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Gestern — 02. Februar 2026

Stirbt die Demokratie? Drei Gründe sprechen dafür

02. Februar 2026 um 10:00

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In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht:

  • von der zunehmenden Ballung wirtschaftlicher Macht;
  • von der zunehmenden Zerstörung der eigenen Urteilsbildung durch Propaganda und der Steuerung der Meinungsbildung durch psychosoziale und verhaltenspsychologische Techniken;
  • von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Regierungen und Institutionen des Staates.

Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“

Technik beherrscht Mensch

Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“.

Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne.

Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte.

Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten.

Enteignung des Privatlebens

Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten.

Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt.

Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“

Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten.

Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz.

Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir:

Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich.

Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben.

Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen.

So als gäbe es kein Grundgesetz

Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten.

Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker

Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank.

Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation.

In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln.

Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26.

Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com

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Cancel-Fall vor Gericht Sie warnte vor „woken Eliten“ – und verliert dann die Rolle in ihrem eigenen Film

30. Januar 2026 um 11:44

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Schauspielerin Sarah Maria Sander

Die Schauspielerin Sarah Maria Sander schreibt ein Drehbuch und soll die Hauptrolle spielen. Trotz Einigung mit einer Produktionsfirma verliert sie die Rolle – wegen politisch unerwünschter Äußerungen über linke Selbstherrlichkeit?

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Bundesbildungsministerin Prien will über „Zersetzung“ reden – Bitte, dann tun wir das!


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Bundesbildungsministerin Karin Prien hat der taz ein Interview gegeben – herausgekommen ist dabei ein Blick in das Innenleben einer Politik, die im Kampf um die Deutungshoheit zu immer härteren Bandagen greift. Da spricht die CDU-Politikerin von „Zersetzung“, von „Delegitimierung“ und den „Feinden der Demokratie“. Damit sind allerdings jene gemeint, die – bei Lichte betrachtet – gerade keine Feinde der Demokratie sind. Im Kern geht es nämlich um eine Gegenöffentlichkeit und alternative Medien, die sich das demokratische Recht herausnehmen, ihre Meinung so zu artikulieren, wie sie es für angebracht halten. Doch gut, wenn Prien von „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ reden will: Bitte! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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„Was es jetzt braucht, ist nicht mehr Offenheit, sondern ein scharfer Keil. Einer, der die Gesellschaft spaltet. Wenn davon die Rede ist, entsteht schnell ein Zerrbild im Kopf, als würde das Land in zwei gleich große Teile zerfallen. Doch so ist es nicht. Richtig und tief eingeschlagen, trennt er den gefährlichen vom gefährdeten Teil der Gesellschaft.“

So sieht es aus, wenn die Gesellschaft gespalten wird. Diese Zeilen stammen allerdings nicht etwa aus einem von Politikern und Mainstreamjournalisten viel gescholtenen „alternativen“ Medium – nein, sie sind der „liberalen“ Zeitung DIE ZEIT entnommen. Der Artikel trägt das Datum 19. November 2021.

Wie wir uns sicher alle erinnern: Es war die Coronazeit. Damals haben viele von jenen, die gerade mit ihren gesalbten Worten vorgeblich die Demokratie hochhalten, den Geist der Demokratie ausgesperrt. Unter den schwersten Grundrechtseinschränkungen seit dem Bestehen der Republik verlangten „gute“ Demokraten von den Bürgern: Gehorchen und den Verstand ausschalten! Das war autoritär – und der Moment des Faschistoiden war spürbar. An jenen Stellen, wo dringend – dringend! – Meinungsfreiheit, Diskussion und echter demokratischer Streit hätten vorhanden sein müssen, setzten die „Wächter“ der Demokratie im Verbund mit der Politik auf „Zersetzung“ und „Delegitimierung“. Die Aberkennung von Status, Verächtlichmachung und Herablassung waren gegenüber Kritikern der Pandemiepolitik Programm. Wer die „falsche“ Meinung oder Expertise vertrat, war öffentlicher Zersetzung ausgesetzt, und Kompetenzen wurden in Abrede gestellt. Und überhaupt waren all diejenigen öffentlichen Angriffen ausgesetzt, die sich der neuen Konformität nicht unterordnen wollten.

