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Deutschlands 96-prozentige Abhängigkeit von US-Flüssiggas und die Mikrofon-Sabotage des BPK-Moderators


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Einerseits verkünden EU und Bundesregierung stolz, dass man jetzt „endgültig“ den langfristigen Importstopp für Gas aus Russland beschlossen hat. Andererseits zeigen jüngst veröffentlichte Daten des Bundesverbands der Energiewirtschaft, dass 96 Prozent aller deutschen Flüssiggas-Importe im vergangenen Jahr aus den USA stammten. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, welche Diversifizierungsstrategien die Bundesregierung derzeit entwickelt, um sich energiepolitisch unabhängiger von Washington zu machen. Der BPK-Moderator, wohl als eine Art „Abschiedsgeschenk“ für Florian Warwegs letzte BPK für die NDS, stellte diesmal das Mikrofon erst gar nicht an. Doch hatte er wohl nicht mit dem Einfallsreichtum unserer Kamerafrau gerechnet – so dass wir, wenn auch mit etwas Knistern, die Tonspur trotzdem erhielten. Im offiziellen Protokoll hingegen heißt es bei allen Fragen zum Thema: „ohne Mikrofon, akustisch unverständlich“. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Am 26. Januar verkündete Roberta Metsola, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, auf X, dass die EU jetzt ein langfristiges Verbot von russischen Gasimporten in die EU in Gesetzesform gegossen hätte:

„Wir haben das Verbot russischer Gaslieferungen soeben in Kraft gesetzt. Europa sichert die Kontrolle über seine Energieversorgung und stärkt seine Autonomie.“

We have just signed the ban on Russian gas into law.

Europe is securing control of our energy supply and strengthening our autonomy. pic.twitter.com/QVxX640ybd

— Roberta Metsola (@EP_President) January 26, 2026

Am selben Tag verkündete Kobessi-Letter, der offizielle Branchen-Newsletter für Entwicklung am weltweiten Kapitalmarkt, dass die US-Erdgaspreise seit dem 16. Januar um sagenhafte 240 Prozent angestiegen sind:

„EILMELDUNG: Die US-Erdgaspreise haben ihren Anstieg auf +40 % im Tagesverlauf fortgesetzt und steuern damit auf einen der größten Tagesgewinne in der Geschichte zu. US-Erdgaspreise sind seit dem 16. Januar um 240 % gestiegen. Das ist so, als würden die Benzinpreise innerhalb von 5 Handelstagen von 3,00 Dollar pro Gallone auf 7,20 Dollar pro Gallone steigen.

BREAKING: US natural gas prices extend gains to +40% on the day, now on track for one of the largest daily gains in history.

Natural gas prices are now up +240% since January 16th.

That's like gas prices rising from $3.00/gallon to $7.20/gallon in 5 trading days.

Commodities… pic.twitter.com/74m6VyK1rN

— The Kobeissi Letter (@KobeissiLetter) January 26, 2026

Eine Woche zuvor hatte der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) Zahlen vorgelegt, laut denen im letzten Jahr 96 Prozent aller deutschen Flüssiggasimporte aus den USA stammten. Eine enorme strukturelle Abhängigkeit. Die WirtschaftsWoche titelte dazu:

„Wie uns die USA mit ihrem Flüssigerdgas erpressen können.“

Das renommierte „Oxford Energy Institutes“ bezeichnet die LNG-Lieferungen der USA nach Europa als „zentrale Säule der EU-Energiesicherheit (via LNG).“ Nur die Bundesregierung scheint in einer Importquote von 96 Prozent LNG aus den USA kein Problem zu sehen.

Auszug aus dem offiziellen Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Vielleicht einmal zur Klarstellung: Im letzten Jahr stammten 92 Prozent des an deutschen Terminals angelandeten LNG aus den USA. Das heißt, das bezieht sich auf den Anteil des LNG, nicht auf den Gesamtimport, was Gas betrifft.

Zusatz Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Es gibt dabei auch LNG, das in Belgien und in den Niederlanden angelandet wird, regasifiziert und dann per Pipeline nach Deutschland importiert wird.

Grundsätzlich kann man dazu auch noch einmal ergänzen, weil Sie ja nach der Diversifizierung gefragt haben: Der Großteil stammt tatsächlich aus Norwegen und macht damit eine deutlich größere Gasmenge aus, was die LNG-Lieferungen betrifft. Es ist nämlich so, dass der Anteil an norwegischem Gas an den deutschen Gasimporten rund 46 Prozent beträgt. Deutschland selbst bestellt kein LNG, sondern das tun auf dem Energiemarkt global agierende Unternehmen. Das haben wir auch schon mehrfach deutlich gemacht. Auch die Verträge schließen dabei die Unternehmen selbst. Die sind auch für die Lieferung verantwortlich und zuständig. Insofern sind die genauen Mengen nicht ganz so leicht zu bestimmen und nicht bekannt bzw. auch nicht ganz seriös darstellbar.

Grundsätzlich ist es mittlerweile so, dass es auf dem Weltmarkt für LNG unterschiedliche Länder gibt, die LNG anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Algerien, Nigeria, Katar und natürlich die USA, aber auch Länder darüber hinaus. Grundsätzlich ist es insgesamt so zu bewerten, dass der LNG-Markt liquide ist. Das heißt, anders als bei gasgebundenen Lieferungen können neue Bezugsquellen deutlich leichter erschlossen werden.

