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Heute — 14. April 2026

Frau von Spaniens Regierungschef Sánchez wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt

14. April 2026 um 06:47

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Unterschlagung, Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung: Gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten wurde Anklage erhoben. Seit 2024 wird gegen sie ermittelt, ob sie ihre Position unrechtmäßig zu ihrem privaten Vorteil ausgenutzt hat.
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Die Folgen der Abwahl von Orban und wie die EU die Kontrolle über Ungarn übernimmt

14. April 2026 um 05:35

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Ich denke, es ging vielen so, wie wir, als klar wurde, dass Viktor Orban die Wahl gegen Peter Magyar verloren hat. Es war staunende Ungläubigkeit darüber, dass die Ungarn so dumm wählen konnten. Aber dafür gab es natürlich Gründe, allerdings dürften die Ungarn sich schon sehr bald so fühlen, wie die Briten, Franzosen und Deutschen, […]
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Gestern — 13. April 2026

Bilderberg-Konferenz 2026 ist zu Ende – keine Berichterstattung – journalistische Arbeitsverweigerung


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Die Bilderberg-Konferenz 2026 ist beendet. Was der deutsche General Markus Laubenthal, Stabschef des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE), hinter verschlossenen Türen des Bilderberg-Zirkels in Washington gesagt hat, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Genau so unbekannt ist, was die rund 130 anderen Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz im Kreise hochrangiger Militärs, Ministerpräsidenten, Wirtschaftskapitänen und Medienvertretern vorgetragen haben. Über dieses Ereignis von journalistischer Relevanz haben deutsche Medien geschlossen nicht berichtet. Machteliten mieten für vier Tage ein Hotel, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem über die „Zukunft der Kriegsführung“, die „Überführung des Finanzmarktes ins Digitale“, die „transatlantischen Beziehungen in der Rüstungsindustrie“ zu sprechen, doch selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk ignoriert. Wofür unterhalten ARD und ZDF Auslandsstudios in den USA? Dieses Verhalten ist aus journalistischer Sicht untragbar. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wenn 130 führende Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Medien, Militär und weiteren zentralen Bereichen der Gesellschaft hinter verschlossenen Türen zur großen Weltpolitik konferieren, dann ist das ein journalistisches Thema. Ein Blick nach Davos zeigt es. Wenn sich die Weltelite jedes Jahr in dem kleinen Ort in der Schweiz trifft, berichten Medien hoch und runter. Der Grund ist denkbar einfach: Die hochrangigen Funktionsträger, die in Davos zusammenkommen, verfügen über sehr viel Macht. Ihre Worte, ihre Gedanken haben Gewicht. Was sie sagen, ist von öffentlicher Relevanz. Deshalb berichten Medien – auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Ganz anders verhält es sich in Sachen Bilderberg-Konferenz.

Seit 1954 kommen in einem der hochkarätigsten Zirkel dieses Planeten Eliten und Machteliten zu einer mehrtägigen Konferenz zusammen – im Geheimen. Die demokratische Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Was Ministerpräsidenten, Verteidigungsminister, Generäle, Geheimdienstvertreter und die Chefs gigantisch großer Konzerne auf der Bilderberg-Konferenz sagen, interessiert Medien plötzlich doch nicht. In Davos ist es von öffentlicher Relevanz, bei der Zusammenkunft der Bilderberger ist es von Irrelevanz. Ja, das Orwell’sche „Doublethink“, das „Zwiedenken“, im Journalismus ist Realität.

Zwischen Davos und Bilderberg gibt es gewiss einen Unterschied. Davos ist öffentlich. Bilderberg nicht. Damit rechtfertigt die Presse ihre Nichtberichterstattung. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Wenn sich Politiker, die in Amt und Würde stehen, an semi-geheimen Treffen beteiligen, dann geht das die Öffentlichkeit etwas an. Wer als Journalist der Auffassung ist, die Zusammenkunft des Bilderberg-Zirkels sei aus journalistischer Sicht bedeutungslos, hat seinen Beruf verfehlt.

Die Welt rückt immer näher an einen großen Krieg. Der Nahe Osten gleicht einem Pulverfass. Von einem möglichen Krieg zwischen Russland und der NATO ist die Rede.

Ist es gerade in einer solchen Situation zu viel verlangt, dass Medien ihren Fokus auf die Bilderberg-Konferenz richten? Darf die deutsche Öffentlichkeit von einem milliardenschweren öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten, dass er sie über die machtelitäre Zusammenkunft informiert? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein.

Der Name des deutschen Generals Markus Laubenthal steht auch auf der Teilnehmerliste. Er ist Stabschef des Obersten Hauptquartiers der Alliierten Streitkräfte in Europa. Auch der Generalsekretär der NATO, Mark Rutte, war bei der Bilderberg-Konferenz. Deutsche Medien lassen die Bevölkerung darüber im Dunkeln. Stattdessen richten sie ihre Aufmerksamkeit lieber auf Ulmen und Fernandes.

Aufdecken und nicht Verdecken: Das ist die Aufgabe von Journalisten. Durch ihr Wegschauen verdecken Journalisten ein Stück elitäre Machtpolitik. Das ist aus journalistischer Sicht untragbar.

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Trump family dealings may forever break taboo on US presidents profiting from office

13. April 2026 um 13:09

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Led by his sons, Trump's many ventures have only grown in 2nd term, especially into Middle East, in stark change with past presidents, who avoided seeming to profit from their office

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Der korrupte ukrainische Geheimdienst: Wie der SBU einen Unternehmer auspresste

12. April 2026 um 07:00

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Während die ukrainische Führung behauptet, gegen die grassierende Korruption im Land vorgehen zu wollen, zeigt ein investigativer Bericht etwas ganz anderes. Gerade der ukrainische Geheimdienst SBU scheint tief im Korruptionssumpf zu stecken. Ein weiterer Schlag für Selenskyj, der sich gerne als Korruptionsbekämpfer aufspielt.

Der ukrainische Geschäftsmann Serhiy Vahanyan, der über viele Jahre hinweg äußerst erfolgreich im Agrar- und Getreidesektor sowie in der Produktion von Rettungsfahrzeugen tätig war, hat nun sein Schweigen gebrochen. Aus dem Exil in Wien heraus enthüllt er ein skrupelloses System aus Erpressung und Schutzgeld, das direkt aus dem Hauptquartier des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU in Kiew orchestriert worden sein soll. Die brisanten Enthüllungen, die das Magazin “Fass ohne Boden” in einer neuen Investigativserie ans Licht bringt, nehmen ihren Anfang ausgerechnet in jener Zeit, als die Hoffnungen auf eine saubere Ukraine am größten waren: kurz nach der Wahl von Wolodymyr Selenskyj zum Präsidenten im Jahr 2019.

Selenskyj war damals mit dem großen Versprechen angetreten, die allgegenwärtige Korruption mit eiserner Hand auszurotten, die Vetternwirtschaft zu beenden und die Kungelei aus der ukrainischen Politik zu verbannen. Doch die Realität, die Vahanyan schildert, ist eine ganz andere. Wörtlich erklärt der Unternehmer, dass es zwar auch vor Selenskyj Korruption gegeben habe, diese aber nach dessen Amtsantritt um das Zehnfache gestiegen sei. Von den hehren Versprechen habe der Präsident nichts umgesetzt, weder für das Land noch für die einfachen Menschen, stattdessen habe die Korruption unter ihm ein schier gewaltiges Ausmaß angenommen. Wie dieses Ausmaß in der Praxis aussah, erlebte Vahanyan am eigenen Leib, als er kurz nach der Wahl – wie viele andere Geschäftsleute auch – in das SBU-Hauptgebäude in der Kiewer Wolodymyrska-Straße zitiert wurde.

Dort traf er auf die absolute Spitze des ukrainischen Sicherheitsapparats: Ivan Bakanov, den damaligen SBU-Chef und engen persönlichen Vertrauten Selenskyjs aus gemeinsamen Tagen in der Produktionsfirma Kvartal 95, sowie dessen rechte Hand Andriy Naumov, Leiter der Abteilung für Innere Sicherheit, den Vahanyan noch aus der Generalstaatsanwaltschaft kannte. Bei diesem denkwürdigen Treffen wurde dem Geschäftsmann unmissverständlich dargelegt, dass er fortan “finanzielle Unterstützung” zu leisten habe, um sein Geschäft ohne behördliche Störungen und künstlich geschaffene Hindernisse weiterführen zu können. Dass der Chef des Geheimdienstes einer zivilisierten Nation persönlich Bestechungsgelder annimmt und Geschäftsleute erpresst, bezeichnet Vahanyan einfach nur als erschütternd. Die Forderungen des SBU waren anfangs noch von zynischer Bescheidenheit geprägt: Zunächst musste Vahanyan Möbel für das SBU-Gebäude bezahlen, wenig später dann Möbel für private Wohnungen, und schließlich eine ganze Wohnung für Andriy Naumov sowie teure zivile und gepanzerte Fahrzeuge, die auf der Einkaufsliste der Geheimdienstler standen.

Doch die Sachwerte bildeten lediglich den Einstieg in eine bodenlose Spirale der Gier. Bald flossen Unsummen an Bargeld direkt aus den Gewinnen des Getreideexports in die Taschen der hohen SBU-Funktionäre. Vahanyan berichtet von monatlichen Schutzgeldzahlungen, die in die Millionen gingen und in den Höchstzeiten bis zu zehn Millionen Dollar pro Monat erreichten – das entsprach rund 30 bis 50 Prozent seiner gesamten Gewinne. Wer sich einem solchen mafiösen System widersetzt, zahlt einen hohen Preis. Vahanyans persönliche Geschichte ist gezeichnet von massiver behördlicher Verfolgung, gnadenloser Erpressung, Attentatsversuchen und grausamen Bedrohungen gegen seine Familie. Der beispiellose Druck gipfelte in einer vorübergehenden Haft und zwang den Unternehmer schließlich dazu, unter strengem Personenschutz in Wien Zuflucht zu suchen.

Um Licht in dieses dunkle Kapitel ukrainischer Machtpolitik zu bringen, hat die Redaktion von “Fass ohne Boden” sowohl das Präsidialamt von Wolodymyr Selenskyj als auch die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft offiziell und schriftlich konfrontiert. In detaillierten Anfragen forderte sie Aufklärung darüber, welche Ermittlungen das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) oder die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) zu dem beschriebenen Erpressungssystem führen und welchen Stand diese Verfahren heute haben.

Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, ob die von Vahanyan übergebenen Foto- und Videobeweise angemessen geprüft und ob bereits offizielle Verfahren gegen Ivan Bakanov oder Andriy Naumov eingeleitet wurden. Zudem muss das Büro des Präsidenten die brisante Frage beantworten, ob Selenskyj, wie behauptet, persönlich mit Vahanyan telefoniert und eine lückenlose Untersuchung der Vorfälle zugesagt hat – und was aus diesem Versprechen am Ende geworden ist.

Vahanyans Schilderungen lassen auf einen Mafia-Staat schließen, der sich quasi verselbständigt hat. Da stellt sich die Frage, wie selbst nach einem Friedensabkommen mit Russland die Wirtschaft überhaupt wieder in Gang kommen soll, wenn sich führende Mitglieder des Staatsapparats derart schamlos selbst bereichern. Mehr noch: Es darf davon ausgegangen werden, dass ebenso von den Unmengen an westlichen Hilfsgeldern enorme Summen in solche dunkle Kanäle fließen. Und dieses Land soll dem Willen der Brüsseler Eurokraten nach tatsächlich EU-Mitglied werden?

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

11. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

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Gossensprache als GEZ-Inhalt Kebekus präsentiert sich vulgär und primitiv wie eh und je

11. April 2026 um 13:14

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Carolin Kebekus vertraut in ihrer ÖRR-Show auf das Konzept plumper Provokation und Gossensprache.

Hauptsache Provokation: So reiht Carolin Kebekus in der nächsten Folge ihrer Show eine Beleidigung an die nächste. Sowas hält man beim WDR für so mutig und so toll, dass man die Sendung verlängert. Geld genug ist ja da.

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Russischer Ex-General wegen Korruption zu 19 Jahren Haft verurteilt

10. April 2026 um 17:50

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Moskau: Der frühere stellvertretende Verteidigungsminister Pawel Popow wurde von einem Militärgericht wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder zu 19 Jahren Haft verurteilt.
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„Stream Team“-Mockumentary Teure Werbung beim ZDF

10. April 2026 um 08:29

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Ein Banner des ZDF-„Stream-Teams“ am Potsdamer Platz. (Themenbild)

Mit hauseigenen Promis will das ZDF sein Image aufpolieren. Doch das „Stream Team“ könnte für den TV-Sender auch nach hinten losgehen, gibt es doch einen unglücklichen Präzedenzfall.

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Ukraine: Preise im Mobilisierungsmarkt, um nicht eingezogen zu werden

07. April 2026 um 16:05

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Die Ukrainska Pravda hat den Mobilisierungsmarkt für Männer über 25 Jahren untersucht, die nicht kämpfen wollen: "In einem solchen System wird das Prinzip der Gleichheit durch Zahlungsfähigkeit ersetzt." In den Unterstützerländern wird die Zwangsmobilisierung und das Korruptionssystem ausgeblendet.

