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„Technofeudalismus“ – das Geschäftsmodell der Macht: Monopol, Risiko-Kapital und Plattformökonomie (Serie, Teil 2)

12. April 2026 um 12:00

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Das Geschäftsmodell mancher Technologiekonzerne zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Risiko-Kapital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg. Manche Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Das ist gefährlich für die Demokratie. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link.

  1. Monopol ist kein Ausrutscher, sondern Programm

    In der klassischen Wirtschaftstheorie gilt das Monopol als Ausnahme. Wettbewerb soll Konzentration verhindern, Innovation fördern. Im Silicon Valley hat sich das umgekehrt. Der Technologie-Unternehmer Peter Thiel formulierte:

    Wettbewerb ist für Verlierer.“

    Erfolgreiche Technologieunternehmen streben, so Thiels These, nicht Wettbewerb, sondern Monopol an. Wer digitale Infrastruktur kontrolliert, definiert Märkte, setzt Regeln und steuert den Zugang.

    Monopolkommission und WIK-Studie beschreiben digitale Plattformen als Gatekeeper („Torwächter“); die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als Treiber der Konzentration[1]. Der offene Markt bleibt Rhetorik, während Geschäftsmodelle auf dominante Plattformen zielen, die ganze Ökosysteme organisieren[2]. Der Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses bezeichnete Amazon als größten Online-Marktplatz der USA, auf den rund 70 Prozent aller Online-Marktplatzverkäufe entfallen.[3]

    Nancy Fraser weist darauf hin, dass solche Konzentration nicht nur ein ökonomisches, sondern ein Herrschaftsproblem ist. Wirtschaftliche Macht entscheidet, wer Zugang zu Ressourcen hat und wer ausgeschlossen wird. In digitalen Ökonomien betrifft das nicht nur Produktionsmittel, sondern Kommunikationsräume, Informationsflüsse und Infrastruktur. Plattformunternehmen organisieren Handel, Mobilität, Medien und Arbeitsvermittlung.

    Fraser beschreibt diese Dynamik „als Teil eines umfassenderen Strukturproblems moderner Ökonomien, als eine Gesellschaftsform, die es einer offiziell definierten Wirtschaft erlaubt, monetären Wert für Investoren und Eigentümer anzuhäufen, während sie den nicht-ökonomisch erworbenen Reichtum aller anderen verschlingt. Indem diese Gesellschaft diesen Reichtum den Konzernen auf dem Silbertablett serviert, lädt sie diese ein, sich an unseren kreativen Fähigkeiten und der Erde, die uns ernährt, zu laben – ohne die Verpflichtung, das Verbrauchte zu ersetzen oder die Schäden zu beheben.“[4]

    Eine entscheidende Rolle spielt das Finanzierungsmodell des Silicon Valley. Venture Capital („Risiko-Kapital“) wird als Motor von Innovation dargestellt, fungiert hier aber als Selektionsmaschine. In Plattformmärkten finanziert Risiko-Kapital meist nicht viele Konkurrenten, sondern rasche Skalierung und spätere Dominanz. Investoren akzeptieren oft jahrelange Verluste, solange die Aussicht auf eine monopolartige Position besteht. Uber und Amazon operierten lange mit Verlusten und bauten zugleich Marktanteile aus. Venture Capital fördert damit weniger Wettbewerb als einen ökonomischen Ausscheidungsprozess, an dessen Ende wenige Plattformen übrig bleiben.

  2. Plattformen sind keine normalen Unternehmen

    Nick Srnicek beschreibt Plattformunternehmen als ökonomische und politische Infrastruktur, die durch Datensammlung und Kontrolle digitaler Märkte neue Machtstrukturen schafft. Er schreibt, sie präsentierten sich oft als leere Räume für Interaktionen, verkörperten aber „in Wirklichkeit eine eigene Politik“.[5]

    Wer diese Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert den Zugang zum Markt. Plattformbetreiber entscheiden, welche Anbieter sichtbar werden, welche Gebühren erhoben werden und wer teilnehmen darf. Im mobilen Ökosystem ist das greifbar: Der primäre Zugang zu Apps führt über Apple App Store und Google Play Store. Zugleich kontrollieren die Gatekeeper („Torwächter“) die Anwendungsprogrammierschnittstellen, sogenannte Application Programming Interfaces (APIs). Sie führen Review- und Genehmigungsverfahren durch und verschaffen gelisteten Apps über Kategorien, Rankings und Suchfunktionen Vorteile bei der Auffindbarkeit. Märkte verwandeln sich so in digitale Privaträume – mit Plattformkonzernen als Torwächtern einer Infrastruktur, ohne die Teilhabe kaum noch möglich ist.

    Ein Entwickler veröffentlicht eine Smartphone-App. Jede Installation läuft über den App Store. Nach der WIK-Studie ist dieser Store der Hauptzugangsweg zu Anwendungen; zugleich bleiben Entwickler auf Betriebssystem-Funktionen und APIs angewiesen. Jede Zahlung läuft über das Bezahlsystem des Gatekeepers; ein Teil des Umsatzes – oft bis zu 30 Prozent – geht automatisch an die Plattform. Die WIK-Studie[6] weist für große App-Stores Standardprovisionen von 30 Prozent aus; Ausnahmen liegen vor allem bei 15 Prozent für bestimmte Abonnementmodelle oder kleinere Entwickler.

    Ohne diesen Marktplatz gäbe es keinen Zugang zu den Nutzern; zudem erhöhen Listung, Ranking, Suche und das Vertrauen in die primären Stores die Auffindbarkeit gegenüber „Sideloading“ oder alternativen Stores deutlich. Der Entwickler betreibt sein Geschäft also auf einer Infrastruktur, deren Regeln ein privates Unternehmen festlegt.

    Diese Struktur wird durch Netzwerkeffekte verstärkt. In digitalen Plattformmärkten steigt der Wert eines Dienstes mit der Zahl seiner Nutzer. Je mehr Händler auf Amazon verkaufen, desto attraktiver wird die Plattform; je mehr Fahrer Uber nutzen, desto schneller finden Fahrgäste ein Fahrzeug. Die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als zentrale Treiber solcher Konzentration. Neue Wettbewerber haben es schwer, Nutzer zum Wechsel zu bewegen, solange sich die Mehrheit im dominierenden Netzwerk befindet. Märkte neigen dadurch zur Schließung; Wechselkosten und Lock-in-Effekte verstärken dies.