Zusatzfrage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Spoo (BMWE)
Ich habe Ihnen ja gerade dargestellt, dass wir da deutlich diversifizierter sind und dass es beim LNG auch eine deutlich leichtere Situation als beim Pipeline-gebundenen Gas gibt. In dem Fall geht es eben darum, dass man hier verschiedene Quellen deutlich schneller anzapfen kann, wenn Sie so wollen.

Zusatzfrage Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzender Szent-Iványi
Herr Warweg, Sie wissen doch, welche Regel wir haben. Muss ich das immer wieder neu sagen? Eine Frage, eine Nachfrage!

Zusatz Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzender Szent-Iványi
Pardon, ich diskutiere das doch jetzt nicht mit Ihnen, Herr Warweg! – Wir kommen jetzt zu anderen Themen.

Noch eine Anmerkung zu der Mikrofon-Sache:

Ein Versehen ist in dem Fall ziemlich ausgeschlossen. Der BPK-Moderator hatte einen direkten Blick auf Florian Warweg, und konnte genau sehen, ob sein Mikro an war (roter Lichtkreis leuchtet) oder nicht (Lichtkreis aus). Bei Beginn der ersten Frage kann dies eventuell noch passieren, dass es dem Moderator nicht direkt auffällt, nicht aber bei den weiteren Nachfragen.

Zudem werden sonst immer Journalisten umgehend darauf aufmerksam gemacht, wenn deren Mikro versehentlich zu Beginn nicht angeschaltet wurde. Auch der BPK-Protokollant, der für das Verfassen der offiziellen Protokolle der Regierungspressekonferenz, die auch vom Bundespresseamt und dem Auswärtigen Amt veröffentlicht werden, interveniert sonst in solchen Fällen, da er die BPK per Kopfhörer verfolgt und mitschreibt:

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“


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Israel hat diese Woche damit begonnen, mit schwerem Gerät das Hauptquartier des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Ostjerusalem zu zerstören. Die israelische Regierung erklärte, der Abriss stände im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, zudem wäre man „Eigentümer“ des UN-Geländes. UNRWA wiederum nannte das Vorgehen eine „bewusste Missachtung des Völkerrechts“ und der Immunität von UN-Institutionen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen Tel Avivs bewertet. Für BPK-Verhältnisse fiel die Antwort diesmal recht eindeutig aus. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund:

Am 20. Januar besetzten israelische Sicherheitskräfte die Zentrale des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA in Ost-Jerusalem und begannen mit dessen Zerstörung. Videoaufnahmen zeigen, dass dabei unter anderem mehrere Bulldozer zum Einsatz kamen.

Beteiligt waren neben israelischen Sicherheitskräften auch Mitarbeiter der sogenannten „Israelischen Bodenbehörde“.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini verurteilte das Vorgehen Israels umgehend in scharfen Worten und sprach von einem „Weckruf“ im Umgang mit der israelischen Regierung und deren ungebremsten Völkerrechtsbrüchen:

„Ein neues Niveau der offenen und bewussten Missachtung des Völkerrechts, einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, durch den Staat Israel.

Heute Morgen stürmten israelische Streitkräfte das UNRWA-Hauptquartier, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.

Bulldozer fuhren auf das Gelände und begannen unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied mit dem Abriss der darin befindlichen Gebäude.

Dies stellt einen beispiellosen Angriff auf eine Organisation der Vereinten Nationen und deren Räumlichkeiten dar.

Wie alle UN-Mitgliedstaaten und Länder, die sich der internationalen regelbasierten Ordnung verpflichtet haben, ist auch Israel verpflichtet, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu schützen und zu respektieren.

Dies geschieht im Anschluss an andere Schritte der israelischen Behörden zur Auslöschung der Identität palästinensischer Flüchtlinge.

Am 12. Januar stürmten israelische Streitkräfte ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.

Die Wasser- und Stromversorgung der UNRWA-Einrichtungen – einschließlich der Gesundheits- und Bildungsgebäude – soll in den kommenden Wochen ebenfalls unterbrochen werden.

Dies ist eine direkte Folge der im Dezember vom israelischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebung, die die bereits 2024 verabschiedeten Anti-UNRWA-Gesetze verschärft.

Diese Aktionen, zusammen mit früheren Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, widersprechen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober, in dem dieser bekräftigte, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit des UNRWA zu unterstützen und nicht zu behindern oder zu verhindern. Der Gerichtshof betonte zudem, dass Israel keine Hoheitsgewalt über Ostjerusalem besitzt.

Es darf keine Ausnahmen geben. Das muss ein Weckruf sein.

Was heute mit dem UNRWA geschieht, wird morgen mit jeder anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung geschehen, sei es im besetzten palästinensischen Gebiet oder irgendwo anders auf der Welt.

Das Völkerrecht ist schon viel zu lange zunehmenden Angriffen ausgesetzt und droht, ohne eine Reaktion der Mitgliedstaaten an Bedeutung zu verlieren.“

A new level of open & deliberate defiance of international law, including of the privileges & immunities of the United Nations, by the State of Israel.

Early this morning, Israeli forces stormed the UNRWA Headquarters, a United Nations site, in East Jerusalem.