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Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente

07. April 2026 um 08:00

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Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente
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Nachruf auf Alexander Kluge | Von Paul Clemente

Mit Caesar auf dem Jupitermond

“Die Lyrische Beobachtungsstelle” von Paul Clemente.

Keine Spinne der Welt hätte so weitreichende Netze gespannt, so viele Fäden gewoben wie Alexander Kluge. Jetzt, nach 94 Jahren, steht das Non-stop-Networking still. Der Ausstoß war so gigantisch, dass jeder Versuch einer Aufarbeitung scheitern muss. Zwangsläufig. Künftige Kluge-Biographen verdienen unser Mitleid. So vielfältig und interdisziplinär waren seine Themen und Ausdrucksmittel: Ohne Pause drehte er Filme, schrieb er Bücher, war im TV und Internet aktiv: Aber alles ist miteinander verknüpft. Vernetzung als Gesamtkunstwerk. 

In den sechziger Jahren, als das Kino in Frankreich und Italien pulsierte, herrschte in Deutschland weitgehend Öde. Obwohl: Nicht ganz. Pier Paolo Pasolini, neben Fellini der wichtigste Regisseur Italiens, erklärte das deutsche Kino zwar für tot, aber ein, zwei Ausnahmen ließ er gelten. Eine davon: Alexander Kluge.

Die Vorbilder des 1932 geborenen Gesamtkünstlers reichen bis in die Antike. Vor 2000 Jahren hatte der Dichter Ovid in seinem Vers-Epos „Metamorphosen“ etwa 250 griechische und römische Mythen kompiliert. Übersetzt heißt der Titel „Verwandlungen“ und diente  als literarischer Klebstoff: Menschen wurden zu Tieren, oder Pflanzen, die sich wiederum zu anorganischen Gestein wandelten. Und so weiter. Ovid beginnt mit der Erd-Entstehung und endet mit der Verwandlung von Julius Caesars Seele in einen Stern. Man kann nur bedauern, dass Kluge diese Dichtung nie verfilmt hat. Das zweite Vorbild waren die Gebrüder Grimm. Deren Märchensammlung und etymologischen Wörterbücher entstanden durch Sortierung gigantischer Informationsmengen. 

Passend zu Kluges Montage-Wut ist sein Denkstil. Nicht bohrend, nicht analytisch-zergliedernd, sondern frei assoziierend, auf der Suche nach Anschluss, Vergleich und Synthese. Seine Leinwandstreifen der Achtziger Jahre sind mehr als Episodenfilme. Besser trifft die Bezeichnung: Filmessays. In „Die Macht der Gefühle“ von 1983 zeigt der promovierte Jurist 23 seltsam-schräge Kurzgeschichten, darunter eine Gerichtsverhandlung, die klassische Bewertungsschemata ad absurdum führt. Eine Episode, die an Kleists „Marquise von O…“ erinnert: Aus Liebeskummer versucht eine junge Frau den Suizid, schluckt eine Überdosis an Tabletten, verliert das Bewusstsein. Ein Mann mittleren Altern entdeckt sie zufällig, zwingt sie zum Auskotzen der Pillen. Danach missbraucht er die Komatöse. Monate später, vor Gericht, weigert die Frau eine Anschuldigung des Täters. Er habe ihr Leben gerettet. Den Missbrauch habe sie in ihrer Ohnmacht nicht bemerkt. Sie empfände daher nur Dankbarkeit. 

Ihren Suizidversuch untermalt Kluge mit einem melancholischen Gassenhauer von 1929: „Einmal sagt man sich ,adieu’, / Wenn man sich auch noch so liebt.“ Von dort gelangt die Handlung zum emotionalen Bombast der Oper, dem „Kraftwerk der Gefühle“. Einem Ort, wo Liebestod, Eifersuchtsmorde, Suizid und andere Formen der Verzweiflung heimisch sind. Ein virtueller Ort, ein Seelenspiegel, mit Absturzgefahr.

Die erlebt der Feuerlöschkommandant Schönecke. Bei einem Bombardement während des Zweiten Weltkriegs nutzt er die Gunst der Stunde: Er betritt das Opernhaus. Schon als Junge wollte er wissen: Was befindet sich in dem Gralskelch, den man in Richard Wagners Oper „Parsifal“ zeigt. Endlich findet der Feuerlöschkommandant ihn in der Requisitenkammer. Nur, das Gefäß vollkommen leer. Ein Moment, nüchtern gefilmt, aber eindringlicher als alles Geschwätz über kulturelle oder spirituelle Verluste.

Zwischendurch, aus dem Off, immer wieder: Die leise, unaufgeregte Stimme des Regisseurs. Mit Sätzen wie: „Menschen, die etwas nicht mehr aushalten, ertragen es noch lange. Dann plötzlich brechen sie aus, unerwartet und brutal.“ Damit ließe sich manch zeitgenössischer Amoklauf deuten.

In den späten Achtzigern erhielt das öffentlich-rechtliche TV erstmals Konkurrenz durch Privatsender. Kluge nutzte die Gunst der Stunde, gründete die Plattform dctp: Eine Abkürzung für Development Company for Television Program mbH. Seine Beiträge liefen im Wochentakt, ausgestrahlt von RTL.

Ausgerechnet! Ein Sender, der sich auf Sex, Crime und hysterische Talk-Shows spezialisiert hatte, zeigte im Spätprogramm Kluges „News & Storys“. Die bestanden größtenteils aus Interviews mit Kultur-Promis. Darunter Autoren wie Heiner Müller, Einar Schleef oder Peter Berling, der Regisseur Christoph Schlingensief, die Filmhistorikerin Miriam Hansen, oder Entertainer Helge Schneider. Aber auch Wissenschaftler und politische Aktivisten. 

Mit „News & Storys“ realisierte Kluge sein Konzept über die „Gärten der Information“. Solche Gärten müsse man schaffen, um das Chaos des Internets zu sortieren. Die Interviewfragen verrieten neben kindlicher Neugier ein weitgefächertes Wissen. Kluge war in allen Themen gut informiert, hatte sich sogar originäre Zugänge erarbeitet. Als habe er das Image des Universalgelehrten reanimiert: Einer Person, die in allen kulturellen und wissenschaftlichen Sparten Wegweisendes abliefert. Das war zuletzt dem Hannoveraner Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz gelungen. Am Ende des 17. Jahrhunderts. Seitdem ist der Mensch zur Spezialisierung, zum fragmentarischen Wissen verdonnert. 

Kluges größter Coup zu Beginn des dritten Jahrtausends waren die neuneinhalbstündigen Nachrichten der ideologischen Antike: Marx, EIisenstein, Das Kapital. Darin rekonstruiert er  ein Projekt, das Filmregisseur Sergej Eisenstein im Jahre 1927 geplant, aber nie realisiert hatte: Die Leinwand-Adaption von Karl Marxs „Das Kapital“.

Im vergangenen Jahr kompilierte Kluge mehrere Kurzfilme über Raumfahrt und Raketen: Darunter das Katzenvideo „Cats in Space“ in Zusammenarbeit mit der britischen Künstlerin Sarah Morris plus einer Doku über russische Raumfahrer. Der alte Gesamtkunstwerker teilte nämlich die Auffassung, dass der Mensch eine interplanetarische Zukunft benötige, weil die Erde langsam schlappmacht. Da muss der Homo Sapiens sich im Weltall eine neue Bleibe suchen.  

Allerdings dürften biologische Menschen das kaum schaffen. Zu lebensfeindich ist das Universum. Stattdessen muss der Erdling die Metamorphose zur digitalen Festplatte hinkriegen. Er muss zum Androiden werden. Im Gegensatz zu Elon Musk möchte Kluge nicht auf den Mars, sondern auf den Jupitermond Europa. Dort, so vermutete er, ließen sich Unterwasserstädte errichten. Überhaupt, das Weltall. Teleskop-Aufnahmen hätten gezeigt: Die Anordnungen in Galaxien hat große Ähnlichkeit mit neuronalen Hirn-Strukturen. Das führte den Meister zu der Frage: Ist das Universum vielleicht ein riesiges Gehirn? Und der Mensch ein Partikel darin? Ein Bestandteil des „Weltgeistes“ oder die „Weltseele“? 

Alexander Kluge starb am 25. März. Wo ist er jetzt? Wieder in den Weltgeist aufgegangen? Oder weilt seine Seele wie die von Julius Caesar irgendwo im All? Oder auf dem Meeresgrund des Jupitermondes Europa? Wir werden es leider nicht erfahren. Zumindest nicht, solange wir im Diesseits verweilen.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Weltraumszene mit Sternen in der Galaxie. Panorama.

Bildquelle: Triff / Shutterstock

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Ergänzung zum Gesetz gegen “digitale Gewalt”: Justizministerin will Vorratsdatenspeicherung

03. April 2026 um 14:00

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Bedenkliche Ergänzung zum Gesetz gegen sogenannte digitale Gewalt, das im Zuge der Causa Ulmen / Fernandes vorangetrieben wird: SPD-Bundesjustizministerin Stephanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der faktisch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erlaubt. Juristen sind alarmiert.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme vom Multipolar-Magazin:

Berlin. (multipolar) Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen angekündigt, der „demnächst“ ins Kabinett eingebracht werden soll. Hubigs Äußerungen in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ zufolge soll der Entwurf das ebenfalls geplante „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ ergänzen und das Ermitteln von Tätern erleichtern, die auf Internet-Plattformen anonym auftreten. Besagtes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ fokussiert unter anderem auf die Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen, die durch „Künstliche Intelligenz“ (KI) manipuliert wurden („Deepfakes“).

Die Wochenzeitung „Zeit“ schrieb (30. März), Hubigs flankierender Entwurf zum „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sei „nichts anderes als Vorratsdatenspeicherung“. Unter Hubig hatte das Bundesjustizministerium bereits im Dezember 2025 einen entsprechenden Referentenentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen vorgelegt, der damals noch ein strafrechtliches Vorgehen gegen die „Verbreitung von Kinderpornographie“, kriminelle Handelsplattformen sowie Betrugs-Geschäfte im Internet in den Vordergrund stellte.

Schon Hubigs damaliges Vorhaben war auf breite Kritik gestoßen. So hatten die Grünen auf potenzielle Konflikte mit Verfassungsrecht und Europarecht verwiesen, die Linke hatte es eine „schleichende Grundrechtsaushöhlung“ und einen „Generalverdacht gegen alle“ genannt. Der Deutsche Anwaltverein hatte von „anlassloser Massenüberwachung“ gesprochen, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, vor „größten Gefahren für den Informantenschutz“ gewarnt. Zustimmung hatte Hubigs Entwurf dagegen vom Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei geerntet.

Eine im Zuge des „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ diskutierte Klarnamenpflicht im Internet lehnt Hubig ab. Gegenüber „T-Online“ sagte sie, es gebe viele „nachvollziehbare Gründe“ dafür, warum Menschen ihre Meinung im Netz anonym oder unter Pseudonym äußern wollten. Insbesondere für gewaltbetroffene Frauen könne Anonymität wichtig sein. „Deshalb muss das erlaubt bleiben“, erklärte die Ministerin. Die Klarnamenpflicht war zuvor aus den Reihen der Union – nach deren Beschluss zu einem Social-Media-Verbot erneut – gefordert worden.

Das Portal „Netzpolitik“ hat am 24. März den strafrechtlichen Teil des angestrebten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ in vollem Umfang veröffentlicht. Demzufolge stellt ein neuer Paragraph 201b Strafgesetzbuch (StGB) erstmals das Verbreiten „ansehensschädigender“ Deepfakes unter Strafe. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausweitung des Paragraph 184k StGB vor, nach der künftig auch das „unbefugte Herstellen“ solcher pornografischer Deepfakes strafbar ist. Ebenso das „heimliche Filmen oder Fotografieren“ intimer Körperteile, das Teilen von „Bildmaterial von nicht einvernehmlichen, gewalttätigen sexuellen Handlungen“ wie auch das nicht einvernehmliche Teilen von Bildern der Intimsphäre im Allgemeinen. Ein weiterer Straftatbestand nach Paragraph 202e StGB umfasst Handlungen, bei denen der „Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht“ wird („Tracking“).

Der Jurist Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV), sagte, die „einschlägigen Straftatbestände“ in Bezug auf Deepfake-Pornographie seien zwar „unzureichend“ und würden „teilweise Schutzlücken“ aufweisen. Hubigs Entwurf schieße jedoch „über das Ziel hinaus“. Die Strafbarkeit werde im Zusammenhang mit Aufnahmen von bekleideten Körperstellen „unverhältnismäßig ausgedehnt“. Bereits der Verdacht des Herstellens solcher Bilder könnte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nach sich ziehen. Der Deutsche Richterbund kritisierte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass „punktuelle Strafverschärfungen“ das Ziel verfehlten, wo „eklatante Personallücken“ in den Behörden den eigentlichen Grund für eine unzureichende Strafverfolgung darstellten.

