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Heute — 03. Februar 2026

Bestes Deutschland aller Zeiten: Schon 16,1 % der Bevölkerung sind armutsgefährdet

03. Februar 2026 um 16:00

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Das Statistische Bundesamt hat neue Daten veröffentlicht: Rund 13,3 Millionen Menschen in Deutschland sind armutsgefährdet. Das entspricht 16,1 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil ist somit weiter gestiegen. Wie lange noch, bis die übrigen Leistungsträger das sinkende Schiff verlassen und die Verbliebenen sich freuen können, dass in sozialistischer Manier endlich alle gleich arm sind?

Deutschland gibt Unsummen für seinen Sozialstaat aus und presst der arbeitenden Bevölkerung dafür immer mehr von ihrem sauer verdienten Lohn ab. Trotzdem sind 16,1 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Das geht aus den Erstergebnissen der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 hervor. Im Vorjahr lebten noch 15,5 Prozent mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze.

Betrachtet man neben der Einkommenssituation auch die Möglichkeiten der Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft, so ist die Lage noch verheerender: 21,2 Prozent der Bevölkerung sind demnach von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – das sind rund 17,6 Millionen Menschen. Nach EU-Definition gilt eine Person als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Über ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze verfügt man mit weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung. 2025 lag die Grenze für Singles in Deutschland bei 1.446 Euro netto im Monat. So viel muss man nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben erst einmal übrig haben. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert bei 3 036 Euro im Monat.

Besonders stark betroffen sind Alleinlebende und Alleinerziehende. Beim Vergleich nach dem überwiegenden Erwerbsstatus haben Arbeitslose mit knapp 65 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Auch andere Nichterwerbstätige (33,8 Prozent) und Personen im Ruhestand (19,1 Prozent) sind allerdings überdurchschnittlich stark durch Armut gefährdet.

Dass mit der Deindustrialisierung Deutschlands die Zahl der Arbeitslosen steigen statt sinken wird, zeichnet sich bereits ab. Im Januar sind mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos gewesen: Das ist der höchste Januar-Wert seit zwölf Jahren.

Zugleich steigen die Belastungen für die arbeitende Bevölkerung durch politische Agenden wie Massenmigration, Ökosozialismus und grüne Transformation stetig. Vielleicht ist man nach Ansicht der woken Linken ja in Wahrheit auf dem richtigen Weg: Irgendwann werden auf diese Weise alle, die noch in Deutschland leben, gleich arm sein. Der Rest wird in Länder geflüchtet sein, die nicht konsequent zum Nachteil ihrer Leistungsträger agieren. Wer Deutschland dann noch am Laufen halten soll, ist jedoch unklar.

(Auszug von RSS-Feed)

Großeinsatz und ABC-Alarm: AfD-Politikerin bekommt Drohbrief – Substanz eingeatmet!

03. Februar 2026 um 15:00

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In Bad Salzuflen (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) gab es am Montagabend, 02.02.2026, einen Großeinsatz von Spezialkräften der Feuerwehr und Polizei. Auslöser war eine Attacke gegen die AfD-Fraktion: Die von den Systemparteien abgesetzte und somit ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin Sabine Reinknecht öffnete einen Brief, der sich als Drohbrief herausstellte – dabei trat eine pulverartige Substanz aus, die die Politikerin einatmete. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

Betroffen ist mit Sabine Reinknecht ausgerechnet jene AfD-Politikerin, die kurzzeitig stellvertretende Bürgermeisterin von Bad Salzuflen war – bis das Altparteienkartell sie eilig absetzte. In einem Video auf Facebook schildert sie den Vorfall:

„Ich bin in unser Fraktionsbüro gegangen und nehme die Post. Wie man das so macht, mache ich den Briefumschlag auf, da kommt ’ne Staubwolke, weißes Pulver raus. Es war ein Drohbrief. Wir sollen verschwinden, unsere Partei soll nach Moskau gehen und was nicht alles.“

Die AfD-Politikerin berichtet, sie habe daraufhin die Polizei angerufen. Der ABC-Alarm und sechs Löschzüge seien angerückt. Reinknecht sowie zwei Fraktionskollegen kamen vorübergehend in Quarantäne. In dem Video ist die 65-Jährige mit FFP2-Maske in einem Wärmezelt der Einsatzkräfte zu sehen. Reinknecht erklärte, schwere Asthmatikerin zu sein und das Pulver eingeatmet zu haben (daher die Maske). Ihr gehe es bislang aber noch gut.

Nius veröffentlichte den Brief. Darin stilisiert man sich als “Rote Kapelle 2.2” zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus:

“Meine heilige Asche als Symbol für den
Widerstand gegen Sie und alle Unterstützer
Ihrer Gesinnung.
Wir sind mehr. Nie wieder ist jetzt.
a*d Verbot jetzt.
Geh nach Moskau.
Rote kapelle 2.2″

Drohbrief – Quelle: Nius

Inzwischen gibt es zumindest hinsichtlich der weißen Substanz Entwarnung. Nach Angaben der Polizei hat eine Detektion der Substanz ergeben, dass von ihr keine Gefahr ausging. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz der Polizei Bielefeld übernommen.

Erst im November 2025 war Reinknecht überraschend zur stellvertretenden Bürgermeisterin von Bad Salzuflen gewählt worden – mit 16 Stimmen, obwohl die AfD nur 13 Sitze im Stadtrat hält. Aufgrund eines gemeinsamen Antrags von CDU, SPD, Grünen, USD, FDP und Linken wurde sie bereits nach zwei Wochen wieder abgesetzt (Report24 berichtete). Seitdem ist sie weiterhin AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat.

Hätte eine solche Attacke einen Politiker einer Systempartei getroffen, wäre der Aufschrei wohl ohrenbetäubend gewesen. Die stetige Agitation dieser um den Machterhalt bangenden Parteien ist es jedoch, die Angriffe auf die Opposition durch radikale Linke regelrecht fördert. Entsprechend werden AfD-Politiker auch am häufigsten Opfer von Gewalt.

(Auszug von RSS-Feed)
Gestern — 02. Februar 2026

Grüne Planwirtschaft: Heizungsverkauf eingebrochen – Branche bangt ums Überleben

02. Februar 2026 um 16:00

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Nachdem die Politik mit dem Gebäudeenergiegesetz den Heizungsmarkt in die Planwirtschaft gezwungen hat, verzeichnet die deutsche Heizungsindustrie für 2025 einen massiven Einbruch bei den Verkäufen. Der Absatz von Heizsystemen ist auf den niedrigsten Stand seit 2010 abgestürzt. Die Branche fürchtet ums Überleben.

