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Heute — 03. Februar 2026

Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum

03. Februar 2026 um 06:35

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Iain Davis

Im Gespräch mit dem ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair sagte die britische Innenministerin Shabana Mahmood im Dezember 2025:

[M]eine letztendliche Vision für diesen Teil des Strafrechtssystems war es, mithilfe von KI und Technologie das zu erreichen, was Jeremy Bentham mit seinem Panoptikum zu erreichen versuchte. Nämlich, dass die Augen des Staates jederzeit auf Sie gerichtet sein können. [. . .] Wir haben bereits damit begonnen, Live-Gesichtserkennungstechnologie einzuführen, aber ich denke, hier gibt es großen Spielraum, um die Kraft von KI und Technologie zu nutzen, um den Kriminellen ehrlich gesagt einen Schritt voraus zu sein – genau das versuchen wir zu tun.

Die britische Innenministerin trägt die ministerielle Verantwortung für das Portfolio des Innenministeriums. Die angebliche Absicht des Innenministeriums ist es, „die Bürger zu schützen und das Land sicher zu halten“. In Wahrheit jedoch, wie Mahmood selbst offenbart, ist das Innenministerium derzeit Teil eines öffentlich-privaten Staates, der uns angreift, um sich selbst zu schützen.

Obwohl das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum angeblich nur Kriminelle ins Visier nehmen soll, muss der Staat, um diese unter Millionen britischer Bürger zu identifizieren, jeden jederzeit überwachen.

Um es klar zu sagen: Die offizielle Position der britischen Regierung ist es, KI als die „Augen des Staates“ zu nutzen und ihren Blick fest „jederzeit auf Sie“ zu richten. Dies ist der offen erklärte Zweck des offiziellen britischen digitalen Identitäts-Panoptikums.

Jeremy Benthams vorgeschlagenes Panoptikum war ein kreisförmiges Gefängnis mit einem zentralen Beobachtungsposten oder Wachturm, von dem aus potenziell jede Zelle eingesehen werden konnte. Da der theoretische Gefangene nie wusste, ob er gerade beobachtet wurde, war er gezwungen, sich jederzeit vorschriftsmäßig zu verhalten. Die vorgesehene Unterdrückung des Panoptikums beruhte weitgehend auf Selbstregulierung.

Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum geht weit über alles hinaus, was Bentham sich je hätte vorstellen können. Als seine Gefangenen werden wir keinen Grund haben, auch nur den geringsten Zweifel zu hegen. Wir können sicher sein, dass wir ständig überwacht werden. Anders als im Modell des 18. Jahrhunderts wird sich das moderne, KI-gestützte digitale Panoptikum nicht auf Selbstregulierung verlassen – auch wenn dieser sozial konstruierte Zustand weiterhin bestehen bleibt.

Mahmood behauptet, das Ziel des staatlichen Panoptikums sei es, kriminelles Verhalten zu identifizieren. Natürlich kann sich das, was der Staat als kriminelles Verhalten definiert, jederzeit ändern.

So legt beispielsweise die neu ausgeweitete staatliche Definition von Extremismus fest, dass Intoleranz – also das Ablehnen der Idee – gegenüber dem britischen „System der liberalen parlamentarischen Demokratie und der demokratischen Rechte“ als extremistisch gilt.

Trotz fehlender Beweise für diese Auffassung behauptet der britische Staat weiter:

Extremismus kann zur Radikalisierung von Individuen führen [. . .] und kann zu terroristischen Handlungen führen. [. . .] [D]ie Regierung verpflichtete sich, „extremistische Ideologien zu bekämpfen, die zu Gewalt führen, aber auch jene, die zu weiterreichenden Problemen in der Gesellschaft führen“.

Friedliche, gesetzestreue Bürger, die hinterfragen, ob das Parlament tatsächlich die „oberste gesetzgebende Autorität mit der Fähigkeit ist, jedes Gesetz zu erlassen oder aufzuheben“, gehören zu den vielen, die „weiterreichende Probleme in der Gesellschaft“ darstellen. Wie wir gerade aufgezeigt haben, behält sich der Staat, wenn er – wie er sagt – die Befugnis hat, jedes Gesetz zu erlassen oder aufzuheben, das Recht vor, jederzeit jedes Verhalten als kriminell zu definieren.

Diejenigen unter uns, die den Staat hinterfragen, sind mit ihren Sorgen keineswegs allein. Selbst die loyalsten Untertanen geraten ins Visier.

Als Mahmood ankündigte, dass die Regierung versuche, „die Kraft von KI und Technologie zu nutzen, um den Kriminellen einen Schritt voraus zu sein“, spielte sie auf Strafverfolgungsinitiativen wie Projekt Nectar an. Die Polizei hat den Einsatz kommerzieller Analysesoftware – Palantir Foundry – erprobt, um angeblich vorherzusagen, wann wir „im Begriff sind, ein Verbrechen zu begehen“. Diese angebliche Vorhersagefähigkeit basiert auf einer KI-Bewertung eines aus unserer digitalen Identität erzeugten Risikosignals.

Mit Gesetzen wie dem Terrorism Prevention and Investigation Measures Act und dem Counter-Terrorism and Security Act, die bereits im Gesetzbuch stehen, starrt uns der Blick der Regierung direkt ins Gesicht. Sagen wir das Falsche online, äußern wir die falsche Meinung oder stellen wir die falsche Frage, könnten wir – mithilfe unserer digitalen Identitäten – jederzeit KI-gesteuerten Repressalien ausgesetzt sein, einschließlich Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren.

Derzeit sollen die biometrischen Daten – Gesichtserkennungsbilder – von 45 Millionen britischen Passinhabern und, mit Überschneidungen, 55 Millionen Fahrern die biometrischen Authentifizierungs-Tokens bilden, die unsere individuellen digitalen Identitäten innerhalb der vorgesehenen digitalen Identitäts-Datenseen eindeutig kennzeichnen.

KI kann dann unser Identitäts-Token nutzen, um unsere individuellen Verhaltensmuster zu isolieren, Anomalien zu erkennen und alles vorherzusagen, was der Staat als mit unserem Verhalten verbundenes Risiko definiert. Die Echtzeit-Geschwindigkeit der KI-Mustererkennung ermöglicht die ständige Überwachung unserer Aktivitäten. Der Staat kann anschließend KI einsetzen, um vorab festgelegte bedingte Smart Contracts auszuführen, die unseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen sofort einschränken oder entziehen – oder Schlimmeres.

Der Staat wird im Besitz des ultimativen Werkzeugs zur sozialen Steuerung unseres individuellen Verhaltens und damit der gesamten Bevölkerung sein. Ein agentischer Staat – ein Staat, der durch autonome, automatische KI-Entscheidungen regiert wird – kann entstehen und eine voll ausgeprägte Technokratie durchgesetzt werden.

Nach Ansicht des britischen Staates:

Eine Identität ist eine Kombination von „Attributen“ (Merkmalen), die zu einer Person gehören. Ein einzelnes Attribut reicht in der Regel nicht aus, um eine Person von einer anderen zu unterscheiden, aber eine Kombination von Attributen kann dies.

Der Staat hat das UK Digital Identity and Attributes Trust Framework (DIATF) eingerichtet, um sicherzustellen, dass diejenigen von uns, „die eine digitale Identität wollen oder benötigen“, eine erhalten. Dies ist eine trügerische Hobson’sche Wahl.

Der einzige Weg, um auf staatliche Dienstleistungen zuzugreifen, wird über die digitale Identität führen. Ob wir eine wollen oder nicht – wir werden eine staatlich genehmigte digitale Identität benötigen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten, eine Steuererklärung einzureichen (wo gesetzlich vorgeschrieben), einen Führerschein zu beantragen, eine Immobilie zu mieten oder zu kaufen oder sich für die Gesundheitsversorgung zu registrieren usw. Die britische Regierung bezeichnet diese offensichtliche Notwendigkeit als „optional“.

Das DIATF wird von den Government Digital Services (GDS) überwacht, die Teil des Department for Science, Innovation and Technology (DSIT) sind. Josh Simons MP ist Parlamentarischer Staatssekretär im DSIT. Er ist außerdem führender parlamentarischer Sprecher und Lobbyist der Labour Growth Group PLC. Als solcher besteht Simons’ Ziel darin, die Hindernisse für wirtschaftliches Wachstum abzubauen, indem er im Namen multinationaler Konzerne mutige und praktische Reformen vorantreibt.

Der Trilateralist Keir Starmer, ein enger Vertrauter des ebenfalls trilateralistischen Larry Fink – CEO von BlackRock und Co-Vorsitzender des WEF –, ernannte Simons zum „Minister für digitale Reformen, der die digitalen ID-Pläne der Regierung anführen soll“.

Am 15. Januar erklärte Simons vor dem Parlament, der Zweck der digitalen Identitätspolitik bestehe darin, „den Staat zu transformieren“, indem unser „Zugang zu Dienstleistungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor“ kontrolliert werde. Simons versicherte dem Parlament und dem britischen Volk:

Digitale IDs werden kostenlos an alle ausgegeben, die eine möchten. Wenn jemand keine möchte, muss er keine haben. [. . .] [D]er Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wird nicht davon abhängig sein, [eine digitale ID] zu besitzen. Der Premierminister hat dies klar gesagt, und ich kann dieses Bekenntnis bekräftigen.

Wie so oft klafft eine riesige Lücke zwischen ministeriellen Aussagen, ihren mündlichen Zusagen und der Realität der Handlungen des öffentlich-privaten Staates. Zunächst einmal ist die Einführung des offiziellen britischen digitalen Identitäts-Panoptikums keineswegs „kostenlos“.

Allein die Kosten für die digitale Transformation des britischen Gesundheits- und Sozialwesens werden für den Steuerzahler voraussichtlich mehr als 21 Milliarden Pfund betragen. Dies stellt eine direkte Vermögensübertragung von den Menschen – dem öffentlichen Sektor – an globale Konzerne – den privaten Sektor – dar. Multinationale Unternehmen wie Palantir und Oracle profitieren von den digitalen Infrastrukturverträgen zur „Transformation des Staates“. Die Nutzung der Regierung, um unternehmerische Profite aus öffentlichen Geldern zu ermöglichen, ist das primäre Ziel der Labour Growth Group PLC.

Wenn wir, wie Simons behauptet, unsere zugewiesenen digitalen Identitäten nicht benötigen, um auf öffentliche Dienstleistungen zuzugreifen, müssten alternative, nicht-digitale Zugangswege bereitgestellt werden. Derzeit sind keine geplant oder auch nur vorgeschlagen, sodass auch dieser Teil von Simons’ parlamentarischer Erklärung nicht zutraf. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum diejenigen von uns, die sich gegen digitale Identitäten entscheiden, Steuern für staatliche Dienstleistungen zahlen sollen, die sie nicht nutzen können.

So werden beispielsweise britische Unternehmensdirektoren gezwungen, ihre Identität online über das One-Login-Portal der britischen Regierung zu verifizieren, um ihre Registrierung als Direktoren zu behalten. Es gibt zwei Wege, diesen staatlichen Dienst in Anspruch zu nehmen.

Sie können entweder ihr biometrisches digitales Identitäts-Token direkt beim Staat registrieren oder sich über einen Dritten „verifizieren“ lassen – einen autorisierten Unternehmensdienstleister (ACSP) oder über die Post. Doch egal welchen Weg sie wählen, ihr digitales Identitäts-Authentifizierungs-Token wird erstellt und sie werden in das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum eingegliedert. Ihre einzige realistische Option ist die Nichtbefolgung.

Als Teil des geplanten Panoptikums bewegt sich die britische Regierung rasch darauf zu, uns zur Nutzung unserer zugewiesenen digitalen Identitäten für den Zugang zum Internet zu zwingen. In Bezug auf die Einschränkung unserer Möglichkeiten, Informationen online zu teilen, wurden staatliche Sprachrohre ausgesandt, um uns davon zu überzeugen, dass das Verbot für unter 16-Jährige, soziale Medien zu nutzen, etwas mit Kinderschutz zu tun habe. Offensichtlich ist dies eine weitere hauchdünne Lüge.

Um unser Alter auf Social-Media-Plattformen zu verifizieren, wird jeder von uns eine digitale Identität nutzen müssen. Der britische Staat hat bereits Gesetze verabschiedet, um diese wahrscheinliche Anforderung über soziale Medien hinaus auszuweiten und bald unseren Zugang zum gesamten Internet zu kontrollieren.

Der Data (Use and Access) Act 2025 (DUAA) schafft einen nationalen Rahmen für die digitale Identitätsverifizierung von Personen zur Nutzung öffentlicher und privater Online-Dienste. Er enthält einige durchaus vernünftige Online-Schutzmaßnahmen für Kinder. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der sich der darin lauernden Diktatur widersetzt, von staatlichen Propagandisten als Risiko für Kinder dargestellt werden kann.

Trotz der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich die EU angeblich 2016 verlassen hat, hat der DUAA den EU-Rechtsbegriff des „Dienstes der Informationsgesellschaft“ (Information Society Service, ISS) in seine Hammer-Diktate übernommen. Ein ISS ist eine derart vage rechtliche Konstruktion, dass sie über sekundäre Gesetzgebung – genau das sieht der DUAA vor – leicht so ausgelegt werden kann, wie es der Staat wünscht.

Im Ringen mit dieser Unklarheit hat das britische Information Commissioner’s Office (ICO) interpretiert, was ein ISS im Kontext des DUAA bedeutet. Es stellt fest, dass ein ISS „nicht auf Dienste beschränkt ist, die speziell an Kinder gerichtet sind“, und bestimmt weiter, dass ein ISS ist:

[E]in Dienst, der üblicherweise gegen Entgelt, aus der Ferne, auf elektronischem Weg und auf individuellen Abruf eines Dienstleistungsempfängers erbracht wird.

Das ICO fügt hinzu:

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die meisten Online-Dienste ISS sind, einschließlich Apps, Programme und vieler Websites, darunter Suchmaschinen, soziale Medien, Online-Messaging- oder internetbasierte Sprachtelefondienste, Online-Marktplätze, Content-Streaming-Dienste (z. B. Video-, Musik- oder Gaming-Dienste), Online-Spiele, Nachrichten- oder Bildungswebsites sowie alle Websites, die Nutzern über das Internet andere Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Es ist völlig offensichtlich, dass die Dienste, für die wir bei einem Internetdienstanbieter (ISP) bezahlen – also das Mittel, mit dem wir auf das Internet zugreifen –, für die Zwecke des DUAA ein „Dienst der Informationsgesellschaft“ sind. Wir werden zwangsläufig eine „hochwirksame Altersverifikation“ – digitale Identität – benötigen, um das Internet im Vereinigten Königreich zu nutzen.

