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Ratten in Gaza – Folter in israelischen Gefängnissen


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Am 15. Mai haben wir an den 78. Jahrestag der Nakba gedacht. „Nakba“ bedeutet auf Deutsch Katastrophe und erinnert an die Vertreibung der über 750.000 Palästinenser – mehr als die Hälfte der gesamten damaligen palästinensischen Bevölkerung – aus ihren Häusern und von ihrem Land. Es ist unfassbar, dass wir heute, 78 Jahre später, Zeugen einer weiteren brutalen Vertreibung sind, einhergehend mit größtmöglicher Gewalt in Gaza, der Westbank und in Ostjerusalem. Von Annette Groth.

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Die Bevölkerung Gazas, rund zwei Millionen Menschen, ist unter schlimmsten prekären hygienischen Bedingungen auf engstem Raum in Lager eingepfercht, ohne ausreichend sauberes Wasser, fast ohne medizinische Versorgung, aber mit großen Müllbergen, die nicht abtransportiert werden. 40 Millionen Tonnen Müll in ganz Gaza sind ein idealer Nährboden für Epidemien und Krankheiten.

In mindestens 80 Prozent der Lager wimmelt es von Nagetieren. Ärztinnen und Ärzte, die in Gaza arbeiten, berichten, dass sie viele Patienten – darunter auch Kinder – haben, deren Zehen und Finger von Nagetieren angenagt und zerbissen wurden. Auch Krätze und Flöhe sind weit verbreitet. Es gibt keine ordentliche Abfallentsorgung, und Reinigungsmittel wie beispielsweise Seife dürfen nicht nach Gaza eingeführt werden. Zu den Waren, deren Einfuhr entweder verboten oder stark eingeschränkt sind, gehören medizinische Güter, Treibstoff, Nahrungsmittel wie Eier, Fleisch und Milchprodukte sowie bestimmte Obstsorten. Dagegen werden Süßigkeiten, Soft Drinks, Schokolade und Knabbereien nach Gaza reingelassen. Mit anderen Worten: Was gesund ist und den Menschen hilft, ist verboten, anderes erlaubt.

Eine Hautkrankheit in Gaza kann mittlerweile lebensgefährlich sein; den wenigen noch halbwegs funktionierenden Krankenhäusern fehlen die Mittel zur Diagnose wie auch die Medikamente zur Behandlung.

Die Geschichte einer älteren Diabetikerin zeigt die konkrete Auswirkung dieser unmenschlichen Situation: „Anfang April wachte Enshrah Hajjaj, eine 61-jährige Frau mit Diabetes, in ihrem Zelt in Gaza-Stadt auf und stellte fest, dass ihre Zehen bluteten. Sie konnte sich nicht erklären, woher die Blutung kam, also versorgte sie die Wunde in ihrem Zelt zusammen mit ihrer Familie und ging ihren täglichen Aufgaben nach. Eine Woche später wachte sie erneut auf und stellte fest, dass ihre Zehen immer noch bluteten – doch diesmal fehlte die Hälfte davon. Sie begann zu schreien, und ihre Familie brachte sie eilig ins Krankenhaus, wo die Ärzte ihr sagten, dass Ratten sich durch ihre Zehen gefressen hatten, während sie schlief. Als Diabetikerin hatte sie viel Gefühl in den Füßen verloren – eine häufige Komplikation der Krankheit – und nichts gespürt.“ [1]

Bislang wurden in diesem Jahr im Gazastreifen mehr als 70.000 Infektionen registriert, Gesundheitsbehörden warnen, dass ein Ausbruch der Pest durchaus im Bereich des Möglichen liegt. [2]

Am 10. Mai informierte Dr. Ezzideen Shehab auf X (Twitter) über einen starken Anstieg der Fälle von Gastroenteritis:

„In einem dieser Fälle war eine ganze siebenköpfige Familie betroffen. Alle waren krank. Alle auf einmal. An einem Ort, an dem fast alles zusammengebrochen ist und an dem die Verantwortungsträger mehr mit dem Überleben als mit Verantwortung beschäftigt sind, gibt es kein funktionierendes System mehr, um Ausbrüche zu verfolgen oder ihre Ursachen zu untersuchen. (…) Fast alle hatten eines von zwei Dingen verzehrt: tiefgefrorenen Fisch, der auf lokalen Märkten weit verbreitet ist, oder tiefgefrorenes Fleisch, das von internationalen Hilfsorganisationen verteilt wird. Diese Produkte bleiben oft lange Zeit an Grenzübergängen liegen und warten auf die Einfuhrgenehmigung. (…) Lebensmittel verderben still und unbemerkt, und dann gelangen sie auf die Tische der Menschen. Das Ergebnis ist vorhersehbar: Lebensmittel, die sicher erscheinen, es aber nicht sind. Lebensmittel, die Menschen ernähren und sie dann krank machen. Das ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis eines Systems, das nicht mehr funktioniert. Es gibt keine angemessene Aufsicht, keine wirksame Regulierung und keine Institutionen, die in der Lage sind, die Menschen vor dem zu schützen, was sie essen, trinken oder erdulden. (…) Wenn das so weitergeht, wird die Gefahr nicht mehr nur der Hunger sein. Es wird etwas Heimtückischeres sein: eine Realität, in der die Menschen gezwungen sind, nicht zwischen Essen und Nichtessen zu wählen, sondern zwischen Essen und Krankheit.“ [3]

