NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeReport24

Magyar macht der Ukraine den Weg in die EU frei

04. Juni 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

Bislang blockierte Ungarn den Beitrittsprozess der Ukraine insbesondere wegen der Benachteiligung der ungarischen Minderheit im Nachbarland. Nun scheinen sich Budapest und Kiew geeinigt zu haben. Premierminister Magyar will kein Veto mehr einlegen.

Der Weg für die Ukraine in die Europäische Union soll freigemacht werden. Weil sich die neue ungarische Regierung und die Führung in Kiew hinsichtlich der Rechte der rund 100.000 Menschen zählenden ungarischen Minderheit in der Ukraine einig wurden, verkündete der neue ungarische Premierminister, das seit nunmehr rund zwei Jahren geltende Veto gegen einen EU-Beitritt der Ukraine aufheben zu wollen. „Wir haben mit der Ukraine eine umfassende Vereinbarung über die Ausweitung der sprachlichen, bildungsbezogenen, kulturellen und politischen Rechte der rund 100.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit erreicht“, sagte Magyar am Mittwoch in einem auf Facebook veröffentlichten Video.

Auch wenn Kiew den Inhalt der Vereinbarung noch nicht offiziell bestätigt hat, zeigen sich die Brüsseler Eurokraten erfreut darüber. Man änderte sogar kurzfristig die Tagesordnung einer Sitzung, die die Einleitung des Verfahrens durch die 27 Mitgliedsstaaten erlaubte. Der EU-Beitrittsprozess umfasst, wie das Sprachrohr der EU-Kommission Euronews erklärt, 33 Verhandlungskapitel, die in sechs thematische Cluster gegliedert sind. Das erste Cluster trägt den Namen „Grundlagen“, da es zentrale Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und das Justizwesen behandelt. Es wird als Erstes eröffnet und als Letztes geschlossen.

Die Ukraine und Moldawien (beide sind im Beitrittsprozess informell gekoppelt) versuchen bereits seit zwei Jahren, die Verhandlungen über dieses erste Cluster zu beginnen. Blockiert wurde dies jedoch durch die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Orbán, der vor allem die Unterdrückung der ungarischen Minderheit durch die nationalistische Politik der Ukraine scharf kritisierte. Seither versuchte Brüssel auf verschiedenen Wegen, die Blockade zu umgehen – und das ohne Erfolg.

Ungarn mag zwar den eigentlichen Beitrittsprozess für die Ukraine (und auch für die Republik Moldau) damit zwar nicht mehr behindern, doch eine Unterstützung für einen beschleunigten EU-Beitritt des korruptesten Landes Europas – wie ihn manche EU-Länder anstreben, viele jedoch auch ablehnen – darf man nicht erwarten. Zudem plädiert auch Magyar dafür, eine Volksabstimmung über eine etwaige Mitgliedschaft der Ukraine abhalten zu wollen, sollte seine Partei auch in Zukunft noch die Regierung des Landes stellen. „Sollte es der Ukraine gelingen, innerhalb von zehn oder fünfzehn Jahren alle 33 Beitrittskapitel abzuschließen, wird unser Land ein rechtlich bindendes Referendum zu dieser Frage durchführen“, sagte Magyar.

Die Menschen in den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten haben nun ein paar Jahre Zeit, sich mental auf den Beitritt zweier wirtschaftlich maroder Länder einzustellen, die als Nettoempfänger von EU-Geldern eine komplette Neuordnung des EU-Budgets verursachen werden. Ohne eine massive Ausweitung der Einnahmen Brüssels – entweder durch erhöhte Mitgliedsbeiträge und/oder durch eigene direkte Einnahmen – wird dies kaum zu stemmen sein.

(Auszug von RSS-Feed)

Auch in Österreich: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ bleibt straffrei

04. Juni 2026 um 09:00

Vorschau ansehen

Österreichs Justiz überrascht: Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein. Diese hatten Ende November 2025 in einem Gasthaus in Gosau betrunken den Hit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

Von Richard Schmitt

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch den der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Prüfung von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Justiz betont, dass „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass angestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.

Ebenso angezeigte Hitlergrüße stuften die Ermittler als bloße „Tanzbewegungen“ ein. Das Verfahren wurde gemäß § 190 StPO eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Zeugen filmten die Szenen, die auf Social-Media-Kanälen schnell die Runde machten und bei einigen Usern für Empörung sorgten. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich formal: Der Lokalbesuch sei kein offizieller Programmpunkt gewesen.

Das Singen patriotischer Parolen ist also kein Verbrechen, solange keine konkreten Gewaltaufrufe erfolgen. Die Causa reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein – darunter das Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vergleichbare Texte gesungen wurden, dazu laufen noch die Ermittlungen des Landesamts für Staatsschutz. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nun jedenfalls klar: Nicht jeder laute Gesang, der politisch links angesiedelten Menschen missfällt, ist automatisch strafbar.

(Auszug von RSS-Feed)

Das liebe Völkerrecht als Spielball von Globalisten und Islamisten

03. Juni 2026 um 14:30

Vorschau ansehen

Europäische Politiker verurteilen den Irankrieg als „völkerrechtswidrig“. Der französische Präsident sagt dasselbe über das israelische Vorgehen gegen die Hisbollah. Die Argumentation ist politisch motiviert: Das „Völkerrecht“ ist insgesamt eine höchst problematische Angelegenheit.

Ein Kommentar von Eric Angerer

Israel im Libanon

Die schiitische Terrormiliz Hisbollah ist im Libanon ein Staat im Staat. Sie attackiert seit Jahrzehnten Israel mit Raketen; zehntausende wurden auf den jüdischen Staat abgeschossen. Die Bewohner Nordisraels leben seit Langem in ständiger Gefahr, von einem Hisbollah-Geschoss getroffen zu werden.

Die libanesische Regierung und ihre Armee sind seit Jahren nicht willens oder in der Lage, diesen ständigen Beschuss von ihrem Territorium aus zu unterbinden. Nun wird Israel selbst aktiv und versucht, die Hisbollah-Strukturen möglichst weitgehend zu zerstören und im Südlibanon eine Sicherheitszone zu schaffen, aus der die Terroristen nicht mehr agieren können.

Und wie reagiert die globalistische proislamische Regierung Frankreichs darauf? Präsident Emmanuel Macron erklärte, nichts rechtfertige diese „Eskalation“. „Nichts kann die Fortsetzung der israelischen Militäroperationen im Libanon und eine immer tiefere Besetzung libanesischen Territoriums rechtfertigen“, sagte Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender BFMTV. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Frankreich forderte eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Frankreich wird seit Jahrzehnten von Terroristen aus Spanien, die erklärtermaßen Frankreich als Staat auslöschen wollen, massenhaft mit Raketen beschossen. Die spanische Regierung unternimmt nichts dagegen. Irgendwann reicht es Frankreich und es geht selbst gegen die Terroristen vor. Und dann regen sich andere Regierungen über einen Völkerrechtsbruch auf. Die Franzosen würden dazu vermutlich „Je vous emmerde!“ sagen. 

