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Heute — 27. Februar 2026

AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

27. Februar 2026 um 12:00

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Die AfD darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und behandelt werden, wie die „Tagesschau“ berichtet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss entschieden. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen.

Die Bundesbehörde muss demnach den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden, so das Gericht. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Eine Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil (Aktenzeichen: 13 L 1109/25) findet sich unter diesem Link.

Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Etwa den strittigen Punkt, ob die AfD auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund benachteiligen wolle, sieht das Gericht durch das Geheimdienstgutachten keineswegs gedeckt:

Insbesondere besteht keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin (der AfD, Red.) entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Hinreichend konkrete Belege in Bezug auf entsprechende politische Zielsetzungen sind nicht ersichtlich. Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.“

Ein AfD-Verbot wäre radikal und kontraproduktiv

Die FAZ schreibt zur „Qualität“ des Geheimdienstgutachtens: „Der Verfassungsschutz hatte in seinem Gutachten zwar viele Aussagen und Verlautbarungen, die öffentlich zugänglich waren, aufgelistet. Aber das Gericht sieht das nicht als ausreichend an, um die Partei als Ganzes als gesichert rechtsextrem einzustufen. Das ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz.“

Das Gericht gibt damit dem von einer selbstdefinierten „Mitte“ lange proklamierten Motto einen Dämpfer, laut dem der Zweck fast jedes Mittel heilige, solange der Zweck ein AfD-Verbot ist. Es ist gut, wenn auch mal festgestellt wird, dass auch für den „Kampf gegen Rechts“ seriöse, nachprüfbare, belastbare Kriterien zugrunde gelegt werden müssen.

Durch die Art und Weise, wie das AfD-Verbotsverfahren von vielen Politikern und Journalisten bisher beworben und vorangetrieben wird, werden demokratische Prinzipien verletzt. Dazu kommt der Eindruck, dass ein weisungsgebundener Geheimdienst gegen politische Konkurrenten instrumentalisiert werden könnte. Das ganze „offizielle“ Vorgehen bezüglich eines AfD-Verbots muss dringend auf seine Seriosität überprüft werden, da kann das aktuelle Urteil für eine Denkpause sorgen.

Dass der „Kampf gegen Rechts“ in seiner praktizierten unseriösen Form zusätzlich höchst kontraproduktiv ist und diese Art des Vorgehens die AfD indirekt immer stärker macht, ist ein weiterer Aspekt, aber hier nicht der entscheidende: Es geht vor allem um demokratische Grundsätze wie die Gleichbehandlung im politischen Meinungskampf, unabhängig von konkreten politischen Inhalten.

Mit diesem Standpunkt macht man sich nicht die Inhalte der AfD zu eigen: Zu vielen dieser Inhalte habe ich eine große Distanz, die Partei ist meiner Meinung nach eine tendenziell militaristische und neoliberale Mogelpackung. Doch das entbindet ihre Gegner in den konkurrierenden Parteien und in den „etablierten“ Medienredaktionen selbstverständlich keineswegs davon, den radikalen und kontraproduktiven Schritt eines Parteiverbots penibel und seriös zu begründen – oder eben von dieser meiner Meinung nach abzulehnenden Forderung abzurücken.

Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle

Zur Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai letzten Jahres hatten sich damals auf den NachDenkSeiten etwa Oskar Lafontaine im Artikel „Rechtsextreme kämpfen gegen Rechtsextreme“ und Jens Berger im Artikel „AfD-Verbotsdebatte: Man muss die Ursachen und nicht die Symptome bekämpfen“ geäußert, außerdem bin ich im Artikel „‘Gutachten’ zur AfD: Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle“ darauf eingegangen, darin heißt es etwa:

Es ist ein befremdliches Zusammenspiel aus Geheimdienst, Medien und Politikern: Ein weisungsgebundener und in der Vergangenheit skandalgeschüttelter Geheimdienst hält ein brisantes ‚Gutachten’ unter Verschluss, entfaltet aber mit der Verkündung seiner Existenz bereits starke politische Wirkung. Gleichzeitig wurden Infos des ‚geheimen’ Papiers anscheinend an einzelne Medien weitergegeben, die sich unkritisch an einer unseriösen Kampagne beteiligen. Und Politiker, die den Geheimdienst gestern noch abschaffen wollten, erheben ihn nun zu einer seriösen Quelle.“

Brandmauer bizarr

Viele politische Reaktionen auf das Urteil sind erwartungsgemäß: Die SPD-Politikerin Carmen Wegge will laut Tagesschau trotz der Gerichtsentscheidung ihre Bemühungen für ein AfD-Verbotsverfahren vorantreiben. Sie sei weiter fest davon überzeugt, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei und vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse. Die Eilentscheidung sei „ein weiterer Ansporn, noch besser zu werden“, sagte sie. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert nun dafür, einzelne Landesverbände der Partei zu verbieten. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte er laut Medien.

Der Grünen-Innenpolitiker von Notz warb laut Deutschlandfunk für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um Informationen der Behörden über die AfD zu sammeln. Auch müssten Erkenntnisse der Nachrichtendienste einfließen. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) erklärte, man müsse sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Bis dahin werde die AfD weiter als Verdachtsfall beobachtet. Außerdem sagte er zutreffend, die Partei müsse „man wegregieren und nicht wegverbieten“. Die LINKEN-Politikerin Bünger sagte der Deutschen Presse-Agentur, von der AfD gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus.

Was die Errichtung der „Brandmauer“ gegen die AfD für bizarre Blüten treiben kann, das beweist gerade die LINKE in Thüringen: Die Partei hat überraschend einen eigenen Antrag erfolgreich durch den Landtag gebracht, aber es hatte auch die AfD dafür gestimmt. Thematisiert wird nun nicht der politische Erfolg des LINKEN-Antrags, sondern die Schmach, dadurch die „Brandmauer“ beschädigt zu haben. Die Verrenkungen von LINKEN-Politikern und Journalisten zu der Episode können unter diesem Link sowie unter diesem Link betrachtet werden.

Überraschung in den Tagesthemen

Man höre und staune: In den Tagesthemen der ARD lief am Donnerstag ein überraschend kritischer Kommentar von Iris Sayram zum Thema AfD-Verbot:

Die Begründung der Kölner, die hat es in sich. Das Gericht hat nämlich mehr oder weniger klar gemacht, dass das tausend Seiten lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft – und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann.

Titelbild: Stranger Man/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
Gestern — 26. Februar 2026

Roderich Kiesewetter hat recht: Der Ukrainekrieg wurde schon 2014 begonnen – aber vom damaligen Maidan-Regime in Kiew


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Zum 4. Jahrestag des Ukrainekriegs erreicht die Propaganda um die Vorgeschichte des Kriegs neue Höhepunkte. Zuverlässig ist auch der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter vertreten, wenn es darum geht, historische Fakten „zurechtzurücken“. In einem aktuellen Beitrag behauptet er (wie viele andere), der Angriff des „Terrorstaats“ Russland auf die Ukraine habe schon 2014 begonnen. Doch 2014 war es ein nicht gewählter Übergangspräsident in Kiew, der jene „Anti-Terror-Operation“ gegen die Bürger im Donbass entfesselt hat, die als Startpunkt für den Krieg gilt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Roderich Kiesewetters (CDU) aktuelle Äußerungen stehen beispielhaft für die sture Wiederholung zahlreicher geschichtsloser Behauptungen westlicher Militaristen rund um den Beginn des Ukrainekriegs. Am Mittwoch hat Kiesewetter auf X geschrieben:

Der Russische Angriff auf die Ukraine begann 2014. Dass der Terrorstaat Russland am 24.2.2022 die Ukraine überfiel, daran tragen wir eine Mitverantwortung, denn wir setzten zu lange auf Beschwichtigung und Appeasement statt auf Abschreckung und Verteidigungswillen. Im 5. Jahr der Vollinvasion ist es weiterhin notwendig: endlich Taurus zu liefern! Weitreichende Systeme sind so viel effizienter gegen die russischen Aggressoren. Wir tragen heute auch eine Mitverantwortung für viele tote und verletzte Ukrainer und für viele Soldaten, die so lange und in großer Erschöpfung kämpfen. Auch durch unterlassene Hilfeleistung tragen wir eine Verantwortung. Solidaritätsbekundungen halten keine russischen Drohnen und Bomben auf – weitreichende Waffen schon.“

Kiews „Anti-Terror-Operation“ gegen den Donbass

Teilweise stimmt Kiesewetters Aussage sogar: Ein Ursprung des Ukrainekriegs ist tatsächlich (spätestens) 2014 zu suchen – nach dem Putsch in Kiew hatten unter anderem rechtsradikale ukrainische Regimenter den Donbass angegriffen, weil sich viele der dortigen Bürger dem Maidan-Umsturz in Kiew entgegenstellen wollten. Ulrich Heyden hat über den „längsten Krieg in Europa seit 1945“ bereits 2022 geschrieben:

Auch verschweigen die deutschen Politiker und großen Medien, dass der Krieg in der Ukraine nicht 2022 begann, sondern bereits 2014. Im Februar 2014 fand in Kiew – angeführt von rechtsradikalen, militanten Gruppen – ein Staatsstreich statt. Der amtierende Präsident Viktor Janukowitsch wurde unter Morddrohungen aus Kiew verjagt.

