Joschka Fischer und der Irankrieg.![]()
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Eine Militäroperation, die Irans Nuklearprogramm ein für alle Mal stoppen sollte - und die möglicherweise genau das Gegenteil bewirkt hat. 200 Kilogramm auf 60 Prozent angereichertes Uran sind verschwunden. Vier Nuklearanlagen liegen in Trümmern, in denen radioaktive und chemisch toxische Substanzen freigesetzt wurden - in bewohnten Gebieten, ohne Monitoring, ohne Zugang für internationale Behörden. Und der Mann, der als religiöse Bremse gegen iranische Atomwaffen galt, ist tot. Was bleibt, ist eine strategische Logik, die in Teheran eine Richtung vorgibt: nicht weg von der Bombe, sondern auf sie zu.
Ein Meinungsbeitrag von Michael Hollister.
Eine Militäroperation, die Irans Nuklearprogramm stoppen sollte, hat möglicherweise genau die strategische Dynamik ausgelöst, die sie verhindern wollte. Wochen nach den ersten Schlägen meldet die Internationale Atomenergiebehörde radioaktive Freisetzungen in vier iranischen Nuklearanlagen, erklärt, sie habe keinen Zugang zu den bombardierten Stätten - und räumt ein, dass der Verbleib von rund 200 Kilogramm auf 60 Prozent angereichertem Uran nicht verifizierbar ist. Das Material ist weg. Niemand weiß, wo es ist.
Das ist nicht die Geschichte, die erzählt wird. Die Schlagzeilen berichten über militärische Erfolge, zerstörte Zentrifugen, einen geschwächten Feind. Was sie nicht berichten: dass dieselbe Operation, die Irans Atomprogramm stoppen sollte, möglicherweise genau jene strategische Dynamik ausgelöst hat, die sie zu verhindern vorgab. Dass in den Trümmern von Esfahan und Natanz nicht nur Anlagen liegen, sondern eine Frage, auf die niemand eine Antwort hat - und die in den kommenden Jahren zur alles entscheidenden werden könnte.
Wer die langfristigen Konsequenzen dieses Krieges verstehen will, muss drei Ebenen gleichzeitig analysieren: Was physisch in den Anlagen passiert ist und welche Folgen das für Mensch und Umwelt hat. Was mit dem nuklearen Material passiert ist und was das strategisch bedeutet. Und welche politischen Kräfte in Iran jetzt in den Vordergrund treten, nachdem die Person, die als institutionelle Bremse gegen Nuklearwaffen galt, nicht mehr lebt.
Die Antworten auf diese drei Fragen zusammen ergeben ein Bild, das dem offiziellen Narrativ direkt widerspricht.
Was die Bomben wirklich trafen
Um zu verstehen, was in den Wochen nach dem 28. Februar 2026 passiert ist, muss man wissen, was diese Anlagen eigentlich waren - und was in ihnen lagerte.
Esfahan ist - oder war - Irans zentraler Standort für die Umwandlung von Uran. Hier wird natürliches Uran zu Uranhexafluorid (UF₆) verarbeitet, dem gasförmigen Ausgangsstoff für den Anreicherungsprozess. UF₆ ist bei Raumtemperatur ein weißer Feststoff, wird aber unter Druck und Wärme zu einem Gas, das durch die Zentrifugenkaskaden der Anreicherungsanlagen gepumpt wird. In Esfahan befanden sich zum Zeitpunkt der Angriffe laut IAEA mehrere Gebäudekomplexe mit nuklearem Material: eine Zentrifugenwerkstatt, eine Uranlageranlage, eine Kernbrennstoffproduktionsanlage, ein Labor mit nuklearem Material, eine Anlage zur Produktion von Uranpellets sowie ein Gebäude zur Handhabung kontaminierten Equipments.
Was passiert, wenn eine dieser Strukturen durch Bombeneinschlag, Druckwelle oder Strukturversagen zerstört wird, ist bekannt. UF₆ reagiert sofort mit Luftfeuchtigkeit - in einer Explosion, bei einem Feuer oder einfach durch das Bersten von Druckbehältern entweicht das Gas in die Umgebungsluft und zerfällt innerhalb von Sekunden in zwei Stoffe gleichzeitig: Uranylhydroxid und Fluorwasserstoffsäure, besser bekannt als Flusssäure.
Flusssäure ist in der industriellen Chemie eine der gefährlichsten Verbindungen, die es gibt - und gleichzeitig eine der am wenigsten bekannten außerhalb von Fachkreisen. Schwefelsäure verursacht sofortige, sichtbare Gewebezerstörung. Flusssäure dringt durch die Haut ein, ohne anfangs zu schmerzen. Das Fluorid-Ion wandert in das Gewebe, bindet Kalzium und Magnesium, unterbricht die Zellmembranfunktion und führt zu systemischer Hypocalcämie - einem dramatischen Abfall des Kalziumspiegels im Blut, der Herzrhythmusstörungen und Herzstillstand auslösen kann. Schon eine Exposition auf drei Prozent der Körperoberfläche kann ohne sofortige Behandlung tödlich sein. Arbeiter in Esfahan, die diesem Gas ausgesetzt waren - sei es durch Einatmen oder Hautkontakt - sind entweder tot oder werden in den kommenden Jahren an Organversagen sterben. Iran veröffentlicht keine Krankenakten. Internationale Beobachter haben keinen Zugang.
Das ist die akute Dimension. Die chronische ist nicht weniger ernst. Uranhexafluorid zerfällt bei Kontakt mit Feuchtigkeit nicht nur zu Flusssäure, sondern auch zu Uranylhydroxid - einem radioaktiven Partikel, der sich ablagert, eingeatmet werden kann und in Lungen, Nieren und Knochen akkumuliert. Die strahlenbiologischen Folgen dieser Exposition zeigen sich nicht sofort, sondern über Jahrzehnte: erhöhte Raten von Lungenkrebs, Nierenversagen, Leukämie.