Das Digital Identity and Attributes Trust Framework (DIATF) legt die „technischen und betrieblichen Standards für die Nutzung [digitaler Identität] in der gesamten britischen Wirtschaft“ fest. Ziel ist es, eine „internationale und nationale Interoperabilität“ aller digitalen Identitätsprodukte und -dienstleistungen zu erreichen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Der Staat behauptet, dies sei unerlässlich, da sich die „digitale Transformation der globalen Wirtschaft“ beschleunige. Daher könne „eine digitale Identität, um Ihr Recht auf Arbeit im Vereinigten Königreich nachzuweisen“, auch dazu verwendet werden, „ein Bankkonto zu eröffnen“. Dies erfordere öffentlich-private Partnerschaften und den Austausch digitaler Identitätsdaten „über die gesamte britische Wirtschaft hinweg“.

Interoperabilität bedeutet, dass unsere erzwungenen digitalen Identitäten „standardisiert aufgebaut und betrieben“ werden.

Software wie Palantir Gotham – einschließlich Palantir Foundry – kann Daten aus jeder Quelle übernehmen, etwa aus Ihrem staatlich ausgestellten Führerschein, Ihrer privat ausgegebenen Bankkarte oder Ihrer Polizeidatei, um „Informationen aus mehreren Systemen in Echtzeit zu visualisieren und zu analysieren [. . .] über die gesamte Einsatzumgebung hinweg, um erfolgreiche Missionsergebnisse zu erzielen“.

Der britische Staat unterhält eine strategische Partnerschaft mit Palantir. Über sein aktuelles Beschaffungsprogramm G-Cloud 14 stellt er Palantir Gotham und Foundry Regierungsstellen und Behörden zur Verfügung – offenbar auch der Polizei. Gotham und Foundry gehören zu den „KI-gestützten Analysewerkzeugen“ der britischen Regierung.

Sobald wir gezwungen sind, unsere digitalen Identitäten zu übernehmen, werden sie über die gesamte britische Wirtschaft hinweg interoperabel gemacht. Dies bedeutet, dass der Staat in der Lage sein wird, „handlungsrelevante Erkenntnisse auf Grundlage des gesamten verfügbaren Datenökosystems zu erzeugen“.

Um das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum zu errichten, benötigen die Regierung und ihre Partner keine neuen Formen digitaler Identität. Zwar versucht man, uns dazu zu manipulieren, unser biometrisches Authentifizierungs-Token in die digitale Identitäts-Wallet von GOV.UK einzubringen, doch für den öffentlich-privaten Staat ist dies lediglich der bequemste Weg, uns in seinem Panoptikum einzusperren.

Wenn wir uns weigern, über One Login in die GOV.UK-Gefängnis-Wallet getrieben zu werden, muss der Staat lediglich sicherstellen, dass die digitalen Identitätssysteme, die wir ohnehin fast täglich nutzen, interoperabel sind, um dieselben Ziele zu erreichen. Sobald die Interoperabilität zwischen sogenannten „anbieteragnostischen“ digitalen Produkten und Dienstleistungen hergestellt ist, müssen Regierung und Propagandisten uns nur noch davon überzeugen, sie weiter zu nutzen.

Während sich das Netzwerk der Live-Gesichtserkennungstechnologie im gesamten Vereinigten Königreich ausbreitet, werden in Kombination mit unseren zugewiesenen interoperablen digitalen Identitäten alles, was wir kaufen, jeder Dienst, den wir nutzen, jeder Ort, den wir aufsuchen, jede Person, die wir treffen, jeder Aspekt unseres Lebens – unsere Gesundheits-, Versicherungs- und Finanzdaten usw. – in Echtzeit überwacht, verfolgt und aufgezeichnet. Anschließend können mithilfe von KI in Echtzeit Beschränkungen unseres erlaubten Verhaltens auferlegt werden.

Dies wird unsere gemeinsame Realität sein, wenn wir weiterhin das digitale Identitätssystem nutzen, das im Vereinigten Königreich von aufeinanderfolgenden Regierungen und ihren Partnern bereits aufgebaut wurde.

Der britische Staat nutzt derzeit Täuschung, Zwang und Gewalt, um uns zu regieren. Sobald er seinen agentischen Staat der Technokratie etabliert hat, wird er die vollständige Verhaltenskontrolle über seine Bürgerschaft besitzen und sich nicht mehr so stark auf Täuschung und Einschüchterung verlassen müssen.

Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum wird errichtet und es wird von einer britischen öffentlich-privaten Staatsdiktatur kontrolliert werden. Der Staat hat bereits Gesetze verabschiedet, um unseren Zugang zu Informationen im Internet zu kontrollieren, unsere Meinungs- und Redefreiheit zu zensieren, unser angeblich demokratisches Recht auf Protest zu beseitigen, und er hat sich selbst und seinen Agenten Immunität vor Strafverfolgung für jegliche Verbrechen gewährt.

Unser Recht, Gesetze durch ein Geschworenengericht für nichtig zu erklären – also ihnen die rechtliche Gültigkeit zu entziehen –, war über Jahrhunderte hinweg ein fester, wenn auch selten genutzter Bestandteil unserer verfassungsrechtlichen Ordnung. Der britische Staat schränkt dieses Recht auf ein Geschworenengericht nicht nur massiv ein, sondern seine sogenannten Richter behaupten nun, sie hätten die verfassungswidrige Macht, Geschworene zu bestrafen, wenn diese Gesetze aufheben.

Das entsprechende Urteil des Berufungsgerichts ist bestenfalls fehlerhaft und scheint vollständig rechtswidrig zu sein. Leider sind diejenigen unter uns, die noch immer annehmen, dass die britische funktionale Oligarchie – der öffentlich-private Staat – und ihre Helferinnen und Helfer des Establishments irgendein Interesse daran haben, unsere verfassungsmäßige Rechtsstaatlichkeit zu wahren, hoffnungslos verblendet.

Die einzige wirkliche Wahl, die uns bleibt, ist eindeutig.

Unabhängig davon, ob wir uns der neuen digitalen Infrastruktur der Regierung – One Login und der GOV.UK-Wallet – unterwerfen oder nicht, werden diejenigen von uns, die weiterhin die derzeit verfügbaren digitalen Produkte und Dienstleistungen nutzen, mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des offiziellen digitalen Identitäts-Panoptikums des britischen Staates eingesperrt werden. Unsere einzige kurzfristige Chance besteht darin, sich so gut wie dem gesamten digitalen System zu verweigern.

Wir müssen diese bestehenden Systeme ablehnen, unsere Smartphones wegwerfen, die Nutzung staatlicher Online-Portale verweigern, private Dienstleistungen ablehnen, die unsere digitale Identität zur Voraussetzung machen, und aktiv nach möglichen alternativen Netzwerken suchen und diese übernehmen.

Uns bleibt keine andere Wahl, als alle friedlichen und rechtmäßigen Mittel auszuschöpfen, die uns zur Verfügung stehen, um uns gegen den britischen Staat zu verteidigen.

(Auszug von RSS-Feed)
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Britische Polizei knackt dein Handy – ohne Passwort, ohne richterlichen Beschluss, inklusive gelöschter Chats

29. Januar 2026 um 13:00

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Ein BBC-Video macht es schockierend deutlich: Was viele ahnten, ist bittere Realität. Und in Deutschland schlafen die meisten noch. Die britische Polizei führt vor, was in Zeiten von „Digital First“ längst Normalität geworden ist: Sie schließt dein Smartphone auf, liest alles aus – auch Inhalte, die du längst gelöscht hattest – und das oft ohne richterlichen Beschluss und ohne dass du es merkst.

Ein kürzlich geteilter Clip (ursprünglich von der BBC) zeigt Polizisten live mit Tools des israelischen Unternehmens Cellebrite bei der Arbeit. Innerhalb weniger Minuten wird ein gesperrtes Handy entsperrt.

Danach folgt der Daten-Download:

  • Alle Fotos und Videos
  • Anruf- und Nachrichtenverläufe
  • WhatsApp-, Signal- und Telegram-Chats (auch Teile gelöschter Unterhaltungen)
  • Standortdaten, Browserverlauf, Passwörter aus Apps
  • Selbst Inhalte aus vermeintlich verschlüsselten Messengern können in vielen Fällen rekonstruiert werden, solange die Daten nicht vollständig überschrieben wurden.

Das Video ist kein Einzelfall. Cellebrite-Geräte (UFED-Serie, Physical Analyzer etc.) sind seit mindestens 2012 bei Dutzenden britischer Polizeieinheiten im Einsatz – von der Metropolitan Police über Police Scotland bis hin zu regionalen Kräften.

Rechtliche Grundlage? Eher ein Witz

Offiziell berufen sich die Behörden auf den Police and Criminal Evidence Act 1984 (PACE) sowie später auf Teile des Investigatory Powers Act 2016. In der Praxis läuft es aber häufig so:

  • „Freiwillige Herausgabe“ wird erbeten (oft unter Druck)
  • Bei Verweigerung greift man zu s19 PACE oder einfach zur physischen Beschlagnahme
  • Danach wird extrahiert, was technisch möglich ist – meist alles

Privacy International hat bereits 2018 offiziell Beschwerde eingelegt: Die Praxis sei rechtswidrig, es fehle an Transparenz, Protokollierung und echter Verhältnismäßigkeit. Besonders brisant: Nicht nur Verdächtige, sondern auch Zeugen und Opfer (u. a. Vergewaltigungsopfer) mussten ihre Geräte abgeben – ohne dass klar geregelt war, welche Daten wirklich relevant sind.

Seit 2022 gibt es zwar den Police, Crime, Sentencing and Courts Act mit etwas strengeren Regeln („strictly necessary“, Code of Practice, Verbot von „undue pressure“), doch Kritiker halten das für Kosmetik: Die Technik ist längst weiter, die Kontrollen hinken hinterher.

Und bei uns? In Deutschland arbeiten BKA, LKA und Staatsschutz-Abteilungen ebenfalls mit Cellebrite und vergleichbaren Systemen (z. B. Oxygen Forensics, MSAB XRY). Die Befugnisse stammen aus § 94 ff. StPO, § 100b StPO (Online-Durchsuchung) und dem neuen § 100k StPO. Doch auch hier gilt:

  • Oft reicht „Gefahr im Verzug“ oder vage „Verdachtsmomente“
  • Gelöschte Daten werden routinemäßig wiederhergestellt
  • Verschlüsselte Messenger sind kein absoluter Schutz mehr, sobald das Gerät physisch vorliegt

Während in Großbritannien wenigstens ab und zu öffentlich diskutiert wird (siehe BBC-Berichte seit 2012), herrscht hierzulande fast völlige Stille. Die meisten Bürger wissen nicht einmal, dass ihr entsperrtes Handy quasi ein offenes Buch für Ermittler ist.

Datenschutz ade?

Die Technologie läuft den Gesetzen und der öffentlichen Debatte meilenweit voraus. Wer heute noch glaubt, regelmäßiges Löschen von Chats oder das Verwenden von Signal schütze ihn zuverlässig – der irrt. Sobald das Gerät in Polizeigewahrsam ist, entscheidet Cellebrite (oder ein Konkurrent), was noch lesbar ist.

Die eigentliche Frage lautet nicht „Können die das?“, sondern:

Wollen wir das wirklich? Und wenn ja – unter welchen exakten, öffentlich kontrollierbaren Bedingungen?

Bis diese Frage ernsthaft beantwortet wird, gilt: Dein Smartphone ist längst kein privater Raum mehr. Es ist ein potenzielles Beweismittel – und du hast in vielen Fällen deutlich weniger Rechte, als du denkst.Teile diesen Artikel, wenn du findest, dass diese Entwicklung nicht länger schweigend hingenommen werden darf.

🚨BRITISH POLICE HAVE THE ABILITY TO DOWNLOAD DATA FROM YOUR PHONE WITHOUT A PASSWORD

In the next stage of authoritarian hell we are to endure

British Police are proud to show just how easy they can see everything on your phone without login details

Privacy has gone pic.twitter.com/kilDDJxISr

— Basil the Great (@BasilTheGreat) January 29, 2026

Quellen: BBC-Berichte (2012–2018), Privacy International (2018), Police, Crime, Sentencing and Courts Act 2022 Code of Practice, ICO-Report Mobile Phone Extraction, diverse Gerichts- und Fachberichte zu Cellebrite-Einsätzen(Stand: Januar 2026)

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EZB-Beruhigungspille: “Nicht-Programmierbarkeit” des digitalen Euro ist reine Ablenkung

28. Januar 2026 um 12:00

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Brüssel und Frankfurt verteilen bezüglich des digitalen Euro Beruhigungspillen. Doch die Wahrheit ist differenzierter und ändert nichts daran, dass diese digitale Zentralbankwährung am Ende doch mit “Carbon Credits” und dergleichen verbunden werden kann.

Der digitale Euro wird der Öffentlichkeit als harmloses Modernisierungsprojekt verkauft, als technisches Update für ein angeblich veraltetes Geldsystem. Kritiker, so heißt es, würden Gespenster sehen: Totalüberwachung, Verhaltenssteuerung, Sozialkreditsysteme. All das sei unbegründet, denn der digitale Euro werde ausdrücklich nicht programmierbar sein. Genau hier beginnt die Irreführung. Denn diese Beruhigungspille lenkt gezielt vom eigentlichen Problem ab – dem System, in das der digitale Euro eingebettet werden soll, wie der Volkswirt Norbert Häring erklärt.

Der jüngst vorgestellte Verordnungsentwurf des EU-Rats wiederholt, was die EU-Kommission im Vorfeld versprochen hat: Der digitale Euro sei kein “programmierbares Geld”. Keine digitalen Geldscheine, die nur für bestimmte Waren gelten, kein Ablaufdatum, keine direkten Ausgabeverbote auf Ebene der Geldeinheit. Übertragen auf Bargeld bedeutet das: keine Aufdrucke, keine Entwertung per Knopfdruck. Doch wer nur diesen Teil liest, übersieht den entscheidenden Satz direkt davor.

