Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.
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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.
Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.
Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.
Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.
Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“
In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.
Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.
Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.
Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.
Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.
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Seit 2014 hat es im Januar nicht mehr so viele Arbeitslose gegeben. Trotz saisonaler Einflüsse schwächelt die Grunddynamik des Arbeitsmarktes enorm. Die Unterbeschäftigung ist auch ein wachsendes Problem im Ausbildungssektor.
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Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher.
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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie.
Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“.
Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert.
Skepsis ist Bürgerpflicht
Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.
Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null.
Gerechtigkeit kostet Milliarden
Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen.
Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen.
Kindergrundsicherung
Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte.
So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben.
Unten gegen ganz unten
Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“.
Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“
Ausländer raus?
Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen.
Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“.
VdK-Chefin alarmiert
Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“
Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition.
Merz spricht Klartext
Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“, wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, befand deren Chef Johannes Winkel.
Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus.
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Arbeitsministerin Bas stellt ihr Reformkonzept für den Sozialstaat vor. Die 26 Vorschläge klingen wie Memos eines Selbstfindungsseminars. Das zentrale Problem wird nicht genannt. Da hätte die Kommission auch zuhause bleiben können. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.
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Reform mit Bärbel Bas Der deutsche Sozialstaat ist unübertroffen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Seit Beginn des Ukrainekrieges erhalten Ukrainer sofort Bürgergeld in Deutschland. Die Kosten dafür sind enorm, wie die JUNGE FREIHEIT nun exklusiv erfuhr. Scharfe Kritik kommt vom AfD-Abgeordneten Stephan Brandner.
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JF-Exklusiv Was ukrainische Bürgergeldempfänger den Steuerzahler wirklich kosten wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Die Arbeitsagentur verzichtet darauf, zu viel gezahlte Milliardenbeiträge zurückzufordern. Immer wenn Sozialdemokraten nett sind, ist der Bürger der Dumme. Gilt allerdings auch für andere Politiker. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.
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6,3 Milliarden Euro zu viel gezahlt Die Rechnung, wenn Sozialdemokraten nett sind wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Heute behandelt der Bundestag erstmals das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes. Langzeitarbeitslosen soll mit noch mehr Härte begegnet werden als zu Zeiten von Hartz-IV. Wer nicht spurt, verliert schnell alle Unterstützung bis hin zum Dach über dem Kopf. Möglich macht‘s SPD-Chefin Bärbel Bas, die vor Kurzem noch den Kapitalistenschreck markierte. Für Parteirebellen schlägt ihr Herz allerdings nicht. Von Ralf Wurzbacher.
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Hat es jemand mitbekommen? Bei der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die sogenannte Reform des Bürgergeldes. „Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollten“, heißt es im entsprechenden Aufruf. Der Vorstoß dazu liegt schon fast drei Monate zurück. Anfang November hatten die Initiatoren dem Parteivorstand mehr als 4.000 Unterschriften übergeben. Damit war die Schwelle von mindestens einem Prozent der Mitgliederschaft erreicht und hätte es richtig losgehen können mit der Sammelei. „Erfolgreich“ wäre das Begehren, sobald ein Fünftel aller Mitglieder mitziehen.
Aber die Führung im Berliner Willy-Brandt-Haus hatte es nicht allzu eilig in Sachen innerparteilicher Demokratie, womit sich prompt eine Ahnung der Antragsteller bewahrheiten sollte. Die hatten schon ganz am Anfang davor gewarnt, das Anliegen „durch Verfahrensfragen kleinzureden und auf die lange Bank zu schieben“. Jedenfalls bestand die Chefetage penibelst auf Einhaltung aller Formalitäten. Dadurch erfolgte der Start der Abstimmung erst am 23. Dezember, wobei das Prozedere von da an innerhalb von drei Monaten über die Bühne gehen muss. Irgendwie dumm gelaufen: Denn bis dahin hat sich das Thema aller Voraussicht nach bereits erledigt. Planmäßig wird der Bundestag das fragliche Gesetz Anfang März verabschieden und der Bundesrat drei Wochen später den Deckel draufmachen. Man stelle sich vor, die Sozis stürmten kurz darauf nach vorne und proklamierten: „Stopp! Wir wollen das doch gar nicht!“ Das wäre ein Spaß.
