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That‘s something different – „Ja, nee, is’ klar!“ oder: Die Rückkehr zur Barbarisierung des Krieges

31. März 2026 um 12:00

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Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des Völkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bereits in der römischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverhältnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: „Inter arma silent leges“, was so viel heißen soll wie: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“.

Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen – alles war erlaubt: Auch das Töten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerstörung der Infrastruktur etc.

Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, können wir derzeit täglich auch durch das dröhnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten (gern als „Kollateralschäden“ bezeichnet) zur Kenntnis nehmen.

That´s something different

Jüngst erklärten zwei „eifrige Schreiberlinge“ (Zvi Smith und Michael R. Gordon) im Wall Street Journal:

Laut Militärexperten können Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umständen rechtmäßig angegriffen werden“.

Auf X postete Gordon, einer der Autoren, diese Einschätzung, um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine sehr kluge rhetorische Frage formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen:

Kann in unseren Ländern auch die Energieinfrastruktur rechtmäßig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, für die wir das Gesetz rechtmäßig außer Kraft setzen können?“

Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu können, hat der überaus smarte Mr. Gordon gleich nachgelegt:

Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbevölkerung Schaden und Leid zu zufügen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (…)

Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbevölkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur – die Moral der Bevölkerung zu brechen.

Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbevölkerung zu mindern, „das ist ein entscheidender Unterschied“.

Ja, nee, is’ klar!“, so kommentierte der Kabarettist Atze Schröder in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegenübers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausführung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben würden, ist doch eher zu bezweifeln.

Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unvermögen hervorheben würde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schließen.

Wer solche „Experten“ zu Wort kommen lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-dämlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: Analyse: Wenn das Völkerrecht zur Waffe wird

Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg)

Das Jahrhunderte währende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) – abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) – strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des Völkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im „Haager Recht“ – landläufig bekannt als „Haager Landkriegsordnung“ – von 1907. Ziel war es, unnötiges Leid im Krieg einzudämmen. Dies hört sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inhärente grenzenlose Brutalität wenigstens etwas einzuhegen.

Umfassende humanitäre Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die späteren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanitäres Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanitäres Völkerrecht im engeren Sinne bezeichnet.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen für den Krieg, d.h. für die Kriegsführung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick über den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat – siehe als jüngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanitäres Völkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsführung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanitäre Völkerrecht, wird sukzessive entsorgt.

NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Denkt man 27 Jahre zurück, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Gedächtnis: „humanitäre Intervention“ und „Kollateralschäden“.

In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich „gerechten Krieg“, die „humanitäre Intervention“, thematisiert werden, sondern ausschließlich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur.

Der damalige berühmt-berüchtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-tägigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerstörter Infrastruktur von „Kollateralschäden“, mithin „Nebenschäden“. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungefähr. Vieles spricht dafür, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerstörte und sie dabei auch fahrlässig zivile Opfer in Kauf nahm. „Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben“, so Shea auf seinen täglichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanitäre Völkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkmäler, Fabriken, Brücken – also auch zivile Objekte, deren militärische Nutzung gar nicht oder nicht überwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel militärischer Angriffe hätten darstellen können. Es ging darum, Serbien in die Knie („in die Steinzeit bomben“) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht.

Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur

Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar hauptsächlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verstärkt dazu übergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerstören. Obendrein kommen, ob „Kollateralschäden“ oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnhäuser und weitere zivile Infrastruktur zerstört. Die Ukraine schlägt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie militärische Objekte zurück und hat dabei für Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen – das Ignorieren des humanitären Völkerrechts gehört offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalität der Kriegsführung.

US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran

US-Präsident Trump kündigte jüngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie der Deutschlandfunk (DLF) zu berichten weiß. Was das Mainstreammedium DLF wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist:

Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im Übrigen auch für Israel und die USA.

Handelt es sich um journalistische Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerstörung ziviler Infrastruktur keine – der rechtlichen Qualität angemessene – Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als gäbe es das humanitäre Völkerrecht nicht.

Die rechtswidrige Zerstörung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerstörung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelmäßig von unseren Mainstreammedien thematisiert – entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsführung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Empörung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein dürfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die massenmedialen Beiträge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen.

Sowohl das auffällige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerstörter ziviler Infrastruktur und getöteten Zivilisten könnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt.

Humanitäres Völkerrecht – gleichermaßen verbindlich

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegführenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleichermaßen verbindlich – ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintertürchen für das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden können, als dass beide Konfliktparteien jeweils für sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein „ehrwürdiges Motiv“ ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame „Verteidigungsmaßnahmen“ zu ergreifen.

Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserklärung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 „Air Campaign“ und Russland 2022 bis heute „Sonderoperation“), um die Rechte und Pflichten des humanitären Völkerrechts auszuhebeln. Als allgemeingültige Definition im humanitären Völkerrecht findet daher die Formulierung „Bewaffneter Internationaler Konflikt“ Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs „Krieg“.

Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unnötigen Leidens

Teil III Methoden und Mittel der Kriegführung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegführung
Art. 35
Grundregeln

  1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung.
  2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
  3. Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.

Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bevölkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein „unnötiges Leiden“ zugefügt. Dies wird nochmals verstärkt, wenn Ölraffinerien oder Chemiewerke zerstört und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. In allen drei Kriegen – NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) – wird genau gegen diese Grundregeln eklatant verstoßen.

Teil IV
Zivilbevölkerung
Abschnitt I
Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten
Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich
Art. 48 Grundregel

Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.

Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbevölkerungen mindestens als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei Fällen sehr häufig keine „bedauerlichen Kollateralschäden“, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bevölkerung zu brechen und auf diese Weise möglichst den Unmut gegen ihre Regierung zu fördern.

Kapitel II
Zivilpersonen und Zivilbevölkerung

Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können.

5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begründet, dieser ermögliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes militärisches Ziel für die NATO. Neben der Zerstörung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern getötet. Die getöteten Zivilisten waren sodann „Kollateralschäden“.

Zivile Objekte
Art. 52
Allgemeiner Schutz ziviler Objekte

1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.
2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.

Art. 53
Schutz von Kulturgut und Kultstätten
Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte ist es verboten,

  1. feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören,
  2. solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden oder
  3. solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen.

Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsführung tatsächlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vorsätzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich.

Denn in den genannten Artikeln, wie im Übrigen im gesamten humanitären Völkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten für Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschränkt (also Zwei-Klassen-Völkerrecht im Sinne der zweifelhaften „regelbasierten Ordnung“), so wie es derzeitige Äußerungen aus Politik und Medien uns nahelegen möchten.

Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverständnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran – und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen.

Fazit

Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer Rückkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des Stärkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges Tür und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterstützen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanitärer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit überhaupt bewusst ist?

Titelbild: Billion Photos / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Russen raus! Sonst werden Gelder gestrichen: EU-Kommission erpresst internationale Kunstausstellung


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Cancel Culture auf höchster Ebene: Die EU-Kommission fordert von der Biennale in Venedig, dass sie Künstler aus Russland ausschließt – andernfalls könnten der Kunstausstellung die EU-Förderungen gestrichen werden. Das ist ein Einriff in die Kunstfreiheit und ein Anschlag auf die Völkerverständigung, die durch solche internationalen Ausstellungen gefördert werden kann. Der Gipfel der Heuchelei: Die EU verbindet ihre Drohungen auch noch mit Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Europäische Kommission droht der alle zwei Jahre über mehrere Monate stattfindenden Biennale von Venedig mit dem Entzug ihrer Fördermittel, wie Medien berichten. Der Grund: Russland will erstmals seit 2022 wieder an der internationalen Kunstausstellung teilnehmen.

Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine 2022 hatte die Biennale laut Medien Personen mit Verbindungen zur russischen Regierung von der Ausgabe ausgeschlossen. Ein generelles Länder-Verbot gab es nicht. Im Februar 2022 hatten die Kuratoren und Künstler des russischen Pavillons ihre Teilnahme aus Protest gegen den Krieg zurückgezogen, woraufhin der Pavillon geschlossen blieb. Für die Ausgabe im Jahr 2024 hatte Russland die Schlüssel seines Pavillons laut Medien an Bolivien übergeben, das dort eine eigene Beteiligung eingerichtet hatte.

In diesem Jahr soll das wieder anders sein: Biennale-Präsident Pietrangelo Buttafuoco hatte verkündet, dass Russland seinen Pavillon zum Beginn der Messe im Mai wiedereröffnen dürfe. Er hatte außerdem gesagt, er habe Menschen „aus allen Konfliktzonen eingeladen“, damit sie ihre Ansichten teilen. „Wir glauben, dass dort, wo es Kunst gibt, ein Dialog stattfindet“, so Buttafuoco gegenüber der Tageszeitung La Repubblica. In Venedig würden demnach unter vielen anderen Ländern Künstler aus Russland, der Ukraine und Belarus vertreten sein – und auch Künstler aus dem Iran, Israel und den USA sind angekündigt.

Die Organisatoren der Biennale hatten kürzlich in einer Stellungnahme erläutert, dass sich die Kunstmesse als „eine offene Institution“ verstehe. Zu den guten Grundsätzen heißt es dort:

Die Biennale von Venedig lehnt jegliche Form von Ausgrenzung oder Zensur von Kultur und Kunst ab. Wie die Stadt Venedig selbst ist auch die Biennale ein Ort des Dialogs, der Offenheit und der künstlerischen Freiheit, der die Verbindung zwischen Völkern und Kulturen fördert und die Hoffnung auf ein Ende von Konflikten und Leid nährt.

„Nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“

Gegen diese guten Grundsätze positioniert sich die EU-Kommission: In einer Stellungnahme verurteilt die Kommission die Zulassung Russlands „aufs Schärfste“. Die Kommission erklärte laut Medien, die Entscheidung der Biennale sei „nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“. Die EU verweist auch auf ihr Sanktionsregime:

Die Mitgliedstaaten, Institutionen und Organisationen müssen im Einklang mit den EU-Sanktionen handeln und es vermeiden, Einzelpersonen, die die Aggression des Kremls gegen die Ukraine aktiv unterstützt oder gerechtfertigt haben, eine Plattform zu bieten.“

Die EU-Kommission zögert dabei nicht, ihre Cancel Culture auch noch in Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“ zu verpacken:

Kultur fördert und schützt demokratische Werte, fördert offenen Dialog, Vielfalt und Meinungsfreiheit und sollte niemals als Plattform für Propaganda genutzt werden.

Kleiner Einschub: Beim Kampfbegriff „Plattformen für Propaganda“ muss ich zunehmend auch an den Niedergang vieler deutscher Kultur-Events denken, die teils zu Plattformen für beinharte Kriegs- und Anti-Russland-Propaganda gemacht wurden, wie etwa der „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels, die Berlinale, die Leipziger Buchmesse, der Westfälische Friedenspreis oder der Karlspreis. Nicht anders sieht es mit internationalen Sportveranstaltungen aus, die auf westliches Betreiben hin durch Ausschlüsse einzelner Länder indirekt zu Waffen in geopolitischen Konflikten gemacht worden sind, etwa Olympia oder internationale Tennis-Begegnungen, wodurch deren völkerverständigendes Potenzial beschädigt wird. Auch viele andere Bühnen sollen für die politisch „Umstrittenen“ (oder wegen deren „falscher“ Herkunft) versperrt werden.