Zentralisiertes Steuerungssystem

Denn im selben Dokument heißt es, der digitale Euro solle sehr wohl die Programmierung bedingter Zahlungsvorgänge unterstützen. Ermöglicht werden soll das durch technische Instrumente wie Schnittstellen, Zusatzfunktionen und eine entsprechend ausgestaltete Abwicklungsinfrastruktur. Dazu zählt ausdrücklich die Möglichkeit, Geld zu reservieren, freizugeben oder automatisch auszulösen, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Unterschied zwischen “programmierbarem Geld” und “programmierten Zahlungsvorgängen” ist rein semantisch.

Was hier beschönigend als technische Abstraktion daherkommt, ist in Wahrheit die Grundlage für ein vollständig automatisiertes, zentralisiertes Steuerungssystem. Das zeigt auch ausgerechnet die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich selbst. In ihrem Jahresbericht 2023 beschreibt sie offen, wie das künftige Geldsystem aussehen soll: tokenisiert, integriert, programmierbar und zentral verwaltet. Ein System, in dem Geld, Identität, Eigentum und Verhalten verschmelzen. Die berühmte Formel “You will own nothing and be happy” war kein Ausrutscher, sondern eine unfreiwillig ehrliche Zusammenfassung dieser Vision.

Im Zentrum dieses Konzepts stehen drei Begriffe: Tokenisierung, Unified Ledger und Programmierbarkeit. Tokenisierung bedeutet, dass Vermögenswerte nicht mehr als abstrakte Rechte existieren, sondern als digitale Einheiten auf einer Plattform, die Identität, Eigentum und Transferregeln zugleich enthalten. Ein Token ist nicht nur Geld, sondern ein Regelpaket. Diese Regeln können banal sein, etwa automatische Umbuchungen oberhalb bestimmter Guthabengrenzen. Sie können aber ebenso komplex und tiefgreifend sein – abhängig von Person, Ort, Zweck oder politischer Zielsetzung.

Unified Ledger: Alles wird in zentralem Register erfasst

Der Unified Ledger, das einheitliche Hauptbuch, ist der logische nächste Schritt. Statt vieler dezentraler Konten, Bücher und Abrechnungen wird alles in einem zentralen Register zusammengeführt: Geld, Wertpapiere, Waren, Identitäten, Transaktionen. Was heute noch fragmentiert, redundant und teilweise unkontrollierbar ist, soll morgen nahtlos, automatisch und vollständig integriert ablaufen. Effizienz ist das Zauberwort, Kontrolle die unausgesprochene Konsequenz.

Je mehr Akteure, Vermögenswerte und Prozesse in einem solchen System gebündelt werden, desto größer wird die Macht derjenigen, die dieses Hauptbuch verwalten. Maximale Effizienz bedeutet maximale Zentralisierung. Am Ende steht nicht nur ein nationales, sondern perspektivisch ein supranationales Steuerungsinstrument, das jeden wirtschaftlichen Vorgang in Echtzeit abbildet, bewertet und gegebenenfalls “korrigiert”. Natürlich ganz im Sinne der “Eliten”.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich deutet selbst an, wohin die Reise geht, wenn sie schreibt, dass regulatorische Anforderungen direkt in Tokens eingebettet werden könnten. Transaktionspartner, Standort, Zweck – alles wird relevant, alles wird überprüfbar, alles wird speicherbar. Unter dem Banner der Geldwäschebekämpfung wird totale Transparenz zur Norm erklärt. Dass diese Transparenz nicht symmetrisch ist, sondern sich fast ausschließlich auf den Bürger richtet, versteht sich von selbst.

Besonders brisant ist die vorgesehene Verknüpfung mit digitalen Identitätssystemen wie dem European Identity Wallet. Wer Geld, Identität und Verhalten in einer Infrastruktur vereint, schafft die technische Voraussetzung für automatisierte Sanktionen, Ausschlüsse und Lenkungsmaßnahmen. Nicht per richterlichem Beschluss, sondern per Regelwerk.

Bürger verliert die Kontrolle

Die Verteidiger dieses Systems verweisen gern darauf, dass Banken schon heute Zahlungen steuern, verteuern oder blockieren können. Das ist richtig – und gerade deshalb kein Argument. Denn bisher geschieht das punktuell, sichtbar und mit Ausweichmöglichkeiten. In einer Welt automatisierter Mikrozahlungen, in der jede Handlung einzeln abgerechnet wird, multiplizieren sich diese Eingriffspunkte exponentiell. Der Bürger verliert die Übersicht, die Kontrolle und letztlich die Möglichkeit, sich dem System zu entziehen.

Wie immer beginnt es bei den angeblich Schutzbedürftigen. Sozialhilfeempfänger sollen ihr Geld “sinnvoll” verwenden. Straffällige sollen keinen Alkohol kaufen. Kranke sollen ungesunde Ernährung vermeiden. Klimaschädliches Verhalten soll sanktioniert werden. Jede dieser Maßnahmen lässt sich irgendwie moralisch verkaufen.

Das eigentliche Problem ist daher nicht die Frage, ob der digitale Euro programmierbar ist oder nicht. Das ist ein Nebelkerzenargument. Die eigentliche Gefahr liegt im hochgradig zentralisierten, durchautomatisierten Geld- und Zahlungssystem, das mit ihm etabliert werden soll. Der digitale Euro ist nicht das Ziel, sondern das Fundament. Und Bargeld, dieses letzte Stück anonymer Freiheit, passt in diese Architektur nicht hinein. Deshalb soll es über kurz oder lang verschwinden.

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Grüner Lockdown durch die Hintertür: Großbritannien testet die 15-Minuten-Zwangsstadt

28. Januar 2026 um 10:00

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Unter der sozialistischen Labour-Regierung erhalten Kommunen grünes Licht, die Idee der sogenannten 15-Minuten-Stadt nicht nur städteplanerisch, sondern ordnungspolitisch umzusetzen. Die Briten haben sich vom Regen in die Traufe gewählt.

Die Idee der sogenannten “15-Minuten-Stadt” wird seit Jahren von den globalistischen Kräften rund um das Weltwirtschaftsforum (WEF) propagiert. Verkauft wird den Menschen diese Dystopie unter dem Deckmantel des angeblichen Klimaschutzes und der “Convenience”. Denn alles, was die Menschen für das tägliche Leben brauchen, soll innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein.

Doch was man den Menschen nicht sagt: Bei näherer Betrachtung entpuppt sich dies als ein System aus Zonen, Lizenzen, Kameraüberwachung und Sanktionen. Und im Vereinigten Königreich erlaubt die sozialistische Regierung den Kommunen die Umsetzung dieser Pläne. Besonders weit vorgeprescht ist Oxford, wo die Stadt in sechs Verkehrssektoren aufgeteilt wird. Der motorisierte Verkehr zwischen diesen Zonen soll künftig nicht mehr frei erfolgen, sondern über wenige, streng kontrollierte Verbindungsstraßen. Diese sogenannten Verkehrsfilter werden rund um die Uhr per Nummernschilderkennung überwacht. Wer sie passiert, wird registriert und bei zu oftmaliger Benutzung auch zur Kasse gebeten.

Die Bürger dürfen ihre eigene Stadt künftig nur noch mit Genehmigung durchqueren. Jeder Einwohner kann eine Lizenz beantragen, die ihm erlaubt, an maximal 100 Tagen im Jahr mit dem Auto seinen eigenen Sektor zu verlassen. Genutzt werden dürfen dafür lediglich sechs überwachte Übergänge. Für weitere, als besonders belastet definierte Straßen gibt es eine zusätzliche Sonderlizenz – begrenzt auf 25 Nutzungstage.

Wer regelmäßig innerhalb Oxfords pendeln muss, sei es zur Arbeit, zur Familie oder zu medizinischen Einrichtungen, wird damit systematisch zu Umwegen gezwungen. Ist das jährliche Kontingent aufgebraucht und eine Kamera erfasst dennoch ein Nummernschild am Verkehrsfilter, folgt automatisch die Strafe. Ein Lockdown light unter grüner Flagge, sozusagen.

Proteste gegen dieses Modell hatten das Projekt zeitweise verzögert, doch politisch ist der Widerstand verpufft. Der Telegraph berichtet, dass die Labour-Regierung – anders als ihre konservativen Vorgänger – keinerlei Einwände gegen die Pläne Oxfords erhebt. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte lapidar, es handle sich um kommunale Zuständigkeit. Man habe nicht vor, sich einzumischen.

Parallel dazu zieht London die Daumenschrauben weiter an. Ein neues Gesetz soll Kommunen verpflichten, bei Neubauten die Zahl der Parkplätze drastisch zu reduzieren. Hier gilt plötzlich keine kommunale Autonomie mehr. Während lokale Verwaltungen bei Überwachung und Einschränkung freie Hand bekommen, wird ihnen bei Infrastruktur für den Individualverkehr zentral vorgeschrieben, wie knapp sie diese zu halten haben. Die Richtung ist eindeutig.

Den Bürgern wird ihre Freiheit schrittweise entzogen. Das eigene Auto soll nur mehr in Ausnahmefällen benutzt werden und die Menschen sollen für weitere Strecken gefälligst den öffentlichen Personenverkehr nutzen – oder am liebsten einfach in ihrer Zone bleiben. Es beginnt auf kommunaler Ebene, wird dann national ausgeweitet und am Ende darf man dann für Auslandsreisen eine Genehmigung durch die Regierung einholen.

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Smartphone als Peilsender: Stille Massenüberwachung durch Werbedaten

26. Januar 2026 um 12:00

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Die allgegenwärtige Werbung auf Webseiten und bei Spielen wird auch zum Standort-Tracking benutzt. Dadurch können die Werbefirmen umfangreiche Datensätze erhalten – und an staatliche Behörden verkaufen.

Wer braucht schon Staatstrojaner und richterliche Genehmigungen für Telefonüberwachungen, wenn man doch einfach die Daten von Smartphone-Nutzern über das Werbetracking kaufen kann? Über Webseiten, Wetter-Apps, Spiele und Navigationsdienste werden dank der “personalisierten Werbung” unzählige Daten gesammelt – und verkauft. Diese Apps sammeln die Standortdaten angeblich für die personalisierte Werbung. Dann landen diese Daten auf digitalen Marktplätzen, werden weiterverkauft, aggregiert, kombiniert. Genau hier setzt eine neue Branche an, die sich selbst “Advertising Intelligence”, kurz Adint, nennt.

Inzwischen bieten mindestens 15 Unternehmen solche Adint-Dienste an, viele davon mit Sitz in Israel, gegründet von ehemaligen Militär- oder Geheimdienstangehörigen. Weitere Akteure operieren aus Europa und den USA. Ihr Versprechen an Sicherheitsbehörden klingt wie aus einem dystopischen Pitchdeck: weltweite Ortung von Smartphones, teilweise in Echtzeit, sogar rückwirkend über Jahre und das ganz ohne Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern.

Die Präsentationen, die Le Monde einsehen konnte, lesen sich wie feuchte Träume jedes Ermittlers. Firmen wie RCS, Penlink oder Wave Guard versprechen nahezu lückenlose Bewegungsprofile, minutenaktuelle Updates und globale Abdeckung. “Any device, any time, anywhere” lautet der Slogan – ehrlicher kann man den Kontrollanspruch kaum formulieren. Besonders brisant: Die Daten sollen angeblich anonym sein, sind es aber nur so lange, bis der Kunde die Zusatzoption “De-Anonymisierung” bucht.

Denn fast alle Anbieter werben offen damit, Werbe-IDs realen Personen zuzuordnen. Adressen, Namen, Aufenthaltsorte lassen sich durch Abgleich mit geleakten oder gehackten Datenbanken rekonstruieren. Ein italienischer Anbieter prahlte sogar damit, 95 Prozent der Mobilgeräte eines Landes deanonymisiert zu haben. Datenschutz? Uninteressant.

Besonders perfide ist die juristische Grauzone. Die Anbieter berufen sich darauf, lediglich “Datenpipelines” bereitzustellen oder auf die angebliche Zustimmung der Nutzer beim Akzeptieren von App-Nutzungsbedingungen. Doch genau hier kollidiert das Geschäftsmodell frontal mit europäischem Datenschutzrecht. Werbedaten dürfen nicht ohne erneute Einwilligung für Überwachungszwecke genutzt werden. In der Praxis interessiert das jedoch kaum jemanden, solange Behörden zahlungskräftige Kunden sind und die Kontrolle fehlt.

Hinzu kommt: Die technische Realität ist komplizierter und raffinierter als gerne behauptet wird. Selbst Branchenvertreter räumen ein, dass bis zu 85 Prozent der gesammelten Daten unbrauchbar sind. Fehlende GPS-Signale, ungenaue Ortung, lückenhafte Datensätze. Realistisch lassen sich offenbar nur zehn bis fünfzehn Prozent aller weltweit genutzten Smartphones tatsächlich verfolgen. Für strafrechtliche Ermittlungen ist das oft zu wenig belastbar – für Geheimdienste hingegen mehr als ausreichend, um Muster, Bewegungen und Netzwerke zu erkennen.

Genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Adint-Tools eignen sich weniger für Beweisführung als für strategische Auswertung. Wer war in den letzten zwölf Monaten wie oft in einer bestimmten Botschaft? Welche Geräte tauchen regelmäßig an bestimmten Grenzpunkten auf? Welche Bewegungsströme deuten auf Schmuggel, Opposition oder politische Aktivität hin? Solche Fragen lassen sich beantworten, ohne je einen richterlichen Beschluss zu benötigen.

Besonders beunruhigend ist die zunehmende Nähe dieser Branche zum klassischen Spyware-Markt. Französische Behörden schlagen bereits Alarm, weil einzelne Anbieter offenbar begonnen haben, gezielt manipulierte Werbeanzeigen zu streuen, um Schadsoftware auf Smartphones zu installieren. Der Übergang von passiver Datenauswertung zu aktiver Infiltration verläuft fließend – und nahezu unreguliert.

Das, was wir hier sehen, ist ein perfides Überwachungssystem, das nicht nur durch den Staat selbst, sondern zunehmend auch durch private Akteure gesteuert wird. Und dank der unzähligen über Werbung finanzierten Apps wird dieses System immer umfassender.

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FPÖ vor Ort: Ungarns Grenzschutz zeigt, was Europa verweigert

24. Januar 2026 um 16:06

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Eine hochrangige FPÖ-Delegation hat in Ungarn ein Grenzsicherungssystem besichtigt, das seit Jahren liefert, wozu Brüssel nicht bereit ist: effektiven Schutz der EU-Außengrenzen. Beim Besuch im Grenzkomitat Bács-Kiskun und an der Grenze zu Serbien wurde deutlich, dass Ungarn Verantwortung übernimmt – nicht nur für sich selbst, sondern für ganz Europa.

