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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

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Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?

04. Juni 2026 um 07:08

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Der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 im Strafgesetzbuch ist seit jeher umstritten. Nun startet die sächsische Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) einen neuen Vorstoß, das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zu entschärfen. Ihre Reformideen sollen Mitte Juni auf der Justizministerkonferenz besprochen werden.
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Christine Cottons Vermächtnis: Eine biostatistische Abrechnung mit dem Pfizer-Impfstoff

04. Juni 2026 um 05:06

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Als Christine Cotton im Dezember 2020 begann, sich in die klinischen Studiendaten des Pfizer-Impfstoffs einzuarbeiten, war sie noch eine unbekannte Biostatistikerin aus Frankreich. Viereinhalb Jahre später, am 2. Juni 2026, beendete sie ihr Leben — gebrochen von unerklärlichen Schmerzen und einem Medizinsystem, das ihr nicht helfen konnte oder wollte. Dazwischen liegt eine der gründlichsten und [...]

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In Schweden waren 80 % der „minderjährigen Flüchtlinge“ lügende Erwachsene

03. Juni 2026 um 15:00

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In Schweden herrschte lange eine linkswoke Politik, unter der Fakten der politischen Korrektheit weichen mussten. Ein Zahnhygieniker auf Gotland deckte auf, dass viele angeblich „unbegleitete minderjährige Asylwerber“ in Wahrheit Erwachsene waren. Dafür wurde er dann verurteilt und gefeuert. Heute hat Schweden seinen Kurs radikal geändert.

Jahrelang bestimmten in Schweden linksgrüne Wokoharam die Politik des Landes, die jede Kritik an der illegalen Masseneinwanderung als moralisches Vergehen verfolgte. Unter ihrer Ägide zogen in schwedischen Stadtteilen Zustände ein, die eher an den Libanon erinnern. Schusswaffeneinsätze und Handgranatenexplosionen in von Asylanten dominierten Vierteln inklusive. Gleichzeitig wurde jeder, der das vorherrschende Narrativ von den wertvollen Schutzsuchenden, die ja meist noch schutzbedürftige Kinderlein seien, systematisch verfolgt und beruflich zerstört.

Wie im Fall des Zahnhygienikers Bernt Herlitz aus Gotland. Herlitz arbeitete bei der öffentlichen Zahnklinik Folktandvården in Visby. Während der Migrationswelle 2015/2016 behandelte er zahlreiche sogenannte „unbegleitete minderjährige Asylwerber“. Ihm fiel auf, dass bei bis zu 80 Prozent seiner Patienten die Weisheitszähne bereits voll ausgebildet waren, ein klares Indiz für ein Alter von deutlich über 18 Jahren. Er informierte Frau Åsa Carlander Hemingway von der Migrationsbehörde Migrationsverket. Diese riet ihm ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle zu melden. Herlitz folgte dem Rat und übersandte mehrere E-Mails mit konkreten Patientendaten und seiner Einschätzung. Wenige Wochen später wurde er suspendiert und schließlich gefeuert – wegen angeblichen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Die Behörde hatte einen seiner Berichte an einen „god man“, einen gesetzlichen Vertreter eines der Lüge überführten Betroffenen (bei uns heißt das Asylanwalt), weitergeleitet. Dieser beschwerte sich bei Herlitz’ Arbeitgeber. Die Region Gotland kündigte ihm fristlos. Herlitz klagte gegen die Kündigung, er hatte ja nur der Aufforderung der Migrationsbehörde Folge geleistet. Das Arbeitsgericht bestätigte im Jahr 2018 die Rechtmäßigkeit der Entlassung und verurteilte ihn zur Zahlung von über 400.000 Kronen Prozesskosten. Eine Crowdfunding-Kampagne rettete ihn finanziell, innerhalb weniger Tage kamen mehr als 500.000 Kronen zusammen. Herlitz selbst resümierte, er habe vor Gericht verloren, aber „das Volk gewonnen“.

