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Entkernen, Umfunktionieren und (feindlich) Übernehmen – Warum die heutige Bundesrepublik Deutschland (so gut wie) nichts mehr mit der ‚Bonner Republik‘ zu tun hat


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Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf – weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts anderes als ein komplett entkernter Altbau. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.

Hälfte des Lebens

Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guérot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guérot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)

Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebzigerjahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen, und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtzigerjahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.

Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger- und Achtzigerjahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.

Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wiedervereinigt war und parallel dazu die tödlichen, atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt …

Tableau.

Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten

Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.

Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:

„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“

So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)

Als Zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, „heute“ und „heute journal“ senden immer noch zu denselben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)

Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.

Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden (neben den zahlreichen transatlantischen Organisationen) sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtzigerjahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.

Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speech“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!

Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – schnurstracks zurück ins Mittelalter! Als Vogelfreie. Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!

Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?

Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien tagtäglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?

Entkernt

Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?

Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.

Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhandengekommen.

Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!

Mit freundlicher Genehmigung von Globalbridge.

Titelbild: Etikettenschwindel – und (noch vergleichsweise harmloses) Symbol für die neue Bundesrepublik Deutschland: Das Braunschweiger Schloss. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich nicht etwa ein Schloss, sondern ein Einkaufszentrum! Quelle: Marc Venema / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament

25. Mai 2026 um 09:00

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Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.

Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).

„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.

Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.

Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)

„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.

Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.

Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.

Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.

Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Ein ominöser Montag in Manila oder Letzte Zufluchtsstätte Senat

24. Mai 2026 um 11:00

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Was sich da am Montag, dem 11. Mai 2026, in der philippinischen Hauptstadt Manila vor einer verdutzten Öffentlichkeit – zumal live im TV übertragen – zutrug, bot Stoff für eine Mixtur aus stupendem Politzirkus und einer Gaunerei miesester Sorte. Mit dem – nein: besser – einem vorläufigen Resultat: Die oberste Kammer des philippinischen Kongresses, der Senat, verwandelte sich binnen weniger Stunden in einen Hort von kriminellen Halunken und bigotten Schurken. Eine ziemlich unheilige Pfingstposse in (vorläufig) sechs Akten von Rainer Werning.

Bizarres Bühnenbild

Worum ging es? Als am späten Nachmittag jenes 11. Mai im philippinischen Repräsentantenhaus der Hammer fiel, war das Endergebnis historisch: 257 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Nicht nur wurde die amtierende Vizepräsidentin Sara Duterte, die Tochter von Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte (2016 – 2022), zum zweiten Mal im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens (impeachment) angeklagt. Allein die schiere Anzahl der Ja-Stimmen – weit mehr als die 215 bei dem gescheiterten Amtsenthebungsversuch von 2025 – stellte einen Rekord dar: die höchste Zahl an Ja-Stimmen bei einer Amtsenthebung in der Geschichte der Philippinen.

Für den Sinneswandel so vieler Abgeordneten dürfte letztlich das Gewicht von Beweisen ausschlaggebend gewesen sein, die im Justizausschuss gegen Duterte vorgelegt wurden und allesamt unwidersprochen blieben, da die Vizepräsidentin und ihr Anwaltsteam sich weigerten, an dem Verfahren überhaupt teilzunehmen. Der Justizausschuss kam aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass sich Frau Duterte vier Amtsenthebungsgründen gegenübersieht: Ihr wird vorgeworfen, geheime, ihrem Amt zugewiesene Gelder missbraucht, Beamte bestochen, Beschaffungsrichtlinien umgangen, unerklärlichen Reichtum angehäuft und geplant zu haben, den amtierenden Präsidenten Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos und den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, ermorden zu lassen, falls sie selbst getötet würde. Daraufhin wurde der 24-köpfige Senat in Kenntnis gesetzt und ihm die entsprechenden Dokumente ausgehändigt, damit die Senatoren – nunmehr als Richter des Impeachment-Verfahrens – schnellstmöglich zu einem Urteilsspruch kommen, mit dem über das Schicksal der Vizepräsidentin endgültig entschieden wird.

Erster Akt

Der Senat war an jenem Montagabend allerdings ein anderer als noch am Morgen desselben 11. Mai. Da sind zunächst die amtierenden Senatoren, die in den im letzten Jahr aufgedeckten größten Hochwasserschutzskandal in der Geschichte der Philippinen verwickelt sind. Es handelt sich um Senator Joel Villanueva, Senator Francis Escudero und Senator Jinggoy Estrada. Dann gibt es die Geschwister-Senatoren Mark und Camille Villar, gegen die das Justizministerium wegen Marktmanipulation ermittelt, da es um eine massive Überbewertung von Grundstücken im Wert von 1,33 Billionen Peso (umgerechnet 18,524 Milliarden Euro!) geht, die einer der Immobilienfirmen ihrer Familie gehören. Hinzu kommt Senatorin Loren Legarda, deren Sohn, der Abgeordnete der südlich von Manila gelegenen Provinz Batangas, Leandro Leviste, wegen der Nichteinhaltung seiner Solarenergie-Verpflichtungen gegenüber der Regierung mit einer Geldstrafe von 24 Milliarden Peso und der Kündigung von Verträgen durch das Energieministerium rechnen muss.

Diese Senatoren, gegen die (entweder gegen sie selbst oder gegen ihre Angehörigen) zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen der Marcos-Regierung laufen, verbündeten sich im Laufe des 11. Mai just mit jenen Senatoren, die ohnehin als enge Duterte-Anhänger gelten, um durch einen Putsch den mit der Regierungspartei liierten Senatspräsidenten Vicente „Tito“ Sotto III. zu stürzen. Der Senat ist nunmehr unter der neuen Führung von Alan Peter Cayetano zu einem sicheren Hort für alle namhaften Politiker geworden, die tief im Morast von Skandalen, Bestechungsmanövern und Korruption stecken. Hauptprofiteur dieses Spektakels: Vizepräsidentin Sara Duterte samt ihrer politischen Klientel.

Zweiter Akt

Und dann ist da ein Senator namens Ronald „Bato” Dela Rosa. Der korpulente Kahlkopf diente dem Vater der Vizepräsidentin als erster Chef der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) und war in dieser Funktion mitverantwortlich für den verheerenden „Antidrogenfeldzug“ von Rodrigo R. Duterte, der laut nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen das Leben kostete. Für diese Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzt der Ex-Präsident seit bereits gut einem Jahr in Haft im niederländischen Scheveningen, wo der Den Haager Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Bälde das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Dela Rosa hatte sich monatelang versteckt und Senatssitzungen geschwänzt (bei fortgesetzt vollen Bezügen), nachdem die Nachricht eines ebenfalls vom IStGH gegen ihn ausgestellten Haftbefehls erstmalig Ende 2025 durchgesickert war. Ausgerechnet den 11. Mai wählte er für seine Rückkehr – nicht etwa, um sich seinen Anklägern zu stellen, sondern um eine Stimme abzugeben, die entscheidend dafür war, dass Senatspräsident Sotto III. abgewählt und somit die Führung der Kammer an Alan Peter Cayetano übertragen wurde. Cayetano ist ein hartgesottener Fan der Familie Duterte und ward unter anderem Außenminister des Ex-Präsidenten.

Beide – Cayetano und Dela Rosa – sind dafür bekannt, dass sie Menschenrechte ebenso „schätzen“ wie ihr früherer Boss. Gegenüber dem Fernsehsender Al Jazeera bestritt Außenminister Cayetano rundweg, dass Menschen im mörderischen „Antidrogenfeldzug“ buchstäblich hingerichtet wurden. Nein, so Cayetano am 6. Oktober 2017 gegenüber dem Interviewer Hasan Mehdi, wenn darin Menschen ums Leben kamen, handelte es sich durchweg um Kriminelle, die als erste von einer Schusswaffe gegen staatliche „Sicherheits“kräfte Gebrauch gemacht hätten. Und Dela Rosa kommentierte kurz „shit happens“, wenn wieder einmal ein Kleinkind „ein Kollateralschaden des Krieges gegen die Drogen“ wurde!

Dritter Akt

Am Abend des 11. Mai bestätigte der Internationale Strafgerichtshof offiziell, dass er einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizeichef Dela Rosa ausgestellt hatte. Der Haftbefehl war seit November letzten Jahres geheim gehalten worden. Nun war er öffentlich. Das Gericht sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Dela Rosa im Zusammenhang mit den Tötungen während des Drogenkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Er ist nunmehr der (nach Ex-Präsident Duterte) zweite philippinische Amtsträger, gegen den ein bestätigter Haftbefehl des IStGH vorliegt.

Was auf die Enttarnung von Dela Rosa folgte, war ein bühnenreifes Spektakel mit unbeabsichtigten Momenten, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten waren.

