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Deutschlands 96-prozentige Abhängigkeit von US-Flüssiggas und die Mikrofon-Sabotage des BPK-Moderators


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Einerseits verkünden EU und Bundesregierung stolz, dass man jetzt „endgültig“ den langfristigen Importstopp für Gas aus Russland beschlossen hat. Andererseits zeigen jüngst veröffentlichte Daten des Bundesverbands der Energiewirtschaft, dass 96 Prozent aller deutschen Flüssiggas-Importe im vergangenen Jahr aus den USA stammten. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, welche Diversifizierungsstrategien die Bundesregierung derzeit entwickelt, um sich energiepolitisch unabhängiger von Washington zu machen. Der BPK-Moderator, wohl als eine Art „Abschiedsgeschenk“ für Florian Warwegs letzte BPK für die NDS, stellte diesmal das Mikrofon erst gar nicht an. Doch hatte er wohl nicht mit dem Einfallsreichtum unserer Kamerafrau gerechnet – so dass wir, wenn auch mit etwas Knistern, die Tonspur trotzdem erhielten. Im offiziellen Protokoll hingegen heißt es bei allen Fragen zum Thema: „ohne Mikrofon, akustisch unverständlich“. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Am 26. Januar verkündete Roberta Metsola, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, auf X, dass die EU jetzt ein langfristiges Verbot von russischen Gasimporten in die EU in Gesetzesform gegossen hätte:

„Wir haben das Verbot russischer Gaslieferungen soeben in Kraft gesetzt. Europa sichert die Kontrolle über seine Energieversorgung und stärkt seine Autonomie.“

We have just signed the ban on Russian gas into law.

Europe is securing control of our energy supply and strengthening our autonomy. pic.twitter.com/QVxX640ybd

— Roberta Metsola (@EP_President) January 26, 2026

Am selben Tag verkündete Kobessi-Letter, der offizielle Branchen-Newsletter für Entwicklung am weltweiten Kapitalmarkt, dass die US-Erdgaspreise seit dem 16. Januar um sagenhafte 240 Prozent angestiegen sind:

„EILMELDUNG: Die US-Erdgaspreise haben ihren Anstieg auf +40 % im Tagesverlauf fortgesetzt und steuern damit auf einen der größten Tagesgewinne in der Geschichte zu. US-Erdgaspreise sind seit dem 16. Januar um 240 % gestiegen. Das ist so, als würden die Benzinpreise innerhalb von 5 Handelstagen von 3,00 Dollar pro Gallone auf 7,20 Dollar pro Gallone steigen.

BREAKING: US natural gas prices extend gains to +40% on the day, now on track for one of the largest daily gains in history.

Natural gas prices are now up +240% since January 16th.

That's like gas prices rising from $3.00/gallon to $7.20/gallon in 5 trading days.

Commodities… pic.twitter.com/74m6VyK1rN

— The Kobeissi Letter (@KobeissiLetter) January 26, 2026

Eine Woche zuvor hatte der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) Zahlen vorgelegt, laut denen im letzten Jahr 96 Prozent aller deutschen Flüssiggasimporte aus den USA stammten. Eine enorme strukturelle Abhängigkeit. Die WirtschaftsWoche titelte dazu:

„Wie uns die USA mit ihrem Flüssigerdgas erpressen können.“

Das renommierte „Oxford Energy Institutes“ bezeichnet die LNG-Lieferungen der USA nach Europa als „zentrale Säule der EU-Energiesicherheit (via LNG).“ Nur die Bundesregierung scheint in einer Importquote von 96 Prozent LNG aus den USA kein Problem zu sehen.

Auszug aus dem offiziellen Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Vielleicht einmal zur Klarstellung: Im letzten Jahr stammten 92 Prozent des an deutschen Terminals angelandeten LNG aus den USA. Das heißt, das bezieht sich auf den Anteil des LNG, nicht auf den Gesamtimport, was Gas betrifft.

Zusatz Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Es gibt dabei auch LNG, das in Belgien und in den Niederlanden angelandet wird, regasifiziert und dann per Pipeline nach Deutschland importiert wird.

Grundsätzlich kann man dazu auch noch einmal ergänzen, weil Sie ja nach der Diversifizierung gefragt haben: Der Großteil stammt tatsächlich aus Norwegen und macht damit eine deutlich größere Gasmenge aus, was die LNG-Lieferungen betrifft. Es ist nämlich so, dass der Anteil an norwegischem Gas an den deutschen Gasimporten rund 46 Prozent beträgt. Deutschland selbst bestellt kein LNG, sondern das tun auf dem Energiemarkt global agierende Unternehmen. Das haben wir auch schon mehrfach deutlich gemacht. Auch die Verträge schließen dabei die Unternehmen selbst. Die sind auch für die Lieferung verantwortlich und zuständig. Insofern sind die genauen Mengen nicht ganz so leicht zu bestimmen und nicht bekannt bzw. auch nicht ganz seriös darstellbar.

Grundsätzlich ist es mittlerweile so, dass es auf dem Weltmarkt für LNG unterschiedliche Länder gibt, die LNG anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Algerien, Nigeria, Katar und natürlich die USA, aber auch Länder darüber hinaus. Grundsätzlich ist es insgesamt so zu bewerten, dass der LNG-Markt liquide ist. Das heißt, anders als bei gasgebundenen Lieferungen können neue Bezugsquellen deutlich leichter erschlossen werden.

Zusatzfrage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Ich habe Ihnen ja gerade dargestellt, dass wir da deutlich diversifizierter sind und dass es beim LNG auch eine deutlich leichtere Situation als beim Pipeline-gebundenen Gas gibt. In dem Fall geht es eben darum, dass man hier verschiedene Quellen deutlich schneller anzapfen kann, wenn Sie so wollen.

Zusatzfrage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzender Szent-Iványi
Herr Warweg, Sie wissen doch, welche Regel wir haben. Muss ich das immer wieder neu sagen? Eine Frage, eine Nachfrage!

Zusatz Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzender Szent-Iványi
Pardon, ich diskutiere das doch jetzt nicht mit Ihnen, Herr Warweg! – Wir kommen jetzt zu anderen Themen.

Noch eine Anmerkung zu der Mikrofon-Sache:

Ein Versehen ist in dem Fall ziemlich ausgeschlossen. Der BPK-Moderator hatte einen direkten Blick auf Florian Warweg, und konnte genau sehen, ob sein Mikro an war (roter Lichtkreis leuchtet) oder nicht (Lichtkreis aus). Bei Beginn der ersten Frage kann dies eventuell noch passieren, dass es dem Moderator nicht direkt auffällt, nicht aber bei den weiteren Nachfragen.

Zudem werden sonst immer Journalisten umgehend darauf aufmerksam gemacht, wenn deren Mikro versehentlich zu Beginn nicht angeschaltet wurde. Auch der BPK-Protokollant, der für das Verfassen der offiziellen Protokolle der Regierungspressekonferenz, die auch vom Bundespresseamt und dem Auswärtigen Amt veröffentlicht werden, interveniert sonst in solchen Fällen, da er die BPK per Kopfhörer verfolgt und mitschreibt:

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“


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Israel hat diese Woche damit begonnen, mit schwerem Gerät das Hauptquartier des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Ostjerusalem zu zerstören. Die israelische Regierung erklärte, der Abriss stände im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, zudem wäre man „Eigentümer“ des UN-Geländes. UNRWA wiederum nannte das Vorgehen eine „bewusste Missachtung des Völkerrechts“ und der Immunität von UN-Institutionen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen Tel Avivs bewertet. Für BPK-Verhältnisse fiel die Antwort diesmal recht eindeutig aus. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund:

Am 20. Januar besetzten israelische Sicherheitskräfte die Zentrale des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA in Ost-Jerusalem und begannen mit dessen Zerstörung. Videoaufnahmen zeigen, dass dabei unter anderem mehrere Bulldozer zum Einsatz kamen.