Der Fall zeigt das Ausmaß der Wirklichkeitsverdrängung in der früheren schwedischen Politik und Justiz. Herlitz hatte nur beobachtet, dass die Zähne seiner Patienten den Angaben der Patienten zu ihrem Alter widersprachen. Statt gegen den Asylmissbrauch vorzugehen, schützte man das offizielle Narrativ. Später bestätigten forensische Altersuntersuchungen des Schwedischen Nationalamts für Rechtsmedizin, dass ein erheblicher Anteil der als minderjährig registrierten Asylanten tatsächlich volljährig war. Viele dieser Erwachsenen waren in Schulen und Einrichtungen für Minderjährige untergebracht worden.

Scharfe Kurskorrektur 2022

Der Regierungswechsel 2022 beendete die schwedische Politik der offenen Grenzen. Die neue Mitte-rechts-Regierung unter Ulf Kristersson, gestützt von den nationalkonservativen Schwedendemokraten, verkündete einen Paradigmenwechsel. Die Asylmigration sollte reduziert und Integration von den Asylanten konsequent eingefordert werden. Im Jahr 2025 erreichten die Asylanträge in Schweden den tiefsten Stand seit 1985.

Asyl- oder schutzberechtigte Personen erhalten in Schweden jetzt in der Regel nur noch befristete Aufenthaltstitel statt dauerhafter. Die Möglichkeit permanenter Zuwanderung unter dem Asyldeckmantel wurde weitgehend abgeschafft. Gleichzeitig wurde das Rückkehrprogramm massiv ausgebaut, die bei uns verteufelte Remigration. Ab Januar 2026 erhalten volljährige Personen bis zu 31.000 Euro, wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, eine Verfünfunddreißigfachung des bisherigen Betrags. Wem das hoch erscheint – wenn die Asylanten im Land bleiben, kosten sie die schwedischen Steuerzahler ein Vielfaches dieses Betrags. Vom Risiko für die öffentliche Sicherheit nicht erst zu reden. Die Regierung handelt also auch wirtschaftlich logisch und im Interesse des schwedischen Volkes, wenn sie versucht, möglichst viele illegale Migranten außer Landes zu schaffen.

Die Abschiebung von Asylanten wurde erleichtert, insbesondere bei Straftätern. Für Staatsanwälte gilt die Pflicht, bei relevanten Delikten automatisch die Ausweisung zu beantragen. Gültige Aufenthaltstitel sind etwa bei Sozialbetrug oder Nichtkooperation mit den Behörden widerrufbar. Für die Einbürgerung gelten ab Juni 2026 strengere Regeln. Statt fünf Jahren Aufenthalt sind nun acht Jahre erforderlich, ergänzt um Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, die Selbsterhaltungsfähigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis. Wer in Schweden wohnen will, muss sprechen wie die Schweden, leben wie die Schweden, darf sich nicht von den Schweden aushalten lassen und auch nicht das allerkleinste Verbrechen begehen. Eine grundvernünftige Asyl- und Migrationspolitik, an der sich unsere Regierung ein Beispiel nehmen sollte.

Der großangelegte Altersbetrug unter den schwedischen Asylanten lässt darauf schließen, dass auch an unseren Schulen und auf unseren Straßen viele illegale Migranten unterwegs sind, die über ihr Alter gelogen haben. Was zum Beispiel im Falle von Straftaten sehr relevant wäre. So wie für den Schutz unserer Kinder vor erwachsenen, kulturfremden Asylanten, mit denen sie gemeinsam den Klassenraum teilen müssen. Aber bei uns geht es derzeit zu wie damals in Schweden. Gewisse Dinge will unsere Politik lieber gar nicht erst wissen.