Dass Hunger in Gaza weit verbreitet ist, schreiben auch die Autoren Lee Mordechai und Liat Kozma in ihrem Bericht „Bearing Witness – Starving Gaza“. Sie beklagen, dass „die Verhaltensnormen in Kriegszeiten, die im Zuge der Schrecken der Weltkriege geschaffen wurden, [erodieren] vor unseren Augen“ erodieren. „Der Gazastreifen wird zum neuen Standard. Die Realität im Gazastreifen untergräbt die Zukunft und die Sicherheit von uns allen.“ [4]

Mehr als 21.000 Patienten in Gaza warten auf eine medizinische Evakuierung und Behandlung im Ausland, darunter 4.500 Krebspatienten und 4.000 Kinder. Darunter befinden sich über 200 lebensbedrohliche Notfälle und mehr als 2.000 dringende Überweisungen. Derzeit dürfen täglich nur 30 bis 40 Patienten zur Behandlung im Ausland ausreisen. Nach Angaben des palästinensischen Gesundheitsministeriums sind rund 1.500 Patienten gestorben, während sie auf die Ausreiseerlaubnis warteten.

Experten warnen auch vor einer Bedrohung durch multiresistente Bakterien. Die moderne Kriegsführung beschleunigt die Ausbreitung von medikamentenresistenten Infektionen.

Verschärft wird die katastrophale Situation durch den Mangel an sauberem Wasser. Der Bericht von Médecins sans Frontières (MSF, Ärzte ohne Grenzen) „Wasser als Waffe“ dokumentiert die „wiederholte Instrumentalisierung von Wasser durch die israelischen Behörden“ als „Teil eines wiederkehrenden, systematischen und sich verstärkenden Musters“. Die MSF-Notfallkoordinatorin Claire San Filippo beklagt, dass israelische Behörden „die Wasserinfrastruktur in Gaza bewusst und systematisch zerstört und gleichzeitig den Zugang zu Wasservorräten konsequent blockiert“ haben. „Palästinenser*innen wurden verletzt und getötet, nur weil sie versucht haben, an Wasser zu gelangen. Dieser Mangel, verbunden mit katastrophalen Lebensbedingungen, extremer Überbelegung und einem zusammengebrochenen Gesundheitssystem, schafft ideale Voraussetzungen für die Ausbreitung von Krankheiten.“ [5]

Die katastrophalen Umweltschäden und Vergiftung des Bodens, verursacht durch den Abriss Tausender Gebäude, werden fast nie thematisiert. Eyal Weizman kommentiert:

„Wenn Gebäude bombardiert oder abgerissen werden, gelangen aus ihren Trümmern – Kunststoffe, Kabel, Lösungsmittel, Dämmstoffe, Asbest – giftige Chemikalien in den Boden. Manche Bomben dringen vor ihrer Explosion in den Boden ein und setzen Schwermetalle oder Halbmetalle – wie Uran, Blei und Arsen – tief unter der Erde frei. Viele dieser Stoffe bauen sich nur langsam ab und beeinflussen die Bodenbeschaffenheit über Jahrzehnte hinweg. Eine bewohnte Landschaft wurde in einen Ort verwandelt, den ein ehemaliger israelischer General, Giora Eiland, als einen Ort beschrieb, „an dem kein Mensch existieren kann”. [6]

Sexuelle Folterungen und Vergewaltigungen

Internationale Aufmerksamkeit erhielt am 11. Mai ein Artikel in der New York Times von Nikolaus Kristof mit dem Titel: „Das Schweigen, auf das die Vergewaltigung der Palästinenser trifft“. Der Bericht basiert auf Zeugenaussagen, Informationen des Roten Kreuzes und auf einem Euro-Med-Bericht, in dem es heißt: „Israelische Streitkräfte setzen systematisch Vergewaltigung und sexuelle Folter ein, um palästinensische weibliche Gefangene zu demütigen.” [7]

Diese schockierenden Informationen sollen hier nicht näher beschrieben, sondern vielmehr soll auf einen dringenden internationalen Appell hingewiesen werden, Dr. Hussam Abu Safiya, den ehemaligen Direktor des Kamal-Adwan-Krankenhauses, freizulassen.

Am 11.Mai veröffentlichte Amnesty International diesen Appell und „rief die Führer der Welt zu sofortigem Handeln auf und dazu, Druck auf Israel auszuüben, um Dr. Abu Safiya und alle anderen Palästinenser freizulassen, die ohne Anklage oder Verfahren festgehalten werden, sei es im Rahmen der Verwaltungshaft oder auf Grundlage des Gesetzes über „ungesetzliche Kombattanten“. [8] Dr. Hussam Abu Safiya war eine der prominentesten Stimmen, die über die desaströse Lage des Gesundheitssektors im Gazastreifen berichtete. Er wurde am 27. Dezember 2024 festgenommen und schwer gefoltert.

Laut Zeugenaussage wurde Abu Safia nach Verhören verprügelt und von Polizeihunden angegriffen. Ein Zeuge gab an, er habe den Arzt aufgrund seines drastischen Gewichtsverlusts und eines „benommenen“ Geisteszustands nicht mehr wiedererkannt. Abu Safia leidet unter ständigem Erbrechen, und trotz seines lebensbedrohlichen Zustands wird ihm eine lebensnotwendige medizinische Versorgung verweigert. Die Berichte über schwere Folter wurden von UN-Experten und Amnesty International bestätigt, die betonen, dass sich das Leben des Kinderarztes in unmittelbarer Gefahr befindet.

