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„Sippenhaftung“ für Familie von Hüseyin Doğru geht weiter – auch das Konto seiner Mutter gesperrt


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Jetzt wurde das Konto von Hüseyin Doğrus Mutter eingefroren – „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn“, wie die Bank laut dem sanktionierten deutschen Journalisten mitteilt. Diese neueste Eskalation in dem bereits skandalösen Fall macht deutlich, wie wichtig die aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru und seiner Familie ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.

„Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren“

Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:

„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“

Aktuelle Kampagne zur Unterstützung von Doğru

Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf den Fall Doğru eingegangen, eine Auswahl finden Sie unter diesem Text. Kürzlich gab es eine Anhörung zu dem Fall im Europäischen Parlament. Und in einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren prominente Juristinnen das gesamte Konstrukt der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen scharf.

Über eine aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru hat Maike Gosch kürzlich in diesem Artikel berichtet. Auf der Webseite free-dogru.com finden sich weitere Informationen über die Möglichkeiten, sich mit Doğru solidarisch zu zeigen.

Die EU-Sanktionen sind ein Skandal, dieses Urteil bezieht sich auch auf weitere Fälle sanktionierter Personen wie unter anderem Jacques Baud. Die neueste Eskalation gegen die Mutter von Hüseyin Doğru unterstreicht noch einmal, wie wichtig die oben beschriebene aktuelle Kampagne zu dessen Unterstützung ist.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru

(Auszug von RSS-Feed)

Ein Dank an unsere Leser!


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Am 8. Mai hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Kriegs- und Nachkriegserinnerungen (und die Ihrer Eltern) zu schicken. Sie haben für uns Schubladen geleert, auf Dachböden und in Kellern gesucht, handschriftliche Aufzeichnungen abgetippt, noch lebende Zeitzeugen per WhatsApp befragt, eigene Erinnerungen hervorgeholt – und täglich erreichen uns immer noch viele Mails mit den Ergebnissen. Wir hätten nicht gedacht, dass dieser Aufruf auf eine so große Resonanz treffen würde. Vielen Dank noch einmal von uns allen in der Redaktion für Ihre vielen bewegenden Zuschriften! Die Reihe wird noch eine Weile fortgesetzt – in der Regel wird immer um 15:00 Uhr eine neue Folge erscheinen, da wir so viel gutes „Material“ erhalten haben. Ich habe, mit der Unterstützung meines Kollegen Christian Reimann, die Einsendungen gesichtet, sie dann ausgewählt und für die Veröffentlichung bei uns editiert. Eine Reaktion von Maike Gosch.

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Beim Lesen der vielen Berichte, Fragmente, Erinnerungen begibt man sich auf eine Zeitreise in ein sehr dunkles Kapitel der deutschen Geschichte. Der stickige Geruch der Keller, in die sich die Menschen zum Schutz vor Bomben zurückzogen, steigt in die Nase, ebenso wie der Geruch von gekochtem Rübenkraut als einzigem Essen im Hungerwinter oder der beißende Geruch der brennenden Gebäude.

Es sind viele Geschichten von Mut, von unglaublicher Tapferkeit, von Schmerz und Verlust, aber auch von Liebe, von Familie, von Überlebenswillen und der Kraft, weiterzumachen. Viele Erinnerungen schildern auch eine ganz andere, ein Kindersicht: Sie haben die Trümmerberge oft als Abenteuerspielplätze erlebt und – zum Glück – das ganze Ausmaß des Schmerzes und der Trauer der Eltern nicht begriffen.

Berührend sind auch die Berichte der jungen Männer, oft fast noch Kinder, aus den letzten Kriegsmonaten, die noch in das Geschehen hineingezogen oder -gezwungen wurden und sich irgendwie durchschlugen und überlebten. Man kann sich das aus heutiger Sicht einfach nicht vorstellen, was es für 15-, 16- oder 17-Jährige bedeutet hat, in einen Krieg zu ziehen.