Die Drohungen der EU

Die Biennale soll nun gezwungen werden, einen zensierenden und die Völkerverständigung sabotierenden Weg des Ausschlusses aus geopolitischen Motiven einzuschlagen. Wie gesagt droht die EU mit der Anwendung des EU-Sanktionsregimes. Dazu kommt: Die EU-Förderung für die Biennale beläuft sich laut Medienberichten auf zwei Millionen Euro – die EU-Kommission droht konkret mit dem Entzug dieser Förderung:

Sollte die Fondazione Biennale ihre Entscheidung, die Teilnahme Russlands zuzulassen, fortsetzen, werden wir weitere Maßnahmen prüfen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung eines laufenden EU-Zuschusses an die Biennale Foundation.

Italiens Politik und die „völlig unabhängige“ Biennale

Auch die italienische Politik mischt sich in die Planungen der eigentlich „völlig unabhängigen“ Biennale ein, wie Medien berichten: Italiens Kulturminister Alessandro Giuli forderte die Biennale-Stiftung auf, jegliche Korrespondenz zwischen ihr und den russischen Behörden zur Teilnahme an der Kunstausstellung vorzulegen. Da drängt sich die Frage auf, ob er auch die Korrespondenz zum Beispiel mit israelischen oder US-amerikanischen Behörden einsehen will und ob auch die Künstler dieser Länder für die Politik ihrer Regierungen geradestehen sollen.

Giuli betonte zwar in einer Mitteilung, die Stiftung treffe ihre Entscheidungen „völlig unabhängig“ von der Regierung in Rom. Es werde jedoch derzeit „sorgfältig geprüft, ob die angekündigte russische Teilnahme mit den Verpflichtungen aus dem geltenden Sanktionsregime vereinbar“ sei. Hier wirken also schon die Drohungen der EU bezüglich des Sanktionsregimes.

Weitere innenpolitische Konflikte in Italien um die Biennale werden in diesem Artikel thematisiert. Weitere Proteste gegen die russische Teilnahme, etwa aus dem EU-Parlament, werden hier beschrieben.

taz: „Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst“

Was sagen deutsche Medien? N-tv würde eine „Bestrafung“ der Präsentation von Kunst mit der „falschen“ Herkunft durch den Entzug von Geldern vermutlich begrüßen. Unter der Überschrift „Spionagedrehscheibe Biennale? Russland ist wohl wieder salonfähig“ wird dort behauptet:

Als wäre nichts. Als würde kein Krieg nur ein paar Hundert Kilometer entfernt toben. Als wäre letzten Endes nicht ganz Europa von Putins Allmachtsfantasien bedroht. Doch Kultur und Sport setzen sich mancherorts über alles hinweg, was der gesunde Menschenverstand gebietet.

Im vierten Jahr des Ukraine-Krieges schummelt sich Russland langsam, aber beständig, durchs Hintertürchen wieder in das normale Weltgeschehen hinein. Natürlich nicht ohne Verbündete aller Art.

Dieses Niveau ist dann selbst der ZEIT zu niedrig, Hanno Rauterberg fragt in diesem Artikel:

„Denn wenn es in den Foren der Kunst nicht gelingt, über alle Gegensätze hinweg ins Gespräch zu kommen, wo bitte sonst? Und wo sollte die Grenze des erforderlichen Wohlverhaltens verlaufen? Müssten am Ende nicht ebenso Saudi-Arabien, China, vielleicht sogar die USA wegen schwerer Menschenrechtsverstöße von der Biennale verbannt werden?

Die taz wiederum bescheinigt diesem Zeit-Autor, das „Thema zu verfehlen“, und befürchtet:

Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst: Russlands Pavillon bei der Biennale di Venezia gibt sich dialogisch-völkerverbindend.“

Amis raus aus der Biennale? Nein!

Es gibt auch aktuelle Forderungen, bei der kommenden Biennale israelische Künstler auszuschließen, was ich ebenfalls ablehne. Und wenn man der falschen und destruktiven Logik der politischen Ausschlüsse von internationalen Kultur- oder Sportveranstaltungen folgen würde und die gleichen Standards für die Künstler/Sportler aller Länder gelten würden, dann müssten selbstverständlich US-Künstler/Sportler als erstes ausgeschlossen werden: Die USA sind seit dem Zweiten Weltkrieg die Macht, die mit Abstand die meisten Menschenrechtsverletzungen begangen hat, keine Armee hat seither so viele Menschen ermordet wie die US-Armee.

Trotzdem würde ich mich immer auch gegen einen Ausschluss US-amerikanischer oder israelischer Künstler und Sportler von internationalen Veranstaltungen einsetzen. Künstler und Sportler aller Nationen müssen bei solchen Treffen teilnehmen dürfen, übrigens auch ohne vorher mit ihren „umstrittenen“ Heimatländern öffentlich „gebrochen“ zu haben. Alles andere ist Heuchelei und beschädigt das völkerverständigende Potenzial solcher Treffen.

Die Haltung der Biennale-Macher ist darum zu loben – das sollte Schule machen, denn oft genug ist festzustellen, dass Cancel Culture auch von der Unterwürfigkeit mancher Organisatoren lebt.

Titelbild: Lebedko Inna / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Vom Kollateralschaden zum Doppelschlag – Kriegsverbrechen als Routine

24. März 2026 um 09:34

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Was vor etlichen Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Die Länder und Regierungen, die Kriegsverbrecher nicht isolieren und ächten – wie das internationale Recht und die UN-Charta es vorsehen, sind Mittäter. Das gilt für den Völkermord gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im Westjordanland, das gilt auch für den aktuellen Angriff auf Iran und Libanon. Von Karin Leukefeld.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 28. Februar 2026 griffen Israel und die USA den Iran an. Der Angriff ist völkerrechtswidrig und illegal. Iran hatte die beiden Staaten weder bedroht noch angegriffen. Im Gegenteil: Iran und die USA hatten durch die Vermittlung des Oman am 26. Februar eine weitere Verhandlungsrunde in Genf beendet, die zu weitreichenden Ergebnissen geführt hatte. Ein neues Treffen war für den 2. März in Wien am Sitz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geplant.

Der Angriff wurde und wird bis heute von der Bundesregierung und anderen europäischen Regierungen, auch von der EU-Kommission oder im EU-Parlament nicht verurteilt. Bundesminister und andere deutsche Politiker erklären, „fest an der Seite Israels“ zu stehen. Dessen Regierung droht neben der anhaltenden Zerstörung des Iran mit Einmarsch und Besetzung des Libanon, der trotz einer Waffenruhe mit Israel Ende November 2024 täglich von Israel bombardiert wurde. Dabei wurden täglich Menschen getötet.

Trotz der aggressiven Drohungen, die israelische Minister gegen den Libanon richten, werden deutsche Waffen und deutsches Geld an die israelische Regierung nicht gestoppt. Das Auswärtige Amt bestellt nicht die Vertreter von Israel und den USA ein, um gegen deren Angriffe zu protestieren. Kein Wort darüber, dass der libanesischen Bevölkerung damit gedroht wird, ihre Lebensgrundlagen in Grund und Boden zu bomben. Südbeirut – dass auch in deutschen Medien als „Hochburg der Terrororganisation Hisbollah“ bezeichnet wird – werde bald „aussehen wie Khan Younis und Rakka“, so das israelische Regierungsmitglied Smotrich. Und die israelische Armeeführung ordnet die komplette Zerstörung von Dörfern im südlichen Libanon an.

Leben unter Bomben

Seit drei Wochen beherrscht nun der völkerrechtswidrige US-israelische Krieg das Leben der Menschen zwischen dem östlichen Mittelmeer und weit über die Persische Golfregion hinaus. Obwohl klar ist, dass der Krieg von Israel und den USA begonnen wurde, während Iran sein Recht auf Verteidigung ausübt und vor jedem neuen US-israelischen Angriff warnt, man werde auf gleicher Ebene zurückschlagen, wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn der Iran für den Krieg verantwortlich gemacht. Diese Anschuldigung wird von EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und von England (E3) verbreitet, auf Antrag des Golfkooperationsrates wurde diese Anschuldigung in einem Resolutionsentwurf dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt. Die Resolution wurde – bei Enthaltung von China und Russland – angenommen. 130 UN-Mitgliedsstaaten sollen die Resolution unterstützt haben. Der Iran wies die Resolution zurück und betonte sein Recht, sich gegen die US-israelischen Angriffe zu verteidigen.

Die dort lebenden Muslime feiern das Ende des Fastenmonats Ramadan, die Christen befinden sich in der vorösterlichen Fastenzeit, und im Iran und angrenzenden Gebieten wird das Neujahrsfest Newroz oder Newruz gefeiert.

Millionen Menschen in der Region sind auf der Flucht. Mehr als 1,2 Millionen Inlandsvertriebene sind im Libanon registriert, mehr als drei Millionen Vertriebene werden aus dem Iran gemeldet. Die zwei Millionen Palästinenser im Gazastreifen und Zehntausende Vertriebene im besetzten Westjordanland finden kaum noch Erwähnung in westlichen Medien.

Die Zahl der Toten steigt täglich. Mehr als 1.500 Tote werden offiziell im Iran gemeldet, darunter hochrangige Politiker und Militärs. Wissenschaftler, Journalisten, Rettungshelfer, Feuerwehrleute, Angehörige des Zivilschutzes und der Rote-Kreuz/Rote-Halbmond-Organisationen wurden getötet. Ärzte, Krankenhelfer und ihre Gesundheitszentren und Kliniken werden bombardiert. In Schulen sterben Kinder und Lehrer.

Im Libanon werden die Menschen von den israelischen Bomben- und Drohnenangriffen in ihren Häusern, Höfen, Dörfern und Wohnungen getötet, die Israel als „Hisbollah-Stellungen“ beschreibt. Mehr als 1.000 Tote wurden bisher gemeldet, darunter Rettungshelfer, Zivilschutz, Journalisten, Ärzte, Universitätsprofessoren und Familien mit ihren Kindern, die von Israel als „Hisbollah“ bezeichnet werden. Der stellvertretende Leiter von UNICEF-Libanon erklärte, die „Eskalation hat so viele getötet oder verletzt“, als töte man „eine Schulklasse Kinder jeden Tag“.

Die mehr als 72.000 Toten, die von Israel in Gaza getötet worden sind, scheinen vergessen. Unklar ist, wie viele Tote unter den Trümmern der zivilen Infrastruktur verschüttet sind, 11.000 Menschen wurden aus Gaza von der israelischen Armee verschleppt und werden in israelischen Gefängnissen und Lagern vermisst.