Ein Bericht des britischen Journalisten und Aktivisten Andy Worthington soll ebenfalls die internationale Gemeinschaft aufrütteln. Er weist auf die katastrophale Situation von 75 palästinensischen Ärzten und medizinischen Fachkräften aus dem Gazastreifen hin, die in israelischen Gefängnissen festgehalten werden. Die meisten von ihnen sind seit 500 bis 900 Tagen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Bedingungen inhaftiert, die Worthington als „zutiefst unmenschlich, mit Folter, Hunger und medizinischer Vernachlässigung verbunden“ beschreibt. [9]

Seit dem 7. Oktober 2023 wurden allein 20.000 Menschen im Westjordanland festgenommen, bis zum Mai 2026 waren noch mehr als 9.000 Palästinenser inhaftiert. Viele wurden niemals angeklagt, sondern aus sogenannten „Sicherheitsgründen“ verhaftet, den meisten wurden seit 2023 Besuche des Roten Kreuzes und der Anwälte verweigert.

Gezielte Tötungen von Journalisten

Anlässlich des vierten Todestages der renommierten US-Amerikanisch-palästinensischen Journalistin Shireen Abu Akleh verfasste ihre Kollegin Shatha Hanaysha einen erschütternden Artikel in dem elektronischen Portal Mondoweiss. Sie betonte, dass seit Shireens Ermordung mehr als 275 Journalisten in Gaza und im Libanon getötet wurden, und fragt sich, ob man so viele Journalisten ermordet hätte – die meisten gezielt (!) – ,wenn „die Welt Israel für dieses erste Verbrechen zur Rechenschaft gezogen“ hätte.

Dieser Mangel an Rechenschaftspflicht ermöglicht Israels aktuelles Vorgehen, das mittlerweile so dreist geworden ist, dass es stolz und offen verkündet, wenn es Journalisten, Ärzte und Sanitäter tötet. So geschehen im Fall von Anas Al-Sharif , Hasan Eslayeh und Ismail al-Ghoul im Gazastreifen sowie im Fall von Ali Shuaib, Fatima Ftouni und ihrem Bruder Muhammad im Südlibanon. In all diesen Fällen, wie auch in vielen anderen, veröffentlichte die israelische Armee offizielle Erklärungen, in denen sie die gezielten Angriffe bestätigte, nachdem sie zuvor – teils offen in den sozialen Medien – mit deren Tod gedroht hatte. Die gesamte Welt, ihre Institutionen, ihre Menschenrechtsorganisationen und internationalen Foren tragen die Verantwortung für das Blutvergießen in Gaza, im Westjordanland und im Libanon. Dazu gehört auch das Blut von Journalisten, die derzeit in israelischen Gefängnissen sitzen: mehr als 44 befinden sich in Verwaltungshaft, leben isoliert, leiden unter Hunger, Krankheit und Durst, ohne dass ein Entlassungstermin absehbar ist. Ihr einziges Verbrechen: Sie sind Journalisten.“ [10]

Was gäbe es für einen internationalen Aufschrei, wenn der Iran oder Russland Hunderte von Journalisten und medizinisches Personal gezielt getötet hätte und in Gefängnissen Folter und Vergewaltigungen an der Tagesordnung wären?

Hier soll an den Bericht über „Folter und Völkermord“ erinnert werden, den Francesca Albanese, UN-Sonderberichterstatterin für die Lage der Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten, dem UN-Menschenrechtsrat am 23. März 2026 vorlegte. Dieser Bericht analysiert, wie der systematische Einsatz von Folter durch Israel als „strukturelles Merkmal des andauernden israelischen Völkermords und der umfassenderen Siedlerkolonial-Apartheid“ fungiert. [11]

In den deutschen Mainstream-Medien wurde dieser schockierende Bericht kaum zur Kenntnis genommen. Es scheint, dass man sich an Folter und schwere Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen gewöhnt, wenn sie dann von sogenannten „Freunden“ begangen werden. So bezeichnete Außenminister Wadephul anlässlich des Besuchs seines Amtskollegen Gideon Sa’ar neulich die israelische Regierung. Ich halte das für skandalös, weil Wadephul vor den Verbrechen der israelischen Regierung, ihrer Streitkräfte und der Siedler die Augen verschließt. Zudem hält er die von vielen Regierungen geforderte Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens für „unangebracht“ und hat mit seinem Veto die Bestrebungen anderer EU-Mitgliedsstaaten, dieses Abkommen auszusetzen, verhindert.

Angesichts der unmittelbaren Todesgefahr unzähliger palästinensischer Häftlinge und insbesondere des Kinderarztes Dr. Hussam Abu Safiya ist die Bundesregierung wie die Außenbeauftragte der EU aufgerufen, auf ein Ende der Folterungen und Vergewaltigungen in israelischen Gefängnissen zu drängen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die sofortige Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens wäre ein sehr kleiner Schritt wie auch ein sofortiger Stopp der Waffenlieferungen.

Auch die Einreiseerlaubnis für schwer verletzte Kinder mit ihren Eltern oder anderen Angehörigen zur medizinischen Behandlung wäre ein Zeichen der Humanität. Viele Länder haben bereits Kinder zur Behandlung geholt, nur die Bundesregierung weigert sich wegen angeblich diffuser Sicherheitsbedenken, was völlig aus der Luft gegriffen und abwegig ist.

