Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.
Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:
Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.
Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.
Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.
Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“
Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.
„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“
Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.
In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“
Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“
Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.
Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“
DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung:
„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“
Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“
Klagen wegen Beleidigung als Geschäftsmodell? Das wird von kritischen Juristen besonders der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann immer wieder vorgeworfen. Diese hat aktuell laut Rechtsanwalt Markus Haintz einen Strafantrag für die Aussage “Peinlich, diese Transfrau” zurückgezogen, nachdem sie vom Gericht als Zeugin geladen wurde.
“Die FDP-Politikerin zieht ihren Strafantrag für die Aussage „Peinlich, diese Transfrau“ gegen unseren Mandanten zurück, nachdem sie vom LG Heilbronn als Zeugin vor Gericht geladen wurde”, berichtet Haintz.Media. Strack-Zimmermann (“StraZi”) werde demnach die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen müssen.
Rechtsanwalt Markus Haintz zieht aus diesem Verhalten klare Schlüsse: “Dieser Fall zeigt, dass der FDP-Politikerin Beleidigungen völlig egal sind. Sie möchte damit nur zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern”, schrieb er auf X.
Strack-Zimmermann sorgt mit der Masse an Anzeigen, die sie wegen angeblicher Beleidigungen stellt, seit 2024 für Schlagzeilen. Hunderte Strafanzeigen stellt sie den Berichten nach im Monat; von Februar 2023 bis September 2024 sollen es 1.894 Anzeigen gewesen sein. Die Kanzlei von Markus Haintz verteidigte schon zahlreiche Bürger in derartigen Fällen von angeblicher Beleidigung und “Majestätsbeleidigung” (§ 188 StGB); viele davon betrafen Äußerungen gegen Strack-Zimmermann. Die Arbeit des Juristen und seines Teams für die Meinungsfreiheit zahlt sich aus: StraZi muss immer wieder gerichtliche Niederlagen einstecken.
Haintz hat einen Rat für weitere Betroffene: “Jeder, der aufgrund eines Strafantrags von Strack-Zimmermann wegen Beleidigung verfolgt wird, sollte sich auf ihre Rücknahme des Strafantrags in der Strafsache vor dem Landgericht Heilbronn, Aktenzeichen 6 NBs 151 Js 13090/24, berufen und eine Einstellung des Verfahrens beantragen, da sich ‚StraZi‘ durch die tatsächlichen oder vermeintlichen Beleidigungen offenkundig nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.”
Es ging im Fall der “Transfrau”-Aussage um viel Geld: Haintz erörterte weiter, dass der Mandant erstinstanzlich vom Amtsgericht Brackenheim zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 €, insgesamt also 4500 €, verurteilt worden war. Ursprünglich sei der Fall sogar nach § 188 StGB angeklagt worden, also wegen sogenannter „Majestätsbeleidigung“ – und das, obwohl der Beitrag laut Akte lediglich 29 Ansichten hatte. Im Strafbefehl seien sogar 50 Tagessätze zu je 150 € festgesetzt worden, also eine Geldstrafe über 7500 €.
