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Gestern — 02. Februar 2026

Zuwanderung und Kriminalität: Neue Messgröße haut einen um

02. Februar 2026 um 13:15

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Es ist unstrittig, dass mit der schrankenlosen Einwanderung auch schrankenlose Kriminalität hereingekommen ist. Das war nicht anders zu erwarten und ist auf aller Welt das Gleiche, was die Sache aber keinen Schlag besser macht. Kein Volksfest brauchte früher Barrieren und Polizisten mit Maschinenpistolen. Die Gerichte in Deutschland hatten keinerlei Zugangskontrollen. Man lief ein und aus wie bei Karstadt und Kaufhof.  In den Gerichtsgebäuden stieß man ab und zu auf einen Wachtmeister, dessen Kollegen meist in ihrer eigenen Stube saßen. . Der allgemeine Respekt vor der Justiz erforderte weder Röntgenschleusen noch schusssicheres Glas. Auch wurden Mord-, Messer- und Gewaltfälle nur zu einem  Bruchteil des heutigen Aufkommens verhandelt. Von Justizpersonal-bedrohenden und einschüchternden Clans war nirgendwo die Rede. Laut einem Herrn Frank-Spalter war das aber nicht das „beste Deutschland aller Zeiten“. Das haben wir angeblich erst seit kurzem. 

Wer sich fernhält von der Manipulations-marinierten Volksverblödung der Staatsfunker und Kartellmedien, stößt auf Zahlen, die permanentes Aufstoßen hervorrufen. Der verdienstvollen Gelsenkirchener AfD-Landtagsabgeordneten Enxhi Seli-Zacharias verdanken wir einen aufschlussreichen Artikel mit einer neuartigen Grafik. Sie zeigt die Kriminalitätszahlen von Einwanderungskollektiven ohne die übliche Herunterverdünnung durch politische Spin-Doktoren. Genauer: Sie zeigt den Prozentsatz der  Gewaltkriminalitäts-Verdächtigen bezogen auf die Kopfzahl der eigenen Landsleute, also von Syrern bezogen auf Syrer in Deutschland oder von Deutschen bezogen auf Deutsche. Das Verhältnis heißt „Tatverdächtigenbelastungszahl“ und legt jeweils 100.000 Leute rechnerisch zugrunde. Das Wortungetüm sollte nicht vom genauen Hinsehen abhalten.
Es offenbart, dass „Nafris“ genannte Nordafrikaner aus Marokko 3.388 Tatverdächtige auf 100.000 Marokkaner stellen, während das Verhältnis Deutsch zu Deutschen 272 auf 100.000 beträgt. Der Unterschied  liegt beim 12,5-Fachen. 

Das ist Mathematik. Aber wer mit Zahlen erstens rechnen kann und die Ergebnisse auch noch bekannt gibt, wird von den 18 deutschen Inlands-Spionagediensten als verdächtig eingestuft. Sei’s drum und vielen Dank, Frau Seli-Zacharias.

Bundestag Drucksache 21/145

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SVP fordert Asylmilliarden für die Armee

29. Januar 2026 um 11:00

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Die Schweizerische Volkspartei rechnet mit der aktuellen Asylpolitik ab und verlangt eine radikale Kurskorrektur zugunsten der Landesverteidigung. Das Asylwesen koste den Staat Milliarden, untergrabe die innere Sicherheit und werde systematisch missbraucht, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der SVP. Statt immer neue Einnahmen über Steuererhöhungen zu generieren, müsse der Bund endlich Prioritäten setzen – und vorhandene Mittel für die Armee freimachen, wie die Partei in einer Mitteilung erklärt.

Nach Darstellung der Partei hat sich die Sicherheitslage in der Schweiz spürbar verschärft. Gewaltverbrechen, Messerattacken und Raubüberfälle seien keine Ausnahme mehr, sondern Teil des Alltags geworden. Besonders problematisch sei dabei die Asylmigration: Der unkontrollierte Zustrom, mangelhafte Identitätsprüfungen und kaum durchgesetzte Rückführungen hätten ein System entstehen lassen, das Kriminalität begünstige und den Rechtsstaat aushöhle. Seit dem Jahr 2000 seien über 655.000 Asylgesuche gestellt worden – bei unklarer Identität vieler Antragsteller und minimaler Konsequenz selbst bei schweren Straftaten.

Finanziell sei das Asylsystem längst außer Kontrolle geraten. Allein auf Bundesebene würden jährlich rund vier Milliarden Franken aufgewendet, hinzu kämen immense Kosten für Kantone und Gemeinden sowie für Strafverfolgung und Strafvollzug. Vor diesem Hintergrund bezeichnet die SVP den Vorschlag des Bundesrates, die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte zu erhöhen, als direkten Angriff auf die Bevölkerung. Diese Steuererhöhung würde Haushalte jährlich mit rund 2,7 Milliarden Franken zusätzlich belasten.

Die Partei stellt klar: Eine stärkere Armee sei notwendig, aber nicht auf dem Rücken der Bürger. Stattdessen fordert die SVP, die „Asylmilliarden“ konsequent umzuschichten und für die Verteidigungsfähigkeit des Landes einzusetzen. Ergänzend verlangt sie Kürzungen bei der Entwicklungshilfe sowie einen deutlichen Abbau des aufgeblähten Bundespersonals. Der Bund habe kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem – und dieses sei hausgemacht.

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Psychiatrieskandal Thomas Krebs wird Thema im bayrischen Landtag

29. Januar 2026 um 07:00

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Nachdem die Berichterstattung angelaufen ist, kommt weitere Bewegung in den Fall Thomas Krebs. Der Ex-Polizist sitzt seit nahezu sechs Jahren im Maßregelvollzug unter unwürdigen Bedingungen. Wäre er für die Anlasstat im normalen Strafvollzug gelandet, befände er sich längst wieder in Freiheit, im Maßregelvollzug aber kann sein Aufenthalt immer wieder verlängert werden. So lange die Öffentlichkeit wegschaut, tut sich in solchen Fällen wenig, wie wir aus Erfahrung wissen. Jetzt endlich muss sich auch der bayrische Landtag mit dem Skandal befassen.