    Das Silicon Valley ist dabei nicht nur ein geografischer Ort, sondern ein dichtes institutionelles Netzwerk. Venture-Capital-Fonds, Technologieunternehmen, Universitäten und politische Institutionen sind eng verbunden. Investoren sichern sich Einfluss auf Unternehmensstrategien, Gründer behalten durch spezielle Aktienstrukturen langfristige Kontrolle. Unternehmen wie Meta oder Google werden bis heute von ihren Gründern dominiert. Es entstehen Abhängigkeiten zwischen Plattformen, Cloud-Infrastruktur, Datenzentren und Software-Ökosystemen. Der Erfolg einzelner Unternehmen ist daher Teil eines Netzwerks aus Kapital, Technologie und politischer Rahmensetzung, das bestimmte Geschäftsmodelle begünstigt.

  3. Aus Innovation wird Abschöpfung

    Mit dieser Entwicklung verändert sich die Logik wirtschaftlicher Wertschöpfung. Der französische Ökonom Cédric Durand argumentiert, dass Plattformunternehmen Einnahmen durch Kontrolle von Zugängen generieren. Unternehmen zahlen nicht nur für Dienstleistungen, sondern für Teilnahme an einem von der Plattform organisierten Markt. Händler auf Amazon zahlen Verkaufsprovisionen, Entwickler Gebühren im Apple-App-Store, Fahrer einen Teil ihrer Einnahmen an Uber.

    Im Hearing des US-Repräsentantenhauses wurde angegeben, dass Amazons Verkäufergebühren 2019 fast 60 Milliarden US-Dollar einbrachten, nachdem der durchschnittliche Gebührenanteil binnen fünf Jahren von 19 Prozent auf die eingangs erwähnte Standardprovision von 30 Prozent gestiegen war. Durand beschreibt das als Verschiebung hin zu grundherrenartigen Einnahmen, als „die Entfaltung räuberischer Beziehungen durch eine wachsende Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und Aneignung […].“[7] Der Vorteil liegt nicht allein in Innovation, sondern in der Kontrolle über die Schnittstellen wirtschaftlicher Aktivität.

    Ein Händler verkauft Küchenprodukte über den Amazon Marketplace. Mit der Zeit steigen Gebühren für Versand, Lagerung und Werbung. Gleichzeitig erscheint ein ähnliches Produkt unter einer Eigenmarke der Plattform im Suchranking.

    Die Monopolkommission benennt diese Konstellation als typisches Risiko vertikaler Integration: Plattformbetreiber können Transaktionen Dritter beobachten, nachgefragte Produkte identifizieren, in den eigenen Handelsbestand übernehmen und eigene Angebote in der Produktsuche prominenter darstellen. Der Händler bleibt trotzdem auf Amazon.

    Im selben Hearing berichtete der Unterausschuss von 2,2 Millionen aktiven Amazon-Verkäufern; rund 37 Prozent von ihnen seien auf Amazon als alleinige Einkommensquelle angewiesen, und Händler beschrieben die Plattform als „the only show in town“. Die Plattform ist damit zugleich Marktplatz, Regulierer und Wettbewerber; in der Anhörung wurde zudem festgehalten, dass Amazon dieselben Drittanbieter intern als „internal competitors“ bezeichnete.[8]

    Yanis Varoufakis hat diese Entwicklung mit einer historischen Analogie beschrieben. Plattformen funktionieren zunehmend wie zentralisierte Zugangsordnungen. Unternehmen und Nutzer bewegen sich innerhalb digitaler Räume, die von Plattformbetreibern als Lehnsherren kontrolliert werden. Sie bestimmen Gebühren, Sichtbarkeit und Regeln. Dass Gatekeeper bei App-Stores APIs, Review-Verfahren, Vertriebswege und Auffindbarkeit kontrollieren und Handelsplattformen die eigene Angebote bevorzugen oder zusätzliche Leistungen bündeln können, ist in der WIK-Studie ausdrücklich beschrieben. Varoufakis spricht von „cloud rent“ – einer digitalen Grundpacht aus der Kontrolle über Cloud-Infrastruktur und Plattformmärkte. Die Analogie zum Feudalismus ist bewusst gewählt und verweist auf eine reale Verschiebung wirtschaftlicher Macht gleichsam vom „Leibeigenen“ zum Lehnsherren.

    Evgeny Morozov betont, dass diese Entwicklung kein naturwüchsiger Prozess ist. Die Dominanz großer Technologieplattformen ist auch Ergebnis politischer Entscheidungen. Staatliche Forschungsgelder, militärische Innovationsprogramme und eine lange Zeit schwacher Wettbewerbspolitik haben das Wachstum der digitalen Ökonomie ermöglicht; zugleich wurden Plattformmärkte über Jahre hinweg nur begrenzt reguliert. Morozov formuliert deshalb:

    „Ich behaupte nicht, dass Technofeudalismus unvermeidlich ist. […] Dies ist […] keine Notwendigkeit, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen, die heute getroffen wurden.

    Die heutige Struktur der Plattformökonomie ist somit nicht nur technologisch entstanden, sondern auch politisch gewollt.

  4. Warum das bereits eine Demokratiefrage ist

    Aus demokratietheoretischer Perspektive stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn zentrale Infrastrukturen von Kommunikation, Arbeit und Information in wenigen privaten Händen liegen. Nancy Fraser argumentiert, dass demokratische Gesellschaften auf eine gewisse Streuung wirtschaftlicher Macht angewiesen sind. Wenn Kommunikations-, Informations- oder Handelsinfrastrukturen von wenigen Plattformen kontrolliert werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen öffentlicher Kontrolle und privater Entscheidungsmacht.

    Diese Macht materialisiert sich zunehmend in neuen technologischen Ressourcen, jetzt in Form von KI-Anwendungen. Kate Crawford weist darauf hin, dass künstliche Intelligenz nicht nur aus Algorithmen besteht, sondern auch Infrastruktur, Industrie und Form der Machtausübung ist. Tatsächlich ist die Entwicklung großer KI-Systeme von wenigen Konzernen dominiert, die über Daten, Rechenkapazitäten und Cloud-Infrastrukturen verfügen.

  5. Ein Schlusskommentar

    Spätestens hier endet die harmlose Erzählung von Innovation, Komfort und digitalem Fortschritt, denn das Geschäftsmodell der Macht-„Eliten“ zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Venture Capital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg.

    Die Monopolkommission beschreibt, wie direkte und indirekte Netzwerkeffekte, Skalenvorteile, Wechselkosten und Lock-in-Effekte Markteintritt und Anbieterwechsel erschweren können. Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Wer die Infrastruktur besitzt, setzt die Regeln – und kassiert dafür fortlaufend Tribut.

