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Corona-Impfung: Gericht stellt Verfahren gegen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung ein

10. April 2026 um 18:19

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Ein Bundeswehrsoldat, der die Einwilligung zur Corona-Impfung verweigert hatte, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellt das Verfahren ein. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.
(Auszug von RSS-Feed)

“Reine Propagandasendung”: Prof. Sönnichsen zerlegt ÖRR-Beitrag zur Masernimpfung

03. April 2026 um 10:00

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Die Öffentlich-Rechtlichen sind dafür bekannt, Impfnarrative unkritisch und ohne jede Einordnung zu verbreiten. Eine Sabotage der Impfpflicht hätte weitreichende Folgen, monierte man so auch in der Sendung “Panorama” vom 26. Februar 2026: Die Krankheit Masern wäre so nicht “totzukriegen”. Impfkritische Mediziner würden die Impfpflicht “unterlaufen”. Als ein solcher geriet dabei auch Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen in den Fokus. Gegenüber Johannes Clasen vom MWGFD demontierte Sönnichsen diesen Bericht nun als “reine Propagandasendung”.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim MWGFD:

Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor an mehreren Universitäten und ein ausgewiesener Vertreter der evidenzbasierten Medizin. Genau das kritisiert Clasen zu Beginn des Gesprächs.

Was ist evidenzbasierte Medizin?

Sönnichsen erklärt zunächst die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, die auf drei Säulen stehe: der Qualität wissenschaftlicher Studien, der ärztlichen Entscheidung und den individuellen Vorstellungen und der Eigenverantwortung der Patienten. Studien müssten transparent und frei von finanziellen Interessen sein. Leitlinien seien lediglich Orientierungshilfen für Ärzte, keine bindenden Vorschriften. Entscheidend sei die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient, die Sönnichsen als „partizipative informierte Entscheidung“ bezeichnet.

MMR-Impfung: Ausreichende Grundlage für eine informierte Entscheidung?

Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Frage der Impfentscheidung, konkret bei der MMR-Impfung. Sönnichsen bezweifelt, dass Patienten heute in der Regel ausreichend informiert sind, um wirklich frei entscheiden zu können. Masern seien heute selten, ein epidemiologischer Grund für eine Impfpflicht sei daher nicht erkennbar. Außerdem verweist er darauf, dass die Masernsterblichkeit bereits vor Einführung der Impfung stark gesunken war.

Nebenwirkungen und Datenlücken

Sönnichsen äußert sich auch zur Studienlage: Bei bestimmten Fragestellungen sei die Datenbasis aus seiner Sicht unzureichend. Nebenwirkungen würden systematisch untererfasst: Er geht von einem Faktor von 10 bis 20 aus. Daneben spricht er über die Konzepte des Herdenschutzes und des sogenannten Nestschutzes bei Neugeborenen.

Impfunfähigkeitsbescheinigungen: Was steckt dahinter?

Sönnichsen erläutert sein Vorgehen: Er stelle sogenannte „relative Impfunfähigkeiten“ aus, da das Infektionsschutzgesetz nicht zwischen relativer und absoluter Impfunfähigkeit unterscheide. Die Anerkennung dieser Bescheinigungen durch Behörden sei jedoch unterschiedlich.

Klares Urteil über Panorama

Am Ende des Gesprächs wird Sönnichsen deutlich: Den Panorama-Beitrag bezeichnet er als Propagandasendung, die nicht ausgewogen gewesen sei. Zudem spricht er sich für eine Abschaffung des Masernschutzgesetzes aus und ermutigt Eltern, ihre Position selbstbewusst zu vertreten.

(Auszug von RSS-Feed)

Der Panoramabeitrag war eine reine Propagandasendung

31. März 2026 um 17:17

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veröffentlicht am 31.03.2026 von Team Redaktion Johannes Clasen im Gespräch mit Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen über einen Beitrag der Sendung „Panorama“ vom 26. Februar 2026. Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor […]

Der Beitrag Der Panoramabeitrag war eine reine Propagandasendung erschien zuerst auf MWGFD.

(Auszug von RSS-Feed)

Die großen Lügen (Teil 10) – Corona IX: Widerstand | Von Uwe Froschauer

30. März 2026 um 07:26

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Die großen Lügen (Teil 10) – Corona IX: Widerstand | Von Uwe Froschauer

Ziviler Ungehorsam und Demonstrationen

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer

„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten“.