Vierter Akt

Der frühere Polizeichef, der sich stets im Schatten seines Gönners und Schutzherrn Duterte als knallharter Macho geriert hatte, widersetzte sich angerückten Agenten des National Bureau of Investigation (NBI), die den Haftbefehl vollstrecken wollten. Er habe, so Dela Rosa später, sich losreißen können und sich dabei an einem Finger verletzt. Danach sah man Dela Rosa durch die Korridore des Senats rennen, wo er mehrfach strauchelte, als er Treppen hinaufstieg. Doch anstatt verhaftet zu werden, wurde er just von den Kollegen, denen er zur Macht verholfen hatte, in „Schutzgewahrsam“ des Senats genommen.

Die NBI-Agenten, die versuchten, den Haftbefehl zu vollstrecken, wurden wegen Missachtung des Senats angeklagt. Dela Rosa wurde der Vorsitz des Senatsausschusses für Drogen und öffentliche Ordnung übertragen – just jenes Ausschusses, dessen Mandat genau die Art von Polizeiverhalten abdeckt, über die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Aus seinem Büro im Senat, wo sich der Gesuchte zwischenzeitlich verschanzt hatte, rief er über Facebook die Bevölkerung auf, sich zu mobilisieren und seine Auslieferung an den IStGH zu verhindern:

„Ich appelliere an Sie, ich hoffe, Sie können mir helfen. Lassen Sie nicht zu, dass ein weiterer Filipino nach Den Haag gebracht wird.”

Berichten zufolge soll sich Dela Rosa auch mit dieser Bitte direkt an Präsident Marcos Jr. gewandt haben.

Fünfter Akt

Apropos „Schutzgewahrsam“ des Senats. Dazu äußerte sich der versierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Joel Ruiz Butuyan in seiner am 14. Mai im Philippine Daily Inquirer publizierten Kolumne wie folgt:

„Es gibt absolut keine Bestimmung in unserer Verfassung oder in einem unserer Gesetze, die dem Senat die Befugnis einräumt, eine ‚Schutzhaft‘ anzuordnen, die seine Festnahme selbst innerhalb des Senats verhindern kann. Tatsächlich ist das Argument, auf das sich die Verbündeten von Dela Rosa berufen, verworren. Sie behaupten, dass der IStGH nicht mehr für die Verhaftung von Dela Rosa zuständig sei, da die Philippinen bereits aus dem IStGH ausgetreten seien. Und doch berufen sie sich auf das IStGH-Statut selbst (insbesondere Artikel 59 des Römischen Statuts), das ihrer Meinung nach die Anrufung eines lokalen Gerichts als Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH vorschreibt.“

Und Butuyan fährt fort:

„Es besteht keine Notwendigkeit, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ein lokales Gericht anzurufen, da wir über ein innerstaatliches Gesetz verfügen, den Republic Act Nr. 9851, der den philippinischen Behörden das Ermessen einräumt, ‚eine beschuldigte Person auf den Philippinen an das zuständige internationale Gericht zu überstellen‘, wenn dieses ‚internationale Gericht bereits die Ermittlungen durchführt oder die Strafverfolgung eines solchen Verbrechens übernimmt‘. Auch der IStGH selbst hat bereits entschieden, dass die Anrufung eines lokalen Gerichts keine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ist (…).“

Das Fazit des Juristen:

„Der Haftbefehl des IStGH wirft Dela Rosa mindestens 32 Morde zwischen Juli 2016 und April 2018 vor, einem Zeitraum, in dem die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren. Wie unser Oberster Gerichtshof rechtskräftig bestätigt hat, behält der IStGH die Zuständigkeit für Handlungen, die Dela Rosa begangen hat, während die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren.“ (Anm. RW: Die während der Amtszeit von Präsident Duterte erklärte Terminierung des Römischen Statuts und damit der Austritt aus dem IStGH wurde erst am 17. März 2019 rechtskräftig.)

„Für die Familien der Opfer des Drogenkriegs brachte der Montag eine seltsame Mischung aus Hoffnung und Herzschmerz mit sich. Hoffnung, weil das Gericht weiterhin nach Gerechtigkeit strebt – die Rechenschaftspflicht endet nicht bei dem Mann an der Spitze. Herzschmerz, weil die Institution, die eigentlich das Gesetz durchsetzen sollte, den Nachmittag damit verbrachte, einen der Männer, hinter denen das Gesetz her ist, schützend zu umarmen“,

schrieb der Menschenrechtsaktivist und Publizist Carlos Conde am 12. Mai. Nüchtern konstatiert er:

„Manche Institutionen versagen langsam. Der philippinische Senat entschied sich am 11. Mai 2026 dafür, vor aller Augen zu versagen – lautstark, dreist und vor laufenden Kameras. Was als Nächstes geschieht, wird alles darüber aussagen, ob dieses Land noch daran glaubt, dass Gerechtigkeit etwas bedeutet. Der Senat hat bereits gezeigt, wo er steht.“

Die Kolumnistin Iris Gonzales schrieb am 14. Mai im Philippine Star:

„Der Coup am Montag sollte Vizepräsidentin Sara Duterte schützen, die nun den Rekord hält, zweimal angeklagt worden zu sein. Und doch kann man in unserer Senats-Bananenrepublik wohl mit Sicherheit sagen, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen sie bereits vorbei ist, bevor es überhaupt begonnen hat. (…) Laut Quellen gehörte es zu den Plänen des Pro-Duterte-Lagers, den Senat daran zu hindern, als Amtsenthebungsgericht zu tagen. Offensichtlich wurde das Marcos-Lager ausgenutzt, und zwar sehr geschickt. Das ist letztlich das Ergebnis, wenn ein Präsident sein gesamtes politisches Kapital verloren hat. Kurz gesagt: Er ist zu einer Lame Duck (lahmen Ente – RW) geworden. Und nach dem zu urteilen, wie sich die Dinge im Senat entwickelt haben, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Marcos Jr. seine Amtszeit (bis Ende Juni 2028 – RW) zu Ende bringen kann. Wie der Vater, so der Sohn? Wird sich die Geschichte wiederholen?“

Sechster (und vorläufig letzter) Akt

Am Mittwochabend, dem 13. Mai, hallten plötzlich Schüsse im Senatsgebäude, wo sich Dela Rosa in seinem Büro noch immer verschanzt hielt – protegiert von seinen engsten Pro-Duterte-Kumpanen. Ein sichtlich genervter und vor Wut schnaubender Cayetano erschien wenig später vor einem Pulk von Reportern und Fotojournalisten, um zu verkünden, der Senat sei unter Beschuss geraten und angegriffen worden. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand Genaueres über die Schießerei, bis sich herausstellte, dass darin der Ordnungsbeauftragte des Senats, der pensionierte Generalmajor der Polizei Mao Aplasca und Kumpel Dela Rosas aus gemeinsamen Tagen an der Philippinischen Militärakademie, involviert war. Auf jeden Fall ward ab den frühen Morgenstunden des 14. Mai kein Ronald „Bato“ Dela Rosa mehr im Senatsgebäude auffindbar; seitdem ist er flüchtig. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, dass der neue Senatspräsident Cayetano nicht nur Dela Rosa vor seinem plötzlichen Auftauchen lange versteckt gehalten, sondern ihm nunmehr auch noch auf direkte oder indirekte Weise zur Flucht verholfen hatte.

Ana Marie Pamintuan, Chefredakteurin des Philippine Star, schrieb am 15. Mai verbittert:

„Dieses widerwärtige Spektakel im Senat, inklusive Gewehrschüsse, die offensichtlich als Ablenkungsmanöver dienten, wäre zum Lachen, wenn wir nicht die hässlichen Folgen dieses Witzes zu spüren bekämen. Zu viele Mitglieder sowohl des Senats als auch des Repräsentantenhauses haben sich über das Gesetz gestellt, sich mit Privilegien umgeben, die nur durch ihre eigene Vorstellungskraft begrenzt sind, und plündern systematisch und ungestraft die Staatskasse. Gewöhnliche Menschen fragen sich gegenseitig: Wollen Sie, dass Ihre Kinder und Enkelkinder in einem solchen Land aufwachsen? Gefällt den jüngeren Generationen, was um sie herum geschieht? Sind sie stolz darauf, Filipinos zu sein? Der Senat ist zu einer nationalen Schande geworden.“

Epilog oder Tiefverwurzelte feudale Gesinnung

Am 4. Juli zelebriert die Republik der Philippinen den 80. Jahrestag ihres Bestehens – nach Jahrhunderten als zunächst spanische und sodann US-amerikanische Kolonie. Ein Ausdruck des spanischen Erbes, das der philippinischen Bourgeoisie beziehungsweise ihren politischen Repräsentanten – im Volksmund kurz „trapos“, traditionelle Politiker, genannt, was im Spanischen „Schmierlappen“ bedeutet – zutiefst zu eigen ist, ist die kastilische Grandezza, mit der Wohlstand und Reichtum ostentativ zur Schau gestellt werden. Hinzu gesellt sich ein vorwiegend römisch-katholisches Vermächtnis, das sich allerdings häufig weniger als frommer Glaube denn als bigotte Darbietung entpuppt. Die Welt der „trapos“ ist ein hermetisch abgeriegelter Kosmos, der – den Volksmassen entrückt – ein magisches Dreieck aus Amnesie, Amnestie und Impunity (Straffreiheit) bildet, in dem sich die in Gestus und Habitus feudal gesinnte Elite des Landes – zusammengesetzt aus (den weltweit dichtesten) Familiendynastien, politischen Clans und geschmeidigen klientelistischen Netzwerken – wohlig eingenistet hat. Auf Kosten der Masse der Filipinos, die mit grassierender Armut, hoher Inflation, Landhunger, Marginalisierung und staatlicher Repression konfrontiert bleiben.

