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Entkernen, Umfunktionieren und (feindlich) Übernehmen – Warum die heutige Bundesrepublik Deutschland (so gut wie) nichts mehr mit der ‚Bonner Republik‘ zu tun hat


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Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf – weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts anderes als ein komplett entkernter Altbau. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.

Hälfte des Lebens

Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guérot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guérot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)

Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebzigerjahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen, und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtzigerjahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.

Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger- und Achtzigerjahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.

Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wiedervereinigt war und parallel dazu die tödlichen, atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt …

Tableau.

Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten

Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.

Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:

„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“

So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)

Als Zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, „heute“ und „heute journal“ senden immer noch zu denselben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)

Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.

Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden (neben den zahlreichen transatlantischen Organisationen) sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtzigerjahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.

Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speech“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!

Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – schnurstracks zurück ins Mittelalter! Als Vogelfreie. Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!

Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?

Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien tagtäglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?

Entkernt

Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?

Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.

Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhandengekommen.

Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!

Mit freundlicher Genehmigung von Globalbridge.

Titelbild: Etikettenschwindel – und (noch vergleichsweise harmloses) Symbol für die neue Bundesrepublik Deutschland: Das Braunschweiger Schloss. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich nicht etwa ein Schloss, sondern ein Einkaufszentrum! Quelle: Marc Venema / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament

25. Mai 2026 um 09:00

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Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.

Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).

„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.

Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.

Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)

„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.

Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.

Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.

Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.

Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Ein ominöser Montag in Manila oder Letzte Zufluchtsstätte Senat

24. Mai 2026 um 11:00

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Was sich da am Montag, dem 11. Mai 2026, in der philippinischen Hauptstadt Manila vor einer verdutzten Öffentlichkeit – zumal live im TV übertragen – zutrug, bot Stoff für eine Mixtur aus stupendem Politzirkus und einer Gaunerei miesester Sorte. Mit dem – nein: besser – einem vorläufigen Resultat: Die oberste Kammer des philippinischen Kongresses, der Senat, verwandelte sich binnen weniger Stunden in einen Hort von kriminellen Halunken und bigotten Schurken. Eine ziemlich unheilige Pfingstposse in (vorläufig) sechs Akten von Rainer Werning.

Bizarres Bühnenbild

Worum ging es? Als am späten Nachmittag jenes 11. Mai im philippinischen Repräsentantenhaus der Hammer fiel, war das Endergebnis historisch: 257 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Nicht nur wurde die amtierende Vizepräsidentin Sara Duterte, die Tochter von Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte (2016 – 2022), zum zweiten Mal im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens (impeachment) angeklagt. Allein die schiere Anzahl der Ja-Stimmen – weit mehr als die 215 bei dem gescheiterten Amtsenthebungsversuch von 2025 – stellte einen Rekord dar: die höchste Zahl an Ja-Stimmen bei einer Amtsenthebung in der Geschichte der Philippinen.

Für den Sinneswandel so vieler Abgeordneten dürfte letztlich das Gewicht von Beweisen ausschlaggebend gewesen sein, die im Justizausschuss gegen Duterte vorgelegt wurden und allesamt unwidersprochen blieben, da die Vizepräsidentin und ihr Anwaltsteam sich weigerten, an dem Verfahren überhaupt teilzunehmen. Der Justizausschuss kam aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass sich Frau Duterte vier Amtsenthebungsgründen gegenübersieht: Ihr wird vorgeworfen, geheime, ihrem Amt zugewiesene Gelder missbraucht, Beamte bestochen, Beschaffungsrichtlinien umgangen, unerklärlichen Reichtum angehäuft und geplant zu haben, den amtierenden Präsidenten Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos und den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, ermorden zu lassen, falls sie selbst getötet würde. Daraufhin wurde der 24-köpfige Senat in Kenntnis gesetzt und ihm die entsprechenden Dokumente ausgehändigt, damit die Senatoren – nunmehr als Richter des Impeachment-Verfahrens – schnellstmöglich zu einem Urteilsspruch kommen, mit dem über das Schicksal der Vizepräsidentin endgültig entschieden wird.

