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Gestern — 13. Juni 2026NachDenkSeiten

Faktencheck – Jeffrey Sachs’ Kritiken an Deutschlands Außenpolitik Teil 2


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Die Berliner Zeitung, die Weltwoche und die NachDenkSeiten veröffentlichten im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni einen Offenen Brief des für kritische Analysen der internationalen Politik bekannten US-Ökonom Jeffrey D. Sachs an Bundeskanzler Merz. Mit dem zweiten Brief unterstreicht Sachs die absolut dringende Handlungsnotwendigkeit, einen immer wahrscheinlicher werdenden Krieg zwischen EU-Europa/europäischen NATO-Staaten mit Russland abzuwenden. In diesem Kontext benennt Sachs die seiner Meinung nach sechs Fehlentscheidungen in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, die zu der gegenwärtigen Lage geführt hätten. Die Argumente von Sachs sollen im Folgenden einem ideologiefreien Faktencheck unterzogen werden. Dabei verweise ich primär auf Quellentexte, also auf Texte, die nicht zuvor „eingeordnet“ wurden. Die ersten drei in den Augen von Sachs gemachten Fehlentscheidungen sind bereits im ersten Teil abgehandelt. Im Folgenden werden die drei übrigen Fehlentscheidungen vorgestellt und auf ihre Faktizität hin geprüft. Von Alexander Neu.

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„Viertens – Minsk II“

Im Februar 2015 verhandelte Bundeskanzlerin Merkel persönlich das Minsker Abkommen II im Normandie-Format und sicherte in der am 12. Februar 2015 in Minsk verabschiedeten Unterstützungserklärung Deutschlands politische Unterstützung zu. Sieben Jahre lang wurde die zentrale politische Bestimmung – die Autonomie der Donbass-Regionen innerhalb einer souveränen Ukraine – von Kiew nicht umgesetzt. Deutschland übte keinen Druck auf Kiew aus, die von ihm selbst geforderte Autonomiebestimmung umzusetzen. Merkel räumte später ein, dass das Abkommen als Druckmittel genutzt worden war, um der Ukraine die Wiederbewaffnung zu ermöglichen. Präsident Hollande äußerte sich ähnlich. Die Garantie war also in Wirklichkeit keine Garantie. Sie war eine Strategie – wiederum auf Geheiß Washingtons. Wieder einmal lautete die Botschaft an Moskau: Westlichen Unterschriften kann man nicht trauen.“

Faktencheck:

Die Altkanzlerin Merkel äußerte im Dezember 2022 folgenden Satz in einem Interview bei Zeit-Online:

Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben. Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht.

Bedauerlicherweise befindet sich das Interview hinter einer Bezahlschranke. Daher ein weiterer Link, in dem die Aussage als O-Ton zu finden ist.

Merkels Aussage ist eindeutig: Sie hatte einen klaren und singulären Subjekt (Minsker Abkommen)-Objekt (Versuch, Zeit zu geben, die für die Aufrüstung erforderlich war)-Bezug. Dennoch wurde von einigen Medien und Experten versucht, Merkels Aussage anders einzuordnen. Das war erwartbar. So wurde versucht, aus dem von Merkel formulierten Zweck des Minsker Abkommens, nämlich dem „Versuch, der Ukraine Zeit zu geben (…)“, einen bloßen Nebeneffekt zu interpretieren, das heißt, die Aufrüstung sei nur ein Nebeneffekt gewesen. Nur, dann hätte Merkel anders formulieren müssen, beispielsweise: Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben, um dies und jenes zu tun und daneben auch ihre militärischen Fähigkeiten auszubauen. Aber genau das war nicht Merkels Formulierung.

Dass der tatsächliche Zweck laut Merkel der Zeitgewinn für die Militarisierung der Ukraine gewesen ist, ist nicht nur mit der Nichtumsetzung des Abkommens auch und besonders durch die Ukraine belegbar, sondern auch durch entsprechende Äußerungen des damaligen ukrainischen Präsidenten Poroschenko und des französischen Präsidenten Hollande, die beide als Co-Verhandler des Minsker Abkommens Merkels Aussage bestätigten.

Hinzu kommt: In dem Zeitraum des Minsker Abkommens von 2015 bis 2022 wurde die Ukraine auf NATO-Standards (Anpassung der militärischen Strukturen, der Ausbildung- und Führungsverfahren) gebracht und mit Waffen vollgepumpt. Im Dezember 2015 wurde der NATO-Ukraine Defence-Technical Co-operation-Fahrplan“ unterzeichnet.

All dies diente dem Ziel der weiteren Heranführung der Ukraine an die NATO bis zur Vollmitgliedschaft.

„Fünftens – Nord Stream“

Am 7. Februar 2022 verkündete Präsident Biden im East Room des Weißen Hauses – in Anwesenheit des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz: „Wenn Russland (in der Ukraine) einmarschiert, wird es Nord Stream 2 nicht mehr geben. Wir werden dem ein Ende setzen.“ Auf die Frage nach dem Wie antwortete er: „Ich verspreche Ihnen, wir werden dazu in der Lage sein.“ Sieben Monate später wurden die Pipelines durch einen Sabotageakt in der Ostsee zerstört. Die vorliegenden Beweise – investigative Recherchen in den USA und Deutschland, die Ermittlungen der deutschen Bundesanwaltschaft und öffentliche Aussagen ehemaliger Beamter – deuten überwältigend auf eine gemeinsame ukrainisch-amerikanische Operation hin. Die deutsche Bundesregierung wusste dies schon lange. Und dennoch hat Deutschland zugelassen, dass die öffentliche Schuld entgegen den eindeutigen Beweisen Russland zugeschoben wird, während ein Akt industrieller Sabotage gegen die deutsche Wirtschaft ungestraft und unbeantwortet blieb.