Zwei Monate später, am 14. April 2014, schickte der geschäftsführende nicht-gewählte ukrainische Präsident Aleksandr Turtschinow Truppen in den Donbass. Sie sollten im Rahmen einer ‚Antiterroristischen Operation‘ die Separatisten aus Regierungsgebäuden in Donezk und Lugansk vertreiben.

Diese ‚Operation‘ kostete bis heute 14.000 Menschen das Leben. 5.000 Menschen starben in der Volksrepublik Donezk, 4.000 in der Volksrepublik Lugansk [3] und 5.000 Menschen in dem von Kiew kontrollierten Teil des Donbass.“

Lange Zeit wurde der Bezug auf 2014 von westlichen Meinungsmachern eher gemieden, eben um nicht an diese Wurzel des Ukrainekriegs zu erinnern: den westlich unterstützten Staatsstreich. Das hat sich in den letzten Monaten teilweise gedreht, jetzt geht man diesbezüglich offensiver vor, siehe unter anderem Kiesewetter – offenbar im Vertrauen auf den schlechten Informationsstand vieler Bürger bezüglich der Zeit um 2014. Ein wichtiges Element bei der Eskalation des Konfliktes durch die ukrainischen Maidan-Anhänger war auch das Massaker von Odessa am 2. Mai 2014, über das Ulrich Heyden in diesem Artikel berichtet. Zerstörerisch wirkte auch, dass der Ukraine „erlaubt“ wurde, die Friedensabkommen von Minsk zu ignorieren.

Ein großer Krieg wurde billigend in Kauf genommen

Dass eine drohende Entwicklung vom Maidan-Putsch zum großen Krieg bereits sehr früh absehbar war, das belegt unter vielem anderen ein Offener Brief von 2014, in dem bereits damals prominente Unterzeichner wie Horst Teltschik (CDU), Walther Stützle (SPD) und Antje Vollmer (Grüne) eindringlich vor einer fortgesetzten Konfrontation gegenüber Russland und der Ignoranz berechtigter Sicherheitsinteressen des Landes gewarnt haben, wie wir im Artikel „2014: Die Vorhersage des heutigen Ukrainekriegs“ thematisiert haben.

Die gnadenlos wiederholte Floskel vom „unprovozierten russischen Angriffskrieg“ ist nicht haltbar: Der Krieg wurde massiv, sehenden Auges und skrupellos über Jahre von westlichen Militaristen provoziert – mit dieser Feststellung werden konkrete russische Kriegshandlungen seit dem Einmarsch 2022 nicht verteidigt, aber sie hätten mit vorausschauender Politik verhindert werden können. Die zerstörerischen Folgen der anti-russischen Konfrontation, der Sanktionen, der NATO-Osterweiterung und der westlichen Duldung der ukrainischen Ignoranz der Verträge von Minsk wurden billigend in Kauf genommen, um antirussische Ideologien und US-Interessen (unter vielem anderen im Energie-Bereich) zu bedienen. Dass ich trotzdem der Meinung bin, dass Russland jetzt schnell einen Waffenstillstand schließen sollte, habe ich hier geschrieben.

Kiesewetter schreibt zutreffend: „Wir tragen heute auch eine Mitverantwortung für viele tote und verletzte Ukrainer und für viele Soldaten, die so lange und in großer Erschöpfung kämpfen.“ Seine Folgerung aus diesem Befund, nämlich noch mehr zu eskalieren, ist jedoch nur als grotesk bzw. als eiskalt zu bezeichnen. Ebenso grotesk ist es, einen neutralen Status der Ukraine als inakzeptable Schmach zu dämonisieren, wie das in vielen anderen Kommentaren geschieht.

Der Jahrestag des Kriegs und die Krokodilstränen der Kriegstreiber

Zum gerade verstrichenen 4. Jahrestag des Beginns des (großen) Ukrainekriegs drohten viele deutsche Journalisten und Politiker in ihren Krokodilstränen fast zu ertrinken. Wenn sie aber ihr geheucheltes Mitgefühl mit den Ukrainern ernst meinen würden, dann hätten sie sich in den letzten Jahren ganz anders verhalten sollen: etwa während der NATO-Osterweiterung, während des Maidan-Putsches, während des Beschusses des Donbass, während des „Betrugs von Minsk“ oder während der von westlicher Seite torpedierten Friedensverhandlungen von Istanbul 2022.

Denn wie gesagt: Die jetzt zu ertragenden Folgen der von westlichen Meinungsmachern gestützten Politik waren absolut voraussehbar.

Titelbild: Screenshot, Deutscher Bundestag, youtube.com/watch?v=g6a34IElqMo

(Auszug von RSS-Feed)
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Tilo Jung will dafür „kämpfen“, dass Florian Warweg aus der BPK ausgeschlossen wird


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Es gebe „kein Recht“ darauf, Mitglied der Bundespressekonferenz (BPK) zu werden, „insbesondere nicht als ehemaliger Mitarbeiter eines russischen Propagandasenders. Das sagt der Journalist Tilo Jung, der sich gleichzeitig an anderer Stelle als Streiter für die Rechte von Journalisten aufspielen will. Diese Doppelmoral ist ein Zeichen der Zeit. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Journalist Tilo Jung hat – bezogen auf den Journalisten und ehemaligen Redakteur der NachDenkSeiten Florian Warweg – kürzlich auf X mitgeteilt:

Als Mitglied des Vereins der BPK ist es mein gutes Recht gegen die Aufnahme neuer Mitglieder Einspruch einzulegen, da Warweg aus meiner Sicht nichts im Verein zu suchen hat. Das gilt auch weiterhin und dafür kämpfe ich. Befasse dich mit den Tatsachen.“

Er fährt fort:

Es gibt kein Recht Mitglied der BPK zu werden. insbesondere nicht als ehemaliger Mitarbeiter eines russischen Propagandasenders.“

Ein anderer Nutzer fragt: „Mit welchem Recht bist du dann Mitglied?“ Jung: antwortet:

Ich habe die Zugangsvoraussetzungen erfüllt

Ausgelöst wurden die Äußerungen durch Kritik an doppelten Standards: Kürzlich hatte Jung Ausführungen des Filmjournalisten Rüdiger Suchsland kritisiert. Der hatte gesagt, man solle künftig den Zugang zu Pressekonferenzen selektiver gestalten, zu sehen in diesem Ausschnitt. Jung hatte dazu geschrieben:

Manche meiner Kollegen sind sich wirklich für nichts zu dumm: Journalisten fordern die Beschneidung von Rechten von Journalisten.“

Einerseits gegen die Aufnahme von bestimmten Kollegen in die BPK zu trommeln und sich andererseits mit Sprüchen gegen die Zugangsbeschränkung von Pressekonferenzen als Kämpfer für Journalisten-Rechte aufzuspielen, diese Doppelmoral hat die Journalistin Aya Velazquez in diesem Beitrag auf X so illustriert:

In diesem X-Beitrag geht Velazquez näher auf die Vorgänge ein. Florian Warweg hat sich in diesem X-Beitrag dazu geäußert. Der Rechtsanwalt Markus Kompa geht in diesem Interview auf juristische Fragen des Zugangs zur BPK ein. Warweg ist nicht der erste Journalist, dessen Anwesenheit in der BPK Widerstand hervorruft, erinnert sei etwa auch an die Vorgänge um Boris Reitschuster.

Doppelte Standards

Was soll das eigentlich heißen, wenn Jung schreibt, Warweg „hat dort nichts zu suchen“? Und wer definiert eigentlich, wer ein „echter“ Journalist ist und wer nicht? Und würde sich eine restriktive Auslegung dieser Definition nicht auch gegen Jung selber wenden?

Auffällig ist die offensive Art, mit der Jung seine doppelten Standards verteidigt. Das ist ein Zeichen der Zeit: Dinge wie freie Meinungsäußerung, gleichberechtigter Zugang zur Monopolveranstaltung BPK etc. werden ganz offen bekämpft, ohne Scham zu empfinden – und dabei wird auch noch so getan, als würde man für eine gute Sache streiten.