Erster Akt

Der Senat war an jenem Montagabend allerdings ein anderer als noch am Morgen desselben 11. Mai. Da sind zunächst die amtierenden Senatoren, die in den im letzten Jahr aufgedeckten größten Hochwasserschutzskandal in der Geschichte der Philippinen verwickelt sind. Es handelt sich um Senator Joel Villanueva, Senator Francis Escudero und Senator Jinggoy Estrada. Dann gibt es die Geschwister-Senatoren Mark und Camille Villar, gegen die das Justizministerium wegen Marktmanipulation ermittelt, da es um eine massive Überbewertung von Grundstücken im Wert von 1,33 Billionen Peso (umgerechnet 18,524 Milliarden Euro!) geht, die einer der Immobilienfirmen ihrer Familie gehören. Hinzu kommt Senatorin Loren Legarda, deren Sohn, der Abgeordnete der südlich von Manila gelegenen Provinz Batangas, Leandro Leviste, wegen der Nichteinhaltung seiner Solarenergie-Verpflichtungen gegenüber der Regierung mit einer Geldstrafe von 24 Milliarden Peso und der Kündigung von Verträgen durch das Energieministerium rechnen muss.

Diese Senatoren, gegen die (entweder gegen sie selbst oder gegen ihre Angehörigen) zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen der Marcos-Regierung laufen, verbündeten sich im Laufe des 11. Mai just mit jenen Senatoren, die ohnehin als enge Duterte-Anhänger gelten, um durch einen Putsch den mit der Regierungspartei liierten Senatspräsidenten Vicente „Tito“ Sotto III. zu stürzen. Der Senat ist nunmehr unter der neuen Führung von Alan Peter Cayetano zu einem sicheren Hort für alle namhaften Politiker geworden, die tief im Morast von Skandalen, Bestechungsmanövern und Korruption stecken. Hauptprofiteur dieses Spektakels: Vizepräsidentin Sara Duterte samt ihrer politischen Klientel.

Zweiter Akt

Und dann ist da ein Senator namens Ronald „Bato” Dela Rosa. Der korpulente Kahlkopf diente dem Vater der Vizepräsidentin als erster Chef der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) und war in dieser Funktion mitverantwortlich für den verheerenden „Antidrogenfeldzug“ von Rodrigo R. Duterte, der laut nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen das Leben kostete. Für diese Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzt der Ex-Präsident seit bereits gut einem Jahr in Haft im niederländischen Scheveningen, wo der Den Haager Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Bälde das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Dela Rosa hatte sich monatelang versteckt und Senatssitzungen geschwänzt (bei fortgesetzt vollen Bezügen), nachdem die Nachricht eines ebenfalls vom IStGH gegen ihn ausgestellten Haftbefehls erstmalig Ende 2025 durchgesickert war. Ausgerechnet den 11. Mai wählte er für seine Rückkehr – nicht etwa, um sich seinen Anklägern zu stellen, sondern um eine Stimme abzugeben, die entscheidend dafür war, dass Senatspräsident Sotto III. abgewählt und somit die Führung der Kammer an Alan Peter Cayetano übertragen wurde. Cayetano ist ein hartgesottener Fan der Familie Duterte und ward unter anderem Außenminister des Ex-Präsidenten.

Beide – Cayetano und Dela Rosa – sind dafür bekannt, dass sie Menschenrechte ebenso „schätzen“ wie ihr früherer Boss. Gegenüber dem Fernsehsender Al Jazeera bestritt Außenminister Cayetano rundweg, dass Menschen im mörderischen „Antidrogenfeldzug“ buchstäblich hingerichtet wurden. Nein, so Cayetano am 6. Oktober 2017 gegenüber dem Interviewer Hasan Mehdi, wenn darin Menschen ums Leben kamen, handelte es sich durchweg um Kriminelle, die als erste von einer Schusswaffe gegen staatliche „Sicherheits“kräfte Gebrauch gemacht hätten. Und Dela Rosa kommentierte kurz „shit happens“, wenn wieder einmal ein Kleinkind „ein Kollateralschaden des Krieges gegen die Drogen“ wurde!