Lebensgrundlagen werden zerstört, wenige Tage vor dem Eid al-Fitr Fest hat die israelische Besatzungsarmee die Al-Aksa-Moschee in Ostjerusalem für die Gebete am Ende des Ramadans gesperrt. Die Moschee gilt als das drittwichtigste Heiligtum für die Muslime nach Mekka und Medina.

Die Drohungen der angreifenden US-israelischen Koalition überschlagen sich täglich in Wort und Tat. Nach der Zerstörung von Öldepots im Norden von Teheran bombardiert Israel das iranische Pars-Gasfeld im Persischen Golf. Die USA bombardieren die Khargh Insel, Flughäfen und einen Ölverladehafen vor der Westküste des Irans. US-israelische Raketen bombardieren die Atomanlagen Busheir und Natanz im Iran.

US-Präsident Donald Trump droht schließlich, sämtliche Energieanlagen des Iran zu zerstören, sollte dieser die Straße von Hormus nicht für die Schifffahrt freigeben. Der Iran erklärt, Schiffe befreundeter Staaten hätten freie Fahrt durch die Meerenge, andere müssten die Durchfahrt mit Iran verhandeln, wenn sie nicht beschossen werden wollten. 20 Prozent des weltweiten Nachschubs von Öl und (Flüssig-)Gas werden täglich durch die Straße von Hormus transportiert.

Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaventum, Nichtwissen ist Stärke (1984, George Orwell)

Israel bezeichnete den Luftangriff auf den Iran als „präventiven Schlag”: Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz erklärte, Ziel der Operation sei es, „Bedrohungen gegen den Staat Israel zu beseitigen“. Mittlerweile haben zahlreiche US-Politiker, darunter auch Außenminister Marco Rubio und der Leiter der Anti-Terror-Abteilung Joe Kent, erklärt, die USA hätten sich dem Angriff angeschlossen, weil Israel ihn sowieso geplant habe. Eine konkrete Gefahr aus dem Iran habe nicht vorgelegen.

Der Angriff besiegelt das Scheitern der Diplomatie. In der UN-Charta gibt es ein „Nichtangriffsgebot“, dass Israel nie respektiert hat. Mehr als ein Jahr hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die USA zu dem Angriff auf den Iran gedrängt. In der ersten Trump-Amtszeit konnte Israel erfolgreich durchsetzen, dass die USA 2018 aus dem lange verhandelten Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) ausstiegen.

Wiederholt hatte Israel die Verhandlungen torpediert und verurteilt. Netanjahu kritisierte nicht nur die Verhandlungen über das israelische Atomprogramm, er wollte auch die Agenda möglicher Verhandlungen bestimmen. Dazu gehörten neben dem Atomprogramm die Einstellung des iranischen Raketenprogramms sowie ein Ende der iranischen Kooperation mit regionalen Verbündeten. Bei dem aktuellen Angriff handelt es sich um das zweite Mal, dass Iran aus bilateralen Verhandlungen mit den USA heraus angegriffen wurde.

Die Frage, warum die USA sich dem Krieg angeschlossen haben, wird vielfältig beantwortet. Das oder zumindest ein Ziel ist, die komplette Kontrolle über Westasien zu erlangen. Das iranische Atomprogramm ist ein Vorwand, zumal es bereits beim Angriff im Juni 2025 hieß, man habe sämtliche Kapazitäten des Iran, Atomwaffen zu entwickeln, zerstört. Der Iran hat unter dem obersten Revolutionsführer Ali Khamenei immer betont, keine Atomwaffen anzustreben. Die Urananreicherung sei ein Recht des Iran, zumal das Land den Nichtverbreitungspakt unterschrieben und seitens der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA auf Druck der USA und der israelischen Partner Deutschland, Frankreich und Großbritannien (E3) intensive Überwachung und Kontrollen durchgeführt wurden. Das unterscheidet den Iran vollständig von Israel, der einzigen Atommacht in der Region. Israel schweigt über sein Atomwaffenprogramm, dementiert aber nicht, Atomwaffen zu haben.

Israel will sich zu einem „Groß-Israel“ auf ein Gebiet ausweiten, das mit dem Kerngebiet eines „Größeren Mittleren Ostens“ übereinstimmen soll. Als „jüdischer Staat“ sei man „auserwählt“, über den anderen Völkern der Region zu stehen. Die EU-Kommission und europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bewaffnen und finanzieren Israel und dessen Armee, um „die Drecksarbeit zu erledigen“. Der Plan, Westasien unter westlich-israelische Kontrolle zu bringen, ist ein Griff nach den Rohstoffen der Region und richtet sich politisch gegen China und Russland, die in Westasien – mit BRICS und dem neuen Seidenstraßenprojekt – eine erfolgreiche Politik der Kooperation begonnen hatten.

Gemäß der Kriegsregeln

Was vor 20 Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Beispiel: Der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak 2003.

Bagdad, 12. Juli 2007. Zwei US-Kampfhubschrauber der Marke Hughes AH-64 ‚Apache‘ flogen an diesem Morgen Angriffe auf eine Gruppe von bis zu zwölf Männern, die eine Straße im Stadtteil Neu-Bagdad, Baghdad al Jedideh, entlangliefen.

Die Soldaten an Bord der Hubschrauber feuerten mit 30-Millimeter-Bordkanonen und töteten die Männer, darunter der Fotograf Namir Nour El Deen und der Fahrer Saeed Chmagh, zwei irakische Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters. Später sollten die Soldaten sagen, sie hätten die Kameras, die die beiden Journalisten auf der Schulter trugen, für Granatwerfer, eine RPG (rocket-propelled grenade) gehalten. Eine Bordkamera nahm das Geschehen auf. Kommentar der Soldaten: „Diese toten Bastarde. Schön.“

Einer der beiden Mitarbeiter von Reuters überlebte schwer verletzt. Er bewegte sich, versuchte aufzustehen. Die Hubschrauberkamera zeichnete das auf. Kommentar der Soldaten: „Trägt er eine Waffe? Ich habe noch keine gesehen. Hey Leute, seht ihr den Typen, der da am Bordstein entlangkriecht? Ja, ich habe ihn.“

Das Zielkreuz der Hubschrauberkamera schob sich langsam über den Verletzten. Dann hörte man einen der Soldaten sagen: „Wir haben hier einen schwarzen Van, der den Typ einsammelt. Bitte um Erlaubnis, anzugreifen.“

Die Kamera des Hubschraubers schwenkte, und zu sehen ist, wie der Fahrer des Vans versuchte, den Verletzten zu bergen. Ein anderer Mann half ihm, beide trugen den Verletzten zur Seitentür des Fahrzeugs, legten ihn hinein. Zu hören ist die Stimme eines Soldaten: „Ja, Roger, greift an.“ „Verstanden“, sagte ein anderer Soldat.

Gerade, als der Van losfahren wollte, griff der US-Kampfhubschrauber den Wagen an und feuerte 120 Schuss Munition auf das Fahrzeug und auf die zwei Männer, die versuchten, sich nahe einer Mauer in Sicherheit zu bringen. Die Hubschrauberkamera hielt alles fest. Die Soldaten verständigten sich: „Ich habe sie verloren. Ich habe sie. Oh ja, schaut Euch das an. Direkt in die Windschutzscheibe.“

Die Hubschrauberkamera hielt das Bild fest. Der Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters, der gerettet werden sollte, lag leblos am Boden. Der Van war vermutlich durch den Druck der Geschosse rückwärts gegen eine Mauer gedrückt worden. Die beiden Männer lagen tot daneben. Die US-Armee erklärte später, die beiden Hubschrauber hätten eine „Gefahr für die Truppen“ identifiziert, gesichert und sich den „Kriegsregeln entsprechend“ verhalten.

„Collateral Murder“

Whistleblower aus der US-Armee hatten die Aufnahmen Wikileaks zugespielt, veröffentlicht wurde das Video unter dem Titel „Collateral Murder“ (Kollateralmorde), im April 2010, drei Jahre nach dem eigentlichen Vorfall.

Das militärische Vorgehen wurde schon damals als „Doppelschlag“, als Double Tap bezeichnet. Der erste Angriff attackiert dabei das eigentliche Ziel – ein Gebäude, Personen oder eine Personengruppe. Der zweite, zeitlich verzögerte Angriff gilt Ersthelfern, Rettungskräften, hinzugeeilten Angehörigen, möglichen Überlebenden des ersten Angriffs, die helfen wollen. Nach Einschätzung der juristischen Fachzeitschrift Florida Law Review handelt es sich bei Double Taps „wahrscheinlich“ um Kriegsverbrechen, da sie grob gegen das Humanitäre Internationale Recht und die Genfer Konventionen verstoßen. Diese verbieten, Zivilisten, Verwundete oder solche, die nicht mehr kämpfen können, anzugreifen.

Als der Film „Collateral Murder“ 2010 veröffentlicht wurde, war die internationale Öffentlichkeit schockiert über die Brutalität, mit der die US-Soldaten in den US-Kampfhubschraubern wehrlose Menschen angriffen und töteten. Die aufgezeichneten Kommentare zeigten zudem eine tiefe Verachtung für die Opfer und eine Überheblichkeit der US-Soldaten nicht nur gegenüber diesen Opfern, sondern auch gegenüber dem Humanitären Internationalen und dem Kriegsrecht, wonach Zivilisten nicht getötet werden dürfen. Unbekannt blieb, ob die Soldaten davon schon jemals gehört hatten. Keiner wurde angeklagt, keiner wurde verurteilt.

Auch die US-Administration war über die Veröffentlichung schockiert. Nicht wegen des Verhaltens ihrer Soldaten, sondern weil jemand es gewagt hatte, die Kriegsverbrechen, die die US-Armee verübte, in aller Öffentlichkeit anzuprangern. Es war nicht das erste Mal, denn zuvor waren bereits Informationen über das US-Gefangenenlager Guantanamo veröffentlicht worden.

Damals hatte Wikileaks internationale Medienpartner, die die Veröffentlichungen unterstützten und davon profitiert hatten. Auf der Wikileaks-Internetseite finden sich u.a. die Namen von The Washington Post, McClatchy Company, El Pais, The Telegraph, Der Spiegel, Le Monde, Aftonbladet, La Repubblica, L’Espresso. Genannt wird auch Andy Worthington, Journalist und Aktivist, der die „Guantanamo Files“ in einem Buch veröffentlichte, das 2007 von Pluto Press veröffentlicht wurde. Später folgte der Film „Außerhalb des Rechts“, in dem die Geschichten einiger Guantanamo-Gefangenen dokumentiert werden. Worthington setzte sich nicht nur für die Freilassung der Gefangenen, sondern auch für die Schließung des Guantanamo-Gefängnisses ein. Anfang 2025 ließ die US-Regierung noch einmal elf Gefangene frei, die mehr als 20 Jahre ohne Anklage in Guantanamo festgehalten worden waren. Sie wurden an den Oman überstellt. In dem Gefängnis auf der US-Marinebasis Guantanamo Bay werden bis heute noch 15 Gefangene ohne Anklage seit mehr als 20 Jahren festgehalten.