Dieser Satz – unabhängig von seiner nicht geklärten Urheberschaft – bringt ein zentrales Problem der Corona-Zeit auf den Punkt: die Erwartung, dass „die Dinge sich schon irgendwie regeln“, während man selbst passiv bleibt. Doch gesellschaftliche Entwicklungen korrigieren sich nicht von allein. Sie werden von Menschen gestaltet – oder eben nicht.

Wer in einer Krise lediglich auf bessere Entscheidungen „von oben“ hofft, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen, verzichtet auf genau jene Rolle, die ihm in einer Demokratie zukommt: die des mündigen Bürgers. Ziviler Ungehorsam beginnt genau dort, wo das Warten auf das „Es passiert schon“ endet.

Bertolt Brecht soll einmal gesagt haben: 

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

Dieser Zustand ist in der Corona-Zeit eingetreten. Die in meinen Augen einzig richtige Betrachtungsweise Brechts relativiert den absoluten Vorrang der Rechtssicherheit, der Widerstand grundsätzlich ausschließt, und akzeptiert ein begründetes Gerechtigkeitsempfinden. Sie fordert sogar den Widerstand als letztes Mittel. Diese rote Linie, sich als Bürger dem staatlichen Gewaltmonopol unterwerfen zu müssen, ist von den Regierenden in der Coronazeit weit überschritten worden. Widerstand war während der Coronadiktatur nicht nur richtig, sondern erforderlich. 

Die Regierenden ließen in ihrem Machtrausch ihrer Willkür – beeinflusst, gesteuert und belohnt durch ein Heer von Lobbyisten – freien Lauf. Unsere weitblickende und intelligente Verfassung – wenn sie denn von Politikern, die auf sie geschworen haben, ernst genommen werden würde – hat für eine Überschreitung dieser roten Linie mit dem Artikel 20 GG entsprechend vorgesorgt.

Nachfolgend die ersten drei Absätze des Artikels 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 

Damit Deutschland auch ein Rechtsstaat im Sinne der ersten drei Absätze bleibt, und der Staat sein Gewaltmonopol nicht missbraucht, haben die klugen Verfasser dieser Verfassung noch Absatz 4 zum Artikel 20 GG hinzugefügt, um einer Diktatur nicht Tür und Tor zu öffnen.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bei der Gedenkfeier zum Hitler-Attentat mahnte Angela Merkel am 20. Juni 2019 mit klaren Worten:

„Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Rekrutinnen und Rekruten (…), es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar 'gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'.“ 

Diese Worte wirken im Rückblick wie ein Maßstab – einer, an dem sich politisches Handeln in der Corona-Zeit messen lassen muss. 

Von einem vergleichbaren Maß an Haltung war bei vielen politischen Verantwortungsträgern jedoch wenig zu erkennen. Besonders deutlich wurde dies an einer zentralen Frage: der Impfpflicht. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wurde eine allgemeine Impfpflicht von führenden Politikern wiederholt ausgeschlossen. So erklärte Olaf Scholz im Dezember 2020:

„Ich bin gegen eine Impfpflicht.“

Noch im Wahlkampf 2021 betonte er, eine solche sei nicht vorgesehen. Auch Christian Lindner äußerte sich im Jahr 2021 skeptisch und verwies darauf, dass eine Impfpflicht nicht notwendig sei und man auf Freiwilligkeit setzen solle. Robert Habeck wiederum sprach sich vor der Wahl ebenfalls gegen eine allgemeine Impfpflicht aus und stellte die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs infrage. Auch Karl Lauterbach zeigte sich zunächst zurückhaltend gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht und betonte, dass diese politisch und gesellschaftlich gut abgewogen werden müsse.

Nach der Wahl verschob sich das Bild deutlich. Bundeskanzler Scholz sprach sich Ende 2021 ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte an, im Bundestag dafür zu werben. Auch Habeck unterstützte eine solche Maßnahme. Selbst dort, wo keine klare Zustimmung erfolgte, wich die vorherige Ablehnung zumindest einer neuen Offenheit. Als neu ernannter Bundesgesundheitsminister entwickelte sich Karl Lauterbach zu einem der entschiedensten Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht und setzte sich öffentlich mit teils hanebüchenen Argumenten für deren Einführung ein.