Bulldozers…

— Philippe Lazzarini (@UNLazzarini) January 20, 2026

Die „Israelische Bodenbehörde“ teilte zu dem Einsatz mit, sie habe auf gesetzlicher Grundlage den Besitz des über vier Hektar großen Organisationsgeländes übernommen. Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums behauptete im Anschluss, Israel sei Eigentümer des Geländes und daher genieße die UN-Organisation „keinerlei Immunität und die Beschlagnahmung durch die israelischen Behörden erfolgte im Einklang mit israelischem wie auch internationalem Recht“.

Das ist allerdings eine Position, mit der Israel ziemlich alleine dasteht. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die meisten Länder der Welt – darunter Deutschland und eigentlich de jure auch alle anderen EU-Staaten – betrachten Ost-Jerusalem als von Israel völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits mehrfach die komplette Abschaffung des UN-Hilfswerks gefordert. Seine Begründung: Die Organisation „verewige das Problem der palästinensischen Flüchtlinge“ und „die Idee von einem Recht auf Rückkehr mit dem Ziel der Zerstörung des Staates Israel“.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Jahn (ARD-Hauptstadtreporter)
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.

Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.

Frage Warweg
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?

Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.

Zusatzfrage Warweg
Jetzt ist die staatliche Zerstörung – das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?

Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.

Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesgerichtshof schreibt Verantwortung für Nord-Stream-Anschlag der Ukraine zu – Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine sogenannte Leitsatzentscheidung veröffentlicht, laut der der Anschlag gegen die Nord-Stream-Pipelines die Souveränität der Bundesrepublik verletzt hat, da die Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung Deutschlands dienen sollten. In diesem Zusammenhang schreibt das oberste deutsche Gericht erstmals öffentlich, auf Basis der bisherigen Ermittlungsergebnisse, den Anschlag dem ukrainischen Geheimdienst zu und spricht von einem „fremdstaatlichem Auftrag“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus für den weiteren Umgang mit der Ukraine zieht. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Der entsprechende Beschluss des BGH zu den mutmaßlichen staatlichen ukrainischen Tätern des Terror-Anschlags gegen die zivile Energieinfrastruktur Nord Stream 1 und 2 erfolgte bereits am 10. Dezember 2025, wurde aber erst am 15. Januar 2026 veröffentlicht. Zum ersten Mal äußerte sich damit ein deutsches Gericht öffentlich zu den mutmaßlichen Hintergründen des Angriffs auf die Nord-Stream-Pipelines.

In dem Beschluss schreiben die Richter, dass die Explosionen an den Gasröhren höchstwahrscheinlich in „fremdstaatlichem Auftrag“ verursacht wurden. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird deutlich, dass das oberste deutsche Gericht mit „fremdstaatlich“ die Ukraine meint.

Der Beschluss erfolgte in Reaktion auf eine Haftbeschwerde der Anwälte von Serhij K., einem ehemaligen Mitglied einer ukrainischen Spezialeinheit. K. war vergangenes Jahr auf Basis eines Interpol-Haftbefehls in Italien festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert worden.

„Verfassungsfeindliche Sabotage“

Der Generalbundesanwalt wirft dem Ukrainer „verfassungsfeindliche Sabotage, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken“ vor. Dass K. zum Zeitpunkt des Terroranschlags gegen Nord Stream Mitglied des ukrainischen Spezialkräftekommandos war, bestätigt unter anderem ein Schreiben des Verteidigungsministeriums vom 21. November 2024 an den Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments. Darin heißt es, Serhij K. habe vom 10. August 2022 bis zum 28. November 2023 in der Einheit A0987 als Hauptmann gedient. Die Kennung A0987 steht für das Spezialkräftekommando der ukrainischen Armee. Auch der damalige Kommandeur der Einheit bestätigt dies.

Die Verteidiger von K. hatten gegenüber dem BGH argumentiert, unabhängig davon, ob er an der Tat beteiligt gewesen sei, würde den mutmaßlichen Tätern eine sogenannte „funktionelle Immunität“ zustehen. Denn, so die Argumentation, die Zerstörung der Pipelines, in deren Bau deutsche Unternehmen Milliarden-Summen investiert hatten, sei Teil der Kriegshandlungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation gewesen. Schädigungen an für Russland wichtiger ziviler Infrastruktur seien damit nach internationalem Recht erlaubt. Weiter heißt es in der Haftbeschwerde, die Pipelines seien in internationalen Gewässern angegriffen worden und folglich ein legitimes militärisches Ziel, da Russland damit „seinen Angriffskrieg“ finanziert hätte.

BGH-Richter: Nord-Stream-Pipelines waren kein legitimes militärisches Ziel und Angriff verletzte Souveränität Deutschlands

Doch der Bundesgerichtshof widersprach dieser Argumentation: Serhij K. habe kein Anrecht auf Immunität, da die Pipelines im Gegensatz zur Darstellung seiner Anwälte kein legitimes militärisches Ziel gewesen seien. Nord Stream 1 und 2 hätten „vorrangig zivilen Zwecken“ gedient. Zudem sei von einer geheimdienstlichen Operation auszugehen, in der K. nicht als Kombattant erkenntlich gewesen sei. Die Souveränität der Bundesrepublik, so die Richter des in Karlsruhe ansässigen dritten Strafsenats des BGH, sei direkt von der Tat berührt, da die Nord-Stream-Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung der Bundesrepublik dienen sollten.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Warweg
Der Bundesgerichtshof hat am 15. Januar eine sogenannte Leitsatzentscheidung veröffentlich, in der er den Anschlag gegen die Nord-Stream-2-Pipelines auf Basis der bisherigen Ermittlungsergebnisse dem ukrainischen Geheimdienst zugeschrieben hat und von einem fremdstaatlichen Auftrag spricht. Mich würde auch angesichts der ganzen Ausführungen hier gerade interessieren, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser Darlegung des Bundesgerichtshofs zieht, was die weitere Zusammenarbeit mit der Ukraine angeht.

