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Merz “Pinocchio” genannt: “Zulässige Machtkritik” – Ermittlungen eingestellt

24. Februar 2026 um 15:30

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Schlechte Publicity: Nachdem ein Rentner auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn einen Beitrag über Friedrich Merz mit “Pinocchio kommt nach HN” kommentiert hatte, flatterte ihm ein Schreiben ins Haus. Wegen Verdachts auf “Majestätsbeleidigung” (der berüchtigte §188) werde demnach gegen ihn ermittelt. Angezeigt wurde er nicht etwa durch den Bundeskanzler, sondern durch die Polizei selbst – im Zuge ihres routinemäßigen Social-Media-Monitorings. Das Verständnis der Bürger hielt sich in engen Grenzen. Inzwischen publizierten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft Heilbronn und dem Polizeipräsidium Heilbronn heißt es:

Anlässlich einer Mitteilung über eine Veranstaltung mit dem Bundeskanzler und dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten am 21.10.2025 auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn wurden dort insgesamt 397 Kommentare abgegeben. Darunter konnten von der Polizei 38 Kommentare festgestellt werden, deren Inhalte von der Staatsanwaltschaft auf Strafbarkeit zu prüfen waren. Unter anderem wurde der Bundeskanzler als “H…sohn” bezeichnet.

Schön, dass die Polizei jeden Kommentar auf potenzielle Strafbarkeit prüfen kann, nicht? Das spricht gegen den viel beschworenen Personalmangel, könnte man meinen. Gegenüber der Heilbronner Stimme erörterte ein Polizeisprecher: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.” Beim Verdacht einer Straftat seien Polizeibeamte verpflichtet, diesem nachzugehen – alles Weitere entscheide dann die Staatsanwaltschaft, so das Medium.

In der Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft heißt es nun, dass die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach vorläufiger Prüfung der von der Polizei vorgelegten Sachverhalte eingeleiteten Ermittlungsverfahren nach und nach bearbeitet würden. Erste Ermittlungsverfahren seien nach abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits eingestellt worden, “da kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte”.

Darunter tatsächlich auch der Pinocchio-Kommentar des Rentners, der bezüglich eines Besuchs von Friedrich Merz und Winfried Kretschmann „Pinocchio kommt nach HN“ geschrieben hatte:

Im Hinblick auf den medial diskutierten Beitrag eines Facebook-Nutzers mit dem Inhalt “Pinocchio kommt nach HN” wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit Verfügung vom heutigen Tag ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt. Aus diesen Erwägungen war bereits vor der medialen Berichterstattung ein anderes Verfahren wegen der Nutzung derselben Bezeichnung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Offen bleibt, warum ein Kommentar ohne Namensnennung, der schlicht Bezug auf Italiens berühmteste Märchenfigur nimmt, das Social-Media-Team der Polizei Heilbronn zur Anregung einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft verleitete. In der Vergangenheit nannte nicht nur AfD-Politiker Stephan Brandner Merz “Pinocchio Fritze”, sondern auch die Grüne Franziska Brantner sprach von einem “Pinocchio-Kanzler” – und zwar folgenlos.

Auf Facebook kommentierte ein Nutzer die aktuelle Stellungnahme kritisch: “Sorry, bei ‘Pinocchio’ hat sich die Heilbronner Polizei lächerlich gemacht und ist komplett über das Ziel hinausgeschossen. Da kann schon mal die Frage aufkommen, ob sie sonst eigentlich nix zu tun haben. Ist da vielleicht ein übereifriger Kanzlerfreund aktiv?” Ein anderer antwortete: “es kann vor allem die Frage aufkommen, ob hier das Ziel wirklich Strafverfolgung war oder ob es um Einschüchterung ging.”

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„Pinocchio“-Kommentar über Friedrich Merz: Verfahren eingestellt

24. Februar 2026 um 15:17

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Eine Bezeichnung von Bundeskanzler Merz als „Pinocchio“ wurde für die Polizei Heilbronn zum Anlass für eine Anzeige gegen einen Rentner. Am Dienstag verkündete die Pressestelle, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
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Angebliche Haßrede Merz als „Pinocchio“ bezeichnet: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

24. Februar 2026 um 14:48

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Bundeskanzler Friedrich Merz und Pinocchio

Ein Rentner nennt Bundeskanzler Friedrich Merz bei Facebook „Pinocchio“. Daraufhin legt die Polizei Heilbronn den Kommentar der Staatsanwaltschaft vor. Die nimmt nun Stellung – und weist auf weitere Fälle hin.