Natanz, Irans Hauptstandort für die Urananreicherung, wurde mit erdpenetrierender Munition angegriffen. Die IAEA bestätigte zwei Einschlaglöcher über den unterirdischen Anreicherungshallen, die für Anreicherung und Lagerung genutzt wurden. "Basierend auf unserem Wissen über den Inhalt dieser Hallen schätzen wir, dass dieser Angriff lokalisierte Kontamination und chemische Gefahren verursacht haben könnte", erklärte IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi vor dem Gouverneursrat am 2. März 2026. An Fordow, dem zweiten Anreicherungsstandort, sind Krater sichtbar, die den Einsatz erdpenetrierender Munition belegen. Grossi sagte vor dem Gouverneursrat explizit: "Zu diesem Zeitpunkt ist niemand - auch nicht die IAEA - in der Lage, den unterirdischen Schaden in Fordow vollständig zu bewerten."
Die offizielle Bilanz der IAEA lautet: keine erhöhten Strahlungspegel in Nachbarstaaten. Was sie nicht sagen kann: was in den Anlagen selbst passiert ist, was mit den dort arbeitenden Menschen passiert ist, und was mit dem nuklearen Material passiert ist.
Das verschwundene Material
Hier liegt das eigentliche strategische Problem dieser Militäroperation - und es ist schwerwiegender als alles, was öffentlich diskutiert wird.
Vor den ersten Angriffen im Juni 2025 verfügte Iran nach IAEA-Verifikation über einen Vorrat von 440,9 Kilogramm Uran, das auf 60 Prozent angereichert war. Diese Zahl ist aus dem IAEA-Bericht vom September 2025 belegt. 60 Prozent liegt weit über dem Niveau für zivile Reaktornutzung - der liegt bei 3 bis 5 Prozent - und ist nur eine technische Stufe unter Waffenqualität, die bei 90 Prozent beginnt. Iran ist das einzige Nicht-Atomwaffenland der Welt, das auf diesem Niveau anreichert.
Was 60-prozentiges Uran strategisch bedeutet, hat das amerikanische Nichtregierungsinstitut Center for Arms Control and Non-Proliferation in einer Analyse präzise beschrieben: Anreicherung auf 60 Prozent erledigt bereits über 90 Prozent der Trennarbeit, die nötig ist, um natürliches Uran auf Waffenqualität zu bringen. Eine einzige Kaskade mit 175 modernen IR-6-Zentrifugen könnte aus dem vorhandenen 60-prozentigen Material das waffenqualitätsfähige Endprodukt für einen nuklearen Sprengkopf in etwa 25 Tagen produzieren. Mit mehreren Kaskaden entsprechend schneller. Nach IAEA-Definition ist hochangereichertes Uranhexafluorid - also das, was in den Zentrifugen von Natanz und Fordow kreiste - "Direct Use Material": Es kann in ein bis drei Wochen zu fertigen Uranmetallkomponenten für Nuklearwaffen umgewandelt werden.
Jetzt kommt das eigentliche Problem. Die IAEA schätzt, dass nach den Angriffen noch rund 200 Kilogramm dieses Materials in Esfahan unterirdisch vorhanden sein könnten. Aber das ist eine Schätzung - keine Verifikation. In ihrem Bericht vom September 2025 formuliert die IAEA in auffällig direkter Sprache: "Die Behörde hat die Kontinuität des Wissens über die aktuellen Bestände an nuklearem Material in Iran verloren, einschließlich niedrig und hoch angereichertem Uran, was dringend behoben werden muss." Dieser Satz steht in einem offiziellen IAEA-Gouverneursratsdokument. Er bedeutet: Die weltweit zuständige Atombehörde weiß nicht, wo ein erheblicher Teil des iranischen Nuklearmaterials ist.
Für das verschwundene Material gibt es drei unterschiedlich beunruhigende Szenarien.
Das erste: Es liegt unter Trümmern begraben. Die Bombentreffer haben Anlagen zerstört, das Material ist verschüttet, kontaminiert langsam das Umfeld und versickert über Jahrzehnte in Grundwasserleiter. Ein schweres Umwelt- und Gesundheitsproblem - aber kein unmittelbares Waffenproblem.
Das zweite Szenario ist strategisch das heikelste: Das Material wurde vor oder zwischen den Angriffen evakuiert. Zwischen Israels ersten Schlägen auf iranische Nuklearanlagen im Juni 2025 und dem US-Angriff auf Fordow lagen acht Tage. Das Institut für Wissenschaft und Internationale Sicherheit (ISIS), eine in Washington ansässige Nichtregierungsorganisation mit langjähriger Iran-Expertise, weist in seiner Analyse vom September 2025 darauf hin, dass die IAEA seit 2021 die Kontrolle über die Zentrifugenproduktion in Iran verloren hat - seit Iran im Juni 2022 sämtliche JCPOA-bezogenen Überwachungsgeräte entfernen ließ. Das hat eine direkte Konsequenz: Die IAEA weiß nicht, wie viele Zentrifugen Iran insgesamt produziert hat, wie viele davon installiert waren und wie viele davon an unbekannten Standorten lagern. Es ist nach ISIS-Einschätzung plausibel, dass Iran bereits vor dem Krieg eine oder mehrere Kaskaden von IR-6-Zentrifugen an unbekannten Orten gelagert hatte. Wenn das stimmt, ist die Zerstörung der bekannten Anlagen kein Endpunkt, sondern ein Rückschlag - der überwindbar ist, sobald das noch vorhandene angereicherte Material und die gelagerten Reservezentrifugen zusammengeführt werden.
Das dritte Szenario kombiniert beide: ein Teil zerstört, ein Teil kontaminiert, ein Teil in Sicherheit gebracht. Und niemand kann diese Anteile heute verifizieren. Das ist keine Spekulation, das ist der dokumentierte Erkenntnisstand der IAEA selbst.