Afghanische Tagebücher

Nach der Veröffentlichung der Guantanamo Files folgte die Veröffentlichung der Afghan War Diaries, im April 2010 folgte „Collateral Murder“. Die US-Regierung war besonders wegen geheimer Unterlagen zu Afghanistan alarmiert und warnte vor weiteren Veröffentlichungen. In deutschen Medien folgten kritische Berichte nach dem Motto: „Wikileaks und Afghanistan – Pressefreiheit oder Kampagne?“

Dann wurde Wikileaks gejagt. Julian Assange als Stimme und Gesicht von Wikileaks wurde mit konstruierten Vorwürfen diffamiert und in Schweden angeklagt, es folgte ein EU-Haftbefehl. Sieben Jahre verbrachte Assange im Exil in der Botschaft von Ecuador in London. Dort sagte man ihm politisches Asyl in Ecuador zu. Die US-Administration forderte seine Auslieferung wegen „Spionage und Geheimnisverrat“. 2019 wurde Assange von der britischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft verschleppt, nachdem die neue Regierung Ecuadors die Asylzusage zurückgenommen hatte. Assange wurde in das britische Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Wiederholt wurde über das US-Auslieferungsverfahren verhandelt. Das wurde schließlich vom australischen Ministerpräsidenten Anthony Albanese gestoppt, der Julian Assange, einen Staatsbürger Australiens, nach Australien zurückholte.

Im Juni 2024 kam Assange frei. Nach einer Pro-forma-Verhandlung vor einem US-Gericht auf der Insel Saipan im Pazifik konnte er nach Australien zurückkehren. Er hatte sich der Spionage schuldig bekannt mit den Worten, er sei davon ausgegangen, dass seine Arbeit für Wikileaks vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt gewesen sei, dem Recht auf Meinungsfreiheit. In den NachDenkSeiten hieß es damals, die Freiheit von Assange sei „das Ergebnis des Engagements von Menschen auf der ganzen Welt“.

Die libanesische Tageszeitung Al Akhbar feierte die Freiheit von Julian Assange mit einem ganzseitigen Titelbild und dem Satz: „Einer der besten Wege, Gerechtigkeit zu erreichen, ist es, Ungerechtigkeit aufzudecken.“ Heute muss man allerdings vielen Medien weitgehend Versagen bescheinigen, wenn es um die Aufdeckung von Ungerechtigkeit geht. Die Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak, in Afghanistan, die Menschenrechtsverbrechen an Gefangenen in Guantanamo, die vor 16 Jahren für einen internationalen Aufschrei sorgten, sind heute Routine.

Israel hat die Liste der Kriegsverbrechen noch mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausgeweitet. Für den Angriff auf mehr als 3.000 Personen im Libanon, die 2024 bei der gleichzeitigen Explosion von Funksprechgeräten schwer verletzt oder getötet wurden, gab es mancherorts etwas wie Anerkennung für einen „kühnen und einfallsreichen Angriff“. Die Ermordung von politischen Führungspersonen gehört schon lange zum Arsenal israelischer Sonderkommandos. In deutschen Medien wird das inzwischen als „Enthauptungsschlag“ bezeichnet. Der deutsch-israelische Historiker Michael Wolffsohn erklärte dazu in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, das Völkerrecht dürfe „für gezielte Tötungen im Iran gebrochen werden“. Der Bruch des internationalen Rechts – und das sind „gezielte Tötungen“ – soll offenbar „normalisiert“ werden und im Alltag ankommen.

Der „Doppelschlag“

Sucht man über diese militärische „Taktik“ Informationen im Internet, wird man auf Artikel gelenkt, die von der russischen und der syrischen Armee im Syrienkrieg (seit 2011) berichten. Beide Armeen hätten „Doppelschläge“ gegen die bewaffnete dschihadistische Opposition verübt, heißt es.

Die Autorin erinnert sich allerdings daran, dass diese Taktik von der Nusra Front, damals Al-Qaida-Vertretung in Syrien, eingesetzt wurde. Einer der ersten dieser Angriffe fand in Damaskus im Januar 2012 statt. Damals war die russische Armee gar nicht in Syrien aktiv. Ziel des Anschlags war ein Bus mit Polizei- und Geheimdienstangehörigen im Ortsteil Al Midan, kurz darauf folgte eine zweite Detonation. Ähnlich ein Anschlag auf ein Polizeikrankenhaus außerhalb der Hauptstadt. Als Rettungssanitäter eintrafen, folgte der nächste Anschlag.

Der Gründer und Führer der Nusra Front – Abu Mohamed Al Jolani, heute bekannt als Ahmed al Sharaa – hatte die Taktik offenbar aus dem Irak-Krieg übernommen und nach Syrien gebracht. Im Irak hatte der Islamische Staat im Irak Autobomben per Fernzündung auf Märkten, an Busbahnhöfen, vor Kirchen oder Moscheen explodieren lassen. Fast immer folgte ein zweiter Anschlag, eine zweite Explosion, wenn Menschen herbeieilten, um Verletzten zu helfen.

In Gaza, im Libanon und im Iran gehören diese militärischen „Doppelschläge“ inzwischen zu den alltäglichen Angriffen der israelischen und US-Armee.

25. August 2025, Gaza. Kameras halten einen israelischen Angriff auf das Al Nasser Hospital in Gaza fest. Der erste Angriff tötet einen Journalisten von Reuters. Als Journalisten und Sanitäter kommen, um zu helfen, wird eine zweite Rakete auf die Gruppe gefeuert. Bei diesem „Doppelschlag“ sterben 20 Menschen, darunter fünf Journalisten.

28. Februar 2026, Minab. Zu Beginn des Angriffs auf den Iran wurde Revolutionsführer Ali Khamenei in seinem Wohn- und Amtssitz getötet. Am gleichen Tag wurde im Süden des Iran in der Stadt Minab, Provinz Hormozghan, die Shajar-e Tayyeb Grundschule für Mädchen mit einer US-Tomahawk-Bombe zerstört. 168 Kinder seien getötet worden, hieß es in einem Schreiben des iranischen Justizministers Amin Hosein Rahimi an UNICEF am 11. März 2026. Als Angehörige und Rettungssanitäter helfen wollten, folgte eine zweite Rakete. Über diesen „Doppelschlag“ wurde in deutschen Medien tagelang so berichtet, als handele es sich um eine Propagandameldung der iranischen Führung. Selbst die Bilder der frisch ausgehobenen Gräber und der großen Menschenmenge, die den Särgen folgte, wurden als „Fake“ dargestellt. Seit dem 28. Februar seien bereits 50 Schulen direkt angegriffen worden, hieß es in dem Schreiben an UNICEF. Die Angriffe seien ein „klares Beispiel für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

12. Februar 2026, Beirut. Im Libanon attackiert die israelische Luftwaffe Zelte von Inlandsvertriebenen im Ortsteil Ramle el Baida. Es ist ein Strand an der Beiruter Uferpromenade. Später heißt es, das Ziel sei ein Fahrzeug gewesen. Es war früh am Morgen und noch dunkel, als Dalal, eine von Hunderten Menschen, Essen vorbereitete, das im Ramadan vor Beginn der Morgendämmerung eingenommen wird. Dalal sei nicht der richtige Name, heißt es in dem Bericht der Zeitung The National. Plötzlich bebte der Boden und die Luft füllte sich mit Rauch. Ein Angriff, erinnerte sich die Frau. Sie lief los, um ihre Kinder zu finden, und sah viele Körper auf dem Boden liegen, berichtete sie. „Ein Mann lebte noch, konnte aber nicht aufstehen. Er kroch … Dann gab es einen zweiten Angriff und er wurde getötet. Immer, wenn ich meine Augen schließe, sehe ich ihn vor mir, wie er am Boden kriecht.“ Kinder wurden durch die Wucht des Einschlags in die Luft geschleudert, berichtet Dalal. „Es war so wie das, was wir in Gaza gesehen haben.“ Zwölf Personen wurden getötet, 28 weitere wurden verletzt.

Titelbild: ercanevcimen / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XXVI – „mehr Spaß“, „von Jesus gesalbt“, „Westlessness“ und „Zu den Waffen, Genossen!“

22. März 2026 um 13:00

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Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

mehr Spaß
Donald Trump ist eine ehrliche Haut. Statt uns mit verlogenem Menschenrechtsgelaber zu nerven, redet der Mann Klartext. So schilderte er kürzlich in einer Pressekonferenz zum Iran-Krieg beiläufig, wie ein iranisches Schiff zerstört und die Besatzung getötet wurde. Man hätte das Schiff auch kapern können, erklärte der US-Präsident – es wäre nützlich gewesen. Aber, so habe man ihm gesagt, „es macht mehr Spaß, es zu versenken“. – Wie sagt man so treffend in den Staaten? Enjoy! (vgl. „einfach nur zum Spaß“)

ursprüngliche Urkunde
Gemeint ist Genesis 15: Das „biblische Recht“ Israels auf ein Gebiet, das sich vom Nil bis zum Euphrat erstreckt. Kurz: „Großisrael“. Sagt Mike Huckabee. US-Botschafter in Israel. Und christlicher Zionist. (Oder etwa christlicher Taliban?)

verhältnismäßige militärische Defensivmaßnahmen
„Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Interessen und die unserer Verbündeten in der Region zu verteidigen. Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“ So das Trio Infernale Merz, Macron und Starmer in seiner E3-Erklärung vom 1. März 2026. (Man beachte die ausgewogene Wortwahl: „potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen“… Zurückhaltender – und nebulöser – geht es nun wirklich nicht!) Dazu werde man auch mit den USA und den Verbündeten in der Region zusammenarbeiten. – In der Deutung von Außenminister Wadephul: „Ja, das wird jedes Land dieser E3-Mitglieder für sich interpretieren. Für uns bedeutet es nichts weiter, als dass unsere Bundeswehrsoldaten, die angegriffen würden, sich defensiv verteidigen.“ So der imponierende tautologische Ansatz des Außenministers. („Verteidigungsangriffe“ waren also definitiv nicht gemeint!)