Der Journalist Nikolaus Blome durfte im Spiegel mit der vollen symbolischen Kraft eines reichweitenstarken Mediums die folgenden Zeilen schreiben:

Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.

Eine „gesamte Republik“, die mit dem Finger auf eine Gruppe von Mitmenschen zeigen soll? Das ist Spaltung! – und von publizistischer Zerstörungskraft getrieben. Mitbürger öffentlich durch einen Fingerzeig zu beschämen, weil sie bei einer hochkomplexen medizinischen Entscheidung nicht bereit sind, „mitzuziehen“, wie es die Politik will? In der Geschichte der Bundesrepublik gab es leider den einen oder anderen demokratischen Tiefpunkt – die zitierten Zeilen gehören dazu, und eine Frage drängt sich auf: Wo war Karin Prien, als eine Gruppe von Mitmenschen über ein Medium, das mit zu den reputiertesten der Republik zählt, erniedrigt wurden? Diese Frage drängt sich deshalb auf, weil die CDU-Politikerin gerade in einem Interview mit der taz etwas gesagt hat, was nicht unkommentiert gelassen werden darf – im besten Sinne der Demokratie.

In einer Frage, die den „Komplex Günther“ thematisiert, sagt Prien:

Das andere sind die sogenannten alternativen Medien, die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen. Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.

Hier tauchen sie nun auf, die Signalwörter „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ – auf der Basis einer Behauptung!

An dieser Stelle wäre es aus journalistischer Sicht zwingend angebracht gewesen, nach konkreten, belastbaren Beweisen zu fragen. Welche alternativen Medien wollen nachweisbar und gerichtsfest zur „Zersetzung unseres freiheitlich-demokratischen Systems beitragen“? Stattdessen folgt die Frage der taz: „Was sollte man dagegen tun?“, worauf Prien antwortet:

Das meiste muss man aushalten. Anders, als behauptet wird, findet Zensur eben gerade nicht statt. Auch die Feinde der Freiheit sind weitgehend durch die Meinungs- und Pressefreiheit, die das Grundgesetz garantiert, geschützt.

Auch hier greift die Bundesbildungsministerin zu einer scharfen Formulierung: „Feinde der Freiheit“. Erinnern wir uns: In der Coronazeit mussten Menschen aus unserer Mitte allein, ohne ihre Angehörigen, in Krankenhäusern und Heimen sterben. Kinder konnten von ihren Eltern und Eltern konnten von ihren Kindern nicht Abschied nehmen – welch ein Grauen. Diejenigen, die aus guten Gründen diese Zustände kritisiert haben, waren alternative Medien. Jeder echte Demokrat sollte diesen Medien dankbar sein.

Zu dem Interview mit Prien gäbe es noch mehr zu sagen, etwa wenn sich die Politikerin über „Häme“ und „Beleidigungen“ beklagt, der sie ausgesetzt sei, oder aber, wenn sie von einer „zunehmenden Polarisierung“ und „Radikalisierung“ spricht.

„Radikalisiert“, so viel sei gesagt, hat sich die Politik aus der „demokratischen Mitte“ – und sie polarisiert mit Nachdruck, etwa wenn sie von „Feinden der Demokratie“ spricht, ohne überzeugende Belege zu liefern. Doch allein die hier angeführten Stellen reichen aus, um zu verdeutlichen: Es geht nicht um reale Gefahren für die Demokratie, die von alternativen Medien angeblich ausgehen. Es geht, bei Lichte betrachtet, um einen Kampf um die Deutungshoheit, den die etablierte Politik mit immer härteren Bandagen führt. Die Vertreter jener Parteien, die in den letzten Jahrzehnten die Politik der Bundesrepublik geprägt haben (Staatsverschuldung von über 2,5 Billionen Euro), spüren, dass ihnen von den alternativen Medien ein anderer Wind ins Gesicht weht als von jenen etablierten Medien, die der Politik mit Kuscheljournalismus begegnen.