Vize-Regierungssprecher Meyer
Ich weiß nicht, ob Ihre Interpretation, die in der Frage enthalten war, zu hundert Prozent richtig ist.

Zusatz Warweg
Darin war keine Interpretation.

Meyer
Aber wir haben in der Vergangenheit auf die zuständigen Behörden verwiesen, wo entsprechende Untersuchungen und Ermittlungen laufen. Wir als Bundesregierung werden uns weiterhin genau so verhalten und an die zuständigen Stellen verweisen.

Zusatzfrage Warweg
Aber hat die Bundesregierung nicht Angst, dass sie damit der ganzen Welt kommuniziert: „Ihr könnt das bislang teuerste Energieinfrastrukturprojekt Europas wegknallen, und wir werden daraus keine Konsequenzen ziehen“? Das wird vielleicht auch andere staatliche Akteure zu der Überzeugung bringen, dass Deutschland das mit sich machen lasse.

Meyer
Diese Interpretation weise ich wiederum wirklich in aller Klarheit zurück. Es wäre abseitig, das anzunehmen.

Zuruf Warweg
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?


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Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.

Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:

Das Schweizer Außenamt greift ein

Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.

Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“

Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen

In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.

Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.

Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:

„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“

„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“

„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“

Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben

Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)

Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.

Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.

Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:

DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.

I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.

Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.

The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm

— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)
Das ist auch so.

Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?

Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Lost in Völker- und Verfassungsrecht: Die Bundesregierung und der US-Angriff gegen Venezuela

17. Januar 2026 um 11:00

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Auch diese Woche musste sich die Bundesregierung in der BPK zahlreichen Fragen zu ihrer fragwürdigen Haltung in Bezug auf den US-Angriff gegen Venezuela stellen. Die NachDenkSeiten wollten unter anderem wissen, wieso Deutschland eine Stellungnahme des EU-Partner Spaniens, welche den US-Angriff verurteilte und sich gegen Einmischung von außen sowie für Einhaltung von Völker- und Selbstbestimmungsrecht aussprach, nicht mitgezeichnet hat. Ebenso kam die Frage auf, ob die Bundesregierung vorhat, die aktuelle Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, die verfassungskonform den entführten Maduro ersetzte, anzuerkennen oder nicht. Von Florian Warweg.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2025

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Zu Venezuela: Ich hätte von Herrn Giese ganz gern gewusst, ob sich die Bundesregierung der Forderung der Spanier anschließt, dass man die EU-Sanktionen gegen Venezuela jetzt zumindest schrittweise lockert und zurückschraubt.

Giese (AA)
Wir haben uns mehrfach zu Venezuela und dazu, wie wir uns die Zukunft für Venezuela vorstellen, geäußert. Insbesondere geht es darum, einen demokratischen Übergang sicherzustellen, sodass die Rechte der Venezolanerinnen und Venezolaner zur Geltung kommen. Wie gesagt sind Frieden, Freiheit und demokratischer Umbruch das, was jetzt am allerwichtigsten ist, und die Schritte, die in dieser Richtung hilfreich sind, werden wir unternehmen. Dazu beraten wir uns ja sehr eng mit unseren Partnerinnen und Partnern weltweit, natürlich auch in Brüssel. Weitere Details kann ich Ihnen dazu jetzt nicht nennen. Aber wir werden alles sozusagen daran messen, was den Menschen in Venezuela hilft.

Zusatzfrage Dr. Rinke
Das heißt, Sie sehen den Zeitpunkt für die Lockerung der Sanktionen derzeit noch nicht gekommen?

Giese (AA)
Das sind Gespräche, die in Brüssel geführt werden müssen, und denen möchte ich nicht vorgreifen.

Frage Jessen (freier Journalist, kooperiert mit jung & naiv)
Herr Giese, gegebenenfalls Herr Kornelius, die militärische Intervention der USA in Venezuela und die Entführung Maduros sind jetzt elf Tage her. Hat die Zeit dafür ausgereicht, dass die Bundesregierung sich ein Urteil bildet, ob diese Aktionen völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig waren?

Regierungssprecher Kornelius
Herr Jessen, die Frage haben wir bereits letzte Woche beantwortet, nach der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am vergangenen Mittwoch. Ich kann Ihnen das Protokoll gern noch einmal nachreichen. Aber die Begründungen, die die USA zu diesem Zeitpunkt geliefert haben, waren völkerrechtlich nicht hinreichend.

Zusatzfrage Jessen
Ja, das habe ich in Erinnerung. Ich war selbst im Saal.

Kornelius
Sehen Sie!

Zusatzfrage Jessen
Aber die Aussage, dass die Erklärung der USA nicht hinreichend war, ist ja eine ganz andere Aussage als die Bewertung des Vorgangs aus eigener völkerrechtlicher Einschätzung. Die haben Sie bislang nicht geliefert. Andere Staaten haben das durchaus getan. Deswegen würde ich Sie um eine Antwort bitten: Hat die Bundesregierung inzwischen eine Auffassung davon, ob die Intervention der USA völkerrechtswidrig war oder nicht?