Irankrieg

Bezüglich des Irankrieges überschlagen sich globalistische und insbesondere linke Politiker und Medien in Westeuropa und Nordamerika vor Empörung, dass der Angriff der USA und Israels das Völkerrecht verletze. Die üblichen „Experten“ werden entsprechend bemüht. Die Militärschläge als „völkerrechtswidrig“ bezeichneten der deutsche Präsident Frank-Walter Steinmeier und der notorische Israel-Feind Pedro Sanchez in Spanien.

Nun mögen irgendwelche globalistischen Experten der Meinung sein, dass es sich um einen illegitimen „Angriffskrieg“ handle. Mit einem sinnvollen Rechtsempfinden hat eine solche Auslegung wenig zu tun. Tatsächlich hat die Führung der Islamischen Republik Iran seit 1979 die Vernichtung des „kleinen Satans“ Israel und den Kampf gegen den „großen Satan“ USA zum Staatsziel erklärt – und dem auch immer wieder Taten folgen lassen.

General Qassem Soleimani war der prominenteste Vertreter und das bekannteste Gesicht des iranischen Militärs im Ausland. Er befehligte die Al-Kuds-Brigaden, Spezialeinheiten der berüchtigten Revolutionsgarden (IRGC), einer Art dschihadistischer SS. Sie agierten in Syrien und im Irak an der Seite schiitischer Milizen, die vom Iran unterstützt werden. Der General und die Al-Kuds-Brigaden waren verantwortlich für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten, erklärte das Pentagon.

Auf diese Weise steuerte das iranische Regime immer wieder Angriffe auf US-Einrichtungen. Der größte davon war der LKW-Anschlag auf die US-Botschaft in Beirut 1983, der von Terroristen der proiranischen Hisbollah durchgeführt wurde und bei dem 63 Menschen ums Leben kamen und etwa 120 verletzt wurden. Im Bekenner-Anruf war von einem „Teil der iranischen Revolutionskampagne gegen imperialistische Ziele auf der ganzen Welt“ die Rede.

Der Iran hat also wiederholt Attacken auf die USA durchgeführt, was militärische Antworten logisch macht. Noch eindeutiger ist das bezüglich Israels. Der jüdische Staat wurde seit Jahrzehnten von der Hisbollah und der Hamas mit Raketen und anderen Methoden angegriffen; nur durch die gute Luftverteidigung Israels sind die Opfer nicht zahllos.

Hisbollah und Hamas sind militärische Verbände, die vom Iran aufgerüstet, finanziert, organisiert und angewiesen wurden. In diesem Sinne führt der Iran seit Jahrzehnten Krieg gegen Israel. Und in diesem Sinne übt Israel nun Selbstverteidigung gegen diese ständigen Angriffe, die 2023 eskaliert waren.

Grundlegendes zum Völkerrecht

Neben den Kommentatoren, die von Katar gekauft sind, den linken und neonazistischen Israel-Hassern gibt es auch in den kritisch-oppositionellen Milieus etliche Menschen, die den Angriff auf die Mullah-Herrschaft mit Verweis auf das Völkerrecht ablehnen. Der Krieg gegen die Islamische Republik Iran habe kein Mandat der UNO und sei deshalb illegal. Das ist ein formalistischer Standpunkt, der unbrauchbar ist.

War die Operation „Desert Storm“, der Krieg gegen die säkulare Diktatur im Irak 1991, besser als der gegenwärtige Angriff auf den Iran, weil ersterer ein Mandat der UNO hatte? Sind Kriege also immer dann legitim, wenn sich die Großmächte im UNO-Sicherheitsrat darauf einigen?

Der Angriff der NATO auf Serbien 1999 hatte kein Mandat der UNO und war demnach völkerrechtswidrig. Die Globalisten und ihre grünen Handlanger hatten damit aber kein Problem, hatte man doch wahrheitswidrig behauptet, Slobodan Milošević würde im Kosovo „Konzentrationslager“ betreiben. Obwohl die serbische Polizei sicherlich nur einen Bruchteil der Menschen zu Tode brachte wie die Mullahs im Iran, sind trotzdem damals keine Heerscharen an „Völkerrechtsexperten“ in den Mainstreammedien aufgetreten, um die NATO zu attackieren.

Der Internationale Gerichtshof der UNO stellt später fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kosovaren höher wiege als die territoriale Integrität Serbiens. Wenn das so ist, müsste auch das Selbstbestimmungsrecht der Russischsprachigen im Osten und Süden der Ukraine mehr gelten als die ukrainische territoriale Integrität – dann wäre das russische militärische Vorgehen ein Schutz dieses Rechts (wie im Kosovo) und nicht ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Wir sehen also vor allem, dass wir es beim Völkerrecht der UNO stets mit Auslegungen durch die Mächtigen zu tun haben, bei denen es mehr um Interessen als um Prinzipien geht.

Darüber hinaus ist die UNO eine ausgesprochen zweifelhafte Institution. Es handelt sich um eine globalistische Struktur mit einer starken Tendenz in Richtung „global governance“, mit der eine selbsternannte globale Elite ihre Agenden den Völkern der Welt aufzwingen will. Beispiele dafür sind das von der WHO vorangetriebene Corona-Zwangsregime, die in der UN-Agenda 2030 festgeschriebene „replacement migration“, durch die Europäer mehr und mehr durch Afrikaner und Araber „ersetzt“ werden, sowie die globalistische Klima-Panikmache.

Dass Menschen, die diesen Agenden ablehnend gegenüberstehen, nun das UN-Völkerrecht wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist schon reichlich seltsam. In Wahrheit ist jede Schwächung der UNO und ihrer Teilorganisationen (etwa durch den Austritt von Staaten) positiv, letztlich eine Auflösung der UNO wünschenswert.

(Auszug von RSS-Feed)

Die Demokratie stirbt ohne Privateigentum

30. Mai 2026 um 15:45

Vorschau ansehen

Die Demokratie trägt ihren eigenen Untergang in sich. Die Minderheit der Nettosteuerzahler schafft Wohlstand und Arbeitsplätze, während die Mehrheit die Umverteilung wählt und die Erfolgreichen enteignet. Ohne unveräußerliche Freiheitsrechte, allen voran das Privateigentum, endet jede Demokratie im Sozialismus. Österreichs Verfassungsväter kannten diese Gefahr.

Von Chris Veber

Die Public Choice Theorie erklärt das strukturelle Problem. Ökonomen wie James Buchanan zeigten, dass Politiker und Wähler nicht altruistisch handeln, sondern eigennützig (eigentlich eine Binsenweisheit). Die Mehrheit der Wähler profitiert vom Versprechen auf mehr Umverteilung, während die Kosten auf eine kleine Gruppe von Nettozahlern verteilt werden. Parteien gewinnen Wahlen, indem sie den Leistungsträgern nehmen und an die Leistungsempfänger verteilen. Das Ergebnis ist eine schleichende Enteignung mittels immer höherer Steuern. Die Anreize, sich anzustrengen, schwinden. Immer weniger Menschen gründen Unternehmen, investieren oder tragen wirtschaftliche Risiken. Die Produktivität sinkt, bis alle die Hand aufhalten und der Wohlstand kollabiert. Das ist das Resultat, wenn der Wille der Mehrheit ohne Grenzen durch Freiheitsrechte umgesetzt wird.

