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Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger | Von Felix Abt

06. April 2026 um 12:08

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Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger | Von Felix Abt

Ein Meinungsbeitrag von Felix Abt.

Nie wieder? Der neue Autoritarismus in Europa richtet sich gegen die eigenen Bürger und droht, ihre Existenz zu vernichten.

Von nur 560 Euro im Monat bis zu eingefrorenen Konten der Ehefrau und drohendem Gefängnis für Babybrei – wie EU und Deutschland einem deutschen Journalisten die totale bürgerliche Existenzvernichtung auferlegen, weil er den Gaza-Genozid beim Namen nennt.

Kein Prozess, kein Verbrechen: Deutschlands erster Bürger, den die EU sanktioniert

Hüseyin Doğru, deutscher Staatsbürger türkisch-kurdischer Herkunft mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit, der in Berlin lebt, ist der erste und bisher einzige deutsche Bürger innerhalb Deutschlands, der auf die EU-Russland-Sanktionsliste gesetzt wurde.

Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert. Der EU-Rat (27 Außenminister) traf diese Entscheidung hinter verschlossenen Türen – ohne Vorwarnung, ohne Anhörung, ohne Prozess, ohne Zugang zu Beweisen und ohne jede Möglichkeit zur Verteidigung.

Über das Schicksal eines unbescholtenen Mannes und seiner Familie wird hinter verschlossenen Türen entschieden – eine Vorgehensweise, wie man sie von totalitären Regimen kennt.

Begründung der Sanktionen

Die offizielle Begründung lautet „enge Verbindungen zu russischen Staatsakteuren und sogenannten Staatspropaganda-Betreibern“. Nach Doğrus Angaben war der eigentliche Auslöser seine journalistische Arbeit als Gründer der unabhängigen Plattform red.media, insbesondere seine Berichterstattung über:

  • Israels Vorgehen in Gaza (das er als Genozid in Palästina bezeichnet),
  • die Unterdrückung pro-palästinensischer Demonstrationen und sozialer Proteste in ganz Europa,
  • die Rolle der deutschen Regierung bei diesen Vorgängen,
  • die pro-palästinensische Besetzung der Humboldt-Universität in Berlin.

Die Logik der EU: Seine Berichterstattung habe „Zwietracht“ unter EU-Bürgern gesät und die Stabilität der EU untergraben. Da angeblich nur Russland von einer solchen Berichterstattung profitieren könne, mache ihn das zu einem „russischen Desinformations-Propagandisten“.

Die Sanktionen werden vom EU selbst ausdrücklich als Instrument beschrieben, „nicht rechtswidriges Verhalten“ einer Person zu ändern – also um die Ausrichtung an den außenpolitischen Interessen der EU zu erzwingen, selbst wenn kein Verbrechen vorliegt.

Sofortige und anhaltende Folgen der Sanktionen

Sanktionen sind eine außergerichtliche Strafe mit umgekehrter Beweislast: Doğru muss seine Unschuld beweisen. Über Nacht wurden ihm sämtliche bürgerlichen Rechte entzogen:

  • Bankkonten eingefroren (außer einer humanitären Mindestfreigabe von ca. 560–600 Euro pro Monat).
  • Kein normaler Zugang zu Geld – er kann den kleinen Betrag nur bar über eine spezielle App in bestimmten Geschäften abheben; keine Karte, kein Geldautomat, keine Überweisungen.
  • Unfähigkeit, Anwälte, Rechnungen, Miete oder vor den Sanktionen abgeschlossene Verträge zu bezahlen.
  • Eingeschränkte Reisefreiheit und Arbeitsmöglichkeiten.
  • Kein Recht, die Entscheidung vorher in einem normalen Gerichtsverfahren anzufechten.

Die EU behauptet, die Menschenrechte seien gewahrt, weil er beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen könne – praktisch ist das jedoch ohne Geld für Anwälte unmöglich.

