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Gäste aus aller Welt Hunderte Teilnehmer bei internationalem „Remigrationsgipfel“ in Portugal

01. Juni 2026 um 10:34

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Das Bild zeigt Teilnehmer des „Remigrationsgipfels“ in Portugal.

Am Wochenende kam es in Portugal zu einer rechten Veranstaltung von internationalem Ausmaß: Beim „Remigrationsgipfel“ gaben sich Politiker, Publizisten und Interessierte aus mehreren Ländern die Klinke in die Hand.

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Politische Diskriminierung Lucian Michaelis: Als „rechts“ geframt

29. Mai 2026 um 16:12

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Lucian Michaelis und Pfarrer Martin Michaelis

Lucian Michaelis ist der Sohn des bekannten evangelischen Kirchen-Rebellen und sogenannten „AfD-Pfarrers“ Martin Michaelis. Nun wird er selbst zum Opfer der Repression.

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Staatshaftung bei Impfschäden: Landesregierung NRW sucht Impfärzte

20. Mai 2026 um 15:45

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Mit einem BGH-Urteil wurden Corona-Impfärzte praktisch zu Beamten erhoben, die im Auftrag des Staats handelten. Damit haftet der Staat aber auch für Fehler bei der Impfung – etwa eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung. Das bringt Probleme mit sich, wie aktuell Rechtsprofessor Martin Schwab erörtert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits einen Aufruf publiziert, in dem Impfärzte zur Mitwirkung aufgefordert werden.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab (via Facebook):

Liebe Community,

im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe 4/2026, ist auf Seite 15 ein Aufruf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an Ärzte abgedruckt, die in dem Zeitraum, in dem die COVID-Injektion offiziell empfohlen war, ihren Patienten eben diese Injektion verabreicht hatten. Die Ärzte sollen an der Abwehr von Schadensersatzansprüchen mitwirken, die von Impfgeschädigten gegenüber dem Land NRW geltend gemacht werden.

Wir erinnern uns: Mit Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 hatte der BGH alle Ärzte, die an der COVID-Impfkampagne mitgewirkt haben, für eben diesen Zeitraum zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne erklärt. Wichtige Konsequenz: Wenn ein solcher Arzt seinen Patienten vor Verabreichung der Corona-Spritze nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat, haftet nicht etwa der Arzt selbst, sondern die sog. Anstellungskörperschaft, also der Staat (Art. 34 Satz 1 GG, § 839 BGB). Man kann nun darüber räsonieren, ob hier wirklich die einzelnen Bundesländer als Anstellungskörperschaft anzusehen sind oder ob diese Rolle nicht eher dem Bund zufällt. Die Landesregierung NRW trägt sich aber offenbar mit der Sorge, dass die Gerichte im Land NRW den geeigneten Haftungsadressaten erblicken könnte.

Geschieht dies, so steht das Land NRW in Haftpflichtprozessen von COVID-Impfgeschädigten vor der Herausforderung, auf die Behauptung eines Impfschadensklägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, zu erwidern. Das Land NRW wird sich in einer solchen Situation nicht damit herausreden können, man habe im Landesgesundheitsministerium keinen Einblick gehabt, was sich in Arztpraxen und Impfzentren im Einzelnen abgespielt habe – eine solche sog. Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) werden die Gerichte dem Land NRW nicht abkaufen. Wenn das Land NRW der Behauptung des Klägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, nichts entgegensetzt, wird es so behandelt, als habe es den Aufklärungsfehler zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Und mehr noch: Sollten die Gerichte die aus dem Arzthaftungsrecht bekannten Standards auch für die Haftpflichtprozesse von COVID-Impfgeschädigten übernehmen, muss das Land NRW darlegen und beweisen, dass der Kläger ordnungsgemäß aufgeklärt wurde (siehe § 630h Abs. 2 BGB sowie die schon vor Inkrafttreten dieser Vorschrift etablierte Rechtsprechung).

Dem Land NRW bleibt also gar nichts anderes übrig, als die COVID-Impfärzte um Unterstützung zu bitten, wenn es auf Klagen von Impfgeschädigten erwidern muss; denn jene Ärzte sind die einzigen, die darüber Auskunft geben können, ob und wie sie die Impflinge aufgeklärt haben. Der Text des Appells, der im Westfälischen Ärzteblatt abgedruckt ist, enthält durch die Blume die folgende Ansage: Liebe Ärzte, wenn ihr uns helft, lassen wir euch in Ruhe, auch wenn ihr Fehler gemacht haben solltet. Wenn ihr aber mauert und wir deshalb den Prozess verlieren, nehmen wir euch in Regress (Art. 34 Satz 2 GG, § 48 Beamtenstatusgesetz NRW).

Ärzte, die die COVID-Injektionen verabreicht haben, werden dem Land NRW indes nur dann wirkungsvoll helfen können, Schadensersatzforderungen abzuwehren, wenn sie bei der Aufklärung der zu impfenden Patienten alles richtig gemacht haben. Hier tun sich etliche Fehlerquellen auf (hier nur ein paar Beispiele; siehe zum Pflichtenprogramm der COVID-Impfärzte auch Gebauer/Gierhake NJW 2023, 2231):

1. Wurde überhaupt ein individuelles Aufklärungsgespräch geführt? Gab es vor der Injektion eine individuelle Anamnese? Vor allem in den Impfzentren, in denen Berichten zufolge 120 Impflinge pro Stunde die Spritze erhalten haben sollen, erscheint dies schwer vorstellbar. Die Zweifel wachsen, wenn man hinzunimmt, dass bereits sehr früh angestrebt wurde, bundesweit mehrere Millionen Impfdosen pro Woche zu verabreichen, und dass bereits Ende April allein die niedergelassenen Ärzte mehr als 5,4 Mio. Impfdosen verabreicht hatten. Die Befürchtung liegt nahe, dass hier dem Ziel „Impftempoʺ der Vorrang eingeräumt wurde vor dem Ziel, eine informierte Zustimmung des jeweiligen Impflings einzuholen.

2. Wurde über mögliche Alternativen zur Impfung aufgeklärt? Zweifel kommen auf, wenn man erfährt, dass ein Arzt, der in einem Berliner Impfzentrum eingesetzt worden war, dort nicht mehr erwünscht war, als ruchbar wurde, dass er die Impfaufklärung auf eben diese Frage erstreckte.

3. Wurde bei der Aufklärung offengelegt, dass die COVID-Injektionen – jedenfalls bis Oktober 2022 – nur bedingt zugelassen waren und daher keine erschöpfenden Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen? (Genau genommen liegen derartige Daten bis heute nicht vor, aber das steht auf einem anderen Blatt).

4. Wurde seitens der Impfärzte die COVID-Injektion mit dem Argument empfohlen, durch sie schütze man auch andere – obwohl sich bereits aus den öffentlich zugänglichen Berichten der Humanarzneimittelkommission der EMA ergibt, dass ein solcher Transmissionsschutz niemals Gegenstand der klinischen Studien war?

5. Wurde offengelegt, dass es sich bei der Wirkungsweise der COVID-Injektionen um eine Neulandmethode handelt, also um einen so noch nie dagewesenen Wirkmechanismus?

6. Wurden bei der Impfaufklärung die Nebenwirkungen benannt, insbesondere jene, die in den Rote-Hand-Briefen der Hersteller dokumentiert waren? Auch wenn solche Nebenwirkungen angeblich sehr selten auftraten? Die Tatsache, dass eine Komplikation nach Einnahme eines Medikaments sehr selten auftritt, befreit den Arzt nicht von der Pflicht, über das entsprechende Risiko aufzuklären.

7. Wurde der jeweilige Impfling befragt, ob er sich unter Druck impfen lässt (etwa weil er den Verlust seines Jobs befürchtet)? Zweifel daran kommen auf, wenn man etwa liest, dass ein Arzt, der in seiner Praxis deshalb keine COVID-Injektionen verabreichte, weil er erkannt hatte, dass die Menschen die Injektion nicht freiwillig wünschten, sondern allein deshalb, weil sie Druck durch Gesellschaft und Arbeitgeber ausgesetzt waren und den Freiheitsbeschränkungen entrinnen wollten, seinen damaligen Lehrauftrag an der Uni Leipzig verlor – und anschließend in den Medien durch den Dreck gezogen wurde.

Sollten die Impfärzte hier eigene Versäumnisse eingestehen (müssen), werden sie möglicherweise gleichwohl von Regressforderungen verschont bleiben, solange sie nur mit dem Land NRW bei der Abwehr von Schadensersatzklagen kooperieren. Ihnen droht indes dann von anderer Seite Ungemach: Wenn sie im staatshaftungsrechtlichen Sinne Beamte sind, sind sie im strafrechtlichen Sinne Amtsträger. Konsequenz: Eine Impfung ohne ausreichende Aufklärung ist nicht nur einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), sondern Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB; siehe Gierhake MedR 2026, 428). Staatsanwälte, die davon Kenntnis erlangen und nicht einschreiten (und sei es auf ministerielle Weisung), machen sich ihrerseits wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258a StGB).

Im Haftpflichtprozess eines Impfgeschädigten gegen das Land NRW kommen die Ärzte als Zeugen in Betracht und dürfen – sofern sie von ihrer Schweigepflicht entbunden werden – darüber aussagen, ob und wie sie den jeweiligen Kläger aufgeklärt haben. Für einen Anwalt, der einen solchen Prozess als Bevollmächtigter eines Impfgeschädigten führt, stellt sich die Frage, ob er seinem Mandanten raten sollte, den Impfarzt von der Schweigepflicht zu entbinden:

a) Dafür spricht, dass das Gericht andernfalls dem Impfschadenskläger vorwerfen wird, die Beweisführung des beklagten Landes NRW vereitelt zu haben, und daraus den Schluss ziehen könnte, die Aufklärung habe ordnungsgemäß stattgefunden. Eine Totalverweigerung erscheint daher nicht zielführend.

b) Bei der anwaltlichen Prozessführung sollte jedoch darauf gedrungen werden, dass die Dokumentation der Impfaufklärung vorgelegt wird. Die Entbindung des Impfarztes von der Schweigepflicht kann und sollte von der Vorlage einer solchen Dokumentation abhängig gemacht werden. In einem solchen Verhalten liegt schon deshalb keine treuwidrige Beweisvereitelung, weil das Gesetz selbst, wenn auch ausdrücklich nur für den privatärztlichen Behandlungsvertrag, die Dokumentation der ärztlichen Aufklärung ausdrücklich vorschreibt (§ 630f Abs. 2 BGB).

c) Der Anwalt des Impfschadensklägers sollte außerdem darauf dringen, dass ein Impfarzt auf sein Recht hingewiesen wird, nach § 384 Nr. 2 ZPO jegliche Angaben über die Impfaufklärung zu verweigern, weil er sich möglicherweise dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.

Kann das Land NRW keine Dokumentation des Aufklärungsgesprächs vorlegen oder verweigert der Impfarzt das Zeugnis, besteht die Chance, dass das Gericht das Land NRW mit der Begründung zum Schadensersatz verurteilt, es habe die ordnungsgemäße Aufklärung nicht beweisen können.

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

20. Mai 2026 um 09:29

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser
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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.

Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.

Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:

„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“

Das wirkt mit Blick auf die sonstige Ignoranz gegenüber Menschenrechtsverstößen durch die EU-Politik, zum Beispiel die lebensbedrohenden Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud, geradezu absurd. Das ungarische Gesetz stehe „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“, heißt es weiter vom EuGH. Ungarn könne sich „nicht mit Erfolg auf seine nationale Identität berufen, um die Verabschiedung eines Gesetzes zu rechtfertigen, das die oben angeführten Werte missachtet“. Zudem verstoße es gegen den Datenschutz, weil der „Zugang zu den im Strafregister gespeicherten Informationen über Personen, die eine Kinder verletzende Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral begangen haben“, erweitert wurde.

„Heimlicher Putsch“

Ungarn, nun mit neuer Regierung, muss dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen und das Gesetz zurücknehmen. Geschieht das aus Sicht der EU-Kommission nicht, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen gegen Budapest beantragen. Falls Budapest aber Brüssel nicht mitteilt, wie es das Urteil umsetzt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission „bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen“.

In Berichten zu dem Urteil vom 21. April wird unter anderem hervorgehoben, dass damit erstmals ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages festgestellt wird. „In dieser Norm sind die gemeinsamen Werte niedergelegt, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind“, erklärte dazu das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online. Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das Urteil begrüßt – und hat damit eine weitere Handhabe, um die neue Regierung in Budapest auf Kurs zu bringen.