Die österreichischen Verfassungsväter von 1867 und 1920 erkannten diese Falle. Im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerten sie unveräußerliche Freiheiten, die auch Parlamentsmehrheiten nicht einfach abschaffen können. Besonders Art. 5 ist entscheidend: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“. Das Privateigentum ist das Bollwerk gegen die Gier des Kollektivs. Weitere Freiheitsrechte sind die Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und der Schutz der Person. Diese Rechte sind ein unverzichtbarer Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates und der Willkür der Mehrheit.

Mit der Bundesverfassung von 1920 ging Hans Kelsen noch weiter. Er schuf den Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Kontrollorgan, das Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten prüfen sollte. Der VfGH war als Hüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorgesehen. Er sollte dafür sorgen, dass die Demokratie nicht zur Diktatur der Mehrheit verkommt. Die Verfassungsväter verstanden, ohne institutionelle Bremsen siegt die kurzfristige Umverteilungslust zu Lasten des langfristigen Wohlstands. Was Kelsen allerdings nicht vorausahnte, war die Korrumpierung des Verfassungsgerichtshofes durch die Politik. Heute bestimmt die Regierung über die Besetzung des VfGH, eine Perversion der ursprünglichen Idee, die schnell korrigiert werden muss. Verfassungsrichter müssen direkt vom Volk gewählt werden.

Heute versucht die Politik, die störenden Freiheitsrechte systematisch abzuschaffen, allen voran das Recht auf das eigene Eigentum und auf die Freiheit der Rede. Die Vertreter der linkswokegrünen Einheitspartei und ihre scheinkonservativen Verbündeten fordern höhere Steuern bis hin zur Enteignung, sie betreiben Zwangsumverteilung und hetzen gegen die wirtschaftlich Erfolgreichen. Sie nennen es „Gerechtigkeit“, doch es ist die klassische Logik der Public Choice, es ist Stimmenkauf. Die Folgen sind bereits überall zu sehen: weniger Innovation, die Abwanderung von Unternehmern und Fachkräften, steigende Staatsverschuldung und schrumpfende private Wirtschaftsleistung. Ohne starke Eigentumsfreiheit verliert die Demokratie ihren wirtschaftlichen Motor. Die Minderheit der Nettosteuerzahler verliert den Anreiz, Mehrwert für alle zu schaffen. Der Sozialismus schleicht sich mittels vermeintlich „demokratischer“ Gesetze und Regulierungen ein.

Um unsere Freiheit und damit unsere Demokratie zu schützen, müssen wir den Freiheitsgedanken der Verfassungsväter wieder aufgreifen. Das Privateigentum muss absolut geschützt bleiben, nicht als „Privileg der Reichen“, sondern als Grundlage jeder freien Gesellschaft. Die Meinungs- und Redefreiheit muss absolut geschützt bleiben, als Grundlage jeder Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft und als unverzichtbare Säule der Demokratie. Wer diese Freiheitsrechte aufweicht, ist kein Verteidiger der Demokratie, sondern ihr Totengräber.

(Auszug von RSS-Feed)

Klara Klartext: „Omas gegen Rechts“ haben jetzt einen Propaganda-Chatbot

29. Mai 2026 um 15:00

Vorschau ansehen

Eigentlich haben die meisten KI-Chatbots ohnehin schon den Ruf, recht linkslastig zu sein. Doch das reicht den „Omas gegen Rechts“ nicht. Der linkslinke Propaganda-Chatbot „Klara Klartext“ soll bei der „Einordnung“ politischer Aussagen, des AfD-Programms und dergleichen „helfen“.

Was wären die Genossen hinter dem Eisernen Vorhang damals doch froh gewesen, hätten sie die heutigen technologischen Möglichkeiten gehabt, um ihre kollektivistische Propaganda zu verbreiten. Beispielsweise über einen eigens trainierten Chatbot, der brav die eigenen ideologischen Narrative und Dogmen verbreitet. Nun, die linksextremistische Vereinigung „Omas gegen Rechts„, genauer gesagt deren Hürther Ortsgruppe, hat nun genau so einen KI-Chatbot eingerichtet.

Dieser trägt den Namen „Klara Klartext“ und soll demnach den Nutzern unter anderem dabei helfen, „politische Aussagen einzuordnen“, sowie „Parolen zu kontern“ und (wohl auf linke Lehrer zugeschnitten) sogar diverses „Unterrichtsmaterial zu entwickeln“. Das nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Arabisch und Paschtu. Doch bislang scheint dieser Chatbot noch nicht zu funktionieren, denn ein Testversuch produzierte lediglich Fehlermeldungen.

Technologisch basiert dieser Chatbot dabei auf der KI von OpenAI (ChatGPT), wobei über einen „Agenten“ mit Hilfe von spezifischen Prompts („Deine Aufgabe ist es, Nachrichtenartikel klar, objektiv und mit Blick auf demokratische Werte zu interpretieren“, „Zeige auf, wo mögliche Desinformation, rechte Narrative oder Spaltungsversuche vorkommen könnten“ oder „Schlage Wege zur Überprüfung vor – z. B. durch seriöse Medien, Faktenchecks oder wissenschaftliche Quellen.“) klare Anweisungen zur Suche nach Informationen und zur Auslieferung der erwünschten Ergebnisse gegeben werden.

Die Resultate solcher Prompts bei bestimmten Beispiel-Fragestellungen hat das Portal „Nius“ veröffentlicht. Es zeigt sich dabei, dass die Prompt-Vorgaben klar linke, bzw. links-woke Antworten hervorbringt. Ausgewogenheit ist unerwünscht, genauso wie eine tatsächliche kritische Auseinandersetzung mit Fakten. Kein Wunder also, dass ein ohnehin schon eher linksliberaler Chatbot wie ChatGPT über einen Agenten und „passende“ Prompts noch stärker auf linke Narrative getrimmt wird, um die Nutzer zu beeinflussen.

Das Gute daran ist: Es wird ohnehin kaum jemand diesen Chatbot benutzen. Allerdings, und das ist durchaus problematisch, könnten linke Lehrer damit tatsächlich Unterrichtsmaterial für ihre Schüler erstellen. Eine linke, KI-gestützte Indoktrinierung statt neutraler und faktenbasierter Bildung also, welche mit solchen Materialien vermittelt werden soll.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatsanwaltschaft duldet Antifa-Blockaden gegen AfD-Parteitag

29. Mai 2026 um 12:30

Vorschau ansehen

Die AfD will ihren satzungsgemäßen Bundesparteitag in Erfurt abhalten. Dagegen mobilisiert die Antifa zu Blockaden, die auf eine Verhinderung oder zumindest massive Störung der Veranstaltung abzielen. Strafrechtlich sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt darin derzeit jedoch keinen Anfangsverdacht. „UnsereDemokratie™“ zeigt ihr wahres Gesicht ein weiteres Mal.