Völkerrecht
Juristischer Kodex, der gerne lauthals bemüht wird, wenn Russland ihn bricht. Im Falle bestimmter Freunde jenseits des Atlantiks oder im Nahen Osten ist er allerdings „umstritten“, „komplex“, „nachrangig“ oder zumindest ein „Dilemma“. Jedenfalls nichts, was zu besprechen „uns jetzt helfen“ würde. (Im Moment ist eh „nicht der Zeitpunkt, um die Partner zu belehren“!)

völkerrechtliche Einordnung
„Mit Blick auf den rechtlichen Rahmen der russischen Angriffe auf die Ukraine sagte Wadephul, derzeit prüfe die Bundesregierung eine völkerrechtliche Einordnung der Vorgänge.“ – Sorry, das war eine Fake News. Es muss natürlich „der israelisch-amerikanischen Angriffe auf den Iran“ heißen. (Ganz bestimmt!) (vgl. „besprechen, was uns das hilft“)

völkerrechtliches Dilemma
In dieses wurde der – ausnahmsweise mal etwas kleinlaute – Kanzler Merz dummerweise durch den „spektakulären Militärcoup“ der USA und Israels gegen den Iran vom 28. Februar 2026 hineinkatapultiert. – Zweifellos alles sehr „komplex“… Da hilft auch kein „Trumpf bei Trump“!

völkerrechtlich umstritten
Nannte DLF-Redakteurin Barbara Schmidt-Mattern am 9. Januar 2026 Russlands Angriffskrieg gegen die – pardon: natürlich Donald Trumps Spezialoperation, sprich: „die Inhaftierung von Venezuelas Machthaber Maduro“! (vgl. „komplex“)

völkerrechtswidriges Regime
„Der Iran ist ein völkerrechtswidriges Regime. Dafür gibt es etliche Belege.“ Deklarierte – es fehlte nur noch das Wörtchen „Basta!“ – am 3. März 2026 im ZDF-Morgenmagazin Frontfrau Dunja Hayali. (Und blies damit subkutan zum Halali – nicht nur gegen das von den USA und Israel völkerrechtswidrig angegriffene Land, sondern gegen das Völkerrecht selbst.) – Einspruch, Euer Ehren! „Völkerrechtswidrige Regime“ gibt es nicht, da das Völkerrecht, wie Jens Berger dankenswerterweise zeitnah richtigstellte, die zwischenstaatlichen Beziehungen regelt, über die Legitimität von Staaten und Regierungen jedoch keine Aussagen trifft.

vom Zaungast zum Player
Muss Deutschland nun international militärisch und politisch werden. So CSU-Chef Söder am 6. Januar 2026 im oberbayerischen Kloster Seeon. Erste Konsequenz: eine „Generalüberholung des Sozialstaats“. Sprich: Sozialreformen, die auch „wehtun“.

von Jesus gesalbt
Wurde Donald Trump neulich höchstpersönlich. Informierten jedenfalls zu Beginn des Irankrieges hochrangige US-Offiziere ihre dort kämpfenden Truppen: „Präsident Trump wurde von Jesus auserwählt, das Signalfeuer im Iran zu entzünden, um Armageddon herbeizuführen und seine Rückkehr auf die Erde zu markieren“, soll ein Kommandeur einer Kampfeinheit den Truppen während einer Bereitschaftsbesprechung verkündet haben. So sakralisiert man den Massenmord. – Ach, Jesus! Kannst Du nicht noch etwas warten? (vgl. „deus vult“)

Vorschau auf den Krieg von morgen
Das russische Vorgehen sei „eine Vorschau auf den Krieg von morgen, auf den wir uns vorbereiten müssen“, die Ukraine sei „Europas Frontlinie“. So „Society Readyness“-General Seán Clancy kürzlich im EU-nahen ThinkTank EPC zu Brüssel. – Und wieder mal der bestimmte Artikel! Der sogar den Konjunktiv schon fast in einen Indikativ verwandelt … (vgl. „Krieg, der“)

wachsen
Und noch einmal Matthew Whitaker in unüberbietbarem Klartext: „Wir lieben euch immer noch. Ihr seid immer noch Verbündete, aber wir wollen, dass ihr wachst und das werdet, was ihr werden könnt. Die Autonomie – wir bitten nicht um europäische Autonomie. Wir bitten um europäische Stärke. Wir erwarten einfach, dass ihr mehr tut und nicht unabhängig seid.“ – Auf Deutsch: Rüstet auf, kauft unsere Waffen – dann dürft ihr tun, was wir wollen!

Wachstumsperspektiven, wie wir sie noch nie erlebt haben
„Eine Epoche der Aufrüstung in Europa hat begonnen, die uns allen viel abverlangen wird“, erklärte im März 2025 der Chef von Deutschlands größter Waffenschmiede „Rheinmetall“, Armin Papperger. Dem Unternehmen bringe sie für die kommenden Jahre aber „Wachstumsperspektiven, wie wir sie noch nie erlebt haben“, versprach er im selben Atemzug seinen Aktionären. (Rheinmetall baut unter anderem Kampfpanzer, Drohnen, Flugabwehrsysteme und Artilleriesysteme.) Mit Blick auf möglicherweise weiter steigende Militärausgaben in Europa könnte das Wachstum sogar noch stärker ausfallen. Die Prognose umfasse noch nicht die „Verbesserung des Marktpotenzials“, die sich aufgrund geopolitischer Entwicklungen in den vergangenen Wochen voraussichtlich ergeben habe, erklärte Papperger. – Der Rüstungsbauer meinte vermutlich den Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump.

wahllos und unverhältnismäßig
„Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben den Iran zu einem Stopp von Raketenangriffen auf Länder im Nahen Osten aufgefordert und behalten sich auch militärische Abwehrmaßnahmen vor. Die Angriffe seien ‚wahllos und unverhältnismäßig‘, hieß es in einer in Berlin verbreiteten gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und dem britischen Premier Keir Starmer.“ So die ZEIT am 2. März 2026. Das Gruseltrio in vorbildlicher „Täter-Opfer-Umkehr“ wörtlich: „Wir verurteilen die iranischen Angriffe in der Region auf das Schärfste. Iran muss seine willkürlichen Militärschläge unterlassen.“ – In klarem Farsi: „Haltet gefälligst still und lasst euch von uns in Ruhe völkerrechtswidrig bombardieren!“

Wegscheide
Und zwar eine, die über das Wohl des gesamten Kontinents entscheiden könnte. An einer solchen steht laut Kanzler Merz, am Vorabend des vierten Jahrestages des Kriegsbeginns in der Ukraine, Europa. Denn Russland und Präsident Putin werden – klar! – selbst bei einer Kapitulation der Ukraine nicht aufhören. Logische Konsequenz: „Die Ukraine nicht nur weiter, sondern stärker unterstützen!“ – As long and whatever it takes. Bis zur totalen Kapitulation. Der Ukraine. (PS: Das bayerische Drohnenunternehmen Quantum Systems war übrigens bei dieser Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung – zusammen mit ukrainischen Asow-Soldaten – großflächig vertreten.)

Westlessness
Ein Neologismus der Extraklasse! „Is the world becoming less Western? Is the West itself becoming less Western, too? What does it mean for the world if the West leaves the stage to others?“ Raunte ominös der Munic Security Report 2020. – In der Tat: Lohnte es sich, in einer ‚west-‘ und damit ja wert(e)losen Welt auch nur einen Tag noch zu leben? Dann doch gleich gar nicht mehr! (Wir sollten uns alle darauf vorbereiten!)

wertebasierter Pragmatismus
Für einen solchen – was auch immer das heißen mag – warb am 21. Januar 2026 BDI-Präsident Peter Leibinger angesichts der jüngsten Trump‘schen Zolldrohungen im DLF. Denn: „Die Weltlage ist wild!“

Wertebruch
Den attestierte mutig – der „komplexen“ völkerrechtlichen Einordnung zum Trotz – Bundespräsident Steinmeier den USA anlässlich deren eigenmächtigen Präsidenten-Kidnappings in Venezuela. (Oder war das vielleicht sogar schon „wertevergessen“?)

wichtige unterstützende Beiträge
Leisten laut Mark Rutte NATO-Staaten im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und der USA gegen den Iran. Ohne die europäischen Verbündeten wäre es für die Vereinigten Staaten deutlich schwieriger gewesen, die Militärkampagne gegen den Iran zu beginnen, erläuterte Rutte am 5. März 2026 in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters in Brüssel. ABER: Zugleich betonte der NATO-Chef, dass die Allianz nicht selbst Teil der militärischen Operationen sei. – Auf Deutsch: „Wir unterstützen diesen [völkerrechtswidrigen] Krieg – nicht gemeinsam, aber einzeln!“ (vgl. „engagieren“, „Plattform für die militärische Machtprojektion“)

widerlich, beschämend, nutzlos
Auf Deutsch: „Sickening. Shameful. And in the end, useless.“ War für den Kyiv Independent das Treffen zwischen den Präsidenten Donald Trump und Wladimir Putin am 15. August 2025 in Anchorage. Was ZeitOnline prompt als fette Überschrift repetierte.

Zu den Waffen, Genossen!
„Immer von Solidarität und Idealen sprechen und dann den Zug in die Schweiz buchen, wenn es ernst wird? Wie könnte ich dann noch in den Spiegel schauen?“ Nein, den Anblick dieses feigen Milchgesichts könnte Leon Holly, Jahrgang 1996, von der taz nicht ertragen! Schließlich weiß der Alternativjournalist: „Für manche Dinge lohnt es sich zu kämpfen.“ Zum Beispiel für „die liberalen Grundrechte oder das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz“, kurz: „für Deutschland“ gegen den „reaktionären russischen Mafiakapitalismus“. Und weil „Salonpazifisten und Salonbellizistinnen den Ernstfall lediglich aus sicherer Entfernung durchspielen“, ruft Leon Holly aus sicherer Entfernung auf die Frage, wer sich in Deutschland im Angriffsfall in den Schützengraben legen würde, in Hollywoodmanier mutig: „Ich!“ (vgl. „Systemkrieg“)

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Titelbild/Bilder: © Tina Ovalle

(Auszug von RSS-Feed)

Wie beeinflusst die Politik des Westens die Wahlen in Russland?

18. März 2026 um 09:00

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Auch die diesjährige Wahl der Staatsduma wird von der außenpolitischen Situation bestimmt. Der Krieg in der Ukraine befindet sich in der finalen Phase und die aggressive Politik des Westens gegen Russland hat das Land konsolidiert. Damit helfen die Meisterstrategen der EU-Staaten ironischerweise der „Putin-Partei“. Von Armin Langer.

In der Hoffnung auf wachsende Unzufriedenheit durch wirtschaftliche Probleme und ein Aufflammen der oppositionellen Aktivität haben die westlichen Meisterstrategen auf Chaos in Russland spekuliert und dafür alle Register gezogen. Mit Wirtschaftskrieg, Informationskrieg, massiven Waffenlieferungen an die Ukraine und einer scheinbar erhöhten Finanzierung und Agitation der „Opposition“ wurde alles, außer aktiver Kriegsbeteiligung mit eigenen regulären Einheiten, in den Kampf geworfen. Dabei wurde nicht verstanden, dass dies genau das Gegenteil bewirkt.

Denn wirtschaftlich geht es der Russischen Föderation aktuell so gut wie nie und die Sanktionen sowie weitere Maßnahmen des Wirtschaftskrieges haben die Regierung zur Reindustrialisierung und aktiven Wirtschaftsentwicklung gezwungen. Der Informationskrieg von außen erweckt in der russischen Bevölkerung den Eindruck, dass die Vernichtung Russlands beabsichtigt ist. Die militärische Unterstützung offen faschistischer Einheiten in der Ukraine durch die „antifaschistischen Demokratien“ ist ein Schlag gegen die Glaubwürdigkeit des Westens. Die doppelten Standards der „westlichen Wertegemeinschaft“, wenn es um „gute Kriege“ ihrer Partner geht, sind offensichtlich und werden von der ganzen Welt gesehen. Der Westen hat den Informationskrieg damit international verloren und ist isoliert. Das alles erhöht das Ansehen der eigenen Regierung bei der russischen Bevölkerung.