Kornelius
Ich habe mich eben dazu geäußert, und an rhetorischen Framings, Drehungen, Sätzen und Wendungen möchte ich mich jetzt hier nicht beteiligen.

Frage Warweg
Wenn wir gerade bei Spanien und Venezuela sind: Spaniens Regierung hatte eine gemeinsame Stellungnahme gegen den US-Angriff gegen Venezuela veröffentlicht, gegen Einmischung von außen, für Einhaltung von Völker- und Selbstbestimmungsrecht. Da es ja sonst eher selten ist, dass EU-Staaten das im Alleingang machen, würde mich interessieren: Wurde Deutschland angefragt, und wenn ja, wieso hat man dies nicht mitgezeichnet?

Giese (AA)
EU-Staaten äußern sich gern gemeinsam, weil wir uns bei sehr, sehr vielen Themen in Brüssel abstimmen. Sie äußern sich aber immer wieder auch einzeln. Immer, wenn sich der Außenminister äußert, dann tut er das einzeln. Manchmal ist es mit anderen Partnerinnen und Partnern abgestimmt. Das kommt auf die Konstellation an. In dieser konkreten Situation, wie sich Spanien dabei abgestimmt hat, würde ich Ihnen empfehlen, sich an die spanische Regierung zu wenden.

Zusatzfrage Warweg
Dann habe ich noch eine Frage zum weiteren Umgang mit der aktuellen Regierung und der Interimspräsidentin Delcy Rodríguez: Die EU hat jetzt schon gesagt, dass sie sie nicht anerkennen wird. Wie ist denn Deutschland selbst dabei verortet? Plant die Bundesregierung, die ja durchaus verfassungskonform nachgerückte Interimspräsidentin Delcy Rodríguez anzuerkennen?

Giese (AA)
Ich habe gerade in der allgemeinen Form ausgeführt, was für uns die Maßgabe in Bezug auf Venezuela ist, und mit diesen Maßgaben werden wir jetzt auch schauen, wie die Regierung hier weiter handelt. Was allerdings ganz klar ist – das haben wir auch schon mehrfach ausgeführt –, ist, dass die vergangenen Wahlen, mit denen Herr Maduro sozusagen die Behauptung aufgestellt hat, der legitime Präsident zu sein, nicht legitim abgelaufen sind. Insofern muss alles, was sich davon ableitet, ebenfalls unter einem sehr, sehr großen Fragezeichen stehen, ohne dass ich mich da jetzt festlegen will, weil mir die ganz genauen innerstaatlichen Vorgaben in Venezuela, wie man Interimspräsidentin wird, nicht bekannt sind.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14. Januar 2026

(Auszug von RSS-Feed)

Steigerung um 15 Prozent: Wie erklärt Bundesregierung den massiven Anstieg an Firmenpleiten in Deutschland?

16. Januar 2026 um 09:00

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Laut einer aktuellen Auswertung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle ist die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen. Die Forscher beziffern die Zahl auf insgesamt 17.604 Insolvenzen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge lag die Zahl von Regelinsolvenzen im Dezember 2025 um 15,2 Prozent höher als im Vorjahr. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie sich die Bundesregierung diese massive Steigerungsrate erklärt und aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt, welches dem Innenministerium untersteht, beschlossen hat, die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen ab 2026 nicht mehr zu veröffentlichen. Von Florian Warweg.

Hintergrund:

Selbst die zumeist auf trocken-sachliche Überschriften setzende dpa titelte am 12. Januar:

„Pleitewelle bei Unternehmen rollt weiter“

„Zum Jahreswechsel hat die Pleitewelle bei deutschen Unternehmen nicht nachgelassen. Die Zahl der bei den Amtsgerichten beantragten Regelinsolvenzen lag im Dezember 15,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Angaben berichtet.“

Vier Tage zuvor hatte das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) Berechnungen vorgelegt, dass die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen sei. Die Forscher bezifferten die Gesamtzahl für 2025 auf 17.604 Unternehmen. Selbst im Zuge der Finanzkrise 2009 habe die Zahl rund fünf Prozent niedriger gelegen, hieß es von den IWH-Vertretern. Allein für Dezember geht das IWH von 1.519 Firmenpleiten aus, da sind 49 pro Tag, Feiertage mitgezählt, und damit ganze 75 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Jahre 2016 bis 2019.

In diesem Zusammenhang ließ das Handelsblatt zusätzlich die Anzahl an Großunternehmen (mehr als zehn Millionen Euro Umsatz) ermitteln, die 2025 Insolvenz anmelden mussten. Die von dem Fachblatt beauftragte Restrukturierungsberatung Falkensteg kommt auf 471 pleitegegangene deutsche Großunternehmen. Das sind 25 Prozent mehr als 2024. Allerdings muss man dazu wissen, dass bereits 2024 die Zahl der Großinsolvenzen im Verhältnis zu 2023 um 35 Prozent angestiegen war.

Die Prognose für 2026 fällt laut den vom Handelsblatt befragten Experten noch düsterer aus.

Vor diesem Hintergrund wirft es durchaus Fragen auf, wenn das Statistische Bundesamt bekannt gibt, dass es, wegen angeblich fehlender „methodischer Reife“, ab 2026 die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen nicht mehr veröffentlichen wird und die Bundesregierung auf entsprechende Nachfrage für die Gründe so antwortet:

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2025

Frage Warweg
Laut einer aktuellen Auswertung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung ist die Zahl der Firmenpleiten 2025 auf den höchsten Stand seit 20 Jahren gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge lag die Zahl von Regelinsolvenzen im Dezember 2025 um 15,2 Prozent höher als im Vorjahr. Herr Kornelius, wie erklärt sich denn die Bundesregierung diese enorme Steigerungsrate bei Insolvenzen?