Die Beurteilung des Vorgangs hat nichts mit inhaltlichen Standpunkten zu tun: Alle Journalisten müssen Zutritt zur BPK erhalten – egal, welche Meinung sie vertreten und wo sie vorher gearbeitet haben, solange sich das im Rahmen der Verfassung bewegt. Wenn einigen Journalisten die Anwesenheit von kritischen Kollegen nicht gefällt, weil das auch ein peinliches Licht auf ihre eigenen angepassten Fragen wirft, dann ist das deren persönliches Problem. Ein Problem für das Prinzip Meinungsfreiheit entsteht erst, wenn schon das Stellen von (bestimmten) Fragen skandalisiert wird.

Welpenschutz für Regierungssprecher

Die NachDenkSeiten üben viel Kritik an Inhalten in den „etablierten“ Medien – aber wir fordern doch nicht den Ausschluss von deren Personal oder dass sie im Meinungskampf benachteiligt werden.

Ich würde nie auf die Idee kommen, für den Ausschluss von Tilo Jung aus der BPK zu trommeln. Viele seiner Inhalte (nicht alle) widersprechen meiner Meinung, z.B. sein angepasstes Verhalten während der Corona-Zeit. Trotzdem wäre auch sein Ausschluss natürlich eine Art der Zensur. Und dafür zu werben, würde ich zusätzlich als unkollegial empfinden. Dass Jung anscheinend denkt, dass er mit diesem Verhalten irgendwo Punkte machen kann, ist bedenklich.

Der „Kampf“ dafür, kritischen Journalisten den Zugang zur BPK zur verwehren, erscheint auch wie ein übertriebener Schutz-Reflex für die Regierungssprecher, die auf deren Fragen antworten müssen. Können die sich nicht mit Argumenten „wehren“? Wenn ihre Position so unangreifbar wäre, dann sollte es doch ein Leichtes sein, sie in der BPK zu verteidigen.

Der von Tilo Jung und Anderen „bekämpfte“ Florian Warweg hat in der BPK für die NachDenkSeiten guten und seriösen Journalismus gemacht, davon können sich die Leser unter diesem Link überzeugen. Seit seinem Wechsel zur OAZ führt er diese Arbeit dort fort – man kann für die Meinungsfreiheit nur hoffen, dass der „Kampf“ des Tilo Jung keinen Erfolg hat.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

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„Wir reden hier über das Ende der Demokratie“: Harald Martensteins Rede beim „Prozess gegen Deutschland“


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Der Kolumnist Harald Martenstein hat zum Thema AfD-Verbot eine vielbeachtete und interessante Rede bei einem fragwürdigen Theaterprojekt gehalten: Teilweise trifft diese Rede voll auf den Punkt – teilweise ist sie aber auch abwegig. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am Thalia-Theater in Hamburg hat mal wieder ein fragwürdiger, durch den Regisseur Milo Rau inszenierter „Prozess“ stattgefunden – bekannt wurde Rau mit seinen „Moskauer Prozessen“, dem „Kongo Tribunal“ und so weiter. Dieses Mal war es ein „Prozess gegen Deutschland“, wie das Theater auf der Homepage mitteilt. Thema war die Frage, ob die AfD verboten werden soll, es gab „Zeugen“ und eine „Jury“ – das „Urteil“ lautete nach dem „Prozess“ laut Theater:

Am Ende der dreitätigen (sic!) Veranstaltung Prozess gegen Deutschland fand die Jury zu einem sehr differenzierten Urteil: Sie hält die AfD in wesentlichen Punkten für eine verfassungswidrige Partei und fordert die Prüfung eines Verbotsverfahrens. Zudem sprach sich die Jury dafür aus, die AfD von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen.“

Bei diesem „Prozess“ war auch der konservative Kolumnist Harald Martenstein als „Zeuge“ geladen. Seine Rede, die inzwischen große Aufmerksamkeit erregt hat, ist interessant: Streckenweise findet er genau die richtigen Formulierungen gegen (pseudo-)linke Anmaßungen und die radikalen und politisch kontraproduktiven Pläne eines AfD-Verbots. Aber an anderen Stellen formuliert er viel Selbstverständliches, teilweise praktiziert er auch das, was er der Gegenseite vorwirft.

Kurz zu den „Prozessen“ von Milo Rau: Die zeichnen sich aus durch pseudo-dokumentarische und emotionale (man könnte auch sagen: billige) Zuspitzungen, möchten aber wohl trotzdem (durch den Titel „Prozess“ und formale Anlehnungen an echte Gerichtsprozesse) die Seriosität eines ordentlichen Gerichtsverfahrens vorgaukeln.

„Falls Sie das überfordert, liegt das Problem bei Ihnen“

Die Rede von Harald Martenstein (Text unter diesem Link, Video unter diesem Link) beginnt treffend:

Sie möchten hier also in einer Art Schauprozess über das Verbot einer Partei sprechen, die im Westen Deutschlands von 20 Prozent der Menschen gewählt wird und im Osten von 35 bis 40 Prozent. Mit anderen Worten: Wir reden hier über das Ende der Demokratie und ihre Ersetzung durch etwas anderes. Die Meinung großer und immer noch wachsender Teile der Bevölkerung soll für die Politik in Zukunft keine Rolle mehr spielen.

Wie soll das neue System eigentlich heißen? Gelenkte Demokratie? Unsere Demokratie? Bestimmt fällt Ihnen ein schönerer Name ein.“

Zum Demokratieverständnis einer radikalisierten „Mitte“ heißt es in der Rede:

Es gehört zu den Merkmalen demokratischer Staaten, dass dort das Spektrum des politisch Erlaubten sehr breit ist. Sie müssen sich also gegen Ihr Naturell damit abfinden, dass es in einem freien Land mit freien Wahlen nicht immer so läuft, wie Sie es möchten. Falls Sie das überfordert, liegt das Problem bei Ihnen und nicht bei denen, die anders denken als Sie.

Begriffsverwirrungen

Das trifft alles zu und es ist wirkungsvoll und einfach formuliert. Dieses Urteil kann man über weite Teile des Textes aussprechen. Es schmerzt ein bisschen, dass solche naheliegenden Schlüsse heute eher von konservativer Seite ausgedrückt werden.

Einschränkend würde ich sagen, dass Martenstein auch viel Selbstverständliches äußert. Dass man mit solchen „einfachen Botschaften“ eine solche Aufmerksamkeit auslösen kann, wie es momentan zu beobachten ist, ist ein Zeichen der Zeit und ein weiteres Indiz für die weitverbreiteten Begriffsumdeutungen und -verwirrungen, die die gesellschaftliche Kommunikation erschweren.

Martenstein äußert aber teilweise auch Abwegiges in der Rede. Und an manchen Stellen praktiziert er tendenziell das, was er den „Linken“ – etwa im folgenden Satz – vorwirft:

Die erste Frage: Sind die Begriffe ‚rechts‘ und ‚rechtsradikal‘ mehr oder weniger bedeutungsgleich? Ich frage das, weil beide Begriffe in den linken Debattenräumen meist wie Synonyme verwendet werden.“

Das stimmt überwiegend – aber Martenstein will in seiner Rede dann selber Linke (was man auch immer heute darunter versteht …) für die Verbrechen unter Mao und Pol Pot indirekt in die Pflicht nehmen:

Sie haben verdrängt, dass in der Sowjetunion im Namen des Sozialismus mindestens neun Millionen Menschen ermordet oder dem Hungertod preisgegeben wurden. Sie haben die Millionen Opfer von Pol Pot und Mao erfolgreich verdrängt. In Venezuela wurden nach der gefälschten Wahl von 2024 auf den Straßen 24 Demonstranten von Maduros Truppen ‚außergerichtlich hingerichtet‘, auch Minderjährige. Was wäre hier los, wenn Trump das getan hätte?

Also, wer sich heute links nennt, der verdrängt (oder rechtfertigt gar?) die Verbrechen unter Pol Pot? Was für ein Unsinn. Auch die Äußerung zu Trump ist nicht stimmig, denn bei Trumps Vorgängern war doch genau das über Jahrzehnte festzustellen: eine inakzeptable Verniedlichung schwerster US-Kriegsverbrechen durch viele deutsche Journalisten und Politiker.

Auch Martensteins Charakterisierung „typischer Rechter“ muss als etwas simpel bezeichnet werden:

Typische Rechte lehnen ein sozialistisches Wirtschaftssystem ab, sie verteidigen das Unternehmertum, sind für Traditionen, sie halten die Familie für ein gutes Modell, und sie mögen ihr Land, sie hassen es nicht.“

Martenstein befeuert die Begriffsverwirrung um links und rechts auch dadurch, dass er die neue „woke“ und eher auf Identitätspolitik fixierte „Lifestyle-Linke“ mit der klassischen (eher auf ökonomische Gegebenheiten zielende) Linken gleichsetzt. Prinzipiell muss erwähnt werden, dass auch die Rechten erheblich zur heillosen Begriffsverwirrung von „Rechts“ und „Links“ beigetragen haben – unter vielem anderen mit dem total irreführenden Begriff „linksgrün“: Grüne Politik ist alles andere als links. Wer diese Politik dennoch so bezeichnet, verniedlicht die radikalen Züge dieser Partei, wie ich in diesem Artikel beschrieben hatte. Ebenfalls vom Thema Begriffsumdeutungen von rechts/links handelt dieser Artikel oder dieser Artikel.