Am Mittwoch, dem 04.02.2026 ist die Petition (Beschwerde über Forensische Abteilung des BKH Lohr am Main) zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, wie es in einer Mitteilung an den Petenten heißt, der sich des Falls angenommen hat.

Gut ein halbes Jahr nach der Eingabe steht nun also ein Termin fest. Doch wie immer ist noch jede Menge Spielraum vorhanden. In der Nachricht an den Petenten heißt es nämlich weiter:

Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.

In anderen Fällen kam man durchaus schneller zu einer Entscheidung, zum Beispiel den Messerattentäter von Aschaffenburg wieder aus derselben Klinik zu entlassen, in der Thomas Krebs noch immer festsitzt. Gibt es etwa Doppelstandards? Und wer begutachtet solche tatsächlich schweren Gewalttäter und erteilt ihnen wider besseren Wissens eine positive Sozialprognose?

Wir werden weiter recherchieren, insbesondere auch zur Beteiligung gewisser Gutachter, die wir schon aus anderen Fällen kennen und Auskünfte, die man uns verweigert, einzuklagen versuchen.

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Gaskrise, Meinungsdiktat, Deindustrialisierung – Weidel rechnet mit Merz und EU ab

27. Januar 2026 um 18:36

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Deutschland steuert sehenden Auges auf eine neue Energiekrise zu. Das machten Alice Weidel und Tino Chrupalla auf einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion deutlich. Grundlage ihrer Aussagen sind offizielle Speicherstände und Marktanalysen.

Die deutschen Gasspeicher sind bereits unter die kritische Marke von 40 Prozent gefallen, in einzelnen Regionen – insbesondere in Bayern – liegen die Füllstände teilweise nur noch bei fünf Prozent. Selbst der Energiekonzern Uniper sieht die Versorgungssicherheit nicht mehr garantiert. Besonders brisant: Der drittgrößte deutsche Gasspeicher in Breitbrunn könnte dauerhaft stillgelegt werden. Süddeutschland droht damit ein handfester Gasmangel.

Weidel machte die energiepolitische Linie der vergangenen Jahre verantwortlich. Der gleichzeitige Ausstieg aus russischem Pipelinegas und aus der Kernenergie sei ein „Schuss in beide Knie“. Seit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke 2023 habe sich der Gasverbrauch zur Stromerzeugung nahezu verdoppelt. Das angeblich rettende US-Flüssiggas sei nicht nur deutlich teurer, sondern wegen logistischer Engpässe und Wintereinbrüchen in den USA zunehmend unsicher. Frisches Gas komme kaum noch in den Speichern an, sondern werde sofort verbrannt – mit weiter steigenden Preisen für Bürger und Industrie.

Die EU-Pläne, russisches Gas bis 2027 vollständig zu ersetzen, bezeichnete Weidel als realitätsfern. Während EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angeblich Putins Kriegskasse austrocknen wolle, würden in Wahrheit die Sparkonten der Bürger geplündert. Notwendig sei eine Rückkehr zu günstigen Lieferungen über sichere Pipelines und eine souveräne deutsche Energiepolitik. Auch Friedrich Merz müsse sich hier an frühere Aussagen erinnern, wonach ein Ausgleich mit Russland im deutschen Interesse liege.

Ein zweites zentrales Thema war die Meinungsfreiheit. Weidel kritisierte scharf den § 188 StGB, den sogenannten „Politikerbeleidigungsparagraphen“. Laut Allensbach-Umfragen fühlt sich inzwischen weniger als die Hälfte der Deutschen frei, ihre Meinung offen zu äußern. Besonders alarmierend: Zwei Drittel der unter 30-Jährigen geben an, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Hausdurchsuchungen wegen Social-Media-Posts, Kontosperrungen und privilegierte Meldewege für regierungsnahe NGOs wie HateAid würden den demokratischen Diskurs massiv beschädigen. Politiker würden so zu einer geschützten Klasse erhoben. Die AfD fordert deshalb die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

In seiner anschließenden Rede ging Tino Chrupalla hart mit der Bundesregierung und der Union ins Gericht. Die angebliche Wirtschaftsstärke, die Friedrich Merz auf internationalen Bühnen beschwöre, sei leeres Wortgeklingel. Deutschland habe seit 2018 rund 400.000 Industriearbeitsplätze verloren, die Industrieproduktion sei um 20 Prozent eingebrochen. Für das laufende Jahr rechnet die AfD mit bis zu 30.000 Insolvenzen. Traditionsunternehmen verschwinden, Kommunen verlieren ihre Gewerbesteuereinnahmen, der Mittelstand stehe vor dem Kollaps.

Als zentrale Ursachen nannte Chrupalla ideologische Klimapolitik, Energiewende, Bürokratie und unkontrollierte Massenmigration. Allein 2025 seien über eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland geflossen, insgesamt summierten sich die Transfers seit 2010 auf rund fünf Milliarden Euro. Gleichzeitig explodiere die Kriminalität, No-Go-Areas entstünden, Parallelgesellschaften verfestigten sich. Die von der Regierung angekündigte „Migrationswende“ sei ein Bluff.

Die AfD fordert ein radikales Reformprogramm: Wiedereinstieg in die Kernkraft, Abschaffung der CO₂-Abgaben, Ende von Verbrennerverbot, Heizungsgesetz und Lieferkettengesetzen, massive Deregulierung sowie drastische Senkung von Steuern und Energiepreisen. In der Migrationspolitik verlangt die Partei ausnahmslose Grenzkontrollen, konsequente Abschiebungen, Sachleistungen statt Geld und einen Einbürgerungsstopp. Der deutsche Pass dürfe nur noch nach strengen Kriterien vergeben werden.

Auch zur inneren Sicherheit fand Weidel deutliche Worte. Während deutsche Medien sich auf Vorfälle in den USA stürzten, würden tägliche Messerangriffe, Gruppenvergewaltigungen und rechtsfreie Räume im eigenen Land verharmlost oder verschwiegen. „Offene Grenzen töten“, so Weidel wörtlich. Die Politik habe die Pflicht, die eigene Bevölkerung zu schützen – und versage dabei seit Jahren.

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Psychiatrisierung von Unbequemen – Nicht im „bösen Russland“: in Deutschland in Lohr am Main!