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Ölpreis, Kontosperrung und schäbige Staatschefs

29. März 2026 um 11:55

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AfD-Abgeordneter reicht Klage gegen GEZ-Sender ein: Beweisführung über Hunderte Seiten

27. März 2026 um 20:50

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Der Berliner Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser zieht gegen GEZ-finanzierte Sender vor Gericht. In seiner Klage knüpft er an ein Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts an, das Gerichten auferlegt, das Programm der Sender zu überprüfen.

Quelle: rtdeutsch

Wie der Pankower AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser auf seinen Social-Media-Kanälen bekannt gab, reichte er am 3. März 2026 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Die Klage richtet sich gegen einen Festsetzungsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), der für Gläser zuständigen Sendeanstalt. Der Bundestagsabgeordnete verweigert nach eigenen Angaben schon seit Längerem die Beitragszahlung, und als Fachpolitischer Sprecher für Kultur und Medien agiert er in seinem unmittelbaren Fachbereich.

Seine Klage kündigte Gläser mit den Worten an: „Der Kampf für eine andere Medienordnung in Deutschland geht in eine neue Runde. Wir wollen Medien finanzieren, die uns informieren – statt zu manipulieren.“ Die GEZ-Sender würden zwar nicht ausschließlich „Blödsinn“ senden, insgesamt erfülle jedoch das gesendete Programm nicht mehr den ursprünglichen Auftrag, sondern werde immer einseitiger. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten sich „immer weiter vom Ideal eines an journalistischen Grundsätzen orientierten Gemeinwohlprogramms entfernt“, so Gläser. Sie produzierten „Haltungsjournalismus am laufenden Band“. Damit entfalle die Grundlage für die Eintreibung eines „Zwangsbeitrags“.

Motiviert zu der Klage hat den AfD-Politiker ein Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Oktober. In dem von Gläser als „aufsehenerregend“ bezeichneten Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht den Verwaltungsgerichten niedrigerer Instanz auferlegt, das Programm der Sender zu überprüfen. Andernfalls könne der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Bisher waren allein die Rundfunkräte für die Kontrolle des Programms zuständig.

Sollten die Verwaltungsgerichte zu dem Schluss kommen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Informationsauftrag, ausgewogen zu berichten, verfehlen, müssten sie sich in der Folge mittels einer konkreten Normenkontrollklage an das Bundesverfassungsgericht wenden. Es ist also nicht mit einer schnellen Wende im GEZ-Streit zu rechnen, zumal es nach Ansicht des Rechtsanwalts der Bürgerinitiative „Leuchtturm ARD“ nicht auf einzelne kritikwürdige Programmpunkte ankomme, sondern auf eine Würdigung des Gesamtprogramms über einen längeren Zeitraum hinweg.

 

Auf der Grundlage dieses Urteils erfolgte nun die Widerspruchsklage Gläsers. Sein Schreiben an das Berliner Verwaltungsgericht allein umfasst 26 Seiten, die Beweisführung über einhundert Seiten. Gläser fordert seine Anhänger sowie GEZ-Kritiker dazu auf, zur Verhandlung zu erscheinen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Auch dieser Prozess dürfte umfangreich werden, zumal Ronald Gläser verlangt, dass Zeugen wie der Ex-Tagesschau-Mitarbeiter Alexander Teske angehört werden. Gläsers Fazit: „Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt viel zu tun!“

Gläsers Partei, die AfD, ist bekanntlich für die Streichung der Rundfunkgebühren in ihrer jetzigen Form. Stattdessen soll ein verschlankter öffentlich-rechtlicher Rundfunk steuergeldfinanziert werden.

In seiner Klageschrift verweist Gläser darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Verbindung zwischen Programmerfüllung und Beitragslast hergestellt habe, den GEZ-Beitrag also nicht allein mit einer abstrakten Nutzungsmöglichkeit durch den Beitragszahler begründe. Bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen dem dargebotenen Leistungsniveau und der GEZ-Abgabe, bestehe keine Verpflichtung zur Zahlung der Beitragsgebühr.

Beweisführung: GEZ-„Sünden“ sind keine Einzelfälle 

Ronald Gläser zufolge ist dieses Missverhältnis der Fall. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrsche eine „strukturelle Einseitigkeit“, die ihn als „Erfüllungsgehilfen der herrschenden Meinung“ erscheinen lasse. Die Sender würden systematisch das Gebot der Staatsferne missachten. So seien regelmäßig Mitglieder von Landesregierungen Mitglieder der Aufsichtskommissionen der Sender, etwa die Landespolitiker Malu Dreyer, Markus Söder, Dietmar Woidke und Reiner Haseloff. Dadurch verschwimme der Grundsatz der Gewaltenteilung, insbesondere in der Personalie Malu Dreyer, von 2021 bis 2023 Vorsitzende der Rundfunkkommission. Auch beklagt der AfD-Abgeordnete eine „Zweitpolitisierung“ durch parteinahe Freundeskreise beim ZDF, aber auch in ähnlicher Form bei den ARD-Sendern. Sendeinhalte würden durch diese „Schattenstrukturen“ aus den öffentlichen Sitzungen in die Hinterzimmer verlegt.

 

Als weiteres Beispiel für die Machenschaften der GEZ-Sender nennt Gläser die psychologische Manipulationstechnik des „wissenschaftlichen Framings“ (S. 12 ff.) und bezieht sich dabei auf das im Jahr 2019 veröffentlichte „Framing-Manual“ der ARD. Auch das sogenannte „Fact-Checking“ (S. 22) würden die Sender als Instrument „einer asymmetrischen Informationssteuerung“ missbrauchen. Die Trennung zwischen Nachricht und Meinung erodiere, sie habe bereits „die Schwelle zum strukturellen Versagen überschritten“. In seiner Analyse bezieht sich Gläser auf die Hauptnachrichtensendungen Tagesschau, Tagesthemen, heute, heute journal sowie auf die politischen Magazine in den Themenbereichen Klima, Migration und Parteienwettbewerb.

Der Bundestagsabgeordnete geht in seiner Beweisführung auch auf die dehumanisierende Sprache der Sender ein, insbesondere den berühmt-berüchtigten „Ratten„-Kommentar der Tagesschau aus dem Jahr 2022 (S. 8 f.). Das ZDF wiederum habe journalistische Sorgfaltspflichten verletzt, beispielsweise bei der Diskreditierung des damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm. Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hatte Schönbohm 2022 Kontakte zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen und damit eine Mobbingkampagne begonnen, die zur Suspendierung des Behördenleiters führte.

Im Jahr 2024 stellte das Münchner Landgericht schließlich fest, dass die erhobenen Vorwürfe wahrheitswidrig gewesen seien (RT DE berichtete). Eine adäquate Berichterstattung über Schönbohms vollumfängliche Rehabilitierung sei beim ZDF unterblieben. Gläser schreibt in diesem Zusammenhang von einer „asymmetrischen Informationsunterschlagung“ (S. 10 ff.).

Auch der jüngste KI-Skandal beim ZDF durfte in Gläsers Beweisführung nicht fehlen (S. 15 f.). Die wissentliche Ausstrahlung von KI-Fakes zur Stützung politischer Narrative stelle einen Bruch des grundsätzlichen Senderauftrags dar, dem Zuschauer „eine verifizierte, vom Staat und von Aktivisten unabhängige Berichterstattung“ zu bieten. Im Falle des KI-Fakes habe sogar ein bewusster Täuschungsvorsatz vorgelegen.

 

Auch werde die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der Parteien „durch asymmetrische journalistische Standards“ in den Öffentlich-Rechtlichen systematisch unterlaufen (S. 19 ff.). Als Beispiel nennt der klagende AfD-Abgeordnete die zunächst verzögerte, später verharmlosende Berichterstattung über Lücken im Lebenslauf der Grünen-Politikerin Annalena Baerbock. Bei Politikern der Union oder AfD erfolge dagegen oftmals eine sofortige und wertende Skandalisierung. Auch darin sieht Gläser eine Untergrabung der Neutralitätspflicht der Sender.

Was in Gläsers Schreiben jedoch verwunderlicherweise keine Erwähnung findet, sind die von den zahlreichen Medienkritikern bei den GEZ-Medien festgestellte einseitige Parteinahme in internationalen Konflikten und Stimmungsmache gegen Russland sowie Militarismus und bedingungslose NATO-Treue. In diesem Themenbereich öffnet sich für die Kritik sogar ein noch viel größeres Feld, wie die langjährige Kolumne bei RT DE der ehemaligen ARD-Mitarbeiter Friedhelm Klinkhammer und Völker Bräutigam eindrücklich beweist.

Zu guter Letzt erwähnt der Bundestagsabgeordnete den Fall Julia Ruhs als Beweis für mangelnde Binnenpluralität der Sender (S. 22 ff.). Der Norddeutsche Rundfunk hatte die konservative Journalistin wegen ihrer migrationskritischen Haltung im vergangenen September von der Moderation des Magazins „klar“ abgezogen. In Bezug auf das ZDF erinnert Gläser an die Aussage des frontal-Reporters Andreas Halbach, der Einschüchterungsversuche gegenüber kritischen Stimmen innerhalb der Redaktion sowie eine „Kultur der Angst“ beklagte (S. 24).

Für Gläser handelt es sich nicht um bloße Einzelfehler, sondern um ein jahrelanges Fehlverhalten von ARD und ZDF bezüglich Senderauftrag und Meinungsvielfalt. Er sehe daher eine Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht mehr für gerechtfertigt an. Es wird sich zeigen, ob das Berliner Verwaltungsgericht Gläsers umfangreicher Beweisführung zustimmt.

Mehr zum ThemaZu den Waffen, Bürger, der Frieden greift an!

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Milei: der „bezahlte Influencer“

25. März 2026 um 10:05

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Am 24. März 1976 hatten in Argentinien die Militärs die Macht ergriffen und ein Terrorregime errichtet. Monatelang bereiteten sich die Menschenrechtsgruppen auf diesen Tag vor, wollten mit einer großen Demonstration ein Zeichen gegen die Regierung des ultrarechten Javier Milei setzen.

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Bentley Kiew erreicht dritten Platz unter den europäischen Händlern

24. März 2026 um 06:21

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Es ist gut, in Kriegszeiten ein ukrainischer Oligarch zu sein. Während der Irankrieg unsere Aufmerksamkeit fesselt, geht der Krieg in der Ukraine weiter und die EU verschiebt unsere Steuergelder dorthin. Hier eine Art der Verwendung unseres Geldes. Bentley Kiew wurde laut einer Ankündigung von Richard Leopold, Bentleys Regionaldirektor für Europa, vom März 2026 bei den [...]

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Dokumentation der Einseitigkeit der Corona-Berichterstattung

23. März 2026 um 06:31

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Am 16.03.2026 wurde von MWGFD über ein Gutachten des Verfassers für ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht wegen der Verweigerung des Rundfunkbeitrags berichtet. Aktuelles Verfahren: Dem Kläger wurde eine Frist von drei bis vier Monaten eingeräumt, um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) in seiner Argumentation angemessen zu berücksichtigten. Dort [...]

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„Natürlich wollen wir nicht in diesen Krieg“, dann schiebt Gabriel ein „Aber“ hinterher – Rheinmetall freut‘s, den Frieden nicht


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Sigmar Gabriel war deutscher Außenminister. Seit 2025 ist er Mitglied im Aufsichtsrat von Rheinmetall. Nun hat sich Gabriel zum Iran-Krieg und einem angeblich „schweren Fehler“ der Bundesregierung geäußert. „Natürlich wollen wir nicht in diesen Krieg“, schreibt der Vorsitzende der Atlantikbrücke auf der Plattform X. Der Aussage schiebt Gabriel ein „Aber“ hinterher. Das dürfte Rheinmetall gefallen – aber nicht dem Frieden. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Nein – aber. Ja – aber. Das ist Politik. Und das ist die gespaltene Zunge. Wie viele Politiker haben schon gesagt, dass ihr Land nicht in „diesen Krieg“ will? Wie viele Politiker haben schon gesagt, dass sie – gewiss, gewiss – den Frieden wollen. Doch dann kommt das große, dicke, fette „Aber“!

Aber da ist der „Angriff“ im Golf von Tonkin. Aber da sind die Babys, die aus den Brutkästen gerissen werden. Aber da ist … – irgendwas „ist“ immer. Auch dieses Mal. Das lernen wir von: Sigmar Gabriel.

Gabriel – er war von 2009 bis 2017 der Bundesvorsitzende der SPD. Er war deutscher Außenminister. Er war Vizekanzler. Politiker ist er jetzt nicht mehr. Dafür ist er jetzt Mitglied im Aufsichtsrat von Rheinmetall.

Auf seinem Kanal auf der Plattform X schreibt Gabriel:

Was für ein schwerer Fehler der Bundesregierung: KEINE deutsche Hilfe in der #StrassevonHormuz. Natürlich wollen wir nicht in diesen Krieg. Aber auch unsere Handelsschiffe brauchen Schutz. Vor allem aber hätten wir den Golfstaaten mal zeigen können, dass wir Ihnen zur Seite stehen.