Wenn die Bundesregierung die Menschenrechte nur ein wenig beachten würde, müsste sie schon längst gehandelt haben.

Titelbild: Screenshot Amnesty International Österreich, (0:01) / Der palästinensische Kinderarzt Dr. Hussam Abu Safiya


[«1] Tareq S. Hajjaj, „Die durch Israels Zerstörung des Gazastreifens verursachte Schädlingsplage führt nun zu einer Katastrophe für die öffentliche Gesundheit“, Mondoweiss, 8. Mai 2026, mondoweiss.net/2026/05/rodent-infestation-caused-by-israels-destruction-of-gaza-is-now-creating-a-public-health-catastrophe/ und palestinemission.at/single-post/die-durch-israels-zerst%C3%B6rung-des-gazastreifens-verursachte-sch%C3%A4dlingsplage-f%C3%BChrt-nun-zu-einer-katast

[«2] Ebenda

[«3] Zitiert aus der Aussendung (19. Mai 2026, A29/2026) des Büros der Vertretung des Staates Palästina in Österreich, Slowenien und Kroatien und ständige Beobachtermission des Staates Palästina bei der UN und den internationalen Organisationen; das Büro in Wien sendet auf Anfrage regelmäßig Informationen aus Palästina und übersetzte Artikel an Interessierte palestinemission.at

[«4] „Bearing Witness – Starving Gaza“, Mai 2026

[«5] Israels Zerstörung und Vorenthaltung von Wasser und sanitären Einrichtungen in Gaza: „Israel setzt Wasser als Mittel zur kollektiven Bestrafung der Palästinenser im Gazastreifen ein“, Ärzte ohne Grenzen (MSF), 28. April 2026, prezly.msf.org.uk/israel-uses-water-as-a-weapon-of-collective-punishment-against-palestinians-in-gaza, palestinemission.at/single-post/israel-setzt-wasser-als-mittel-zur-kollektiven-bestrafung-der-pal%C3%A4stinenser-innen-im-gazastreifen-ei

[«6] Eyal Weizman, „Alles, was sie finden werden, ist Sand“, The London Review of Books, Vol. 48 No. 7, 23. April 2026, Palestinemission.at, 22. April 2026

[«7] Nikolaus Kristof: „Das Schweigen, das auf die Vergewaltigung der Palästinenser trifft“, www.palaestina-news.ch, Palästina News Nr. 64, Mai 2026, euromedmonitor.org/uploads/reports/En-Another-Genocide.pdf

[«8] x.com/amnesty/status/2053865985992520182, saba.ye/de/news3703344.htm

[«9] andyworthington.co.uk/2026/05/06/who-are-the-75-doctors-and-medical-staff-from-gaza-still-held-in-israels-gruesome-prisons-for-palestinians/

[«10] Shatha Hanaysha: „From Shireen Abu Akleh to Amal Khalil, the killer is the same“ mondoweiss.net/2026/05/from-shireen-abu-akleh-to-amal-khalil-the-killer-is-the-same/

[«11] Torture and Genocide: A Summary of the UN Special Rapporteur’s Report on Israel’s Systematic Use of Torture against Palestinians since 7 October 2023, March 23, 2026, law4palestine.org/torture-and-genocide-a-summary-of-the-un-special-rapporteurs-report-on-israels-systematic-use-of-torture-against-palestinians-since-7-october-2023/

(Auszug von RSS-Feed)

Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)

Deutsche Journalistin seit über 100 Tagen in syrischer Gefangenschaft – „Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden.“


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Eva Maria Michelmann berichtete über das Wiedererstarken des IS, als sie dort am 18. Januar mit ihrem Kollegen Ahmet Polad von extremistischen Stammesmilizen in Kooperation mit der syrischen Übergangsregierung angegriffen und entführt wurde. Dies geschah in der Stadt Raqqa im Rahmen der syrischen Eroberung der autonomen kurdischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, auch als Rojava bekannt. Seit über 100 Tagen behauptet die syrische Regierung, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl Augenzeugen gegenüber den Anwälten der Familie bestätigten, dass ein ranghoher Repräsentant zum Zeitpunkt ihrer Verschleppung dort war. Ihr Bruder, Dr. Antonius Michelmann, sprach mit dem Journalisten Hassan Al Khalaf über die Haftbedingungen und Folter, die seine Schwester im syrischen Gefängnis durchlebt, sowie über das dringend notwendige Handeln der Bundesregierung, aber auch, wie die Familie den fehlenden Einsatz der Bundesregierung, trotz enger Zusammenarbeit mit Damaskus, selbst ausgleichen und nach Zeugen suchen musste.

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Zum Zeitpunkt des Interviews hatte die syrische Übergangsregierung noch nicht bestätigt, was die Familie schon in Erfahrung brachte: nämlich, dass sie Eva Michelmann in einem syrischen Gefängnis festhalten.

Hassan Al Khalaf: Wie haben Sie von Eva Marias Verschwinden erfahren?