Die liberale Opposition hat versagt

In Bezug auf die Wahl der Staatsduma ist relevant, dass die liberale Opposition völlig versagt hat. Nach 2022 hat ein Teil dieser ohnehin kleinen Opposition das Land verlassen, während andere sich in das System integriert oder aufgegeben haben. Schon vor 2022 war der Einfluss dieser Gruppen bei Wahlen der Staatsduma minimal, doch jetzt ist die Durchsetzung westlicher Interessen in Russland auf diesem Wege noch unrealistischer.

Viele ihrer Wähler und Gleichgesinnten sind panisch und planlos geflohen, weil sie ihrer eigenen Propaganda geglaubt haben und dachten, die Grenzen würden geschlossen und alle müssten an die Front. Herausgestellt hat sich stattdessen, dass die – in ihren Augen – demokratische und liberale Ukraine alle Grenzen geschlossen hat und ihre Bürger auf der Straße jagt, um sie an der Front zu verheizen. Aus Russland kann man bis heute problemlos ausreisen, auch wenn, wie immer, ein regulärer, aber verkürzter (in der Sowjetunion waren es mal zwei Jahre) Wehrdienst verpflichtend ist.

Demokratiedefizit durch westliche Einmischung

In gewisser Weise hat die westliche Propaganda aber einen Punkt: Die gegenwärtige Regierung in Moskau sitzt so fest im Sattel wie noch nie. Echte Oppositionsparteien, vor allem die Kommunisten der KPRF, haben es dadurch schwerer und ihre teilweise äußerst scharfe Kritik an der Innenpolitik der Regierung wird von den außenpolitischen Prioritäten überschattet. Die Konsolidierung gegen eine äußere Bedrohung ist aktuell wichtiger. Man kann argumentieren, dass es in dieser Hinsicht tatsächlich ein Demokratiedefizit gibt, weil die „Putin-Partei“ Geeintes Russland zu stark dominiert. Verschwiegen wird im Westen allerdings, dass gerade die Eskalation und Hasspropaganda gegen Russland sowie die Versuche zur Destabilisierung des Landes inkl. Vernichtungsfantasien maßgeblich zu dieser Situation beigetragen haben.

Hier gibt es eine Parallele zu den 1990er-Jahren, als ebenfalls der Westen eine Demokratisierung in Russland verhindert hat. Stattdessen wurde Jelzin als „unser starker Mann im Kreml“ unterstützt und sein Beschuss des obersten Parlaments aus Panzern während der Verfassungskrise 1993 wurde im Westen sogar gefeiert. Damit war es gerade der Westen, der, äußerst symbolisch, die Demokratie in der jungen Russischen Föderation zerschossen und begraben hat. Danach blieben nur oberflächliche Phrasen und eine demokratische Fassade. Also so ähnlich, wie es jetzt in einigen großen EU-Staaten und der EU als Ganzes aussieht.

Historischer Hintergrund

Hinzu kommt: Bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Russland war und ist die Außenpolitik immer ein zentrales Thema. Das eurasische Riesenreich, in der Selbstwahrnehmung seiner Regierung und seines Volkes gleichermaßen, war immer ein wichtiger Akteur der großen internationalen Politik. Ob Mächtegleichgewicht in Europa und „Great Game“ gegen Großbritannien in Asien zu Zeiten des Zaren oder globale Konflikte der Sowjetunion mit den USA auf allen Kontinenten zu Zeiten des Kalten Krieges – ein reiner Fokus auf innere Angelegenheiten war nie möglich.

Erklären kann man das teilweise historisch durch Katastrophen in Schwächephasen, teilweise geographisch durch die territoriale Lage zwischen Europa und Asien, die Konflikte herbeiführt. Und auch Erklärungsversuche mit ideologischer, religiöser oder metaphysischer Interpretation existieren: die Befreiung der slawischen Brudervölker in Osteuropa als Idee der Slawophilen im Zarenreich oder die Unterstützung der antiimperialistischen und antikolonialen Bewegungen als Ideologie in der UdSSR oder der Gedanke einer christlich-orthodoxen, aber dennoch überreligiös inklusiven Zivilisation bzw. „Russischen Welt“ im heutigen Russland.

Entscheidend sind aber die harten Fakten: Sicherheit, Ressourcen, politische und wirtschaftliche Interessen. Sicherheitspolitisch hat Russland genug historische Erfahrung mit katastrophalen Ereignissen in Zeiten von Schwäche oder mangelhafter Verteidigungskapazität. Gepaart mit dem großen Territorium, den riesigen Ressourcen und der strategischen Lage, führte dies zu Invasion und Krieg.

Die zerstrittenen russischen Fürstentümer im Mittelalter haben die Invasion der Mongolen begünstigt. Das politische Chaos der ungeklärten Thronfolge in der „Smuta“ bzw. „Zeit der Wirren“ nutzte Polen zur militärischen Invasion und konnte sogar Moskau besetzen – ein Denkmal auf dem Roten Platz erinnert an die Vertreibung der polnischen Einheiten durch russische Volksmilizen. Auch den Bürgerkrieg nach der Oktoberrevolution versuchte Polen, unter dem Diktator Pilsudski, für einen kleinen Eroberungsfeldzug zu nutzen und träumte von einem Großpolen von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer. Nach anfänglichen Erfolgen und der Besetzung Kiews im Mai 1920 endete dieses Abenteuer im August 1920 fast mit der Einnahme Warschaus durch die Rote Armee.

Neben diesen weniger bekannten sicherheitspolitischen Großereignissen der russischen Geschichte kann natürlich noch die Invasion Napoleons und der Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands für Lebensraum und Ressourcen im Osten erwähnt werden. Aber was haben diese historischen Betrachtungen nun mit einer Wahl im Jahre 2026 zu tun? Tatsächlich sehr viel.

Die russische Regierung nutzt das geschickt

Dies erklärt, warum die Außen- und Sicherheitspolitik im Bewusstsein des russischen Volkes eine so große Relevanz besitzt. Es ist keine Nebensächlichkeit und nicht, wie häufig in den USA, Außenpolitik zur Unterstützung der Innenpolitik oder für die Interessen der Rüstungslobby bzw. zur Besetzung einiger Ölfelder. Bei der Außenpolitik in Russland geht es um ein existenzielles Sicherheitsbedürfnis für die Bewohner eines Territoriums, welches schon aufgrund seiner unerschöpflichen Bodenschätze große Begehrlichkeiten weckt.

Natürlich weiß die russische Regierung das in ihrer internen Propaganda zu nutzen und der Westen hat mit dem Maidan-Putsch in Kiew 2013/2014 etwas in Gang gesetzt, was „Putin“ als erfahrener Judokämpfer mühelos in Energie für seinen Machterhalt und die Dominanz der „Putin-Partei“ Geeintes Russland umlenken konnte. Der Beginn des Ukrainekrieges 2022 und die Reaktion des Westens war dann ein massiver Katalysator, der die russische Gesellschaft noch stärker konsolidiert und an die gegenwärtige Regierung gebunden hat.

Vor diesem Hintergrund kann sich Geeintes Russland bei den Meisterstrategen, Politikern und Medien im Westen bedanken. Auch durch ihre tatkräftige Unterstützung bleibt die „Putin-Partei“ nach der diesjährigen Parlamentswahl dominante politische Kraft in der Staatsduma und behält weiterhin die absolute Mehrheit der Sitze.

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Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit XXV – Diesmal dabei: „unzählige Menschen“, „stiller Tod“, „Verteidigungsangriff“ und „spektakulärer Militärcoup“

15. März 2026 um 12:00

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Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel.

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In seinem Abwehrkampf
„In seinem Abwehrkampf gegen den völkerrechtswidrigen israelisch-amerikanischen Angriff hat der Iran US-Militärbasen in Kuwait, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar und Jordanien sowie in Israel die Städte Tel Aviv, Haifa, West-Jerusalem und Beit Shemesh mit Drohnen und Raketen beschossen.“ Meldete am 6. März 2026 der Deutschlandfunk. – Reingefallen, Leser-Sternchen-innen! In einem Abwehrkampf gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff befindet sich selbstverständlich nur die Ukraine. Und sonst niemand!

Schlüsselrolle als Partner
„Deutschland wird bei dieser Anstrengung eine Schlüsselrolle als Partner haben. Die ersten Schritte der Zusammenarbeit werden in diesem Jahr beginnen und können Besuche strategischer Stützpunkte und gemeinsame Manöver umfassen.“ Verkündete am 2. März 2026 auf dem Stützpunkt der französischen Atom-U-Boot-Flotte in der Bretagne Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Gemeint war, dass französische Atomwaffen künftig verstärkt die europäischen Verbündeten „mitschützen“ sollen. (Weshalb die lumpigen 290 französischen Atomsprengköpfe nun aufgestockt werden müssen.) Und Deutschland wiederum „wird bei dieser Anstrengung eine Schlüsselrolle als Partner haben“. – Kurz: Wir sind ab jetzt nicht mehr nur der nukleare Juniorpartner der USA, sondern auch der Frankreichs! (Vielleicht ja sogar irgendwann mit der Option auf „nukleare Teilhabe“ …)

spektakulärer Militärcoup
„Das vielleicht größte Problem bei diesem spektakulären Militärcoup: Trump hat keinen Plan für danach!“ Gab das Handelsblatt am 2. März 2026 zu bedenken. – Gemeint war der völkerrechtswidrige Angriff der USA und Israels auf den Iran. (Oder war es vielleicht ein „Husarenstück“? Oder doch eher eine „militärische Spezialoperation“?)

sterben
„Als der Krieg begann, saß Revolutionsführer Ali Khamenei ungerührt in seiner Residenz. Und starb.“ Weiß SpiegelOnline. – Vermutlich sah er auf der Veranda stoisch den amerikanischen und israelischen Raketeneinschlägen zu – bis es ihm dann doch das Herz gebrochen hat! (Stellt sich nur noch eine Frage: War es ein lauter oder ein „stiller Tod“)

stiller Tod
Auf Deutsch: „Quiet death“. Das Schiff habe sich in den internationalen Gewässern des Indischen Ozeans in Sicherheit gewähnt. „Stattdessen wurde es von einem Torpedo versenkt – ein stiller Tod.“ Kommentierte US-Kriegsminister Pete Hegseth am 4. März 2026 die Versenkung der iranischen Fregatte IRIS Dena durch ein Unterseeboot der US-Marine (1.000 Seemeilen vom Iran entfernt vor der Küste Sri Lankas, mindestens 87 Tote). – Wer diesen „Schiffchen versenken“-Kommentar Hegseths als „empathielos“ oder gar zynisch beklagt, sollte bedenken, dass der Kriegsminister stets nach dem Motto „Wir können auch anders!“ redet und handelt. Zum grundsätzlichen Vorgehen der US-Armee bei ihrer „militärischen Spezialoperation“ im Iran äußerte er sich, ebenfalls am 4. März, in dankenswerter Offenheit: „Dies sollte nie ein fairer Kampf sein, und es ist auch kein fairer Kampf. Wir schlagen auf sie ein, während sie am Boden liegen, und genau so sollte es auch sein.“ („Our rules of engagement are bold, precise and designed to unleash American power, not shackle it. This was never meant to be a fair fight, and it is not a fair fight. We are punching them while they’re down, which is exactly how it should be.“) Konsequenz: „Amerika gewinnt entscheidend, vernichtend und gnadenlos.“ Any questions?