Der EU-Parlamentarier Marc Jongen von der AfD sprach dagegen in einem kürzlich veröffentlichten Video-Kommentar von einem „heimlichen Putsch“ der EuGH-Richter in Luxemburg. Mit deren Urteil sei es „keine düstere Science-Fiction, sondern potenziell Realität“, dass die EU ab sofort über jedes deutsche Gesetz entscheide. Damit könne die EU-Kommission gegen jedes Gesetz in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH lege die Werte als „Gummibegriffe“ allein letztgültig und ohne jede Kontrolle aus.

Jongen verwies auf den Augsburger Rechtswissenschaftler Franz Josef Lindner. Der hatte am 10. Mai in einem Beitrag auf der Plattform X das EuGH-Urteil als „EU-Revolution von oben“ bezeichnet. Er warnte:

„Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus.“

EU-Kommission und EuGH würden damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen können. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte laut Lindner im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Artikels 2 des EU-Vertrages. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Der Rechtswissenschaftler wundert sich, dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird. „Das ist nichts anderes als die kalte Übernahme Deutschlands durch einen europäischen Richterstaat“, kommentierte AfD-Politiker Jongen den Vorgang. „Unsere Souveränität wird zur Makulatur, unser Grundgesetz zur Verhandlungsmasse“, fügte er hinzu.

Begründete Kritik

Jongen fordert, die Kompetenzen des EuGH müssten „radikal beschnitten“ werden. Zudem müsse nationale Souveränität „endlich wieder Vorrang haben“. Seine deutliche Kritik an dem Urteil und dessen Folgen werden durch Aussagen von Rechtswissenschaftlern gestützt. Der EuGH sichere sich mit dem Urteil vom 21. April „eine neue große Machtfülle“. Das stellt die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin in einem online veröffentlichten Fachbeitrag vom 7. Mai fest. Sie sieht eine „neue Wertejudikatur“ und eine „Selbstermächtigung“ des EU-Gerichtshofes. „Judikatur“ erinnert passenderweise durchaus an „Diktatur“. Es bedeutet aber nichts weiter als Rechtsprechung beziehungsweise richterliche Praxis.

Polzin meint, dass der EuGH den Artikel 2 des EU-Vertrages mit einem „groben und inhaltlich unklaren Prüfungsmaßstab“ auslegt. Deutlich werde, „dass sich der EuGH das Recht vorbehält, auch Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten zu prüfen, die nicht vom Anwendungsbereich des Unionsrechts umfasst sind“. Er könne im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob ein Mitgliedstaat „gegen die in Art. 2 EUV geregelten, vagen und unbestimmten Werte verstoßen hat“.

„Die finale Inhaltsbestimmung obliegt dem EuGH, der von einem autonomen und zentralistischen Werteverständnis ausgeht. Selbst im Rahmen des Art. 4 Abs. 2 EUV sind keine unterschiedlichen Auslegungen dieser Werte möglich.“

Die Rechtsprofessorin sieht einen „fundamentalen Machtzuwachs“ des Gerichtshofes. Diese umfassende Machtfülle werde nicht begrenzt und bleibe „wenig greifbar“, stellt sie fest. Die Selbstermächtigung des EuGH stelle nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes „einen offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzverstoß“ dar. Die neue Machtfülle des EuGH führe zu einer „fundamentalen Machtverschiebung“. Damit werde der „Grundstein für eine supranationale Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten“ gelegt. Polzin warnt ebenfalls:

„Die neu etablierte, umfassende Verfassungsaufsicht über die Mitgliedstaaten geht weit über eine Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte selbst im Rahmen von Ewigkeitsklauseln hinaus, da diese auf den Schutz eines demokratischen und rechtsstaatlichen Minimums gerichtet sind.“

Sie fordert dazu auf, der Rechtsprechung des EuGH „klar und eindeutig zu widersprechen“, damit dieser sie wieder zurücknimmt und nicht weiter ausbaut.

Massives Demokratiedefizit

Solcher Widerspruch kommt vom Politikwissenschaftler Martin Höppner vom Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), online am 29. April veröffentlicht, machte er klar:

„Im neuen EuGH-Urteil Kommission/Ungarn geht es nur oberflächlich um LGBTQ-Rechte. Das skandalöse ungarische Kinderschutzgesetz hätte sich als unionsrechtswidrig qualifizieren lassen, ohne Artikel 2 EUV auch nur zu erwähnen. Unter der Oberfläche verbirgt sich eine Tiefengrammatik, in der die Machtverhältnisse in der Europäischen Union verhandelt werden.“

Er sieht im Urteil aus Luxemburg einen „Wendepunkt im EU-Recht“. Auch Höppner stellt fest, der EuGH nehme eine „neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus“. Bisher habe der Gerichtshof keine Rolle gespielt, wenn es nach Artikel 7 des EUV um die Einhaltung der EU-Werte ging. Die nun deutlich gewordene Veränderung habe sich schrittweise vollzogen. Der Einflussbereich des EuGH auf die Justizordnungen der Mitgliedsstaaten sei zunehmend ausgebaut worden. Nun seien „Unionswerte in isolierter Betrachtung Maßstäbe, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen“.

Höppner vermutet, dass es sich bei dem Urteil vom 21. April lediglich um „eine Durchgangsstation“ handelt. Das Endergebnis der Entwicklung könne „eine umfassende, die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellende Werteaufsicht der EU über mitgliedstaatliche Institutionen, Gesetze und Praktiken“ sein. Der Wissenschaftler warnt, dass damit das Demokratiedefizit in der EU vertieft wird. Wenn der Gerichtshof über die Bedeutung der „vagen und interpretationsoffenen“ Werte entscheide, entstehe „das Gegenteil von Rechtssicherheit“. Er bestätigt die Warnung des AfD-Politikers Jongen, dass mit Urteilen wie dem vom 21. April die demokratische Kontrolle des Geschehens in der EU – soweit sie denn überhaupt vorhanden ist – beschädigt wird. Die Entscheidungsmacht in der EU werde auf diese Weise zentralisiert. Und das, ohne dass die Mitgliedsstaaten diesen nationalen Kompetenzverlust vereinbart haben.

„Klare Ansage“

Das Urteil des EuGH gegen Ungarn ist eine „klare Ansage“ an die EU-Mitgliedsstaaten. So sieht es auch der Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Urteil könne „die Kontrolle mitgliedstaatlichen Handelns deutlich ausweiten“, erklärte er in einem Online-Beitrag vom 21. April auf der Webseite des Institutes. Er hält es zwar für „sehr unwahrscheinlich“, dass die EU nun Details der Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten flächendeckend auf den Prüfstand stellt. Aber er stellt fest:

„Mitgliedstaaten dürfen künftig bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Verfassungen und Gesetze bestimmte ‚rote Linien‘ nicht überschreiten. Zwar schreibt die EU kein exaktes Gesellschaftsmodell vor – sie gebietet aber eine Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.“

Also entscheiden die Herrschenden in der EU, undemokratisch in ihre Ämter gekommen, am Ende darüber, wie die Mitgliedsländer ihre Gesellschaftsordnungen gestalten. Wer sich dem widersetzt, bekommt die selbst zugeschriebene Machtfülle der EU-Kommission und ihrer juristischen Helfershelfer zu spüren. Spieker meint, die Auslegung der „EU-Werte“ durch den EuGH dürfte aber „erhebliche Breitenwirkung“ entfalten. Ein solches Urteil „warnt damit alle Mitgliedstaaten davor, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten – egal ob LGBTI+, Migranten oder andere – oder der systematische Abbau der Demokratie künftig direkt zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH werden können“.

Rechtswissenschaftler Höppner bezeichnete in der FAZ das Demokratiedefizit der neuen EU-Rechtsprechung als „paradox“. Die dadurch bedrohte Demokratie sei doch eigentlich gerade einer jener Werte“, die durchgesetzt werden solle. Höppner stellte fest, außerhalb der akademischen Fachdiskurse sei die Aufmerksamkeit für das Problem gering. Das sei „angesichts der Komplexität der Materie verständlich, demokratiepolitisch aber gefährlich“. Allerdings geht seine berechtigte Kritik wie die anderer von einem Irrtum aus: Die EU habe etwas mit Demokratie zu tun, nur weil sie diese als einen ihrer Werte bezeichnet.

„Die EU ist eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur“, hatte der Politikwissenschaftler Andreas Wehr bereits vor Jahren festgestellt. In dem 2017 erschienenen Sammelband „Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“ schrieb er in seinem Beitrag über die EU: „Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie längst zu einem Gebilde mutiert, das sich anmaßt, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsländer zu regulieren.“ Diese Entwicklung wird fortgesetzt – mit allen Mitteln und bei kaum vorhandenem Widerstand, wie das EuGH-Urteil vom 21. April zeigt. Es steht für etwas, was der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker noch als luxemburgischer Premierminister schon 1999 beschrieb:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Urteilsspruch des EU-Gerichtshofs
Bildquelle: Daniel Tadevosyan / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Wo bleibt eigentlich Heideggers „letzter Gott“? | Von Paul Clemente

19. Mai 2026 um 08:13

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Wo bleibt eigentlich Heideggers „letzter Gott“? | Von Paul Clemente
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Wo bleibt eigentlich Heideggers „letzter Gott“? | Von Paul Clemente

Ein Beitrag von Paul Clemente.

Was unterscheidet echte Philosophen von Berufsphilosophen? Antwort: Der Lebensstil. Bei Philosophen spiegelt der Alltag das Denken. Und das seit Beginn. Bei Epikur etwa, dem Philosophen der Ruhe und der Kontemplation. Der ging jede Trubel aus dem Weg. Keine Politik, kein Business. Stattdessen: Debattieren mit Freunden in seinem üppigen Garten. Der war gut versteckt, lag außerhalb von Athen.

Noch radikaler trieb es Diogenes: Auch er kampierte außerhalb der City. Seine Unterkunft: Eine Tonne. Botschaft: Leben wie ein Hund. Denn Glück liegt in der Bedürfnislosigkeit. Oder Pythagoras. Der zog aus der Reinkarnations-Lehre eine kulinarische Konsequenz, wurde zum Vegetarier. Schließlich könnten sich ehemalige Menschenseelen im Schlacht-Tier inkarniert haben. Damit wäre jeder Fleischverzehr ein potenzieller Kannibalismus.

Oder, Jahrtausende später, der Aufklärer Immanuel Kant. Der setzte radikal auf Vernunft. Auch im eigenen Alltag. Keine irrationalen Affekte duften ihn ablenken. Sein Tagesablauf war folglich bis auf die Minute durchgeplant.

Oder Friedrich Nietzsche, der einsame, rastlose Wanderer, der Zarathustra aus dem Engadin. Aber am Ende seines bewussten Lebens hatte er alle Fesseln gesprengt: Wie ein wilder Satyr tanzte er in seiner Unterkunft, bevor er im Wahnsinn versank.

Und so weiter. All die Genannten versuchten ihre Einsichten in eine Lebensform zu übersetzen. Dagegen der Berufsphilosoph. Sein Broterwerb: Meist durch einen Dozenten-Job, an einer Uni oder Schule. Der kennt zwar Leben und Werk der Großgeister, führt aber eine völlig „durchschnittliche“ Existenz: Familie, Haus, Auto und eine Urlaubsreise pro Jahr. Die Ideen, die er gelernt hat und vermitteln möchte: In seiner Lebensform sucht man sie vergeblich. Damit bleibt Denken eine unverbindliche Spielerei.

Vor 50 Jahren, am 29. Mai 1976, starb ein Philosoph, dessen Denken und Alltag sich radikal durchdrangen. Zugegeben, auch er verdiente seine Brötchen als Dozent, aber dabei beließ er es nicht. Die Rede ist von Martin Heidegger. Sein Domizil: Eine Holzhütte bei Todtnauberg. Also mitten im Schwarzwald. Kein Wasser-, kein Stromanschluss. Sein „existenzieller Anzug“: Eine Trachtenjacke mit Zipfelmütze und Pfeife. Ein Mix aus Provinzbauer und ökologischem Aussteiger, ein konsequenter Kritiker der Technik. Sein Schwarzwälder Umfeld fand sogar Eingang in seine philosophische Terminologie: In die Verwendung von Wörtern wie „Lichtung“ oder „Holzwege“.

