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Heute — 03. Februar 2026

Julia Neigel scheitert mit Normenkontrollklage zu „2G“

03. Februar 2026 um 12:08

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Nach gut vier Jahren Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen hat die Sängerin Julia Neigel erneut eine Niederlage vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen hinnehmen müssen. Ihre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung vom November 2021 wurde abgelehnt. Neigel steht nun noch der Beschwerdeweg offen.
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“Notwehrakt für die Grundrechte”: Verfassungsbeschwerde gegen Messenger-Überwachung!

21. Januar 2026 um 11:00

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Als demokratiepolitischen Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher betrachtet FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker die Drittelbeschwerde, die heute von der FPÖ und den Grünen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird: Es müsse verhindert werden, dass die Österreicher zu gläsernen Bürgern gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung werden.

FPÖ und Grüne gehen mit einer gemeinsamen Drittelbeschwerde gegen die Messenger-Überwachung vor. Die Beschwerde wird heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie kritisiert ein “enormes Missbrauchspotenzial“ bei einem technisch derart mächtigen Instrument. Diese Grundrechtseingriffe seien laut Beschwerde nicht verhältnismäßig.

„Die von der Verlierer-Ampel beschlossene Messenger-Überwachung ist nichts anderes als ein massiver Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung und aus unserer Sicht daher auch verfassungswidrig. Wir Freiheitliche haben bereits im Vorjahr im Nationalrat gegen dieses Bürger-Bespitzelungsgesetz gestimmt und weiteren Widerstand dagegen angekündigt. Diese Verfassungsbeschwerde ist daher der nächste logische Schritt und ein demokratiepolitischer Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher!“, erklärte dazu FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, in einem Statement.

Der Nationalrat ermöglichte die Überwachung von Messengerdiensten nach jahrelangen Debatten Anfang Juli des letzten Jahres. Dadurch kann der Staatsschutz sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal auslesen. Die Befugnis zur Überwachung kann für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung sind mehrere Genehmigungsebenen eingebaut; zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Gefahr für die Cybersicherheit

Endgeräte wie Smartphones oder PCs würden unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit einer Software infiziert, die dann auf alle Daten des Gerätes zugreifen könne – ohne das Wissen der Betroffenen, mahnt Hafenecker. Wo landen diese Daten? Hafenecker erklärt: „Diese Software muss von privaten, ausländischen Anbietern zugekauft werden, was dazu führen kann, dass Daten der Nutzer in deren Hände gelangen. Noch dazu ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass sogar das Wissen über die entsprechenden Sicherheitslücken bei den Endgeräten ebenso gekauft werden muss und das wahrscheinlich von dubiosen Anbietern. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen! Die Verlierer-Ampel gefährdet damit die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden.”

Kampf gegen Regierungskritiker?

Die Überwachung kann im Kontext von Terrorismus, “verfassungsgefährdenden Aktivitäten” sowie bei Spionage zum Einsatz kommen. Die Berufung auf einen Kampf gegen islamistischen Terror sieht Hafenecker jedoch als bloßes Feigenblatt der ÖVP zum Durchpeitschen dieser Überwachungsfantasie: Begriffe wie “islamistisch” kämen im Gesetz nicht einmal vor. Sehr wohl erwähnt werden dafür die “verfassungsgefährdenden Angriffe auf den Staat”. “Das ist ein Offenbarungseid, was die Verlierer-Ampel tatsächlich überwachen lassen will: Nämlich regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen. Man braucht sich nur an die unseligen Coronajahre zurückzuerinnern!“, schlussfolgerte Christian Hafenecker und verwies in diesem Kontext auch auf Erfahrungen aus Griechenland, Polen oder Spanien, wo der Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet wurde.

Mit der Verfassungsbeschwerde sollen die Österreicher nun davor bewahrt werden, zu „gläsernen Bürgern“ gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung zu werden. „Grund- und Freiheitsrechte, das Recht auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäußerung sind keine Gnadenakte der Regierenden, sondern unumstößliche Grundpfeiler unserer Demokratie, an die Stocker, Babler, Meinl-Reisinger und Co mit der Messenger-Überwachung grob fahrlässig Hand anlegen. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen!“, so NAbg. Christian Hafenecker abschließend.

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Arzt reicht Programmbeschwerde beim ÖRR ein

01. Dezember 2025 um 06:15

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veröffentlicht am 1.12.2025 von Presseteam MWGFD Der Arzt Dr. Daniel Schwarz hat im Oktober 2025 eine Programmbeschwerde gemäß §§ 6 und 26 des Medienstaatsvertrags zum MDR-Aktuell-Beitrag vom 27. April 2025 (ca. 20:30 Uhr) eingereicht. Er hat uns die Erlaubnis erteilt, sowohl seine Beschwerde als auch die offizielle Antwort darauf auf unserer Webseite zu veröffentlichen.Dr. Schwarz […]

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Gefahr im Verzug – ein brisanter Vorstoß von Dr. Jürgen Kirchner

18. Oktober 2025 um 17:15

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veröffentlicht am 20.10.2025 von Presseteam MWGFD Im Juli und September 2025 wurden zwei sehr große Studien nach Begutachtung (Peer Review) veröffentlicht, die beide ein massiv erhöhtes Krebsrisiko nach Verabreichung von Gen-basierten Arzneimitteln wie Comirnaty statistisch signifikant nachweisen. Nachdem eine zeitnahe Reaktion des in Deutschland für die Überwachung dieser Arzneimittel zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) entgegen einschlägiger gesetzlicher […]

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