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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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Von wegen „Fachkräfte“ – Niedrig-IQ-Migration bringt uns gar nichts

26. Mai 2026 um 13:00

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Die Politik – Linke, Liberale und Zentristen – behauptet gerne, Europa brauche mehr Zuwanderung. Vor allem Fachkräfte würden kommen. Doch angesichts der Massenzuwanderung aus Ländern mit niedrigen IQ-Werten, darf ein tatsächlicher Mehrwert für die Aufnahmeländer weitestgehend ausgeschlossen werden.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Es gibt eigentlich nur drei Arten der Migration aus Drittländern nach Europa: Die legale Arbeitsmigration von tatsächlichen Fachkräften auf Basis von Arbeitsvisa, die Einwanderung über Eheschließungen, sowie die Asyl- bzw. Armutsmigration. Während die erste Gruppe zumeist über eine gute Berufsausbildung und eine entsprechende Intelligenz verfügt, ist dies bei letzterer Gruppe weniger der Fall. Das ist nicht allgemein abwertend gemeint, sondern basiert auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und wissenschaftlichen Fakten.

Denn (siehe auch diesen kurzen, aber aufschlussreichen Artikel bei ScienceFiles) in den Hauptherkunftsländern der Asyl- und Armutsmigration nach Europa liegt der durchschnittliche Intelligenzquotient deutlich unter den Werten der europäischen Länder. Das heißt nicht, dass alle Menschen aus diesen Ländern dort dumm oder unfähig wären, dennoch ist es eher unwahrscheinlich, in diesem Zuwandererpool genügend Menschen zu finden, die über jene geistige Reife verfügen, welche für hochqualifizierte Tätigkeiten notwendig ist.

Zwar wenden die Linken und Liberalen gerne ein, dass die IQ-Tests nur bedingt aussagekräftig seien, weil sie nach westlichen Standards ausgelegt seien – doch wenn diese Menschen nach Europa kommen, gelten eben genau diese westlichen Standards – oder etwa nicht? Wie sollen Menschen, die über einen Intelligenzquotienten von vielleicht 70, 75 oder 80 Punkten verfügen, überhaupt geistig in der Lage sein, als Fachkräfte in unserer modernen Industrie zu arbeiten? Eine linke Lebenslüge, welche man den Bürgern verkaufen möchte.

Am Ende erhalten die Europäer zig Millionen an Menschen, die sich weder in die Gesellschaft noch in den Arbeitsmarkt integrieren können bzw. wollen. Sei es aus intellektuellen oder kulturellen Defiziten – oder auch aus beiden Gründen. Doch dies ist den Linken und den mit ihnen verbündeten pseudokonservativen Zentristen egal. Auch wenn dies faktisch lediglich zu einer Zuwanderung in den Sozialstaat und in die Kriminalstatistiken führt.

Man kann nicht erwarten, dass diese Zuwanderer (oder deren Kinder) zu tragenden Säulen der Gesellschaft avancieren. In vielen deutschen und österreichischen Schulen, wo die Zuwandererkinder bereits die Klassenzimmer dominieren, ist der klassische Regelunterricht längst eine Ausnahme. Darunter leiden jedoch vor allem auch die deutschen und österreichischen Kinder, die nicht mehr jene Bildung erhalten, die sie eigentlich erhalten sollten. Und das in Zeiten, in denen aufgrund der technologischen Entwicklungen (Automatisierung, Künstliche Intelligenz) ohnehin schon enorme Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt auf sie zukommen.

Die europäischen Länder können es sich einfach nicht leisten, unzählige Migranten aus Niedrigintelligenz-Drittländern hereinzulassen, die am Ende von der autochthonen Bevölkerung quasi durchgefüttert werden müssen. Von den gravierenden negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit ganz zu schweigen. Ohne einen totalen Kurswechsel bei der Migrationspolitik – von Aufnahmestopp bis hin zur Remigration – droht den europäischen Völkern noch ein böses Erwachen.

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Realität entlarvt Migrationslüge: Briten fliehen, Migranten übernehmen das Land

25. Mai 2026 um 10:00

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Die von Keir Starmer geführte linke Regierung rühmt sich eines drastischen Rückgangs der Netto-Zuwanderung, doch die offiziellen Zahlen verschleiern die wahre Situation. Während über 800.000 Migranten ins Land strömten, verließen fast eine Viertelmillion Briten ihre Heimat. Kritiker sprechen offen von einem demografischen Austausch, da die angebliche Entspannung primär durch den Massenexodus der eigenen Bürger zustande kommt.

