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PEI-Zahlen explodieren: 30-fach mehr Todesmeldungen nach Corona-Impfung

20. Februar 2026 um 09:30

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Die Plattform von Bastian Barucker berichtet unter Berufung auf offizielle Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) über eine brisante Entwicklung: Im ersten Jahr der Corona-Impfkampagne soll es laut Auswertung der PEI-Datensätze knapp 30-mal so viele Todesfall-Verdachtsmeldungen pro Million Geimpfter gegeben haben wie bei klassischen Impfstoffen in den 20 Jahren zuvor.

Konkret geht es um öffentlich zugängliche Spontanmeldedaten des PEI, die von den Mathematikern Robert Rockenfeller und Michael Günther ausgewertet wurden. Während bei herkömmlichen Impfstoffen im Schnitt 0,6 Todesfall-Verdachtsmeldungen pro eine Million Geimpfte und Jahr registriert wurden, sollen es 2021 bei mRNA-Präparaten rund 18 Meldungen pro Million gewesen sein.

Bei rund 65 Millionen Geimpften ergibt sich daraus – unter Einrechnung eines vom PEI selbst eingeräumten Untererfassungsfaktors von 10 bis 20 – eine mögliche Größenordnung im fünfstelligen Bereich. Die Autoren sprechen von bis zu 17.550 Verdachtsmeldungen allein für 2021.

Offiziell klingt das ganz anders. Im PEI-Sicherheitsbericht werden für 2021 lediglich rund 2.000 Verdachtsfälle mit tödlichem Ausgang aufgeführt. Nach Anwendung eines WHO-Algorithmus blieben davon gerade einmal 74 Fälle übrig, bei denen ein kausaler Zusammenhang „möglich oder wahrscheinlich“ sei. Mehr als drei Viertel der Fälle gelten als „nicht klassifizierbar“.

Das PEI betont, es gebe kein Risikosignal für ein bislang unbekanntes Sicherheitsproblem. Der damalige PEI-Präsident Klaus Cichutek hatte 2021 sogar erklärt, Impfungen verursachten keine Todesfälle.

Die Diskrepanz zwischen den offiziellen Bewertungen und den Rohdaten wirft Fragen auf: Warum existieren zwei unterschiedliche Datensätze? Weshalb fehlen in einem davon komplette Altersgruppen? Und warum mussten die Daten erst mühsam aus PDFs extrahiert werden?

Die Zahlen stehen im Raum. Und sie passen nicht zum offiziellen Narrativ von der „sichersten Impfkampagne aller Zeiten“.

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Großbritanniens gefährlicher Kuschelkurs: Gesundheitsbehörde kapituliert vor Verwandten-Ehen

12. Februar 2026 um 16:02

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Was jahrzehntelang als medizinisches Risiko galt, soll plötzlich nur noch „leicht erhöht“ sein. Wie der The Telegraph berichtet, empfahl die National Child Mortality Database (NCMD) NHS-Mitarbeitern, von Ehen zwischen Cousin und Cousine nicht mehr pauschal abzuraten. Statt klarer Warnungen heißt es nun: bitte „nicht-direktiv“, bitte „nicht stigmatisierend“.

Die an der University of Bristol angesiedelte und mit Millionen aus Steuergeld finanzierte Datenbank argumentiert, das genetische Risiko sei nur „leicht erhöht“. Eine bemerkenswerte Verharmlosung angesichts der seit Jahren bekannten Häufung schwerer Erbkrankheiten in bestimmten Regionen Großbritanniens.

Statt Prävention setzt man offenbar auf Anpassung. Das Bradford Teaching Hospitals NHS Foundation Trust suchte jüngst sogar gezielt eine Fachkraft für „Close Relative Marriage“-Fälle – also für Neugeborene aus engen Verwandtenehen. Nicht Vermeidung, sondern Begleitung. Nicht klare Linie, sondern institutionalisierte Akzeptanz.

Der konservative Politiker Richard Holden hatte 2024 ein Verbot von Cousinen-Ehen gefordert – mit Verweis auf das erhöhte Risiko für Kinder. Die Regierung winkte ab. Kein Handlungsbedarf. Man will die immer größer werdende Zahl der Wähler aus den islamischen Milieus nicht vergraulen.

Verwandten-Ehen sind kein schützenswertes Kulturgut, sondern ein medizinisches und gesellschaftliches Problem. Wenn staatliche Stellen beginnen, offensichtliche Risiken weichzuspülen, nur um niemandem auf die Füße zu treten, dann hat politische Rücksichtnahme die Vernunft verdrängt. Großbritannien zeigt, wohin eine fehlgeleitete Integrationspolitik führen kann: weg von klaren Maßstäben – hin zu immer neuen Sonderwegen.

Später erklärte die NCMD, das Dokument sei „veraltet“ und inzwischen entfernt. Doch der Geist, der dahintersteht, ist längst sichtbar: maximale Sensibilität nach außen, minimale Konsequenz nach innen.

(Auszug von RSS-Feed)

Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

12. Februar 2026 um 10:08

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Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.

Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.

In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.

Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.

Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.

So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.

Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.


Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin

Kontakt: [email protected]

Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontakt: [email protected]

Kerstin Heusinger | Freie Journalistin

https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Dr. med. Bianca Witzschel


Weitere Informationen und Updates:

https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


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350.868 Verdachtsfälle nach Corona-Impfung – Bundesregierung relativiert Zahlen

12. Februar 2026 um 07:00

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Zum Jahresende 2024 sind nach mehr als 197 Millionen Impfungen gegen Covid-19 in Deutschland insgesamt 350.868 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet worden, darunter 63.909 Fälle, die laut Arzneimittelgesetz als schwerwiegend eingestuft werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, wie aus der Bundestagsdrucksache 21/4024 hervorgeht.