Aktuelles deutsches Gerichtsurteil (wichtiger Präzedenzfall)

Doğrus Bank weigerte sich, selbst die kleine humanitäre Freigabe für grundlegende Bedürfnisse (Miete, Essen, Rechnungen, Telekommunikation) zu verarbeiten. Er klagte vor einem deutschen Gericht. Das Gericht urteilte:

  • Diese Zahlungen dienten nicht den „Grundbedürfnissen“.
  • Jegliche negativen finanziellen oder rechtlichen Folgen (Schulden, mögliche Haft wegen unbezahlter Rechnungen) seien einfach „Teil der Sanktionen“.
  • Das Gericht räumte den Schaden ausdrücklich ein, erklärte aber, er spiele keine Rolle.

Dieses Urteil zeigt, wie EU-Sanktionen deutsche Verfassungsrechte außer Kraft setzen. Deutsche Behörden verweisen Betroffene auf die EU-Ebene, die EU verweist zurück nach Deutschland – es entsteht ein „rechtliches Schwarzes Loch“. Doğrus Anwälte weisen darauf hin, dass selbst ein Gutachten eines ehemaligen EuGH-Richters zu dem Schluss kommt, die Sanktionen verletzten jedes grundlegende Recht in den EU-Mitgliedstaaten und entzögen sich jeglicher gerichtlicher Kontrolle.

Neueste Eskalationen

Konten der Ehefrau eingefroren: Die Ehefrau (nicht sanktioniert, keinerlei Beteiligung) hatte ihre Ersparnisse und sämtliche Bankkonten durch das deutsche Zentralamt für Sanktionsdurchsetzung (ZfS, unter dem Finanz-/Wirtschaftsministerium) eingefroren – ohne Gerichtsbeschluss.

  • Begründung: (1) Sie ist mit ihm verheiratet und sie haben drei Kinder (Beweis für „enge Verbindungen“ und angebliche Umgehung); (2) Sie zahlt nun die Kfz-Versicherung für das gemeinsame Familienauto (zuvor von Doğru bezahlt), was als „verdächtig“ gilt.
  • Die Entscheidung wurde als sexistisch kritisiert: Sie unterstellt, der Ehemann kontrolliere das Geld der Ehefrau.
  • Ergebnis: Die fünfköpfige Familie (Doğru, Ehefrau, fast 7-jähriges Kind und zwei Neugeborene) muss nun von insgesamt ca. 560 Euro pro Monat leben. Zum Zeitpunkt des Einfrierens waren nur noch etwa 104 Euro übrig.
  • Die Miete kann nicht bezahlt werden, Lebensmitteleinkäufe sind unmöglich. Doğru erklärt, die deutsche Regierung bringe das Leben seiner Babys bewusst in Gefahr.

Neues deutsches Sanktionsumsetzungsgesetz (Mitte Januar 2026)

Deutschland hat ein besonders aggressives Gesetz verabschiedet (von Doğrus Anwalt als „extra für dich gemacht“ bezeichnet). Es ist das strengste in Europa:

  • Jede Unterstützung für Doğrus Familie – z. B. das Schenken von Windeln, Babybrei oder das direkte Bezahlen der Miete – kann als „Umgehung“ gewertet und mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Das Gesetz ist bewusst vage formuliert, sodass fast jede Hilfe darunter fällt.
  • Doğru warnt Unterstützer: Schickt kein Geld, keine Geschenke und keine direkte Hilfe – es wird gegen Geber und Empfänger verwendet.

Hunger als Waffe: Die Drohung, die Kinder zu verlieren

  • Jugendamt: Das deutsche Recht erlaubt die Wegnahme von Kindern, wenn Eltern nicht für deren Sicherheit und Gesundheit sorgen können. Doğru und seine Frau befinden sich nun in dieser Lage; die Behörden könnten die Kinder rechtmäßig entziehen.
  • Selbstbelastungsfalle: Wer öffentlich über die humanitäre Krise spricht, liefert den Behörden mehr „Beweise“, um weiter zu eskalieren.