Dritter Akt

Am Abend des 11. Mai bestätigte der Internationale Strafgerichtshof offiziell, dass er einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizeichef Dela Rosa ausgestellt hatte. Der Haftbefehl war seit November letzten Jahres geheim gehalten worden. Nun war er öffentlich. Das Gericht sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Dela Rosa im Zusammenhang mit den Tötungen während des Drogenkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Er ist nunmehr der (nach Ex-Präsident Duterte) zweite philippinische Amtsträger, gegen den ein bestätigter Haftbefehl des IStGH vorliegt.

Was auf die Enttarnung von Dela Rosa folgte, war ein bühnenreifes Spektakel mit unbeabsichtigten Momenten, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten waren.

Vierter Akt

Der frühere Polizeichef, der sich stets im Schatten seines Gönners und Schutzherrn Duterte als knallharter Macho geriert hatte, widersetzte sich angerückten Agenten des National Bureau of Investigation (NBI), die den Haftbefehl vollstrecken wollten. Er habe, so Dela Rosa später, sich losreißen können und sich dabei an einem Finger verletzt. Danach sah man Dela Rosa durch die Korridore des Senats rennen, wo er mehrfach strauchelte, als er Treppen hinaufstieg. Doch anstatt verhaftet zu werden, wurde er just von den Kollegen, denen er zur Macht verholfen hatte, in „Schutzgewahrsam“ des Senats genommen.

Die NBI-Agenten, die versuchten, den Haftbefehl zu vollstrecken, wurden wegen Missachtung des Senats angeklagt. Dela Rosa wurde der Vorsitz des Senatsausschusses für Drogen und öffentliche Ordnung übertragen – just jenes Ausschusses, dessen Mandat genau die Art von Polizeiverhalten abdeckt, über die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Aus seinem Büro im Senat, wo sich der Gesuchte zwischenzeitlich verschanzt hatte, rief er über Facebook die Bevölkerung auf, sich zu mobilisieren und seine Auslieferung an den IStGH zu verhindern:

„Ich appelliere an Sie, ich hoffe, Sie können mir helfen. Lassen Sie nicht zu, dass ein weiterer Filipino nach Den Haag gebracht wird.”

Berichten zufolge soll sich Dela Rosa auch mit dieser Bitte direkt an Präsident Marcos Jr. gewandt haben.

Fünfter Akt

Apropos „Schutzgewahrsam“ des Senats. Dazu äußerte sich der versierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Joel Ruiz Butuyan in seiner am 14. Mai im Philippine Daily Inquirer publizierten Kolumne wie folgt:

„Es gibt absolut keine Bestimmung in unserer Verfassung oder in einem unserer Gesetze, die dem Senat die Befugnis einräumt, eine ‚Schutzhaft‘ anzuordnen, die seine Festnahme selbst innerhalb des Senats verhindern kann. Tatsächlich ist das Argument, auf das sich die Verbündeten von Dela Rosa berufen, verworren. Sie behaupten, dass der IStGH nicht mehr für die Verhaftung von Dela Rosa zuständig sei, da die Philippinen bereits aus dem IStGH ausgetreten seien. Und doch berufen sie sich auf das IStGH-Statut selbst (insbesondere Artikel 59 des Römischen Statuts), das ihrer Meinung nach die Anrufung eines lokalen Gerichts als Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH vorschreibt.“

Und Butuyan fährt fort:

„Es besteht keine Notwendigkeit, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ein lokales Gericht anzurufen, da wir über ein innerstaatliches Gesetz verfügen, den Republic Act Nr. 9851, der den philippinischen Behörden das Ermessen einräumt, ‚eine beschuldigte Person auf den Philippinen an das zuständige internationale Gericht zu überstellen‘, wenn dieses ‚internationale Gericht bereits die Ermittlungen durchführt oder die Strafverfolgung eines solchen Verbrechens übernimmt‘. Auch der IStGH selbst hat bereits entschieden, dass die Anrufung eines lokalen Gerichts keine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ist (…).“

Das Fazit des Juristen:

„Der Haftbefehl des IStGH wirft Dela Rosa mindestens 32 Morde zwischen Juli 2016 und April 2018 vor, einem Zeitraum, in dem die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren. Wie unser Oberster Gerichtshof rechtskräftig bestätigt hat, behält der IStGH die Zuständigkeit für Handlungen, die Dela Rosa begangen hat, während die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren.“ (Anm. RW: Die während der Amtszeit von Präsident Duterte erklärte Terminierung des Römischen Statuts und damit der Austritt aus dem IStGH wurde erst am 17. März 2019 rechtskräftig.)

„Für die Familien der Opfer des Drogenkriegs brachte der Montag eine seltsame Mischung aus Hoffnung und Herzschmerz mit sich. Hoffnung, weil das Gericht weiterhin nach Gerechtigkeit strebt – die Rechenschaftspflicht endet nicht bei dem Mann an der Spitze. Herzschmerz, weil die Institution, die eigentlich das Gesetz durchsetzen sollte, den Nachmittag damit verbrachte, einen der Männer, hinter denen das Gesetz her ist, schützend zu umarmen“,

schrieb der Menschenrechtsaktivist und Publizist Carlos Conde am 12. Mai. Nüchtern konstatiert er:

„Manche Institutionen versagen langsam. Der philippinische Senat entschied sich am 11. Mai 2026 dafür, vor aller Augen zu versagen – lautstark, dreist und vor laufenden Kameras. Was als Nächstes geschieht, wird alles darüber aussagen, ob dieses Land noch daran glaubt, dass Gerechtigkeit etwas bedeutet. Der Senat hat bereits gezeigt, wo er steht.“

Die Kolumnistin Iris Gonzales schrieb am 14. Mai im Philippine Star:

„Der Coup am Montag sollte Vizepräsidentin Sara Duterte schützen, die nun den Rekord hält, zweimal angeklagt worden zu sein. Und doch kann man in unserer Senats-Bananenrepublik wohl mit Sicherheit sagen, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen sie bereits vorbei ist, bevor es überhaupt begonnen hat. (…) Laut Quellen gehörte es zu den Plänen des Pro-Duterte-Lagers, den Senat daran zu hindern, als Amtsenthebungsgericht zu tagen. Offensichtlich wurde das Marcos-Lager ausgenutzt, und zwar sehr geschickt. Das ist letztlich das Ergebnis, wenn ein Präsident sein gesamtes politisches Kapital verloren hat. Kurz gesagt: Er ist zu einer Lame Duck (lahmen Ente – RW) geworden. Und nach dem zu urteilen, wie sich die Dinge im Senat entwickelt haben, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Marcos Jr. seine Amtszeit (bis Ende Juni 2028 – RW) zu Ende bringen kann. Wie der Vater, so der Sohn? Wird sich die Geschichte wiederholen?“

Sechster (und vorläufig letzter) Akt

Am Mittwochabend, dem 13. Mai, hallten plötzlich Schüsse im Senatsgebäude, wo sich Dela Rosa in seinem Büro noch immer verschanzt hielt – protegiert von seinen engsten Pro-Duterte-Kumpanen. Ein sichtlich genervter und vor Wut schnaubender Cayetano erschien wenig später vor einem Pulk von Reportern und Fotojournalisten, um zu verkünden, der Senat sei unter Beschuss geraten und angegriffen worden. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand Genaueres über die Schießerei, bis sich herausstellte, dass darin der Ordnungsbeauftragte des Senats, der pensionierte Generalmajor der Polizei Mao Aplasca und Kumpel Dela Rosas aus gemeinsamen Tagen an der Philippinischen Militärakademie, involviert war. Auf jeden Fall ward ab den frühen Morgenstunden des 14. Mai kein Ronald „Bato“ Dela Rosa mehr im Senatsgebäude auffindbar; seitdem ist er flüchtig. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, dass der neue Senatspräsident Cayetano nicht nur Dela Rosa vor seinem plötzlichen Auftauchen lange versteckt gehalten, sondern ihm nunmehr auch noch auf direkte oder indirekte Weise zur Flucht verholfen hatte.

