Online-Kaufen war einfach, Widerrufen nicht. Zwar waren viele Online-Händler überaus großzügig mit Rücksendungen und den Erstattungen, aber es gab auch eine Menge Schwarzer Schafe. Und wie es sich für eine aufmerksame Aufseherin gehört, hat die EU wieder zugeschlagen. Wer in einem Online-Shop einkauft, kennt das Prinzip: Ein paar Klicks, Zahlungsdaten eingeben, bestätigen — und der [...]
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Von: Leo Ensel (globalbridge)
Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf. Weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts Anderes als ein komplett entkernter Altbau.
Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.
Hälfte des Lebens
Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guerot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guerot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)
Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebziger Jahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtziger Jahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.
Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger und Achtziger Jahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.
Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wieder vereinigt war und parallel dazu die tödlichen atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt…
Tableau.
Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten
Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.
Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:
„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“
So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am Eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)
Als zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. Tagesschau und Tagesthemen präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, heute und heute journal senden immer noch zu den selben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)
Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.
Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtziger Jahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.
Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speach“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!
Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – als Vogelfreie schnurstracks zurück ins Mittelalter! Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!
Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?
Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien täglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?
Entkernt
Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?
Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.
Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhanden gekommen.
Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!
(Red.) Zu dieser Thematik haben wir einen hochinteressanten Brief von einer Bürgerin der ehemaligen DDR erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zitat aus dem Beitrag von Klaus-Dieter Kolenda: „Eine mit dem Völkermord an den Juden vergleichbare Erinnerungskultur, die an die ca. 3,3 Millionen Sowjetbürger erinnert, die sich als Zwangsarbeiter in deutschen KZs, Straflagern und unterirdischen Bergwerken zu Tode schuften mussten, die erschossen, erschlagen oder vergast worden sind, gibt es hierzulande bedauerlicherweise nicht. Das gilt auch für die 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in den deutschen Kriegsgefangenenlagern. Die Sterblichkeitsrate lag dort im Durchschnitt bei 60 Prozent, was wohl berechtigt, sie auch als Vernichtungslager zu qualifizieren. Diese sind bei uns fast vollständig der Vergessenheit anheimgefallen. „
Sie (gemeint ist Klaus-Dieter Kolenda mit seinem aktuellen Beitrag) haben völlig recht, aber nur in Bezug auf Westdeutschland. Wir aus der ehemaligen DDR haben im Geschichtsunterricht von dieser Mordorgie an Sowjetbürgern gehört. Wir kennen die Geschichte. Es gab auch genügend Literatur darüber und auch Filme über den Kampf der Roten Armee gegen Hitlerdeutschland. Das sollte auch einmal gesagt werden. Deutschland ist nicht gleich Deutschland. Heutzutage wird von vielen ehemaligen DDR-Bürgern das Andenken an die Rote Armee noch hochgehalten, auch gegen die Verbote der heutigen Bundesrepublik. Dieses heutige Deutschland hat eine gespaltene Erinnerungskultur, die sich nicht mit der gängigen westdeutschen Erinnerungskultur gemein macht. Erst wenn meine Generation ausgestorben sein wird, könnte wirklich alles vergessen sein.
Nur das mal als Anmerkung, weil es viele wie mich gibt, die es ärgert, dass unsere Sichtweise immer mit der der Westdeutschen gleichgesetzt wird. Nur den Westdeutschen hat man von Anfang an die Russophobie bei der Umerziehung ins Gehirn gepflanzt. Ich weiß wovon ich rede, da ich viele Jahre im Westen gearbeitet habe. Diese Russophobie und auch die braune Vergangenheit kommen heute wieder offiziell zum Vorschein. Es widert mich nur noch an und ich fühle mich mit diesem Staat nicht verbunden, der Russen zu Untermenschen macht und Ukrainer, die vor allem in Weißrussland im WK2 die Massaker verübten, in den Himmel hebt, die mit Hakenkreuzen, Schwarzer Sonne und Wolfangel herumlaufen und Russen seit 2014 massakrieren und die heute satt auch von meinem Geld leben.
