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Evidenzbasierte Medizin in Deutschland? Prof. Dr. Sönnichsen kontert Nina Warken

20. Januar 2026 um 16:45

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In Deutschland gelte die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit, beteuert das Bundesgesundheitsministerium anlässlich der scharfen Kritik von Robert F. Kennedy Jr. auf der eigenen Website. Gesundheitsministerin Nina Warken betont dabei auch die wissenschaftliche Evidenz – ein Fachgebiet von Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin. Er sieht in Deutschland seit den Corona-Jahren jedoch eine deutliche Abkehr von diesen Prinzipien und prangert dies in einem offenen Brief an Warken scharf an. Denn auch nach der sogenannten Pandemie blieb die Rückkehr zur Vernunft aus: Sönnichsen nimmt in seinem Schreiben besonders die Masernimpfpflicht aufs Korn.

Nachfolgend lesen Sie den offenen Brief von Prof. Dr. med. Andreas Sönnichsen:

Offener Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Salzburg, 19.01.2026

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Warken,

sehr herzlich danke ich Ihnen für Ihre kürzlich getätigten klaren Aussagen zu Therapiefreiheit und Patientenautonomie. Sie schreiben auf der Homepage des BMG wörtlich: „In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen.“(1)

Es freut mich als ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin und Hochschullehrer für Allgemein- und Familienmedizin (ehemals Paracelsus Universität Salzburg, Universität Witten/Herdecke, Medizinische Universität Wien), dass Sie in Deutschland mit Nachdruck eine Rückkehr zu den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin (EbM) nach ihrem Gründervater David Sackett anstreben.

David Sackett definiert EbM als auf drei gleichwertigen Säulen ruhend. Neben der Studienevidenz sind die klinische Expertise des Behandlers und die Patientenautonomie unabdingbare Voraussetzungen für eine informierte, partizipative Entscheidung über die Durchführung einer medizinischen Maßnahme. Sackett schreibt wörtlich: „[EbM] requires a bottom up approach that integrates the best external evidence with individual clinical expertise and patients‘ choice“ (2)

Leider hat sich Deutschland in der Corona-Zeit weit von diesen Prinzipien entfernt. Die Corona-Maßnahmen wurden ohne wissenschaftliche Evidenz durch Ihre Vorgänger politisch verordnet, teilweise entgegen den wissenschaftlichen Empfehlungen des Krisenstabs am RKI, wie wir aus den RKI-Protokollen heute wissen.

Leider hat der Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy, auch recht, wenn er die straf- und disziplinarrechtliche Verfolgung von Ärzten anprangert, die in Deutschland gang und gäbe war und noch immer besteht, wenn Ärzte sich für Therapiefreiheit und Patientenautonomie einsetzen. Ich verweise hier nur beispielhaft auf Dr. Ronald Weikl, Dr. Bianca Witzschel, Dr. Heinrich Habig, Dr. Michael Foti.

Und leider hat die Einschränkung von ärztlicher Therapiefreiheit und Patientenautonomie auch nicht mit Ende der sogenannten Corona-Pandemie geendet. Sie wird fortgesetzt in einer zunehmend schärfer durchgesetzten Masernimpfpflicht, die jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt.

Zur allgemeinen Diskussion von Impfpflicht haben wir uns als Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin bereits 2019 kritisch geäußert. Unser Appell an die Bundesregierung und den damaligen Bundesgesundheitsminister, Therapiefreiheit und Patientenautonomie nicht durch eine Impfpflicht zu beschränken, blieb leider ungehört. Das Masernschutzgesetz wurde 2019 ohne wissenschaftliche Grundlage und ohne Not durchgesetzt.

Erlauben Sie mir, die epidemiologische Situation der Masern kurz darzustellen. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre gibt es in Deutschland ca. 500 Masernfälle pro Jahr. Zwischen 2015 und 2019 kam es zu einem Rückgang der Fälle – entgegen den damaligen Behauptungen von Herrn Spahn. Es bestand also seitens der Entwicklung der Fallzahlen keine Notwendigkeit für die Einführung der Impfpflicht. Auch Todesfälle oder schwere Komplikationen waren nicht zu beklagen. In den „Corona-Jahren“ waren die Masern so gut wie verschwunden (2020 76 Fälle, 2021 8 Fälle, 2022 15 Fälle). In den Jahren 2023-2024 kam es zu einem leichten Wiederanstieg auf das Niveau vor Corona (2023 79 Fälle, 2024 645 Fälle), 2025 gingen die Zahlen bereits wieder zurück (233 Fälle) (3).