Diese Kehrtwenden sind politisch (falsch) begründet worden, und markieren einen Bruch zwischen vorherigen Zusagen und späterem Handeln. Vertrauen, einmal beschädigt, lässt sich nicht beliebig wiederherstellen.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Verweis von Angela Merkel auf moralischen Ungehorsam fast wie ein Echo aus einer anderen politischen Wirklichkeit. Während historischer Widerstand gewürdigt wird, wurde der Widerspruch in der Corona-Zeit diffamiert und diskreditiert. Während Bürger zur Anpassung an die vermeintlich gefährliche Situation angehalten wurden, erwiesen sich politische Zusagen selbst als bemerkenswert flexibel. 

Eine freiheitliche Ordnung lebt nicht von passiver Erwartung, sondern von aktiver Mitwirkung – und im Zweifel auch vom Widerspruch. Ziviler Ungehorsam ist daher kein Störfaktor, sondern ein notwendiges Korrektiv. Er zeigt sich dort, wo Bürger nicht länger bereit sind, Verantwortung vollständig an staatliche Stellen zu delegieren, sondern beginnen, eigenständig zu urteilen und entsprechend zu handeln.

Widerstand von Teilen der Bevölkerung in der Corona-Zeit: Zwischen Mut und Anpassung

Die Corona-Jahre waren ein Stresstest für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. In kurzer Zeit wurden Grundrechte eingeschränkt, neue Verhaltensnormen etabliert und ein erheblicher gesellschaftlicher Anpassungsdruck erzeugt. Widerspruch galt schnell als unsolidarisch und wurde bestraft, Anpassung hingegen als verantwortungsbewusst und wurde belohnt, siehe 3G, 2G und dergleichen. Diese Haltung verkennt jedoch das Wesen einer offenen Gesellschaft. Demokratie erschöpft sich nicht im Befolgen von Regeln, sie lebt davon, dass Bürger Maßnahmen hinterfragen, ihre Verhältnismäßigkeit prüfen und im Zweifel auch widersprechen. 

In der Corona-Zeit war weniger der Widerstand auffällig als vielmehr die Bereitschaft zur Anpassung – ein vorauseilender Gehorsam, der staatliche Vorgaben nicht nur akzeptierte, sondern häufig unkritisch verstärkte und sozial weitertrug. Was zunächst den Anschein von Verantwortungsgefühl weckte, entwickelte sich meist zu Konformität. Kritik wurde moralisch delegitimiert, Zweifel gesellschaftlich sanktioniert. Darin liegt die eigentliche Gefahr in einer Demokratie: Eine Gesellschaft, die Gehorsam über Urteilskraft stellt, verliert schleichend ihre demokratische Substanz. Wenn Menschen Regeln befolgen, ohne sie zu hinterfragen, entsteht keine Stabilität, sondern Abhängigkeit. Eine lebendige Demokratie braucht daher nicht nur Zustimmung, sondern auch den Mut zum begründeten Widerspruch.

In diesem Sinne ist ziviler Ungehorsam kein Ausdruck von Rücksichtslosigkeit, sondern von Verantwortung. Er erfordert Urteilsvermögen, Standhaftigkeit und die Bereitschaft, persönliche Konsequenzen zu tragen. Krisenzeiten wie die Coronajahre machten sichtbar, wer diese Verantwortung übernimmt – und wer sich ihr entzieht. 

Weltweit regte sich teils erheblicher Widerstand, dem vielerorts mit harten Maßnahmen begegnet wurde. Ob politische Sanktionen gegen Andersdenkende als letztes Aufbäumen einer überdehnten staatlichen Kontrolle oder als schrittweise Verschiebung hin zu autoritäreren Strukturen zu deuten ist, sei einmal dahingestellt. Sicher ist jedoch: Die Richtung „Unserer Demokratie“ hängt entscheidend vom Verhalten der Bürger selbst ab. Menschen sollten nicht alles, was ihnen Politiker vorsetzen, mit Ja und Amen akzeptieren.