„Sie wissen, was Sie tun“

Große Zustimmung habe ich dann aber wiederum zu diesen Äußerungen von Martenstein:

Wer alle Rechten Nazis nennt, nur weil sie keine Linken sind, ist wirklich ein historischer Analphabet. Aber das wäre verzeihlich, finde ich. Unbildung ist kein Verbrechen. Ihnen werfe ich vor, dass Sie wissen, was Sie tun. Sie wissen, dass Sie nicht das Vierte Reich verhindern, sondern dass Sie lediglich Ihre politische Konkurrenz ausschalten wollen.“

Aber: Viele Konservative, die zum Beispiel im Kulturkampf kluge Sachen zur Meinungsfreiheit sagen, vertreten andererseits bei den Themen Sozialstaat, Aufrüstung, Steuern, Energieversorgung und so weiter für mich höchst widersprüchliche Positionen – da könnte man ebenfalls (wie Martenstein) sagen, dass sie es eigentlich besser wissen müssten.

„Es geht also nicht darum, ob Sie oder ich diese Ziele für richtig halten“

Zur Frage des Parteiverbots sagt Martenstein unter anderem:

Die entscheidende Frage ist, ob so eine Partei legitime Ziele verfolgt oder illegitime. Es geht also nicht darum, ob Sie oder ich diese Ziele für richtig halten. Illegitime Ziele wären zum Beispiel die Beseitigung der Meinungsfreiheit, der Entzug von Grundrechten für Teile der Bevölkerung oder das Verbot von Parteien, die von den Regierenden als störend empfunden werden.“

Dann ergänzt er sehr treffend an die Adresse der Verbotsbefürworter:

Illegitime Ziele sind also genau die Ziele, die Sie vertreten.“

Die AfD ist eine tendenziell militaristische und neoliberale Mogelpackung, unsere starken inhaltlichen Differenzen mit der Partei haben wir in zahlreichen Artikeln deutlich gemacht – aber: Ein Verbot der AfD wäre ein radikaler und politisch kontraproduktiver Schritt, auch diese Position haben die NachDenkSeiten in zahlreichen Artikeln begründet, etwa Jens Berger in diesem Artikel oder in diesem Artikel. Zusätzlich ist es doch längst offensichtlich: Wenn „die Mitte“ zentrale Themen liegen lässt, dann werden die von der AfD dankend angenommen, das weiß inzwischen jedes Kind, nur anscheinend viele der „Kämpfer gegen Rechts“ nicht.

Martenstein sagt zutreffend, dass der „Kampf gegen Rechts“ in seiner aktuellen Form auch zu einem Kampf gegen die Demokratie werden kann. Sein Fazit:

Sie sind dann ein Gegner der Demokratie. Das sollten Sie dann aber auch zugeben, vor sich selbst und vor der Welt.“

Dem ist wiederum voll zuzustimmen.

Titelbild: Screenshot/Bild

(Auszug von RSS-Feed)

Diese asoziale Kampagne gegen den Sozialstaat muss aufhören


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Die Bürger stehen momentan unter propagandistischem Dauerfeuer: einerseits durch enthemmte Militaristen und andererseits durch neoliberale Gruppen, die den Sozialstaat als „Luxus“ oder als „Geschenk“ des Staates an die Bürger diffamieren und entsprechend kaputtsparen wollen. Die aktuelle Kampagne gegen den Sozialstaat durch Medien, Politiker und Lobbyverbände ist spaltend und asozial – sie sollte als solche geächtet werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Aktuell vergeht kein Tag, an dem nicht Lobbyverbände, hohe Politiker oder Journalisten großer Medien vom Normalbürger und von Bedürftigen soziale „Einschnitte“ und „Reformen“ einfordern – die jüngste Attacke unter zahlreichen anderen kam vonseiten des Wirtschaftsrates der CDU.

Gemein haben viele dieser Vorstöße, dass sie nicht gesellschaftliche Gerechtigkeit einfordern – etwa durch ein Steuersystem, das auch große Vermögen und Superreiche angemessen in die gesellschaftliche Pflicht nimmt. Statt diese „starken Schultern“ belasten zu wollen, geht die Tendenz vieler Forderungen konsequent dahin, eher den „kleinen Mann“ in die Pflicht zu nehmen und gleichzeitig einen Keil der sozialen Spaltung in die Gesellschaft zu treiben, der Solidarität und Widerstand gegen die anti-sozialen Tendenzen schwächt. Zu den „starken Schultern“ heißt es bereits 2023 im Artikel „Milde für Milliardäre, Härte beim Bürgergeld: Haushaltsdebatte völlig aus dem Lot“:

„Wir, die Bürger, haben den Superreichen extrem breite Schultern beschert – es ist höchste Zeit, dass diese Schultern nun auch Lasten tragen. Das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit Logik und Verantwortung. Auch bei der akuten Haushaltskrise gelingt es mit Hilfe vieler Journalisten und Politiker wieder, vom Offensichtlichen abzulenken: Dass das Geld für Kinder, Gesundheit, Infrastruktur etc. zuerst bei den obszönen Krisen-Profiten zu holen wäre, bevor der Sozialstaat angegriffen wird.“

Im Artikel „Neuer Volkssport: Bürger(-Geld-)Bashing“ heißt es:

„Es herrscht ‚Sozialneid nach unten‘: Skrupellos wurde von Politikern, Journalisten und „Experten“ eine Stimmung entfacht, in der man mit möglichst harten Forderungen gegen benachteiligte Bürger Sympathien sammeln kann. Gleichzeitig werden Superreiche aus der Verantwortung entlassen. Die gesellschaftliche Debatte ist völlig aus dem Lot.“

Indirekte Folge von Aufrüstung und Energiepolitik

Ob aktuelle zaghafte Einsprüche von Teilen der SPD gegen das weitere Schleifen des Sozialstaats ernst gemeint und nicht nur eine Pose sind, und wenn ja, ob die mitregierenden Sozialdemokraten gegenüber den lauten und einflussreichen neoliberalen Machtgruppen standhaft bleiben, bleibt abzuwarten.

Auch vor der aktuellen Steigerung der Meinungsmache gab es schon lange die permanenten Versuche, den Sozialstaat als „luxuriös“ zu diffamieren. Einer der Startschüsse für die aktuellen (nochmaligen) Zuspitzungen in der anti-sozialen Meinungsmache kam von ganz oben – Kanzler Friedrich Merz sagte im Sommer 2025: „Der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, ist mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar.“ Seit dem hagelt es Vorstöße, den Sozialstaat auszuhöhlen, die ich teilweise nur als asozial empfinden kann.

Nichts spricht dagegen, den Sozialstaat in Deutschland „noch besser“ und „noch effizienter“ zu organisieren. Aber in der Realität wird die aktuelle Tendenz – wenn man ihr nicht entgegentritt – auf eine weitere Verschlechterung des Alltags vieler Bürger hinauslaufen. Und gleichzeitig wird die Unantastbarkeit Superreicher sehr wahrscheinlich nicht infrage gestellt werden. Diese Gleichzeitigkeit ist inakzeptabel.

Der Druck auf den Sozialstaat ist auch eine indirekte Folge einer zerstörerischen Politik auf den Gebieten der Energieversorgung und der exzessiven Aufrüstung. Diese Folgen waren absolut voraussehbar, bevor dieser Weg eingeschlagen wurde – aber sie wurden von den verantwortlichen Politikern und Journalisten trotzdem billigend in Kauf genommen, um einer gefährlichen antirussischen Ideologie folgen zu können und um US-Interessen zu bedienen.

Titelbild: Ryan Nash Photography / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Sehr gut: BSW reicht wegen Neuauszählung der umstrittenen Bundestagswahl Klage ein


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Die Klage der Partei beim Bundesverfassungsgericht ist überfällig und gut begründet. Das Verhalten von Teilen des Parlaments und des Wahlprüfungsausschusses bei der Frage der Neuauszählung ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das BSW vor das Bundesverfassungsgericht, wie Medien berichten. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Wann und wie die höchsten deutschen Richter entscheiden, sei offen. Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus. Die Partei nimmt an, dass sie eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste.

Berechtigte Klage

Der Schritt des BSW ist überfällig, gut begründet und sehr zu begrüßen. Die Partei hat dazu am Montag eine Pressekonferenz abgehalten, bei der die relevanten Informationen zu den mutmaßlichen Fehlern beim Wahlvorgang noch einmal vorgetragen wurden. Ein Video der Pressekonferenz findet sich unter diesem Link. Auch in diesem Beitrag begründen die BSW-Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali sowie Sahra Wagenknecht, warum das BSW in Karlsruhe auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl klagen wird.