Hier springt es den Leser an. Nein – Aber!

Nein, natürlich wollen „wir“ nicht in den Iran-Krieg. Aber – und jetzt erfahren wir, worin sich das „Aber“ dieses Mal „begründet“ – da sind „unsere Handelsschiffe“.

Ein altes Bibelwort aus dem Matthäus-Evangelium Kapitel 5 Vers 37 drängt sich auf.

„Euer Ja sei ein Ja und euer Nein ein Nein! Alles, was darüber hinausgeht, stammt vom Bösen.“

Das Geschäft mit Bomben, Raketen und Waffen ist böse. Krieg ist böse. Die „Teilnahme“ an einem Krieg ist böse.

Wölfe im Schafsgewand behaupten freilich das Gegenteil. So war es schon immer. So ist es auch dieses Mal.

Liefert Panzer! Liefert Raketen! Liefert Bomben. Liefert noch mehr Panzer, noch mehr Raketen, noch mehr Bomben. Wir kennen die Rufe von Kriegstreibern durch alle Kriege hinweg.

Meistens beginnt das große Unheil im Kleinen.

Liefern wir der Ukraine doch 5.000 Helme. Schließlich: Das ist das Mindeste, was „wir“ für ein Land, das einem „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ ausgesetzt ist, tun können.

Plötzlich sind deutsche Panzer in der Ukraine eingetroffen und stehen Russland gegenüber. Nun stehen deutsche Panzer in der Ukraine Russland gegenüber. Nun ist Deutschland auf dem Weg, „kriegstüchtig“ zu werden.

Wo echte Diplomatie und Friedenspolitik gefragt sind, soll die Aufrüstung sprechen und „es“ richten.

Gerade greifen die USA und Israel den Iran an. Das ist ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Das sagt man aber jetzt nicht mehr. Passt gerade politisch nicht mehr. Was gerade politisch passt, sagt Gabriel in einem FAZ-Interview zum Iran-Krieg. Nämlich: Nach gescheiterten diplomatischen Versuchen sei es „richtig, es nun mit militärischer Gewalt zu versuchen“.

Rüstungsbranche: Jubel!

Und jetzt ist da diese Aussage aus dem Tweet. „Vor allem aber hätten wir den Golfstaaten mal zeigen können, dass wir Ihnen zur Seite stehen.“

Fragen klopfen an. Wer ist denn konkret „wir“? Und: Wer ist „wir“ nicht?

Nun, „wir“, das sind im Ernstfall die Söhne und Töchter des Landes, die Politiker als Soldaten in ein Kriegsgebiet schicken. Sie sind es dann auch, die im Umfeld eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges – um es nochmal zu sagen – gegebenenfalls sterben oder verstümmelt und schwer traumatisiert nach Deutschland zurückkehren.

„Wir“ hingegen ist nicht Sigmar Gabriel. „Wir“ hingegen ist keiner von jenen Politikern, Lobbyisten und Einpeitschern, die wollen, dass „wir“ nicht „kneifen“ und unserer „Verantwortung“ gerecht werden.

Große Buchstaben zieren den X-Kanal von Gabriel. Da ist, ganz oben über seinem Foto, ein Hashtag. Und dann heißt es: „Mehr Mut“. Was bedeutet das? Dass sich der Rheinmetall-Vorstand die Kampfstiefel anzieht und vor Ort deutsche Handelsschiffe „sichert“? Von einem solchen Unterfangen ist allerdings nichts zu lesen. „Mehr Mut“ – fordern lässt sich das leicht. Sollen doch die anderen dann „mehr Mut“ unter Beweis stellen. Und gewiss: „Man“ würde ja selbst auch in den Krieg ziehen, „aber …“.

Titelbild: X-Profil Sigmar Gabriel

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Wachsender Widerstand gegen Trumps Kriegskurs in den USA


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Am 17.3. erklärte der US-amerikanische Direktor des Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung, Joe Kent, auf der Plattform X seinen Rücktritt vom Amt und begründete diesen Schritt mit seiner Opposition zum Irankrieg der Trump-Regierung. Und wer ist Joe Kent und was ist die Bedeutung dieses Rücktritts? Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Auf X schrieb Joe Kent dazu:

Nach reiflicher Überlegung habe ich beschlossen, mein Amt als Direktor des Nationalen Zentrums für Terrorismusbekämpfung (NCTC) mit sofortiger Wirkung niederzulegen. Ich kann den andauernden Krieg im Iran nicht guten Gewissens unterstützen. Der Iran stellte keine unmittelbare Bedrohung für unser Land dar, und es ist offensichtlich, dass wir diesen Krieg aufgrund des Drucks seitens Israels und seiner einflussreichen amerikanischen Lobby begonnen haben. Es war mir eine Ehre, unter @POTUS und @DNIGabbard zu dienen und die Fachkräfte des NCTC zu leiten.

Möge Gott Amerika segnen.“

In seinem X-Post ist auch die vollständige Rücktrittserklärung nachzulesen.

Kent ist ein rechtskonservativer US-amerikanischer Politiker und ehemaliger Offizier der Army Special Forces („Green Berets“) sowie ein langjähriger Experte für Terrorismusbekämpfung. Er diente 20 Jahre in der US-Armee, absolvierte dabei viele Kampfeinsätze im Nahen Osten und wurde mehrfach für seinen Dienst ausgezeichnet. Nach seinem Militärdienst arbeitete er für die Central Intelligence Agency (CIA) im Bereich internationaler Sicherheit. Von Juli 2025 bis März 2026 leitete er das National Counterterrorism Center (NCTC), die zentrale US-Behörde zur Analyse und Koordination von Terrorismusbedrohungen, und diente dabei als wichtigster Terrorismusberater des Präsidenten.

Persönlich hat Kent einen großen Verlust erlebt: Seine erste Ehefrau, Shannon (US-Navy), mit der er zwei Kinder hatte, wurde 2019 bei einem Selbstmordattentat in Syrien getötet. Dieser Verlust prägt Kent bis heute und hat sicher auch zu seiner kritischen Haltung beigetragen. Er galt auch vor seinem Rücktritt bereits als klare analytische Stimme in außenpolitischen Fragen und hat sich insbesondere kritisch mit den Interventionen der USA im Irak, in Syrien, gegen den Iran und der Unterstützung der Ukraine auseinandergesetzt. Er plädierte seit Jahren für einen stärker auf nationale Interessen und weniger auf Auslandseinsätze ausgerichteten Kurs.

Sein Rücktritt ist der erste eines hochrangigen Vertreters der US-amerikanischen Führung wegen des Irankriegs. Er steht mit seiner Haltung dabei aber durchaus nicht allein. Sein Rücktritt steht auch für die starken Spannungen bei den Republikanern und besonders innerhalb der MAGA-Bewegung in Bezug auf die Außenpolitik, insbesondere darauf, ob sich die USA weiterhin an „Regime Change“-Kriegen beteiligen solle.

Es geht dabei aber auch stark um die Kontroverse über Macht und Einfluss Israels und pro-israelischer Lobbyorganisationen auf die US-amerikanische Außenpolitik. Trump war im letzten Wahlkampf mit dem Versprechen angetreten „No more wars“. Viele seiner Unterstützer wählten ihn, weil er versprochen hatte, die USA aus langwierigen Militärinterventionen herauszuhalten und stattdessen den Fokus auf innenpolitische und wirtschaftliche Themen zu legen und sich um das eigene Land zu kümmern. Dieses Versprechen hat er sehr deutlich nicht eingehalten. Die Unzufriedenheit darüber steigt seit Monaten im Lager seiner ehemaligen Unterstützer und Wähler.

Die Enttäuschung über Tulsi Gabbard

Zwei Personen aus Trumps Team, sein Vizepräsident J.D. Vance und seine Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard, hatten sich dieses Versprechen („No more wars“) insbesondere zu eigen gemacht und im Wahlkampf immer wieder betont. Seit den Angriffen auf den Iran durch die USA und Israel wirkten beide – wahrscheinlich auch deshalb – in der öffentlichen Wahrnehmung fast wie „abgetaucht“.

Bei J.D. Vance liegt die Vermutung nahe, dass er sich auf diese Weise am Irankrieg „nicht die Hände schmutzig“ machen und sein Image einigermaßen rein halten will, um seine Nachfolge ins Präsidentenamt als Nachfolger von Trump nicht zu gefährden.

Tulsi Gabbards Schweigen zum Irankrieg enttäuschte noch mehr Menschen, da sie sich über Jahre sogar ausdrücklich gegen einen Krieg gegen den Iran ausgesprochen hatte.

Nach Joe Kents Rücktrittsschreiben äußerte sie sich auf X und schrieb, dass es die Aufgabe und Verantwortung des Präsidenten sei, einzuschätzen, ob eine Bedrohung für die nationale Sicherheit vorläge. Sie erklärte damit sinngemäß ihre Solidarität mit Donald Trump und seiner Entscheidung für Krieg. Die Aufforderungen an sie, ebenfalls zurückzutreten, ihren früheren Überzeugungen treu zu bleiben und vor allem Konsequenzen aus dem Bruch ihrer eigenen Wahlversprechungen zu ziehen, haben sich seitdem aber nur verstärkt.

Reaktionen

Die Reaktionen in den USA waren erwartbar. Einerseits viel Lob und Unterstützung von den einflussreichen Stimmen in der MAGA-Bewegung, die ebenfalls sehr kritisch zum Irankrieg und zum Einfluss Israels auf die US-amerikanische Außenpolitik stehen, ebenso wie von Kriegsgegnern aus allen Lagern. Auf der anderen Seite ließen Kritik und Antisemitismus-Vorwürfe nicht lange auf sich warten. CNN-Journalist Jake Tapper unterstellte Joe Kent dann auch prompt „antisemitische Auffassungen“ in einem Interview mit den Republikaner Michael McCaul, der diesen Vorwurf ebenfalls erhob.

Ein Tweet des Abgeordneten der Demokraten Josh Gottheimer steht paradigmatisch für viele der Kritiker an Joe Kents Rücktritt und dessen Begründung:

Joe Kents Rücktritt und sein unmittelbarer Schwenk dazu, Israel für alles verantwortlich zu machen, sind ebenso vorhersehbar wie unseriös.

Israel zum Sündenbock zu machen, ist nicht nur ein abgedroschenes antisemitisches Narrativ – es ist antiamerikanisch.

Das ist jemand mit Verbindungen zu Rassisten (im Original „White Supremacists“) und mit dem Wort „PANZER“ auf dem Arm tätowiert – eine Anspielung auf einen berüchtigten Nazi-Panzer, der bei Verbrechen gegen Juden eingesetzt wurde.

Kents Reduktion Irans auf „Israels Schuld“ ist keine Führung, sondern eine bigotte Abschiebung der Verantwortung.“

(übersetzt aus dem Englischen)

Interessant sind aber auch die Reaktionen auf diesen Beitrag. Viele Kommentatoren posteten eine Übersicht des sogenannten „AIPAC-Trackers“, nach der Gottheimer über 6 Millionen Dollar direkt und indirekt von der israelischen Lobbyorganisation AIPAC erhalten hat. „AIPAC-Tracker“ ist ein politisches Analyseprojekt, das die Aktivitäten, Finanzflüsse und Lobbyarbeit von AIPAC dokumentiert – also des American Israel Public Affairs Committee, der mächtigen Interessenvertretung Israels in den USA.

Ein weiterer Kommentator antwortete auf Gottheimers Kritik folgendermaßen:

Kritik an ausländischem Einfluss ist niemals Bigotterie, niemals. Es ist eine Pflicht, die George Washington in seiner Abschiedsrede vorgeschrieben hat. Glaubst du etwa, wir interessieren uns für Tattoos, wenn wir uns anhören müssen, wie israelische Soldaten sich damit brüsten, Kinder zu töten, die mit ihren Eltern einkaufen waren? Zieh mal deine Moral und deine Loyalität gerade oder verschwinde.“
(übersetzt aus dem Englischen)

Der Kommentator bezieht sich hierbei vermutlich auf ein aktuelles Vorkommnis im Westjordanland, bei dem laut Medienberichten eine Familie mit Kindern von IDF-Soldaten erschossen wurde und die überlebenden Kinder dann noch von ihnen mit Metallstangen verprügelt und gedemütigt wurden.

In den deutschen Medien wurde ebenfalls ausdrücklich betont, dass Kent als „Rechtsaußen“ bekannt war und Verschwörungserzählungen verbreitet hat.

Dass er aus deutscher Sicht „rechtsaußen“ war, ist sicher richtig, das trifft auf die meisten Mitglieder der MAGA-Bewegung zu. Das ändert aber nichts daran, dass seine Analyse der Situation dennoch richtig sein könnte.