Antonius Michelmann: Meine Schwester ist als Journalistin in Rojava gewesen. Dort gibt es eine sehr systematische Solidaritätsarbeit. Eine Organisation namens People’s Bridge, die Übersetzungsarbeiten der kurdischen Nachrichten aus Rojava macht, hat mich am Abend kontaktiert, als meine Schwester infolge des Angriffs entführt wurde. Die Truppen der selbsternannten syrischen Regierung haben die Demokratische Selbstverwaltung Nord von Ostsyrien in Koordination mit islamistischen Stammeskriegern erobert – Leute, die wie der IS so tun, als ob sie muslimisch wären, aber in Wahrheit faschistische Terrorbanden sind. Auf Scharas Befehl wurden Leute attackiert und die Stadt Raqqa angegriffen. Vor diesen Terroristen mussten meine Schwester und 200 weitere Zivilisten in ein Jugendzentrum fliehen. Dieses Jugendzentrum wurde dann von syrischen Regierungstruppen umstellt. Nach Verhandlungen zwischen der syrischen Übergangsregierung mit den SDF, den kurdischen Kräften der autonomen Region, wurden die meisten freigelassen und von besagten Kräften in Sicherheit gebracht – nur meine Schwester und Ahmet Polad nicht. Diese beiden wurden abgesondert und in einem PKW mitgenommen.

Wofür hat sie sich als Journalistin in Rojava eingesetzt?

Meine Schwester ist zuallererst dahin, weil sie von der Revolution, die dort stattgefunden hatte, berichten wollte. In Rojava fand eine kleine Revolution statt, wo die Menschen sich ihre eigene Selbstverwaltung erkämpft haben. Sie kämpften dafür, dass ethnische Minderheiten, religiöse Gruppen und alle Menschen zusammenleben, sowie dafür, dass Frauenrechte in der Region durchgesetzt werden. Sie standen gegen faschistische, brutale Gruppen wie den islamischen Staat, Al-Nusra und Al-Qaida. Es ist somit eine demokratische Revolution gewesen. Sogar ökologische Standards wurden dort berücksichtigt. Darüber wollte sie berichten, weil sie Rojava als Vorbild für die Welt ansah. Sie war stets eine Unterstützerin Geflüchteter, schutzsuchender Frauen und Obdachloser. Ganz konkret ging es in letzten Berichten darum, wie faschistische Kräfte, die diese Region angreifen, dort wieder erstarken. Teilweise waren es ja auch diese IS-Kräfte, die auf Befehl von Al Schara an dieser Eroberung teilnahmen und am Ende meine Schwester auch in dieses Jugendzentrum reingetrieben haben, aus dem sie dann verschleppt wurde.

Welche Lebenszeichen haben Sie von ihr erreicht, seit sie als vermisst gilt?

Wir sind als Familie sehr erleichtert darüber, dass meine Schwester lebt. Monatelang gab es kein richtiges Lebenszeichen von ihr. Gleichzeitig ist uns schlecht vor Sorge wegen ihres Gesundheitszustandes. Durch eigene Arbeit konnten wir vor Kurzem Zeugen auftreiben, die berichtet haben, dass meine Schwester tatsächlich lebt. Es war ein SDF-Kämpfer, der im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit der syrischen Regierung freigelassen wurde. Er hat berichtet, dass meine Schwester als deutsche Journalistin in Aleppo festgehalten wird und dass dort schlechte Zustände herrschen. Er hat sie nicht getroffen, aber es ist ein offenes Geheimnis im Gefängnis, dass dort eine deutsche Journalistin ist.

Das war das erste Lebenszeichen, das uns Anfang April erreicht hat. Ein anderer Zeuge, der auch im Jugendzentrum Zuflucht suchte, sah, wie ein ranghoher Oberst der syrischen Regierung während ihrer Inhaftierung anwesend war. Es handelte sich um den Leiter für innere Sicherheit von Aleppo, Mohammed Abdul Ghani. Durch die Zeugenaussagen war einwandfrei bewiesen, dass meine Schwester lebt und von der syrischen Regierung verschleppt wurde. Erst danach war es auf einmal möglich, dass das Auswärtige Amt meine Schwester innerhalb weniger Tage besuchen konnte, und zwar in Damaskus. Das bedeutet, sie muss kurz nach diesem Gefangenenaustausch, als der Zeuge freikam, von Aleppo nach Damaskus verlegt worden sein.

Wir gehen davon aus, dass ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist.

Unter welchen Bedingungen hält man sie gefangen?

Sie wird dort gegen ihren Willen in einer Incommunicado-Haft gehalten. Diese Form der Haft trifft zu, wenn man ohne Kontakt zur Außenwelt, zu Anwälten und sogar zu Familienangehörigen und unter Leugnung ihrer Verschleppung festgehalten wird. Das ist dieses sogenannte „Verschwindenlassen“. Es ist eine Methode, um Menschen richtig zu foltern, sie zu brechen und die Familienangehörigen zu terrorisieren und sie einzuschüchtern. Nach Maßstäben der UN-Antifolterkonvention gilt die Schwelle zur Folter als überschritten, wenn es länger als 15 Tage dauert, aber meine Schwester ist für 95 Tage in Aleppo unter diesen Bedingungen festgehalten worden. Des Weiteren wissen wir von Zeugen aus Aleppo, dass die Leute dort Hunger leiden, dass sie nicht nur Beleidigungen, sondern auch körperlicher Gewalt ausgesetzt waren.

Wir haben jetzt auch eine neue Zeugin, die ganz gezielt aussagt, dass meine Schwester körperlich gefoltert wurde und dass sie in längeren Verhören Tag und Nacht war. Sie wurde in weitgehender Isolationshaft gehalten. Das sind alles weitere Foltermerkmale. Wir gehen davon aus, dass es meiner Schwester physisch und psychisch sehr schlecht geht. Sie muss da dringend raus. Ahmet Polad ist auch betroffen von dieser Methode, die ganz systematisch gegen Journalisten eingesetzt wird. Das Committee for protesting journalists dokumentierte, dass allein im Januar mehrere Journalisten „verschwinden gelassen“ wurden. Unser Kampf für Eva und Ahmet ist ein Teil des Kampfes dafür, dass all diese Menschen freikommen.