Die deutsche Heizungsindustrie erlebt 2025 ihren schlimmsten Einbruch seit Beginn vergleichbarer Statistiken: Nur noch 627.000 Heizsysteme wurden bundesweit verkauft – ein Minus von 12 Prozent gegenüber dem ohnehin schwachen Vorjahr 2024, in dem der Absatz von Heizanlagen bereits um 25 Prozent eingebrochen war, und der niedrigste Stand seit 2010. Das meldet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in seiner Jahresbilanz. Besonders dramatisch trifft es die klassischen Technologien: Ölheizungen brachen um 74 Prozent ein (nur noch 22.500 Geräte) und Gas-Brennwertkessel, die bisherigen Bestseller der Branche, verloren 36 Prozent (229.000 Stück).

Gleichzeitig legten Wärmepumpen um 55 Prozent zu und erreichten 299.000 verkaufte Einheiten – damit waren sie 2025 erstmals die meistverkaufte Heizart. Auch Biomasseheizungen wuchsen um 23 Prozent (29.000 Geräte). Doch selbst dieses Plus reicht bei weitem nicht, um den Gesamteinbruch auszugleichen: Der Markt liegt nach dem Boom-Jahr 2023 (über 1,3 Millionen Geräte) inzwischen bei weniger als der Hälfte.

Die Gründe für den Kaufstreik lassen sich auf einen Nenner bringen: totale Verunsicherung durch die Politik. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der früheren Ampel-Regierung (umgangssprachlich „Habeck-Heizungsgesetz“) mit seiner 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien sorgte 2023 für einen Vorzieheffekt – viele kauften noch schnell eine Gas- oder Ölheizung. Danach folgte die Ernüchterung bei den gehypten Wärmepumpen: hohe Preise, komplizierte Förderung, lange Handwerker-Wartezeiten und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit (insbesondere in unsanierten Altbauten).

Wärmepumpen bleiben ein Flop

Trotz des Zuwachses beim Verkauf bleiben Wärmepumpen ein Flop im Vergleich zu den grünen Träumen, denn die Ampel-Regierung hatte sich den Einbau von jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen als Ziel gesetzt. Das Ergebnis jahrelanger ideologischer Experimente à la Habeck: Viele Hausbesitzer und Vermieter warten ab. BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt fordert “endlich stabile gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen”. Andernfalls sei mit “personellen Maßnahmen” wie Stellenabbau und Kurzarbeit zu rechnen.

Seit der Regierungsänderung 2025 verspricht die neue Koalition (CDU/CSU-SPD) eine grundlegende Reform des GEG. Bis Ende Januar sollen Eckpunkte des neuen “Gebäudemodernisierungsgesetzes” vorliegen. Ob damit Planungssicherheit geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Ein Ende des Klimawahns ist jedenfalls nicht absehbar, an dem Irrsinn wird auch ohne die Grünen in der Regierung festgehalten.

Klimaschutzminister Carsten Schneider (SPD) will die Regeln des Heizungsgesetzes nicht aufweichen. „Für mich ist entscheidend, dass wir die CO2-Einsparungen erreichen. Das ist nicht nur fürs Klima wichtig, es ist auch fairer für die Haushalte“, so Schneider. „Denn das Verfeuern von Gas und Öl wird immer teurer. Und wenn wir die Leute nicht jetzt dazu bringen, auf erneuerbare Heizquellen umzusteigen, lassen wir sie in die Kostenfalle laufen.“

Die Kostenfalle besteht nach Ansicht der Verbraucher vielmehr im Einbau einer massiv überteuerten Heiztechnologie, die angesichts der Konsequenzen der grünen Energiewende weder Zuverlässigkeit noch preisgünstiges Heizen erwarten lässt. Dass politisch eine Heizart nicht nur gefördert, sondern praktisch vorgeschrieben wird, sorgt natürlich obendrein dafür, dass sich die Preisspirale immer weiter dreht.

Vielleicht erlebt die Branche ja zumindest in Berlin ein wenig Aufwind: Dort befürchtete ein Sachverständiger kürzlich, dass ein hoher Prozentsatz der Wärmepumpen durch den Blackout schweren Schaden genommen haben dürfte. Hier dürften Reparaturen und Ersatzgeräte fällig werden. Als Verkaufsargument für diese Technologie dürfte das dem Rest der Deutschen allerdings nicht dienen. Im Zuge der grünen Transformation steigt die Blackout-Gefahr nämlich nicht nur durch Linksterroristen.

(Auszug von RSS-Feed)

Paradies für das migrantische Verbrechen? So wenig weiß Deutschland über kriminelle Clans

02. Februar 2026 um 14:00

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In aktuellen Statistiken zählt die deutsche Bundesregierung stolze 36 kriminelle Clans in der bunten Republik. Das tatsächliche Personenpotenzial und die Straftaten dieser Klientel kennt man aber ebenso wenig wie die Zahlen ausreisepflichtiger Clankrimineller oder gar Daten zu Abschiebungen. 

“Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist”, so die offizielle Definition, die auch dem Bundeslagebild des BKA zum Organisierten Verbrechen zu entnehmen ist. Ein Clan zeichne sich “insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus”. 

Leider entsprechen diese Normen und Werte nicht denen der Bundesrepublik: Die Clanzugehörigkeit stelle bei der Clankriminalität “eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können”, liest man dort weiter. 

Einer Antwort auf eine Anfrage der AfD entnimmt man nun weitere Informationen. Die Herkunft der erfassten Clans in Deutschland ist demnach wie folgt:

  • 13 sind arabischstämmig
  • 11 gehören zur Gruppe der Mhallamiye (arabischsprachige Gemeinschaften, überwiegend aus der Türkei, dem Libanon oder Syrien)
  • 9 sind “rein türkisch”
  • 2 sind kurdisch
  • 1 Clan kommt vom Westbalkan

Nichts Genaues weiß man nicht

22 der 36 Clans sollen über die deutschen Landesgrenzen hinaus aktiv sein. Insgesamt glänzt die Bundesregierung in ihrer Anfragebeantwortung aber mit Unwissenheit und Desinteresse: Etliche Fragen bleiben unbeantwortet. So hat man keine Ahnung, wie viele Mitglieder einzelne Clans bereits angesammelt haben: “Auch vor dem Hintergrund, dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen, erfolgt keine allgemeine statistische Erfassung von Clans und deren Personenpotential”, heißt es dort. 