Mit freundlichen Grüßen
PW (Name der Redaktion bekannt)
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Wie soll die Politik mit den angeblich zu hohen Bedarfsätzen für die Armen umgehen? Um 50 Prozent kürzen? Oder um 70, 80 Prozent? Ganz streichen? Sollen die Kinder den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen? Sollen sie barfuß zur Schule gehen? Wie ist das mit der Menschenwürde? Nein, eine Redakteurin der Welt hat das nicht gefordert, sie schreibt nur unter der Überschrift: „Ich habe ausgerechnet, was ich mit Bürgergeld bekäme, und bin schockiert“ (Bezahlschranke). Da sind wir also wieder: Bei der Neidhammel-Debatte, die schon in der Zeit der Agenda 2010 schweren Schaden angerichtet hat. An dem Artikel von Fatina Keilani, der viel Zustimmung erfahren hat, stimmt es hinten und vorne nicht. Die Redakteurin möchte man an erster Stelle fragen: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Der ist doch voll, oder? Reicht das nicht aus? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Deutschland ist ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Die Gründe sind bekannt. Auch arme Bürger sollten sozial gut aufgefangen werden, damit sie nicht wie in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Rattenfängern auf den Leim gehen. Wer wollte es bestreiten: Das war und ist ein vernünftiger Gedanke.
Doch gerade ist es wieder soweit. Eine Welt-Redakteurin stimmt den Klagegesang der Mittelschicht von der „sozialen Ungerechtigkeit“ an. Freilich prangert sie nicht die unverschämten, schier unfassbaren Ausgaben von politischer Seite an. Es geht um die Mitbürger, die ohnehin ganz unten stehen: die Armen. Wobei: Die Armen bekommen doch recht viel – so rechnet es Keilani zumindest vor. Sie nimmt das Beispiel einer vierköpfigen Familie, die „vom Amt“ lebt und stellt ihre finanzielle Situation entgegen. Und dann will sie sie sehen, die „soziale Ungerechtigkeit“. Denn: Wie kann es sein, dass jemand, der arbeitet, so viel hat wie jemand, der nicht arbeitet?
So vernünftig diese Frage im ersten Moment klingt: Die falsche Frage führt zu falschen Antworten. Die richtige Frage wäre: Warum verletzen hochrangige Politiker ihren Amtseid? Der besagt nämlich unter anderem, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde.“
Diese Frage wäre zielführend, denn sie würde das Schlaglicht auf eine Politik werfen, die längst auch der Mittelschicht schwer zusetzt.
Doch auch Fragen an Keilani drängen sich auf, nämlich: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Ist der nicht gefüllt? Reicht es denn nicht aus, dass der Kühlschrank voll ist, dass ein Dach über dem Kopf zur Verfügung steht und die Kinder gut versorgt sind?
Die Kritik von Keilani erweckt den Eindruck, die Politik würde den Regelbedarf für Bürgergeldbezieher mit der Gießkanne verteilen – aus einer Art Spendierlaune heraus. Richtig ist: Bundestag, Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Statistischen Bundesamt setzen sich im Detail mit der Höhe der Beträge auseinander, die am Ende an die Bezieher von Sozialleistungen gezahlt werden. Sie sind nicht willkürlich. Es gibt ein gesetzlich normiertes Verfahren, das auf repräsentativen Daten basiert. Im Vordergrund steht das Prinzip des sozio-kulturellen Existenzminimums, sprich: Auch Familien, die Bürgergeld beziehen, sollen ein sozial würdiges Leben haben.
Jeder weiß: Das Leben ist teuer. Für soziale Teilhabe braucht es Geld. Gerade Kinder von arbeitslosen Eltern sollen nicht auf der Strecke bleiben. Daran kann auch niemand ernsthaft ein Interesse haben. Denn die Armut der einen Generation bedeutet am langen Ende oft genug die Armut der nächsten Generation.