In Deutschland dominierte während der Corona-Jahre die Bereitschaft zur Anpassung – während offener Widerstand vergleichsweise selten blieb. Nach den großen Demonstrationen im Jahr 2020 in Städten wie Berlin, Stuttgart oder Leipzig flaute die sichtbare Protestbewegung im Jahr 2021 zunächst ab. Erst gegen Jahresende gewann sie – unter anderem in Form sogenannter „Spaziergänge“ – wieder an Dynamik.

Der Widerstand wurde sichtbar, anhaltend und vielerorts getragen von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft. Besonders prägend waren die sogenannten „Montagsspaziergänge“. Dass diese häufig montags stattfanden, war kein Zufall: Die Anlehnung an die Montagsdemonstrationen des Jahres 1989, bei denen Bürger der DDR für ihre Freiheit auf die Straße gingen, ist offensichtlich. Der historische Bezug verlieh diesen Protesten eine symbolische Dimension, die über das unmittelbare politische Geschehen hinauswies.

Im Winter 2021/2022 nahmen diese Proteste deutlich an Umfang zu. In zahlreichen Städten – von Leipzig über München bis Hamburg – versammelten sich regelmäßig Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Auch wenn offizielle Zahlen und mediale Darstellung weit hinter der tatsächlichen Dynamik dieser Bewegungen zurückblieben, registrierten Behörden ein wachsendes Protestgeschehen. Die Bewegung war dabei keineswegs auf einzelne Regionen beschränkt, zeigte jedoch insbesondere in Ostdeutschland eine stärkere Ausprägung.

Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in unterschiedlichen historischen Erfahrungen. Während in Ostdeutschland die Erinnerung an den Verlust und die Wiedergewinnung von Freiheit noch vergleichsweise präsent war, schien in westlichen Teilen des Landes eine größere Bereitschaft zur Anpassung an staatliche Vorgaben vorzuherrschen.

Mein eigenes Erleben dieser zunehmenden Dynamik des Protests in meiner Heimatstadt München möchte ich nachfolgend beschreiben. Seit Dezember 2021 war in München spürbar, dass sich etwas verändert hatte: Immer mehr Menschen gingen auf die Straße – auch ich –, viele davon erkennbar aus der gesellschaftlichen Mitte, aus unterschiedlichen Altersgruppen und Lebensbereichen. Die häufig bemühte Einordnung der Demonstranten von Politikern und ihren medialen Unterstützern als „rechtes“ Randphänomen wurde dieser von mir als Zeitzeugen erlebten Realität in keiner Weise gerecht. Viele meiner Freunde und mich sehe ich in politischer Hinsicht Mitte-links. Rechtsradikale habe ich bei keinem meiner „Spaziergänge“ bemerkt. Vielmehr beteiligten sich zahlreiche Bürger, die sich selbst als Teil der gesellschaftlichen Mitte verstehen. Diese Entwicklung deutete auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und deren Kommunikation quer durch alle Bevölkerungsschichten hin.

Was sich entwickelte, war kein vereinzeltes Aufflackern von Protest, sondern eine wachsende Bewegung. Menschen, die über Monate hinweg Einschränkungen hingenommen hatten, begannen, ihren Unmut öffentlich zu artikulieren. Der Wunsch, grundlegende Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt wahrnehmen zu können, wurde zunehmend sichtbarer – und hörbarer.

Die Proteste in München entwickelten eine gewisse Anpassungsfähigkeit: Wo Versammlungen untersagt wurden, wichen die Teilnehmer auf andere Formen des Zusammenkommens aus. Dies verdeutlicht, dass sich gesellschaftlicher Widerspruch nicht beliebig regulieren lässt, und Ausdruck tiefer liegender Spannungen ist. 

In München erreichten die Proteste eine beachtliche Größenordnung. Mitte Dezember 2021 versammelten sich mehrere Tausend Menschen zu Demonstrationen im Stadtzentrum. Eine Woche später, nachdem eine geplante Kundgebung nur unter erheblichen Einschränkungen genehmigt worden war, verlagerten sich die Proteste dezentral in die Stadt. Tausende Menschen bewegten sich aus unterschiedlichen Richtungen durch die Straßen und fanden schließlich zusammen – friedlich, aber entschlossen. Die Situation zeigte deutlich die Grenzen ordnungsrechtlicher Steuerungsversuche auf, wenn eine Bewegung eine gewisse Größenordnung erreicht.