Wie Apollo News berichtet, sieht die – übrigens weisungsgebundene – Staatsanwaltschaft Erfurt (diese untersteht der Thüringer Justizministerin Beate Meißner, CDU) allerdings keinen Handlungsbedarf. Es gebe keinen „Anfangsverdacht für eine Straftat“. Deshalb werde man die Anzeige des AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga gegen den Sprecher des Antifa-Bündnisses „widersetzen“, Noa Sander, nicht weiterverfolgen. Ziel der Linksextremisten ist es, den für den 4. und 5. Juli geplanten AfD-Bundesparteitag in Erfurt zu behindern und ihn sogar möglichst zu verhindern.

Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs nach § 125 StGB liege laut Apollo News nicht vor. Dafür müsste sich der Beschuldigte an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteiligen oder auf eine solche Menschenmenge einwirken, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Eine solche Menschenmenge müsse laut Staatsanwaltschaft jedoch bereits bestehen, um tätig zu werden. Das heißt, entsprechende rechtliche Schritte können demnach nur dann eingeleitet werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist, und tausende Antifa-Mitglieder vor Ort sind.

Weiters sieht die Erfurter Staatsanwaltschaft auch keine Strafbarkeit wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung. Selbst eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten sei nicht gegeben, hieß es in der Antwort der Behörde an den AfD-Abgeordneten. Denn der „widersetzen“-Sprecher würde lediglich „über die Planungen“ des Antifa-Bündnisses berichten, jedoch keinen „Appell an andere Personen außerhalb des Bündnisses“ richten. Das heißt, selbst die öffentlich verkündete konkrete Planung einer Straftat (nämlich die Verletzung von §21 VersG, wonach sich jemand strafbar macht, „wer in Absicht, eine nicht verbotene Versammlung oder einen Aufzug zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht“.), scheint für die politisierte Justiz demnach kein Grund für Ermittlungen zu sein.

In Deutschland herrschen offensichtlich ganz eigenwillige Auslegungen dessen, wie man mit dem Versammlungsrecht, dem Parteienrecht und der Gewichtung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Freiheiten umzugehen hat. Denn die öffentliche Ankündigung der Blockade der Zufahrtswege rund um das Veranstaltungsgebäude stellt einen massiven Eingriff in die politische Willensbildung dar und ist – im Gegensatz zu allgemeinen Protesten und Demonstrationen – nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Doch wenn es gegen die AfD und nicht um Corona geht, scheint man sich plötzlich doch sehr um die Versammlungsfreiheit zu sorgen.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

Vorschau ansehen

Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)

Herbert Kickl: „Wir sind nicht rechtsextrem, sondern wir haben nur extrem oft recht!“

22. Mai 2026 um 07:00

Vorschau ansehen

Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem: Diese Taktik spiegelte sich im bereits im Jänner veröffentlichten „Rechtsextremismusbericht“ des linken DÖW deutlich wider. Dr. Stefan Weber hatte prompt massive statistische Manipulationen und wissenschaftliches Fehlverhalten der Ersteller angeprangert, doch der Bericht wird weiter zur Verunglimpfung der laut Umfragen stärksten politischen Kraft in Österreich ins Feld geführt. FPÖ-Chef Herbert Kickl demontierte den Rechtsextremismus-Vorwurf gestern in einer gepfefferten Rede im Parlament.

Wir berichteten bereits über Hintergründe und „Qualität“ des DÖW-Rechtsextremismusberichts:

Nachfolgend sehen Sie die Rede von Herbert Kickl im Parlament:

In seiner Rede im Parlament zum sogenannten „Rechtsextremismusbericht“ rechnete FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann NAbg. Herbert Kickl mit den „selbsternannten Gralshütern der Demokratie“ ab: Bei den anderen Parteien versuche man, die Demokratie vor „ganz, ganz bösen Gestalten“ zu retten – der FPÖ. „Die Methoden, die Sie jetzt zur Anwendung gebracht haben, sind nichts anderes, als zu hetzen, zu spalten und selbst in autoritäre Denkmuster zu verfallen. Im sogenannten Parlament der DDR hätte das wahrscheinlich ganz gleich geklungen“, so Kickls Einordnung.

Den Rechtsextremismus-Vorwurf ließ er nicht auf sich sitzen. „Wir sind nicht rechtsextrem, sondern wir haben nur extrem oft recht. Das klingt so ähnlich, ist aber ganz etwas anderes.“ Derweil hätten die Systemparteien immer öfter unrecht. Ausreichend Beispiele finden sich in der Zuwanderungs-, Corona-, EU- oder Sicherheitspolitik. „Und weil Sie damit nicht umgehen können, weil Sie dem inhaltlich nichts entgegenzusetzen haben, müssen Sie eine andere Waffe zum Einsatz bringen“, so Kickl. Er sprach klar von „Framing“.

Politische Gegner zu verunglimpfen und zu kriminalisieren, sei nicht neu. Kickl erinnerte in diesem Kontext an Jörg Haiders Volksbegehren „Österreich zuerst“ aus dem Jahr 1993. Dessen „grundvernünftige, grundanständige, grundsolide, normale Forderungen“ wie ein Einwanderungsstopp oder ein effizienter Grenzschutz seien damals vom politischen Establishment als rechtsradikal diffamiert worden. „Hätten wir das alles umgesetzt, was da drinnensteht, anstatt dass Sie Jörg Haider und die Freiheitliche Partei bekämpft hätten, dann würde es in diesem Land jetzt besser ausschauen.“ Doch FPÖ-Gegner erfanden lieber den Begriff des „Ausländer-Raus-Volksbegehrens“. „Und mit dieser dreckigen Methode, ich sage es in dieser Deutlichkeit, arbeiten Sie bis zum heutigen Tag.“

Kickl wies darauf hin, dass der Begriff „Remigration“ nichts anderes als ein Synonym für eine konsequente Abschiebepolitik sei, wie sie für ein funktionierendes Asylsystem unerlässlich sei. Doch mit diesem Terminus werde nun dasselbe schmutzige Spiel gespielt. Er werde bewusst in die Nähe von Deportation und Nationalsozialismus gerückt, „um den Menschen Angst zu machen, um sie zu verunsichern und um ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen.“

Kickl verortet das wahre Problem nicht in der Remigration, sondern in der illegalen „Massenmigration der letzten zehn, zwanzig Jahre“. Das Motto der Systemparteien sei einfach: „Wird der Bürger unbequem, punziert man ihn als rechtsextrem.“ Allerdings treffe diese Keule nicht mehr, weil die Menschen wüssten, wer ihnen „die ganze Suppe eingebrockt hat“. Selbst gut integrierte Zuwanderer würden inzwischen die FPÖ wählen, weil sie kein Verständnis für eine Regierung und ein Land hätten, „das sich auf der Nase herumtanzen lässt, wo die eigenen Regeln nicht eingehalten werden“.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatshaftung bei Impfschäden: Landesregierung NRW sucht Impfärzte

20. Mai 2026 um 15:45

Vorschau ansehen

Mit einem BGH-Urteil wurden Corona-Impfärzte praktisch zu Beamten erhoben, die im Auftrag des Staats handelten. Damit haftet der Staat aber auch für Fehler bei der Impfung – etwa eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung. Das bringt Probleme mit sich, wie aktuell Rechtsprofessor Martin Schwab erörtert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits einen Aufruf publiziert, in dem Impfärzte zur Mitwirkung aufgefordert werden.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab (via Facebook):

Liebe Community,

im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe 4/2026, ist auf Seite 15 ein Aufruf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an Ärzte abgedruckt, die in dem Zeitraum, in dem die COVID-Injektion offiziell empfohlen war, ihren Patienten eben diese Injektion verabreicht hatten. Die Ärzte sollen an der Abwehr von Schadensersatzansprüchen mitwirken, die von Impfgeschädigten gegenüber dem Land NRW geltend gemacht werden.