Anmerkung

Als Quellen für diesen Beitrag dienten diverse Ausgaben der philippinischen Tageszeitungen Philippine Daily Inquirer, Philippine Star, Manila Standard in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai, das Online-Magazin Rappler sowie Blogbeiträge landesweit bekannter Publizisten wie Eirene Aguila, Gigo Alampay, Carlos Conde, Jose Edmund Guillen und Inday Espina-Varona.

Ausführlich zum Clinch zwischen den verbittert verfeindeten politischen Lagern der Marcoses und Dutertes siehe: Rainer Werning/Jörg Schwieger (Hrsg.): Von Marcos zu Marcos: Die Philippinen seit 1965. Wien 2025: Promedia Verlag

Titelbild: em_concepts/shuttestock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Gegen alle Vernunft: Armenien auf dem Weg in die EU


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Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan sieht sein Land spätestens in zwanzig Jahren in der EU. Ein weiterer Schritt auf dem Weg in diese Richtung wurde Anfang Mai gemacht. Da fand der erste EU-Armenien-Gipfel in der armenischen Hauptstadt Jerewan statt. Rationale Gründe für die Annäherung an die EU gibt es keine. Wirtschaftlich und sicherheitspolitisch kann Armenien nur verlieren. Die EU ist bereit, in Armenien ein ukrainisches Szenario zu entwerfen. Für die Armenier sind das keine guten Nachrichten. Von Gert-Ewen Ungar.

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Am 4. und 5. Mai fand in der armenischen Hauptstadt Jerewan der erste EU-Armenien-Gipfel statt. Premierminister Nikol Paschinjan setzt auf eine Annäherung an die EU. In zwanzig Jahren sieht Paschinjan Armenien als EU-Mitglied, obwohl Armeniens Nachbarländer Georgien und die Türkei Beispiele dafür sind, dass die EU die Aufnahme an das Recht auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten und politische Steuerung von außen bindet.

Die Motive für Paschinjans Drängen auf weitere Annäherung an die EU sind unklar, denn positive Effekte sind für das kleine Land mit rund drei Millionen Einwohnern kaum zu erwarten. In der gemeinsamen Abschlusserklärung des Gipfels einigten sich Armenien und die EU auf einen ganzen Katalog an Maßnahmen. Das Dokument liest sich, als wolle die EU in Armenien ein zweites ukrainisches Szenario entfachen. Von der Einflussnahme auf die armenische Zivilgesellschaft bis hin zu militärischer Kooperation ist alles enthalten, was das Potenzial hat, zu Verwerfungen mit Russland und zur Spaltung der armenischen Gesellschaft zu führen.

Die Zahl der in Russland lebenden Armenier ist mit rund drei Millionen ähnlich groß wie die Einwohnerzahl des Landes. Die Verbindungen nach Russland sind sehr eng. Dass eine Verschärfung des konfrontativen Kurses Paschinjans gegenüber Russland in der armenischen Gesellschaft zur Zunahme von Spannungen führen wird, ist daher erwartbar.

Armenien ist Mitglied in der Eurasischen Wirtschaftsunion. Zu dieser Union gehören noch Russland, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisien. Die Union begründet einen gemeinsamen Binnenmarkt und eine Zollunion. Bei seinem Besuch in Moskau Anfang April erklärte Präsident Putin Premierminister Paschinjan, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion und eine Assoziierung mit der EU unmöglich ist. Dabei handelt es sich nicht um eine politische Boshaftigkeit Putins, sondern allein um eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Wirtschaftsunion ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit freiem Fluss von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeit. Eine Assoziierung mit der EU würde Armenien wiederum in den Wirtschaftsraum der EU integrieren. Waren aus der EU würden über Armenien den Wirtschaftsraum der Eurasischen Wirtschaftsunion überschwemmen und zum Niedergang ganzer Industrien führen. Die Zollunion muss sich vor diesem ungehinderten Zugang zu ihrem Markt schützen.

Dieses Problem ist in der EU übrigens hinlänglich bekannt. Bereits 2013 zögerte der damalige ukrainische Präsident Janukowitsch die Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens zunächst hinaus, um es dann ganz abzulehnen. In einem Gespräch setzte Putin Janukowitsch auseinander, dass die Ukraine für den Fall einer Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU den Zugang zum Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion verlieren wird. Dieser Vorgang wiederholt sich nun eins zu eins in Armenien.

Nachdem Janukowitsch im November 2013 schließlich die Unterschrift verweigerte und forderte, dass die EU, Russland und die Ukraine gemeinsam nach einer Lösung für das Problem suchen, nahmen die Maidan-Proteste an Fahrt auf. Dass es dabei massive Einmischung von außen gegeben hat, ist bestens belegt. Schließlich kam es zum Putsch. Unmittelbar nach der Absetzung Janukowitschs wurde das Assoziierungsabkommen unterschrieben. Damit wurde der wirtschaftliche Niedergang der Ukraine eingeleitet.

Dass die EU bereit ist, diesen Ablauf mit Armenien zu wiederholen, zeigt, dass sie die Absicht hat, das wirtschaftliche Wohl Armeniens dem Willen zur Aggression gegenüber Russland unterzuordnen. Paschinjan ist bereit, sein Land zu opfern. Dass sich die Pläne der EU und des armenischen Premierministers gegen Russland richten, hat man in Moskau gut verstanden. Die Frage, die sich daran anschließend auftut, ist die nach der Motivation Paschinjans.

Trotz aller vollmundigen Versprechen ist klar, dass eine Annäherung an die EU für Armenien vor allem Nachteile mit sich bringt. Der wichtigste Handelspartner Armeniens ist Russland. Den größten Teil seiner Öl- und Gasimporte bezieht Armenien aus Russland. Armenien exportiert nach Russland Agrarprodukte. Wein und Weinbrand aus Armenien sind in Russland in jedem Supermarkt zu finden. Zudem werden Metalle wie beispielsweise Kupfer nach Russland exportiert. Nebenbei bemerkt, Armenien kommt auch eine wichtige Bedeutung für den sogenannten Parallelimport nach Russland zu. Um die Sanktionen zu umgehen, tritt Armenien aus Zwischenhändler auf. Deutsche Automobile, die man in Russland nach wie vor kaufen kann, werden unter anderem über Armenien nach Russland eingeführt. Auf all diese Geschäfte müsste Armenien verzichten.

Brisant ist auch, dass die EU die Stilllegung von Armeniens einzigem Atomkraftwerk fordert. Das Kraftwerk deckt rund ein Drittel des Strombedarfs von Armenien. Die EU führt als Begründung Sicherheitsbedenken an, dabei wurde das Kraftwerk mit russischer Unterstützung erst modernisiert und die Laufzeit bis 2036 verlängert. Kein Öl und Gas aus Russland, Atomkraftwerk abgeschaltet – die Energiesicherheit Armeniens steht auf dem Spiel, denn in der Abschlusserklärung wurde festgeschrieben, dass die EU von Armenien die Umsetzung der Russlandsanktionen erwartet. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die EU auch auf Einhaltung der Sanktionen gegen China drängen wird. China steht aber im Ranking der wichtigsten Handelspartner Armeniens hinter den Vereinigten Arabischen Emiraten an dritter Stelle. Erst an vierter Stelle findet sich die EU. Für Armenien kommen die Forderungen der EU der Aufforderung zu einem wirtschaftlichen Selbstmord gleich. Die EU ist wirtschaftlich selbst in prekärer Verfassung und nicht in der Lage, die Ausfälle Armeniens, die ein Schwenk weg von Russland und China nach sich ziehen würde, zu kompensieren oder auch nur abzufedern.

Im Nachbarland Georgien war die Situation ähnlich. Wirtschaftswachstum entsteht dort nicht durch die EU. Die mischte sich aber massiv in die inneren Angelegenheiten Georgiens ein – unter anderem mithilfe von durch die EU finanzierten NGOs, die vorgeblich die Zivilgesellschaft stärken sollen, ganz konkret aber die politische Meinungsbildung im Sinne Brüssels beeinflussen. Georgien zog daher die Notbremse und hat den Annäherungsprozess an die EU im Jahr 2024 ausgesetzt. Zudem wurde ein Gesetz erlassen, nach dem NGOs ihre Finanzierung transparent machen müssen. In Brüssel reagierte man auf den Schritt mit Zornesausbrüchen – der Grund dafür ist klar. Brüssel verlor ein wichtiges Tool der Steuerung georgischer Politik.