Die AfD wollte zudem wissen, wie viele Clanangehörige vollziehbar ausreisepflichtig sind und wie viele Ausweisungen und Rückführungen seit 2015 stattfanden. “Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht”, so die Antwort. “Der Bundesregierung liegen insofern keine statistischen Daten zu vollziehbar ausreisepflichtigen, ausgewiesenen oder abgeschobenen Straftätern einschließlich verhängter Einreisesperren ohne eine deutsche Staatsangehörigkeit mit Bezug zur sogenannten Clankriminalität vor. Grundsätzlich sind die Länder für die Vollziehung von Abschiebungen und Verhängung von Einreisesperren zuständig.” Sollte angesichts der Probleme in Deutschland nicht Interesse an einer zentralisierten Erfassung solcher Informationen bestehen?

An anderer Stelle wird betont, dass “Rückführungen stets eingehende Einzelfallprüfungen vorausgehen”. Die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Personengruppe sei also nicht ausschlaggebend für die Rückführung. Bevor sich hier noch ein Clanmitglied diskriminiert fühlt…

Der Anfragebeantwortung ist zu entnehmen, dass Fälle von geschäftlichen und personellen Verbindungen von Clans ins Wach- und Sicherheitsgewerbe bekannt sind. Davon ab hat man zu vielen Problemfeldern und Straftaten keine Angaben zu machen: Es bleibt beispielsweise unklar, zu wie vielen “Tumultlagen” (wie Massenschlägereien zwischen rivalisierenden Clans) es seit 2015 gekommen ist oder wie viele Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte es bei Einsätzen gegen Clanstrukturen seither gegeben hat. 

AfD will Clankriminalität entschieden bekämpfen

Vergangene Woche brachte die AfD nun einen Antrag ein, mit dem Clankriminalität in Deutschland entschieden bekämpft werden soll. Darin ist ein umfassendes Maßnahmenpaket enthalten: Unter anderem fordert die Partei gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, zur Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und zur Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer Einbürgerung. Daten zu Personenpotenzialen und kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern sollen erfasst und auch die Verfassungsschutzämter in die Sammlung von Informationen einbezogen werden, da die Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ablehnen und Verbindungen zum islamistischen Terrorismus bestehen.

Dass die Systemparteien kriminelle Migranten und ihre Parallelgesellschaften aufs Korn nehmen wollen und dem Antrag zustimmen, muss allerdings bezweifelt werden.

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“Verfassungsfeindliche Tattoos”: Niedersachsen plant Nackt-Untersuchungen bei Polizisten

22. Januar 2026 um 16:45

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Unfassbar: Wenn es nach der niedersächsischen Landesregierung geht, müssen Polizeibeamte bei Verdacht auf “Rechtsextremismus” künftig zur Nackt-Untersuchung beim Amtsarzt antreten und sich nach “verfassungsfeindlichen Tattoos” absuchen lassen. Rot-Grün schreckt offenbar auch vor tiefgreifenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte nicht zurück.

In Niedersachsen plant die rot-grüne Landesregierung eine Änderung des Disziplinarrechts für Polizisten. Wenn Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Einstellung vorliegen – etwa durch soziale Medien, Kollegenhinweise oder andere Indizien -, soll ein Amtsarzt die Polizisten auf Tattoos mit verbotenen Symbolen wie Hakenkreuzen, SS-Runen, “88” (Code für “Heil Hitler”) oder Totenköpfen mit NS-Bezug untersuchen dürfen. Ein Polizist müsste sich also vollständig ausziehen und seine Haut nach Tätowierungen absuchen lassen.

Bisher fehlt eine rechtliche Grundlage für solche Prüfungen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im niedersächsischen Landtag, Michael Lühmann, rechtfertigt diesen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte damit, dass Bürger darauf vertrauen können müssten, dass bei tatsächlichen Anhaltspunkten einem solchen Verdacht umfassend nachgegangen wird. „Liegt ein konkreter Verdacht vor, muss es möglich sein, in extremistischen Kreisen weitverbreitete Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symboliken in die disziplinarrechtliche Bewertung einzubeziehen“, erklärte Lühmann.

Dass eine solche Untersuchung tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift, ist dem Grünen durchaus bewusst. “Deswegen braucht es auch die richterliche Zustimmung. Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen.” Unterstützung für den Vorstoß kommt vom Koalitionspartner: “Bisher gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeit, bei einem Verdacht und bei tatsächlichen Anhaltspunkten auch zu prüfen, ob jemand verfassungsfeindliche Tattoos trägt”, beklagt der polizeipolitische Sprecher der SPD, Alexander Saade.

Das Innenministerium betont, dass eine solche amtsärztliche Untersuchung der Haut ausschließlich dann in Betracht kommt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für ein schwerwiegenderes Dienstvergehen vorliegen. Doch wer entscheidet, was ein “Anhaltspunkt” ist? Die möglichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen sind drastisch und reichen von einer Kürzung der Dienstbezüge über eine Zurückstufung bis hin zur vollständigen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie der Kürzung oder sogar Aberkennung des Ruhegehalts.

Aus Sicht des Ministeriums bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die geplante Regelung wird als verhältnismäßig und angemessen eingestuft. Im vermeintlichen “Kampf gegen rechts” ist offenbar jedes Mittel recht.

Kritik an der geplanten Körperinspektion kommt von der Opposition und der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die CDU bewertet die Maßnahme als unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beamten. „Diese geplante Untersuchung ist übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar“, erklärte der innenpolitische Sprecher André Bock. Nach Ansicht von Kevin Komolka, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen, reicht das persönliche Gespräch für die Einschätzung der Verfassungstreue.

Noch sind die Pläne von Rot-Grün nicht beschlossen – sie werden zunächst im Rahmen einer Anhörung zur Novelle des Disziplinargesetzes und anschließend im Landtag beraten. Ob es genug Widerstand gegen diesen Frontalangriff auf die Persönlichkeitsrechte geben wird?