Die Delegation um FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker informierte sich über das mehrschichtige Sicherungskonzept aus physischen Anlagen, moderner Überwachung, permanenter Polizeipräsenz und klaren Zuständigkeiten. Das Ergebnis ist messbar: Nach dem massiven Migrationsdruck 2015 wurden die illegalen Grenzübertritte drastisch reduziert und dauerhaft auf niedrigem Niveau gehalten. Ungarn handelt, während andere EU-Staaten die Folgen weiterreichen oder aussitzen. Hafenecker machte unmissverständlich klar, dass dieses Modell europaweit Schule machen müsste – und dass Erfolge nicht durch PR ersetzt werden können. Ungarn zeigt, dass Grenzschutz keine Ideologiefrage ist, sondern eine Frage des politischen Willens. Rückendeckung kommt dabei aus der Regierung von Viktor Orbán, die seit Jahren auf Ordnung und staatliche Autorität setzt.

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Pre-Crime-Amerika: Der stille Aufstieg eines umfassenden Überwachungsstaates

22. Januar 2026 um 14:05

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Predictive Policing, Zero‑Click-Handy-Hacks, Mega-Datenbanken und behördenübergreifendes Tracking verschmelzen zu einem einheitlichen Kontrollsystem – Jahre nachdem investigative Journalisten gewarnt hatten, dass dieser Tag kommen würde. Die Amerikaner wurden wiederholt gewarnt – von der außergewöhnlichen und mutigen Investigativjournalistin Whitney Webb 2023, 2024 und 2025. Jetzt entfaltet es sich in Echtzeit. Palantirs ELITE-App (Enhanced Leads Identification & Targeting for [...]

Der Beitrag Pre-Crime-Amerika: Der stille Aufstieg eines umfassenden Überwachungsstaates erschien zuerst unter tkp.at.

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M-PATHIE – Zu Gast heute: Gunter Frank "Die Wirklichkeit wird abgeschafft"

21. Januar 2026 um 21:55

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M-PATHIE – Zu Gast heute: Gunter Frank "Die Wirklichkeit wird abgeschafft"
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M-PATHIE – Zu Gast heute: Gunter Frank "Die Wirklichkeit wird abgeschafft"

Dr. med. Gunter Frank ist Arzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren und leitet eine privatärztliche Hausarztpraxis in Heidelberg. Bereits im März 2020 trat er an die Öffentlichkeit, um seine Expertise in Bezug auf die Coronapandemie zu teilen. Heute, fast sechs Jahre später, legen die Daten eindeutig dar, dass Frank und zahlreiche andere Ärzte mit ihrer Vermutung, dass etwas nicht stimmt, richtig lagen

Gunter Frank hat drei Bücher zu diesem Thema verfasst, insbesondere zu den Hintergründen der Corona-Pandemie. Sein jüngstes Werk, „Der Staatsverrat“, das er gemeinsam mit der Journalistin und Musikwissenschaftlerin Martina Binnig sowie dem Mediziner Dr. Kay Klapproth veröffentlichte, bietet einen umfassenden Überblick über den Verrat unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaats. 

Im Gespräch mit dem Moderator Rüdiger Lenz macht Frank auf die drohende Gefahr aufmerksam, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in naher Zukunft zu einem autoritären Überwachungsstaat entwickeln könnte. Womit Deutschland zum dritten Mal unter totalitärer Herrschaft geraten würde, sofern die Bevölkerung nicht zeitnah entschlossen für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintritt. Von entscheidender Bedeutung hierbei ist die Wahrnehmung der Wirklichkeit, frei von moralischen Überlegungen und ideologischen Bindungen. 

Hier geht es zum Buch: https://shop.achgut.com/products/der-staatsverrat-corona-als-vorbote-des-totalitaeren-wie

Mehr über Dr. Gunter Frank: https://www.gunterfrank.de/ und www.youtube.com/watch?v=FXB9ZWShEGI

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“Notwehrakt für die Grundrechte”: Verfassungsbeschwerde gegen Messenger-Überwachung!

21. Januar 2026 um 11:00

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Als demokratiepolitischen Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher betrachtet FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker die Drittelbeschwerde, die heute von der FPÖ und den Grünen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird: Es müsse verhindert werden, dass die Österreicher zu gläsernen Bürgern gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung werden.

FPÖ und Grüne gehen mit einer gemeinsamen Drittelbeschwerde gegen die Messenger-Überwachung vor. Die Beschwerde wird heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie kritisiert ein “enormes Missbrauchspotenzial“ bei einem technisch derart mächtigen Instrument. Diese Grundrechtseingriffe seien laut Beschwerde nicht verhältnismäßig.

„Die von der Verlierer-Ampel beschlossene Messenger-Überwachung ist nichts anderes als ein massiver Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung und aus unserer Sicht daher auch verfassungswidrig. Wir Freiheitliche haben bereits im Vorjahr im Nationalrat gegen dieses Bürger-Bespitzelungsgesetz gestimmt und weiteren Widerstand dagegen angekündigt. Diese Verfassungsbeschwerde ist daher der nächste logische Schritt und ein demokratiepolitischer Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher!“, erklärte dazu FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, in einem Statement.

Der Nationalrat ermöglichte die Überwachung von Messengerdiensten nach jahrelangen Debatten Anfang Juli des letzten Jahres. Dadurch kann der Staatsschutz sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal auslesen. Die Befugnis zur Überwachung kann für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung sind mehrere Genehmigungsebenen eingebaut; zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Gefahr für die Cybersicherheit

Endgeräte wie Smartphones oder PCs würden unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit einer Software infiziert, die dann auf alle Daten des Gerätes zugreifen könne – ohne das Wissen der Betroffenen, mahnt Hafenecker. Wo landen diese Daten? Hafenecker erklärt: „Diese Software muss von privaten, ausländischen Anbietern zugekauft werden, was dazu führen kann, dass Daten der Nutzer in deren Hände gelangen. Noch dazu ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass sogar das Wissen über die entsprechenden Sicherheitslücken bei den Endgeräten ebenso gekauft werden muss und das wahrscheinlich von dubiosen Anbietern. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen! Die Verlierer-Ampel gefährdet damit die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden.”

Kampf gegen Regierungskritiker?

Die Überwachung kann im Kontext von Terrorismus, “verfassungsgefährdenden Aktivitäten” sowie bei Spionage zum Einsatz kommen. Die Berufung auf einen Kampf gegen islamistischen Terror sieht Hafenecker jedoch als bloßes Feigenblatt der ÖVP zum Durchpeitschen dieser Überwachungsfantasie: Begriffe wie “islamistisch” kämen im Gesetz nicht einmal vor. Sehr wohl erwähnt werden dafür die “verfassungsgefährdenden Angriffe auf den Staat”. “Das ist ein Offenbarungseid, was die Verlierer-Ampel tatsächlich überwachen lassen will: Nämlich regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen. Man braucht sich nur an die unseligen Coronajahre zurückzuerinnern!“, schlussfolgerte Christian Hafenecker und verwies in diesem Kontext auch auf Erfahrungen aus Griechenland, Polen oder Spanien, wo der Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet wurde.

Mit der Verfassungsbeschwerde sollen die Österreicher nun davor bewahrt werden, zu „gläsernen Bürgern“ gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung zu werden. „Grund- und Freiheitsrechte, das Recht auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäußerung sind keine Gnadenakte der Regierenden, sondern unumstößliche Grundpfeiler unserer Demokratie, an die Stocker, Babler, Meinl-Reisinger und Co mit der Messenger-Überwachung grob fahrlässig Hand anlegen. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen!“, so NAbg. Christian Hafenecker abschließend.

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Grüne und FPÖ ziehen gemeinsam vor Gericht – Aufstand gegen Messenger-Überwachung

21. Januar 2026 um 08:15

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Grüne und FPÖ schlagen Alarm und ziehen gemeinsam vor den Verfassungsgerichtshof, um die bereits beschlossene Messenger-Überwachung zu kippen. In einer sogenannten Drittelbeschwerde warnen Abgeordnete beider Parteien vor einem massiven Grundrechtseingriff und einem technischen Instrument mit erheblichem Missbrauchspotenzial, wie krone.at berichtet.

Nach jahrelangen Debatten hatte der Nationalrat Anfang Juli die gesetzliche Grundlage für die Messenger-Überwachung geschaffen – trotz erheblichen Widerstands, nicht nur von Grünen und FPÖ, sondern auch aus den Reihen der Regierungsparteien selbst. Selbst Abgeordnete der NEOS verweigerten der eigenen Koalition mit ÖVP und SPÖ die Zustimmung. Der Beschluss erlaubt es dem Staatsschutz, sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten aus Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal auszulesen.

Eingesetzt werden darf dieses Instrument bei Verdacht auf terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten sowie bei Spionage. Die Anordnung ist grundsätzlich auf drei Monate begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Zwar sind mehrere Genehmigungsstufen vorgesehen, unter anderem durch einen Rechtsschutzbeauftragten und das Bundesverwaltungsgericht, doch genau hier setzen Grüne und FPÖ an: Sie sehen die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt und stellen auch die rechtliche Legitimation der eingesetzten Überwachungssoftware infrage.

Mit insgesamt 62 Unterschriften soll die Beschwerde nun beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. Dort wird sich entscheiden, ob der Staat künftig tiefen Einblick in private Kommunikation nehmen darf – oder ob dem Überwachungsdrang rechtlich Grenzen gesetzt werden.

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Heimatklänge

20. Januar 2026 um 09:01

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Ende der 1960er Jahre geboren, wuchs ich mit den allgegenwärtigen englischen Hits im Radio auf, die in Personalunion mit Coca-Cola und Hamburgern Westdeutschland mit einer klebrigen Schicht überzogen hatten. Erst in den letzten zehn Jahren bemerkte ich, dass all die Lieder, die ich so gern in meiner Jugend gehört hatte, ihren Reiz verloren hatten. Seltsam. Man fragt sich, wie man überhaupt je so etwas Simples, Oberflächliches hat hören wollen.

Nun ist es Abend und ich habe meinen Garten gepflegt. Weil mein werbefreier Sender irgendwie verschwunden ist, schalte ich widerwillig einen Radiosender ein und höre „The River“ (1980) von Bruce Springsteen – ein Liebeslied über eine leidenschaftliche Nacht von zwei Jugendlichen an einem Fluß. Doch die Jugendliebe wird schwanger und der Ernst des Lebens fängt für den jungen Mann viel zu früh an. 

Die alltägliche Geschichte über verlorene Träume berührt mich – es ist tatsächlich eines der wenigen Lieder aus jener Zeit, die ich noch gern höre. Und so gehe in mich und erinnere mich an weitere Werke, die mir noch heute gefallen, etwa „Bridge over troubled water“ (1970) von Simon and Garfunkel, das mir noch heute Tränen in die Augen treibt. Oder „Bohemian rhapsody“ – ein wahres Meisterwerk von Queen und dem Sänger Freddy Mercury. Ich war in London, als er 1991 als einer der ersten Stars an AIDS verstarb. Noch heute trauere ich, weil dieses Genie – übrigens war er wie seine persischen Eltern zoroastrischen Glaubens – so früh von uns ging.

Das Erhabene ist Teil wahrer Musik

Es gibt noch weitere bewegende Werke wie „Music was my first love“ (1976) von John Miles, „Stairway to heaven“ (1970) von Led Zeppelin, „Thank you for the music“ (1994) von ABBA oder bombastische Werke, die sich langsam aufbauten, wie „You took the words right out of my mouth“ (1977) von Meatloaf. Nicht zu vergessen Joe Cocker und „Summer in the city“ (1994).

Die Sänger in diesen Musikgruppen waren meist Virtuosen an ihren Instrumenten, beeindruckten wie Mercury mit ihrer faszinierenden Stimme oder hatten eine starke, elektrisierende Ausstrahlung. Die Texte waren tiefsinnig, handelten von Liebe zwischen Mann und Frau oder zur Musik. Selbst vor religiösen Themen, wie bei Leonhard Cohen, wurde nicht zurückgeschreckt. Mein Lieblingssänger war lange Cat Stevens. Als mir Mitte zwanzig wie Tausenden anderen Fans bewußt wurde, wie strenggläubig er nach seiner Konvertierung zum Islam geworden war, waren mir seine Lieder vergällt und ich hörte sie nicht mehr.

Alle obigen Sänger zeichnete aus, dass sie zu ihrem Mannsein standen und so schöne Lieder schufen, dass sie bis heute die Menschen bewegen. Wahrlich, ich spüre beim Anhören dieser Lieder, wie meine Zellen aufwachen und sich an dieser Musik erfreuen.

Da ich in Süddeutschland aufgewachsen bin, wurden auch die Lieder österreichischer Liedermacher im bayrischen Radio gespielt. Ich liebte „Schifoan“ (1967) von Wolfgang Ambros. Zu diesem Lied tanzte und grölte unsere Pfadfindergruppe jedes Mal wie verrückt mit. Nicht fehlen durfte bei unseren Partys „Resi, i hol‘ di mit mei’m Traktor ab“ (1986) von Wolfgang Fierek oder „Skandal im Sperrbezirk“ von der Spider Murphy Gang, die allerdings aus München war.

Ich hörte immer wieder gern „Weus’d a Herz hast wia a Bergwerk“ (1983) von Reinhard Fendrich oder fast alle Lieder von S.T.S., etwa „Irgendwann bleib i dann dort“ (1985). Die Mundart, mit der man als Säugling aufwächst, sitzt tief und solche Lieder gehen geradewegs ins Stammhirn, wo unser Ursprung sitzt.

Da Juchitzer

Und dann wäre da noch Huber von Goisern in seiner Lederhose, verschwitzt mit 3-Tage-Bart, hochgekrempelten Ärmeln und Lederhosenträgern auf der Bühne, wie er mit Zabine in schlichter, weißer Bluse „Du bist so weit weit weg von mir“ singt. Doch das absolute Meisterwerk, bei dem selbst Freddy Mercury verblaßt, ist „Da Juchizter“ (1994). Der Juchizter beginnt mit Zabines Jodelsolo, das ab dem ersten Ton durch Mark und Bein geht und jeden Menschen mit Herz unvermittelt aufbricht, erschüttert und fassungslos in Tränen zurückläßt. Danach gräbt sich Huberts Solo auf seiner Trompete noch tiefer in die Seele ein, bis schließlich Zabine und Hubert im Duett mit hemmungslosem, leidenschaftlichen Jodeln die letzten Verkrustungen wegsprengen und die Zuhörer weich, ganz weich zurücklassen.