Der wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens hat die Absage an die EU übrigens nicht geschadet, im Gegenteil. 2025 ist das BIP um rund 7,5 Prozent gewachsen. Für dieses Jahr wird ein Wachstum von über fünf Prozent prognostiziert – Werte, von denen die EU nur träumen kann. Ähnliche Wachstumsraten erzielte auch Armenien, damit ist es aber im Fall einer weiteren Annäherung an die EU ganz sicher vorbei.

Dass Paschinjan nun bereit ist, den entgegengesetzten Weg Georgiens einzuschlagen, der für Armenien und die armenische Bevölkerung absehbar nachteilig ist, erklärt man sich in Russland mit Korruption. Paschinjan hat sich kaufen lassen, heißt es. Beweise dafür gibt es zwar keine, aber der Verdacht liegt nahe, denn es ist für Armenien kein positives Szenario denkbar, das sich aus einer Annäherung an die EU ergeben könnte.

Vergangenen September wurde der armenische Oppositionspolitiker Wolodja Grigorjan erschossen. Er galt als wichtiger politischer Gegner Paschinjans. Der Täter wurde bisher nicht gefasst. In Armenien geht man von einem politisch motivierten Anschlag aus. Auch hier gibt es keine Belege, aber viele Gerüchte.

Regierungskritiker müssen in Armenien mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unter Druck. Dass sich durch die Annäherung an die EU die Situation verbessert, ist nicht zu erwarten. Repression nimmt auch in der EU zu. Meinungs- und Pressefreiheit existieren dort nur auf dem Papier, wie die Sanktionen gegen kritische Journalisten und Publizisten deutlich machen. Das Brüsseler Demokratie-Geschwurbel dient nur der PR. Wenn es den politischen Zielen der EU dient, ist man bereit, auch bei groben Verletzungen der „europäischen Werte“ beide Augen zuzudrücken. Darauf kann sich Paschinjan verlassen. Ganz bestimmt!

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EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft


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Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

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Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)

Demokratische, freie Gesellschaft? Ulrike Guérot tanzt(e) aus der Reihe, wurde und wird dafür bestraft


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Wie geht es Ulrike Guérot? Die Politikprofessorin und Buchautorin aus Berlin gestand vor Kurzem in einem Gespräch mit Frank Blenz für die NachDenkSeiten ehrlich erschöpft, dass hinter ihr eine Schlacht läge. Gezählt ab 2022, füllen allein die Überschriften von Artikeln zu ihrer Person ein Dutzend Seiten. Die Politikwissenschaftlerin erlebte und erlebt bis heute Anfeindungen, versteckte und offene; eine Kündigung übelster Art, Prozesse, Verurteilungen, Diffamierung, Ausgrenzung. Sie wurde plattgemacht, sie wehrte sich, lag am Boden, stand wieder auf. Ulrike Guérot kämpft, ist engagiert und fleißig wie noch nie, schaut man ihre medialen Auftritte fern des Mainstreams an, liest ihre drei neuen Bücher, erfährt von ihren Reisen und neuen beruflichen wie ehrenamtlichen Verpflichtungen außerhalb Deutschlands, wo sie im Gegensatz zur Heimat geschätzt und gefragt ist.

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Guérots Mahnung

Was passiert gerade, frage ich sie. „Wir entfernen uns von der Demokratie. Der Kaiser ist nackt, und man muss sagen dürfen, wenn er nackt ist. Demokratie heißt, sagen, was ist. George Orwell wird das Zitat zugeschrieben, „In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt“. Kritik muss also erlaubt sein, sie ist essenziell für unsere Gesellschaft. Eigentlich werden Kritiker nur in autoritären oder totalitären Systemen plattgemacht. Aber dies passiert zunehmend auch bei uns.“ Ulrike Guérot braucht nicht akademisch zu formulieren, was sie mit der Geschichte von des Kaisers neuen Kleidern schlicht beschreibt und was in diesem Land „abgeht“.

Großes Unrecht gegen eine engagierte, ehrliche Frau

Ulrike Guérot erlebe ich jedes Mal, wenn ich mit ihr telefoniere, als überaus aufgeschlossenen, wachen, klugen, uneingebildeten, humorvollen Menschen, ausgestattet mit einer feinen Portion Selbstironie. Sie ist ganz und gar nicht feindselig, selbst im Eifer eines polemischen Gefechts. Ich höre ihr fasziniert zu, ich frage neugierig nach und denke mir: Mensch, Leute wie sie sind wichtig und unentbehrlich für unsere Gesellschaft, gerade jetzt, da erwartet wird, nicht aus der Reihe zu tanzen, sonst … Ich halte dem entgegen: Doch! Tanzt aus der Reihe!

All ihre wichtigen Informationen, eindrücklichen Schilderungen, ehrlichen Geständnisse aus ihrem Innenleben, ihre Selbstkritiken, Zweifel, Hoffnungen, Bitten – sie lassen mich beinah in die Knie gehen. Warum? Ich sehe, dass der Publizistin, Wissenschaftlerin, unermüdlichen Humanistin Ulrike Guérot sehr großes Unrecht widerfährt, dass dieses Unglück kein Naturgesetz ist, sondern bewusst von Mitmenschen, Kollegen, Vorgesetzten, Medienleuten, Entscheidungsträgern verursacht wurde und bis heute schwelt. Mitmenschen um diese Frau nahmen billigend und sogar vorsätzlich in Kauf, dass sie beschädigt wurde, dass sie keinen Lohn mehr bekam, dass mit dem Finger auf sie gezeigt wurde. Ich sehe, dass ihr widerfahrenes Unrecht das Unrecht eines an sich doch so freien und demokratischen Gemeinwesens ist. Aufgekeimt ist dieses Unrecht, diese unsägliche Praxis seit 2020 mit der Corona-Katastrophe, als die Folgsamkeit, das Kuschen, das Schweigen zum allein geltenden Maßstab für den braven Bürger ausgerufen wurde.

Böswillig durchkreuzter Lebensplan einer Professorin

Mit Folgen. Ulrike Guérot war von 2021 bis Februar 2023 Professorin für Europapolitik an der Universität Bonn, ihr Forschungsschwerpunkt drehte sich um Konzepte zur Zukunft des europäischen Integrationsprozesses. Doch dann … Nach Plagiatsvorwürfen wegen „Verstößen gegen wissenschaftliche Standards“ wurde ihr gekündigt. Ein Schock. Ein Widerspruch, die Uni hatte sich extra um sie bemüht. „Ich hatte für die nächsten zehn Jahre geplant. Bonn sollte meine Heimat werden. Meine Mutter lebt um die Ecke, ich habe eine neue Wohnung in Bonn bezogen und sie aufwendig und liebevoll renoviert. Ich war angekommen.“ Dann trifft sie der Vorwurf des Plagiats. Sie habe betrogen, geistiges Eigentum geklaut, wurde laut geschrien, und die Verantwortlichen der Uni Bonn kündigten Guérot im Februar 2023. Ihr wurde unterstellt, in Publikationen Plagiate verwendet zu haben. Sie erzählt mir: „Plagiat ist Diebstahl geistigen Eigentums, den habe ich nicht begangen. Zitierfehler in einer Arbeit sind hingegen solche, wenn zum Beispiel Anführungsstriche nicht ganz korrekt gesetzt oder ein paar Worte verdreht werden. Das kann schnell passieren. Ich gebe zu, ich arbeite flink und intensiv, oft sogar hastig und darum manchmal zugegebenermaßen auch etwas schludrig. Doch gestohlen habe ich nie etwas. Die Kündigung der Uni Bonn war mindestens ebenso schludrig“, sagt sie dann.

Guérot kämpft

Es gab zum einen jede Menge formale Fehler bei der Kündigung, z.B. keine Abmahnung. Zum anderen – unbeabsichtigt oder nicht – passierten fast böswillige Dinge. „Zum Beispiel wurde nicht einmal mehr das März-Gehalt 2023 überwiesen, obgleich die Kündigung erst zu Ende März ausgesprochen wurde. Der Fall ist gerade vor dem BAG (Bundesarbeitsgericht) ausgereizt, doch es wird weitergehen. Am 23. April haben sie und ihre Anwälte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, aufgrund des ihrer Auffassung nach unfairen Verfahrens, erzählt Ulrike Guérot. „Es war kein faires Verfahren, das aber nach Art. 103 GG bzw. abgeleitet aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ein grundgesetzlich geschütztes Recht ist. Es gab auf drei instanzlichen Ebenen keine Zeugenanhörung, Tatsachenermittlung oder unabhängige Sachverständigengutachten durch das Gericht. Man nehme nur einen Verkehrsunfall, da gibt es immer unabhängige Sachverständige zur Rekonstruktion der Geschehnisse. Hier wurde eine Sachfrage – nämlich, ob ‚Plagiate‘ vorliegen – kurzerhand zur Rechtsfrage erklärt, die die Richter eigenmächtig entschieden haben“, so Guérot.