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Hamburg: Wegen nonexistenter Waffe – Hausdurchsuchung bei kritischem Journalisten

21. Januar 2026 um 16:45

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Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anfang Januar die Wohnung eines Journalisten, der mehrfach Missstände in der Hamburger Waffenbehörde angeprangert hatte, wegen Verdachts auf illegalen Waffenbesitz durchsuchen lassen. Absurderweise wurde nach einer Waffe gesucht, die nie hergestellt wurde. Der nächste Einschüchterungsversuch gegen einen unliebsamen Journalisten?

Am 13. Januar 2026 drangen kurz nach 6:30 Uhr rund ein Dutzend Polizeibeamte in das Haus des Investigativjournalisten und Waffenexperten Lars Winkelsdorf in Hamburg ein: Hausdurchsuchung!

Der Journalist gab an, dass er für mehrere Stunden festgesetzt worden wäre und er sich zunächst weder anziehen noch die Toilette benutzen durfte. Das gesamte Haus sei durchsucht worden – auf dem Dachboden wurde sogar die Abdeckung einer Dämmung abgeschraubt. Die Durchsuchung dauerte rund vier Stunden, gefunden wurden letztlich drei Waffenteile, etwa eine Schulterstütze und ein Magazin. Diese sind laut Winkelsdorf nicht illegal.

Der offizielle Grund für die Hausdurchsuchung: Verdacht auf illegalen Waffenbesitz, gestützt auf einen taz-Artikel vom Juli 2024, der über Lars Winkelsdorf berichtete und ihn mit der Aussage zitierte, er besitze mehrere Schusswaffen. Da Winkelsdorf zu dem Zeitpunkt keinen Waffenschein mehr hatte, rief dies die Behörden auf den Plan. Die taz korrigierte den Artikel nachträglich.

Die Behörden suchten konkret nach einer Waffe, laut Durchsuchungsbeschluss nach einer „Sempert & Krieghoff, Modell 41“. Eine Waffe mit dieser Bezeichnung wurde nie hergestellt. Winkelsdorf vermutet, dass die Behörden eigentlich nach einer anderen Waffe suchten – einem Selbstlade-Pistolenkarabiner vom Typ SLK 41 – ,die er bereits 2008 ordnungsgemäß an die Waffenbehörde übergeben hatte. Diese Waffe wurde später als Beweisstück in einem Prozess gegen einen Waffenhändler verwendet und verblieb danach beim BKA.

Winkelsdorf hatte Missstände aufgedeckt

Winkelsdorf hat in der Vergangenheit wiederholt Missstände bei der Hamburger Waffenbehörde öffentlich gemacht. So deckte er mit anderen Medien zu der Amoktat in Hamburg-Alsterdorf im März 2023 auf, dass die Behörde Hinweisen und Alarmzeichen nicht ausreichend nachgegangen war. Nach der Tat bestätigte eine Fachaufsichtsprüfung desaströse Aktenführung und nicht nachvollziehbares Verwaltungshandeln in der Waffenbehörde – der Bericht dazu wurde als Verschlusssache eingestuft.

In der Vergangenheit hatte Winkelsdorf wiederholt die Hamburger Justiz, die Waffenbehörde und Innensenator Andy Grote (SPD) öffentlich kritisiert. Jetzt steht er selbst im Fokus eines fragwürdigen Ermittlungsverfahrens – er sieht darin einen klaren Zusammenhang.

Dem Journalisten hat die Hausdurchsuchung gesundheitlich schwer zugesetzt – er ist seit dem 13. Januar krankgeschrieben. Winkelsdorfs Anwalt hat Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingereicht. “Wir kennen das unter Andy Grote, ohne Grundlage mit einer Kompanie Polizisten einzumarschieren.” Als Beispiel für eine rechtswidrige Durchsuchung führt er die“Pimmelgate”-Affäre an. Dabei hatte ein Mann mit dem Satz „Du bist so 1 Pimmel“ auf einen Tweet von Andy Grote reagiert. Der Innensenator fühlte sich durch die Wortwahl beleidigt und stellte einen Strafantrag, woraufhin die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers durchsucht wurde. Ein Gericht entschied später, dass die Durchsuchung rechtswidrig war.

Winkelsdorf hat in einem Video auf der Plattform X seinen Fall geschildert:

Es drängt sich nun bei vielen Beobachtern der Gedanke auf, dass Kritiker des Innensenators oder seiner Behörden eingeschüchtert und so mundtot gemacht werden sollen. Der Vorfall zeigt klar und deutlich, dass es im besten linken Deutschland nicht gut um die Meinungs- und Pressefreiheit bestellt ist. Gefährdet sind dabei keineswegs nur Journalisten der gefürchteten Alternativmedien: Jeden, der bei den Herrschenden zu genau hinsieht, kann es treffen.

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Bonn: Neubau in 10 Jahren? Marode Autobahnbrücke für schwere Fahrzeuge gesperrt

21. Januar 2026 um 09:00

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Bonn steht vor einer massiven Verkehrsbelastung: Die Rheinbrücke Bonn-Nord, auch Friedrich-Ebert-Brücke genannt, auf der Autobahn A 565 ist marode und muss für den Schwerlastverkehr gesperrt werden. Betroffen sind fast alle Lkw, viele Busse und schwere Nutzfahrzeuge. Der Baubeginn für einen Ersatzneubau ist frühestens (!) für die 2030er Jahre angedacht.

Ab Montag, 9. Februar 2026, wird die Brücke aus den 1960er-Jahren (Eröffnung 1967) für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen gesperrt – eine drastische Verschärfung gegenüber dem bisherigen Limit von 44 Tonnen (seit 2016). Bei Überprüfungen waren zahlreiche Schäden aufgefallen, an einem Teil der Brücke gibt es zudem statische Probleme, wie die Autobahn GmbH des Bundes mitteilt.

Die Brücke ist Teil der Autobahn 565 und eine der wichtigsten Verkehrsachsen im Raum Bonn. Die heutige Verkehrsbelastung – täglich über 100.000 Fahrzeuge, darunter bis zu 5.000 schwere Lkw – übersteigt die Tragfähigkeit des alternden Bauwerks bei weitem.