Musik ist Heimat

Das ist Heimat – zumindest im Süden Deutschlands. Einem solchen Werk, einer solchen Hingabe an die Musik steht man wehrlos gegenüber. Der Jodelklang erweckt das Alte, was seit jeher schon war – Generationen an Menschen, die aus der Tiefe ihrer Seele den Klang hochsteigen ließen und aus schierer Lebensfreude durch gewaltige Täler schmetterten. Das rührt an und weckt Erinnerungen an unseren Urgrund – wo wir herkommen, wer wir sind und was wir erschaffen können. Unser Urwesen ist noch da. Jedoch schlummert es – begraben, verschüttet unter den 80 Jahren Lagen an Rock, Jazz, HipHop, Techno und Rap und sonstigem Lärmmüll, der dem Vergleich mit unserer Muttersprache und der Musik, die unserer Landschaft entsteigt, nicht im geringsten standhalten kann.

Wagner und Mahler

Für Opernliebhaber haben Wagner und andere Komponisten eine ähnliche Wirkung – nur leider ist die Klassik für mich persönlich eher selten ein Schlüssel zu meiner Herkunft. Ich erinnere mich noch lebhaft an unseren jüngsten Besuch in der Oper, wo Gustav Mahlers 2. Sinfonie „Auferstehung“ mit Chor und Solistin gegeben wurde. Neben mir saß eine – ich kann es nicht anders sagen – hochnäsige Schickse der höhren Gesellschaft, die verächtlich ihr 60-jähriges Näschen über die Proleten rümpfte, die an falschen Stellen klatschten und auch mich als zu laut lachende Person lediglich mit einem abschätzigen Blick musterte. Im 4. Satz dann erklang die honigsüße Stimme der Solistin, die das tiefsinnige Lied „Urlicht“ vortrug – auch hier keinerlei Scheu vor dem Erhabenen, dem Göttlichen, wie dies heute nahezu überall bei der entchristlichten, atheistischen deutschen Bevölkerung der Fall ist:

„O Röschen rot,
Der Mensch liegt in größter Not,
Der Mensch liegt in größter Pein,
Je lieber möcht' ich im Himmel sein.
Da kam ich auf einen breiten Weg,
Da kam ein Engelein und wollt' mich abweisen.
Ach nein, ich ließ mich nicht abweisen!
Ich bin von Gott und will wieder zu Gott,
Der liebe Gott wird mir ein Lichtchen geben,
Wird leuchten mir bis in das ewig selig' Leben!“

Trotz großer Offenheit fand ich keinen Zugang zum Lied. Die hochnäsige Dame neben mir war jedoch so ergriffen, dass sie minutenlang vor Schluchzen geschüttelt wurde. Jeder braucht seinen Schlüssel.

Manche Lieder halten ihre Kraft über Jahrhunderte hinweg. Mich fasziniert immer wieder, wie gregorianische Choräle, die ein längst vergessener Mensch vor 500 Jahren verfaßt hat, durch unsere Stimmen wieder zum Leben erweckt werden können. Es ist ein Wunder – die Zeit verschwindet.

Mein Lieblingsweihnachtslied „Maria durch ein Dornwald ging“ werde ich – im Gegensatz zu früheren Radiohits – nie müde zu hören. Das ist das Besondere an Liedern, die das Herz berühren. „Stille Nacht, heilige Nacht“ schwingt so hoch, dass es in der ganzen Welt gesungen wird. Das ist die Macht der Musik.

Mit welchen Klängen wollen wir leben?

Geben wir acht, mit welchem Klang wir uns umgeben. Wollen wir wirklich jeden Tag mit Techno, harten Beats und vulgärem Rap belästigt werden? Wie wirkt sich diese brutaleske Musik auf uns und unsere Kinder aus? Wir wissen es, denn wir müssen nur in die Gesichter der Menschen blicken. Selten ist noch ein Antlitz von dem Zauber erfüllt, der bei Zabine beim Juchizter zu sehen war. Kaum noch sieht man Menschen, die sich so in sich versunken der Trompete hingeben wie Hubert von Goisern.

Viele der angeführten Sänger sind inzwischen tot, haben sich zurückgezogen oder sich so sehr verändert, dass ich sie nicht mehr hören mag. Nicht vergessen darf ich Udo Jürgens. Als Jugendliche konnte ich gar nicht genug von „Ich wünsch Dir Liebe ohne Leiden“ bekommen, das er mit seiner Tochter Jenny sang. Visionär war sein Lied „Der gläserne Mensch“ (2014), in dem er bei seinem letzten Konzert vor dem Verlust unserer Freiheit und totalitärer Überwachung warnte.

Wir haben immer die Wahl. Wir können entscheiden, womit wir uns umgeben. Wir können uns einfach umdrehen und gehen. In den Himmel schauen. In der Erde wühlen. Unseren Garten pflegen. Der alten Nachbarin helfen oder Zeit mit Freunden verbringen. Es ist schon viel gewonnen, wenn nur einer aufsteht und „Nein“ sagt (Brecht). Jeder kann die Welt verändern. Jeder ist ein Instrument. Die herrliche Musik ist da. Wir müssen sie nur wieder zum Leben erwecken.

Quelle: Auf der Lichtung

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„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt


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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

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Level Up oder Absturz – Wie Computerspiele uns seit Jahrzehnten auf Social Scoring trimmen

18. Januar 2026 um 11:00

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Was in China heute als Social-Scoring-System international kritisiert wird, ist für eine ganze Generation längst Alltag – nur unter einem anderen Namen. Seit Jahrzehnten trainieren Computerspiele Millionen Menschen darauf, sich beobachtet, bewertet und konditioniert zu verhalten. Belohnt wird, wer sich regelkonform verhält. Bestraft wird, wer aus der Reihe tanzt. Genau dieses Prinzip gilt inzwischen als Blaupause für zahlreiche dystopische Zukunftsmodelle – und wurde im Kinder- und Jugendzimmer bereits ausgiebig erprobt.

Das Grundprinzip moderner Games ist immer gleich: Jede Handlung wird registriert, ausgewertet und mit Punkten, Levels, Fähigkeiten oder Zugang zu neuen Inhalten belohnt. Wer das „richtige“ Verhalten zeigt, steigt auf. Wer abweicht, verliert. Rollenspiele, Action-Games, Rennspiele – sie alle funktionieren nach diesem Muster. Der Spieler lernt früh: Anpassung lohnt sich, Abweichung kostet.

Besonders deutlich wird das in Spielen wie Red Dead Redemption. Wer sich gesetzestreu verhält, profitiert von besseren Interaktionen, Rabatten, Respekt. Wer zum Outlaw wird, verliert Ansehen, Möglichkeiten und Status. Moral wird nicht diskutiert, sondern verrechnet. Das System urteilt – automatisch, emotionslos, unumkehrbar. Genau das, was man heute bei staatlichen Bewertungssystemen als unheimlich empfindet, gilt hier als „immersives Gameplay“.

Diese Logik zieht sich durch zahllose Titel: Erfahrungspunkte ersetzen soziale Anerkennung, Skill-Trees stehen für gesellschaftliche Aufstiegschancen, Level-Downs simulieren sozialen Abstieg. Der Spieler passt sich an, optimiert sein Verhalten, vermeidet Sanktionen. Nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst vor Verlust. Wer oft genug erlebt hat, dass falsches Verhalten sofort Konsequenzen hat, internalisiert diese Regeln – ganz ohne staatliche Vorschriften.

Die Gamer-Generation ist damit die erste, die flächendeckend gelernt hat, in permanenten Bewertungssystemen zu leben. Permanente Überwachung? Normal. Verhaltensanpassung? Notwendig. Belohnung für Konformität? Selbstverständlich. Ausschluss bei Regelverstoß? Logisch. Die düsteren Zukunftsvisionen aus Filmen und Romanen wirken deshalb weniger fremd – sie fühlen sich vertraut an. Wie ein bekanntes Interface mit neuen Namen.

Was als Unterhaltung begann, wurde zur Trainingssimulation für eine digital gesteuerte Gesellschaft. Punktesysteme statt Argumente, Algorithmen statt Gerechtigkeit, Fortschritt nur bei Wohlverhalten. Das dystopische Morgen wurde nicht aufgezwungen – es wurde erspielt. 🎮

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Australien greift zur Zensurkeule: So will die Regierung Meinungen noch schärfer kriminalisieren

17. Januar 2026 um 08:00

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Unter dem moralisch aufgeladenen Vorwand der „Hassbekämpfung“ plant die australische Regierung einen massiven Angriff auf Meinungsfreiheit und politische Opposition. Das sogenannte „Combatting Antisemitism, Hate and Extremism Bill 2026“ ist kein Schutzgesetz, sondern ein Machtinstrument. Darauf weist der australische Bürgerrechtler und liber-net-CEO Andrew Lowenthal in einem offenen Brief an das Parlament hin, der auf der Webseite von liber-net veröffentlicht wurde.

Der Gesetzentwurf schafft einen gefährlichen Präzedenzfall: Ein Minister erhält weitreichende Befugnisse, um Gruppen und Inhalte als „Hass“ einzustufen – ohne zwingende richterliche Kontrolle, ohne echtes Berufungsrecht und ohne effektive parlamentarische Aufsicht. Wer ins Visier gerät, hat kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Das Gesetz öffnet damit Tür und Tor für politische Säuberungen unter dem Deckmantel der Sicherheit.

Besonders perfide ist die absichtlich schwammige Definition dessen, was künftig strafbar sein soll. Nicht mehr nur konkrete Gewaltaufrufe stehen im Fokus, sondern Meinungen, Bewertungen und Aussagen, die angeblich ein „inakzeptables Risiko“ darstellen könnten. Schon das bloße Billigen oder Diskutieren unbequemer Positionen reicht aus, um kriminalisiert zu werden. Die Grenze zwischen strafbarer Handlung und unerwünschter Meinung wird gezielt verwischt.

Damit wird ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats ausgehebelt: Strafrecht basiert nicht mehr auf realen Taten, sondern auf vermuteten Wirkungen und subjektiven Gefühlen. Texte, Bilder oder Social-Media-Beiträge können künftig verfolgt werden, wenn sich irgendjemand „eingeschüchtert“ fühlt. Die Strafen reichen bis zu mehrjährigen Haftstrafen – für Worte, nicht für Gewalt.

Lowenthal erinnert daran, dass Australien bereits heute über eines der schärfsten Sicherheits- und Überwachungsregime westlicher Demokratien verfügt. Terrorgesetze, Präventivhaft, Überwachung, Geheimdienstbefugnisse – all das existiert längst. Dass dennoch Gewaltverbrechen geschehen, liegt nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an politischem Versagen, Fehlprioritäten und mangelnder Verantwortungsübernahme.

Statt diese Missstände offen zu adressieren, greift die Politik lieber zur Zensur. Meinungsregulierung ersetzt Problemlösung. Gesellschaftliche Spannungen werden nicht gelöst, sondern unterdrückt. Australien folgt damit dem britischen Vorbild, wo Polizeieinsätze gegen „beleidigende Tweets“ inzwischen Alltag sind.

Besonders entlarvend ist das Verfahren: Für dieses weitreichende Gesetz wurde eine öffentliche Anhörung von gerade einmal 48 Stunden angesetzt. Kritik soll gar nicht erst entstehen. Debatte ist unerwünscht. Kontrolle der Sprache ist das Ziel.

Was hier entsteht, ist kein Schutz vor Extremismus, sondern ein Werkzeug zur Disziplinierung der Bevölkerung. Australien macht sich erneut zum Experimentierfeld für autoritäre Zensurmodelle – und zeigt, wie schnell demokratische Grundrechte geopfert werden, wenn Regierungen ihre Macht sichern wollen.

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Totalüberwachung von Smartphones! Britische Sozialisten drehen durch

14. Januar 2026 um 15:00

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Die sozialistische Regierung Großbritanniens will die Überwachung von Smartphones direkt im Betriebssystem implementiert sehen. Man beruft sich dabei auf den “Kinderschutz”. Der linke Totalitarismus-Wahn setzt sich durch.

Das Vereinigte Königreich soll zu einer digitalen Kontrollgesellschaft werden. Mittels entsprechender Gesetzesinitiativen wollen die regierenden Sozialisten sämtliche Smartphones und Tablets künftig mit einer fest integrierten und nicht entfernbaren Überwachungssoftware ausstatten. Dabei will man Inhalte direkt auf den Geräten selbst analysieren, bevor Verschlüsselungsmaßnahmen (z. B. durch Messenger-Dienste) greifen.

Durchgesetzt werden soll diese Maßnahme über eine Änderung des Gesetzes über das kindliche Wohlbefinden und Schulen. Damit will man angeblich verhindern, dass Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufgenommen, gespeichert, angesehen oder übertragen werden. Dies gelte auch für Livestreams. Doch damit würde man prinzipiell jede Aufnahme durch die Kameras dieser Geräte einer Analyse unterwerfen und die generelle Privatsphäre der Nutzer verletzen.

Ganz zu schweigen davon, dass die Täter problemlos auf alternative Möglichkeiten – also klassische Fotoapparate und Kameras, sowie Laptops und PCs – umsteigen können, um ihren abscheulichen Trieben zu folgen. Zudem sind die vorgeschlagenen automatisierten Inhaltskontrollen extrem fehleranfällig, wie unter anderem die Daten des deutschen Bundeskriminalamts zeigen.

Das Ergebnis wären unzählige Falschmeldungen an die Polizeibehörden, automatische Sperren, Hausdurchsuchungen und die Weitergabe von privaten Daten, die eigentlich sonst niemanden etwas angehen. Die dadurch überlasteten Ermittlungsbehörden würden sich an unzähligen unschuldigen Bürgern abarbeiten, während Kapazitäten für wirkliche Straftaten fehlen.

Mehr noch würde ein solcher softwaretechnischer Eingriff die Türen für noch mehr Überwachung und Kontrolle öffnen. Kleine Eingriffe über Updates genügen, um künftig auch gegen Oppositionelle, Regierungskritiker und sogar gegen Journalisten vorgehen zu können. Ist dies wirklich das, was die Bürger wollen?

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Berlin: Justizsenatorin fordert totale Überwachung – Linksextremismus als Vorwand

14. Januar 2026 um 07:36

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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) fordert nichts weniger als den gläsernen Bürger. Automatisierte Bilderkennung, erweiterte digitale Zugriffe, mehr Personal für Nachrichtendienste – verkauft als Kampf gegen Extremismus. In Wahrheit entsteht ein Überwachungsapparat, der jeden treffen kann, während linksextreme Täter weiter nahezu unbehelligt agieren. Das geht aus einem Interview hervor, über das rbb24 Inforadio berichtet.