Von einem Journalisten zu allen Kritikern: Die EU-Strategie aus einschüchternden Sanktionen und vorauseilendem Gehorsam

Doğru bezeichnet seinen Fall als bewusst gewählten Testfall für „interne“ EU-Sanktionen gegen Bürger innerhalb Europas (vorherige Fälle betrafen meist Personen außerhalb der EU). Deutschland und Frankreich gelten als treibende Kräfte. Das Ziel:

  • Ein Präzedenzfall schaffen, um Journalisten, Aktivisten und Kritiker einzuschüchtern.
  • Rechtliche und institutionelle Strukturen in der gesamten EU für die Unterdrückung von Dissens vorzubereiten.
  • Dies passt zu Deutschlands Kurs der Militarisierung, Kriegsvorbereitung (z. B. Umrüstung von Teilen der Autoindustrie auf Rüstungsproduktion) und wirtschaftlichen Umstrukturierung.

Das fügt sich in ein Muster ein aus:

  • Gleichschaltung (Nazi-Zeit-Begriff für die Zwangsausrichtung aller Institutionen und Einzelpersonen),
  • vorauseilendem Gehorsam – einem typisch deutschen Begriff für das vorauseilende Befolgen vermeintlicher Autoritäten.

Die Journalisten-Gewerkschaften (DJU, VDA), denen Doğru angehört, verweigern ihm jede Unterstützung. Sie beteiligten sich bereits vor den Sanktionen an Rufmordkampagnen („russischer Agent“, „Terror-Unterstützer“ etc.) und schließen sich nun der Linie des Auswärtigen Amts an. Die Mainstream-Medien schweigen weitgehend; nur wenige unabhängige Journalisten berichten.

Früher hieß es „Nie wieder“. Doch nun kommen sie wieder – zuerst für die Journalisten, für Menschen wie Doğru, die aussprechen, was die Mächtigen lieber nicht hören wollen.

Ursprünglich ein Sympathisant der NSDAP, wurde der protestantische Pfarrer Martin Niemöller zu einem der entschiedensten öffentlichen Gegner Hitlers. Von 1938 bis 1945 war er inhaftiert – zuerst im KZ Sachsenhausen, später im KZ Dachau. Er entging nur knapp der Hinrichtung, weil er zu bekannt war, um ihn unauffällig zu ermorden.

Sanktionsregime der EU gegen eigene Staatsbürger | Von Felix Abt

Er schrieb obiges Gedicht als mahnende Erinnerung an künftige Generationen: dass sich das Böse wiederholen kann – etwas, das wir gerade jetzt in Europa wieder erleben.

Rechtliche Strategie und Ausblick

  • Derzeit anhängig beim Europäischen Gericht (Urteil in 2–3 Monaten erwartet). Doğru rechnet mit einer Niederlage aus „verfahrensrechtlichen“ Gründen (keine Fehler im politischen Prozess).
  • Nächste Instanz: Europäischer Gerichtshof (1–3 Jahre).
  • Spätere Möglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg) oder UN-Mechanismen.
  • Problem: Gerichtsverfahren sind extrem teuer (150.000–300.000 €+), und Urteile werden oft ignoriert (Beispiele: EuGH hebt Russland-Sanktionen auf, die Mitgliedstaaten setzen nicht um; Deutschland ignoriert den Haftbefehl des IStGH gegen Netanjahu).
  • Der EU-Rat kann die Begründung einfach umschreiben und das Verfahren neu starten.

Wie Sie unterstützen können / Aufruf zum Handeln

Direkte finanzielle oder materielle Hilfe ist rechtlich gefährlich. Empfohlene Schritte:

  • Protestbriefe/E-Mails an Politiker und Gewerkschaften in Ihrem Land schicken.
  • Eine unabhängige Untersuchung und die Aufhebung des gesamten Sanktionsregimes fordern.
  • Politische Bewegungen gegen das gesamte Sanktionssystem aufbauen (einige Abgeordnete und andere organisieren bereits).
  • Unabhängig recherchieren und keiner Seite blind vertrauen.
  • Für die Grundsätze der Meinungsfreiheit und des Journalismus eintreten – das betrifft uns alle.