    Das ist nicht nur ökonomisch problematisch, es ist demokratisch höchst gefährlich. Denn eine Gesellschaft verliert ihre Selbstregierung nicht erst dann, wenn Parlamente entmachtet oder Wahlen abgeschafft werden. Die Anhörung des US-Repräsentantenhauses spricht von „critical arteries of commerce and communications“ und von einer Infrastruktur, von der unabhängige Händler, Entwickler und Produzenten beim Zugang zu Märkten und Nutzern abhängig werden. Die Gesellschaft verliert ihre Souveränität schon dann, wenn zentrale Bedingungen sozialer Teilhabe – Sichtbarkeit, Reichweite, Auffindbarkeit, Zahlungswege, Arbeitszugänge, Datenströme und technische Standards – von einer kleinen, kaum kontrollierten Eigentümer- und Investorenschicht bestimmt werden.

    Dann verschiebt sich Macht aus dem öffentlichen Raum in private Systeme, deren Regeln niemand gewählt hat und deren Logik niemand öffentlich rechtfertigen muss.

    Gerade darin liegt der feudalisierende Zug dieser Entwicklung. Nicht, weil die Gegenwart einfach ins Mittelalter zurückfiele, sondern weil sich erneut Herrschaftsverhältnisse aus Abhängigkeit, Zugangskontrolle und rentenartiger Abschöpfung verdichten. Der Nutzer bleibt scheinbar frei, der Händler formal selbstständig, der Entwickler nominell unternehmerisch, der Fahrer juristisch autonom – und doch hängen sie alle an Infrastrukturen, die sie nicht besitzen, nicht verstehen und nicht demokratisch kontrollieren. Die Bequemlichkeit der Plattformoberfläche verdeckt eine politische Realität: Aus Vermittlung wird Herrschaft, aus Marktposition wird soziale Disziplinierung, aus technischer Überlegenheit wird oligarchische Macht.

    Eines lässt sich schon jetzt sagen: Wo wenige Konzerne die digitalen Lebensadern von Wirtschaft, Kommunikation und Wissen kontrollieren, entsteht keine modernisierte Freiheit, sondern eine neue Form privatisierter Lehensherrschaft.

    Die Logik der Plattformökonomie endet jedoch nicht im Markt. Was als Geschäftsmodell der Macht durch Kontrolle über Zugänge, Daten und Infrastrukturen beginnt, setzt sich im nächsten Schritt im Staat fort. Die gleichen Mechanismen, die Märkte organisieren, beginnen nun, Verwaltung, Sicherheit und gesellschaftliche Ordnung selbst zu strukturieren. Davon aber mehr im dritten Teil der Serie.

Titelbild: Shutterstock AI Generator


[«1] Monopolkommission, Sondergutachten 68, S. 31–40; WIK

[«2] Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen, S. IV–V

[«3] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 2

[«4] Cannibal Capitalism – How Our System Is Devouring Democracy, Care, and the Planet

[«5] Srnicek, N. (2017): Platform Capitalism. Cambridge: Polity Press.

[«6] WIK, Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen

[«7] Durand, Cédric – How_Silicon_Valley_Unleashed_Techno-feudalism: The unfolding of predatory relations through a growing disjunction

[«8] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 115–116

(Auszug von RSS-Feed)

Genial! Bundesregierung stoppt Preissteigerung!


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Komplexe Probleme erfordern einfache Antworten! Getreu diesem Motto wird die Bundesregierung nun ein Gesetz einbringen, das es Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt, die Spritpreise zu erhöhen. Um 12.00 mittags. Genial! Dass auf diese Idee noch niemand gekommen ist, ist unbegreiflich. In den Vorstandsetagen der Mineralölmultis herrscht nun sicher die blanke Panik. Würde man dieses bahnbrechende Konzept auch auf andere Bereiche ausdehnen, hätte der Populismus von den Rändern keine Chance mehr. Eine Glosse von Jens Berger.

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Unsere soziale Marktwirtschaft lebt vom Wettbewerb, das wusste schon der olle Ludwig Erhard. Und so ein Wettbewerb funktioniert natürlich am besten, wenn er frei ist und dazu gehört die freie Preisbildung, wie es Bundeswirtschaftsministerin Reiche gestern so eloquent vortrug. Nur gut, dass die Benzinpreise an deutschen Tankstellen geradezu ein Musterbeispiel für einen freien Wettbewerb sind. Oder etwa nicht?

Zu so einem funktionierenden Wettbewerb gehört im Idealfall, dass zahlreiche Anbieter mit guten Argumenten und guten Preisen um die Kunden werben. Nun ist der Diesel von Aral genauso gut oder schlecht wie der von Shell, sodass sich hier der ganze Wettbewerb auf die Preise reduziert und es ist ja nicht wirklich so, dass sich Shell, Aral und Co. gegenseitig mit ruinösen Dumpingpreisen die Kunden abjagen würden. Oligopol, Öligopol … und da der Autofahrer ja schließlich irgendwie zur Arbeit, seinem Kunden oder seiner Familie kommen muss, kann er auch nicht in den Tankstreik treten, wenn ihm die Preise nicht gefallen. Oder um es kurz zu machen: Beim Tanken hört nicht nur der Spaß, sondern auch der Wettbewerb auf.

Klar, man könnte die Oligopole – wie ich es ja neulich schon mal vollkommen realitätsfern angedacht habe – zerschlagen und mit ganz viel Bürokratie und Staat dafür sorgen, dass es den Multis zumindest maximal schwer gemacht wird, die Bürger abzuzocken. Könnte man machen. Man könnte aber auch einfach populistischen Unsinn verzapfen. Sie dürfen dreimal raten, für welche Variante sich die Bundesregierung entschieden hat.

Nun dürfen die Mineralölkonzerne also nur noch einmal am Tag, um exakt 12.00 mittags, die Preise erhöhen. Senken dürfen sie sie hingegen immer. Wäre ich so ein Mineralölkonzern, würde ich die Preise nun zu High Noon aber mal so richtig in die Höhe schießen lassen. Wenn ich dann sehe, dass die Konkurrenz nicht ganz so sportlich vorgegangen ist, kann ich den Preis ja immer noch senken. Und wenn die Konkurrenz genau so schlau wie ich war, freuen wir uns beide und lassen den Autofahrer bluten. Es lebe der freie Wettbewerb! Ist das abwegig? Nein, alles andere wäre vielmehr eine echte Überraschung. Wer meint, mit diesem Mechanismus die Preise dauerhaft senken zu können, hat von Ökonomie ungefähr so viel Ahnung wie mein Hund von Zwölftonmusik oder Katherina Reiche von den Sorgen und Nöten der Armen.