Noch ein Detail, das in der Berichterstattung kaum erwähnt wird: Das ISIS dokumentierte kurz vor dem Kriegsbeginn, dass Iran gegenüber der IAEA eine geplante neue Anlage namens "Isfahan Fuel Enrichment Plant" angekündigt hatte - ohne Standortangabe, ohne Details. ISIS schätzt, dass sich diese Anlage in einem Tunnelkomplex an der Hauptanlage in Esfahan befand, der teilweise bereits gebaut war, bevor Zentrifugen installiert wurden. US-Angriffe zerstörten die drei Tunneleingänge. Satellitenbilder zeigen, dass Iran inzwischen Zugang zu mindestens einem Eingang wiedererlangt hat. Ob diese Anlage wieder betriebsfähig gemacht werden kann, ist unbekannt.
Die eigentliche Paradoxie dieser Militäroperation lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Sie hat nicht verhindert, dass Iran nukleares Material besitzt. Sie hat lediglich die bekannten Produktionsstätten beschädigt. Das Material, das für Waffenzwecke relevant wäre, existiert weiterhin - sein Aufenthaltsort ist entweder unbekannt oder liegt unter Trümmern in der Erde. Das ist nicht dasselbe wie "das Programm ist beendet."
Die lange Vergiftung
Abseits der strategischen Debatte über Nuklearmaterial gibt es eine zweite Zeitebene, die in der öffentlichen Berichterstattung nahezu vollständig fehlt: die langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt in den betroffenen Regionen.
Der Vergleich, der sich am häufigsten anbietet, liegt in Europa. Während der NATO-Bombardierungen Jugoslawiens 1999 setzten US- und NATO-Streitkräfte an 112 Standorten in Kosovo, Serbien und Montenegro über 31.000 Geschosse mit abgereichertem Uran ein - insgesamt schätzungsweise elf Tonnen. Abgereichertes Uran ist radioaktiv und chemisch toxisch. Es hat eine biologische Halbwertszeit von etwa 5.000 Tagen im menschlichen Körper, lagert sich in Knochen, Nieren und Lungen ab und kann dort Jahrzehnte nach der ursprünglichen Exposition zu Krebserkrankungen führen. Zielorgane sind insbesondere Nieren, Lunge und Knochenmark - was Lungen-, Nieren- und Blutkrebserkrankungen erhöht. In einer parlamentarischen Anfrage des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2009 (H-0101/2009) wurde dokumentiert, dass 45 italienische Soldaten, die im Kosovo stationiert waren, in den Jahren nach dem Einsatz an Krebs gestorben waren, weitere 515 Angehörige verschiedener Nationalitäten schwer erkrankten - das sogenannte 'Balkan-Syndrom'.
Ob ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem abgereicherten Uran und diesen Erkrankungen besteht, ist wissenschaftlich umstritten. Eine im Journal PLOS ONE veröffentlichte Studie analysierte über 20 Jahre die Hämatologie-Krebsraten in Kosovo und fand einen Anstieg hämatologischer Malignome nach dem Krieg - ohne ihn eindeutig auf DU zurückführen zu können. Eine Metaanalyse aus ScienceDirect aus dem Jahr 2017 fasst den Forschungsstand zusammen: kein gesicherter Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs, aber erhöhte DU-Werte in Böden betroffener Regionen und die ausdrückliche Empfehlung eines "langfristigen Monitorings über Jahrhunderte" durch die Internationale Kampagne für ein Verbot von Uranwaffen. Dieser Vorbehalt ist wichtig - und er ist für Iran noch relevanter als für den Balkan.
Denn der Unterschied zwischen dem, was 1999 in Kosovo freigesetzt wurde, und dem, was 2025 und 2026 in Iran passierte, ist nicht graduell, sondern kategorial. In Kosovo wurden Munitionsrückstände aus abgereichertem Uran freigesetzt: geringe Konzentration, verteilt über Hunderte von Einschlagspunkten, hauptsächlich in Böden und Feldrand-Regionen. In Iran wurden Anlagen bombardiert, die angereichertes Uran und Uranhexafluorid in industriellen Mengen enthielten: konzentrierte Freisetzung an wenigen bekannten Standorten, mit zusätzlicher chemischer Toxizität durch Flusssäure, in oder nahe bewohnten Gebieten und wichtiger Wasserinfrastruktur.
Esfahan, wo die Urankonversionsanlage lag und UF₆ in erheblichen Mengen vorhanden war, liegt am Zayanderud - dem bedeutendsten Fluss Zentralirans, der die Region Esfahan mit rund zwei Millionen Menschen versorgt. Der Fluss speist Bewässerungssysteme, die für die Landwirtschaft der Region unverzichtbar sind, und fließt durch eine der historisch dichtest besiedelten Regionen des Landes. Kontamination des Flusswassers würde sich nicht lokal begrenzen lassen.
Natanz liegt auf dem zentraliranischen Hochplateau in rund 1.600 Metern Höhe, in einer ariden Region ohne oberflächliche Gewässer. Was diese Region hat, sind fossile Grundwasserleiter - Wasserreserven, die sich über Jahrtausende angesammelt haben und heute über tiefe Brunnen als einzige Trinkwasserquelle für landwirtschaftliche Gemeinden genutzt werden. Radioaktive Partikel, die in den Boden eindringen, werden von diesen Aquiferen nicht gefiltert. Sie akkumulieren. In welchem Zeitrahmen sie Trinkwasserqualität beeinflussen, hängt von Bodenbeschaffenheit und Niederschlag ab - in ariden Hochplateauregionen sprechen Hydrologen von Jahrzehnten, manchmal Jahrhunderten.
Fordow liegt in den Bergen bei Qom, einer Pilgerstadt mit knapp einer Million Einwohnern. Die unterirdische Anlage wurde mit Bunker-brechenden Bomben angegriffen, was Krater an der Oberfläche hinterlassen hat, die in Satellitenbildern sichtbar sind. Was in den unterirdischen Anreicherungshallen freigesetzt wurde, liegt nach aktuellem Erkenntnisstand buchstäblich im Dunkeln.