Systemkrieg
„Der Krieg in der Ukraine ist für Putin nur der Auftakt zu seinem weltweit angelegten Systemkrieg.“ Darunter macht es Udo Knapp von taz FUTURZWEI nicht. Aber leider haben „die Staaten des Westens, allen voran die USA, sich entschieden, diese Kriegserklärung an ihre Lebensgrundlagen nicht anzunehmen. Nach wie vor versucht der Westen zu vermeiden, direkt in den Krieg hinein gezogen zu werden und sagt das auch [noch] laut.“ Und da „eine Entgrenzung des Krieges unausweichlich scheint,“ sollte sich der Westen schleunigst „dazu durchringen, mit eigenen Bodentruppen an der Seite der ukrainischen Armee die völkerrechtswidrig eingedrungenen Armeen Putins hinter die Grenzen Russlands zurückzutreiben“. Durchaus denkbar, dass der taz-Journalist dann mutig in vorderster Front das ultimative Kommando zur heiligen letzten Schlacht im Systemkrieg blasen wird! Denn: „Zu einem solchen Vorgehen ist es immer noch nicht zu spät.“

Todeswirtschaft
Nein, hier ist nicht etwa die Rüstungsindustrie gemeint! „Die wirtschaftliche Situation in Russland wird zunehmend sichtbar schlechter. Ein Experte des Pariser Instituts für internationale Beziehungen spricht inzwischen von einer Todeswirtschaft.“ So unser Kriegstüchtigkeitsminister in einem DLF-Interview am 24. Februar 2026. – Aber nicht vergessen, Herr Pistorius: Totgesagte leben länger!

tödlichste Streitmacht in Europa
Und zwar für immer. Zu dieser – und nicht etwa nur zur „stärksten Armee Europas“ – sollen die Europäer, so Lindsey Graham, Senator und langjähriger Scharfmacher der Republikaner, auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026, die Ukraine machen: „Wir werden [Waffen für die Ukraine] verkaufen. Ihr werdet sie kaufen. Macht sie zur tödlichsten Streitmacht in Europa, für immer.“ – Dazu die Publizistin Nel Bonilla: „Das ist die ungeschminkte ökonomische Logik hinter der US-Sicherheitsstrategie in Europa: Europa zahlt, Amerika liefert, Ukrainer kämpfen [und sterben]. Die sozialen Kosten dieser geopolitischen Ambitionen werden inzwischen offen ausgesprochen. Hélène Conway-Mouret, französische Senatorin, brachte die Logik der Mangelverwaltung in München mit bemerkenswerter Offenheit auf den Punkt. Sie forderte, man müsse der Bevölkerung nun erklären, dass es absolut notwendig sei, ‚weniger in Bildung und soziale Belange‘ zu investieren, um diese Gelder stattdessen in die Rüstung umzuleiten.“ (vgl. „Generalüberholung des Sozialstaats“)

und das ist nur der Anfang
„Wir gehen sogar davon aus, dass die Verteidigungsinvestitionen in Europa bis 2028 die von den USA im letzten Jahr getätigten Investitionen übertreffen werden.“ Vollmundig verkündet von der Frontfrau der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. „Europa ist aufgewacht. [Zum Glück nicht erwacht!] Und das ist nur der Anfang.“ – Der Anfang vom Ende! (vgl. „neue Sicherheitsstrategie“)

unverzichtbarer Garant
„Der Wiederaufbau [der Ukraine] ist“ – schon wieder! – „untrennbar verbunden mit den Sicherheitsgarantien. Wirtschaftliche Stärke wird ein unverzichtbarer Garant dafür sein, dass die Ukraine Russland auch in Zukunft glaubwürdig abschreckt.“ (Weshalb die Ukraine noch Hunderte Milliarden Euro von der EU erhalten wird, die diese gar nicht hat.) So Kanzler Merz in seiner berühmten Pariser Märchenstunde vom 6. Januar 2026.

unzählige Menschen
Ukrainische natürlich, wurden laut Kanzler Merz „in diesen vier monströsen Kriegsjahren getötet, verletzt oder traumatisiert“. Das kann man durchaus etwas genauer fassen: Der Bericht der United Nations Human Rights Monitoring Mission in Ukraine (HRMMU) vom Februar 2026 nennt etwa 15.172 tote und über 41.000 verletzte Zivilisten. (Natürlich können die realen Opferzahlen deutlich höher liegen.) – By the way: Die geschätzte Zahl der zwischen dem 14. April 2014 und dem 31. Dezember 2021 getöteten Zivilisten im Donbass beläuft sich laut OHCHR auf mindestens 3.106, die der verletzten Zivilisten auf mehr als 7.000. Der terroristische Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 forderte laut Daten der israelischen Sozialversicherungsanstalten 1.139 Tote. Bei der darauffolgenden Vergeltungsaktion Israels gegen Gaza wurden laut dem medizinischen Fachjournal The Lancet Global Health zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 5. Januar 2026 schätzungsweise 75.200 Menschen (die überwiegende Mehrzahl Zivilisten) getötet. – PS: Sollte der Kanzler allerdings in erster Linie die unzählige Zahl der getöteten und invaliden ukrainischen Soldaten gemeint haben, so könnte er durchaus recht haben. Und zwar mehr, als ihm lieb sein dürfte! Die Schätzungen gehen in die Hunderttausende. Der Ukraine gehen langsam die Soldaten aus … (Weshalb „Deserteure“ entweder dort „busifiziert“ oder im freien Westen von den wertebasierten skandinavischen Staaten bald ausgeliefert werden.)

Verbreiter von Verschwörungsphantasien
Ist ab sofort jeder, der die offizielle westliche Sicht der Dinge nicht teilt. Wie zum Beispiel der Schweizer Oberst a.D., ehemaliges Mitglied des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes und Bestsellerautor, Jacques Baud. Gehört daher sanktioniert. Durch die EU. Strafe: Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen sowie Ein- und Durchreiseverbote, die EU-Länder betreffend. Kurz: Entzug sämtlicher Lebensgrundlagen – am nationalen Rechtsweg haarscharf vorbei. (Und wer ihn trotzdem unterstützt, macht sich strafbar! Nach nationalem Recht.) (vgl. „destabilisierender Faktor“, „Informationsterroristen“, „Kreml-Narrativ“)

Vernetzung
Neulich auf der Münchner Sicherheitskonferenz. Matthew G. Whitaker, US-Botschafter bei der NATO und Trumps Mann fürs Grobe: „Wir bitten um europäische Stärke. Wir erwarten einfach, dass ihr mehr tut und nicht unabhängig seid. Ich denke, das ist das Problem: Nur weil man stark ist, heißt das nicht, dass man unabhängig ist. Tatsächlich ist die Vernetzung wichtiger.“ – Übersetzt von Nel Bonilla: „Europa soll aufrüsten, mehr ausgeben und mehr Verantwortung übernehmen, aber diese Stärke darf nicht in strategische Unabhängigkeit übersetzt werden. Der Begriff ‚Vernetzung‘ ist dabei nur eine positive Bezeichnung für strukturelle Abhängigkeit: von NATO-Kommandostrukturen über US-geführte Kommandos bis hin zu amerikanischen Waffensystemen und Geheimdiensten. Die Botschaft an Europa ist glasklar: Ihr dürft Muskeln aufbauen, aber das Nervensystem und das Gehirn bleiben amerikanisch.“ (vgl. „Lastenteilung“)

Verteidigungsangriff
„Was wir in der Nacht aber auch gesehen haben, das ist ein größerer Verteidigungsangriff von Seiten der Ukrainer in Richtung zweier russischer Städte, von denen aus die russische Seite immer wieder die Zivilbevölkerung hier terrorisiert.“ So, die bewährte Fußballweisheit in einem Wort komprimierend, am 20. Februar 2026 Tatjana Ohm in WELT-TV. Auf jeden Fall eleganter als die klassische Mainstreamformel: „In ihrem Abwehrkampf gegen die angreifende russische Diktatur hat die Ukraine mit mindestens 50 Drohnen Ziele in Brjansk und Kapustin Jar zurückbeschossen.“

Vertreter der ukrainischen Regierung und Abgesandte des Kreml-Regimes
„Immerhin, sie reden miteinander: An zwei Tagen trafen sich Vertreter der ukrainischen Regierung und Abgesandte des Kreml-Regimes in Genf unter Vermittlung der USA.“ Anmoderierte am 19. Februar 2026 in den „Informationen am Morgen“ des DLF, sich wie immer treu bleibend, der wackere Christoph Heinemann. (vgl. „russischer Angriffskrieg gegen die Menschen in der Ukraine“)

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Titelbild: arvitalyaart / shutterstock.com

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Plötzlich finden Journalisten und Politiker den Begriff „Stellvertreterkrieg“


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Medien und Politik sind die Tage über etwas gestolpert, nämlich: den Begriff Stellvertreterkrieg. Der Grund: Die Nachricht macht die Runde, dass Russland dem Iran militärische Daten bei seinem Abwehrkampf gegen die USA und Israel zur Verfügung stellt. Die CIA agiert in der Ukraine bereits seit mindestens 2014. Die USA liefern militärisch wichtige Daten aus Wiesbaden. Der Westen hat der Ukraine bisher Gesamthilfen im dreistelligen Milliardenbereich zur Verfügung gestellt. Die NATO-Staaten „unterstützen“ die Ukraine massiv. Allerdings: Wenn es einen Begriff in den deutschen Medien gibt, der im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg geradezu mit Nachdruck nicht Verwendung findet, dann ist es der Begriff „Stellvertreterkrieg“. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Der „Iran darf nicht zum Schauplatz von Stellvertreterkriegen werden“ – so sagte es laut Tagesschau Bundeskanzler Merz die Tage in seiner Rede auf der Internationalen Handwerksmesse in München.

Die Überschrift eines aktuellen Artikels der Neuen Osnabrücker Zeitung lautet: „Beginnt ein Stellvertreterkrieg? Russland liefert Infos über US-Militär an Iran“. Und in einem Beitrag des Deutschlandfunks unter der Dachzeile „Nahost-Konflikt“ – der Begriff „illegaler Angriffskrieg“ taucht nicht auf – ist zu lesen: „Das Regime in Teheran versucht außerdem Israels Sicherheit über ‚Stellvertreter‘ zu untergraben.“

Das sind drei Beispiele für etwas Bemerkenswertes. Sowohl Journalisten als auch Politikern ist der Begriff „Stellvertreterkrieg“ bekannt.