Heideggers Medienpräsenz erweist sich auch im 21. Jahrhundert als erstaunlich zäh. Allerdings kaum wegen seines Denkens.

Nein, Heideggers anhaltende Präsenz verdankt sich seinem Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Das wirft natürlich Fragen auf. Etwa: Was verstand Heidegger unter Nationalsozialismus? In welcher Weise beeinflusste er sein Denken? Und: Lieferte er nach 1945 eine glaubwürdige Distanzierung? Ein endgültiges Resümee lässt sich bislang nicht ziehen.

Ähnlich verworren ist die zentrale Frage der heideggerischen Philosophie: Die Frage nach dem Sein. Bei seiner jahrzehntelangen Annäherung an dieses Wort überschritt der Hütten-Philosoph regelmäßig die Schmerzgrenze des Verstehens. Und jetzt, 50 Jahre nach seinem Tod: Was lässt sich über diesen Begriff in Kürze mitteilen?

Eine frühe Frage der Philosophie lautet: Weshalb oder wodurch kann der Mensch die Welt verstehen? Im Mittelalter antwortete Thomas von Aquin: Weil beide, Mensch und Welt, im Geiste Gottes ihren Ursprung haben. Bei Heidegger hingegen ist es kein Gott, sondern das Sein, das unser Weltverständnis ermöglicht. Dabei umkreist er den Seins-Begriff mit symbolträchtiger Sprache. In den „Schwarzen Heften“ gilt ihm das Sein als der „Äther, in dem der Mensch atmet“

Geistige Vorläufer fand Heidegger in den vorsokratischen Denkern wie Anaximander oder Parmenides. Mit Plato, so Heideggers These, wäre die Seinsfrage in Vergessenheit geraten. Ein Vergessen, ein Verlust, der bis in unsere rastlose, lärmende Gegenwart reicht. In der Seinsvergessenheit  gefangen, jagen entfremdete, entwurzelte Menschen von einer Sensation zur nächsten. In der Hoffnung, die verdrängte Langweile und Angst zu übertönen. Stimmungen, die sich unerbittlich ausbreiten. Die mit totaler Weltentfremdung drohen. Für diese Entfremdung steht seit Dostojewski der Begriff des Nihilismus.

Begonnen hatte die Geschichte des Nihilismus vor 200 Jahren. Im Zuge der Aufklärung, der Naturwissenschaft, der Technisierung und Industrialisierung verlor das Abendland seine spirituelle Heimat und  seinen Garanten für Sinnhaftigkeit: Es verlor seinen Gott. Nicht plötzlich. Nicht von heute auf Morgen, sondern in einem schleichenden Prozess. Friedrich Nietzsche brachte das Geschehen auf eine Formel: „Gott ist tot“. Wenn aber der jenseitige Sinn-Garant verschwunden ist, kommt der Nihilismus. Alles versinkt ins Dunkel. Nichts rettet uns mehr. – Hier ließe sich einwenden: Ist dieser abendländische Nihilismus denn unüberwindbar? Oder ist er nur temporäre Krise? Schafft er lediglich Platz für Neues oder sogar Besseres. 

Zur Klärung dieser Frage greift Heidegger nach seinem Hausdichter: Friedrich Hölderlin. Der spekulierte, dass Gott oder die Götter entflohen seien. Nicht der Mensch habe die Götter verlassen, sondern umgekehrt. Das beinhaltet einen gewissen Trost: Wer weg ging, kann zurückkehren. Okay, aber was sollen wir in der Zwischenzeit tun? Und, noch schlimmer: Wenn die Entflohenen tatsächlich fortbleiben? Einige Jahrzehnte später installierte Nietzsche den „Übermenschen“ als Retter. So wie frühe Hominiden sich zum Homo sapiens entwickelten, so soll der Mensch sich zum „Übermenschen“ erheben. Der „Übermensch“, das ist die Utopie einer Spezies, die metaphysische Sinngebung nicht mehr benötigt. Die sich selber Lebensziele und Sinn setzen kann. 

Auffallend ist: Weder Nietzsche noch Hölderlin boten eine Gebrauchsanweisung. Die Überwindung des Nihilismus ist nicht „machbar“. Man kann sie nur vorbereiten und auf sie hoffen. Aber es gibt null Garantie, dass sie kommen m u s s. Und das gilt auch für Heideggers Zukunftsvision, dem „letzten Gott“.

In den 1936 geschriebenen, aber erst 1989 publizierten „Beiträgen zur Philosophie“ finden sich Notizen zu dieser kryptischen Utopie. Der letzte Gott, soviel lässt sich sagen, ist kein persönlicher Gott im Sinne des Christentums. Ebenso wenig ist er ein Garant der Moral oder ein Comeback antiker Gottheiten. Der letzte Gott wird nicht im Bereich der traditionellen Metaphysik verortet. Ebenso wenig lässt er sich durch Dogmatik oder „Beweise“ bestimmen, durch „Winke“: Gemeint ist Innigkeit, Stille, Ahnung, Verdichtung. In seiner Erzählung „Der Feldweg“ berichtet der Schwarzwälder Philosoph von der Stille des Waldpfades. Die gipfelt in der Frage: „Spricht Gott?“

Der Heidegger-Schüler Hans Georg Gadamer deutete den letzten Gott als „neue Solidarität“. Eine Solidarität gegen die Verwüstung der Technik. Die treibe den Mensch in die Entwurzelung: O-Ton Heidegger: „Das ist keine Erde mehr, auf der der Mensch heute lebt.“ Die Neuzeit versteht die Welt als Rohstoff, Ressource, die sich auseinander nehmen und verarbeiten lässt.

Gegen diese Tendenz setzte Heidegger eine Ethik der „Gelassenheit“. Darin enthalten; Das Wort „lassen“ Es sein lassen. Eine Lebensform, die Heidegger in seiner Todtnauberger Hütte vorlebte. Auf Fotos, wo der greise Philosoph das Wasser aus dem nahgelegenen Brunnen schöpft.  Übrigens ist „Gelassenheit“ einer der Begriffe, die für Heideggers Popularität in Japan und China sorgten.

In seinen späteren Werken warnt Heidegger vor neuen Wissenschaften, die das Menschenbild komplett verändern würden: Gentechnik und Informatik. Nicht in der Atomkraft, sondern im menschlichen Selbstbild liege die eigentliche Gefahr. So deuten Sillicon Valley-Gurus den menschlichen Geist als pures Zusammenspiel komplexer Informationsprozesse. Daher sei der Download des menschichen Geistes auf eine Festplatte in Zukunft möglich.

Im Jahre 1966 sagte Heidegger in dem berühmten Spiegel-Interview: „Nur noch ein Gott kann uns retten.“ Der Mensch habe lediglich die Möglichkeit, „im Dichten eine Bereitschaft vorzubereiten für die Erscheinung des Gottes oder, für die Abwesenheit des Gottes im Untergang: dass wir im Angesicht des abwesenden Gottes untergehen.“ Natürlich meint „Untergehen“ keinen physischen Tod, sondern die Verfehlung von dem, was den Menschen ausmacht.

Heute, sechzig Jahre später, gibt es kein Anzeichen von einem „letzten Gott“. Stattdessen fordern Philosophen wie Nick Land eine „dunkle Aufklärung“, also freie Fahrt für High Tech-Milliardäre, denen man ganze Staaten verkaufen sollte. Und dem Rest der Menschheit? Dem bleibt allenfalls die Hoffnung, dass die Vorhaben von Machtpolitik und Hightech nicht funktionieren, dass ihre Pläne sich als irreal erweisen. Sonst wären Milliarden Menschen dazu verurteilt, ihrer eigenen Abschaffung beizuwohnen – ohne irgendeine Gegenwehr.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Martin Heidegger

Bildquelle: Shutterstock AI / Shutterstock

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Deutschland – die NATO-Kriegs-Drehscheibe | Von Wolfgang Effenberger

05. Mai 2026 um 10:44

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Deutschland – die NATO-Kriegs-Drehscheibe | Von Wolfgang Effenberger

Tauroggen und Rapallo – die Alpträume Washingtons

Ein Meinungsbeitrag von Wolfgang Effenberger

Während sich die politischen Beziehungen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und US-Präsident Donald Trump merklich verschlechtern, wird ab Oktober 2026 erstmals ein Oberst der US Army als stellvertretender Leiter der Operationsabteilung im Kommando Heer der Bundeswehr eingesetzt. (1) Der neu geschaffene Dienstposten gilt als außergewöhnlich tief in die Führungsstrukturen der deutschen Landstreitkräfte eingebettet. Diese in einem paradoxen geopolitischen Kontext erfolgte Maßnahme verdient eine nähere Betrachtung.

Die Operationsabteilung im Kommando Heer (KdoH)/Strausberg

Die Operationsabteilung fungiert als Stab des Inspekteurs des Heeres und ist das zentrale Planungs-, Führungs-, Lenkungs- und Kontrollinstrument der deutschen Landstreitkräfte. Dem Kommando Heer unterstehen unter anderem die 1. und 10. Panzerdivision, die Division Schnelle Kräfte sowie die Heimatschutzdivision. (2)

Der Stab des Kommandos gliedert sich in fünf Abteilungen, geführt durch den Chef des Stabes: (3)

  1. Abteilung Operationen – Planung von Einsätzen und Vorbereitung operativer Entscheidungen
  2. Abteilung Chief Digital Officer / Landbasierte Operation
  3. Abteilung Unterstützung
  4. Abteilung Personal, Ausbildung und Organisation (PAO)
  5. Abteilung Planung

Die Operationsabteilung ist die zentrale Schaltstelle der Entscheidungsvorbereitung im Heer. Hier werden künftige Einsätze konzipiert, operative Abläufe koordiniert und militärische Entscheidungen für die Heeresführung vorbereitet. Sie entspricht funktional einer J3-Abteilung nach NATO-Systematik und ist damit das operative Herzstück des Hauptquartiers.

Der neue US-Dienstposten: Aufgaben und Kompetenzen 

Der neue Dienstposten wird im Oktober 2026 förmlich eingerichtet und ist explizit für einen Oberst der US Army vorgesehen. Als stellvertretender Leiter der Operationsabteilung ist der US-Offizier direkt in die Kernprozesse der Einsatzplanung des deutschen Heeres eingebunden.

Laut offiziellen Aussagen des Kommandos Heer und der US-Armee konzentriert sich die Funktion auf drei Kernbereiche: (4)

  1. Vertiefung der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit – enge Abstimmung operativer Planungen auf bilateraler Ebene
  2. Optimierung der gemeinsamen Einsatzfähigkeit innerhalb der NATO – Angleichung von Prozessen, Verfahren und Doktrin
  3. Verbesserung der Interoperabilität – Stärkung der technischen, prozeduralen und personellen Anschlussfähigkeit beider Streitkräfte im NATO-Rahmen und bilateral

Der US-Armeesprecher Lieutenant Colonel Vonnie Wright betonte, der Offizier werde sich „auf die Verbesserung der Zusammenarbeit beider Streitkräfte im Nato-Rahmen" konzentrieren. (5)

Der Dienstposten ist als Stellvertretung, nicht als Leitungsfunktion konzipiert. Der Leiter der Operationsabteilung bleibt ein Bundeswehroffizier. Dennoch ist die Position außergewöhnlich: Der US-Oberst nimmt damit direkt an der Vorbereitung militärischer Entscheidungen auf höchster nationaler Heeres-Ebene teil. Verteidigungsexperte Nico Lange – ehemaliger Leiter des Leitungsstabes im Bundesverteidigungsministerium und Senior Fellow beim Center for European Policy Analysis (CEPA) – bewertet die Einbindung als strategisch hochrelevant: „Insbesondere in dieser Phase ist ein integrierter US-Stabsoffizier von großem Wert." (6)

Generalleutnant Christian Freuding, Inspekteur des Heeres, bezeichnete die Integration als „Ausdruck des gegenseitigen, tiefen Vertrauens". Er selbst pflege enge Kontakte zu General Christopher Donahue, dem Oberbefehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa und Afrika (USAREUR-AF) mit Sitz in Wiesbaden. Die Entscheidung zur Besetzung sei bereits "vor mehreren Jahren" getroffen worden – die aktuelle politische Lage hat die Planung also nicht ausgelöst. (7)

Die oberflächliche Formulierung "vor mehreren Jahren" ist politisch bequem, weil sie suggeriert, es handle sich um ein länger geplantes, routinemäßiges Vorhaben, ohne eine konkrete Regierungs- oder Sicherheitslage zu benennen. In der öffentlichen Debatte reicht das aber nicht, um die Frage nach politischer Verantwortung oder Kontext (z.B. nach Maidan/Ukraine‑Krise 2014, nach der Zeitenwende 2022 oder nach jüngeren Nato‑Planungen) sinnvoll zu beantworten, da der Zeitraum von „mehreren Jahren“ von der Amtszeit verschiedener Bundesregierungen und Sicherheitslagen überdeckt wird.