Aber vergessen Sie das gerade Gelesene lieber schnell wieder. Das ist nur das substanzlose Gemecker eines frustrierten Schreiberlings. Was weiß ich schon? Wenn die allwissende Bundesregierung das anders sieht, wird es sicherlich so stimmen. Mehr noch: Mich würde es nicht wundern, wenn man nun die Reiche-Logik auch auf andere Bereiche ausweitet. Zu hohe Mieten? Killefitz! Lasst uns doch ein Gesetz verabschieden, dass Vermieter die Mieten nur noch einmal im Jahr um 13.12 Uhr erhöhen dürfen! Problem gelöst. Und könnte man nicht die Sozialsysteme retten, indem künftig Rentenerhöhungen nur noch einmal pro Jahr – am 29. Februar, in Schaltjahren am 31. April – stattfinden? Dafür dürfte die Politik dann die Renten aber auch, wann immer sie will, kürzen. Das nennt sich freier Wettbewerb und ist gut für alle.

Und was für den Staat gilt, gilt auch für seine Untertanen. Am Ende des Monats reicht das Geld auf Ihrem Konto nicht mehr für die nötigen Ausgaben? Wie dumm sind Sie eigentlich? Heben Sie Ihr Geld doch künftig nur einmal im Monat ab. Ihr Arbeitgeber ist da schlauer, er überweist Ihr Gehalt auch nur einmal. Und wenn Ihr Hund Sie mit seinen rehbraunen Augen zum Gassigehen auffordert, machen Sie ihm doch einfach klar, dass es auch für ihn am besten sei, wenn Sie nur noch an jedem zweiten Dienstag im Monat um 15.21 Uhr mit ihm eine Runde gehen. Er wird sich sicherlich die Pfoten vor Begeisterung an die Stirn schlagen und endlich verstehen, warum Sie und nicht er die Krone der Schöpfung sind.

Also seien wir froh, dass wir von so genialen und weitblickenden Menschen regiert werden. Et hätt noch emmer joot jejange. Und ich überlege mir jetzt schon mal, was ich mit dem ganzen Geld anfangen soll, das ich künftig an der Zapfsäule spare. Vielleicht spende ich es ja der CDU – aber nur einmal pro Tag, um pünktlich 12.00!

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit Künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)

Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

18. März 2026 um 13:00

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Die weltweiten CO2-Emissionen stagnieren seit 6 Jahren ohne jede Wirkung auf den CO2-Anstieg der Atmosphäre

28. Februar 2026 um 10:00

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 – der CO2-Anstieg folgt der Ausgasung der Meere durch den Temperaturanstieg.
Die unbezahlbare Rückführung der anthropogenen CO2-Emissionen ist daher absurd.

Dr.-Ing. Erhard Beppler

Fazit
Die globale Erwärmung wird nach Aussage des „Klimarates der Vereinten Nationen“ (IPCC) nach 1870 mit einem CO2-Anstieg der Atmosphäre von 290 auf 428 ppm (2025) ausschließlich über eine Erhöhung der anthropogenen CO2-Emissionen erklärt.
Aber diese Aussage ist nicht haltbar:
1. Bei einer Absenkung des Anstieges der anthropogenen CO2-Emissionen von 1960-2008 bis 2019-2025 um 78% wäre dann in 6 Jahren nach der Vorstellung des IPCC zumindest ein verminderter CO2- Anstieg der Atmosphäre zu erwarten gewesen – aber der ist nicht eingetreten.
2. Ein verminderter CO2-Anstieg der Atmosphäre ist jedoch auch nicht zu erwarten, da sich die anthropogenen CO2-Emissionen zwischen 1870 und 2025 zwischen 0 und 38,1 Gt CO2 bewegten, was einem CO2-Anstieg der Atmosphäre von 0 und 4,9 ppm entspricht.
3. Daraus errechnet sich dann für 2025 ein CO2-Anteil aus natürlichen Quellen von 428-290-4,9 = 133 ppm und ein anthropogener Anteil in 2025 von 4,9/133 x 100 = 4%, oder bezogen auf 428 ppm von 4,9/428 x 100 = 1,1%.
4. Ein Vergleich einer Reihe von gemessenen CO2-Anstiegen der Atmosphäre mit den durch den Temperaturanstieg der Meere freiwerdenden CO2-Mengen ergab zudem einen mittleren CO2-Anstieg der Atmosphäre von 141 ppm/1°C – von Eisbohrkernen sind 16,6 ppm/1°C bekannt. Die Modelle des IPCC basieren weitgehend auf den Ergebnissen der Eisbohrkernuntersuchungen.
5. Die auf Moana Loa ausgewiesenen CO2-Anstiege der Atmosphäre, die von 1870 bis etwa 1950 auf Eisbohrkernuntersuchungen beruhen (Siple Dome), weisen daher weit überhöhte CO2-Anstiege auf.
6. Weiterhin sind von 1800 bis 1950 zahlreiche CO2-Messungen in der Atmosphäre auf der nördlichen Hemisphäre vorgenommen worden mit z.B. mittleren CO2-Gehalten der Atmosphäre im 19.Jahrhundert von 335 ppm, so dass weitere berechtigte Zweifel an der Anwendung der globalen Proxy-Werte aus Eisbohrkernen berechtigt sind, die die Basis für die IPCC-Modelle darstellen.
7. Der Temperaturanstieg der Atmosphäre ist im Wesentlichen auf die Aktivitäten der Sonne, etc. zurückzuführen und nicht auf die Wirkung von anthropogenen CO2-Quellen.
– – – – – – –

Durch die Anhebung der CO2-Bepreisung von 55 auf bis 65 ct/KWh in 2026 erhöhen sich die Stromerzeugungskosten z. B. über Braunkohle um fast das Vierfache.
Z.Z. schwankt die Stromerzeugung um etwa 50 GW mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von 56%. Bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch (Primärenergie) von 335 GW entsprechen die erneuerbaren Energien jedoch nur einem Anteil von etwa 20%.
Um in 2045 bei ausschließlicher Stromerzeugung über alternative Energien in Dunkelflauten ausreichend Strom erzeugen zu können, wären dann bei einer Leistung der Gas-/H2-Kraftwerken von 0,5 GW etwa 335 GW – 7 GW (Biomasse/Hydro) = 328 GW über Gas-/H2-Kraftwerke abzudecken oder 328 x 2 = 656 Kraftwerke. (Erinnert sei an den Stromausfall in Spanien am 28.04.2025 bei einem Stromanteil über Wind und Sonne von 78%)