Meiner Meinung nach ist die Berechtigung des BSW-Vorstoßes zur Neuauszählung offensichtlich: Das Ergebnis war historisch knapp und die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang sind sehr wahrscheinlich mandatsrelevant. Auch wenn laut Legal Tribune Online (LTO) „der bloße Hinweis auf ein knappes Wahlresultat“ nicht ausreiche, „um im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens eine Nachzählung anzuordnen und durchzuführen“, wie die Verfassungsrechtlerin Roya Sangi gegenüber dem Medium sagte, so gibt es zusätzlich zahlreiche Indizien dafür, dass die von LTO im Folgenden aufgezählten Kriterien erfüllt sein könnten und eine Nachzählung darum gerechtfertigt wäre:

Wahlfehler wären etwa offensichtliche Auszählungs- und Übertragungsfehler, die fehlerhafte Zuordnung von Stimmzetteln, die unzutreffende Bewertung von Stimmen als gültig oder ungültig, Verfahrensverstöße bei der Auszählung (etwa fehlende Öffentlichkeit, unbeaufsichtigte Unterbrechungen, nicht ordnungsgemäß arbeitende Wahlvorstände) oder Widersprüche und Lücken in der Wahlniederschrift, die das Ergebnis nicht nachvollziehbar machen.“

„Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen“

LTO zitiert auch den Wahlausschuss des Bundestags, der sich gleich zweimal blamiert hat: zum einen durch die inakzeptabel lange Frist, die er sich für eine Entscheidungsfindung genommen hat, zum anderen durch die Begründung der Ablehnung der Neuauszählung: „Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel, genau überprüft“, sagte Karaahmetoğlu. Es seien Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet worden. Doch ist das Ergebnis aus Sicht der Mehrheit: Der Sachvortrag des BSW habe sich „in allen Teilen“ als unzutreffend herausgestellt, sagte der Vorsitzende.

An der Behauptung mit den „1.000 Seiten“ gibt es laut BSW übrigens erhebliche Zweifel. Zu dem sehr fragwürdigen Konstrukt, dass der Bundestag selber über seine rechtmäßige Zusammensetzung entscheidet, hat Sahra Wagenknecht treffend gesagt:

Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik. Die Abgeordneten sind Richter in eigener Sache. Diese Regel aus der Kaiserzeit ist völlig inakzeptabel.“

Das BSW gehört in den Bundestag

Das BSW gehört in den Bundestag (wenn nicht durch die aktuelle Klage, dann nach der nächsten Bundestagswahl): als wichtige Stimme vor allem gegen den aktuellen Militarismus. Angesichts der Aufgabe, dem Rausch der „Kriegstüchtigkeit“ auf Bundesebene entgegenzutreten, verblasst in meinen Augen auch die Relevanz der ärgerlichen Irrungen und Wirrungen in den BSW-Landesverbänden – wegen Irritationen auf Landesebene sollte man der Partei meiner Meinung nach nicht die Gefolgschaft aufkündigen.

Übrigens: Auch wenn man kein Anhänger der politischen Inhalte der Partei ist, sollte man dem BSW bei seiner Klage jetzt die Daumen drücken: Denn dabei geht es nicht um Parteiengezänk, sondern um prinzipielle Fragen der Demokratie und der Glaubwürdigkeit des aktuellen Parlaments.

Titelbild: Screenshot/BSW / Shutterstock

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Nur der Gegner indoktriniert seine Kinder – wir bereiten unsere Kleinen doch nur „auf den Ernstfall“ vor


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Die Kinder in Deutschland sind längst im Visier der militaristischen „Zeitenwende“ – eine aktuelle Meldung unter vielen: Das Rote Kreuz in Nordrhein-Westfalen fordert, dass auch Kinder in Kitas und Schulen auf den Kriegsfall vorbereitet werden. Die Kleinen sollten etwa „spielerisch lernen, wie man eine Wunde verbindet“, Schüler sollten sich mit der Versorgung von „Kriegsverletzungen“ befassen. Die militaristische Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche ist strikt abzulehnen. Der Verweis auf noch härtere Praktiken in anderen Ländern verfängt nicht – schließlich sind wir doch „die Guten“! Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Bereits Kinder in Kitas und in der Schule in Nordrhein-Westfalen sollen gezielt auf den Katastrophen- oder Kriegsfall vorbereitet werden. Das fordert der NRW-Landesbeauftragte des Roten Kreuzes für den Bevölkerungsschutz, Uwe Krischer, gegenüber der WAZ, wie die DPA meldet. Krischer warnt demnach davor, dass weite Teile der Bevölkerung trotz „der ernsten Sicherheitslage“ nicht auf Krieg und Krisen vorbereitet seien. „In Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein und im schulischen Wiederbelebungsunterricht sollte ergänzend auch Selbstschutz gelehrt werden, also Eigenvorsorge mit Vorräten, Notfallgepäck oder auch die Versorgung von Schusswunden und anderen Kriegsverletzungen“, sagte der DRK-Beauftragte. „Das Thema gehört schon in die Kitas“, sagte er weiter. „Kita-Kinder können spielerisch lernen, wie man einen Notruf absetzt und eine Wunde verbindet. Alle Kita- und Schulkinder in NRW müssten verpflichtend Selbstschutz lernen.“

Das ist nur eine Meldung unter vielen in der jüngeren Vergangenheit, die den zunehmenden Zugriff der aktuellen militaristischen Propaganda auf die Kinder in Deutschland illustrieren. Ein weiteres Beispiel ist etwa der kürzliche Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt, der forderte, dass Kinder in der Schule auf Krisen und Krieg vorbereitet werden, wie wir in diesem Artikel beschrieben haben. Oder manche Beiträge der Kinder-Nachrichtensendung „Logo“, auf die wir hier oder hier eingegangen sind. Oder auch Beiträge auf der Kinderseite einer großen Zeitung. Und so weiter.

Ein Element, das viele dieser Vorstöße gemeinsam haben, ist, dass die angebliche Bedrohung Deutschlands durch Russland oder die vom Roten Kreuz angeführte „ernste Sicherheitslage“, die die Handlungen gegenüber unseren Kindern rechtfertigen sollen, nicht nachvollziehbar mit Fakten unterfüttert werden. Der Vorstoß des Roten Kreuzes illustriert zusätzlich, dass sich auch Personen und Institutionen jenseits von Politik und Medien gerne in den Dienst der militaristischen „Zeitenwende“ stellen wollen.

„Russland: Die Indoktrination beginnt jetzt schon im Kindergarten

Es besteht kein Zweifel: Der Nachwuchs wird auch in Deutschland von interessierter Seite als begehrtes Ziel von politisch-militaristischer Indoktrination betrachtet und behandelt. Diese Tendenz ist skandalös, ja geradezu skrupellos.

Eine Ebene der Heuchelei entsteht zusätzlich dadurch, dass die (ebenfalls strikt abzulehnende) militaristische Indoktrination von Kindern etwa in Russland regelmäßig in deutschen Mainstreammedien scharf verurteilt wird. So meldet der Deutschlandfunk: „Russland: Die Indoktrination beginnt jetzt schon im Kindergarten“. Das ZDF schreibt: „Wie der Kreml die Jugend auf Linie bringt“. Amnesty International schreibt: „Neues Schulbuch indoktriniert Schulkinder mit russischer Propaganda“. Die taz beklagt bezüglich Russland „Ideologie im Sandkasten“. Und die Tagesschau berichtet: „Kriegspropaganda in russischen Klassenräumen“.

Es gibt eine weitere Ebene der Heuchelei: Während Teile der deutschen Politik einerseits fordern, dass deutsche Kinder zunehmend „kriegstüchtig“ aufwachsen, würden so manche Volksvertreter ihre Kinder wohl nicht so gerne im Schützengraben sehen wollen, wie wir in diesem Artikel oder in diesem Artikel beschrieben haben.

„Wir sind die Guten!“

Fazit: Die politisch-militaristische Indoktrination von wehrlosen Kindern ist überall strikt abzulehnen – in Deutschland ebenso wie in anderen Ländern. Ich würde nicht bezweifeln, dass die Kriegspropaganda in manchen anderen Ländern momentan den aktuellen Militarismus in Deutschland sogar noch übertrifft. Aber diese Verweise verfangen bezüglich der Kritik an hiesigen Zuständen nicht: Man kann nicht die Propaganda gegenüber Kindern anderswo verteufeln und gleichzeitig eine ähnliche Tendenz in Deutschland einfordern.