Faktencheck:

Wer tatsächlich hinter den Anschlägen auf die deutsch-russische Infrastruktur steckt – sowohl als Auftraggeber als auch als ausführende Kraft –, wird hinter einem Schleier unterschiedlichster Versionen versteckt. Ich habe meine Vermutung, die aber eher auf gesundem Menschenverstand und jahrelanger Beobachtung und Analysen internationaler Politik denn auf konkreten Hinweisen beruht. Aufschlussreich hierbei der Tweet des heutigen polnischen Außenministers und damaligen EP-Abgeordneten Sikorski, in dem er sich für die Sprengung bei den USA bedankt („Thank you USA“). Kurz danach löschte er den Tweet.

Dass ich bei der Literaturangabe auf ein türkisches Medium zurückgreifen muss, ist wohl damit zu erklären, dass deutsche Medien Sikorskis Danksagung lieber nicht publizieren wollten, um das heimische Publikum in der Freund-Feind-Dichotomie nicht zu überfordern.

„Sechstens – das Istanbul-Abkommen vom April 2022, das zum Greifen nah war“

Nur wenige Wochen nach Russlands Invasion im Februar 2022 trafen sich russische und ukrainische Unterhändler in Istanbul, um die Bedingungen eines Friedensabkommens auszuhandeln: Neutralität der Ukraine außerhalb der NATO, multilaterale Sicherheitsgarantien, vereinbarte Truppenbegrenzungen und die schrittweise politische Lösung der Donbass- und Krim-Frage. Das Abkommen stand kurz vor der Unterzeichnung. Der ehemalige israelische Ministerpräsident Naftali Bennett, einer der Vermittler, bestätigte öffentlich, dass die Einigung kurz bevorstand und dass der Westen – insbesondere die Vereinigten Staaten und Großbritannien – versucht hatte, sie zu verhindern. Die Mission von Premierminister Boris Johnson nach Kiew im April 2022, um die Ukraine anzuweisen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, ist aktenkundig. Hunderttausende ukrainische und russische Menschenleben sowie die gesamte europäische Ordnung haben den Preis für diese US-amerikanisch-britische Intervention bezahlt. Deutschland hat dazu geschwiegen – obwohl Deutschland wie kein anderes europäisches Land die wirtschaftlichen Folgen zu tragen hatte.“

Faktencheck:

Der israelische Ministerpräsident Bennet vermittelte mit Unterstützung des türkischen Präsidenten Erdogan und des deutschen Altkanzlers Schröder zwischen der Ukraine und Russland in Istanbul. Bennet sowie auch der türkische Außenminister Cavusoglu und Altkanzler Schröder bestätigten den Abbruch der Verhandlungen auf westlichen Druck hin. Als Anlass diente das Massaker an Zivilisten in Butscha.

Interessant die Info der „Tagesschau“, auf der ein ARD-„Faktenfinder“ ein mehrstündiges Interview des israelischen Premierministers Bennet mit einem Journalisten „analysiert“ und zu der Aussage gelangt:

Auf die Nachfrage des Journalisten, ob der Westen den möglichen Waffenstillstand blockiert hätte, antwortet Bennett: ‚Grundsätzlich ja.‘“

Der ARD-„Faktenfinder“ gelangt dann erwartungsgemäß, weil vermutlich sein Auftrag, dem er gerecht werden muss, zum gegenteiligen Urteil. Und sein Urteil wird bereits in der Überschrift des „Tageschau“-Beitrages bekannt gegeben: Westen hat Waffenstillstand nicht verhindert“. Wie gut, dass die ARD über seriöse „Faktenfinder“ verfügt.

Der türkische Außenminister Cavusoglu, der als Gastgeber der Verhandlungen im Gegensatz zum ARD-„Faktenfinder“ an den Verhandlungen teilnahm, erklärte hingegen:

Einige Nato-Staaten wollten, dass der Ukraine-Krieg weitergeht, um Russland zu schwächen.

Und Altkanzler Schröder äußerte:

Bei den Friedensverhandlungen im März 2022 in Istanbul mit Rustem Umjerow [damals Sicherheitsberater von Selenskyj, heute ukrainischer Verteidigungsminister] haben die Ukrainer keinen Frieden vereinbart, weil sie es nicht durften. Die mussten bei allem, was sie berieten, erst bei den Amerikanern nachfragen. (…) Doch am Ende [der Friedensverhandlungen] passierte nichts. Mein Eindruck: Es konnte nichts passieren, denn alles Weitere wurde in Washington entschieden. Das war fatal.

(Berliner Zeitung und Weltwoche).

Fazit

Alle sechs von Sachs genannten Punkte sind mit Verweis auf die Originalquellen belastbar.