Wir erinnern uns: Mit Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 hatte der BGH alle Ärzte, die an der COVID-Impfkampagne mitgewirkt haben, für eben diesen Zeitraum zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne erklärt. Wichtige Konsequenz: Wenn ein solcher Arzt seinen Patienten vor Verabreichung der Corona-Spritze nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat, haftet nicht etwa der Arzt selbst, sondern die sog. Anstellungskörperschaft, also der Staat (Art. 34 Satz 1 GG, § 839 BGB). Man kann nun darüber räsonieren, ob hier wirklich die einzelnen Bundesländer als Anstellungskörperschaft anzusehen sind oder ob diese Rolle nicht eher dem Bund zufällt. Die Landesregierung NRW trägt sich aber offenbar mit der Sorge, dass die Gerichte im Land NRW den geeigneten Haftungsadressaten erblicken könnte.

Geschieht dies, so steht das Land NRW in Haftpflichtprozessen von COVID-Impfgeschädigten vor der Herausforderung, auf die Behauptung eines Impfschadensklägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, zu erwidern. Das Land NRW wird sich in einer solchen Situation nicht damit herausreden können, man habe im Landesgesundheitsministerium keinen Einblick gehabt, was sich in Arztpraxen und Impfzentren im Einzelnen abgespielt habe – eine solche sog. Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) werden die Gerichte dem Land NRW nicht abkaufen. Wenn das Land NRW der Behauptung des Klägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, nichts entgegensetzt, wird es so behandelt, als habe es den Aufklärungsfehler zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Und mehr noch: Sollten die Gerichte die aus dem Arzthaftungsrecht bekannten Standards auch für die Haftpflichtprozesse von COVID-Impfgeschädigten übernehmen, muss das Land NRW darlegen und beweisen, dass der Kläger ordnungsgemäß aufgeklärt wurde (siehe § 630h Abs. 2 BGB sowie die schon vor Inkrafttreten dieser Vorschrift etablierte Rechtsprechung).

Dem Land NRW bleibt also gar nichts anderes übrig, als die COVID-Impfärzte um Unterstützung zu bitten, wenn es auf Klagen von Impfgeschädigten erwidern muss; denn jene Ärzte sind die einzigen, die darüber Auskunft geben können, ob und wie sie die Impflinge aufgeklärt haben. Der Text des Appells, der im Westfälischen Ärzteblatt abgedruckt ist, enthält durch die Blume die folgende Ansage: Liebe Ärzte, wenn ihr uns helft, lassen wir euch in Ruhe, auch wenn ihr Fehler gemacht haben solltet. Wenn ihr aber mauert und wir deshalb den Prozess verlieren, nehmen wir euch in Regress (Art. 34 Satz 2 GG, § 48 Beamtenstatusgesetz NRW).

Ärzte, die die COVID-Injektionen verabreicht haben, werden dem Land NRW indes nur dann wirkungsvoll helfen können, Schadensersatzforderungen abzuwehren, wenn sie bei der Aufklärung der zu impfenden Patienten alles richtig gemacht haben. Hier tun sich etliche Fehlerquellen auf (hier nur ein paar Beispiele; siehe zum Pflichtenprogramm der COVID-Impfärzte auch Gebauer/Gierhake NJW 2023, 2231):

1. Wurde überhaupt ein individuelles Aufklärungsgespräch geführt? Gab es vor der Injektion eine individuelle Anamnese? Vor allem in den Impfzentren, in denen Berichten zufolge 120 Impflinge pro Stunde die Spritze erhalten haben sollen, erscheint dies schwer vorstellbar. Die Zweifel wachsen, wenn man hinzunimmt, dass bereits sehr früh angestrebt wurde, bundesweit mehrere Millionen Impfdosen pro Woche zu verabreichen, und dass bereits Ende April allein die niedergelassenen Ärzte mehr als 5,4 Mio. Impfdosen verabreicht hatten. Die Befürchtung liegt nahe, dass hier dem Ziel „Impftempoʺ der Vorrang eingeräumt wurde vor dem Ziel, eine informierte Zustimmung des jeweiligen Impflings einzuholen.

2. Wurde über mögliche Alternativen zur Impfung aufgeklärt? Zweifel kommen auf, wenn man erfährt, dass ein Arzt, der in einem Berliner Impfzentrum eingesetzt worden war, dort nicht mehr erwünscht war, als ruchbar wurde, dass er die Impfaufklärung auf eben diese Frage erstreckte.

3. Wurde bei der Aufklärung offengelegt, dass die COVID-Injektionen – jedenfalls bis Oktober 2022 – nur bedingt zugelassen waren und daher keine erschöpfenden Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen? (Genau genommen liegen derartige Daten bis heute nicht vor, aber das steht auf einem anderen Blatt).

4. Wurde seitens der Impfärzte die COVID-Injektion mit dem Argument empfohlen, durch sie schütze man auch andere – obwohl sich bereits aus den öffentlich zugänglichen Berichten der Humanarzneimittelkommission der EMA ergibt, dass ein solcher Transmissionsschutz niemals Gegenstand der klinischen Studien war?

5. Wurde offengelegt, dass es sich bei der Wirkungsweise der COVID-Injektionen um eine Neulandmethode handelt, also um einen so noch nie dagewesenen Wirkmechanismus?

6. Wurden bei der Impfaufklärung die Nebenwirkungen benannt, insbesondere jene, die in den Rote-Hand-Briefen der Hersteller dokumentiert waren? Auch wenn solche Nebenwirkungen angeblich sehr selten auftraten? Die Tatsache, dass eine Komplikation nach Einnahme eines Medikaments sehr selten auftritt, befreit den Arzt nicht von der Pflicht, über das entsprechende Risiko aufzuklären.

7. Wurde der jeweilige Impfling befragt, ob er sich unter Druck impfen lässt (etwa weil er den Verlust seines Jobs befürchtet)? Zweifel daran kommen auf, wenn man etwa liest, dass ein Arzt, der in seiner Praxis deshalb keine COVID-Injektionen verabreichte, weil er erkannt hatte, dass die Menschen die Injektion nicht freiwillig wünschten, sondern allein deshalb, weil sie Druck durch Gesellschaft und Arbeitgeber ausgesetzt waren und den Freiheitsbeschränkungen entrinnen wollten, seinen damaligen Lehrauftrag an der Uni Leipzig verlor – und anschließend in den Medien durch den Dreck gezogen wurde.