Und wenn westliche Politiker und Journalisten mit Verweis auf die Kinder-Indoktrination in anderen Ländern die eigene Kinder-Propaganda verniedlichen wollen, müsste man sie an ihr eigenes Mantra erinnern: „Wir sind die Guten!“

Titelbild: FGC / Shutterstock

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Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen


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Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.

Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:

„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“

Lange Haftstrafen möglich

ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:

„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.

Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.

Das Parlament nickt ab

Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.

„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“

Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.

Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:

Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“

Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

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Die „Mission Gehirnwäsche“ war erfolgreich: Viele Bürger wollen laut neuer Umfrage lieber Waffen statt sozialer Sicherheit


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Eine neue Umfrage zeigt deutliche Mehrheiten für Aufrüstung einerseits und Sozialkürzungen andererseits. Diese beunruhigenden Ergebnisse können als das Resultat der manipulierenden Angst-Kampagne zur „russischen Gefahr“ bzw. der aktuellen Kampagne gegen den Sozialstaat bezeichnet werden. Manchmal sind Umfragen aber auch selber Teil der Manipulation. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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„Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine für eine Stärkung der nationalen Verteidigungsfähigkeit inklusive höherer Verteidigungsausgaben“, schreibt die Uni Leipzig aktuell. Das habe eine gerade veröffentlichte Umfrage von Forschern der Universität Leipzig und der Technischen Universität München unter 1.095 zufällig ausgewählten Deutschen ergeben. Über die Umfrage haben verschiedene Medien berichtet (hier oder hier oder hier oder hier).

Mehrheit für exzessive Hochrüstung

Die ausführliche Beschreibung der Umfrage und ihrer Methodik findet sich auf der Seite des Ifo-Instituts – die hier folgenden Verweise auf Abbildungen beziehen sich auf dieses Dokument. Die dortigen Ergebnisse lauten: Eine Mehrheit von 62 Prozent (58 Prozent) befürchtet einen militärischen Konflikt zwischen Russland und einem NATO-Mitgliedstaat (einem Nachbarland Deutschlands) (vgl. Abb. 1). Nur 16 bzw. 18 Prozent geben an, sich wenig bis gar keine Sorgen zu machen. Mit Blick auf Deutschland selbst falle die Sorge etwas geringer, aber weiterhin substanziell aus: Rund 42 Prozent stimmen voll und ganz oder eher der Aussage zu, dass sie große Sorgen haben, es könnte zu einem direkten militärischen Konflikt zwischen Deutschland und Russland auf deutschem Boden kommen. Mehr als ein Drittel der Befragten (40 Prozent) befürchtet zudem, persönlich von einem solchen Szenario betroffen zu sein.

Dementsprechend messe eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung der „Wehrhaftigkeit“ Deutschlands hohe Bedeutung bei. Rund 70 Prozent der Befragten halten diese laut Umfrage für „sehr wichtig“ oder „wichtig“, nur 8 Prozent bewerten sie als eher oder sehr unwichtig.

Große Zustimmung erhalte eine generelle personelle Aufstockung der Bundeswehr. Die Autoren schreiben: Eine absolute Mehrheit von 60 Prozent der Befragten unterstützt diese Maßnahme, nur 14 Prozent sprechen sich dagegen aus. Ebenfalls hohe Zustimmung erhält ein stärkeres staatliches Eingreifen gegen hybride Angriffe Russlands: 58 Prozent der Befragten sind dafür, nur 15 Prozent sind dagegen. Auch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee sei mehrheitsfähig: 55 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, 18 Prozent sind dagegen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird von großen Teilen der Befragten befürwortet. Eine relative Mehrheit von 49 Prozent der Befragten spricht sich dafür aus, 27 Prozent sind dagegen. Gefragt nach einer Erhöhung der Militärhilfe für die Ukraine sprechen sich 27 Prozent der Befragten sehr oder eher dafür aus, 32 Prozent sind weder dafür noch dagegen, 41 Prozent sind eher oder sehr dagegen.

Eine große Mehrheit von 70 Prozent der befragten Personen ist der Meinung, dass die Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 3 Prozent oder mehr betragen sollten. Innerhalb dieser Gruppe befürworten 40 Prozent sogar einen Anteil von 5 Prozent oder mehr. Lediglich 14 Prozent der Befragten befürworten einen Anteil von 1 Prozent oder weniger; weitere 17 Prozent sprechen sich für einen Anteil von 2 Prozent vom BIP aus.

Waffen statt Sozialstaat

Es wurden auch Präferenzen hinsichtlich möglicher Umschichtungen von öffentlichen Ausgaben abgefragt. Den Befragten wurde dabei laut den Autoren der Umfrage jeweils die derzeitige Verteilung der öffentlichen Ausgaben als Orientierung vorgegeben. Auf dieser Grundlage sollten sie mit Hilfe von Schiebereglern angeben, wie hoch die Staatsausgaben für die jeweiligen Ausgabenbereiche aus ihrer Sicht sein sollten. Dabei zeige sich „eine klare Tendenz zur Priorisierung sicherheitsrelevanter Bereiche” (vgl. Abb. 6). So sprechen sich 85 Prozent für höhere Ausgaben in dem Bereich „Innere Sicherheit und Öffentliche Ordnung (z. B. Polizei und Bevölkerungsschutz)“ aus. Die Ausgaben für Verteidigung sollen nach Ansicht von 77 Prozent der Befragten steigen. Auch in den Bereichen Bildung und Gesundheit sprechen sich mit 83 und 59 Prozent klare Mehrheiten für Ausgabenerhöhungen aus.

Deutlich fällt die Meinung im Bereich der „Sozialen Sicherung (z. B. Rentenzuschüsse, Bürgergeld)“ aus. Eine klare Mehrheit von 83 Prozent der Befragten hält diese Ausgaben für zu umfangreich und spricht sich für eine Reduzierung aus. Auch die unter „Andere (z. B. Umweltschutz, Wohnen, Kultur, öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsförderung)“ zusammengefassten staatlichen Ausgabenbereiche sollen nach Ansicht von 87 Prozent der Befragten reduziert werden.

Bei der Frage, wie zusätzliche Verteidigungsausgaben konkret finanziert werden sollen, ist eine Mehrheit (59 Prozent) für Einsparungen in anderen staatlichen Ausgabenbereichen (vgl. Abb. 8). Ein Viertel der Befragten (25 Prozent) ist für eine Finanzierung über zusätzliche staatliche Verschuldung, während 16 Prozent Steuererhöhungen unterstützen. Insgesamt zeige sich damit, „dass die Bevölkerung höhere Verteidigungsausgaben vor allem durch eine Umverteilung innerhalb des Staatshaushalts und deutlich weniger durch zusätzliche Belastungen oder eine höhere Staatsverschuldung finanziert sehen möchte“, so das Fazit der Autoren der Umfrage.

Die „Früchte“ der Kampagnen

Zwei Kampagnen, die schon länger laufen, die aber in den letzten Jahren und Monaten kontinuierlich intensiviert wurden, zeigen laut dieser Umfrage Wirkung: zum einen die durch viele deutsche Journalisten und Politiker befeuerte Angst-Kampagne, die permanent eine „neue Bedrohungslage“ durch Russland ausruft, ohne dass diese Behauptung mit seriösen Fakten zu den Militär-Budgets der jeweiligen Blöcke oder den Analysen etwa von US-Geheimdiensten zu militärischen Plänen und Möglichkeiten der russischen Armee unterfüttert würde. Zum anderen die aktuell nochmals massiv zugespitzte Kampagne gegen den Sozialstaat.

Umfragen sind prinzipiell mit großer Vorsicht zu genießen, oft genug wird mit manipulativen Fragestellungen etc. ein verzerrtes Bild produziert. Bei der hier besprochenen Umfrage konnte ich keine krassen und offensichtlichen Manipulationen wie z.B. total irreführende Fragestellungen feststellen – die Leser sollten sich bei der verlinkten Beschreibung des Ifo-Instituts ein eigenes Bild machen. Stutzig macht etwa die Info über „Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland“, die einem Teil der Bürger vor der Befragung von den Fragestellern vermittelt worden waren – das Ifo-Institut schreibt zum Vorgehen:

Die Befragung wurde von Juli bis September 2025 von dem Befragungsinstitut Bilendi online durchgeführt. Insgesamt nahmen 3 297 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren teil. Die hier berichteten Ergebnisse beruhen auf den Antworten von 1 095 Personen, die per Zufall aus der Gesamtstichprobe ausgewählt wurden. Die übrigen Befragten beantworteten dieselben Fragen, erhielten zuvor jedoch Informationen zu Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland (Blesse et al. 2025).“

Ein Eindruck der Parteilichkeit wird unter anderem durch die Präsentation der Umfrage-Ergebnisse hervorgerufen. So wird die Umfrage vom Ifo-Institut unter dem reißerischen (und nicht gedeckten) Titel „Gefahr im Verzug“ vorgestellt. Auch die indirekt positive Wertung der Ergebnisse durch die Autoren als Zeichen „für einen klaren Reformwillen der deutschen Bevölkerung“ tragen nicht zu einem Eindruck der Unabhängigkeit bei.