Mehrere hochrangige und seriöse Quellen erzählen nämlich eine ähnliche Geschichte über den Ausbruch des Irankriegs und bestätigen somit Kents Darstellung der Situation und der Abläufe:

Zunächst war der omanische Außenminister an die Öffentlichkeit getreten und hatte im Interview mit dem US-amerikanischen Sender CBS am 27. Februar, also dem Vorabend der ersten Angriffe am 28. Februar, erklärt, dass die Verhandlungen mit dem Iran unerwartet gut laufen würden und die iranische Seite zu so großen Zugeständnissen bereit war wie nie zuvor – es somit keinen Grund für einen Angriff durch die USA oder Israel gegeben hatte. Auch US-Außenminister Marco Rubio hatte gegenüber Fox News auf die entscheidende Rolle Israels verwiesen, als er auf Fragen von Reportern nach dem Grund für die Angriffe auf den Iran schilderte, dass die USA sich gezwungen sahen, den Iran anzugreifen, da sie wussten, Israel würde dies tun und der Iran würde daraufhin zurückschlagen. Der Druck, in den Irankrieg zu gehen, wäre somit allein durch Israel und sein Verhalten entstanden.

Durch einen Artikel im britischen Guardian wurde diese Woche zusätzlich bekannt, dass der britische Nationale Sicherheitsberater an den vorangegangenen Verhandlungen mit dem Iran beteiligt war. Auch er bestätigt, dass es keine unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch den Iran gegeben habe und dass Trump ein überraschend gutes Abkommen mit den Iranern hätte erzielen können. Das deutlichste Zitat der Geschichte findet sich jedoch am Ende des Guardian-Artikels, es kommt von einem an den Verhandlungen beteiligten Diplomaten, der ungenannt bleiben möchte:

Wir betrachteten Witkoff und Kushner als israelische Einflussagenten, die einen Präsidenten in einen Krieg hineingezogen haben, aus dem er herauskommen wollte.“
(übersetzt aus dem Englischen)

Das scheint die Einschätzung von Joe Kent genau zu bestätigen.

Wie wird es weitergehen?

Der Rücktritt von Joe Kent könnte anderen hochrangigen Mitgliedern der Regierung oder im Militär unter Trump Mut machen, ebenfalls ihre Stimme zu erheben. Die Spannungen bei den Republikanern und in der MAGA-Bewegung werden sich vertiefen und die Unterstützung für Trumps außenpolitischen Kurs weiter sinken – wobei dieser Krieg sogar schon zum Zeitpunkt der ersten Angriffe die niedrigste Zustimmung der eigenen Bevölkerung für einen Krieg der USA hatte (es gibt keine Daten über die Zustimmung der Bevölkerung bei Ausbruch des Vietnamkriegs). Man wird sehen, ob bald noch mehr Dominosteine fallen. Zu erwarten ist es.

Titelbild: Ben Von Klemperer / Shutterstock

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Eine unbewiesene Geschichte, die ein Land bewegte

18. März 2026 um 17:41

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Scheinbar ein ganzes Land wurde durch eine Geschichte mobilisiert, die es so gar nicht gab. Das hat nun ein Gericht endgültig bestätigt. Aber wen interessiert das noch?

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Mask Off: The Republic Just Went Full Empire

09. März 2026 um 09:09

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Mel here. I edited this documentary for the record so that the first week of what looks like WWIII March 2026 doesn’t get lost or so easily forgotten. Now that it is all in one place for easy reference, we won’t forget so easily or be so easily gaslit on what happened later.

The following is presented without comment, as it speaks for itself.

{Runtime: 1 hr 13 min}
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Todsicheres Geschäft: Von der Riester-Rente profitiert garantiert nur die Finanzindustrie

17. März 2026 um 08:00

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Wer sein Erspartes loswerden will, ist bei den Anbietern der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge in besten Händen. Hier winken mickrige Renditen, sobald es auf die Hundert zugeht. Für Normalsterbliche gibt es kümmerliche Auszahlungen zu Lebzeiten und Verluste satt nach dem Tod. Eine neue Studie rechnet das Desaster vor. Die Reformpläne der Bundesregierung machen die Sache für die Verbraucher nicht besser – für die Versicherer natürlich schon. Von Ralf Wurzbacher.

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Haben Sie einen Riester-Vertrag oder einen der Sorte Rürup? Dann haben Sie hoffentlich lange zu leben, sehr lange. Andernfalls kommen Sie nämlich zu kurz, viel zu kurz. Sprich, Sie machen Verluste, in der Regel große Verluste. Die vor bald einem Vierteljahrhundert eingeführte staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine monströse Mogelpackung. Einst lautete das Versprechen ihrer Schöpfer, eine Privatrente mache die schwindenden Erträge aus der gesetzlichen Rente mehr als wett. In den Worten des Namensgebers Walter Riester (SPD), seinerzeit Bundesarbeitsminister: „Jede Rentnerin und jeder Rentner wird jetzt und in Zukunft mehr Rente erhalten als nach altem Recht.“

Rückblickend kann man das getrost eine Lüge nennen. Tatsächlich bleibt heute Millionen Menschen deutlicher weniger zum Leben im Ruhestand als zu Zeiten, als das staatliche Rentensystem noch intakt war. Und was Riester oder Rürup betrifft, geht es in der Mehrheit der Fälle nicht um eine Aufpolsterung des schmaler gewordenen Altersruhekissens, sondern um Formen organisierter Enteignung. Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ hat das ganze Desaster in einer in der Vorwoche präsentierten Studie durchgerechnet und einen „dramatisch schlechten Kundennutzen“ ermittelt. Zitat: „Im Marktdurchschnitt bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes bei den Anbietern, also ein guter Teil des eingezahlten Geldes.“

Mini- und Minuserträge

Wie das? Die Autoren Britta Langenberg und Moritz Czygan haben die möglichen Erträge eines 37-jährigen Musterkunden bei insgesamt 96 aktuellen Riester- und Rürup-Rentenversicherungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren kalkuliert. Die Produkte stehen schon sehr lange in der Kritik, weil die Versicherer enorme Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen, was die „Renditen“ beträchtlich schmälert. Dabei hängt Finanzwende die Latte sehr niedrig. Demnach sollten die Produkte über die gesamte Vertragsdauer – also während der Spar- und der Auszahlungsphase – wenigstens einen langfristigen Inflationsausgleich in der Höhe von zwei Prozent einspielen, also dafür sorgen, dass die Kunden keinen Realverlust machen. Das entspricht den Anforderungen, die auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an solche Angebote stellt.

Fast zwei Drittel der Tarife (65 Prozent) lösen nicht einmal diese Minimalvorgabe ein. Bei Männern schafft dies bei Riester nur ein einziger Kontrakt, bei Frauen sind es vier von 18. Besser schneiden weibliche Kunden auch bei Rürup ab, hier überwinden immerhin 43 Prozent der Angebote die Zwei-Prozent-Hürde, bei männlichen nicht einmal halb so viele. In Einzelfällen zeigen sich den Befunden zufolge sogar Minusrenditen. In der Gesamtsicht bringen es die Rürup-Produkte auf im Mittel 1,45 Prozent, die von Riester auf 1,14 Prozent. Finanzwende legt Wert auf die Feststellung, dass die Untersuchung die reinen Produktrenditen in den Blick nimmt, die sich je nach Fördermodell und fälligen Steuervorteilen auch „deutlich verbessern“ könnten, etwa bei „Kinderreichen mit hohen Riester-Zulagen“. Für die gesellschaftliche Fragestellung, ob die Angebote als Zusatzvorsorge taugen, komme es aber auf den Produktkern und nicht auf die Förderung an.

Mit 99 Jahren …

Vor allem kommt es darauf an, was das Modell Normalsterblichen bringt. Besagte Minirenditen springen tatsächlich nur für diejenigen heraus, die ihren Vertrag bis zum Ende buchstäblich mit Leben füllen, also nicht vorzeitig das Zeitliche segnen. Nur dann besteht überhaupt die Chance, wenigstens das gesamte eingezahlte Geld inflationsbereinigt zurückzuerhalten. Und wo liegt diese Schwelle? Bei Riester muss man dafür mindestens 99 Jahre alt werden, bei Rürup 96 Jahre. Wer früher verscheidet, und das sind nach den offiziellen Sterbetafeln die allermeisten, bezahlt das nicht nur mit zu Lebzeiten geringen Monatsauszahlungen, sondern nach dem Tod noch damit, dass beträchtliche Teile des Sparkapitals als „Risikogewinn“ (sic) beim Versicherer verbleiben. Konkret kommen heute 37-jährige Sparerinnen bei Riester-Verträgen erst ins Verdienen, wenn sie sechs Jahre länger leben, als die Statistik es für sie ausweist. Um Männer muss Gevatter Tod zehn Jahre länger als üblich einen Bogen machen.

Für Finanzwende ermittelt hat die Kennziffern der Versicherungsmathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein. Der hatte die miesen Tricks der Branche in Sachen Riester und Rürup schon einmal vor sechs Jahren im Interview mit den NachDenkSeiten beleuchtet. Bei jenen Teilen des Sparkapitals, die sich im Falle unerwartet hoher Zinsen aus Überschussbeteiligungen ergeben, kalkulierten Anbieter seinerzeit demnach gar mit Lebenserwartungen zwischen 140 und 150 Jahren. Das gehöre „zum üblichen, ganz legalen Betrug, mit dem die Versicherer ihre Kunden schon seit sehr langer Zeit übers Ohr hauen – hier dazu noch mit freundlicher Unterstützung durch den Staat“, befand damals der Experte.

Mehr als 40 Prozent „futsch“

Eingepreist sind die Mondzahlen in diverse Gebühren und Provisionen, die die Konzerne kassieren. Nach Abzug aller Kosten schnurren so 10.000 Euro eingezahltes Kapital auf im Durchschnitt 5.658 Euro zusammen, oder, wie die Studienautoren bemerken: „Mehr als 40 Prozent sind futsch.“ Im Mittel stünde am Ende der Sparphase bei Riester im Schnitt ein Guthaben von 47.000 Euro auf dem Kundenkonto, bei Rürup rund 53.000 Euro. Daraus ergebe sich eine typische anfängliche Monatsrente von 139 Euro beziehungsweise 153 Euro bei Rürup. Legte man eine realistische Lebenserwartung zugrunde, gäbe es allmonatlich entsprechend mehr, weil sich der Gesamtbetrag auf eine kürzere Zeitspanne verteilen würde. Dann aber machten die Unternehmen keinen Reibach mehr. „Dank“ sei dem, was Kleinlein „Verrentungszwang“ nennt. So ist ein großer Teil des angesparten Kapitals verpflichtend in eine Lebensversicherung zu überführen. Wer sich das Geld dagegen gleich bei Renteneintritt auszahlen lassen will, muss sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten.

Lukrativer erscheint es da, seinen Spargroschen unter dem Kopfkissen zu deponieren. Daran nagt dann zwar die Inflation, aber bei weitem nicht so gierig wie die Versicherer. Und was man vor dem Ableben nicht verbraucht, wandert später zu den Erben und nicht zu Allianz, HUK Coburg oder Zurich Deutscher Herold. Dieser Anbieter ist mit dem Produkt „Varioinvest“ laut Analyse „Spitzenreiter“ beim Abzocken – mit satten 46 Prozent Kosten. Die Machenschaften haben sich herumgesprochen und den Ruf der privaten Altersvorsorge nachhaltig ramponiert. Von den anfangs über 20 Millionen Abschlüssen bestanden Ende 2024 nurmehr knapp 15 Millionen. Bis zu einem Viertel davon sind ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge mehr geleistet. Wer so verfährt, rettet immerhin seine bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.

Ab ins Kasino!

Aber die Bundesregierung hat Besserung gelobt. Eine „Reform“ soll den Namen Riester vergessen und die Produktpalette attraktiver machen, mit mehr „Flexibilität, individueller Gestaltung und Renditechancen“. Im Dezember hatte das Bundeskabinett die Vorlage von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für ein „Altersvorsorgereformgesetz“ auf den Weg gebracht. Kernstück ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantievorgaben, planmäßig zum Jahresanfang 2027. Faktisch sollen Sparer mehr Gewinne erzielen können, das jedoch bei größerem Risiko. Im Fall von Riester sind die Versicherer qua Gesetz verpflichtet, die eingezahlten Beträge samt öffentlichen Zulagen bei Renteneintritt zu 100 Prozent für die Verrentung zur Verfügung zu stellen. Künftig soll es zum Beispiel Produkte geben, die nur 80 Prozent der Einzahlungen garantieren, aber bei günstigem Verlauf deutlich höhere Erträge in Aussicht stellen.

Die Vorlage dazu hatte schon im Sommer 2023 eine Regierungskommission im Auftrag der Ampel geliefert, über deren Empfehlungen die NachDenkSeiten unter dem Titel „Rentenroulette: Riestern ist von gestern, morgen wird richtig (ab)gezockt“ berichteten. Im Kern zielen die Pläne darauf, die Bürger noch mehr in die Fänge der Finanzindustrie zu treiben und die Privatrente noch stärker gegen die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Stellung zu bringen. Dies war überhaupt erst der Ausgangspunkt, mit dem das System in Jahrzehnten in Verruf und mit immer neuen „Rentenreformen“ geschwächt wurde. Das Geschäftsfeld der Finanzwirtschaft soll möglichst unbegrenzt erweitert werden, und die „demografische Katastrophe“ liefert dazu die propagandistische Begleitmusik. Die NachDenkSeiten haben zu den Themen „Riester-Rente“ und „Privatisierung der Altersvorsorge“ eine Vielzahl an Artikeln publiziert, die bis ins Jahr 2006 zurückreichen.