Die Zahlen basieren auf Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass es sich bei diesen Meldungen um Verdachtsfälle handele. Unerwünschte Reaktionen seien meist in zeitlicher Nähe zur Impfung aufgetreten, jedoch nicht zwingend durch den Impfstoff verursacht worden. Die Erfassung diene dazu, mögliche Risikosignale frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.

Brisant ist vor allem die absolute Zahl: Mehr als ein Drittel Million gemeldeter Verdachtsfälle in einem Land – bei einer Impfkampagne, die als alternativlos und sicher beworben wurde. 63.909 davon gelten als schwerwiegend. Dennoch weist die Bundesregierung darauf hin, dass die reine Anzahl der Meldungen keinen Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit bestätigter Nebenwirkungen zulasse. Auch lasse sich aus der Melderate nicht ableiten, bei wie vielen Ereignissen tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung bestehe.

Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass die Sicherheitsüberwachung nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfolge. Ein isolierter Blick auf deutsche Daten sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend.

Fest steht: Die Datenlage ist umfangreich, die Bewertung bleibt komplex – und die Debatte über Nutzen, Risiken und Transparenz der Impfkampagne wird damit nicht verstummen.

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TrumpRx: Ego-Show aus Washington – und die deutsche Pharma kassiert weiter ab

11. Februar 2026 um 10:58

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Mit großem Tamtam hat Donald Trump seine neue Plattform „TrumpRx“ gestartet – eine staatlich inszenierte Medikamenten-Suchmaschine, die schon im Namen klarstellt, worum es geht: politische Selbstvermarktung. Wie sich Pharma Deutschland e.V. beklagt, sollen über TrumpRx.gov zunächst 40 Arzneimittel günstiger angeboten werden. Weitere sollen folgen. Grundlage ist das „Most Favored Nation“-Prinzip – die USA orientieren sich bei den Preisen unter anderem an Deutschland.

Dass ein amtierender Präsident eine gesundheitspolitische Maßnahme mit seinem eigenen Namen brandet, ist mehr als nur Marketing. Es ist eine Machtdemonstration. Gesundheitspolitik wird zur persönlichen Bühne. Statt nüchtern über Marktstrukturen, Patentschutz und Preisbildung zu sprechen, setzt Washington auf Symbolpolitik mit globaler Signalwirkung.

Der Druck trifft Deutschland direkt. Die milliardenschwere Pharmaindustrie hierzulande hat sich auf ein stabiles System verlassen – und auf ein gewinnträchtiges US-Geschäft. Wenn deutsche Preise künftig als Referenz für den amerikanischen Markt dienen, geraten die Margen ins Wanken.

Doch die Empörung der Branche wirkt wenig glaubwürdig. Gerade in den vergangenen Jahren haben insbesondere Impfstoffhersteller im Zuge der Covid-Pandemie Milliardenumsätze erzielt. Staatliche Vorabkaufverträge, beschleunigte Zulassungen und massive öffentliche Fördergelder sorgten für Rekordgewinne. Während Lockdowns und Impfkampagnen politisch durchgesetzt wurden, klingelten bei einigen Konzernen die Kassen in nie dagewesener Höhe.

Und jetzt? Nun wird gewarnt, neue Medikamente könnten später oder gar nicht mehr nach Deutschland kommen, um US-Preise nicht zu gefährden. Ein bemerkenswert offenes Signal: Verfügbarkeit wird zur strategischen Variable im globalen Gewinnspiel.

Trump betreibt nationale Preispolitik mit internationaler Hebelwirkung – und die deutsche Pharmaindustrie zeigt, wie abhängig sie vom US-Markt ist. Am Ende stehen Patienten zwischen politischer Selbstdarstellung und Konzerninteressen. Vertrauen in Gesundheitspolitik entsteht so jedenfalls nicht.

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Hochgefährliche Laborviren: FPÖ-Abgeordneter Hauser schlägt Alarm

10. Februar 2026 um 07:00

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Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser warnt vor den unkalkulierbaren Risiken der sogenannten Gain-of-Function-Forschung. Anlass sind brisante Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den Ursprung von SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Labor verortet – und nicht in der Natur.

Hauser verweist darauf, dass Redfield bereits 2021 nach Auswertung erster Daten zu dem Schluss kam, dass die außergewöhnlich effiziente Mensch-zu-Mensch-Übertragung von SARS-CoV-2 kaum mit einer natürlichen Evolution vereinbar sei. Vielmehr deute vieles auf gezielte Manipulationen im Rahmen der Gain-of-Function-Forschung hin.

Laut Hauser habe Redfield diese Hochrisiko-Forschung scharf kritisiert. Dabei würden Viren absichtlich ansteckender oder gefährlicher gemacht – finanziert unter anderem durch US-Behörden. Der Nutzen dieser Experimente sei bis heute nicht belegt, eine Pandemie verhindert habe diese Forschung jedenfalls nicht. Das Risiko hingegen habe möglicherweise zur größten globalen Gesundheitskrise der modernen Geschichte beigetragen.

Für Hauser ist klar, dass Europa nicht länger die Augen verschließen darf. Er kritisiert fehlende Transparenz innerhalb der EU und kündigt eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission an. Geklärt werden soll, wo in der EU Gain-of-Function-Forschung betrieben wird, welche Viren manipuliert werden und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Kommission ihre Einschätzung zum Ursprung von COVID-19 trifft.

Sein Fazit fällt unmissverständlich aus: Das absichtliche Manipulieren potenziell pandemischer Viren sei unverantwortlich, solange der behauptete Nutzen nicht nachgewiesen sei, die Risiken jedoch die gesamte Menschheit betreffen.