Die Fehler der deutschen und auch europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sind alle auf einen Grundfehler zurückzuführen: die exklusive transatlantische Ausrichtung bis hin zur Nibelungentreue gegenüber den USA. Die exklusive Orientierung an der NATO als institutionellem Bündnis mit den USA nach dem Ende der Bipolarität 1989/91 hat dazu geführt, dass Europa nun am Rande eines großen Krieges mit Russland steht. Eine eigenständige und multivektoral ausgerichtete Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands und Europas, orientiert an den tatsächlichen deutschen und europäischen Interessen, hat nicht stattgefunden und findet immer noch nicht statt.

Ob die Nibelungentreue gegenüber den USA dazu führt, dass sie tatsächlich im Falle eines europäisch-russischen Krieges militärischen Beistand leisten, oder ob der Beistand sich auf warme Solidaritätserklärungen reduziert, was übrigens auch durch Artikel 5 des NATO-Statuts möglich wäre, ist mehr als offen. Noch ist es nicht zu spät für eine grundlegende Korrektur deutscher und europäischer Sicherheitspolitik. Das Schlüsselwort heißt „gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur“. Und wenn diese nur den Mindestanspruch einer friedlichen Koexistenz mit Russland erfüllt, ist das immer noch besser als ein aus dem Ruder laufender Konflikt, an dessen Ende auch die nukleare Zerstörung Europas stünde.

Titelbild: lev radin / Shutterstock

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Nein, Doch, Oh! Germany – Zero Points!


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Manchmal bin ich doch sehr überrascht, wie überrascht unsere lieben Kollegen von den großen Medien sind. Deutschland ist also schon in der Vorrunde bei den Wahlen für einen Sitzplatz im UN-Sicherheitsrat ausgeschieden? Die Welt mag uns nicht mehr? Ei der Daus, das hätte ja nun wirklich niemand ahnen können. Obgleich … Eigentlich hätte dies vielmehr jeder ahnen müssen, der seinen Lebensunterhalt nicht mit qualitätsmedialer Realitätsverdrängung verdient. Offenbar hängt unser Selbstbild schief. Wie 1945 und nach fast jedem Eurovision Song Contest fragen wir uns auch heute wieder mal, warum die Welt uns nicht liebt. Ganz ehrlich, ich weiß es auch nicht. Aber ich hätte da eine Idee. Eine Glosse von Jens Berger.

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Dass Portugal bei der Abstimmung in den heiligen Hallen der UN-Vollversammlung mehr Stimmen als Deutschland bekommen hat – geschenkt. Aber dass ausgerechnet Österreich uns auch noch deklassiert hat, ist schon ein handfester Skandal. Hallo, liebe Welt? Wer zahlt denn hier die ganze Chose? Kaum ein Kommentar im Mainstream und keine der bitter enttäuschten Äußerungen aus den Reihen der Politik kam gestern ohne den dezenten Hinweis aus, dass Deutschland mithin der größte Finanzier der Vereinten Nationen ist. Und dann stellen wir – zumindest noch ein paar Tage – mit der grundbescheidenen, stets zurückhaltenden Annalena Baerbock auch noch die Präsidentin der Vollversammlung! Hallo!?! Auch Frau Baerbock hätte sicher Besseres zu tun – z.B. TikTok-Videos drehen oder Trampolin-Springen -, als sich tagein, tagaus für den regelbasierten Feminismus auf der Welt einzusetzen. Und wie dankt es die Welt ihr und uns? Es ist nur noch schäbig.

Doch ja, es gibt Parallelen. Parallelen zum bereits erwähnten Eurovision Song Contest, der früher noch Grand Prix hieß. Damals, als unsere Politik und unsere Schlagermusik noch von „ein bisschen Frieden“ beseelt war, mochten uns anscheinend sogar unsere Nachbarn. Von diesem Land solle nie wieder ein Lied und nie wieder ein Krieg ausgehen. Das kam an. Aber das ist auch lange her.

Nun sind wir ja auch schließlich wieder Wer! Das bisschen Frieden von früher hat in Diplomatie und Musik ausgespielt. Heute tanzen, tanzen, tanzen wir der ganzen Welt vor und zeigen, zeigen, zeigen ihr den Schritt. Wir wissen endlich wieder, wo es langgeht, was ansteht – grundsolide und gut. Wir sind die Guten, daran gibt es spätestens seit der Ära Baerbock keinen Zweifel mehr. Wir – und nur wir – wissen, wie das Völkerrecht zu deuten ist, was ein Angriffskrieg ist und was nicht. Wir predigen die regelbasierte Ordnung und bestimmen, welche Regeln dabei für wen gelten und für wen nicht. Gerne geben wir der Welt Nachhilfe, gewollt oder noch lieber ungewollt. Israel macht für uns, wie es unser Kanzler gerne lyrisch formuliert, die Drecksarbeit und dem Chinesen erklären wir, was Menschenrechte sind. Wir sind Deutsche und nur wir dürfen allein schon aufgrund unserer Vergangenheit zwischen guten und schlechten Genoziden unterscheiden.