Wer wird dieses Monitoring durchführen? Die IAEA hat keinen Zugang. Die Weltgesundheitsorganisation hat keine Präsenz in betroffenen Regionen. Iran wird keine Daten publizieren, die das Narrativ eines erfolgreichen Widerstands gefährden würden. Die Bevölkerung rund um Esfahan, Natanz und Qom lebt in einer Informationslücke, die sich in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren in steigenden Krebsraten, Nierenerkrankungen und ungeklärten Todesfällen zeigen wird - ohne dass je eine direkte Verbindung zur Ursache offiziell hergestellt werden wird. Das ist nicht Spekulation. Das ist das historisch belegte Muster aller Fälle, in denen radioaktive oder nukleartoxische Substanzen in bewohnten Regionen ohne nachfolgendes Monitoring freigesetzt wurden - von den Atomteststätten in Kasachstan über die verstrahlten Regionen nach Tschernobyl bis zu den Nachfolgeerkrankungen im Irak nach dem Einsatz abgereicherter Uranmunition im zweiten Golfkrieg.
Das Nordkorea-Muster und die Khamenei-Frage
In der strategischen Analyse des Iran-Kriegs wird eine Frage kaum gestellt, obwohl sie die wichtigste ist: Was ist die rationale Schlussfolgerung eines iranischen Staatsführers aus dem, was in den letzten Monaten passiert ist?
Um diese Frage zu beantworten, ist ein historischer Rückblick auf drei Fälle nötig, die jeder Staatsführer der Welt kennt.
Muammar al-Gaddafi regierte Libyen bis 2003 mit einem aktiven Nuklearwaffenprogramm. Unter internationalem Druck rüstete er ab, erklärte sein Programm, ließ internationale Inspektoren ins Land und kooperierte mit dem Westen. 2011 wurde er im Zuge eines von NATO-Streitkräften unterstützten Aufstands gestürzt und auf der Flucht getötet.
Saddam Hussein hatte in den 1990er Jahren kein aktives Nuklearwaffenprogramm mehr. IAEA-Inspektoren hatten es verifiziert, UN-Inspektionen bestätigten das Fehlen von Massenvernichtungswaffen. 2003 marschierten US-Streitkräfte in den Irak ein. Saddam Hussein wurde 2006 hingerichtet.
Kim Jong-un führt Nordkorea seit über einem Jahrzehnt. Das Land hat Nuklearwaffen - schätzungsweise 40 bis 50 Sprengköpfe, dazu Interkontinentalraketen. Die USA haben Nordkorea nicht angegriffen.
Diese drei Fälle sind kein Zufall. Sie beschreiben ein kohärentes Muster, das in strategischen Analysen als "Libyen-Modell" oder "Proliferation Security Dilemma" diskutiert wird: Staaten, die auf Nuklearwaffen verzichten oder nie über sie verfügen, riskieren gewaltsamen Regimewechsel. Staaten, die Nuklearwaffen besitzen, werden in Ruhe gelassen. Die Logik ist brutal einfach - und sie ist nicht irrational.
Ob iranische Staatsführer diese Logik teilen, ist keine Spekulation, sondern dokumentierte Debatte. Schon vor dem Krieg hatten iranische Politiker und Militärs öffentlich auf das Nordkorea-Beispiel verwiesen. Seit dem 28. Februar 2026 ist diese Debatte keine abstrakte mehr.
Hier kommt eine personelle Dimension ins Spiel, die bislang kaum analysiert wird.
Ali Chamenei, der Oberste Führer Irans seit 1989, hatte über Jahrzehnte mehrfach Fatwas gegen Nuklearwaffen ausgesprochen. Der Islam verbiete Massenvernichtungswaffen, die per Definition Zivilisten töteten, lautete die religiöse Begründung. Diese Fatwas waren nicht nur PR-Rhetorik für westliche Diplomaten - sie hatten institutionellen Gewicht in einem politischen System, in dem religiöse Leitlinien des Obersten Führers bindend sind. Die IAEA bestätigte über Jahre, dass Iran sich zwar am Rand des Erlaubten bewegte, aber keine Nuklearwaffe baute. Die religiöse Doktrin war ein realer Faktor.
Ali Chamenei ist tot. Er wurde im Zuge der Angriffe getötet - zusammen mit seiner Frau, einer jüngeren Tochter und weiteren Familienangehörigen. Sein Sohn Mojtaba Chamenei gilt als möglicher Nachfolger und als Hardliner. Was er politisch denkt, ist von außen schwer zu beurteilen - er operierte jahrzehntelang im Hintergrund. Was er erlebt hat, ist dokumentiert: Er hat seinen Vater verloren, seine Mutter, seine Schwester. Die Männer, die das angeordnet haben, sitzen in Washington und Tel Aviv. Das ist keine Analyse von Emotionen - aber wer verstehen will, welche strategische Logik jetzt in Teheran dominiert, kommt an dieser Tatsache nicht vorbei.
Die analytische Frage, die sich hier stellt, ist keine moralische: Sie lautet nicht, ob iranische Nuklearwaffen gut oder schlecht wären. Sie lautet: Wenn die Person, die als religiöse und institutionelle Bremse gegen Nuklearwaffen im iranischen System wirkte, eliminiert wurde - welche Kräfte treten jetzt in den Vordergrund? Welche strategische Logik dominiert in Teheran, wenn man das Nordkorea-Muster kennt, wenn man gerade vier Nuklearanlagen bombardiert gesehen hat, und wenn die religiöse Doktrin, die gegen Atomwaffen stand, mit ihrem Verkünder gestorben ist?
Es ist bemerkenswert, dass diese Frage in der westlichen Berichterstattung kaum vorkommt. Die Operation wurde als Erfolg gefeiert: Zentrifugen zerstört, Programm zurückgeworfen. Was dabei nicht thematisiert wird, ist die Möglichkeit, dass die Operation die strategische Kalkulation in Teheran nicht geschwächt, sondern verschoben hat - weg von "wir brauchen keine Atomwaffe" hin zu "wir brauchen sie jetzt mehr denn je".