Ausgrenzung schon vor der Kündigung

Trocken wie entlarvend klingt auch das Folgende: Das Studierendenparlament und die Fachschaft für Politikwissenschaft der Universität Bonn hatten sich schon im Mai 2022 von Politikprofessorin Ulrike Guérot distanziert. So, so, die stolzen, jungen, wilden, „unangepassten“ Studenten. Warum? Es ging um das Erscheinen ihres Buches „Wer schweigt, stimmt zu“ im März 2022, in dem Guérot die Corona-Maßnahmen deutlich kritisierte. Die Einheitsmeinungsvertreter monierten dann auch ihre Wortmeldungen zum Ukraine-Krieg, wenn sie in Talkshows und Kundgebungen auftrat. Wie sagte Guérot dazu? „Demokratie heißt: Wir dürfen nicht lügen. Legitime Kritik muss erlaubt sein, sie ist essenziell für unsere Gesellschaft. Eigentlich werden Kritiker nur in autoritären oder totalitären Systemen plattgemacht. Aber dies passiert zunehmend auch bei uns, schaut man beispielsweise auf die skandalösen EU-Sanktionslisten.“ Sich zu Corona oder zum Krieg in Gaza oder zum Krieg in der Ukraine souverän und eigenständig zu äußern, womöglich fern von der allgemeinen „Marschrichtung“, stünde gerade jungen Menschen gut zu Gesicht, überlege ich.

Die Politikprofessorin erinnert sich an ein Sommerfest an der Universität Bonn. „Ich ging hin und ich wusste, es würde für mich nicht einfach sein. Was ich dann aber erlebte, war geradezu surreal. Menschen mieden den Blickkontakt oder wichen mir aus. Wenn ich auf eine kleine Menschentraube zuging, löste die sich auf.“ Sie nahm sich vor, nicht auf dem Absatz kehrt zu machen und mindestens eine Stunde zu bleiben. Sie wollte mit Leuten ins Gespräch kommen, doch das gelang kaum. Später nahm ein Kollege sie zur Seite und teilte ihr vertraulich mit, die Uni wüsste inzwischen selber, dass die Plagiatsvorwürfe unbegründet seien. Man würde sie aufgrund äußeren Druckes öffentlich rügen müssen, aber sie solle sich keine Sorgen machen.

Ich komme ins Grübeln und sage ihr: Derlei Verhalten muss wohl etwas mit dem Phänomen Guérot zu tun haben, mit ihrer Ehrlichkeit, Dinge beim Namen zu nennen, mit ihren Schriften, mit ihren Forderungen, so wie etwa der, dass das Ziel aller Corona-Maßnahmen das Ende aller Maßnahmen sein müsse, also mit einer beharrlichen Unbequemlichkeit, die jedoch als „unerwünscht“ erklärt wird, weil sie eben unbequem ist. Über die Vorgänge an der Uni Bonn und Reaktionen von Kollegen las ich, dass nur wenige eine Art Betroffenheit über die Vorgänge ausdrückten (nur fünf von rund 500 Professoren an der Universität Bonn nahmen persönlich mit ihr Kontakt auf) und die Kündigung wahrscheinlich eine öffentliche Maßregelung war, die für die akademische Welt einen „Erziehungscharakter“ haben sollte: bestrafe einen, erziehe hundert.

Das Ausland ruft

In Deutschland mehr und mehr an den Rand gedrängt und als „umstritten“ abgestempelt, gibt Guérot dennoch nicht auf: die Welt steht ihr offen. Beispiel Frankreich, dort nimmt sie einen Lehrauftrag an. Ein chinesisches Forschungsinstitut (Lyn Zhang, Silk Road Studies Center) nimmt ebenfalls ihre Kompetenzen in Anspruch, zum Beispiel, um aus europäischer Perspektive über den UN Human Rights Council zu schreiben. Dazu kommen Kurzstudien zur Sicherheitspolitik und der Zukunft der NATO. Sogar das ferne Russland klingelt an. Sie wird in den akademischen Beirat einer philosophischen Zeitschrift aufgenommen, die von der renommierten Lomonossow-Universität Moskau, gegründet 1755, herausgegeben wird. Für ein Christlich-Philosophisches Journal ist sie dann im Sommer für ein Seminar im spanischen Andalusien, „Ich könnte weiter aufzählen, in Barcelona war ich kürzlich bei CIDOB für einen Vortrag, in Istanbul habe ich an mehreren Universitäten über mein letztes Buch diskutiert, „ZeitenWenden“, das ins Türkische und übrigens auch ins Russische übersetzt wurde. Mit der Medienplattform HARICI planen wir im September eine große „East-West-Konferenz“ zu den derzeitigen globalen, geostrategischen Verschiebungen. Dazu gibt es Vorträge in Österreich, Wien, zum Thema „Multiparadigmenwechsel“ oder in Großbritannien die „London Free Speech Conference“, zählt die Politikwissenschaftlerin auf.

Ein Russland-Besuch

Sie machte sich also sogar auf eine Reise nach Russland auf, und das in schweren Zeiten, in einer Phase, in der solch ein Besuch einen „umstrittenen“ Menschen aus dem Blickwinkel westlicher Doppelmoral noch „umstrittener“ werden lassen kann. Sie fährt im April nach Moskau. Auf der Buchmesse dort ist sie ein gefragter Gesprächspartner, der Dekan der philosophischen Fakultät redet mit ihr, sie sitzt auf einem Panel auf dem Moscow Economic Forum, hält einen Vortrag an der Lomonossow-Universität und an der Moscow International University. Guérot ergänzt: „Die Geschichte zusammengefasst kann im Video „Bubeck-Guérot“ angeschaut werden. Und im Rahmen meines YouTube-Kanals „Ulrikes Panoptikum“ habe ich meine Eindrücke vom Moscow International Forum zusammengefasst“

Aufarbeitung Corona

Guérot blickt auf die Bemühungen in Sachen Aufarbeitung von Corona. Sie sieht – wie viele – Einseitigkeit in der Berichterstattung, viel Engagement für eine Aufarbeitung, aber auch konsequentes & rigoroses Abblocken. Hoffnung macht ihr ein wenig die Enquete-Kommission Corona, in der nach und nach vieles ans Tageslicht kommt und das ganze Pandemie-Narrativ eigentlich schon zerschellt ist. „Es sind zumindest kleine Erfolge, denn es wehren sich zunehmend Menschen gegen das Unrecht, das bis heute nicht wirksam aufgearbeitet und entschädigt ist. Es muss noch lange gefochten werden. Man sieht die Ohnmacht gegenüber der etablierten Macht. Viele wissen, dass die Corona-Maßnahmen falsch und völlig überzogen waren und die Impfpropaganda buchstäblich gemeinwohlschädigend. Wir leben in einer „Schuldgemeinschaft“, die kaum die Fähigkeit besitzt, aufzubereiten. Ich plädiere insgesamt für gerechte, aber gesichtswahrende Lösungen für die Verantwortlichen, denn der „Ruf nach Handschellen“ verhärtet nur die Fronten.“

Zustand Europa

Ulrike Guérot spricht akzentfrei drei schöne Wörter aus: „Liberté, Egalité, Fraternité.“ Wären ihr Sinn und Gehalt in Europa verwirklicht, stünde es gut um unseren Kontinent. Aber so? Sie sagt:

„Wir haben lange keine soziale Marktwirtschaft mehr. Das Ganze wird eher nach den Algorithmen eines Tech-Feudalismus gehandhabt, wie Janis Varoufakis das in seinem gleichnamigen Buch nennt. Und ich denke an mein eigenes Buch ‚Endspiel Europa‘, das der eigentliche Anlass für die Kündigung war. Dabei hatte das neue, europapolitische Institut an der Universität Bonn eigentlich den Arbeitsauftrag, ‚Europa jenseits der paradigmatischen Annahmen des 20. Jahrhunderts neu zu denken‘ (CERC). Dies wäre auch sehr wichtig, denn die politische Realität zeigt eine enorme Spaltung überall in Europa. Die Schere zwischen den politischen Eliten und den europäischen Bürgern öffnet sich, wohin man blickt. Konstruktives Nachdenken zu Europa und seiner Zukunft – Fehlanzeige. Und dann muss man erleben, dass an Exzellenz-Universitäten de facto für einen Krieg gegen Russland getrommelt wird und z.B. Debatten über ein neutrales Europa praktisch nicht zugelassen werden. Militarisierung, wohin man schaut, weit und breit ist nichts mehr vom europäischen Friedensprojekt zu sehen. Dabei ist meine Utopie einer Europäischen Republik von 2016 immer noch die gleiche: Wir europäischen Bürger müssen die Gestaltung für die Bewahrung des Friedens in Europa übernehmen, anstatt von unseren jeweiligen Regierungen in einen Krieg geführt zu werden.“

Das Leben ohne die Uni Bonn, der Blick nach vorn, ein neues, ein ganz anderes Buch?