Und die Besten unserer Besten schicken wir dann nach einem demokratischen Vorentscheid in die UN und auf die Bühne des ESC. „Fire, Fire, Fire!“ Und es ist unser gottgegebenes Recht, vom Rest der Welt geliebt und gewählt zu werden; schließlich sind wir nicht nur toll, sondern bezahlen die beiden Partys ja auch. Doch warum nur erkennt die Welt nicht unsere Großartigkeit? Warum kriegen wir nie Punkte? Da wir die Guten sind, kann es an uns nicht liegen. Die anderen sind schuld! Die Welt hat sich gegen uns verschworen! Undank ist bekanntlich der Welten Lohn und wenn der Wurm dem Angler besser als dem Fisch schmeckt, stimmt mit dem Fisch halt was nicht.

Mein Vorschlag: Die Therapie ist gescheitert – also verdoppeln wir die Dosis! Wir machen alles richtig, die Welt ist nur noch nicht bereit dafür, unsere Großartigkeit als solche zu erkennen. Doch steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. Uns werden doppelte Standards vorgeworfen? Lächerlich, dann seht zu, wie ihr künftig mit unseren dreifachen Standards zurechtkommt! Und wer nicht spurt, wird sanktioniert!

Und wenn das alles nicht hilft, dann scheißen wir die Welt halt so was von zu mit unserem Geld, dass es ihnen vorne und hinten rauskommt. Und wenn dann in nicht zu ferner Zukunft eine bärtige Annalena Wurst 12 Punkte beim ESC bekommt und Deutschland in der UN wie ein Phoenix aufsteigt und wohlverdient einen permanenten Sitz im Sicherheitsrat bekommt, haben wir es geschafft. Dann haben wir wieder die Rolle, die uns in der Welt zusteht.

Titelbild: ChatGPT, mit künstlicher Intelligenz erstellt

(Auszug von RSS-Feed)

Videogespräch NDS-Herausgeber Albrecht Müller mit Diether Dehm

04. Juni 2026 um 09:30

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Der Musikproduzent, Liedermacher, Politiker und Autor Diether Dehm wirbt wie auch die NachDenkSeiten für ein friedliches und produktives Verhältnis zu Russland. Deshalb wurde er jetzt von t-online heftig attackiert. Das war der Anstoß für ein Gespräch mit Diether Dehm. Dieses Video geben wir den NachDenkSeiten-Leserinnen und -Lesern heute zur Kenntnis. Im Gespräch wird dann eine Reihe anderer Fragen angesprochen, die von Interesse für NachDenkSeiten-Leserinnen und -Leser sein könnten – vom Mangel an Auseinandersetzung über die sozialen Verhältnisse bis hin zur Nutzung unseres Landes als „Flugzeugträger“ der USA in Europa – für militärische Interventionen im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika.

Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.

Korrekturhinweis: Bei Minute 3:44 war statt „Einreisebefehl“ eigentlich „Fahndungsbefehl“ der Stasi gemeint.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Dachschaden. Nach den Schulen stehen jetzt die Berliner Unis vorm Ausverkauf


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Knall auf Fall wurde die Technische Universität in Berlin verrammelt, wegen baulicher Mängel. Bis auf Weiteres müssen alle draußen bleiben. Einsturzgefahr? Ach was! Vielmehr droht der Einfall von Profitinteressen. Der fast schon abgewählte Senat will eine Gesellschaft gründen, um Bau, Sanierung und Gebäudemanagement der Hochschulen zu zentralisieren. Die Blaupause dazu stammt von Neoliberalen, die den Staat zur Beute machen wollen. Eine „Katastrophe“ kommt da gerade recht. Von Ralf Wurzbacher.

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Es gibt Zufälle, die gibt’s gar nicht. Seit einer Woche ist die Technische Universität (TU) in Berlin dicht. Nicht die ganze Uni, nur das Hauptgebäude an der Straße des 17. Juni. Wegen nasser Wände und Wasserschäden, die auch die Stromversorgung und den Brandschutz beeinträchtigen könnten, wie es heißt. Derlei ist weiß Gott nichts Neues, geschweige denn eine Seltenheit. Am Dienstag schrieb die Berliner Morgenpost, „Studenten spielen seit Jahren Wasserschaden-Bingo“. Tatsächlich führen sie auf Instagram schon sehr lange (Bilder)Buch darüber, was alles an der TU im Argen liegt: „überflutete Flure“, „eindringendes Regenwasser“, „feuchte Stellen an Decken und Wänden“. Die Zeitung zitierte einen jungen Mann: „Die Gebäude fallen schon auseinander, seit ich angefangen habe, zu studieren.“

Allerdings hat das bisher niemanden so recht interessiert, außer die direkt Leidtragenden, also Lernende, Lehrende und das Verwaltungspersonal. Aber plötzlich ist alles anders. Am vergangenen Freitag inspizierte ein Trupp aus Bauaufsehern und der Feuerwehr das TU-Zentralhaus und machte hinterher kurzen Prozess. Alles zu, alle raus! „Das Gebäude darf bis auf Weiteres nicht mehr betreten werden“, informierte stante pede die Unileitung. Das sei „mitten im Semester eine mittlere Katastrophe“, konstatierte Springers Welt und hat recht. Hunderte Lehrveranstaltungen müssen auf unbestimmte Zeit umquartiert oder durch Onlineangebote ersetzt werden. Und etliche Tausende von insgesamt 35.000 TU-Studierenden sowie haufenweise Beschäftigte müssen das Weite suchen.