Bärbel gegen Basis
Die BILD-Leser durften schon zum Jahresende lachen. „Parteispitze trickst Kritiker aus: Die Luftnummer der SPD-Rebellen beim Bürgergeld“, titelte da das Springer-Blatt und lieferte das passende Bild dazu. Innig herzen sich darauf die beiden Parteivorsitzenden: Lars Klingbeil und Bärbel Bas, ihres Zeichens Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsministerin. Man erinnert sich: Bas war es, die sich anfangs betont renitent gegeben hatte angesichts des maßgeblich durch die Union forcierten Projekts, die Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose weiter zu verschärfen; und die sich vor sieben Wochen beim Juso-Kongress in Rosa-Luxemburg-Pose als Kapitalistenschreck präsentierte und auf die „Herren im Maßanzug“ schimpfte, gegen die „wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“. Wer hätte gedacht, dass die wackere Bärbel zum selben Zeitpunkt eifrig gegen die eigene Parteibasis kämpft, um ihr Gesetzeswerk gegen leidige Weltverbesserer zu verteidigen.
Am heutigen Donnerstag behandelt der Deutsche Bundestag das fragliche „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in erster Lesung. Als federführende Ministerin hat Bas keinesfalls das Schlimmste verhindert, was regierende Sozialdemokraten seit Langem als ihren einzig verbliebenen Daseinszweck begreifen. Vielmehr markiert ihr Gesetz ein historisches Rollback, nicht bloß zurück in die Zeit vor dem Bürgergeld. Es stellt sogar die Hartz-IV-Regelungen in den Schatten, die die SPD als Teil der Ampelkoalition eigentlich ein für alle Mal überwinden wollte. Getilgt wird nicht nur der Name Bürgergeld, der den Betroffenen wenigstens ein Stück weit Würde und das Gefühl zurückgeben sollte, gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch in puncto Versorgung geht es alsbald noch rauer zu, wenn die staatliche Unterstützung nur mehr als „neue Grundsicherung“ daherkommt, oder eben nicht.
Ab auf die Straße
Denn wer künftig nur einmal ein Arbeitsangebot ausschlägt, kann sofort mit Totalsanktion belegt werden, das heißt der Streichung der kompletten Regelleistung. Bisher gilt das erst ab der zweiten Ablehnung. Kein Geld mehr soll es auch dann geben, sobald drei Termine beim Jobcenter verpasst werden. Nach dem vierten Mal können außerdem die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Für die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, ist das „kalkulierter Verfassungsbruch“. Die Regierung wisse um die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe, mit denen viele der mit Hartz-IV erfolgten Grundrechtsverstöße gerichtlich gekippt wurden, erläuterte sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR). Jetzt aber konstruiere man eine „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann“. Dadurch würden Menschen „in die Obdachlosigkeit sanktioniert“. Diese Sorge teilen Sozial- und Mieterverbände. Sie warnen nicht nur vor einem weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit, sondern zudem vor steigenden Kosten bei den Kommunen durch Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften.
Neu auch: Während bisher die Miete im ersten Jahr auch dann vom Amt übernommen wird, wenn sie zu hoch ist, wird künftig beim Anderthalbfachen der lokal angemessenen Mietobergrenze gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelbedarf gedeckt werden, andernfalls steht der Zwangsumzug an. Zudem sollen die Betroffenen auf eigene Faust im Falle ungebührend hoher Kosten aktiv werden. In diesem Fall müssten sie ihrem Vermieter gegenüber eine sogenannte Rüge aussprechen. Nach Angaben von Mietervereinen wagen selbst Mieter ohne staatliche Unterstützung diesen Schritt nur sehr selten aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren.
„Ein Risiko, das für Empfänger der Grundsicherung noch existenzbedrohender erscheinen dürfte“, hielt zuletzt der Südkurier fest.
Weg mit dem Ersparten
Selbst auf Seiten der Immobilienwirtschaft fürchtet man „unerwartete Nebenwirkungen“. Bisher sind Bürgergeld-Empfänger eine „sichere Bank“ für Vermieter, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) automatisch vom Staat beglichen werden. Die neuen Regeln drohten dagegen zu einer zusätzlichen Belastung des Wohnungsmarktes zu werden, schrieb am Montag das Branchenportal Immowelt.de. Vermieterverbände rechneten mit einem Ketteneffekt: „Wenn Mietausfälle zunehmen, könnte die Bereitschaft sinken, an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten – und das in einem Markt, in dem günstiger Wohnraum ohnehin knapp ist.“ Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) haben schon heute bundesweit über eine Million Menschen keine feste Bleibe. Kennt Bas die Misere nicht?