27. Januar 2026 um 06:00

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Was hat sich die Welt über Guantanamo echauffiert und erst über Russland! Da können sich die Gazetten gar nicht genug aufregen darüber, das Unbequeme in psychiatrischen Einrichtungen verschwinden.

So schreibt der „Tagesanzeiger“ noch im Dezember 24 voller Bitterkeit: „Mit einer alten Masche lässt Russland Opponenten in Psychiatrien verschwinden“. Keine Frage, das gehört zu den perfidesten Methoden, einen Menschen zu vernichten, jeden Tag ein bisschen und er hat keine Chance. Ist er zu ruhig, wird er dort verrotten und möglicherweise in die Debilität medikamentiert. Wehrt er sich, ist er ein gemeingefährlicher Irrer, den man ruhig stellen muss – mit demselben Ergebnis, nur brutaler.

Dutzende „Andersdenkende“ werden als psychiatrische Patienten festgehalten, schreibt Reuters empört im Februar 2025 über Russland. Dort kümmern sich Menschenrechtsorganisationen darum, diesen Leuten zu helfen. Immer wieder lesen wir Überschriften, wie „Zwangspsychiatrie für Kreml-Kritiker – Russische Aktivisten berichten von schockierenden Maßnahmen des Regimes“. Bekannt sind 48 Fälle. Und auch Wikipedia widmet diesem Thema einen Eintrag.

Die Deutschen wiegen sich in seliger Sicherheit

Huijuijuiiii, denkt der brave deutsche Michel, WIE GUT, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und das kann man ja so glauben, denn, wie in allen Ländern, in denen solche perfiden Methoden angewandt werden, sind die Medien systemkonform. Und wie überall ist es so, dass das, was nicht berichtet wird, auch nicht existiert. Nanu? Wir hier, in Deutschland haben doch bombenfeste Bürger- und Menschenrechte! Also kann uns ja so etwas Gruseliges nicht passieren. Doch das ist bekanntermaßen eben nicht so und ja, es gibt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland und das nicht selten.

Nun, es gibt aber auch immer noch mutige Menschen, die die Wahrheit aufdecken. Und hin und wieder schaffen sie es doch in die Schlagzeilen. Da gab es einmal diesen Fall von Gustl Mollath, einer der bekanntesten Justizskandale der Bundesrepublik. Der Mann wurde 2006 wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt und obwohl – oder vielleicht auch weil – er sich vehement gegen den Vorwurf wehrte und das Ganze das Potenzial eines Riesenskandals hatte, verschwand er via Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie. Einer der Gründe: Er beschuldigte seine Frau, sie habe für die HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Das durfte nicht aufkommen und so wurde er als Krimineller und irrer Totschläger hingestellt. Ein Richter wertete seine Aussagen als Wahnvorstellungen. Erst Jahre später stellte sich heraus, dass Mollath die Wahrheit gesagt hatte, wie die besagte Bank bei einer internen Prüfung feststellte.

Mollath war also vollkommen zu Unrecht mehr als sieben Jahre seines Lebens in der Zwangspsychiatrie eingekastelt. Erst, als alles aufflog, wurde er wieder freigelassen und bekam eine Entschädigung: 600.000 Euro vom Freistaat Bayern. Umgerechnet ein Jahresgehalt von nicht ganz 86.000 €, oder ein Monatsgehalt von ca. Siebentausend €.

Der Psychiatrie-Skandal von Thomas Krebs wird totgeschwiegen

Wieder einmal Bayern. Hier wird der Ex-Polizist Thomas Krebs seit fast sechs Jahren unter rechtswidrigen, ja, zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Bedingungen und Maßnahmen in der Zwangspsychiatrie gefangen gehalten. Er war zwar auffällig geworden, aber hatte nie Gewalttaten oder Angriffe auf Menschen begangen.

Thomas Krebs, ein ehemaliger Elitepolizist, er war der Leibwächter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Wegen Dienstvergehen – er gab polizeiliche Informationen heraus, fuhr unter anderem ohne Fahrerlaubnis und aufgrund anderen, nicht gewalttätigen Strafverfahren, wurde er 2005 aus dem Dienst entlassen. Eine absolute Katastrophe für Thomas Krebs. Auch mehrere Ehen scheiterten. Thomas Krebs rutschte dieser Zeit in eine Drogenabhängigkeit. Er konsumierte Cannabis, Amphetamine, Alkohol und Steroide, aber keine „harten Drogen“. Er geriet wegen seiner Verhaltensweisen unter Drogen in sehr schwierige Situationen, hatte dadurch auch Probleme mit der Polizei. Da er körperlich topfit war, Kampfsportler, Kickboxer (schwarzer Gürtel) war er für die Polizei ein schwieriger Fall. So tobte er bisweilen im Drogenrausch und reagierte noch nicht einmal auf Pfefferspray der Polizeibeamten, wie dem Urteil  des Landgerichts der 1. Strafkammer  Aschaffenburg zu entnehmen ist. Da er ein ausgebildeter Spezialist in Nahkampftechniken und Waffen ist, wurde er als „gefährlich“ eingestuft und weggesperrt. Weil er keine schweren Straftaten begangen hat, kam nur Zwangspsychiatrisierung in Frage? Seit sechs Jahren ist der Mann nun „clean“ und von den Drogen weg. Er verweigert deswegen auch die Psychopharmaka.

Dirk Lauer, der am nächsten an dem Fall dran ist, erlebte nach eigener Darstellung Thomas Krebs als einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht – wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten – verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist. Und doch wird Thomas Krebs genau das verweigert.

Ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht

Die Seite „Behördenstress“ schreibt – passend zum Wahlspruch der Seite:

Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat! Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“

Denn trotz aller Auffälligkeiten in seinem Verhalten hat sich Thomas Krebs nicht als ein gefährlicher Täter gezeigt. Er wurde nur aggressiv – ohne anzugreifen! – wenn man ihn unter Amphetamin (subjektiv) bedrohte. Irgendwann stand dann die Diagnose „Schizophrenie, schizoaffektive Störung“ im Raum. Das Gericht hat diese Diagnose nie hinterfragt und auch nicht eingepreist, dass der Mann diese Aussetzer nur unter Drogen zeigte. Dass Thomas Krebs ein gefährlicher Irrer sei, wurde nur aufgrund dieser tatsächlich schwierigen Situationen mit der Polizei angenommen. Dazu kam, dass der Bruder von Thomas Krebs, Peter Krebs, sein direkter Nachbar war, ständig die Polizei rief, sein Bruder Thomas zeige ein „seltsames Verhalten“. Das führte dazu, dass die Polizei sehr häufig erschien und schon leicht gereizt wieder einmal anrücken musste. Das befördert natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.