Eine epidemische Notlage durch Masern, die eine Grundrechtseinschränkung (hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz) (4) rechtfertigen würde, besteht in Deutschland seit Jahrzehnten nicht mehr, wenn sie denn überhaupt je bestand. Masernkomplikationen und Todesfälle waren ohnehin bereits vor Einführung der Masernimpfung Anfang der 70er Jahre auf nahe Null zurückgegangen, so dass die Impfung insgesamt fragwürdig erscheint. Hierüber lässt sich streiten. Es ist in Ermangelung belastbarer Studiendaten unbekannt, wie sich ein Impfstopp heute auswirken würde. Die derzeit als Beleg für einen Bevölkerungsnutzen der Impfung herangezogenen Todesfall- und Komplikationsraten stammen entweder aus Entwicklungsländern, die hinsichtlich Hygiene, Ernährung und medizinischer Versorgung mit Deutschland nicht vergleichbar sind oder aus deutschen Zahlen vor Einführung der Impfung, also aus einer Zeit, die ebenfalls vor allem hinsichtlich der medizinischen Versorgung nicht mit der heutigen vergleichbar ist.

Auf jeden Fall kann beim Fehlen belastbarer Evidenz für einen Nutzen der Impfung keine Impfpflicht erlassen werden, und das schon gar nicht, wenn es, was auch RKI, STIKO und PEI offen einräumen, durch die Masernimpfung (heute nur noch als MMR-Dreifachimpfung oder MMRV-Vierfachimpfung verfügbar) zu schweren Nebenwirkungen und Impfschäden kommen kann.

Auch der vermeintliche Schutz der sogenannten „vulnerablen Kinder“ mag hier nicht als Grund für eine Impfpflicht zu überzeugen. In Deutschland sterben pro Jahr etwa 170 Kinder an Infektionskrankheiten, jedoch kein einziges Kind stirbt an Masern. „Vulnerable Kinder“ sterben an Influenza, Pneumokokken, Staphylokokken, Streptokokken und anderen häufigen Infektionskrankheiten, aber nicht an Masern.

Betrachtet man die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung, so steht dem fehlenden individuellen Nutzen und dem fehlenden Nutzennachweis auf Bevölkerungsebene ein erhebliches Schadenspotential gegenüber. Der individuelle Nutzen (nicht der Bevölkerungsnutzen!) der Impfung bemisst sich am individuellen Erkrankungs- und Komplikationsrisiko durch die Erkrankung. Bei durchschnittlich 500 Masernfällen pro Jahr und 83 Millionen Einwohnern in Deutschland liegt das Erkrankungsrisiko bei etwa 0,0006 % pro Jahr, das Lebenszeitrisiko somit bei einer angenommenen Lebenserwartung von 80 Jahren bei 0,048 %. Dazu kommt, dass laut Bericht der ECDC etwa 20 % der Masernfälle auf Geimpfte entfallen (5). Das Komplikations- oder Todesfallrisiko ist mindestens um den Faktor 1000 geringer, liegt also unter 0,000048 %. Selbst wenn man die Zahlen nur auf den für Masern empfänglichen Teil der Bevölkerung, ca. 8-10 Millionen Menschen in Deutschland (Ungeimpfte und etwa 20 % der Geimpften), bezieht, kommt man nur auf ein Lebenszeitrisiko für Komplikationen und Tod von etwa 0,0005 %.

Laut Auswertungen des Paul Ehrlich Instituts aus dem Jahre 2012 (neuere Daten sind nicht verfügbar!) kommt es jedes Jahr zu durchschnittlich etwa 110 schweren Impfschadensmeldungen, bei denen das PEI selbst etwa bei der Hälfte einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schaden für möglich oder wahrscheinlich hält (6). Zudem gesteht das PEI zu, dass von einem Underreporting von etwa 1:10 bis 1:20 auszugehen ist und wir daher mit etwa 1000-2000 schweren Nebenwirkungen rechnen müssen (7). Selbst unter der vorsichtigen Annahme, dass nur 600 schwere Nebenwirkungen pro Jahr kausal mit der Impfung in Zusammenhang stehen, läge das Risiko für eine schwere Impfkomplikation bei geschätzt etwa 1,2 Mio durchgeführten MMR- oder MMRV-Impfungen pro Jahr bei etwa 0,05%, bei den im Masernschutzgesetz vorgeschriebenen zwei Impfungen somit bei 0,1% und wäre daher 200 Mal so hoch wie das Lebenszeitrisiko, an einer Masernkomplikationen zu erkranken oder zu versterben.