Wie haben Sie Zugang zur neuesten Zeugin erhalten, die bezeugen konnte, dass Eva im Gefängnis Folter ausgesetzt war?

Die Zeugenaussagen, die wir auftreiben konnten, sind dadurch zustande gekommen, dass meine Anwälte Kommunisten sind, die sich seit Jahrzehnten sehr selbstlos und aktiv einsetzen für Migranten, Unterdrückte und für Verfolgte. Dementsprechend arbeiten sie eng zusammen mit Menschen, die verfolgt werden, weil ihnen vorgeworfen wird, Teil der kurdischen Befreiungsbewegung zu sein. Deswegen gibt es dort enge, vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehungen wie etwa zu den Menschen bei People’s Bridge. Durch diese Vernetzung und durch das systematische Suchen nach Zeugen, aber auch durch das Bekanntmachen des Falls in der Region, war es möglich, bestimmte Menschen zu finden. Andersherum haben sich dann auch bestimmte Menschen gemeldet, die mit ihr im Trakt waren und dann freigelassen wurden. Die Freigelassenen haben es dann weitergegeben an eine Journalistin, und sie hat es weitergegeben an eine Person, die uns darüber informiert hat. Die Namen liegen unseren Anwälten vor, aber sie bevorzugen, anonym zu bleiben, um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben. Es herrscht eine sehr ernste Lage dort. Umso mehr versprühen wir auch ein Riesenmitgefühl und große Solidarität mit all den anderen Menschen, Journalisten, Aktivisten und sogar Anwälten, die dort verschleppt wurden.

Ist Ihnen ein Grund bekannt, wieso Eva Maria immer noch festgehalten und verhört wird?

Es gehört zur Incommunicado-Haft, dass man die Opfer der Willkür von Sicherheitskräften ausliefert. Wir haben keinerlei Informationen darüber, was ihr vorgeworfen wird, wir wissen ja nicht mal, in welchem Gefängnis sie ist. Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass sie strafrechtlich kriminalisiert wird. Der erste Grund ist, dass sie nicht Teil des Gefangenenaustauschs war. Der zweite Grund ist, dass sie von offizieller Seite verschleppt wurde. Somit sind sie gezwungen, irgendeine Rechtfertigung zu erfinden, die ihre Verschleppung legitimiert. Der dritte Punkt ist: Es gibt zahlreiche, gut dokumentierte Fälle aus jüngster Zeit, zum Beispiel durch das Committee to protect journalists, dass Journalisten, die dort teilweise mit dieser Incommunicado-Haft verschleppt wurden, hinterher Terrorismus und Spionage vorgeworfen wurde.

Unsere Anwälte haben das Strafrecht dort untersucht. Es basiert auch weiterhin auf den Vorschriften des Assad-Regimes. Dort sind willkürlich auslegbare Paragraphen drin, die solche Verfolgungen und Kriminalisierungen ermöglichen. Damit rechnen wir, aber es ist für uns keine Sache, der wir uns unterordnen. Wir fordern die Freilassung meiner Schwester. Eine Journalistin zu inhaftieren und zu kriminalisieren im Zuge einer Eroberung auf fremdem Staatsgebiet in einer selbstverwalteten Region ist ein Verbrechen. Auf Grundlage von Folter und Verbrechen hat man keine Strafverfahren zu führen. Das ist ganz klar die Argumentationslinie, die wir von der Bundesregierung erwarten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn nun eine Anklage in Damaskus akzeptiert wird. Eva muss bedingungslos freikommen, und sie darf nicht für ihre Arbeit kriminalisiert werden.

Besteht Grund zur Sorge, dass sie und ihr Kollege Ahmet Polad wegen journalistischer Arbeit so behandelt werden?

Selbstverständlich. Meine Schwester und Ahmet Polad waren dort in Rojava und haben über die fortschrittlich-demokratischen Errungenschaften wie Frauenrechte, Gleichberechtigung von Minderheiten und Anhänger diverser Weltanschauungen berichtet. Das ist so einem Regime wie dem von Al Schara, einem ehemaligen Al-Qaida- und Al-Nusra-Terroristen, zuwider. Sie begehen Massaker an der Bevölkerung und wollen Andersdenkende unterdrücken. Dass denen eine fortschrittliche Journalistin ein Dorn im Auge ist, ist klar. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit der Journalisten vor Ort eine wichtige Arbeit, auf die man stolz sein muss. Meine Schwester hat zum Beispiel kurz vor ihrer Entführung vom Wiedererstarken von fundamentalistischen Terrororganisationen, aus denen Al Schara selbst stammt, berichtet. Die deutsche Regierung sucht gerade sehr enge Beziehungen zum Regime von Al Schara. Das ist eine Sache, die uns wirklich Sorgen macht. Wie kann es sein, dass die zusammenarbeiten? Vielleicht will man meine Schwester, Ahmet Polat und all diese Leute unter den Teppich kehren, um diese engen Beziehungen fortführen und ausbauen zu können.

Wie hat es sich angefühlt, zu sehen, dass Ahmad Al Schara in Berlin empfangen wird?