Regierungssprecher Kornelius
Ich glaube, das Wirtschaftsministerium hat das besser analysiert.

Ungrad (BMWE)
In der Tat ist die Zahl der Insolvenzen gestiegen. Gegenüber dem Vormonat ist sie zwar zurückgegangen, aber generell ist sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Es gibt natürlich immer noch gewisse Auswirkungen seitens der Coronapandemie. Aber natürlich ist auch die wirtschaftliche Lage entscheidend für das Thema der Insolvenzen der Unternehmen. Deswegen unternimmt die Bundesregierung ja auch alles, damit es der Wirtschaft besser geht, um Insolvenzen zu vermeiden. Wir haben Ihnen das schon zahlreich dargelegt, wie zum Beispiel mit der Senkung der Energiepreise und verschiedenen anderen wirtschaftlichen Maßnahmen, die die Bundesregierung im letzten Jahr vorgenommen hat und noch weiter vornehmen wird.

Zusatzfrage Warweg
Das dem BMI unterstehende Statistische Bundesamt hat – das ist zumindest mein Informationsstand – beschlossen, die vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzen ab 2026 nicht mehr zu veröffentlichen. Findet das denn die Zustimmung des Ministers, und, wenn ja, wie begründet er das?

Frühauf (BMI)
Zu dem Vorgang liegt mir gerade nichts vor. Dazu müsste ich gegebenenfalls etwas nachliefern.

Zusatz Warweg
Gern. Vielleicht hat das Wirtschaftsministerium dazu noch Infos.

Ungrad (BMWE)
Nein.

Anmerkung Redaktion: Die “Nachreichung” zur Frage der NachDenkSeiten, ob die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes Amtes, ab 2026 keine vorläufigen monatlichen Insolvenz-Zahlen mehr zu veröffentlichen, die Zustimmung von Innenminister Dobrindt fand, dem die Fachaufsicht über das Bundesamt obliegt, und falls ja, wie er dies begründet, erreichte uns einen Tag später und lautet wie folgt:

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Wieso unterzeichnet Innenminister Dobrindt „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Netanyahu und nennt Israel „Premiumpartner“?


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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den vom Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) wegen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanyahu in Jerusalem getroffen und dabei einen weitreichenden Cyber- und Sicherheitspakt unterzeichnet. In diesem Zusammenhang bezeichnete er Israel als „Premiumpartner“ Deutschlands. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie der Minister ein offizielles Treffen mit einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher begründet und ob auch Kooperationen bei KI-basierten Tötungsanwendungen „Made in Israel“ wie „Where’s Daddy?“ geplant sind. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatten am 11. Januar in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet.

Das Abkommen umfasst laut Darlegung von Dobrindt unter anderem den „Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation“, die Bekämpfung von Cyberangriffen sowie Drohnenabwehr- und Zivilschutz. In diesem Zusammenhang erklärte der deutsche Innenminister:

„Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“

„Cyberdome“

Besonderes Interesse zeigt Dobrindt an Israels automatisierten Früherkennungssystemen für Cyberangriffe, dem sogenannten „Cyberdome“. Dazu erklärte er in Jerusalem:

„Wir haben ein großes Interesse daran, zu lernen, wie Israel den Cyberdome aufgebaut hat. Wir wollen an den Erfahrungen, am Know-how partizipieren.“

Das unterzeichnete Abkommen sieht die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für Cyberforschung vor. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang auch auf die seiner Meinung nach wachsende Bedrohung deutscher Infrastruktur. Mit Verweis auf den jüngsten Brandanschlag im Südwesten Berlins erklärte der Innenminister:

„Ich glaube, dass wir sehr stark nachrichtendienstlich jetzt vorgehen müssen, um den Gruppen stärker auf den Zahn zu fühlen und auf den Pelz zu rücken.“

„Where’s Daddy“ – Die perfide Tötungs-KI der israelischen Armee

Im April 2024 veröffentlichte das israelische Investigativ-Portal +927 Magazine einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Lavender“: Die KI-Maschine, die Israels Bombardements in Gaza steuert“.

Der Bericht stützt sich unter anderem auf Zeugenaussagen von sechs israelischen Geheimdienstmitarbeitern, die alle während des aktuellen Krieges im Gazastreifen im Einsatz waren und aus erster Hand Erfahrungen mit diesen KI-Systemen gesammelt hatten.

Sie berichten, dass sich die israelische Armee einen Großteil der Zeit fast ausschließlich auf die KI-Anwendung „Lavender“ zur Identifizierung von Zielen gestützt hat. Das System markierte laut +972 Magazine alleine in den ersten Wochen des Krieges bis zu 37.000 Palästinenser als mutmaßliche „Militante“ und kennzeichnete sie und ihre Häuser für Luftangriffe. Ein zweites KI-System namens „Where’s Daddy“ wurde speziell dafür entwickelt, diese Personen in ihren Familienhäusern und nicht während militärischer Aktivitäten aufzuspüren, da es einfacher war, die Ziele zu lokalisieren, wenn sie sich in ihren Privathäusern befanden.