Deutsch-amerikanische Militärintegration seit dem Regine-Change in der Ukraine 2014 

Die Integration zwischen der Bundeswehr und den US-Streitkräften durchlief seit 2014 drei deutlich unterscheidbare Phasen: eine erste Neuausrichtung nach dem Maidan 2014, eine institutionelle Verfestigung bis 2022 und schließlich eine tiefgreifende strukturelle Vertiefung im Zuge der von Olaf Scholz ins Narrativ gebrachten "Zeitenwende" (Der Angriff Russlands als Vetomacht ohne UN-Mandat). Doch das hatten die USA bereits 1999 beim Angriff auf Restjugoslawien (Serbien/Montenegro) vorweggenommen, der im Gegensatz zur Russlands "Spezialoperation" (mit deutlich unter 200.000 Soldaten) ein 78-tägiger sich fast nur gegen die Bevölkerung gerichteter, verheerender Bombenkrieg (Einsatz der geächteten Atom-Munition Depleted Uranium und bis heute wirkenden Umweltschäden) gemäß der menschenverachtenden Doktrin von Colonel Warden war.

Phase 1: Der Wendepunkt 2014
Während im Westen das Referendum auf der Krim als Annexion verankert wurde, sieht die restliche Welt darin eher eine Sezession. Die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts wurde seitens der USA seit dem 1. Weltkrieg nur dann abgesegnet, wenn es den geopolitischen Interessen entsprach – ansonsten immer negiert (siehe u.a. Südtirol).

Seit 2014 war die Bundeswehr konsequent auf Auslandseinsätze und Krisenmanagement ausgerichtet – Landes- und Bündnisverteidigung spielten faktisch keine Rolle mehr. Auf dem NATO-Gipfel in Wales am 4./5. September 2014 – im September 2014 stellte US-General Perkins das Dokument TRADOC 525-3-1 „Win in a Complex World 2020-2040“ vor – vollzog das Bündnis einen grundlegenden Richtungswechsel: Es beschloss den Readiness Action Plan (RAP), die Aufstellung der Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) und das verbindliche Zwei-Prozent-Ziel für Verteidigungsausgaben. Dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber James Stavridis zufolge war dieser Gipfel „der wichtigste seit dem Fall der Berliner Mauer".

Deutschland übernahm im Rahmen der VJTF direkt operative Verantwortung: Bundeswehrkräfte stellten mehrfach die Rahmennation, Münster wurde als Hauptquartier des deutsch-niederländischen Korps die Drehscheibe für die neue Schnelle Eingreiftruppe. Ab 2016 folgte auf dem NATO-Gipfel in Warschau die Beschlussfassung über "Enhanced Forward Presence" (eFP): Vier multinationale Battlegroups wurden im Baltikum und in Polen stationiert, Deutschland übernahm die Führung in Litauen.

Dennoch blieb die bilaterale US-deutsche Integration bis 2022 trotz dieser NATO-Impulse relativ begrenzt – es dominierte das Muster multinationaler Einbindung (z.B. Deutsch-Niederländische Korpsebene, Deutsch-Französische Brigade), es gab danach keine direkte bilaterale Kommandoverschmelzung. (8) 

Phase 2: Die Zeitenwende 2022 als Strukturbruch
Am 27. Februar 2022, drei Tage nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz die „Zeitenwende" – verbunden mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr. Damit begann die tiefgreifendste Strukturreform der deutschen Streitkräfte seit Jahrzehnten. Verteidigungsminister Boris Pistorius verkündete am 4. April 2024 die „Bundeswehr der Zeitenwende": Vier Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine, neu: Cyber/Informationsraum), ein neues Operatives Führungskommando (OpFüKdoBw) ab dem 1. Oktober 2024 sowie die Ausrichtung an der US- und NATO-Doktrin der Multi-Domain Operations (MDO) (9).

Multi-Domain Operations ist ein Konzept, das die US Army seit Herbst 2022 offiziell als Doktrin verankert haben – es fordert die integrierte Koordination aller militärischen Dimensionen (Land, Luft, See, Weltraum, Cyber) und betont explizit gemeinsame Operationen mit Partnernationen. Die Bundeswehr übernahm dieses Konzept direkt: Das Kommando Heer richtete seine Struktur ausdrücklich an dieser US-Doktrin aus. (10) 

OPLAN DEU: Das neue Planungsmodell 

Der Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) ist das unmittelbare Produkt der Post-2022-Neuausrichtung. Seine Entstehung verlief in klar datierten Schritten: (11) Das Dokument ist als geheimes Kontinuierlich fortzuschreibendes Führungsdokument konzipiert – sein Kern: die Sicherstellung des deutschen Territoriums als "Drehscheibe Deutschland" für den Aufmarsch von bis zu 850.000 alliierten Soldaten an die NATO-Ostflanke innerhalb von 180 Tagen. Er verknüpft erstmals seit dem Kalten Krieg militärische Operationsplanung systematisch mit zivilen Akteuren – Bahn, Rheinmetall, Autobahn GmbH, Blaulichtorganisationen, Landesverwaltungen. (12) 

Das neue Integrationsmodell: US-Oberst im Kommando Heer 

Die jüngste und auffälligste Vertiefung der deutsch-amerikanischen Integration ist nun die Entscheidung, ab Oktober 2026 einen US-Oberst als stellvertretenden Leiter der Operationsabteilung im Kommando Heer einzusetzen. Diese Stelle wurde auf Basis des MDO-Konzepts und des neuen bilateralen Vertrauens geschaffen – Inspekteur Generalleutnant Christian Freuding nannte die Integration „Ausdruck unseres gegenseitigen, tiefen Vertrauens“. Die US-Seite bestätigte, Offiziere nur auf "hochselektiver Basis" auszutauschen, was die Ausnahmestellung dieser Position unterstreicht. (13)

Politisch bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Die militärische Vertiefung kommt trotz wachsender politischer Spannungen zwischen Berlin und Washington zustande und ist damit ein Signal, dass die institutionelle militärische Ebene von den taktischen politischen Reibungen zwischen Merz und Trump weitgehend abgekoppelt bleibt. (14)

Strukturelle Logik des Wandels seit 2014: Maidan-Putsch und TRADOC 525-3-1

Die deutsch-amerikanische Integration folgt seit 2014 einem klar erkennbaren Stufenmuster:

  • 2014: NATO-Beschlüsse schaffen den institutionellen Rahmen (RAP, VJTF, 2%-Ziel)
  • 2016: Konkrete Vorneverteidigung (15) (eFP-Battlegroups) – Deutschland als Rahmennation in Litauen
  • 2022: "Zeitenwende" beseitigt politische Hemmschwellen, 100 Mrd. Sondervermögen
  • 2023–2024: OPLAN DEU als erster nationaler Kriegsplan seit dem Kalten Krieg; neue Kommandostruktur
  • 2026: Erstmalige tiefe Integration eines US-Stabsoffiziers in die operative Führung des deutschen Heeres

Was 2014 angeblich als NATO-multilaterale Reaktion auf Russland begann, ist bis 2026 zu einer bilateral-strukturellen Verschmelzung der deutschen und amerikanischen Landstreitkräfte auf Kommandoebene geworden – eingebettet in die gemeinsame MDO-Doktrin und den OPLAN DEU als nationalen Ausführungsrahmen. (16)

NATO-Interoperabilität als strategisches Ziel

Interoperabilität ist das erklärte Kernziel. Nach der NATO-Doktrin umfasst Interoperabilität drei Dimensionen: die technische (Systemkompatibilität), die prozedurale (Harmonisierung von Verfahren und Doktrin) sowie die menschliche (gemeinsame Erfahrungen und Netzwerke). Das US-Bundeswehr-Modell zielt auf alle drei Dimensionen ab. Ein integrierter US-Offizier in der Operationsabteilung ermöglicht es, Planungsverfahren der US Army und der Bundeswehr direkt aufeinander abzustimmen und eine gemeinsame Führungskultur zu entwickeln.

Reorganisation der Bundeswehr und neue Führungsstruktur

Der Schritt fällt in eine Phase tiefgreifender Strukturreformen der Bundeswehr. Seit dem 1. April 2025 nimmt das neu aufgestellte Operative Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw) sein volles Aufgabenportfolio wahr und bündelt die operative Führung der gesamten Bundeswehr – einschließlich Landes- und Bündnisverteidigung. Das Kommando Heer bleibt dabei die truppendienstliche Höhere Kommandobehörde, die die Einsatzbereitschaft der Teilstreitkraft sichert und die unterstellten Verbände führt. Die US-Integration auf Ebene des Kommandos Heer ergänzt diese Neustrukturierung: Sie verankert die transatlantische Kooperation unmittelbar in der Planungsebene der Streitkraft. (17) 

Geopolitischer Kontext: Militärische Annäherung trotz politischer Eiszeit

Die Einbettung erfolgt zu einem politisch heiklen Zeitpunkt. Im April 2026 eskalierte der öffentliche Streit zwischen Bundeskanzler Merz und US-Präsident Trump erheblich. Auslöser war die offene Kritik von Merz an der US-Strategie im Iran-Krieg: Er warf Washington vor, keine Exit-Strategie zu haben, und sprach davon, die USA würden sich von der iranischen Führung „demütigen" lassen. Trump reagierte scharf auf Truth Social: „Er hat keine Ahnung, wovon er spricht!“. (18)

Trump drohte daraufhin, die Truppenstärke der USA in Deutschland zu „überprüfen und zu bewerten“. Diese Ankündigung traf das Pentagon nach Berichten offenbar unvorbereitet: „The Defense Department was not expecting it,“ zitiert Politico einen parlamentarischen Mitarbeiter. Deutschland beherbergt zwischen 35.000 und 40.000 US-Soldaten, stellt dafür keine Miete für Stützpunkte in Rechnung und beschäftigt eine lokale Zivilbelegschaft. Vom Pentagon selbst wurde der US-Stützpunktvorteil deutlich herausgestellt. (19)

Militärische vs. politische Ebene – alles nur Scheingefechte?

Die Divergenz zwischen politischer Spannung und militärischer Annäherung ist das bemerkenswerteste Merkmal des gegenwärtigen deutsch-amerikanischen Verhältnisses. Während Trump mit Truppenabzug droht, vertiefen die Generalstäbe beider Länder ihre operative Verflechtung auf ein historisches Niveau. (20)

Die 2026 verabschiedete "US National Defence Strategy" fügt eine weitere Dimension hinzu: Sie erwartet von Verbündeten explizit, bei weniger existenziellen Bedrohungen die Führung zu übernehmen, mit „kritischer, aber begrenzter Unterstützung aus den USA". Dies erhöht den Druck auf die Bundeswehr, eigenständige operative Fähigkeiten aufzubauen. (21)

Deutschland ist die logistische Drehscheibe der NATO in Europa: "US European Command" (EUCOM) und "US Africa Command" (AFRICOM) sind auf deutschem Boden angesiedelt, ebenso das größte US-Militärkrankenhaus außerhalb der USA. Grafenwöhr ist der wichtigste Truppenübungsplatz Europas und wird stark von der Bundeswehr und anderen NATO-Partnern genutzt. Die US-Präsenz in Deutschland ist somit nicht nur bilateral, sondern für die gesamte NATO-Architektur in Europa von kritischer Bedeutung.

An dieser Stelle muss die sicherheitspolitisch zentrale Frage gestellt werden: Was bedeutet die tiefe US-Integration in die deutsche Militärplanung – kombiniert mit der Stationierung von Langstrecken-Hyperschallraketen (Dark Eagle) – für Deutschland als potenziellem Kriegsschauplatz? Die Frage nach strategischer Handlungsfähigkeit, nationaler Souveränität und Zivilschutz wird im deutschen Mainstream-Diskurs systematisch unterbelichtet.