1.Einleitung
Die globale Erwärmung soll nach der Aussage des „Klimarates der Vereinten Nationen“ (IPCC – Gründung Ende der 1980er Jahre) durch folgende Maßnahmen drastisch sinken: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C (Pariser Abkommen) durch tiefgreifende Reduktion der CO2-Emissionen in den Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Forstwirtschaft durch vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien wie Solar- und Windkraft.
Diese Forderungen basieren auf den Ergebnissen von komplexen CO2-Vorstellungen zum Verhalten von CO2 zwischen Atmosphäre, Ozeanen und Biosphäre und Vorstellungen zum CO2- Verhalten zwischen natürlichen Senken (z.B. Ozeane, Wälder) und anthropogenen Quellen (z.B. fossile Quellen).
In den Kohlenstoffkreislaufmodellen des IPCC wird die CO2-Zirkulation zwischen den verschiedenen Reservoirs (Atmosphäre, Biosphäre, Ozeane, Sedimente) durch unterschiedliche Austauschprozesse und charakteristischen Zeitkonstanten modelliert.
Bezüglich der Geschwindigkeit des CO2-Abbaues aus der Atmosphäre wird im Wesentlichen auf der Basis von Eisbohrkern-Daten nach differenzierten Geschwindigkeiten unterschieden: 1. Schnelle Prozesse (Jahre bis Jahrzehnte) für die CO2-Aufnahme über die Ozeanoberfläche und die Landvegetation; 2. Mittlere Geschwindigkeiten (Jahrhunderte) für die Durchmischung der tieferen Ozeanschichten; 3. Langsame Prozesse (Jahrtausende) für Sedimentation und Verwitterung von Karbonaten.
(Das „Berner Modell“ kommt zu dem Ergebnis, dass 50% des CO2 aus der Atmosphäre innerhalb einer Halbwertzeit von 50 Jahren abgebaut werden)
Basierend auf diesen Modellvorstellungen wurde die Entwicklung der CO2-Quellen und -Senken berechnet (Beispiel Bild 1) :

Bild 1: Modellergebnisse zu den CO2-Quellen und -Senken

Vorweg sei zu Bild 1 bemerkt, dass in dieser Darstellung der nicht unerhebliche Anteil der natürlichen Quellen fehlt. (vgl. die nächsten Kapitel)

2. Wo bleibt die Wirkung einer 6-jährigen Stagnation der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen auf den CO2-Gehalt der Atmosphäre
Im Folgenden wird zunächst auf der Basis der messbaren weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen sowie der Messungen der CO2-Gehalte der Atmosphäre dem CO2-Verhalten nachgegangen. Eine umfassende Betrachtung kann jedoch nur unter Einbeziehung der CO2-Freisetzung aus den Meeren erfolgen. (vgl. Kapitel 4)
Bild 2 zeigt zunächst die Entwicklung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen von 1960 bis 2025.

Bild 2: Entwicklung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen von 1960-2025

Die Werte basieren bis 2022 auf Angaben von „Statista“, später von „International Energy Agency (IEA)“ und „wissenschaft.de“. Der Anstieg in 2025 wird bei 38,1 Gt CO2 gesehen.
Die Entwicklung der Abflachung des Anstieges der CO2-Emissionen beginnt schon 2011, um ab 2019 bis 2025 nur noch um 1,1 Gt CO2 (37,0 Gt CO2 in 2019, 38,1 in 2025) anzusteigen.
Von 1960-2008 lag der jährliche Anstieg der CO2-Emissionen bei 0,48 Gt CO2/a, in 2019-2025 bei 0,11 Gt CO2/a – eine Absenkung um 78%.
Wäre der Anstieg der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen nach 2008 ohne die weltweiten Maßnahmen zu ihrer Absenkung unverändert weiter angestiegen, lägen die anthropogenen CO2-Emissionen in 2025 etwa um (2025-2008) x 0,48 Gt CO2/a = 8,2 Gt CO2 höher oder bei 38,1 + 8,2 = 46,3 Gt CO2. (vgl. auch nächstes Kapitel)
Das Corona-Jahr 2020 wurde nicht einbezogen, da bedingt durch Corona die Weltwirtschaft zurückgefahren werden musste. Die Absenkung des CO2-Aussoßes in 2020 lag gemessen am Jahr 2019 bei -5,5%, eine Abnahme des CO2-Gehaltes der Atmosphäre konnte nicht gefunden werden. (vgl. Kapitel 3)
Wenn nach der Aussage des IPCC der CO2-Gehalt der Atmosphäre nach 1870 ausschließlich auf die weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen zurückzuführen sein sollte, dann ist nach 2019 bei einer Stagnation des CO2-Anstieges um 78% über 6 Jahre ein zumindest verminderter Rückgang des CO2-Anstieges der Atmosphäre zu erwarten.

Bild 3: Anstieg der gemessenen und über die anthropogenen CO2-Emissionen in die Atmosphäre eingebrachten CO2-Gehalte

Aber nach Bild 3 (vgl. Kapitel 3) steigt der CO2-Gehalt der Atmosphäre unvermindert an, alleine von 2024 bis 2025 um 3 ppm, von 2019 bis 2025 sogar um 23 ppm.

3. Betrachtung des anthropogenen CO2-Anteiles in der Atmosphäre von 1870 bis 2025 und seine Bedeutung für den Anstieg der CO2-Gehalte der Atmosphäre
In einer früheren Arbeit war der CO2-Zuwachs der Atmosphäre aus den weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen von 1870 bis 2020 mit den gemessenen CO2-Gehalten der Atmosphäre dargestellt worden, hier ergänzt durch die Daten bis 2025. (Bild 3) (1)
Die CO2-Gehalte der Atmosphäre steigen von 1870 bis 2025 von 290 auf 428 ppm an.
Die in 2025 eingebrachten anthropogenen CO2-Emissionen lagen bei 38,1 Gt CO2, was einem CO2-Gehalt der Atmosphäre von 4,9 ppm CO2 entspricht oder 0,000 49% in der Atmosphäre.
(Die Umrechnung von ppm der Atmosphäre in Gt CO2 erfolgt bei der gegebenen gleichmäßigen Verteilung des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre über die bekannte Masse der Erdatmosphäre und dem Molekulargewicht von CO2:
1 ppm = 7,8 Gt CO2 oder 2,1 Gt C (Gleichung 1))
Wären die anthropogenen CO2-Emissionen nach 2008 ohne die weltweiten Maßnahmen zu ihrer Absenkung unverändert weiter angestiegen (vgl. Bild 2), so lägen die anthropogenen CO2- Emissionen in 2025 bei etwa 46,3 Gt CO2 (vgl. Kapitel 2) oder 5,9 ppm CO2 in der Atmosphäre. Dieser CO2-Anstieg der Atmosphäre wäre kaum messbar gewesen, d.h. alle Maßnahmen zur Absenkung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen haben einen vernachlässigbaren Einfluss auf die CO2-Gehalte der Atmosphäre.
In 2025 liegen dann die CO2-Gehalte aus natürlichen Quellen bei 428-290-4,9 = 133 ppm.
Der CO2-Anteil aus natürlichen Quellen liegt damit in 2025 bezogen auf den CO2-Anstieg der Atmosphäre nach 1870 bei 96% und aus anthropogenen Quellen bei 4% (vgl. auch C. Spencer (2,3), H. Harde (10), K. Richard (13)), bezogen auf den Gesamt-CO2-Gehalt der Atmosphäre von 428 ppm bei 1,1%.
Auch diese Betrachtung macht deutlich, dass der anthropogene CO2-Anteil der Atmosphäre auf den vom IPCC genannten Temperaturanstieg durch ausschließlich anthropogene CO2-Emissionen keinen messbaren Einfluss haben kann.
Vorweg sei erwähnt, dass es vor 1950 viele Messergebnisse mit deutlich höheren CO2-Gehalten der Atmosphäre gibt als in Bild 3 ausgewiesen. ((4), (17) – vgl. Kapitel 7) – ein weiterer Hinweis auf die Fragwürdigkeit der IPCC-Aussagen.