Somit besteht für die Masernimpfung derzeit eine durch epidemiologische Daten gesicherte relative Kontraindikation gegen die Impfung. In Anbetracht dieses krassen Missverhältnisses zwischen möglichem individuellem Nutzen und Schaden halte ich es für ethisch nicht vertretbar, Kinder ohne entsprechende Aufklärung und Warnung der Eltern mit einem der in Deutschland verfügbaren MMR- oder MMRV-Impfstoffe zu impfen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: ich bin entgegen den allgemeinen Diffamierungen gegen meine Person kein prinzipieller Impfgegner, aber ein unbeirrbarer Verfechter von evidenzbasierter Medizin, Therapiefreiheit und Patientenautonomie.

Jedem, der glaubt, durch die Masernimpfung zur Masernfreiheit in Deutschland oder gar zum Ausrotten der Masern in der Welt beitragen zu müssen, sei es freigestellt, seine Kinder gegen Masern impfen zu lassen, aber eine Impfpflicht verbietet sich in Anbetracht der derzeitigen epidemiologischen Situation.

Aus diesem Grunde stelle ich für gesunde deutsche Kinder wegen des Vorliegens einer relativen Kontraindikation Impfbefreiungsatteste aus. Wie Sie sicher wissen, unterscheidet das Infektionsschutzgesetz im §20, Abs. 9 nicht zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen, sondern spricht nur allgemein von Kontraindikation. Die Menschen kommen aus ganz Deutschland zu mir nach Österreich, um Impfbefreiungen für ihre Kinder zu bekommen, weil deutsche Ärzte keine gerechtfertigten und medizinisch-wissenschaftlich begründeten Impfbefreiungen mehr gewähren, da viele Ärzte wegen des vermeintlichen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in der jüngsten Vergangenheit eingeschüchtert, verfolgt, mit Hausdurchsuchungen schikaniert, verurteilt und vollkommen unverhältnismäßig bestraft wurden.

Ich freue mich sehr, dass Sie nun kundgetan haben, dass Sie evidenzbasierte Medizin, Therapiefreiheit und Patientenautonomie in Deutschland endlich wieder herstellen möchten. Bitte informieren Sie mich über ihre Pläne

  • zur Änderung von Infektionsschutzgesetz und Masernschutzgesetz,
  • zur Abschaffung der grundgesetzwidrigen Masern-Impfpflicht,
  • zum Schutz von Ärzten, die es wagen ihre Patienten durch vollkommen korrekte Gesundheitszeugnisse vor staatlicher Willkür zu schützen und
  • zur Rehabilitierung und Entschädigung von zu Unrecht verurteilten Ärzten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre baldige Antwort! Gerne stehe ich für weitere Erläuterungen und Diskussion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. A. Sönnichsen

Literatur:
(1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/warken-widerspricht-us-gesundheitsminister.html
(2) Sackett, BMJ 1996; 312:71 – https://www.bmj.com/content/312/7023/71
(3) https://www.nali-impfen.de/monitoring-daten/krankheitsfaelle-in-deutschland/masern/
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
(5) ECDC Measles Report 2024 – https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/measles-annual-epidemiological-report-2024
(6) Mentzer et al., Bundesgesundheitsblatt 9/2013 – https://www.springermedizin.de/sicherheit-und-vertraeglichkeit-von-monovalenten-masern-und-komb/8012790
(7) Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1, 3/2017; S. 30, 3. Abs. unter „UAW-Datenbanken“ – https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2017/1-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2

(Auszug von RSS-Feed)

Masern-Zwang vor dem Aus – Ärzte sprechen von verfassungswidrigem Impfgesetz

18. Januar 2026 um 07:00

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Ein Bündnis aus Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen fordert die sofortige Abschaffung der Masernimpfpflicht. Der Vorwurf: Das Gesetz verletze Grundrechte, schade Kindern und diene weniger der Gesundheit als wirtschaftlichen Interessen.

Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz durchgedrückt – ein Gesetz, das faktisch eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen bedeutet. Grundlage ist ein Pressesymposium der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), veröffentlicht am 17. Januar 2026 bei Kla.TV, in dem Ärzte, Wissenschaftler und Juristen die sofortige Aufhebung der Masernimpfpflicht fordern.

Was offiziell als „Schutzmaßnahme“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in Grundrechte. Die Experten sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht. Kinder werden vom Staat faktisch zur Impfung gezwungen – andernfalls drohen Ausschluss aus Kita oder Schule, Bußgelder und Berufsverbote. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zwang 2022 dennoch abgesegnet und damit, so die Kritik, die Tür für weitere Impfpflichten weit aufgestoßen.

Mehrere Mediziner weisen darauf hin, dass Masern in Deutschland seit Jahren kein relevantes Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Die Sterblichkeit sei bereits Jahrzehnte vor Einführung der Impfung nahezu auf null gesunken – vor allem durch bessere Lebensbedingungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Die Impfung sei also nicht die Ursache des Rückgangs, sondern kam schlicht zu spät, um Todesfälle verhindert zu haben. Eine epidemische Notlage, die Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte, existiere nicht.

Besonders brisant: Das Nutzen-Schaden-Verhältnis aus Sicht des einzelnen Kindes falle laut den vorgetragenen Daten negativ aus. Während das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden, statistisch nahezu null sei, liege das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen deutlich höher. Gemeldete Fälle reichten von Fieberkrämpfen und neurologischen Störungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen. Von einer massiven Untererfassung der tatsächlichen Impfschäden sei auszugehen.

Auch das oft bemühte Argument der „Herdenimmunität“ wird frontal angegriffen. Mehrere Referenten erklären, dieser Begriff sei ursprünglich nie für Impfungen gedacht gewesen, sondern für natürlich erworbene Immunität nach durchgemachter Krankheit. Impfungen könnten keinen dauerhaften Schutz garantieren und seien daher ungeeignet, individuelle Zwangsmaßnahmen mit einem angeblichen gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Der Einzelne werde geopfert, um ein theoretisches Kollektivziel zu bedienen.

Juristisch wird das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz bezeichnet. Die behaupteten Ziele seien widersprüchlich, bereits erreicht oder schlicht vorgeschoben. Weder Säuglinge noch Schwangere oder immungeschwächte Menschen würden durch die Impfpflicht tatsächlich geschützt – im Gegenteil, sie würden teilweise selbst unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Der Vorwurf lautet: Es gehe weniger um Gesundheit als um die Absicherung milliardenschwerer Impfstoffmärkte.

Am Ende steht ein klarer Appell: Die Masernimpfpflicht müsse sofort aufgehoben werden – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundrechte seien kein Luxus und keine Verhandlungsmasse. Wer Eltern zwingt, medizinische Eingriffe an ihren Kindern zu dulden, überschreitet eine rote Linie. Die Experten rufen dazu auf, politischen Druck aufzubauen, Abgeordnete anzusprechen und den Widerstand gegen staatlichen Impfzwang zu organisieren.

Quelle und TV-Sendung: Kla.tv

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Masern-Impfpflicht als Blaupause – Arzt warnt vor nächster Zwangsagenda

09. Januar 2026 um 07:00

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Was während der Corona-Zeit als Ausnahme verkauft wurde, entpuppt sich zunehmend als neues politisches Normal: Impfungen als Mittel staatlicher Kontrolle. Auf der 22. AZK schlägt der Arzt Ronald Weikl Alarm. Seine zentrale Warnung: Die Corona-Impfkampagne war kein Irrtum, sondern ein Testlauf – und das Masernschutzgesetz der Prototyp für künftige Impfpflichten.

Weikl, seit Jahrzehnten praktizierender Mediziner, schildert die Corona-Jahre als historischen Wendepunkt. mRNA-Impfstoffe seien ohne ausreichende Sicherheitsprüfung millionenfach verabreicht worden, Kritiker systematisch mundtot gemacht. Ärzte, die warnten, wurden kriminalisiert, diffamiert oder existenziell bedroht. Auch Weikl selbst geriet ins Visier von Ermittlern, nachdem er Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und der Versuch, ihm die Approbation zu entziehen, folgten. Am Ende blieb eine hohe Geldstrafe – und die Erkenntnis, wie wenig Raum für medizinische Gewissensentscheidungen noch existiert.