„Etwas vernachlässigt“

Das Ereignis lieferte tagelang Bilder einer Großevakuierung, wobei eher im Schneckentempo. Eingelassen wurde unter der Woche jeweils bloß eine begrenzte Zahl von Menschen, die dafür im Internet sogenannte Zeitslots buchen mussten. „Flüchtlinge“ mit Kartons, Klappboxen und IKEA-Taschen voller Bücher, technischer Geräte und Zimmerpflanzen taugen als tolles Kameramotiv und verstärken ungemein den Eindruck von Gefahr im Verzug. Puh, das Gebäude muss ja arg gelitten haben in seinem 60-jährigen Dasein. Und wenn sich auch nur zehn Mann zu viel in ihm tummeln, geht das Ding glatt zu Boden. Ganz bestimmt haben die Verantwortlichen nicht überreagiert. Zumal die aktuell Oberverantwortliche, Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD), mit der Wahrheit auch nicht hinterm Berg hält. Gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) bemerkte sie: „Aber der Bestand wurde etwas vernachlässigt, das kann man schon sagen.“

Nun ja. Im Vorjahr hatte eine Bestandsaufnahme ergeben, dass von den 102 über die Stadt verteilten TU-Gebäuden vier in gutem Zustand sind. 96 Prozent müssen kurz- oder mittelfristig instand gesetzt werden. An der Humboldt-Universität (HU) sind es 94 Prozent, an der Freien Universität (FU) etwa zwei Drittel. Jahrzehntelang haben die politisch Verantwortlichen zugesehen, wie die Bausubstanz verrottet, und zugleich immer neue „Spardiktate“ zugunsten von Unternehmern, Spitzenverdienern und Superreichen durchgesetzt. Aber es wurde nicht nur gegeizt. Da ist auch diese „Exzellenzinitiative“, die seit sieben Jahren „Exzellenzstrategie“ heißt. Mit dem Bund-Länder-Programm werden turnusmäßig „Leuchttürme“ der Wissenschaft mit Fördermillionen bedacht, die die gewöhnliche Hochschullandschaft mit „Spitzenforschung“ überstrahlen. Seit 2019 gehören die TU, die FU und die HU dem elitären Kreis an, unter dem Dach der „Berlin University Alliance“. Was bei der Ehrung unterging: Der Leuchtturm hat einen Dachschaden.

Höchste Eisenbahn

Aber jetzt ist endlich Schluss mit Verwahrlosung. Die Politik kümmert sich. Und dabei hilft ziemlich treffsicher der „Zufall“ mit. Vor gerade einmal vier Wochen hat der Hauptstadtsenat die Gründung einer Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Die soll künftig als Hauptquartier für Bau, Sanierung, Instandhaltung und Gebäudemanagement fungieren und bis 2045 viele Milliarden Euro extra für die Wiederertüchtigung der elf staatlichen Berliner Hochschulen mobilisieren. Die Pläne dazu liegen schon seit über einem Jahr vor. Nur geht es jetzt eben in die heiße Phase der Umsetzung, obendrein drängt die Zeit ungemein. Bald ist Sommerpause, noch dazu wird am 20. September neu gewählt in Berlin, und den Senatsparteien CDU und SPD droht eine herbe Schlappe. Für eine Große Koalition wird es danach definitiv nicht reichen, eher für eine Wiederkehr von Rot-Rot-Grün. Aber in dieser Konstellation wird es absehbar nichts werden mit der Hochschulbaugesellschaft. Nicht nur, weil das Projekt bei Hochschulrektoren und Gewerkschaften auf heftigen Widerstand stößt – auch die Linkspartei will nicht mitziehen.

Auf Carl Waßmuth, Sprecher der Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GiB), wirkt die Aufregung um die TU deshalb „wie bestellt“. Den NachDenkSeiten sagte er am Mittwoch: „In Berlin wird gerade die deutschlandweit größte Privatisierung im Hochschulbereich vorbereitet. Die Schließung des Hauptgebäudes gehört zum Polittheater dazu, mit dem von den eigentlichen Interessen abgelenkt werden soll.“ Aber wieso Privatisierung? Der Aktivist vergleicht die Unternehmung mit der „Berliner Schulbauoffensive“ (BSO). Durch Einspannung der städtischen, aber privatrechtlich verfassten Wohnungsgesellschaft Howoge verzögern sich Neubau und Sanierung der Lehranstalten um Jahre, während sich die ursprünglich veranschlagten Kosten zu vervielfachen drohen. „Das freut Banken und Bauindustrielle, während es im Klassenzimmer noch lange von der Decke tropft und der Steuerzahler die Zeche zahlt“, so Waßmuth. „Dasselbe Szenario soll sich jetzt mit den Hochschulen wiederholen.“

„Vorbild“ Schulbauoffensive

Ähnlichkeiten gibt es tatsächlich viele. Nur dass man zunächst eine ganz neue Gesellschaft auf die Beine stellen will, verfasst als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Was nach viel Staat klingt, wird aber viel Privat enthalten. Die BHG wäre selbst kein Bauherr, sondern Vermittler von Aufträgen an Firmen, die Neubau und Sanierungen erledigen und dafür Kredite am freien Kapitalmarkt aufnehmen sollen. „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt Dritter bedienen“, heißt es im Referentenentwurf von Ministerin Czyborra. „Als Dritte kommen Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Gebäudetechnikunternehmen in Betracht.“ Nicht die Rede ist dagegen von Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft, die an dem Modell reichlich mitverdienen werden, sprich an Zinsen und Zinseszinsen.