Sollten die Impfärzte hier eigene Versäumnisse eingestehen (müssen), werden sie möglicherweise gleichwohl von Regressforderungen verschont bleiben, solange sie nur mit dem Land NRW bei der Abwehr von Schadensersatzklagen kooperieren. Ihnen droht indes dann von anderer Seite Ungemach: Wenn sie im staatshaftungsrechtlichen Sinne Beamte sind, sind sie im strafrechtlichen Sinne Amtsträger. Konsequenz: Eine Impfung ohne ausreichende Aufklärung ist nicht nur einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), sondern Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB; siehe Gierhake MedR 2026, 428). Staatsanwälte, die davon Kenntnis erlangen und nicht einschreiten (und sei es auf ministerielle Weisung), machen sich ihrerseits wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258a StGB).

Im Haftpflichtprozess eines Impfgeschädigten gegen das Land NRW kommen die Ärzte als Zeugen in Betracht und dürfen – sofern sie von ihrer Schweigepflicht entbunden werden – darüber aussagen, ob und wie sie den jeweiligen Kläger aufgeklärt haben. Für einen Anwalt, der einen solchen Prozess als Bevollmächtigter eines Impfgeschädigten führt, stellt sich die Frage, ob er seinem Mandanten raten sollte, den Impfarzt von der Schweigepflicht zu entbinden:

a) Dafür spricht, dass das Gericht andernfalls dem Impfschadenskläger vorwerfen wird, die Beweisführung des beklagten Landes NRW vereitelt zu haben, und daraus den Schluss ziehen könnte, die Aufklärung habe ordnungsgemäß stattgefunden. Eine Totalverweigerung erscheint daher nicht zielführend.

b) Bei der anwaltlichen Prozessführung sollte jedoch darauf gedrungen werden, dass die Dokumentation der Impfaufklärung vorgelegt wird. Die Entbindung des Impfarztes von der Schweigepflicht kann und sollte von der Vorlage einer solchen Dokumentation abhängig gemacht werden. In einem solchen Verhalten liegt schon deshalb keine treuwidrige Beweisvereitelung, weil das Gesetz selbst, wenn auch ausdrücklich nur für den privatärztlichen Behandlungsvertrag, die Dokumentation der ärztlichen Aufklärung ausdrücklich vorschreibt (§ 630f Abs. 2 BGB).

c) Der Anwalt des Impfschadensklägers sollte außerdem darauf dringen, dass ein Impfarzt auf sein Recht hingewiesen wird, nach § 384 Nr. 2 ZPO jegliche Angaben über die Impfaufklärung zu verweigern, weil er sich möglicherweise dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.

Kann das Land NRW keine Dokumentation des Aufklärungsgesprächs vorlegen oder verweigert der Impfarzt das Zeugnis, besteht die Chance, dass das Gericht das Land NRW mit der Begründung zum Schadensersatz verurteilt, es habe die ordnungsgemäße Aufklärung nicht beweisen können.

(Auszug von RSS-Feed)

Post vom Staat: Die Wahrheit zu benennen ist in Österreich jetzt offiziell Verhetzung

18. Mai 2026 um 15:00

Vorschau ansehen

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Das erfährt unser Autor Chris Veber aktuell am eigenen Leib – erneut. Ihm wird vorgeworfen, dass ein von ihm veröffentlichter Facebook-Beitrag den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfülle. Er hatte die Belastung des Gesundheitssystems durch die illegale Massenmigration angeprangert. Entsprechende Zahlen sind belegbar. Ist es nun offiziell Verhetzung, Fakten vorzubringen und die Gegebenheiten zu kritisieren?

Chris Veber berichtet über die Anschuldigungen:

Ich habe wieder einmal Post vom österreichischen Staat bekommen. Laut der Polizeiinspektorin Anna-Lena Stern habe ich den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Wobei Frau Stern hier Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person ist, indem sie nicht die Möglichkeitsform wählt, sondern gleich ihr Urteil abgibt. Noch vor dem Ende der Ermittlungen. Aber so läuft das heutzutage in UnsererDemokratie™, wenn man etwas sagt, was der Regierung nicht passt.

Aber der Reihe nach, hier die offiziellen Anschuldigungen der Frau Inspektorin Anna-Lena Stern:

Der österreichische Staatsangehörige Franz Christian Veber wird beschuldigt, am 16.03.2026 um 09:53 Uhr über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlicht zu haben, der den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt.

Konkret habe VEBER in diesem Beitrag eine Personengruppe herabgesetzt, verächtlich gemacht und pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht.

Der Beitrag wurde über die Anti-Hassposting-App „BanHate“ anonym gemeldet und an die NS-Meldestelle weitergeleitet. Anschließend erfolgte die Zuständigkeit der PI Innsbruck Saggen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlichte, welcher sich gegen Asylwerber und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet habe und diese Personengruppe pauschal herabgesetzt wurde.

Der veröffentlichte Beitrag:

Die Krankenkassen sind pleite. Die Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion sind nicht mehr wegzuleugnen. Also wird bei den Leistungen für alle gespart, die Kosten steigen. Wobei, „für alle“ triffts nicht genau. Für alle autochthonen Beitragszahler wäre treffender. Bei der Gruppe der Neuhierwohnenden, die noch keinen Cent eingezahlt haben, wird natürlich nicht gespart. Unsere Grenzen und Geldbeutel bleiben eisern offen für die Asylinvasoren aus aller Welt.

Zusätzlich wurde dem Beitrag ein Bild mehrerer dunkelhäutiger Personen hinzugefügt.

Durch die Wortwahl „Asylinvasion“, „Asylinvasoren“ sowie die pauschale Darstellung von Asylwerbern als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe wird diese Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte Franz Christian Veber bereits im Jahr 2024 aufgrund eines Facebook-Postings (Verhetzung), erstellt mit demselben Facebook-Account, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Ich weiß nicht, wie Sie, geehrte Leser und Leserinnen, das sehen, aber in meinen Augen hat Frau Stern das Urteil, das dem Gericht obliegen sollte, schon vorweggenommen (fett gedruckte Formulierungen). Ich habe den Tatbestand der Verhetzung erfüllt und die Asylanten in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise verächtlich gemacht. Punkt. Keine Möglichkeit. Fakt. Wenn das Schule macht, können wir uns den Rechtsstaat eigentlich sparen. Es reicht eine anonyme Anzeige per App und der Schuldspruch folgt automatisch durch die Behörden der Regierung.

Gehen wir den Sachverhalt der Reihe nach durch, der in fast schon klischeehafter Weise alle Befürchtungen über den Zustand UnsererDemokratie™ erfüllt.