Ulrike Guérot blickt optimistisch in die Zukunft: „Ja, das Leben außerhalb einer Uni ist nicht langweilig. Ich habe einen gut gehenden YouTube-Kanal, in dem ich zum Beispiel politikwissenschaftliche Bücher bespreche, halte Vorträge in ganz Europa und arbeite an meinem nächsten Buch, das im Oktober erschient – eine Generalüberholung meiner europäischen Utopie, denn eine solche braucht Europa ja am dringendsten.“ Ich höre sie und merke ihren Tatendrang. Ich frage mich, woher nimmt diese kleine Frau die Energie? Sie fährt fort, mal einen Roman? Das wäre doch auch noch ein Projekt … Sie hat auch schon einen Titel: „Bitte einzeln eintreten“. Sie erinnert sich an die skurrile Situation, als die Abordnung der Uni Bonn von fünf Personen am Arbeitsgericht Bonn die Tür weit aufgehalten bekam …

„Ich hingegen wurde von einem Polizisten derb ermahnt, dass der Eintritt in das Arbeitsgericht nur einzeln erfolgen darf, und mir wurde die Glastür vor der Nase zugeschlagen. Diese Episode und viele weitere in eine literarische Geschichte zu verarbeiten, das könnte es sein“, sagt sie. Und schließlich holt sie tief Luft und sagt nochmal das Wort „Verfassungsbeschwerde“. „Ich habe das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ich wehre mich vor allem, auch im Namen meiner Kinder & zukünftigen Enkel, gegen den Vorwurf der ‚arglistigen Täuschung‘. Doch jenseits der ‚Causa Guérot‘ geht es mit Blick auf die Gesellschaft um die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit, um das Recht, ein kritisches Buch schreiben zu können, ohne sanktioniert zu werden, und schließlich inzwischen um Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf ein faires Verfahren, das alle Bürgerinnen und Bürger angeht. Da bin ich kein Einzelfall.“

Apropos kein Einzelfall. Ich las über sie, dass sie immer geglaubt habe, dass die Universität hierzulande ein Ort sei, an dem auch wissenschaftlich unterschiedliche Einschätzungen, Bewertungen oder Perspektiven Platz haben – auch in schwierigen Zeiten. Aber das scheint nicht mehr der Fall zu sein, und das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Eine empirische Studie mit dem Titel „Wer stört, muss weg“ dokumentiert, dass die Zahl der Professoren, die seit 2020 unter fadenscheinigen Gründen von deutschen Hochschulen gekündigt wurden, sprunghaft zugenommen hat. Das sollte allen in der Bundesrepublik Deutschland zu denken geben.

Titelbild: Carmela Negrete Navarro

(Auszug von RSS-Feed)

Deutsche Journalistin seit über 100 Tagen in syrischer Gefangenschaft – „Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden.“


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Eva Maria Michelmann berichtete über das Wiedererstarken des IS, als sie dort am 18. Januar mit ihrem Kollegen Ahmet Polad von extremistischen Stammesmilizen in Kooperation mit der syrischen Übergangsregierung angegriffen und entführt wurde. Dies geschah in der Stadt Raqqa im Rahmen der syrischen Eroberung der autonomen kurdischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, auch als Rojava bekannt. Seit über 100 Tagen behauptet die syrische Regierung, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl Augenzeugen gegenüber den Anwälten der Familie bestätigten, dass ein ranghoher Repräsentant zum Zeitpunkt ihrer Verschleppung dort war. Ihr Bruder, Dr. Antonius Michelmann, sprach mit dem Journalisten Hassan Al Khalaf über die Haftbedingungen und Folter, die seine Schwester im syrischen Gefängnis durchlebt, sowie über das dringend notwendige Handeln der Bundesregierung, aber auch, wie die Familie den fehlenden Einsatz der Bundesregierung, trotz enger Zusammenarbeit mit Damaskus, selbst ausgleichen und nach Zeugen suchen musste.

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Zum Zeitpunkt des Interviews hatte die syrische Übergangsregierung noch nicht bestätigt, was die Familie schon in Erfahrung brachte: nämlich, dass sie Eva Michelmann in einem syrischen Gefängnis festhalten.

Hassan Al Khalaf: Wie haben Sie von Eva Marias Verschwinden erfahren?

Antonius Michelmann: Meine Schwester ist als Journalistin in Rojava gewesen. Dort gibt es eine sehr systematische Solidaritätsarbeit. Eine Organisation namens People’s Bridge, die Übersetzungsarbeiten der kurdischen Nachrichten aus Rojava macht, hat mich am Abend kontaktiert, als meine Schwester infolge des Angriffs entführt wurde. Die Truppen der selbsternannten syrischen Regierung haben die Demokratische Selbstverwaltung Nord von Ostsyrien in Koordination mit islamistischen Stammeskriegern erobert – Leute, die wie der IS so tun, als ob sie muslimisch wären, aber in Wahrheit faschistische Terrorbanden sind. Auf Scharas Befehl wurden Leute attackiert und die Stadt Raqqa angegriffen. Vor diesen Terroristen mussten meine Schwester und 200 weitere Zivilisten in ein Jugendzentrum fliehen. Dieses Jugendzentrum wurde dann von syrischen Regierungstruppen umstellt. Nach Verhandlungen zwischen der syrischen Übergangsregierung mit den SDF, den kurdischen Kräften der autonomen Region, wurden die meisten freigelassen und von besagten Kräften in Sicherheit gebracht – nur meine Schwester und Ahmet Polad nicht. Diese beiden wurden abgesondert und in einem PKW mitgenommen.

Wofür hat sie sich als Journalistin in Rojava eingesetzt?

Meine Schwester ist zuallererst dahin, weil sie von der Revolution, die dort stattgefunden hatte, berichten wollte. In Rojava fand eine kleine Revolution statt, wo die Menschen sich ihre eigene Selbstverwaltung erkämpft haben. Sie kämpften dafür, dass ethnische Minderheiten, religiöse Gruppen und alle Menschen zusammenleben, sowie dafür, dass Frauenrechte in der Region durchgesetzt werden. Sie standen gegen faschistische, brutale Gruppen wie den islamischen Staat, Al-Nusra und Al-Qaida. Es ist somit eine demokratische Revolution gewesen. Sogar ökologische Standards wurden dort berücksichtigt. Darüber wollte sie berichten, weil sie Rojava als Vorbild für die Welt ansah. Sie war stets eine Unterstützerin Geflüchteter, schutzsuchender Frauen und Obdachloser. Ganz konkret ging es in letzten Berichten darum, wie faschistische Kräfte, die diese Region angreifen, dort wieder erstarken. Teilweise waren es ja auch diese IS-Kräfte, die auf Befehl von Al Schara an dieser Eroberung teilnahmen und am Ende meine Schwester auch in dieses Jugendzentrum reingetrieben haben, aus dem sie dann verschleppt wurde.

Welche Lebenszeichen haben Sie von ihr erreicht, seit sie als vermisst gilt?

Wir sind als Familie sehr erleichtert darüber, dass meine Schwester lebt. Monatelang gab es kein richtiges Lebenszeichen von ihr. Gleichzeitig ist uns schlecht vor Sorge wegen ihres Gesundheitszustandes. Durch eigene Arbeit konnten wir vor Kurzem Zeugen auftreiben, die berichtet haben, dass meine Schwester tatsächlich lebt. Es war ein SDF-Kämpfer, der im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit der syrischen Regierung freigelassen wurde. Er hat berichtet, dass meine Schwester als deutsche Journalistin in Aleppo festgehalten wird und dass dort schlechte Zustände herrschen. Er hat sie nicht getroffen, aber es ist ein offenes Geheimnis im Gefängnis, dass dort eine deutsche Journalistin ist.

Das war das erste Lebenszeichen, das uns Anfang April erreicht hat. Ein anderer Zeuge, der auch im Jugendzentrum Zuflucht suchte, sah, wie ein ranghoher Oberst der syrischen Regierung während ihrer Inhaftierung anwesend war. Es handelte sich um den Leiter für innere Sicherheit von Aleppo, Mohammed Abdul Ghani. Durch die Zeugenaussagen war einwandfrei bewiesen, dass meine Schwester lebt und von der syrischen Regierung verschleppt wurde. Erst danach war es auf einmal möglich, dass das Auswärtige Amt meine Schwester innerhalb weniger Tage besuchen konnte, und zwar in Damaskus. Das bedeutet, sie muss kurz nach diesem Gefangenenaustausch, als der Zeuge freikam, von Aleppo nach Damaskus verlegt worden sein.