Die Sozialministerin rühmt sich damit, „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, zu gehen. Zum Beispiel will sie die Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Schonvermögen abschaffen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner einbehalten. Damit will Schwarz-Rot Schluss machen. Überdies sollen die Sätze vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.
Alles ist zumutbar
Als zumutbare Jobs gelten demnächst auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt wird, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber ihren Sachbearbeitern, geschweige denn ihren Arbeitgebern. Sie müssen in jeden noch so sauren Apfel beißen. Besonders perfide: Eltern, auch Alleinerziehende, müssen einen Job oder eine arbeitspolitische Maßnahme annehmen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Nach geltendem Recht liegt die Grenze beim Alter von drei Jahren. Alles in allem bilanziert Steinhaus von Sanktionsfrei: „Man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten (…). Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.“
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die Abschaffung des Bürgergelds war der Wahlkampfschlager von CDU/CSU. Insbesondere im Sommerloch des Vorjahres beherrschte das Thema die Schlagzeilen. Wiederholt schoss Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen sogenannte Arbeitsverweigerer und rechnete mit einem Sozialstaat ab, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne. Dabei beläuft sich der Kreis der sogenannten Totalverweigerer nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unter ein halbes Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger. Übers Jahr 2024 hinweg ergingen demnach für rund 23.000 Menschen entsprechende Leistungsminderungen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl derer, denen zwischen April 2024 und Juni 2025 die Leistungen komplett gestrichen wurden, in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also wohl unter der Marke von 50.
Spareffekt nahe null – oder darunter
Was sollte eine Reform des Systems nicht alles an Segnungen bringen? CDU-Mann Thorsten Frei tönte einst davon, eine Million Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu holen und so 30 Milliarden Euro einzusparen. Kanzler Merz fabulierte von zehn Milliarden Euro, sein Generalsekretär Carsten Linnemann von 15 Milliarden Euro. Zuletzt war immerhin noch von fünf Milliarden Euro die Rede. Und nun? Laut Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium nur mehr mit Minderausgaben von knapp 400 Millionen Euro – gestreckt über vier Jahre. Im Vortext zum Gesetz steht immerhin etwas von jährlich 850 Millionen Euro, jedoch unter der Prämisse, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Offenbar hält Bas das für kein realistisches Szenario, womit sie richtigliegt. Die Erwerbslosenzahlen gehen seit Monaten nur in eine Richtung: nach oben. Identisch verhält es sich mit den Firmenpleiten. Man kann jetzt schon sicher sein, dass die „neue Grundsicherung“ bei anhaltender Wirtschaftsflaute noch mehr Geld kosten wird als das Bürgergeld.
Lohnend ist das Projekt aus Sicht der Neoliberalen trotzdem. Wer keine Arbeit hat, hat auch kein Mitleid, keine Würde und Rechte verdient, lautet ihr Mantra. Mehr Schikane gegen die ganz unten macht auch die gefügiger, die noch darüber stehen – und bescheidener, wenn es um die Frage ihrer Bezahlung geht. Letztlich dreht sich alles um Umverteilung und darum, dass man die Menschen gegeneinander ausspielt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Und wie immer geht die SPD bei all dem voran, mit Bauschmerzen zwar, aber in bester staatstragender Manier.
Aber könnte die Basis ihrer Parteispitze nicht doch die Tour vermasseln? Mit einem verspäteten, aber geglückten Bürgerbegehren? Ach was! Bindend wäre das Votum gemäß Statuten sowieso nicht – wie so ziemlich alles, was von sozialdemokratischem Herzen kommt. Neuerdings trommelt die SPD für eine gerechte Besteuerung von „Super-Erben“. Jede Wette, dass das nix wird.