Das fängt an mit der App, über die die anonyme Anzeige erfolgte. Die „BanHate-App“ zum Melden von „Hasspostings“ wurde im April 2017 von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Kooperation mit der Grazer Kreativagentur Golddiggers e.U. entwickelt. Den Namen Golddiggers finde ich in diesem Zusammenhang besonders passend. Die App wurde im Rahmen der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle realisiert und primär über Landes- und kommunale Förderungen finanziert. Also aus Steuergeldern. Der laufende Betrieb, die Auswertung der Meldungen und die Weiterentwicklung sind Teil des Budgets der Antidiskriminierungsstelle. Die App wird im Rahmen des neuen Bundesprojekts „Fight Hate“ weiterbetrieben.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde vom Land Steiermark und der Stadt Graz gegründet und ist eng mit dem Verein „Helping Hands Graz“ verbunden. Sie wurde hauptsächlich durch Landesförderungen des Landes Steiermark (eine Quelle spricht von einer Jahresförderung von ca. 290.000 €) und der Stadt Graz finanziert. Im Januar 2026 erhielt sie eine Bundesförderung von ca. 490.000 € durch das Sozialministerium für das Projekt „Fight Hate“, welches über den Verein „Helping Hands Graz“ eingereicht wurde und für das u.a. mit den RosaLila PantherInnen kooperiert wird (manche Namen mag man gar nicht glauben).

Hier wird die linkswoke „Zivilgesellschaft“ mit Unmengen an Steuergeld überschüttet, um gegen unliebsame, „rechte“ Bürger unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ vorzugehen. Da gibt’s dann auch keinen Sparzwang, wenn die RosaLila PantherInnen nach Geld rufen.

Ist die Benennung der Wahrheit ein Verbrechen?

Soweit also zu den Hintergründen der anonymen Anzeige, widmen wir uns meiner Aussage.

„Die Krankenkassen sind pleite.“ Das entspricht den Aussagen der Krankenkassenfunktionäre und unserer Regierung, die damit die Leistungskürzungen rechtfertigt. Das Defizit wird öffentlich ausgewiesen. Die Aussage entspricht zu 100 % der Realität.

„Das liegt an den Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion“. Die Plandemie hat Österreich laut ÖVP-naher Agenda Austria in etwa 175 Milliarden Euro gekostet. Allein die nutzlosen Tests verschlangen fünf Milliarden. Die Folgen von Long-Vax (im Regierungssprech Long-Covid) belasten die Kassen bis heute. Die Plandemiemaßnahmen haben also zur Schieflage der Kassen maßgeblich beigetragen. Korrekt.

Kommen wir zu den „Asylinvasoren“. Eine Einwanderung vornehmlich junger, kulturfremder Männer im kriegstauglichen Alter gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung ist eine Invasion. Da gibt es nichts zu beschönigen. Diese jungen Männer lehnen laut einer aktuellen Studie der Stadt Wien auch zu großen Teilen unsere Gesetze und Gesellschaft ab und sind in allen Statistiken zu Gewalt gegen Leib und Leben sowie zur sexuellen Selbstbestimmung weit überrepräsentiert. Sie üben überdurchschnittlich oft Gewalt gegen die Aufnahmebevölkerung aus. Die Bezeichnung Invasoren ist also eine etwas polemische, zugespitzte Wortwahl, aber sie gibt ebenfalls nur die Realität wieder. Nebenbei hätte keiner der Invasoren laut Genfer Flüchtlingskonvention oder Dublin-Regelung ein Anrecht auf Asyl in Österreich. Sie sind allesamt unrechtmäßig im Land. Die Bezeichnung „Asylinvasor“ ist also Geschmackssache, aber sicher keine tatsachenferne „Verhetzung“.

Jetzt der Punkt „Asylwerber als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe“, die maßgeblich zur Pleite der Krankenkassen beiträgt. Auch wenn die Regierung die wahren Kosten der Asylinvasion krampfhaft verbergen will, gibt es aus skandinavischen Ländern Studien, die die langfristigen Kosten eines Asylanten aus dem islamischen, arabisch-afrikanischen Raum mit bis zu 950.000 Euro beziffern. Ich habe dazu mehrere Artikel geschrieben, aber für Frau Stern habe ich einen Artikel aus dem European herausgesucht, der diese Angaben bestätigt. Dem European wird sie hoffentlich nicht auch Verhetzung vorwerfen. Für Österreich ergibt das für die Asylmigration seit dem Jahr 2015 eine Belastung von 20 Milliarden Euro jährlich. Sehr konservativ geschätzt. 100 Milliarden pro Legislaturperiode. Das kann man dann schon als „finanzielle Belastung“ sehen, finde ich.

Im Jahr 2024 waren laut der Statistik Austria 53,4 % der Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieher Drittstaatsangehörige, also weder Österreicher noch EU-Bürger. In Wien sogar 58,1 %. Unter diesen Drittstaatsangehörigen stellen die Asylinvasoren die größte Gruppe dar. Laut Integrationsfonds stellen Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte ca. 71 % der Nicht-Österreicher unter den Beziehern. In etwa 78 % der Syrer in Wien beziehen Mindestsicherung, so wie die Syrer, die mit Abstand größte Gruppe unter den ausländischen Beziehern sind, gefolgt von den Afghanen. Ein Großteil lebt in Wien, das den mit Abstand höchsten Anteil an „Schutzberechtigten“ aufweist. Die Asylinvasoren tragen also mitnichten zum Sozialsystem bei, sondern belasten es in hohem Maße. So wie sie die Krankenkassen in hohem Maße belasten, denn sie beziehen Leistungen, ohne Beiträge einzuzahlen. Auch hier: Meine Wortmeldung ist zu 100 % korrekt.

Denn die Asylwerber, Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten werden allesamt von der ÖGK rundum versorgt. Asylwerber im Verfahren werden über die Grundversorgung der Länder mit vollem Sachleistungsanspruch bei der ÖGK krankenversichert. Sie genießen in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und eine Befreiung von Selbstbehalten (z. B. bei Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Krankentransporten). Die Kosten trägt die öffentliche Hand, also der österreichische Steuerzahler. Dem jetzt die Leistungen gekürzt werden und der höhere Selbstbehalte hinnehmen muss. Anerkannte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden bei Bezug von Mindestsicherung oder Sozialhilfe als „hilfsbedürftig“ eingestuft und in die gesetzliche Krankenversicherung über die „Krankenhilfe“ der Sozialhilfe mit einbezogen. Ohne eigenes Einkommen zahlen weder Asylwerber noch anerkannte Schutzberechtigte in der Regel eigene Beiträge in die Krankenkasse ein. Sie sind weitgehend von Selbstbehalten befreit oder diese werden übernommen. Die Versorgung läuft über die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK), finanziert über das Sozialsystem.

Die überwiegende Mehrheit der Asylinvasoren belastet das System, ohne dazu beizutragen. Bei ihnen werden auch keine Selbstbehalte erhöht, weil sie keine Selbstbehalte haben. Sie sind also nicht nur eine Belastung für die ÖGK und den Sozialstaat, sondern sind auch gegenüber den Beitragszahlern privilegiert. Mein Facebook-Posting entspricht auch in diesem Punkt zu 100 % der Realität.

Auch das Bild mit den dunkelhäutigen Personen entspricht der Wahrheit: Als Asylanten kommen eben keine Japaner oder Schweden zu uns, sondern Araber und Afrikaner.