Wir gehen davon aus, dass ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist.

Unter welchen Bedingungen hält man sie gefangen?

Sie wird dort gegen ihren Willen in einer Incommunicado-Haft gehalten. Diese Form der Haft trifft zu, wenn man ohne Kontakt zur Außenwelt, zu Anwälten und sogar zu Familienangehörigen und unter Leugnung ihrer Verschleppung festgehalten wird. Das ist dieses sogenannte „Verschwindenlassen“. Es ist eine Methode, um Menschen richtig zu foltern, sie zu brechen und die Familienangehörigen zu terrorisieren und sie einzuschüchtern. Nach Maßstäben der UN-Antifolterkonvention gilt die Schwelle zur Folter als überschritten, wenn es länger als 15 Tage dauert, aber meine Schwester ist für 95 Tage in Aleppo unter diesen Bedingungen festgehalten worden. Des Weiteren wissen wir von Zeugen aus Aleppo, dass die Leute dort Hunger leiden, dass sie nicht nur Beleidigungen, sondern auch körperlicher Gewalt ausgesetzt waren.

Wir haben jetzt auch eine neue Zeugin, die ganz gezielt aussagt, dass meine Schwester körperlich gefoltert wurde und dass sie in längeren Verhören Tag und Nacht war. Sie wurde in weitgehender Isolationshaft gehalten. Das sind alles weitere Foltermerkmale. Wir gehen davon aus, dass es meiner Schwester physisch und psychisch sehr schlecht geht. Sie muss da dringend raus. Ahmet Polad ist auch betroffen von dieser Methode, die ganz systematisch gegen Journalisten eingesetzt wird. Das Committee for protesting journalists dokumentierte, dass allein im Januar mehrere Journalisten „verschwinden gelassen“ wurden. Unser Kampf für Eva und Ahmet ist ein Teil des Kampfes dafür, dass all diese Menschen freikommen.

Wie haben Sie Zugang zur neuesten Zeugin erhalten, die bezeugen konnte, dass Eva im Gefängnis Folter ausgesetzt war?

Die Zeugenaussagen, die wir auftreiben konnten, sind dadurch zustande gekommen, dass meine Anwälte Kommunisten sind, die sich seit Jahrzehnten sehr selbstlos und aktiv einsetzen für Migranten, Unterdrückte und für Verfolgte. Dementsprechend arbeiten sie eng zusammen mit Menschen, die verfolgt werden, weil ihnen vorgeworfen wird, Teil der kurdischen Befreiungsbewegung zu sein. Deswegen gibt es dort enge, vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehungen wie etwa zu den Menschen bei People’s Bridge. Durch diese Vernetzung und durch das systematische Suchen nach Zeugen, aber auch durch das Bekanntmachen des Falls in der Region, war es möglich, bestimmte Menschen zu finden. Andersherum haben sich dann auch bestimmte Menschen gemeldet, die mit ihr im Trakt waren und dann freigelassen wurden. Die Freigelassenen haben es dann weitergegeben an eine Journalistin, und sie hat es weitergegeben an eine Person, die uns darüber informiert hat. Die Namen liegen unseren Anwälten vor, aber sie bevorzugen, anonym zu bleiben, um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben. Es herrscht eine sehr ernste Lage dort. Umso mehr versprühen wir auch ein Riesenmitgefühl und große Solidarität mit all den anderen Menschen, Journalisten, Aktivisten und sogar Anwälten, die dort verschleppt wurden.

Ist Ihnen ein Grund bekannt, wieso Eva Maria immer noch festgehalten und verhört wird?

Es gehört zur Incommunicado-Haft, dass man die Opfer der Willkür von Sicherheitskräften ausliefert. Wir haben keinerlei Informationen darüber, was ihr vorgeworfen wird, wir wissen ja nicht mal, in welchem Gefängnis sie ist. Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass sie strafrechtlich kriminalisiert wird. Der erste Grund ist, dass sie nicht Teil des Gefangenenaustauschs war. Der zweite Grund ist, dass sie von offizieller Seite verschleppt wurde. Somit sind sie gezwungen, irgendeine Rechtfertigung zu erfinden, die ihre Verschleppung legitimiert. Der dritte Punkt ist: Es gibt zahlreiche, gut dokumentierte Fälle aus jüngster Zeit, zum Beispiel durch das Committee to protect journalists, dass Journalisten, die dort teilweise mit dieser Incommunicado-Haft verschleppt wurden, hinterher Terrorismus und Spionage vorgeworfen wurde.

Unsere Anwälte haben das Strafrecht dort untersucht. Es basiert auch weiterhin auf den Vorschriften des Assad-Regimes. Dort sind willkürlich auslegbare Paragraphen drin, die solche Verfolgungen und Kriminalisierungen ermöglichen. Damit rechnen wir, aber es ist für uns keine Sache, der wir uns unterordnen. Wir fordern die Freilassung meiner Schwester. Eine Journalistin zu inhaftieren und zu kriminalisieren im Zuge einer Eroberung auf fremdem Staatsgebiet in einer selbstverwalteten Region ist ein Verbrechen. Auf Grundlage von Folter und Verbrechen hat man keine Strafverfahren zu führen. Das ist ganz klar die Argumentationslinie, die wir von der Bundesregierung erwarten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn nun eine Anklage in Damaskus akzeptiert wird. Eva muss bedingungslos freikommen, und sie darf nicht für ihre Arbeit kriminalisiert werden.

Besteht Grund zur Sorge, dass sie und ihr Kollege Ahmet Polad wegen journalistischer Arbeit so behandelt werden?

Selbstverständlich. Meine Schwester und Ahmet Polad waren dort in Rojava und haben über die fortschrittlich-demokratischen Errungenschaften wie Frauenrechte, Gleichberechtigung von Minderheiten und Anhänger diverser Weltanschauungen berichtet. Das ist so einem Regime wie dem von Al Schara, einem ehemaligen Al-Qaida- und Al-Nusra-Terroristen, zuwider. Sie begehen Massaker an der Bevölkerung und wollen Andersdenkende unterdrücken. Dass denen eine fortschrittliche Journalistin ein Dorn im Auge ist, ist klar. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit der Journalisten vor Ort eine wichtige Arbeit, auf die man stolz sein muss. Meine Schwester hat zum Beispiel kurz vor ihrer Entführung vom Wiedererstarken von fundamentalistischen Terrororganisationen, aus denen Al Schara selbst stammt, berichtet. Die deutsche Regierung sucht gerade sehr enge Beziehungen zum Regime von Al Schara. Das ist eine Sache, die uns wirklich Sorgen macht. Wie kann es sein, dass die zusammenarbeiten? Vielleicht will man meine Schwester, Ahmet Polat und all diese Leute unter den Teppich kehren, um diese engen Beziehungen fortführen und ausbauen zu können.

Wie hat es sich angefühlt, zu sehen, dass Ahmad Al Schara in Berlin empfangen wird?

Ich hab da absolut kein Verständnis dafür, dass so jemand in Amt und Würde gehoben wird – ein ehemaliger Al-Qaida- und Al-Nusra-Terrorist, der verantwortlich ist für Massaker an Drusen und Alawiten. Es werden zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen im jüngsten Syrien dokumentiert. Dass man mit so jemandem Abschiebeabkommen schließt und Geschäfte machen will, dafür fehlt mir absolut jedes Verständnis. Allein die Europäische Union und die Bundesregierung haben hohe Summen für Al Schara versprochen. Natürlich wird das wieder auf deutsche Konten zurückgehen. Menschenrechte scheinen da keine Rolle zu spielen, und das macht mir ernsthafte Sorgen. Ich erwarte von unserer Bundesregierung, insbesondere von Friedrich Merz, Frank-Walter Steinmeier und Ursula von der Leyen, dass sie sich ganz persönlich dafür stark machen, dass eine deutsche Journalistin, die dort verschleppt und gefoltert wird, nur weil sie ihre Arbeit macht, bedingungslos und ohne Kompromiss rausgelassen wird.

Wissen Sie, ob ihr Verbleib gegenüber dem syrischen Präsidenten erwähnt wurde?

Es wurde uns vorher vom Auswärtigen Amt zugesichert, dass es auf der Tagesordnung stehen würde. Im Nachhinein haben sich weder die verantwortlichen Politiker noch das Auswärtige Amt in irgendeiner Pressemitteilung oder einem Pressebericht dazu geäußert. Wir wissen es nicht und wir gehen davon aus, dass es kein Thema war. Auch der Einsatz der Bundesregierung ist meiner Ansicht nach nicht vorhanden. Bis auf leere Worte und freundliche Versprechungen haben wir da nicht viel erfahren. Es ist im Gegenteil sogar so gewesen, dass wir das Auswärtige Amt mit Informationen und mit weiteren Zeugenaussagen versorgen mussten, bis tatsächlich endlich mal was passiert ist. Jetzt ist es auch wieder so, dass wir an der Kurzleine gehalten werden. Meine Schwester wurde jetzt kurz in Damaskus besucht unter Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal, und wir kriegen nicht mal gesagt, in welchem Gefängnis sie ist.