Im Jahr 2023 kam ein Sachverständiger (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis als der erste Sachverständige. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei.

Denn eine (Zwangs-)Unterbringung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Betroffenen krankheitsbedingt, dauerhaft und erheblich ist. Dabei darf die Beurteilung dieser Gefährlichkeit nicht auf verzerrten, provozierten oder durch Dritte beeinflussten Situationen beruhen, heißt es nach  nach § 63 StGB. Dazu kommt, dass dieser Paragraph § 63 StGB bestimmt:

„Die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darf nicht auf Situationen gestützt werden, die durch Drittverhalten provoziert oder verstärkt wurden. Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Einsätze objektiv gerechtfertigt waren oder ob sie durch familiäre Konflikte ausgelöst wurden.“

Das gibt es aber ein sehr interessantes Detail: Die Nachbarschaft berichtet, dass der Bruder von Thomas Krebs sehr daran interessiert sei, das Haus, was Thomas gehört, zu übernehmen. Er hat sich offenbar vorgestellt, dass Thomas Krebs nie wieder aus dem Maßregelvollzug herauskommt und damit das Haus frei wird. Das könnte auch ein Grund sein, warum er immer wieder die Polizei alarmiert hat und damit die Situation immer weiter eskalierte, weswegen Thomas Krebs als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die Polizei wurde möglicherweise nicht aufgrund objektiver Gefahren, sondern aufgrund „familiärer Spannungen“ und persönlicher Motive alarmiert. Damit sind die polizeilichen Einsatzberichte, die im Urteil als Beleg für Gefährlichkeit herangezogen werden, nicht ohne Weiteres verwertbar. Aber all das wurde in dem ersten Gutachten als bare Münze und Beweis der Gefährlichkeit gewertet, ohne dass der Gutachter berücksichtigte, dass die ständige Provokation des Bruders und eine Gereiztheit der regelmäßig alarmierten Polizisten langsam, aber sicher diese Situation über die Zeit zum Siedepunkt brachte.

Es ist an der Zeit, dass dieser Fall neu und vorurteilsfrei verhandelt und bewertet wird! Thomas Krebs hat niemanden wirklich verletzt. Er hat eine zweite Chance verdient. Es kann nicht sein, dass jemand sich zwar in Schwierigkeiten gebracht hat, aber keine Chance mehr hat, sein Leben in Ordnung zu bringen. Soll er ein Leben lang immer wieder mit Vollfesselung (Hand und Fuß plus Bauchfesselung), wie ein irrer Schwerverbrecher vorgeführt werden, wenn ein Arzt ihn untersucht? Auch das ist rechtswidrig und nur erlaubt „bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung“.

Es ist bereits eine lange Petition beim Bayerischen Landtag eingegangen, engagierte Menschen und Rechercheure, wie „Fantareis“ von OPPOSITION24 und der ehemalige Polizist Dirk Lauer haben sich dieses himmelschreienden Falles angenommen und arbeiten sich durch Berge von Papier und Akten. Artikel wurden veröffentlicht und siehe da, die Klinikleitung reagierte:

Ein Dokument mit Text über psychiatrische Behandlungsprobleme und eine mögliche Patientenverlegung zeigt rechtliche und therapeutische Bedenken.

Thomas Krebs soll wieder anderswohin verlegt werden, da durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit das Vertrauensverhältnis zwischen „Patient“ und dem „Therapeutischen Arbeitsbündnis“ nachhaltig zerstört sei. Schon vorher hatte das Bezirkskrankenhaus versucht, Thomas Krebs in eine andere Einrichtung zu verlegen, doch das Landgericht Würzburg untersagte das. Nun sei aber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Der kryptische Satz am Ende gibt zu denken:

„Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen erscheint es angezeigt, Sie über den geplanten, erneuten Versuch einer Verlegung zu informieren, da die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen nicht mehr fortbestehen.“

Der „Patient“ Thomas Krebs hatte zwar wenig Spielraum, nutzte aber das Wenige um so unbequem zu werden, dass man ihn so bald wie möglich loswerden wollte? Fürchtete man, die ganze Sache könnte zu viel Aufmerksamkeit bekommen und ein Schlaglicht auf die Praxis der Zwangspsychiatrisierung werfen? War man sich nicht sicher, dass hier vielleicht doch gegen Gesetze, „Patienten“-Rechte, Regelungen oder Behandlungsrichtlinien verstoßen wurde?

Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?“

Seltsamkeiten, die Aufklärung fordern

Damit nicht genug. Es gibt auch merkwürdige Ungereimtheiten, die aufgeklärt werden müssten.

Warum wird ein erfolgreich „resozialisierter“, gesunder Mann, der niemanden verletzt hat nicht freigelassen?

„Fantareis“ fragt zu Recht:

Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Maßregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?

Der Messermörder von Aschaffenburg wurde mehrfach nach nur wenigen Tagen aus der Psychiatrie in Lohr entlassen – dann ermordete er zwei Menschen. Der Fall Thomas Krebs wirft also mehr als berechtigt Fragen auf. Wir bleiben dran und berichten weiter!

Die Petition hat gute Aussichten, nicht abgelehnt zu werden, denn:

Der Patient Thomas Krebs soll seit mehr als 5,6 Jahren unter rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und teilweise menschenrechtswidrigen Maßnahmen gelitten haben.