Im Gespräch ließ Badenberg keinen Zweifel daran, wohin die Reise gehen soll. Sicherheitsbehörden müssten „mehr investieren“ und neue Befugnisse im digitalen Raum erhalten. Was technisch klingt, ist politisch hochgefährlich. Denn gefordert wird nicht nur die Speicherung von IP-Adressen, sondern der Einsatz automatisierter Bilderkennung. Fotos, Videos, Uploads – alles soll künftig algorithmisch durchleuchtet werden. Der Staat schaut zu. Immer. Überall.

Der Verweis auf Linksextremismus wirkt dabei wie ein Alibi. Zwar räumt Badenberg ein, dass linke Gewalt oft verharmlost werde, weil sie angeblich „für das Gute“ kämpfe – für Klima, gegen Rassismus, gegen den Staat. Doch aus dieser Erkenntnis folgen keinerlei Konsequenzen. Keine Razzien in linksautonomen Zentren, keine Verbote militanter Gruppen, keine spürbare Repression. Stattdessen bleibt es bei wohlklingenden Phrasen wie „Es gibt keinen guten Extremismus“. Worte ohne Wirkung.

Die Realität in Berlin ist eine andere. Brennende Autos, verletzte Polizisten, Angriffe auf Journalisten und politische Gegner gehören längst zum Alltag. Ganze Straßenzüge gelten als Rückzugsräume der linken Szene, in denen der Rechtsstaat kapituliert hat. Währenddessen agieren Justiz und Politik auffallend zurückhaltend, fast verständnisvoll. Harte Urteile bleiben die Ausnahme, Abschreckung findet nicht statt.

Der eigentliche Fokus liegt woanders. Nicht auf vermummten Steinewerfern, sondern auf normalen Bürgern. Auf Menschen, die ihre Meinung äußern, ein Meme teilen oder die falschen Fragen stellen. Die neue Überwachung trifft nicht die militanten Täter – sie trifft den Familienvater auf Facebook, die Studentin mit Regierungskritik, den unbequemen Journalisten. Wer nicht auf Linie ist, gerät ins Visier.

Automatisierte Bilderkennung wird keine Linksautonomen enttarnen, die sich längst anonymisieren. Sie wird zur Massenüberwachung eingesetzt werden – effizient, lautlos, flächendeckend. Und während linke Gewalttäter weiter mit milden Strafen davonkommen, wächst der digitale Generalverdacht gegen die Bevölkerung.

Badenbergs Forderungen markieren den Weg in einen Orwell’schen Überwachungsstaat. Der angebliche Kampf gegen Linksextremismus ist dabei nichts weiter als ein Feigenblatt. Was bleibt, ist eine CDU, die den Ausbau staatlicher Kontrolle vorantreibt und dabei ihre eigenen bürgerlichen Versprechen endgültig über Bord wirft.

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Glücksspielgesetz unter Druck: Was andere Länder besser machen und was wir daraus lernen können

12. Januar 2026 um 09:00

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Die Debatte über die deutsche Glücksspielregulierung hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 verfügt Deutschland erstmals über ein einheitliches Regelwerk für den Online-Glücksspielmarkt. Ziel war es, einen zuvor weitgehend unregulierten Bereich zu ordnen, Spielerschutz zu stärken und illegale Angebote zurückzudrängen. Gleichzeitig sollte ein legaler Markt entstehen, der für Anbieter wirtschaftlich tragfähig ist und für Nutzer eine attraktive Alternative darstellt.

Genau an diesem Spannungsfeld entzündet sich die politische und gesellschaftliche Diskussion, gerade da das Jahr 2026 eines der Neujustierung sein wird. Kritiker bezweifeln, dass das derzeitige System diese Balance erreicht, doch Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit strenger Regeln, um problematisches Spielverhalten wirksam einzudämmen.

Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass viele Staaten mit ähnlichen Zielkonflikten ringen, einige jedoch andere regulatorische Wege eingeschlagen haben, die in der Praxis als vergleichsweise stabil gelten.

Hohe Kontrolle, umstrittene Akzeptanz

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde ein stark zentralisiertes Aufsichtsmodell etabliert. Kern des Ansatzes ist die länderübergreifende Regulierung durch eine gemeinsame Behörde, die Zulassungen erteilt, Auflagen überwacht und gegen im Ausland lizenzierte Angebote vorgeht. 

Hinzu kommen technische Instrumente, die anbieterübergreifend greifen sollen, wie zum Beispiel zentrale Systeme zur Überwachung von Einzahlungslimits oder zur Verhinderung paralleler Nutzung mehrerer Angebote.

Aus regulatorischer Sicht verfolgt dieses Modell eine klare Logik. Wer Limits nicht nur bei einem Anbieter, sondern marktweit durchsetzt, reduziert Umgehungsmöglichkeiten. In der politischen Debatte wird jedoch zunehmend die Frage gestellt, ob die hohe Regeldichte unbeabsichtigte Nebenwirkungen erzeugt. Denn Regulierung wirkt im digitalen Raum immer auch über Nutzerverhalten. Wird der legale Markt als zu restriktiv oder technisch fehleranfällig wahrgenommen, steigt die Bereitschaft, auf Alternativen auszuweichen, wie sie bei https://www.hochgepokert.com/casino/ohne-lugas/ verglichen werden.

Dänemark als Lizenzsystem mit hoher Marktdurchdringung

Dänemark gilt in vielen europäischen Fachkreisen als Beispiel für ein funktionierendes Online-Glücksspielmodell. Das Land liberalisierte seinen Markt frühzeitig und setzte auf ein klares Lizenzsystem, das privaten Anbietern den Marktzugang erlaubt, sie aber zugleich strengen Auflagen unterwirft. Entscheidend ist dabei weniger die formale Ausgestaltung der Regeln als ihre konsequente Durchsetzung.

Die dänische Glücksspielaufsicht veröffentlicht regelmäßig Berichte über den legalen und illegalen Markt. Diese Transparenz ist ein zentraler Unterschied zu vielen anderen Ländern. Die Daten zeigen, dass ein Großteil der Online-Spielaktivität über lizenzierte Anbieter abgewickelt wird. Im Ausland lizenzierte Angebote existieren zwar weiterhin, verlieren jedoch durch gezielte Maßnahmen an Sichtbarkeit und Reichweite.

Gleichzeitig verschweigt das dänische Modell seine Schwächen nicht. Studien belegen, dass auch dort Minderjährige mit Online-Glücksspiel in Kontakt kommen und dass Spielerschutz kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass Regulierung als lernender Prozess verstanden wird. Anpassungen erfolgen auf Basis von Daten und nicht allein aus politischem Druck heraus.

Das Vereinigte Königreich mit Reform statt radikaler Neuordnung

Das Vereinigte Königreich verfolgt einen anderen Ansatz. Dort bildet der Gambling Act aus dem Jahr 2005 bis heute die gesetzliche Grundlage. Angesichts der rasanten Digitalisierung wurde jedoch erkannt, dass dieses Regelwerk nicht mehr alle Realitäten des Online-Marktes abbildet. Anstatt ein komplett neues System zu schaffen, setzt die britische Politik auf eine umfassende Reform bestehender Strukturen.

Im Zentrum steht ein stärker risikobasierter Ansatz. Nicht alle Spieler oder Produkte werden pauschal gleichbehandelt, sondern differenziert nach Gefährdungspotenzial. Ergänzt wird dies durch modernisierte Aufsichtsmechanismen, strengere Anforderungen an Produktdesign und Werbung sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung der Branche an Präventions- und Hilfsangeboten.

Für die deutsche Diskussion ist dieses Modell deshalb interessant, weil es weniger auf zentrale technische Kontrollsysteme setzt und stärker auf abgestufte Eingriffe. Der Fokus liegt auf problematischen Mustern und Hochrisikobereichen, nicht auf einer vollständigen Vereinheitlichung aller Spielangebote.

Niederlande und Schweden mit intensiver Liberalisierung

Auch die Niederlande bieten ein aufschlussreiches Beispiel. Mit der Einführung eines Lizenzsystems wurde der Online-Glücksspielmarkt geöffnet, nachdem viele Jahre lang faktisch ein Graubereich existierte. Ziel war es, Spieler in regulierte Angebote zu lenken und staatliche Kontrolle herzustellen. Die ersten Jahre zeigten jedoch, dass Öffnung allein keine Garantie für hohe Kanalisierung ist.

Das ist auch in Deutschland zu spüren. Laut offiziellen Berichten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder lag die Kanalisierungsquote im deutschen Online-Glücksspielmarkt auch 2024 deutlich unter den ursprünglich angestrebten 90 Prozent. Schätzungen aus der Branche gehen je nach Segment von Werten zwischen 60 und 70 Prozent aus.

Strenge Werbevorgaben und komplexe Zulassungsverfahren erschwerten es legalen Anbietern, schnell Marktanteile zu gewinnen. Gleichzeitig blieben nicht lizenzierte Plattformen für viele Nutzer erreichbar. Die niederländische Erfahrung verdeutlicht, dass Regulierung immer auch marktwirtschaftliche Effekte erzeugt: Sichtbarkeit, Produktvielfalt und Nutzerfreundlichkeit beeinflussen maßgeblich, ob der legale Markt angenommen wird.

Schweden wiederum liberalisierte seinen Markt bereits 2019 und formulierte klare Kanalisierungsziele. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass diese Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insbesondere im Bereich Online Casino wird öffentlich diskutiert, ob die regulatorischen Rahmenbedingungen ausreichend attraktiv sind, um Spieler dauerhaft im legalen Segment zu halten. Auch hier wird deutlich, dass Regulierung kein statischer Zustand ist, sondern kontinuierlicher Anpassung bedarf.

Fünf Lehren aus internationalen Modellen

Der internationale Vergleich zeigt keine perfekte Lösung, wohl aber wiederkehrende Muster, die für die deutsche Reformdiskussion relevant sind. Erstens muss Kanalisierung messbar und transparent sein. Länder wie Dänemark veröffentlichen regelmäßig Daten zur Marktstruktur. Ohne vergleichbare Kennzahlen bleibt die Bewertung des eigenen Systems spekulativ.

Zweitens ist die Durchsetzung entscheidend. Ein Regelwerk entfaltet nur dann Wirkung, wenn illegale Angebote tatsächlich an Reichweite verlieren. Dazu gehören rechtssichere Sperrmaßnahmen ebenso wie Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern und Werbeplattformen.

Drittens ist Akzeptanz ein regulatorischer Faktor. Technisch durchsetzbare Instrumente verlieren an Wirkung, wenn sie von großen Teilen der Nutzerschaft als unverhältnismäßig empfunden werden. Regulierung im digitalen Raum konkurriert immer mit alternativen Angeboten.

Viertens gewinnen risikobasierte Ansätze an Bedeutung. Pauschale Regeln für alle Marktteilnehmer stoßen zunehmend an Grenzen. Internationale Beispiele zeigen, dass differenzierte Modelle flexibler auf problematisches Verhalten reagieren können.

Fünftens muss Regulierung lernfähig bleiben. Staaten, die regelmäßig evaluieren, nachjustieren und ihre Entscheidungen öffentlich begründen, schaffen mehr Vertrauen und erhöhen die langfristige Stabilität des Systems.

Die Diskussion um das deutsche Glücksspielgesetz ist damit mehr als eine juristische Detailfrage. Sie berührt grundlegende Fragen moderner Regulierung in digitalen Märkten. Andere Länder zeigen, dass funktionierende Modelle nicht zwingend weniger streng sind, sondern oft klarer, transparenter und näher an der Realität der Nutzer orientiert. Ob Deutschland diesen Weg einschlägt, wird maßgeblich darüber entscheiden, ob der legale Markt seine zentrale Aufgabe erfüllen kann.

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China zwischen digital und analog

11. Januar 2026 um 11:00

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China ist ein Land der Extreme. Elektronische bzw. digitale Verfahren sind in China alltäglich zu beobachten. Aber auch Arbeiten von Menschenhand werden massenhaft durchgeführt. Auch das gehört zum Alltag in China und ist zahlreich zu sehen. Ein Umstand könnte deutsche Leser zum Schmunzeln bringen, denn es gibt ein Thema, das im fernen China ähnlich – nämlich manuell – betrieben wird wie in Deutschland. Ein subjektiver Erfahrungsbericht aus der chinesischen Metropole Shanghai von Christian Reimann.

Digitaler Alltag in China

Wer nach China reist, kann bereits an der Grenzkontrolle – z.B. am Internationalen Flughafen Pudong in Shanghai – den Einsatz von moderner digitaler Technologie erleben. Fingerabdrücke und Fotos von Gesichtern sind Routine und werden digital erfasst.

China ist wohl das Land mit den meisten Kameras im öffentlichen Raum. Während es aktuell in Shanghai schätzungsweise 439,1 Kameras pro 1.000 Einwohner und Einwohnerinnen gebe, sollen es in Berlin geschätzt 7,7 Videoüberwachungskameras pro 1.000 Menschen sein. Sie befinden sich in Shanghai u.a. über den Straßen und auf Wohnanlagen. Bereits seit einigen Jahren warnen deutsche Medien vor einer Massenüberwachung in China.

Wer eine Wohnanlage betritt oder mit seinem Auto reinfahren möchte, wird vor allem von Kameras erfasst. Manche Wohnanlagen in Shanghai können per Gesichtserkennung betreten werden.

Auf den Straßen dienen sie insbesondere zur Geschwindigkeitskontrolle. Wer zu schnell fährt, wird geblitzt und muss eine Geldstrafe zahlen. Auch an zahlreichen Ampeln in Shanghai gibt es Kameras. Das in Deutschland oftmals befürchtete bzw. unterstellte Sozialkreditpunkte-System – z.B. hier und hier – gibt es jedoch nicht. Auch die Verhaltenskontrolle funktioniert in China lediglich bedingt – in Großstädten wie Shanghai halten sich nicht alle Bürger an die zumindest im Westen unterstellte angestrebte Norm.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger überqueren trotz Rotphase die Straße. Ausnahmen hierfür sind in Shanghai die relativ wenigen großen Straßenkreuzungen im Stadtzentrum, an denen Polizisten postiert sind und dabei helfen, den Straßenverkehr zu regeln. Wer dann als Fußgänger die rot signalisierende Ampel überqueren möchte, riskiert eine mündliche Ermahnung.