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Bürgermeisterwahl in Strausberg nach Briefwahl-Panne annulliert

24. Februar 2026 um 12:09

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Rund 30 Prozent der Wahlbriefe kamen nicht zurück – Unterlagen landeten im Geschäft eines Stichwahlkandidaten. Die Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg ist für ungültig erklärt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
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Enthauptete Deutsche in Florenz: Tatverdächtiger im Obdachlosenmilieu festgenommen

22. Februar 2026 um 09:40

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Enthauptete 44-jährige Deutsche in Scandicci: Obdachloser Tatverdächtiger, blutige Kleidung und sichergestellte Waffen – Indizien gegen einen Marokkaner verdichten sich, doch Motiv und Tathergang bleiben unklar.
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Beim Kampf um den Rechtsstaat scheiden sich die Geister | Von Andrea Drescher

21. Februar 2026 um 10:06

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Beim Kampf um den Rechtsstaat scheiden sich die Geister  | Von Andrea Drescher

Wenn man in Deutschland auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben besteht, wird man schnell als Querulant abgestempelt. Dr. Rudolf King aus München ist ein Beispiel dafür, dass man auch als Einzelner dafür sorgen kann und muss, dass Recht eingehalten wird. Bei der Antisiko-Demonstration von "Macht Frieden" am 14.2.2026 in München wurde er dafür allerdings temporär verhaftet. Für den promovierten Juristen kein Grund aufzuhören. Im Gegenteil. Im Interview vermittelt er den Eindruck, dass er sich schon fast diebisch auf die anstehenden juristischen Auseinandersetzungen freut. 

Ein Interview von Andrea Drescher mit Dr. Rudolf King.

Können Sie sich kurz vorstellen?

Ich bin Rudolf King, geboren in München, 1968. Ich habe als Rechtsanwalt promoviert und bin nach der Promotion ins Ausland gegangen. Nach meiner Rückkehr habe ich den klassischen Unternehmerweg eingeschlagen und bin nur noch am Rande als Anwalt tätig. Mir liegt mehr daran, die Zukunft zu gestalten, als die die Vergangenheit aufzuarbeiten. Aber die Anwaltstätigkeit hat den Vorteil, dass man als Unternehmer weniger Probleme hat und auch der Umgang mit der Polizei deutlich angenehmer ist. 

Hatten Sie denn früher schon mit der Polizei zu tun?

Ja, das hatte ich tatsächlich. Es gibt für Anwälte die sogenannte Domizilpflicht. Das heißt, wenn man kein Büro in Deutschland hat, muss man sich abmelden. Und ich war ja im Ausland. Da hat mich dann ein Polizist auf meinem eigenen Grundstück blöd angeredet. Meine Reaktion fiel deutlich aus: "Halten Sie das Maul!", und ich wies darauf hin, Anwalt zu sein. Dafür wollte man mir dann einen Titelmissbrauch anhängen. Das verlief dann aber ziemlich peinlich für die Polizei, weil es sich eben nicht um Titelmissbrauch handelte. Dieser setzt immer voraus, dass man etwas sagt, was effektiv nur ein Anwalt sagen darf. Und jemandem zu sagen: "Halten Sie das Maul!", darf jeder.

Aber seit zwei Jahren liegen Sie intensiv mit der Polizei im Clinch?

Das kann man so sagen – das war allerdings völlig unbeabsichtigt. 

Wie kam es denn dazu?

Ich kam im Februar 2024 von den Karlsruher Festspielen zurück und wollte vom Bahnhof in meine Kanzlei gehen. Da ich aber den Tresorschlüssel nicht dabeihatte, entschied ich mich, nach Hause zu fahren. Als ich auf der Dachauer Straße ein paar Meter vor dem Bahnhof zurückgehe, sehe ich eine Demonstration vorbeiziehen bei der das Demonstrationsrecht offensichtlich nicht eingehalten wurde.

Was war das für eine Demonstration?

Es war der Protest gegen die Sicherheitskonferenz, die "Macht Frieden" bzw. "München steht auf“ organisiert haben. 

Hat es Sie inhaltlich interessiert?

Ich habe mir den Zug angeschaut und fand einige Schilder interessant. Besonders das Schild über den Wirtschaftsminister ohne Fachkenntnis fand ich lustig. Es kommt für mich aber nicht darauf an, ob ich mit den Inhalten übereinstimme oder nicht. Bei allem was ich tue, geht es mir um das Demonstrationsrecht. Und das wurde bei dieser Demonstration seitens der Polizei definitiv nicht eingehalten.