Die Petition listet zahlreiche Kritikpunkte und dokumentierte Rechtsverstöße auf, darunter:

  • Verwehrte Akteneinsicht über 16 Monate trotz klarer Rechtslage.
  • Manipulierte Dokumentation („Kriterien-Einschätzung“) und fehlende Originalunterlagen.
  • Unbegründete Kontrolle und Zurückhaltung privater Post.
  • Willkürliche Rücknahme von Lockerungsstufen, ohne rechtliche Grundlage.
  • Massive medizinische Versäumnisse, u. a. verzögerte Behandlung eines Augeninfarkts.
  • Medikamentendruck, obwohl Gutachten eine medikamentöse Behandlung nicht empfahlen.
  • Fesselungen bei Ausführungen, die laut Gericht als rechtswidrig eingestuft wurden.
  • Versuchte Zwangsverlegung nach Werneck – ebenfalls rechtswidrig.
  • Hinweise auf mangelhafte Zustände und strukturelle Probleme im Maßregelvollzug.

Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits vor Gericht als rechtswidrig bestätigt.

Die Petition fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Vorfälle umfassend aufzuklären, die Klinik anzuweisen, rechtswidrige Praktiken einzustellen, Personalentscheidungen zu treffen und eine echte Resozialisierung von Thomas Krebs zu ermöglichen.

Quelle: Schildverlag.de

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Mord in Brokstedt 2023 Messeropfer-Vater Michael Kyrath: „Eine Brandmauer ist was für Dumme“

26. Januar 2026 um 12:17

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Michael Kyrath: Er verlor seine Tochter 2023 beim Messerangriff von Brokstedt

Vor drei Jahren erstach ein Migrant ein junges Paar in einem Regionalzug in Brokstedt. Michael Kyrath kämpft seitdem für einen politischen Wandel. Er zeigt auf, warum der Mord an seiner Tochter kein Einzelfall war.

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Rollator-Putsch: Neue Festnahme im „Prinz Reuß“-Komplex

22. Januar 2026 um 13:31

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Am frühen Morgen rollte der Sicherheitsapparat erneut aus: In Sachsen haben Ermittler im Zusammenhang mit der sogenannten „Gruppe Prinz Reuß“ elf Objekte durchsucht und einen 41-jährigen Deutschen festgenommen. Die Aktion lief unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamts Sachsen – mit massiver Unterstützung von MEK, SEK und weiteren Spezialeinheiten, wie aus einer gemeinsamen Medieninformation hervorgeht, über die  berichtet wird.

Die Durchsuchungen erstreckten sich über mehrere Orte im Erzgebirgskreis sowie in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge. Dem Festgenommenen sowie weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen August und Dezember 2022 Teil einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Im Zentrum der Ermittlungen steht weiterhin Heinrich XIII. Prinz Reuß, der bereits vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagt ist. Laut Ermittlern sollen die Beschuldigten für den Aufbau sogenannter „Heimatschutzkompanien“ nach einem geplanten Sturz der Bundesregierung vorgesehen gewesen sein.

Sichergestellt wurden neben digitalen Datenträgern auch Messer und Funkgeräte. Der festgenommene Mann wurde dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Dresden vorgeführt, der über den Vollzug des Haftbefehls entscheidet. Die Auswertung der beschlagnahmten Materialien läuft weiter – der „Prinz Reuß“-Komplex bleibt damit ein Dauerbrenner im sicherheitspolitischen Ausnahmezustand.

Unverhältnismäßige Untersuchungshaft im „Prinz-Reuß“-Komplex

Heinrich XIII. Prinz Reuß wurde am 7. Dezember 2022 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Damit sitzt er seit über drei Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in Haft. Das Verfahren ist weiterhin nicht abgeschlossen, Termine sind noch bis mindestens Mitte 2026 angesetzt. Die Untersuchungshaft hat sich damit zu einem jahrelangen Dauerzustand entwickelt.

Mehrere weitere Hauptbeschuldigte der sogenannten „Patriotischen Union“ wurden ebenfalls im Dezember 2022 oder Anfang 2023 festgenommen. Auch sie verbrachten rund zweieinhalb bis drei Jahre in Untersuchungshaft. In einzelnen Fällen erfolgte eine Entlassung erst nach fast drei Jahren, weil die weitere Haft als nicht mehr verhältnismäßig bewertet wurde.

Vitalia B., eine der Angeklagten, saß knapp drei Jahre in Untersuchungshaft und wurde erst im Dezember 2025 entlassen. Bis dahin war sie ohne Urteil inhaftiert.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren kam es zudem zu Todesfällen. Die hochbetagte Angeklagte Ruth Hildegard Leiding verstarb am 29. September 2025 nach einer langen Phase der Untersuchungshaft und anschließender Haftverschonung. Mindestens ein weiterer älterer Beschuldigter starb im Umfeld der Untersuchungshaft, bevor es zu einer gerichtlichen Klärung kam.

Der „Prinz-Reuß“-Komplex steht damit exemplarisch für extrem lange Untersuchungshaftzeiten von bis zu drei Jahren und mehr – ohne Urteil und mit teils irreversiblen Folgen für die Betroffenen. In Deutschland ist die Dauer der Untersuchungshaft eigentlich auf 12 Monate festgeschrieben, dennoch kam es immer wieder zu Überschreitungen – auch in anderen Fällen, z.B. Michael Ballweg.

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Paderborn: Polizei vermeldet „Erpressung“ – Junge (11) von zwei Ukrainern mit Messer bedroht, weil sie sein Fahrrad wollten

20. Januar 2026 um 18:23

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Paderborn. Ein elfjähriger Junge wurde in der Nähe eines Bahnübergangs von zwei Ukrainern überfallen. Sie bedrohten ihn mit einem Messer und raubten sein Fahrrad. Der Junge konnte zu Fuß nach Hause flüchten. Die Polizei fasste später die beiden Tatverdächtigen, die selbst noch minderjährig (14, 17) sind. Wie die Geschichte weitergeht, kann man sich denken.

+++ Pressemeldung der Polizei +++

POL-PB: Fahrrad von elfjährigem Kind erpresst – Zwei Jugendliche unter Tatverdacht

Zwei Jugendliche stehen im Verdacht am frühen Montagnachmittag, 19. Januar, ein Kind auf der Benhauser Straße in Paderborn beraubt zu haben.

Der elfjährige Junge war gegen 13.50 Uhr mit einem Fahrrad in Richtung Berliner Ring unterwegs. Kurz hinter dem Bahnübergang hielten ihn zwei Jugendliche an und forderten die Herausgabe des Fahrrads. Als der Elfjährige weiterfahren wollte, zog einer der Jugendlichen ein Messer und bedrohte das Kind damit. Der Junge ließ daraufhin sein Rad fallen und flüchtete nach Hause. Von dort aus alarmierte ein Familienangehöriger die Polizei.