Absolut erschreckend

Wenn man aber im Fall der hier besprochenen Umfrage davon ausgeht, dass der Hintergrund der beiden beteiligten Universitäten sowie das Prozedere zur Ermittlung der Umfrageergebnisse überwiegend seriös war – dann sind die Ergebnisse absolut erschreckend.

Titelbild: CHUYKO SERGEY

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„Trickkiste der Putin-Freunde“: Gerhard Schröder provoziert durch Vernunft


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Ex-Kanzler Gerhard Schröder hat in einem Zeitungsbeitrag gegen eine langfristige Dämonisierung Russlands und für eine Wiederaufnahme des Energiehandels mit dem Land plädiert. Die scharfen Reaktionen auf diese vernünftigen Positionen waren zu erwarten. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hat vor einigen Tagen einen Gastbeitrag in der Berliner Zeitung verfasst. Die Reaktionen auf diesen Text werden weiter unten im Text thematisiert.

Der Text ist sehr umfangreich und könnte hier nur ungenügend zusammengefasst werden. Darum wird in diesem Artikel nur auf Schröders Äußerungen zu Russland und zur Energieversorgung eingegangen. In seinem Beitrag thematisiert Schröder außerdem die Frage des „Friedens in der neuen ‚Weltunordnung‘“, die „Erneuerung der ‚linken Mitte‘ und ihre Aufgaben für den sozialen und freiheitlichen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“ sowie jene Aufgaben, die nun seiner Meinung nach von der SPD angegangen werden müssten.

Ein Zitat, das im In- und Ausland für wütende Reaktionen gesorgt hat, ist folgendes:

Heute ist viel von militärischen ‚Fähigkeiten‘ die Rede, doch unser Land und Europa brauchen in erster Linie ‚Friedensfähigkeit’. Deshalb halte ich weiterhin für richtig, was ich in meiner Zeit als Bundeskanzler vorangetrieben habe: die, wie sich gezeigt hat, sichere und verlässliche Lieferung von preiswerter Energie aus Russland – nicht zuletzt verbunden mit dem Angebot meinerseits, die Exploration und Lieferung von Gas mit moderner und effizienter deutscher Technologie umweltverträglicher zu machen. Das zu diffamieren, ist einfach unsinnig. Im Gegenteil: Wir brauchen derartige Formen der Kooperation mit Russland.“

Schröder fährt fort:

Natürlich ist der Krieg in der Ukraine nicht zu respektieren, auch nicht zu relativieren. Er ist völkerrechtswidrig, eine Verletzung der Menschenrechte. Wir müssen alle diplomatischen Mittel nutzen, ihn zu stoppen, denn Kriege kennen ‚keine Grenze in sich’. Deshalb muss die Eskalationsdynamik gebrochen werden, um eine Ausweitung zu verhindern.

Ich bin aber auch gegen die Dämonisierung Russlands als ewiger Feind. Russland, das ist nicht das Land der Barbaren, sondern ein Land mit einer großen Kultur und vielfältigen historischen Verbindungen zu Deutschland. Es bleibt die ‚deutsche Schande‘, dass dieses Land in zwei Weltkriegen von deutschen Soldaten brutal überfallen wurde.“

Russlands Krieg in der Ukraine sei nicht zu rechtfertigen, so Schröder weiter. Aber richtig bleibe, dass dieser Krieg eine Vorgeschichte habe, die viel mit der befürchteten expansiven Ausdehnung der militärischen Infrastruktur der NATO bis an die russische Grenze und den spekulativen Überlegungen über die künftige Rolle der Ukraine im „eurasischen Raum“ zu tun habe. Der Ukrainekrieg mache auch das europäische Versagen deutlich, im Jahr 1990 nicht die Chancen einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung genutzt zu haben. Die sei in der „Charta von Paris für ein neues Europa“ angelegt gewesen, in der es heißt: „Sicherheit ist unteilbar. Und die Sicherheit jedes Teilnehmerstaates ist mit der aller anderen verbunden.“ Schröder weiter:

Damals waren die Türen für das ‚Gemeinsame Haus Europa‘ weit geöffnet. Nicht nur Gorbatschow hatte seine Hand ausgestreckt, später auch Wladimir Putin.“

Schröder führt aus:

Friedenspolitisch stehe ich in der Tradition von Willy Brandt und Helmut Schmidt. Ich setze mich für eine kooperative Sicherheitsordnung ein, die auch von den Vereinten Nationen gefordert wird. Wie aber soll Gemeinsamkeit geschaffen werden, wenn Russland, das größte Land der Erde, ausgegrenzt wird? Oder auch China, der neue Wirtschaftsgigant mit 1,3 Milliarden Einwohnern? (…) Die Entwicklung der Welt und ihrer technisch-ökonomischen Dynamik verlagert sich von West nach Ost. Umso mehr müsste sich Europa von Lissabon bis zum Ural als Einheit verstehen.“

Trickkiste der Putin-Freunde“: Diese Reaktionen waren zu erwarten

Der frühere SPD-Politiker und langjährige Außen- und Sicherheitspolitiker Michael Roth wies Schröders Äußerungen auf Anfrage von Euronews zurück:

Tragisch, dass Gerhard Schröder immer noch unbeirrt an den selben furchtbaren Fehlern der Vergangenheit festhält. Nicht wir ‚dämonisieren‘ Russland. Russland hat sich selbst durch seine aggressiven Völkerrechtsbrüche ins Abseits manövriert.

Roth nannte den Kreml „die größte Gefahr für Sicherheit und Frieden auf unserem Kontinent“ und warnte vor „Business as usual“ mit einer imperialistischen Diktatur.

Man könnte angesichts seiner berechenbaren Reaktionen aber auch von „Business as usual“ bei Roth sprechen.

Unionspolitiker Thomas Röwekamp (CDU) sagte der Augsburger Allgemeinen, Schröders Aussagen stünden „in offenem Widerspruch zur Realität dieses Krieges“; in einer solchen Lage brauche es „Klarheit und Haltung – nicht Verständnis für einen Aggressor“. CSU-Politiker Reinhard Brandl ordnete Schröders Aussagen als rhetorische „Trickkiste der Putin-Freunde“ ein.

Estlands Außenminister Margus Tsahkna schrieb auf X: Aufrufe, ein Land, das den brutalsten Krieg in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg führe, nicht zu „dämonisieren“, seien „schlichtweg entsetzlich“ – ebenso wie Hinweise auf eine mögliche neue Energiekooperation.

Damit räumt der Politiker immerhin indirekt ein, dass eine Dämonisierung stattfindet und er das auch noch gut findet.

In einer weiteren Mitteilung seines Ministeriums sprach Tsahkna von einem „heimtückischen Versuch“, Europa zu spalten und vom Kurs gegenüber Russland abzubringen. Er schrieb außerdem, Russlands umfassende Aggression sei die Folge jahrelanger Beschwichtigung und der Annahme, Handel könne Aggression eindämmen; „Wandel durch Handel“ sei gescheitert.

„Deutschland an Putins Gashahn gehängt“

Der Sprecher des ukrainischen Außenministeriums, Heorhii Tykhyi, griff Schröder auf X an und warf ihm vor, die europäische Abhängigkeit von russischer Energie mitgeprägt zu haben. Tykhyi schrieb sinngemäß, Schröder habe einst „Deutschland an Putins Gashahn gehängt“ und Moskau damit geholfen, sich auf den Krieg vorzubereiten; heute sei Schröder selbst „an der Nadel“ und „stinke nach russischem Gas – und an seinen Händen klebe ukrainisches Blut“.

Das „Gute“ an so manchen offiziellen Erklärungen der Ukraine ist, dass sie sich durch ihren unseriös-giftigen Stil selber schwächen. Die Marotte, Schröders damalige gute Energiepolitik als „Fehler“ und als ein „Ausliefern an Russland“ zu bezeichnen, kann als geschichtslos zurückgewiesen werden.

Noch ein Wort zu Schröder selbst: Er ist einerseits der kritikwürdige Kanzler des Kosovo-Kriegs und von Hartz-IV, aber er spielt im Verhältnis zu Russland bis heute eine gute und ausgleichende Rolle. Würde sein gesamter langer Artikel hier analysiert, würde ich darin auch Kritikpunkte finden, aber Schröders in diesem Text zitierte Aussagen zur Außenpolitik kann ich alle mittragen: Sie transportieren Vernunft und Weitsicht – zwei Eigenschaften, die man bei vielen deutschen Politikern und Journalisten momentan oft so schmerzlich vermisst.