Inwiefern?

Ich habe nach links geschaut und sah eine ausgeschwenkte Kamera, die auf die Leute gerichtet war. Ich schaue rüber, um mich zu vergewissern, ob eine etwaige Straftat erkennbar ist. Was filmen die da eigentlich? Fakt war: die filmten einfach ins Blaue. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch kein Demonstrationsrechtsspezialist, aber ich wusste, das ist unzulässig. 

Daraufhin habe ich einfach meinen Handschuh ausgezogen und mit der Hand nach oben den Mittelfinger direkt in die Kamera gehalten. Das fanden die Polizisten, die unter der Kamera standen, nicht so lustig. Ich habe deutlich gemacht, dass ich nicht sie, sondern die Kamera oben am Auto meinte und nochmal den Mittelfinger in die Kamera gestreckt. Darauf haben sie mich fotografiert und als ich weitergehen wollte, gepackt und um die Ecke gezerrt. Dort wurde mir eröffnet, dass ich eine ganz schlimme Straftat begangen habe. Von meinen Widerworten, dass ich Rechtsanwalt sei, waren sie nicht begeistert. Und ich bekam zu hören: "Das war es dann wohl mit der Rechtsanwaltstätigkeit."

Auch meine nachfolgende Reaktion, dass in der Rechtsanwaltsordnung Kamera-Beleidigung kein Grund sei, um die Zulassung zu verlieren, passte ihnen nicht und sie wurden immer aggressiver.

Da ich die Hände in der Hosentasche hatte, brüllte mich der eine an: " Nehmen Sie die Hände raus!" Der Ton erinnerte mich an das, was mein Opa immer erzählt hatte – den Umgang von KZ-Aufsehern mit den Häftlingen. "Nehmen Sie gefälligst die Hände raus! Und stellen Sie sich an die Wand." Okay, okay, ist ja gut. Ich wurde kooperativ.

Hinter mir war eine Wand, die so dreckig war, dass ich mich nicht anlehnen wollte. Also habe ich die Hände hinter mich gehalten. Daraufhin schreit er mich an: "Nehmen Sie die Hände nach vorne!" Richtig brutal. Da habe ich dann die Hände in so Gebetshaltung vor mich genommen – zwischen ihm und mich – und gebettelt: "Bitte, bitte, deutscher Soldat. Schwach bist du doch nicht. Ich bin doch nur ein armer, kleiner, unschuldiger, dummer Mensch." Der hat daraufhin einen roten Kopf gekriegt. Sowas haben die nicht gern gehört. 

Ihr Opa war im KZ. Das heißt, Sie haben jüdische Wurzeln?

Nein und Jain.

Der Bruder meines Opas war im KZ, weil er sich mit dem Gauleiter angelegt hat. Von dem hat er vieles erfahren. Dieser Bruder ist dann 1951 gestorben, den haben sie gebrochen.

Der Rabbiner von Kaufbeuren war mein Urgroßvater. Er stand dazu, war aber schon verheiratet. Aber das spielte bei uns keine Rolle. Meine Uroma hat dann noch geheiratet und hatte 5 weitere Kinder. Der spätere Ehemann hat meine Oma aber wie eine eigene Tochter behandelt. 

Aber diese Herkunft meiner Oma war im Dritten Reich natürlich problematisch, da als Geburtsname der Name eines Rabbiners aufschien. Das haben sie dann sehr geschickt gefälscht. Der Geburtsschein wurde umgeschrieben, in kleinen Dörfern war sowas möglich. Die Herkunft spielte aber nie eine große Rolle für uns, mein Elternhaus war sehr liberal und offen. Mein Vater als Freimaurer hatte christliche, jüdische und muslimische Freunde, ich wurde katholisch erzogen. Das hat mich sehr geprägt. 

Da ich auch die DDR und die subtile Unterdrückung dort kannte, war es mir immer sehr wichtig: Demonstrationen müssen frei sein, auch wenn ich die Haltung der Demonstranten nicht teile. Ich würde auch die DKP schützen, weil ich genau weiß:

Wenn ich es bei denen nicht mache, wird es niemand bei mir machen. 

Und so kam es zu der Aktion mit dem Mittelfinger. Denn es gibt bzgl. Kameraeinsatz eindeutige Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht und vom Oberverwaltungsgericht. 