Großbritannien sieht sich mit massiven demografischen Veränderungen konfrontiert. Seit Jahrzehnten findet eine anhaltende Massenzuwanderung statt, während jährlich viele Briten ihrer Heimat den Rücken kehren. Doch das hindert Premierminister Keir Starmer und dessen Innenministerin Shabana Mahmood nicht daran, den vermeintlichen Fall der Netto-Zuwanderung auf 171.000 Personen als Sieg ihrer Politik verkaufen zu wollen. In den sozialen Netzwerken wird behauptet, man habe die Kontrolle über die Grenzen wiedererlangt und das Chaos der vorherigen konservativen Regierung beendet. Ein genauerer Blick auf die Statistiken des Office for National Statistics offenbart jedoch, wie sehr die Öffentlichkeit getäuscht wird. Die Schlagzeilen kaschieren einen demografischen Wandel, der Großbritannien massiv verändert.

Vergangenes Jahr verzeichnete das Land insgesamt 813.000 Einwanderer. Das entspricht in etwa zwei Dritteln der Einwohnerschaft von Birmingham (eine Stadt übrigens, die nun einen Pakistani als Bürgermeister hat). Der Großteil dieser Neuankömmlinge stammte mit 627.000 Personen aus Nicht-EU-Staaten, worunter allein Hunderttausende Inder, Pakistani, Chinesen und Nigerianer fallen. Die scheinbar niedrige Netto-Migration von 171.000 ergibt sich nicht durch einen etwaigen effektiven Grenzschutz, sondern durch eine enorme Abwanderungswelle. Insgesamt 246.000 britische Staatsbürger haben im vergangenen Jahr das Land verlassen.

Migrationsforscher und politische Beobachter zerpflücken das Narrativ der Regierung. Das Centre for Migration Control bezeichnet das System als funktionsuntüchtig und weist darauf hin, dass mittlerweile jeder fünfte Einwohner Großbritanniens im Ausland geboren wurde. Der konservative Abgeordnete Neil O’Brien warnt zudem vor gravierenden Erfassungsfehlern. Die Behörden dokumentieren Ausreisen nach Ablauf von Visa nicht mehr systematisch, sondern gehen blind davon aus, dass die Personen das Land verlassen haben.

Großbritannien sieht sich mit ähnlichen schwerwiegenden demografischen Verschiebungen konfrontiert, wie viele andere westeuropäische Länder. Während die autochthone Bevölkerung mangels ausreichend Geburten überaltert (und durch Abwanderung zusätzlich ausgedünnt wird), drängen immer mehr Menschen aus Südasien, Afrika und dem Nahen Osten ins Land. Es handelt sich hierbei um einen sukzessiven Bevölkerungsaustausch, der sich auch im Straßenbild und (dank der Einbürgerung) auch bei den Wahlergebnissen bemerkbar macht.

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Die Lüge als Werkzeug: Postfaktische Politik in der Praxis

22. Mai 2026 um 11:28

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Als Maßnahmen der Politik während der Corona-Krise auf Kritik stieß, warf man den Kritikern vor "gegen die Wissenschaft" zu sein, oder nicht auf "Fakten basiert". Tatsächlich war bereits zu diesem Zeitpunkt die Politik längst "postfaktisch" geworden. Schon 2015 durch einen einfachen Blogger am Beispiel von Aussagen der Bundesregierung zum Ukraine-EU-Beitritt nachgewiesen. Schauen wir uns den [...]

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… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

15. Mai 2026 um 10:17

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Von Sigrid Petersen (anderwelt)

Dieses ist der Text aus der Präambel des Grundgesetzes. „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Darauf folgt gleich in Artikel 1,  Absatz 2 des Grundgesetzes „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Nun würde man, diese Sätze als Grundlage des gesellschaftlichen nationalen und national-nachbarschaftlichen Miteinanders verstanden, davon ausgehen, dass bundesdeutsche Regierungen alles daran setzen, Frieden (in der Welt) zu erhalten und zu fördern.