Beteiligt waren neben israelischen Sicherheitskräften auch Mitarbeiter der sogenannten „Israelischen Bodenbehörde“.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini verurteilte das Vorgehen Israels umgehend in scharfen Worten und sprach von einem „Weckruf“ im Umgang mit der israelischen Regierung und deren ungebremsten Völkerrechtsbrüchen:

„Ein neues Niveau der offenen und bewussten Missachtung des Völkerrechts, einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, durch den Staat Israel.

Heute Morgen stürmten israelische Streitkräfte das UNRWA-Hauptquartier, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.

Bulldozer fuhren auf das Gelände und begannen unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied mit dem Abriss der darin befindlichen Gebäude.

Dies stellt einen beispiellosen Angriff auf eine Organisation der Vereinten Nationen und deren Räumlichkeiten dar.

Wie alle UN-Mitgliedstaaten und Länder, die sich der internationalen regelbasierten Ordnung verpflichtet haben, ist auch Israel verpflichtet, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu schützen und zu respektieren.

Dies geschieht im Anschluss an andere Schritte der israelischen Behörden zur Auslöschung der Identität palästinensischer Flüchtlinge.

Am 12. Januar stürmten israelische Streitkräfte ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.

Die Wasser- und Stromversorgung der UNRWA-Einrichtungen – einschließlich der Gesundheits- und Bildungsgebäude – soll in den kommenden Wochen ebenfalls unterbrochen werden.

Dies ist eine direkte Folge der im Dezember vom israelischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebung, die die bereits 2024 verabschiedeten Anti-UNRWA-Gesetze verschärft.

Diese Aktionen, zusammen mit früheren Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, widersprechen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober, in dem dieser bekräftigte, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit des UNRWA zu unterstützen und nicht zu behindern oder zu verhindern. Der Gerichtshof betonte zudem, dass Israel keine Hoheitsgewalt über Ostjerusalem besitzt.

Es darf keine Ausnahmen geben. Das muss ein Weckruf sein.

Was heute mit dem UNRWA geschieht, wird morgen mit jeder anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung geschehen, sei es im besetzten palästinensischen Gebiet oder irgendwo anders auf der Welt.

Das Völkerrecht ist schon viel zu lange zunehmenden Angriffen ausgesetzt und droht, ohne eine Reaktion der Mitgliedstaaten an Bedeutung zu verlieren.“

A new level of open & deliberate defiance of international law, including of the privileges & immunities of the United Nations, by the State of Israel.

Early this morning, Israeli forces stormed the UNRWA Headquarters, a United Nations site, in East Jerusalem.

Bulldozers…

— Philippe Lazzarini (@UNLazzarini) January 20, 2026

Die „Israelische Bodenbehörde“ teilte zu dem Einsatz mit, sie habe auf gesetzlicher Grundlage den Besitz des über vier Hektar großen Organisationsgeländes übernommen. Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums behauptete im Anschluss, Israel sei Eigentümer des Geländes und daher genieße die UN-Organisation „keinerlei Immunität und die Beschlagnahmung durch die israelischen Behörden erfolgte im Einklang mit israelischem wie auch internationalem Recht“.

Das ist allerdings eine Position, mit der Israel ziemlich alleine dasteht. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die meisten Länder der Welt – darunter Deutschland und eigentlich de jure auch alle anderen EU-Staaten – betrachten Ost-Jerusalem als von Israel völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits mehrfach die komplette Abschaffung des UN-Hilfswerks gefordert. Seine Begründung: Die Organisation „verewige das Problem der palästinensischen Flüchtlinge“ und „die Idee von einem Recht auf Rückkehr mit dem Ziel der Zerstörung des Staates Israel“.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Jahn (ARD-Hauptstadtreporter)
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.

Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.

Frage Warweg
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?

Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.

Zusatzfrage Warweg
Jetzt ist die staatliche Zerstörung – das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?

Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.

Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesgerichtshof schreibt Verantwortung für Nord-Stream-Anschlag der Ukraine zu – Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine sogenannte Leitsatzentscheidung veröffentlicht, laut der der Anschlag gegen die Nord-Stream-Pipelines die Souveränität der Bundesrepublik verletzt hat, da die Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung Deutschlands dienen sollten. In diesem Zusammenhang schreibt das oberste deutsche Gericht erstmals öffentlich, auf Basis der bisherigen Ermittlungsergebnisse, den Anschlag dem ukrainischen Geheimdienst zu und spricht von einem „fremdstaatlichem Auftrag“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus für den weiteren Umgang mit der Ukraine zieht. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Der entsprechende Beschluss des BGH zu den mutmaßlichen staatlichen ukrainischen Tätern des Terror-Anschlags gegen die zivile Energieinfrastruktur Nord Stream 1 und 2 erfolgte bereits am 10. Dezember 2025, wurde aber erst am 15. Januar 2026 veröffentlicht. Zum ersten Mal äußerte sich damit ein deutsches Gericht öffentlich zu den mutmaßlichen Hintergründen des Angriffs auf die Nord-Stream-Pipelines.

In dem Beschluss schreiben die Richter, dass die Explosionen an den Gasröhren höchstwahrscheinlich in „fremdstaatlichem Auftrag“ verursacht wurden. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird deutlich, dass das oberste deutsche Gericht mit „fremdstaatlich“ die Ukraine meint.

Der Beschluss erfolgte in Reaktion auf eine Haftbeschwerde der Anwälte von Serhij K., einem ehemaligen Mitglied einer ukrainischen Spezialeinheit. K. war vergangenes Jahr auf Basis eines Interpol-Haftbefehls in Italien festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert worden.

„Verfassungsfeindliche Sabotage“

Der Generalbundesanwalt wirft dem Ukrainer „verfassungsfeindliche Sabotage, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken“ vor. Dass K. zum Zeitpunkt des Terroranschlags gegen Nord Stream Mitglied des ukrainischen Spezialkräftekommandos war, bestätigt unter anderem ein Schreiben des Verteidigungsministeriums vom 21. November 2024 an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments. Darin heißt es, Serhij K. habe vom 10. August 2022 bis zum 28. November 2023 in der Einheit A0987 als Hauptmann gedient. Die Kennung A0987 steht für das Spezialkräftekommando der ukrainischen Armee. Auch der damalige Kommandeur der Einheit bestätigt dies.

Die Verteidiger von K. hatten gegenüber dem BGH argumentiert, unabhängig davon, ob er an der Tat beteiligt gewesen sei, würde den mutmaßlichen Tätern eine sogenannte „funktionelle Immunität“ zustehen. Denn, so die Argumentation, die Zerstörung der Pipelines, in deren Bau deutsche Unternehmen Milliarden-Summen investiert hatten, sei Teil der Kriegshandlungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation gewesen. Schädigungen an für Russland wichtiger ziviler Infrastruktur seien damit nach internationalem Recht erlaubt. Weiter heißt es in der Haftbeschwerde, die Pipelines seien in internationalen Gewässern angegriffen worden und folglich ein legitimes militärisches Ziel, da Russland damit „seinen Angriffskrieg“ finanziert hätte.

BGH-Richter: Nord-Stream-Pipelines waren kein legitimes militärisches Ziel und Angriff verletzte Souveränität Deutschlands

Doch der Bundesgerichtshof widersprach dieser Argumentation: Serhij K. habe kein Anrecht auf Immunität, da die Pipelines im Gegensatz zur Darstellung seiner Anwälte kein legitimes militärisches Ziel gewesen seien. Nord Stream 1 und 2 hätten „vorrangig zivilen Zwecken“ gedient. Zudem sei von einer geheimdienstlichen Operation auszugehen, in der K. nicht als Kombattant erkenntlich gewesen sei. Die Souveränität der Bundesrepublik, so die Richter des in Karlsruhe ansässigen dritten Strafsenats des BGH, sei direkt von der Tat berührt, da die Nord-Stream-Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung der Bundesrepublik dienen sollten.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Warweg
Der Bundesgerichtshof hat am 15. Januar eine sogenannte Leitsatzentscheidung veröffentlich, in der er den Anschlag gegen die Nord-Stream-2-Pipelines auf Basis der bisherigen Ermittlungsergebnisse dem ukrainischen Geheimdienst zugeschrieben hat und von einem fremdstaatlichen Auftrag spricht. Mich würde auch angesichts der ganzen Ausführungen hier gerade interessieren, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser Darlegung des Bundesgerichtshofs zieht, was die weitere Zusammenarbeit mit der Ukraine angeht.