Sie wurden also nicht verurteilt?

Nein. Im Gegenteil – das Verfahren gegen mich endete mit Freispruch, dafür hat die Polizei jetzt ein Verfahren am Hals. Der Kameraeinsatz bei der Antisiko-Demo ist durch die Urteile eindeutig ausgeschlossen. 

Was sind denn die Kernaussagen der Gerichte zum Kameraeinsatz?

Kurz zusammengefasst: friedlich demonstrieren heißt auch die Freiheit, nicht befürchten zu müssen, dass man später irgendwelche Repressalien erfährt. Der Kameraeinsatz ist nur erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bestehen. Man muss klar erkennbar machen, dass die Kameras nicht gegen die Demonstranten gerichtet, sondern nur für den Fall der Fälle da sind. Die Kamera muss immer Richtung Boden ausgerichtet sein. 

Warum läuft jetzt ein Verfahren gegen die Polizisten?

Aufgrund meines Verfahrens habe ich den Veranstalter der Demonstration kennengelernt. So habe ich zum ersten Mal Videoaufnahmen gesehen, die von den Teilnehmern stammen. Und da war ein Polizeiaufgebot, das habe ich mir nicht vorstellen können. Das Schlimmste war, dass am Anfang der Demonstration die Menschen durch eine Straßenverengung geleitet wurden, wo Polizisten standen, die alles filmten. Das war ziemlich eindeutig illegal. Allerdings liegt die Sache noch beim Verwaltungsgericht. Seit einem Jahr. Sie wollen mir wohl nicht recht geben. Aber immerhin hat das alles schon Wirkung gezeigt.

Inwiefern?

2025 wollte ich nochmal ein paar bessere Aufnahmen von den Polizeifahrzeugen machen. Was ich sah, war faszinierend. Es gab keine Kamera. Es gab bei der Demonstration von "München steht auf" nicht mal eine Handkamera. Gar nichts. 

Ich ging zum Einsatzleiter, wollte freundlich "Hallo" sagen und als ich meinen Namen nannte, reagierte er sofort mit den Worten: "Ja, ich weiß schon, die Kameras dürfen nicht aufnehmen, die Kameras müssen nach unten gehalten werden."

Ich dachte nur: "Wow. Die sind ja lernfähig! Als kleiner Münchner Anwalt habe ich es geschafft, die bayerische Polizei in ihre Schranken zu verweisen, das ist ja unglaublich." Ich war wirklich super glücklich und hoffte, dass 2026 ebenso gut verläuft. Dem war aber nicht so. 

Was ist passiert?

Ich habe mich am 14.2. ein bisschen umgeschaut und es gab kleinere potenzielle Verstöße. Problematisch sind zurzeit die Rückfahrkameras von den Transportern, weil man natürlich nicht weiß, ist das wirklich eine Rückfahrkamera oder wird da etwas übertragen? Gegen 14 Uhr, kurz nachdem wir losgegangen sind, kommen wir – ein Freund vor mir und eine Anwältin – um eine Kurve und sehen plötzlich einen Polizisten, der mit einer Kamera auf die Demonstranten hält. Daraufhin bin ich mit meiner Kamera zu ihm hin, hab auf seine Kamera draufgehalten und ihn aufgefordert, sofort die Kamera herunterzunehmen. Auf meine anschließenden rechtlichen Hinweise hat er nicht reagiert, immer nur weggeguckt und mich dann aufgefordert, selbst die Kamera zu entfernen.

Schließlich kam der Einsatzleiter, ein Herr Lang, und ich habe ihn auf die Unzulässigkeit der Aufnahmen hingewiesen. Es kam zu einem unschönen Wortwechsel: "Was haben Sie denn für eine Ahnung?" Daraufhin holte ich meinen Anwaltsausweis aus dem Geldbeutel. Er meinte dann: "Ja, da sind wir also ein ganz Schlauer", worauf ich nur sagte: "Ja, das haben Sie gut erkannt, ich bin auf jeden Fall schlauer als Sie." 

Als er sagte: "Jetzt gehen Sie aber weiter", widersprach ich, denn es gibt im Polizeirecht kein "Gehen Sie weiter". Es gibt einen Platzverweis oder gar nichts. Einen Platzverweis wollte er mir aber nicht erteilen, so dass ich wieder mit meiner Kamera auf die Polizeikamera hielt. 