Da spricht die Ministerin von „rechtspopulistischen“ Positionen (was soll das sein?), die alternative Medien angeblich immer stärker in den Diskurs brächten, und als Leser darf man sich so allgemein die Frage stellen, wie weit die Kenntnisse einer Bundesbildungsministerin im Hinblick auf die Grundprinzipien demokratisch-freiheitlicher Diskussionen reichen mögen.

Auch „rechtspopulistische“ Positionen (wie auch immer man diese definiert) dürfen von Medien in die öffentliche Diskussion eingespeist werden. Wer als demokratischer Politiker damit ein Problem hat, darf so darauf reagieren, wie es die Demokratie verlangt: mit der Kraft der besseren Argumente. Von Argumenten – von überzeugenden erst gar nicht zu reden – ist an den entscheidenden Stellen in diesem Interview allerdings nichts zu sehen. Und das ist: bezeichnend!

Titelbild: penofoto/shutterstock.com

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Es gibt sie doch: kritische Juristen

25. Januar 2026 um 13:00

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Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.

Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.

Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.

Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.

Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:

(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“

Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:

  • Einseitige Sachverständigenauswahl
  • Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Die Änderung des Urkundenstrafrechts „auf Zuruf“
  • Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten (Bsp. Maskenbeschaffung)

Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.

Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:

(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“

In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:

Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“

Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.

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Bibliothek des Konservatismus Das große Löschen hat begonnen

23. Januar 2026 um 22:43

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Löschen der Bücher durch den GBV: Dr. Wolfgang Fenske leitet die Bibliothek des Konservatismus.

Obwohl eine Klage der Bibliothek des Konservatismus anhängig ist, beginnt der Bibliotheksverbund GBV, deren Titel aus den Verzeichnissen zu löschen. Bibliotheksleiter Fenske sagt der JF, das sei „leichtsinnig“.

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Daniel Günther und die Pressefreiheit


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Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat

Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.

Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:

Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –

An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“

Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:

Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“

Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:

Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“

Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.

Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.

Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:

Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“

Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:

Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“

Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)

Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:

Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“

Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.

Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?

Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:

Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?

Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.

Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:

Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“

Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.

Die Militarisierung des Informationsraums

Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:

Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.

Was ist Journalismus? Und wer definiert das?

Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.

Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.

Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?

Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.

In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:

Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“

So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.

Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch

Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.

Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.

Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.

Internationale Beobachtung

Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

Fazit

Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.

Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.

Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.

Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube

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Papst Leo XIV. – subtile, aber scharfe Kritik an westlicher (deutscher) Kriegstreiberei

11. Januar 2026 um 06:00

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In seiner ersten großen außenpolitischen Rede am 9. Januar 2025 vermeidet Leo XIV. bewusst jeden Ländernamen – und trifft doch mit chirurgischer Präzision genau jene Haltung, die seit 2022/23 die deutsche Debatte dominiert.

Er sagt nicht „Deutschland“ oder „NATO“, sondern spricht von Staaten, „die sich auf Demokratie und Menschenrechte gründen“, in denen dennoch „Krieg wieder in Mode gekommen“ sei. Er kritisiert eine „Diplomatie der Stärke“ durch „einzelne Staaten oder Gruppen von Verbündeten“ statt echten Multilateralismus – eine sehr exakte Umschreibung der „Koalition der Willigen“-Rhetorik.  

Am schärfsten wird er, wenn er feststellt, der Friede werde heute „nicht mehr als Geschenk … sondern mit Waffen als Voraussetzung für die Durchsetzung der eigenen Herrschaft“ gesucht. Das ist die eleganteste vatikanische Formulierung für „Russland darf nicht siegen dürfen“ bzw. „Siegfrieden durch Rüstung und Taurus“.

Er brandmarkt eine „neue orwellsche Sprache“, die unter dem Deckmantel der Inklusion und moralischen Überlegenheit Andersdenkende ausschließt – womit jeder politisch Aufmerksame sofort an „Haltung zeigen“, Cancel Culture in Außenpolitik-Medien und die schnelle Diffamierung von Kriegsgegnern als Putin-Versteher denkt.

