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Gestern — 05. Juni 2026
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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

(Auszug von RSS-Feed)

Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?

04. Juni 2026 um 07:08

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Der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 im Strafgesetzbuch ist seit jeher umstritten. Nun startet die sächsische Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) einen neuen Vorstoß, das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zu entschärfen. Ihre Reformideen sollen Mitte Juni auf der Justizministerkonferenz besprochen werden.
(Auszug von RSS-Feed)

Christine Cottons Vermächtnis: Eine biostatistische Abrechnung mit dem Pfizer-Impfstoff

04. Juni 2026 um 05:06

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Als Christine Cotton im Dezember 2020 begann, sich in die klinischen Studiendaten des Pfizer-Impfstoffs einzuarbeiten, war sie noch eine unbekannte Biostatistikerin aus Frankreich. Viereinhalb Jahre später, am 2. Juni 2026, beendete sie ihr Leben — gebrochen von unerklärlichen Schmerzen und einem Medizinsystem, das ihr nicht helfen konnte oder wollte. Dazwischen liegt eine der gründlichsten und [...]

Der Beitrag Christine Cottons Vermächtnis: Eine biostatistische Abrechnung mit dem Pfizer-Impfstoff erschien zuerst unter tkp.at.

(Auszug von RSS-Feed)

Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

(Auszug von RSS-Feed)

Die Lüge als Werkzeug: Postfaktische Politik in der Praxis

22. Mai 2026 um 11:28

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Als Maßnahmen der Politik während der Corona-Krise auf Kritik stieß, warf man den Kritikern vor "gegen die Wissenschaft" zu sein, oder nicht auf "Fakten basiert". Tatsächlich war bereits zu diesem Zeitpunkt die Politik längst "postfaktisch" geworden. Schon 2015 durch einen einfachen Blogger am Beispiel von Aussagen der Bundesregierung zum Ukraine-EU-Beitritt nachgewiesen. Schauen wir uns den [...]

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(Auszug von RSS-Feed)

… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

15. Mai 2026 um 10:17

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Von Sigrid Petersen (anderwelt)

Dieses ist der Text aus der Präambel des Grundgesetzes. „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Darauf folgt gleich in Artikel 1,  Absatz 2 des Grundgesetzes „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Nun würde man, diese Sätze als Grundlage des gesellschaftlichen nationalen und national-nachbarschaftlichen Miteinanders verstanden, davon ausgehen, dass bundesdeutsche Regierungen alles daran setzen, Frieden (in der Welt) zu erhalten und zu fördern.

Daran scheiterte 1999 schon die Regierung Schröder, der selbst im Nachgang die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bezeichnete. Aber auch der Irak-Krieg 2003 erfolgte insbesondere über die Basis Ramstein und durch die zur Verfügungstellung des deutschen Luftraums mit indirekter Unterstützung Deutschlands.

Das Minsk II-Abkommen, das zu einer friedlichen Lösung des inneren Ukraine-Konflikts nach 2014 führen sollte, war auch nach der eigenen Aussage von Angela Merkel zu nichts weiter gedacht als der Ukraine Zeit zu verschaffen, für einen Krieg gegen Russland aufgerüstet zu werden.

… dem Frieden der Welt zu dienen, …  nicht erkennbar

Der von Russland am 15. Dezember vorgelegte Entwurf zu einem „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ wurde von der deutschen Bundesregierung mit dem Argument „Die russischen Vertragsentwürfe waren an die USA und die NATO gerichtet.“ nicht einmal beantwortet. Und eine weitere Begründung dafür, dass der Entwurf vom Tisch gewischt wurde, war das folgende Argument: „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006861.pdf – kleine Anfrage von DieLinke – Drucksache 20/6861 Mai 2023 zu diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beendigung des Ukraine-Kriegs)

In der Schlussakte von Helsinki formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien(!) ( das Wesen eines Prinzips ist, dass nicht nach den Umständen (wer und warum) gefragt werden muss) zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich u.a.:

  • zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte  — russischer Vertragsentwurf: In ihren Beziehungen untereinander lassen sich die Vertragsparteien von den Grundsätzen der Zusammenarbeit und der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten.
  • zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewaltrussischer Vertragsentwurf:  Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Bedingungen oder Situationen zu schaffen, die eine Bedrohung der nationalen Sicherheit anderer Vertragsparteien darstellen oder als solche angesehen werden könnten.
  • zur friedlichen Regelung von Streitfällen  — russischer Vertragsentwurf: Zur Lösung von Fragen und Problemen, die Anlass zur Sorge geben, nutzen die Vertragsparteien dringende bilaterale und multilaterale Konsultationsmechanismen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten. 

Nur um nur einige Punkte hier aufzuführen.