Daran scheiterte 1999 schon die Regierung Schröder, der selbst im Nachgang die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bezeichnete. Aber auch der Irak-Krieg 2003 erfolgte insbesondere über die Basis Ramstein und durch die zur Verfügungstellung des deutschen Luftraums mit indirekter Unterstützung Deutschlands.

Das Minsk II-Abkommen, das zu einer friedlichen Lösung des inneren Ukraine-Konflikts nach 2014 führen sollte, war auch nach der eigenen Aussage von Angela Merkel zu nichts weiter gedacht als der Ukraine Zeit zu verschaffen, für einen Krieg gegen Russland aufgerüstet zu werden.

… dem Frieden der Welt zu dienen, …  nicht erkennbar

Der von Russland am 15. Dezember vorgelegte Entwurf zu einem „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ wurde von der deutschen Bundesregierung mit dem Argument „Die russischen Vertragsentwürfe waren an die USA und die NATO gerichtet.“ nicht einmal beantwortet. Und eine weitere Begründung dafür, dass der Entwurf vom Tisch gewischt wurde, war das folgende Argument: „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006861.pdf – kleine Anfrage von DieLinke – Drucksache 20/6861 Mai 2023 zu diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beendigung des Ukraine-Kriegs)

In der Schlussakte von Helsinki formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien(!) ( das Wesen eines Prinzips ist, dass nicht nach den Umständen (wer und warum) gefragt werden muss) zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich u.a.:

  • zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte  — russischer Vertragsentwurf: In ihren Beziehungen untereinander lassen sich die Vertragsparteien von den Grundsätzen der Zusammenarbeit und der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten.
  • zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewaltrussischer Vertragsentwurf:  Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Bedingungen oder Situationen zu schaffen, die eine Bedrohung der nationalen Sicherheit anderer Vertragsparteien darstellen oder als solche angesehen werden könnten.
  • zur friedlichen Regelung von Streitfällen  — russischer Vertragsentwurf: Zur Lösung von Fragen und Problemen, die Anlass zur Sorge geben, nutzen die Vertragsparteien dringende bilaterale und multilaterale Konsultationsmechanismen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten. 

Nur um nur einige Punkte hier aufzuführen.

Zu dem letzten zitierten Satz „Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten“ Boris Pistorius am 23.2.2024 „Putins Russland ist und wird auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben.“ „Seit zehn (sic!) Jahren  führe Russland unter Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine – und werde auch nach der Ukraine nicht Halt machen. „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigentliche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine““
(
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/pistorius-ueber-russische-aggression-5747658)

In der Einleitung zum russischen Vertragsentwurf wird sich explizit auch auf die Schlussakte von Helsinki bezogen: – „in Bekräftigung ihres Bekenntnisses (der Vertragsparteien) den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki (1975), der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit unter der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertrags-Organisation (1997), des Verhaltenskodex politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), der Europäischen Sicherheitscharta (1999) und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Rom „Die Beziehungen unter der NATO und Russland: Eine neue Qualität“; 

sind wie folgt übereingekommen: …“

(Thomas Röper hat den Vertrags-Entwurf dankenswerter Weise auf Anti-Spiegel übersetzt, denn die russische Regierung hatte diesen veröffentlicht.
(https://anti-spiegel.ru/2021/russland-veroeffentlicht-vertragstexte-fuer-abkommen-ueber-sicherheitsgarantien-mit-den-usa-und-der-nato/)

Nun muss man das Datum dieses Vertragsentwurfs beachten! Dezember 2021, also vor der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine.

So erklärte Außenminister Johann Wadephul anlässlich des Jubiläums der Schlussakte auf der Plattform X (1.8.2025): „Am 1.8.1975 wurde in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet: ein Meilenstein für Frieden und Sicherheit in Europa. Ihr Anspruch ist aktueller denn je: Souveränität, Gewaltverzicht, Menschenrechte. Dies ist das Fundament der OSZE und unserer europäischen Friedensordnung. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt diese Prinzipien täglich und tritt mit Füßen, wofür Helsinki steht: für Recht statt Macht, Dialog statt Gewalt. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und zur OSZE: Sicherheit und Frieden durch Zusammenarbeit.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/50-jahre-ksze-2199604)

Dialog statt Gewalt? Fehlanzeige auch 2021!