Das wäre kein Ergebnis iranischer Irrationalität. Es wäre das Ergebnis rationaler Schlussfolgerungen aus beobachtbaren Fakten.
Was bleibt
Es gibt eine Frage, die die Clausewitz'sche Grundlogik des Krieges aufwirft: Was ist das politische Ziel, dem diese Militäroperation dienen sollte?
Wenn das Ziel war, Irans Fähigkeit zur Anreicherung von Uran auf Waffenqualität zu vernichten - dann ist das Ergebnis ambivalent. Zentrifugenanlagen sind beschädigt. Das angereicherte Material ist teilweise unbekannten Aufenthaltsorts. Die Anreicherungskapazität ist zurückgeworfen, aber nicht vernichtet; Iran besitzt nach Einschätzung der IAEA das Wissen, mehr Zentrifugen zu produzieren.
Wenn das Ziel war, Iran dauerhaft vom Weg zur Nuklearwaffe abzubringen - dann deutet die strategische Analyse auf das Gegenteil hin.
In der Debatte über Irans Nuklearprogramm wurde jahrzehntelang ein Argument vorgebracht, das selten gehört wurde: dass Iran die Nuklearwaffe nicht gebaut hat, obwohl es theoretisch dazu in der Lage gewesen wäre. Dass die Entscheidung, nicht zu bauen, auf einer Kombination aus religiöser Doktrin, strategischem Kalkül und internationalem Druck beruhte. Dass diese Entscheidung veränderbar ist, wenn sich die Bedingungen verändern.
Die Bedingungen haben sich verändert.
Die iranische Bevölkerung erlebt einen Krieg, der von außen aufgezwungen wurde. Vier Nuklearanlagen liegen in Trümmern. Radioaktive und toxische Substanzen sind in Gebiete freigesetzt worden, in denen Menschen leben. Der religiöse Führer, der Nuklearwaffen religiös verboten hatte, ist tot. Das Nordkorea-Beispiel - das einzige Land in vergleichbarer strategischer Lage, das nicht angegriffen wird - ist präsenter denn je.
Ob Iran tatsächlich eine Nuklearwaffe bauen wird, weiß niemand. Was sich analysieren lässt, ist die Richtung, in die die strategische Logik zeigt. Und diese Richtung wurde nicht durch den Krieg geschwächt - sie wurde durch ihn verstärkt.
Das ist die unsichtbare Erbschaft dieser Operation: nicht in Trümmern, nicht in Strahlungsprotokollen, nicht in militärischen Lageberichten zu finden. Sondern in den Schlussfolgerungen, die Menschen in Teheran ziehen, wenn sie die Geschichte der letzten zwei Jahrzehnte anschauen - und dann die letzten Wochen.
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Quellenliste
IAEA - Primärdokumente
Unabhängige Analysen und Nachrichtenquellen
Gesundheit und Umwelt - Vergleichsliteratur
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Michael Hollister war sechs Jahre Bundeswehrsoldat (SFOR, KFOR) und blickt hinter die Kulissen militärischer Strategien. Nach 14 Jahren im IT-Security-Bereich analysiert er primärquellenbasiert europäische Militarisierung, westliche Interventionspolitik und geopolitische Machtverschiebungen. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem asiatischen Raum, insbesondere Südostasien, wo er strategische Abhängigkeiten, Einflusszonen und Sicherheitsarchitekturen untersucht. Hollister verbindet operative Innensicht mit kompromissloser Systemkritik - jenseits des Meinungsjournalismus. Seine Arbeiten erscheinen zweisprachig auf www.michael-hollister.com, bei Substack unter https://michaelhollister.substack.com sowie in kritischen Medien im deutsch- und englischsprachigen Raum.
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Der Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-völkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Verhandlungen sowie die Gültigkeit geschlossener Verträge untergraben wird? Die Beantwortung dieser Frage wird umso dringlicher, je mehr der Druck auf eine Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen wächst. Von Alexander Neu.
Verträge als Kern des internationalen Rechts
Das individuell-menschliche wie auch zwischenstaatliche Interagieren beruht auf Vereinbarungen und Regeln, sollen Gesellschaft und die Staatenwelt überhaupt funktionieren. Die Vereinbarungsformen sind vielfältig: Angefangen vom gegenseitigen Versprechen und moralisch-sittlich verbindlichen Zusagen inklusive des Handschlags zur Besiegelung der Abmachung (Gentlemen’s Agreement) über innerstaatliche Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus) bis hin zum kodifizierten internationalen Recht, dem Recht zwischen Staaten. Wird die Verbindlichkeit der Willkür ausgesetzt, ist das Ergebnis der nihilistische Naturzustand.
Das Vertragsrecht als Rechtsquelle gilt im internationalen Recht als das verbindlichste und am wenigsten interpretierbare Recht. Es gibt hierzu sogar eine Konvention, das „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ (im Folgenden „Wiener Vertragsrechtskonvention“) aus dem Jahre 1969.
In der Präambel der Wiener Vertragsrechtskonvention heißt es unmissverständlich:
„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,
in Anbetracht der grundlegenden Rolle der Verträge in der Geschichte der internationalen Beziehungen,
in Erkenntnis der ständig wachsenden Bedeutung der Verträge als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern ungeachtet ihrer Verfassungs- und Gesellschaftssysteme,
im Hinblick darauf, dass die Grundsätze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind, (…)“.
Was bedeutet die lateinische Formulierung „pacta sunt servanda“?