Gerade die „Schulbauoffensive“ hat hier Maßstäbe gesetzt. In ihrem Rahmen teilen sich die Berliner Bezirke und die Howoge die Neubau- und Sanierungsprojekte auf. Die Bezirke haben den Großteil ihrer Aufgaben in kurzer Zeit abgearbeitet und pro Schulplatz weniger als 40.000 Euro aufgewendet. Die Howoge hat bis dato nicht einmal zehn Projekte realisiert, braucht bis zum Vollzug mindestens noch fünf Jahre und verpulvert im Schnitt pro Schulplatz weit über 200.000 Euro. Wer alles verdient da wohl mit? Schon deshalb sollte man den Zahlenspielen zum angekündigten Hochschulbauwumms nicht trauen. Laut Senatsmitteilung sollen mit der neuen Finanzierungstruktur von „2032 bis 2046 jährlich zwischen rund 220,3 und 298,6 Millionen Euro investiert werden“. Das wären 3,3 bis 4,5 Milliarden Euro. Die BSO war 2016 mit der Ansage 5,5 Milliarden Euro gestartet. Inzwischen werden mindestens 15 Milliarden veranschlagt. Die BHG könnte bei anhaltender Preisentwicklung und der langen Laufzeit in ähnliche Sphären vordringen, eher noch viel weiter.

30 Prozent weniger Platz

Zumindest hinsichtlich der Anlaufzeit (sechs Jahre) offenbaren die Macher diesmal Realitätssinn. Die BSO kam ewig nicht in die Gänge, weil mit Einbezug der Howoge zunächst ein riesiges Konstrukt zu erschaffen war. Geschlagene fünf Jahre brachte man allein damit zu, die fraglichen Schulen in Gestalt von 120 Verträgen juristisch auf die GmbH zu übertragen. Nur damit verdienten sich Berater und Anwälte schon eine goldene Nase. Im Fall der Hochschulen wird das fraglos noch getoppt. Auch hierbei soll der gesamte Gebäudebestand samt Grundstücken – mehrere Hundert Objekte – Eigentum der BHG werden. Die Unis verlören damit jede Handhabe in puncto Gebäudemanagement und müssten als Mieter Mietzahlungen an die neue Dachgesellschaft abführen. Außerdem soll ihr gesamtes Personal, neben Angestellten auch die Beamten, in die BHG überwechseln.

Und schließlich wollen CDU und SPD anfangs zehn Prozent und mittelfristig bis zu 30 Prozent der Flächen reduzieren, auf dem Wege von Synergien, Zusammenlegung, E-Learning und Homeoffice, wie es Czyborra vorschwebt. „In Einzelfällen“ gehörten auch „Grundstücksgeschäfte“ zu den Aufgaben der Gesellschaft, erfährt man in ihrer Vorlage. „Die HBG wird wohl eine ganz große Nummer im Immobilienbusiness beim Vermarkten und Verkaufen von Hochschulliegenschaften“, ahnt GiB-Sprecher Waßmuth. Er fürchtet Schlimmes:

„Statt schnell Gebäude zu sanieren, wird eine Struktur geschaffen, die dem Ausverkauf dient. Die fünf größten Baufirmen Europas sollen Zugriff auf Gelder bekommen, die heute noch der Hochschulbildung gewidmet werden. Banken bekommen die Hälfte vom Kuchen ab – über Zinsen für die Umgehung der Schuldenbremse, aus Steuergeld bezahlt. Es wird ein gewaltiger Raubzug.“

Es ginge auch anders. Bekanntlich hat die Bundesregierung ein „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) im Umfang von 500 Milliarden Euro aufs Gleis gesetzt, das eigentlich für Fälle wie der von Berlin wie maßgeschneidert erscheint. Der Bund nimmt Geld auf, durch Ausgabe von Bundesanleihen zu vergleichsweise günstigen Konditionen, und bringt damit marode Schulen, Hochschulen, Schienen, Brücken und Straßen in Schuss. So die Theorie. Nun die Praxis: Jüngst haben Bund und Länder ein „Programm zur Modernisierung und Sanierung“ von Kitas und Wissenschaftseinrichtungen klargemacht, versehen mit dem Attribut „umfangreich“. Das Volumen: Vier Milliarden Euro, gestreckt über vier Jahre, wobei bestenfalls die Hälfte bei den Hochschulen landen wird. Und der Bedarf? Allein für die Berliner Unis ist ein Sanierungsstau von schätzungsweise 8,4 Milliarden Euro aufgelaufen. Für alle Hochschulen in Deutschland sind es gemäß einer Hochrechnung der Hamburger Finanzbehörde 141 Milliarden Euro.

Daseinsvorsorge unterm Hammer

Warum dann so knausrig? Ganz einfach. Bei Modellen der Sorte BSO, HBG oder ÖPP (öffentlich-private Partnerschaften) können „Dritte“ sehr viel üppiger profitieren. Die AöR übe ihre Aufgaben „unter Berücksichtigung der Interessen der Hochschulen“ aus, formuliert der Senatsentwurf zur Gründung der Hochschulbaugesellschaft. „Das bedeutet, dass auch andere Interessen berücksichtigt werden“, befand Waßmuth – und verwies auf die „Pionierarbeit“ der sogenannten Fratzscher-Kommission, benannt nach dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Zirkel aus marktliberalen Ökonomen und Vertretern der Finanzbranche 2014 mit der Aufgabe betraut, hochprofitable Anlagemöglichkeiten für von Niedrigzinsen gebeutelte Banken und Versicherungen „zur Stärkung von Investitionen in Deutschland“ zu erschließen.