Oder Herr Pistorius 2024: Pistorius warnte, dass Putins Aggressionen nicht stoppen würden, wenn der Krieg gegen die Ukraine vorbei sei. „Das hat er auch klar gesagt. Genauso deutlich wie Hitler, der auch immer gesagt hat, dass er nicht aufhören würde“, erklärte Pistorius. Ohne auch nur einen Beleg für diese Aussage. (Siehe oben)

Trump lässt den venezolanischen Präsidenten entführen und es kommt aus Deutschland nicht stante pede die Antwort, begründet auf die Schlussakte von Helsinki, dass die Teilnehmerstaaten sich „zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten“ verpflichtet haben. Dito der Krieg der USA und Israels gegen den Iran. „Mit den Vereinigten Staaten und Israel teilen wir das Interesse daran, dass der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird. Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden.“  Und weiter: … selbst umfangreiche Sanktionspakete (dem Iran auferlegt seitens USA und EU) haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. (Presserklärung Merz am 1.3.2026)

Was für Aussagen! Ich enthalte mich an dieser Stelle eines Kommentars.

Ganz neu ist, dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) als Vermittler in den Friedensverhandlungen mit der Ukraine von Putin vorgeschlagen wurde. Die Bundesregierung spricht von einem Scheinangebot (Putin hatte auf einer Pressekonferenz auf die Frage, wer sein bevorzugter Vermittler von europäischer Seite im Ukraine Konflikt wäre, Gerhard Schröder genannt. Es war also nicht einmal ein offizieller Vorschlag.) Kaja Kallas meinte „der würde auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen“.  
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/gerhard-schroeder-putin-ukraine-krieg-verhandlung-russland-100.html
Wäre das nicht allerbeste Voraussetzung für einen Vermittler?

… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

Diesen Satz als Maxime betrachtet, erübrigt jede Diskussion über Fragen nach Legitimität jeder Art der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates. Insbesondere gewalttätiger Einmischung.

Man kann nur feststellen, dass die Idee, die sowohl im Grundgesetz, in der Schlussakte von Helsinki als auch in der UN-Charta Niederschlag gefunden hat, in Politikerköpfen von heute nicht lebt (auch wenn sie ständig in Worthülsen wiedergegeben wird). Es fehlt wohl die Seele.

———–

Interessant an diesen Ausführungen ist, dass sich die BRD von Anfang an nicht an die hehren Versprechungen des Grundgesetzes gehalten hat. Es waren hochrangige Offiziere und Würdenträger im Widerstand gegen Hitler, die nach dem Krieg mit Falschinformationen über die Sowjetunion an Washington den Kalten Krieg hergestellt haben. Sie wollten so verhindern, dass Deutschland erneut ein „Friedensvertrag“ nach Muster Versailles aufgezwungen wird. Das hätte nach ihrer Auffassung das Ende Deutschlands bedeutet. So ist es aber gelungen, die beiden deutschen Staatsgebilde zu Frontstaaten zu machen, die von beiden Seiten aufgerüstet wurden. Alle Kanzler der BRD waren eingeweiht und haben das weiter getrieben, außer Willy Brandt. Dieser Teil der Geschichte wird in Deutschland peinlichst verschwiegen. Der Dank gebührt Reinhard Leube, der das anhand tausender Quellen aufgedeckt hat.

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Art. 146 GG

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Es wird höchste Zeit, Art. 146 GG umzusetzen!

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Krieg der Lügen

02. Mai 2026 um 08:50

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Die Sprache ist das erste Medium zur allgemeinen Kommunikation, das Menschen entwickelt haben. Doch die Sprache schafft gleich zwei fatale Möglichkeiten des Missbrauchs: Jede Aussage kann auch Lüge sein und durch sprachliche Befehle der Anführer und Gehorsam der anderen wird Krieg ermöglicht.

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