Vize-Regierungssprecher Meyer
Ich weiß nicht, ob Ihre Interpretation, die in der Frage enthalten war, zu hundert Prozent richtig ist.

Zusatz Warweg
Darin war keine Interpretation.

Meyer
Aber wir haben in der Vergangenheit auf die zuständigen Behörden verwiesen, wo entsprechende Untersuchungen und Ermittlungen laufen. Wir als Bundesregierung werden uns weiterhin genau so verhalten und an die zuständigen Stellen verweisen.

Zusatzfrage Warweg
Aber hat die Bundesregierung nicht Angst, dass sie damit der ganzen Welt kommuniziert: „Ihr könnt das bislang teuerste Energieinfrastrukturprojekt Europas wegknallen, und wir werden daraus keine Konsequenzen ziehen“? Das wird vielleicht auch andere staatliche Akteure zu der Überzeugung bringen, dass Deutschland das mit sich machen lasse.

Meyer
Diese Interpretation weise ich wiederum wirklich in aller Klarheit zurück. Es wäre abseitig, das anzunehmen.

Zuruf Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?


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Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.

Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:

Das Schweizer Außenamt greift ein

Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.

Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“

Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen

In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.

Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.

Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:

„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“

„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“

„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“

Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben

Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)

Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.

Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.

Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:

DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.

I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.

Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.

The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm

— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)
Das ist auch so.

Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?

Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Lost in Völker- und Verfassungsrecht: Die Bundesregierung und der US-Angriff gegen Venezuela

17. Januar 2026 um 11:00

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Auch diese Woche musste sich die Bundesregierung in der BPK zahlreichen Fragen zu ihrer fragwürdigen Haltung in Bezug auf den US-Angriff gegen Venezuela stellen. Die NachDenkSeiten wollten unter anderem wissen, wieso Deutschland eine Stellungnahme des EU-Partner Spaniens, welche den US-Angriff verurteilte und sich gegen Einmischung von außen sowie für Einhaltung von Völker- und Selbstbestimmungsrecht aussprach, nicht mitgezeichnet hat. Ebenso kam die Frage auf, ob die Bundesregierung vorhat, die aktuelle Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, die verfassungskonform den entführten Maduro ersetzte, anzuerkennen oder nicht. Von Florian Warweg.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2025

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Zu Venezuela: Ich hätte von Herrn Giese ganz gern gewusst, ob sich die Bundesregierung der Forderung der Spanier anschließt, dass man die EU-Sanktionen gegen Venezuela jetzt zumindest schrittweise lockert und zurückschraubt.

Giese (AA)
Wir haben uns mehrfach zu Venezuela und dazu, wie wir uns die Zukunft für Venezuela vorstellen, geäußert. Insbesondere geht es darum, einen demokratischen Übergang sicherzustellen, sodass die Rechte der Venezolanerinnen und Venezolaner zur Geltung kommen. Wie gesagt sind Frieden, Freiheit und demokratischer Umbruch das, was jetzt am allerwichtigsten ist, und die Schritte, die in dieser Richtung hilfreich sind, werden wir unternehmen. Dazu beraten wir uns ja sehr eng mit unseren Partnerinnen und Partnern weltweit, natürlich auch in Brüssel. Weitere Details kann ich Ihnen dazu jetzt nicht nennen. Aber wir werden alles sozusagen daran messen, was den Menschen in Venezuela hilft.

Zusatzfrage Dr. Rinke
Das heißt, Sie sehen den Zeitpunkt für die Lockerung der Sanktionen derzeit noch nicht gekommen?

Giese (AA)
Das sind Gespräche, die in Brüssel geführt werden müssen, und denen möchte ich nicht vorgreifen.

Frage Jessen (freier Journalist, kooperiert mit jung & naiv)
Herr Giese, gegebenenfalls Herr Kornelius, die militärische Intervention der USA in Venezuela und die Entführung Maduros sind jetzt elf Tage her. Hat die Zeit dafür ausgereicht, dass die Bundesregierung sich ein Urteil bildet, ob diese Aktionen völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig waren?

Regierungssprecher Kornelius
Herr Jessen, die Frage haben wir bereits letzte Woche beantwortet, nach der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am vergangenen Mittwoch. Ich kann Ihnen das Protokoll gern noch einmal nachreichen. Aber die Begründungen, die die USA zu diesem Zeitpunkt geliefert haben, waren völkerrechtlich nicht hinreichend.

Zusatzfrage Jessen
Ja, das habe ich in Erinnerung. Ich war selbst im Saal.

Kornelius
Sehen Sie!

Zusatzfrage Jessen
Aber die Aussage, dass die Erklärung der USA nicht hinreichend war, ist ja eine ganz andere Aussage als die Bewertung des Vorgangs aus eigener völkerrechtlicher Einschätzung. Die haben Sie bislang nicht geliefert. Andere Staaten haben das durchaus getan. Deswegen würde ich Sie um eine Antwort bitten: Hat die Bundesregierung inzwischen eine Auffassung davon, ob die Intervention der USA völkerrechtswidrig war oder nicht?

Kornelius
Ich habe mich eben dazu geäußert, und an rhetorischen Framings, Drehungen, Sätzen und Wendungen möchte ich mich jetzt hier nicht beteiligen.

Frage Warweg
Wenn wir gerade bei Spanien und Venezuela sind: Spaniens Regierung hatte eine gemeinsame Stellungnahme gegen den US-Angriff gegen Venezuela veröffentlicht, gegen Einmischung von außen, für Einhaltung von Völker- und Selbstbestimmungsrecht. Da es ja sonst eher selten ist, dass EU-Staaten das im Alleingang machen, würde mich interessieren: Wurde Deutschland angefragt, und wenn ja, wieso hat man dies nicht mitgezeichnet?

Giese (AA)
EU-Staaten äußern sich gern gemeinsam, weil wir uns bei sehr, sehr vielen Themen in Brüssel abstimmen. Sie äußern sich aber immer wieder auch einzeln. Immer, wenn sich der Außenminister äußert, dann tut er das einzeln. Manchmal ist es mit anderen Partnerinnen und Partnern abgestimmt. Das kommt auf die Konstellation an. In dieser konkreten Situation, wie sich Spanien dabei abgestimmt hat, würde ich Ihnen empfehlen, sich an die spanische Regierung zu wenden.

Zusatzfrage Warweg
Dann habe ich noch eine Frage zum weiteren Umgang mit der aktuellen Regierung und der Interimspräsidentin Delcy Rodríguez: Die EU hat jetzt schon gesagt, dass sie sie nicht anerkennen wird. Wie ist denn Deutschland selbst dabei verortet? Plant die Bundesregierung, die ja durchaus verfassungskonform nachgerückte Interimspräsidentin Delcy Rodríguez anzuerkennen?

Giese (AA)
Ich habe gerade in der allgemeinen Form ausgeführt, was für uns die Maßgabe in Bezug auf Venezuela ist, und mit diesen Maßgaben werden wir jetzt auch schauen, wie die Regierung hier weiter handelt. Was allerdings ganz klar ist – das haben wir auch schon mehrfach ausgeführt –, ist, dass die vergangenen Wahlen, mit denen Herr Maduro sozusagen die Behauptung aufgestellt hat, der legitime Präsident zu sein, nicht legitim abgelaufen sind. Insofern muss alles, was sich davon ableitet, ebenfalls unter einem sehr, sehr großen Fragezeichen stehen, ohne dass ich mich da jetzt festlegen will, weil mir die ganz genauen innerstaatlichen Vorgaben in Venezuela, wie man Interimspräsidentin wird, nicht bekannt sind.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14. Januar 2026

(Auszug von RSS-Feed)

Steigerung um 15 Prozent: Wie erklärt Bundesregierung den massiven Anstieg an Firmenpleiten in Deutschland?