In diesem Moment packten mich zwei Typen von hinten, aber richtig mit Macht. Also Handgelenk, Hände auseinandergezogen, die andere Hand in den Ellenbogen rein, dass er überdrehte. Die haben mich hochgehoben und weggebracht. In der ersten Sekunde war ich etwas geschockt, aber dann habe ich die Füße hochgezogen und ganz laut gerufen: „Ich fliege!“ Die sollten einfach wissen, dass sie sich mit dem Falschen angelegt haben. 

Wie ging es weiter?

In einem Hauseingang sind sie dann zu sechst auf mich los. Einer wollte unbedingt den Geldbeutel, den ich noch in der Hand hatte. Dagegen habe ich mich lautstark verwehrt. Das führte zu einem heftigen Gerangel und Gebrülle bis er endlich sagte: "Wir nehmen den Geldbeutel nur zur Überprüfung, ob da ein Personalausweis ist." Das ist eigentlich irrelevant, da in Deutschland keine Pflicht zur Mitführung eines Personalausweises besteht. 

Dann haben sie mir erklärt, dass sie mich jetzt in Handschellen legen, ohne mir mitzuteilen, welche Straftat ich begangen haben sollte. Daher weiß ich es heute noch nicht. Ich blieb stur. Wenn man keine Panik bekommt, kann man die Polizisten wirklich zur Weißglut bringen, man muss gute Karten haben. Aber ich wusste: diese Jungs hatten nach der Gesetzgebung alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Freiheitsberaubung, Körperverletzung und diverse verwaltungsrechtliche Vergehen, angefangen bei der unzulässigen Filmerei.

Was dann lief, ist nicht jugendfrei – aber kurz gesagt: Man hat den Polizisten angemerkt, die haben sich vor mir geekelt. Das war auch Ziel des Ganzen. Nachdem sie dann feststellen mussten, dass ich tatsächlich nicht gelogen und keinen Personalausweis dabei hatte, haben sie endlich nach meinen Personalien gefragt. Und da es sich dabei um ein rechtlich korrektes Vorgehen handelte, habe ich diese natürlich angegeben. 

Aber einer war inzwischen so sauer, dass er sagte: "Ich nehme Ihnen jetzt die Handschellen ab, aber wenn Sie weiterreden, lege ich sie Ihnen wieder an, weil sie mir kräftig auf die Nerven gehen." Meine Antwort darauf gefiel ihm nicht: "Ach, jetzt ist ‚kräftig auf die Nerven gehen‘, schon ein Straftatbestand. Toll, das wusste ich noch nicht."

Irgendwann bekam ich meine Sachen zurück und mir wurde ein Platzverweis erteilt, wobei ich ihnen auch erst "beibringen" musste, wie man das korrekt macht. Aber dann bin ich irgendwann gegangen und habe mich mit den Worten: "Das war ein wunderschönes Erlebnis und ich wünsche Euch einen tollen Tag", freundlich verabschiedet. Ein Ordner von "München steht auf" teilte mir gleich mit, dass alles gefilmt worden sei. Der ganze Vorgang von Anfang bis Ende. Also habe ich nicht nur das Material von meiner eigenen Kamera, sondern auch die Videoaufzeichnung. Ich freue mich schon auf das Verfahren.

Was für ein Verfahren? Wollen Sie die sechs Polizisten anzeigen – kennen Sie die überhaupt?

Nein, die Herrschaften haben sich geweigert, mir Namen oder Dienstnummer bekannt zu geben. Aber es gibt den Einsatzbericht und ich habe das Recht, diesen anzufordern. Bei einer Festnahme müssen darin immer die daran beteiligten Personen aufgeführt werden. Daher kommen die nicht ohne Konsequenzen davon. Wir werden diesen Herrschaften schon beibringen, dass in Bayern die Gesetze auch für die Polizei gelten.

Das klingt, als ob Sie sich auf die Auseinandersetzung freuen?!

Meine Aufgabe sehe ich darin, der Polizei beizubringen, dass sie die Demonstranten nicht einschüchtern dürfen. Es ist ihre Aufgabe, die Demonstranten zu schützen. Aber dabei dürfen sie nicht einfach Kameras auf Demonstranten richten, ohne dass ein konkreter Grund besteht. 

Ob der Betroffene diesmal aus Dummheit, wovon ich ausgehe, oder absichtlich gehandelt hat, weiß ich nicht. Es ist einfach nicht erlaubt. Auch der Verlauf bei der Festnahme war völlig gegen jede Gesetzeslage.