Am Ende stand die Idee einer zentralen Autobahngesellschaft, die den Ausverkauf von Deutschlands Straßennetz auf Kosten der Steuerzahler unter Umgehung von Schuldenbremse und EU-Stabilitätskriterien vollziehen soll. Die „Autobahn GmbH des Bundes“ gibt es seit inzwischen fünf Jahren und ÖPPs sind ihr bevorzugtes Mittel der Wahl, wenn es um den Fernstraßenbau geht. Wie programmiert laufen die Kosten dabei stets aus dem Ruder. Aber die von Beratungsgesellschaften wie PricewaterhouseCoopers (PwC) oder KPMG ausgeheckten Strategien lassen sich auch auf andere Bereiche anwenden – Schulen, Hochschulen, die öffentliche Verwaltung –, die nach jahrzehntelanger Kürzungspolitik so geschwächt sind, dass sie dringend „Hilfe“ brauchen. Zwecks Lösung wird dann flugs ein sogenannter Intermediär in Stellung gebracht, ein Vermittler, immer in staatlichem Gewand zwar – ob als AG, GmbH oder AöR –, aber gelenkt und getrieben von privatwirtschaftlichen Profitinteressen.

Protest am Montag

Nun also sind Berlin und seine Hochschulen ins Visier der Absahner geraten. Die akuten Baustellen wie kaputte Klos, schimmelbefallene Lehrsäle, defekte Heizungen scheren sie nicht. Sie kalkulieren langfristig, vor 2032 muss nichts passieren, weil dann ja erst die Verträge fix sind und der Reibach losgehen kann. Aber einen Dachschaden für die Galerie, den hat es schon gebraucht. Damit die Öffentlichkeit endlich kapiert, wie ernst die Lage ist, und eine längst diskreditierte Landesregierung rasch noch Nägel mit Köpfen macht.

Immerhin: Für kommenden Montag um 9 Uhr haben die Gewerkschaften Ver.di und GEW sowie die Landeskonferenz der Rektoren zu einer Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus aufgerufen. Drinnen will zeitgleich der Wissenschaftsausschuss über die Senatspläne beraten.

„Der Senat versucht, die Hochschulbaugesellschaft gegen die Interessen der Hochschulen, der Beschäftigten und der Studierenden durchzudrücken“, beklagt die GEW in ihrem Aufruf. „Statt die Hochschulen zu stärken, drohen Arbeitsplatzabbau, Tarifflucht und Outsourcing.“ Für die Initiatoren kann das nur eines heißen: „Dieses Gesetz gehört zurückgezogen.“

Titelbild: Mo Photography Berlin / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Eine Welt-Redakteurin und die Neidhammel-Debatte: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller?


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Wie soll die Politik mit den angeblich zu hohen Bedarfsätzen für die Armen umgehen? Um 50 Prozent kürzen? Oder um 70, 80 Prozent? Ganz streichen? Sollen die Kinder den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen? Sollen sie barfuß zur Schule gehen? Wie ist das mit der Menschenwürde? Nein, eine Redakteurin der Welt hat das nicht gefordert, sie schreibt nur unter der Überschrift: „Ich habe ausgerechnet, was ich mit Bürgergeld bekäme, und bin schockiert“ (Bezahlschranke). Da sind wir also wieder: Bei der Neidhammel-Debatte, die schon in der Zeit der Agenda 2010 schweren Schaden angerichtet hat. An dem Artikel von Fatina Keilani, der viel Zustimmung erfahren hat, stimmt es hinten und vorne nicht. Die Redakteurin möchte man an erster Stelle fragen: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Der ist doch voll, oder? Reicht das nicht aus? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Deutschland ist ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Die Gründe sind bekannt. Auch arme Bürger sollten sozial gut aufgefangen werden, damit sie nicht wie in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Rattenfängern auf den Leim gehen. Wer wollte es bestreiten: Das war und ist ein vernünftiger Gedanke.

Doch gerade ist es wieder soweit. Eine Welt-Redakteurin stimmt den Klagegesang der Mittelschicht von der „sozialen Ungerechtigkeit“ an. Freilich prangert sie nicht die unverschämten, schier unfassbaren Ausgaben von politischer Seite an. Es geht um die Mitbürger, die ohnehin ganz unten stehen: die Armen. Wobei: Die Armen bekommen doch recht viel – so rechnet es Keilani zumindest vor. Sie nimmt das Beispiel einer vierköpfigen Familie, die „vom Amt“ lebt und stellt ihre finanzielle Situation entgegen. Und dann will sie sie sehen, die „soziale Ungerechtigkeit“. Denn: Wie kann es sein, dass jemand, der arbeitet, so viel hat wie jemand, der nicht arbeitet?