16. Januar 2026 um 09:00

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Laut einer aktuellen Auswertung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle ist die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen. Die Forscher beziffern die Zahl auf insgesamt 17.604 Insolvenzen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge lag die Zahl von Regelinsolvenzen im Dezember 2025 um 15,2 Prozent höher als im Vorjahr. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie sich die Bundesregierung diese massive Steigerungsrate erklärt und aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt, welches dem Innenministerium untersteht, beschlossen hat, die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen ab 2026 nicht mehr zu veröffentlichen. Von Florian Warweg.

Hintergrund:

Selbst die zumeist auf trocken-sachliche Überschriften setzende dpa titelte am 12. Januar:

„Pleitewelle bei Unternehmen rollt weiter“

„Zum Jahreswechsel hat die Pleitewelle bei deutschen Unternehmen nicht nachgelassen. Die Zahl der bei den Amtsgerichten beantragten Regelinsolvenzen lag im Dezember 15,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Angaben berichtet.“

Vier Tage zuvor hatte das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) Berechnungen vorgelegt, dass die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen sei. Die Forscher bezifferten die Gesamtzahl für 2025 auf 17.604 Unternehmen. Selbst im Zuge der Finanzkrise 2009 habe die Zahl rund fünf Prozent niedriger gelegen, hieß es von den IWH-Vertretern. Allein für Dezember geht das IWH von 1.519 Firmenpleiten aus, da sind 49 pro Tag, Feiertage mitgezählt, und damit ganze 75 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Jahre 2016 bis 2019.

In diesem Zusammenhang ließ das Handelsblatt zusätzlich die Anzahl an Großunternehmen (mehr als zehn Millionen Euro Umsatz) ermitteln, die 2025 Insolvenz anmelden mussten. Die von dem Fachblatt beauftragte Restrukturierungsberatung Falkensteg kommt auf 471 pleitegegangene deutsche Großunternehmen. Das sind 25 Prozent mehr als 2024. Allerdings muss man dazu wissen, dass bereits 2024 die Zahl der Großinsolvenzen im Verhältnis zu 2023 um 35 Prozent angestiegen war.

Die Prognose für 2026 fällt laut den vom Handelsblatt befragten Experten noch düsterer aus.

Vor diesem Hintergrund wirft es durchaus Fragen auf, wenn das Statistische Bundesamt bekannt gibt, dass es, wegen angeblich fehlender „methodischer Reife“, ab 2026 die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen nicht mehr veröffentlichen wird und die Bundesregierung auf entsprechende Nachfrage für die Gründe so antwortet:

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2025

Frage Warweg
Laut einer aktuellen Auswertung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ist die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge lag die Zahl von Regelinsolvenzen im Dezember 2025 um 15,2 Prozent höher als im Vorjahr. Herr Kornelius, wie erklärt sich denn die Bundesregierung diese enorme Steigerungsrate bei Insolvenzen?

Regierungssprecher Kornelius
Ich glaube, das Wirtschaftsministerium hat das besser analysiert.

Ungrad (BMWE)
In der Tat ist die Zahl der Insolvenzen gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist sie zwar zurückgegangen, aber generell ist sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Es gibt natürlich immer noch gewisse Auswirkungen seitens der Coronapandemie. Aber natürlich ist auch die wirtschaftliche Lage entscheidend für das Thema der Insolvenzen der Unternehmen. Deswegen unternimmt die Bundesregierung ja auch alles, damit es der Wirtschaft besser geht, um Insolvenzen zu vermeiden. Wir haben Ihnen das schon zahlreich dargelegt, wie zum Beispiel mit der Senkung der Energiepreise und verschiedenen anderen wirtschaftlichen Maßnahmen, die die Bundesregierung im letzten Jahr vorgenommen hat und noch weiter vornehmen wird.

Zusatzfrage Warweg
Das dem BMI unterstehende Statistische Bundesamt hat – das ist zumindest mein Informationsstand – beschlossen, die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen ab 2026 nicht mehr zu veröffentlichen. Findet das denn die Zustimmung des Ministers, und, wenn ja, wie begründet er das?

Frühauf (BMI)
Zu dem Vorgang liegt mir gerade nichts vor. Dazu müsste ich gegebenenfalls etwas nachliefern.

Zusatz Warweg
Gern. Vielleicht hat das Wirtschaftsministerium dazu noch Infos.

Ungrad (BMWE)
Nein.

Anmerkung Redaktion: Die “Nachreichung” zur Frage der NachDenkSeiten, ob die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes Amtes, ab 2026 keine vorläufigen monatlichen Insolvenz-Zahlen mehr zu veröffentlichen, die Zustimmung von Innenminister Dobrindt fand, dem die Fachaufsicht über das Bundesamt obliegt, und falls ja, wie er dies begründet, erreichte uns einen Tag später und lautet wie folgt:

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Wieso unterzeichnet Innenminister Dobrindt „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Netanyahu und nennt Israel „Premiumpartner“?


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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den vom Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) wegen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanyahu in Jerusalem getroffen und dabei einen weitreichenden Cyber- und Sicherheitspakt unterzeichnet. In diesem Zusammenhang bezeichnete er Israel als „Premiumpartner“ Deutschlands. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie der Minister ein offizielles Treffen mit einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher begründet und ob auch Kooperationen bei KI-basierten Tötungsanwendungen „Made in Israel“ wie „Where’s Daddy?“ geplant sind. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatten am 11. Januar in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet.

Das Abkommen umfasst laut Darlegung von Dobrindt unter anderem den „Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation“, die Bekämpfung von Cyberangriffen sowie Drohnenabwehr- und Zivilschutz. In diesem Zusammenhang erklärte der deutsche Innenminister:

„Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“

„Cyberdome“

Besonderes Interesse zeigt Dobrindt an Israels automatisierten Früherkennungssystemen für Cyberangriffe, dem sogenannten „Cyberdome“. Dazu erklärte er in Jerusalem:

„Wir haben ein großes Interesse daran, zu lernen, wie Israel den Cyberdome aufgebaut hat. Wir wollen an den Erfahrungen, am Know-how partizipieren.“

Das unterzeichnete Abkommen sieht die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für Cyberforschung vor. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang auch auf die seiner Meinung nach wachsende Bedrohung deutscher Infrastruktur. Mit Verweis auf den jüngsten Brandanschlag im Südwesten Berlins erklärte der Innenminister:

„Ich glaube, dass wir sehr stark nachrichtendienstlich jetzt vorgehen müssen, um den Gruppen stärker auf den Zahn zu fühlen und auf den Pelz zu rücken.“

„Where’s Daddy“ – Die perfide Tötungs-KI der israelischen Armee

Im April 2024 veröffentlichte das israelische Investigativ-Portal +927 Magazine einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Lavender“: Die KI-Maschine, die Israels Bombardements in Gaza steuert“.

Der Bericht stützt sich unter anderem auf Zeugenaussagen von sechs israelischen Geheimdienstmitarbeitern, die alle während des aktuellen Krieges im Gazastreifen im Einsatz waren und aus erster Hand Erfahrungen mit diesen KI-Systemen gesammelt hatten.

Sie berichten, dass sich die israelische Armee einen Großteil der Zeit fast ausschließlich auf die KI-Anwendung „Lavender“ zur Identifizierung von Zielen gestützt hat. Das System markierte laut +972 Magazine alleine in den ersten Wochen des Krieges bis zu 37.000 Palästinenser als mutmaßliche „Militante“ und kennzeichnete sie und ihre Häuser für Luftangriffe. Ein zweites KI-System namens „Where’s Daddy“ wurde speziell dafür entwickelt, diese Personen in ihren Familienhäusern und nicht während militärischer Aktivitäten aufzuspüren, da es einfacher war, die Ziele zu lokalisieren, wenn sie sich in ihren Privathäusern befanden.