Wie stehen Sie zu den politischen Aussagen der Antisiko-Demonstration von "Macht Frieden" bzw. "München steht auf"?

Zum großen Teil stimme ich überein. Gerade, was Frieden angeht. Bei anderen Themen bin ich nicht dabei. Aber nochmal: das spielt überhaupt keine Rolle. Egal bei welcher Demonstration, ich hätte immer so gehandelt.

Es ist einfach, die Meinungsfreiheit zu schützen, wenn es sich um die eigene Meinung handelt. Der wirkliche Charakter zeigt sich erst dann, wenn man sagt: „Ja, ich schütze auch die Meinungen derer, die ich ablehne“.

Das gilt natürlich nur, solange die Meinung nicht lautet, wir müssen die oder die Menschen umbringen oder das und jenes verbieten. Da ist dann eine Grenze erreicht. Aber vom Grundprinzip ist es mir ein Anliegen, dass die Menschen frei demonstrieren können.

Haben Sie schon die Maßnahmen gegen die Polizei eingeleitet?

Noch nicht, ich habe ja eine Firma, die mich gut auf Trab hält. Das werde ich jetzt die nächsten Tage erledigen, wahrscheinlich am Wochenende. Die Fristen sind notiert und die halte ich ein.

Sie sagten eingangs, Ihnen liegt mehr daran, die Zukunft zu gestalten, als die Vergangenheit aufzuarbeiten. Warum gehen Sie jetzt gegen die Polizisten vor?

Es geht mir nicht darum, die Polizisten in die Pfanne zu hauen. Mir geht es darum, dass wir bei jeder Demonstration ein bisschen besser werden und die Rechte der Demonstrationsteilnehmer besser geschützt sind. Mit meinem Verfahren will ich dazu beitragen, dass das Demonstrationsrecht endlich korrekt eingehalten wird. Und natürlich möchte ich auch zeigen, dass man sich als Einzelner wunderbar gegen das Unrecht seitens der Polizei wehren kann.

Ich danke Ihnen dafür. Je mehr Einzelne das tun, desto größer ist unsere Chance, dass der Rechtsstaat wieder Realität wird.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 20. Februar 2026 auf dem Portal tkp.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Sicherheitsbeamter betracht Überwachungsvideo auf Tablet
Bildquelle: Frame Stock Footage / shutterstock

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Ermittlungen gegen queeren Schiedsrichter Der Kaiser der Empörung ist nackt

19. Februar 2026 um 10:19

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Am Spielfeldrand machte Schiri Kaiser seinem Freund einen medienwirksamen Heiratsantrag. Danach ging es bergab. Foto: IMAGO / Beautiful Sports International

Ein queerer Amateur-Schiedsrichter sorgte mit Berichten über angeblich homophobe Angriffe für internationale Empörung. Nun ermittelt die Justiz wegen des Verdachts, die Taten könnten vorgetäuscht worden sein. Steht der nächste Dschungelkönig damit fest?

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Heiratsantrag im Stadion Nach Haßverbrechen-Alarm ermittelt jetzt die Justiz gegen queeren Schiedsrichter

19. Februar 2026 um 07:01

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Schiedsrichter. Zwei Männer küssen sich am Spielfeldrand eines Fußballstadions, einer hält eine geöffnete Ringschatulle in der Hand. Der bisexuelle Amateur-Schiedsrichter Pascal Kaiser macht seinem Partner vor dem Bundesligaspiel des 1. FC Köln einen Heiratsantrag; das Bild verbreitet sich bundesweit, während gegen ihn strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Pascal Kaiser im Rheinenergie-Stadion: Kuß nach dem Heiratsantrag vor dem Bundesligaspiel des 1. FC Köln. Foto: picture alliance / BEAUTIFUL SPORTS | Steffie Wunderl

Politiker, Journalisten und selbst die Queerbeauftragte der Bundesregierung schlagen Alarm – wegen angeblich homophober Gewalt gegen einen bisexuellen Schiedsrichter. Plötzlich steht ein brisanter Verdacht im Raum: War alles nur inszeniert?

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Lieber Parkplätze für Moschee? Wiener Unternehmer wurde Ladezone gestrichen

18. Februar 2026 um 13:00

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Absurder Fall für Volksanwalt Dr. Christoph Luisser: Seit den 1970ern hatte die Ladezone vor einer Wiener Firma Bestand – jetzt wurde sie aufgelöst, angeblich, weil das Unternehmen, das bis heute unter anderem die Gemeinde Wien beliefert, seit 20 Jahren nicht mehr existiere. Auf die Liefer- und Transportabläufe hat das massive Auswirkungen. Besonders brisant ist der Hintergrund: Es steht nämlich im Raum, dass auf diese Weise Parkplätze für die Besucher einer nahen Moschee gewonnen werden sollten.