Doğru betont: Dies ist nicht nur sein Fall, sondern ein Test für alle kritischen Stimmen. Weitere genannte Beispiele sind:

  • Nathalie Yamb (schweizerisch-kamerunische Aktivistin, sanktioniert und mit EU-Einreiseverbot),
  • Jacques Baud (ehemaliger Schweizer Geheimdienstoffizier und Oberst, sanktioniert, obwohl er in Brüssel lebt),
  • Shahin Hazamy (französisch-iranischer Journalist, von Anti-Terror-Polizei durchsucht),
  • diverse Debanking-Fälle von Aktivisten und Organisationen.

Es gibt bereits Unterstützung, die über ideologische Grenzen hinweg reicht. Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maassen, ein konservativer Jurist, hat die Maßnahmen als politische Repression kritisiert, die nur politisch gelöst werden könne.

Der neue Autoritarismus Europas braucht keine Panzer oder Diktatoren – nur Sanktionen und Schweigen. Die Zeit, die Meinungsfreiheit für alle zu verteidigen, ist jetzt.

Diese politischen Sanktionen sind Teil eines neuen autoritären Mechanismus in Europa: Wirtschaftskrise + politische Repression + institutionelle Gleichschaltung, ohne eine klassische Diktatur zu brauchen. Die Verteidigung der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa – auch für unbequeme Stimmen – ist jetzt entscheidend. Wer wartet, bis es „50 % der Bevölkerung“ trifft, wird zu spät kommen. Es gibt Hoffnung bei prinzipientreuen Menschen quer durch das politische Spektrum, die das Recht zu sprechen verteidigen, auch wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind.

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Felix Abt ist ein in Asien lebender Unternehmer, Autor und Reiseblogger auf Substack: https://felixabt.substack.com.

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Erstveröffentlichung am 6. April 2026 auf tkp: https://tkp.at/2026/04/06/sanktionsregime-der-eu-gegen-eigene-staatsbuerger/

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Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: X / Hüseyin Doğru

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Nennt ihr das noch Recht?

05. April 2026 um 12:31

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Ein trauriges Gedicht.

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EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

04. April 2026 um 10:00

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Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Dogru und keine Helfer

03. April 2026 um 06:15

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Der Gründonnerstag stand zuletzt symbolisch für das Engagement gegen Armut. Wer sollte einem ein mildtätiges Werk verübeln? Die Häscher der EU tun es.

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

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— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser


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Nun wurden auch die Konten der Ehefrau des seit Monaten von der EU mit absurden „Begründungen“ sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru „sichergestellt“. Man findet gar keine Worte mehr: Eine Familie mit kleinen Kindern wird kollektiv bestraft, weil Doğru die „falsche“ Meinung vertritt. Die Praxis der EU-Sanktionen ist totalitär – das Schweigen weiter Teile der deutschen „Zivilgesellschaft“ dazu ist erbärmlich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Das Sanktionsverfahren gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Doğru wird immer skandalöser: Inzwischen ist daraus eine humanitäre Krise für ihn und seine Familie geworden, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet. Der von der EU bereits seit Mai 2025 sanktionierte deutsche Journalist ist selbst weitgehend vom Zahlungsverkehr abgeschnitten – nun hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zusätzlich noch die Konten seiner Ehefrau „sichergestellt“.

Die Behörde, die zur Generalzolldirektion gehört, vertritt die Auffassung, dass die Konten der Frau zur Umgehung der gegen Doğru verhängten Sanktionen genutzt worden seien, so der Artikel, in dem weitere Details zu der skandalösen Entscheidung beschrieben werden. Norbert Häring zitiert aus der Begründung des ZfS:

„Vorliegend kontrolliert Hüseyin DOGRU die Konten der (geschwärzt) bei der Commerzbank AG. Zum einen besteht eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten (geschwärzt) und dem gelisteten Hüseyin DOGRI. Als Ehepartner ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine enge Nähebeziehung besteht. Das diese auch tatsächlich besteht, ist insbesondere daran erkennbar, dass die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben.“ (Schreibfehler im Original)

Doğru sagte der Berliner Zeitung, durch die Entscheidung, seiner Frau den Zugang zu finanziellen Mitteln zu verwehren, werde seine Familie nicht nur in ein rechtliches Vakuum gedrängt, sondern bewusst in eine humanitäre Krise gestoßen. Doğru fährt fort:

„Die Bundesregierung und ihre Institutionen haben uns systematisch als Zielscheibe ausgewählt: zunächst mich, dann meine Frau, und nun sind unsere Kleinkinder und Säuglinge betroffen. Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder.“

Die Zentralstelle hält die Sicherstellung der Konten von Doğrus Frau trotzdem ausdrücklich für „verhältnismäßig“.