Auf dem NATO-Gipfel im Juli 2024 in Washington vereinbarten Deutschland und die USA die Stationierung weitreichender US-Waffensysteme auf deutschem Boden ab 2026. Die gemeinsame Erklärung nennt drei Systeme, wovon zwei eine untergeordnete Rolle spielen – SM-6 (Reichweite ca. 400 km) und Tomahawk (Marschflugkörper, Reichweite ca. 1.600 km). Die Hyperschallrakete – Codename „Dark Eagle" mit einer Reichweite von ca. 2.700–3.000 km – ist nicht nur eine Waffe, die von London bis Moskau reicht – sie ist auch eine Waffe, die aus Deutschland heraus tiefe Angriffe auf russisches Territorium ermöglicht, was eine völlig neue strategische Qualität bedeutet. (22)

Deutschland wurde als Standort gewählt, weil dort bereits die 41. Artilleriebrigade und das im November 2021 reaktivierte 56. Artilleriekommando der US-Armee (hat 1982 die Pershing II aufgestellt), stationiert sind, und weil es als NATO-Logistikdrehscheibe gilt. (23)

Das offizielle Argument ist Abschreckung: Die Systeme sollen Russland davon abhalten, NATO-Territorium anzugreifen. Am 2. August 2019 hatte Trump den INF-Vertrag (Nukleare Mittelstreckensysteme) gekündigt. Die offizielle Begründung für das Ende des INF‑Vertrags am 2. August 2019 war „Vertragsverletzungen Russlands“ – der eigentliche Hintergrund war jedoch breiter: strategische Konkurrenz mit Russland und China (China hatte den Vertrag nicht unterzeichnet und konnte Mittelstreckensysteme bauen) und der Wunsch der USA nach mehr Rüstungsfreiheit. (24)

Die "Dark Eagle" soll nun dem russischen Hyperschallprogramm etwas Gleichwertiges gegenüberstellen. Verteidigungsminister Pistorius hatte die Entscheidung ausdrücklich begrüßt. (25)

Hier setzt die von der deutschen Öffentlichkeit kaum geführte Debatte ein. Das Wissenschaft-&-Frieden-Institut formuliert das Kernproblem klar: Die Stationierung der Mittelstreckenraketen im Rahmen der "Multi-Domain Task Force" (MDTF) in Deutschland „hat Auswirkungen auf das nukleare Gleichgewicht zwischen Russland und der NATO“. Auch wenn die Waffen aktuell konventionell bewaffnet sind: Ein erhebliches nukleares Eskalationsrisiko bleibt bestehen. Russland kann technisch nicht unterscheiden, ob eine aus Deutschland abgefeuerte Hyperschallrakete konventionell oder nuklear bestückt ist. (26)

Die Logik ist die gleiche wie in den 1980er Jahren, als die Pershing-II-Raketen in Deutschland stationiert wurden: Deutschland wird Erstschlagsziel, weil von deutschem Boden aus ein "Gegenschlag" gegen russisches Territorium möglich ist. Das Magazin Cicero fasste dieses Dilemma bereits 2018 im Kontext des INF-Ausstiegs zusammen: „Ohne den INF-Vertrag wäre die Bundesrepublik aufgrund des in der NATO-Militärstrategie verankerten Ersteinsatzes von Nuklearwaffen bei einem Konflikt zwischen der NATO und Russland dem bedrohlichen Szenario einer auf Mitteleuropa begrenzten, nuklearen Kriegführung ausgesetzt." (27)

General Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis 2020, und heute Generalleutnant a.D. Martin Schelleis – heute Bundesbeauftragter der Malteser für Krisenresilienz, Sicherheitspolitik und Zivil-Militärische Zusammenarbeit – ist eine der lautesten institutionellen Stimmen, die auf die zivile Schutzlücke Deutschlands hinweisen. (28)

Schelleis hat in zahlreichen Vorträgen und Statements den mangelhaften Zustand des deutschen Zivilschutzes beschrieben. Seine Aussagen über die zu erwartende Großschadenslage im Konfliktfall beziehen sich auf die Kombination aus militärischen Bedrohungen, hybrider Kriegsführung, Sabotage, Cyberangriffen und dem Versagen kritischer Infrastruktur.

Auf einer Skala von 1 bis 10 beziffert er Deutschlands Zivilschutzbereitschaft für den Konfliktfall auf „höchstens 4". Bundesweit fehle es an klaren Koordinationsstrukturen: Zivilschutz sei in Deutschland Ländersache, chronisch unterfinanziert und ohne eigenes Sondervermögen. Die Malteser fordern dafür Milliarden.

„Der militärisch anspruchsvollste Fall“ 

Schelleis' Schlussfolgerungen sind vielleicht noch zu optimistisch. Der Autor würde nach seiner Erfahrung als Wirkungsberater von 1973/74 auf der Skala nicht einmal die 2 vergeben.

Bemerkenswert ist, dass Schelleis aus seiner Analyse nicht die Schlussfolgerung zieht, Deutschland solle sich dem Bündnis entziehen – er zieht genau die entgegengesetzte, aber strategisch logische Konsequenz: Europa müsse „strategisch autonom werden, seine Außen- und Sicherheitspolitik vergemeinschaften“, die Bundeswehr müsse massiv aufgestockt werden (auf 400.000 Aktive), und es brauche einen eigenen europäischen Nuklearschutzschirm. Die Bundeswehr decke im Operationsplan Deutschland ohnehin nur den militärischen Teil ab – der zivile Schutz ist eine eigenständige, ungelöste Aufgabe. (29) 

Die Souveränitätsfrage: Wer entscheidet im Kriegsfall?

Dies ist die härteste Frage – und sie wird im deutschen Mainstream selten gestellt.

Gemäß Artikel 24 GG kann Deutschland Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen (wie die NATO) übertragen. Im NATO-Vertrag (Art. 5) ist der Bündnisfall an einen Angriff geknüpft; über den Einsatz eigener Kräfte entscheidet formal jeder Staat souverän. Im Ernstfall der Landes- und Bündnisverteidigung würde die Bundeswehr jedoch unter NATO-Kommando operieren – das Recht zur Kriegseröffnung und die Eskalationsleiter lägen faktisch weitgehend bei der US-Führung und dem NATO-Oberbefehlshaber (SACEUR), der traditionell ein US-General ist. Dark Eagle ist eine US-Waffe, die unter US-Kommando steht. Deutschland hat keinen Finger am Abzug und keine Kontrolle darüber, ob und gegen welche Ziele sie eingesetzt wird. Der Stationierungsvertrag (Truppenstatut, SOFA) gibt Deutschland keine Mitsprache über den Einsatz. Gleichzeitig macht die geographische Lage Deutschland automatisch zum Ziel einer Gegenmaßnahme Russlands in einem Erstschlagszenario – und damit zum Hauptschlachtfeld. (30)

Das Prinzip der "Drehscheibe Deutschland"

Deutschland definiert sich in der aktuellen NATO-Strategie explizit als „strategische Drehscheibe" für Truppenverlegungen nach Osten. Das Bundeswehr-Zentrum Innere Führung spricht von "Dual Use" – zivile Infrastruktur und Militärinfrastruktur sind in dieser Konzeption untrennbar verbunden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Autobahnen, Brücken, Häfen, Bahnhöfe und Flughäfen werden zu militärisch relevanten Zielen – für beide Seiten. (31)

Dieses Konzept ist nicht neu; es entspricht der NATO-Strategie seit den 1950er Jahren. Neu ist die Kombination aus dem Wegfall des INF-Vertrags, der Stationierung von Langstreckensystemen, die die Vorwarnzeit gegen russische Hochwertziele nahezu auf null reduzieren, und der gleichzeitigen Einbettung eines US-Offiziers in die operative Planungsebene des deutschen Heeres.

Die Frage nach dem Ende des Krieges

Eine der gravierendsten Fragen, die im Bericht über den US-Oberst ausgeblendet blieb, ist: Wer bestimmt, wann und wie ein Krieg endet?

Im Zweiten Weltkrieg wurde über das Schicksal Deutschlands in Potsdam und Jalta entschieden – ohne deutsche Beteiligung. Im heutigen institutionellen Rahmen wäre das zwar formal anders: Der Deutsche Bundestag muss einem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr zustimmen (Parlamentsvorbehalt). Doch bei einem schnellen, eskalativen Konflikt mit hypersonischen Waffen – deren Flugzeiten im Minutenbereich liegen – ist parlamentarische Deliberation physisch unmöglich. Die operative Steuerung läge bei den NATO-Kommandobehörden und beim US-Präsidenten.

Der Politikwissenschaftler und Sicherheitsexperte Rudolf Dreßler hat dieses Dilemma auf den Punkt gebracht: Über einen Krieg, der auf deutschem Boden stattfindet, würden Entscheidungen von Menschen getroffen, die tausende Kilometer entfernt leben – die eigene Gesellschaft trüge die Lasten, ohne die Entscheidungen zu treffen.

Zivilschutz: Der blinde Fleck

Vor diesem Hintergrund ist die von Schelleis beschriebene Zivilschutzlücke nicht nur ein administratives Problem, sondern ein kategorisches Versagen staatlicher Fürsorgepflicht. Deutschland plant zwar pilotweise „Notstädte" für je 5.000 Menschen – aber die Relation zur Bevölkerungsgröße und zu den potenziellen Schadenlagen macht deutlich, wie weit dieser Planungsstand von der Realität eines modernen Krieges auf deutschem Boden entfernt ist. (32)

Schelleis schätzt, dass nur etwa 25 Prozent der Deutschen aktive Eigenvorsorge betreiben – obwohl 75 Prozent wissen, dass sie nötig wäre. Eine Gesellschaft, die im Ernstfall weder konzentriert warnen, evakuieren, versorgen noch schützen kann, ist kein Ausnahmefall – sondern der gegenwärtige deutsche Normalzustand. (33)

Einordnung: Was die Kombination bedeutet

Die Gleichzeitigkeit von drei Entwicklungen ist das eigentlich Brisante:

Deutschland – die NATO-Kriegs-Drehscheibe | Von Wolfgang Effenberger

Die Logik der Abschreckung setzt voraus, dass Russland rational kalkuliert und vor einem Erstschlag zurückschreckt. Die Logik der Eskalation zeigt, dass verkürzte Vorwarnzeiten durch Hyperschallraketen und tiefe operative Verflechtung die Entscheidungskorridore im Krisenfall dramatisch verengen – auf beiden Seiten.

Es ist möglich, die tiefe US-Integration in die Bundeswehr – sowohl auf personeller Ebene (US-Oberst im Kommando Heer) als auch auf Systemebene (Dark Eagle) – gleichzeitig als Ausdruck eines funktionierenden Bündnisses und als Ausdruck eines asymmetrischen Machtverhältnisses zu beschreiben, das Deutschland in einem Konflikt zur Schlachtbank führen könnte, ohne über Beginn, Verlauf oder Ende des Krieges mitzuentscheiden.

Diese Frage zu stellen, hat nichts mit Pazifismus oder russischem Narrativ zu tun. Sie ist die Kernfrage demokratischer Sicherheitspolitik: Welches Risiko trägt eine Gesellschaft, die von einer Atommacht als Ziel und Drehscheibe definiert wird, und in welchem Verhältnis steht dieses Risiko zu ihrer eigenen Entscheidungsmacht? General Schelleis hat auf die Schutzlücke hingewiesen – aber die politische Debatte darüber, warum diese Lücke besteht und was die Stationierung neuer Erstschlagwaffen in diesem Zusammenhang bedeutet, findet in Deutschland kaum statt.

1983 standen für die Vorneverteidigung Streitkräfte von sechs befreundeten Nationen „Schulter an Schulter mit Verbänden der Bundeswehr, um unmittelbar an der Trennungslinie zwischen West und Ost, im Schwerpunkt der Bedrohung Westeuropas, verzugslos die Verteidigung aufnehmen zu können.“ (35)

2011 schrieb Wolfgang Effenberger in seinem Buch „Das amerikanische Jahrhundert, Teil 1 Die verborgenen Seiten des Kalten Krieges: „Der Einsatz an der Frontlinie im NATO-Mittelabschnitt glich der Anordnung einer Perlenkette oder Schichttorte. Nördlich von Hamburg standen die Landstreitkräfte Jütland, bestehend aus dänischen und deutschen Kräften, im Süden von Hamburg schlossen sich an: das 1. (NL) Korps, das 1. (GE) Korps, das 1. (BR) Korps, das 1. (BE) Korps, das III. (GE) Korps, das V. (US) Korps, das VII. (US) Korps und daran schließlich das II. (GE) Korps. Die Korpsgrenzen – mit einer Ausnahme – waren auch Sprachgrenzen, was eine Kommunikation im Gefecht erheblich erschwert hätte. Im Sinne einer effektiveren Führung wäre auch eine andere Einteilung möglich und sinnvoll gewesen. Oder hatte man den Deutschen nicht vertraut? Zwang das warnende Beispiel der Konvention von Tauroggen (36) oder vielleicht Rapallo zu dieser Form von Einbindung?“ (37) 

Die in der deutschen Sicherheitspolitik am meisten verdrängten Frage hätte lauten müssen: „War die "Schichttorte" des Kalten Krieges primär operative Notwendigkeit – oder Kontrollinstrument? Die Antwort lautet: beides, und das eine war nicht von dem anderen zu trennen.