Dem Bericht zufolge akzeptierte das System Kollateralschäden von 15 bis 20 Zivilisten für einen einzelnen rangniedrigen Kämpfer der Hamas oder des Islamischen Dschihad (PIJ) und über 100 zivile Opfer für einen hochrangigen Kommandeur. Eine Quelle berichtet, dass die Armee den Offizieren pauschal die Genehmigung erteilt habe, die von „Lavender“ generierte Zielliste ohne zusätzliche Prüfung zu übernehmen. Dies, obwohl man in Tel Aviv wusste, dass das System eine Fehlerquote von etwa zehn Prozent hat und regelmäßig Personen markierte, die nur lose oder gar keine Verbindungen zu einer militanten Gruppe hatten.

Verstärkte Zusammenarbeit von Deutschland und Israel im Bereich Spezialeinheiten und Geheimdienste

Der unterzeichnete Sicherheitspakt erstreckt sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. So soll laut Medienberichten die deutsche Spezialeinheit GSG 9 in Zukunft eng mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam ist bei der israelischen Grenzpolizei angesiedelt und arbeitet eng mit Militär und Geheimdiensten zusammen. Die Einheit ist auch dafür bekannt, verdeckte Operationen unter der arabischen Bevölkerung in Gaza, Westbank und angrenzenden Nachbarländern durchzuführen.

Ebenso kündigte Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste an. Ob er sich dabei auf den deutschen und israelischen Inlandsgeheimdienst oder den BND und Mossad bezog, wurde nicht weiter konkretisiert.

Doch weder das breit dokumentierte völkerrechtswidrige Agieren der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten noch die beschriebene Form der unkontrollierten KI-basierten Massentötung von Zivilisten oder die Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird, scheint den Bundesinnenminister und sein Ministerium auch nur im Ansatz bei ihrer Zusammenarbeit mit dem „Premiumpartner“ zu stören.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Innenminister Dobrindt war ja am Wochenende in Israel, hat sich dort mit dem vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Netanjahu in Israel getroffen und Israel in diesem Zusammenhang auch als Premiumpartner bezeichnet. Jetzt hat Israel laut UN-Zahlen mit Stand vom 6. Januar allein 20 179 Kinder, 10 427 Frauen und 256 Journalisten in Gaza getötet und agiert auch weiterhin als Besatzungsmacht. Dazu würde mich interessieren: Wie begründet denn der Minister vor dem skizzierten Hintergrund, dass er einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher – siehe entsprechenden Haftbefehl – eine offizielle Aufwartung macht und Israel entsprechend als Premiumpartner bezeichnet?

Frühauf (BMI)
Herr Warweg, Herr Dobrindt war in Israel und hat mit Herrn Netanjahu einen Sicherheits- und Cybersicherheitspakt unterzeichnet. Darauf lag der Fokus dieses Besuches. Dabei ging es vor allem auch um das Thema „Cyberdome“, über das wir auch hier des Öfteren schon gesprochen haben, und dahingehend ist Israel ein wichtiger Partner, gerade was die Cybersicherheit angeht. Mehr habe ich dazu jetzt nicht zu sagen.

Zusatzfrage Warweg
Das heißt, dass er sich dort mit jemandem getroffen hat, der vom Internationalen Strafgerichtshof als mutmaßlicher Kriegsverbrecher eingeordnet wird, stören den Minister und sein Ministerium nicht weiter?

Frühauf (BMI)
Ich werde Ihnen dazu nichts weiter kommentieren.

Frage Dr. Rinke (Reuters Chefreporter)
Ich hätte auch ganz gern Frau Frühauf zu dem Treffen gefragt und gefragt, ob Sie uns vielleicht ein paar Einzelheiten über diesen Cyber- und Sicherheitspakt nennen können, denn der scheint ja zumindest aus israelischer Sicht doch sehr weitgehend zu sein. Er wurde dort gefeiert, auch von dem Büro des Ministerpräsidenten. Was sind also die Elemente dieses Abkommens?

Frühauf (BMI)
Dieser Cyber- und Sicherheitspakt hat verschiedene Elemente. Erst einmal hat man sich auf eine Zusammenarbeit verständigt, zum Beispiel auch bei der gemeinsamen Forschung zum Thema der Cybersicherheit, zum Thema der KI. Aber, Herr Rinke, ich kann Ihnen das, wenn Sie mögen, im Nachgang – wir haben dazu eine ausführliche Ausführung – auch noch einmal schicken, bevor ich jetzt alles hier offeriere.

Frage Warweg
Wenn wir gerade bei dem Cyber- und Sicherheitsaspekt bzw. diesem Pakt sind: Konkret geht es dabei ja auch nach Darlegung von Herrn Dobrindt um die Vernetzung der Sicherheitsbehörden beider Länder. Jetzt begehen israelische Sicherheitsbehörden, oft mittlerweile KI-basiert, nachweislich und regelmäßig schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und spielen auch eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung des Besatzungs- und Überwachungsregimes in Gaza und der Westbank. Dazu würde mich interessieren: Was für konkrete Schritte hat denn die Bundesregierung geplant, um zu verhindern, dass deutsche Sicherheitskräfte, die mit Israel in dem Kontext zusammenarbeiten, ebenfalls in völkerrechtswidrige Aktivitäten eingebunden werden?

Frühauf (BMI)
Darin sind jetzt so viele Unterstellungen. Ich kann nur noch einmal sagen – – –

Zusatzfrage Warweg
Welche denn?