Die Formulierung „pacta sunt servanda“ bedeutet schlichtweg, Verträge sind einzuhalten. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn ansonsten ergeben denklogisch Verträge keinen Sinn. Und dennoch ist diese Formulierung Gegenstand der Wiener Vertragsrechtskonvention, um das Selbstverständliche nochmals vertraglich zu fixieren. Hinzu kommt das Prinzip des „Treu und Glauben“. Dieses Prinzip setzt voraus, dass Abmachungen/Vereinbarungen – und dazu zählen schriftliche Verträge wie auch Versprechungen und mündliche Abmachungen – nach Treu und Glauben zu erfolgen haben. Also, keine Täuschung oder sonstige List, die den Vertragspartner oder die Vertragspartner im falschen Glauben belässt:
So legt die Wiener Vertragsrechtskonvention unmissverständlich fest:
„Art. 16
Pacta sunt servanda
Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.“
Und nicht nur die Verbindlichkeit des ratifizierten Vertragswerkes ist nach „Treu und Glauben“ einzuhalten, sondern auch der Weg hin zur Vertragsbildung selbst, mithin die Vertragsverhandlungen. So fixiert ebendiese Wiener Vertragsrechtskonvention:
„Art. 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln
Ein Staat ist verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln würden,
a) wenn er unter Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung den Vertrag unterzeichnet oder Urkunden ausgetauscht hat, die einen Vertrag bilden, solange er seine Absicht nicht klar zu erkennen gegeben hat, nicht Vertragspartei zu werden, oder
b) wenn er seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, ausgedrückt hat, und zwar bis zum Inkrafttreten des Vertrags und unter der Voraussetzung, dass sich das Inkrafttreten nicht ungebührlich verzögert.“
Mit anderen Worten: Bereits die Verhandlungen zu einem Vertrag dürfen seitens der Verhandlungspartner nicht missbraucht werden, um die Ziele, den Zweck und die Verpflichtungen des anvisierten Vertrages zu vereiteln. Darunter fallen selbstverständlich auch Täuschungs- und Scheinverhandlungen. Also Verhandlungen, die der Verhandlungspartner A führt, um den Verhandlungspartner B, der nach „Treu und Glauben“ verhandelt, über den wahren Hintergrund der Verhandlungen zu täuschen. Zum Beispiel das mittlerweile nicht mehr fiktive Verhalten eines Staates oder einer Staatengruppe, Scheinverhandlungen zu führen, Verhandlungsabsichten vorzutäuschen, Verhandlungen zu verzögern oder Verhandlungen scheitern zu lassen, um tatsächlich einen militärischen Angriff vorzubereiten oder das Scheitern dem Verhandlungspartner zu zuschreiben, um einen Kriegsgrund zu generieren.
Formulierungen und Interpretationen von Vertragsabkommen
Selbst die Formulierung und Interpretation von Vertragstexten ist in der Wiener Vertragsrechtskonvention geklärt. Es geht darum, den Wortlaut so zu formulieren, dass alle Vertragsparteien diesen als authentisch für sich betrachten („Art. 10 Festlegung des authentischen Textes“). Die Interpretation des „authentischen Textes“ ist in Art. 31 („Allgemeine Auslegungsregel“) gemäß dem Prinzip von „Treu und Glauben“ geregelt, um einseitige Interpretationen von Vertragsstaaten, die den Zweck und das Ziel des Vertrages unterminieren, zu verhindern.
Diese Festlegung ist auch vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Neuinterpretationen und der „Weiterentwicklung des Völkerrechts“ seit 1990, also dem Ende der Ost-West-Konfrontation, interessant. So schreibt der größte deutsche außen- und sicherheitspolitische ThinkTank, die SWP, in einer „Studie“ aus 2018 mit dem Titel „Völkerrechtliche Argumentationslinien in der russischen Außen- und Sicherheitspolitik“:
„Das offizielle russische Völkerrechtsverständnis fußt heute im Wesentlichen auf einer engen Auslegung der Normen und Prinzipien, die in der UNO-Charta von 1945, der Erklärung der UNO-Generalversammlung von 1970 über freundschaftliche Beziehungen (…) und der KSZE-Schlussakte von 1975 verankert sind.
Die Legitimität staatlichen Handelns auf internationaler Ebene ergibt sich aus russischer Sicht vor allem daraus, dass diese Normen und Prinzipien beachtet werden (sic!). Dahinter steht ein Verständnis von Legitimität, das in erster Linie auf die Befolgung von Rechtssätzen und Verfahren abstellt und weniger auf bestimmte Wertvorstellungen.“
Kurzum: Das russische Völkerrechtsverständnis folgt laut SWP tatsächlich den formulierten „authentischen Texten“ der Verträge, wie in der Wiener Vertragsrechtskonvention festgehalten. Wir im Westen hingegen legen unsere westlichen Wertvorstellungen und faktisch Interessen zur Neuinterpretation und der Weiterentwicklung des Völkerrechts zu Grunde – also die „regelbasierte internationale Ordnung“ – sprich unsere unilaterale Ordnungsvorstellung. Nun ist zwischenzeitlich die Russische Föderation den völkerrechtlichen Präzedenzfällen (NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien und Angriffskrieg der Koalition der Willigen auf den Irak) ganz offensichtlich mit Blick auf die Invasion in der Ukraine gefolgt – Russland hat also auch seine orthodoxe Auslegung des Völkerrechts zu Gunsten seiner Interessen und Werte etwas gelockert. Dies wiederum findet der Westen überhaupt nicht lustig und gebärdet sich nun als orthodoxer Hüter des Völkerrechts. Wäre da nicht gerade Trump, der mit Venezuela, Iran, Kuba und möglicherweise Grönland der Welt und seinen Verbündeten verdeutlicht, was er von Doppelmoral und Völkerrecht so hält: Nichts, stattdessen klarer gewaltbasierter Imperialismus, was wiederum die europäischen Verbündeten bezüglich ihrer Kritik an Russlands Invasion in der Ukraine in Erklärungsnöte bringt. All das ist das Ergebnis eines instrumentellen – offiziell wertebasierten – Völkerrechtsverständnisses, welches uns nun an oder gar in den Abgrund führt.