Die "Schichttorte" – operativ oder politisch? 

Die Gliederung entlang NORTHAG (Hamburg bis Hessen) und CENTAG (Hessen bis Alpen) war tatsächlich so aufgebaut, dass die drei deutschen Korps durch Sprachgrenzen voneinander getrennt waren – was im Gefecht tatsächlich ein gravierendes Führungsproblem dargestellt hätte. Die multinationalen NATO-Kommandobehörden (CENTAG, NORTHAG, AFCENT) konnten übrigens nicht frei über die in der Vorneverteidigung eingesetzten Korps verfügen – die Korps blieben national geführt. Das heißt: Im Ernstfall wäre die Führungskette auf Korpsebene zerrissen gewesen.

Die Wissenschaft-und-Frieden-Datenbank belegt, dass nach den Pariser Verträgen von 1954 die NATO-Strukturen bewusst so gestaltet wurden, dass operative Konzepte und Einsatzplanungen der angloamerikanischen Verfügungsgewalt vorbehalten blieben – explizit mit dem Vermerk "for American eyes only". Die Einbindung der Bundeswehr sollte „gesicherte Kontrolle und erwünschte Kalkulierbarkeit deutscher Militärverbände“ gewährleisten. Das ist diplomatisch formuliert, meint aber genau die Angst vor einem deutschen Ausbrechen aus einem von UK/USA geführten Krieg. (38)

Tauroggen und Rapallo – die realen Alpträume im Hintergrund

Tauroggen und Rapallo sind die beiden historischen Präzedenzfälle, die in westlichen Hauptstädten tatsächlich als Negativfolie fungierten:

Tauroggen (1812): Ein preußischer General handelt eigenmächtig mit dem Feind – und löst damit eine historische Kettenreaktion aus. Die Konvention demonstriert, dass deutsche Militärs zu eigenständigem strategischem Handeln jenseits der Bündnistreue fähig und willens sind.

Rapallo (1922): Das geschlagene Deutschland und das isolierte Sowjetrussland normalisieren ihre Beziehungen über den Kopf der Westmächte hinweg. Der Alptraum eines deutsch-russischen Sonderwegs, der bis heute die NATO-Psychologie prägt.

In diesem Licht war die Schichttorte nicht nur operative Logik, sondern strukturelle Entmündigung. Ein deutsches Korps, das allseitig von alliierten Korps flankiert ist, kann sich nicht aus dem Bündnis lösen, ohne den gesamten Verteidigungsabschnitt zu kompromittieren. Das Prinzip der Vorneverteidigung unmittelbar an der Ostgrenze bedeutete zusätzlich: Die Bundeswehr kämpft auf eigenem Territorium als erste und verliert sofort alles, was sie verlässt. (39)

Das Grundprinzip der strukturellen Einbindung als Kontrollinstrument ist heute subtiler, aber erkennbar dasselbe. Damals: Korps an Korps, Sprachgrenze als Trennlinie, operative Planung „for American eyes only". Heute: US-Oberst in der Operationsabteilung des Kommandos Heer, Dark Eagle unter US-Kommando auf deutschem Boden, SACEUR weiterhin traditionell ein US-General. (40)

Der Unterschied: Im Kalten Krieg war Deutschland geteilt und besetzt – die Einbindung war eine Folge des verlorenen Krieges. Heute ist Deutschland formal souverän und wählt diese Einbindung – oder lässt sie geschehen. Die unbequemste Frage: Ist aus der aufgezwungenen Einbindung von 1955 eine internalisierte Einbindung von 2026 geworden – und hat Deutschland dabei vergessen, den Unterschied zu bemerken? 

Was für Deutschland zu erwarten ist – eine nüchterne Diagnose

Lord Ismay formulierte das NATO-Gründungsprinzip 1949 auf drei Achsen: „To keep the Russians out, the Americans in, and the Germans down." Das ist kein Bonmot. Es ist ein Programm. US-Dokumente aus den Jahren 1965/66, die erst vor wenigen Jahren freigegeben wurden, bestätigen, dass die Allianz tatsächlich bezweckte, „Westdeutschlands Stärke und Vorherrschaft auf dem Kontinent einzudämmen" – also nicht nur Russland abzuschrecken, sondern Deutschland strukturell zu begrenzen. (41)

Bemerkenswert ist: Alle drei Achsen des Ismay-Prinzips sind heute noch wirksam. Russland ist der Gegner. Die Amerikaner sind mit 35.000–40.000 Soldaten und nun auch Dark Eagle in Deutschland präsent. Und Deutschland trägt die Hauptlast auf dem Kontinent – wirtschaftlich, logistisch, geographisch – ohne über die Entscheidungslogik zu bestimmen. Die Formel wurde nicht überwunden. Sie wurde modernisiert. (42)

Das historische Muster der deutschen Bündnistreue

Die Parallele ist historisch valide und ernst zu nehmen. Im Ersten Weltkrieg war Deutschland im Bündnis mit Österreich-Ungarn und dem Osmanischen Reich – Bündnispartner, die Deutschland in einen Mehrfrontenkrieg zogen, den es strukturell nicht gewinnen konnte. Im Zweiten Weltkrieg war es ein Bündnis mit Italien und Japan.

In beiden Fällen führten Bündnisse Deutschland in den Krieg. Am Ende deutsches Territorium jeweils primäre Schadensfläche. Die Entscheidungen fielen woanders, die Trümmer lagen hier.

Die NATO-Einbindung der Bundesrepublik war ausdrücklich als Gegenmodell dazu konstruiert: nicht Aggression, sondern Einbindung; nicht Eigeninitiative, sondern kollektive Disziplin. Das Problem ist, dass diese Konstruktion das Leidenspotenzial nicht aufhebt – sie verschiebt nur den Modus. Deutschland bleibt Schauplatz. (43)

Wenn man die gegenwärtige Entwicklung nüchtern fortschreibt, ergibt sich folgendes Bild:

Erstens: Deutschland wird als militärische Drehscheibe weiter ausgebaut, nicht zurückgebaut. „Drehscheibe Deutschland" ist offizieller NATO-Begriff – und Drehscheiben sind im Krieg vorrangige Ziele. (44)

Zweitens: Die Stationierung von Dark Eagle und Tomahawk macht Deutschland zum Trägersystem eines strategischen Erstschlags gegen russisches Territorium. Die Gegenlogik – Russland schlägt auf das zurück, von dem aus geschossen wurde – ist keine Vermutung, sondern Doktrin. (45)

Drittens: Die demokratische Kontrolle über den Einsatz dieser Waffen liegt außerhalb Deutschlands. Im Eskalationsfall entscheidet Washington. (46)

Viertens: Der Zivilschutz ist, laut Schelleis, auf einem Niveau von „höchstens vier von zehn“. Die Gesellschaft ist auf eine Großschadenslage nicht vorbereitet. (47)

Fünftens: Die politische Klasse in Deutschland diskutiert Rüstungsausgaben, Bündnisverpflichtungen und Zeitenwende – aber nicht die Grundfrage, was all das für die Zivilbevölkerung in einem realen Konflikt auf deutschem Boden bedeutet.

Die härteste Schlussfolgerung

Der Unterschied zwischen dem Kalten Krieg und heute: Im Kalten Krieg gab es den INF-Vertrag, der Mittelstreckenraketen verbot. Er ist seit 2019 Geschichte. Im Kalten Krieg gab es eine breite gesellschaftliche Debatte über die Stationierung von Pershing II. Heute gibt es für diese Frage keine öffentliche Aufmerksamkeit mehr. Im Kalten Krieg stand hinter der deutschen Einbindung die Logik der Kriegsvermeidung durch atomares Patt. Heute ist der Konflikt in der Ukraine bereits real, die NATO-Ostflanke schon Krisengebiet, und die Eskalationslogik näher an der Schwelle als je seit 1962. (48)

Was für Deutschland zu erwarten ist, wenn diese Entwicklung nicht politisch gebrochen wird, ist kein Mysterium. Es ist in der Geometrie der Lage eingeschrieben: Ein Land, das die Waffensysteme einer Supermacht trägt, die gegen eine andere Supermacht gerichtet sind, wird im Ernstfall zum bevorzugten Gegenschlagsziel. Wer das Ismay-Prinzip ernst nimmt – und es durch die US-Dokumente als real belegtes Programm und nicht nur als Bonmot versteht – kommt zu einem unbequemen Befund: Deutschland wurde gegründet, eingebunden, aufgerüstet und positioniert, damit andere Kriege gewinnen können. Nicht damit Deutschland überlebt. (49)

Das ist keine Gewissheit. Es ist eine strukturelle Wahrscheinlichkeit. Und die Differenz zwischen Wahrscheinlichkeit und Gewissheit ist kein Trost – sie ist politische Handlungsfrist. Diese Frist wird nicht genutzt.

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Anmerkungen und Quellen

Wolfgang Effenberger, Jahrgang 1946, erhielt als Pionierhauptmann bei der Bundeswehr tiefere Einblicke in das von den USA vorbereitete "atomare Gefechtsfeld" in Europa. Nach zwölfjähriger Dienstzeit studierte er in München Politikwissenschaft sowie Höheres Lehramt (Bauwesen/Mathematik) und unterrichtete bis 2000 an der Fachschule für Bautechnik. Seitdem publiziert er zur jüngeren deutschen Geschichte und zur US-Geopolitik. Zuletzt erschienen vom ihm: „Schwarzbuch EU & NATO“ (2020) sowie "Die unterschätzte Macht" (2022)

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1) https://www.ad-hoc-news.de/ausland/deutschland-will-die-us-armee-eng-in-seine-militaerischen/69260124

2) https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/struktur/kommando-heer

3) https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/struktur/kommando-heer

4) https://regionalheute.de/us-oberst-wird-stellvertretender-abteilungsleiter-im-kommando-heer-1777475462/

5) https://caliber.az/en/post/media-us-embeds-colonel-in-german-army-command-as-berlin-washington-ties-deteriorate

6) https://fakti.bg/en/world/1051377-berlin-strengthens-military-ties-with-us-despite-merz-trump-tensions

7) https://www.berliner-zeitung.de/news/bundeswehr-us-oberst-uebernimmt-zentrale-rolle-im-deutschen-heereskommando-li.10033590

8) https://www.deutschland.de/de/topic/politik/bundeswehr-internationale-kooperation-im-fokus

9) https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/bundeswehr-der-zeitenwende

10) https://soldat-und-technik.de/2022/10/streitkraefte/33022/multi-domain-operations-einsatzdoktrin/

11) https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5920008/5eb62255741addec3f38d49a443d0282/booklet-operationsplan-deutschland-data.pdf

12) https://oplan.de/was-ist-der-oplan-deu/

13) https://www.focus.de/politik/ausland/hoher-us-offizier-uebernimmt-schluesselposition-in-bundeswehr_66ec5ab5-1b44-44ba-8688-0a8fa4ce6642.html

14) https://www.berliner-zeitung.de/article/bundeswehr-us-oberst-uebernimmt-zentrale-rolle-im-deutschen-heereskommando-10033590

15) 1961 änderte der deutsche General Heusinger den von den USA eingeführten Begriff "Vorwärtsstrategie" in Vorwärtsverteidigung – dann in den Medien häufig als Vorneverteidigung benutzt.