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Zwangsimpfung mit Nachspiel: 131 Bundeswehr-Verfahren wegen Corona-Gehorsamsverweigerung

04. Februar 2026 um 15:30

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Während die Corona-Impfpflicht inzwischen selbst bei der Bundeswehr Geschichte ist, holt sie viele Soldaten erst jetzt richtig ein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, weil sie die COVID-19-Impfung verweigerten. In 33 Fällen endete das mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme – alles im Namen des damaligen „Gehorsams“ .

Parallel verteidigt die Bundesregierung ihr damaliges Vorgehen weiter mit bekannten Floskeln. Die Entscheidung, die Corona-Impfung lange Zeit im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, sei auf Basis des „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstands“ erfolgt. Zur Absicherung verweist man auf die Ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut – also genau jene Institutionen, deren Einschätzungen während der Corona-Zeit politisch nie infrage gestellt werden durften  .

Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht für Soldaten kassiert und in eine bloße Empfehlung umgewandelt. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vorherigen Legislaturperiode (20/12427). Da sprach man noch von einer ausführlichen „Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.

Übersetzt heißt das: Was zuvor angeblich zwingend notwendig war, war plötzlich verzichtbar – für viele Betroffene jedoch zu spät.

Besonders brisant bleibt, dass die Bundesregierung bis heute keine vollständige Erfassung einfacher Disziplinarmaßnahmen vorlegt. Man weiß also offiziell nur von den gerichtlichen Verfahren – nicht aber vom gesamten Ausmaß der Sanktionen innerhalb der Truppe. Transparenz sieht anders aus.

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HPV-Impfung: Milliardenumsätze, große Versprechen – und bis heute kein Beweis für Schutzwirkung

04. Februar 2026 um 13:45

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Pünktlich zum Weltkrebstag veröffentlicht die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich eine umfassende Evidenzanalyse zu HPV-Impfungen – und reißt damit die Hochglanzfassade eines der aggressivsten Impfkampagnen der letzten Jahrzehnte ein. Trotz massiver Werbung und enormer Profite fehlt selbst 20 Jahre nach der Zulassung jeder belastbare Nachweis, dass die HPV-Impfung tatsächlich vor Gebärmutterhalskrebs oder anderen Krebsarten schützt.

Statt klarer Wirksamkeitsdaten zeigt die Analyse ein anderes Bild: Zulassungsstudien ohne echte Placebos, systematisch ausgeblendete Warnsignale und immer wieder Hinweise auf schwerste Nebenwirkungen – bis hin zu Todesfällen. Die Schutzwirkung wird in offiziellen Dokumenten selbst als „unbekannt“ bezeichnet, während die Impfung weiterhin als nahezu alternativlos beworben wird.

Besonders brisant ist der Umgang mit den Studiendaten. Hersteller vermeiden konsequent placebokontrollierte Studien und werten schwere Erkrankungen oder Todesfälle regelmäßig als „nicht impfassoziiert“. Folgestudien übernehmen diese Methodik, statt offene Fragen zu klären. Auch große Übersichtsarbeiten und Reviews greifen laut Analyse selektiv auf genehme Studien zurück, während kritische Ergebnisse außen vor bleiben.

Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Einfluss industrienaher Organisationen und finanzieller „Förderungen“. Diese könnten erklären, warum selbst ehemals nüchterne wissenschaftliche Institutionen wie Cochrane zunehmend beschwichtigende Formulierungen verwenden, obwohl die Datenlage genau das nicht hergibt.

Das Fazit der Evidenzanalyse fällt entsprechend ernüchternd aus: Ein milliardenschwerer Impfstoff wird mit dem Versprechen der Krebsprävention beworben, ohne dass dieser Nutzen jemals sauber belegt wurde – während Risiken kleingeredet oder verschleiert werden. Die vollständige Analyse mit zahlreichen Studienverweisen steht öffentlich zur Nachprüfung bereit.

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COVID-19-Impfungen: FPÖ-Abgeordneter Hauser warnt vor „tickender Zeitbombe“

02. Februar 2026 um 15:00

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Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht seine Warnungen im Umgang mit den COVID-19-Impfungen bestätigt. Anlass sind Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den politischen Umgang mit den Impfstoffen scharf kritisiert. Die Impfungen seien „als klassische Impfstoffe verkauft und teilweise verpflichtend verordnet worden“, obwohl früh bekannt gewesen sei, „dass sie weder Infektionen noch die Weitergabe des Virus verlässlich verhindern“.

Besonders brisant ist für Hauser, dass es sich bei mRNA- und DNA-Impfungen medizinisch um Gentherapien handle. Diese seien jedoch bereits 2009 in der EU „auf Druck der Pharmalobby aus der Gentherapie-Regulierung ausgenommen worden“. Hauser stellt klar: „Damit wurden zentrale Schutzmechanismen ausgehebelt.“

Auch Redfield macht unmissverständlich deutlich, dass „nicht die Wissenschaft, sondern politische Entscheidungen das Hauptproblem gewesen seien“. Eine Impfpflicht hätte es nie geben dürfen, ebenso wenig den breiten Einsatz bei Kindern, gesunden Erwachsenen und Schwangeren. Der politische Umgang mit den Impfstoffen sei verantwortungslos gewesen.

Hauser bringt das Kernproblem auf den Punkt: „Jeder Geimpfte wird faktisch zu einer Spike-Protein-Fabrik.“ Weiter warnt er: „Wie viel Spike-Protein wie lange und wo im Körper produziert wird, ist scheinbar nicht steuerbar.“ Während Europa weiterhin abwiegele, hätten die USA ihre allgemeinen Impfempfehlungen bereits vollständig zurückgenommen.