Die Autobahn GmbH betont, dass das Fahrverbot notwendig ist, „um die Standsicherheit bis zur Realisierung des Ersatzneubaus zu gewährleisten“. Die Behörde rechnet damit, dass die Sperrung jahrelang bestehen bleiben könnte. „Stand heute müssen wir leider damit rechnen, dass das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen bis zum Neubau bestehen bleiben könnte, um die Sicherheit der Brücke für den übrigen Verkehr gewährleisten zu können“, schreibt die Autobahn-Gesellschaft.

Doch bis zum Baubeginn des Ersatzneubaus könnte noch viel Wasser den Rhein herunterfließen. „Mit einem Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in den 2030er-Jahren zu rechnen“, heißt es weiter.

Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Katastrophenschutz sind von der Regelung ausgenommen. Schulbusse dürfen die Brücke noch bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 (also voraussichtlich Sommer 2026) nutzen. Alle anderen Fahrzeuge über 7,5 t – inklusive Linienbusse – müssen umgeleitet werden.

Der Landesverband Verkehrswirtschaft und Logistik warnte schon frühzeitig: Nach der Sperrung der Nordbrücke für schwere Lkw würden jeden Tag rund 8.000 Fahrten von Lastwagen betroffen sein. Diese müssten neue Routen suchen, was zu zusätzlicher Belastung der anderen Rheinquerungen, mehr Stau im lokalen Verkehr sowie längeren Fahrzeiten und höheren Kosten für Logistikunternehmen führen könnte.

Es handelt sich also um Verkehrschaos mit Ansage – und dennoch ist die Entlastung für “frühestens” irgendwann in den 2030er Jahren geplant. Wohin fließen eigentlich die Steuereinnahmen, die man den Bürgern in absurd hohem Ausmaß abpresst, wenn schon nicht in die kritische Infrastruktur? Welche Daseinsberechtigung hat ein Staat, der sich nicht um seine Grundaufgaben kümmert?

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Vandalismus oder Anschlag? Durchtrenntes Signalkabel legt Berliner S-Bahn lahm

20. Januar 2026 um 14:00

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Ein Kabelschaden sorgt seit Montagmorgen für massive Einschränkungen im Berliner S-Bahn-Netz. Betroffen ist vor allem die stark frequentierte Nord-Süd-Strecke zwischen Gesundbrunnen und Nordbahnhof. Die Ursache ist unklar: Handelt es sich um Vandalismus oder um einen Anschlag? Die Bundespolizei ermittelt.

Nach Angaben der S-Bahn Berlin wurde ein Signalkabel zwischen Gesundbrunnen und Nordbahnhof durchtrennt, was zu Ausfällen und starken Verspätungen bei den Linien S1, S2, S25, S26 und S85 führt. Pendler müssen sich auf Teilstrecken-Sperrungen, Pendelverkehr und Bus-Ersatzverkehr einstellen. Zwischen Gesundbrunnen und Nordbahnhof besteht derzeit S-Bahn-Pendelverkehr im 15-Minuten-Takt, ergänzt durch Busse der BVG.

Die Schäden entstanden bereits am Sonntagabend, 18. Januar, gegen 21 Uhr. Während die S-Bahn Berlin offiziell von „Vandalismus“ spricht, stuft die Deutsche Bahn laut NIUS den Vorfall als „Anschlag“ ein. Die Bundespolizei ermittelt wegen eines sogenannten „Probeschnitts“ – damit kann man Kabel auf Alarm-Auslösung testen. Es könnte sich also um einen versuchten Kabeldiebstahl handeln – oder um gezielte Sabotage. Die Bundespolizei geht zurzeit nicht von einem Anschlag aus.

Die S-Bahn Berlin hatte zunächst gehofft, die Störung bis Montagnachmittag oder Dienstagabend beheben zu können. Aktuell gilt nun: Erst ab Donnerstagmorgen soll der planmäßige Betrieb wieder aufgenommen werden.

Die deutsche Infrastruktur rückt zunehmend ins Visier von Linksextremisten: Kurz nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin, zu dem sich eine “Vulkangruppe” bekannt hatte, wurde ein Pamphlet öffentlich, das den Aufbau eines linksextremen Terrornetzes im Untergrund ankündigte, um das Land lahmzulegen und “das Kapital” ins Ausland zu vertreiben. Die Gruppe hinter dem Schreiben, das “Kommando Angry Birds”, hat sich selbst bereits zu Anschlägen bekannt – sowohl auf die Stromversorgung als auch auf Bahntrassen. Ob die Behörden die Bedrohung ausreichend ernst nehmen, wird angesichts der politischen Kuschelei mit der radikalen Linken von vielen Bürgern bezweifelt.

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Berlin: 14-jähriger serbischer Intensivtäter wirft Brandsatz und fackelt Wohnung ab

19. Januar 2026 um 16:00

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Bunt, bunter, Berlin: Am Mittwoch, den 14. Januar 2026, hat ein erst 14-jähriger Migrant in Berlin-Neukölln einen Brandsatz – mutmaßlich aus Polen-Böllern gebastelt – auf den Balkon einer Erdgeschosswohnung geworfen. Die 53-jährige Mieterin und ihr 14-jähriger Sohn erlitten Rauchvergiftungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, ihre Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Der Täter: ein polizeibekannter Intensivtäter serbischer Nationalität.

Der Polizei zufolge ereignete sich der Vorfall gegen 7:35 Uhr in der Gropiusstadt, einem Ortsteil von Neukölln, am Feuchtwangerweg. Eine Zeugin beobachtete, wie ein Jugendlicher einen Gegenstand auf einen Balkon im Erdgeschoss warf und wegrannte. Kurze Zeit später kam es zu einem lauten Knall, gefolgt von lodernden Flammen auf dem Balkon, die an der Fassade bis hinauf in den 6. Stock schlugen.

In der Erdgeschosswohnung, in der die alleinerziehende 53-Jährige mit ihrem Sohn und einer Tochter (18) wohnt, und eine Etage darüber barsten die Fenster – die Flammen griffen rasch auf die Wohnung über. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, doch die Schäden sind erheblich. Nachbarn berichteten, dass durch die Explosion das ganze Haus gebebt habe. Mutter und Sohn, die sich in der Wohnung aufhielten, wurden mit Rauchgasvergiftungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Wohnung ist zurzeit nicht bewohnbar.

Der 14-jährige Serbe, ein polizeibekannter Intensivtäter, konnte dank einer aufmerksamen Zeugin kurz nach der Tat in der Nähe festgenommen werden. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung Haftbefehl beantragt. Allerdings soll der Bombenbastler schon wieder auf freiem Fuß sein, wie die Junge Freiheit berichtet.

