Wenn das Amt Respekt verlangt, wer schützt das Amt eigentlich vor den Amtsträgern, die es lächerlich machen?![]()
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Schock für die deutsche Industrie: Die Aufträge der deutschen Industrie gehen noch stärker als prognostiziert zurück. Fachleute sprechen von Zahlen „tief im Rezessionsbereich“, einer „katastrophalen Stimmung“ und der Deindustrialisierung Deutschlands.
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Fünf Millionen Bürgergeldempfänger und ein aufgeblähter öffentlicher Dienst sichern sich auf Kosten der Wirtschaft ab. Warum der Verteilungskonflikt nicht zwischen Arbeit und Kapital verläuft. Eine Analyse von Reiner Osibild.
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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.
Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.
Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.
Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.
Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigendenkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.
Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.
Quellen
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Nachdem einem Mitarbeiter des Bamf wegen einer „Stolzmonat“-Fahne in Diensträumlichkeiten gekündigt wird, hebt ein Gericht die Entlassung im April auf. Wie stehen das Bundesamt und die Ministerien zu den Nationalfarben? Die JUNGE FREIHEIT hat nachgefragt.
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Extremismusvorwürfe Und dann vergleicht die Behörde den „Stolzmonat“ mit NS-Symbolik wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Der Verkauf von Standortdaten ist ohne eine explizite Einwilligung in der EU verboten. Trotzdem nutzte unter anderem das LKA Mecklenburg-Vorpommern bei seinen Ermittlungen die vertraulichen Informationen. Gegen die Behörde läuft deswegen jetzt ein Prüfverfahren.
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Die Zahl der Einbürgerungen ist auf ein neues Rekordniveau geklettert. Die meisten neuen Staatsbürger behalten weiterhin ihren alten Pass. Währenddessen warten bereits Hunderttausende weitere Antragsteller auf ihren Pass.
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Die Zuwanderung nach Deutschland belastet den Sozialstaat weiterhin enorm – ebenso wie der schwächelnde Arbeitsmarkt. Die Kosten steigen, während immer weniger Nettosteuerzahler den Laden am Laufen halten sollen. Geht dies so weiter, steigen die Kosten bereits in fünf Jahren auf über eine Billion Euro.
Die Kosten für den deutschen Sozialstaat wachsen ungebremst weiter. Im vergangenen Jahr verfeuerte der Staat gewaltige 751,2 Milliarden Euro für Renten, Arbeitslosengeld und Pflege, was einem kräftigen Plus von 5,9 Prozent entspricht. Die Statistiker aus Wiesbaden räumen dabei ungewohnt offen ein, dass neben den Folgen des kränkelnden Arbeitsmarktes vor allem die anhaltende Zuwanderung diese Wohlfahrtskosten massiv nach oben treibt. Bereits in wenigen Jahren dürfte – bei einer ähnlichen Entwicklung wie derzeit – sogar die Marke von einer Billion Euro überschritten werden.
Seit dem Jahr 1991 lag der langjährige Durchschnitt beim jährlichen Zuwachs dieser Zahlungen bei moderaten 3,4 Prozent. Von einer echten Maßhaltung ist die aktuelle Politik jedoch meilenweit entfernt, auch wenn man nun versucht, den Anstieg von 5,9 Prozent als Erfolg zu verkaufen, weil die Zuwächse in den Vorjahren mit 7,4 Prozent für 2024 und 6,9 Prozent für 2023 noch verheerender ausfielen. Das Geld der hart arbeitenden Bürger fließt in unzählige staatliche Kanäle, zu denen neben der Grundsicherung auch Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld und Jugendhilfe gehören.
Die anhaltende wirtschaftliche Talfahrt des Landes hinterlässt den Daten zufolge tiefe Spuren in den Kassen. Der rasante Anstieg der Arbeitslosigkeit bescherte dem Arbeitslosengeld I einen massiven Kostensprung von 19,1 Prozent auf nunmehr 28,2 Milliarden Euro. Ein ähnlich düsteres Bild verzeichnet der Bereich der Sozialhilfe, dessen Ausgaben um 7,8 Prozent auf 44,4 Milliarden Euro kletterten. Den marginalen Rückgang beim umstrittenen Bürgergeld um 1,5 Prozent auf 29,4 Milliarden Euro dürften Regierungsvertreter gerne in den Fokus rücken, doch im Gesamtbild der fiskalischen Belastung fällt diese winzige Einsparung überhaupt nicht ins Gewicht.
Jenseits der Arbeitsmarktkrise belasten die Versorgungssysteme den Bundeshaushalt extrem. Allein die Deutsche Rentenversicherung verschlang 417,9 Milliarden Euro und lieferte damit ebenfalls jenes Plus von 5,9 Prozent. Auch für die Staatsdiener öffnet der Fiskus bereitwillig die Taschen, denn die öffentlichen Pensionen kletterten um 5,1 Prozent auf 95 Milliarden Euro. Im Gesundheitssektor verteilte das System ebenso mit vollen Händen um. Die Ausgaben für das Krankengeld stiegen um fünf Prozent auf 22,3 Milliarden Euro, während die Kosten für das Pflegegeld sogar um drastische 13,1 Prozent auf insgesamt 31,9 Milliarden Euro in die Höhe schossen.
Friedrich Merz ist laut Umfragen der unbeliebteste Bundeskanzler seit Bestehen der BRD. Er ist relativ verwundert darüber und meinte in einem kürzlich geführten Spiegel-Interview, dass kein Kanzler es so schwer vor ihm hatte.![]()
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