Sehen Sie bei der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ernsthafte Bemühungen, sie aus der Haft zu retten?

Ich möchte einzelnen Sachbearbeitern im Auswärtigen Amt nicht ihre Bereitschaft absprechen, aber es ist Tatsache, dass wir bisher alle Informationen selbstständig aufgetrieben und dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders durch die harte Arbeit der Menschen bei People’s Bridge und von unseren kommunistischen Anwälten, die sehr stark in der internationalen Solidarität vernetzt sind und deshalb Kontakte vor Ort haben. Für uns zählen die Ergebnisse, und das Ergebnis ist die Freilassung meiner Schwester. Obwohl sie dringend da raus muss, ist nichts passiert. Da ist ja nicht mal ein richtiger Besuch möglich gewesen, und das trotz der engsten Zusammenarbeit mit der deutschen Bundesregierung mit diesem Regime. Das ist nicht genug. Sie ist in sehr ernster gesundheitlicher Verfassung.

Wir wissen aus zahlreichen Fällen wie zum Beispiel Deniz Yücel in der Türkei oder bei der Verschleppung von Menschen in Argentinien unter der Militärdiktatur dort, dass wenn sich Regierungen als Chefsache für die Freilassung dieser Menschen eingesetzt haben, dass sie dann auch freigekommen sind. Zugleich wissen wir auch, was passiert, wenn die Regierungen nichts tun, wie im Fall von Elisabeth Käsemann. Sie wurde von der argentinischen Militärdiktatur gefangen genommen, und alle anderen Länder wie Großbritannien und Frankreich haben sich dafür eingesetzt, ihre Staatsbürger zu befreien. Nur die deutsche Regierung hat sie dort sitzen lassen, bis sie dann am Ende getötet wurde. Dazu werden wir es nicht kommen lassen. Deswegen sind wir unbedingt auch auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angewiesen, damit dort nicht einfach durch irgendwelche opportunistischen Verhaltensweisen gegenüber so einem Regime aufgrund von Geschäftsinteressen die Gesundheit meiner Schwester und anderer Journalisten auf der Strecke bleibt. Es muss Aufmerksamkeit darauf fallen, was die Bundesregierung treibt und mit was für Leuten sie zusammenarbeitet, damit der Druck auf die syrische Regierung groß wird.

Können Sie sich erklären, wieso die syrische Übergangsregierung für lange Zeit behauptete, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl sie laut offiziellen Aussagen des Auswärtigen Amtes in einem syrischen Gefängnis festsitzt?

Jetzt ist meine Schwester eine Zeugin dessen, was dort wirklich passiert. Genauso natürlich die anderen verschleppten Journalisten, die der Übergangsregierung ein Dorn im Auge sind. Wir wissen durch zahlreiche Zeugenaussagen, dass meine Schwester in Syrien verschleppt ist, wir wissen vom Auswärtigen Amt, dass sie besucht wurde, und wir wissen auch, wer die Verantwortlichen waren. Ganz konkret vor Ort war es Mohammed Abdul Ghani, ein Verantwortlicher des syrischen Sicherheitsapparates in Aleppo. Wir wissen, dass der gesamte Angriff auf diese Region, wo meine Schwester war, unter direktem Befehl von Al Schara und der syrischen Übergangsregierung stattfand. Es ist natürlich klar, dass eine Journalistin, die darüber berichtet, wie solche IS-Terrorbanden mit einem Jolani zusammenarbeiten, im Fokus von so einem Regime steht und dass man sie deshalb verschleppen und verstummen will. Zugleich versucht gerade die deutsche Bundesregierung, mit ebenjenem Al Schara eng zusammenzuarbeiten. Das bedeutet dass natürlich beide Regierungen Interesse daran haben, denen die Weste weißzuwaschen, um so zu tun, als ob demokratische Zustände dort herrschen. Das bereitet uns ernste Sorgen.

Sie haben einen Offenen Brief an den Kanzler, den Bundespräsidenten und die EU-Kommissionspräsidentin unterzeichnet. Was sind Ihre konkreten Forderungen?

Erstmal sind wir bezüglich des Offenen Briefs sehr dankbar, dass er von 160 Menschen, von Mitgliedern des Bundestags, von Menschenrechtsaktivisten und von zahlreichen Journalisten unterzeichnet wurde. Unsere Forderung richtet sich vor allem natürlich an die syrische Regierung, dass sie unsere Journalisten Ahmet Polat und meine Schwester Eva Maria Michelmann freilassen sollen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Fall persönlich zur Chefsache machen. Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden. Menschenrechte sind nichts, was bei Verhandlungen hinten steht, das hat ganz vorne zu stehen. Das ist es, was wir fordern mit Unterstützung von den Unterzeichnern.

War Eva Maria Michelmann jemals auf so einen Fall vorbereitet?

Meine Schwester ist eine mutige Journalistin, die das Herz am rechten Fleck hat, aber sie ist gleichzeitig auch keine Abenteurerin oder Träumerin. Sie stürzt sich nicht blind in sinnlose Gefahren. Sie hat einen schlauen und aufmerksamen Verstand. Sie wusste ganz genau, was sie da tut. Sie ist in eine Region gereist, die insgesamt sehr umkämpft ist, aber sie hielt sich in einem sicheren Gebiet auf: die demokratische Region Nordost-Syrien Rojava. Dort musste man sich als Frau und als Journalistin keine Sorgen machen. Dass die syrische Regierung diese Region mit Rückendeckung von Großmächten wie den USA und der Türkei überfällt, bleibt ein Verbrechen. Sie war sicherlich darauf vorbereitet, dass solche Verbrechen passieren können. Ohne das in Kauf zu nehmen, wäre sie dort nicht hingegangen. Nur weil man seine Arbeit ernst nimmt und versteht, welches Berufsrisiko es gibt, ist es keine Rechtfertigung, sie dort alleine zu lassen.

Ist Syrien mit Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit ein sicheres Herkunftsland, in das die Bundesregierung guten Gewissens abschieben sollte?

Wir haben ja gesehen, wie sicher dieses Land ist, anhand dessen, wie wir unsere Zeugen schützen müssen, weil sie Angst um ihr Leben haben. Dort gab es allein im letzten, aber auch in diesem Jahr außergerichtliche Hinrichtungen auf offener Straße. Es sind Tausende Alawiten und Drusen in Massengräbern hingerichtet worden. In Aleppo sind noch über hunderttausend Menschen auf der Flucht vor diesen Banden. Wir haben jetzt gesehen, wer und was das war, die in Raqqa meine Schwester verfolgt haben. Das waren marodierende Milizen, die auf Befehl der syrischen Übergangsregierung handeln. Wenn man ein freiheitsliebender Mensch ist, seine Meinung sagen will und wenn man gleichberechtigt leben will, dann ist es natürlich kein sicheres Land. Deswegen muss jeder Mensch das Recht haben, von dort zu fliehen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, zu entscheiden, wo er leben will, aber ich bin nicht dafür, dass jeder Verbrecher sein Land wechseln kann.

Wenn Al Schara oder auch Assad gesagt hätte, „ich will mich vor der syrischen Bevölkerung in Sicherheit bringen”, dann finde ich natürlich, er muss dort bleiben und sich den Konsequenzen stellen. Doch jeder friedliebende Mensch soll in der Lage sein, seinen Lebensort wählen zu dürfen. Ich bin völlig gegen diese Abschiebeabkommen, und erst recht natürlich mit so einem verbrecherischen Regime. Da sieht man, wie sehr die Arbeit von Journalisten, die über die wahre Lage dort aufklären, den Plänen von Al Schara und leider auch unserer Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung macht.

Titelbild: wk1003mike/shutterstock.com

Über den Interviewpartner: Dr. Antonius Michelmann engagiert sich seit der Verschleppung von Eva Michelmann mit seiner Familie für ihre Freilassung aus syrischer Haft. Er verfügt über einen Doktortitel in Chemie, unterrichtet Naturwissenschaften an einer weiterführenden Schule, und sogar seine Schüler erstellten ein Video für Social Media, um auf ihre Inhaftierung aufmerksam zu machen. Für die anfallenden Kosten, die dafür notwendig sind, sammelt die Familie Spenden auf Solidarität International e.V.

Die deutsche Journalistin Eva Michelmann arbeitete unter anderem für die Nachrichtenagentur ETHA, beherrscht kurdisch als auch türkisch und lebt seit 2022 in Rojava.

(Auszug von RSS-Feed)
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