Gegen 14.30 Uhr entdeckte ein Streifenwagen im Rahmen der Fahndung zwei Jugendliche auf dem Reismannweg, auf welche die Beschreibung passte. Einer von ihnen hatte zudem ein Messer dabei. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 14-jährigen Ukrainer, der in Paderborn wohnt, und um einen 17-jährigen Ukrainer aus Geseke. Die Polizei nahm beide vorläufig fest.

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Bundestagspräsidentin will Anschlagsopfer Stürzenberger Gehalt entziehen

20. Januar 2026 um 07:08

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Was in einem Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte, wird nun offenbar ernsthaft diskutiert: Wie die Junge Freiheit berichtet, fordert Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), dem Islamkritiker und Anschlagsopfer Michael Stürzenberger das Gehalt zu entziehen. Stürzenberger hatte im Mai 2024 den islamistischen Messeranschlag in Mannheim nur knapp überlebt – nun soll ihm ausgerechnet der Bundestag die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen werden.

Stürzenberger arbeitet als Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten. Nach Vorstellungen Klöckners zählt er zu einer Gruppe von Beschäftigten, die von der Bundestagsverwaltung als „unzuverlässig“ eingestuft werden. Bereits zuvor war ihm der Bundestagsausweis entzogen worden, mit der Begründung, sein Zugang könne zu „verfassungsfeindlichen Zwecken“ missbraucht werden. Eine konkrete Straftat? Fehlanzeige.

Seit Jahren tritt Stürzenberger als Islamkritiker auf und tauchte mehrfach im bayerischen Verfassungsschutzbericht unter der eigens geschaffenen Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit“ auf. Dass ein Mann, der Ziel eines islamistischen Mordanschlags wurde, nun politisch weiter sanktioniert werden soll, wirft ein grelles Licht auf die Prioritäten der politischen Führung.

Im Mai 2024 wurde Stürzenberger während einer öffentlichen Kundgebung mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Ein Polizist verlor bei dem Angriff sein Leben. Doch statt Solidarität oder wenigstens Zurückhaltung folgt nun der nächste Schlag – diesmal aus den eigenen staatlichen Institutionen.

Zusätzlich fordert Klöckner eine Ausweitung der Befugnisse für Bundestagsverwaltung und Bundestagspolizei sowie eine engere Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt zur politischen Gesinnungsprüfung von Mitarbeitern missliebiger Abgeordneter.

Die AfD spricht offen von einem Angriff auf das freie Mandat und von der gezielten finanziellen Austrocknung der Opposition. Tatsächlich entsteht der Eindruck, dass hier weniger Sicherheit als vielmehr politische Säuberung betrieben wird – und das auf dem Rücken eines Mannes, der bereits fast mit seinem Leben bezahlt hätte.

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Bis Dezember war er noch in Haft: Eritreer messert in Ulm um sich, ein Mann in Lebensgefahr

15. Januar 2026 um 13:00

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Schock in Ulm (Baden-Württemberg): Am Mittwochmittag, 14. Januar 2026, stach ein 29-jähriger Mann aus Eritrea in einem Einkaufszentrum in der Blaubeurer Straße plötzlich mit einem Messer auf zwei junge Männer ein. Ein Opfer schwebt in Lebensgefahr. Die Polizei stoppte den Täter mit Schüssen.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft soll der Eritreer gegen 12.30 Uhr zwei Mitarbeiter des Elektronikfachmarktes MediaMarkt mit einem Messer attackiert und verletzt haben. Der 25-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wird weiterhin intensivmedizinisch behandelt – sein Zustand gilt als kritisch. Sein 22-jähriger Kollege kam mit leichten Verletzungen davon.

Der migrantische Angreifer floh zunächst, wurde jedoch kurze Zeit später in der Nähe des Einkaufszentrums von Polizeibeamten gestellt. Als er auch die Beamten mit dem Messer bedrohte und die Aufforderung, die Waffe fallen zu lassen, ignorierte, gaben die Polizisten mehrere Schüsse ab.

Der Eritreer wurde schwer verletzt und liegt ebenfalls auf der Intensivstation. Gegen ihn soll ein Haftbefehl beantragt werden. Wann der Mann einem Haftrichter vorgeführt werden könne, sei abhängig von seinem Gesundheitszustand, erklärte ein Polizeisprecher. Hinweise auf ein Motiv gibt es bisher nicht.

Der Tatverdächtige war polizeibekannt und saß bis Dezember 2025 wegen Gewaltdelikten in Haft. Er beging also kurz nach seiner Entlassung bereits die nächste blutige Tat. In den sozialen Netzen sind die Menschen fassungslos: “Auch diese Attacke hätte verhindert werden können, würde man solche Täter nach der ersten nachgewiesenen Straftat in zeitlich unbefristete Abschiebehaft nehmen, anstatt sie einfach wieder auf uns loszulassen, so wie Merz es vor den Wahlen auch versprochen hatte”, prangert etwa eine X-Nutzerin an.

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17-Jähriger starb nach Messerangriff: Fall Arthur L. wird nach Skandalurteil neu verhandelt

14. Januar 2026 um 16:45

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Im Sommer 2023 wurde der 17-jährige Arthur L. Opfer eines Messerangriffs – der Täter, Kerem B., wurde trotz seines Geständnisses freigesprochen. Nun steht der Fall erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den umstrittenen Freispruch des Angeklagten vom Februar 2024 aufgehoben. Seit dem 12. Januar läuft am Landgericht Landau ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer.

Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur L. mit Freunden eine private Oberstufen-Abschlussfeier des örtlichen Gymnasiums an einer Grillhütte in Weingarten (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz). Kurz nach Mitternacht kam es zu einem Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem damals 20-jährigen Kerem B. Zeugen berichteten, dass B. handgreiflich wurde und daraufhin von mehreren Partygästen geschlagen wurde. Bekannte brachten ihn danach nach Hause.