So vernünftig diese Frage im ersten Moment klingt: Die falsche Frage führt zu falschen Antworten. Die richtige Frage wäre: Warum verletzen hochrangige Politiker ihren Amtseid? Der besagt nämlich unter anderem, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde.“

Diese Frage wäre zielführend, denn sie würde das Schlaglicht auf eine Politik werfen, die längst auch der Mittelschicht schwer zusetzt.

Doch auch Fragen an Keilani drängen sich auf, nämlich: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Ist der nicht gefüllt? Reicht es denn nicht aus, dass der Kühlschrank voll ist, dass ein Dach über dem Kopf zur Verfügung steht und die Kinder gut versorgt sind?

Die Kritik von Keilani erweckt den Eindruck, die Politik würde den Regelbedarf für Bürgergeldbezieher mit der Gießkanne verteilen – aus einer Art Spendierlaune heraus. Richtig ist: Bundestag, Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Statistischen Bundesamt setzen sich im Detail mit der Höhe der Beträge auseinander, die am Ende an die Bezieher von Sozialleistungen gezahlt werden. Sie sind nicht willkürlich. Es gibt ein gesetzlich normiertes Verfahren, das auf repräsentativen Daten basiert. Im Vordergrund steht das Prinzip des sozio-kulturellen Existenzminimums, sprich: Auch Familien, die Bürgergeld beziehen, sollen ein sozial würdiges Leben haben.

Jeder weiß: Das Leben ist teuer. Für soziale Teilhabe braucht es Geld. Gerade Kinder von arbeitslosen Eltern sollen nicht auf der Strecke bleiben. Daran kann auch niemand ernsthaft ein Interesse haben. Denn die Armut der einen Generation bedeutet am langen Ende oft genug die Armut der nächsten Generation.

All das sollte klar sein. Und gerade Journalisten sollten aus den schweren Fehlern der Agenda-Politik gelernt haben, wie eine Debatte um den Sozialstaat auf keinen Fall geführt werden darf – sofern sie denn um die Sache und nicht um Klassismus, Spaltung und Sozialneid geht.

Keilani hat durchaus einen Punkt: Die Lebenskosten in Deutschland sind extrem hoch. Das spürt zunehmend auch der solide Teil der Mittelschicht. Keilani schreibt, sie komme finanziell zurecht – aber nur deshalb, „weil ich keine Miete zahle“.

Das ist in der Tat alarmierend. So wie es alarmierend ist, dass sich die Politik bei dem schwersten Anschlag auf die Energieinfrastruktur seit dem Bestehen der Republik, Stichwort: Nordstream, in äußerster Zurückhaltung übt – obwohl die Folgen für die Energieverbraucher weitreichend sind. Alarmierend ist auch, dass Politiker eine Billion Euro auf Kosten der Steuerzahler für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ bereitstellen wollen. Alarmierend ist auch, dass Politiker die Ukraine mit rund 90 Milliarden unterstützen – von der CO2-Bepreisung und vielem Weiteren ganz zu schweigen.

Eine Politik der sozialen Schande trifft längst auch die Mitte. Die Problemlösung kann aber doch nicht an einer rückwärtsgewandten Debatte im Geiste der neoliberalen Agenda 2010 stehen. Genau darauf läuft aber der Artikel hinaus.

„Bei mir entsteht ein Gefühl massiver Ungerechtigkeit bei dem Gedanken, dass ich mit meinen Steuern die Sozialleistungen finanziere, dank denen andere Menschen ohne Existenzsorgen den ganzen Tag mit ihren Kindern verbringen können“, schreibt Keilani.

Leider sagt die Redakteurin kein Wort dazu, dass sie mit ihren Steuern auch den Schampus der Rüstungsindustrie mitfanziert. Und die Aussage, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, keine Existenzsorgen haben, geht an der Realität vorbei. Dafür: Freie Fahrt für Voruteile.

Keilani ist Journalistin. Sie trägt mit ihrer Positionierung eine Verantwortung. Der Welt-Artikel wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Eine komplexe Situation – reale Probleme des Sozialstaates, geringe Löhne, hohe Belastungen der arbeitenden Bevölkerung, Zuwanderung, unverantwortliche Ausgaben der Politik usw. – wird nicht angemessen erfasst. Stattdessen stimuliert der Beitrag die Neidhammelmentalität.

Anstatt sich mit den Bürgergeldempfängern zu solidarisieren und im Verbund die eigenen Anliegen „denen oben“ zu stecken, ist der publizistische Keil im Einsatz. Die Politik freut das. Prinzip: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn für die Politik bedeutet der Artikel: Gegebenenfalls, wenn der publizistische Druck groß genug ist, darf sie die Armen kräftig durchschütteln, damit so mancher Angehörige der Mittelschicht befriedigt ist – und oben machen die Mandatsträger so weiter wie bisher, was wiederum die Mittelschicht noch mehr unter Druck setzen wird.

Meine Güte, wird das denn nie verstanden?!

Noch ein letzter Gedanke: Wenn Keilani so schlecht bei Springer verdient, dass sie sich im Prinzip keine Miete leisten kann, wäre eine Gehaltsverhandlung angebracht. Bei einem Big Boss, der sich die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz gönnt und dabei auf die Reichsten der Reichen trifft, sollte doch eine Verdopplung des Gehalts für Keilani und alle anderen Redakteure locker drin sein. Ich gönne es ihnen.

(Auszug von RSS-Feed)

Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)
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