Seit Jahrzehnten hatte eine Stempelwarenfabrik im 21. Bezirk ihre Ladezone vorm Betrieb – nun wurde sie plötzlich entfernt. In der ORF-Sendung “Bürgeranwalt” vom 14. Februar wurden die Konsequenzen auf Liefer- und Transportabläufe dargelegt. Der Unternehmer könne zwar laut offiziellen Stellen eine neue Ladezone beantragen, doch die Kosten sind horrend. Der Floridsdorfer FPÖ-Bezirksobmann LAbg. GR Wolfgang Irschik und FPÖ-Wien-Volksanwaltschaftssprecher und Stadtrat Stefan Berger kritisieren die Stadt Wien für diesen “bürokratischen Schildbürgerstreich” in einem aktuellen Statement scharf.

Wie es zum Entzug der Ladezone kam, ist dabei unklar. Die Stadt Wien hält den Betrieb offenbar für längst geschlossen, obwohl der Unternehmer auch die Gemeinde Wien beliefert und in den letzten Jahrzehnten die Kommunalsteuer gezahlt hat. Ein möglicher Hintergrund der Maßnahme ist, dass sich in unmittelbarer Nähe ein islamisches Kulturzentrum befindet. Ging es darum, Moschee-Besuchern mehr Parkplätze zur Verfügung zu stellen? Das konnte in der “Bürgeranwalt”-Sendung nicht ausgeräumt werden: „Der in der Sendung anwesende Beamte konnte den Verdacht nicht entkräften, dass die Entfernung der Ladezone mit zusätzlichem Parkraumbedarf der angrenzenden Moschee zusammenhängt. Sollte sich das bestätigen, wäre das ein handfester Skandal“, kommentiert Stefan Berger.

Die ordnungsgemäße Arbeitsfähigkeit des Betriebs müsse nach Ansicht der Freiheitlichen umgehend wiederhergestellt werden: Entstandene wirtschaftliche Schäden dürften dabei nicht beim Unternehmer hängenbleiben. “Sollte es zu finanziellen Nachteilen gekommen sein, sind diese von der Stadt Wien zu ersetzen.“ Die freiheitlichen Politiker betonen, dass mittelständische Betriebe das Rückgrat unserer Wirtschaft seien: “Wer ihnen ohne Not die Arbeitsgrundlage entzieht, gefährdet Arbeitsplätze und schadet dem Wirtschaftsstandort Wien“, so Irschik und Berger. Beide danken der Volksanwaltschaft, insbesondere Dr. Christoph Luisser, für das konsequente Einschreiten in dieser Causa.

Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der Volksanwaltschaft zu diesem Fall:

In der letzten Ausgabe von „Bürgeranwalt“ stellte Volksanwalt Dr. Christoph Luisser die Beschwerde einer Wiener Firma vor, vor deren Sitz ohne Ankündigung die seit den 1970ern bestehende vermeintliche Ladezone aufgelassen wurde. Jahrzehntelang bestand das Parkverbot mit dem Zusatzschild „ausgenommen Zusteller“, bis es eines Tages ohne Vorwarnung entfernt wurde. Auf Nachfrage wurde dem Unternehmer mitgeteilt, dass die Firma, für welche die Ladezone eingerichtet worden ist, ohnehin seit 20 Jahren schon nicht mehr existieren würde. Tatsächlich beliefert der Mann jedoch bis dato unter anderen auch die Gemeinde Wien und hat in den letzten 20 Jahren auch immer die Kommunalsteuer an die Gemeinde Wien abgeliefert!

Seitens offizieller Stellen wurde ihm mitgeteilt, dass er ja eine neue Lieferzone beantragen könnte – freilich auf eigene Kosten. Es hätte sich außerdem nicht um eine Ladezone, sondern nur eine Zustellzone gehandelt. Für neue Schilder und Bodenmarkierungen müsste der Unternehmer jetzt selbst in die Tasche greifen und 4.000,- Euro bezahlen, für ihn also nicht weniger als eine kostspielige Geldmacherei. Was tatsächlich dahinter steckt, ist noch Gegenstand eines derzeit anhängigen Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft. Der Volksanwaltschaft liegen aber auch Hinweise vor, dass eine benachbarte Moschee hinter der Anrainerbeschwerde, die zur Entfernung der Ladezone geführt hat steckt, da man die Parkplätze für Besucher braucht. „Derzeit geht eine Pleitewelle durchs Land, da wäre eine unternehmerfreundliche Vorgehensweise gegenüber einem seit 1912 bestehenden Familienbetrieb doch angesagt“, forderte Volksanwalt Luisser.