Ich hab da absolut kein Verständnis dafür, dass so jemand in Amt und Würde gehoben wird – ein ehemaliger Al-Qaida- und Al-Nusra-Terrorist, der verantwortlich ist für Massaker an Drusen und Alawiten. Es werden zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen im jüngsten Syrien dokumentiert. Dass man mit so jemandem Abschiebeabkommen schließt und Geschäfte machen will, dafür fehlt mir absolut jedes Verständnis. Allein die Europäische Union und die Bundesregierung haben hohe Summen für Al Schara versprochen. Natürlich wird das wieder auf deutsche Konten zurückgehen. Menschenrechte scheinen da keine Rolle zu spielen, und das macht mir ernsthafte Sorgen. Ich erwarte von unserer Bundesregierung, insbesondere von Friedrich Merz, Frank-Walter Steinmeier und Ursula von der Leyen, dass sie sich ganz persönlich dafür stark machen, dass eine deutsche Journalistin, die dort verschleppt und gefoltert wird, nur weil sie ihre Arbeit macht, bedingungslos und ohne Kompromiss rausgelassen wird.

Wissen Sie, ob ihr Verbleib gegenüber dem syrischen Präsidenten erwähnt wurde?

Es wurde uns vorher vom Auswärtigen Amt zugesichert, dass es auf der Tagesordnung stehen würde. Im Nachhinein haben sich weder die verantwortlichen Politiker noch das Auswärtige Amt in irgendeiner Pressemitteilung oder einem Pressebericht dazu geäußert. Wir wissen es nicht und wir gehen davon aus, dass es kein Thema war. Auch der Einsatz der Bundesregierung ist meiner Ansicht nach nicht vorhanden. Bis auf leere Worte und freundliche Versprechungen haben wir da nicht viel erfahren. Es ist im Gegenteil sogar so gewesen, dass wir das Auswärtige Amt mit Informationen und mit weiteren Zeugenaussagen versorgen mussten, bis tatsächlich endlich mal was passiert ist. Jetzt ist es auch wieder so, dass wir an der Kurzleine gehalten werden. Meine Schwester wurde jetzt kurz in Damaskus besucht unter Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal, und wir kriegen nicht mal gesagt, in welchem Gefängnis sie ist.

Sehen Sie bei der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ernsthafte Bemühungen, sie aus der Haft zu retten?

Ich möchte einzelnen Sachbearbeitern im Auswärtigen Amt nicht ihre Bereitschaft absprechen, aber es ist Tatsache, dass wir bisher alle Informationen selbstständig aufgetrieben und dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders durch die harte Arbeit der Menschen bei People’s Bridge und von unseren kommunistischen Anwälten, die sehr stark in der internationalen Solidarität vernetzt sind und deshalb Kontakte vor Ort haben. Für uns zählen die Ergebnisse, und das Ergebnis ist die Freilassung meiner Schwester. Obwohl sie dringend da raus muss, ist nichts passiert. Da ist ja nicht mal ein richtiger Besuch möglich gewesen, und das trotz der engsten Zusammenarbeit mit der deutschen Bundesregierung mit diesem Regime. Das ist nicht genug. Sie ist in sehr ernster gesundheitlicher Verfassung.

Wir wissen aus zahlreichen Fällen wie zum Beispiel Deniz Yücel in der Türkei oder bei der Verschleppung von Menschen in Argentinien unter der Militärdiktatur dort, dass wenn sich Regierungen als Chefsache für die Freilassung dieser Menschen eingesetzt haben, dass sie dann auch freigekommen sind. Zugleich wissen wir auch, was passiert, wenn die Regierungen nichts tun, wie im Fall von Elisabeth Käsemann. Sie wurde von der argentinischen Militärdiktatur gefangen genommen, und alle anderen Länder wie Großbritannien und Frankreich haben sich dafür eingesetzt, ihre Staatsbürger zu befreien. Nur die deutsche Regierung hat sie dort sitzen lassen, bis sie dann am Ende getötet wurde. Dazu werden wir es nicht kommen lassen. Deswegen sind wir unbedingt auch auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angewiesen, damit dort nicht einfach durch irgendwelche opportunistischen Verhaltensweisen gegenüber so einem Regime aufgrund von Geschäftsinteressen die Gesundheit meiner Schwester und anderer Journalisten auf der Strecke bleibt. Es muss Aufmerksamkeit darauf fallen, was die Bundesregierung treibt und mit was für Leuten sie zusammenarbeitet, damit der Druck auf die syrische Regierung groß wird.

Können Sie sich erklären, wieso die syrische Übergangsregierung für lange Zeit behauptete, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl sie laut offiziellen Aussagen des Auswärtigen Amtes in einem syrischen Gefängnis festsitzt?