Chronologie der Vertragsbrüche gemäß der Wiener Vertragsrechtskonvention
Die Scheibchendiplomatie
Eine besonders effektive Maßnahme, bestehende Verträge nach eigener Interessenlage neu zu interpretieren und entsprechend zu handeln, ist die der leichten Dosierungen. Hier sind insbesondere das Dayton-Abkommen zur Beendigung des Bosnien-Krieges aus dem Jahre 1995 und die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zur Beendigung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien 1999 zu nennen.
Das Dayton-Abkommen von 1995 führte zu einer weitgehenden Dezentralisierung der jugoslawischen Nachfolgerepublik Bosnien-Herzegowina. Es wurden zwei Gliedstaaten innerhalb des bosnischen Gesamtstaates festgelegt: Die „Republika Srpska“ und die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ innerhalb des bosnischen Gesamtstaates. Die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ wurde wiederum in zehn Kantone dezentralisiert, um den kroatischen Forderungen nachzukommen. Mit dieser Regelung konnte der Krieg beendet werden. Seit über 20 Jahren nun versuchen die EU und die bosnischen Muslime, den Gesamtstaat zu unitarisieren, also zu zentralisieren auf Kosten der Entitäten und Kantone. Das mag zur Effektivierung der staatlichen Funktionsweise durchaus sinnvoll sein. Das aber ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere Seite ist, dass der bosnische Gesamtstaat in die euroatlantischen Strukturen, also in die NATO und später auch in die EU und somit in die westliche Einflusszone, final integriert werden sollen. Das wiederum lehnen die bosnischen Serben und auch Serbien ab, das mit den bosnischen Serben eng verbunden ist. Zwischenzeitlich wurden seitens der Zentralregierung mit Unterstützung des Westens Zentralisierungsmaßnahmen angeordnet, die auf massiven Widerstand der bosnischen Serben stoßen, die ihrerseits mit dem Austritt aus dem Gesamtstaat drohen. Die Zentralisierungsforderungen und -maßnahmen sind vom Dayton-Abkommen nicht gedeckt. Dennoch wird scheibchenweise das Dayton-Abkommen zerlegt.
Ähnlich der Umgang mit der serbischen Provinz Kosovo. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 lässt keinen Zweifel an der territorialen Integrität und Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien respektive seines Nachfolgestaates Serbien über das Kosovo. Dennoch wurde von Anfang an von den USA, der EU und militärisch abgesichert von der NATO die Sezession und Neustaatlichkeit des Kosovo scheibchenweise durchgesetzt. Die UNO (!!) und die OSZE spielten hierbei ihre Rolle der scheibchenweise administrativen Abkoppelung vom serbischen Gesamtstaat – angefangen mit neuen Gesetzen, dem Euro als neue Währung und neue Identitätsdokumenten, die die serbischen ersetzen sollten. Wie kann es geschehen, dass die UNO vor Ort die eigene Resolution untergräbt und hintergeht? Die Antwort lautet: Das Personal. Das wirkliche Entscheidungspersonal beider Organisationen wurde und wird vorwiegend von Personen aus dem Westen besetzt, die die gewünschte Agenda umsetzen. Auf diese Weise wird selbst die UNO instrumentalisiert.
Die „Unabhängigkeit“ des Kosovo wurde einseitig gegen den Willens Serbiens vorangetrieben und 2008 schließlich mit Rückendeckung und militärischer Absicherung der NATO auch verkündet. Weder konnte die im Anhang der UNO-Resolution 1244 vereinbarte Rückkehr serbischer Sicherheitskräfte stattfinden, weil die K-FOR – also faktisch NATO – dies verhindert. Noch war und ist die Sicherheit der serbischen Bevölkerung oder gar die Rückkehr der bis zu 230.000 vertriebenen Serben gewährleistet, schlichtweg weil nicht gewollt.
Kurzum: Die westlichen Staaten im UNO-Sicherheitsrat – die USA, Großbritannien sowie Frankreich – haben die „Unabhängigkeit“ des Kosovo gemeinsam mit verbündeten Staaten vorangetrieben, obschon sie als UNO-Sicherheitsratsmitglieder für die Einhaltung ihrer eigenen Sicherheitsratsbeschlüsse verantwortlich sind. Im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde seitens der Bundesregierung lapidar erklärt, die politischen Realitäten hätten sich halt verändert, sodass die UNO-Sicherheitsratsresolution nicht mehr in Gänze, sondern nur in Teilen noch gelte. Es gab aber auch hier keine nachträgliche Änderung der UNO-Resolution im UNO-Sicherheitsrat. Es war eine reine machtbasierte Entscheidung des Westens. Und die angeblich veränderte Realität wurde ja perfiderweise selbst vom Westen geschaffen, um dann auf sie zu verweisen.
Obendrein wird versucht, Serbien zu nötigen, die Sezession eines Teils seines Staatsgebietes auch noch diplomatisch anzuerkennen, sprich seine totale Kapitulation abzusegnen.
Scheinverhandlungen und Verträge zur Täuschung
Die wohl in jüngster Zeit bekanntesten Beispiele von Scheinverhandlungen und Vertragstäuschung dürften wohl das Minsker-II-Abkommen sowie die Verhandlungen mit dem Iran über seine Nuklearfähigkeiten darstellen.
Im Jahre 2015 vereinbarten die Ukraine, Deutschland, Frankreich und Russland einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen – das Minsker Abkommen. In dieser Vereinbarung wurde der chronologische Ablauf der Normalisierung zwischen der Kiewer Zentralregierung und den Aufständischen im Osten festgelegt. Der Osten sollte Teil der Ukraine bleiben, aber Autonomierechte erhalten. Dieses Minsker Abkommen wurde anschließend sogar in Form der UN-Sicherheitsratsresolution 2202 zu einem verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen der Vereinten Nationen erhoben. Seit Anbeginn des Minsker Abkommens wurde es indes nicht wirklich implementiert, da sich beide Seiten schwer mit der Implementierung ihrer jeweiligen Verpflichtungen taten. Das Abkommen beinhaltete diverse aufeinander aufbauende Schritte. Insbesondere war die Reihenfolge (Punkte 9 und 11 des Abkommens) zwischen den Schritten der verfassungsmäßig abgesicherten Dezentralisierung auf der einen sowie der Übernahme der Kontrolle über die Grenzen seitens der ukrainischen Zentralregierung auf der anderen Seite chronologisch geklärt.