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In Deutschland beziehen Millionen Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Sozialleistungen – ein verstecktes Phänomen mit weitreichenden Folgen. Viele dieser Fälle bleiben unsichtbar, da die Betroffenen aus verschiedenen Gründen auf zustehende Hilfe verzichten. Dieses Problem der Nichtinanspruchnahme (oder der „verdeckten Armut“) ist weit verbreitet – deutlich weiter als etwa bekannt gewordene Missbrauchsfälle von Sozialleistungen. Von Detlef Koch.
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In der öffentlichen Debatte dominieren oft Berichte über Leistungsbetrug und „Sozialschmarotzer“. Tatsächlich ist die Zahl der Menschen, die auf zustehende Leistungen verzichten, um ein Vielfaches höher. Dennoch fristet das Thema bisher ein Schattendasein. Bereits jetzt beantragt rund ein Drittel der eigentlich berechtigten Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld) keine Leistungen. Bei einzelnen Hilfen bleibt sogar die Mehrheit ungenutzt. Hier zeigt sich ein Paradox des Sozialstaats: Formale Rechte sind vorhanden, werden aber von vielen nicht in Anspruch genommen.
Was sagen die Fakten?
Studien [1] zeigen durchgängig erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten quer über verschiedene Leistungen, insbesondere bei bedürftigkeitsgeprüften Hilfen. Nahezu jede Studie zeigt, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten keine Leistungen bezieht. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) lag die Dunkelziffer der Nichtbezieher aktuellen Schätzungen zufolge bei über einem Drittel. In der Grundsicherung im Alter nehmen rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht wahr [2].
Noch dramatischer ist es bei einigen ergänzenden Familienleistungen: Vom Kinderzuschlag (KIZ) etwa werden nach aktuellen Daten nur 12–36 Prozent der möglichen Fälle tatsächlich ausgeschöpft; 64–88 Prozent der anspruchsberechtigten Familien rufen diese Leistung nicht ab. Beim Wohngeld variierten die Schätzungen je nach Methode und Jahr zwischen grob 50 Prozent und 80 Prozent Nichtinanspruchnahme – die Bandbreite zeigt Unsicherheiten, doch selbst die vorsichtigsten Annahmen lassen auf einen erheblichen Anteil unversorgter Haushalte schließen. Zum Vergleich: Universelle Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung (etwa das Kindergeld) weisen nahezu 100 Prozent Inanspruchnahme auf. Das Problem konzentriert sich also auf die Hilfen, bei denen ein Antrag und Bedarfsnachweis erforderlich sind.
Zur Erklärung: Definition und Methodik
Nichtinanspruchnahme („Non-Take-up“) bezeichnet den Anteil der formal Leistungsberechtigten, die eine Sozialleistung nicht beziehen, obwohl ein Anspruch bestünde. Umgangssprachlich wird dies auch als verdeckte Armut bezeichnet, da die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben, ohne in der Sozialstatistik aufzutauchen.
Die Ermittlung dieser Quoten erfolgt meist durch Mikrosimulationen auf Basis von Haushaltssurveys, da amtliche Statistiken nur die Leistungsempfänger erfassen, nicht aber die Nichtbezieher. Abhängig von Daten und Annahmen ergeben sich Bandbreiten: So wurde die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld für 2013 je nach Datengrundlage auf 63 Prozent bis 87 Prozent geschätzt. Unterschiedliche Annahmen etwa zu Wohnkosten oder Mehrbedarfen können die Quote spürbar beeinflussen.
Experten weisen jedoch darauf hin, dass selbst konservative Schätzungen die reale Nichtinanspruchnahme eher unterschätzen. Klar ist: Obwohl die exakte Höhe im Einzelfall variiert, bestätigt jede Studie, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keine Leistung erhält.
Warum verzichten Berechtigte?
Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Mix aus individuellen Barrieren und systembedingten Hürden. Viele Leistungsberechtigte wissen schlicht nicht, dass ihnen Hilfe zusteht, oder unterschätzen ihren Anspruch. Andere schrecken vor dem Antragsaufwand zurück: komplexe Formulare, lange Behördengänge und die Offenlegung privater Lebensverhältnisse wirken abschreckend. Hinzu kommt eine, besonders durch bestimmte Boulevard-Medien betriebene Stigmatisierung der finanziellen Hilfe für arme Menschen: Schamgefühle oder die Angst, als „Bittsteller“ dazustehen, halten Menschen davon ab, Unterstützung zu beantragen.