Später kehrte Kerem B. jedoch zurück. Er parkte sein Auto auf einem nahen Feldweg. Vor Gericht behauptete er, er sei nicht auf Rache aus gewesen, sondern habe sein Handy suchen wollen, das er bei der Schlägerei verloren hätte. Als Arthur gegen 3 Uhr mit Freunden auf dem Heimweg vorbeikam, stieg B. mit einem Messer bewaffnet aus dem Auto und die Situation eskalierte: Es kam erneut zu einem Streit und Handgreiflichkeiten. Dabei soll Arthur Kerem B. ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin zog Kerem B. sein Messer und stach Arthur in die Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.

B. gestand den Stich bereits bei der Polizei und später vor Gericht. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Er habe angeblich panische Angst vor weiteren Schlägen gehabt und um sein Leben gefürchtet.

Das Landgericht Landau sprach ihn Ende Februar 2024 frei. Die Kammer sah einen sogenannten entschuldigten intensiven Notwehrexzess (§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken) als gegeben an. Das Urteil löste bundesweit Empörung aus. Arthurs Bruder Daniel und seine Mutter sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ und einem „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage (die Familie) legten Revision ein – mit Erfolg. Der BGH entschied im Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Das Landgericht sei fehlerhaft mit den Aussagen des Beschuldigten umgegangen und Beweise seien lückenhaft ausgewertet worden.

Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Landau zurückverwiesen. Der neue Prozess begann am 12. Januar 2026. Weitere Verhandlungstage sind für Januar und Februar 2026 angesetzt.

Der Familie kann man nur wünschen, dass der neue Prozess Gerechtigkeit für Arthur bringen wird. Im besten links-grünen Deutschland drängt sich der Gedanke auf, dass es bei vielen Urteilen nicht um die Tat, sondern um die Herkunft des Täters geht. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass Migranten immer wieder mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen?

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Vlotho: Syrer sticht Ehefrau nieder und flüchtet – Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

14. Januar 2026 um 16:43

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In Vlotho (Kreis Herford) soll ein 31-jähriger Syrer am Dienstagabend seine 27-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Das teilten die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Polizeipräsidium Bielefeld mit.

Die Frau konnte nach der Attacke Nachbarn alarmieren. Ein Notarzt stufte ihre Verletzungen zunächst als lebensbedrohlich ein. Nach einer Notoperation im Krankenhaus ist ihr Zustand inzwischen stabil.

Der Tatverdächtige flüchtete nach der Tat und ist weiterhin auf der Flucht. Trotz intensiver Fahndung, auch mit Hubschrauber, konnte er bislang nicht gefasst werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.

In der Wohnung stellten Ermittler die mutmaßliche Tatwaffe sicher. Zwei gemeinsame Kinder sollen sich während der Tat in der Wohnung aufgehalten haben – sie blieben unverletzt.

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Ulm: Polizeibekannter Eritreer greift Mitarbeiter im Media Markt mit Messer an und wird niedergeschossen

14. Januar 2026 um 15:59

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ERSTMELDUNG: Wie zahlreiche Medien berichten, hat ein Mann am Mittwochmittag in einem Einkaufszentrum in Ulm zwei Mitarbeiter mit einem Messer verletzt – anschließend kam es bei der Festnahme zum Einsatz einer Polizeiwaffe.

Gegen 12.30 Uhr soll die Tat in einem Geschäft des Centers passiert sein. Laut Angaben, die t-online unter Verweis auf andere Berichte nennt, könnte es sich um eine Media-Markt-Filiale gehandelt haben. Der Angreifer stach demnach mit einem bislang nicht näher beschriebenen Messer auf die beiden Männer ein und verließ anschließend das Geschäft.

Kurz darauf griffen Einsatzkräfte zu. Der Verdächtige wurde laut Polizei auf der Terrasse eines benachbarten Schnellrestaurants gestellt und festgenommen. Dabei sei auch eine Schusswaffe eingesetzt worden. Am Ende gab es drei Verletzte, alle kamen ins Krankenhaus – über den Zustand ist bisher nichts bekannt.

Was bleibt, ist das übliche Muster: Viele Blaulichter, viele Gerüchte. Die Polizei sah sich sogar genötigt, öffentlich klarzustellen, es bestehe keine Gefahr für die Bevölkerung – kursierende Amoklauf-Gerüchte seien nicht bestätigt. Und die Hintergründe? Wieder einmal: unklar.

NACHTRAG: PRESSEMELDUNG STAATSANWALTSCHAFT


Ein 29-jähriger Eritreer soll gegen 12.30 Uhr in einem Elektronikfachhandel in der Blaubeurer Straße in Ulm zwei Personen mit einem Messer angegriffen haben. Dabei wurde ein 25-Jähriger lebensgefährlich und ein 22-jähriger Mann leicht verletzt. Der 25 Jahre alte Geschädigte befindet sich in intensivmedizinischer Behandlung, wobei sein Zustand als kritisch bewertet werden muss.

Der mutmaßliche Tatverdächtige verließ anschließend das Geschäft und konnte kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe durch Einsatzkräfte der Polizei angetroffen werden. Als der 29-jährige die Polizeibeamten mit dem immer noch mitgeführten Messer bedroht und sich trotz Aufforderung geweigert habe, die Waffen fallen zu lassen, gaben die Beamten mehrere Schüsse auf ihn ab. Hierdurch wurde der Mann schwer verletzt. In der weiteren Folge wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er aktuell intensivmedizinisch versorgt wird.

Die Motivlage ist derzeit unklar. Der 29-jährige Eritreer ist bereits in der Vergangenheit wegen Gewaltdelikten aufgefallen und verbüßte bis Dezember 2025 eine Haftstrafe. Gegen ihn soll ein Haftbefehl beantragt werden.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ulm wird die Sachbearbeitung bezüglich des Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Die Ermittlungen zum Messerangriff werden durch das Polizeipräsidium Ulm geführt.

Der genaue Ablauf des Geschehens ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden.

Zeugen werden gebeten, eventuelle Videoaufzeichnungen des Geschehens in der Blaubeurer Straße auf dem hierfür eingerichteten Hinweisportal zur Verfügung zu stellen: https://bw.hinweisportal.de

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Regierung stellt Israels Sicherheit über die der eigenen Bevölkerung

05. Januar 2026 um 14:45

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Während Messerangriffe, Bandenkriminalität und islamistischer Terror den Alltag in deutschen Städten prägen, macht die Bundesregierung ihre Prioritäten unmissverständlich klar: Die militärische, polizeiliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel liege „im außen- und sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands“. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 21/3368).