Titelbild: 360b / Shutterstock

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Auch Scott Ritter wurden nun die Konten gekündigt – diese Praxis muss verboten werden


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Dem ehemaligen UN-Waffeninspekteur, Analysten und Autor Scott Ritter wurden nach eigenen Angaben ohne der Nennung von Gründen die Konten gekündigt („De-Banking“). Diese skandalöse Praxis gehört verboten: Sie ist wegen ihrer einschüchternden Wirkung gefährlich für die Meinungsfreiheit und sie sollte in keinem einzigen Fall akzeptiert werden – auch nicht, wenn es politische Gegner wie die AfD trifft. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ritter schreibt auf X:

Heute hat meine Bank, mit der ich seit 26 Jahren zusammenarbeite, Citizens Bank, erklärt, dass sie ihre Geschäftsbeziehung mit mir beendet. Meine Konten wurden ohne Erklärung auf Null gesetzt. Auch wenn ich dieses Geld vielleicht irgendwann zurückbekomme, bleibt die Frage, warum dies geschehen ist, unbeantwortet, was eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den bürgerlichen Freiheiten aufwirft. Ich wurde ‚de-banked‘.“

Ritter geht in diesem Artikel (auf Englisch) näher auf den Vorgang ein – unter anderem zitiert er aus einem Brief seiner Bank „Citizens“:

„‚Citizens hat das vertragliche Recht, Ihr Konto jederzeit zu schließen‘, erklärte der Brief und fügte hinzu: ‚Citizens ist nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für die Schließung des Kontos mitzuteilen. Daher verhindert die Politik von Citizen derzeit die Offenlegung von Informationen über die Entscheidung, die Konten zu schließen.’“

Der Fall Ritter ist ein weiteres Beispiel in einer ganzen Reihe von mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen. Multipolar führt eine Chronik zu dieser skandalösen Praxis, bei der Andersdenkende bis ins Privatleben hinein für eine „falsche“ Meinung betraft werden. Einige dort aufgeführte Beispiele allein aus 2025: der Journalist Flavio von Witzleben, die Journalistin Aya Velázquez, der Journalist Hüseyin Dogru (als Folge von ebenso inakzeptablen EU-Sanktionen), der Mehring-Verlag, der Internet-Radiosender Kontrafunk, der Internetsender Apolut – und so weiter. Mutmaßlich folgt diese auf Einschüchterung ausgelegte Praxis, so wie auch die EU-Sanktionen unter anderem gegen Jacques Baud, dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert.“

Die „Solidarität“ des Bundestags

Bedauerlich ist, dass sich die Solidarität mit den Betroffenen sehr in Grenzen hält und dass sie sich entlang inhaltlicher Meinungsunterschiede gruppiert. Bei den mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen geht es aber um prinzipielle Fragen, das geht alle Bürger an und kann Jeden treffen, wenn nicht gemeinsam bei jedem einzelnen Fall eingeschritten wird – darum sollte man bei diesem Phänomen auch für den politischen Gegner Partei ergreifen.

Diese inhaltsübergreifende Solidarität war aber bisher kaum festzustellen, auch nicht von „linker“ Seite. So berichtete Multipolar im Herbst, dass sich nicht nur Union und SPD weigern, politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten, sondern auch Grüne und LINKE.

Der Antrag zu der damaligen Debatte über ein Verbot der „De-Banking“-Praxis war von der AfD gekommen. Vorbild sei US-Präsident Donald Trump, der politisch motiviertes „De-Banking“ in den USA im August 2025 per Exekutivanordnung untersagt hat (über die US-Entwicklung hat auch Norbert Häring bereits letzten März berichtet).

Carsten Brodesser von der CDU sagte laut Multipolar in der Diskussion gar, dass Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt werde, sich zuerst selbst fragen sollte, was er zur Kündigung beigetragen hat. Die AfD hinterfrage jedoch nicht ihr Verhalten als „Täter“, sondern begebe sich lieber in die Rolle des „Opfers“. Für den Antrag der AfD gebe es daher von der CDU/CSU-Fraktion nur „Ablehnung und Fremdschämen“.

Grüner: Kontokündigungen gegen AfD fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken“

Der Abgeordnete Stefan Schmidt (Grüne) sagte, „keinem einzigen“ Menschen in Deutschland sei mit diesem Antrag der AfD geholfen. Es gehe der Partei nur darum, zu verhindern, dass weiteren „AfD-Politikern und -Organisationen“ die Konten gekündigt werden. „Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform.“ Solche Kündigungen fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute“. Banken wollten mit Kontokündigungen zudem sichergehen, dass „keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden“. Dies sei eine berechtigte Sorge. Der AfD-Antrag sei „voll gespickt mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien“. „Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten.“

Die Abgeordnete Lisa Schubert (Linke) sagte, die AfD solle sich „wirklich mal überlegen“, was es heiße, wenn nicht einmal Banken mit der Partei Geschäfte machen wollen. Die AfD suche hier einen „Skandal, wo es keinen gibt“. Private und genossenschaftliche Banken dürften „jederzeit und ohne Angabe von Gründen“ Konten kündigen. Die Banken wollten sich „nicht versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen“.

Alle Redner der hier zitierten Debatte gingen laut Multipolar ausschließlich auf Kontokündigungen von AfD-Politikern und AfD-Kreisverbänden ein. Die Kündigungen der Konten regierungskritischer Medien seien bei keinem der Redner von CDU/CSU, SPD, Grünen und LINKEN Thema gewesen.

Zumindest die Haltung von Grünen und LINKEN könnte sich aber nun ändern, da inzwischen nicht nur „Rechte“, „Corona-Schwurbler“ oder „Putin-Propagandisten“ wegen ihren „falschen“ Meinungen von ihren Banken schikaniert werden, sondern auch extrem linke Organisationen wie die Rote Hilfe e.V. oder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Darüber berichten etwa Berliner Zeitung und die taz. An den beiden Fällen Rote Hilfe und DKP kann sich auch zeigen, ob wiederum Rechte über inhaltliche Differenzen hinwegsehen und sich in dieser wichtigen prinzipiellen Frage auch mal mit Linken solidarisieren werden.

Banken wollen sich vor „Risiken“ schützen

Im oben verlinkten Beitrag beschreibt Ritter auch den Wortstamm – der Begriff „De-Banking“ leite sich von „De-Risking“ ab („sich vor Risiken schützen“):

Laut einem Bericht des Justizausschusses des Repräsentantenhauses vom Dezember 2024 ‚liegt Debanking vor, wenn eine Bank ein Privat- oder Firmenkonto schließt, weil der Kontoinhaber oder dessen Handlungen subjektiv als finanzielles, rechtliches oder rufschädigendes Risiko für das Finanzinstitut eingestuft werden‘. Dem Bericht zufolge leitet sich der Begriff ‚Debanking‘ von ‚De-Risking‘ ab, was ‚die Beendigung oder Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Kundengruppen zur Vermeidung statt zum Management von Risiken‘ bedeutet.

Es ist nachvollziehbar, wenn Banken Risiken minimieren wollen, die etwa durch staatliche Vorgaben gegen Geldwäsche etc. entstehen könnten. So könnten bei dubiosen Bitcoin-Händlern (unter Umständen, bei starker Beweislage) Kontokündigungen noch nachvollziehbar sein – bei (nicht verbotenen) kritischen Medien, Parteien, Publizisten etc. sind sie total und prinzipiell abzulehnen. Die Banken müssten sicherstellen, dass diese beiden Bereiche strikt getrennt bleiben, diese Trennung sollte vom Gesetzgeber streng vorgeschrieben werden.

„‚De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören“

Florian Warweg hat in diesem Artikel in der Bundespressekonferenz zum Thema nachgefragt. Auf die Debatte um Kontokündigungen geht auch dieser Artikel in der Berliner Zeitung ein und in diesem Beitrag weist Norbert Häring auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sonderrolle der Sparkassen hin.

Was eine Kontokündigung konkret bedeuten kann, schildert Scott Ritter in dem oben verlinkten Beitrag – er weist dort auch noch einmal darauf hin, dass die Fragen nach Urheberschaft und Motivation größer sind als sein eigener Fall:

Wenn man ‘de-banked’ wird, ist man buchstäblich von der modernen Welt abgeschnitten. Und weil sie mir mein Geld weggenommen haben, habe ich nicht einmal die Möglichkeit, auf Bargeldreserven zurückzugreifen. ‘De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören. Die Frage, wer oder was hinter dieser Entscheidung steckt, ist daher ein legitimer Ausgangspunkt für die Untersuchung dieses größeren Problems.“

Kein Fall sollte akzeptiert werden

Fazit: Darum sollte der skandalösen Praxis der Kontokündigungen – unabhängig vom eigenen politischen Standpunkt – in jedem einzelnen Fall ein breiter Widerstand entgegengesetzt werden.

(Auszug von RSS-Feed)
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