„Die COVID-19-Impfungen sind eine tickende Zeitbombe! Niemand weiß, was langfristig in den Körpern der Geimpften passiert“, warnt Hauser wörtlich. Gleichzeitig verweist er auf alarmierende Entwicklungen: „Gleichzeitig sehen wir sinkende Geburtenzahlen, steigende Notfälle, Rekord-Krankenstände und explodierende Krebszahlen – doch die Politik schweigt.“

Hauser kündigt nun eine Anfrage an die EU-Kommission an: „Es braucht endlich systematische Untersuchungen und eine vollständige politische Aufarbeitung. Die Menschen haben ein Recht auf die Wahrheit!“

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Keine Trendwende bei Organspenden – Staatliche Dauerbeschallung zeigt kaum Wirkung

02. Februar 2026 um 11:00

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Berlin – Trotz jahrelanger Aufklärungskampagnen, Gesetzesverschärfungen und massiver staatlicher Einflussnahme bleibt der erhoffte Durchbruch aus: Die Organspendezahlen in Deutschland steigen nicht. Das geht aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag hervor.

Die Bundesregierung zieht darin ein bemerkenswertes Fazit: Die Informationsarbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sei „umfassend und professionell“. Doch was zwischen den Zeilen steht, ist brisanter – denn trotz aller Maßnahmen bleibt die Bevölkerung zurückhaltend. Die propagierte „Entscheidungsbereitschaft“ lässt sich offenbar nicht beliebig herbeierziehen.

Seit Jahren versucht der Staat, das Thema Organspende zunehmend in den Alltag der Bürger zu drängen – über Schulen, Krankenkassen, Arztpraxen, Behördenkontakte und soziale Medien. Kritiker sprechen längst von systematischer Beeinflussung und moralischem Druck. Der nun vorgelegte Bericht bestätigt indirekt: Selbst diese Dauerbeschallung reicht nicht aus, um den Widerstand zu brechen.

Besonders problematisch ist dabei die Grundlage der gesamten Kampagne: das Hirntodkonzept. Dieses ist bis heute wissenschaftlich und ethisch umstritten. Dennoch wird es in staatlichen Materialien als unumstößliche Tatsache dargestellt. Eine echte Aufklärung über die medizinischen Zweifel, die körperlichen Reaktionen hirntoter Patienten oder die Interessenlage der Transplantationsindustrie findet nicht statt.

Stattdessen empfiehlt der Bericht, die Maßnahmen weiter zu intensivieren: noch mehr Social Media, noch gezieltere Ansprache einzelner Gruppen, noch schnelleres Reagieren auf „Fehlinformationen“. Was die Bundesregierung als Fehlinformation bezeichnet, sind häufig kritische Stimmen, medizinische Einwände oder ethische Fragen – also genau jene Debatte, die in einer aufgeklärten Gesellschaft notwendig wäre.

Auffällig ist auch: Zwar geben rund 85 Prozent der Befragten an, der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberzustehen, doch die Mehrheit fühlt sich nicht ausreichend informiert, um eine Entscheidung zu treffen. Offenbar spüren viele Menschen instinktiv, dass hier mehr im Spiel ist als ein simples „Ja oder Nein“.

Die Realität ist unbequem für die Politik: Je stärker der Staat versucht, die Bevölkerung in Richtung Organspende zu lenken, desto größer scheint das Misstrauen zu werden. Die fehlende Trendwende ist kein Kommunikationsproblem – sie ist ein Signal.

Ein Signal dafür, dass viele Bürger den Hirntod nicht akzeptieren, staatliche Erziehungsmaßnahmen ablehnen und sich nicht bereit erklären wollen, ihren Körper nach dem Tod – oder im Zustand schwerster Verletzlichkeit – zur Verfügungsmasse zu machen.

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Tausende Österreicher stellen sich gegen WHO-Vertrag – Parlament soll IGV stoppen

29. Januar 2026 um 13:31

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Der Widerstand gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO erreicht das österreichische Parlament. Tausende Bürger fordern eine klare Ablehnung des völkerrechtlich bindenden Vertragswerks, das tief in nationale Entscheidungsprozesse eingreifen würde, wie aus einer aktuellen Presseaussendung hervorgeht  .

Konkret geht es um die Neufassung der IGV, mit der die Weltgesundheitsorganisation ihre Rolle bei Pandemien und Gesundheitsnotlagen massiv ausweiten will. Die überparteiliche Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ sammelte innerhalb weniger Wochen 3.801 handschriftliche Unterstützungserklärungen – notwendig gewesen wären lediglich 500. Parallel dazu legten 1.038 Experten aus Recht, Medizin, Wissenschaft, Sicherheit, Journalismus sowie Kultur eine fachlich-rechtliche Stellungnahme vor, in der zahlreiche problematische Klauseln detailliert aufgearbeitet werden.

Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde inzwischen offiziell eingebracht, dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen und ist auf der Website des Parlaments einsehbar. Damit liegt der Ball nun eindeutig bei den Abgeordneten. Brisant: Laut Initiative ist das Fachwissen vieler Parlamentarier zu den IGV erschreckend gering, ebenso die Bereitschaft, sich überhaupt mit den Inhalten auseinanderzusetzen.

Besonders kritisch sehen die Unterstützer, dass die Corona-Maßnahmenpolitik der vergangenen Jahre faktisch auf WHO-Empfehlungen und den bestehenden IGV beruhte – mit massiven wirtschaftlichen Schäden, gesellschaftlichen Verwerfungen und schweren gesundheitlichen Folgen. Die geänderten IGV würden diesen Kurs nicht nur zementieren, sondern ausweiten, inklusive Vorgaben zu Risikokommunikation sowie zum Umgang mit sogenannter Fehl- und Desinformation.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Entscheidungsorgane der WHO sind demokratisch nicht legitimiert und weder dem österreichischen Parlament noch der Bevölkerung rechenschaftspflichtig. Dennoch sollen ihre Vorgaben künftig noch verbindlicher werden. Einen konkreten Zeitplan für die Abstimmung im Nationalrat gibt es derzeit nicht – was den Initiatoren zufolge die letzte Chance eröffnet, politischen Druck aufzubauen und die Annahme der IGV noch zu verhindern.