Solidarität verboten!

Die Familie sei nicht mehr in der Lage, Miete zu bezahlen, die Kinder zu ernähren oder Stromkosten zu decken. Zwar könnten die Kinder theoretisch Hilfe erhalten. In der Praxis bestehe jedoch die reale Gefahr, dass humanitäre Unterstützung als Umgehung der Sanktionen gewertet werde, so Doğru. Sein Anwalt Alexander Gorski sagte dazu, sein Mandant dürfe keine Geldspenden empfangen und auch keine Lebensmittelhilfe annehmen. Auf die Frage, ob sich bereits ein Nachbar strafbar machen könne, wenn er Doğru Brot bringe, antwortete Gorski:

„Ja, der Nachbar würde sich damit theoretisch strafbar machen.“

Der deutsche Journalist Doğru steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die Europäische Union „begründet“ dies in einer abwegigen Argumentation damit, dass Doğru mit seiner pro-palästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ schüre und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstütze.

Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf die Sanktionen gegen Doğru oder Jacques Baud eingegangen, eine Auswahl findet sich unter diesem Artikel. In einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron vor allem, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Sanktionierung kein rechtliches Gehör erhielten. Unklar bleibe auch, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verlaufe. Auf den undurchschaubaren Prozess der Erstellung von EU-Sanktionslisten ist Hannes Hofbauer gerade in diesem Artikel eingegangen.

Wagenknecht: „totalitärer Wahnsinn“

Skandalös sind nicht nur die EU-Sanktionen selber, deren unrechtmäßiger Charakter sich etwa bezüglich Baud und Doğru gar nicht angemessen in Worte fassen lässt. Bitter ist auch die überwiegend ausbleibende Solidarität etwa vonseiten der Journalisten aus den deutschen Mainstream-Medien oder vonseiten der Politik usw. Immerhin aus dem BSW kommt scharfer Protest: Sahra Wagenknecht hat sich aktuell auf Facebook zu dem in ihren Worten „Vorgang wie in einer Diktatur“ geäußert.

Und die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen fordert eine breite politische Mobilisierung. Das EU-Sanktionsregime sei totalitär, die Bundesregierung dürfe diesen menschenverachtenden Wahnsinn nicht länger unterstützen. Details zu dieser Mobilisierung würden bald folgen, so Dagdelen. Ein Soli-Aufruf zu Jacques Baud findet sich hier.

Das Versagen der Zivilgesellschaft

Die totalitären und wie einem Roman von Franz Kafka entsprungenen EU-Sanktionen sind der eine Skandal. Ein weiterer ist die gnadenlose Umsetzung der Sanktionen in Deutschland, die auch im Artikel „Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen” beschrieben wird. Dass mit diesen beiden Elementen kritische Stimmen eingeschüchtert werden sollen, ist total offensichtlich. Umso schaler klingen die Phrasen von EU und Bundesregierung zur Meinungsfreiheit.

Und: Dass ein großer Teil der sonst auf Knopfdruck empörten „Zivilgesellschaft“ hierzulande zu den unglaublichen Vorgängen schweigt, ist einfach nur erbärmlich.

Titelbild: photoibo / shutterstock.com

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Hüseyin Dogru: Sanktioniert – und bald obdachlos?

26. März 2026 um 10:05

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Nach wie vor gibt es keine Beweise gegen den von der EU sanktionierten Journalisten Hüseyin Dogru. Jetzt droht ihm die Obdachlosigkeit.

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