Was dort nüchtern als außenpolitische Notwendigkeit verkauft wird, ist in Wahrheit ein Schlag ins Gesicht der eigenen Bevölkerung. Während Bürger sich fragen, ob sie abends noch gefahrlos durch Innenstädte gehen können, investiert Berlin Ressourcen, Ausbildungskapazitäten und sicherheitspolitische Aufmerksamkeit in die Absicherung eines fremden Staates.

Die Bundesregierung spricht vom „unveränderlichen Wesenskern“ der deutsch-israelischen Beziehungen. Für den Schutz der eigenen Bevölkerung scheint es einen solchen Wesenskern hingegen nicht zu geben. Grenzschutz bleibt lückenhaft, Abschiebungen scheitern regelmäßig, Gewaltkriminalität explodiert – doch statt diese Probleme konsequent anzugehen, beschäftigt man sich lieber mit Drohnenabwehr, Cyberkooperationen und Polizeiaustausch mit Israel.

Wieder mal typisch: Bundespolizei und Bundeskriminalamt tauschen sich mit israelischen Sicherheitsbehörden über Terrorabwehr, Migration und sogar das sogenannte „Gefangenenwesen“ aus – während Täter in Deutschland oft schneller wieder auf freien Fuß kommen, als Opfer Anzeige erstatten können. Der Staat weiß sehr wohl, wie Sicherheit funktioniert. Er wendet dieses Wissen nur nicht im eigenen Land an.

Wie immer folgt der juristische Feigenblatt-Satz: Man handle „im Rahmen des Völkerrechts“. Doch Völkerrecht schützt keine Passanten vor Messern, keine Frauen vor Übergriffen und keine Kinder vor Gewalt. Sicherheit beginnt nicht in Tel Aviv, sie beginnt auf deutschen Straßen.

Diese Antwort der Bundesregierung lässt keinen Zweifel: Israels Sicherheit und internationale Loyalitäten haben Vorrang. Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung ist nachrangig. Wer so regiert, hat den Kernauftrag des Staates längst aus den Augen verloren.

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Psychiatrieskandal: Der Fall Thomas Krebs

05. Januar 2026 um 12:30

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Erinnern Sie sich an den Fall Mollath? Dann kennen Sie unsere Berichterstattung zu zahlreichen Psychiatrieskandalen und Justizaffären. Fragwürdige Gutachten, dürftige Beweise, schlampige Ermittlungen und willige Gerichte sind keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Und in dieses Schema passt auch der Fall Thomas Krebs.

Nachdem erste Artikel veröffentlicht worden sind, hat die Klinikleitung reagiert und möchte den Patienten erneut verlegen. Zu vorige Bestrebungen der Forensische Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main hatte das Landgericht Würzburg untersagt. In dem neuerlichen Schreiben werden explizit die Berichte bei Pressecop24, Pi-News und Opposition24 erwähnt. Das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Patient und dem „therapeutischen Arbeitsbündnis“ sei gestört, eine Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zumutbar.

Ein Dokument mit Text über psychiatrische Behandlungsprobleme und eine mögliche Patientenverlegung zeigt rechtliche und therapeutische Bedenken.

Der Patient, so nennt man auch in dem Zwangskontext „Massregelvollzug“ die Insassen, macht also von seinen wenigen Rechten Gebrauch und wehrt sich gegen geplante Maßnahmen, darum möchte man ihn so schnell wie möglich loswerden. Diese Praxis kennen wir auch aus anderen Fällen. Niemand möchte sich selbst ein Bein stellen wenn es brenzlig wird und möglicherweise Form- und Behandlungsfehler die eigene Karriere gefährden. Sollen sich doch andere darum kümmern. Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?

Worum geht es nun konkret in diesem Fall? Der Patient ist ein ehemaliger Elitepolizist und vor seiner Zwangseinweisung in Drogenabhängigkeit abgeglitten. Da er speziell im Umgang mit Waffen und Nahkampftechniken ausgebildet ist, hält man ihn offenbar für gefährlicher als „normale“ Insassen. Seit gut sechs Jahren ist Thomas Krebs drogenfrei und nicht nur das – er verweigert ebenso wie einst Gustl Mollath, die Behandlung mit Psychopharmaka. Mein Kollege Dirk Lauer steht in direktem Kontakt mit ihm und erlebt dabei einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist.

Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Massregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?

Der Messermörder von Aschaffenburg wurde mehrfach nach nur wenigen Tagen aus der Psychiatrie in Lohr entlassen – dann ermordete er zwei Menschen. Der Fall Thomas Krebs wirft also mehr als berechtigt Fragen auf. Wir bleiben dran und berichten weiter!

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apolut fragt. KI antwortet: Dresden – Wenn Willkommenskultur zum Risiko wird

29. Dezember 2025 um 15:43

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apolut fragt. KI antwortet: Dresden – Wenn Willkommenskultur zum Risiko wird
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apolut fragt. KI antwortet: Dresden – Wenn Willkommenskultur zum Risiko wird

Dresden, Straßenbahn, ein Amerikaner greift ein, als Frauen von Migranten bedrängt werden – und wird mit dem Messer im Gesicht schwer verletzt. Der Täter: ein 21-jähriger Syrer, längst polizeibekannt. Diese Tat ist kein Einzelfall, sondern das direkte Echo einer politischen Entscheidung: Merkels illegale Grenzöffnung 2015, bemäntelt als „Willkommenskultur“.

Deutschland hat seit 2015 hunderttausende junge Männer aus Kriegsregionen aufgenommen und seither eine explodierende Gewaltstatistik. Offiziell registriert die Polizei allein 2023 rund 29.000 Messerangriffe.

Während die Bürger die Eskalation im Alltag erleben, reden Politik und Medien von „gefühlter Unsicherheit“. Die Diskrepanz zwischen Erfahrung und offizieller Erzählung wird zum Spaltpilz für den Staat und untergräbt das Vertrauen in die innere Sicherheit.


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