Zyniker argumentieren gerne, wer auf eine angebotene Leistung verzichtet, braucht sie offenbar nicht wirklich oder tut es aus freien Stücken. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Untersuchungen zeigen, dass Verzicht meist unfreiwillig ist – bedingt durch Unkenntnis, Scham oder objektive Hürden und nicht durch mangelnden Bedarf. In einer Befragung [3] gaben über 50 Prozent der Teilnehmer an, im Falle eigener Bedürftigkeit aus Angst vor Stigmatisierung eher auf Sozialleistungen verzichten zu wollen; sogar ein Drittel meinte, andere sollten lieber ebenfalls keinen Antrag stellen. Ein solcher Wertekontext (verschämte Armut) untergräbt das Solidarprinzip des Sozialstaats und verstetigt Armut.
Auch systemische Faktoren spielen hinein: Wer keinen festen Wohnsitz oder keine lückenlosen Nachweise hat, kann trotz Not durchs Raster fallen. In der Fachdebatte wird entsprechend zwischen primärer Nicht-Inanspruchnahme (Berechtigte stellen gar keinen Antrag) und sekundärer Nicht-Inanspruchnahme (Antrag gestellt, aber Leistung nicht bewilligt oder nicht voll ausgeschöpft) unterschieden.
Wie sich das konkret auswirken kann, illustriert der folgende „Fall“ – „Frau M.“ ist eine fiktive Person, die hier geschilderten Lebensumstände und Geschehnisse haben aber einen sehr realen Hintergrund:
Frau M. ist 72 Jahre alt. Sie lebt allein in einer kleinen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, irgendwo zwischen Durchgangsstraße und Hinterhof. Die Wohnung ist sauber, ordentlich, still – zu still.
Ihre monatliche Rente beträgt rund 800 Euro. Es ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens – unterbrochen von Familienarbeit, Teilzeit, niedrigen Löhnen. Rein rechtlich hätte Frau M. Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ihr Einkommen liegt deutlich unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum.
Doch Frau M. stellt keinen Antrag. Nicht, weil sie nichts davon weiß. Sondern weil sie sich schämt. „Ich will niemandem zur Last fallen“, sagt sie. „Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet.“ Der Gedanke, staatliche Hilfe zu beantragen, fühlt sich für sie nicht nach einem Recht an, sondern nach einem persönlichen Versagen. Als würde sie eingestehen, dass ihr Leben am Ende „nicht gereicht“ hat.
Hinzu kommt die Angst. Angst vor dem Amt. Angst vor Formularen, vor Nachfragen, vor Briefen, die sie nicht versteht. Vor allem aber die Angst, dass das Sozialamt ihre erwachsenen Kinder kontaktieren könnte – Kinder, die selbst kaum über die Runden kommen. Frau M. fürchtet, ihnen zur Last zu fallen, ihre Beziehungen zu belasten, Schuldgefühle auszulösen. Sie hat gehört, dass Ämter Unterhalt prüfen. Ob das in ihrem Fall zuträfe, weiß sie nicht genau. Aber allein die Vorstellung reicht.
Und dann ist da noch die Wohnung. Seit Jahrzehnten lebt sie hier. Sie kennt jede Macke im Türrahmen, jede kalte Ecke im Winter. In ihrer Vorstellung ist das Sozialamt eine Macht, die über ihr Leben entscheidet – und vielleicht auch darüber, ob sie bleiben darf. Ob diese Angst begründet ist, spielt kaum eine Rolle. Sie ist real.
Also spart Frau M. – nicht an Luxus, sondern am Notwendigen. Sie dreht die Heizung kaum auf. Sie kauft Lebensmittel kurz vor Ladenschluss, wenn sie reduziert sind. Fleisch gibt es selten. Frisches Obst manchmal gar nicht. Arztbesuche schiebt sie hinaus, Medikamente teilt sie ein. „So schlimm ist es schon nicht“, sagt sie dann.
Ihre Armut ist unsichtbar. In keiner Statistik taucht sie auf. Sie gilt nicht als leistungsbeziehend, nicht als hilfsbedürftig. Nach außen wirkt sie unauffällig, angepasst, „ordentlich“. Genau so, wie das System es belohnt.