Augenwischerei

Die politisch angepeilte Riester-Abwicklung folgt einmal mehr dem Kalkül, die Bürger noch stärker als bisher ins Vabanquespiel mit Einkünften und Ersparnissen zu treiben. Dabei setzt die Regierung wie gewohnt auf Augenwischerei. So gibt sie vor, einen Kostendeckel für die Versicherer einzuziehen. Von der Rendite, die diese an den Kapitalmärkten mit dem Geld ihrer Kunden zu erwirtschaften hoffen (zum Beispiel sechs Prozent), sollen höchstens 1,5 Prozent (in dem Fall ein Viertel) für Gebühren draufgehen dürfen. Dabei liegt der Aufpreis bei typischen Riester-Tarifen nach der Finanzwende-Studie schon heute bei im Schnitt 1,46 Prozent. Um die Begehrlichkeiten einzugrenzen, brauche es eine „deutlich niedrigere“ Schwelle von maximal einem halben Prozent. „1,5 Prozent deckeln nichts, sondern zementieren nur die existierenden Missstände“, monierte Autorin Langenberg in einer Pressemitteilung.

Der Finanzprofessor und Verbraucherschützer Hartmut Walz plädiert gar für einen Kostendeckel von maximal 0,2 Prozent. Alles darüber bedeute eine Umverteilung staatlich subventionierten privaten Altersvorsorgevermögens zugunsten der Finanzindustrie – mit gesamtwirtschaftlichen „Verlusten für die Bürger in Billionenhöhe“, zitierte ihn vor sechs Tagen das Manager Magazin. Ein Haken mehr: Den Kostendeckel soll es nur für Standardprodukte geben, von denen jeder Versicherer mindestens eines im Sortiment führen soll – und jedes davon mit exklusivem Zuschnitt. Finanzwende wünscht sich dagegen ein „einziges, kostengünstiges und staatlich organisiertes Standardangebot“. Nach Vorstellung der Regierung sollen beliebig viele weitere und auch komplexere Produkte verkauft werden dürfen, was das Angebotsdickicht laut Finanzwende noch verschärfen würde. Im Ergebnis drohe ein noch „unübersichtlicherer Markt“ bei vielleicht noch höheren Kosten, also Verlusten.

Schlechter Rat ist teuer

Apropos: Die Allianz bewirbt ihre Riester-Tarife mit dem „Markenbotschafter“ Günther Jauch. „Ich stelle persönlich immer wieder fest: Der Bedarf an Vorsorge ist definitiv da, aber das ist vielen noch gar nicht richtig klar geworden. Mit allen Folgen, die das dann für die Zukunft so vieler Menschen haben kann“, äußerte sich der Moderator zum Auftakt der Zusammenarbeit im Juli 2024. Daher wolle man Menschen aktiv ansprechen und sie motivieren, sich um ihre finanzielle Zukunft zu kümmern. Bleibt die Frage: Wer wird da wohl Millionär?

Titelbild: Studio Romantic/shutterstock.com

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Die großen Lügen (Teil 7) – Corona VI: Faktenchecker | Von Uwe Froschauer

17. März 2026 um 13:56

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Die großen Lügen (Teil 7) – Corona VI: Faktenchecker | Von Uwe Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Nicht nur die Massenmedien beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung, sondern auch sogenannte Faktenchecker, die vorgeben, den Bürger bei der Einordnung von Informationen zu unterstützen. Gerade in der Corona-Zeit nahmen sie eine Schlüsselrolle ein. Sie traten mit dem Anspruch auf, Desinformation zu bekämpfen, Falschbehauptungen zu entlarven und Orientierung zu geben. Tatsächlich haben sie in meinen Augen jedoch meist etwas anderes getan: Sie halfen dabei, politische, mediale und wissenschaftliche Narrative abzusichern, anstatt sie ergebnisoffen zu überprüfen.

Aus meiner Sicht waren viele Faktenchecker in der Corona-Zeit keine neutralen Prüfer, sondern parteiische Deutungshelfer. Sie prüften nicht unvoreingenommen, was wahr, unklar oder falsch war, sondern bewegten sich auffällig oft innerhalb eines vorgegebenen Meinungskorridors. Aussagen, die den Kurs von Regierung, Behörden, Leitmedien oder ihnen nahestehenden Experten stützten, wurden schonend behandelt. Aussagen und Analysen von Kritikern dagegen wurden mit großem Eifer auseinandergenommen, fragmentiert, sprachlich abgewertet und mit Etiketten wie „irreführend“, „unbelegt“ oder „falsch“ versehen.

Faktenchecker haben nicht nur Fehler gemacht. Fehler machen alle, das ist noch lange kein Vergehen. Mein Vorwurf lautet, dass ihre Arbeit in der Corona-Zeit strukturell in eine Richtung wies: weg von echter Wahrheitsprüfung, hin zur Absicherung des Regierungsnarrativs. Sie prüften nicht mit derselben Strenge in alle Richtungen, sondern überwiegend gegen die Kritiker der Maßnahmenpolitik. Darin lag und liegt für mich ihre Unseriosität.

Was ist ein Faktencheck?

Ein Faktencheck soll dem Anspruch nach Aussagen anhand überprüfbarer Tatsachen prüfen. In der Theorie ist das ein sinnvoller journalistischer Ansatz. In der Praxis ist die Seriosität des Ergebnisses jedoch abhängig davon, wer prüft, wie beziehungsweise von wem der Prüfende finanziert wird, mit welchen Maßstäben geprüft wird, ob diese Messlatten und Messverfahren valide und reliabel sind, welche Quellen als legitim gelten – nur Mainstreampresse und -wissenschaft oder auch alternative Medien und andersdenkende Wissenschaftler –, welche Fragen überhaupt gestellt werden – messen diese Fragen und ihre Antworten darauf auch das, was sie zu messen vorgeben–, und ob auch die Behauptungen der Macht mit derselben Härte untersucht werden wie die ihrer Kritiker. 

In der Corona-Zeit zeigte sich, dass viele Faktenchecker diesen Anspruch nicht einlösten. Der Begriff „Faktencheck“ klang nach Neutralität, war aber häufig bereits Teil der Inszenierung. Denn wer mit dem Etikett „Faktencheck“ auftritt, erhebt stillschweigend den Anspruch, auf der Seite der Wahrheit zu stehen. Dieser Umstand machte die Sache in der Corona-Zeit so wirksam. Viele Leser nahmen solche Bewertungen als sachlich richtige Endurteile wahr, obwohl es sich in Wahrheit oft um interessengeleitete, selektive und methodisch fragwürdige Deutungen handelte. Einige meiner Bekannten schickten mir Faktenchecks als Beweis für die Falschheit meiner „Behauptungen“ – die zum großen Teil heute nachweislich richtig waren.

Deshalb ist mein Problem mit dem Genre grundsätzlicher Art: Der Faktencheck wurde in der Corona-Zeit vielfach nicht als offenes Prüfverfahren eingesetzt, sondern als Instrument zur Autorisierung einer bereits feststehenden Sichtweise. Durch die Offenlegung der RKI-Files lässt sich heute mit Sicherheit sagen, dass große Teile des Corona-Narrativs wissentliche und willentliche Lügen waren. Die Aufarbeitung dieser Lügen durch eine Enquete-Kommission ist eine zahnlose Scharade, eine Maskerade.

Objektivität und Glaubwürdigkeit von Faktencheckern 

Die Glaubwürdigkeit eines Faktencheckers steht und fällt mit seiner Unabhängigkeit, seiner methodischen Redlichkeit und seiner Bereitschaft, die Aussagen der Mächtigen ebenso kritisch zu prüfen wie die ihrer Gegner. Daran fehlte es bei vielen der in der Corona-Zeit tonangebenden Faktenchecker.

Diese Formate inszenierten sich als neutrale Instanzen über dem Meinungskampf. Tatsächlich waren sie jedoch meist selbst Akteure in diesem Meinungskampf. Sie standen nicht außerhalb des politischen und medialen Geschehens, sondern mittendrin – mit klarer Schlagseite. Wer von staatlichen Stellen, mächtigen Stiftungen, Plattformen oder regierungsnahen Institutionen finanziell, strukturell oder ideologisch flankiert wird, muss sich die Frage gefallen lassen, wie unabhängig er noch urteilen kann. Der Satz „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ ist vielleicht altmodisch, aber er beschreibt das Problem ziemlich präzise.

Der sich als neutral präsentierende Faktenchecker Correctiv finanziert sich unter anderem aus Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung, der Open Society Foundations von George Soros sowie des Omidyar-Netzwerks, das vom eBay-Gründer Pierre Omidyar ins Leben gerufen wurde. Darüber hinaus arbeitet Correctiv als externer Faktenprüfer für Plattformen wie Facebook und überprüft dort gegen Bezahlung Beiträge auf ihren angeblichen Wahrheitsgehalt. Die teilweise Finanzierung des Faktencheckers durch Mitglieder der „Elite“ – der Drahtzieher der Plandemie – erklärt, glaube ich, einiges.

Hier stellt sich zwangsläufig die Frage, wie unabhängig und neutral ein Faktenchecker tatsächlich sein kann, wenn er von politisch und wirtschaftlich einflussreichen Institutionen unterstützt wird und gleichzeitig im Auftrag großer Plattformen Inhalte bewertet.

„Man beißt nicht die Hand, die einen füttert“ ist ein Sprichwort, das zur Dankbarkeit gegenüber Förderern mahnt. Es warnt davor, undankbar zu sein oder die eigene Position durch feindseliges – in diesem Fall ehrliches – Verhalten gegenüber jemandem zu gefährden, von dem man abhängig ist. Wenn ein Faktenchecker zugleich finanziell und strukturell in solche Netzwerke eingebunden ist, entsteht definitiv ein – für die Glaubwürdigkeit einer Institution, die Neutralität für sich beansprucht – höchst problematischer Interessenkonflikt. 

Besonders unseriös erscheint mir bei den in der Corona-Zeit agierenden Faktencheckern das wiederkehrende Muster, auf formalen Nebenaspekten herumzureiten, während der eigentliche Kern einer Kritik unangetastet bleibt. Viele Faktenchecks wirkten auf mich wie rhetorische Ausweichmanöver: Man widerlegte nicht die Sache, sondern formulierte sie um, verengte sie, konzentrierte sich auf einen Formfehler, verschob den Maßstab oder griff einen Randpunkt heraus, um anschließend das gesamte Anliegen als fragwürdig erscheinen zu lassen. So konnte man Kritiker diskreditieren, ohne die zentrale Frage wirklich beantworten zu müssen.

Correctiv, Tichys Einblick und der Umgang mit dem Thema Migrationshintergrund bei Corona-Patienten 

Dass es beim Faktencheck nicht immer so objektiv zugeht, wie es nach außen dargestellt wird, zeigt folgendes – noch relativ harmloses – Beispiel aus der Corona-Zeit.

Correctiv versuchte mehrfach, Beiträge vom Magazin Tichys Einblick zu diskreditieren. Am 3. März 2021 schrieb Tichys Einblick unter Bezugnahme auf Berichte über eine Schaltkonferenz des damaligen RKI-Präsidenten Lothar Wieler mit Chefärzten:

„Lange dauerte es, bis die hochbrisante Nachricht aus einer Schaltkonferenz des RKI-Chefs mit Chefärzten an die Öffentlichkeit durchsickerte: Über 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten sollen in einer Lungenklinik Migrationshintergrund haben, bundesweit weit über 50 Prozent.“

Correctiv bewertete diese Aussage als „unbelegt“ und argumentierte, dass

„… gar keine statistisch begründeten Aussagen getroffen werden: Nationalitäten, Herkunft, Religion oder Geburtsorte werden bei Covid-Meldungen laut Bundesgesundheitsministerium nicht erfasst oder gemeldet.“

Das Problem dieser Correctiv-Argumentation liegt darin, dass Tichys Einblick gar nicht behauptet hatte, es gebe eine offizielle bundesweite Statistik zu diesem Thema. Das Medium berief sich lediglich auf Aussagen aus einer Konferenz des RKI-Präsidenten, über die zuvor auch andere Medien berichtet hatten.

Indem Correctiv den Eindruck erweckte, es gehe um eine angebliche amtliche Statistik, wurde eine angebliche Behauptung widerlegt, die so von Tichys Einblick gar nicht aufgestellt worden war. Für viele Leser bleibt jedoch lediglich das Urteil „unbelegt“ hängen – und damit der Eindruck, es handle sich um eine unseriöse oder gar falsche Berichterstattung.