Besonders brisant sind Weikls Aussagen zu pathologischen Befunden. Inzwischen würden Spike-Proteine sowie Impfbestandteile wie modifizierte RNA und DNA noch lange nach der Injektion in Blut und Gewebe nachgewiesen. Von kurzfristiger Wirkung könne keine Rede sein. Die Behauptung, es habe sich um sichere und nebenwirkungsfreie Impfstoffe gehandelt, sei nicht haltbar. Tausende Impfgeschädigte stünden exemplarisch für ein medizinisches Versagen, das politisch nie aufgearbeitet wurde.

Doch der Blick des Arztes richtet sich nicht nur zurück, sondern nach vorn. Das Masernschutzgesetz zwingt Kinder und Personal in Kitas und Schulen zur Impfung – ohne echte Wahlfreiheit, ohne Einzelimpfstoff, ohne individuelle Risikoabwägung. Für Weikl ist das ein massiver Eingriff in Grundrechte. Das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen sei um ein Vielfaches höher als das Risiko schwerer Masernverläufe. Trotzdem habe die Politik das Gesetz 2019 hastig verabschiedet – kurz vor dem Beginn der Corona-Krise.

Grundsätzlich stellt Weikl das gesamte Impf-Narrativ infrage. Die klassischen Säulen der Medizin – Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit – seien bei vielen Impfungen nicht belegt. Zahlreiche Krankheiten seien bereits vor Einführung der Impfstoffe stark zurückgegangen. Hochwertige Vergleichsstudien zwischen geimpften und ungeimpften Menschen fehlten weitgehend. Und ein gemessener Antikörperspiegel im Blut sage wenig über echten Schutz aus.

Besonders alarmierend seien Studien, die bei geimpften Kindern deutlich höhere Raten von Asthma, Allergien, Autoimmunerkrankungen und Entwicklungsstörungen zeigen. Eine große US-Geburtskohortenstudie habe ergeben, dass ungeimpfte Kinder signifikant seltener chronisch krank seien. Für Weikl ist das kein Randphänomen, sondern ein systemisches Problem eines überreizten Immunsystems.

Sein Fazit ist unmissverständlich: Impfpflichten sind mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar. Medizin dürfe nicht länger politisch instrumentalisiert werden. Die Corona-Zeit habe gezeigt, wie schnell Angst genutzt wird, um Grundrechte außer Kraft zu setzen. Wer jetzt beim Masernschutzgesetz schweigt, bereitet den Boden für die nächste Zwangsmaßnahme.

<<<Sendung hier anschauen >>>

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Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand

17. November 2025 um 07:00

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veröffentlicht am 17.11.2025 von Presseteam MWGFD Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern […]

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Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand

27. Oktober 2025 um 14:13

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veröffentlicht am 27.10.2025 von Presseteam MWGFD Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern […]

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Frage an das BMG: Wo sind die Studien zu Wirkung und Nebenwirkung der Masernimpfstoffe?

22. Oktober 2025 um 06:04

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veröffentlicht am 22.10.2025; Gastautor: R. Huber Wissen sie nicht was sie tun oder tun sie es, obwohl sie es wissen ? Der nachfolgende Artikel bezieht sich auf Email-Schriftverkehr zwischen unserem Gastautor und dem BMG. Rechtzeitig zum herauf dämmernden Corona-Rollout bescherte uns das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Jans Spahn im Herbst 2019 mit ihrem lange gehegten Projekt […]

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Künstliche Intelligenz im Vergleich: Wie KI-Systeme mit Fragen zu Masern-Impfnebenwirkungen umgehen

24. Juli 2025 um 07:11

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veröffentlicht am 24.07.2025 – Gastbeitrag von Werner Gertz Künstliche Intelligenz liefert Antworten – aber welche, hängt maßgeblich von ihrer Datenbasis ab. Ein Vergleich der neuen KI Brighteon.AI mit ChatGPT, DeepSeek und Perplexity zeigt: die Unterschiede in den Ergebnissen sind teils gravierend. Besonders auffällig wird dies bei Fragen zu Nebenwirkungen der Masernimpfung. Am 4. Juli 2025 […]

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