Ziel des Anschlags war laut der B.Z. der 14-jährige Sohn: Nach Angaben von Anwohnern besuchten beide Jungen dieselbe Förderschule. Dem Vernehmen nach soll der serbische Jugendliche versucht haben, von seinem Mitschüler Schutzgeld zu erpressen. Die Mutter des betroffenen Jungen erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Nach Einschätzung der Nachbarn könnte genau dies das Motiv für den schweren, potenziell lebensbedrohlichen, Brandanschlag gewesen sein.

Mit nur 14 Jahren ist der Jugendliche bereits mehrfach durch Brandstiftung aufgefallen. Laut Polizeiangaben handelt es sich um einen “Intensivtäter”, eine Kategorie für Jugendliche, die wiederholt schwere Straftaten begehen. In Deutschland gilt ab dem 14. Lebensjahr die Strafmündigkeit, was bedeutet, dass Jugendliche ab diesem Alter für ihre Taten haftbar gemacht werden können – allerdings unter dem milderen Jugendrecht, das nicht auf Abschreckung setzt, sondern “Erziehung” und “Resozialisierung” priorisiert.

Dieser Vorfall in Neukölln – alarmierend ist dabei vor allem das junge Alter des Täters in Kombination mit der Schwere der Tat und seiner Vorgeschichte – dürfte die Debatte über eine Verschärfung des Jugendrechts und eine Absenkung der Strafmündigkeit befeuern. Beides ist längst überfällig, denn in Deutschland nimmt die Jugendkriminalität, vor allem im Zuge der Massenmigration, immer weiter zu. Im Vergleich: In der Schweiz gilt die Strafmündigkeit bereits ab zehn Jahren.

(Auszug von RSS-Feed)

Schmähgedicht gegen Baerbock und Habeck: Auswärtiges Amt in Erklärungsnot

15. Januar 2026 um 16:00

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Aufregung im Auswärtigen Amt: In der Januar-Ausgabe des AA-Mitarbeitermagazins „internAA“ (Heft 1/2026) erschien ein Text, der offenkundig die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock und den ehemaligen Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (beide Grüne) durch den Kakao zieht. Als das publik wurde, kam man in Wallungen: Man zensierte das Gedicht und sprach von einem “unschönen Fehler”.

Das satirische Gedicht trägt den Titel „Ken & Barbie“. Obwohl es keine Namen nennt, sind die Anspielungen auf die Politik von Baerbock und Habeck unmissverständlich. Nach einem Bericht der BILD wurde es rasch aus der Online-Version entfernt und durch einen Hinweiskasten ersetzt: „Uns ist hier ein unschöner Fehler passiert. An dieser Stelle stand ursprünglich ein Gedicht. Es ist erschienen, obwohl die Redaktion von internAA bereits im Juni 2025 entschieden hatte, es nicht zu veröffentlichen.“ Dennoch fand es seinen Weg in die Druck- und Online-Ausgabe.


Der Autor des Werks ist Siegfried Geilhausen, Vizekonsul am deutschen Konsulat im rumänischen Temeswar. Er unterzeichnete mit dem Kürzel „SIGGIG“. Geilhausen, der das Gedicht im April 2025 verfasste, bestätigte die Urheberschaft und erklärte, der Text solle „mit karnevalistischem Ernst“ gelesen werden.

In der ersten Strophe des Gedichts heißt es: „Heizung aus, Pullover an, selbst gestrickt, von Mann zu Mann“- dies kann nur als Anspielung auf Robert Habecks umstrittenes Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) verstanden werden.

Die zweite Strophe: „Die Außenwelten, feministisch gedacht, die Welt zu retten, doch nicht jeder hat gelacht“ verspottet wohl Annalena Baerbocks „feministische Außenpolitik“, die sie 2021 einführte.

“Ein Kinderschreck im Höhenflug, Politik, ganz wie ein schlechtes Buch”, dürfte auf Habecks Tätigkeit als Kinderbuchautor anspielen. Der „Höhenflug“ könnte sich auf seine ambitionierten Pläne, die scheiterten – beispielsweise die Energiewende – beziehen.

„Mit Hochglanzschminke um die Welt, das Haar immer perfekt gewellt.“ Baerbock wurde während ihrer Amtszeit zu Bild- und Fernsehterminen im In- und Ausland stets von einer Visagistin begleitet. Das verursachte hohe Kosten – rund 136.500 Euro im Jahr 2022 – und brachte ihr viel Kritik ein.

„Hochglanzreden, ohne Geschick, hatten die Menschen nicht mehr im Blick“ – Baerbock fiel bei ihren Auftritten immer wieder durch Sprachpatzer auf. Zudem impliziert die Zeile, dass die Grünen-Politik die Bedürfnisse der Bevölkerung ignorierte.

“Ein grüner Baum der Frieden trug, verlor den Pfad, den einst er schlug.” Bei dieser Strophe dürfte es sich um deutliche Kritik an den Grünen handeln, die sich im Zuge des Ukraine-Kriegs von einer Anti-Kriegs-Partei zu einer Kriegstreiber-Partei gewandelt haben.

Die vorletzte Strophe bezieht sich dann auf Baerbocks neue Tätigkeit als Präsidentin der UN-Vollversammlung. Diesen Job sollte eigentlich die deutsche Top-Diplomatin Helga Schmid übernehmen. Der Verfasser schreibt dazu: “Und sie, die Heimat verlässt, auf zum Big Apple, welch ein Fest, ein Job ergaunert, ganz elegant, das Volk frohlockt, nun ist sie verbannt.”

„So ziehen sie weiter, die beiden, so heiter, wir winken ihnen zu, nun haben wir Ruh.“ Ein Abschiedsgruß, der Erleichterung ausdrückt.

Ken & Barbie

Heizung aus, Pullover an,
selbst gestrickt, von Mann zu Mann.
Die Außenwelten, feministisch gedacht,
die Welt zu retten, doch nicht jeder, hat gelacht.

Ein Kinderschreck im Höhenflug,
Politik, ganz wie ein schlechtes Buch,
ein Land, das sucht, das strebt,
fragt sich, wohin der Weg nun geht.