4. Die Bedeutung des Temperaturanstieges der Meere für den CO2-Gehalt der Atmosphäre
Wie bereits in der Einleitung beschrieben, gehören die Ozeane nach der Vorstellung des IPCC zu den wichtigsten CO2-Senken. (vgl. Bild 1)
Aus Messungen an Eisbohrkernen ist bekannt, dass die CO2-Gehalte der Atmosphäre zeitversetzt dem Temperaturanstieg folgen (durch die abnehmende CO2-Löslichkeit von CO2 in Wasser). Das abgeleitete Ausmaß des CO2-Anstieges nach einem Temperaturanstieg wird mit 100 ppm/6°C oder 16,6 ppm/1°C angegeben.
Die Ergebnisse der Eisbohrkernuntersuchungen werden vom IPCC herangezogen, um Klimamodelle zu kalibrieren, zu validieren und die zukünftige Entwicklung realistisch abzuschätzen.
Neuere Untersuchungen zeigen jedoch deutlich kürzere Ansprechzeiten zwischen einer Temperaturerhöhung des Meerwassers und dem CO2-Anstieg der Atmosphäre, gemessen an den Untersuchungen an den Eisbohrkernen. (5)

Bild 4: Entwicklung der SST-Meerestemperaturen und der CO2-Gehalte der Atmosphäre von 1982-2023

In Bild 4 sind die kurzzeitigen Schwankungen der tropischen SST-Meerestemperaturen und der auf Moana Loa gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre von 1982 bis 2023 dargestellt und zudem mit den CO2-Mittelwerten verglichen.
Die tropischen Meere bedecken etwa 1/3 der Erdoberfläche. (5)
In den Messergebnissen sind kurzzeitige Impulse mit der Folge von Temperaturerhöhungen des Meerwassers mit kurzzeitigen CO2-Anstiegen der Atmosphäre und sofortigem Temperatur- und CO2-Abfall nach den Impulsen zu erkennen sowie den daraus resultierenden
allmählichen Temperaturanstieg der Meere mit langsamem mittleren CO2-Anstieg der Atmosphäre, um die sich die kurzzeitigen Impulse im Sinne einer Gleichgewichtslinie bewegen.
Nach Bild 5 mit gespreizter X-Achse (und später Bild 7) folgen den kurzzeitigen Temperaturspitzen bis zu einem Jahr verzögerte CO2-Spitzen der Atmosphäre bis 3 ppm, verursacht durch El Ninos, Vulkane, etc., die nach Erreichen der Spitzen in etwa einem Jahr wieder abfallen. Das deutet auf geringe CO2-Verweilzeiten hin. (H. Harde: 3 Jahre (10)).

Bild 5: Entwicklung der SST-Meerestemperaturen und der CO2-Gehalte der Atmosphäre von 1981-2000

Der Kurvenverlauf in Bild 5 zeigt CO2-Anstiege und Absenkungen bis 3 ppm in einem Jahr, was einer CO2-Menge von 3 x 7,8 (Gleichung 1) = 23 Gt CO2 entspricht. (vgl. Bild 2)
Das IPCC geht jedoch in seinen Vorstellungen zur Geschwindigkeit des CO2-Austausches an der oberflächennahen Schicht von Jahren bis Jahrzehnten aus. (vgl. Einleitung)
Aus dem Kurvenverlauf in Bild 4 wird weiter deutlich, dass die SST-Temperaturen von 1982 bis 2023 um 0,64 °C ansteigen. Im Sinne eines angenäherten Gleichgewichtverhaltens zwischen Meere und Atmosphäre sind dann auch die CO2-Gehalte der Atmosphäre von 340 auf 425 ppm oder 133 ppm CO2/1°C angestiegen. (5)
Gleiche Untersuchungen an SST-Meerestemperaturen und der Entwicklung der CO2-Gehalte der Atmosphäre wurden auch in den Ost-Pazifischen Tropen nach 1958 sowie auch global nach 1958 durchgeführt mit CO2-Anstiegen von 119 bzw. 144 ppm/1°C. (5)

Auf weitere Messungen zur CO2-Freisetzung aus den Meeren bei steigenden SST-Temperaturen war in einer früheren Arbeit hingewiesen worden. (7)
Auch dabei war anhand von multiplen linearen Regressionsanalysen der Einfluss des Anstieges der Meerestemperaturen SST auf den Anstieg der CO2-Gehalte untersucht worden. (8)
Sowohl auf der Basis der UAH-, HAD- wie GISS-Daten konnten enge Verknüpfungen der SST-Werte mit den CO2-Daten gefunden werden. (Bild 6)

Bild 6: Anstieg der SST-Meerestemperaturen über die Zeit

Die Jahreszahlen auf der X-Achse beinhalten die jeweiligen CO2-Gehalte der Atmosphäre (Mauna Loa) (Bild 3).
Der Anstieg der Meerestemperaturen von 1979 bis 2021 liegt bei etwa 0,5 °C (Bild 6) ((a) After1979), was einem CO2-Anstieg in der Atmosphäre von 335 auf 415 ppm entspricht. (Bild 3)
Ebenfalls in Bild 6 ((b) after 1959) sind die Messergebnisse für den Zeitraum 1959 bis 2023 dargestellt mit einem Temperaturanstieg von etwa 0,8 °C und einem CO2-Anstieg von 315 bis 420 ppm. (Bild 3)
Wird der Anstieg der CO2-Gehalte von 1979- 2021 von 335 auf 415% CO2 bei einem Temperaturanstieg von 0,5°C im Sinne einer Vergleichbarkeit mit Bild 4 hochgerechnet auf 1°C, so errechnet sich ein Anstieg von 160 ppm/1°C.
Im Zeitraum 1959 – 2023 mit einem CO2-Anstieg von 315- 420 ppm bei einer Temperaturerhöhung von 0,8°C liegt bei einem Temperaturanstieg von 1°C der CO2-Anstieg bei 131 ppm CO2/1°C.
Damit zeigen die gemessenen Daten auch – ebenso wie in Bild 4 – „kurzzeitige Impulse“ sowie einen daraus resultierenden „allmählichen Temperaturanstieg der Meere“ mit der Folge des Anstieges der CO2-Gehalte der Atmosphäre.
Auch andere Arbeiten zeigen Ansprechzeiten für CO2-Anstiege in der Atmosphäre bei Temperaturveränderungen ebenfalls von etwa einem Jahr. (Bild 7) (9)