 >>>> Hier können sie diese Bürgerinitiative unterstützen

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Aber sicher doch: „Corona-Impfstoffe sind sicher!“

28. Januar 2026 um 10:47

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Man wusste stets Bescheid, wie man es zu werten hatte, wenn der damalige CDU-Arbeitsminister Blüm, die Rente als „sicher“ bezeichnete oder Angela Merkel jemandem ihr „vollstes Vertrauen“ aussprach. In der Causa Covid sieht es nicht anders aus.

Die Bundesregierung hält unbeirrt an ihrer Darstellung fest: Die zugelassenen Corona-Impfstoffe seien sicher, wirksam und ausreichend geprüft. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt sie, die Impfstoffe seien in einem zentralen europäischen Zulassungsverfahren bewertet worden und auf dieser Basis von der EU-Kommission genehmigt worden.

Konkret ging es in der Anfrage um das ionisierbare Lipid ALC-0315, einen Hilfsstoff im mRNA-Impfstoff Comirnaty, der eine zentrale Rolle beim Transport der mRNA in die Zellen spielt. Hintergrund sind neuere wissenschaftliche Arbeiten, die zeigen, dass dieses Lipid aus mehreren stereochemischen Varianten besteht, die sich biologisch unterschiedlich verhalten können. Die Bundesregierung räumt ein, dass ALC-0315 als Isomerengemisch eingesetzt wird, sieht darin jedoch kein Problem. Die toxikologischen und pharmakologischen Untersuchungen seien mit dem Fertigarzneimittel durchgeführt worden, also genau mit diesem Gemisch.

Auch auf Hinweise aus der Forschung, wonach einzelne Isomere deutlich verträglicher sein könnten als andere, reagiert das zuständige Paul-Ehrlich-Institut auffallend gelassen. Zwar wird ein „Optimierungspotenzial“ eingeräumt, neue Risiken oder relevante Toxizitätsprofile sehe man jedoch nicht. Konsequenzen für die bestehende Zulassung oder eine Nachbewertung hält die Bundesregierung für nicht erforderlich. Ein „bedenkliches Arzneimittel“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes liege nicht vor.

Besonders bemerkenswert ist die Haltung zur Transparenz: Die vollständigen Zulassungsunterlagen, einschließlich detaillierter chemischer Daten zu ALC-0315, will die Bundesregierung nicht veröffentlichen. Man habe darüber kein Verfügungsrecht, heißt es lapidar – zuständig sei die Europäische Arzneimittel-Agentur. Gespräche mit den Herstellern über eine mögliche Umstellung auf ein einzelnes, besser untersuchtes Isomer habe es ebenfalls nicht gegeben.

Unterm Strich bleibt der Eindruck, dass politische Beruhigungsformeln und der Verweis auf „fast eine Milliarde verabreichter Dosen“ jede weitergehende Debatte ersetzen sollen. Offene wissenschaftliche Fragen werden nicht vertieft, sondern verwaltet. Vertrauen soll offenbar durch Wiederholung entstehen – nicht durch vollständige Aufklärung.

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Die Wahrheit soll verboten werden: Europarat plant queeren Maulkorb für ganz Europa

27. Januar 2026 um 09:02

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Der Europarat steht kurz davor, einen gefährlichen Tabubruch zu begehen: Am 29. Januar 2026 soll eine Resolution verabschiedet werden, die biologische Tatsachen und freie Meinungsäußerung faktisch kriminalisiert – wie aus einer Petition von CitizenGO hervorgeht. Unter dem wohlklingenden Deckmantel eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ wird ein massiver Eingriff in Elternrechte, Berufs- und Gewissensfreiheit vorbereitet.

Was offiziell als Schutzmaßnahme verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ideologisches Zwangsinstrument. Der Resolutionsentwurf bezieht ausdrücklich „Geschlechtsidentität“ und „Geschlechtsausdruck“ mit ein. Damit würde jede Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, ihren eigenen Körper anzunehmen, unter Verdacht gestellt. Eltern und Therapeuten, die sich weigern, eine selbstgewählte Identität kritiklos zu bestätigen, könnten künftig strafrechtlich verfolgt werden.

Die geplante Resolution zielt nicht auf Randphänomene, sondern auf die gesamte Gesellschaft. Lehrer, die Biologie unterrichten statt Ideologie, Ärzte, die medizinische Vorsicht walten lassen, oder Priester, die ihrem Gewissen folgen – sie alle geraten ins Visier. Besonders brisant: Staaten sollen das sogenannte Konversionsverbot ins Strafrecht aufnehmen und Berufsverbote verhängen. Wer nicht mitmacht, fliegt raus.

Doch damit nicht genug. Der Text fordert auch staatliche Werbekampagnen für die Queer-Ideologie, verpflichtende Schulungen für Beamte und Eingriffe in Lehrpläne. Besonders alarmierend ist die Passage, wonach Schulkinder angeleitet werden sollen, angeblich „queer-feindliche“ Erwachsene zu melden. Kinder als ideologische Spitzel – ein düsteres Szenario mit totalitärem Beigeschmack.

Der Europarat umfasst 46 Staaten, darunter auch die Schweiz. Seine Resolutionen dienen regelmäßig als Blaupause für nationale Gesetzgebung. Was in Straßburg beschlossen wird, wirkt weit über die EU hinaus. Genau deshalb richtet sich der Appell explizit an die österreichische Delegation: Sie soll dieser Resolution die Zustimmung verweigern.

Hier geht es nicht um Schutz, sondern um Kontrolle. Nicht um Toleranz, sondern um Unterwerfung. Europa steht an einem Punkt, an dem die Wahrheit selbst zur Straftat erklärt werden soll.