Dem Bericht zufolge akzeptierte das System Kollateralschäden von 15 bis 20 Zivilisten für einen einzelnen rangniedrigen Kämpfer der Hamas oder des Islamischen Dschihad (PIJ) und über 100 zivile Opfer für einen hochrangigen Kommandeur. Eine Quelle berichtet, dass die Armee den Offizieren pauschal die Genehmigung erteilt habe, die von „Lavender“ generierte Zielliste ohne zusätzliche Prüfung zu übernehmen. Dies, obwohl man in Tel Aviv wusste, dass das System eine Fehlerquote von etwa zehn Prozent hat und regelmäßig Personen markierte, die nur lose oder gar keine Verbindungen zu einer militanten Gruppe hatten.

Verstärkte Zusammenarbeit von Deutschland und Israel im Bereich Spezialeinheiten und Geheimdienste

Der unterzeichnete Sicherheitspakt erstreckt sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. So soll laut Medienberichten die deutsche Spezialeinheit GSG 9 in Zukunft eng mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam ist bei der israelischen Grenzpolizei angesiedelt und arbeitet eng mit Militär und Geheimdiensten zusammen. Die Einheit ist auch dafür bekannt, verdeckte Operationen unter der arabischen Bevölkerung in Gaza, Westbank und angrenzenden Nachbarländern durchzuführen.

Ebenso kündigte Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste an. Ob er sich dabei auf den deutschen und israelischen Inlandsgeheimdienst oder den BND und Mossad bezog, wurde nicht weiter konkretisiert.

Doch weder das breit dokumentierte völkerrechtswidrige Agieren der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten noch die beschriebene Form der unkontrollierten KI-basierten Massentötung von Zivilisten oder die Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird, scheint den Bundesinnenminister und sein Ministerium auch nur im Ansatz bei ihrer Zusammenarbeit mit dem „Premiumpartner“ zu stören.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Innenminister Dobrindt war ja am Wochenende in Israel, hat sich dort mit dem vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Netanjahu in Israel getroffen und Israel in diesem Zusammenhang auch als Premiumpartner bezeichnet. Jetzt hat Israel laut UN-Zahlen mit Stand vom 6. Januar allein 20 179 Kinder, 10 427 Frauen und 256 Journalisten in Gaza getötet und agiert auch weiterhin als Besatzungsmacht. Dazu würde mich interessieren: Wie begründet denn der Minister vor dem skizzierten Hintergrund, dass er einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher – siehe entsprechenden Haftbefehl – eine offizielle Aufwartung macht und Israel entsprechend als Premiumpartner bezeichnet?

Frühauf (BMI)
Herr Warweg, Herr Dobrindt war in Israel und hat mit Herrn Netanjahu einen Sicherheits- und Cybersicherheitspakt unterzeichnet. Darauf lag der Fokus dieses Besuches. Dabei ging es vor allem auch um das Thema „Cyberdome“, über das wir auch hier des Öfteren schon gesprochen haben, und dahingehend ist Israel ein wichtiger Partner, gerade was die Cybersicherheit angeht. Mehr habe ich dazu jetzt nicht zu sagen.

Zusatzfrage Warweg
Das heißt, dass er sich dort mit jemandem getroffen hat, der vom Internationalen Strafgerichtshof als mutmaßlicher Kriegsverbrecher eingeordnet wird, stören den Minister und sein Ministerium nicht weiter?

Frühauf (BMI)
Ich werde Ihnen dazu nichts weiter kommentieren.

Frage Dr. Rinke (Reuters Chefreporter)
Ich hätte auch ganz gern Frau Frühauf zu dem Treffen gefragt und gefragt, ob Sie uns vielleicht ein paar Einzelheiten über diesen Cyber- und Sicherheitspakt nennen können, denn der scheint ja zumindest aus israelischer Sicht doch sehr weitgehend zu sein. Er wurde dort gefeiert, auch von dem Büro des Ministerpräsidenten. Was sind also die Elemente dieses Abkommens?

Frühauf (BMI)
Dieser Cyber- und Sicherheitspakt hat verschiedene Elemente. Erst einmal hat man sich auf eine Zusammenarbeit verständigt, zum Beispiel auch bei der gemeinsamen Forschung zum Thema der Cybersicherheit, zum Thema der KI. Aber, Herr Rinke, ich kann Ihnen das, wenn Sie mögen, im Nachgang – wir haben dazu eine ausführliche Ausführung – auch noch einmal schicken, bevor ich jetzt alles hier offeriere.

Frage Warweg
Wenn wir gerade bei dem Cyber- und Sicherheitsaspekt bzw. diesem Pakt sind: Konkret geht es dabei ja auch nach Darlegung von Herrn Dobrindt um die Vernetzung der Sicherheitsbehörden beider Länder. Jetzt begehen israelische Sicherheitsbehörden, oft mittlerweile KI-basiert, nachweislich und regelmäßig schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und spielen auch eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung des Besatzungs- und Überwachungsregimes in Gaza und der Westbank. Dazu würde mich interessieren: Was für konkrete Schritte hat denn die Bundesregierung geplant, um zu verhindern, dass deutsche Sicherheitskräfte, die mit Israel in dem Kontext zusammenarbeiten, ebenfalls in völkerrechtswidrige Aktivitäten eingebunden werden?

Frühauf (BMI)
Darin sind jetzt so viele Unterstellungen. Ich kann nur noch einmal sagen – – –

Zusatzfrage Warweg
Welche denn?

Frühauf (BMI)
Dass die deutschen Sicherheitsbehörden völkerrechtswidrige Aktivitäten vollzogen – – –

Zusatzfrage Warweg
Nein, ich habe ja gefragt, wie die Bundesregierung das verhindert.

Vorsitzende Wefers
Es wäre ganz nett, wenn einmal der eine und einmal der andere redet. Dann könnte man nämlich auch mehr verstehen! – Sie haben das Wort.

Frühauf (BMI)
Vielen Dank. – Also noch einmal: Dieser Sicherheitspakt, den Deutschland und Israel miteinander unterzeichnet haben, hat unter anderem zum Ziel – Sie haben es gerade gesagt -, in der Cybersicherheit, bei den Sicherheitsbehörden gemeinsam zusammenzuarbeiten. Das ist das Ziel, und es geht vor allem auch darum, dass Deutschland in all diesen Belangen auch von Israel profitieren kann, dass man voneinander profitieren kann. Alle anderen Unterstellungen, die ich Ihnen gerade ausgeführt habe, weise ich zurück.

Zusatzfrage Warweg
Israel hat ja in Gaza auch KI-Anwendungen wie Lavender, das besonders perfide „Where is Daddy“ und Gospel eingesetzt, die gezielt zu Tötungen von Zivilisten geführt haben. Dazu würde mich interessieren: Plant denn die Bundesregierung auch eine Cyberzusammenarbeit in den genannten Bereichen oder mit den genannten KI-Anwendungen, insbesondere mit „Where is Daddy“?

Frühauf (BMI)
Dieser Pakt war jetzt erst einmal eine Absichtserklärung. Die Details werden jetzt auch erst in den nächsten Monaten ausgearbeitet.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung verweigert Antwort: Auf welcher Quellen-Grundlage beruht Merz-Aussage zu Maduro und Venezuela?