Nicht, dass es daran vom Grundsatz her Zweifel geben könnte – schließlich: Wer Journalist oder Politiker ist, sollte selbstverständlich wissen, was ein Stellvertreterkrieg ist. Allerdings: Wie ist es zu erklären, dass seit Jahren ein Stellvertreterkrieg vor der eigenen Nase stattfindet und Journalisten und Politiker den Krieg nicht als solchen bezeichnen?

Könnte es vielleicht nicht doch so sein, dass die überaus gebildeten Damen und Herren aus Politik und Medien den Begriff Stellvertreterkrieg noch nie gehört haben?

Auch wenn sich diese Frage aufdrängt: Sie ist absurd! Das Problem liegt an einer anderen Stelle.

Sowohl Politik als auch – besonders verwerflich – Medien benennen die Realität nicht so, wie sie ist, sondern so, wie sie zur Propaganda passt.

In der Ukraine darf der Krieg auf keinen Fall ein Stellvertreterkrieg vonseiten der USA und der NATO sein. In der Ukraine gibt es einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ Russlands. Punkt. Das ist die Position des politischen und medialen Mainstreams. Dabei spielt es keine Rolle, dass die CIA seit mindestens 2014 tiefenpolitisch in der Ukraine agiert. Es ist auch egal, wie stümperhaft die „Diplomatie“ des Westens im Ukraine-Konflikt aussieht (Warum wohl?).

Auch die geradezu gigantischen „Hilfen“ des Westens für die Ukraine, die massive militärische Unterstützung beinhalten inklusive der Lieferung militärischer Daten vom US-Stützpunkt in Wiesbaden, aber auch geheime Kommandostrukturen der USA in der Ukraine: Nichts davon und von vielem Weiteren führt in Politik und Medien dazu, den Begriff Stellvertreterkrieg zu gebrauchen.

Einmal heißt es der Realität angemessen in einem Beitrag von Focus Online: „Es ist der erste Stellvertreter-Krieg zwischen Russland und der Nato in Europa“ . Ansonsten: Der Begriff scheint in Bezug auf den Ukraine-Krieg regelrecht auf dem Index zu stehen.

Das ist beachtlich. Schließlich: Wie weitreichend ist der Ukraine-Krieg gerade auch für Deutschland?! Da trimmen deutsche Politiker das Land auf „Kriegstüchtigkeit“, wollen 1 Billion Euro bereitstellen und es heißt: „Russland wird für immer ein Feind für uns bleiben.“

Wenn es sich beim Krieg in der Ukraine auch um einen Stellvertreterkrieg handelt – und dem ist so –, dann ist es zentral, dass Journalisten und Politiker den Begriff in den Mund nehmen. Denn wenn klar wird, dass der „gute Westen“ die Ukraine als Rammbock gegen Russland nutzt, also selbst mit den Krieg forciert, fällt das Märchen vom bösen Russland, das sich ganz Europa einverleiben will, in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit kann abgeblasen werden und das Geld in sinnvollere Projekte gesteckt werden.

Deutlich wird: Wo dringend von einem Stellvertreterkrieg zu sprechen wäre, verhalten sich Journalisten und Politiker so, als käme der Begriff nicht in ihrem Wortschatz vor. Kaum aber bietet Russland dem Iran aufgrund des illegalen Angriffskriegs der USA und Israels Unterstützung an, ziehen „die Guten“ den Begriff Stellvertreterkrieg schneller aus dem Zauberhut als ein Zauberer sein weißes Kaninchen.

So zeigt sich einmal mehr: Die vorgebliche Ignoranz und das vermeintliche Unwissen sind taktisch-strategisch motiviert. Alle wissen, was ein Stellvertreterkrieg ist. Alle wissen vom Stellvertreterkrieg in der Ukraine – aber sie dienen lieber der Propaganda als der Wahrheit.

Titelbild: noz / tagesschau

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„Das Völkerrecht hat seine Grenzen“ – O-Töne zur Debatte um „das Recht des Stärkeren“ im Iran

10. März 2026 um 11:00

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Der amerikanisch-israelische Angriff auf den Iran hat die Debatte um die „regelbasierte Weltordnung“ wieder hochaktuell gemacht: Zu demonstrativ wurde das Völkerrecht bei diesem Überfall verworfen. Nun erklärt auch der Bundeskanzler, dass das Völkerrecht „seine Grenzen“ habe, und dass „grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt“ durchgesetzt werden müssen. Hat das Völkerrecht ausgedient? Eine neue Folge der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

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Bundeskanzler Friedrich Merz am 4. März 2026

„Ich möchte nicht in die Mitverantwortung genommen werden für einen Zeitpunkt, der zu spät war. Dann werden wir eines Tages nicht mehr danach gefragt: ‚Habt ihr alles nach den Regeln des Völkerrechts gemacht?‘, sondern werden wir gefragt: ‚Warum habt ihr das nicht früher verhindert?‘ (…)

Wir wollen als Bundesrepublik Deutschland, als Bundesregierung unseres Landes genau immer wieder darauf hinweisen, dass wir wollen, dass die Regeln des Völkerrechts eingehalten werden. Und wir messen hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß. Aber wir müssen uns schon die Frage stellen: Was tun wir eigentlich, wenn die Regeln des Völkerrechts erkennbar an ihre Grenzen stoßen?“

(Quelle: Tagesschau, ab Minute 5:03 und ab Minute 5:41)


Stefan Kornelius, Pressesprecher der Bundesregierung, am 2. März 2026

„Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Das will ich ganz, ganz klar hier sagen. Aber es gibt auch ein Sicherheitsinteresse, das vom Völkerrecht nicht adressiert wird. Und das Völkerrecht hat auch seine Grenzen, wie wir in diesem Konflikt auch wieder mal sehen beziehungsweise vor allem in früheren Konflikten auch gesehen haben. Aber nochmal: Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Es bekennt sich zum Völkerrecht. Es ist eine große Errungenschaft, die den friedlichen Umgang von Staaten miteinander ermöglichen können, aber diese Staaten müssen sich auch daran halten.“

(Quelle: Jung & Naiv, ab Minute 21:25)


BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht am 3. März 2026

„Ich finde wirklich schlimm, wie sich Merz in der Frage benimmt. Er hat sich vor Donald Trump in den Staub geworfen. Er hat gezeigt, dass alles, was sie uns über vier Jahre über den Ukraine-Krieg erzählt haben, eine riesengroße Heuchelei war. Man hat uns erklärt: ‚Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg – da muss man Sanktionen machen, da muss man alles …‘ Es war auch richtig, diesen Krieg zu verurteilen, weil er völkerrechtswidrig war. Aber diese Doppelstandards – das ruiniert doch unser Ansehen in der ganzen Welt!“

(Quelle: ARD, ab Minute 0:49)


Richard David Precht, Philosoph und Autor, am 4. März 2026

„Wenn man sich jetzt anschaut, wohin die Tendenz geht, dann kann man sagen, die regelbasierte Weltordnung, die uns noch vor sehr kurzer Zeit sehr, sehr wichtig war und die wir auch immer groß angeführt haben, zum Beispiel um den Völkerrechtsbruch des Angriffskrieges von Russland in der Ukraine zu verurteilen, die scheint uns allen mehr oder weniger nicht mehr viel wert zu sein. (…)

In Deutschland scheint es so zu sein, dass wir uns damit abfinden, dass nicht mehr die Stärke des Rechts zählt, sondern das Recht des Stärkeren, und meinen, uns an das anpassen zu müssen.“

(Quelle: DER SPIEGEL, ab Minute 2:42 und ab Minute 3:12)


Anton Hofreiter, Bundestagsabgeordneter der Grünen, am 1. März 2026

„Im klassischen Völkerrecht ist der Angriff ganz klar völkerrechtswidrig, aber man darf bei dem Regime eins nicht vergessen, das ist ein extrem verbrecherisches Regime, das beim letzten Versuch der Bevölkerung, zu demonstrieren und sich gegen dieses Terror-Regime zu wehren, 30.000, vielleicht sogar 40.000 der eigenen Bevölkerung ermordet hat. Also, ob so ein Regime noch in irgendeiner Form legitim ist oder vom Völkerrecht geschützt ist – Stichwort ‚responsibility to protect‘ – das kann man durchaus auch diskutieren.“

(Quelle: phoenix, ab Minute 0:53)


SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner am 2. März 2026

„Ich kann nicht sagen: ‚In der Ukraine gilt das Völkerrecht, in Gaza gilt es nicht, in Grönland gilt es nicht, in Venezuela gilt es nicht‘. So geht das nicht. Was eine der Lehren für Deutschland im Zweiten Weltkrieg war, dass wir uns ans Völkerrecht zu halten haben. Und wenn die anderen das nicht tun, die Großmächte, dann können wir nicht sagen: ‚Das tun wir auch nicht mehr.‘ Reformieren ist das Eine, aber bis dahin sollte man sich schon daran halten.“

(Quelle: ARD, ab Minute 48:20)


CDU-Politiker Norbert Röttgen am 4. März 2026

„Dieser Angriff selber, da ist es wirklich gut vertretbar zu sagen, das ist vom Völkerrecht nicht gedeckt. Der Punkt ist nur: Wenn man dann daraus den Schluss zieht, ‚wir unterlassen es‘, dann ist die Konsequenz, dass das glatteste und deutlichste Gegenteil vom Völkerrecht, nämlich das iranische Regime, ein Terror-Regime, faktisch durch das Völkerrecht gesichert eine Art Existenzgarantie hat.“

(Quelle: ZDF, ab Minute 12:08)


Jan van Aken, Co-Vorsitzender der Partei Die Linke, am 2. März 2026

„Bei Friedrich Merz habe ich im Moment den Eindruck, er verabschiedet sich wirklich bewusst und willentlich komplett vom Völkerrecht. Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass dieser Angriff Israels und der USA völkerrechtswidrig war. (…)

Er hat gesagt: ‚Selbst umfangreiche Sanktionspakete haben über Jahrzehnte wenig ausgerichtet, weil wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt durchzusetzen.‘ Das muss man sich mal überlegen, dass ein deutscher Bundeskanzler sagt und es bedauert, dass wir nicht bereit waren, unsere Interessen mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Das gab es seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht. Damit schreddert er das Völkerrecht und sagt im Grunde genommen: ‚Das Völkerrecht ist mir egal, sondern das Recht des Stärkeren ist wichtig. Wenn ich das Interesse habe und kriege es nicht anders, dann hole ich es mit militärischer Gewalt.‘“

(Quelle: ARD, ab Minute 2:22 und ab Minute 2:57)


Titelbild: Screenshots Tagesschau, Jung&Naiv, ARD, DER SPIEGEL, phoenix, ZDF

(Auszug von RSS-Feed)
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