Wie ein roter (blutroter) Faden zieht sich der Verlust von Vätern, Großvätern, Brüdern, Ehemännern, Cousins und Onkeln durch fast alle Geschichten. Jede Familie hatte so viele Tote zu beklagen, in die Familien wurden Lücken gerissen und insbesondere die Männer fehlten. Es war zu großen Teilen eine fast „vaterlose“ Generation, die in der Nachkriegszeit aufwuchs. Und selbst die, deren Väter nicht gefallen oder auf andere Art gestorben waren, sahen sie erst Jahre später wieder, nach der Kriegsgefangenschaft, und dann oft an Leib und Seele schwer verletzt.

Ein weiteres schreckliches Dauermotiv der Geschichten ist die Zerstörung der Städte, des bekannten Umfelds, der Gebäude, der Geschichte, der Struktur, des Halts. Der Bombenterror gegen Zivilisten und danach das Leben in Ruinen, in halbzerstörten Städten.

Ebenso schwer wogen der Verlust von Heimat, das Erlebnis von „Flucht und Vertreibung“, was ja ein geflügeltes Wort wurde in der Nachkriegszeit. Wie schwer das wog – physisch, aber auch seelisch. Die Strapazen, die Gräuel der Flucht, aber auch die Nachwirkungen, nach dem Ankommen als meist nicht willkommene Flüchtlinge, nur mit dem Wenigen, was sich am Körper oder auf einem kleinen Wagen transportieren ließ. Als „Habenichtse“ ankommen. Aber auch der Verlust von Gebäuden, Dörfern, Landschaften, des bekannten Dialekts, des Gefühls von Verwurzelung an einem Ort, von Gemeinschaften und Großfamilien, sozialen Zusammenhängen.

Das alles wurde irgendwie ertragen, unter Hunger, in zerbombten Städten – und weitergemacht, nach vorne geschaut. Geld verdient, Familien gegründet, Kinder großgezogen. Wir „Nachgeborenen“ werden uns wahrscheinlich nie wirklich vorstellen können, was für ein ungeheurer Kraftakt das gewesen sein muss.

Ermutigend dagegen die Geschichten von Tapferkeit, von Solidarität und Zivilcourage, sei es beim Verstecken von Deserteuren, der Unterstützung jüdischer Mitbürger oder anderen guten Taten.

Immer wieder kam auch das Schweigen in den Familien über diese Erlebnisse zur Sprache. Es wurde in vielen Familien kaum oder gar nicht darüber gesprochen. Obwohl es so einschneidende und schreckliche Erlebnisse waren, dass die Eltern oder Großeltern ihr Leben lang darunter litten und der Schmerz und die Traumata, auch wenn über sie nicht gesprochen wurde, das Familienleben und die Beziehungen noch über Jahrzehnte belasteten. Vielleicht kann diese Aktion einen kleinen Beitrag dazu leisten, dieses Schweigen zu brechen, aufzuweichen, aufzulösen. Denn so schrecklich die Geschichten auch sind, so heilsam kann ihr Erzählen sein.

Und das Zuhören. Immer wieder haben Sie wiederholt, dass Sie eine Lehre aus diesen Erlebnissen, den eigenen und denen Ihrer Eltern, gezogen haben: Nie wieder Krieg! Das ist auch für viele von uns Jüngeren eine starke und klare Überzeugung. Aber sie hat ein ganz anderes Gewicht, wenn sie von unseren „Älteren“ kommt, die genau wissen, wovon sie sprechen.

Es sind Geschichten aus einer Welt, die zeitlich gar nicht so weit von uns entfernt ist, nicht mal ein Menschenleben lang, aber wie aus einer anderen Zeit zu kommen scheinen. Um so wichtiger, dass diese vielen Zeitzeugenberichte, wie Elemente einer Collage, sie noch einmal nah an uns spätere Generationen heranholen und in die heutige Zeit bringen, wo eine Kriegsbeteiligung Deutschlands wieder in die Nähe des Möglichen zu rücken droht.

Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass wir so viel Wissen – oder zumindest den Zugang dazu – haben wie vielleicht noch nie in der Geschichte der Menschheit, aber nicht annähernd in gleichem Maße Zugang zu Weisheit. Die Weisheit eines langen Lebens, Weisheit, die sich aus Erlebnissen und Erfahrungen speist. Diese haben Sie mit uns geteilt, und dafür danken wir Ihnen sehr!

Titelbild: ChatGPT, mit künstlicher Intelligenz erstellt

(Auszug von RSS-Feed)

Korrektur

23. Mai 2026 um 08:30

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„Russenhass – wie sich die Aggressionen und die dahintersteckenden Gedanken gleichen“ – unter dieser Überschrift wurde von den NachDenkSeiten gestern das angebliche Deckblatt eines Dokuments von 1936 wiedergegeben. Wir sind von einigen Leserinnen und Lesern darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Dokument nicht echt sein kann – schon allein deshalb, weil dort das Wort „dass“ mit zwei s und nicht mit ß geschrieben wird. Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Zugleich möchte ich mich bei jenen Leserinnen und Lesern bedanken, die darauf hingewiesen haben, dass mit dem Text etwas nicht stimmen kann. Albrecht Müller.

(Auszug von RSS-Feed)

Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute


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Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.

Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.

Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:

„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“

Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:

„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“ 

Der Aufruf fordert konkret

  • die Bundesregierung auf, die EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger nicht länger umzusetzen;
  • die Bundesregierung auf, im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen Hüseyin Doğru zu stimmen.

Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:

  • Brian Eno, Musiker und Produzent
  • Dieter Hallervorden, Schauspieler und Kabarettist
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Gregor Gysi, MdB
  • Sahra Wagenknecht, Publizistin und ehem. MdB
  • Yanis Varoufakis, ehem. Finanzminister Griechenlands
  • Pablo Iglesias, ehemaliger Vize-Ministerpräsident Spaniens
  • Evarist Bartolo, ehemaliger Außenminister Maltas
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Daniele Ganser, Historiker und Publizist
  • Günter Verheugen
  • Martin Sonneborn, MdEP
  • Gabriel Shipton (Bruder von Julian Assange und Gründer von The Information Rights Project)
  • sowie weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Schriftsteller, Journalisten und Künstler.

Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.

Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:

Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Verrat der Intellektuellen?

16. Mai 2026 um 06:00

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Welche Bedeutung hat Julien Bendas Kritik an den Intellektuellen knappe 100 Jahre nach Erscheinen seiner epochalen Schrift?

Der Beitrag Verrat der Intellektuellen? erschien zuerst auf .

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Erinnerungen gegen den Krieg – Aufruf zum 8. Mai

08. Mai 2026 um 07:00

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Teilen Sie Ihre Kriegserinnerungen mit uns und unseren Lesern.
Zum Gedenktag des 8. Mai rufen wir unsere Leserinnen und Leser dazu auf, kurze Schlaglichter und Eindrücke ihrer eigenen Erinnerungen an die Schrecken des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzuschreiben und einzusenden. Die Redaktion.

Vor Kurzem veröffentlichten wir hier den satirischen Bewerbungsbrief eines 91-jährigen Lesers als Reservist für die Bundeswehr, in dem er auch einige Kriegserinnerungen aus seiner Kindheit beschrieb:

Bin selbst erst 91 und noch vergleichsweise fit und sicher auch noch zu gebrauchen. Habe auch eigene WK II Erfahrungen. Weiß, wie es aussieht, wenn in Berlin alles um einen herum brennt und man selbst das Glück hatte, wieder lebendig aus dem Luftschutz-Keller herausgekommen zu sein. Weiß auch, wie es ist, wenn man auf dem Schulweg im Straßengraben liegend von Kampffliegern beschossen wird. Weiß auch, wie es ist, ohne Vater aufzuwachsen, weil dieser nach tapferer Kriegsbeteiligung vom Oktober 1939 an durch einen Treffer der eigenen Artillerie im März 1945 dann doch noch auf dem „Felde der Ehre” verblieb. Weiß aus eigenem Erleben im Gegensatz zu Ihnen und euch, die ihr selber da nie hingehen werdet, noch viel mehr darüber, wie Krieg geht, einschließlich des Hungers und dem Elend danach.“