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Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro vor dem Bundesgericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des Drogenkartells „Los Soles“ sei, zurückgenommen. Kanzler Merz hatte bei seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff ebenfalls auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro und Venezuela im internationalen Drogengeschäft verwiesen. Gleichzeitig spricht das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) davon, dass Venezuela, sowohl was Drogentransfer als auch Drogenproduktion angeht, nur eine marginale Rolle spielt, insbesondere was den Export in die USA angeht. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, auf welcher Quellenlage der Kanzler seine diffamierende Aussage getroffen hat. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Einer der Hauptanklagepunkte des US-Justizministeriums gegen Nicolás Maduro, beruhend auf einer Anklageschrift von 2020, mit welcher auch die Bombardierung der Hauptstadt Caracas und drei weiterer Bundesstaaten sowie die Entführung des venezolanischen Präsidenten und seiner Frau Cilia Flores gerechtfertigt wurde, lautete, er sei Anführer des Drogenkartells Los Soles. In der Anklageschrift wird der Name des Kartells insgesamt 32-mal erwähnt:

„NICOLAS MADURO MOROS, der Angeklagte, half bei der Leitung und führte schließlich das Cártel de Los Soles, als er in Venezuela an Macht gewann. Unter der Führung von MADURO MOROS und anderen versuchte das Cártel de Los Soles nicht nur, seine Mitglieder zu bereichern und ihre Macht zu stärken, sondern auch, die Vereinigten Staaten mit Kokain zu „überfluten” und den Konsumenten in diesem Land die schädlichen und suchterzeugenden Wirkungen der Droge zuzufügen.

Während die meisten Drogenhandelsorganisationen in Süd- und Mittelamerika versucht haben, sich aus ihrer Rolle als Importeure von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Staaten zurückzuziehen, um einer Strafverfolgung in den USA zu entgehen, hat das Cártel de Los Soles unter der Führung von MADURO MOROS und anderen es sich zur Aufgabe gemacht, Kokain als Waffe gegen Amerika einzusetzen und so viel Kokain wie möglich in die Vereinigten Staaten zu importieren.

Doch kurz vor dem ersten Anhörungstermin von Maduro vor dem Bundesgericht in New York am 5. Januar, also in dem Moment, als die Vorwürfe gerichtsfest sein mussten, ließ das US-Justizministerium die Anklageschrift massiv überarbeiten und nahm den Hauptvorwurf, Maduro sei Chef des Drogenkartells Los Soles komplett zurück und relativierte zudem die Existenz des Kartells. Und statt 32-mal wird es in der aktuellen Anklageschrift nur noch 2-mal und dies eher nebenbei erwähnt:

NICOLÁS MADURO MOROS. Der Angeklagte – wie vor ihm der ehemalige Präsident Chávez – beteiligt sich an einer Kultur der Korruption, in der sich mächtige venezolanische Eliten durch Drogenhandel und den Schutz ihrer Partner, der Drogenhändler, bereichern, und trägt zu deren Fortbestehen bei. Die Gewinne aus diesen illegalen Aktivitäten fließen an korrupte Zivilisten, Militärs und Geheimdienstmitarbeiter, die in einem Patronagesystem operieren, das von den Spitzen der Hierarchie, dem sogenannten Cártel de Las Soles oder Kartell der Sonnen, geleitet wird – eine Anspielung auf das Sonnenabzeichen, das auf den Uniformen hochrangiger venezolanischer Militärs angebracht ist.

Venezuela liegt in einer für Drogenhändler geografisch günstigen Lage, mit Zugang zum Karibischen Meer im Norden über mehrere große Häfen und Zugang zu den Bergregionen Kolumbiens im Westen, wo Kokapflanzen angebaut und in Dschungellaboren zu einem Großteil des weltweiten Kokainangebots verarbeitet werden. Ab etwa 1999 wurde Venezuela zu einem sicheren Hafen für Drogenhändler, die bereit waren, für Schutz und Unterstützung korrupter venezolanischer Zivil- und Militärbeamter zu zahlen, die außerhalb der Reichweite der kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden und Streitkräfte operierten, die durch die Anti-Drogen-Hilfe der Vereinigten Staaten unterstützt wurden.

Die New York Times titelte dazu „Justizministerium zieht Behauptung zurück, dass Venezuelas „Cartel de los Soles“ eine tatsächliche Gruppe ist“ und führte weiter aus:

„Während die alte Anklageschrift 32 Mal auf das Kartell „Cartel de los Soles” Bezug nimmt und Herrn Maduro als dessen Anführer bezeichnet, wird dieses Kartell in der neuen Anklageschrift zweimal erwähnt und es wird gesagt, dass er, wie sein Vorgänger Präsident Hugo Chávez, an diesem Patronagesystem beteiligt war, es aufrechterhielt und schützte.“

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte in seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff gegen das südamerikanische Land mit 150 Kampfflugzeugen, darunter schweren B-1-Bombern und der anschließenden Entführung des Präsidenten und seiner Frau Folgendes:

„Nicolás Maduro hat sein Land ins Verderben geführt. Die letzte Wahl wurde gefälscht. Die Präsidentschaft haben wir – wie viele andere Staaten auf der Welt – daher nicht anerkannt. Maduro spielte in der Region, mit unseligen Allianzen weltweit und durch die Verstrickung Venezuelas in das Drogengeschäft eine problematische Rolle.“

Die Vereinten Nationen widersprechen der Darstellung von Trump und Merz

Doch im Gegensatz zur Darstellung von Merz kommen alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, zu dem Schluss, dass Venezuela nur ein marginaler Ort für Drogentransfer in die USA ist. Das liegt unter anderem daran, dass Venezuela keinen Zugang zum Pazifik hat und der Großteil des Kokain-Exports in die USA über die Pazifikhäfen Ecuadors und Kolumbiens verläuft und auf dem Landweg über Mexiko. Dies bestätigt auch der aktuelle UN-Drogenbericht 2025.

Der Bericht erwähnt Venezuela nur am Rande und stellt kurz fest, dass nur ein minimaler Teil der kolumbianischen Drogenproduktion auf dem Weg in die USA und nach Europa durch das Land transportiert wird. Venezuela hat sich laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) als Gebiet behauptet, das frei von Anbau von Kokablättern, Marihuana und ähnlichen Produkten sowie von der Präsenz internationaler krimineller Kartelle ist. Nur fünf Prozent der kolumbianischen Drogen werden über Venezuela transportiert. Um diese Zahl in die richtige Perspektive zu rücken: Im Jahr 2018 wurden 210 Tonnen Kokain durch Venezuela transportiert, während Kolumbien 2.370 Tonnen – zehnmal so viel – und Guatemala 1.400 Tonnen produzierten oder verkauften.

Dazu erklärte der langjährige UNODC-Leiter Pino Arlacchi jüngst in einem Beitrag, der auch auf den NachDenkSeiten veröffentlicht wurde:

„Ja, Sie haben richtig gelesen: Guatemala ist ein siebenmal wichtigerer Drogenkorridor als der angeblich so gefürchtete bolivarische „Drogenstaat”. Aber niemand spricht darüber, weil Guatemala nur 0,01 Prozent der weltweiten Gesamtmenge der einzigen nicht-natürlichen Droge produziert, die Trump interessiert: Erdöl.“

Das „Cártel de los Soles” ist eine Schöpfung der Fantasie Trumps. Es soll vom venezolanischen Präsidenten angeführt werden, wird aber weder im Bericht der weltweit führenden Anti-Drogen-Behörde noch in den Dokumenten einer europäischen Behörde oder fast keiner anderen Anti-Kriminalitäts-Behörde weltweit erwähnt. Nicht einmal in einer Fußnote.“

Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass Regierungssprecher Stefan Kornelius sich rundheraus verweigert darzulegen, auf welcher Faktengrundlage der Bundeskanzler seine diffamierenden Äußerungen gegenüber Maduro und Venezuela in Bezug auf die „Verstrickungen in das Drogengeschäft“ getätigt hat.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026

Frage Warweg

Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten vor dem Gericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des „Cartel de los Soles“ sei, zurückgenommen.