Rechtsabbieger dürfen und können – wenn der Weg frei ist – auch bei rotem Ampelsignal weiterfahren und rechts abbiegen. Das nutzen neben zahlreichen Autos und E-Rollern vielfach auch die öffentlichen, elektrisch betriebenen Busse.

Bereits vor der merkwürdigen Coronazeit waren Smartphones z.B. in der chinesischen Metropole Shanghai sehr häufig zu sehen – nicht nur zum Telefonieren, Simsen oder Surfen im Internet.

Im Internet können verschiedene Produkte oftmals günstiger als in Läden vor Ort gekauft werden. Das betrifft z.B. Accessoires wie Ohrringe oder Armbänder, aber auch nicht ganz moderne und dennoch hochwertige Smartphones.

Neben dem finanziellen Aspekt wird das Smartphone auch für andere Dinge des gesellschaftlichen Lebens verwendet. Wenn beispielsweise mit einem Taxi gefahren werden möchte, wird es per Smartphone gerufen. Essen kann mit dem Smartphone bestellt und bezahlt werden. Es kann und wird dann von diversen Lieferservices gebracht – z.B. zum Büro auf der Arbeit, in ein Hotel oder nach Hause.

In Shanghai können Mietfahrräder per Bezahlung über das Smartphone benutzt werden. Das Angebot wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen genutzt. In anderen Städten wie z.B. Lianyungang können elektrische Roller mit dem Smartphone gemietet werden.

Wer ein Museum besuchen, fliegen oder mit dem Zug verreisen möchte, nutzt dafür in der Regel das Smartphone.

In einem Forum der deutschen Community in Shanghai schreibt ein Nutzer, dass er von 2007 bis 2012 in der Metropole gelebt habe und demnächst für zehn Tage zurückkommen wolle. Gefragt wird nach Veränderungen im Vergleich zu damals. Ein Nutzer antwortet u.a. das:

– All-u-can-eat Teppanyakis existieren nur noch rudimentaer
– ShangriLa Pudong Buffet Brunch noch da
– Cash ersetzt durch WeChat/Alipay
– Leihfahrraeder wie HelloBike ueberall
– Didi Taxi App ersetzt Taxi ranwinken
– Fake Markt beim Science Technology Museum gibt’s noch, aber sehr klein
– insgesamt alles sauberer/geordneter, damit aber auch langweiliger als frueher der wilde Osten

Stimmt – auch der zuletzt genannte Aspekt. Im Vergleich zu deutschen Städten sind chinesische Städte ziemlich sauber. An einigen Stellen liegen zwar auch Papier und Plastik rum, aber die werden rasch beseitigt. Das ist insbesondere zahlreichen Arbeiterinnen und Arbeitern in blauer Uniform zu verdanken, dazu unten mehr.

Früher hat es im deutschen Fernsehen – in der ARD – die Sendung „Was bin ich?“ gegeben. Gelegentlich ist der Gast, dessen Beruf erraten werden sollte, um eine ihren/seinen Beruf typische Handbewegung gebeten worden. Eine typische Handbewegung eines insbesondere relativ jungen Chinesen ist der Blick auf das Smartphone. Sehr häufig ist das zu beobachten, selbst wenn junge Pärchen zusammen unterwegs sind. Oftmals wird nicht miteinander gesprochen, sondern jeweils auf das eigene Smartphone geblickt.

In Deutschland ist das inzwischen allerdings auch in öffentlichen Verkehrsmitteln zu sehen, es gehört mittlerweile auch dort für viele Bürgerinnen und Bürger zum Alltag.

In der chinesischen Millionenstadt Chongqing gab oder gibt es vielleicht sogar immer noch einen kurzen, 50 Meter langen Abschnitt des Bürgersteigs, der in zwei Spuren unterteilt worden ist: „Auf der einen Seite sind Handys tabu, auf der anderen Spur dürfen Fußgänger ihre Geräte im Gehen benutzen.“

Das Smartphone wird in China oftmals als Mittel für Bezahlvorgänge benutzt, obwohl Zahlungen mit Bargeld in den allermeisten Fällen auch möglich sind (Ausnahmen sind z.B. die Filialen des Fast-Food-Dienstleisters McDonald’s oder ähnliche, meist westliche Fast-Food-Ketten). Das ist die wichtigste Funktion eines Smartphones, und das hat sich seit der Coronazeit noch intensiviert. Auch ältere Menschen haben inzwischen zahlreich den Umgang mit dem Smartphone kennen- und schätzen gelernt. Auch sie nutzen es vielfach zum Bezahlen.

Bezüglich des Umgangs mit Handys bzw. Smartphones durch Ältere ein Vergleich zu Deutschland: Gemäß dieser Information aus dem Jahr 2021 nutzt in Deutschland mehr als die Hälfte der über 65-Jährigen (53 Prozent) kein Smartphone. Und nach dieser Meldung aus dem Jahr 2023 haben 73 Prozent der über 65-Jährigen ein Smartphone (48 Prozent) oder herkömmliches Mobiltelefon (33 Prozent), also sind immerhin 27 Prozent ohne alles. Bei den über 75-Jährigen haben 55 Prozent eins von beidem, ist also knapp die Hälfte ohne.

In Deutschland besteht also insbesondere für Ältere realistisch die Gefahr der digitalen Ausgrenzung.

Offene Frage der Daten

Wenn chinesische Bürgerinnen und Bürger – begeisterte und intensive Nutzer des Smartphones als Zahlungsmethode – nach dem Verbleib der Daten gefragt werden, herrscht oft Ratlosigkeit vor. Oder ist es Naivität gegenüber den technologischen Möglichkeiten?

So wird z.B. angenommen, dass das Smartphone beim Einkaufen lediglich die Summe, die bezahlt werden muss, speichert – nicht jedoch die gekauften Artikel. Ähnlich hatte es hierzulande Jens Berger in seinem Beitrag über den digitalen Euro hinsichtlich der Bezahlung mittels Bankkarte formuliert. Ein Smartphone ist jedoch keine Bankkarte. Das Smartphone ist z.B. über Alipay und WeChat, die gängigsten Bezahlformate in China, mit dem jeweiligen Kunden-Bankkonto verbunden. Es mag juristische Beschränkungen beim Sammeln von Daten z.B. über den detaillierten Einkauf geben, aber technologische? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diese Volksweisheit dürfte sich auch hier bewahrheiten. Aber wer kontrolliert schon, ob über eine Bankkarte oder ein Smartphone beispielsweise detaillierte Daten über einen Einkauf gesammelt worden sind?

Selbst Regierungsmitarbeiter – und Mitarbeiter von Nachbarschaftscommunitys sind genau das – wissen oftmals nicht, welche Daten durch die Nutzung der Smartphones gespeichert werden. Es wird geschmunzelt, wenn erwähnt wird, dass in Deutschland zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Bargeld bezahlen. Das Smartphone sei bequem. Nicht immer sei genug Geld für einen Einkauf vorhanden, aber das Smartphone sei überall dabei. Portemonnaies mit Geld könnten gestohlen werden. Niemand stehle in China ein Smartphone, weil jeder ein Gerät habe, so oder ähnlich lauten die Antworten.

Bekannt sein sollte jedoch auch in China, dass Smartphones auch Daten sammeln bzw. an Dritte weiterreichen können, wie in den Artikeln „iOS 16: Wer viele Apps nutzt, sollte hier genauer hinschauen – es könnte für eine unangenehme Überraschung sorgen“ und „Was Ihr Smartphone weiß, wissen auch die US-Geheimdienste” beschrieben wird.

Smartphones von Apple sind in China beliebt, wenn auch nicht mehr ganz so wie früher: „Apple stürzt in China ab: Der Anfang vom Ende der iPhone-Ära“. In Shanghai hat die Firma mitten im Stadtzentrum einen eigenen Laden (Store). Ob das Unternehmen in China diese Apps für die Sammlung und Weiterverwendung von Daten nutzen darf und kann, ist ungewiss.

Ob chinesische Geheimdienste auch so eifrig beim Datensammeln sind wie ihre Kollegen in den USA, ist fraglich. Es wäre jedoch naiv, wenn diese technischen Möglichkeiten ignoriert würden.

Bekannt in Deutschland – manuelle Mülltrennung

Für ein sauberes Stadtbild sorgen in Shanghai zahlreiche Frauen und Männer in hell- oder himmelblauer Arbeitskleidung. Sie stammen oftmals aus anderen Regionen des Landes. Mit Besen aus Baumzweigen werden Gehwege und Straßenränder gefegt und sauber gehalten. Das geschieht täglich.

Auf den Straßen fahren zusätzlich Kehrfahrzeuge, die den Dreck von Straßen aufsammeln.

Diese Leute im „Blaumann“ halten auch die öffentlichen Toiletten sauber. Diese sind in China zahlreich zu finden und kostenlos. Bei Bedarf muss lediglich ein geringes Entgelt für das Toilettenpapier bezahlt werden. Das kann in bar mit wenigen Münzen (umgerechnet wenige Eurocents) erledigt werden.

„Seit dem 1. Juli 2019 sind Shanghaier gesetzlich verpflichtet, Müll zu sortieren“, heißt es im Leitfaden zur Mülltrennung. Getrennt wird u.a. nach folgenden Kriterien:

  • trockener Müll (alles außer feuchter, gefährlicher und recycelbarer Müll, z.B. Plastiktüten, Hygienebinden und große Knochen)
  • feuchter Müll (z.B. organischer Müll, chinesische Arzneimittelrückstände)
  • gefährlicher Müll (z.B. Akkus, Batterien und Leuchtstofflampen)
  • recycelbarer Müll (z.B. Kleidung, Plastik, Glas, Metall).

Bei unsachgemäßer Mülltrennung im privaten Haushalt kann ein Bußgeld fällig werden. Jahrzehnte nach der Einführung scheint ein Sanktionskatalog hierfür nun auch in Deutschland Freunde gefunden zu haben. Verstöße können hierzulande z.B. auch für alle Nachbarn ersichtlich sein: „Bei den neuen Biomüllkontrollen werden dann auch noch Aufhänger an den Tonnen hinterlassen, damit wenigstens die ganze Nachbarschaft Bescheid weiß; so in Reutlingen. Zu Recht hinterfragt Frau Henn den Datenschutz in Deutschland, der auch an dieser Stelle offensichtlich vernachlässigt werden könnte.

Dagmar Henn weist in ihrem RT-Artikel außerdem darauf hin, dass die Mülltrennung auch automatisch erfolgen könnte. Das geschehe jedoch nicht, wenn zuvor die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Händen diese Trennung der Müllmaterialien vornehmen. Die automatisierte Sortierung lohne sich dann finanziell schlicht nicht.

Nach kurzer Suche im Internet sind unter anderem diese Links dazu zu finden:

Und mit „künstlicher Intelligenz“ dürfte das noch einfacher und bequemer für die Bürgerinnen und Bürger werden. Vodafone hat bereits 2022 gemeldet: Müll trennen mit KI: Dieser smarte Mülleimer sortiert Abfälle direkt nach dem Wegwerfen.

Da erstaunt es nicht wenig, dass ausgerechnet im ansonsten technologiebegeisterten China bei der Mülltrennung auf solche Verfahren verzichtet wird.

Ein Verantwortlicher eines Nachbarschaftskomitees weist auf Japan als Vorbild hin. Es gelte wie dort, der Verschwendung von Ressourcen entgegenzuwirken. Aber wenn gefragt wird, weshalb das ausschließlich manuell und nicht automatisiert erfolgt, erhält man Schweigen als Antwort.

Dabei ist der Aufwand für die manuelle Mülltrennung u.a. zeitintensiv. Die Bürgerinnen und Bürger müssen z.B. abends aus dem 30. Stockwerk heraus aus Wohnung und Haus, um den per Hand sortierten Hausmüll in entsprechende Mülltonnen zu werfen. Übrigens: In Japan soll es die härteste Mülltrennung der Welt sein.

Nicht ausgeschlossen ist außerdem, dass Dagmar Henn recht damit hat, dass die manuelle Mülltrennung auch einen erziehenden Aspekt haben könnte:

„Jedenfalls, hätte es nicht diese jahrzehntelange Erziehung zur zwanghaften Müllbehandlung gegeben (…), es wäre etwas schwieriger, solche Dinge wie eine CO₂-Steuer durchzusetzen. Die Mülltrennung übt eine Kasteiung ein, die es dann ermöglicht, noch ganz andere Dinge aufzuerlegen – schließlich sind wir alle Müllsünder und müssen Buße tun.“

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die politischen Maßnahmen während der merkwürdigen Coronazeit. In Deutschland sind sie sehr lange Zeit aufrechterhalten bzw. durchgesetzt worden. Widerstand dagegen hat es erschreckend wenig gegeben. Dabei sind sogar zahlreiche Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt worden.

Fazit

Die Bürgerinnen und Bürger in China nutzen fleißig die technologischen Möglichkeiten von Smartphones – sei es aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen. Sie sind allgegenwärtig, sowohl in der Freizeit als auch im Berufsleben.

Aber es gibt auch zahlreiche Frauen und Männer, die mit ihrer Handarbeit z.B. dafür sorgen, dass die Städte – Bürgersteige und Straßen – sauber bleiben.

Faszinierend bzw. irritierend zu beobachten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in Shanghai offensichtlich die Technik lieber nutzen, um bezahlen oder ein Taxi rufen zu können, als den Müll im Haushalt zu trennen. Ein Deutscher könnte schmunzeln, weil im fernen China in so ziemlich allen Bereichen modernste Technologie zum Einsatz kommt, nur nicht bei der auch in Deutschland bekannten Mülltrennung.

Vielleicht wird das ja noch mal überdacht.

Titelbild: FOTOGRIN/shutterstock.com

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Totalüberwachung am Gate? Bundesrat will jeden Flugreisenden erfassen – Bürger unter Generalverdacht

08. Januar 2026 um 17:07

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Jetzt also auch noch das: Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes – und trifft damit wieder einmal nicht Terroristen, sondern ganz normale Bürger. Künftig sollen Fluggesellschaften verpflichtet werden, Ausweisdokumente aller Passagiere beim Boarding zu kontrollieren und mit den Buchungsdaten abzugleichen. Begründung: Sicherheit. Tatsächlicher Effekt: flächendeckende Datenerfassung.