In den Leserbriefen und Kommentaren in den Sozialen Medien haben Sie, unsere Leser, dem Verfasser nicht nur viel Lob für den Text ausgesprochen, sondern teilweise auch eigene bedrückende Erinnerungen mit uns geteilt. Diese haben uns berührt und auf die folgende Idee gebracht:

Zum Gedenktag des 8. Mai rufen wir hiermit unsere Leserinnen und Leser dazu auf, kurze Schlaglichter und Eindrücke ihrer eigenen Erinnerungen an die Schrecken des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzuschreiben. Dies können eigene Eindrücke und Erinnerungen sein oder auch Erinnerungen aus Erzählungen Ihrer Eltern, die Ihnen nahegegangen sind. Es müssen keine langen oder abgeschlossenen Texte sein, auch einzelne Szenen oder Fragmente, bestehend aus wenigen Sätzen, sind wertvoll und wichtig.

Bitte senden Sie Ihre kurzen Texte an [email protected] mit dem Betreff: „Aufruf zum 8. Mai“. Einsendeschluss ist der 22. Mai 2026.

Die besten Beiträge wollen wir dann in einer Sammlung auf den NachDenkSeiten veröffentlichen und so ein Zeichen der Erinnerung gegen den Krieg – auf den Deutschland und Europa aktuell wieder zusteuern – setzen.

In seinem Buch „Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn sein“ schrieb unser Herausgeber Albrecht Müller:

„Nach meinem Eindruck äußern sich heute viele Zeitgenossen, Journalisten, Politiker, Bürgerinnen und Bürger über Krieg, über die Möglichkeit zum Krieg und die „Ertüchtigung“ zum Krieg, ohne dass sie wissen und sich vorstellen können, was Krieg bedeutet, welches Elend Krieg auslöst. „Kriegstüchtig werden“, „Russland ruinieren“ – wenn ich diese Worte höre, dann schrecke ich auf, weil ich mich noch daran erinnere, wie Krieg aussieht und was er Menschen antut.

Wenn ich nun dazu einiges erläutere und dokumentiere, dann nicht, um Panik zu verbreiten. Ich beschreibe die Folgen, das Leid der Menschen im Krieg, weil in manchen aktuellen Äußerungen sichtbar wird, dass das Wissen um die fürchterlichen Folgen von Kriegen nicht präsent ist. (…)

Meine Erinnerungen reichen bis in die letzten Jahre des Zweiten Weltkriegs zurück. Mein Heimatdorf liegt genau zwischen Mannheim und Heilbronn; Bruchsal und Pforzheim etwas weiter entfernt im Südwesten und Süden und Würzburg ungefähr 140 km im Nordosten. Den feuerroten Himmel über allen fünf brennenden Städten habe ich als 4-/5-/6-Jähriger nachts gesehen.

Sie brannten mehrmals nach Bombenangriffen der britischen und US-amerikanischen Luftwaffe. (…)

Die genannten Städte brannten lichterloh. Der Nachthimmel leuchtete rot. Tausende Menschen kamen in den Flammen um. Historisch bedeutsame Städte wie das barocke Mannheim und Heilbronn wurden zerstört.

Ein Krieg wirft lange Schatten…

Dass man in Deutschland „Kriegstüchtigkeit“ herbeireden will, finde ich vor diesem Hintergrund schlimm. Gerade wir Deutschen müssten es besser wissen, was ein Krieg aus Menschen macht.“

Titelbild: wikicommons

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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)


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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)
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