Stimmen Sie GEGEN die geplante Resolution zum sogenannten Konversionsverbot >>>

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Mutige Anti-Corona Ärztin muss zurück ins Gefängnis

26. Januar 2026 um 06:00

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Trotz gegenteiliger Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium muss die Ärztin Bianca Witzschel innerhalb von zwölf Tagen erneut eine Haftstrafe antreten. Die neue Inhaftierung steht im klaren Widerspruch zu öffentlichen Beschwichtigungen der Politik – wie aerztestehenauf.at berichtet.

Bianca Witzschel war zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Nun drohen ihr weitere 498 Tage Gefängnis – nicht wegen Gewalt- oder Vermögensdelikten, sondern wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Masken, PCR-Tests und Impfunfähigkeit, ausgestellt nach eigener Anamnese, Untersuchung und Dokumentation.

Die Folgen der Strafverfolgung sind drastisch: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Krankenversicherung, Sperrung von Konten, Wegnahme von Patientendaten, Entzug der Approbation. Die Ärztin wurde wirtschaftlich und beruflich vollständig zerstört. Eine Rückkehr in ein normales Berufsleben ist faktisch unmöglich.

Besonders brisant ist der Zeitpunkt des erneuten Haftantritts. Weniger als zwei Wochen zuvor hatte der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. die deutsche Bundesregierung öffentlich aufgefordert, die Verfolgung von Ärzten zu beenden. Daraufhin erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, eine solche Verfolgung existiere nicht. Der Fall Witzschel steht dieser Aussage frontal entgegen.

Kennedy fordert zudem die Rehabilitierung aller Ärzte und Patienten, die wegen Masken- oder Impfunfähigkeitsbescheinigungen belangt wurden. Bianca Witzschel ist dabei kein Einzelfall: Laut Angaben der Initiative wurden in Deutschland mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte verfolgt, ihre Patienten zu Tausenden angezeigt und bestraft.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur ärztlichen Therapiefreiheit auf. Eine Ärztin wird nicht wegen nachgewiesener Schädigung von Patienten bestraft, sondern wegen individueller medizinischer Entscheidungen – ein Signal, das weit über diesen Einzelfall hinausreicht.

Die Art der Vorführung – Handschellen, Ketten, öffentliche Zurschaustellung – vermittelt den Eindruck eines Schwerverbrechens. In einem Verfahren, das ärztliche Atteste betrifft und keinerlei Gewalt- oder Fluchtgefahr erkennen lässt, ist dies nicht mehr mit rechtsstaatlicher… pic.twitter.com/XK9ayfhike

— Dr. Elke_Austenat (@Elke_Austenat) January 25, 2026
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Chemische Abtreibung: Der gefährliche Mythos vom „sicheren Abbruch“

24. Januar 2026 um 07:00

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Was seit Jahren als moderner medizinischer Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als riskantes Experiment am Körper der Frau. Die chemische Abtreibung gilt offiziell als „sicher, unkompliziert und nahezu schmerzfrei“. Doch aktuelle Daten aus den USA zeichnen ein völlig anderes Bild – mit teils dramatischen Folgen für die Betroffenen, wie katholisches.info berichtet.

Grundlage der neuen Brisanz ist die Auswertung von rund 330 Millionen Versicherungsabrechnungen aus den Jahren 2017 bis 2023. Das Ergebnis ist alarmierend: Fast 11 Prozent der Frauen erlitten innerhalb von 45 Tagen nach Einnahme der Abtreibungspille schwere Komplikationen. Dazu zählen massive Blutungen, Infektionen, unvollständige Abtreibungen, notfallmäßige chirurgische Eingriffe und nicht erkannte Eileiterschwangerschaften. Diese Zahlen stehen in krassem Gegensatz zu der jahrelang verbreiteten Behauptung, schwerwiegende Komplikationen lägen unter 0,5 Prozent. Die reale Gefährdung ist damit um ein Vielfaches höher als öffentlich dargestellt.

Besonders brisant ist der Umgang mit diesen Komplikationen. In vielen Fällen werden sie statistisch verschleiert oder umklassifiziert. Frauen, die nach einer chemischen Abtreibung in der Notaufnahme landen, sollen häufig angeben, sie hätten eine „spontane Fehlgeburt“ erlitten. So verschwinden die tatsächlichen Ursachen aus den Statistiken. Gleichzeitig verlangt die US-Arzneimittelbehörde FDA seit 2016 nur noch die Meldung von Todesfällen der Mutter – nicht aber schwerer Komplikationen. Transparenz sieht anders aus.

Hinzu kommt eine Entwicklung, die während der Corona-Zeit massiv vorangetrieben wurde: Die Abtreibungspille wird per Post verschickt – ohne ärztliche Untersuchung, ohne Ultraschall, ohne begleitende medizinische Betreuung. Die Frau bleibt allein, konfrontiert mit Schmerzen, Blutverlust, Angst und psychischer Überforderung. Verantwortung und Kontrolle werden ausgelagert, während das Risiko vollständig bei den Betroffenen verbleibt.

Die chemische Abtreibung steht damit nicht für Fortschritt, sondern für eine Ideologie der Entpersonalisierung. Der ärztliche Eingriff wird zur anonymen Selbstanwendung, moralische, medizinische und gesellschaftliche Hemmschwellen werden gezielt abgebaut. Zurück bleiben verletzte Frauen und ungeborene Kinder, die im öffentlichen Diskurs kaum noch eine Rolle spielen. Eine Gesellschaft, die diese Realität hinnimmt, relativiert Schritt für Schritt den Wert des menschlichen Lebens – zuerst das ungeborene, dann jedes andere, das nicht mehr ins gewünschte Raster passt.