Auffällig war zudem, dass sowohl Correctiv als auch später der absolut unseriöse Faktenverdreher Volksverpetzer – besser: Volksverhetzer – ähnliche Bewertungen vornahmen. Dadurch entsteht ein kommunikatives Zusammenspiel mehrerer Faktencheck-Formate, die gemeinsam dazu beitragen, kritische Berichte schnell in den Bereich vermeintlicher Desinformation einzuordnen. Für die betroffenen Medien und Autoren bedeutet das eine erhebliche reputative Belastung – unabhängig davon, ob ihre ursprünglichen Aussagen tatsächlich widerlegt wurden oder nicht.

Deshalb sehe ich viele dieser Faktenchecks mehr als nur kritisch. Wenn Institutionen, die für sich beanspruchen, die Wahrheit zu prüfen, mit solchen Methoden arbeiten, werden nicht primär Fakten überprüft, sondern Narrative geschützt, gleichgültig ob sie Lügen oder Halbwahrheiten enthalten.

Obiges Beispiel von Correctiv zeigt exemplarisch ein grundlegendes Problem vieler Faktenchecks. Selbst wenn die eigentliche Kritik nur einen Teilaspekt betrifft, reicht schon der Stempel „teils falsch“, um beim Publikum den Eindruck zu erzeugen, ein gesamter Beitrag sei unseriös oder irreführend. Für den durchschnittlichen Nutzer ist der feine, aber wesentliche Unterschied kaum erkennbar. Genau darin liegt die Macht – und auch die Problematik – solcher Bewertungen. Der Eindruck drängt sich auf, dass Faktenchecks weniger der nüchternen Aufklärung dienen als der diskursiven Einordnung missliebiger Beiträge. Kritische Medien werden so schnell in die Nähe von „Fake News“ gerückt, während die eigentliche Debatte über Inhalte in den Hintergrund tritt.

Wer sich selbst als Verteidiger von Demokratie und Wahrheit darstellt, sollte sich deshalb besonders sorgfältig und transparent verhalten – was bei den Faktenchecks in der Corona-Zeit kaum der Fall war. Wenn durch missverständliche Kennzeichnungen, verkürzte Darstellungen oder selektive Prüfungen der Eindruck entsteht, unliebsame Stimmen sollten diskreditiert werden, dann untergräbt das letztlich genau das Vertrauen, das Faktenchecker eigentlich stärken wollten. Mein Vertrauen haben die in der Corona-Zeit agierenden Faktenchecker definitiv verspielt. Sie haben sich wie die meisten Mainstreammedien als Propagandaorgane der eliteinstruierten Entscheider geoutet.

Dieselben Faktenchecker, die bei Kritikern jedes Wort auf die Goldwaage legten, Inhalte verdrehten, Daten fragmentierten, behandelten die Aussagen der Regierenden, vieler Behörden, großer Medien und offizieller Experten mit äußerster Nachsicht. Die unzähligen Fehlprognosen, Angstmachereien, Übertreibungen, statistischen Verkürzungen und später offenkundig brüchig gewordenen Behauptungen der Corona-Zeit wurden von ihnen nicht in vergleichbarer Konsequenz auseinandergenommen. Gerade dort, wo ein echter Faktencheck bitter nötig gewesen wäre, blieben sie auffällig still oder milde.

Wenn aber eine Institution, die sich „Faktenchecker“ nennt, überwiegend nur die Gegenseite hart anfasst und die Seite der Macht schont, dann verliert sie ihren Anspruch auf Neutralität. Dann wird aus Faktenprüfung Machtschutz. 

Correctiv und die Frage nach Impfnebenwirkungen und Todesfällen

Ein besonders bezeichnendes Beispiel ist ein Correctiv-Faktencheck zu Berichten über Nebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen. Behauptet wurde, vertrauliche Pfizer-Dokumente zeigten in den ersten 90 Tagen nach Freigabe des Impfstoffs 1.223 Todesfälle und 158.000 Nebenwirkungen. Correctiv bewertete dies als „fehlender Kontext“ und verwies darauf, dass es sich um Verdachtsfälle handle; ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung sei nicht bestätigt.

Formal ist diese Formulierung zunächst unangreifbar. Natürlich ist ein Verdachtsfall nicht automatisch ein bewiesener Impfschaden. Genau an dieser Stelle beginnt aber für mich die Unseriosität solcher Checks. Denn der eigentliche Kern der Debatte war ja nicht, ob jeder einzelne Fall bereits gerichtsfest kausal nachgewiesen war. Der Kern war, dass es sehr früh erhebliche Sicherheitssignale gab, die Anlass zu größter Vorsicht und zu ehrlicher öffentlicher Diskussion hätten geben müssen.

Correctiv verengte diese Frage auf einen formalen Einwand und erzeugte damit den Eindruck, die besagten Berichte seien im Wesentlichen entkräftet. Das ist aus meiner Sicht typisch für viele Corona-Faktenchecks: Man klärt nicht auf, sondern beruhigt. Man prüft nicht mit offenem Ergebnis, sondern betreibt Schadensbegrenzung zugunsten des laufenden Narrativs. Statt zu fragen, ob die gemeldeten Zahlen ein ernstzunehmendes Warnsignal sein könnten, wurde der Fokus darauf gelegt, die politische Sprengkraft der Information zu entschärfen.

So mag ein solcher Faktencheck formal korrekt wirken; inhaltlich verfehlt er aber aus meiner Sicht seine Aufgabe. Denn ein seriöser Prüfer hätte nicht nur auf den fehlenden Kausalitätsnachweis hingewiesen, sondern ebenso klar gemacht, dass Häufungen von Verdachtsmeldungen gerade in der Frühphase von Massenimpfungen von erheblicher Relevanz sind. Genau diese Offenheit fehlte. Stattdessen wirkte der Check wie ein Schutzschild für eine Impfkampagne, die kommunikativ möglichst störungsfrei weiterlaufen sollte.

Faktencheck zum Zusammenhang zwischen Impfquote und Sterblichkeit

Hier eine Stellungnahme eines Faktencheckers, dessen Name ich nicht nenne. Es würde ihm sonst die Schamesröte ins Gesicht treiben!

Sein Eingangstext:

"In einem Beitrag auf Facebook wird vor angeblich dramatischen Schäden der Corona-Impfung gewarnt: 'Die Sterberate von an Corona erkrankten Menschen, die geimpft wurden, liegt bei 4,7 Prozent. Bei erkrankten Ungeimpften dagegen nur bei 0,15 Prozent. Das heißt, dass das Risiko, an Corona zu sterben, für Geimpfte um mehr als 30 Prozent höher ist als für Ungeimpfte', heißt es auf einem Foto“

Hier der Zeitungsausschnitt, auf den sich der Faktenchecker bezieht:

"Auf Anfrage eines Journalisten teilte das Bundesgesundheitsamt am 13. Mai 2021 mit, dass bereits über 57.000 Covid-Fälle von ein- oder zweifach Geimpften gemeldet wurden mit einer Sterberate von 4,7 Prozent (= 2707 Tote). Zum Vergleich: Laut WHO (Stanford-Studie vom Oktober 2020) liegt die Sterberate bei Covid-19-Erkrankung Ungeimpfter bei durchschnittlich 0,15 Prozent. Die Sterberate von Geimpften wäre bei einer Erkrankung also gut 30-mal höher als die von Ungeimpften."

Merken Sie was? Der Faktenchecker ersetzt 30-mal durch 30 Prozent. Nun, so arbeiten die „Fakten“-checker. Besser wäre der Begriff „Faktenverdreher“ oder „Wahrheitsvernichter“ wie man an diesem Beispiel gut erkennen kann. Wer des Rechnens mächtig ist, weiß, dass „30-mal höher“ 3.000 Prozent bedeutet, und nicht 30 Prozent ((4,7 / 0,15) x 100 = 3.133%).

Lustig, oder? Und ganz schön dreist!

Marcel Barz und „Die Pandemie in den Rohdaten“

Besonders aufschlussreich ist für mich der Umgang mit Marcel Barz und seinem Video Die Pandemie in den Rohdaten. Barz wertete anhand offizieller Zahlen des Statistischen Bundesamts und des DIVI-Intensivregisters aus, wie sich Sterblichkeit und Intensivbettenbelegung im Jahr 2020 tatsächlich entwickelten. Seine Kernaussage war, dass die Datenlage nicht zu dem politischen und medialen Alarmismus passte, mit dem die Bevölkerung über Monate bearbeitet wurde.

Gerade diese Art von Arbeit hätte eigentlich im Zentrum ehrlicher Faktenprüfung stehen müssen: Jemand nimmt offizielle Rohdaten, legt seine Quellen offen und versucht, politische Narrative an messbaren Größen zu überprüfen. Doch anstatt diese Auswertung ernsthaft in ihrer Substanz zu prüfen, setzten zahlreiche Angriffe ein. Es hieß, Barz „lüge“, „täusche“, „führe in die Irre“ oder suggeriere unzulässige Schlussfolgerungen – die sich heute aus wahr herausstellen.

Selbstverständlich kann man an einzelnen Formulierungen oder an der Reichweite bestimmter Schlussfolgerungen Kritik üben. Barz selbst räumte ein, dass einzelne Punkte präziser hätten formuliert werden können, etwa dort, wo es um den Begriff „Pandemie“ in globaler Perspektive ging. Aber genau darin liegt der springende Punkt: Aus fehlenden Präzisierungen an Randstellen wurde von den Faktencheckern der Versuch gemacht, das gesamte Projekt zu delegitimieren.

Auch das Statistische Bundesamt und andere Kritiker versuchten, seine Aussagen zu entkräften. Teilweise war ein Einwand sogar nachvollziehbar: Ab Oktober 2020 stiegen die Sterbezahlen bis zum Jahresende tatsächlich stärker an, was Barz in seiner ursprünglichen Darstellung nicht hinreichend thematisierte. Doch daraus folgt eben nicht, dass seine grundsätzliche Einordnung des Jahres 2020 als insgesamt moderates Sterbejahr widerlegt wäre. Genau diesen Unterschied verwischten viele seiner Kritiker.

Das Muster war also erneut dasselbe: Nicht die zentrale Frage wurde sauber diskutiert, nämlich ob die offiziellen Zahlen die drastischen Maßnahmen und den massiven Alarmismus trugen. Stattdessen suchte man nach Angriffspunkten, um den Kritiker als unseriös erscheinen zu lassen. Für mich war der Umgang mit Marcel Barz einer der deutlichsten Belege dafür, dass Faktenchecker in der Corona-Zeit meist nicht Wahrheitsprüfung betrieben, sondern Aufrechterhaltung der in meinen Augen verlogenen Narrative.

Faktenfuchs und die Impfung von Kindern

Besonders skrupellos war aus meiner Sicht die Art und Weise, wie mit dem Thema Kinderimpfung umgegangen wurde. Der Faktenfuchs des Bayrischen Rundfunks bewertete Aussagen, Kinder würden durch die Corona-Impfung stark gefährdet, als falsch. Im Beitrag wurde betont, schwere Nebenwirkungen seien sehr selten; typische Reaktionen seien meist mild, und aus Überwachungssystemen in den USA ergäben sich keine Hinweise auf eine hohe Gefährdung.

Gerade hier offenbart sich nach meinem Empfinden eine erschreckende Verantwortungslosigkeit. Denn bei Kindern müsste die Messlatte für medizinische Eingriffe besonders hoch liegen. Wenn eine Altersgruppe selbst durch die Krankheit überwiegend nur gering gefährdet ist, dann muss die Sicherheit einer Impfung umso strenger geprüft und kommuniziert werden. Stattdessen wurden Bedenken kommunikativ kleingearbeitet und Kritiker in die Nähe von Falschbehauptern gerückt.

Besonders bezeichnend ist dabei, dass selbst in den herangezogenen Studien auf Grenzen hingewiesen wurde. Es wurde ausdrücklich erwähnt, die Zahl der untersuchten Kinder sei zu klein, um seltene Nebenwirkungen zuverlässig zu erfassen. Genau dieser Vorbehalt hätte in einem seriösen Faktencheck im Zentrum stehen müssen. Stattdessen wurde der Gesamteindruck erzeugt, die Sorgen seien unbegründet und die Kritiker übertrieben.

Wenn Sie mehr zu diesem „Faktencheck“ wissen wollen, hier der Link.

Für mich war das keine verantwortungsvolle Aufklärung, sondern narrative Begleitmusik zu einer politischen Kampagne. Dass man bei einem so sensiblen Thema wie der Impfung gesunder Kinder nicht maximale Zurückhaltung, sondern kommunikative Einseitigkeit an den Tag legte, gehört für mich zu den widerlichsten und verurteilungswürdigen Kapiteln dieser Zeit. Wenn selbst hier – wenn das Leben von Kindern auf dem Spiel steht – der Impuls stärker war, das offizielle Programm zu schützen als Zweifel ernst zu nehmen, dann sagt das viel über die innere Verfasstheit solcher Faktenchecker aus. Bei der Gefährdung von Kindern hört bei mir jeder Spaß auf. Alle diesbezüglichen Entscheider sowie ihre medialen und wissenschaftlichen Unterstützer gehören vor Gericht gestellt und entsprechend verurteilt. Hätten wir einen Rechtsstaat, würde das auch geschehen. Selbst Kinder mussten leiden zur Aufrechterhaltung des verlogenen Corona-Narrativs. Schande über die narrativunterstützenden Faktenchecker!