Was hier sichtbar wird, ist kein individueller Ausnahmefall, sondern ein strukturelles Versagen. Ein Sozialstaat, der Rechte gewährt, sie aber so organisiert, dass ausgerechnet die Schwächsten sie nicht in Anspruch nehmen. Ein System, das auf Antragspflichten, Abschreckung, Angst vor Kontrolle und moralische Stigmatisierung setzt – und sich dann wundert, wenn Hilfe nicht ankommt.
Unsere Frau M. ist eine fiktive Person, aber ihre Situation ist alltägliche Realität für hunderttausende ältere Menschen in Deutschland. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf:
Was ist ein Sozialstaat wert, wenn Menschen lieber frieren und hungern, als ihn in Anspruch zu nehmen?
Wem nützt es?
Kurzfristig scheint der Staat finanziell davon zu profitieren, wenn Leistungen nicht abgerufen werden – doch diese Einsparungen gehen mit versteckten Kosten und Risiken einher. Tatsächlich entlastet jede nicht ausgezahlte Sozialleistung zunächst den Haushalt der öffentlichen Hand: Es fließen weniger Transferzahlungen. Im Jahr 2023 etwa wurden – bedingt durch die geringe Inanspruchnahme – nur etwa 800.000 Kinder über den Kinderzuschlag erreicht, was rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien entspricht. Der Staat sparte so Hunderte Millionen Euro an Ausgaben. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) verzichtete etwa ein Drittel der Berechtigten auf die Leistung – rechnerisch blieben dadurch Milliardenbeträge in der Kasse. Und wenn 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren keine Grundsicherung im Alter abrufen, spart der Staat jährlich rund 2 Mrd. Euro.
Diese Nicht-Inanspruchnahme sei doch positiv, da sie den Steuerzahler entlaste, argumentieren neoliberal verbildete Menschen gerne. Aber ihnen sei gesagt: Diese „Ersparnis“ ist trügerisch. Kurzfristig mag der Verzicht der Berechtigten den Sozialetat schonen, doch langfristig kommen Folgekosten auf uns alle zu. Verdeckte Armut führt nämlich zu höheren Belastungen an anderer Stelle: Ungelinderte Not kann gesundheitliche Probleme verschärfen, Bildungschancen von Kindern verringern und die Betroffenen in anhaltender Armut halten. All das erzeugt später Mehrkosten, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungssystem oder durch spätere Arbeitslosigkeit. Über die Jahre summieren sich diese indirekten Kosten auf ein Vielfaches der kurzfristig „eingesparten“ Beträge. Anders ausgedrückt: Was der Staat heute an Transfers nicht zahlt, zahlt er morgen oft mit Zinsen – etwa für Notfälle, Reparaturen und Folgemaßnahmen.
Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlicher Effekt, der in der politischen Debatte meist ausgeblendet wird: In einer nachfragegetriebenen Wirtschaft wie der unseren sind einkommensarme Haushalte nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch zentrale Konsumenten. Transfers an Arme fließen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurück – für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und lokale Dienstleistungen. Ökonomisch gesprochen ist ihre marginale Konsumneigung besonders hoch. Bleiben diese Mittel aus, fehlt Nachfrage genau dort, wo sie konjunkturell am wirksamsten wäre. Während zusätzliche Einkommen bei sehr Vermögenden häufig gespart oder in Finanz- und Kapitalmärkte verschoben werden, stabilisieren Sozialtransfers an einkommensarme Haushalte realwirtschaftliche Nachfrage. Nichtabgerufene Sozialleistungen sind deshalb nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein makroökonomisches Problem: Sie entziehen der Binnenwirtschaft Kaufkraft und verstärken Abschwungstendenzen, statt ihnen entgegenzuwirken.
Folgen für Gesellschaft und Demokratie
Wenn Sozialleistungen ihr Ziel verfehlen, verliert die Gesellschaft auf lange Sicht doppelt – wirtschaftlich durch ungenutztes Potenzial und politisch durch schwindendes Vertrauen. Die Armutsbekämpfung leidet, weil staatliche Hilfen ihre steuernde Wirkung verfehlen: Offizielle Statistiken unterschätzen das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, da Nichtbezieher gar nicht erfasst werden. Dadurch kann eine sinkende Zahl von Leistungsbeziehern trügerisch als sozialpolitischer Erfolg erscheinen, obwohl in Wirklichkeit nur die Dunkelziffer gewachsen ist.