Ana Marie Pamintuan, Chefredakteurin des Philippine Star, schrieb am 15. Mai verbittert:

„Dieses widerwärtige Spektakel im Senat, inklusive Gewehrschüsse, die offensichtlich als Ablenkungsmanöver dienten, wäre zum Lachen, wenn wir nicht die hässlichen Folgen dieses Witzes zu spüren bekämen. Zu viele Mitglieder sowohl des Senats als auch des Repräsentantenhauses haben sich über das Gesetz gestellt, sich mit Privilegien umgeben, die nur durch ihre eigene Vorstellungskraft begrenzt sind, und plündern systematisch und ungestraft die Staatskasse. Gewöhnliche Menschen fragen sich gegenseitig: Wollen Sie, dass Ihre Kinder und Enkelkinder in einem solchen Land aufwachsen? Gefällt den jüngeren Generationen, was um sie herum geschieht? Sind sie stolz darauf, Filipinos zu sein? Der Senat ist zu einer nationalen Schande geworden.“

Epilog oder Tiefverwurzelte feudale Gesinnung

Am 4. Juli zelebriert die Republik der Philippinen den 80. Jahrestag ihres Bestehens – nach Jahrhunderten als zunächst spanische und sodann US-amerikanische Kolonie. Ein Ausdruck des spanischen Erbes, das der philippinischen Bourgeoisie beziehungsweise ihren politischen Repräsentanten – im Volksmund kurz „trapos“, traditionelle Politiker, genannt, was im Spanischen „Schmierlappen“ bedeutet – zutiefst zu eigen ist, ist die kastilische Grandezza, mit der Wohlstand und Reichtum ostentativ zur Schau gestellt werden. Hinzu gesellt sich ein vorwiegend römisch-katholisches Vermächtnis, das sich allerdings häufig weniger als frommer Glaube denn als bigotte Darbietung entpuppt. Die Welt der „trapos“ ist ein hermetisch abgeriegelter Kosmos, der – den Volksmassen entrückt – ein magisches Dreieck aus Amnesie, Amnestie und Impunity (Straffreiheit) bildet, in dem sich die in Gestus und Habitus feudal gesinnte Elite des Landes – zusammengesetzt aus (den weltweit dichtesten) Familiendynastien, politischen Clans und geschmeidigen klientelistischen Netzwerken – wohlig eingenistet hat. Auf Kosten der Masse der Filipinos, die mit grassierender Armut, hoher Inflation, Landhunger, Marginalisierung und staatlicher Repression konfrontiert bleiben.

Anmerkung

Als Quellen für diesen Beitrag dienten diverse Ausgaben der philippinischen Tageszeitungen Philippine Daily Inquirer, Philippine Star, Manila Standard in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai, das Online-Magazin Rappler sowie Blogbeiträge landesweit bekannter Publizisten wie Eirene Aguila, Gigo Alampay, Carlos Conde, Jose Edmund Guillen und Inday Espina-Varona.

Ausführlich zum Clinch zwischen den verbittert verfeindeten politischen Lagern der Marcoses und Dutertes siehe: Rainer Werning/Jörg Schwieger (Hrsg.): Von Marcos zu Marcos: Die Philippinen seit 1965. Wien 2025: Promedia Verlag

Titelbild: em_concepts/shuttestock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

24. April 2026 um 12:47

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

(Auszug von RSS-Feed)
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