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BR-„Faktenfuchs“ unter Beschuss: Ärzteverein wehrt sich gegen mediale Verzerrung

23. Januar 2026 um 07:18

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Der Ärzteverein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) weist die Darstellung seiner Position durch den sogenannten „Faktenfuchs“ des Bayerischen Rundfunks entschieden zurück. In einer aktuellen Klarstellung kritisiert der Verein eine verkürzte, wertende und irreführende Einordnung seiner wissenschaftlichen Arbeit, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Konkret geht es um einen BR-Beitrag zur Studie von Lamerato et al. (2025), in dem ÄFI unterstellt wurde, Impfungen grundsätzlich infrage zu stellen. Diese Darstellung weist der Verein als falsch zurück. Tatsächlich habe man die Studie lediglich methodisch eingeordnet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass retrospektive Beobachtungsstudien keine Aussagen über Ursache-Wirkung-Zusammenhänge erlauben. Genau diese bekannten Limitationen seien benannt worden – nicht mehr und nicht weniger.

Besonders problematisch sei laut ÄFI die Arbeitsweise des „Faktenfuchs“: Methodische Fragen würden mit moralischen Etiketten wie „Pseudo-Studie“, „Falschbehauptung“ oder „angeblich“ versehen. Auf diese Weise werde eine sachliche wissenschaftliche Auseinandersetzung in einen medialen Stellungskrieg verwandelt. Der Verein sieht sich dadurch zu Unrecht in die Nähe von „Impfgegnern“ gerückt – eine Zuschreibung, die nach eigener Darstellung jeder Grundlage entbehrt.

ÄFI betont, dass man sich bei der Bewertung der Studie an international anerkannten Standards wie den STROBE-Kriterien orientiert habe. Ziel sei eine transparente Darstellung von Stärken, Schwächen und Unsicherheiten wissenschaftlicher Arbeiten. Erkenntnis entstehe nicht durch moralische Abwertung, sondern durch eine nüchterne, ergebnisoffene Diskussion von Daten und Methoden.

Der Fall zeigt erneut den fragwürdigen Umgang öffentlich-rechtlicher Medien mit unbequemen wissenschaftlichen Positionen. Wenn methodische Kritik als Gesinnungsfrage behandelt wird, bleibt von seriöser Aufklärung wenig übrig – und genau das prangert der Ärzteverein nun öffentlich an.

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Impfpflicht: Jetzt ruft das Aktionsbündnis freie Schweiz zum Widerstand auf

20. Januar 2026 um 15:37

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Was sich derzeit in der Schweiz zusammenbraut, ist kein Ausrutscher einzelner Kantone, sondern Teil eines größeren Plans: Die Impfpflicht wird schleichend salonfähig gemacht – mit massiven Bussen, politischer Willkür und einem Epidemiengesetz, das der Exekutive Tür und Tor öffnet. Über diese gefährliche Entwicklung haben wir bereits berichtet. Nun geht das Aktionsbündnis freie Schweiz einen Schritt weiter und ruft offen zum Widerstand auf, wie in einer aktuellen Medienmitteilung des Bündnisses dargelegt wird  .

Im Zentrum steht der Kanton St. Gallen, wo eine Impfpflicht mit Bussandrohungen von bis zu 20.000 Franken geplant ist. Doch St. Gallen ist kein Einzelfall: Auch andere Kantone kennen Impfobligatorien, teils mit noch höheren Strafen. Die Grundlage dafür liefert das Epidemiengesetz auf Bundesebene – ein Gesetz, das bewusst vage gehalten ist und damit politische Auslegungsspielräume schafft. Genau hier setzt der Widerstand an: Ohne eine schonungslose Aufarbeitung der Coronazeit dürfe es keine Revision oder Verschärfung dieses Gesetzes geben.

Der öffentliche Druck zeigt Wirkung. Tausende Protestschreiben, massive Kritik aus der Bevölkerung und deutliche Ablehnung in Umfragen belegen, dass viele Bürger diesen Kurs nicht länger hinnehmen wollen. Dennoch verteidigen einflussreiche Akteure offen den Zwang – und sprechen unverblümt davon, mit Strafandrohungen die „letzten Ungeimpften“ zur Impfung bewegen zu wollen. Klarer kann man den autoritären Anspruch kaum formulieren.

Das Aktionsbündnis freie Schweiz warnt eindringlich: Was heute als Ausnahme verkauft wird, kann morgen zur Regel werden. Unklare gesetzliche Definitionen ermöglichen es, ganze Bevölkerungsgruppen ins Visier zu nehmen – unabhängig von individuellem Risiko oder Gesundheitszustand. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell Schwellenwerte gesenkt und Notlagen ausgerufen werden können. Genau deshalb fordert das Bündnis eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung und ruft die Bevölkerung dazu auf, jetzt Widerstand zu leisten, bevor Fakten geschaffen werden, die sich nicht mehr zurückdrehen lassen.

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Masern-Zwang vor dem Aus – Ärzte sprechen von verfassungswidrigem Impfgesetz

18. Januar 2026 um 07:00

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Ein Bündnis aus Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen fordert die sofortige Abschaffung der Masernimpfpflicht. Der Vorwurf: Das Gesetz verletze Grundrechte, schade Kindern und diene weniger der Gesundheit als wirtschaftlichen Interessen.

Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz durchgedrückt – ein Gesetz, das faktisch eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen bedeutet. Grundlage ist ein Pressesymposium der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), veröffentlicht am 17. Januar 2026 bei Kla.TV, in dem Ärzte, Wissenschaftler und Juristen die sofortige Aufhebung der Masernimpfpflicht fordern.

Was offiziell als „Schutzmaßnahme“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in Grundrechte. Die Experten sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht. Kinder werden vom Staat faktisch zur Impfung gezwungen – andernfalls drohen Ausschluss aus Kita oder Schule, Bußgelder und Berufsverbote. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zwang 2022 dennoch abgesegnet und damit, so die Kritik, die Tür für weitere Impfpflichten weit aufgestoßen.