Zu dem letzten zitierten Satz „Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten“ Boris Pistorius am 23.2.2024 „Putins Russland ist und wird auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben.“ „Seit zehn (sic!) Jahren  führe Russland unter Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine – und werde auch nach der Ukraine nicht Halt machen. „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigentliche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine““
(
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/pistorius-ueber-russische-aggression-5747658)

In der Einleitung zum russischen Vertragsentwurf wird sich explizit auch auf die Schlussakte von Helsinki bezogen: – „in Bekräftigung ihres Bekenntnisses (der Vertragsparteien) den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki (1975), der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit unter der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertrags-Organisation (1997), des Verhaltenskodex politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), der Europäischen Sicherheitscharta (1999) und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Rom „Die Beziehungen unter der NATO und Russland: Eine neue Qualität“; 

sind wie folgt übereingekommen: …“

(Thomas Röper hat den Vertrags-Entwurf dankenswerter Weise auf Anti-Spiegel übersetzt, denn die russische Regierung hatte diesen veröffentlicht.
(https://anti-spiegel.ru/2021/russland-veroeffentlicht-vertragstexte-fuer-abkommen-ueber-sicherheitsgarantien-mit-den-usa-und-der-nato/)

Nun muss man das Datum dieses Vertragsentwurfs beachten! Dezember 2021, also vor der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine.

So erklärte Außenminister Johann Wadephul anlässlich des Jubiläums der Schlussakte auf der Plattform X (1.8.2025): „Am 1.8.1975 wurde in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet: ein Meilenstein für Frieden und Sicherheit in Europa. Ihr Anspruch ist aktueller denn je: Souveränität, Gewaltverzicht, Menschenrechte. Dies ist das Fundament der OSZE und unserer europäischen Friedensordnung. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt diese Prinzipien täglich und tritt mit Füßen, wofür Helsinki steht: für Recht statt Macht, Dialog statt Gewalt. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und zur OSZE: Sicherheit und Frieden durch Zusammenarbeit.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/50-jahre-ksze-2199604)

Dialog statt Gewalt? Fehlanzeige auch 2021!

Oder Herr Pistorius 2024: Pistorius warnte, dass Putins Aggressionen nicht stoppen würden, wenn der Krieg gegen die Ukraine vorbei sei. „Das hat er auch klar gesagt. Genauso deutlich wie Hitler, der auch immer gesagt hat, dass er nicht aufhören würde“, erklärte Pistorius. Ohne auch nur einen Beleg für diese Aussage. (Siehe oben)

Trump lässt den venezolanischen Präsidenten entführen und es kommt aus Deutschland nicht stante pede die Antwort, begründet auf die Schlussakte von Helsinki, dass die Teilnehmerstaaten sich „zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten“ verpflichtet haben. Dito der Krieg der USA und Israels gegen den Iran. „Mit den Vereinigten Staaten und Israel teilen wir das Interesse daran, dass der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird. Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden.“  Und weiter: … selbst umfangreiche Sanktionspakete (dem Iran auferlegt seitens USA und EU) haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. (Presserklärung Merz am 1.3.2026)

Was für Aussagen! Ich enthalte mich an dieser Stelle eines Kommentars.

Ganz neu ist, dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) als Vermittler in den Friedensverhandlungen mit der Ukraine von Putin vorgeschlagen wurde. Die Bundesregierung spricht von einem Scheinangebot (Putin hatte auf einer Pressekonferenz auf die Frage, wer sein bevorzugter Vermittler von europäischer Seite im Ukraine Konflikt wäre, Gerhard Schröder genannt. Es war also nicht einmal ein offizieller Vorschlag.) Kaja Kallas meinte „der würde auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen“.  
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/gerhard-schroeder-putin-ukraine-krieg-verhandlung-russland-100.html
Wäre das nicht allerbeste Voraussetzung für einen Vermittler?

… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

Diesen Satz als Maxime betrachtet, erübrigt jede Diskussion über Fragen nach Legitimität jeder Art der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates. Insbesondere gewalttätiger Einmischung.

Man kann nur feststellen, dass die Idee, die sowohl im Grundgesetz, in der Schlussakte von Helsinki als auch in der UN-Charta Niederschlag gefunden hat, in Politikerköpfen von heute nicht lebt (auch wenn sie ständig in Worthülsen wiedergegeben wird). Es fehlt wohl die Seele.

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Interessant an diesen Ausführungen ist, dass sich die BRD von Anfang an nicht an die hehren Versprechungen des Grundgesetzes gehalten hat. Es waren hochrangige Offiziere und Würdenträger im Widerstand gegen Hitler, die nach dem Krieg mit Falschinformationen über die Sowjetunion an Washington den Kalten Krieg hergestellt haben. Sie wollten so verhindern, dass Deutschland erneut ein „Friedensvertrag“ nach Muster Versailles aufgezwungen wird. Das hätte nach ihrer Auffassung das Ende Deutschlands bedeutet. So ist es aber gelungen, die beiden deutschen Staatsgebilde zu Frontstaaten zu machen, die von beiden Seiten aufgerüstet wurden. Alle Kanzler der BRD waren eingeweiht und haben das weiter getrieben, außer Willy Brandt. Dieser Teil der Geschichte wird in Deutschland peinlichst verschwiegen. Der Dank gebührt Reinhard Leube, der das anhand tausender Quellen aufgedeckt hat.

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Art. 146 GG

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Es wird höchste Zeit, Art. 146 GG umzusetzen!

(Auszug von RSS-Feed)
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