Jetzt hatte auch Kanzler Merz in seiner ersten Stellungnahme auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro im Drogengeschäft verwiesen und das zumindest implizit als Rechtfertigung für den US-Angriff genutzt. Da auch alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, Venezuela nur als marginalen Ort im Drogentransfer und bei Drogenproduktion quasi als inexistent bewerten -das hat zum Beispiel UNODC entsprechend berichtet -, würde mich interessieren, auf welcher konkreten Quellenlage denn der Kanzler zu seiner Aussage gekommen ist. Hat er da einfach die US-Darstellung, die bis dato galt, übernommen, oder hat die Bundesregierung dazu eigene Erkenntnisse?

Regierungssprecher Kornelius

Ich muss mich gegen das Framing in Ihrer Frage wehren, weil der Kanzler das so nicht gesagt hat.

Zusatz Warweg

Doch, das hat er so gesagt.

Kornelius

Sie haben „implizit“ gesagt. Das ist, glaube ich, Ihre Wertung.

Zuruf Warweg
Ja, aber trotzdem bleibt der …

Kornelius

Sie haben eben „implizit“ gesagt. Das war nicht wörtlich, oder?

Zusatz Warweg

Da habe ich ihn vielleicht ein kleines …

Aber das ändert nichts an meiner eigentlichen Frage, die Sie bitte beantworten, auf welcher Daten- bzw. Faktengrundlage der Kanzler zu dieser Aussage gekommen ist.

Vorsitzende Welty

Wollen wir hier höflich miteinander umgehen?

Zuruf Warweg

Das sind wir doch. – Herr Kornelius lächelt nach wie vor.

Vorsitzende Welty

Ich lächle auch.

Zuruf Warweg

Die Antwort, Herr Kornelius! – Nur weil ich implizit gesagt habe, negiert das noch nicht Ihre …

Kornelius

Entschuldigen Sie wirklich, ich möchte auch um einen höflichen Ton bitten. Sie haben gesagt „implizit“, und ich habe gesagt: Der Kanzler hat es nicht so gesagt. Das ist die Antwort. Sie haben unterstellt, dass der Kanzler gesagt habe, Maduro sei wegen Drogenvergehen verhaftet worden. Das hat der Kanzler nicht gesagt. Das können Sie gerne so insinuieren, aber das hat er nicht so gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung traut sich etwas Kritik an US-Vorgehen gegen Venezuela: „Nicht überzeugend“


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Beim Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela am 5. Januar hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne es nicht dulden, wenn die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten ständen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung das als ein legitimes Argument für einen Militärangriff bewertet und ob der Kanzler mittlerweile zu einer Einordnung gekommen ist, ob das Vorgehen der USA, ein souveränes Land mit 150 Kampfflugzeugen anzugreifen, völkerrechtskonform war oder nicht. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund:

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in seiner ersten Reaktion (15 Stunden nach dem US-Militärschlag der USA und der Entführung des venezolanischen Präsidenten) am 3. Januar um 17:51 Uhr erklärt, die völkerrechtliche Einordnung des US-Einsatzes gegen Venezuela sei komplex und man nehme sich entsprechend Zeit zur Bewertung.

Zwei Tage später bei der Regierungspressekonferenz am Montag gab Vize-Regierungssprecher Sebastian Hille proaktiv eine Erklärung ab, in der er abermals betonte, wie „sehr komplex“ der völkerrechtliche Sachverhalt des US-Angriffs gegen Venezuela sei:

„Die USA haben den venezolanischen Machthaber, wie Sie wissen, festgesetzt und wollen ihn in den USA vor Gericht stellen. Zunächst einmal: Maduro hat sein Land in den vergangenen Jahren in schweres Fahrwasser geführt. Seine Präsidentschaft beruht auf dem Ergebnis gefälschter Wahlen. Sie wissen, dass wir wie auch viele andere Staaten auf der Welt die Präsidentschaft daher nicht anerkannt haben. Maduro führte das Land diktatorisch. Unter seiner Herrschaft ist die Wirtschaft Venezuelas verfallen, und die Menschen im Land sind verarmt. Er ist in den Drogenhandel verstrickt und ließ skrupellos foltern. Eine große Flüchtlingswelle war die Folge. Dementsprechend ist der völkerrechtliche Sachverhalt sehr komplex, und es stellen sich eine Reihe von Fragen.“

Zu dem Zeitpunkt hatten bereits übereinstimmend alle namhaften Völkerrechtler auf internationaler wie auf deutscher Ebene erklärt, dass sowohl der Angriff der USA auf Venezuela als auch die Gefangennahme des Staatschefs Nicolás Maduro „klar völkerrechtswidrig“ waren.

USA und die Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates

Im weiteren Verlauf des Montags kam auf Initiative von Kolumbien der UN-Sicherheitsrat zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei erklärte der US-Vertreter im Sicherheitsrat, Michael Waltz, Maduros Gefangennahme sei eine „chirurgische Strafverfolgungsmaßnahme“ gegen einen „Drogenterroristen“ gewesen, dieser sei nicht das legitime Staatsoberhaupt. Wer Maduro unter Berufung auf die UN-Charta gleichbehandle, missbrauche diese Charta. Waltz führte dann in geradezu entwaffnender Offenheit die Motive für den Militärschlag aus:

„Man kann nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben.“

Ihr glaubt gar nicht, mit welchen “Argumenten” gestern Michael Waltz, der US-Vertreter vor dem UN-Sicherheitsrat, den Angriff gegen #Venezuela gerechtfertigt hat:

“Man kann nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter Kontrolle von Gegnern der 🇺🇸 haben.“

Im Original:… pic.twitter.com/9jX4amYO7D

— Florian Warweg (@FWarweg) January 6, 2026

Damit bestätigte der US-Vertreter mindestens indirekt die Aussagen des venezolanischen UN-Vertreters Samuel Moncada. Dieser hatte zuvor den USA vorgeworfen, das Land wegen seiner großen Rohstoffvorkommen angegriffen zu haben. Moncada warf Washington vor dem UN-Sicherheitsrat „einen umfassenden Bruch des Völkerrechts“ vor. Die USA hätten „die UN-Charta, die Genfer Konventionen, die Menschenrechtsgarantie sowie die Immunität eines amtierenden Staatsoberhaupts“ verletzt.

Auch Russland und China hatten vor dem UN-Sicherheitsrat den US-Angriff in Venezuela scharf verurteilt: Washington spiele sich als „oberster Richter“ und „Weltpolizei“ auf, hieß es unter anderem.

„Kein Land kann als Weltpolizei agieren und kein Staat kann sich anmaßen, der internationale Richter zu sein“, erklärte etwa der chinesische UN-Vertreter Sun Lei. Er betonte, militärische Mittel seien keine „Lösung von Problemen“. Der willkürliche Einsatz von Gewalt werde nur zu einer größeren Krise führen. China und Russland forderten gemeinsam die Freilassung des von den USA entführten venezolanischen Staatschefs Nicolás Maduro und dessen Ehefrau Cilia Flores.

Der russische Vertreter Wassili Nebensja sprach von „einer Rückkehr in eine Ära der Gesetzlosigkeit und US-Dominanz durch Gewalt, Chaos und Willkür“. Die USA würden als selbsternannter globaler Richter aus wirtschaftlichen und machtpolitischen Motiven handeln, kritisierte er und rief die Länder im Sicherheitsrat auf, die „Methoden und Instrumente der US-amerikanischen Militäraußenpolitik“ entschieden zurückzuweisen.

Deutliche Kritik an der Gefangennahme Maduros kam auch erstmals von EU-Staaten. So erklärte der Vize-UN-Botschafter Frankreichs, Jay Dharmadhikari, die Militäroperation der USA verstoße „gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung und gegen den Grundsatz der Nichtanwendung von Gewalt“.

