

Klar ist: Die Politik hält weiter an dem Großprojekt Kriegstüchtigkeit fest. Unaufhörlich reden Politiker von der angeblichen „Zeitenwende“, von der „Ostflanke“, von einem möglichen „Angriff durch Russland“.

Der Griff des Staates nach den jungen Männern ist ein Schritt in Richtung Kriegstüchtigkeit – ein wichtiger Schritt.

Das Verhalten der Bürger jetzt wird auch mit darüber entscheiden, wie es weitergeht. Wollen wirklich 72 Prozent der 18-jährigen Jungen samt ihrer Eltern die aktuelle Politik der Konfrontation und der Unverantwortlichkeit mittragen?

Titelbild: Bundeswehr/Torsten Kraatz

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