Gesamtgesellschaftlich geht wertvolles Potenzial verloren: Menschen, die mit etwas Unterstützung ein produktiveres, gesünderes Leben führen könnten, bleiben in der Armutsfalle und können ihre Fähigkeiten nicht einbringen. Vor allem bei Kindern bedeutet verdeckte Armut verlorene Chancen – für die Individuen und für die Gesellschaft, die später die Folgen tragen muss. Sozialökonomisch verliert der Staat langfristig Steuereinnahmen und Sozialbeiträge, wenn viele Bürger wegen fehlender Unterstützung in niedrig entlohnten Prekärjobs oder in Arbeitslosigkeit verbleiben.
Und schließlich sind da die demokratiepolitischen Implikationen: Verdeckte Armut untergräbt das Grundvertrauen in den Sozialstaat. Bürger, die erleben, dass ihnen zustehende Hilfe faktisch nicht ankommt, verlieren an Vertrauen in die Institutionen. Rechtspopulistische Narrative, wie etwa „Die Migranten sind schuld!“, finden in so einem Klima immer mehr Zulauf. Auch das soziale Zusammenleben leidet, wenn Teile der Bevölkerung dauerhaft abgehängt bleiben. Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt wird untergraben und politische Teilhabechancen sind ungleich verteilt. Die Nichtinanspruchnahme ist somit weder aus fiskalischer noch aus gesellschaftlicher Sicht trivial – im Gegenteil, sie kommt uns alle teuer zu stehen.
Fazit
Ein Sozialstaat, in dem Rechte nur auf dem Papier stehen, verliert an Glaubwürdigkeit. Verdeckte Armut bedeutet, dass der Anspruch auf Hilfe zwar formal existiert, praktisch aber ins Leere läuft – eine demokratiepolitisch brisante Schieflage. Wenn erhebliche Teile der Bevölkerung ihr soziales Recht auf Sicherung des Existenzminimums nicht realisieren können, wird das Versprechen gleicher Bürgerrechte ausgehöhlt. Es besteht die Gefahr, dass Betroffene das Vertrauen in die Fairness und Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen immer mehr verlieren.
Mit dem Regierungswechsel ist die zuvor geplante Kindergrundsicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht weiterverfolgt worden. Statt eines Systemwechsels hin zu gebündelten und automatisch ausgezahlten Leistungen setzt die Bundesregierung bislang auf punktuelle Vereinfachungen bestehender Instrumente, insbesondere beim Kindergeld. Ob diese Schritte ausreichen, um die hohen Hürden der Nichtinanspruchnahme wirksam zu senken, ist offen.
Unabhängig von der konkreten Reformarchitektur bleibt der Handlungsauftrag bestehen: die Lücke zwischen formalem Rechtsanspruch und sozialer Realität zu schließen. An dieser Frage entscheidet sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats – denn ein Versprechen, das viele seiner Adressaten nicht erreicht, bleibt politisch folgenreich. Das darf niemand wollen.
Titeilbild: Berit Kessler / Shutterstock
Quellen & Literatur (Auswahl)
BMAS/ISG – Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Forschungsbericht 668 (Matta & Engels), 2024.
Deutsches Jugendinstitut (DJI) – Barrieren der Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen, Studie (Castiglioni/Boll), 2023.
Buslei, H. et al. (WSI) – WSI-Report: Verdeckte Altersarmut, 2019.
Paritätischer Wohlfahrtsverband – Auswertung Bildungspaket, 2019.
Sachverständigenrat Wirtschaft – Jahresgutachten 2022/23 (Wohngeld/KiZ), 2022.
Fraunhofer/Max-Planck-Institut – Studie zu BAföG-Nichtnutzung, 2025.
Fußnoten
[«1] Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen
[«2] Buslei, H.; Geyer, J.; Haan, P.; Harnisch, M. (2019): Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter – trotz steigender Altersarmut, DIW Wochenbericht 49/2019, Berlin.
[«3] BMAS / ISG (2024) – Forschungsbericht 668
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