Vor diesem Hintergrund erklärte dann Regierungssprecher Stefan Kornelius auf Nachfrage von Reuters und den NachDenkSeiten am 7. Januar:

„Die USA haben im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist.“

Bis heute vermeidet es die Bundesregierung aber nach wie vor, explizit von einem Bruch des Völkerrechts zu sprechen.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026

Frage Dr. Rinke (Reuters)

Herr Kornelius, wir hatten das Thema ja hier schon am Montag. Da hieß es, die Bundesregierung wolle noch einmal abwarten, wie die USA den Einsatz völkerrechtlich im UN-Sicherheitsrat begründen. Ich hätte jetzt ganz gerne gewusst, ob die Erklärung, die die US-Regierung dort abgegeben hat, für Sie ausreicht oder ob Sie jetzt zu einer anderen, statt der bisher doch sehr vorsichtigen Bewertung kommen.

Regierungssprecher Kornelius

Wir haben ja in den letzten Tagen gesagt, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt und wir diverse Schritte zur Erklärung, zur Aufklärung und zur Durchleuchtung dieser Situation abwarten. Die Befassung dieses Themas im UN-Sicherheitsrat in der vorvergangenen Nacht war ein sehr wichtiger Schritt, auch für die Bundesregierung. Wir haben festgestellt, dass der Sicherheitsrat gestern – vorgestern ist es inzwischen – nicht zu einer gemeinsamen Bewertung, zu einer völkerrechtlichen Einordnung des UN-Einsatzes (sic!) gekommen ist. Die USA haben dort jedenfalls nicht überzeugend dargelegt, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war. Das ist der momentane Sachstand, den die Bundesregierung zu diesem Thema hat.

Frage Warweg

Bei dem besagten Sondertreffen des UN-Sicherheitsrates hatte der US-Vertreter Michael Waltz die Entführung von Maduro und den Angriff auf Venezuela mit der Aussage gerechtfertigt, man könne nicht weiterhin die größten Ölreserven der Welt unter der Kontrolle von Gegnern der Vereinigten Staaten haben. Erscheint diese Begründung des US-Partners der Bundesregierung legitim, um einen militärischen Angriff gegen ein souveränes Land zu rechtfertigen?

Kornelius

Ich glaube, ich habe eben dazu geantwortet.

Zusatz Warweg

Das hat sich nicht ganz so …

Kornelius

Ich kann es wiederholen. Sie können diese Antwort gerne auf Ihre Frage legen; die passt dazu.

Zusatzfrage Warweg

Das heißt, schlussendlich hat die Bundesregierung entschieden, dass ein militärischer Angriff mit 150 Kampfflugzeugen gegen Venezuela unter Bombardierung von drei Bundesstaaten und der Hauptstadt Caracas völkerrechtswidrig ist. Habe ich das richtig verstanden?

Kornelius

Ich habe gesagt, dass die USA im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugend dargelegt haben, warum ihr Vorgehen völkerrechtskonform ist.

Frage Campos de Lacerda (freie brasilianische Journalistin)

Herr Kornelius, Spezialisten fürchten jetzt, dass diese Eskalationsspirale zunimmt. Die US-Administration hat gesagt, man nehme sich jetzt Kolumbien vor. Was kann die Bundesregierung dazu beitragen, dass es nicht zu einer Destabilisierung der gesamten Region kommt? Es gibt geschichtlich auch mehrere Beispiele von Interventionen der USA in Lateinamerika, die nur Scherben hinterlassen haben. Was kann die Bundesregierung machen, um diese Eskalation zu stoppen?

Kornelius

Die Bundesregierung hat sich zu dieser Situation in Venezuela positioniert, auch zur Situation in Grönland. Ich glaube, dass die Bundesregierung jetzt mit dem Fortschritt, den es bei MERCOSUR zu verzeichnen gibt, ein Zeichen der regelgebundenen Zusammenarbeit auch mit anderen Staaten setzen wird. Das ist das Symbol, das ist das Beispiel, das wir abgeben werden. Das ist ein nicht ganz unwichtiger Beitrag.

Deschauer (AA)

Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Da ist der Regierungssprecher voll umfänglich „on record“ für uns.

Frage Jung (jung & naiv)

Herr Kornelius, Sie waren ja am Montag nicht da. Können Sie einmal überzeugend darlegen, was völkerrechtlich so komplex am Kidnapping von Maduro ist?

Kornelius

Ich glaube, dazu wurde in der Regierungspressekonferenz am Montag schon ausführlich Stellung genommen, was die Komplexität angeht.

Zuruf Jung

Nein.

Kornelius

Ich habe eben schon einmal gesagt, dass es verschiedene Bewertungsmaßstäbe gibt, die geprüft wurden. Unter anderem gibt es eine strafrechtliche Dimension, die auch noch nicht wirklich erkannt wird. Ich bitte ein bisschen um Verständnis, dass eine Regierung die Tiefe der juristischen Dimension eines solchen Vorganges gründlich prüfen muss und wird, ehe sie zu schnellen politischen Meinungen kommt. Das ist Ihnen vorbehalten, dass Sie schnell kommentieren, aber die Bundesregierung braucht ein rechtliches Fundament, auf dem sie urteilt. Das ist der Begriff, der sich mit Komplexität am besten beschreiben lässt.

Zusatzfrage Jung

Der französische Partner hat bei der UN in New York gesagt, diese Aktion gegen Maduro sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der friedlichen Streitbelegung und der Nichtanwendung von Gewalt. Das ist die Position Frankreichs, des engsten Partners Deutschlands. Ist das auch die Position der Bundesregierung?

Kornelius

Deswegen habe ich eben gesagt, dass die USA in den Vereinten Nationen nicht überzeugend dargelegt haben, dass ihr Vorgehen völkerrechtskonform war.

Frage Gerhäusser (Deutsche Welle)

Am Montag wurde ja auch gesagt, der Bundesregierung sei vor allen Dingen wichtig, dass bald Wahlen in Venezuela stattfinden können. Ich würde gerne von Frau Deschauer wissen, ob es denn Kontakte gibt zwischen der Bundesregierung und der ja eigentlich rechtmäßig gewählten Partei der aktuellen Friedensnobelpreisträgerin Machado?

Deschauer (AA)

Davon kann ich gerade nicht berichten. Wenn ich dazu etwas nachzureichen habe, werde ich das machen.

Aber um es einfach noch einmal zu sortieren: Ich glaube, wir haben hier am Montag gesagt – und das ist weiterhin die Haltung -, dass die Venezolanerinnen und Venezolaner das Recht auf eine freie, selbstbestimmte und demokratische Zukunft ihres Landes haben und sich das nach den dortigen Regeln und im Rahmen des internationalen Rechts abzuspielen hat.

Der aktuelle Stand ist derjenige – ich glaube, da haben wir die gleiche Erkenntnis -, dass wir keine Informationen darüber haben, dass es in Kürze Wahlen geben dürfte. Perspektivisch ist das natürlich für eine freie und demokratische Willensbildung der entscheidende Prozess, damit die Menschen im Land ihre Zukunft selber bestimmen können.

Frage Steinkohl (Neue Westfälische)

Herr Kornelius, wenn Sie sagen, dass die US-Regierung nicht überzeugend dargelegt hat, dass ihr Verhalten völkerrechtskonform gewesen ist, hat die Bundesregierung dies denn der US-Seite gegenüber kommuniziert? Welche Konsequenzen im bilateralen Verhältnis hat das?

Kornelius

Die US-Regierung ist über die Position der Bundesregierung informiert. Ich glaube, dass die Konsequenzen für uns sind, dass wir unseren völkerrechtlichen Anspruch aufrechterhalten, dass wir darauf dringen, dass er zur Geltung gebracht wird, auch wenn wir akzeptieren müssen, dass dies nicht überall von uns in dieser Form durchgesetzt werden kann.

Zusatzfrage Steinkohl

Sehen Sie denn im Fall Venezuela eine Möglichkeit, diesen völkerrechtlichen Anspruch, quasi ex post, noch geltend zu machen?

Kornelius

Ich glaube, dass Deutschland niemals den Maßstab über seinen völkerrechtlichen Anspruch aufgegeben hat.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026

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