Volksverpetzer und die offene Parteinahme gegen Ungeimpfte

Während Correctiv oft in betont moderatem Ton auftrat, zeigte der Volksverpetzer in arroganter und unverblümter Weise, worum es vielen dieser Akteure tatsächlich ging. Dort wurde nicht nur „gecheckt“, sondern offen moralisiert, diffamiert und Stimmung gemacht. Im Dezember 2021 wurde sinngemäß argumentiert, Ungeimpfte könnten nicht dieselben Freiheiten beanspruchen wie Geimpfte, während sie zugleich eine größere Belastung des Gesundheitssystems verursachten und Menschen auf Fluren wegen überfüllter Krankenhäuser sterben würden.

Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Beitrag „Unsere Geduld ist am Ende!“ von Volksverpetzer:

„… Wie könnt ihr unter diesen Bedingungen erwarten, dass ihr die gleichen Freiheiten bekommt wie Geimpfte? Während ihr gleichzeitig erwartet, ein Vielfaches der Kapazitäten unseres Gesundheitssystems in Anspruch nehmen zu dürfen? Während ihr erwartet, dass Menschen auf den Fluren von wegen euch überfüllten Krankenhäusern sterben?...“ 

Allein der Titel beginnend mit „Unsere Geduld…“! Manipulierender geht es wohl nicht mehr, im Sinne „Die Geduld der sich im Besitz der uneingeschränkten Wahrheit Befindlichen“. In meinen Augen ist hier der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Inhaltlich waren die Behauptungen des Volksverpetzers totaler Blödsinn, weil zu keinem Zeitpunkt eine prekäre Situation auf den Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern geherrscht hat, und dieser „Faktenchecker“ das gewusst hätte, wenn er die Fakten des DIWI-Registers gecheckt hätte. Möglicherweise kannte er die Fakten auch. Zudem beinhaltete dieser hetzerische Beitrag einen Ausgrenzungsversuch, eine Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte („Die Gerechten“) und Ungeimpfte („Die Ungerechten“), für die sich der Volksverpetzer wie alle anderen Spalter der Gesellschaft verantworten sollte.

Wenn Sie den gesamten Beitrag von diesem Volksverhetzer lesen wollen, hier der Link.

Was der Volksverpetzer in der Corona-Zeit betrieben hat, ist für mich kein Faktencheck, sondern politische Agitation. Hier spricht kein nüchterner Prüfer, sondern ein Akteur, der mitten im gesellschaftlichen Spaltungsprozess Partei ergreift. Die zugrunde liegenden Annahmen – etwa die nachweislich falsche Behauptung einer durchgehend dramatischen und durch Ungeimpfte verschärften Intensivlage – wären gerade selbst überprüfungsbedürftig gewesen. Stattdessen wurden sie vorausgesetzt und moralisch aufgeladen gegen eine gesellschaftliche Gruppe verwendet. Habt ihr Protagonisten vom Volksverpetzer euch eigentlich bei den Lesern und den Ungeimpften – den wahren Helden in der Corona-Zeit – für die Verbreitung eurer Unwahrheiten schon entschuldigt? Wenn nicht, ist das ein weiteres Merkmal eurer ethischen und mentalen Kleinheit.

Volksverpetzer und Marcel Barz

Faktenverdreher wie der Volksverpetzer „widerlegen“ jedes nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaute, aber nicht in das jeweilige Narrativ passende Zahlenwerk oder Gedankengebäude, und untermauern damit vorgefertigte Schlussfolgerungen und Entscheidungen anderer, sie oftmals damit beauftragender Interessengruppen. Sind die „Faktenchecker“ ideologisch motiviert, sollte man die Ergebnisse dieser Checks nicht ernst nehmen. Wo Ideologien herrschen, haben Fakten keinen Platz. Dann gibt’s auch nichts zum Checken. 

Kein Zahlenwerk oder Gedankengebäude dieser Welt ist gegen die unseriösen „Wahrheitsverdreher“ gefeit, wenn diese nur lange genug suchen. Die Strategie dieser oftmals sich prostituierenden Faktenchecker besteht darin, aufgrund kleinerer Ungereimtheiten das ganze Zahlenwerk oder Gedankengebäude zu diskreditieren.

So wurde vom unredlichen, meines Erachtens ideologisch motivierten und regierungsnahen Faktenchecker „der Volksverpetzer“ in diffamierender Weise versucht, das für mein Empfinden seriöse Unterfangen und Video von Marcel Barz „Die Pandemie in den Rohdaten“, das stichhaltig auf Basis offizieller Statistiken die Frage der Existenz einer Pandemie beleuchtet, zu widerlegen. Nun, es ist bei einem kläglichen Versuch des Faktencheckers geblieben.

Zum Video von Herrn Barz: Hut ab! Zum Video vom Volksverpetzer-Faktencheck: Die Widerlegung des Videos "Pandemie in den Rohdaten": Schämt euch! Wie könnt ihr euch morgens überhaupt noch im Spiegel ansehen? Ihr wurdet eurem Videotitel auch nicht ansatzweise gerecht. Während Herr Barz eine strukturierte, wissenschaftliche Vorgehensweise an den Tag legte, reihte der Volksverpetzer einzelne „Fakten“ zusammenhangslos in marktschreierischer Art und Weise aneinander. Wer hier ein „Filmchen“ gedreht hat, wie der Volksverpetzer den Beitrag von Herrn Barz in diskreditierender und herablassender sowie dümmlicher Weise bezeichnete, steht für mich außer Frage. Geschätzte Leserinnen und Leser, am besten sehen Sie sich beide Videos selbst an, da meine Bewertungen ja nicht die Ihren sein müssen. Ich erhebe ja auch nicht den Anspruch, Fakten zu checken. Hier der Link zu „Die Pandemie der Rohdaten von Marcel Barz“ und hier der Link zum Video vom Volksverpetzer.

Wer so argumentiert wie der Volksverpetzer, hat aus meiner Sicht jeden Anspruch auf Neutralität verloren. Und wer gleichzeitig mit dem Etikett „Faktencheck“ arbeitet, verschafft seiner eigenen Polemik noch den Schein sachlicher Autorität. Genau das macht solche Formate so problematisch. Sie liefern nicht nur Meinung, sondern etikettieren Meinung als Wahrheitsprüfung. 

Der Volksverpetzer war in meinem Empfinden deshalb besonders entlarvend, weil dort die ideologische Schlagseite kaum mehr kaschiert wurde. Was bei anderen noch geschniegelt und journalistisch verschönt daherkam, trat hier in roherer Form hervor: die Abwertung von Maßnahmenkritikern, die Unterstützung von Ausgrenzung und die rhetorische Stabilisierung eines politischen Kurses, der sich selbst immer wieder auf vermeintlich alternativlose – in Wirklichkeit nicht evidenzbasierte – Fakten berief. Pfui Teufel, Volksverpetzer!

Fazit

Die Corona-Zeit hat schonungslos offengelegt, welche Rolle viele Faktenchecker tatsächlich spielten. Sie waren nicht die neutralen Wahrheitsprüfer, als die sie sich ausgaben. Sie waren in weiten Teilen Deutungsmanager eines politischen Ausnahmezustands. Ihre Funktion bestand vielfach darin, Zweifel zu entschärfen, Kritiker zu markieren, abweichende Deutungen zu diskreditieren und den offiziellen Kurs mit dem Nimbus sachlicher Überprüfung zu versehen.

Dabei arbeiteten nicht alle gleich grob. Es gab Unterschiede im Stil: Correctiv wirkte oft moderater, der Volksverpetzer aggressiver, arroganter und hetzerisch, öffentlich-rechtliche Formate gaben sich institutionell-seriös. Doch diese Unterschiede ändern wenig am Kernproblem – die Stoßrichtung war letztendlich dieselbe: Nicht die Macht wurde kontrolliert, sondern ihre Kritiker. Nicht die offiziellen Narrative wurden mit Härte geprüft, sondern jene, die ihnen widersprachen.

Deshalb hielt und halte ich viele dieser Corona-Faktenchecks nicht für Beispiele gelungenen Journalismus, sondern für Belege eines tiefen journalistischen Versagens. Wer vorgibt, Fakten zu prüfen, aber überwiegend dazu beiträgt, politische Vorgaben kommunikativ zu stützen, betreibt keinen seriösen Faktencheck. Er betreibt Meinungsmacht im Gewand der Objektivität. Darin liegt für mich die eigentliche Unseriosität der Faktenchecker in der Corona-Zeit.

Die Institution Faktencheck wurde meines Erachtens gegründet, um Kritik gegen die herrschende Kaste und deren Entscheidungen abzuwürgen. Die „Coronakrise“ hat meine diesbezüglichen Befürchtungen mehr als bestätigt. Anstatt falsche Zahlen und Darstellungen der Regierenden richtigzustellen, untermauerten diese Zensuranstalten deren Narrative, die sich mittlerweile als haltlos erwiesen haben. Wenn es wirklich um die Entlarvung von Desinformation gegangen wäre, hätten die Faktenchecker die Politiker und ihre Marionetten wie z.B. Wissenschaftler, Ständige Impfkommission (Stiko), Ethikrat und dergleichen an den Pranger gestellt. Haben Sie aber nicht, und sich damit mitschuldig an einem Verbrechen ungeheuerlichen Ausmaßes an der Bevölkerung gemacht.

Wer vorgibt, Fakten zu prüfen, sie aber nach Bedarf biegt, darf sich über schwindendes Vertrauen nicht wundern. Ein Faktenchecker ohne Glaubwürdigkeit ist am Ende nichts anderes als ein Faktenverdreher. Die meisten Faktenchecker sind in meinen Augen ein weiteres Zahnrad im Getriebe des Imperiums der Lügen. Schande über viele dieser rückgratlosen Volksverdummer!

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Selenskij droht Abgeordneten mit Mobilisierung, wenn sie nicht spuren

16. März 2026 um 17:15

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Seit Jahren ist die parlamentarische Demokratie in der Ukraine in einer Krise. Die Rada konnte bislang trotz der absoluten Mehrheit der "Diener des Volkes" durch Druck und Geldzahlungen mühsam von der Regierung auf Spur gehalten werden. Das funktioniert nicht mehr und führt zu verzweifelten Drohungen Selenskijs.

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Gutachten zur Einseitigkeit der Corona-Berichterstattung in ARD und ZDF

16. März 2026 um 06:42

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veröffentlicht am 16.03.2026; Autor: Prof. Werner Müller In einem Verwaltungsrechtsstreit wegen der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkgebühren wurde dem Kläger eine Frist von drei bis vier Monaten eingeräumt, um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) in seiner Argumentation angemessen zu berücksichtigten. Dort wurde im Leitsatz 3 festgestellt: „Der durch […]

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„Die Europäer sagten: ‚Kämpft noch anderthalb oder zwei Jahre. Wir geben euch Geld.‘“

13. März 2026 um 17:15

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Die Ukrainska Pravda hat einen Bericht über die politische Lage der Selenskij-Regierung publiziert, der es in sich hat. Die Fraktion seiner Partei „Diener des Volkes“ soll nicht mehr imstande sein, Gesetze zu beschließen. Es sei die schwerste Krise seit 2019 für die Rate und die Selenskij-Regierung.

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Der Bundestag zerstört jeden Idealismus

12. März 2026 um 12:30

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Was passiert hinter den Kulissen des Bundestages? Wie werden Entscheidungen getroffen und wie leicht macht es der Bundestag seinen Abgeordneten, sich selbst zu bevorteilen?

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Erich Hambach: Enteignung & Korruption! „Heute noch Steuern zu zahlen ist eigentlich kriminell.“

10. März 2026 um 03:27

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Erich Hambach: Enteignung & Korruption! „Heute noch Steuern zu zahlen ist eigentlich kriminell.“

Aus dem Klappentext:

Es kommen neue Steuern – und das Steuergeld wird gegen die eigenen Bürger eingesetzt. Daher kann Wirtschaft-Fachmann Erich Hambach jeden verstehen, der keine Steuern mehr bezahlen möchte. Und er unterstützt vor allem Unternehmer, diesem Ziel näher zu kommen. Ein Gespräch mit Stefan Magnet über KI-Entwicklung, drohende Massenarbeitslosigkeit, Erbschafts- und Immobiliensteuer und die Flucht aus Deutschland. AUF1 Unterstützer-Link für das angesprochene Seminar mit Erich Hambach (28. und 29. März in Mainz): https://krasser.guru/veranstaltungen/steuerfreiheit-in-perfektion-mainz/?ref=6457

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Dieser Beitrag wurde am 5.3.2026 auf dem YouTube-Kanal von Auf1 veröffentlicht. Der Textbeitrag hierzu ist hier zu finden.

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