16) https://oplan.de/literatur/

17) https://www.bmvg.de/de/presse/strukturaenderung-bundeswehr-umgesetzt-5927744

18) https://www.spiegel.de/ausland/donald-trump-vs-friedrich-merz-im-iran-krieg-usa-erwaegen-truppenstaerke-in-deutschland-zu-reduzieren-a-a9816949-c248-49e9-93fb-cca6387480f2

19) https://www.fr.de/politik/trump-sagt-die-usa-koennten-truppen-in-deutschland-reduzieren-angesichts-von-spannungen-mit-merz-zr-94285717.html

20) https://smallwarsjournal.com/2026/04/29/command-level-integration-between-u-s-and-german-militaries/

21) https://caliber.az/en/post/media-us-embeds-colonel-in-german-army-command-as-berlin-washington-ties-deteriorate

22) https://augengeradeaus.net/2025/12/neues-vom-dark-eagle-3-500-km-reichweite-fliegt-von-london-bis-moskau/

23) https://defence-network.com/dark-eagle-us-hyperschallwaffe-deutschland/

24) https://www.bmvg.de/de/aktuelles/erklaert-der-inf-vertrag-30250

25) https://www.hartpunkt.de/tomahawk-sm-6-und-neue-hyperschallwaffe-dark-eagle-kommen-nach-deutschland/

26) https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/stationierung-ab-2026/

27) https://www.cicero.de/aussenpolitik/inf-vertrag-russland-usa-nuklearwaffen-mittelstreckenraketen-ersteinsatz

28) https://www.ukrinform.de/rubric-ato/4068066-martin-schelleis-generalleutnant-a-d-bundesbeauftragter-fur-krisenresilienz-bei-den-maltesern.html

29) https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/vortrag-schelleis-gsp-krisenvorsorge/

30) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht-217066

31) https://www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3-25-drehscheibe-deutschland-5960654

32) https://www.bild.de/politik/inland/zivilschutz-im-kriegsfall-bund-plant-notstaedte-fuer-je-5000-menschen-66f66524ee5af53f9b204700

33) https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/gsp-schelleis-vortrag-zur-ganzheitlichen-krisenvorsorge/

34) https://www.ad-hoc-news.de/ausland/deutschland-will-die-us-armee-eng-in-seine-militaerischen/69260124

35) Weißbuch 1983, S. 145f.

36) Durch die Konvention von Tauroggen am 30.12.1812 trat General Ludwig York von Wartenburg mit dem preußischen Kontingent von Napoleon zu den Russen über und löste dadurch die Befreiungskriege aus. Am 16. 4. 1922 wurde in Rapallo der deutsch-russische Vertrag über die Wiederaufnahme der Beziehungen abgeschlossen.

37) Wolfgang Effenberger: Das amerikanische Jahrhundert, Teil1 Die verborgenen Seiten des Kalten Krieges, Hamburg 2011, S. 85

38) https://wissenschaft-und-frieden.de/dossier/die-macht-und-militaerpolitik-der-bundesrepublik/

39) https://zms.bundeswehr.de/de/mediathek/aktuelle-karte-schichttorte-vorneverteidigung-kalter-krieg-5533640

40) https://www.ad-hoc-news.de/ausland/deutschland-will-die-us-armee-eng-in-seine-militaerischen/69260124

41) https://www.goodreads.com/quotes/1293757-the-purpose-of-the-nato-alliance-is-to-keep-the

42) https://www.clubofthree.org/at-75-nato-must-have-its-own-zeitenwende/

43) https://www.kas.de/de/web/geschichtsbewusst/essay/-/content/geschichte-nato-mehr-als-ein-reines-militaerbuendnis

44) https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/bundeswehr-2024/556396/drehscheibe-deutschland/

45) https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2024A36_US-Mittelstreckenwaffen_Deutschland.pdf

46) https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/truppenstationierungsrecht-217066

47) https://www.bild.de/politik/inland/zivilschutz-im-kriegsfall-bund-plant-notstaedte-fuer-je-5000-menschen-66f66524ee5af53f9b204700

48) https://www.bmvg.de/de/aktuelles/erklaert-der-inf-vertrag-30250

49) https://www.reservistenverband.de/magazin-loyal/die-nato-am-scheide

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Deutsche Flagge und NATO-Wappen auf Soldatenuniform
Bildquelle: Michele Ursi / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)


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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)

Orban wankte – und fiel | Von Tilo Gräser

15. April 2026 um 09:32

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Orban wankte – und fiel | Von Tilo Gräser
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Orban wankte – und fiel | Von Tilo Gräser

Ungarn hat gewählt. Viele hoffen, dass die EU ihre Probleme löst – ein möglicher Irrtum

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

„Orban wankt“ habe ich im Juni vergangenen Jahres nach einem meiner Aufenthalte in Ungarn geschrieben. In dem Beitrag habe ich auf eine Stimmung in dem Land an Donau und Theiß aufmerksam gemacht, die in Richtung Veränderung nach 16 Jahren Amtszeit von Viktor Orbán drängte. Nun ist der dienstälteste Ministerpräsident innerhalb der Europäischen Union (EU) gewissermaßen gefallen. Dafür dürften zuallererst innenpolitische Themen und Probleme gesorgt haben, und eben der Wunsch insbesondere der jungen Ungarn nach Veränderung. Natürlich reichen die Folgen weit über das Land hinaus.

Den bisherigen Angaben nach erhielt am Sonntag die Tisza-Partei um Herausforderer Péter Magyar knapp über 53 Prozent der abgegebenen Stimmen. Das Bündnis aus Fidesz und der Partei KDNP um Orbán kam auf etwas über 38 Prozent. Nach 16 Jahren im Amt muss Orbán das nun wieder abgeben. Gemeldet wurde eine hohe Wahlbeteiligung von fast 80 Prozent. Demnach bekommt die Tisza-Partei 138 der 199 Sitze im Parlament und damit die für grundlegende Gesetzesänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit. Fidesz und KDNP kommen nur noch auf 55 von bisher 135 Abgeordneten. Die restlichen sechs Sitze bekommt die kleine Partei Mi Hazánk Mozgalom (Unsere Heimat Bewegung), die als „rechtsextrem“ und „prorussisch“ bezeichnet wird.

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über Einschätzungen gegeben werden, die im deutschen Medienmainstream eher selten zu finden sind, die aber auf interessante Aspekte aufmerksam machen.

Zu den Ursachen für den Wahlausgang wird unter anderem die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage Ungarns gezählt, die sich auf den Lebensstandard seiner Bürger spürbar auswirkt. Noch am 11. April hatte die Zeitung Das Handelsblatt den „wirtschaftlichen Niedergang“ des Landes beschrieben und als Schlussfolgerung einen „Regimewechsel“ in Budapest gefordert. Zumindest hieß es dabei:

„Das Haushaltsproblem besteht seit der Coronapandemie, als der Staat hohe Schulden aufnehmen musste. Es verschärfte sich 2022, als die EU-Kommission aufgrund von Rechtsstaatsverstößen der Orban-Regierung Fördermittel in Milliardenhöhe zurückhielt.“

Bei der Aufzählung der Faktoren und Ursachen für die schlechter werdenden Wirtschaftszahlen ließ das Blatt nicht nur die politischen Ursachen der Corona-Krise, sondern auch etwas anderes Wichtiges aus: Durch die enge Verflechtung der ungarischen Wirtschaft mit bundesdeutschen Unternehmen wirkt sich der Konjunkturrückgang in Deutschland – dem wichtigsten Handelspartner Ungarns – auch auf diese aus. Darauf machte der ungarische Journalist Gabór Stier gegenüber der russischen Nachrichtenagentur Tass am Montag aufmerksam. Aus seiner Sicht kommt der Konflikt in der Ukraine hinzu, der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland nach sich zog, der sich ebenfalls „äußerst negativ“ auf die Lage im Land auswirke.

Hoffnung auf die EU

Ein zentrales Wahlkampfthema von Magyar war das Ziel, die Freigabe von 17 Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Mitteln zu erreichen. Die machen rund zehn Prozent des ungarischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, wie das außenpolitische Onlinemagazin German-Foreign-Policy.com (GFP) in einer Analyse am Dienstag feststellte. Die EU habe sie in ihren erbitterten Machtkämpfen mit Orbán auf Eis gelegt, um den Druck auf ihn zu erhöhen und seine Regierung zu schwächen.

„Der Preis, den Magyar zahlen muss, ist hoch. Um die Gelder zu erhalten, muss Budapest 27 von Brüssel vorgegebene Bedingungen erfüllen, darunter Reformen der öffentlichen Vergabepraxis, die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit sowie der Ausbau akademischer Freiheiten.“

Die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit habe die Tisza erreicht. Der angekündigte Reformkurs laufe damit auf eine vertiefte Integration in die EU-Strukturen hinaus, so das Magazin. Gleichzeitig wird auf eine deutliche Folge hingewiesen: die damit verbundene „weitere Einschränkung nationaler Souveränität“. Gerade die Souveränität Ungarns und die nationalen Interessen des Landes waren Orbáns Argument für eine eigenständige Außenpolitik, die zu einem abweichenden Kurs gegenüber der EU nicht nur beim Ukraine-Krieg führte. So stimmte Ungarn zuletzt gegen die Auszahlung von weiteren 90 Milliarden Euro durch die EU an die Ukraine und blockierte das 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland.

In einem aktuellen Interview mit der Schweizer Zeitschrift Zeitgeschehen im Fokus kritisierte der ungarische Diplomat und Botschafter a. D. György Varga, dass weder die Mainstream-Medien noch die EU-Elite die wahren Hintergründe beleuchten würden. Er stellt klar, dass das „vertragskonforme Veto von Ungarn und der Slowakei eine konkrete Ursache hat“. Die Ukraine verhindere aktiv die strategische Energieversorgung dieser EU-Länder. Seit über einem Jahr erhielten beide Staaten kein Gas und seit Januar 2026 auch kein Öl mehr durch die Ukraine. Dies wiegt schwer, da bis vor kurzem rund 85 Prozent der ungarischen Ölversorgung aus Russland stammten. 

Die Tisza-Partei verfolgte über Monate eine programmatische „Strategie des Vakuums“, stellte die Journalistin Éva Péli in einer Analyse für das Schweizer Onlinemagazin Transition News fest. Das sei geschehen, um den staatlich dominierten Medien in Ungarn keine inhaltlichen Angriffsflächen zu bieten. Erst im Endspurt des Wahlkampfes sei das Grundsatzdokument „Grundlagen für ein funktionierendes und menschliches Ungarn“ veröffentlicht worden. Die Kernziele seien die Sanierung des maroden Gesundheits- und Bildungswesens sowie die Freischaltung der blockierten EU-Gelder durch den sofortigen Beitritt zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA).

Wirtschaftspolitische Illusionen

Der aus Deutschland stammende und in der Schweiz sowie in Ungarn lebende Ökonom Richard Werner hat sich mit den wirtschaftspolitischen Forderungen von Wahlsieger Magyar beschäftigt. In einem am Vorabend der Wahl veröffentlichten Beitrag für das Magazin The European Conservative warnte Werner vor den Folgen des zu erwartenden Tisza-Wahlsieges. Die angekündigten wirtschaftspolitischen Vorhaben der Partei seien „nicht hilfreich“ für die Entwicklung Ungarns. Zwar wolle Magyar die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, doch das solle nur mit den EU-Mitteln erfolgen, die Brüssel derzeit blockiere. Diese seien entscheidend für die ungarische Wirtschaft, habe der Wahlsieger 2025 in einem Interview erklärt. Werner widerspricht:

„Die Vorstellung, dass Ungarn ‚ausländisches Geld‘ brauche, um die Wirtschaft anzukurbeln, ist falsch. Wenn ausländische Investitionen getätigt werden, fließt kein ausländisches Geld in die ungarische Wirtschaft.“

In den modernen, auf dem Bankenwesen basierenden Volkswirtschaften würden Euro immer in Banken mit Sitz im Euro-Raum verbleiben, erklärte der Ökonom dazu. Die ungarische Regierung unter Orbán sei so klug gewesen und habe die nationale Währung Forint nicht durch den Euro ersetzt. Damit habe die ungarische Zentralbank die Kontrolle über die Forint-Menge, die im Umlauf ist, behalten. Deshalb seien keine ausländischen Investitionen erforderlich, damit Ungarn mehr Forint erhält. Sie würden das Wirtschaftswachstum in Ungarn nicht steigern können, solange sie nicht zu einer größeren Schaffung ungarischer Forint durch ungarische Banken führen. Letzteres sei „genauso gut ohne jegliche Beteiligung externer Akteure“ möglich.

Werner verwies auf seine Untersuchungen zu Spanien, einem der größten Empfänger ausländischer Direktinvestitionen in Europa. Diese hätten gezeigt, dass das spanische Wirtschaftswachstum nicht von diesem ausländischen Geld beeinflusst wurde. Auch der Beitritt zum Euro sei für das Wachstum nicht hilfreich gewesen.