Jetzt ist meine Schwester eine Zeugin dessen, was dort wirklich passiert. Genauso natürlich die anderen verschleppten Journalisten, die der Übergangsregierung ein Dorn im Auge sind. Wir wissen durch zahlreiche Zeugenaussagen, dass meine Schwester in Syrien verschleppt ist, wir wissen vom Auswärtigen Amt, dass sie besucht wurde, und wir wissen auch, wer die Verantwortlichen waren. Ganz konkret vor Ort war es Mohammed Abdul Ghani, ein Verantwortlicher des syrischen Sicherheitsapparates in Aleppo. Wir wissen, dass der gesamte Angriff auf diese Region, wo meine Schwester war, unter direktem Befehl von Al Schara und der syrischen Übergangsregierung stattfand. Es ist natürlich klar, dass eine Journalistin, die darüber berichtet, wie solche IS-Terrorbanden mit einem Jolani zusammenarbeiten, im Fokus von so einem Regime steht und dass man sie deshalb verschleppen und verstummen will. Zugleich versucht gerade die deutsche Bundesregierung, mit ebenjenem Al Schara eng zusammenzuarbeiten. Das bedeutet dass natürlich beide Regierungen Interesse daran haben, denen die Weste weißzuwaschen, um so zu tun, als ob demokratische Zustände dort herrschen. Das bereitet uns ernste Sorgen.

Sie haben einen Offenen Brief an den Kanzler, den Bundespräsidenten und die EU-Kommissionspräsidentin unterzeichnet. Was sind Ihre konkreten Forderungen?

Erstmal sind wir bezüglich des Offenen Briefs sehr dankbar, dass er von 160 Menschen, von Mitgliedern des Bundestags, von Menschenrechtsaktivisten und von zahlreichen Journalisten unterzeichnet wurde. Unsere Forderung richtet sich vor allem natürlich an die syrische Regierung, dass sie unsere Journalisten Ahmet Polat und meine Schwester Eva Maria Michelmann freilassen sollen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Fall persönlich zur Chefsache machen. Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden. Menschenrechte sind nichts, was bei Verhandlungen hinten steht, das hat ganz vorne zu stehen. Das ist es, was wir fordern mit Unterstützung von den Unterzeichnern.

War Eva Maria Michelmann jemals auf so einen Fall vorbereitet?

Meine Schwester ist eine mutige Journalistin, die das Herz am rechten Fleck hat, aber sie ist gleichzeitig auch keine Abenteurerin oder Träumerin. Sie stürzt sich nicht blind in sinnlose Gefahren. Sie hat einen schlauen und aufmerksamen Verstand. Sie wusste ganz genau, was sie da tut. Sie ist in eine Region gereist, die insgesamt sehr umkämpft ist, aber sie hielt sich in einem sicheren Gebiet auf: die demokratische Region Nordost-Syrien Rojava. Dort musste man sich als Frau und als Journalistin keine Sorgen machen. Dass die syrische Regierung diese Region mit Rückendeckung von Großmächten wie den USA und der Türkei überfällt, bleibt ein Verbrechen. Sie war sicherlich darauf vorbereitet, dass solche Verbrechen passieren können. Ohne das in Kauf zu nehmen, wäre sie dort nicht hingegangen. Nur weil man seine Arbeit ernst nimmt und versteht, welches Berufsrisiko es gibt, ist es keine Rechtfertigung, sie dort alleine zu lassen.

Ist Syrien mit Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit ein sicheres Herkunftsland, in das die Bundesregierung guten Gewissens abschieben sollte?

Wir haben ja gesehen, wie sicher dieses Land ist, anhand dessen, wie wir unsere Zeugen schützen müssen, weil sie Angst um ihr Leben haben. Dort gab es allein im letzten, aber auch in diesem Jahr außergerichtliche Hinrichtungen auf offener Straße. Es sind Tausende Alawiten und Drusen in Massengräbern hingerichtet worden. In Aleppo sind noch über hunderttausend Menschen auf der Flucht vor diesen Banden. Wir haben jetzt gesehen, wer und was das war, die in Raqqa meine Schwester verfolgt haben. Das waren marodierende Milizen, die auf Befehl der syrischen Übergangsregierung handeln. Wenn man ein freiheitsliebender Mensch ist, seine Meinung sagen will und wenn man gleichberechtigt leben will, dann ist es natürlich kein sicheres Land. Deswegen muss jeder Mensch das Recht haben, von dort zu fliehen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, zu entscheiden, wo er leben will, aber ich bin nicht dafür, dass jeder Verbrecher sein Land wechseln kann.

Wenn Al Schara oder auch Assad gesagt hätte, „ich will mich vor der syrischen Bevölkerung in Sicherheit bringen”, dann finde ich natürlich, er muss dort bleiben und sich den Konsequenzen stellen. Doch jeder friedliebende Mensch soll in der Lage sein, seinen Lebensort wählen zu dürfen. Ich bin völlig gegen diese Abschiebeabkommen, und erst recht natürlich mit so einem verbrecherischen Regime. Da sieht man, wie sehr die Arbeit von Journalisten, die über die wahre Lage dort aufklären, den Plänen von Al Schara und leider auch unserer Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung macht.

Titelbild: wk1003mike/shutterstock.com

Über den Interviewpartner: Dr. Antonius Michelmann engagiert sich seit der Verschleppung von Eva Michelmann mit seiner Familie für ihre Freilassung aus syrischer Haft. Er verfügt über einen Doktortitel in Chemie, unterrichtet Naturwissenschaften an einer weiterführenden Schule, und sogar seine Schüler erstellten ein Video für Social Media, um auf ihre Inhaftierung aufmerksam zu machen. Für die anfallenden Kosten, die dafür notwendig sind, sammelt die Familie Spenden auf Solidarität International e.V.

Die deutsche Journalistin Eva Michelmann arbeitete unter anderem für die Nachrichtenagentur ETHA, beherrscht kurdisch als auch türkisch und lebt seit 2022 in Rojava.

(Auszug von RSS-Feed)

Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)


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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

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Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)
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