Die Dimension dieser Entwicklung in deutschen Orten zeigte sich auch in konkreten Zahlen. So wurden Anfang Januar 2022 bundesweit in rund 1.390 Orten sogenannte „Spaziergänge“ registriert; nur wenige Tage später lag die Zahl der gemeldeten Versammlungen bereits bei nahezu 1.900. Diese Entwicklung unterstreicht, dass es sich nicht um vereinzelte oder lokale Ereignisse handelte, sondern um eine flächendeckende Bewegung.

Auch international blieb diese Form des Protests kein isoliertes Phänomen. In mehreren europäischen Ländern entstanden ähnliche Bewegungen, die – wenn auch unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen – vergleichbare Anliegen artikulierten. 

Diese Entwicklungen zeigen: Der Widerstand war real, sichtbar und in Teilen der Gesellschaft breit verankert. Und dennoch bleibt die Frage, warum der Widerstand in Deutschland – gemessen an der Tragweite der Maßnahmen – nicht noch umfassender ausfiel. Eine mögliche Erklärung für das relativ geringe Mobilisierungsvolumen liegt in einer historisch gewachsenen Neigung der deutschen Bevölkerung zur Orientierung am Staat und an bestehenden Regeln. Was als Stabilität in „ruhigen“ Jahren zurecht geschätzt wurde, schlug in der Corona-Zeit bei einem Großteil der Bevölkerung in politische Passivität um, nach dem Motto: Der Staat kann mir doch nichts Böses wollen. Weit gefehlt!

Der Umgang staatlicher Stellen mit diesen Protesten fiel unterschiedlich aus. Neben der Beobachtung und Begleitung durch die Polizei kam es mancherorts auch zu Einschränkungen, Verboten und einem teils harten ordnungsrechtlichen Vorgehen – insbesondere gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen. Einzelne Maßnahmen und öffentliche Verlautbarungen, in denen auch der Einsatz unmittelbaren Zwangs in Aussicht gestellt wurde, warfen dabei Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf und erinnerten mich an problematische historische Parallelen in Deutschland.

Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) von Ostfildern drohte am 27. Januar 2022 mit folgenden Worten – entnommen aus dem Polizeigesetz § 66 Abs. 4 i.V. mit Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz §2 Nr. 2:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ 

Bolay meinte, dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig – an dieser Stelle darf gelacht werden, Humor ist, wenn man trotzdem lacht – und 

„Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind." 

Warum nicht gleich Schießbefehl? dachte ich mir damals, als ich das mitbekam.

Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer erinnerte mit folgender Mitteilung vom 17. Dezember 2021 an die sächsischen Bürger – Untertanen wären Kretschmer vermutlich lieber – doch sehr an vergangene totalitäre Zeiten: 

„… hat der Freistaat Sachsen (…) eine Regelung getroffen, dass Ansammlungen von Menschen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das ist eine harte Ansage (…).“ 

Trotz aller Drohungen antidemokratischer Kräfte des zunehmend hilflos wirkenden Staates zeigte sich, dass die anhaltenden Proteste nicht ohne Wirkung blieben. Die politische Kommunikation wurde stellenweise vorsichtiger, die Tonlage differenzierter. Offenkundig hatten viele Entscheidungsträger die Intensität und Ausdauer dieses friedlichen Widerstands unterschätzt.

Die Proteste zeigten Wirkung. Deswegen mein Appell an die schwer bewegbaren Couchpotatoes: Runter von der Couch, wenn der Staat Mist baut – wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Buddha soll einmal gesagt haben:

„Es gibt nur eine Zeit, in der es wesentlich ist aufzuwachen. Diese Zeit ist Jetzt!“

Es bleibt festzuhalten: Eine Demokratie muss Widerspruch aushalten – und sie muss ihn ernst nehmen. Wenn Vertrauen schwindet und immer mehr Menschen den Eindruck gewinnen, durch die Politik nicht mehr ausreichend repräsentiert zu werden, entsteht ein Spannungsfeld, das sich nicht durch Appelle oder Einschränkungen allein auflösen lässt.