Bild 7: Anstieg der Meerestemperaturen und der CO2-Gehalte von 1960 bis 2020

Schließlich wurden in einer weiteren Arbeit die CO2-Gehalte der Atmosphäre über den „Land-Ocean“-Temperaturen aufgetragen, in denen auch ein deutlicher CO2-Anstieg mit steigender Temperatur gefunden wurde: 65 ppm/1°C. (10)
Nach einer neueren Untersuchung werden 84 % des gesamten CO2-Anstieges auf natürliche Einflüsse zurückgeführt. (13)
Ursache für die Veränderungen der Temperatur und damit der CO2-Gehalte der Atmosphäre sind im Wesentlichen die Aktivitäten der Sonne, etc. zurückzuführen. (12,15,16)
Zusammenfassend sind in der Tafel die CO2-Anstiege der 3 ausgewerteten Zeiträume (5,6,7) sowie die Untersuchungsergebnisse an Eisbohrkernen gegenübergestellt:

Zeitraum Jahre T-Anstieg Meere CO2-Anstieg Atmosphäre CO2-Anstieg/ 1°C
°C ppm ppm/°C

1982-2023 41 0,64 85 133
1979-2021 42 0,5 80 160
1959-2023 64 0,8 105 131
Durchschnitt 49 0,65 90 141

Eisbohrkerne 6 100 16,6

(Die Ergebnisse dieses Kapitels zeigen auch, dass alle Bemühungen zum CO2-Abbau aus der Atmosphäre nach dem CCS-Verfahren keinen Erfolg haben können, da die abgebaute CO2-Menge aus der Atmosphäre sofort aus den Meeren nachgeliefert würde.
Z.Z. wird von Kosten für die CO2-Abscheidung bis 2035 von 20/30 Mrd. EURO, für den Transport/Infrastruktur von 15/20 Mrd. EURO ausgegangen).
5. Jährliche Schwankungsbreiten des CO2-Gehaltes der Atmosphäre
Auch von gleichzeitigen CO2-Messungen an verschiedenen Orten über den Globus ist bekannt, dass die jährlichen CO2-Gehalte der Atmosphäre deutlichen Schwankungen unterliegen: Alaska, Mauna Loa, Tasmanien: (Bild 8) (11)

Bild 8: Schwankungsbreite der der gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre an verschiedenen Orten von 1986 – 2019

Aufgrund der ausgedehnten Wälder in hohen Breitengraden in Alaska liegen die Schwankungsbreiten durch die erhöhte Photosynthese jährlich bis 20 ppm, in Mauna Loa bei 7 ppm, in Tasmanien bei 1 ppm.
Auch diese Aussage verweist auf sehr schnelle jährliche CO2-Reaktionen.
Das Ausmaß der Schwankungen ist auf zwei gegenläufige Reaktionen zurückzuführen: die Photosynthese einerseits und die Boden- und Pflanzenatmung andererseits. Im Sommer überwiegt die Photosynthese, anschließend die Boden- und Pflanzenatmung.
„Schnelle Prozesse“ für die CO2-Aufnahme liegen nach Aussage des IPCC bei „Jahren bis Jahrzehnten“. (vgl. Einleitung)

6. Weitere Fragen zur Richtigkeit des CO2-Anstieges der Atmosphäre nach den dargestellten Messergebnissen auf Mauna Loa
Bei Betrachtung von Bild 3 fällt auf, dass die CO2-Gehalte vor etwa 1950 auf Untersuchungen an Eisbohrkernen fußen (Siple Dome), erst danach gelten die auf Mouna Loa gemessenen CO2-Gehalte – die hier trickreich zusammengefügt wurden. (17)
Wie wiederholt dargestellt zeigen die Untersuchungen an Eisbohrkernen zu niedrige CO2-Gehalte, d. h. in der Darstellung der Entwicklung der CO2-Gehalte der Atmosphäre nach Bild 3 wird dann ein überhöhter CO2-Anstieg ausgewiesen.
Erschwerend kommt weiter hinzu, dass bereits von 1800 bis 1950 zahlreiche CO2-Messungen in der Atmosphäre auf der nördlichen Hemisphäre vorgenommen wurden mit mittleren CO2-Gehalten der Atmosphäre im 19.Jahrhundert von 335 ppm, so dass weitere Zweifel an der Anwendung der globalen Proxy-Werten aus Eisbohrkernen berechtigt sind. (4,17)
Damit sind zum wiederholten Male die Aussagen des IPCC zum ausschließlichen Einfluss der anthropogenen CO2-Emissionen auf den Temperaturanstieg zahlreich widerlegt.