Wir sehen also, ich habe nicht „verhetzt“ oder „herabgesetzt“, ich habe nur die Realität beschrieben. Bleibt die große Frage, ob in UnsererDemokratie™ das Benennen der Wahrheit ein Verbrechen ist. Das werden wir vor Gericht herausfinden. Denn ich werde dieses Verfahren natürlich bis zum Schluss durchprozessieren. Wenn wir es zulassen, dass die Wahrheit in Österreich kriminalisiert wird, dann ist unsere Demokratie am Ende. Dann ist unsere Freiheit tot.

Auch darum ersuche ich Sie, geschätzte Leser und Leserinnen, um finanzielle Unterstützung in diesem Verfahren. Ich gehe auch vor Gericht, damit Sie nicht vor Gericht gezerrt werden können, wenn Sie sich regierungskritisch äußern. Damit unsere Kinder in Freiheit leben können. Ich weiß, klingt sehr pathetisch, aber die Lage verlangt nach Pathetik.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, bitte tun Sie dies mit dem Verwendungszweck „Schenkung“ unter folgender Bankverbindung oder über Paypal:

Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Freiheit.

Eine kleine Anmerkung noch, geehrte österreichische Verfolgungsbehörden. Im Jahr 2024 wurde ich nicht wegen „Verhetzung“ angeklagt, sondern wegen des Verstoßes gegen das NS‑Verbotsgesetz. Ich hatte gepostet:

„Liebe Linksfaschisten, was habt Ihr eigentlich gegen Adolf Hitler? Er war Sozialist. Vegetarier. Hat das Kollektiv über das Individuum gestellt. War besessen vom gesunden Volkskörper. Hat Andersdenkende ausgeschaltet. Und wenn Ihr Euch ehrlich macht, Juden mögt Ihr ja auch nicht. Also, wo ist Euer Problem mit Nazis? Ihr seid ja selbst welche.“

Das erfüllt laut der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung meiner Wohnung und die Sicherstellung meiner Geräte anordnete, den Tatbestand der Verharmlosung des Nationalsozialismus und erweckt den Eindruck, „als würde der Verfasser dieses Postings eine der nationalsozialistischen Ideologie wohlgesonnen, positive Grundhaltung vertreten“. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden. Die Staatsanwaltschaft hat dann übrigens vor dem Prozess gekniffen und musste nach ein paar Monaten meine Geräte wieder rausrücken, ohne Verurteilung natürlich. Auch dank meines exzellenten Anwalts, der die Absurdität der Anklage wunderschön herausgearbeitet hat. 

(Auszug von RSS-Feed)

Historische Pleite für Sozialisten: Vox wird in Andalusien Königsmacher

18. Mai 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

In Andalusien haben die Sozialisten der PSOE ein beispielloses Wahldebakel erlebt und ihr landesweit schlechtestes Ergebnis eingefahren. Gleichzeitig verliert die konservative PP ihre absolute Mehrheit und ist für Mehrheiten künftig auf die patriotische Vox-Partei angewiesen. Das Resultat ist eine schallende Ohrfeige für den notorisch skandalgebeutelten Premier Pedro Sánchez und markiert einen endgültigen Rechtsruck im einstigen roten Stammland.

Die spanische sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) hat in Andalusien – einer Region, die sie fast vier Jahrzehnte lang wie ein privates Lehen regierte – den absoluten Tiefpunkt erreicht. Zwar konnte die bürgerliche Partido Popular (PP) die Regionalwahl am 17. Mai 2026 für sich entscheiden, doch der amtierende Regierungschef Juan Manuel Moreno Bonilla büßte seine bisherige absolute Mehrheit ein. Er kommt nur noch auf 53 der 109 Sitze. Das sind zwei weniger als für eine Alleinregierung nötig, weshalb er sich nun auf die rechtskonservative Vox-Partei stützen muss, die er im Wahlkampf noch systematisch ausgegrenzt hatte.

Moreno baute seine gesamte Kampagne auf eine unaufgeregte Politik auf und versuchte krampfhaft, sich als handzahmer, EU-höriger Gemäßigter zu inszenieren. Er wollte unter allen Umständen verhindern, in die Kulturkämpfe Madrids hineingezogen zu werden, und warnte unablässig vor Koalitionsverhandlungen mit dem rechten Lager. Diese Feigheit vor dem Wählerwillen ist nun gescheitert. Denn die Rechtspartei, vor der das linke und zentristische Establishment unermüdlich warnte, hält nun den Schlüssel zur Macht in der Hand. Ein Gratis-Abonnement zur Rettung seiner Präsidentschaft wird Moreno von Vox jedenfalls nicht erhalten.

Für die PSOE war die Wahlnacht ein Desaster. Mit nur noch 28 Sitzen und mageren 22,7 Prozent stürzte die Partei in der Region – die sie zwischen 1982 und 2019 ununterbrochen regierte – auf einen neuen Negativrekord. Diese historische Niederlage reiht sich nahtlos in einen anhaltenden Abwärtstrend für Premierminister Pedro Sánchez ein, dessen linke Regierung in Madrid ebenfalls wankt.

Ungeachtet der fadenscheinigen Versuche der Parteispitze, das Debakel als rein regionales Phänomen abzutun, ist es de facto eine vernichtende Abrechnung mit Sánchez‘ Politikstil. Dessen Kabinett ist ohnehin stark beschädigt – nicht zuletzt durch Korruptionsuntersuchungen gegen sein engstes familiäres und politisches Umfeld, die das Land seit Monaten in Atem halten. Die katastrophale Stimmungslage für die Linken hatte sich im Vorfeld bereits deutlich in breitflächigen Marktdaten und Wahlprognosen abgezeichnet, die den totalen Absturz der PSOE vorhersahen.

Der unbestrittene strategische Sieger des Abends ist Vox. Die Partei steigerte sich entgegen der medialen Dauerhetze auf 15 Mandate (knapp 13,8 Prozent) und ist nun in sämtlichen acht andalusischen Provinzen (Almería, Cádiz, Córdoba, Granada, Huelva, Jaén, Málaga und Sevilla) fest verankert. Parteichef Santiago Abascal feierte das Resultat als großen Erfolg gegen alle Prognosen des Establishments. Spitzenkandidat Manuel Gavira betonte, die Bürger verlangten schlicht nach „nationaler Priorität und gesundem Menschenverstand“. Darunter fällt für Vox die selbstverständliche Bevorzugung von Inländern bei gemeinnützigem Wohnbau, Sozialhilfe und Kindergartenplätzen.

Währenddessen verliert sich der linke Rand in Grabenkämpfen: Die Linksextremen von Adelante Andalucía konnten zwar zulegen (acht Sitze), belegen damit aber vor allem, dass sich das linke Lager zunehmend in radikalere und unversöhnliche Nischen zersplittert. Andalusien liefert hier den Vorgeschmack auf die nationalen Parlamentswahlen 2027: Die Zeit der linken Dominanz ist vorbei, die sogenannte „gemäßigte“ Mitte ist zu schwach für einen Alleingang und die patriotische Alternative Vox hat sich als unverzichtbares Korrektiv endgültig in der spanischen Parteienlandschaft etabliert.

(Auszug von RSS-Feed)
❌