Es gab auch Gegendemonstrationen – im Namen der „Solidarität“. Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element jeder Demokratie und muss unabhängig vom jeweiligen Anliegen für alle gelten. Gerade deshalb sind auch Gegendemonstrationen selbstverständlich zu akzeptieren. Umso widersprüchlicher erscheint es jedoch, dass ausgerechnet jene politischen Entscheidungsträger, deren Maßnahmen bei diesen Gegendemonstrationen unterstützt wurden, das Demonstrationsrecht gleichzeitig durch Auflagen, Einschränkungen und Verbote erheblich beschnitten.

Doch wofür genau wurde hier demonstriert? Für Maßnahmen, die tief in Grundrechte eingriffen, für eine Politik, die Kinder und Jugendliche erheblich belastete, und für Entscheidungen, deren Verhältnismäßigkeit schon damals zunehmend infrage stand.

Gerade der Umgang mit jungen Menschen wirft im Rückblick besonders drängende Fragen auf. Berichte über stark gestiegene psychische Belastungen bis hin zu stark zunehmenden suizidalen Krisen standen einer vergleichsweise geringen direkten gesundheitlichen Gefährdung durch das Virus gegenüber. Relationen, die zumindest Anlass zu einer deutlich kritischeren Abwägung hätten geben müssen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, wenn selbst weitreichende Maßnahmen wie Quarantäneauflagen für gesunde Kinder oder Diskussionen über eine Impfpflicht für Minderjährige kaum hinterfragt wurden. Während andere Länder bereits Lockerungen einleiteten, hielt man in Deutschland lange an einem besonders restriktiven Kurs fest. Danke an dieser Stelle nochmals an Herrn Lauterbach für seine unsinnigen Maßnahmen in der Corona-Zeit. Hauptsache, Sie können noch gut schlafen, Herr Lauterbach!

Nochmals: Womit genau erklärte man sich solidarisch bei diesen Gegendemonstrationen? Mit dem Schutz von Gesundheit – oder mit einem politischen Kurs, dessen Nebenwirkungen zunehmend sichtbar wurden?

In diesem Zusammenhang richtet sich meine nachdenkliche Frage – ausdrücklich nicht als persönliche Herabsetzung gemeint – auch an jene, die im Namen der „Solidarität“ für den damaligen Kurs der Regierung auf die Straße gegangen sind. Vielleicht hilft folgende Unterscheidung, die damalige Situation noch einmal kritisch zu reflektieren:

Quarantäne bezeichnet den Zustand, wenn Kranke in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Tyrannei bezeichnet den Zustand, wenn Gesunde in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Dummheit ist es, wenn man zwischen beiden Zuständen nicht unterscheiden kann!

Diese zugespitzte Gegenüberstellung mag provozieren, sie zielt jedoch auf einen zentralen Punkt: die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. In einer freiheitlichen Ordnung darf die Einschränkung von Grundrechten kein Selbstzweck sein – und schon gar nicht zur Gewohnheit werden, ohne dass ihre Notwendigkeit und Differenzierung fortlaufend kritisch hinterfragt werden.

Eine Demokratie lebt davon, dass solche Fragen gestellt werden. Denn Einschränkungen von Freiheit bedürfen stets einer besonders sorgfältigen Begründung – und dürfen nicht zur neuen Normalität werden, ohne dass ihre Notwendigkeit fortlaufend überprüft wird. 

Die entscheidende Frage bleibt daher bestehen: Werden die Signale aus der Gesellschaft von der Politik als Anlass zur Korrektur verstanden – oder als Störung, die es zu begrenzen gilt? Davon hängt ab, ob eine freiheitliche Ordnung gestärkt aus einer Krise hervorgeht – oder ob sie schleichend an Substanz verliert.

Fazit

Die Lehre aus der Corona-Zeit ist wie die aus der Nazi-Zeit eine unbequeme: Nicht der Widerspruch bedarf der Rechtfertigung, sondern die widerspruchslose Anpassung. Eine freiheitliche Ordnung wird nicht in dem Moment gefährdet, in dem Menschen „Nein“ sagen – sondern in dem Moment, in dem sie es verlernen. Deshalb bleibt die Frage entscheidend: Ist eine Gesellschaft bereit, ihre Freiheit aktiv zu verteidigen – oder begnügt sie sich damit, sie verwalten zu lassen? Die Antwort darauf entscheidet nicht nur über den Umgang mit vergangenen Krisen, sondern auch über den Charakter und Verlauf zukünftiger. Deswegen ist für das kollektive Gedächtnis eine echte, eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse in Form eines Untersuchungsausschusses anstelle des Papiertigers „Enquete-Kommission“ dringend nötig. 