All das sollte klar sein. Und gerade Journalisten sollten aus den schweren Fehlern der Agenda-Politik gelernt haben, wie eine Debatte um den Sozialstaat auf keinen Fall geführt werden darf – sofern sie denn um die Sache und nicht um Klassismus, Spaltung und Sozialneid geht.
Keilani hat durchaus einen Punkt: Die Lebenskosten in Deutschland sind extrem hoch. Das spürt zunehmend auch der solide Teil der Mittelschicht. Keilani schreibt, sie komme finanziell zurecht – aber nur deshalb, „weil ich keine Miete zahle“.
Das ist in der Tat alarmierend. So wie es alarmierend ist, dass sich die Politik bei dem schwersten Anschlag auf die Energieinfrastruktur seit dem Bestehen der Republik, Stichwort: Nordstream, in äußerster Zurückhaltung übt – obwohl die Folgen für die Energieverbraucher weitreichend sind. Alarmierend ist auch, dass Politiker eine Billion Euro auf Kosten der Steuerzahler für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ bereitstellen wollen. Alarmierend ist auch, dass Politiker die Ukraine mit rund 90 Milliarden unterstützen – von der CO2-Bepreisung und vielem Weiteren ganz zu schweigen.
Eine Politik der sozialen Schande trifft längst auch die Mitte. Die Problemlösung kann aber doch nicht an einer rückwärtsgewandten Debatte im Geiste der neoliberalen Agenda 2010 stehen. Genau darauf läuft aber der Artikel hinaus.
„Bei mir entsteht ein Gefühl massiver Ungerechtigkeit bei dem Gedanken, dass ich mit meinen Steuern die Sozialleistungen finanziere, dank denen andere Menschen ohne Existenzsorgen den ganzen Tag mit ihren Kindern verbringen können“, schreibt Keilani.
Leider sagt die Redakteurin kein Wort dazu, dass sie mit ihren Steuern auch den Schampus der Rüstungsindustrie mitfanziert. Und die Aussage, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, keine Existenzsorgen haben, geht an der Realität vorbei. Dafür: Freie Fahrt für Voruteile.
Keilani ist Journalistin. Sie trägt mit ihrer Positionierung eine Verantwortung. Der Welt-Artikel wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Eine komplexe Situation – reale Probleme des Sozialstaates, geringe Löhne, hohe Belastungen der arbeitenden Bevölkerung, Zuwanderung, unverantwortliche Ausgaben der Politik usw. – wird nicht angemessen erfasst. Stattdessen stimuliert der Beitrag die Neidhammelmentalität.
Anstatt sich mit den Bürgergeldempfängern zu solidarisieren und im Verbund die eigenen Anliegen „denen oben“ zu stecken, ist der publizistische Keil im Einsatz. Die Politik freut das. Prinzip: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn für die Politik bedeutet der Artikel: Gegebenenfalls, wenn der publizistische Druck groß genug ist, darf sie die Armen kräftig durchschütteln, damit so mancher Angehörige der Mittelschicht befriedigt ist – und oben machen die Mandatsträger so weiter wie bisher, was wiederum die Mittelschicht noch mehr unter Druck setzen wird.
Meine Güte, wird das denn nie verstanden?!
Noch ein letzter Gedanke: Wenn Keilani so schlecht bei Springer verdient, dass sie sich im Prinzip keine Miete leisten kann, wäre eine Gehaltsverhandlung angebracht. Bei einem Big Boss, der sich die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz gönnt und dabei auf die Reichsten der Reichen trifft, sollte doch eine Verdopplung des Gehalts für Keilani und alle anderen Redakteure locker drin sein. Ich gönne es ihnen.
Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.
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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.
Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.
Verdachtsfall für Faulheit
Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.
Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.
Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.
Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.
Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten
Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]
Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.
Demütigung und Disziplinierung
Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:
„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]
Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.
Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.
Das Problem mit der „Zumutbarkeit”
Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.
So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.
Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.
Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise
Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.
So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.
Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]
Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.
Es braucht gute Politik statt Drangsalierung
Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13
Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.
Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.
Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.
Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.
Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.
Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com
Fußnoten