Frühauf (BMI)
Dass die deutschen Sicherheitsbehörden völkerrechtswidrige Aktivitäten vollzogen – – –

Zusatzfrage Warweg
Nein, ich habe ja gefragt, wie die Bundesregierung das verhindert.

Vorsitzende Wefers
Es wäre ganz nett, wenn einmal der eine und einmal der andere redet. Dann könnte man nämlich auch mehr verstehen! – Sie haben das Wort.

Frühauf (BMI)
Vielen Dank. – Also noch einmal: Dieser Sicherheitspakt, den Deutschland und Israel miteinander unterzeichnet haben, hat unter anderem zum Ziel – Sie haben es gerade gesagt -, in der Cybersicherheit, bei den Sicherheitsbehörden gemeinsam zusammenzuarbeiten. Das ist das Ziel, und es geht vor allem auch darum, dass Deutschland in all diesen Belangen auch von Israel profitieren kann, dass man voneinander profitieren kann. Alle anderen Unterstellungen, die ich Ihnen gerade ausgeführt habe, weise ich zurück.

Zusatzfrage Warweg
Israel hat ja in Gaza auch KI-Anwendungen wie Lavender, das besonders perfide „Where is Daddy“ und Gospel eingesetzt, die gezielt zu Tötungen von Zivilisten geführt haben. Dazu würde mich interessieren: Plant denn die Bundesregierung auch eine Cyberzusammenarbeit in den genannten Bereichen oder mit den genannten KI-Anwendungen, insbesondere mit „Where is Daddy“?

Frühauf (BMI)
Dieser Pakt war jetzt erst einmal eine Absichtserklärung. Die Details werden jetzt auch erst in den nächsten Monaten ausgearbeitet.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

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Exklusivinterview: Wie es wirklich ablief – BSW-Landesvorsitzende Friederike Benda über den „SPD-Putsch“ in Brandenburg

15. Januar 2026 um 08:00

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Das BSW steht als Partei und Fraktion in Brandenburg vor einem Scherbenhaufen. Koalition von der SPD aufgekündigt. Alle drei BSW-Minister haben die Partei verlassen, ebenso 5 von 14 Abgeordneten. Die NachDenkSeiten sprachen vor diesem Hintergrund mit der BSW-Landesvorsitzenden Friederike Benda. Im Interview mit Florian Warweg gibt Benda Einblicke hinter die Kulissen und bringt bisher unbekannte Aspekte der Vorkommnisse in Brandenburg zutage. Ein Gespräch über die fragwürdige Rolle der SPD, eigene Fehler, „reinigende Gewitter“, Zukunftsszenarien und die vom neuen Parteichef Fabio de Masi angekündigte strategische Neuausrichtung: Angriffsmodus und Absage an die gescheiterte Brandmauer-Logik der etablierten Parteien.

Titelbild: NachDenkSeiten

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Wadephuls neue Anweisung an deutsche Auslandsvertretungen

12. Dezember 2025 um 11:09

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Die Bundesregierung unter der Führung von Außenminister Johann Wadephul plant, in den über 200 deutschen Auslandsvertretungen zukünftig auch ein Porträt des Ministers selbst aufzuhängen. Diese Maßnahme soll als Teil eines Personenkults angesehen werden, der in Staaten mit autoritären Regierungen häufig vorkommt.

Die NachDenkSeiten haben sich zu dieser Frage geäußert und fragten, wie Wadephul diese Art von Praxis rechtfertigt und welche Kosten sie für den Steuerzahler bedeutet werden. Bisher war es üblich, in den deutschen Auslandsvertretungen nur ein Porträt des Bundespräsidenten zu zeigen.

Die neue Anweisung soll jedoch eine Veränderung in dieser Tradition darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Öffentlichkeit auf diese Maßnahme reagiert und welche Auswirkungen sie auf die deutsche Diplomatie haben wird.

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Vernichtung von Aufzeichnungen des Innenministers Dobrindt

09. Dezember 2025 um 11:14

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Das Innenministerium hat kürzlich bekannt gegeben, dass Innenminister Alexander Dobrindt seine Aufzeichnungen vom Abendessen mit den 16 Verfassungsrichtern im Kanzleramt vernichtet hat. Dieser Vorgang ist auf der Bundespressekonferenz thematisiert worden und hat die NachDenkSeiten neugierig gemacht, aus welchen Motiven Dobrindt sich dieser Aufzeichnungen entledigt hat.

Die Vernichtung von Dokumenten kann in Deutschland unter bestimmten Umständen erfolgen, wenn sie als unerheblich oder nicht mehr notwendig gilt. Es ist jedoch unklar, ob die von Dobrindt vernichteten Aufzeichnungen tatsächlich unerheblich waren oder ob es andere Gründe für diese Handlung gab.

Die Regierung hat bisher keine Erklärung für den Grund der Vernichtung gegeben und die NachDenkSeiten fordern eine klare Antwort auf diese Frage. Die Vorgänge um das Abendessen mit den Verfassungsrichtern haben wiederum Fragen nach der Transparenz und Rechenschaftspflicht innerhalb der Regierung aufgeworfen.

Die Oppositionsfrauen in Deutschland fordern, dass die Regierung ihre Handlungen transparenter macht und sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Die NachDenkSeiten werden weiterhin auf die Frage ausweichen, warum Innenminister Dobrindt seine Aufzeichnungen vernichtet hat.

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