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RKI gab 749.000 Euro für Anwälte aus, um Transparenz in Corona-Jahren zu verhindern

09. Februar 2026 um 15:30

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Das Robert Koch-Institut (RKI) hat sich die Verhinderung von Transparenz in den Corona-Jahren einiges kosten lassen: Laut Tagesspiegel hat das Institut im Zusammenhang mit Transparenzansprüchen von Bürgern und Journalisten rund 749.000 Euro für anwaltliche Beratung ausgegeben. So sollten interne Vorgänge geheim gehalten werden.

Das Debakel um die Veröffentlichung der RKI-Files – ungeschwärzt kamen sie erst dank eines Whistleblowers ans Licht – hat gezeigt, wie wichtig dem RKI die Geheimhaltung der Prozesse und Protokolle in der sogenannten Pandemie war. Unter Berufung auf “Geschäftsgeheimnisse” beteiligter Kanzleien hatte das Institut sich zudem lange geweigert, seine Anwaltskosten offenzulegen.

Inzwischen ist man dank eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts im September 2025 eingeknickt – auch wenn man beim RKI danach angeblich einige Wochen benötigte, um die vom Tagesspiegel angefragten Informationen zusammenzustellen. Das Leipziger Gericht hatte im September geurteilt, dass anwaltliche Berufsgeheimnisse dem Auskunftsanspruch der Presse nicht entgegengehalten werden können. Hier war es um eine Klage des Tagesspiegels gegen den BND gegangen.

Das Medium berichtet nun auf Basis der Anfragebeantwortung, dass das RKI 650.489 Euro Honorar für Beratung und Vertretung in mehreren gerichtlichen Verfahren bezahlt habe: In diesen sollte die Behörde dazu verpflichtet werden, auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs oder des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen zu ermöglichen. Weitere 98.025 Euro sollen für laufende anwaltliche Beratung, etwa bei Presseanfragen, fällig geworden sein. Die meisten Mandate gingen an die Kanzlei Raue in Berlin, die auch regelmäßig vom Bundeskanzleramt und vom Bundesnachrichtendienst beschäftigt werde, um Informationsansprüche abzuwehren.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, sieht im Transparenz-Widerstand der Behörde einen klaren Hinweis für systematische Vertuschung und prangert die politische Abhängigkeit des RKI vom Gesundheitsministerium an:

„Das RKI war zu keinem Zeitpunkt unabhängig. Das bestätigt nun erneut die Verschwendung von Hunderttausenden von Euros für Anwälte, um interne Protokolle und Krisenstab-Dokumente vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Dies ist ein klarer Hinweis für eine systematische Vertuschung, die aus der politischen Abhängigkeit vom Gesundheitsministerium resultiert. Weshalb sonst wehrte man sich mit Händen und Füßen gegen Transparenz? Das vorgeblich ,neutrale und unabhängige‘ RKI hat entgegen eigenen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Wahrheit verschleiert und der Bundesregierung damit eine Grundlage für ihr autoritäres Coronaregime geliefert. Die damaligen Bundesgesundheitsminister Spahn und Lauterbach haben das RKI als willfährigen Befehlsempfänger instrumentalisiert, um die grundrechtsverletzenden Maßnahmen zu stützen. Entgegen ihren Amtseiden haben sie wissentlich in Kauf genommen, dass Unzählige an Leib und Leben geschädigt wurden.

Empörend ist, dass das RKI sogar Kanzleien wie Raue beauftragte, die auch für das Kanzleramt arbeiten – ein klares Zeichen für politische Verflechtung. Dass weder Spahn noch Lauterbach Konsequenzen tragen und sie nicht längst einem Haftrichter vorgeführt wurden, zeigt die moralische Verkommenheit dieser Regierung. Die AfD-Fraktion fordert deshalb endlich eine lückenlose Aufklärung in einem Untersuchungsausschuss, Rechenschaft für alle Beteiligten und die Schaffung unabhängiger Institutionen.“

Christina Baum (AfD)
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