7. Schlussbetrachtung
Vor diesem Hintergrund will Deutschland in 2045 klimaneutral sein (die EU in 2050).
Auf einer Energietagung des „Energiewirtschaftlichen Institutes (EWI)“ und der FAZ am 15/16.01.2026 wurde inzwischen festgestellt, dass die Ausgaben für das Stromsystem seit dem Jahre 2018 preisbereinigt um 8% im Jahr angestiegen sind, sichtbar auch an der Abwanderung und Schließung von zahlreichen Industrieunternehmen.
Die ursprüngliche Vorstellung, dass durch steigende CO2-Preise in klimaneutrale Alternativen investiert würde, haben sich nicht bewahrheitet, vielmehr ist ein Rückgang der Nachfrage nach Energien eingetreten.
Und es geht weiter: Mit dem Jahreswechsel steigen die Zertifikatpreise für CO2 von 55 auf 55-65 EURO/ t CO2 an, die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Kohle werden folgen. Es gibt bereits Stimmen, die von 2028 an mit einem Anstieg von bis zu 200 EURO/t CO2 rechnen (Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), A. Wambach).
Die Anhebung der Zertifikatpreise auf bis 65 EURO/t CO2 bedeutet bereits z.B. für die Kosten der Stromerzeugung über Braunkohle bei einem Kohlenstoffgehalt der Braunkohle von 70% und einem Kraftwerkswirkungsgrad von 35% eine Anhebung des Strompreises um 8 ct/KWh. Das bedeutet bei Stromerzeugungskosten von 3 ct/KWh fast eine Vervierfachung des Strompreises. (garantierte Einspeisevergütung bei Windstrom bis 7ct/KWh, bei Solar bis 13 ct/KWh)
Die bei der CO2-Bepreisung anfallenden Gelder (2025: 21,4 Mrd. Euro aus dem EU-Emissionshandel und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz) gelangen in den Klima- und Transformationsfond für Windräder, Photovoltaik, Biogasanlagen, Netzausbau von Strom-, Wasserstoff- und Fernwärmenetze und nicht zuletzt in den Bau von mit Wasserstoff betriebenen Direktreduktionsanlagen für die CO2-freie Stahlerzeugung – ein finanziell hoffnungsloses Unterfangen. (18)
Diese Realitätsverweigerung Deutschlands ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass ein Einfluss von CO2 in der Atmosphäre auf die Temperatur nie gefunden wurde, die Erde in der Vergangenheit CO2-Gehalte in der Atmosphäre von über 4 000 ppm (0,4%) verkraftet hat und zudem der Anteil Deutschlands an den 4,9 ppm CO2 der Atmosphäre aus anthropogenen Quellen in 2025 bei weniger als 2% liegt. Das entspricht einem deutschen anthropogenen CO2-Eintrag in die Atmosphäre von 4,9 ppm x 0,02 = 0,1 ppm oder 0,000 01% CO2 in der Atmosphäre – weit entfernt von jeder Messbarkeit.
Die geplante Klimaneutralität soll sich bis 2045 im Bereich von 10 Billionen EURO bewegen. (19)
Die unbezahlbare Rückführung der anthropogenen CO2-Emissionen ist aus den genannten Gründen absurd.
Zum Schluss sei angemerkt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien stets an ihrem Anteil an der Stromerzeugung diskutiert wird, der in 2025 bei einer mittleren Stromleistung von etwa 50 GW bei 56% lag.
Bezogen auf den deutschen Gesamtenergieverbrauch (Primärenergiebedarf) von etwa 335 GW liegt der Anteil der erneuerbaren Energien jedoch nur bei 16% (2021 (20)), z.Z. bei etwa 20%. (21)
Die mittlere Stromleistung von 50 GW wird in etwa mit 7 GW über Biomasse und Hydro, 25 GW über Wind und Sonne und 18 GW über Kohlenstoffträger dargestellt.
In 2045 entfällt im Sinne der Klimaneutralität die Stromerzeugung über die Kohlenstoffträger. Bei einem Gesamtenergieverbrauch (Primärenergie) von 335 GW und einer Leistung der Gas-/H2-Kraftwerken von etwa 0,5 GW müssen dann im Falle von Dunkelflauten im Winter etwa 335 – 7 (Biomasse/Hydro) = 328 GW über Gas-/H2- Kraftwerke abgedeckt werden. Das entspricht dann einer erforderlichen Anzahl von 328 GW X 2 = 656 Gas-/H2-Kraftwerken.
Erinnert sei an den Stromausfall in Spanien am 28.04.2025 bei einem Stromanteil über Wind und Sonne von 78%.
Da bleibt nur noch der Hinweis auf das „Wall Street Journal“: „die dümmste Energiepolitik der Welt“, auch wenn inzwischen die Klimaziele bedingt durch wirtschaftliche Probleme und wegen der nachlassenden gesellschaftlichen Akzeptanz vereinzelt aufweichen.

8. Quellen
1. Beppler, E.: „Quantifizierung der marginalen anthropogenen CO2-Gehalte in der Atmosphäre – ein seit Jahren überfälliger Schritt“; EIKE, 16.12.2020
2. Spencer, C.: „Kohlenstoffkreislauf“; EIKE, 18.06.2021
3. Spencer, C.: „CO2-Party: Spaß um Wahrscheinlichkeiten“, EIKE, 18.12. 2021
4. Limburg, M.: „Klimarettung Plan A: Nichtstun, im Zweifel anpassen“; EIKE, 10.10.2025
5. Robbins, B.: „Atmospheric CO2: Exploring the Role of Sea Surface Temperature and the Influence of Anthropogenic CO2”; Science of Climate Change, Vol. 5.1 (2025), pp 86-102
6. Schonefeld, CH.: “Der globale Kohlenstoffhaushalt: schöne Zahlen, vorgetäuschtes Vertrauen, aber höchst fragwürdig (Teil 2)“; EIKE, 12.06.2020
7. Beppler, E.: „Die weltweiten CO2-Emissionen stagnieren, aber die CO2-Gehalte der Atmosphäre steigen unverändert weiter an“; EIKE, 01.09.2025
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9. Macrae, A.; J. D`Aleo.: “Die wirkliche Klimakrise ist nicht die globale Erwärmung, sondern die globale Abkühlung und vermutlich hat sie schon begonnen“, EIKE, 05.03.2020
10. Harde, H.: „What Humans Contribute to Atmospheric CO2: Comparison of Carbon Cycle Models with Observations”; Earth Science, Vol. 8,Nr.3, 2019, pp 139-158
11. Schonefeld, CH.: “Der globale Kohlenstoff-Haushalt: schöne Zahlen, vorgetäuschtes Vertrauen, aber höchst fragwürdig (Teil 3)“, EIKE, 13.06.2020
!2. Watts, A.: „Vulkane emittieren mehr als gedacht“, EIKE, 22.05.2025
13. Richard, K.: „Neue Studie: Temperaturbedingte CO2-Anpassung erklärt 83% des CO2-Anstieges seit 1959“; EIKE, 11.12.2025
14. https://tinyurl.com/y5mhhfnd
15. Allon, C.: „Der Aufhellungseffekt“; EIKE,18.11.2025
16 Kowatsch, J.; M. Baritz: „Temperatureinordnung des Jahres 2025, Teil 1“; EIKE 03.01.2026
17. Jaworowski, Z,: „Climate Change: Incorrect information on pre-industrial CO2”; Statement written for the US Senate Committee on Commerce, Science and Transportation; März 2004
Beppler, E.: “Kosten von H2 und die Reduktion mit H2 bei der Stahlherstellung“; EIKE, 27.02.2024
18. Beppler, E.: „Kosten von H2 und die Reduktion mit H2 bei der Stahlherstellung“; EIKE, 27.02 2024
19. Prof. A. Thess,: Universität Stuttgart
20. Beppler, E.: „Ein hoffnungsloser Aufwand für eine Klimaneutralität in 2045 für eine nicht messbare CO2-Konzentration (Teil I); EIKE, 12. 09.2022
21. ChatGPD

 

 

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