Mehrere Mediziner weisen darauf hin, dass Masern in Deutschland seit Jahren kein relevantes Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Die Sterblichkeit sei bereits Jahrzehnte vor Einführung der Impfung nahezu auf null gesunken – vor allem durch bessere Lebensbedingungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Die Impfung sei also nicht die Ursache des Rückgangs, sondern kam schlicht zu spät, um Todesfälle verhindert zu haben. Eine epidemische Notlage, die Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte, existiere nicht.

Besonders brisant: Das Nutzen-Schaden-Verhältnis aus Sicht des einzelnen Kindes falle laut den vorgetragenen Daten negativ aus. Während das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden, statistisch nahezu null sei, liege das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen deutlich höher. Gemeldete Fälle reichten von Fieberkrämpfen und neurologischen Störungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen. Von einer massiven Untererfassung der tatsächlichen Impfschäden sei auszugehen.

Auch das oft bemühte Argument der „Herdenimmunität“ wird frontal angegriffen. Mehrere Referenten erklären, dieser Begriff sei ursprünglich nie für Impfungen gedacht gewesen, sondern für natürlich erworbene Immunität nach durchgemachter Krankheit. Impfungen könnten keinen dauerhaften Schutz garantieren und seien daher ungeeignet, individuelle Zwangsmaßnahmen mit einem angeblichen gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Der Einzelne werde geopfert, um ein theoretisches Kollektivziel zu bedienen.

Juristisch wird das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz bezeichnet. Die behaupteten Ziele seien widersprüchlich, bereits erreicht oder schlicht vorgeschoben. Weder Säuglinge noch Schwangere oder immungeschwächte Menschen würden durch die Impfpflicht tatsächlich geschützt – im Gegenteil, sie würden teilweise selbst unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Der Vorwurf lautet: Es gehe weniger um Gesundheit als um die Absicherung milliardenschwerer Impfstoffmärkte.

Am Ende steht ein klarer Appell: Die Masernimpfpflicht müsse sofort aufgehoben werden – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundrechte seien kein Luxus und keine Verhandlungsmasse. Wer Eltern zwingt, medizinische Eingriffe an ihren Kindern zu dulden, überschreitet eine rote Linie. Die Experten rufen dazu auf, politischen Druck aufzubauen, Abgeordnete anzusprechen und den Widerstand gegen staatlichen Impfzwang zu organisieren.

Quelle und TV-Sendung: Kla.tv

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Englische Studie: Herzentzündungen bei Kindern ausschließlich nach Pfizer-Corona-Impfung

15. Januar 2026 um 14:16

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Eine umfangreiche Beobachtungsstudie aus England kommt zu einem Befund, der politisch wie medizinisch brisant ist: Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen traten bei Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach der Pfizer-Corona-Impfung auf – bei ungeimpften Kindern kein einziger Fall. Das geht aus einer im Fachjournal Epidemiology veröffentlichten Analyse auf Basis des staatlichen OpenSAFELY-Gesundheitsregisters hervor .
Ausgewertet wurden die Daten von mehr als 600.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von fünf bis 15 Jahren, die entweder ungeimpft waren oder ein bzw. zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs BNT162b2 von Pfizer erhalten hatten. Die Forscher untersuchten sowohl den Nutzen der Impfung gegen Covid-19 als auch mögliche Nebenwirkungen – darunter ausdrücklich Myokarditis und Perikarditis.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Alle dokumentierten Fälle von Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung traten ausschließlich in den geimpften Gruppen auf. Bei Jugendlichen wurden nach der ersten und zweiten Impfung bis zu 27 Fälle pro einer Million Impfungen registriert. In den ungeimpften Vergleichsgruppen hingegen: null Fälle.

Gleichzeitig zeigt die Studie, wie gering das eigentliche Corona-Risiko für Kinder war. Schwere Covid-19-Verläufe traten extrem selten auf, unabhängig vom Impfstatus. Es gab keine Covid-Todesfälle, kaum Krankenhausaufenthalte und so wenige Intensivbehandlungen, dass sie statistisch kaum auswertbar waren. Bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren war Covid-19 so selten, dass viele Wirksamkeitsberechnungen gar nicht möglich waren.

Selbst bei Jugendlichen war der Nutzen begrenzt. Zwar zeigte sich kurz nach der Impfung ein statistischer Rückgang positiver Corona-Tests, doch dieser Effekt verschwand bereits nach wenigen Wochen. Spätestens nach rund 14 Wochen war kein Unterschied mehr zwischen geimpften und ungeimpften Jugendlichen feststellbar. Von einem nachhaltigen Schutz kann laut den eigenen Daten der Autoren keine Rede sein.

Besonders problematisch: Die Forscher räumen ein, dass bei Kindern der minimale Rückgang von Covid-Hospitalisierungen kleiner war als das zusätzliche Risiko für Herzbeutelentzündungen. Mit anderen Worten: Der potenzielle Schaden überwog den möglichen Nutzen.

Trotzdem wurde die Pfizer-Corona-Impfung millionenfach an Kinder verabreicht, öffentlich beworben und politisch als notwendig dargestellt. Eltern wurden mit Warnungen vor schweren Krankheitsverläufen unter Druck gesetzt – obwohl die realen Gesundheitsdaten des britischen Systems nun zeigen, dass Kinder kaum gefährdet waren, die dokumentierten Herzprobleme jedoch ausschließlich nach der Impfung auftraten.

Die Studie selbst spricht vorsichtig von seltenen Ereignissen. Doch der Kernbefund bleibt eindeutig: Herzerkrankungen traten nur bei geimpften Kindern auf – nicht bei ungeimpften. Eine ernsthafte politische und medizinische Aufarbeitung dieses Befunds steht bis heute aus.

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