Letztlich hakte es bei Kiew, den nächsten Schritt im Sinne der Chronologie zu erfüllen. Allerdings wurde Russland im Westen für den Stillstand verantwortlich gemacht. Was angesichts des klaren chronologischen Ablaufs merkwürdig erschien. Auf meine Fragen im Verteidigungsausschuss wurde ausweichend bis kontrafaktisch geantwortet, bis meine Redezeiten abgelaufen waren. Ich konnte mir damals das Verhalten der Regierung nicht erklären, zumal der Vertrag weder in seinem Umfang noch in seiner Qualität eine intellektuelle Herausforderung darstellte, um ihn und seine Chronologie zu verstehen. Erst Ende 2022 – der offene Krieg tobte bereits seit Februar – platzte der Knoten: Die ehemalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel verriet, sekundiert von ihren französischen und ukrainischen Kollegen, in einem Zeit-Interview, dass es dem Westen und Kiew gar nicht um die Implementierung des Abkommens gegangen wäre. Vielmehr sei es das Ziel gewesen, der Ukraine Zeit zu geben:
„Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben.
Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht.“
Und für was? Für die militärische Stärkung der ukrainischen Sicherheitsorgane, um den Osten der Ukraine wieder mit Gewalt zu integrieren – auch ohne Autonomie für den Osten. Kanzlerin Merkel und ihre Amtskollegen aus Frankreich und der Ukraine räumten also faktisch im Nachhinein ein, es habe sich bei dem Minsk-II-Abkommen lediglich um Scheinverhandlungen und bei der Implementierung desselben um eine vorsätzliche Täuschung gehandelt. Selbst die Qualifizierung dieses Abkommens zu einer UNO-Sicherheitsratsresolution hat sie nicht davon abgehalten, den Vertrag nicht mit dem verbindlichen Prinzip des „Treu und Glauben“ implementieren.
Zu Beginn der zweiten Amtszeit Trumps liefen die bilateralen Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran im Frühsommer 2025 wieder an. Noch während der Verhandlungen begann Israel, gefolgt von den USA, den Iran zu bombardieren. Damit waren die Verhandlungen zunächst beendet. Die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu Beginn dieses Jahres wurde erneut durch den Angriff Israels und nachfolgend den USA zerstört. In beiden Fällen bleiben nicht viel Interpretationsmöglichkeiten über die wahre Motivlage: Es ging wohl nicht, zumindest nicht prioritär, um den Versuch, mit Hilfe von Verhandlungen das unterstellte Atomwaffenprogramm des Irans einzuhegen. Tatsächlich handelte es sich – und das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung – in beiden Fällen um Scheinverhandlungen, um den Iran glauben zu lassen, während der Verhandlungen sich in Sicherheit wiegen zu können. Damit ist auch der Tatbestand der Täuschung gegenüber dem Verhandlungspartner erfüllt.
Fazit
Schaut man sich die UNO-Charta an, wirft man einen Blick auf die Wiener Vertragsrechtskonvention und die Charta von Paris und gleicht dies mit der Realität der internationalen Politik ab; prüft man, inwieweit unsere Regierung und die westlichen Regierungen diese oben genannten und auch weitere Vertragswerke wie den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NPT) selbst miterarbeitet, zugestimmt, unterschrieben und ratifiziert haben, bleibt man erstaunt, ja geradezu sprach- und ratlos zurück. Grundlegendste Normen der Vertragswerke werden nicht respektiert, unilateral umgedeutet, lächerlich gemacht oder aber für den Rest der Welt, jedoch nicht für uns als verbindlich betrachtet. Und all diese rechtsnihilistischen Taten wurden sogar mit einem Titel versehen: die „regelbasierte internationale Ordnung“.
Internationale Vertragspartner zu täuschen, sie buchstäblich „über den Tisch zu ziehen“, sie asymmetrisch in ein Rechte-Pflichten-Korsett „zu verhandeln“, mag ja taktisch gewieft sein. Rechtlich und strategisch indessen ist es ein Desaster: Es gibt nicht nur ein Heute, sondern immer auch ein Morgen. Einen Tag, an dem die Rechnung für das Taktieren serviert wird. Ganz konkret stellt sich nun das Problem, in das uns unsere „Experten“ aus Regierung, Medien und „ThinkTanks“ hineinmanövriert haben:
Diese Frage spiegeln die absolute Dämlichkeit des nur taktischen Denkens und Handelns in der internationalen Politik wider. Die Frage ist doch: Sind wir im Westen angesichts unseres instrumentellen bzw. taktischen Verhältnisses zum Recht, der praktizierten Doppelstandards unserer Werte überhaupt noch als Vertragspartner für den Rest der Welt satisfaktionsfähig?
Ich befürchte, wir sind es nicht mehr, da das Vertrauen zerstört ist. Und dennoch können wir eine Zeit lang mit nackter Gewaltanwendung, so wie es Trump derzeit praktiziert, Teile des Nicht-Westens noch einhegen, noch unterwerfen. Mit schwindender Macht jedoch wird es immer schwieriger. Das nicht mitgedachte Morgen wird nun zum brutalen Heute. Und das „glorreiche“ Heute wird zum nostalgischen Gestern. Der Westen wird von seinem taktischen Politikverständnis eingeholt. Die Konsequenzen tragen wir alle: Rückkehr der Wehrpflicht, Verschuldung sowie Verschiebung der Haushaltsposten hin zu einem Militärstaat, schwindelerregende Preise an den Zapfsäulen. Und das ist erst der Anfang, wird der eingeschlagene Kurs beibehalten.
Titelbild: niroworld/shutterstock.com![]()