Besonders brisant: die Warnung, dass selbst in westlichen Demokratien die Gewissensfreiheit zunehmend in Frage gestellt werde – ein direkter Seitenhieb auf die Debatten um Befehlsverweigerung, pazifistische Soldaten, „Haltungspflicht“ in der Bundeswehr und den Druck auf Ärzte/Beamte, die sich nicht der offiziellen Linie fügen.

Philosophisch rahmt er alles augustinish: der Hochmut, der die Wirklichkeit verzerrt, die Selbstreferentialität von Rechten, die ihre Bindung an objektive Wahrheit verlieren – all das liest sich wie eine höfliche, aber vernichtende Abrechnung mit der „wertebasierten Außenpolitik“, die Frieden durch militärische Überlegenheit und semantischen Moral-Hochmut sucht.

Der Papst spricht universal, doch für ein deutsches Ohr 2026 klingt die Botschaft glasklar:  

Hört auf, den Frieden durch immer mehr Waffen und immer strengere ideologische Sprachregelungen erzwingen zu wollen. Das ist nicht Verteidigung von Werten – das ist augustinischer Hochmut, der den Weg zum wahren Frieden eher verbaut.

Volltext der Ansprache (deutsch):  

https://www.vatican.va/content/leo-xiv/de/speeches/2026/january/documents/20260109-corpo-diplomatico.html

(Auszug von RSS-Feed)

Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

07. Januar 2026 um 13:02

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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Bis hierher und nicht weiter!

04. Januar 2026 um 08:00

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Gegen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Jacques Baud hat eine große Zahl von Menschen protestiert. Wir geben im Folgenden den Aufruf zum Protest wieder. Albrecht Müller.

Bis hierher und nicht weiter!
Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen
gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrunde liegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Max Blumenthal, Journalist u. Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic.Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus an der California State University, Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Mitglied des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehemaliger Berater des Sonderbeauftragten für zwischenstaatliche Angelegenheiten im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Histroisches Institut der Universität Montreal, Kanada
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a. D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star für Tapferkeit im Irak und für Verdienste in Afghanistan, USA
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler an der Universität Südostnorwegen, Norwegen
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatsekretär im Bundesfinanzministerium u. ehem. Chefvolkswirt der UNCTAD
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, Vereinigtes Königreich
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend Verlag
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Holger Friedrich, Verleger, Berliner Zeitung
  • Markus Kompa, Anwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a. D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor des Eurasien-Programms am Quincy Institute for Responsable Statecraft, Washington D.C., USA
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Professor an der Universität Kyoto, Japan
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a. D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, Mitgründer der Veteran Intelligence Professionals for Sanity, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Peter Mertens, Generalsekretär Partij van de Arbeid (PVDA), Mitglied der Abgeordnetenkammer, Belgien
  • Oberstleutnant a. D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer und Herausgeber Nachdenkseiten
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, Politikwissenschaftler an der University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a. D., Vertreter der Schweiz bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs und ehem. Berater des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, Emeritus für Wissenschaft, Technologie und Nationale Sicherheitspolitik am Massachusetts Institute of Technology, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Scott Ritter, ehemaliger UN-Waffeninspektor und Militärexperte, USA
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, Vereinigtes Königreich
  • Michael von der Schulenburg, MdEP, ehem. UN- und OSZE-Diplomat
  • Vizeadmiral a. D. Kay-Achim Schönbach, stellv. Vors. Bündnis Deutschland
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project, Australien
  • Lord Robert Skidelsky, Historiker, House of Lords, Vereinigtes Königreich
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Direktor em. am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln
  • Prof. Dr. Ola Tunander, Forschungsdirektor em. am Peace Research Intitute Oslo (PRIO), Norwegen
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Bildender Künstler
  • Ron Unger, Soldat i.R. des US Marine Corps, Mitglied von Veterans for Peace, USA
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári, Geschäftsführer der Development in Relations of Industrial and Education Management GmbH
  • Alexander Wallasch, Schriftsteller und Journalist
  • Roger Waters, Musiker, USA
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a. D. und Historiker
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a. D. Lawrence Wilkerson, ehemaliger Stabschef von US-Außenminister Colin Powell, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Weitere Unterzeichner:

  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a. D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brussel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B Sc., Hobart, Australia
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slovakia
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Canada
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Prof. Dr. Heike Ebner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bucharest
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Sirnach CH
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockhom
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J.R. Gipple, Des Moines, IA, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, Providence, Rhode Island
  • Hans-Wolff Graf, Dipl. Psych., Dipl. Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach CH
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Norbert Häring, Publizist, Autor “Der Wahrheitskomplex – Wie NGO’s im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen”
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies at Monterey, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung, Halle
  • Klaus Hartmann, Vors. der Freidenker-Bewegung
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, Colorado College, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis TN
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist, Verleger
  • Diana Hohenstein, Kunst-Managerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Dr. Lasha Kazradze, International relations analyst, Sokhumi State University Tbilissi, Georgia
  • Leo Keller, Managing Director Blue Ocean SWS GmbH Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Kloeckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, investigative journalist, New York
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i. R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Miriam Kühsel-Hussaini, Schriftstellerin, Berlin
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl. Sozialwirtin, Sirnach, CH
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Rentnerin, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom, IT
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava, Slovakia
  • Dr. Krishen Mehta, Senior Global Justice Fellow, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australia
  • Vernon Moat, Exeter, Devon, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist, Deutschland
  • Gisela von Mutius, Politologin, Bonn
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe, Bonn
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm, SE
  • Agneta Norberg, ehem. Vors. Friedensrat in Schweden
  • Stephan Ossenkopp, Publizist, Berlin
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, Ehem. Minister des Inneren, Slovakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a. D., Historikern u. Autorin
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Rosalie Tyler Paul, Brunswick/Maine, USA
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Licia Ponno, Business Developer, Milano, Italien
  • Dr. Alexander Rahr, Schriftsteller und Osteuropa-Experte, Berlin
  • Arnulf Rating, Kabarettist, Berlin
  • Prof. Dr. Christopher Read, Prof. em. for European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor, Schweiz
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut, Mönchengladbach
  • Torsten Rexin, stellv. Vositzender d. Gesellschaft f. deutsch-russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor, Berlin
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historian, Member of the Royal Irish Academy, University College Cork
  • Jesús Rodriguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune, Venezuela
  • Coleen Rowley, ret. FBI Special Agent and former Minneapolis Division Legal Counsel, a 2002 TIME Person of the Year along with fellow whistleblowers Cynthia Cooper and Sherron Watkins
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer and Songwriter, Texas, USA
  • Theo Russel, Vositzender New Communist Party, GB
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, Universitäten Princeton und Berkeley, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a. D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker, Potsdam
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW, Braunschweig
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner, Berlin, China Intelligent Urbanization Center
  • Yves Smith, Financial analyst, Institute for New Economic Thinking, New York
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller, Portugal
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Buchautor
  • Oberfeldarzt d. R. Dr. Berthold Spahlinger, Vors. des NAV-Virchowbund BW, Sachsenheim
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur, Marker.sk, Slovakei
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Gert Ewen Ungar, Journalist, Moskau
  • Gary Villapiano, Executive Producer Daniel Davis Deep Dive, New York
  • Erika Vögeli, Psychologin, Sirnach CH
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee, Bad Waldsee
  • Margot u. Willy Wahl, Herausgeber des Portals Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe, Discorso-Verlag
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin, Berlin
  • Edelgard u. Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber, Wellington, Neuseeland
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte, Ann Arbor, Michigan, USA
  • Julia Wille, Filmausstatterin, St. Peters, Nova Scotia, Canada
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftwissenschaftler, Berlin
  • Winfried Wolk, freier Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R., New Mexico, USA
(Auszug von RSS-Feed)
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