Offiziell heißt es, man müsse eine „Informationslücke“ schließen. In Wahrheit wird hier ein weiteres Überwachungsinstrument aufgebaut, das Millionen unbescholtener Reisender betrifft. Wer fliegt, soll künftig vollständig identifizierbar, nachvollziehbar und speicherbar sein – für polizeiliche Zwecke, wie es offen heißt. Der Staat weiß dann nicht nur, dass Sie reisen, sondern auch wannwohin und mit welchen Daten.

Besonders pikant: Der Bundesrat argumentiert, ohne diese Maßnahme könnten sich „Kriminelle und Terroristen“ unter falscher Identität Zugang zu Flügen verschaffen. Das alte Spiel: Alle werden kontrolliert, weil wenige gefährlich sein könnten. Dass Terroristen sich erfahrungsgemäß kaum an Bordkarten und Ausweisabgleiche halten, scheint dabei zweitrangig zu sein.

Die Bundesregierung gibt sich derweil ausweichend. Zwar liegt der Vorschlag längst auf dem Tisch, doch die „Meinungsbildung“ sei noch nicht abgeschlossen. Übersetzt heißt das: Man weiß, dass der Eingriff heikel ist – traut sich aber nicht, offen Nein zu sagen. Stattdessen wird Zeit geschunden, während die nächste Sicherheitsverschärfung bereits vorbereitet wird.

Bemerkenswert ist auch der Verweis auf andere EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien. Als wäre die Tatsache, dass anderswo Bürgerrechte bereits weiter ausgehöhlt wurden, ein Argument dafür, es hier ebenfalls zu tun. Europa als Blaupause für den Überwachungsstaat – das scheint mittlerweile zum politischen Standard geworden zu sein.

Unterm Strich bleibt: Wieder wird unter dem Schlagwort „Sicherheit“ ein Grundrecht nach dem anderen geschliffen. Wer sich dagegen wehrt, gilt schnell als verdächtig. Freiheit? Datenschutz? Unschuldsvermutung? Am Gate offenbar nur noch optional.

Wenn du willst, verschärfe ich den Ton noch weiter, baue mehr Polemik ein oder passe den Text exakt auf deine SEO-Keywords für Opposition24 an.

Quelle: Deutscher Bundestag / hib

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Gesundheit 2026: Digitale Überwachung und kalte Klinikschließungen – der Staat zieht die Schlinge zu

08. Januar 2026 um 09:00

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Was für 2026 als „Modernisierung“ angekündigt wird, ist in Wahrheit ein radikaler Systemumbau mit autoritären Zügen. Unter Führung von Nina Warken entsteht ein Gesundheitswesen, das nicht mehr dem Patienten dient, sondern der Verwaltung, der Datenerfassung und der politischen Steuerung.

Die sogenannte Krankenhausreform ist nichts anderes als eine kalte Klinikschließung. Mit dem Krankenhaus-Transformationsfonds werden bis zu 50 Milliarden Euro verteilt – aber nicht, um flächendeckende Versorgung zu sichern, sondern um sie gezielt zurückzufahren. Kleine und mittlere Krankenhäuser werden „transformiert“, „umstrukturiert“ oder „zusammengeführt“. Übersetzt heißt das: dichtmachen. Vor allem im ländlichen Raum wird medizinische Versorgung bewusst ausgedünnt, während Politiker von Effizienz und Qualität reden. Wer künftig ernsthaft krank wird, darf erst einmal fahren – wenn er noch kann.

Parallel dazu wird die Digitalisierung zur verpflichtenden Überwachungsinfrastruktur ausgebaut. Ab 2026 dürfen Ärzte nur noch abrechnen, wenn ihre Systeme staatlich als „ePA-ready“ zertifiziert sind. Das ist kein Angebot, das ist Erpressung. Wer nicht mitmacht, fliegt raus. Die elektronische Patientenakte wird damit zur digitalen Pflichtakte – mit zentraler Datenspeicherung, Zugriffsrechten für immer mehr Stellen und kaum kontrollierbaren Risiken.

Der gläserne Patient ist kein Unfall, sondern politisch gewollt. Gesundheitsdaten werden zur neuen Währung des Staates: Krankheitsverläufe, Diagnosen, Behandlungen – alles abrufbar, alles speicherbar, alles potenziell auswertbar. Datenschutz wird beschworen, während gleichzeitig ein System geschaffen wird, das Missbrauch geradezu einlädt. Kontrolle ersetzt Vertrauen.

In der Pflege wird die personelle Notlage genutzt, um Verantwortung abzuschieben. Pflegekräfte sollen ärztliche Aufgaben übernehmen, ohne echte Entlastung, ohne klare Haftungsregeln, ohne ausreichende Bezahlung. Das wird als Fortschritt verkauft, ist aber in Wahrheit ein Eingeständnis des Systemversagens. Statt mehr Ärzte auszubilden oder bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, wird das Risiko einfach nach unten delegiert.

Der angebliche Bürokratieabbau ist eine Farce. Dokumentationspflichten bleiben, neue Regelungen kommen hinzu, neue Gremien werden geschaffen. Gleichzeitig werden Qualitätsprüfungen gestreckt, um das System kosmetisch zu entlasten. Weniger Kontrolle dort, wo sie notwendig wäre – mehr Kontrolle dort, wo Daten gesammelt werden.

Auch die Pflegeausbildung folgt diesem Muster. Die bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung wird auf 2027 verschoben, die Finanzierung aber schon 2026 aktiviert. Geld fließt, Ergebnisse werden vertagt. Planungssicherheit? Fehlanzeige.

Selbst bei Arzneimitteln wird nicht vereinfacht, sondern weiter zentralisiert. Neue Koordinierungsstellen, neue Standardverträge, neue Abstimmungsrunden. Patienten profitieren davon nicht – Behörden schon.

Dieses Reformpaket steht für einen klaren Kurs: weniger Versorgung vor Ort, mehr digitale Kontrolle, mehr staatlicher Zugriff. Krankenhäuser werden stillgelegt, Ärzte digital gefesselt, Patienten erfasst und Pflegekräfte verheizt. 2026 ist kein Jahr des Fortschritts – es ist der nächste Schritt in ein zentral gesteuertes, überwachtes Gesundheitswesen, in dem der Mensch nur noch ein Datensatz ist.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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Israels neue Fußfessel-Politik: „Alternative“ zur Haft – oder nächster Schritt zur Totalüberwachung?

06. Januar 2026 um 15:30

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Wie The Cradle berichtet, hat Israels Militär den Einsatz elektronischer Überwachungsarmbänder im besetzten Westjordanland genehmigt – offiziell als „technologische Kontrollmaßnahme“ bei administrativen Auflagen zur Bewegungsbeschränkung.

Laut einer gemeinsamen Erklärung von Armee und Inlandsgeheimdienst Shin Bet (vom 5. Januar) sollen die Geräte Personen betreffen, die unter Anordnungen stehen, die ihren Aufenthaltsort oder ihre Bewegungsfreiheit im Westjordanland einschränken. Wer das Gerät beschädigt oder entfernt, soll kriminalisiert werden – also nicht nur überwacht, sondern gleich doppelt bestraft.

In der Mitteilung wird nicht klar benannt, wer überhaupt „getaggt“ werden soll. In israelischen Medien wurde das Paket trotzdem sofort als Maßnahme gegen radikale Siedler verkauft – Stichwort „hilltop youth“. Begründung: steigende Gewalt gegen Palästinenser, die israelische Stellen als Problem darstellen, das man „in den Griff bekommen“ wolle.

Gleichzeitig riecht das Ganze für Kritiker nach einer PR-Nebelkerze. Denn administrative Haft – also Haft ohne Anklage – wurde nach Angaben von Rechtegruppen für jüdische Verdächtige im Vorjahr gestoppt, während weiterhin „tausende palästinensische Verdächtige“ darunter festgehalten würden. Mit anderen Worten: Für die einen endet der Ausnahmezustand, für die anderen bleibt er Normalität.

Shin-Bet-Chef David Zini soll das elektronische Monitoring als wirksamer als bisherige Restriktionen verkauft haben, weil sich Betroffene über Auflagen schlicht hinwegsetzen würden. Die Botschaft dahinter: Wer nicht gehorcht, bekommt eben die digitale Leine.

Ein Rechtsbeistandsverein, Honenu, erklärte laut Bericht, ein Minderjähriger sei bereits auf einer Polizeiwache mit einer Fessel ausgestattet worden. Die Anwälte sprechen von einer „drakonischen und undemokratischen Maßnahme“, die an „dunkle Regime“ erinnere, die ihre Bürger verfolgen. Harte Worte – aber genau das ist der Punkt: Wenn der Staat ankündigt, Menschen per Technik zu kontrollieren, wird Überwachung schnell zur neuen Normalität.

Israelische Militärkreise sollen außerdem gesagt haben, das System gelte „für Israelis und Palästinenser gleichermaßen“. Das klingt nach Gleichbehandlung – wirkt aber wie ein Feigenblatt, wenn gleichzeitig bekannt ist, dass Verteidigungsminister Israel Katz administrative Haft gegen Israelis abgeschafft, gegen Palästinenser jedoch beibehalten hat.

Hinzu kommt die lange Vorgeschichte: Im Westjordanland ist Überwachung für Palästinenser seit Jahren kein Ausnahmefall, sondern Alltag – mit Checkpoints, Datenerfassung, Einschränkungen, Kontrollen. Wer jetzt behauptet, die Fußfessel treffe am Ende nur extremistische Siedler, muss erklären, warum ausgerechnet dort plötzlich Fairness herrschen soll, wo Macht seit Jahrzehnten einseitig ausgeübt wird.

Unterm Strich bleibt: Israel verkauft die elektronische Fessel als „Alternative“ zur Inhaftierung – doch ohne klare Angaben, wen es trifft, und mit dem historischen Muster der Ungleichbehandlung wirkt das eher wie die Ankündigung eines neuen Überwachungsinstruments. Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Technik funktioniert – sondern gegen wen sie am Ende eingesetzt wird.

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Bundesregierung bringt Zensurgesetz auf den Weg – Angriff auf freie Medien und Opposition

06. Januar 2026 um 09:49

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Mit dem sogenannten Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) will die Bundesregierung die EU-Verordnung 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung in deutsches Recht gießen. Was offiziell als Beitrag zur „Demokratie“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in Meinungsfreiheit, Wahlkampf und digitale Öffentlichkeit. Grundlage ist die Bundesrat-Drucksache 766/25 vom 19. Dezember 2025, eingebracht vom Kanzleramt und federführend betreut vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Bereits zuvor hatte NIUS über das Vorhaben berichtet und frühzeitig Alarm geschlagen. In einem Kommentar wurde das Gesetz als direkter Angriff auf freie Medien und die Opposition kritisiert. Die Warnung: Unter dem Deckmantel von Transparenz und Datenschutz entstehe ein neues Instrument staatlicher Kontrolle, das vor allem unabhängige Medien, alternative Plattformen und nicht-etablierte politische Akteure treffen werde. Während große Parteien und systemnahe Akteure über gewachsene Strukturen und rechtliche Absicherung verfügen, geraten kritische Stimmen zunehmend ins Visier staatlicher Aufsichtsbehörden.

Ein Blick in den Gesetzentwurf bestätigt diese Befürchtungen. Schon in der Begründung heißt es, politische Online-Werbung ermögliche eine „große und unmittelbare Reichweite zu relativ geringen Kosten“ und könne auf Basis von Daten zur gezielten Ansprache genutzt werden. Genau diese Möglichkeiten werden nun als Problem dargestellt, obwohl sie seit Jahren selbstverständlicher Bestandteil moderner politischer Kommunikation sind. Weiter heißt es, es gebe bislang „kein einheitliches Verständnis davon, was politische Werbung darstellt“. Diese angebliche Unklarheit dient nun als Vorwand, um dem Staat eine weitreichende Definitionsmacht zu verschaffen.

Zu den wichtigsten Änderungen und Eingriffen gehören eine extrem weit gefasste Definition politischer Werbung, die weit über klassische Wahlwerbung hinausgeht, eine zentrale staatliche Aufsicht durch Bundesnetzagentur, Datenschutzbehörde und Bundeswahlleitung sowie umfangreiche Melde-, Registrierungs- und Offenlegungspflichten. Anbieter politischer Werbedienstleistungen müssen künftig detaillierte Informationen vorhalten, jahrelang archivieren und auf Verlangen an Behörden herausgeben. Politische Online-Anzeigen sollen in einem EU-weiten Archiv gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Besonders brisant sind die vorgesehenen Sanktionen. Schon formale Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei größeren Unternehmen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich dürfen Behörden Verstöße öffentlich machen und die Verantwortlichen namentlich benennen. Ermittlungs- und Durchsuchungsbefugnisse sind ausdrücklich vorgesehen, selbst Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung werden im Gesetzestext in Kauf genommen.

Offiziell betont die Bundesregierung, das Gesetz enthalte keine inhaltlichen Vorgaben für politische Werbung. Doch die Vielzahl an Pflichten, Kontrollen und Strafandrohungen zeigt das Gegenteil. Wer politisch wirbt, muss künftig ständig mit behördlicher Überprüfung rechnen und trägt ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko. Besonders kleinere Medien, alternative Plattformen und oppositionelle Initiativen werden sich zweimal überlegen müssen, ob sie politische Inhalte noch offensiv verbreiten.

Am Ende bleibt ein ernüchterndes Fazit. Unter dem Schlagwort Transparenz entsteht ein neues Regime der Überwachung und Regulierung politischer Kommunikation. Das PWTG stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt den offenen politischen Diskurs. Opposition wird nicht verboten, aber systematisch erschwert, kontrolliert und sanktioniert. Die frühe Warnung von NIUS erweist sich damit als zutreffend: Dieses Gesetz ist kein Schutz der Meinungsfreiheit, sondern ein weiterer Schritt in Richtung staatlich gelenkter Öffentlichkeit.

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Bundesregierung plant IP-Adressenspeicherung für drei Monate

22. Dezember 2025 um 01:28

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Bundesregierung plant IP-Adressenspeicherung für drei Monate

Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen vorsorglich drei Monate zu speichern, um Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD soll eine Lücke schließen, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 aufgrund richterlicher Entscheidungen ausgesetzt ist.

Hubig betonte, die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen. Die Polizei fordert sogar längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten, wie in Nachbarländern üblich.

Opposition kritisiert scharf: Grüne sprechen von "anlassloser Massenüberwachung" und warnen vor Verfassungsgerichtsurteilen, Linke vor "Grundrechtsaushöhlung". Der Entwurf ist noch nicht abgestimmt und muss Bundestag und Bundesrat passieren.

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Bildquelle: K2L Family Stock / shutterstock

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