Freiheitsrechte sind nicht Geschenke der Politik, die uns weggenommen, und später als Leckerli zum Teil wieder eingeräumt werden, wenn wir artig waren. Freiheitsrechte sind das Vermächtnis von Menschen, die in der französischen Revolution 1789 mit vollem Einsatz und ihrem Blut dafür gekämpft haben. Ihnen haben wir es zu verdanken, dass wir heute relativ freiheitlich leben können. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Freiheitsrechte gehören uns Menschen, und nicht irgendwelchen Regierungen und ihren Drahtziehern, die glauben darüber verfügen zu können, und auch nicht irgendwelchen Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Das Volk ist der Souverän, nicht der Staat. Der Staat dient dem Souverän, dafür wurde er geschaffen. Kein demokratischer Staat hat Ihnen, geschätzte Leserin, geschätzter Leser oder mir vorzuschreiben, wen ich treffe, wen ich berühre, wen meine Kinder treffen und berühren, wie lange ich mich außer Haus aufzuhalten habe, mit was ich meinen Lebensunterhalt legal verdiene sowie sonstige antidemokratische Vorschriften zu erlassen – solange es nicht nachweislich und dringend erforderlich ist. Und es war in der Coronapandemie, die eine Plandemie war, nicht erforderlich. Die offengelegten RKI-Protokolle beweisen diesen Sachverhalt. 

Ziviler Ungehorsam ist kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern ihr Prüfstein. Er beginnt dort, wo Bürger sich weigern, Maßnahmen widerspruchslos hinzunehmen, die sie als unverhältnismäßig oder inkonsistent empfinden. Gerade in einer Ausnahmesituation ist diese Form des Widerspruchs kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Macht, die nicht hinterfragt wird, neigt dazu, sich auszudehnen. 

Das Grundgesetz hat die Möglichkeit zum Widerstand nicht zufällig vorgesehen. Artikel 20 Absatz 4 formuliert ein Widerstandsrecht als letzte Konsequenz, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet ist und andere Mittel versagen. Diese Schwelle wurde während der Corona-Zeit überschritten.

Bürger sind nicht nur Adressaten staatlicher Anordnungen, sondern Träger der verfassungsmäßigen Ordnung. Deshalb erschöpft sich ihre Rolle nicht im Gehorsam, sondern umfasst auch das Recht – und mitunter die Pflicht –, staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen. Wenn in der politischen Debatte zunehmend vor einer „Delegitimierung des Staates“ gewarnt wird, entsteht der Eindruck, dass Kritik selbst bereits unter Rechtfertigungsdruck gerät. Doch eine Demokratie lebt nicht von der Immunisierung staatlichen Handelns gegen Widerspruch, sondern von der Fähigkeit, zwischen fundierter Kritik und tatsächlicher Ablehnung der Ordnung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung konsequent zu wahren, bleibt eine zentrale Herausforderung politischer Verantwortung.

Die Demokratie in Deutschland hat die Bewährungsprobe Corona nicht bestanden. Die Politiker der Altparteien, die heute wieder – oft und gerne – die Worte „Unsere Demokratie“ in den Mund nehmen, haben auf ganzer Linie versagt.

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Corona-Demonstration in Berlin am 29. August 2020
Bildquelle: Jaz_Online / shutterstock

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Der NDR/WDR und die Masern-Impfpflicht

24. März 2026 um 17:00

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veröffentlicht am 24.03.2026; Gastautor: Peter Bickel Der NDR und die Masern-Impfpflicht: Ein Lehrstück in selektivem Journalismus Am 26. Februar 2026 strahlte die ARD-Sendung Panorama den Beitrag „Masern: Wie Impfgegner die Impfpflicht sabotieren“ aus. Der Beitrag des Journalisten Timo Robben porträtiert Ärzte, die Impfbefreiungsatteste ausstellen oder Masernimpfungen nicht durchführen, als Teil eines Systems zur Umgehung der gesetzlichen Impfpflicht. Die Süddeutsche Zeitung griff […]

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Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

12. Februar 2026 um 10:08

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Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.

Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.

In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.

Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.

Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.