„Um also die Unternehmensinvestitionen in Ungarn zu steigern und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Wirtschaftswachstum zu fördern, werden Euro aus Brüssel nicht benötigt.“

Wenn die Tisza-Partei wie erklärt die Wettbewerbsfähigkeit ungarischer Unternehmen steigern wolle, sei vor allem eine Reform des Bankenwesens notwendig. Mehr als 99 Prozent der Unternehmen in fast allen Ländern, einschließlich Ungarn, seien kleine und mittlere Unternehmen. Um ihre Produktivität zu steigern, müssten sie in Technologie investieren. Die notwendigen Kredite würden sie aber oft von großen Banken nicht bekommen. Deshalb seien mehr kleine Banken notwendig, die den KMU Kredite geben, so der Ökonom.

„Um die Produktivität zu steigern, sollten in Ungarn künftig viele neue kleine lokale Banken gegründet werden – eine Politik, die von Tisza nicht erwähnt wird und von dieser Partei wahrscheinlich nicht umgesetzt werden wird.“

Euro statt Forint

Orbán habe als einer der wenigen Regierungschefs in der EU auf ein höheres Wirtschaftswachstum gesetzt. Das Ungarns liege weiterhin über dem EU-Durchschnitt, schreibt Werner. Er warnte, das Ziel von Tisza, die Politik stärker an der EU auszurichten, bedeute „Maßnahmen zur Verringerung des Wirtschaftswachstums“ und werde den einfachen Ungarn schaden. Die EU-Kommission verfolge in vielen Bereichen ideologiegetriebene Ziele, so bei der „Klimapolitik“, der Energiepolitik, der Migration oder beim Ukraine-Krieg, kritisierte der Ökonom. Daher sei es „für jeden europäischen Staats- oder Regierungschef, der im Interesse seines Volkes handelt, notwendig, gegen die Brüsseler Bürokraten zu kämpfen“, was Orbán gut gelungen sei.

„Mit anderen Worten: Dieser Kampf gegen die EU und ihre fehlgeleitete Politik ist keine unnötige Ablenkung von anderen Problemen, wie Tisza behauptet, sondern für diejenigen, die ihr Volk vertreten, unvermeidlich, angesichts der Korruption der EU, ihrer undemokratischen Organisation und der externen Kontrolle durch den internationalen Deep State.“

Werner betont ebenso, dass das andere politische Ziel von Tisza – die Verringerung der Abhängigkeit von billigen und zuverlässigen russischen Energielieferungen – durch die jüngsten geopolitischen Ereignisse wie den Krieg gegen den Iran bereits ad absurdum geführt wurde. Angesichts der von der EU durchgesetzten Reduzierung der russischen Energielieferungen in den letzten Jahren seien die Energiekosten in anderen EU-Ländern drastisch gestiegen. Es drohe sogar eine Energierationierung in naher Zukunft. „Ungarn ist solchen erfolglosen Politiken nicht gefolgt“, stellte der Ökonom fest. In einem solchen Umfeld sei es „eindeutig eine schlechte Idee für Ungarn“, dem Druck der EU nachzugeben und die russischen Energiekäufe zu reduzieren, wie Tisza es offenbar gerne tun würde. „Das Gegenteil wäre eine bessere Idee“, meinte Werner dazu.

Er machte auch darauf aufmerksam, dass Wahlsieger Magyar in Ungarn die eigene Währung Forint durch den Euro ablösen will. Werner warnt vor diesem Schritt, weil damit die Geldpolitik nicht mehr in Ungarn, „sondern von der supranationalen Organisation namens Europäische Zentralbank (EZB) bestimmt würde, der unabhängigsten Zentralbank der Welt, die keinem Parlament oder einer anderen Institution Rechenschaft schuldig ist“. Zudem ist der Forint als „schwache Währung“ ein Wettbewerbsvorteil für alle Unternehmen, die in Ungarn produzieren und ihre Waren exportieren.

Der Ökonom warnt vor der zerstörerischen Rolle der EZB, die für durch Bankkredite getriebene Immobilienblasen, Bankenkrisen und lange Rezessionen verantwortlich sei. Das habe sich unter anderem in Irland, Portugal, Spanien und Griechenland gezeigt, kurz nachdem diese Länder den Euro eingeführt hatten.

„Darüber hinaus hat die EZB seit Aufnahme ihrer Tätigkeit bereits 6.000 kleine Banken in den Ruin getrieben. Dies war ein Hauptgrund für den Rückgang der europäischen Produktivität und des Wirtschaftswachstums – offenbar ein von den zentralen Planern angestrebtes Ziel. Die daraus resultierende Kreditklemme für kleine Unternehmen hat der Mittelschicht geschadet.“

Die EZB sei auch dafür verantwortlich, die Inflationspolitik der US-Notenbank von 2020 nach Europa exportiert zu haben. Das habe zu der zweistelligen Inflation in den Jahren 2021 und 2022 geführt. Als kleine offene Volkswirtschaft sei es für Ungarn schwierig, sich den Auswirkungen dieser Inflation zu entziehen. Für Werner ist das ein weiterer Beweis, „dass es naiv ist zu glauben, Ungarn würde davon profitieren, sich unkritisch der Politik der EU und der EZB zu unterwerfen“. Er warnte, durch die erklärte Tisza-Politik der „stärkeren Angleichung an die EU“ dürfte das Wirtschaftswachstum zurückgehen, was die Steuereinnahmen drastisch verringern und das Haushaltsdefizit vergrößern werde.

„Als Deutscher, der die Politik der ungarischen Regierung und die Verbesserungen des Lebensstandards und der Lebensqualität in Ungarn in den letzten zehn Jahren beobachtet hat, befürchte ich, dass Ungarn unter Tisza aufgrund der irrigen Annahme, die Brüsseler Kommissare hätten alle Antworten, all die Stärken und vorteilhaften politischen Maßnahmen verlieren könnte, die Ungarn für Europäer wie mich so attraktiv gemacht haben.“

Ungarns Wahl für Krieg

Vor einer anderen Folge des Machtwechsels in Budapest warnt der US-amerikanische Finanzanalytiker Martin Armstrong: Orbáns Niederlage bedeute, dass die EU in den Krieg gegen Russland ziehe, dem der bisherige Ministerpräsident Ungarns im Wege stand. Das schrieb Armstrong in einem Blogbeitrag am Vorabend des Wahlsonntags. Er sagte voraus, dass die Niederlage Orbáns „nicht nur seine 16-jährige Herrschaft zu einem spektakulären Ende bringen, sondern Ungarn in den Krieg treiben könnte“. Der bisherige Ministerpräsident habe für „Souveränität zuerst“ gestanden, während Magyar als „Schoßhund der EU“ den Wiedereinstieg in den EU-Mainstream anstrebe.

Der Finanzanalytiker sieht Tiszas wirtschaftlichen Ansatz als „pragmatisch und nur dem Namen nach marktorientiert“ an, „da die EU die Industrie durch umfassende Regulierung in allen Bereichen unterdrückt“. Zu den Tisza-Schlüsselfiguren gehören demnach István Kapitány, ein ehemaliger Shell-Manager, und Anita Orbán (keine Verwandtschaft), eine Energieexpertin, die für ihre antirussische Haltung bekannt ist. Dies signalisiere eine Abkehr vom staatsorientierten, auf Vetternwirtschaft basierenden System der Regierung hin zu einer transparenteren und global integrierten Wirtschaft.

Zwar habe sich die Wahl vor allem um Innenpolitik gedreht, so Armstrong. Aber ihr Ergebnis werde „nicht nur Ungarns Rolle in Europa neu gestalten“, – insbesondere hinsichtlich der Unterstützung für die Ukraine und des Zusammenhalts der EU –, „sondern endlich auch der Tyrannei Brüssels bei der Föderalisierung Europas den Segen geben“. In einem weiteren Beitrag schrieb der Finanzfachmann am Wahlsonntag, Ungarn habe für den Krieg gestimmt, und erklärte:

„Viktor musste verlieren, damit die EU gegen Russland in den Krieg ziehen konnte. Es ist das Schicksal der EU. Viktor war die letzte Stimme der Vernunft in Europa.“

Abwartende Haltung in Russland

In Russland selbst wird das Wahlergebnis in Ungarn etwas gelassener kommentiert. So heißt es in einem Beitrag der russischen Zeitung Wsgljad vom Dienstag, die Freude in Brüssel und Kiew über Magyars Wahlsieg könnte verfrüht sein. Dessen erste Aussagen nach der Wahl würden darauf hindeuten, dass ein schneller ukrainischer EU-Beitritt ebenso nicht in Frage käme wie die direkte finanzielle Unterstützung des Krieges in der Ukraine. Allerdings wolle Magyar die EU-Gelder für Kiew nicht blockieren. Der Wahlsieger habe sich für eine „Politik des konstruktiven Dialogs mit Moskau“ ausgesprochen, heißt es weiter.

„Die geografische Lage weder Russlands noch Ungarns wird sich ändern“, habe Magyar erklärt und hinzugefügt: „Auch unsere Energieabhängigkeit wird noch für einige Zeit bestehen bleiben.“ Er beabsichtige nicht, auf den Kauf von russischem Öl zu verzichten. Die Zeitung zitierte den russischen Politologen Iwan Lizan:

„Selenskyj sollte sich wirklich nicht über den Sieg von Magyar freuen. Letztendlich geht es darum, dass in Ungarn ein ‚junger‘ Nationalist einen ‚alten‘ Nationalisten ablöst. Darüber hinaus stammt der Vorsitzende von Tisza buchstäblich aus Viktor Orbáns Partei Fidesz. Ihre politischen Ansichten sind in vielerlei Hinsicht ähnlich.“

Ähnlich schätzte der russische Politologe Fjodor Lukjanow in einem Beitrag für die russische Zeitung Rossijskaja Gaseta den Wahlausgang in Ungarn ein. Auch er sieht vor allem innere Probleme als Grundlage für die vorher absehbare Wahlniederlage Orbáns, der diese vor allem mit außenpolitischen Themen und aktiver Unterstützung aus den USA abwenden wollte. Doch der Sieg der Orbán-Herausforderer bestätige paradoxerweise genau jenen Trend, den er selbst jahrelang verkörperte: „Die nationale Agenda schlägt alles andere – ‚Mein Land zuerst‘.“

Während Orbán vor allem den Konflikt mit Brüssel und Kiew nutzen wollte, hätten seine Widersacher auf innenpolitische Themen gesetzt. „Sie rückten die Korruptionsbekämpfung in den Fokus und verkauften die Normalisierung mit der Europäischen Union als Mittel, um das Leben der einfachen Ungarn zu verbessern“, so Lukjanow. „Ob das stimmt, steht auf einem anderen Blatt“, fügte er hinzu. Doch die Botschaft selbst atme „den Geist des Souveränismus“.

Auch die verpuffte Wirkung der Wahlkampfunterstützung aus den USA für Orbán, einschließlich des Besuches von US-Vizepräsident James D. Vance in Budapest wenige Tage vor der Wahl, passen für den Politologen „ins Bild einer national orientierten Politik: Kaum jemand lässt sich gern vorschreiben, wie er zu wählen hat – schon gar nicht von außen.“ Für Russland sei eine „schlechte Nachricht“, dass Magyar mit symbolischen Gesten gegenüber Brüssel eine „Kehrtwende“ zeigen und dabei die 90 Milliarden Euro für Kiew nicht mehr blockieren werde.

„Ansonsten bleibt die Politik der neuen Regierung vage, trotz der liberalen Mantras“, die Magyar gebetsmühlenartig wiederhole, so Lukjanow. Magyars gesamter Wahlkampf sei auf ihn als Person zugeschnitten gewesen. Wer die Ministerposten besetzt und welche praktischen Prioritäten die Regierung setzt, müsse sich erst noch zeigen.

„Die geopolitische Lage und die Probleme Ungarns ändern sich nicht. Gut möglich, dass die Tisza-Partei die gefährlichen Realitäten stärker berücksichtigen muss, als ihr lieb ist. Magyar betonte bereits, er wolle den Dialog mit Russland suchen, weil das ungarische Interesse – vor allem im Energiebereich – dies verlange.“

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Viktor Orban (abgewählter Ministerpräsident Ungarns)
Bildquelle: lev radin / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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