Mit Hochglanzschminke um die Welt,
das Haar, immer perfekt gewellt,
Hochglanzreden, ohne Geschick,
hatte die Menschen, nicht mehr im Blick.

Die Wurzeln einst so tief im Grund,
doch Wandel kam, die Zeit war bunt,
Ein grüner Baum der Frieden trug,
verlor den Pfad, den einst er schlug.

Sein Schritt eilt voraus,
bloß nicht nach Haus,
der Abstieg zum Schluss,
Philosophie, im Außen Ausschuss.

Und sie, die Heimat verlässt,
auf zum Big Apple, welch ein Fest,
ein Job ergaunert, ganz elegant,
das Volk frohlockt, nun ist sie verbannt.

So ziehen sie weiter,
die beiden, so heiter,
wir winken ihnen zu,
nun haben wir Ruh.

Die Veröffentlichung des Gedichts hat offenbar innerhalb des Ministeriums für reichlich Wirbel gesorgt. Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage, “InternAA” sei ein rein internes Magazin von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes für Angehörige des Auswärtigen Dienstes. Die Redaktion treffe Entscheidungen über den Inhalt des Magazins unabhängig.

Dass die vermeintlichen grünen Lichtgestalten auch aus den eigenen Reihen mit Kritik, Spott und Hohn bedacht werden, ist aussagekräftig – und für das Auswärtige Amt, das sich so stolz die grün-“feministische Außenpolitik” auf die Flaggen geschrieben hat, durchaus peinlich. Bleibt zu hoffen, dass der Autor des in den sozialen Netzen bereits gefeierten Gedichts keine Konsequenzen befürchten muss.

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Bis Dezember war er noch in Haft: Eritreer messert in Ulm um sich, ein Mann in Lebensgefahr

15. Januar 2026 um 13:00

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Schock in Ulm (Baden-Württemberg): Am Mittwochmittag, 14. Januar 2026, stach ein 29-jähriger Mann aus Eritrea in einem Einkaufszentrum in der Blaubeurer Straße plötzlich mit einem Messer auf zwei junge Männer ein. Ein Opfer schwebt in Lebensgefahr. Die Polizei stoppte den Täter mit Schüssen.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft soll der Eritreer gegen 12.30 Uhr zwei Mitarbeiter des Elektronikfachmarktes MediaMarkt mit einem Messer attackiert und verletzt haben. Der 25-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wird weiterhin intensivmedizinisch behandelt – sein Zustand gilt als kritisch. Sein 22-jähriger Kollege kam mit leichten Verletzungen davon.

Der migrantische Angreifer floh zunächst, wurde jedoch kurze Zeit später in der Nähe des Einkaufszentrums von Polizeibeamten gestellt. Als er auch die Beamten mit dem Messer bedrohte und die Aufforderung, die Waffe fallen zu lassen, ignorierte, gaben die Polizisten mehrere Schüsse ab.

Der Eritreer wurde schwer verletzt und liegt ebenfalls auf der Intensivstation. Gegen ihn soll ein Haftbefehl beantragt werden. Wann der Mann einem Haftrichter vorgeführt werden könne, sei abhängig von seinem Gesundheitszustand, erklärte ein Polizeisprecher. Hinweise auf ein Motiv gibt es bisher nicht.

Der Tatverdächtige war polizeibekannt und saß bis Dezember 2025 wegen Gewaltdelikten in Haft. Er beging also kurz nach seiner Entlassung bereits die nächste blutige Tat. In den sozialen Netzen sind die Menschen fassungslos: “Auch diese Attacke hätte verhindert werden können, würde man solche Täter nach der ersten nachgewiesenen Straftat in zeitlich unbefristete Abschiebehaft nehmen, anstatt sie einfach wieder auf uns loszulassen, so wie Merz es vor den Wahlen auch versprochen hatte”, prangert etwa eine X-Nutzerin an.

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17-Jähriger starb nach Messerangriff: Fall Arthur L. wird nach Skandalurteil neu verhandelt

14. Januar 2026 um 16:45

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Im Sommer 2023 wurde der 17-jährige Arthur L. Opfer eines Messerangriffs – der Täter, Kerem B., wurde trotz seines Geständnisses freigesprochen. Nun steht der Fall erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den umstrittenen Freispruch des Angeklagten vom Februar 2024 aufgehoben. Seit dem 12. Januar läuft am Landgericht Landau ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer.

Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur L. mit Freunden eine private Oberstufen-Abschlussfeier des örtlichen Gymnasiums an einer Grillhütte in Weingarten (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz). Kurz nach Mitternacht kam es zu einem Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem damals 20-jährigen Kerem B. Zeugen berichteten, dass B. handgreiflich wurde und daraufhin von mehreren Partygästen geschlagen wurde. Bekannte brachten ihn danach nach Hause.

Später kehrte Kerem B. jedoch zurück. Er parkte sein Auto auf einem nahen Feldweg. Vor Gericht behauptete er, er sei nicht auf Rache aus gewesen, sondern habe sein Handy suchen wollen, das er bei der Schlägerei verloren hätte. Als Arthur gegen 3 Uhr mit Freunden auf dem Heimweg vorbeikam, stieg B. mit einem Messer bewaffnet aus dem Auto und die Situation eskalierte: Es kam erneut zu einem Streit und Handgreiflichkeiten. Dabei soll Arthur Kerem B. ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin zog Kerem B. sein Messer und stach Arthur in die Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.

B. gestand den Stich bereits bei der Polizei und später vor Gericht. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Er habe angeblich panische Angst vor weiteren Schlägen gehabt und um sein Leben gefürchtet.

Das Landgericht Landau sprach ihn Ende Februar 2024 frei. Die Kammer sah einen sogenannten entschuldigten intensiven Notwehrexzess (§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken) als gegeben an. Das Urteil löste bundesweit Empörung aus. Arthurs Bruder Daniel und seine Mutter sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ und einem „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage (die Familie) legten Revision ein – mit Erfolg. Der BGH entschied im Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Das Landgericht sei fehlerhaft mit den Aussagen des Beschuldigten umgegangen und Beweise seien lückenhaft ausgewertet worden.

Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Landau zurückverwiesen. Der neue Prozess begann am 12. Januar 2026. Weitere Verhandlungstage sind für Januar und Februar 2026 angesetzt.