So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.

Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.


Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin

Kontakt: [email protected]

Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontakt: [email protected]

Kerstin Heusinger | Freie Journalistin

https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Dr. med. Bianca Witzschel


Weitere Informationen und Updates:

https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


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Zwangsimpfung mit Nachspiel: 131 Bundeswehr-Verfahren wegen Corona-Gehorsamsverweigerung

04. Februar 2026 um 15:30

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Während die Corona-Impfpflicht inzwischen selbst bei der Bundeswehr Geschichte ist, holt sie viele Soldaten erst jetzt richtig ein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, weil sie die COVID-19-Impfung verweigerten. In 33 Fällen endete das mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme – alles im Namen des damaligen „Gehorsams“ .

Parallel verteidigt die Bundesregierung ihr damaliges Vorgehen weiter mit bekannten Floskeln. Die Entscheidung, die Corona-Impfung lange Zeit im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, sei auf Basis des „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstands“ erfolgt. Zur Absicherung verweist man auf die Ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut – also genau jene Institutionen, deren Einschätzungen während der Corona-Zeit politisch nie infrage gestellt werden durften  .

Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht für Soldaten kassiert und in eine bloße Empfehlung umgewandelt. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vorherigen Legislaturperiode (20/12427). Da sprach man noch von einer ausführlichen „Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.

Übersetzt heißt das: Was zuvor angeblich zwingend notwendig war, war plötzlich verzichtbar – für viele Betroffene jedoch zu spät.

Besonders brisant bleibt, dass die Bundesregierung bis heute keine vollständige Erfassung einfacher Disziplinarmaßnahmen vorlegt. Man weiß also offiziell nur von den gerichtlichen Verfahren – nicht aber vom gesamten Ausmaß der Sanktionen innerhalb der Truppe. Transparenz sieht anders aus.

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COVID-19-Impfungen: FPÖ-Abgeordneter Hauser warnt vor „tickender Zeitbombe“

02. Februar 2026 um 15:00

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Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht seine Warnungen im Umgang mit den COVID-19-Impfungen bestätigt. Anlass sind Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den politischen Umgang mit den Impfstoffen scharf kritisiert. Die Impfungen seien „als klassische Impfstoffe verkauft und teilweise verpflichtend verordnet worden“, obwohl früh bekannt gewesen sei, „dass sie weder Infektionen noch die Weitergabe des Virus verlässlich verhindern“.

Besonders brisant ist für Hauser, dass es sich bei mRNA- und DNA-Impfungen medizinisch um Gentherapien handle. Diese seien jedoch bereits 2009 in der EU „auf Druck der Pharmalobby aus der Gentherapie-Regulierung ausgenommen worden“. Hauser stellt klar: „Damit wurden zentrale Schutzmechanismen ausgehebelt.“

Auch Redfield macht unmissverständlich deutlich, dass „nicht die Wissenschaft, sondern politische Entscheidungen das Hauptproblem gewesen seien“. Eine Impfpflicht hätte es nie geben dürfen, ebenso wenig den breiten Einsatz bei Kindern, gesunden Erwachsenen und Schwangeren. Der politische Umgang mit den Impfstoffen sei verantwortungslos gewesen.

Hauser bringt das Kernproblem auf den Punkt: „Jeder Geimpfte wird faktisch zu einer Spike-Protein-Fabrik.“ Weiter warnt er: „Wie viel Spike-Protein wie lange und wo im Körper produziert wird, ist scheinbar nicht steuerbar.“ Während Europa weiterhin abwiegele, hätten die USA ihre allgemeinen Impfempfehlungen bereits vollständig zurückgenommen.

„Die COVID-19-Impfungen sind eine tickende Zeitbombe! Niemand weiß, was langfristig in den Körpern der Geimpften passiert“, warnt Hauser wörtlich. Gleichzeitig verweist er auf alarmierende Entwicklungen: „Gleichzeitig sehen wir sinkende Geburtenzahlen, steigende Notfälle, Rekord-Krankenstände und explodierende Krebszahlen – doch die Politik schweigt.“

Hauser kündigt nun eine Anfrage an die EU-Kommission an: „Es braucht endlich systematische Untersuchungen und eine vollständige politische Aufarbeitung. Die Menschen haben ein Recht auf die Wahrheit!“

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