Der Familie kann man nur wünschen, dass der neue Prozess Gerechtigkeit für Arthur bringen wird. Im besten links-grünen Deutschland drängt sich der Gedanke auf, dass es bei vielen Urteilen nicht um die Tat, sondern um die Herkunft des Täters geht. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass Migranten immer wieder mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen?

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Wellness-Therme verschärft Einlassregeln wegen Problemen mit „Männergruppen“

14. Januar 2026 um 10:00

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Die Havel-Therme in Werder (Havel), Brandenburg, hat nach wiederholten Vorfällen von sexueller Belästigung, Grapschereien und sogar Messergewalt durch sogenannte „Männergruppen“ ihre Einlassregeln massiv verschärft. Für mehr Sicherheit sollen jetzt Geschlechterquoten und eine Anmeldepflicht für größere Gruppen sorgen.

Nach Angaben des Betreibers gab es wiederholt schwere Zwischenfälle, vor allem im Zusammenhang mit größeren, teils alkoholisierten „Männergruppen“. Es sei immer wieder zu Übergriffen gekommen, erklärte Geschäftsführer Andreas Schauer gegenüber der B.Z. „Bis hin zu Begrapschungen von Gästen und Personal und sogar Messerstechereien auf dem Parkplatz.“ Ein Sicherheitsdienst war daraufhin bereits eingesetzt worden.

Zudem gelten nun starke Beschränkungen für den Einlass in die Therme. Künftig darf demnach ein biologisches Geschlecht das andere maximal um 20 % überwiegen. Wird diese Grenze überschritten, kommt es zu einem temporären Einlassstopp für das überwiegende Geschlecht – auch wenn die Therme insgesamt noch nicht ausgelastet ist. Der Betreiber stellt aber klar: „Vielfalt und Herkunft sind dabei ausdrücklich keine Faktoren.“

Außerdem wurde eine Anmeldepflicht für Gruppen eingeführt: Gruppen ab 3 Personen (ausgenommen Familien mit Kindern) müssen sich mindestens 2 Tage vorher per E-Mail mit Personalien anmelden. Ohne schriftliche Bestätigung gibt es keinen Einlass – auch ein Online-Ticket ist nicht ausreichend. Ziel ist es, problematische Gruppen frühzeitig zu erkennen und deren Besuch des Bades zu verhindern.

Der Betreiber gibt an, die Maßnahmen seien mit Polizei und Behörden abgestimmt. Die Rückmeldungen der Besucher seien positiv. „Gerade viele Frauen sagen uns, dass sie sich jetzt wohler fühlen.“

Ob die strengeren Einlassregeln zukünftig für mehr Sicherheit sorgen werden, bleibt abzuwarten. Bedenklich ist, dass die neuen Maßnahmen Männer unter Generalverdacht stellen (und selbst ein Frauenüberhang wird problematisiert). Dabei ist hinlänglich bekannt, welche Klientel in den Bädern immer wieder durch sexuelle Belästigungen und das Begrabschen von Frauen auffällt.

Während der Betreiber der Havel-Therme betont, dass Vielfalt und Herkunft „ausdrücklich keine Faktoren“ seien, hat eine Gemeinde in der Schweiz – Porrentruy im Kanton Jura – im letzten Sommer kurzerhand ein Ausländerverbot für das städtische Freibad, das ebenfalls Probleme mit „Männergruppen“ hatte, verhängt (Report24 berichtete hier und hier). Die Bilanz fiel durchweg positiv aus: Es kamen nicht nur mehr Badegäste, auch ein Sicherheitsdienst war nicht mehr nötig. Statt generell ein Geschlecht zu diskriminieren, nahm man hier jene Gruppen ins Visier, die tatsächlich für Probleme sorgten – ohne Rücksicht auf politische Korrektheit. Von den Bürgern wurde das gefeiert.

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“Nothing stops them”: Selbstfahrende Lieferfahrzeuge in China verursachen Chaos

13. Januar 2026 um 09:00

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In China werden als Teil einer umfassenden Logistikautomatisierung zunehmend selbstfahrende Lieferwagen eingesetzt. Und diese sorgen zurzeit für viel Aufsehen: Virale Chaos-Videos zeigen, dass sie einfach nicht aufzuhalten sind. Sie rumpeln über Schuttberge, provisorische Absperrungen und unebene Vorstadtstraßen, als gäb’s kein Morgen – nach dem Motto: „Nothing stops them“.

Es handelt sich vor allem um autonome Lieferfahrzeuge (meist kleine bis mittelgroße Vans) von Logistikfirmen wie JD Logistics, Cainiao (Alibaba), ZTO Express, J&T Express oder Meituan. Diese fahren in über 100 Städten schon im realen Betrieb, oft im “Last-Mile”-Bereich, also die letzte Strecke vom Verteilzentrum zum Kunden. Und diese Vans machen alles platt.

In den Videos ist unter anderem zu sehen, wie ein Van seelenruhig durch frischen, nassen Beton pflügt. Bauarbeiter versuchen verzweifelt, ihn zu stoppen – vergeblich. Er hinterlässt tiefe Spuren und fährt einfach weiter. Ein anderer schleppt ein Motorrad/Scooter mit, das in seinem Radkasten festhängt. Der Van? Fährt unbeirrt weiter.

Diese kleinen Terminator-Vans rumpeln über Schlaglöcher und Schuttberge, durch kaputte Straßen und Baustellen und klettern über Bordsteine. Manchmal stecken sie aber auch an menschenleeren Zebrastreifen fest und halten den Verkehr auf: Dann hilft ein beherzter Tritt gegen’s Heck, wie Aufnahmen zeigen.

China pusht autonome Lieferung massiv (Arbeitskräftemangel, Kostenreduktion, riesiges Paketvolumen, staatliche Förderung), aber die Technik ist noch nicht ausgereift für den wilden chinesischen Verkehrs-Dschungel. Der Verkehr dort ist ein “geordnetes Chaos”, das durch aggressives Fahren, das Ignorieren von Spuren und eine hohe Dichte an Autos, Motorrollern und Fußgängern gekennzeichnet ist.

Bis die KI lernt, wie ein lokaler Rollerfahrer zu improvisieren (falls sie dazu in der Lage ist), genießen wir die Show. Und auch bei den Chinesen lautet die Devise: einfach weiter bestellen. Die Vans kommen. Immer. Irgendwie. Denn: “Nothing stops them!” (Außer vielleicht leere Zebrastreifen.)

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